1916 / 97 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Apr 1916 18:00:01 GMT) scan diff

*

, . . *.

geschriebenen Brief zu erfolcen. Dabel ist tunlichst ein von der . Einkaufs gesellschaft m. b. O. vorzuschreibendes Formular zu benutzen.

Als Einfübrender im Sinne dleser Bestimmungen ailt, wer nach Eingang der Ware im Inland zur Verfügung über fie für eigene oder fremde dtechnung berechtigt ist. Befindet sich der Ver fügungeberechtigte nicht im Inland, so trütt an seine Stelle der Empfänger.

Als Zigaretlenrohtabak im Sinne dieser Bestimmungen gelten orientalische und diesen gleichartige Tabake.

§ 2

Wer aus dem Ausland Ilgarettenrohtabak einführt, hat der Ilgarettentabał. Einkaufagesellschast bis zu 15 vom Hundert der einielnen elr geführten Gattungen auf Verlangen nach ihrer Wabl zu überlassen. Ver Einführende bat den gesamten eingeführten Tabak mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln, in handelsüblicher Weise zu versichern sowie ihn der Zigarettentabat. Ein Taufegesellschaft auf Verlangen an einem von ihr zu bestimmenden Orte zur Besichtigung zu stellen.

§83

Die Zigarettentabak. Einkaussgesellschaft hat sich unverzüglich nach Empfang der Anzeige (6 1) und, wenn eine Besichtigung vor⸗ genommen wird, nach der Besichtigung zu erklären, welchen Teil des eingefübrten Zigarettenrohtabaks sie übernehmen will.

Der Einfübrende hat den von der Gesellschaft gewählten Tabak alsbald auszusondern und auf Abruf nach den Anwelsungen der Ge— sellschaft zu verladen. Die Verpflichtung zur sorgfältigen Behandlung und Versicherung (6 2 Satz 2) endet für den freibleibenden Tabak mit der Aussonderung, für den ausgesonderten Teil mit der Abnahme durch die Gesellschaft.

§ 4 Die Zigarettentabak. Ein kaussgesellschast hat für den von ihr übernommenen Zigarettenrohlabak einen angemessenen Uebernahmepreis ju zahlen. Der Uebernahmepreig darf den Einstandspreis zuzünlich der tatsächlichen Transperttosten und eines Zuschlags von 5 vom r des Einstandepreises für die allgemeinen Ungkosten nicht über eigen.

Ist der Einführende mit dem von der Zigarettentabak. Einkaufs—⸗ gesellschaft gebotenen Preise nicht einverstanden, so setzt ein Ausschuß den Preis endgültig fest; der Ausschuß bestimmt auch, wer die baren Auslagen des Verfahrens, insbesondere die Kosten eines von ihm etwa eingeholten Gutachtens, zu tragen hat.

Der Reiche kanzler ernennt den Vorsitzenden des Aueschusses, seine Mitglieder und deren Stellvertreter.

Der Ausschuß entscheidet in der Besetzung mit dem Vorsitzenden 3623 Mitgliedern, von welchen mindestens drei fachkundig sein můũssen.

Der Reichskanzler kann allgemeine Grundsätze aufstellen, die der Ausschuß bet seinen Entscheldungen zu befolgen hat.

§5 5

Der Vapflichtete hat ohne Rücsicht auf die endgültige Fest⸗ setzung des Pieises zu liefern, die Zigarettentabak⸗Einkaufsgefellschaft vorläufig den von ihr für angemessen erachteten Preis zu zablen.

Erfolgt die Ueberlassung nicht freiwillig, so wird das Eigentum auf Antrag der Zigarettentabak. Einkaufegesellschaft durch Anordnung der von der Landeszentralbehörde bestimmten Behörde auf sie oder die von ihr in dem Antrag bezeichnete Person übertragen. Die An— ordnung ist an den zur Ueberlassung Verpflichteten zu richten. Das Eigentum geht über, sobald die Anordnung ihm zugeht.

56

Die Abnahme hat auf Verlangen des Veipflichteten spätestens binnen 14 Tagen von dem Tage ab zu erfolgen, an welchem der Zigarettentabak. Einkaufsgesellschaft das Verlangen zugeht. Erfolgt die Abnahme innerhalb der Frist nicht, so geht die Gefahr des Unter. ganges und der Verschlechterung auf die Zigarettentabak⸗Eintkaufs⸗ gesellichaft über, und der Kaufepreis ist von diesem Zeitpunkt ab mit vom Hundert über dem jew iligen Reichsbankdiekontsatz zu verzinten.

elchem der Zigaretteniabak. Emkaufsgesellschaft

em Tage, an w abat abzunehmen, zugegangen ist. Fät strieitige

erlangen, den

6 Zahlung erfolgt spätestens 14 Tage nach Abnahme oder 4 Wochen

das

22 beginnt die Frist mit dem Tage, an dem die Entscheidung

des Ausgschuffes der Ilgarettentabak. Einkaufsgesellschaft zugeht.

57 Alle Streitigkeiten, die sich zwischen den Beteiligten über die Lieferung, Aufbewahrung. Versicherung und den Eigentumsübergang ergeben, enticheidet endgültig eine von der Landeszentralbehörde be—= sttmmte Stelle, soweit nicht nach 4 der Ausschuß zuständig ist.

588 Die Zigarettentabak⸗Einkaufsgesellschaft hat den von ihr über- nommenen Zigarettenrobtabak an die Zigaretten hersteller mit Ausschluß derjenigen, die selbst Tabak einführen, abzugeben. Daneben können reine Zigaretten tabakschneldereien nach Ermessen des Vorstands be⸗ rücksichtigt werden. Die Abgabe kann auch durch Einschreibung oder Versteigerung erfolgen. ; 9

Auf Zigarettenrobtabak, der als Durchfuhrsendung aufgegeben war, aber in Deutschland gelagert wird, finden diese Bestimmungen Anwendung.

§ 10 Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnbundert Mark wird bestraft, wer den Vorschriften im § 1 . Satz 1, 52 oder 5 3 Abs. 2 dieser Bekanntmachung zuwider andelt.

Bei Zuwiderbanblungen gegen die Anzeige- und Lieferungespflicht kann neben der Strafe der Zigarettenrohtabak, auf den fich die Zu— widerhandlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob er dem Täter gehört oder nicht.

§5 11 Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkändung, der § 10 mit dem 25. April 1916 in Kraft. Berlin, den 20. April 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Bekanntmachung über Mistbeetkartoffeln. Vom 20. April 1916.

Auf Grund der 85 1,2 und 10 der Verordnung über die Regelung der Kartoffelpreise vom 28. Oktober 1915 (Reichs— Gesetzbl. S. 711) wird folgendes bestimmt:

1 Die in der Bekanntmachung über die Festsetzung der Höchstpreise für Kartoffeln und die Prelsstellung für den Wetterverkauf vom 2. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 140) festgesetzten Döchstpreise gelten nicht für solche Kartoffeln, die laut ortepolijeilicher Bescheinigung in Mistbeeten oder ähnlichen Vorrichtungen gezogen sind und vor dem 15. Junt 1916 geerntet und verkauft werden. . Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 20. April 1916. Der Reichskanzler. . Im Auftrage: Freiherr von Stein.

eri chtig un g.

In der Bekanntmachung, betreffend Ausführung s⸗ bestimmungen zur Verordnung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln (Nr. 95 des „Reichsanzeigers“ vom 20. d. M.), ist im 51 unter II, Satz 2 nach den Worten „mit Tinte“ einzuschalten oder Farbstempel“.

Bekanntmachung.

Dem Butterbändler Ernst Richard Pleul in Wel ß⸗ bach ist auf Grund von 5 1 der Bekanntmachung vom 23. Sep. tember 1915 zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel der Handel mit Butter untersagt worden.

Zwickau, am 13. April 1916.

Königliche Amtshauptmannschast. J. V.: von Römer.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 19185 (RGGBl. S. 6035 ist der Witwe Marte Clement, geb. Groß, Milch⸗ händlerin, und ihrem Sohn Marcellus Clement in Mon. tingen der Handel mit Milch untersagt worden, weil Tat- sachen vorliegen, die ihre Unzuverlässigkeit in bezug auf diefen Handels. betrieb dartun.

Metz, den 19. April 1916.

Der Kaiserliche Kreisdirektor. von Loeper.

Bekanntmachung.

Durch oberamtliche Verfügung vom heutigen Tage wurde dem Vieh, und Schweinechändler Ernst Ochner d. Aelteren in Neuenbürg die Wiederaufnahme des Handels mit Schweinen und Großvieb antragsgemäß gestattet .* Abs. 2 der Bundesrate verordnung vom 23. September 1915, RGGBl.

S. 603). Neuenbürg, den 19. April 1916.

Königlich württembergisches Oberamt. Oberamtmann Ziegele.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwan gsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. 11. 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:

192. Liste.

Ländlicher Grundbesitz. Kreis Metz -Land. Gemeinde Luppingen.

29,05 ha Wald der Ehefrau Eduard Chateau, Marie Emilie geb.

Viard in Grenoble (Verwalter: Forstmeister Schröder in Metz), 29, S82 ha Wald der Ehefrau Esvpivent de la Villeboisnet geb. Hen

nequin in Defftay (Frankreich) (Verwalter: derselbe).

Straßburg, den 21. April 1916. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Königreich Prenßen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium für Handel und Gewerbe Heinrich Schulze zum Geheimen Oberregierungsrat, . den bisherigen Gestütdirektor Freiherrn von Nagel in Wickrath zum Landstallmeister und Hauptgestütdirigenten und den bisherigen Prorektor Paul Manseck, zurzeit in Paradies, zum Seminardirektor zu ernennen sowie dem Ersten Bürger weister , Stadt Buer Dr. jur. Karl Russell den Titel gif er e. zu verleihen.

J

Der Landgemeinde Glinienko im Kreise Posen⸗ Ost wird hierdurch das Recht verliehen, die zur Anlage eines öffentlichen Weges von Glinienko nach dem Truppen⸗ übungeplatze Posen erforderliche, in der Gemarkung Glinienko belegene, 17 a 20 ꝗm große Grundfläche Kartenblatt 1, Parzelle 188/26 usw. im Wege der Enteignung auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) zu erwerben.

Berlin, den 18. April 1916.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs. Das Staats ministerium. von Breitenbach. von Loebell.

Ju st izministerium.

Der Rechtsanwalt Klemm ist in der Liste der Rechts anwälte bei dem Amtsgericht in Langenschwalbach gelöscht. Mit der Löschung ist zugleich sein Amt als Notar erloschen.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: Rechtsanwalt Muhl aus Flensburg bei dem Oberlandesgericht in Kiel, der Rechtsanwalt Klemm aus Langenschwalbach bei dem Amtsgericht in Mühlhausen i. Th., der frühere Rechts⸗ anwalt Max Lach mann bei dem Kammergericht, der Gerichts⸗ assessor Lotze bei dem Landgericht in Hannover, der Gerichts⸗ assessor Dr. Marpmann bei dem Amtsgericht in Düsseldorf⸗ Gerresheim mit dem Wohnsitz in Benrath und der frühere Gerichtsassessor Schandau bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Insterburg.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Dem Seminardirektor Manseck ist das Direktorat des Lehrerseminars in Paradies verliehen worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten. Dem Landstallmeister Freiherrn von Nagel ist die Leitung des Hauptgestüts Beberbeck vom 1. Juli d. J. ab über⸗ tragen worden.

Bekanntmachungen.

I.

Das bevorstehende Studienhalbjahr unserer Universität nimmt mit dem 25. April 1916 seinen gesetzlichen Anfang. Indem wir dies hierdurch zur allgemeinen Kenntnis bringen, machen wir die⸗ jenigen, welche die Absicht haben, die hiesige Universität zu besuchen, darauf aufmerksam, daß sie sich pünktlich mit dem Beginn des Semesters hier einzufinden haben, um sich dadurch vor den Nachteilen zu bewahren, welche ihnen durch das Versäumen des Anfangs der Vor⸗ lesungen erwachsen müssen. In Ansehung derjenigen Studierenden, welche auf Grund vorschriftsmäßiger Duürftigkeitsatteste die Wohl tat der Stundung des Honorars für die a , in Anspruch zu nehmen beabsichtigen oder um ein akademisches Stipendium sich be⸗

der

werben wollen, bemerken wir, daß den gesetzlichen Der n

derartige Gesuche bei Vermeidung der Nichtberückficht

sasch

innerhalb der ersten vierzehn Tage nach dem gesetzlichen .

des Semesters eingereicht werden müssen. Bonn, den 20. April 1916.

Rektor und Senat der Rheinischen Friedrich Wilhelms. Unierstti.

J. V.: Landsberg. II

Die Immatrikulation für das bevorstehende Studienhalbsah

3 )

dierende Anmesin

er, zu entschuldigen vermögen. Ve en 1 ofern sie Inländer sind, ein vorf

diejenigen Studierenden, well

ersiti

vorzulegen. standen, beim Besu allgemeine

k haben,

e oder

be⸗

iter die Zuteilung von Zucker nicht entscheiden. Von h, von Gebühren für Bezugsscheine ist daher saen abzusehen.

rKriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren nittel G. m. b. Hi, gibt durch „.o. T. B.“ bekannt, un den ordnungsmäßig gemeldeten und bei ihm ver— n Beständen an Tee demnächst ein nennenswertes mum voraussichtlich freigegeben werden kann.

n den dringendsten Bedürfnissen des Publikums zu ge⸗ n wird hiermit unter nachstehenden Bedingungen einst⸗ wane Quote von insgesamt 10 Prozent des ang— beten Tees dem Verkehr freigegeben. Diese Be— ngen sind: IR es dürfen im Kleinverkauf dem einzelnen n nicht mehr als 125 g auf einmal verabfolgt werden; Ir guten Konsum⸗Tee darf dabei der Preis für das Pfund ih für lose Ware und 5 6e für gepackte Waare

hberschreiten.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ hie Ausgabe 952 der Deutschen Verla fem ns bei.

enhält dle 513. Verlustliste der preußischen A 6 Verlustliste der bayerischen Ie ß sch ö

Großbritannien und Irland.

Di politische Krise hat nach einem Bericht des Londoner spondenten des „Manchester Guardian“ mit einem Siege ihinger der Wehrpflicht geendet. Die Vereinbarung, die snth und Henderson angenommen hätten, bedeute einen Derby⸗ Feldzug unter den Verheirateten, worauf unver—

Mich die Wehrpflicht für die Verheirateten eingeführt werden

Bonn, den 20. April 1916. Die Immatrikulationskommission. J. V.: Landsberg.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundegratsverordnung vom 23. September 19h

betreffend die Fernhaltung

unzuverlässiger Personen vom Hand

(Relchz. Gesetzbl. S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 der Uu führungsbestimmungen des Herrn Ministers für Oandel und Gewer

vom 27. September 1915 baben wir dem

Kaufmann Ott

Heinicke, Inb. der Firma Alwin Schenker Nachf., hun Wilhelmstraße 15, durch Verfügung vom heutigen Tage den Hande

mit Leben, und Futtermitteln bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt.

Finsterwalde, N. L, den 15. April 1916. Die Pollzeiveiwaltung. A. Schultz.

Bekanntmachung.

wegen Unzuverläͤssigkeit

Der Händlerin Antonie Ryll in Sch roda ist auf Gm der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915, betreff die Fernhaltung unzuperlässiger Personen vom Handel, der Hann mit Kolonial, Vor kost. und sonstigen Waren des tig

lichen Bedarfs untersagt worden. Schroda, den 22. April 1916. Der Königliche Landrat. von Spankeren.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, betreff

n

Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ist dem Fei und Darm bändler Anton Kunz II in Kelkheim die fem

Ausübung seines Handelsgewerbes unter sagt worden. Homburg v. d. H, den 17. Aprll 1916. Der Könlgliche Landrat. J. V.: von Bernus.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 26. April 1916. Der Reichskanzler Dr. von Bethmann Ho

wie „W. T. B.“ meldet, vorgestern aus dem Großen Ha

quartier hier eingetroffen.

Der Königlich dänische Gesandte Graf Moltke hat Ban

verlassen. äh: Bigler die Geschäfte der Gesandtschaft.

Am 26. April werden Vertreter deutscher Reid

5

behörden in Wien eintreffen, um verschiedene Zo.

1M

wirtschaftspolitische Fragen mit den zuständigen österrer ungarischen Dienststellen zu besprechen.

Bei der Zuckergufnahme am heutigen Tage sind,

bereits mitgeteilt, alle Mengen von Verbrauchszucker

10 kg anzuzeigen, sofern der Kommunalverband die Anz

1

pflicht nicht auch auf Mengen unter 10 kg ausgedehnt Auf die Sorten des Zuckers kommt es dabei nicht an;?

flüssige Raffinade, flüssiger Invertzucker, Kandiszucker, Mh

syrup usw. sind anzuzeigen, ebenso Verbrauchszucker, der? falls zu irgendwelchen Zwecken flüssig gemacht wurde,. Zucker verheimlicht, macht sich strafbar. Die sind, wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, auf. hebungspapieren einzutragen, die je nach der örtlichen gelung entweder die Ortsbehörde von Haus zu Haus oder die bei ihr abgeholt werden müssen. Auch wer gewerblich verarbeiten will, hat bei der Bestandsaufnahme! Vorräte auf dem von der Ortsbehörde bestimmten Erhehhh papier anzugeben. Außerdem haben alle verarbeitenden triebe, mit Ausnahme der Apotheken, der Gasthäuser, Bäckereien und der Konditoreien, auf gesondertem Fragert der von der Reichszuckerstelle, von den Handelskammern den Fachverbänden abgegeben wird, die notwendigen nn Angaben zur Bemessung ihres künftigen Zuckerantel⸗ machen. Vor Prüfung dieser Angaben kann ble Reichen

Ango

Während seiner Abwesenheit führt der Legationet

u wenn nicht der Widerstand dagegen im Parlament und nde zu stark sei, wovon aber nichts zu merken wäre. Man celzemein den Eindruck, daß die Krisis einen starken An— us Frankreich erhalten habe, das von England größere mmgen verlange.

Frankreich.

M öder Deputiertenkamm er wurde eine Interpellation sancht über die Bedingungen, unter denen die Regierung n Virtschaftskon ferenz teilzunehmen gedenke.

det Ministerprasident Brtand antwortete laut Bericht des B.“ die Konferen, die am Donnergtag beginnen werde, kinen amtlichen Charakter. Ihre Beschlüsse veipflichteten in h weder das sranzösische Parlament noch die französische Re— n. Die Konferenz trete nicht infolge einer Berufung der fran. hu Regierung zusammen, deren Rolle nur die guter Gastfreund= ind herzlichen Willkommens sein werde.

Darauf wurde die Interpellation auf unbestimmte Zeit gt. ;

Mnfolge des Widerstandes der Anhänger der Regierung eine Interpellation des Abgeordneten Bernard über die griffe der Zensur nicht zur Besprechung. Der Minister⸗ bent Briand lehnte es ab, auf sie einzugehen, und forderte hertagung. Trotzdem der Interpellant auf bestimmte Fälle lies und der Abgeordnete Ruffin mit Enthüllungen drohte, de die Besprechung mit 306 gegen 189 Stimmen vertagt. Im tren Verlauf der Debatte beschwerte sich Ruffin darüber, derschiedene von ihm beim Präsidenten der Kammer ein— hte schriftliche Anfragen nicht im „Journal Officiel“ ab— kt worden seien. Er erblicke darin eine Beeinträchtigung 6 Rechts als Abgeordneter. Der Präsident Deschanel rte, er habe geglaubt, im Geiste der Geschäftsordnung zu beln, wenn er die Anfragen nicht hätte abdrucken lassen, da segenüber dem Feind nicht ohne Nachteil veröffentlicht ben könnten. Der Präsident forderte Ruffin auf, aus diesem nde auch von der Verlesung abzusehen. Der Redner ver— Ef die Verlesung jedoch, so daß ihm der Präsident schließlich, em er das Haus befragt hatte, das Wort entzog.

die Kammer und der Senat haben sich bis zum Nai vertagt.

Niederlande.

lach den Berichten des Kapitäns des gesunkenen Dampfers bdemyk van Nassau“ hat niemand auf dem Schiff ein step oder die Wellenbahn eines Torpedos, aber auch keine e wahrgenommen.

Dänemark.

Die englischerseits vorgenommenen Einschränkungen, ins— ndere mit Bezug auf die Bunkerkohle, verschärfen nach Meldung der „Berlingske Tidende“ die ganze Lage und Den das Gegenteil von dem, was England vielleicht damit ihen wollte, nämlich eine weitere Beschränkung des Schiffs⸗ mes. In Holland bildet die Auflagerung von Schiffen die * Gleiche Wirkungen könnten dem genannten Blatte un auch in Dänemark eintreten. Wenn man von einem ichen Schiffe verlange, daß es als Bedingung für eine lenfracht gefährliche Rückfrachten nach England übernehme, Erde die Reederei es häufig vorziehen, das Schiff aus der nt zu ziehen, als es einer gefährlichen Fracht auszusetzen. Das Blatt „Politiken“ stellt 55 daß im Verlaufe des tzes insgesamt 43 dänische . mit 35 903 Netto⸗ im Werte von etwa 111 Millionen Kronen unter— sangen sind. Schjueden.

Ra 9 8 ö J Das Gesetz, betreffend die Ein- und Ausfuhr von ken während des Krieges, ist nach einer Meldung des ; T. B.“ am Sonnabend veröffentlicht worden und vor— in Kraft getreten. Türkei.

us Anlaß des Todes des Generalfeldmarschalls der GoltzPascha haben der Sul tan und die türkische Rirung der deutschen Botschaft ihr Beileid ausgesprochen. lätter widmen dem veremwigten Generalfeldmarschall tief nge Nachrufe, in welchen sie ben Schmerz und die Trauer Türkei, die durch diesen Tod einen unersetzlichen Verlust a. ausdrücken und den Feldmarschall als einen der nner beweinen, die den Titel „groß“ verdienen. In allen n werden die er hen Verdienste des Verstorbenen um tei und die türkische Armee dankbar hervorgehoben, in R Dienste ihn auch das Todesschicksal ereilen sollte. Die deutschen Reichstagsahgeordneten Graf Westarp, k von Gamp, Dr. Spahn, Bassermann und Diemer sowie der nationalliberale Landtagsabgeordunelte

dtto sind gestern nachmittag in Konstantinopel eingetrossen

und von einer Abordnung des Parlaments, bestehend aus dem Vizepräsidenten der Kammer, den Mitgliedern des Bureagus und zahlreichen Abgeordneten, sowie von den Abteilungschefs der verschiedenen Aemter willkommen geheißen worden, des⸗ gleichen von dem Generalsekretär des Verbandes für Einheit

und Fortschritt. Griechenland.

. Die griechische Regierung hat nach einer verspätet eingetroffenen Meldung des „W. T. B.“ am 18. d. M. den Ver⸗ tretern des Vierverbandes einen schriftlichen Einspruch wegen der Sperrung der Sudabai auf Kreta durch Seestreit⸗ kräfte des Verbandes übermittelt. Der Einspruch ist sehr ener⸗ gisch gehalten und betont die schwierige Lage, in die Griechen⸗ land sich durch die fortdauernden Herausforherungen und Krän⸗ kungen seitens der Verbündeten versetzt sieht.

Der deutsche Marineattachs hat obiger Quelle zufolge in der Presse eine Erklärung abgegeben, in der er Aeußerungen des englischen Gesandten und durch Anhänger Veniselos und des Verbandes verbreitete irrige Meinungen richtigstellt. Er betont, daß nach dem Völkerrecht Fahrzeuge von Kriegführenden, also auch die der Mittelmächte das Recht besitzen, auf die Gastfreundschaft Griechenlands Anspruch zu erheben, und bezieht sich hierbei auf den Wortlaut der Be⸗ stimmungen des Völkerrechts über Aufenthalt und Verproviantie⸗ rung der kämpfenden Mächten angehörigen Kriegsfahrzeuge. Der englische Gesandte hatte behauptet, der Verband sehe sich ver⸗ anlaßt, serbische Truppen mit der Eisenbahn zu überführen, weil die griechische Regierung nicht dafür sorge, die deutschen U⸗Boote aus den griechischen Gebietsgewässern fernzuhalten. Der deutsche Marineattachs stellt fest, daß Beauftragte des Verbandes und Zeitungen sich bemühen, die Begriffe des ariechischen Volkes über die Pflichten der Neutralen gegen die Kriegführenden zu verwirren, und bezeichnet die Aeußerungen des englischen Gesandten als einen neuen Versuch, in dieser Richtung zu wirken. Er stellte weiter fest, daß die Art, wie der englische Gesandte die Ueberwachung der griechischen Ge⸗ wässer seitens Griechenlands gehandhabt sehen möchte, als eine Begünstigung der Seekriegführung des Vierverbandes ange⸗ sehen werden müßte und gegen die U-Boote der Mittelmächte gerichtet sein würde.

. Die Italiener haben an der Grenze von Nord⸗ Epirus im Bezirk Tepeline eine griechische Offiziers— patrouille verhaftet, die sie vorher auf das Liebenswürdigste eingeladen hatten, die Grenze zu überschreiten, um mit ihr über militärische Fragen zu verhandeln. Dies unritterliche Vorgehen der Itallener ruft in Athen die tiefste Entrüstung hervor. Die griechische Regierung hat in Rom Ein⸗ spruch wegen dieses Vorgehens der Italiener erhoben.

Die Internationale Finanzkommission, die von der griechischen Regierung um die Genehmigung der Ausgabe neuer Banknoten durch die Nationalbank ersucht worden war, hat sich dem „Temps“ zufolge einstimmig gegen den Plan ausgesprochen in der Erwägung, daß eine Vermehrung der zurzeit umlaufenden Banknoten eine ernste Schädigung der griechischen Finanzen bedeuten würde.

Bulgarien.

Wie der Ackerbauminister Dintschew dem „Utro“ mit⸗ teilt, hat die Bevölkerung der Aufforderung der Regierung, die Feldbestellung nicht zu vernachlässigen, bereitwilligst ent⸗ sprochen. In Altbulgarien sind in den meisten Gegenden die gleichen Flächen, stellenweise sogar zwanzig Prozent mehr be⸗ stellt, als in Friedenszeiten. Dies wurde dadurch ermöglicht, daß, wo es erforderlich war, eine gemeinsame Bestellung durch⸗ geführt wurde, das Kriegsministerium Zugvieh stellte und die Landwirte beurlaubte. In den neuerworbenen Ge⸗ bieten beteiligten sich die Truppen an der Feldarbeit. Die Regierung schickte das erforderliche Saatgut. Stellenweise legten die Soldaten selbständig Gemüsegärten an und spornten die Einheimischen zu besserer Ausnutzung des Bodens an. Der Minister bezeichnete das bisher Geleistete als durchaus befriedigend. Auch die Erntearbeiten sollen gemeinsam durch⸗ geführt werden.

Amerika.

Der Präsident Wilson hat an den Kongreß eine Adresse gerichtet, die sich in großen Zügen an den Wortlaut der nach Berlin gesandten Note hält und ausführlich auf die ganze Unterseebootfrage eingeht, wie sie sich seit Februar 1915 entwickelt hat. In der Adresse sagt der Präsident laut Meldung bes

„In Verfolgung der Unterseebootskriegfübrung gegen den Handel seiner Feinde, die Deutschland trotz des ernsten ECinspruchs unserer Regierung unternommen hat, haben die deutschen Unterseeboots—⸗ kommandanten Handelsschlffe mit immer größerer Lebhaftigkeit an⸗ gegriffen, nicht nut auf hoher See um England und Irland herum, sondern wo immer sie sie antreffen konnten, und in einer Weise, die immer und immer unbarmherziger und immer und immer unter— schiedsloser wurde, und während die Monate dahingingen, weniger und weniger ohne Beobachtung irgendwelcher Schranken, und sie haben ohne Bedenken ihre Angriffe auf Schiffe jeder Nationalität und Schiffe, die sich in jeder Art von Diensten befanden, gerichtet. Eine Tragödie auf See ist der andern gefolgt in einer Weise und unter solchen Begleitumständen, daß offenbar wurde, daß diese Kriegführung, wenn das noch eine Kriegführung ist, nicht fortgesetzt werden kann obne fühlbarste Ver⸗ letzung der Gesetze der Menschlichkeit. Was auch die Ansicht und Absicht der deutschen Reglerung ist, sie hat offenbar bewiesen, daß es ihr unmöglich ist, solche Angriffsmetboden auf den feindlichen Handel innerhalb der Grenzen zu halten, die durch Vernunft oder Menschlichkeit gesetzt werden. Einer der letzten und schreck lichsten Vorfälle dieser Kriegführung war die Vernichtung der Sussexr?. Diese muß, wie die Versenkung der Lusitania“, als ein so einzigartig tragischer und ungerechtfertigter Fall angesehen werden, daß sie ein schreckliches Beispiel für die Unmensch- lichkeit der Unterseebootekriegfübrung ist, wie sie die Kommandanten der deutschen Fahrzeuge in den letzten zwölf Monaten bet ieben haben. Wenn dieser Vorfall für sich allein dastünde, so könnte irgendeine Erklärung, eine Mißbilligung durch Deutschland, eine Feststellung eines verbrecherischen Fehlers oder willkürlichen Un—= gehorsamg seitens des Kommandanten des Fahrzeuges, das den Torpedo abgefeuert hat, gesucht oder angenommen werden; aber unglücklicherwelse steht er nicht allein. Die jüngsten Greignisse machen den Schluß ungauzwelchlich, daß er ein Belsptel, obwohl einz der schwersten und betrübendsten Beispiele, ist für den Geist und die Ari der Kriegführung, die die deutsche Meglerung fälschlich angenommen Daß, und Die von deuische Regierung dem Vorwurse auzsetzte, daß Neutralen beiselte wirt, indem fe nur ihr Jiel im Auge bat. Die amertkanlsche Regierung sich von jeder zu weitgehenden Handlung eder Ginspruch durch be⸗

nur

keinen Vorgänger in der Geschlchte kennt, sernznbalten, und dat sich

n allem, wag sie jagte oder lat, von den Gefühlen echter Freundschast

feuer e Bapaume on Anfang an die sie alle Rechte der . 1 . ee. 8 a. n m angriff; die Gaswolle schlug in die anzöfißcht Steleg zart e 28 21111 8 ö hat sich bemüht, dächtige Grwägung der au Fe rordentliihen Mastände dleses Krieges, der anom man. Ebene und auf den Vöhen dei Ce mdres ed Ne Gerecheg⸗

leiten lassen, dle immer das Volk der Vereinigten Staaten gegenuber dem deutschen Volke gehegt hat und auch fortsäbrt, zu hegen.

Mit Bezug auf den Weg, der in Aussicht genommen worden ist, falls Deutschland nicht sofort einen Verzicht auf die gegenwärtige Art der Kriegführung gegen Passagier⸗ und Frachtschiffe erklärt und in die Tat umsetzt, sagte Wilson:

Zu dieser Entscheidung bin ich mit schmerzlichstem Bedauern gekommen. Ich bin sicher, daß alle bedachtsamen Amerikaner der Möglichkeit eines Vorgeheng, wie es in Aussicht genommen ift, mit aufrichtigem Widerstreben entgegense hen werden, aber wir durfen nicht vergessen, daß wir in gewisser Weise und durch den Zang der Umstände die verantwortlichen Wortführer für die dercht. der Menschheit sind, und daß wir nicht stillschweigend dabei sie hen dürfen, während diese Rechte allmählich voll nändig belseite gelegt werden. Im zermal menden Strome dieses schrecklichen. Krieges sind wir es mit Rücksicht auf unsere eigenen Rechte als Nation lowie unserem Pflichtgefühl als Vertreter der Rechte der Neutralen in der ganzen Welt und einer gerechten Auffassung der Rechte der Mensch⸗ heit schuldig, jetzt mit äußerstem Ernst und Festigkeit den Stand⸗ punkt einzunehmen, den ich eingenommen habe und zwar im Ver⸗ trauen darauf, daß ich Ihre Billigung und Ihren Beistand Raden werde. Alle ernst denkenden Männer müssen sich in der Hoffnung vereinigen, daß die deutsche Regierung, die in anderen Fällen als Verfechter alles dessen dagestandea hat, für das wir jetzt im Jateresse der Menschlichkeit eintreten, die Berechtigung unserer Forderungen anerkennen möge und ihnen in dem Geiste begegnen wird, in dem sie gestellt worden sind.“ ;

Als Wilson, der keinerlei Maßnahmen vom Kongreß ver⸗ langte, mit dem Ausdrucke der Hoffnung, daß Deutschland so handeln werde, daß ein bedauerlicher Bruch mit Amerika ab⸗ gewendet werden könnte, schloß, brach das Haus in Beifalls⸗ rufe aus.

4 5 7at Da⸗

Asien.

Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Peking hat Tuan-Schi⸗-Jui die Ministerpräsidentschaft und das Portefeuille des Kriegsministeriums sowie die Bildung des neuen Ministeriums übernommen. Juan-Schi⸗Kai hat darin eingewilligt, alle Zivilgewalt an das Ministerium abzu⸗ treten. Man hofft, daß die Uebernahme des Präsidiums im Ministerium durch Tuan⸗-Schi⸗Jui, der ein entschiedener Repu⸗ blikaner ist, den Süden versöhnen wird.

Kriegs nachrichten.

Großes Hauptquartier, X. April. (W. T. B.])

Westlicher Kriegsschauplatz.

An der Straße Langemarck Ypern griffen die Eng⸗ länder in den frühen Morgenstunden die ihnen von unseren Patrouillen am 19. April entrissenen Gräben an, von denen sie etwa ein Drittel wieder besetzten. ;

Beiderseits des Kanals von La Bassse sprengt mit Erfolg einige Minen.

Feindliches Feuer auf die Städte Lens und Rone fo

17* 2

besetzt. .

Westlich der Maas wiederholten die Franzosen ihre Anstrengungen gegen „Toter Mann“. Zweimal wurden sie durch Artilleriesperrfeuer von beiden Ufern zusammen⸗ geschossen, ein dritter Angriff brach mit schweren Verlusten an unserer Stellung zusam men. Erbitterte Hand⸗ granatenkämpfe um das Grabenstück nahe des Caurettes⸗ Wäldchens brachten es Abends wieder in unseren Besitz Nachts gelang es den Franzosen erneut, darin Fuß zu fassen.

Oestlich des Flusses lebhafte Infanterietätigkeit mit Nahkampfmitteln am Steinbruch südlich Haudromont und südlich der Feste Douaumont.

Das beiderseitige Artilleriefeuer hielt im ganzen Kampf⸗ abschnitt des Maasgebietes ohne Unterbrechung Tag und Nacht mit außerordentlicher Stärke an.

In der Gegend nordwestlich von Fresnes⸗en⸗ wurden Gefangene von der 154. französischen Division gemacht. Hiermit ist festgestellt, daß der Gegner in dem Raume zwischen senem Ort und Avocourt seit dem 21. Februar im ganzen 38 Infanteriedivisionen eingesetzt hat, von denen außerdem vier Divisionen nach längerer Ruhe und Wiederanf füllung durch frische Leute, hauptsächlich aus dem Rekruten jahrgang 1916, zum zweiten Male ins Gefecht geführt und ge⸗ schlagen worden sind.

Oestlicher Krieg sschauplatz.

Auch gestern scheiterten russische Angrifs nehmungen blutig vor unseren Hindernissen südostlich den Garbunowka.

Woevre

2

Sunte

Balkan⸗Kriegssche 8

Neues.

I * ruplat.

Nichts

Großes Hauptquartier, B. Ar icher K yr Tor- 8 p ** Vr * Unsere neugewonnenen Gräber marck Ypern en infolge einen Ausbau unmöglich m Morgen wurde südlich St. Eloi ei angriff abgeschlagen.

Men We 11

mu n 1111

nach starkerem 8e ö ga Linden Ddeiderfeitg der Sn ge 2 1 ragen, wurden zurückgewiesen'n 2 . 8 1 4 miklang ein Ffeindlher Gan

Nachts gegen Albert r Bei Traey⸗le Links der Maas warden slltch den Ranegnmrk und westlich der OVöde Toter Wann Redline Senden Rechts des Flusseg n der NDoemee⸗

tätigkeit auf andauernd sedr leddafte Artillerie kane e de chen