den Oberkalkulatoren bei der Reichshauptbank Steinkohl, . und Emil Jaekel sowie den Geheimen Registratoren
aager, Ostwaldt und Emil Kunze — sämtlich in Berlin den rakter als Rechnungsrat zu verleihen.
—
Aus führungsbestim mungen
i der Verordnung des Bundesrats über nn es Verkehrs mit Branntwein vom 15. April 191 (Reich s⸗Ge etz bl. S. 279).
Vom 22. April 1916.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über Regelung des Verkehrs mit Branntwein vom 15. April 1916 Geichs⸗ Gesetzbl. S. NY) wird folgendes bestimmt:
Zu Abschnitt 1 der Verordnung (Neichsbranntwelnstelle)
51 Die Reichsbranr welnstelle besteht aus einem Vorsitzenden, elnem stellvertretenden Voisitzenden und fünf Mitgliedern. Der ö is Berlin. Zuschriften stnd zu richten: An die Reichebranntweinstelle in Berlin W Y, Schellingstraße 1415.
82
Die laufenden Geschäfte der Reichsbranntwelnstelle erledigt der Vorsitzende oder sein Stellvertreter . K
Entscheidungen, die nach der Verordnung vom 18. April 1916 der Reichsbranniwennstelle zusehen, sind nach Stimmenmehrhett der an⸗ wesenden Mitglieder zu triffen; bei Stimmengleichhelt gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
In dringenden Fällen trifft der Vorsitzende oder sein Stellvertreter die Entscheidung selbffändig; sie ist bei nächster Gelegenheit den Mit— gliedern bekanntzugeben.
& 2 § 3 Der Beirat besteht aus Regierungevertretern und Vertretern der betelligten Gewerbe. . Ber Vorsitzende der Neichsbranntweinstelle beruft den Beirat und leitet seine Beratungen. ö 8 4 . Das Amt des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und der Mitglieder der Reichsbranntwennftelle ist etn Ehrenamt. 8 5 ‚ Die UNeberführung von Branntwein in ein Zollausschlußgebiet (Freihafen), einen Freibezirk oder ein Zollager ist nur mit Genehmigung
der Spiritus. Zentrale zulässig. Zu Abschnitt U der Verordnung (Branntwelnerzeugung) 86
Die Direknivbehsrden baben der Reichsbranntwelnstelle bis zum 15. Mat 1916 ein Verzeichnis aller in ihrem Geschäftsbereiche liegen den Brennereien zu übersenden, die am 17. April 1916 in Betrieb ewesen sind oder den Betrteb nach dem 16 April 1916 aufgenommen . In dem Verzeichnis nicht berücksichtlate Brennereten, die in dem Beiriebsjahr 191516 nach dem 16. April den Betrieb auf⸗ nehmen, sind in den ersten fünf Tagen des auf dte Betriebsaufnahme folgenden Monat der Reichebrann!weinstelle nambaft zu machen.
Kleinbrennereten sind in die Verjelichntsse nur insowett auftu⸗ nehmen, als ihre Erzeugung zehn Hektoliter Alkohol im Betriebe jabr nicht übersteigt. Biennereien, deren Grzeugung nach §5 21 Abs. I der Verordnung deren Vorschriften nicht unterliegt, sind von der Auf⸗ nahme augsgeschlossen. .
Auf Ersuchen der Reichsbranntweinstelle sind dieser auch andere Brennereien und nach dem Branniwemsteuergesetz und den Aus- führungabestimmungen anmeldepflichtige Betriebe mitzutellen und näbere Auskünfte über die Brennerelen und die anderen anmelde—
pflichtigen Betriebe zu geben.
4 Die Auskunft nach 57 der Verordnung ist nur auf hesondere Aufforderung der Sptritus-Zentrale zu erstatten Dtese übersendet den Brennereien zu diesem Zwecke einen Fragebogen. Der Frage bogen ist binnen einer Woche wahrheitsgemäß ausgefüllt zurück usenden. Die Pflicht zur Lieferung des Branntweins ist von der Zusendung
des Fragebogens nicht abhängig.
des Ginkaufgprelses und des Bestimmunggortg m nach der im Ausland 8 Verladung Anzelge zu erstatten, auch alle sonst bandelgüblichen Mittellungen an die Spfritus, Zentrale weiter ju leiten und die erforderlichen Auskünfte zu ertellen. hat den Eingang des Branntweins und dessen 6 , lich der Spirltus-⸗ Zentrale anzuzeigen. Die Anjeigen und teilungen erfolgen selegraphisch und sind schriftlich ju bestätigen. Als Einfübrender im Sinne dieser Bestimmungen gilt, wer nach Eingang der Ware im FJaland zur Verfügung über sie für eigene oder fremde Rechnung be rechtigt ist. Befindet sich der Verfügungeberechtigte nicht im Inland, so tritt an seine Stelle der Empfänger. § 14
Wer aus dem Ausland Branntwein elnführt, bat ibn an die Spiritus. Zentrale zu liefern. Er bat ihn bis zur Abnabme durch die Spirttus Jentrale mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bebandeln, in bandelsüblicher Weise zu versichern und auf Abruf nach den Anwelsungen der Sphiitus. Zentrale zu verladen. Die Spirltus⸗ Zentrale hat sich binnen drel Tagen nach Empfang der Anzeige von der Einfuhr zu erklären, ob sie den Branntwein übernehmen will. Sowelt die Spirttus-Zentrale die Abnahme ablehnt oder sich blnnen der angegebenen Frin nicht erklärt, erlischt die Lieferungspflicht.
8 15
Die Spuritue Zentrale setzt den Uebernahmepreis für den über nommenen Branniwein fest. Gegen die Fensetzung ist binnen vierzehn Tagen Beschwerde an den Voisitzenden der Reichthranntweln-⸗ stelle zulassig, der endgültig entscheidet. Erfolat die e e nicht frein illi, so finden die Vorschriften im 5 5 Abs. 2 der Ver- ordnung entsprechende Anwendung.
516
Die Abnahme bat auf Verlangen des zur Ueberlaffung Ver vflichteten spätestens binnen vierzebn Tagen von dem Tage ab zu er folgen, an dem der Spiritus Zentrale das Verlangen zugeht. Erfolgt die Abnahme innerhalb der Frist nicht, so geht die Gefahr des Unter— ganges und der Verschlechterung auf die Spiritus Zentrale über, und der Kaufpreis ist von diesem Zeitpunkt ab mit eins vom Hundert über dem jeweiligen Diekontsetz der Reichabank zu verzinsen. Die Zahlung erfolgt spätestens vierzehn Tage nach Abnahme.
517
Streitigkeiten, die sich zwlschen dem Beteiligten und der Spirttus« Zentrale über Lieferung, Bebandlung, Aufbewabrung, Versicherung and Eigentumsäübergayg ergeben, entscheidet der Vorsitzende der Meiche= branntweinstelle endgültig.
818
Mit Gefängnis bls zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfjehntaufend Mark wird bestraft, wer den Bestimmungen des F 13 und des § 14 Satz 1 juwiderhandelt.
Bei Zuwiderbandlungen gegen die in den Ss 13 und 14 fest—⸗ gesetzte Anzeige., und Lieserungspflicht kann neben der Strafe der Branntwein, auf den sich die strasbare Handlung bezlebt, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob er dem Täter gehört oder nicht.
Schlußbestimmungen 519 von Branntwein an die Spirltus. Zentrale
Wer zur Lieferung ö z Spirlt Rücksicht auf die endgültige Festsetzung des
verpflichtet ist, bat ohne
Preises zu liefern.
§8 20 Soweit in der Verordnung oder in diesen Ausfübrungebestim
mungen eine Beschwerdefrlst festgesetzt ist, beginnt ihr Lauf mit dem
Tage des Zugangs der angefochtenen Festsetzung.
. . 1 * . der von der Spiritus. Zentrale be⸗ im Bestellschein angegebenen Zwecken
Es ist verboter zogen wird, zu zu verwenden.
Die Vorschriften der mung finden obne Rüchsicht auf die Menge des bergestellten und auf die Art der Feststellung des steuer ˖ pflichtigen Branntweins keine Anwendung auf Branntwein, der aus. hlt ßlich aus Obst, Beeren oder Wückftänden dadon, aus Wein, Wesnhefe, Most, Wurzeln r dadon gewonnen ist. Von den Votschrkften der Verorbhung wird ferner under schnittener
Arrak und Rum ausgenommen. s 23
D 28 Dle Vorschriften der Verordnung finden keine Anwendung auf Branntwein, der nar
Zu Abschnitt U, II und V der Vero
858
Die im 8 3 der Verordnung zestgesetzte Absatz und Vergällungs⸗ beschränkung fowie die im § 10 Übs. J und im 8 11 Abs. 1 der Ver⸗ orbnung vorgeschrtebene Lieferungs. und Anzeigepfl cht beziebt sich nicht auf Branntwein, der bis zum 16. April 19816 unvollständig ver⸗ gällt worden ist oder dessen unvollständige Vergällung bis jum 30. April 1916 beantragt und bis zum 10. Mat 1916 erfolgt ist (s 21 Abf. 3 der Verordnung). Ist die unvollständige Vergaͤllung nicht bis zum 10. Mai 1916 erfolgt, so unterliegt der Branntwein der Absaß. und Vergällungsbeschrän kung; er ist nachträglich amzu— melden.
Zu Abschnitt II der Verordnung (Branntweinbestände) 89
Von der Lieferungs- und Anzeigepflicht nach den 88 10 und 11 der Verordnung ist außer dem im § 10 Abs. 2 der Verordnung be⸗ zeichneten Branntwein auch solcher Branntwein ausgenommen, der nach 5 29 der Branntweinsteuer⸗Befreiungsordnung obne Vergällung steuerfrei abgelassen ist.
x 1 9) 89
31
Die Anzeige nach 5 11 der Verordnung über unversteuerten und unverollten Branntwein sst der Spiritus-Zentrale nach dem bei= efügten Muster A*) ohne besondere Aufforderung zu erftatten. Die 5 auf dem Muster ist zu beachten. Die Steuerstelle hat dem zur Anzeige Verpfl chteten auf Verlangen Auslunft über die in dessen Gewahrlam befindlichen Branntweinmengen nach den amtlichen Büchern und Abfertigungspapieren zu geben. Vordrucke für die Anzeige sind bei der Spiritus Zentrale kostenlos erhältlich.
511
Die Anzeige nach 5 18 der Verordnung über versteuerten oder verzollten Branntwein ist ohne besondere Aufforderung nach dem hei. gefügten Muster B) zu erstatten. Die Anleitung auf dem Muster sst zu beachten. Die Anmeldung hat sich auch auf verarbeiteten zum Genusse bestimmten oder dazu geeigneten Branntwein zu er strecken. Hranntweinmengen, die insgesamt nicht mehr als 10 Hekloltter Alkohol enthalten, sind von der Anmeldungk⸗ und die ferunge pflicht ausgenommen. Ist der Bestand größer, so sind die gesamten Mengen anzuzeigen; doch ist eine Teilmenge, die nicht mehr als 10 Hektoliter Alkohol enthält, won der Lleferungspflicht aus genommen. Voꝛrdruge für die Anzeigen sind bei der Spiritus. Zentrale kostenlos erhältlich.
§5 12 In den Fällen der s5 13 und 18 der Verordnung ist
e . * falls keine Beschwerde eingeht, binnen wet Wochen nach Ablauf Beschwerdeftiist zu zahlen. Erfolgt die Zablung nicht binnen einem Mongt vom Tage der endgültigen Preis feftsetzung ab, so sind vom Tage der Endgültigkeit ab Zinsen in Höbe von eins vom Hundert über dem Diskontsatz der Reichsbank zu zahlen. Zu Abschnitt 17 der Verordnung (Einfuhr aus dem Aueland) 513
Wer aus dem Autland Branntwesn in Fässern oder Ktesselwager einfürt, ist verpflichtet, der Spirftut Zentrale unter Angahe von Art und Menge — luniichst in Litern Alkohol — der Umschließungsart,
) Die Muster sind hler nicht mit abgedruckt.
Preis, de
dem 16 April 1916 aus anderen als den im § 22 genannten St in Klein brennereien innerhalb einer Jahres- eizeuaung von nicht mehr als 10 Hektoliter Atkohol gewonnen ist.
Die Meh ag solcher Kleinbrennertien unterliegt den Vor schriften der Ss 3 und d bis 9 der Verordnung. Etne Verletzung der durch diese Vorschriften begründeten Verpflichtungen ist nach 8 24 der Verordnung strafbar.
Die Spiritus Zentrale kann die Abnahme der Mehrerzeugung solcher Kleinbrennereien ablehnen.
5 24
Für den nach dem 16. April 1916 bergestellten Branntwein sind in den Adbsertigungepapteren Vermerke über die Vergällungepflicht nicht mehr zu machen und in den Abnahme, Lager und Reinigung büchern die Spalten, soweit sie sich auf die Vorschriften über die Vergällungepflicht gründen, nicht mehr auszufüllen.
Wud in einer Brennerei nach dem 16 April 1916 Branntwein abgenommen, so ist gegebenensalls nach den Bestimmungen des § 148 Abf. 2 der Brennereiordnung festzustellen, welche Alkoholmenge vor dem 17. April und welche Menge nach dem 16. April 1916 erzeugt ist. Als Tag der Erzeugung gilt der Tag, an dem der Abtrieb der Maische usw erfolgt ist
Für die vor dem 17. April 1916 hergestellten Alkobolmengen ist die bisherige Unterscheidung binsichtlich der Vergällungepflicht in allen Abfertigungspapieren und Büchern festjuhalten; sie ist aber für die weinere steuerliche Behandlung ohne Bedeutung. Vergällungsyflichtiger Branntwein unterliegt nicht weiter dem Jwange der vollständigen Vergällung; bei vollsftändiger Vergällung vergällungsfreien Brannt- weins findet die Aussertigung von Vergällungescheinen oder die An—⸗ schreibung in einem Ausgleichsbuche nicht mehr statt. Im Falle der vollständigen Vergällung ist die Betriebsauflage stete zu dem in der Verordnung vom 7. Oktober 1915 (Reichs Gesetzbl. S. 637) in Ziffer V unter a, 5 vorgesehenen Satze von 0, 23 Mark für das Liter Altohol zu vergüten. 5§5 25
Der Vorsitzende der Reichsbranntweinstelle wird ermächtigt, gemäß § 22 der Verordnung von den Vorschriften derselben Aus—⸗ nahmen zuzulassen.
5§5 26
Der Vorsitzende der Reichshranntweinstelle wird mit der nach s 4 der Belanntmachung, betreffend Ginschränkung der Trintvrannt— wein erzeugung, vom 31. Mär 1916 (Reichs. Gesetzbl. S. 208) dem Reichskanzler zust-henden Zalassung von Ausnahmen von den Vor⸗ schristen dieser Bekanntmachung betraut. Berlin, den 22. April 1916. . Der Reichskanzler. Im Auftrage: Freiherr von Stein.
Bekanntmachung
Artikel 1
Die Dur r von Käse über die Grenjen des Deut st verboten. lad t eutschen Reich
Dle Zulgssung von Autnahmen von dem Verbote des Abf.
Artikel 11 Diese Bestimmung tiltt mit dem Tage der Verkündung in Grat Berlin, den 25. April 1916.
Der Reichskanzler. Im Auftrage: Kautz.
blelbt vorbehalten.
Bekanntmachung,
betreffend die Anmeldung des Vermögens von landes flüchtigen Personen aus Elsaß⸗-Lothringen.
Vom 8. April 1916.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 2B. Mir 1916, betreffend Sperre und Anmeldung des Vermögens van landes flüchtigen Personen i e getz! S. 1865), wird folgendes bestimmt:
Artikel 1.
Das Vermögen der landesflüchtigen Personen arg Elsaß⸗, Lothringen, die auf Grund des 8 27 Abf. 1 des Reichs. und Staatg, angebörsgkeitsgesetzes vom 22. Jult 1913 (Reichs. Gesetzbl. S. b83) der deutschen Staatsangehörtgkeit verlustig erklärt worden sind, sst
anzumelden. Artikel 2.
Auf die Anmeldung finden die Bestimmungen der SS 1 bigz 6, 7 und 12 der Verordnung des Bundesrats über die Anmeldun des im Jaland befindlichen Vermögens ven Angehörigen feindliche Staaten vom 7. Oktober 1915 (Reichz Gesetzbl. S. 633) und be dazu vom Reichekanzler erlassenen Verschriften der Bekanntmachun vom 19 Oktober 1915 (Meichg. Gesetzbl. S. 653) Artikel 2 biz 8 und 10 bis 12 entsprechende Anwendung. !
Artikel 3.
Maßgebend für die Anmeldung ist, vorbehaltlich besonderer An. ordnung auf Grund des § 7 der Verordnung vom 7. Oktober 1915 der Stand am 1. April 1916. ;
Artikel 4.
Dle Anmeldung hat binnen 2 Monaten nach dem Tage, m welchem die Namen der landet flüchtigen Personen amtlich bekannt gemacht worden sind, oder sowelt dies vor dem 1. April 1916 ge= scheben ist, bis zum 31. Mai 1916 zu erfolgen; dem Anmeldepflichtigen kann auf seinen Antrag eine Nachfiist gewährt werden.
Artikel h.
Die Anmeldungen sind an das Ministertum für Elsaß. Lothringen einzusenden. Die erforderlichen Anmeldebogen können bei der Kanzle des Ministertumg angefordert werden.
Straßburg, den 8. April 1916. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Der Staatssekretär: Graf von Roedern.
Königreich Preuspen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht. den bisherigen ordentlichen Professor Dr. Oswald Bumke
in Rostock zum ordentlichen Professor in der medizinischen Fu kultät der Universität in Breslau und
burg, zum Superintendenten zu ernennen.
Ministerium des Königlichen Hauses. Bekanntmachung.
Im Jagdschlosse Klein Glienicke bei Potsdam hat an heutigen Tage die. Kriegstrauung Seiner Königliche Hoheit des Prinzen Friedrich Sigismund um Vreußen mit Ihrer Hochfürstlichen Durchlaucht det Prinzessin Marie Luise zu Schaumburg Lippe n Gegenwart der nächsten Angehörigen des hohen Brautpaar stattgefunden. ;
Seine Majestät der Kaiser und König waren dun den Aufenthalt im Felde an der Teilnahme verhindert.
Berlin, den N. April 1916.
Der Minister des Königlichen Hauses. Graf zu Eulenburg.
Finanzministerium. Königlich Preußische Generallotteriedirektion Bekanntmachung. Die Erneuerungslose sowie die Freilose zur 5. Kle der 7. Preußisch⸗Süddeutschen (233. Königlit Preußischen) Klassenlotterie sind nach den St 5, 6 und! des Lotterieplans unter Vorlegung der entsprechenden Lose n der 4. Klasse bis zum 2. Mai d. J., Abends 6 Uhr, hu Verlust des Anrechts einzulösen.
Die Ziehung der 5. Klasse dieser Lotterie wird im Mai d. J., Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaale M Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen. ö
Die Einschüttung der Freilosnummer⸗ und der Gemmn röllchen erfolgt am 5. Mai d. J., Nachmittags 2 Uhr. Berlin, den N. April 1916. Königlich Preußische Generallotteriedirettion. Strauß. Ulrich. Grammgs.
8 6.
Evangelischer Oberkirchenrat.
Dem Superintendenten Daniel owg ki in Mens guth das Ephoralamt der Diözese Passenheim übertragen worden.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundetzratgperordnung vom 253. Seytemba . betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Per onen vom Handel RGh
die Durchfuhr von Käse. Vom 25. April 1916. Auf Grund des § 6 der Verordnung des Bundesrats über
S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 Oer Aust sührunge beftimmmn des Herrn Ministers für Haubel un, Gewerbe vom 27. Septen 1315 habe ich dem Gin dier und Fieischer Theon Krotofil und seiner Ghefrau Emma, in gaborse, Gm straße 2, den Handel mit Fleisch⸗ ünd Wurstwaren win Unzuverlässigkeit untersagt.
Käse vom 13. Januar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 31) und des
11. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 159) wird folgendes be⸗
stimmt:
s 10 der Bekanntmachung über die Einfuhr von Käse vom
Hindenburg O. S, den 25. April 1916. Ver König' che Laubraf. Suermondt.
den Pfarrer Danielowski in Mensguth, Kreis Ortel.
an er — 2E] = an erherlicheren Febldetrog als der dersabrige abschlicße
Bekanntmachung.
E 1 der Belanntmachung des Bundegratg . . ässiger Personen dom Handel vom 23. e hl S. 603) ist dem Fräulein Mattis e gz lin. Eæ tindent hal, Klofterftraß- e Nahrung emitteln rm u n W. April 1916, Der Dberburgermelffer. J. P. Idenaner.
Sekannt machung.
6 5 1 der Bekanntmachung des Bundezrat, Ir Fern-
erläfsiger Peysonen vom Handel dom 23 September
L. S 607) ist dem Morttz Wellmann n CzIn,
amemng W wohnhaft, der Handel mit Nahr ungzatttelr! Ir unter sfagt worden. i den 22. April 1916.
Der Oberburgermeisfer.
7
V.: Adenauer.
Bekanntmachung.
2
mi . m P 2 ; =. muverlã f siger Personeg vom Handel om 2
S XW) in der Milch händlerin Katharin lem holweiderffraß⸗ 799 wohnhaft, a gt worden. zh, den 22. Ayril 1916. Dberbürgermeister. J. P.:
2 9
6 21
Aichtamtliches. Dentsches Reich.
f 8 ril 1916. iser und König D ö nr zerwaltung der Reichs⸗ m Jahre 19195 ist von dem Geheimen Zivilkabinett Masestät. wie die „Nordheutsche Allgemeine Zei ns nachstehende Ant wortschreihen ergangen: Großes Dauptauartier, den 2. April 1916. ich mich auf Allerböchsten Befehl ganz z Seine Masestät der Kaiser und König von Fur Gxiellen; dom II. 9. M. und dem vorgelegten unmntbertckt der Reichsbank är das Jahr 1915 mit Interesse haben. Seine Majestaͤt
baben.
1 — — Q 6 *
2 * * r* —
/
Bekanntmachung des Reichskanzlers vom rl Els über Druckpapier sind die zu den vorge⸗ m Melmungen über den Verbrauch an unbedrucktem,
holjhaltigem Maschinendruckpapier erforder⸗
don der Kriegswirtschaftsstelle für das tangsgewerbe G. m. b. H., Berlin C. 2
3), Fernsprecher: Zentrum 10 976, 10977,
Kontingent Berlin, anzufordern. Die Auf⸗ ker Bestände hat am 4. Mai 1916, Abends mm arfalgen. Zu dieser Bestands aufnahme sind alle n. irmen usw. (insbesondere gewerbsmäßige Erzeuger,
Jer len Et,
Lagerhalter), die unbedrucktes, Maschinendruckpapier am 4. Mai haben, verpflichtet.
Drucker,
dolzhaltiges
5 Uhr, in Gewahrsan
it Hicktckt auf die Strafen, die bei Unterlassung der Erenmmen Meldungen angedroht sind, wird empfohlen, n Ferracht kommenden Vordrucke von der Kriegs⸗ mnastelle rechtzeitig zu beschaffen und diese in omllen sHriftlich oder telephonisch um Auskunft zu
8 *
inbah hat unterm 18. d. M. einige ᷓmnnen Nummern Ia und Ib in Anlage C zur ainanerkehrs ordnung verfügt. Das Nähere geht
er Beömammachung in Nr. 78 des Reichs⸗Gesetzblattes
* — 282
11
8
är sartägen Nummer des „Reichs- und Staats anzeigers“ fe Laagade 854 der Deutschen Verlustlisten bei.
: 515. Verlustliste der preußischen Armee und die 2 der sächsischen Armee.
0
Elsaß⸗Lothringen. für Elsaß⸗Lothringen des Statthalterpalai Kaiserlichen Stattl e ers net worden. U zam Bericht des W. T. B. wies der Statthalter in Uminrncke darauf bin, wie Gewaltiges seit der letzten Kichrzen fei, wie im Osten unsere beldenbaften Truppen ker ne Grenjen deg Reicheg binaug den Kampf in nad Saad getragen und im Säüdosten Guropas durch hhmß der Denau und Niederwerfung Serbieng die Brücke zichlagen haben. Während dort diese weltgeschicht⸗ Riffe sich abspielten; bielt bier im Westen die eherne an erer tar eren Streiter den Heeren jweler Großmächte un, Im Schutze dieser Mauer, deren füdlichster Teil n ne Germibe trke unsereg vandes ziebt, babe Elsaß-Lotbringen mae genen Jabre unter der unmittelbaren Ginwirtung des es jarranden, dessen wuchtiger Schritt in so manchen Fluren der engeren Deimat ichwere Spuren hin terlassen babe. Die Die r mg wife wobl. welch hobe Anforderungen an die us dauer chen Wut der Bewobner dieser Landesteile gestellt werden. a mit wärmster Teilnabme derer, die in jenem Grenistreisfen wel mier dem Feuer feindlicher Granaten Haus und Hof Affen güffen. Sie wisse aber auch, daß es für die Be⸗ er bart geprüften Bezirke in den abgelaufenen Monaten et der Stunde geben konnte: sich einjuordnen in den * . der innerhalb der Volkaaemeinschaft dem emen = Kämpfen und rastloseg Vorwärtestürmen bestimmte, ee dagegen schwelgendeg Ausharren und unerschütterlichet n T sesten Vertrauen auf den endlichen Siez. ; Etat übergebend erklärte daun der Statthalter, daß troas
nn . 4 ** 41 1 . . marr Zarückbaltung bel den Ausgabeansätzen der Entwur mit
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6 — Me bältnises Risczen Glanabmen and wanne, wr er,, gang der Stenuererträge und dem — 2 ser 28 6 Gine Erhöhung der Deckung eines Teiles der zu — 3 . * . durch den Kriegzaugbruch a , an. 26 ekten Steuern werde, sobald es Zeit und Umstände erlauben de geführt werden müssen. Zur vorübergebend Verstã ) der Setrie bemittel sei ei n . ei eine weitere Erhöhung der schwebenden Schuld / . 26 e, . . den Krieg bedingten anon ge ahme egie run
or gen Jahre im Betrgge von 15 . e n,, 4 2 25 Millionen Nart, Der Statthalter schloß mit den Worten: 7 ⸗s . zuversichtlichen Hoff nung hin, daß die Vertretung des 4 22 4 * gierung einig ist in dem Willen, in dieser schicksalsschweren e e. 1 des Landes dem Dienst unseres gemeinsamen größeren . nodes zu weihen, daß Sie mit ihr voller Dank und Bewunhe⸗ 6 . Delden aufblicken, die unser Land beschirmen, daß Sie . 1467 freudigem Stolze der Soldaten unseres Landes 8 1. . in Olt und West in den Reiben unserer Heere kãmpfen, e,, ü 253 die Treue zu Kaiser und Reich mit ihrem Rlule zu . ̃ lit einem lebhaft aufgenommenen Kalserhoch schloß die
J 8. 1e 1 2 . .
2 . Groffnunge feier lichkeit begannen sofort die Sitzungen i am mern des Landtags. In der Ersten Kammer e, Er Präsident Dr. Höffel eine von patriotischem e e e getragene Ansprache, in der er der gewaltigen Taten des Heeres gedachte, insbesondere auch der im Felde ,. elsaß⸗lothringischen Brüder, und sagte:
e. . 5 , . dank der Organisation im Innern dürfte n Jewißheit einem siegreichen Ausgang des Krieges e, e. Die beste Kraft der Daheimgebiiebenen sei dem tap gegen die schweren Folgen des Krieges gewidmet. Industrie und Landwirtschaft lieferten die Waffen für die Verteidigung. Die n der Heimat gebliebenen Arbeitskräfte seien aufg höchste ange spannt. Dank gebühre auch den wackeren Frauen und Jungfrauen zu Hause 1 überall volles Verständnis für den Ernst der Zeit geseigi . * . hätten sich der im Felde stehenden Männer 3 n ig ermiesen. Durch ihre Arbeite leistung sei der Teutsche Boden fruchthringend bestellt. Die Lebensmittelpersorgung sei bei weiser Einteilung gesichert. In der staatlichen Politik seien neue Leitgedanken maß ebend. Ein weitverzweigtes Spstem von Organi— ali ont. und Verteilungsmaßnahmen verbürge den Grfolg. Man habe Llernt, gemeinwirtschastlich zu denken und sich als Werkjeug und Organ der gesamten deutschen Volke wtrtschaft zu fühlen. Das Aus- land erkenne mit erstaunlicher Ginmüttgkeit die Port efflichkeit der deutschen Oꝛganisation an. Dank dieser Organisatlon gingen auch im strieg die Werke deg Friedens weiter, doch seien, wozu auch die elsaß— lothringische Bevölkerung stets bereit sei, unermündliche Arbeit und Ylngebung erforderlich. Des Vaterlandes Kraft und Wohlfahrt“ schloß Dr. Höffel, „werden das Ziel unserer Arbeit sein.“ . Die Zweite Kammer schritt zunächst zur Wahl des Vräsidiums. Der Abgeordnete Dr. Ricklin (Zentrum) wurde wieder zum Präsidenten, der Abgeordnete Jung (Lothringer) zum Ersten und der Abgeordnete Böhle (Sozialdemokrat) zum Zweiten Vizepräsidenten gewählt. Nach kurzer Unterbrechung der Sitzung hielt Dr. Ricklin eine Änsprache, in der er ausführte:
. Leider habe das verflossene Jahr der Welt den ersehnten Frieden nicht gebracht. Immer neue Opfer an Gut und Blut fordere der schreckliche Krieg. Im Felde kämpfe unser beldenbaftes Heer mit ungebrochener Kraft und mit immer neu belebendem Mute gegen einen lahlenmaß g weit überlegenen Feind für den sicheren end— gültigen Sieg. In der Heimat unterziebe sich das deutsche Volk., in dem festen Willen duichzuhalten, in Ergebenheit allen wirtschaft⸗ lichen Beschränkungen und verwirkliche durch äußerste Anspannung ungeahnte Erfolge, welche die Bewunderung der Welt in nicht ge⸗ 1ingerem Naße erregen als die glänzenden Waffentaten unserer Armee. Die elsaß-lothringische Bevölkerung sei sich der Pflichten, die sie gegenüber dem in Kriegsnot geratenen Vaterlande babe, voll, bewußt und erfülle diese mit der hingebendsten Gewissen⸗ baftigkeit. Daß gerade im elsaßlotbringischen Volke die Friedeng= sebnsucht besonders mächtig sei, sei begreiflich. Im weiteren Ver laufe seiner Rede gedachte Dr. Ricklin mit warmen Worten seiner 40 000 Landeleute, die infolge der kriegerlschen Ereignisse ihre Wohn⸗ tätten haben verlassen müssen, nur daz Notdürftigfte aus denselben rettend, und versicherte, daß allet getan werde, um ihnen ibr herbes Los ersprießzlich zu gestalten. Zum Schlusse gab der Präsident der Hoffnung Ausdruck, daß das Reich es als Ehrenpflicht erachte, die matertellen Schäden zu beilen. Mit den moralischen Leiden müsse sich das Volt selbst abfinden. . Es folgte hierauf die erste Lesung des Etats, bei der der Staatssekretär Graf von Roedern einen kurzen Ueberblick über die rechnerischen Ergebnisse des Rechnungsjahres 1914 gab und auf die voraussichtlichen Ergebnisse des nunmehr ab⸗ geschlossenen Rechnungs jahres 1915 hinwies.
Der, rein rechnerisch betrachtet, berhäuntemäßig nit hohe Febhl⸗ betrag des Jahres 1914 ist, so führte der Staatssekretär aus, mit 3 800 009 M in den diesjährigen Etat aufgenommen. In diesem hat eine stärkere Anpassung an die Kriegsverkältntsse stattgefunden. Die Ginnabmeansätze sind wesentlich gekürt. Ardererseits konnten noch verschiedene Ausgaberosten, vor allem übertragbare Unter- haltunge fonds, ausfallen, da Ersparnisse der beiden vergangenen Jahre es erlaubten, von einer weiteren Durchführung dieser Fonds abzusehen. Erhöhung der fortlaufenden Ausgaben auf 80 Millionen gegenüber 75 Millionen im Vorjahre rührt in erfter Linie von dem erhöhten 8 für die schwebende Schuld ber, die in der vorschußweisen Jablung der auf die Staats kassen über⸗ nommenen Familienunterstützungen begründet ist, derentwegen, ab⸗ geseben von der Definitanleihe von rund 15 Millionen, die Er⸗ mächtigung zur Erböhung der schwebenden Schuld von 60 auf 131 Millionen erbeten witd. Von dem im vorigen Jahre zur Verfügurg gestellten Kriegshiltsfonds von 15 Millionen sind blöber nur 5 Millionen ausgegeben. Seine Eihöhung auf 25 Millionen erscheint mit Rücksicht auf mögliche Bedürfnisse geboten. Der Staatt sekretär begründete sodann die Notwendigkeit, den Ertrag der direkten Steuern um rund 25 90 zu steigern; die Regicrung schlägt dem Landtag dazu ein etwas komwliziertes, aber die Lelstunge fähigkeit berücksichtigendes System in Anlehnung an die bie⸗ berigen Tarife vor. Der Staatssekretär kündigte weiter eine Denk- schrlft über wirtschaftliche Maßnahmen an, in der alle Kriege—⸗ wobhlfabrtsmaßnahmen der Regierung näher dargelegt werden, und teilte mit, daß auch in diesem Jahre aus allen Teilen des Deutschen Reiches Gaben für die geschädigien Teile Elsaß. Lothringens zusammen⸗ geflossen seien, die nunmehr über zwei Millionen Mark benügen. Auch der reichen Eaben für die sonstige Kriegswohlfabrtepflege wurde dankbar gedacht. Zum Schluß wies der Staatssekretär auf die zer- schossenen Orte und die Gräber im Lande, aber auch auf den guten Stand der Wlntersaaten und der Wiesen hin und betonte das feste Vertrauen auf den weiteren Schutz durch das Heer, die Hoffnung auf die materielle Hilfe des Reiches fur die Kriegs schären und die Gewiß-⸗ beit, daß nach dem Kriege neues kräftiges Leben in Landwirtschaft, Handel und Industrie Elsaß- Lothringens erblüben und so die wichtlgste Grundlage jeder staatlichen Finanzwirtschaft erhalten bleiben
werde.
Pi
—w—1
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Kriegsnachrichten.
Großes Hauptquartier, 26. April. (B. T. B.)
. Westlicher Kriegsschauplatz.
Südlich des Kanals von La Basste wurde der Angriff stärterer englischer Abteilungen gegen von uns besetzte Sprengtrichter nach heftigem Nahkampf 17 lagen. Der Minenkrieg wird von beiden Seiten mit Lebhaftigkeit fort⸗ gesetzs Westlich von Ginenchy⸗en⸗Gohelle besetzten wir die Trichter zweier gleichzeitig gesprengter deutscher und englischer Stollen, machten einige Gefangene und erbeuteten ein Maschinengewehr.
Erfolgreiche Patrouillenunternehmungen unsererseits fanden
. Vailly — statt.
in erwarteter französischer Teilangriff gegen den
Walb südwestlich von Vil r. Bois wurde g. b 2 gen. Es sind 60 Franzosen gefangen genommen und em Maschmen— gewehr erbeutet.
Auf der Höhe von Vauguois, norböstlich von Apocourt und östlich von, Toter Mann“ waren Kämpfe mit Hand⸗ granaten im Gange. Angriffsabsichten des Feindes gegen unsere Gräben zwischen „Toter Mann“ und Caurettes walpchen wurden erkannt und durch Feuer gegen die bereingestellten Trupyen vereitelt.
„ Destlich der Maas entwickelten die beiderseitigen Ar⸗ tillerien sehr lebhafte Tätigkeit.
Nordöstlich von Cel les Vogesen) brachte uns ein sorg⸗ fältig vorbereiteter Angriff in Besitz der ersten und zweiten französischen Linie auf und vor der Höhe 542 Bis in den dritten Graben vorgebrungene kleinere Abteilungen. sprengten dort zahlreiche Unterstände. An unverwundeten Ge— fangenen sind S4 Mann, an Beute 2 Maschinengewehre und ein Minenwerfer eingebracht.
Abgesehen von anderen Fliegerunternehmungen belegte eins unserer Fluazeuggeschwader östlich von Clermont den fran⸗ zölischen Flughafen Brocourt und den stark belegten Ort Jubécourt mit einer großen Zahl von Bomben. Zwei feindliche Flugzeuge sind über Fleury (füdlich von Do mont, und westlich davon im Luftkampf abgeschossen.
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Deutsche Heeresluftschiffe haben Nachts die eng—⸗ lischen Befestigungs⸗- und Hafenanlagen von Zondon, Colchester (Blaek Water) und Ramsgate sowie den französischen Hafen und die großen englischen Aus⸗ bildungslager von Etaples angegriffen.
Oestlicher Kriegsschauplatz. An der Front keine wesentlichen Ereignisse.
Ein deutsches Flugzeuggeschwader warf ausgiebi ches Flugzeuggeß rf ausgiebi Bomben auf die Flugplätze von Düna burg. t
Balkan⸗Kriegsschauplatz. Nichts Neues. DOberste Heeres leitung
Großes Hauptquartier, . April (B. T. B.. Westlicher Kriegsschauplatz.
C 91 — 23 — 1 1 4 Südöstlich von Ypern nahmen wir die englischen Stellungen unter kräftiges Feuer, dessen gute Wirkung durch Patrouillen festgestellt wurde. Südlich von St. Eloi wurde ein stärkerer feindlicher Handgranatenangriff durch Feuer zum Scheitern gebracht. . Im Abschnitt Givenchy⸗ en⸗Gohelle⸗Neuville St. Vaast sprengten wir mit Erfolg mehrere Minen, ent⸗ rissen in anschließenden Handgranatenkämpfen bei Givenchy dem Gegner ein Stück seines Grabens und wiesen Gegen— angriffe ab. .
Englische ergebnislos. . Im Maasgebiet ist es neben heftigen AÄrtil kämpfen nur links des tommen; mit Handgranaten wurden zurückgeschlagen. Deutsche Patrouillenunternehmungen an mehreren Stellen der Front, so in Gegend nordöstlich von Arm enti eres und zwischen Vailly und Craonne waren erfolgreich.
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NM sr D S 6
Vorstöße nördlich der Somme blieben lerie⸗
Flusses zu Injanterietätigkeit ge⸗
* *. vorgehende französische Abteilungen
Im Luftkampf wurde je ein feindliches Flugzeug bei Souchez und südlich von Tahure, durch Abwehrgeschüße ein drittes südlich von Parroy abgge schofsen. Die Ga hnlinie im Voblette⸗Tal südlich von Suippes wurde durch ein dentsches
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Flugzeug geschwader ausgiebig mit Bomben belegt.
kam ein Luftschiffangriff gegen die H und Bahnanlagen von Margate ar der eng lischen Ostküste zur Ausführung.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Die Lage ist unverändert.
Eins unserer Luftschiffe warf auf die Werke, sowie die Hafen- und Bahnanlagen von Dünam Tn de Bomben ab.
Balkan⸗Kriegsschauplat Nichts Neues. DOberste Heeresleitung.
Bien, 25. Arril. (B. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Ru ssischer und südöstlicher Kriegsschauplaß. Keine besonderen Ereignisse.
Italienischer Kriegsschauplatz Am Südwestrande der Hochfläche von Doberdo kam es wieder zu heftigen Kampfen. Destlich Selz war es 1 Feinde germ de, i. größerer Fronthreite in unßsere Stellung einzudringen, als er aber den Angriff fortsetzen wolle, schritten unsere Truppen zum Gegenangriff * ihn bis in ihre alten Gräben zurück und vertrieben ihn auch aus dieen in erbittertem Handgemenge. Somit ind auch hier alle un sere ursprünglichen Stellungen in un serem Seitz Einhundertdreißlg Yäaliener wurden gefangen genommen. Dag
Artilleriefeuer war an vielen kten . Front sehr lebhaft. Runkten der küst en ländischen