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. die hinsichtlich ihrer Zivilversorgung eines Rates bedürfen, kann nur empfohlen werden, sich unter Dar⸗ legung ihrer Verhältnisse vertrauensvoll an die Auskunftsstelle zu wenden. Mitteilungen aus Handels Industrie⸗ und Privat⸗ kreisen über offene Stellen, für deren Besetzung Offiziere in Frage kommen können, werden von der Auskunftstelle dankbar entgegengenommen.
Aichtamtliches.
Deu tsches R e ich. Preußen. Berlin, 11. Mai 1916.
Der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg hat gestern, wie W. T. B.“ meldet, den Besuch des bayerischen Ministerprãäsidenten Grafen von Hertling zu einer Aus⸗ sprache über allgemeine Fragen empfangen, wie sie von Zeit zu . zwischen dem Kanzler und den leitenden Ministern der größeren Bundesstaaten stattzufinden pflegt.
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Zoll⸗ und Steuerwesen, der Ausschuß für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Rechnungswesen und für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen sowie der Ausschuß für Justizwesen Sitzungen.
Der Königlich sächsische Gesandte Freiherr von Salza und Lichtenau ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Gegenüber mehrfach hervorgetretenen Zweiseln wird amt⸗ licherseits durch, W. T. B.“ darauf hingewiesen, daß Kandis⸗ zu ker unter die Verordnung vom 10. April d. J. über den Verkehr mit Verbrauchszucker fällt. Insbesondere unterliegt daher der Verbrauch von Kandie zucker der Regelung durch die Kommunalverbände; soweit diese vorgeschrieben haben, daß Zucker an Verbraucher nur gegen Zuckerkarte abgegeben werden darf, gilt diese Vorschrift auch für Kandiszucker. Ferner findet die Bestimmung, nach der die Kommunalverbände Höchstpreise für den Verkauf von Zucker an die Verbraucher fesitzusetzen haben, auch auf Kandiszucker Anwendung.
Erneut sei darauf hingewiesen, daß im preußischen Kriegsministerium (Berlin W. 9, Leipziger Platz 17) eine Auskunftsstelle für Offizierzivilversorgung besteht, deren Aufgabe es ist, Offizieren (einschließlich Feldwebel leutnants), die zur Aufgabe ihres Berufes gezwungen sind, bei ihren Bemühungen um eine neue Lebensstellung im Reichs- Staats⸗, Kommunal- oder Privatdienst sowie im Handel und in der Industrie, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Offiziere des Beurlaubtenstandes kommen für die Auskunftestelle in Frage, sobald sie aus Anlaß des Krieges eine militärische Verwendung gefunden haben und infolge Kriegseinwirkungen zum Berufs⸗ wechsel gezwungen sind. .
Die Auskunftstelle erteilt Auskunft über alle Fragen des Versorgungswesens sowie über Anstellungsbedingungen und aaussichten, die für den einzelnen Ratsuchenden in Betracht kommen können. Sie weist Anstalten, Kurse und sonstige Aus⸗ bildungsmönlichkeiten nach, durch die sich der Offizier die er— forderlichen Vorkenntnisse erwerben kann. Sie warnt vor un⸗ keeigneten Wegen und verwertet die Erfahrungen des Einzelnen
Von den bisher in sibirischen Gefangenenlagern, vor allem in Spaßkoje (Ostsibirien), befindlichen Deutschen sind in letzter Zeit verschiedentlich sonst regelmäßig eintreffende Nachrichten ausgeblieben, was die Angehörigen natürlich mit großer Sorge erfüllt hat. Zur Erklärung kann vielleicht dienen, daß, wie an amtlicher Stelle bekannt geworden ist, eine sehr große Anzahl unserer kriegsgefangenen Landsleute aus Sibirien zurücktransportiert wird, um im europäischen Rußland bei der Verrichtung landwirtschaftlicher Arbeiten Verwendung zu finden. Bel der langwierigen Fahrt durch weite Strecken des asiatischen Rußlands ist es den Gefangenen natürlich nicht möglich, irgendwelche Nachrichten vor dem Eintreffen an ihrem neuen Bestimmungsort aufzugeben, sodaß das Ausbleiben von Nachrichten auf längere Zeit keine Besorgnis zu wecken braucht.
Der heutigen Nummer des „Neichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben M71 und N72 der Deu tschen Vexlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 527. Verlustliste der preußischen Armee, die 265. und 266. Verlustliste der bayerischen Armee, die 279. Verlustliste der sächsischen Armee sowie die 881. Ver⸗
lustliste der württembergischen Armee.
Bayern.
Seine Majestät der König hat gestern anläßlich der hundertjährigen Zugehörigkeit der Pfalz zum Königreich Bayern eine aus Vertretern verschiedener Berufsstände bestehende Ab⸗ ordnung aus der Pfalz in der Königlichen Residenz empfangen. Auf eine Ansprache des Führers der Abordnung, Regierungspräsi denten Ritters von Neuffer, erwiderte Seine Majestät der König laut Meldung des, W. T. B.“ mit folgenden Worten:
Ich danke Ibnen, Herr Prästdent, für Ihre herjlichen Worte. Wie Sie all, wifsen, war eg meine Absicht, zur Jahr bunden feier in die Pfal, zu kom men; es kat nicht können sein. Ver Herr Präsident
Hat ron der Geschichte der letzten hundert Jahre n der Pfalt ge⸗ frech Ja. eg waren wirklich Fundeit glücklich. Jahre. Giick ch vor allem deshalb, weil der Pfali, die senst. kriege bebrobt und kriegeüßberzegen war, wie wenig Länder in? Fyropa, hundert Jahre des Friedens bescheeit waren, in kenen tein Feind sie benat; der Tapferkeit der deutschen Herre oelang es duch in diesem furchtbarsten Kriege, in dem mit stehen, bie Pialj ven feindlich m Einfall freizubalten. Allerdings so ganz ohne Dwfer ft sie nicht geblieben. Auf dem Luffwege sst der Feind einmal bere ngehiungen ur kat Leben und Gesundbeit frier licher Bünger ver nich tt, aß die Pfälier als Soldalen ihre Pfl cht er llt bahen und mit ken und Gefundheit einstehen für die große Scech⸗, jür ie tas Deu cke Reich mit seinen Verbürdeten gegen eine Uebermacht ren Feinken tämpst, Fes wissen wir alle, und dos wird
stattgefunden bat.
Pfalz ist ja uralter Gebiet der bietsteil war Stelle sind aber neue Bezirke zur Pf und neuen
lange stand — wunden. dieses schöne Land, wieder deutschea Land geworden, was es
war und immer bleiben wird. da schmelchle ich mir — völkerung hauses und hat die schönsten Früchte mitten im Kriege, wann er enden wird, w wir nscht bestegt werden, wissen wir, und wir wollen keinen Frleden, der ung nicht eine bessere Stellung gibt, als wir sie jetzt haben. Unsere Feinde zerschellen am deutschen Relch, an der Kraft seiner und
seiner treuen Verbündeten Heere. e an Gut und Blut, aber auch Opfer in der Heimat, wo dem Volke
harte Entbehrungen auferlegt sind. Zukunst verschont hleibt, das ist das Ziel, das wir beim Friedeng⸗
schluß erreichen müssen. wieder blühen und gedeihen und daß der schönsten, glänzendsten und reichsten Propinzen des Königreiches
sein wird.
den seit Kriegsbeginn zur Verfügung gestellten 105 Millionen Mark für die durch den Krieg erwachsenden Ausgaben gestern nach längerer Erörterung, die hauptsächlich der Organisation
Mark genehmigt und die , eines Ausschusses zur Prüfung und Regelung
mittelversorgung beschlossen. ü fer den Senatsantrag, betreffend die Schaffung einer ständigen
Professur für Versicherungswissenschaft beim Kolonial⸗ institut, genehmigt.
Jostow, ist mit dem Leiter der Kriegsoperationabteilung des bulgarischen Hauptquartiers Oberstleutnant Georgiew und
dem Tantilow gestern in Budapest eingetroffen. fe Vormittags besuchten die bulgarischen Offiziere den Minister⸗ präsidenten Grafen Tisza und den Honvedminister Baron
Hazai.
teilte gestern im Oberhause mit, daß der Vizekönig von
ch sage Wiederverelnigung, denn eln guter Teil der 25 Besitz, der ga früher welt über das etzigen Pfalz hinaus erstreckte; der südlichste Ge—⸗ aäppoltsweller, der nördlichste Bergen Zoom. An lhre .
e baben t zusammengeschlossen, haben gle tere ssen unter sich und mit den ef, rechts deg Rhelnz. it hundert Jahren ist die Fremdberrschaft, unter der die Pfalz so Lindau war Über 200 Jabre franz —, Uber Als baverlsches Land unter den Witteltzbachern ist die . üher
Gerade in diesem Punkt hat — das Streben der pg e Be. ] mit dem Streben deg
vereinigt ͤ 6 Wir
sich en wir nicht; aber daß
Wir bringen die schwersten Opfer
Daß das Volk davor in aller Ich hoffe, daß dann auch die schöne Pfalz sie in jeder Beziehung eine
Samburg. Die Bürgerschaft hat, wie „W. T. B.“ meldet, zu
der Verteilung der Lebensmittel galt, weitere 10 Millionen
er künftigen Nahrungs⸗ Die Bürgerschaft hat ferner
Oesterreich⸗Ungarn. Der Chef des bulgarischen Generalstabes, Generalmajor
Oberstleutnant
Militärattach⸗ Im Laufe des
Wiener bulgarischen
Großbritannien und Irland. Der Lordpräsident des Geheimen Rates Lord Crewe
Irland Lord Wimborne zurückgetreten ist.
— In der gestrigen Sitzung des Unterhauses kündigte der Premierminister Asgquith die Einsetzung einer Kommis⸗ sion zur Untersuchung der näheren Umstände der Sinn⸗ Feiner⸗Revolution in Irland an, deren Vorsitzender Lord Hardinge, der frühere Vizekönig von Indien, sein wird. Wie „W. T. B.“ berichtet, weigerte sich Asquith, die Zusicherung zu geben, daß keine militärischen Hinrichlungen mehr in Dublin stattfinden würden, drückte aber die Hoffuung aus, daß, wenn die noch bestätigten Todesurteile vollzogen sein würden, weiter keine Notwendigkeit eintreten werde, mit / äußerster Strenge vorzugehen. Die Frage der militärischen Hinrichtungen soll heute zur Erörterung kommen, und Asquith hat daher ver— sprochen, daß inzwischen keine Hinrichtungen statifinden sollen.
Ein Mitglied des Hauses lenkte die Aufmerksamkeit auf angebliche deutsche Berichte, nach denen die Türken alte englische Flugzeuge abgeschossen hätten, als diese sich bemühten, Lebensmittel nach Kut el Amara zu bringen. Der Unterstaatssekretär im Kriegsamt Tennant erwiderte:
Zwischen dem 11. April und dem 29. April haben britische Flugjeuge in Kut el Ama na 18850 Pfund Lebenemittel abgeworfen außer Mengen medtzinischer und anderer Vorräte sowie außer Brief⸗ beuteln. Während dieser Operationen fanden zahlresche Luftkämpfe statt. In einem Falle wurde ein englischeg Sirfl erg in den Linien des Feindes ntedergetrieben, der Führer getötet, der Beobachter ver⸗ wundet; in einem anderen Falle wurde der Führer elnes Flugzeugs verwundet, doch gelang es ihm, sicher hinter den brütischen Linien zu landen. Dies waren die einzigen Verluste während die set Operationen.
— Eine Verordnung, die am 15. Mai veröffentlicht werden wird, ruft die letzten Gruppen des Derby— systems für den 13. Juni zu den Waffen. Es sind die Altersklassen der Verheirateten von 18 und von 36— 40 Jahren. Die „Daily Mail“ bemerkt dazu:
Vie Einfübrung der allgemeinen Wehrpflicht ist so ungeschickt geschehen, daß eine Umwälzung im Privatleben entstehen wird, wie man sie bieber nicht gekannt hat. Viele Tausend kleine Geschäfte werden verschwinden oder von der größeren Konkurrenz aufgesaugt werden. Anstatt der Ordnung und Leichtigkeit, mit der sich die Wehrpflicht auf dem Festlande vollziebt, siehen wir einem Zustand von großer Verwirrung und viel Unglück gegenüber.
— In einem Briefe an die Bürgermeister von JYJarmouth und Lowestoft anläßlich der deutschen Angriffe auf die Ost⸗ und Südostküste schreibt der Erste Lord der Admiralität Balfour dem „Reuterschen Bureau“ zufolge u. a.:
Es ist den Beutschen nicht sehr zu raten, ihr Experiment zu wiederholen, selbst wenn unsere Seestreitkräfte an der Ostküste nicht anders verteilt wären als früher. In den früheren Phasen des Krieges mußten wir aus strategischen Gründen unsere Schlacht- flotte in mehr nördlichen Gewässern bereit halten, für den Fall einer langdauernden militärtschen Aktion des Feindes, wie z. B. für einen Landung verluch. Sie konnte aber nicht gegen kurze Angriffe unter dem Schutze der Nacht verfügtar sein. Im Laufe des Krieges hat sich unsere maritime Lage gebessert. U-Boote und Monitore, die einen Bestandteil der großen Flotte bilden, sind jetzt in wachsender ZJehl für Küstenverteldigung zwecke veifügbar, und das Anwachsen der Sstärte der großen Flotte selbst ermöglicht es unt, erhebliche Stestreitträfte nach dem Süden zu bringen, ohne die Ueber⸗ legen beit an anderen Stellen im geringsten zu gefährden. Es wäre nicht zweckmäßig, weitere Einzelheiten anzuführen, aber ich glaube, ich babe genug Giünde für mei e U berzeugung angegeben, daß weltere Angtiffe auf die Küste von Norfolk in Zukunft für den Angreifer sehr viel esährlicher sein würden als blsber. Und wenn der Feind weise ist, hat sich die Wahrscheinlichkelt solcher Angriffe vermindert.
Frankreich.
Das Amtsblatt veröffentlicht einen Erlaß durch den Leon Bourgeois mit der vorläufigen Führung der Geschäfte des Justizministers Viviani betraut worden ist.
Nußland. Sämtliche St. Petertszhurger Zeitungen veröffentlichen eine
Anlaß zu den Gerü Verkehrs zwischen randa in folge Eisganges.
. * ge. und die gerechten Gründe seiner Haltung. indem sie ihre Neutralitämspolltik beträstigt, dem einstimmigen Willen
des Landeg. aut dem Frieden ergeben werden. man die Augwanderung von Kapltal und Arbeitokräften verhindern mussen, die von anderen Ländern für die gewaltlge Aufgabe des materlellen Wiederaufbaus gesucht werden würden. Regierung einen organischen Maßnahmen nf fubrhandel mit ö. . der Organtsation rascher Kreditgebung anregen
solle. die Regierung eine Verstärkung der nationalen Verteidigung fordein.
Die Kammern würden namentlich militärischen Reorganlsation . schlleßt: ‚Die Kammern werden die Pflicht haben, sich bei ihren Be— rgtungen von den Interessen der Verteidigung und deß Wohlergehen
Spanlens leiten zu lassen“.
n r zwischen Schweden einerseits und Rußland un
wohl die zeltweise Einstellung des
ngland , . Erfindungen seien. den und Rußland über Torneo — Hapa⸗
Spanien. Bei der Eröffnung der Kammer verlas der 6
eine Thronrede, in der es laut Bericht des „W. T u. a. heißt:
Spanten unterhalte mit allen Kriegführenden die gleichen freund— chaftlichen Bezlehungen und werde seine Neutralität aufrichtig foct⸗
etzen. Alle Kriegführenden schätzten die Loyalität seines Verhalleng Die Reglerung gehorche,
Die Botschaft kündigt jahlreiche Probleme an, die sich Waß Spanten anbelange, so werde
Zu diesem Zweck werde die e wirtschaftlicher und finanzieller en, der die Arbeiterkrise beseltigen und den Aug—
Mit Rücicht auf die Notwendigkeiten der Gegenwart weide
über die Grundlagen einer
zu beraten haben. Die Thronrede
Portugal. Das Parlament hat nach einer Meldung der „Times“ die
Regierung ermächtigt, das Kriegsrecht zu erklären.
Luxemburg. Die Abgeordnetenkammer hat die Einführung der Sommerzeit beschlossen.
Norwegen.
Das Odelsthing hat die Abstimmung über die Gesetz— vorlage, betreffend Einführung der Sommerzeit in Norwegen, gegen die besondergs mehrere Vertreter der Bauern starke Einwendungen machten, vertagt. Man beab⸗ sichtigt, die Entscheidung in Schweden und Dänemark abzu—
warten. Griechenland.
Die griechische Regierung hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ bei den Ententemächten gegen die fortgesetzte Beschlagnahmung der griechischen Inlandpost sehr energischen Einspruch erhoben und die Entente auf die Er⸗ bitterung der öffentlichen Meinung in Griechenland aufmerksam gemacht.
— Aus Argostoli wird obiger Quelle zufolge gemeldet, daß die Franzosen und die Engländer dort die Küste be— festigen. Die Verbündeten behaupten, diese Maßnahme ge⸗ troffen zu haben, um sich gegen feindliche Fliegerangriffe zu verteidigen.
Amerika.
Die „Times“ melden, daß Carranza seine Forderung, daß die amerikanischen Truppen sofort zurückgezogen werden sollen, wiederholt habe, der Präsident Wilson sich aber neuerdings geweigert habe, darauf einzugehen, und weitere 4000 Mann regulärer Truppen nach der Grenze geschickt habe. Die Lage habe sich infolge eines neuen blutigen Ueberfalls im amerikanischen Grenzgebiet, der wahischeinlich von Carranzisten und nicht von Anhängern Villas unternommen sei, verschlechtert. Man fühle sich sehr beunruhigt, da die Möglichkeit bestehe, daß die amerikanischen Truppen von einer Uebermacht angegriffen würden. Inzwischen seien die Vereinigten Staaten tatsächlich von regulären Truppen entblößt, und wenn die Schwierigkeiten in Mexiko zunähmen, würde man auch die Truppen der zweiten Linie aufbieten
müssen. Asien.
Der Gouverneur der Provinz Zizikar ist zur Recht⸗ fertigung nach Peking berufen worden. Wie die „St. Peters⸗ burger Telegraphenagentur“ meldet, ist an seiner Stelle Bugupfan zum Gouverneur und der mit den Südchinesen sympathisierende Sujlanschou zum Vizegouverneur ernannt worden.
Einer Reutermeldung zufolge hat nach zuverlässigen Be— richten aus Tschungking Tschengta, die Hauptstadt der Provinz Szetschuan, die Unabhängigkeit ohne eine formelle Erklärung
angenommen. Australien.
Im australischen Repräsentantenhause brachte der Finanzminister Higgs das Budget ein und sagte dem „Reuterschen Bureau“ zufolge:
Das Vermögen Australteng werde auf 1000 Millionen Pfund geschätzt, das Einkommen auf 200 Millionen Pfund. Regierung habe Australien eine Kriegsanleihe von 25 Millionen, in Raten von jwei Millionen monatlich zahlbar, genährt. Die australi—= sche Reglerung set zu der Ueberzeugung gelangt, daß die Zeit ge— kommen sei, wo Australien selbst für seine Krieggausgaben sorgen müsse. Er werde deshalb das Haus auffordern, die Regierung zur Ausgabe von weiteren KriegZanleihen in der Höhe von 50 Milltonen Pfund Sterling zu ermaͤchtigen.
Varlamentsbericht. )
Deutscher Reichstag. 45. Sitzung vom 10. Mai 1916, Nachmittags 3 Uhr.
Am Bundes ratstische: Staattzsekretär Dr. Helfferich. Präsident Dr. Kaempf eröffnet die Sitzung nach 3 Ühr.
19M.
Rech nungskommiss Neichsschuldenkommission
Zu den Berichten der vom ann n ohne Diskussion beschlossen, anzuerkennen daß hie Reichsschuldenkommission den ihr gesetzlich obliegenden Verpflichtungen nachgekommen ist, und der Reichsschulden
rungs fonds Entlastung erteilt. Für die Rechnung über den Reichshaushalt für 1911 wird dem Reichskanzler die Entlastung erteilt.
—
Ohne Gewähr, mit Ausnahme der Reden der Minister uh
ihnen unperge ßen bleiben Hänkert Johr sind er etzt, seiñ vie Wieder, nn,, mit kin ükiigen Landen des Haut Wutelgkech
offiziöse Bekanntmachung, daß Gerüchte von einer Verschärfung
Staat sefretare.
*
Die britische
Auf der Tagesordnung stehen zunächst Berichte der
21. März 1914 und 20. Mai 1915 a , der Rech ·
verwaltung und der Rendantur des Hinterbliebenenversiche⸗
eite 2 4 eiche haus hall rechnung für J de prechend den Kommissignganträgen die e , , dee e e cer. vorlaãu 2 Für die Aechnung äter, den Neichshaushalt für 1910 er⸗ teilt bas Haus dem Neichskanzler ebenfalls die Entlastung heißt auf Grund der Bemerkungen des Rechnungꝑshofe? bez zom Auswärtigen Amt eingeschlagene Verfahren. etreffend Verzichtleistung von Stelleninhabern im Auslandsdienst auf Ctatastellen, gut, nimmt von den Bemerkungen des Rechnungs⸗ hofes, betreffend Vereinfachung der Rechnungsprüfung waͤh⸗ ö des . Kenntnis und stimmt den getroffenen An⸗ ordnungen zu. Die in der Schutzgebietsrechnung für 1912n ᷣ ö e ach Etatsübers reitungen und außeretatsmäßigen ö ö . , n , mg. . Schutzgebietsrechnung aus- schließli ö. ou für wird d ich l Entlastung erteilt. em Reichskanzler die arauf setzt das Haus die Generaldebatte des Gesetz⸗ enturss über die gest stel lung von Kriegs ch. 19 , fort. bg. H a a se (Soz. Arb. 7: Darüber K sist, die Kriegeschäden durch das Reich nach , y grüngsätzen Kestzustellen, stimmen alle Parke len sͤberein. 1e ffn ne, der Kommissionsbergtung zu. Es muß dafür gesorgt werden daß die Heschäbigten in Sstpreußen recht bal welterfeste Häuser bauen können. Als unbillig kann es nicht empfunden werden, wenn sehr reichen Leuten und kapitalkräftigen Gesellschaften e, , ,, ihren Ansprüchen bescheidener zu sein. Gs ist vielfach darüben gerlagt worden, daß im Vorverfahren die reichen Leute ganz exorbitante Ansprüche gestellt haben, und daß ihre Ansprüche auch berucksichtigt worten sind, während man es versücht hat, die Ansprüche kleiner Teuf⸗ herabzudrücken. Wesentlich ist es, daß die wirktech veschadigten in pollem Maße entschadigt werden. Wir würden es berauern“ wenn in den Ortzausschüssen die Arbeitervertreter keinen latz fänden. Mit dem Abg. Emmel treten wir dafür ein, daß im eichsausschuß auch das Parlament bertreten ist. Sorgfältig wird zu prüfen sein, ob der Umfang der Entschädigungsberechtigten nicht zu' erweitern ist auf bie Schädigungen an Leib und Leben und auf die Äuslandsbeutschen. Vor allem aher, müssen wir wünschen, daß die Entschädigung ausgedehnt wird auf die Kriegsteilnehmer im Felde, Es wäre nicht zu verstehen daß schwer reiche Leute, die für ihre Perfon jeder Gefahr entrückt waren, ihren Sachschaden voll ersetzt erhalten, während Arbeiter und Handwerker die am Kriege teilzenommen haben und sich nach dem Kriege vor dem wirtschaftlichen Ruin sehen, völlig leer ausgehen. Ich erinnere hier nur an die wachsenden Mietsschulden. Es ist ne Ehrenpflicht der Regierung und der Volksvertreter, sich dieser Leute anzunehmen. In den Wein der Begeisterung der Sstpreußen find viele Tropfen Wasser gefallen. Die Ostpreußen haben durch die Invasion so stark gelitten, daß es unsere Pflicht ist, mit vollen Händen das auszugleichen, was sie durch den furchtbaren Krieg gelitten haben.
Abg. Dr. Haęgy (Els. : Während hinsichtlich der Schäden in Ostpreußen ein Voranschlag vorhanden ist, der diefe Schäden auf 16 bis 1 Milliarden schätzt, ist es in Elfaß Lothringen vorläufig unmöglich, auch nur annähernd eine solche Schätzung vorzunehmen. Wir begrüßen es deshalb, daß durch diese Vorlage eine solche Schätzung in Aussicht genommen wird. Die Feststellung der Schäden ist aller⸗ dings noch nicht die Entschädigung selbst. Wir dürfen aber wohl mit Sicherheit auf eine Schadloshaltung rechnen. In der Begründung steht allerdings ein etwas unglücklicher Satz, der die Entschädigung durch das Reich wesentlich von der Finanzlage des Reiches nach dem Kriege abhängig zu machen scheint. Ich meine, dieser Satz kann doch nicht so verstanden werden, als ob die Entschädigung davon abhängig zu machen sei, ob das Reich nach Schluß des Krieges gut bei Kasse ist. Es ist wohl die einstimmige Meinung des Reichstags. daß es eine Ehrenpflicht des Heiches ist, für die Schädigungen Ersatz zu leisten. Daß die Feststellung der Schäden nicht bis nach Schluß des Krieges vertagt worden ist, ift bei der Dauer des Krieges nur zu begrüßen. Da sich die Preisverhältnisse während des Krieges ganz bedeutend geändert haben, so wird die Entschädigung so zu bemessen sein, daß die Besitzet ihre Häuser wieder in der Weise aufzurichten in der Lage sind, daß sie keine Schulden zu machen brauchen. Zu den Obereinschätzungskommissionen müssen auch Mitglieder der Parla⸗ mente und der Provinzialpertretungen zugezogen werden. Außer den Entschädigungen für Sachschäden kämen ja auch Entschädigungen für Schädigungen an Leib und Leben in Betracht. Wenn es auch zu ver⸗ stehen ist, wenn das Reich bezw. die Ginzelstaaten nicht für den luerum cessans aufkommen mögen, so wäre es doch nur recht und billig, wenn die aus Frankreich vertriebenen deutschen Flüchtlinge, die zum großen Teil stellungslos herumgeirtt sind und Schulden haben machen müssen, berücksichtigt würden. Die prinzipielle Entschädi⸗ gungslast liegt der Reiche ob, die subsidiäre den Bundesstaaten. Es wäre eine Ungerechtigkeit, wenn die Reichslande allein die Entschädi⸗ gungen zu zahlen hätten. Wir sind der Meinung, daß voller Schaden⸗ ersatz bis auf den letzten Pfennig gezahlt werden muß. Mit der Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 28 Mitgliedern sind wir einberstanden und wünschen nur, daß die Vorlage recht bald verabschiedet werde. ;
Abg. Waldstein (fortschr. Volksp.): Wir an der Wasserkante denken mit Beklommenheit daran, wie sich die Dinge an unserer Küste gestaltet haben würden, wenn Helgoland noch eine englische Festung wäre. Und deshalb gedenken wir mit großer Dankbarkeit des Mannes, der seinerzeit durch den Vertrag mit England diese Insel zum Schutze der deutschen Küste gemacht hat. Der Besitz von Sansibar in der Hand Deutschlands hätte die Bedrohung der deutschen Küste durch das englische Helgoland nicht ausgleichen können. Wenn dem Grafen Caprivt uf Helgoland ein Denkmal gesetzt werden sollte mit der Inschrift Dem Schützer der deutschen Küste', so werden
sich hoffentlich davon auch die Herren nicht ausschließen, die seinerzeit
diesen Vertrag bekämpft haben. Bei Beginn des Krieges mußten die Helgoländer ohne jede Vorbereitung ihre Insel verlassen, seitdem sind sie heimatlos. Wenn Heimatlosigkeit für jeden Menschen ein Leid ist, o ein zebnfaches Leid für die Leute, die mit ihrer Insel so derwachfen waren, daß sie sich jetzt vorkommen wie auf den Strand geworfene Fische. Die Rechtslage der Hel länder ist nun so, daß Ihnen die Bemmßung ihrer Grundstücke vollkommen entzogen ist. daß sie aber ihre Mieten nicht einklagen können, weil sie die Grundstücke ihren Mietern nicht zur Verfügung stellen können, daß sie aber auf die Klagen der Hypothekengläubiger zur Zinsenzahlung verurteilt worden find. Für Helgoland trifft die Bestimmung dieses Gestz entwurfs über die Schäden zu, die durch die Abschiebung der Be⸗ völkerung in einem besetzten oder vom Feind bedrohten Gebiet ent⸗ standen find. Der Schaden ist aber nicht durch Vernichtung des Gigentums, sondern durch Entziehung entstanden, und dieser Schaden fällt nicht unter diefes Geseß. Ich zweifle aber nicht daran, daß die maßgebenden Inftanzen auch diefen Schaden ersetzen wollen. Ebenso wie bei Helgoland liegt die Sache für die Inseln Borkum, Wangeroog, Spickerdog und Sylt. Ich begrüße auch vom Stand⸗ punkt der Wasserkante die in der Kommission beschlossene Resolution wegen Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur. Entschädigung der Reederdien und der Handelsschiffe Durch die Annahme die ser Re. solution würden die großen Schäden an der Wasserkante gemildert werden. Man darf nicht sagen, die Schäden, die der Krieg den einzelnen zugefügt hat, sind so groß, daß das Reich sie nicht ersetzen kann, sondern man muß sagen, sie seien so groß, daß der einzelne sie nicht tragen kann, fonde nur die Allgemeinheit. .
Damit schließt die Besprechung. Der Gesetzentwurf wird eindx Kommission von W Mitgliedern überwiesen.
Cg folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs zur Aenderung des Bereinsgesetzes vem
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Direktor im Reichsamk des Innern Dr, Lewald: Der Ge— sczentwurf enthält die loyale Erfü i der am 18. Januar dieses r nen hier abgegebenen Erklärung der verbündeten Regierungen, . s die Auslegung ber Bestimmungen über die politischen Rereine durch die Ge , und Verwaltungsbehörden den chaften nicht r. das 2 Freiheit gelassen habe, das sie bei der Be⸗ latig na ihrer berechtigten wirt ichen und hlfahrtsbestte⸗ ungen bedürfen. Es müsse desha eri; festgelegt werden, daß die Gewerkschaften und die entsprechenden Vereine der Arbeitgeber nicht als politische Vereine behandelt werden dürfen, wenn sie fich mit solchen sozial, und wirtschaftspolitischen Angelegenheiten befassen, ie mit ihrem eigentlichen! s, , der Erlangung günstiger Lohn- und. Arbeitébedingungen ober der Wahrung und der Förderung virtschaftlicher und gewerkschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder im Zusammenhang stehen. Der Gesetzentwurf enthält nichts anderes, als was in dieser Erklärung ie ist. Angesichts der vielfachen Mein un gsverschieden heiten weise ich aber auf die Grundprinzipien 36 Vereins gesetzes hin. Der § J des Vereinsgesetzes enthält keinerlei Beschrankung für die Bildung von Vereinen. Alle Reichsangehörigen haben das Recht, Vereine zu bilden, die nicht den Strafgesetzen zu⸗ viderlaufen. Nur für die politischen Vereine ist vorgesehen, daß sie Satzungen haben müssen, daß sie die Satzungen oder Aenderungen derselben Den Polizeibehörden innerhalb zwei Wochen einzureichen haben, Das sind Bestimmungen ohne einschränkende Bedeutung. Von Bedeutung ist nur die Bestimmung des 5 17, wonach Personen unter 13 Jahren politischen Vereinen nicht angehören und an poli⸗ tischen Versammlungen nicht teilnehmen dürfen. Schon beim Erlaß r. einzelstaatlichen Vereinsgesetze und dann auch beim Erlaß des Reichs bereinsgesetzes wurde versucht, den Begriff des politischen Vereins zu . aber der Versuch ist gescheitert; es wurde der Praxis der echtsprechung überlassen, festzusetzen, was unter einem politischen Verein zu verstehen sei. Besonders hat man sich bemüht, eine Begriffsbestimmung für die gewerkschaftlichen Organisationen zu finden, die man von den einschränkenden Bestimmungen für die politischen Vereine freistellen wollte. Aber der Verfuch ist nicht gelungen, und schließlich hat man von einer Begriffsbestimmung für die gewerkschaftlichen Organisationen abgesehen, nachdem der damalige Staatssekretär des Innern, der jetzige Reichskanzler, sich dahin aus⸗ gesprochen hatte, daß bei richtiger Auslegung des Gesetzes die im 8 152 der Gewerbeordnung bezeichneten Angelegenheiten überhaupt nicht als politische Angelegenheiten anzusehen seien. Ich lege Wert darauf, festzustellen, daß diese Auffassung in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle die Richtschnur für die Verwaltungs⸗ behörden gewesen ist. Nur eine ganz verschwindende Jahl von Ge— werkscaften ist gegenwärtig den Bestimmungen für politische Vereine unterstellt; in großem Umfange gehören junge Leute unter 18 Jahren auch denjenigen Gewerkschaften an, die nicht unter die Gewerbeordnung allen, so dem Landarbeiterperband, den Arbeiterverbänden in der HGãrtnerei usw. Dieser tatsächliche Zustand entspricht nun nicht der Auslegung, welche Lem Begriff „politische Vereine? durch höchst⸗ richterliche Entscheidung gegeben worden ist. Insbesondere kommt hier gie Entscheidung des preußischen Oberverwaltungsgerichts vom 4 Juni 1911 in Betracht. Danach besteht heute eigentlich ein voll—= kommen illegaler Zustand, und es kann nicht Wunder nehmen, wenn der Berliner Polizeipräsident einer Reihe von Gewerkschaften gegen⸗ über den Standpunkt vertreten hat, daß sie politische Vereine seien, und eine entsprechkende Verfügung erließ, welche Anfang 1914 erging, großes Aufsehen erregte und bald nach Kriegsausbruch zurückgezogen wurde. Ich kann mir schwer vorstellen, ß es eine Gewerkschaft gibt, welche nicht in irgend einer Form eine Ginwirkung auf die Gesetz⸗ bung oder Verwaltung bezweckt. Wenn beispielsweise heute ein Verein von Tabakarbeitern zu dem neuen Tabaksteuergesetzentwurf Stellung nimmt, würde er in diesem Sinne unweigerlich ein politischer Verein sein. Diesen Widerspruch zwischen Theorie und Praxis haben weder der Reichstag, noch die verbündeten Regierungen haben wollen. Die baperische Voll zugsanweisung von 1995 sagt: 85 werkschaftliche Vereine, welche sich innerhalb des Rahmens des ö! 152 der Gewerbeordnung betätigen, sind als politische nicht anzu⸗ hen; das ist etwas kürzer aber genau dasselbe, was der dorliegende Gesetzentwurf will. Im Sinne dieser Anweifung ist in Ba der⸗ fahren worden. Niemals ist in Bayern irgend eine Gewerkschaft oder ein Zweigverein auch nickt ein landwirtschaftlichet Verein als politi- scher Verein erklärt worden. Die entstandene Rechtsunsicherheit mu beseitigt werden, das liegt im Interesse der Rechtseinheit, im Inte resse der Gewerkschaften, die sich im Kriege als notwendige Glieder der ganzen Volkswirtschaft erwiesen haben, und sie kann nicht anders be= eitigt werten als durch eine veränderte Auslegung. Der Kernpunkt der ganzen Frage, dasjenige, wogegen sich der Haupteinwurf richtet, ist die Zugehörigkeit der jugendlichen Personen zu den Gewerkschaften. Noch im Winter 1914 haben Redner aller Parteien ohne Ausnahme erklärt, sie wollten keine Politisierung der Jugendlichen, und lehnten es aufs Bestimmteste ab, die Jugend in den politischen Kampf hin⸗ einzuziehen. Jugendliche über 18 Jahre sind doch auch Jugend, sicker= lich wird man doch mindestens die weiblichen Personen über 18 Jahre zu den Jugendlichen rechnen. (Heiterkeit) Es handelt sich also wesent⸗ lich darum, oh auch die 16 und 17 jährigen Gewerkschaftsmitglieder sein dürfen. Unser Gewerberecht stellt die 165 jährigen Arbeiter auf dem Arbeitsmarkt in der Verwertung ihrer Arbeitskraft völlig den Grwachsenen gleich. Gerade die jungen Menschen von 16 und 17 Jahren werden das Bedürfnis haben, die Vorteile einer gut⸗ geleiteten Gewerkschaft sich zunutze zu machen. Die Reichs leitung und die verhündeten Regierungen sehen daher in der Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, sofern sie sich von dem allgemeinen politischen Kampf fernhält, eine in der Natur unseres Wirtschaftslebens liegende Entwicklung, die man bedauern kann, die aber schließlich undermesdlich ist, und sie sieht die Bedenken für nicht so schwerwiegend an, daß man deshalb auf die Sanktionierung eines tatsächlich bestehenden Juftandes derzichten sollte. Der Gesetzentwurf ist in der Presse wegen feiner Fassung beanstandet worden. Die verhündeten Regierungen sind der eberzeugung, daß diese W ung de klarste und zweifelsfreieste ist. Der Begriff „politischer Verein“ wird nicht definiert; die Freiheit der Rechtsprechung bleibt bestehen. Es wird kein Privileg für die Gewerkschaften gegeben, sondern nur die Möglichkeit einer freien Betätigung auf ihrem eigentlichen Gebiete. n man hinsichtlich der Unbestimmtheit der Abgrenzung des Gebiets der Wirtschafts— und Sozialpolitik besorgt ist, so ist es die Absicht der derbündeten Regierungen gewesen, indem sie in der ündung eine Fülle von, Einzelmaterien aufgezählt haben, eine verbindliche Norm für die Rechtsprechung und er die Verwaltung zu schaffen, an welche sie künftighin gebunden sein werden. Ueber diesen flaren und well⸗ gespannten Rahmen hinauszugehen, hat keine gewerkschaftliche Tatig⸗ keit nötig; will sie darüber hinausgehen, gt so möge sie es tun, aber sie muß dann auch als politischer Verein die Konsequenzen tragen. Indem ich diesen Entwurf Ihrer Annahme empfehle, betone ich nochmals, daß er nach der Ueberzeugung der verbündeten Regie⸗ rungen nur deklaratorischen Wert hat. Es ist keine Aenderung des Reichsbereinsgesetzes. Wir sind überzeugt, daß jedes Hinausgehen über diesen Rahmen das hervorrufen würde, was wir alle vermeiden wollen, eine Gefährdung des Burgftiedens. Ich kann alle Parteien, welche weitergehende . nur . bitten, davon ab⸗ zusehen, sie würden die Zustimmung der ündeten Regierun nicht finden können und damit den Entwurf in Gefahr bringen. Wi hoffen, reh , er, in dieser Form eine Quelle von Ver⸗ ärgerung, Verstimmung und überflüssigen. Erörterungen , 3. und dem inneren Frieden dienen wird. Wir hoffen auch, daß es bie Hunderttausende von Gewerkschaftlern, die heute draußen im Felde ihre schwere und blutige Pflicht erfüllen, freuen wird, wenn sie er⸗ fahren, daß die verbündeten Regierungen und der Reichs tag ihren . Wünschen Rechnung getragen haben.
g. Bee , e ur e e n, Wir beantragen, den entwurf einer besonderen Kommission von 25 M th 6 zu üb
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4u ; we dessen Annahme manche Beschwe rden, die die
vorgebracht haben, in Zukunft verstummen werben.
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— * des Entwurfs des Ministerialdirektors Lewald hat manchen Kreien lebhaften Widerspruch hervorgerufen. Der , e n, e, ignet ch den Gutgfri
tnis in der landwirtschaf
wirtschaftlichen worden wäre. .
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Dazu ge⸗ Mitglie⸗ den, mit
beseitigen.
Abg. Legien (Soz): Wir hätten gewünscht, daß schon jetzt mit dem ganzen Wust deralteter ,, , an räumt worden wäre, nämlich mit dem Sprachenparagraphen und dem Jugendlichenparagraphen, Wir haben nicht das geringste Interesse daran, daß die Jugendlichen in den politischen Kampf hineingetrieben 6 . 3. 66 , . enden Paragraphen, weil er
inen Zweck in keinem erreicht. ürcht i könnten die Jugend in pn ,, hat gerade die jetzi
mit sozialistischem Jugend
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sondern es wäre nn die Arbeitgeber
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icht geste . wir uns in dieser är tung täuschen, so werden wir alles tun, was . ist, zu unserem Rechte zu kommen. Die Regierung hat doch selber
die der Rej
Was bezüglich der gewerkschaftlichen Organisationen gilt, gil an für die politische 6 der w , für 3. o ,, kratische Partei. Troß dem, was zum Teil unmittelbar bor Aus— bruch des Krieges gegen unfere Organisation unternommen worden ist, hat diese selbe Organisation sich in der Stunde der Gefahr in den Dienst der Sache des Volkes gestellt. Sie werden sagen, das war selbstverständlich. Nein, es war durchaus gar nicht selbstver= ständlich. nn durch die Gesetzgebung, durch Verwaltung und Polizeimaßregeln die Liebe zum Vaterlande ausgetrieben wird, dann ist es gar nicht selbstrerftändlich, daß sich diefe Schichten des Volkes in der Stunde der Gefahr mit ihrer ganzen Kraft in den Dienst des Vgterlandes stellen, wie es die Gewerkschaften und unsere poli⸗ tische Organisation getan haben. Es finden sich heute sogar in kon⸗ servativen Kreisen manche, die Anerkennung dafür haben. Ich hätte nur gewünscht, daß diese Anerkennung auch ihren Ausdruck darin ge— funden hätte, alle diese lästigen Bestimmungen des Vexeinsrechtsgeseßzes zu beseitigen. Vielleicht haben die verbündeten Regierungen die Ab- sicht gehabt, dies zu tun, und es haben sie widerstrebende Kraͤfte daran gehindert. In dieser Beziehung sind die Eingaben des Vor— standes des Deutschen Landwirtschaftsrats und des Bundes der Land wirte bezeichnend. Diese Eingaben wollen nicht etwa den Land— arbeitern die Erweiterung ihrer Rechte verweigern, sondern sie wollen ihnen bestehende Rechte nehmen, denn der Vorredner hat schon mit Recht ausgeführt, daß die Landarbeiter das Streikrecht schon besitzen. Was von den Landarbeitern gilt, gilt auch von den Staats- und Ge— meindearbeitern. Wenn der Deutsche Landwirtschaftstat ein gutes Vertrauensverhältnis 6 Arbeitern und Arbeitgebern wünscht, so muß er beiden Teilen den gleichen Rechtsboden geben und dag sorgen, daß die Ge indeordnung beseitigt wird. Was diesen Entwurf selbst anlangt, so hat die Regierung den besten Willen gehabt, den beabsichtigten Zweck damit zu erreichen. Die Praxis wird erst zeigen ob diefer Jwect auch erreicht werden wird. Wir hatten Apftand gh; nommen zu beantragen, die Vorlage einer Kommission zu überweisen. Selbstverständlich widersprechen wir der Kommissionsberatung nicht. In der Kommission werden die nötigen Feststellungen gemacht, Un? klarheiten beseitigt werden müssen. n jetzt wäre es uns er= wünscht, wenn von der Regierung ausdrücklich erklärt würde, daß die don den gewerkschaftlichen Organisationen veranstalteten Versamm⸗ lungen, an denen Jugendliche teilnehmen, als öffentliche, politische Versammlungen nicht angesehen werden, bei denen es sich um die Durchführung des Jugendschutzes handelt. Wir sprechen die Er= g, . , , in k möglichst schnell eine Grledigung findet und in einer Fassung an das Plen ück⸗ kommt, die uns die Zustimmung an , ö Abg. Dr, Mülꝛÿer⸗Meiningen (fortschr. Volksp); Man
sich iss völtig einig, keß Bern eben nr senf, n nn angesehen werden sollten, wenn ,.
; ie sozialpoliti . Die Auslegung der u rf nl sozialpdlitische Fragen bebn
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Aber die Erfahrungen, die wir mit dem Wortl s68 J und 3 haben machen müssen, werden wir mit ö. Veen, 6 66 , Die 2 ern e, der Wirtschafts⸗
d Sozialpolitiks im Gegensatz zur reinen Polit5 sind mindeftens so dehnbar und auslegungefähig wäie die, n . en,, geführt haben. Hier muß die beffernde ö eg kommt der Katzenjammer hinten nach. Wenn ein Be . die Stell , Legi.
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erkannt, wie gut es war, die Arbeitermassen sozialistisch zu erzlehen.
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zu jenen Kämpfen * 1.
schwere Kämpfe itiat, di ĩ . . angehören. geitigt, die hoffentlich heute der Vergangenheit