1916 / 96 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Apr 1916 18:00:01 GMT) scan diff

§ 16 In den Fällen des 5 1 und des 5 11 ist auch der Staatsanwalt antragoberechtigt. 5817 In einem Verfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung genügt zum Nachweig von Taisachen, die bei dem Truppenteile des Verschollenen bekannt sind, eine mit dem Dien stsiegel versehene schrift. liche Erklärung des militärischen Disliplinarvorgesetzten. Soweit es sich um Tatsachen handelt, die bei der obersten Misitärverwallunesbebörde bekannt sind, genügt zum Nachweig die schriftliche, mit dem Dlenstsiegel versehene Auskunft der Behörde.

518

Für das Verfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung werden Gerichtagebübren nicht erhoben.

Wird ein Ausschlußurtell gemäß § 14 aufgehoben dem Antragsteller erwachsenen außergerichtlichen Kosten 91 der Ziollprozeßordnung) demjenigen auferlegt werden, der das Ausschluß— urteil erwirkt hat. Auch kann angeordnet werden, daß derjenige, der die Todeserklätrung erwirkt hat, die Kossen erstattet, die gemäß § 971 . , dem Nachlaß dez für tot Erklärten zur Last gefallen sind.

so können die

19 Diese Verordnung tritt mit ö Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 18. April 1916.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Lis co.

Bekanntmachung, betreffend Festsetzung von Einheitspreisen zuckerhaltige Futtermittel und Zuschkäge dazu.

Vom 20. April 1916.

Auf Grund des 8 8 Abs. 1 der Verordnung über zucker— haltige Futtermittel vom 25. September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 614) bestimme ich:

Die Gültigkeit der Bekanntmachung, betreffend Festsetzung von Einheitspreisen für zuckerhaltige Futtermittel und Zuschläge dazu, vom 21. März 1916 Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 57) wird bis zum 19. Juni 1916 verlängert.

Berlin, den 20. April 1916.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Jung.

Bekanntmachung.

. Das Kaiserliche Aufsichts amt für Privatversicherung hat innerhalb seiner durch 5 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes gegebenen Zuständigkeit folgende Geschäftsplanänderungen gemäß § 13 a. a. O. genehmigt:

1) durch Verfügung vom 9 März 1916 der Kölnischen Unfall⸗Versich rungs. Aktien ⸗Gesellschaft in Cöln die Aus— dehnung des Beirlebs der Wasserleitungsschädenversicherung auf die Schweiz;

2) Lurch Verfügung, vom 8 April 1916 der Hanseatischen Ver sicherungs⸗ Akten Gesellichast von 1877 in Hamburg die Aufnahme des Betriebs der Feuerversicherung in der Republik San Salvador;

3) Tuich Verfügung vom 8 April 1916 der Nordstern, Feuer⸗ Versicherungs⸗Aktien, Gesellschaft in Berlin Schöneberg die Aufnabme des Betriebs der Versicherung gegen Wasser⸗ leitungsschäden im Deutschen Reiche.

Berlin, den 20 April 1916. Das Kaiserliche ö für Privatversicherung. aup. .

.

Bekanntmachung.

Das Kailserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung hat 6 § 67 des Versicherungsaufsichtsgesetzes durch Ent⸗ cheidung vom 29. Januar 1916 der Mitteldeutschen Versicherungs⸗Gesellschaft, Saxonia“ in Leipzig den Geschäftsbetrieb unterfagt.

Berlin, den 20. April 1916.

Das Kaiserliche k für Privatversicherung.

a up.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 5 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, wird das folgende System von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter im Deutschen Reiche zu⸗ gelassen und ihm das beigesetzte Systemzeich en zuerteilt:

CT, Form M B Induktionszähler für mehr⸗ System AW] phasigen Wechselstrom, hergestellt von der Firma Landis C Gyr in Berlin.

Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschri af , . ö Verlag (Jul. n n . j Linkstraße 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können.

Charlottenburg, den 8. April 1916.

Der Präsident der Phnsikalisch⸗Technischen Reichsanstalt. Warburg.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Oberlehrer an dem Realgymnasium in Berlin⸗ Grunewald, Professor Dr. Arthur Koernicke zum Real⸗ gymnasialdirektor zu ernennen sowie

den Regierungs- und Bauräten Maeltzer in Hannover, Berndt in Bromberg, Loch in Berlin, Schroeter in Liegnitz, Deg ner in Breslau, . Schulze in Cassel und Leske in Cottbus sowie den Eisenbahndirektoren Lund in Göttingen und Krolow in Cottbus den Charakter als Ge— heimer Baurat und

den Eisenbahnverkehrsinspektoren Rechnungsrat Bar— leben in Küstrin, Jen de in Dortmund, Klingenberg in Frankfurt (Main), Rechnungsrat Meinecke in Limburg (Lahn), tein in Halberstadt und Seibel in Magdeburg den Charakter als Eisenbahndirektor mit dem persönlichen Range der Räte vierter Klasse zu verleihen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Bergrevierbeamte des Bergreviers Dortmund l, Bergrat Frieling haus ist zum Bergwerksdirektor des Stein- kohlenbergwerks Zweckel ernannt worden.

für

Der Bergrevierbeamte, Bergrat Stoevesandt vom Berg⸗ revier Hamm ist nach Dortmund für das Bergrevier Dort⸗ mund Lyversetzt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungs⸗ und Baurat Kranz ist von Harburg an die Regierung in Aurich versetzt.

Infolge Neueinteilung von Hochbauämtern sind durch den Staatshaushaltsetat für 1916 eingezogen die Hochbauämter Pr. Holland und Labiau (Reg.⸗Bez Königsberg), Heinrichswalde und Heydekrug (Reg.⸗Bez. Gumbinnen), Bischofs⸗ burg. (Reg.⸗Bez. Allenstein). Danzig II. Konitz! (Reg⸗Bez. Marienwerder), Brieg, Reichenbach, Strehlen und Trebnitz (Reg.⸗Bez. Breslau), Carlsruhe O. S. und Pleß (Reg.⸗Bez. Oppeln). Hofgeismar (Reg.⸗Bez. Cassel), Biedenkopf und Frank⸗ furt 4. M, (Reg⸗Bez. Wies baden, Prüm (Reg. Bez. Trier), Montjoie (Reg. Bez. Aachen) und Berlin X (Geschäftsbereich der Ministerial⸗Baukommissiom).

Ministerium der geistlichen und Unterrichts— angelegenheiten.

Beim Astrophysikalischen Observatorium bei Potsdam ist

der Observator, Professor Gustav Eberhard zum Haupt⸗ observator ernannt worden. Der bisherige Direktorialassistent, Direktor Dr. Otto

Kümmel ist zum Kustos bei den Königlichen Museen in Berlin ernannt worden.

Dem Realgymnasialdirektor, Professor Dr. Koernicke ist die . des Realgymnasiums in Oberhausen übertragen worden.

Der ordentliche Professor Dr. Franz Hofmann in Könias— berg i. Pr. ist, in gleicher Eigenschaft in die medizinische Fakultät der Universität in Marburg versetzt worden.

Finanzministerium.

. Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Meseritz, Regierungsbezirk Posen, ist zu besetzen.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernbaltung unzuverässiger Perfonen vom Handel (GBl. S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 der Aus- sührungsbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1918 babe ich dem zurzeit im Untersuchungs⸗ gefängnis zu Landsberg a. W. befindlichen Kaufmann Simon Knoller, Inhaber der früheren Firma S. Knoller C Co. hier, Jägerstraße 11, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Nahrungsmitteln wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbeirieb untersagt.

Berlin, den 19. April 1916. Der Polizeiprasident. J. V.: von Rönne.

Rt arynt a chung. des d den Dun V zur Fern⸗

Auf Gru d hal n ,

(R Bl. S 603) und der r

ässiger Perskurn vom Handel vom 23. September 1915 er c Wi ergangenen Absführungsbestimmungen vom 27. Septemhery , gabe ich dem Iibert Knäufel 'in Halle a. S. we Tuch. in Hause Jakohstraße 50 ein Zweig gelchäft betreibt, EE Damengd mit Fleischwaren wegen Uozü— verlässigkeit in bezd nach erfoln Gewerbebetrieb vom 25. April 1916 ab unter sagt. rd Magdeburg, den 18. April 1916.

Der Poltzeipräsident. von Alten.

Bekanntmachung.

Gemäß 5 1 der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuberlässtger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. Gos) ist der Honighändlerin Margarethe Bzhn en, geboren am 28. August 1880 zu Forst, zurzeit wohnhaft Düsseldoif, Talstraße 58, die Ausübung des Handels mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln, ing bessondere des Handels mit Honig, für das gesamte Reichsgebiet verboten worden.

Düsseldorf, den 17. April 1916.

Die Polizeliverwaltung. Der Oberbürgermelster. J. V.: Dr. Lehr.

Bekanntmachung.

Der Ehefrau des Jakob Schuch in Bingerbrück, Wall— straße 11, ist auf Grund der Bundegzratsverordnung über die Fern= haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23 9. 5 Reichs⸗ Gesetzhlatt S. 603) und der hierzu erlassenen Ausführunggbestimmungen vom 27. 9. 15 der Butterhandel untersagt worden.

Kreumach, den 18. April 1916.

Der Königliche Landrat. von Nasse.

Bekanntmachung.

Dem Händler Brün Ellmers in Mor sum ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 19165, betreffend Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel, in Verbindung mit Ziffer J] der Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers' für Pandel und Gewerbe vom 27. September 1915 der Handel mit Butter unter sagt worden.

Verden, den 16. April 1916.

Der Königliche Landrat. Dr. Seifert.

Bekanntmachung.

Der Händlerin Meta Fastenau in Neu Wulmstorf ist auf Grund der Bundesratsberorbnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässtger Personen vom Handel, in Ver⸗ bindung mit Ziffer 1 der Aussührungsbestimmungen des Herrn Muisters für Handel und Gewerbe vom 27. September 1913 der Handel mit Butter unter sagt worden.

Verden, den 17. April 1916.

Der Königliche Landrat. Dr. Seifert.

Bekanntmachung.

Ver Witwe Adelheid Pagels in Etnste ist auf Grund der Bundegratsverordnung vom 23. September 19165, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, in Verbindung

mit Ziffer 1 der Ausführungsbestlmmungen den Handel und Geweibe vom 27. September 1915 Butter untersagt worden.

Verden, den 17. April 1916. Der Königliche Landrat. Dr. Seifert.

Herrn Miniss der da nvisi

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 22. April. 1916.

Seine Kaiserliche und Königziche Hoheit; Kronprinz bittet wegen der überaus starken Belastum s Post⸗ und Telegraphenbehörden in der Heimat wie im . von der Absendung der Ihm anläßlich Seines Geburt . zugedachten Glückwunsch-Telegramme und Schreihen ö zusehen.

Der Generalfeldmarschall Dr. Freiherr von der Gol ist, wie W. T. B.“ meldet, nach zehntägigem Kranlensn am 19. pril im Hauptquartier seiner türkischen Armer n Flecktyphus gestorben.

Der Königlich bayerische Gesandte Graf von Lerchen feld⸗Köfering hat Berlin verlassen. Während seiner * wesenheit führt der Geheime Legationsrat Dr. von Schen die Geschäfte der Gesandischaft.

Der Hanseatische Gesandte verlassen.

Der Kubanische Gesandte de Agüero y Betancourt lt Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der li Legationssekretär Padroey Almeida die Geschäßfte n Gesandtschaft.

Dr. Sieveking hat erh

Der hiesige amerikanische Botschafter hat die Antwon note der amerikanischen Regierung in Sachen g Unterseebootkrieges vorgestern abend dem Staatsselteh des Auswärtigen Amts von Jagow überreicht. Die In lautet in deutscher Uebersetzung, wie, W. T. B.“ meldet, folgem

rr maßen: Euer Exzellenz!

Ich habe nicht verfehlt, unverzüglich meiner Regierung tz graphich die Note Guerer Erjellenz vom 19. d. M. zu übermihh, betreffend gewisse Angriffe deutscher Unterseeboote und inshesonn betreffend die unhetlpoll- Exp osion, die den französtschen Damn „Suffer am 24. März im enalischen Kanal zerssörte. Den Weisun meiner Regierung entsprechend, habe ich jetzt die Ehre, Cuen Exzellenz die solgende Antwort zu übermitteln:

Durch die jetzt im Besitz der Regierung der Vereinshh Staaten befindlichen Nachrichten wird der Tatbestand im Fall h „Sussex“ vollkommen frestgestellt, und für die Folgerungen, meine Regierung aus diesen Nachrichten gezogen bat, findet eine Bestätigung in Umständen, die in Euerer Exsellen M vom 19. d. Me. dargelegt sind. Am 24. März 1916, unget un 2 Uhr 509 Minuten Nachmittags, wurde der unbewafmn Dampfer Sessex“ mit dreihundertfünfundjzwanzig oder mehr Pn gieren an Bord, unter denen eine Anzahl amerikanischer Bürgern auf der Ueberfahrt von Folkestone nach Dieppe torpedleit. Sussex“ war niemalg bewaffnet; sie war ein Schiff, das, wie bchm regelmäßig nur zur Beförderung von Passagieren Über den engl e 9 benutzt wurde; sie folgte nicht der von Truppentransporh.,

rovtantschiffen befahrenen Route. Ungefähr 80 Passagiere, M kombattanten jeglichen Alters und Geschlechts, darunter Bürger Veremnigten Staaten, wurden getötet oder verwundet.

Eine sorgfältige, eingehende und gewissen haft unpartelssche ln suchung durch Offiziere der Flotte und der Armee der Vereinss Staaten hat schlüssig die Tatsache ergeben, daß die Sun ohne Warnung oder Aufforderung zur Uebergabe torpemn wurde und daß der Torpedo, durch den sie getroffen win deutscher Herstellung war. Nach Ansicht der Regierung Vereinigten Staaten machten diefe Tatsachen von Anfang den Schluß unvermeidlich, daß der Torpedo von einem denkt Unterseeboot abgefeuert war. Sie findet jetzt diese Schlußfolgem durch die Ausführungen in der Note Euerer Exzellenz bekräth Eine vollständige Darlegung des Tatbestandeg, auf den die Reglan . e ten Staaten ihre Schlußfolgerung gegründet hat, eigefügt.

Nach sorgfältiger Prüfung der Note der Kaiserlichen Ren rung vom 10 April bedauert die Regierung der Vereinigten Stan sagen zu müssen, daß sie aus den Darkegungen und Vorsch ; dieser Note den Eindruck (rhalten hat, daß die Kaiserliche Re rung verfehlte, den Ernst der Lage zu würdigen, die nicht nur durch den Angriff auf dite ‚Susstr“ eigeben h sondern durch die ganze Methode und den Charakter des Unt boolkrieges, wie sie ju Tage getreten sind infolge der wähn eines Zeitraums von mehr als 12 Monaten von den Befehlsbäh der deutschen U. Boote uneingeschränkt gehandbabten Uebung un schiedsloser Zerstörung von Handelsschiffen aller Art, Ration und. Bestimmung. Wenn die Versenkung der „Sussex‘ vereinzelter Fall gewesen wäre, so würde das der Regierung der einigten Staaten die Hoffnung ermöglichen, doß der fur die Tat ben wortliche Offijter seine Befehle eigenmächtig übertreten, oder strafbarer Fahrlässigkett die vorgeschriehenen Vorsichtsmaßregeln an acht gelassen hahe und daß der Gerechtigkeit durch seine enksprech Bestrafung in Verbindung mit elner sörmlichen Mißbilligung sek Handlung und Bezahlung einer angemessenen Eantschäͤdigung 2 die Kaiserliche Regierung Genüge geschehen könnte. M obwohl der Angriff auf die Sussex offenkundig zu verteidigen war und einen so tragischen Verlust an Mensckenh verursachte, daß er als eines der schrecklichsten Beispiele der menschlschkeit des Unterseebootkrieges, wie ihn die Kom mandenn

der deutschen Schiffe führen, erscheint, so steht er unglücklichen

nicht allein. 3 Im Gegenteil, die Reglerung der Vereinigten Staaten ist n Ereignisse der neuesten Zeit zu dem Schluß genötigt, es nur ein Fall, wenn auch einer der schwersten betrübendsten ist, für die vorbedachte Methode und den 9 womit, unterschledsl o; Handelsschiffe aller Art, Natlonch und Bestimmung zerstört werden, und die um so unverkennbare worden sind, je mehr die Tätigkeit der deutschen Unterseeboote in? letzten Monaten an Intensität und Ausdehnung zunahm. . Die Kaßserliche Regierung wird sich erinnern, daß, als si ger a 1915 ihre Absicht ankündigte, die Gewässer um 6 ritannien und Irland als Kriegsgebiet zu behandeln, 9 Handelsschlffe in feindlichem Eigentum, die innerhalb R Gefahrzone angetroffen weiden sollten, zu vernichten, als sie an alle Schlffe sowohl der Neutralen wie . Kriegführenden die Warnung ergehen ließ, die so verfehmten! wässer zu meiden oder sich auf eigene Gefahr dorthi begeben, die Regterung der Vereinigten Staaten ern protestiert bat. Sie nahm den Standpunkt ein, daß elne Politik nicht verfolgt werden könnte, ohne bestänbige, 4 und offenkundige Verletzungen des anerkannten Völkerrechts, sondersß wenn Unterseeboote als ihre Werkjeuge Verwen

insofern als die Regeln des Völkerrechtg, Re eln, seltzn den Grundsätzen der. Menschlichkeit und 26 d e Lebens der Nichtkon batlanten auf See auf⸗ ker Natur der Sache durch selche Schiffe bachtet werten önnten, Sie dründetz ihren Prrlest darauf, pnen neuttaler Nat onalltät und Schiffe neutraler Eigentümer e. unerträglichen Gefahren ausgesttzt sein würden, und daß m damals ohmaitenden Umständen die Kaiserliche Ytegierung gtuäßigen Anspruch dafür geltend machen konnte, cinen Teil ber u' schliesen. Das hier, in Bernacht kommende Völker— f dag die Megierung der Vereinigten Staaten ihren Protest l nicht neuen Uisprungè oder gegründet auf rein wisskärliche, enn barung aufgestellte Grundsätze. Es beruht im Gegenteil unndigen Grundsätzen der Menschlichkeit und ist seit langem ng mit Billigung und durch ausdrückliche Zustim mung aller ten Nationen. Kasserliche Regierung bestand trotzdem darauf, die ange— Holitit. durchzu ühren, indem sie, die Hoffnung ousdrückte, hestehenden Gefahren, jedenfalls für neutrale Schiffe, durch kuttionen auf ein Mindestmaß beschränkt würden, die sie den manten Ihrer Unterseeboote gegeben hatte, und versicherte der g der Vereinigten Staaten, daß sie jede mögliche Vorsschtsz— anwenden würde, um die Rechte der Neutralen zu achten geben der Nichtkembattanten zu schützen. Perfolg dieser Politik des Unterseebootkrieges gegen den sesner Felnde, die so angekündigt und trotz des feierlichen s der Reglerung der Vereinigten Staaten begonnen wurbe, die Unterseebootek9mmandanten der Kaiserlichen Regierung fahren solcher rücksichtslosen Zerstörung geübt, die mehr und hährend der letzten Monate deutlich werden ließ, daß die te Regierung keinen Weg gefunden hat, ihnen solche Be— ngen aufzuerlegen, wie sie gehofft und versprochen hatte. wieder hat die Kaiserliche Regierung der Regierung der Ver— Staaten feierlich versichert, daß zum mindesten Passagier⸗ icht in dieser Weise behandelt werden würden, und gleichwohl diederbolt zugelassen, daß ihre Untersee boots kommandanten diefe tungen ohne jede Ahndung mißachteten. Noch im Februar sahres machte sie davon Mitteilung, daß sie alle bewaffneten schffe in feindlickem Eigentum als Teil der bewaffneten lltäfte ihrer Gegner betrachten und als Krlegsschfffe be— werde, indem sie sich so, wenigstens impliciteé beipflichtete, haffnete Schiffe zu warnen und das Leben ihrer Pafsfagiere psatzungen zu gewährleisten; aber sogar diese Beschränkung ihre Unterseebootskommandanten unbekümmert außer acht

sttale Schiffe, sogar neutrale Schiffe auf der Fahrt von mm nach neutralem Pafen, find ebenso wie feindliche Schiffe ig wachsender Zahl zerstört worden. Manchmal sind die an= en Handelsschiffe gewarnt und zur Uebergabe aufgefordert bevor sie beschossen oder torpediert wurden; manchmal ist sssagieren und Besatzungen die dürftige Sicherhelt zugebilligt daß man ihnen erlaubte, in die Boote zu geben, bevor dag bersenkt wurde. Aber wieder und wieder wurde keine Warnung nicht einmal den Personen an Bord eine Rettung in die ssiattet Große Ozeandampfer, wie die . Lusitania' und Arabic“, e Passagierschiffe, wie die . Sussexn, sind ohne jede Warnung fen worden, oft hevor sie gewahr wurden, daß sie sich einem ten feindlichen Schiff gegenüber befanden, und dos Leben tkombattanten, Passaglere und Mannschaften wurde unter— und in einer Weise vernichtet, die die Regierung der Ver— Staaten nur als leichtfertig und jeder Berechtigung entbehrend konnte. Keinerlei Grenze wurde in der Tat der weiteren 1edelosen Zerstörung von Handeleschiffen jeder Art und litt außerhalb der Gewässer gesetzt, welche die Kaiserliche g als in der Kriegszone gelegen zu bezeichnen beliebt bat. e der Amerikaner, die auf so angegriffenen und zerstörten ihr Leben verloren haben, ist von Monat zu Monat ge— . die verhängnisvolle Zahl der Opfer in die Hunderte ge⸗

Regierung der Vereinigten Staaten hat eine sehr ge— haltung eingenommen. Auf jeder Stufe dieser schmerz⸗ fahrung von Tragödie über Tragödie war sie bestrebt, wohlüberlegte Berücksichtigung der außergewöhnlichen se eines Krieges ohne Beisplel, sich lenken und durch echtester Freundschaft für Volk und Regierung Deutsch—⸗ lten zu lassen. Sie hat die aufeinander folgenden Er—⸗ n, und Versicherungen der Kaiserlichen Regierung als stindlich in voller Aufrichtigkrit und gutem Glauben n angenommen und hat die Hoffnung nicht aufgeben daß es der Kaiserlichen Regierung möglich fein die Handlungen der Befehlshaber ihrer Seestreitkräfte in leise zu regeln und zu überwachen, die ihr Verfahren mit den len im Völkerrecht verkörperten Grundsätzen der Menschlich= lnklang bringen werde. Ste hat den neuen Verhaͤlinissen, s keine Präzedenzfälle gibt, jedes Zugeständnis gemacht und lens, zu warten, bis die Tatsachen unmißverständlich und nur nclegung fäbig wurden.

w ist nun einer gerechten Würdigung ihrer eigenen Rechte der Kaiserlichen Regierung zu erklären, daß dieser Zeiwunkt in it. Es ist ihr zu ihrem Schmerze klar geworden, in, Standpunkt, den sie von Anfang an einnahm, blich richtig ist, nämlich, daß der Gebrauch von booten zur Zerstörung des feindlichen Handels tgerweise, gerade wegen des Charakters der verwendeten unter Angriffsmethoden, die ibre Verwendung naturgemäß mit t, gänzlich unvereinbar ist mit den Grundsätzen der Mensch— den seit langem bestehenden und unbestrittenen Rechten der n und den heillgen Vorrechten der Nichtkombattanten.

un es nech die Absicht der Kaiserltchen Regierung ist, unbarm⸗ n unterschieds los weiter gegen Handelsfchiffe mit Untersce—⸗ eg zu führen ohne Rücksicht auf das, was die ' der Vereinigten Staaten als die heiligen und un— nen Gesetze des interaationalen Rechts und die n anerkannten Gebote der Menschlichkeit ansehen so wird die Regierung der Vereinigten Staaten iu der Folgerung gezwungen, daß es nur einen tt, den sie gehen kann. Sofern die Kaiserliche Re⸗

nicht jetzt unverzüglich ein Mäasgeben ihrer gegenwärtigen

9 des Unterseebootkriegegß gegen ö. agier⸗ und Fracht-;

sharen und bewirken sollte, kann die Regierung der Vereinigten

leine andere Wahl haben, als die diplomatischen Bemtehungen

en Regierung ganz zu lösen. ü t

ung der Vereinigten Staaten mit dem größten Widerstrehen

ö st fahl sich aber verpflichtet, ihn im Namen der Mensch—

öund der Rechte neutraler Nationen zu unternehmen.

[ hteife diese Gelegenheit, um Euerer Exzellenz die Versiche⸗

mer ausgezeichnetsten Hochachtung zu erneuern.

gez. Gerard.

age: Darlegung des Tatbestandes.

ne Exzellenz den Staatssekretär des Auswärtigen Amts Herrn v. Jago w.

llung des Tatbestandes im Susser⸗Fall. Anlage zu ute an die Deutsche Regierung vom 18. April 1916.

öl nn ösisch, Kanaldampfer Susser*, der regelmäßig zum hrerlehr zwischen den Häfen Foltestone in England und Frankreich wie seit Jahren (Französisches Ministerkum der ? gen Angelegenheiten) verwendet wird, fuhr am 24. März w hr 25 Minuten Nachmittags mit 235 Paffagieren und . Besatzung an Bord von Folkestone nach Dieppe

ärung des Kapitäns Mouffet; Bericht des KRonteradmtrals

Die Paffaglere, unter denen sich etwa 25 amerikanische Bürger

befanden (Telegramm der Boischaft in London vom 25 und der Botschaft in Varig vom 26. und 25. Mär gehörten varscht denen 2, z waren vie le Frauen und Kinder darunter, und an ge ähm die Dal fie waren Angehörige neutraler Staaten (Bericht des Korbettenkapitäns Soyles nd dez Leutnants Smith; Pericht des Konteradustrals Grass eth. Die „Sussex. trug keine Armierung (Franjöstich s Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten; Bericht! beg Kordeiten- lapitãns Sa yjeg und des Leutnant, Smlth; endliche Augsfage ametifanischer Passagiere). Sle ist niemals als Truppen transport schiff, verwer det worden und hatte eine Route eingeschlagen, die für die Truppentransporte von England nach Frankreich nicht henutzt wird (Erklärung der britischen Admiralstäs; Französisches Ministerium der Auswärtigen AngelegenheitenJ. Der Bampfer fuhr mit fast genau süblichim Kurg, nachbem er Dungeneß passiert hatte (Erklärung des Kapitäns Mouffeth. Das Werler var klar und die See ruhig (eidliche Aussagen des Fdna Hale, John 8. Heagrly, Gertrude W. Warren. Um 2 Ütr 30 Minuten Nachmittags, alt die Susser“ ungefähr 13 Meilen von Dungeneß entfernt war Eiklãtung des Kapitäns Mouffet), sah der Kapitän des Schiffes, der sich auf der Kommandohbräcke befand, ungesähr 150 m von dem Schiffe entfernt auf der Badbordfeit? die Laufbahn eines Torpedos (Erklärung des Kapitäns Mouffet); diese wurde auch ganz deutlich von dem J. Offizier und dem Boots- mann gesehen, die sich mit dem Kapitän auf der Brücke befanden (Bericht des Konteradmirals Grasset). Der Kapitän gab sofort Befehl, Backbord Ruder zu geben (io port the helm) und ließ die Steuerbordmaschine stoppen (Eiklärung des Kapitäns Mouffetj, in der Absicht, dag Schiff nach Steuerbord herumzudrehen, um so dem Torpedo auszuweichen und ihn längs Badborbseite in sonvergierender Richtung mit dem veränderten Kurs deg Dampfers vorbei laufen zu lassen. Bevor jedoch das Schiff weit genug herumgedreht werden konnte, um zu vermeiden, den Fturs, des Torpedos zu kreuzen, traf dieser den Rumpf des Schiffes kurz vor der Brücke in einem Winkel, erplodierte, zer⸗ störte den ganzen vorderen Teil des Dampfers bis zum ersten wasserdichten Schott, riß den Fockmast mik den drahtlosen An⸗ tennen sort, und tötete oder verletzte ungefähr 80 Perfonen an Bord (Erklärung des Kapitäns Mouffet; Bericht des Konteradmiral Grasset, eldliche Aussage des Henry S. Beer). Zu dieser Zelt war kein andereg Schiff in Sicht (eidliche Aussagen des Samuel F. Bemis, T. W. Gulbertson, John H. Hearly und anderer). Pas Herannahen des Torpedos wurde von verschiedenen anderen Personen auf dem Schiff gesehen (eidliche Aussagen des Samuel F. Bemis, Henry S. Beer, Gertrude W. Warren). Eine von ihnen, ein amerikanischer Bürger mit Namen Henmy S. Beer, lebnte an der Backbordreeling, ungefähr 10 Fuß hinter der Kommandobrücke, und starrte auf die See binautz, als er den herannahenden Torpedo ungefähr 100 Jardt entfernt er— blickte und seiner Frau und seinem Beglelter zuries: „Fin Toipedo'. Unmittelhar nach diesem Ausruf traf das Geschoß das Schiff seidliche Aussagen des Henry S Beer und der Frau Henry S. Been). Eine weitere Bestätigung der Tatsache, daß der Kapitan den Torpedo auf das Schiff zukommen sah, bildet die beeidete Ausfage der Ingenieure vom Dienst, daß der Befehl, Backbord Ruder zu geben und die Steuerbordmaschine anzuhalten, erhalten und befolgt wurde (Bericht des Konteradmirals Grasseih. Für diesen ungewöhn—⸗ lichen Befehl kann keine andere vernünftige Erklärung gegeben werden, als die, daß der Kapitän etwas fah, das ihn verankaßte, den Kurs scharf nach Steuerbord zu verändern. Zu diesem Zeugnis, das an und für sich bereits schlüssig beweisen dürfte, daß die Ursache der Zerstörung ein Torpedo war, kommt noch das Zeugnis des der amerikanischen Botschaft in Paris zugeteilten Leuinants Smith von der Marine ber Vereinigten Staaten, der in Begleitung des Majors Logan von der amerikanischen Botschaft nach Boulogne fuhr, den Rumpf der „‚Susser“ untersuchte und persönlich unter der Masse der vom Wasser durchtränkten Trümmer des Wracks 15 Metallstücke fanden, die sie in ihrem B'sitz behielten, da sie nicht glaubten, daß die Stücke Teile des Schiffes bildeten. Die Untersuchung des Schiffzrumptes ergab, daß dag Schiff durch eine äußere Explosion zum Wrack geworden 26. da die Kessel intakt waren, und daß kurz vor der dem r g we icke ein großer Riß war, der zeigte, daß, das Schiff n schweren Stoß erbalten habe, und zwar der Stoß n einer Richtung pon ichterlicher querab in ein s Linie, dle 35 der Kielrichtung war (Berich! des Leutnants 1. April). Dieses Zeugnis immt mit der ** 3 bekräftigt sie, daß das Schliff, als es getrof Va bord und von dem Torpedo wegdrehte. die amerikanischen Offistere gesammelt hatten, wurden von Leutnant Smith, Korvettenkapitän Sayles und Major Logan mit Minen und Plänen von Minen verglichen, die sich im Besiz der französischen Marinebehörden in Boulogne, Rochefort und Toulon und der englischen Marinebehörden in Portsmonth befinden. Diese Offisiere sind der festen Meinung, daß diese Metall⸗ stücke nicht Teile einer Mine waren (Telegraphischer Bericht des Leutnants Smith vom 2. und 5. April). Unter diesen 15 Metallstücken waren Schraubenbolzen, welche die Wirkung einer Explosion aufwiesen, und der eine mit K und „56, der andere mit „E“ und „583 je am Kopfe bezeichnet waren. Bei Untersuchung der deutschen Toiptdos, die sich im Besitz der französischen Marinebehörden in Toulon und der englischen in Portsmouth befinden, fanden die amerikanischen Offiziere, daß identische Schrauben mit dem Buchstaben K. und einer Zahl dazu verwendet werden, den „Gefechts ⸗Kopf am Kessel zu befestigen (Telegraphische Bericht? des Leutnants Smith vom 2., H. und 13. Apttl). Die Schrauben, die an fran⸗ zösuchen und englischen Torpedos verwendet werden, tragen keine Be— zeichnungen und sind von etwas anderer Größe (dieselben Berichte). Welterbin waren die ameritanischen Offiniere in der Lage, durch Vergleich und genaue Prüfung alle übrigen 13 Metallstücke vpositiv als Teile eines deutschen Torpedos wie folgt zu identififieren und zu bestimmen:

Bruchstück 3,

Teile des inneren Maschinenzuluftrohres,

Bruchstück 4 und 5,

Stoßbänder der Maschinenkammer,

Bruchstück 6 bis 10 einschließlich, Stäck 12,

Teile von Maschinenzylindern,

Bruchstück 11, 13, 14, 15,

Teile des Stahlgefechtskopfes, die noch die bezeichnende rote Farbe

elegraphtert am äberein und

ach Steuer⸗

Verschlusses des Entwässerungerohres des

an nnen, Gn, , tragen, die den deutschen Torpedogefechtsköpfen eigen ist (Bericht des ine e 99

Leutnants Smith, telegraphiert am 5. Aprih.

Im Hinblick auf diese nachgewiesenen Tatsachen kann kein vernünftiger Zweifel darüber besteben, daß die „Susser torpe⸗ diert wurde, und daß der Torpedo deuischer Herstellung war.

Da kein Schiff von irgend jemand an Bord der „Sussex“ gesehen wurde, ist der Schluß zwingend, daß de n von einem Unterseeboot abgeschossen wurde, das zur Zeit des Angriffs untergetaucht

r Torpedo ohne Warnung

nach der Explosion unter Wasser blieb. Der Schluß, man so durch die Beweise (die eidlichen Aussagen stammen von amerikanischen Bürgern), die das Staate departement gesammelt hat, gekommen ist, wurde durch die Festüellungen in der Note der Kaitserlichen Regierung vom 10. April 1916 bekräftigt.

Gemäß jenen Feststellungen:

a. torpedierte ein deutsches Unterseeboot einen Dampfer andert⸗ halb Meilen südöstlich von Bull Rock Bank.

Anmerkung. Der Angriffe punkt liegt genau auf dem Kurs, der von der Susser“ eingeschlagen worden war, nachdem sie Dungeneß passiert hatte, und etwa eine halbe Meile von der Stelle, an der der Kapitän der Susser' behauptet, torvedtert ju sein.

b. Der Angriff fand um 3 Uhr 55 Minuten Nachmittags mittel- europälscher Zeit statt.

wo ind war und

zu dem

itzem Winkel mit

n m H etallftücke, welch?

Anmerkung. 3 Uhr 65 Minuten Nachmiltags mittel e,, . Zeit würde 2 Uhr 55 Mmuten westeuropätscher Zeit enlspee . ; Es war 2 Uhr 50 Minuten westeuropäischer Zrit, als der Torpedo die Susser“ nach Aussage des Kapitäng traf und die Schifftzuhr stehen blieb. c. Der Torpedo rief, als er traf, eine Explosion hervor, die Las ganze Vorschtff bis zur Kommandohrücke abriß Anmerkung. Der vordere Teil der . Susser? bis zum ersten wasserdichten Schott wurde nach den offiziellen Berichten zerstört. d. Das deutsche Unterseeboot war untergetaucht, als der Torpedo abgeschossen wurde, und eine Angabe, daß es nach dem Angriff an die Oberfläche kam, ist nicht vorhanden. Anmerkung. Dle Schlußfolgerung, daß das Unterseeboot unser⸗ getaucht war, zog man aus der Tatsache, daß niemand auf der Sussex“ ein Unterseeboot gesehen hat, trotzdem das Wetter schön war. é. Keine Warnung erfolgte, und es wurde auch kein Versuch in dleser Richtung gemacht, da nichts davon erwähnt ist. Anmerkung. Die gesammelten Beweise bestätigen, daß keine Warnung erfolgte. f. Eine Skizze, die der Unterseebootskommandant von dem Dampfer, den er torpedterte, hergestellt hat, stimmt mit einer Photo⸗ graphie der „Sussex“ in der „London Graphie“ nicht überein. Anmerkung. Diese Skizze ist anscheinend nach dem Ge—= dächtnis auf Grund einer Beobachtung des Schiffes durch ein Peristop angefertigt worden. Da die einzigen Unler⸗ schiede, die von dem Kommandanten, der sich auf sein Ge⸗ dächtnis verließ, hervorgehoben wurden, die Lage des Schornstelns und die Form des Hecks sind, so ist anzunehmen, daß sich die Schiffe sonst glichen. g. Kein anderes deutsches Unterseeboot hat an jenem Tage und in jener Gegend Dampfer angegriffen. . Anmerkung. Da nach den eingegangenen Meldungen kein anderes Schiff als die Sussex ohne Warnung von einem unter- getauchten Unterseeboot torpediert worden ist, so steht es außer Frage, daß das Schiff von dem Unterseeboot torpediert worden ist, auf dessen Kommandantenbericht die Note vom 10. Aprll beruht. gez. TLansing.

Nach der Verordnung vom 5. April 1916 dürfen Salz— heringe, die aus dem Auslande eingeführt werden, nur durch die Zentral⸗Einkaufsgesellschaft mit beschränkter Haftung in Berlin oder mit ihrer Genehmigung in den Verkehr gebracht werden. Bezüglich der holländischen Salzheringe wird die Zentral-Einkaufsgesellschaft, wie durch W T. B.?“ mitgeteilt wird, in folgender Weise verfahren: Sie wird alle Sendungen, die nach Ablauf des 26. April 1916 im Inland eingehen, beschlagnahmen, und nur bei holländischen Nordsee⸗ Salzheringen vorjährigen Fanges und bei Zuiderseeheringen diesjährigen Fanges eine Freigabe in Betrachi ziehen, wenn die Ware vor Ablauf des 26. April 1916 für Deutschland ge⸗ kauft ist und der deutsche Käufer bis zum 4. Mai 1916 der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft m. b. H. in Berlin Anzeige über dieses Geschäft erstattet hat.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 9360 und 51 der Deutschen Versust⸗ listen bei. Sie enthalten die J. Liste des Vermißten⸗ Nachweises, die 512. Verlustliste der preußischen Armee, die 262. Verlustliste der bayerischen Armee, die 274. Verlustliste zer sächsischen Armee und die 373. Verlustliste der württem⸗ ergischen Armee.

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Kriegsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 21. April. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Im Maasgebiet kam es im Zusammenhang mit großer Kraftentfaltung beider Artillerien zu heftigen Infanterie⸗ kämpfen. Westlich des Flusses griffen die Franzosen mit erheblichen Kräften gegen, Toter Mann“ und östlich davon an. Der Angriff ist im allgem einen blutig abgewiesen. Um ein kleines Grabenstück in der Gegend des Waldes Les Caurettes, in das die Franzosen eingedrungen waren, wird noch gekämpft. Rechts der Maas blieben Bemühungen des Feindes, den Steinbruch südlich des Gehöftes Haudromont wiederzunehmen, völlig ergebnislos. Südlich der Feste Do uaumont sind Nahkämpfe, die sich im Laufe der Nacht an einigen französischen Gräben entwickelten, noch nicht zum Stillstand gekommen. Unser zusammengefaßtes starkes Artillerie⸗ feuer brachte eine Wiederholung des feindlichen Infanterie angriffs gegen die deutschen Linien im Caillette⸗Walde bereits im Entstehen zum Scheitern.

Im Abschnitt von Vaux, in der Woevre⸗Ebene und auf den Höhen südöstlich von Verdun wie bisher sehr lebhafte beiderseitige Artillerietätigkeit.

Ein feindliches Flugzeug stürzte brennend in den Fumin⸗ Wald (südwestlich von Vaux) ab. Oestlicher Krieg sschauplatz.

Bei Garbunowka nordwestlich von Dünaburg erlitten die Russen bei einem abermaligen vergeblichen Angriffe etwa eines Regiments beträchtliche Verluste.

Bei der Armee des Generals Grafen von Bothmer be⸗

legte ein deutsches Flugzeuggeschwader die Bahnanlagen von Tarnopol ausgiebig mit Bomben.

Balkan⸗Kriegsschauplatz.

Unsere Flieger griffen mit französischen Truppen belegte Orte im Vardar⸗Tal und westlich davon an. Oberste Heeresleitung.

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Wien, 20. April. (B. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer und südöstlicher Kriegsschauplatz. Nichts Neues.