1916 / 96 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Apr 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Italienischer Kriegsschauplatz

Infolge günstigerer Sichtverhältnisse waren die Artillerie⸗ kämpfe 5e tern auf zahlreichen Frontstellen wieder lebhafter. Der Gipfel des Col di Lang ist im Besitz des Feindes. Im Sugana⸗Abschnitt griffen die Italiener unsere nenen Stellungen vergebens an'

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnanl.

sieben hatten, zurückge

Stadt

worden Ko

quartier An

Wien, 21. April. (W. T. B) Amilich wird gemeldet: Russischer und stlicher Kriegs schauplatz. Unverändert.

Italienischer Kriegsschauplatz.

Gestern nachmittag warfen sieben itglienische Flug—⸗ zeuge 25. Bomben auf Triest ab. Neun Zivilpersonen, darunter fünf Kinder, wurden getötet, fünf Leute verwundet; Tas Salestaner Kloster, in dessen Kirche 400 Kinder beim Gottes dienst waren, ist zerstört. Durch diesen Angriff hat der Feind jedes Recht und jeden Anspruch auf irgend welche Schonung seiner Städte verwirkt. Der Nordteil der Stadt Görz stand unter lebhaftem Feuer aller Kaliber. Sonst kam man der küstenländischend und Kärntner Front nur stellenweise zu Artilleriekämpfen. . m Col di Lang-Gebiete wurden starke Angriffe u abgewiesen. Ebenso scheiterten Feindes auf die unlängst von uns Sugana⸗Abschnitt und westlich Sperone.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Tigris,

Major,

Händen bis am 17. 2

feindliche Nacht zu neuerliche Angriffe des eroberten Stellungen im ein Angriff auf unsere Linien raschen keinerlei vorderen

während Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband. 5 Konstantinopel, 21. April. (W. T. B.) Amtlicher di Bericht. An der Jratkfron? hat der Feind am Morgen des 17. April mit mehr als einer Division eine Vorstellung auf dem rechten Flügel unserer Stellungen bei Fellahie am linken Tigrisufer, einen Kilometer vom Orte Beitissa, ange⸗ griffen und versucht, diesen Angriff gegen unsere Hauptstellung durchzusühren. Seine Versuche scheiterten vollständig vor einem Gegenangriff unserer Truppen. Von diesen energisch verfolgt, mußte der Feind die Vorstellung, die er am selben Tage besetzt hatte, verlasfen und sich mit schweren Verlusten ostwärts zurück⸗ ziehen. Bei Kut el Amara keine Veränderung.

der Kaukasusfront haben unsere mit der Ueber—

Gesamt 4000

Am 19. von

den Fein

An wachung der Küste im Abschnitt von Lasistan betrauten Ab⸗ teilungen seit dem 11. März einen außerordentlichen Widersland gegen wiederholte Angriffe an Zahl überlegener feindlicher Streitkräfte zu Lande und zur Ses geleistet, jeden Zoll Bodens, der überhaupt verteidigungsfähig war, Schritt für Schritt ver— teidigt, das der Armee gesteckte Ziel würdig erreicht und sich schließlich am 18. April, nachdem sie den Feind zu einer für ihn blutigen Schlacht bei dem Srte Kovata,

wundeten Während

Kampf v

7 21 2* 3 8 , m ö ** 28 82 2 —— / * 8 9

Da gemä dieser jetzt abg Kriegsschauplatzes

worden;

richt gemeldet wa lage des und Verwundeten ein f

Schlachten lassen s zur folgendermaß

ihren Stellungen verjagt. Brigaden, um unsere Angriffskolonnen in der Flanke zu über⸗ ind um den Rückzug seiner eigenen Kräfte aufzuhalten

und sie wieder vorzutreiben. Die herbeigeeilten Brigaden konnten

eroberten

Mann

einer gegen unsere vorgeschobenen Stellungen bei ließen ihn bis auf 10 Meter 4 dann grüffen unsere Truppen mi

fluchtartig zurückzuziehen. Maschinengewehr. Angriffs versuch 1

linken Ufer des gesehen von einer zeitweilig aussetzenden Beschießung. Kut el Amara ist die L An der Kaukasusfront

des Tschorukabschnittes gericht

Kilometer gemäß zogen, wo den

östlich

chlossenen O

Trapezunt bereits

; die sechs 15 em⸗Kanonen alten Systems, die neuer⸗ dings in der Umgebung der Stadt aufgestellt sind zurückgelasse

waren.

nstantin opel, 22. April.

teilt mit: der die am 17. nicht auf dem linken,

zurückließ.

letzten Phase

, der facht zum 18. April 7! Stunden lang an. nter schwersten Verlusten der Italiener die beiden auf dieser

Ergebnis erzielen und Front zurück.

vorgeschobenen Stellungen

wir seinerzeit nur ein Maschinengewehr dort zr

hatten, aten

und machten zu Gefangenen.

dieser Front zählten wir über

verluste des Feind geschätzt. April

Division einen

id, sich unter Zurückl

Auße

und der Beerdigung dieser vier Tage fand Tigris in der

on Bedeutung siatt.

empfangenem Befehl sie neue Aufgaben e e ren aus e

von vornherein bekannt n worden, nachdem sie vollständig zerstört

Irakfront büßte der von Beitissa,

r, geliefert wurde, Feindes endete, über 4000 Mann an Toten owie 14 Maschinengewehre, einen zwei Offiziere und einige Die auf diesem Ufer des Tigris gelieferten ich bis einschließlich dem der Schlacht maßen zusammenfassen: Die von unseren lpril unternommenen Gegenangriffe zur Wiedereroberung der vorgeschobenen Stellungen

Front befindlichen feindlichen Brigaden aus O 7 Inzwischen

Wir erbeuteten in den von uns wieder⸗

Am is. April herrschte Ruhe. Vor mittags unternahm der Feind in Stärke

n unsere Grähen herankommen,

Am 20. April machte der ind schien mit dem

age unverändert.

Ein gegen den rechten Flügel eter feindlicher Angriff wurde

von Trapezunt, gezwungen auf den Abschnitt zu erfüllen haben werden. der Kriegslage das Ergebnis peration im Küstenabschnitt des war, so ist die

uns geräumt

angehalten. Wir machten dork einen Offizier, ) 9. Gefangenen. r

Einige feindliche Kriegsschisfe sind von Jet an der Küste bei Smyrna erschienen. Sie bet ; Insel Keusten und einige Teile ber Kuste. Jeindin zeuge überflogen Phocea und die Vorsiadt vnn 2. Cordelia, uͤber der sie einige Bomben abwarfen f . Wirkung zu erzielen. Am 26. April führte eing. ume zeuge einen Ueberlandflug von 300 km über die . El kantara am Suezkanal in drei Stunden aug. legte es die feindlichen Truppenlager erfolgrei ; und kehrte unversehrt zurück. Unsere Kamel überraschten in der Gegend des Kanals eine Patrouille des Feindes, töteten 7 Mann und Rest, der die Flucht ergriff.

vorher von

worden waren,

(W. T. B. Das Haupt⸗ Feind in der Schlacht April auf dem rechten Ufer des wie irrtümlich im gestrigen Be—⸗ und die mit einer Nieder⸗

Der Krieg zur See.

Lon don, 21. April. (W. T. B.) Lloyds melden. britische Dampfer „Cairn gowan“ ist gesunten Mannschaft ist gerettet. Das Schiff war unbewaffnet.

Ymuiden, 21. April. (W. T. B.) Dampfer „Starling„“. der von London hat in Mmuiden 386 Mann von dem nie der län Dampfer „Lodewyk van Nassau“ an Land geses gestern mittag nach einer amtlschen Mitteilung bei der Boje infolge einer Explosion gejunken ist, die vermuhsn eine Mine verursacht wurde.“ Das Schiff führte eine 1

Fhilisalpeter. Es sank binnen fünf Minuten? fünf Mn sind umgekommen.

London, 21. April. (W. T. B.) Nach einer R meldung landete ein holländischer Dampfer den KRapith 21 Mann des Dampfers „Sabbia“, der in der jn infolge einer Explosion untergegangen ist. Fin murden durch die Gewalt der Explosion aus den 9 herausgeschleudert, einer von ihnen ist verletzt.

Seldaten, die er in unseren

20. April, d. h. vom 17. April,

D Ver eg Truppen .

nach Harliygn

von Beitissa dauerten in der

Schließlich wurden

sandte der Feind drei

zogen sich mit den Brigaden der

13 Maschinengewehre,

rück⸗ einen Major, 2 Offiziere und In den Kämpfen allein in 2000 feindliche Leichen. Die es werden auf mindestens

Technik. Eine Graphitölpum pe hat der gebaut. Graphit hat sich als Stireckungsmittel für Maß vortrefflich bewährt, nur war es bisher schwieria, eine aleschn Verteilung yon Oel und Sraphtt zu bewirken. Viesen Zwech genannte Pumpe erreichen. Im wesenti hen besteht der Anm einem kugelförmigen Gesäß, daß oben die ver schließ bare Einfüll sßm den Graphit besitzt. Auf der einen Seite tritt das Ol a Schmtenpresse ein, um durch einen Abfallhabn, mit Graphit x den Apparat zu verlassen. Der Apparar bildet einen Sol ] Rohr leitung. Im Innern sind Mischflögel angeordnet, die sh auf ihrer Welle sitzen, sodaß sie von der Welle nur auswint genommen werden, dann aber plötzlich, wenn der Kippen ist, abwärts schwingen, wodurch ein träftiges Rühren des Cn im Oel erreicht wird.

verzweifelten Gegenangriff

CX 3 Beitissa. Wir Ingen eur Otto Lan t dem Bajonett an und zwangen assung von zahlreichen Toten rdem eroberten wir noch ein Feind keinen Abtransport der Ver— der Toten beschäftigt zu sein. keine wichtige Aktion auf dem Gegend von Felahle statt, ab⸗ Bei

fand am rechten Flügel kein . . (Forisetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in n Ersten und Zweiten Beilage)

Freitag: Der Wi er spen

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Ränigliche Schauspiele. Sennteg: Qhernhaug. l0o3. Abonnements borstell Dien Freiplätze sind

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ö Sonntag:? Wiel Lärnt ul geihte.

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j r Teil. ; Montag: Faust, zweiter Teil.

; ö ; nz. ienstag: j ö Mu stkalische Leltung: Bert Generalmusik⸗ .

dirertor Blech. Regte. Herr Sherregifflur gat ; Ti ,. ; igen. Die 7 ö

roche. alien. Henn Hallettmeister . an , n ü.

. ö Derr Professor Rüdel Freitag: Maria Stuart

34 89 2 2. 109. Ab j Sonnabend: Judith.

Schauspielhaus. 199. Abonnementsvor—⸗ .

stellung. Dienst⸗ und Frelplätze sind auf⸗ Kam merspie le.

gebohen. Die Journalisten? Lustspiel Sonntag, Nachmittags 23 Uhr:

in vier Aufzügen bon Gustay Frevtag. kleinen Preisen:

Rege; Herr Oberregisseur Patry. An⸗

fang 7 Uhr. 104. Ahbonne⸗

5

gebildete Kranke.

Montag, Nachmittags kleinen Preisen: stũdter.

Montag: Opernhaus. 2 Uhr. 3 mantepborntellung, Dien st. und Freiplätz. sind aufgehoben. Mianon. Oper in drer Akten von Ambroise Thomas. Text mit Be— nutzung des Goetheschen Romans Wilhelm Meisters Lehrjahre? von Michel Carré und Jules Barbier, deutsch bon Ferdinand Gumbert. Mustkalliche Leitung: Herr Kaveslrneisier von Strauß Regie: Herr Regisseur Bachmann. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Ghöre: Herr Pro⸗ fessor Rüdel. Anfang 74 Uhr.

Schauspielhaus. 110. Abonnemen tghor⸗

tellung. Dien und Freiplätze sind auf⸗ gehoben. Peer Gut von Hemik Ibsen. (In zehn Bildern) In freier Ueber- tragung für die deutsche Bühne geflaltet hon Dletrich Eckart. Muff von Edward Srieg. Musikaltsche Leitung: Herr Schmalstich. In Szene gesetzt von Herrn Neglssenr Dr. Bruc. Anfang 7 Uhr.

Dienstag; Opernbaus. 1655. Abhonne mentshorstellung. Dienst⸗ und Freiplãätze ind aufgehoben. Die Afrikanerin. Oper in fünf Akten von Giacomo Meyerbeer. Text von Gugone Seribhe, deutsch von Ferdinard Gum bert. Musi⸗ kalssche Leitung: Der Generalmusik. direftor Blech. Regie? Herr Reg ssseur Bachmann. Ballett: Herr Bollettmersser Graebh. Gböre: Herr Professor Rudel. Anfang 74 Uhr.

Schauspielhaus. 111 Ahonnemente vor⸗ stellung. Kabale und Liebe. Ein hürgerlickes Trauerspiel in fünf Aufzügen von Friedrich Schiller. In Szene gesetzt ben Herrn Oberreglsseur Patty. Anfang

74 Uhr. Opernhaus. Mitfwoch: Tie slsand. Dnmertztag: Carmen Freitag: Die Sonnabend: Hoff⸗

Volksbühne.

Theater am Bülowylatz. ) (Untergrundbahn Schönhauser Tor.) Direttion: Max Reinhardi.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr:

kleinen Preisen: Das Nürnbergisch Gi Abends 8 Ubr: Die Moitenburger Montag, Nachmittags 3 kleinen Preisen: Abends Uhr: Dienstag big unb Jalia.

Die Motten burger. Donnerstag:

burger.

mittags 3 Uhr: Wie ciust im 8 Uhr: Wenn

Mai. 3 ; zwel Hochzeit machen Ein Scherzspiel mit Gesang in 4 Bsldern ban Rudolf Bernauer und Rudolyb Schanzer. Musst von Walter ohr und Willy Bredschneider.

Montag, Nachmistags 3 Uhr: Wie einst im Malt. Abends 8 Uhr: Wenn zwei Hochzeit machen. Dienstag und folgende Tage: Wenn zwei Hochzeit macher.

Thenter in der Kõöniggrũtzer Straße. Sonntag, Nechmittags 3 Uhr: Rauch. Schauspiel in vier Akten von August Strindberg. Neberfetzt bon Emil Schering. Alben) 73 Uhr Cin Traumipiel. Phantassischetz Drama in einem Verfpiel und rrei Akten (14 Bilreen) ven August Strindberg.

Afeiraa er in nmauns Erzählungen. Sonntag: Die Meistersinger von Nürnberg. Schauspielhaus. Mittwoch Ni / Ezrm um Nichts. Donne ie tag: G: de.

r igen Zätz⸗ mung. Sonnabend: Wishelim Tell.

1 Mar Uhr!

Die

1. Die deutschen Rlein⸗ städter. Abends 8 Uhr: Der ein⸗ Hierauf: Ballett.

Die deutschen Klein- Abends 8 Uhr: Ver ein- gebildete Kranke. Hierauf: Ballett. Dienstag bis Sonnabend: Der ein⸗ gebildete Kranke. Hierauf: Ballett.

Zu Uhr: Zu Topyelselb im orb. = Romeo

Freltag und Sonnabend: Die Motte n⸗

Berliner Theater. Sonntag, Nech— Zu ermäßigten Preisen: Ahendg

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un eznicek.

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2 Komdtenhanz. Tag. Lustspiel von und Ernst Welisch.

blütter! siebente Tag.

u Tag.

u bergerstr. 76 / Garten.)

Akten von Rudolf Walther Stein.

Montag, Juan. Exzellenz. Dienstag und folg selige Exzellenz.

Abends 8

*

3 Uhr: ton ßdte

in deutscher Werfel.

der Gnnt. Dienstag,

Mittwoch: Die Freitag: Peer

——

theater.) Sonntag, Alt · Seidelberg.

Montag, Thlele.

Julia.

Ne sidenz. Donnerstag: Munter

Charlottenburg. mittag 3 Uhr: Die fünf

Charakterbtld in drei A L' Arronge. Monsag, Sum peugessu del. Tie heitere zt sihenz.

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gal; Ein T Sonnaben

mittags 3 Uhr: Extrablätter! Z uUhr: Zam ersten Male:

Montag, Nachmittags 3 Uhr: Abends 74 Uhr:

Dienstag bls Sonnabend: Der siebente

Denutsches Künstlertheater. (urn. Il, gegenüber dem Zoolonischen Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Don Juan bon Moliere. = Abends 8 Uhr: Die selige Exzellenz.

Nachmittags 3 Uhr:

Lesstngtheater. Sonntag, Nachmktt. der Warte Abends 3 Uhr: Die Troeriunen des Guripides, Bearbeitung

Montag, Nachmittags 3 Uhr: Komödie orte. Abends

Donnerßtag und Sonnabend:

Die Traeriunen hes Erripibes.

gutgeschnittene Gcke. Gyn.

Schillertheater. O. (Gallner-

g. Schaufpiel in 5 Akten von Wilhelm Meyer⸗Försser.

Abends 8 Uhr: Dtengtag und Freitag:

Mittwoch und Sonnabend: Die heitere

Abends 8 Uhr: Mut ler Thiele

Nachmittags 3

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Dienstag, Nachmittags 3 Uhr Wilhelm

Ten = Ahen z. Sühr: Kabale srud Liche-

3s 3e Rausch. Mittwä ne. Dor nente g. unsbie. Donnerstag Die heltere Men denz. im, Freitag u. Sonnabend: Mutter Thiese.

Dienstag und folgende Tage: M feste druff! t

Dienstag bis Donnerstag und ü abend. Nachmittags 31 Uhr;. zend Waffen fchmied. ; (Cher. Lustspielhaus. (Friedrichstin Ppttenhurg, Bismarck, Straße 34237. Fonnag. und Montag, Nakn Direktion: Georg Vartinann. Sonntag, Uhr: 3u eimafligten Preisen Nachmittags 3 Uhr Der Vettel stir dent. ut chen Kleinstäbter. 24 Abendg 7 Uhr: Zum Bessen ves Rug. Der Gatte des Irm schuffes für Mütter⸗ u. Säuglingefürsorge an l in drei Akten von 6 les Zenttalkomitees vom Roten Kreuz: Vrsggelv, ar sñifal. Dienstag und folgende Tage: Montag, Mittags 12 Uhr: Zum Besten Gatte des Fräuleius. . . , ,,, ö Dresse. Raifermarsch von R Wagner. Thaliatt r. (Direktion: mn w 3 , Nachmittag 3. 2 Festwiese raufführung: 358 ö m, h, Stromüberg ang, Abends 7 Uhr Zum . enn, Besten des Zentralkomitees der DVeutschen und Tan; n, ,, ᷓ. 3 Roten Kreuß: Parsifal. und Kur Kratz. Gesangsterte denn

ö 5 Schönfeld. Musik von Gilbert. , Montag. Jiachmirtags 3 libr.

Donnerstag: Sber on. . 66 * 9 Freitag: Der Freischũtz. , ne. Abends 8 Uhr

Sonnabend: Parsifal. Dienstag und folgende Tage: dinchen.

Sonntag, Nach- Neutsches Opernhaus.

Abends lle: Der siebente Rudolph Schanzer

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Lustspiel in drei Presber und Leo

Don Uhr: Die selige

ende Tage: Die

Komische Oper. (An der Welden. bammer Brücke) Sonntag, Nach⸗ mittags 35 Uhr: Jung muß man lein. tagen, Nachmlttags 35 Uhr und Abends 8 Uhr: Der Favorit. Operette 8 Uhr: Zwej gr. Fe st⸗BVor stellu ben Fritz G üinbaum und Wilhelm Sterk. In len Vorstellungen, auch Nachut Mustk von Robert Stolz. ungekürzt: Das neue großarligẽ Montag, Nackmittags 33 Uhr: Jung stattungss ück,Sstern“ von Paula muß man sein. Abends 8 Uhr: Der Vorher: Dag glänzende Fe sturogta Favorit. Nach msttags hat eder Grwach en

Dienstag und folgende Tage: Der angehörlges Kind unter 10 Jihren mn Favorit. allen Sitzplätzen, jedes westere Kin halbe Preise.

Zirkus usch. An allen zz

von Fianz

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* Uhr: Peer

Thenter des Mestenz. (Station: me r. Zoologischer Garten. Kantstraße 12. 2 31* ö ern nian, . . Uhr . Familiennachrichten ut. Abends r: Das Fräu⸗ Ei r: Hm. lein vom Amt. Operette in bres Ait J J 9j den Georg Okonkowski und Franz Arnold. (mosteck i MecklJ. . 2 . ö 8 z Uhr: Vol G,storben; Hr. Justizrat Dr. ntag,. Nachmittags 3 Uhr: Volen /* 2 Fharlo q). brut. . Ulbenss z üb: Bas Fräulein Stern Chärlöttenkura) vom Amt. Dienstag und folgende Tage: Das Fräulein vom Amt.

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Abends 8 Uhr

Mutter

Romesg und

Verantwortlicher Redalteur. Direttor Dr. Tyrol in Charlotte ; Verlag der Expedition (Mengen in Berlin. . Yruck der Norddeutschen Buchdrucken Aber hg Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstra⸗ Jurmer feste hruff?! Vaterlandlscheg Siehen Ne

Volksstück in vier Bildern von Hermann Sieben Beilagen ie. Haller und. Willi Wolff. Musik von Hern. Welter Koll.

Montaa, Nachmittagg 3. Maffen f chmieh. JIramer feste druff!

Thenter am Nollendorsplatz. Sonntag, Nachmittags 35 Uhr: Der Troubadour. sI Uhr:

Thiele.

Sonntag, Nach= Frankfurter. Ein kten von Adolph

Ubr. Das Abendtz 8 Uhr:

somie die 96. und 951 Ausz der Deutschen Berlustlisten

Felsung

E al

zum Dentschen Reichsanz

6. Aichtamtliches.

Deuntsches Reich. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

der am 18. April 1916 vom Bundesrate be— J. über die Todeserklärung Kriegs— ner (Reichs⸗Gesetzbl. Nr. 77 S. 296), deren Wort— un ichen Teil der heutigen Nummer des „Reschs— n m eteis wird, war folgende Begründung bei—

ündung zu 5 15 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der , , . regelt, ist (Amtliche Pöotibe Bd. J S. 39) gejagt, daß die Porschrift info ern d utter Bedeutung sein werde, als eifahrungsgemäß dag bazu dränge, daß nach jedem größeren Kriege besondere Ge⸗ n würden, Fuich welche das Vafahren und der Zeiipunkt in einer den besonderen Ver hältnisfen enisprechenden Weise werte. Der gegenwärtige Krieg bestätigt diese Er— Infolze seiner langen Dauer und der grohen als Angehörige der bewaffneten Macht an ihm den Personen ist das Bedürfnis einer Sonderregelung bereits Krieges bervorgetreten. Die Zahl der im Laufe des Krieges Heerekangehörigen, von deren Leben keine Nachricht mehr 'sst, obwohl dies den Umständen nach erwartet werden kon nte, moch als verschollen anzusehen sind, beläuft sich auf biele zerscheint uniunlich, die Rechte beziehungen all r die ser Kriegs bis zum Ablauf der im 15 des Bürgerlichen Gesetzbuchg vor⸗ rist von Frei Jahren nach dem Friedensschluß oder auch nur bis der Schwebe zu lassen. Vielmehr erweist es sich zur Ver- heblicher wirtschaftlicher Schäntgungen und zur Sicherung brkehts als geboten, daß in den Fällen, in denen der Tod wtellnchmers zwar nicht nachgewiesen, aber den Umstãnden wie gewiß ist, die Hinterbliebenen und die sonst in recht— ebungen zu dem mutmaßlich Verstorbenen stehenden Per- möglichst in die Rechtslage versetzt werden, die beim Nach— Dez für sie eintreten wür e. Bei Benutzung deg auß— auch das Schicksal der Kriegsgefangenen umfa fenden diente und der bei den verschiedenen amtlichen kllen gesammelten Nachweisungen erscheint die Gefahr, Tod eines Kriegsverschollenen zu Unrecht angtnemmen ein verschwindendes Mindestmaß beschränkt. Dieser d zudem noch begegnet, wenn durch entsprechende An⸗ dafür gesorgt wird, daß in dem Verfahren auch der Eigen 8 zweifelhafter Fälle Rechnung getragen werden ann. Flich die Beseitigung eines trotzdem zu Unrecht ergangenen leils zweckmäßig erleichtert, so steht der Zulassung der ung . schon vor Eintritt des Friedeng⸗ ein ernstliches Bedenken entgegen. pillegende Entwurf schlägt daher vor, den in der Deffent⸗ snehmendem Maße hervorgetretenen wirtschaftlichen Schäi⸗ ch eine Verordnung gemäß 5 3 des Gesetzes über die Gr— dez Bundezrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen vom lg Reichs Gesetzbl. S. 327) abzu helfen Seine Borschriften ih guf, eine zweckentsprechende Auage tallung des Unter Wahrung der im Bürgerlichen Gesetzbuch Grundlätze sehen die S5 1 bis 3 die not wendigen Er er matertellen Vorscheiften vor. Die S5 4 bis 17 sollen undlage beibehalten e Aufgebots verfahren der Zloilprozeß⸗ en besonderen Verhältnissen anpassen, der § 18 regelt die d der 519 bestimmt, daß die Verordnung alsbald in

lelnen ist zu bemerken: . 1 bestimmt den Kreis der Personen, auf den die Vor⸗ Verordnung Anwendung finden, und ordnet gleichzeitig Dunter welchen Voraussetzungen diese während des gegen⸗ hieges in Verschollenheit geratenen Personen ür tot (klärt smnen. Wäbrend der § 15 des Bürgerlichen Gesetz. Kriegs berschollenheit allgemein obne Rücsicht auf immten Krieg regelt, begrenzt der 53 1 dem Zwecke nung entsprechend den Kr; einmal dahin, daß nur nigen der bewaffneten Macht des Deutschen Reichs oder ibm verbündeten oder befreundeten Staates unter iist fallen. Die bewaffnete Macht des Deutschen sich nach 5 2 des Gefetzes, betreffend, die Ver⸗ um Keiegsdienst, vom 9. November 1867 (Bundes— S. 13) aus dem Heere, der Marine und rm jzusammen. Wer zur Fewaffneten Macht eines ver— fr befreundeten Staates gehört, ergeben die Gesktze dieses Angehörige der bewaffneten Macht gelten auch, wie auf § 15 des Bürgerlichen Gesetzbucht klargestellt hersonen, die sich (5 15 Abf. 2) in einem Amts, oder aliniz oder zum Zwecke freiwilliger Hllfeleistung bel der Macht befinden. Darüber hinans erstreckt der Abs. 2 gworgetretenen Bedäürfnissen ent vrechend, den Gellungs— Verordnung auf Joche Personen, die nicht zur bewaffneten zren, wenn sie sich bei ihr aufhalten oder ihr gefolgt sind d des Militärstrafgesetzbuchss, oder wenn fie, 3. B. als sene oder als Geiseln, in die Gewalt des Feinde ge⸗

eltere EGinschrägkung erfährt das Anwendungagebiet der Faatuich daß sie fur die bezeichneten Perfonen nur dann nenn sie an dem gegenwärtigen Kriege teilgenemmen dährend desfelben permißt worden sind. Die Begriffe der an dem Kriege und dez Vermißtfeinz sind nach der Ver⸗ undsätzlich dieselben wie nach dein Burgerlichen Sesetzbuche⸗ len die an sich nicht zur bewaffneten Macht gehören, erg iht Vemhältnissen, die ju ibrer Gleichstellung mit den An— et bewaffneten Macht führen (j. B. Aufenthalt im Verschleppung oder Internierung durch den Feind) Förlin im Einzelfalle das der Tellnahme am n grachtende Tatbestandsmerkmal zu erblicken sein wird. es Krieges vermißt? ist eine Person nicht schon dann, Zastand zeitlich bor Beendigung des Krieges eingetreten r ist ein sachlicher Zusammenbang des Vermißtselns mit , am Kriege in den gekennzeichneten Slane erforderlich. hlihe usammenhang wird häufig auch dann gegeben sen, seermißtsein nicht auf dem Kriegsschauplatze, soöndern 3. B. msche, auf Ste oder am Srte der 6 fangen schaft' em. Auch diefe Fälle weiden von der Verordnung mit. t dem Eingang der letzten Nachricht von dem Leben einer elche die bezeichneten Voraus setzungen zutreffen, einerlei, ichricht von ihm selbst oder von einem anderen herrährt, rsttihen, so kann nach ken gemachten Grfabrungen nit l erechnet werden, daß der Verschollene noch lebt. Nach gen eitrzums soll daher das Aufgebotsverfahren er. To degerklärung eingeleitet werden lan. Verfahren dazu, die Todegerklärung auszusprechen, ergehende Augschlußurtell den Zeitvunkt fest⸗ ; Zeltwunkt beg Todeg anzunebmen ift. EGntsprechend sah des § 18 Abs. 2, 5 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Erste Beilage ö eiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

1916.

Berlin, Sonnabend den 22. April

ist dleser Zeitpunkt in erster Linie nach dem Ergebnis der ver⸗ anstalteten Eimütlungen und in Eimängtung emnes solchen Er⸗ gebnisses auf den Zeitvunkt zu hestimmen, in dem der Antrag auf Jorcherlläruug zuiisig geworden ist 5 2 Satäz I). Grechen die Ermittlungen, daß der Verschoͤllene vor bder nach gem Engang der letzien Nachricht von seinem Leben an einem b sonderen Kriegs⸗ ereignisse, 5 B. einem Gesecht, einer Sprengung, einem Schiffs un all oder dergleichen, beteiligt gewesen ist und daß er seitdem vermißt wird, so spricht die Wahrichein li htest dafür, deß' er ber dies m Eceignis sein Leben verloren hat. Nach dem Vorgang de, 5 18 Abs. 2, 3 17 des Bürgerlichen Gesetzhuchs soll daher in solchen Fällen! de Jet. punkt des Eretgnisses als Zeispunkt des Tode angenommen werden, 6 sei denn, daß die Ermittlungen die Annahme lechtfertigen, der Verscholle e habe das Ereignis überlert S2 Sitz 2); in diesem letzteren Falle bewendet es bei der Regel des Satz 1.

Die Todeserklärung begründet nach 818 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuch- die Vermutung, daß der Verschollene in dem in dem Aussichlaßurteile bezeichneten Zei punft gestorben sei (gl. dazu noch § 18 Abs. 3). Der § 3 tes Entwurfz 'sieht entsprechend dem 5 19 Rs Bürgerlichen Gesetzbuchs vor, daß bis zu ienem Zeupunki das Fortleben des Veischollenen vermutet wird. Soweit in den 1 bts 3 nichte abweichendes bestimmt wird, gelten für die Vo aus— setzungen und die Wirtungen der Todeserklärung die allgemeinen Vor

riften. . ; . . Der § 4, mit dem die Verfahrens voꝛschesften beginnen, enthält an der Spitze die Anordnung, daß für das erfahren die Voer— schriften der Zivtlprozeßordnung gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist. In Betracht kommen die allgemeinen Bestimmungen über das Aufgebotsversahren (88 9atz bis Sog) nebst den Ergänzungen und Abweichungen der besonderen Bestimmungen der §5 960 big 976 über die Todegerklärung, beide im Rahmen der allgemeinen Vorschriften der Zwvilprozeßerdnung. .

k der Zidilprozeßordnung bedurfte nur weniger Ergänzungen. Der § 5 Färzt die Veindendauer der Auf⸗ gebotsfrist gegenüber den 5 965, g66 Abs. 2 der Zivil oz ßor n ung auf den für ausreichend zu erachtenden Zeittaum bon einem Monat ab. Wie nach 5 966 Abs. 1 der Zivilprozeßgrdnung soll auch hier die Bekanntmachung des Aufgebots durch öffentliche Blätter unter⸗ blelben können (5 Abs. 1). Dagegen kann cas Gericht behufs Er langung von Nachrichten aus dem engeren Lebenskreise des Ver⸗ schollenen die Anheftung des Aufgebots an der Octstafel der Gemekt de des letzten Wohnßitzes anordnen 5 Abi. 3). Der Lauf der uf ehos⸗ frist beginnt in allen Fallen mit der durch z. 9a8 der Zhilprozeß⸗· ordnung vorgeschriebenen Anheftung an die Gerichte tafel (3 6 Abf. 3). Wenn eine Landes justizperwaltung die Erledigung der Aufgebols⸗ anträge für mehrere Amtsgerichtsbezicke einem Amtsgericht überträgt G 972 Abs. 1 Satz 1 der Zioilprozeßordnung), so soll dessen Zu⸗ ständigkeit eine ausschließliche fein und der Antragsteller die Erledigung durch das Heimatgericht des Verschollenen nicht verlangen ,,, G8 x Der 8 8, der vorschreibt, daß in dem Urteil der Zeitpunkt des Todes nach Maßgabe ö §z 2 sestzustellen ist, entspiicht dem § 970 Abs. 2 der Zivisprozeßordnung. . .

. ig 6 i . Zivilpeozeßordnung ist die Todeßerklrung auszusprechen, wenn die zu ihrer Begründung ersorderlich n . das sind für Kriegsverschollene des gegen wärtigen Krieges die im 85 zufzestellten Voraus etzungen, erwiesen sinn. Es 5 in Aus nahinesällen gleichwohl die Anname nicht ausgzschloffen ist, daß das Ausbleiben von Nachrichten auf anderen Hrunden beruht 4565 den Schluß auf den Tod des Verschollenen nicht 6 Pbitter gn 3. B. weil er nach der letzten Nachricht die Möglichkeit, weitere Nacht ich zn zu senden, nicht oder nur in erschwertem oder beichränktem Maße hatte. Dies kann insbesondere dann der Fall ; sein, wenn die letzte Nachricht aus weit entfernten Gegenden mit schmacher . kehrsgelegenhrit (etwa aus dem Innern Sibirtens oder an g 0 er von einer Insel der Südsee) gekommen war. Fir solche Fall. 99. währt der 5 9 dem Gerichte die Möglichkeit, das Verjahren auf die Dauer von längstens einem Jahre aus zu etzen, wenn, nach . pflichtmäßigen Beurteilung der Sachlage eine weitere an mn ö. das Leben des Verschollenen nicht ausgeschlossen erscheint. 5 gen . Beschluß findet die sofortige Beschwerde statt. Geht vor Ablauf er Frist, für die das Verfahren ausgesetzt ist, eine , f wird sich die weitere Behandlung nach dem Jnbal! der ? achtich richten; andernfalls wird nach Ablauf der Frist das Verfahren von Amtg wegen fortgesetzt. ö 25 amt . . des Ausschlußurteils, die sich gegen 3 6 sache der Todegerklärung oder gegen die Festitellung des Zeitpun te es Todes richten kann (5 973 der Zinilxroz ße. dnung), reichen die . schriften der Zivllprozeßordnung über die e, ,,,, m 9 5 meinen aus. Sie werden deshalb für an ven bar. erklrt h. Abs. I); nur wird dem Verschallenen, der die Tode erklãtung uber. lebt hat, die Möglichkeit gegeben, di Anfechtu gtlage auch ö noch zu erheben, wenn die sonst dafür gesetzten Fristen e, , (8 10 Abf. 2). Daneben eischeint es geboten, für den . it ö zeichneten Fall dem Kriegeverichollenen einen ein sacheren Weg als den der Anfechtungsklage (8 957 ff. 973 ff. der , eiöffnen. Er soll die Au be hung bei dem Au sgeboi gerichte lch ; . oder zu PVrotekoll des Gerichtsichreihers beantragen können 5 ) dos Gericht hat dann den k—ö 5 und ärung erwirkt hat (5 12), zu ören, von Amis wege er⸗ 5 se, , zu veranstalten (5 13 Abs. 1 des ö 3 968 der Zwwilproleßordnung) und seine Enischeidung, die ohne . liche Verbandlung erfolgen kann, durch Beschluß zu treffen 8 Satz 1 und 2). Wird festgestellt, daß der Antrag teller der der⸗ len Gewesene ist, so ist der das Anschluß urteil . . Beschluß endgültig. Gegen die Zurückweisung 6. ee, a. steht dem Antragsteller die sofortige Beichw rde 7 06 1 . Halbs. 2); wird der Antrag zurückgewiesen, weil die Dr on t 6 ö. Lair agffellerz nicht zweifelsfrei als die des für tot Eillẽrten hat ft tell werden können, so hat der Da blut ihn 96 ee. J. An echtungsklage zu verweisen (5 13 Ab. 2. , , . ee Wirkungen des Antrags und des Seschlusses auf n. . Todeserklärung denen der Anfechtungsklage und des Aufhe angsur ile gleich (Abf. 1, ); nur kann vrozessual bein Zusammenttef ng n. Beschlußantrag und Klage nicht die Verbindung wie nch. 5 Abs. Z Der Zivilyrozeßordnung stattsinden, viel mebr ist Ai. in gie sem Falle das Verfahren über die Anfechtungeklage auszusetzen.

e Die Frage, ob ein Kriegsverschollener als lebend oder als 6 storben amuseben ist, kann auch offentliche Interessen berühren 6 gebt nicht an, die Wahrung diener Interessen davon abbang 9 sein zu ae. ob ein zum Antrag auf Todeserklärung berechtigter Beteiligter e, r, ee. kit und ob er don seine⸗ Antrag befugnig Gebrauch macht. Grschr int es sonach geboten. die Möglichkeit einer e , . n sffentlichen Interese zu schaffen, so empfiehlt es sich, das . . reckt der Staatz anwalischaft zu übertragen, der auch sonst in S* en

Verfonenf nderechte, j. B. bei der Entmündigung, abrliche Auf⸗ , , ö,. sind und deren Mitwirkang in Sachen der . gan, eee, in derer It sickt gleichfalls schen vorgesehen ist (5 974 Abs. k 8 12 63 Entwurfe). Entsprechende Er⸗ . gen green Plaz, wenn Zwelfel aufläncken, cb eln fär tet ö nlcht Ten Zenvunkt, auf den sein Tod angenommen worden 3. erlebt hat. Der § 18 will deshalb der . . Recht und damit gegebenenfalls auch die Pflicht übertragen, die Todes erklärung oder ihre Aufhebung zu beantragen.

er 3 17 enthält zwei Vorschriften über die Bewelsanfnahme. Die Fand a inne Hilfsminrtel bet der Ermittlung der ür . Entscheidung des Gericht? in Betracht kommenden Taisachen , in vielen Fällen Wahrnehmungen von Kameraden un) ge, des Verschollenen sein. Nach den allgemeinen Vorschriften der Ziy ö. prozeßortdnung müßten diese als Zeugen vernommen werden, un zwar in der Kegel im Wege der Rechtshnf durch Ersuchen der zu— ständigen Militärgerich abeamten. Es geht = doch weder an, noch er⸗ scheint eg erforderlich, de Truppen und die Mlnärgerichtebeamten . Felde mit derartigen Ersuchen zu belasten. Zim Nachweis der be dem Truppenteile des Verschollenen bekannten Tetsachen soll es daher genüsen (Abs. I), wenn der den Vorgängen am nãchsten liebende Visziplinarvorgesetzte des Verscholl nen, nämlich in der übern ie genden Mehrzabl der Falle der FKompagnte⸗, Schwadrong. oder ä, d. sührer, sie durch eine schriftliche Eiklärung gerichte kun dig macht. Dabe macht es keinen Unterschied, ob der Vorgesttzt— seine Kenntnis aus eigener unmittelbarer Wahrnehmung, aus dien st ichen Viel tungen oder aus etwaigen Ermittlungen hat Zur Kennzeichnung ee dien stlichen Charakters dieser Eikärung und zur sicheren Feststellung bre Ursprunges und ihrer Echtheit wird die Beifügung des . vor eschrieben; führt der Disziplinarvorgesktzte fein eigenes ,, . so hat er seine Ertlärung der nächst vorgesetzten Dienststelle zur Bei⸗ fügung des Siegels vorz legen. Die Vorschrift des Abs. 1 ist 3 anwendhar, solange der Trüppenteil, dem der Berschollen⸗ an achör hat, besteht; ist er aufgelost, so treten die all semeinen Bor schrünten über die Beweiserhebung ein. Die Frage, oh die urch et e dienstliche Erklärung des Disgplincnvorgesetzten nachn ewir enen Tat⸗ sachen zur Begründung der Torezerklärung autre chen (5 M' der Zwilprozeorgnung) oder oh daneben noch weilere C mttil ungen er⸗ forderlich sins, hleibt nach 3 963 der Ziollproz⸗ßordaung dem ph cht. mäßigen rmessen des Gerichts üherlassen. Neben den J. nehmungen der Kriegs gefͤhrten werden die Nachrichten in wer volles Hilfamintel der Entscheizung bilden, die bet ren Nachwetsebureaus der deutschen riegsministerien, des Rech? Marineamts und des Kam mandos der Schutztruppen zu sammenfließen. Auch hier erscheint . Beweiserhebung in den gewöhnlichen Formen untunlich, auch hier 0 daher eine schrlflliche fo m erechte dienstliche Auskunst der Kehörde ausreichen. Die Fassung des Abs. 2 beruht auf der Tat ache, daß die beze chneten Naͤchrichienstellen ketne selbständigen Behörden, londern als Abteilungen der obersten Nilitärverwaltungszbehörden der deut ichn Kontingente, der Marine und der Schutztruppen eingerichtet sind; sie gestattet es, die erleichterte Form der Bewelsgaufnahme auch dann noch anzuwenden, wenn die zurzeit beste henden Nachrichtenahteilungen aufgelöst und ihre Geschäste ande sen Ahteilungen den betreffenden Behörden zugeteilt sein weiden. Die BVorschriften des 5 17 sollen in allen nach der Verordnung zu entscheidenden Fällen bei Anträgen auf Todeser klärung, bei Anfechtungeklagen und bei Anmägen auf Auf⸗ hebung eines Ausschlußurteils gemäß 5§5 11, 16 des Entwurfs an

det werden.

e,. ein durch die Verordnung geregeltes Verfahren sollen Ge—⸗ bühren nicht erhoben werden (5 18 Aos— L. Wird eine Todes- erklärung ausgesprochen, so können die dem Antragsteller erwa hienen notwendigen Kesten nach 5 971 der Ziwilprezeßordnung dem Nachlaß auferlegt werden. Es eischeint angemessen, daß dat Gericht die Rückerstattung dieser Kosten anordnen kann, wenn die To certlãrung wieder aufgehoben wird; auch sollen in die sem Falle nn, ,, der die Tod ze klärung erwirkt hat, die durch den Antrag auf Aufhe ang des Ausschlußurteils dem Antragfteller erwachsenden außergerichl lichen Kosten guferlegt werden können (5 18 Abf. 2) eber die außer⸗ gerichtlichen Kosten einer Anfechtungeklage bedarf es keiner besonderen

Vorschrift.

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Kaiser Franz Joseph hat den in den Adelstond . Hal gern n der Landeshauptstadt der Bukowina Dr. von Weißelberger porgestern in besonderer Audienz empfangen. Der Monarch zeigte, wie W. T. B. meldet, das lebhafteste Interesse für die Vorgänge in Cjernzwitz während der Russeninvasion und warme Anteilnahme an allen Einzelheiten der Verschleppung und der vierzehn Monate währenden Gefangenhaltung Dr. e. Weißelbergers in Rußland beziehungsweise in Sibirien und sprach seine Befriedigung über die mutige Haltung des auf seinem Posten ausharrenden Stadtoberhauytes sowie über den, bewährten Patriotismus der Bukowinager Bevölkerung aus.

Der Militärgouverneur für das osterreichisch ungarische Okkupationsgebiet in Polen Generalmajor Freiherr von Dill er ist zum Statthalter von Galizien und der Statthalterei⸗ Vizepräsident bei der Statthalterei in Triest Graf von Atte ms zum Landespräsidenten von Krain an Stelle des aus Gesund⸗ heitsrücksichten in den Ruhestand getretenen Freiherrn von Schwarz ernannt worden.

Wie die „Wiener Allgemeine Zeitung“ von unterrich⸗ teter Seite erfährt, ist im Ministerium des Aeußern die amerifanische Note, die sich mit der Torpedie rung des Dampfe rs „Imperator“ im Mittelmeer befaßt, einge⸗ troffen. Die Note heschränkt sich darauf, eine Anfrage an die österreichischungarische Regierung über die näheren Umstände bei dieser Torpedierung zu richten. ö

Durch Verordnung des Gesamtmini eriums wird in O ,, für die Zeit vom 1. Mai bis 30. September 1916 die sogenannte Sommerzeit eingeführt. . ;

Die „Politische Korrespondenz weist darauf hin, daß das russische Rote Kreuz und die russischen politischen Kreise und Blätter fortgesetzt die Welt mit Klagen über die Versenkung des russischen Schiffes „Portugal“ behelligen, obgleich aus dem Bericht des U⸗Bootkommandanten, der das angebliche Spitalschiff versenkte, unzweifelhaft hervorgeht, daß es für einen Mannschaftstransport auf den Kriegsschauplatz benutzt murde, die russische Handelsflagge trug, nirgends die vorgeschriebenen Kennzeichen des Roten Kreuzes führte, ja sogar mit Explosip⸗ stoffen, die sich nach der Torpedierung entzündeten, beladen war. Demgegenüber schweigt sich die feindliche Presse aus über die ebenso völkerrechtswidrige, wie unmenschliche, vor zwölf Tagen erfolgte Torypedie rung de⸗ österreichisch⸗ ungarischen Spitalschiffes „Elektra“, das als solches den fremden Regierungen notifiziert war und die vorgeschriebe⸗ nen Abzeichen trug. Ueber die von Seiten der französischen Regierung in Aussicht gestellte Untersuchung über die unten verlegenen Wendungen zugegebene Torypedierung der „Elektra hat man bisher nichts gehört Aus der Gegenlũberstellung und Vergleichung der beiden Fälle geht hervor, wie es mit der Achtung des Völkerrechts auf der einen Seite und auf der

anderen Seite wirklich beschaffen ist.