1916 / 119 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 May 1916 18:00:01 GMT) scan diff

. 6 = Dle zustãndige Bebörde . von ihr beauftragten Personen

befugt, jur Ermittlung richtiarr Angaben über die Ernteflächen e nn, der zur m . Verpflichteten zu betreten und Messungen

auch binsichtlich der Größe der landwütschaftlichen Güter oder einzelner Srundstücke Auskunft von den Gerichts, oder Steuer behörden einzuholen.

37

Die Landes;entralbebörden erlassen die Bestimmungen zur Aus führung dieser Verordnung. . . ö

Dem Kaiserlichen Statistischen Amte sind die Ausführungs⸗ bestimmungen bis jum 25. Mai 1916 einzusenden.

§ 8

Dem Kaiserlichen Statistischen Amte ist eine nach Bezirken ker unteren Verwaltungsbebörden gegliederte Zusammenstellung der Er⸗ gebnlsse (Muster II)) bis zum 15. Juli 1916 einzusenden.

589

Betriebeinbaber oder Stellvertreter von Betriebsinbabern, die vorsätzlich die Angaben, zu denen sie auf Grund dieser Verordnung und der Ausführungsbestimmungen der Landeszentralbehörden ver⸗ pflichtet sind, nicht oder wissentlich unrichtig oder unvollständig machen, werden mit Gefängnis bia zu sechs Monaten oder mit Geld- strafe bis zu zebntausend Mark bestraßst.

Betriebsinbaber oder Stellvertreter von Betrtebsinbabern, die fabrlässig die Angaben, zu denen sie auf Grund dieser Verordnung und der Aasfübrungsbestimmungen der Landeszentralbehörden ver— pflichtet sind, nicht oder unrichtig oder unvollständig machen, werden mit Geldstrafe bls zu dreitausend Mark bestraft.

510 Die durch Bundes ratsbeschluß vom 1. Mat 1911 vorgeschriebene Anbauerhebung kommt für das laufende Jahr in Wegfall. 511 2 . Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in raft.

Berlin, den 18. Mai 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

) Die Muster sind hier nicht mitabgedruckt.

w

Bekanntmachung

über die Gründung einer Reichsstelle für Gemüse und Obst.

Vom 18. Mai 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § Z des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§51

Es wird eine Relchsstelle Gemüse und Obst mit einer Ver waltungsabteilung und einer Geschästzabtellung gebildet. Die Auf⸗ sicht führt der Reichskanzler.

Die Verwaltungeabteilung sst eine Behörde. Der Vorsitzende, dle stellvertretenden Vorsitzenden und die Mitglieder werden von dem

Reich kanzler ernannt. . Der Verwaltungsabteilung wird ein Beirat beigegeben. Der

Reiche kanzler bestimmt das Nähere über seine Zusammensetzung und bestellt die Mitglieder. .

. § 3 Die Geschäftöabteilung ist eine Gesellschaft mit beschränkter

ang Die Geselschaft erkält einen Aufsichtsrat; den Vorsitz in

Voꝛrsitzende der Verwaltungsabteil ung.

. . §5 4 ! 96 Reichestelle hat die Aufgabe, die Erieugung, die Verwertung und die Haltbarmackung von Gemüse und Obst zu fördern.

Dabei bat die Verwaltungsabteilung die Verwal tungsangelegen⸗

beiten zu erledigen. Die Geschärtsabteilung hat nach den grundsätz⸗ Iichen Anweisungen der Verwaltungkabt ilung die erforderlichen Ge— schärte durchzufübren und für die rechtieitige Abnahme, Bezahlung, Unterbringung und Verwertung des angekauften Gemüses und Obstes zu sorgen. Sie hat Abnahmestellen einzurichten.

Der Reichskanzler erläßt die näheren Bestimmungen.

85

Die Geschäftsabteilung macht bekannt, welche Sorten Gemüse und Dbst sie erwerben will, unter welchen Bedingungen und bei welchen Abnabmeßstellen.

Wer solches Gemüse oder Okst zu den bekanntgemachten Be⸗ dingungen abgeben will, kann es bei der Reichsfelle (Geschäfts— abteilung) anmelden. Die Gesckäftsabteilung hat die argemelt eten Mengen nach Maßgabe der bekanntgegebenen Bedingungen durch ihre Abnahmestellen ab unehmen.

Hat die Reicht stelle (Geschäfteabteilung) sich bereit erklärt, Ge—⸗ müse und Otst auch ohne vorherige Anmeldung abzunehmen, so kann derartiges Gemüse und Obst den bekanntgegebenen Ahnahmestellen ohne welteres zugesandt werden. Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

§ 6

Betriebe, die sich mit der Holtkarmachung von Gemüse und Obst beschästigen, haben Mengen, die ibnen die Gesckäfsabteilung mit Zu ssimmung der Verwalturgsobteilung zur Verarbeitung zuweist, nach deren Anweisung zu verarbeiten. Sie haben die zugewiesenen Vorräte und die daraus hergestellten Erzeugnisse pfleglich zu behandeln Kommt der Inhaber oder Leiter des Betriebs diesen Verxflichtungen

nicht nach, so kann die zuftändige Bebörde die erforderlichen Arbesten

auf Kosten und mit den Mitteln des Betriebs durch einen Driften

vornehmen lassen. ; . . Die Reichsstelle (Verwaltungtabtellung) kann die Vergütung für die Verarbeitung und Aufbewahrung festsetzen. 57 Die Landeszentralbehörden erlassen die ersorderlichen Aus— führungsbestimmun gen. Sie bestimmen insbesondere, wer als zu—

sfländige Behörde anzusehen ist.

58 858 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichstanzler beslimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 18. Mai 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Del rück. Betanntm achung über Aenderungen der Verordnung zur Entlastung der Gerichte vom 9 Septem ber 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 562). Vom 18. Mai 1916. Der Bundesrat hat auf Grund des 3 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundetzrats zu wirtjchaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 2 Artikel 1 Die Verordnung zur Entlaslung der Gerichte vom 9. September 1515 (Reicks Gesttzt! S. 62 werd nie folgt geändert; . J. Die S3 1 bie 12 (Mahnveifabren vor den Landgerichten) werden aufgehoben. II. Der 516 Nr. 2? wird çestilchen. Vonrschrift aut 5 142 eingefügt:

Staft dessen wird folgende

Die Frist für den Widerspruch wird von dem Gericht in dem Zahlungsbefehle bestimmt; sie ist den Vorschriften über die Erne frist entsprechend zu bemessen.

Der 5 19 wird aufgehoben. Der 5 20 Ubs. 1 erhält folgende dan,

Vie Zulässigkeit der Berufung ist, wenn die Berufung ausschlie ßlich einen Anspruch betrifft, der die Zahlung einer Geldsumme zum Gegenstande hat, durch einen den Betrag von fünfzig Mart Übersteigenden Wert des Beschwerde⸗ gegenstandes bedingt. Als ein Anspruch, welcher die Zahlung einer Geldsumme zum Gegenstande hat, gilt auch der Anspruch aus einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld.

Der 22 erhaͤlt folgende Fassung: Im Falle des § 99 Abs. 3 der Zwilprozeßordnung unterliegt die Entscheidung einer sofortigen Beschwerde nur, wenn die Beschwerdesumme den Betrag von fünfzig Mark

übersteigt. Artikel 2

Diese Verordnung tritt mit dem 22. Mai 1916 in Kraft.

Rechtsstreltigkeiten vor den Landgerichten, in denen die Klageschrift vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht ist, unterliegen den bishertgen Vorschrlften üßer das Mahnverfahren vor den Land gerichten. Ist im Verfahren vor den Amtsgerichten die Klage oder das Gesuch um Erlaß des Zahlungsbefebls vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung angebracht, so bemißt sich die Frist für den Wider⸗ spruch nach den bisherigen Vorschriften.

Die Kostenerstaitung auf Grund der vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung verkündeten Entscheldungen richtet sich nach den bisherigen Vorschriften. Das gleiche gilt für die Kostenerstattung auf Grund anderer Entscheidungen, die vor dem Inkraftireten dieser Verordnung ergangen sind.

Die Zalässigkeit der Berufung und der Beschwerde gegen die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung verkündeten Entscheidungen richtet sich nach den bisberigen Vorschiiften. Das gleiche gilt für die Zulässigtett der Beschwerde gegen andere Entscheidungen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung ergangen sind.

Berlin, den 18. Mai 1916.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Lisco.

Bekanntmachung über den Verkehr mit Verbrauchszucker.

Vom 19. Mai 1916.

Auf Grund des § 20 der Verordnung über den Verkehr mit Verbrauchszucker vom 19. April 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 261) wird folgendes bestimmt: .

Die Vorschrift des 8 12 Abs. 1 Satz 3 der Ver— ordnung über den Verkehr mit Verbrauchszucker vom 10. April 1916 tritt mit dem 20. Mai 1916 in Kraft.

Berlin, den 19. Mai 1916. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Kautz.

Bekanntmachung. Auf Grund des § 2 der Kaiserlichen Verordnung vom

Nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis:

1) Von der Liste der z Ziffer J1 der BGqanntmachu 1916 werden gestrichen: ! iu 2) Waldwolle und Rohrwolle, Nr. 28 p des Statistischen Waren⸗

ver jeichnisses; zu 4) Spargel (Nr. 339); zu 8) grüner Tee;

10) Algengras (Nr. 68 a); Seegras (Nr. 68 4);

1I) Holzmebl (I auch Bekanntmachung vom 28. März 1916)

und Holzwolle;

12) Korkholz und Korkabfälle (s. auch Bekanntmachung vom

2. April 1916); zu 15) Seggen und Schilfrohr; zu 31) Färbzucker; 2) Die Freigabe von Schlünden (zu 28) wird auf getrocknete Schlunde beschränkt; 3) Freigegeben wird die Ausfuhr von Gänseleberpasteten (in Teig, Terrinen, Blechdosen usw.). Berlin, den 20. Mai 1916. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Kautz.

vom 16. Februar

R

3ekanntmachung.

Dem Händler Pätau, Amsinckstraße 17, ist wegen Zu— widerhandlung gegen die Vorschriften gegen übermäßige Preissteigerung sowie mehrerer Verstöße gegen das Höchstpreisgesetz der fernere Handel mit Gemüse und anderen Lebensmitteln auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 untersagt worden.

Hamburg, den 19. Mat 1916.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Ju stus Strandes.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. 11. 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden:

203. Liste. Ländlicher Grundbesitz. Kreis Forbach. Gemeinde Barst.

Schloß (Villa) mit Gartenhaus und Ackerland (2,57 ha) des Stefan Berschneider, Rentner, die Erben und Witwe Christine geb. Weiße, ohne Gewerbe, die Erben in aufgelöster Güterge mein , des alten Rechts (Verwalter: Notar Schlich in Pütt— ingen).

Straßburg, den 16. Mai 1916.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Königreich Preuß e n.H

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium die von dem Provinziallandtage der Provinz Westpreußen am 28. März d. J. vollzogene Wiederwahl des Landeshauptmanns Freiherrn

Senfft von Pilsach auf zwölf Jahre bestätigt.

31. Juli 1914, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Veryflegungs-, Streu⸗ und Futtermitteln, bringe ic

Ausfuhr freigegebenen Waren nach

Just iz m iniste r iLum.

Dem Landgerxichtsdirektor, Geheimen Justizrat Voigt in 1 a. O. ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt. J

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts— anwalt, Justizrat Gumpert bei den Landgerichten , IL und III in Berlin und der Rechtsanwalt, Justizrat Sternberg in Berlin⸗Wilmersdorf bei dem Amtsgericht in Charlottenburg.

Der Gerichtsassessor Dr. Robert Rosenthal ist in die Liste der Rechtsanwälte bei dem Landgericht in Wiesbaden ein— getragen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungsbaumeister Blell ist von Potsdam an das Oberpräsidium (Hauptbauberatungsamt) in Königsberg i. Pr. versetzt.

Etatsmäßige Stellen als Regierungsbaumeister sind ver— liehen: den Reagierungsbaumeistern des Hochbaufachs Ewald Fritz in Berlin (Geschäftsbereich des Polizeipräsidiums), Kachel in Sigmaringen diesem unter Versetzung an die Regierung in Arnsberg —, Volkmann in Graudenz, Kaß baum in Saarbrücken, Karl Becker in Hann. Münden, Brandstaedter in Lyck und Wilhelm Lange in Stallupönen.

Ministerium der geistlichen und Unterricht z⸗ angelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Breslau Dr. Paul Karge und

dem zurzeit an der Universität in Konstantinopel tätigen Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Universität , Erich Obst ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Bekanntmachung.

Auf, Grund der Bundesratsverordnung, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, vom 23. September 1915 (Relchs⸗Gesetzbl. S. 603) und der Bundegratsverordnung über die Errichtung von Preisprüfungestellen und die Versorgunggregelung vom 25. September 1915s4. November 1915 (Reichs- Gesetzbl. S. 607 und 728) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß seitens der unterzeichneten Behörde dem Kaufmann Paul Mesßner in Gelsentirchen, Hüttenstraße 24, der Handelsbetrieb mit Nahrungsmitteln aller Art unter sagt worden ist, da Tat= sachen vorltegen, die die Unzuverlässigkeit des Genannten in bezug auf den Handelsbetrieb dartun.

Gelsenkirchen, den 17. Mat 1916.

Der Oberbürgermelister. J. V.: von Wedelstaedt.

Bekanntmachung.

Den Eheleuten Josef Köhler, geboren am 6. November 1867 zu Heddernheim, und Marie geb. Helfrich, geboren am 31. Januar 1869 zu Stellberg, wohnhaft zu Frankfurt a. M. Heddernheim, Nistergafse 10, Geschäftelokal daselbst, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des tägltchen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und Futtermitteln aller Art, serner rohen Naturerzeugnissen, Heiz und Leuchtstof fen, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Vandel wegen Unzuperlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.

Frankfurt a. M, den 18. Mai 1916.

Der Polizeipräͤsident. In Vertretung: von Klenck.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 4 des Gesetzes über den Belagerungszustand dom 4. Juni 1851 in Verbindung init 8 1 der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. Sep— tember 1915 habe ich dem Kaufmann Theodor Ruhl in Neuerburg (Eifel den Einkauf von Eichenrinde untersagt. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.

Koblenz, den 16. Mai 1916.

Der stellvertretende kom mandierende General des VIII. Armeekotps. von Ploet, General der Infanterie.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 4 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung mit 5 1 der S , , zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep tember 1915 habe ich dem Hotelier Edmund Hansen in Prüm den Einkauf von Gichenrinde untersagt. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.

Koblenz, den 16. Mal 1916.

Der stellvertretende kommandierende General des VIII. Armeekotps. von Ploetz, General der Infanterie.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 8 4 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 18651 in, Verbindung mit § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep— tember 1915 habe ich der Firma J. Schimmels, Schuh und Lederhandlung in Bitburg den Einkauf von Eichenrinde untersagt. Diese Anordnung nltt sofort in Kraft.

Koblenz, den 17. Mai 1916.

Der stellvertretende kommandierende General des VIII. Armeekorws, von Ploetz, General der Infanterie.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Walter Etscheid in Saarbrücken 111, Karcherstiaße 18, habe ich auf Grund des 5 1 der Bundegralß⸗ verordnung vom 23 9. 1915 RGBl. S. 6035 den Handel mit Lebensmttteln und allen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt.

Saarhrücken, den 17. Mai 1916.

Ver Königliche Poltzeidireklor. J. V.: Sommer.

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Ab geresst:

Sent Exzellenz der Vizepräsident desñz Ewangelischen Ober— kirchenrattz, Oberhofprediger D. Dryander in dienstlichem Auftrage zu den Truppen an der Ostfront.

erden.

Aichtamtliches.

Dentsches Reich. Preußen. Berlin, 20. Mai 1916.

Seine Majestät der Kaiser und König ist nach ner Meldung des „W. T. B.“ heute vormittag hier ein⸗

etroffen. w Nach einer Reutermeldung hat der englische Staatssekretär es Auswärtigen Amts Grey im Unterhaus mitgeteilt, der zatikan habe in Deutschland Vorstellungen erhoben, um eutschland zum Aufgeben des Unterseebotkrieges zu bewegen. hierzu schreibt die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“: Diese Mitteilung entspricht nicht den Tatsachen. Vielmehr hat er Payst, wie wir won zsuständiger Seite hören, Deutschland und en Vereinigten Staaten seine Bereitwilligkeit zu erkennen gegeben, der Strenfrage zwischen den beiden Regierungen zu vermitteln. eine Majestät der Kaiser hat dem Papst unter Hinweis auf die nwischen bereits an Amerika erteilte Antwort für die guten lbsichten gedankt. .

Es häufen sich Beschwerden darüber, daß die Namen

er aus Kamerun nach Spanien überführten Deutschen noch immer nicht veröffentlicht seien. Daß der Hrund für die Verzögerung der von vielen ersehnten Nachrichten, D wird amtlicherseits hierzu durch „W. T. B.“ bemerkt, nicht n einem mangelnden Interesse der zuständigen Behörden, bndern in der Unterbindung der postalischen Verkehrswege much telegraphischen) durch die feindlichen Mächte zu suchen ist, eigentlich selbstverständlich, soll aber doch, um den vielen mnbegründeten Klagen zu begegnen, ausdrücklich hervorgehoben Heute ging von der Botschaft in Madrid fol endes Telegramm ein: Jei ho60 eingeborenen Truppen auf Fernando Po zurückblieben 0 Offijiere, 53 Unteroffiziere, 1 Gefreiter, 6 Gouvernementsbeamie, Aerzte; außerdem zurückblieben nicht trane portfähige Kranke: Offizier, H Unteroffiziere und 2 Soldaten, die später nach Spanien hebracht werden. Namen noch nicht erhältlich, folgen te r.“

Auch aus diesem Telegramm geht wieder hervor, daß herade die Uebermittlung der Namen offenbar immer wieder uf Schwierigkeiten stößt. Nach Auskunft einer vor kurzem jus Kamerun in Deutschland eingetroffenen Dame kann jedoch llgemein gesagt werden, daß die Verluste an deutschen Menschenleben in Kamerun verhältnismäßig gering waren und n der Hauptsache bereits bekannt sind, sodaß Meldungen heiterer Todesfälle kaum noch zu erwarten sein dürften. Auch leht fest, daß die nach Spanien überführten sowie die in Fernando⸗Po Zurückgebliebenen sich im allgemeinen wohl efinden. .

Sobald namentliche Listen eingehen, werden alle Ange⸗ rigen, auch ohne besondere Anfrage, unverzüglich amtlich senachrichtigt werden. Auch werden die Listen im amt⸗ chen Kolonialblatt und in der amtlichen Verlustliste des kriegsministeriums veröffentlicht; in welcher Nummer dieser mtlichen Blätter die Bekanntgabe erfolgt, wird außerdem in her gesamten Tagespresse mitgeteilt werden.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatganzeigers“ legt die Ausgabe 987 der Deutschen Verlustlisten hei. Hie enthält die 535. Verlustliste der preußischen Armee, die 68. Verlustliste der bayerischen Armee, die 284. Verlustliste er sächsischen Armee und die 387. Verlustliste der württem⸗ hergischen Armee.

Großbritannien und Irland. Der Premierminister Asquith ist gestern von Irland lach London zurückgekehrt.

In der Königlichen Untersuchungskommission iber den Aufstand in Irland las der Unterstaatssekretär ir Matthew Nathan eine Erklärung vor, in der die Urbeit der Leute geschildert wird, die Redmond und der rischen Parlamentspartei feindlich gegenüberstanden und die pgenannten irischen Freiwilligen organisierten. .

Von den 180 000 nationalistischen Freiwilligen, die ursprünglich istiert hätten, erklärte Nathan dem ‚Reuterschen Bureau“ zufolge, sätten sich nur 11 000 an die unloyalen irischen Freiwilligen ange chlossen. Die Zahl der letzteren sei beim Beginn des Krieges auf 5260 geschätzt worden, wovon sich weniger als 30090 in Dublin be—⸗ änden. Bie sogenannte Bürgerarmee, die in Dublin ungefähr oo0 Mann stark gewesen sei, müsse man nech hinzurechnen. Vie führer der Bürgerarmte, seien für gewaltsames Auftreten twesen und seien dabei von den irlschen republikanischen Führern, einer kleinen Gruppe von Männern, von denen snige bereits wegen der Dynamitanschläge von 1883 zu Zucht jausstrafen verurteilt worden wären, unterstützt worden. Diese Männer seien mit größter Heimlichkeit vorgegangen und hätten mit (iner Organisation in Amerika, die sie mit Geld versorgt babe, in mnger Verbindung gestanden. Es sei nach dem September 1914 un⸗ nöglich gewesen, herauszufinden, wie das Geld nach Jiland gekommen .Es sei für die Veröffentlichung aufrührerischer Blätter und die Verbreitung solcher Schriften sowie zur Bejablung der heimlich herumreisenden Organisatoren der irischen Freiwilligen verwendet porden. Ueber die Art, wie die Freiwilligen in den Besig von Waffen gelangt seien, teilte Natban mit, daß viele Waffen us militärischen Einrichtungen gestoblen, andere von beurlaubten Soldaten gekauft worden seien. Eine Menge Revolver set on Reisenden im Gepäck verborgen mitgebracht. ze Munition babe nan sich auf ähnliche Weise verschafft, aber die Munitionsvorräte gien nicht groß gewesen. Gegen Ende des Jahres 1914 sei aus dem

WBiderstand der krischen Freiwill'gen gegen die Bemühungen Redmonds

ind seiner Partei, Irland mit dem Recht des Reichs in eine Linie ju bringen, bereitw hervorgegangen, daß die Organtsation unloyal sei. Bon da an wäre fie scharf beobachtet worden. Die Waffeneinfuhr ei streng geregelt, und es sei viel getan, um die Verbreitung auf— hetzender Literatur zu verhindern.

Im Unterhause führte in der Debatte über den uftdienst der Abgeordnete Joynson Hicks laut Bericht des W. T. B.“ aus;

Alle Maßregeln zur Verteldigung Londons gegen Luftangriffe eien erst seit dem letzten Januar ergriffen worden. Wenn nichts ge— chehen wäte, fo hätte man Balfour längst an einem Laternenvfahl uufgehängt. Es sei zwar nicht möglich, die ganze Ontüste zu schützen, aher etwa 60 Geschötze mit Schelnwersern, die zwöchen Walb und der Ehemse aufgessellt wären, könnten deuische Lufischiffe verhindern, die üste zu überflieden. Weshalb sei dieser Plan, den der frühere Kem— mandant der artilleristischen Verteidigung Londons befürwortet habe, icht auggeführt worden? In den östlich n Grafschaften sei das Ab— wehrgeschützlorhg noch immer mit denselben alien Geschstzen und kaximfanbdnen bewaffnet. Selt der letzten Debatte im Unterhaus habe man neue Geschütze gesandt, aber ez fehle an der Munkfon, die kan Zeppeline wirlsain sei, vor allem aber sel eine Ucberlegenheit

des Luftdienstes an der Front nötig, um die deutsche Aufklärung zu verhindern.

Der Parlamentssekretär im Kriegsamt Tennant erwiderte, das Benachrichtigungssystem üher drohende Luftangriffe sei jetzt über das ganze Land vollendet.

Frankreich.

Die Zurückgestellten aus den Jahresklassen 1913 bis 1917 sowie die ehemaligen Befreiten der Jahres klassen 1915 bis 1917, die von den jetzigen Unter⸗ suchungskommissionen für tauglich erklärt worden sind, werden,

wie W. T. B.“ mitteilt, unter denselben Sonderbestimmungen

für Ernährung, Unterbringung und Ausbildung wie die Jahres⸗

klasse 1917 Mitte Juli eingezogen.

Niederlande.

Das Marinemiinisterium teilt laut Meldung des „W. T. B.“ mit, daß die Besprechungen des Kapitänleutnants Canters in Berlin über die Ursache des Unterganges der „Tubantia“ zu keinem endgültigen Ergebnis geführt haben. Nach der Untersuchung einiger Metallstücke, die in den Booten der „Tubantia“ gefunden worden waren, gab die deuische Admiralität zu, daß die Metallstücke Teile eines deutschen Torpedos sind, der zur Bewaffnung eines deutschen Untersee⸗ bootes gehörte. Der Kommandant dieses Unterseebootes erklärte, daß dieses Torpedo nicht am 16. März auf die „Tubantia“, sondern am 6. März auf ein britisches Kriegsschiff abgefeuert worden sei, aber sein Ziel verfehlt habe. Die holländische Regierung wird auf eine eingehende Untersuchung dringen, um in die „Tubantia“ Angelegenheit volle Klarheit zu bringen.

Die Marinebehörde wird eine Untersuchung über den Unfall des Dampfers „Batavier VV einleiten, sobald der Teil der Besatzung, der sich jetzt noch in England befindet, nach Holland zurückgekehrt ist.

Schweden. In der Ersten Kammer standen gestern die von Pro fessor Steffens wegen der Alandsinseln gestellten Anfragen auf der Tagesordnung.

Der Mmister des Aeußern Wallenberg erklärte unter Hin⸗ weis auf seine inzwischen in der Zweiten Kammer gemachten Mit- teilungen, wie W. T. B.“ berichtet, daß es die Regierung für ihre Pflicht halte, mit unaufhörlicher Aufmerksamkeit diese Frage zu ver⸗ folgen und auf diesem wie auf anderen Gebieten die Rechte und Interessen Schwedens wahrzunehmen. Was die Maßnahmen Schwedens in dieser Frage anlange, so konne aus leicht begreiflichen Gründen jetzt auf Einzelheiten nicht eingegangen werden. Darauf gab Professor Steffens seinen Dank und gleichzeing seiner Zufriedenheit mit der em stimmigen kräftigen Zustimmung sämtlicher Parteifübrer Aus⸗ druck. Die Aufmerksamkeit sei, so fuhr er fort, auf die Frage ge⸗ lenkt, und diese ernsthaft erörtert worden, was die Interpellation bauptsächlich bezweckt habe. Er hob hervor, daß die Alands—⸗ befestigungen nicht auf irgendeine Absicht Rußlands und Englands hindeuteten, Schweden anzugreifen, sondern eine Drohung läge darin, daß diese Mächte durch die Kriegslage gezwungen werden könnten, einen für Schweden gefährlichen Gebrauch davon zu machen. Mit der Fragne von Krieg oder Frieden für Schweden habe die Interpellation keinen unmlttelbaren Zu⸗ sammenbang, sondern nur mit den Bedingungen, unter denen es den Frieden wahren könne. Steffen erklärte sich weiter bereit, die Erklärung des Ministers des Auswärtigen als Ausdruck des festen Entschlusses der Regierung aufzufassen, hier wie auf anderen Gebieten die Interessen Schwedens wahrzunehmen. Hjärne (Moderatervartei) stellte fest, alle müßten unabhängig von ihrer Parteistellung mit Zu— friedenbeit die Erklärung des Ministers des Auswärtigen wie die Einigkeitsbekundung des Reichstaas in dieser Frage begrüßen. Auch dem Interpellanten gebühre Dank, weil er daz seinige getan habe, un die schwüle Parteiluft zu reinigen.

Norwegen. Die Zweite Kammer hat gestern die Einführung der Sommerzeit in Norwegen einstimmig angenommen.

Griechenland.

Das „Reutersche Bureau“ erfährt, daß die Streitfrage me en . rn, , bei den Unterstũtzungen abgezogen.

das tiefste zu

zwischen den Verbündeten und der griechischen Regierung wegen des Transportes der serbischen Armee in be⸗ friedigender Weise erledigt worden sei. Die Serben werden auf dem Seewege transportiert werden.

Amerika. Im amerikanischen Senat brachte der Senator Kern eine Resolution ein, in der der Staatssekretär

Wohlbefinden der amerikanischen Bürger

und Schritte zu tun, um ihr Leben und ihr Eigentum sicher⸗

zustellen. Auf ; e te dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten überwiesen.

Tremont Tempel in Boston, einem Bollwerk der demokratischen Iren, eine Versam mlung abgehalten „W. T. B.“ meldet, Entschließungen annahm, die England aussprechen. Die Entschließungen brandmarken di amerikanischen Blätter, die durch ihre britischen Propaganda der britischen Regierung bei ihrem Ver⸗

.

Dublin begangen worden seien und noch in dieser Stunde be

gangen würden.

worden. „Reuterschen Bureaus“ auf die große Wichtigkeit der Gesetze verwiesen, die während der beendeten Sitzung angenommen sind, da sie wesentlich zum Siege beitragen würden. Ferner wird die Aufmerksamkeit auf die heftigen Kämpfe an der West front gelenkt, wo man den Kanadiern die Verteidigung wichtiger Stellungen anvertraut habe. Im ganzen Lande sei der Aufruf, dem Reiche in seiner Not beizustehen, mannhaft beantwortet worden. Fast 170 000 Mann seien bereits über die See geschickt und weitere 1410 000 Mann würden in Kanada ausgebildet, um die nötigen Verstärkungen zu liefern. Während

der ersten vier Monate dieses Jahres hatten sich mehr Re⸗

kruten gemeldet, als in irgendelnem früheren Zeitabschnitt des Krieges. ( Asien.

Die chinesische Regierung hat nach einer Meldung der „St Petersburger Telegraphenagentur“ Einspruch gegen das Verhalten eines japanischen Regimentskommandeurs er⸗ hoben, der den Kommandeur einer chinesischen Division über⸗

Bundes regierungen

aufgefordert wird, eine Untersuchung anzustellen über die Sicherheit und das s w J

in Irland,

die in den von der Revolution betroffenen Gebieten wohnen,

Zum Gedächtnis der hingerichteten Iren ist im notwendige Zahl von Kalorien empfangen.

5 P . Wir worden, die, wie . , n sich für einen sofortigen Abbruch aller diplomatischen Beziehungen zu

reden wollte, vor den Revolutionären zu kapitulieren und die Unabhängigkeit Schantungs zu erklären, damit die Unruhen ein Ende nähmen.

Auf der in Tokio tagenden Konferenz der Gouverneure stellte der Premierminister Graf Okuma obiger Quelle zufolge die Uebereinstimmung Japans mit den Ententemächten fest und sagte, die japanische Regierung wünsche eine Festigung der freundschaftlichen Beziehungen zu China. Bezüglich der wirtschaftlichen Lage Japans erklärte

Graf Okuma, daß die Regierung alle Hemmnisse entfernt habe;

die Wege zu wirtschaftlicher und finanzieller Selbständigkeit seien jetzt gebahnt. Das Vertrauen zu Japans Kraft habe im In⸗ und Auslande eine ungeahnte Höhe erreicht.

Afrika.

Wie der „Temps“ meldet, sind die Kabylen des Gebietes von Ued Ras nach einem Telegramm des Generals Jordana völlig unterworfen. Die Straße zwischen Tanger und Tetuan über Fondak sei für den Verkehr frei. Man messe dem Siege Raisulis über seinen unversöhnlichen Feind Abd el Kerim große Bedeutung bei. 16000 Mann spanischer Truppen sind in diesem Gebiet zusammengezogen, die jetzt eine Vereinigung mit den Truppen bei Larrasch an⸗ streben.

TVarlamentsbericht.)

Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstags findet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (651) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Reichsschatzamts, Staatsminister Dr. Helfferich beiwohnte, wurde die Spezialberatung des Etats für das Reichsamt des Innern fortgesetzt und die allge⸗ meine Besprechung bei dem ersten Ausgabetitel Gehalt des Staats sekretärs“ wieder aufgenommen. Nach kurzer Ge⸗ schäftsordnungsdebatte wurde beschlossen, aus der Diskussion di Frage der Kriegerheimstätten, die von den Abgg. Giesberts und Gothein entgegen dem bei Beginn der Beratungen gefaßter Beschlusse schon erörtert worden ist, auszuschalten und ge meinsam mit den Anträgen zur Wohnungsfrage zu erörtern.

Eingegangen ist noch ein Antrag der Nationalliberalen, den Reichskanzler zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Leistungen der für die Kriegszeit eingerichteten Reichswochenhilfe zu Regelleistungen der Krankenversicherung gemacht werden.

Abg. Schiele (dk.): Auch meine politischen Freunde wollen der Freude und der Genugtuung Ausdruck geben, daß bisher die wirtschaftliche Kraft und Leistungsfähigkeit unseres Vaterlandes nicht hat erschüttert werden können. Auf dem Gebiete der Volksernährung, über die wir uns in den nächsten Tagen näher unterbalten werden, sind ja Schwierigkeiten, aber nicht unüberwindbare Schwierigkeiten, vorhanden. Die Bedürfnisse des Heeres konnten dank der Leistungs-⸗ und Entwicklungsfähigkeit unserer Industrie befriedigt werden. Das Unternehmertum in Stadt und Land und die gesamte Arbeiterschaft haben das ihrige dazu beigetragen. Auf dem Gebiete der sozialen Fürsorge hat das Reich das Seine getan. Die soziale Ent⸗ wicklung hat stets Schritt gehalten mit der wirischaftlichen Entwick- lung im ZLande. Wir können mit Stolz sagen, daß wir hierin positiv an eister Stelle in der Welt marschieren. Das Reich hat es stets als eine besondere Ehrenvpflicht anerkannt, auf dem Gebiet der Sozialpolitik nicht zu erlahmen. Wenn auch Schädigungen auf manchen wirtschaft⸗ lichen Gebieten zu beklagen sind, so lassen sie sich doch nicht vergletchen mit den schweren Opfern und Verlusten an Gesundheit und an blühenden Menschenleben an den Fronten im Osten und Westen. Darum ist es Aufgabe aller Zurückgebliebenen, für die Famtlien der Kriegreil⸗ nehmer und fuͤr die Hinterbliebenen der gefallenen Helden aufs wärmste zu sorgen. In dtesem Sinne haben wir im vorigen Jahre in bezug auf die Familienunterstützung Verbesserungen ange⸗ regt. Leider berrscht an manchen behördlichen Stellen immer noch eine schematische Auffassung über die Bedürfmnte frage. An manchen Stellen werden ersparnishalber sogar Stenerrückstände Das sind Mißgriffe, die auf beklagen sind. Es gibt Lieferungsperbände, die nur teilweise Unterstützungen leisten und die die Urtaubegelder ab- zie hen. Die Reichsregierung sollte immer wieder darauf hinweisen,

5 das in Zukunft zu vermeiden ist. Wir stellen ung auf den Boden r Resolutton der Kommission, die den Reichskanzler ersucht, bei den dahin zu wirken, daß zum Iwecke einer aus-

Bedarfssätze

familien unter Berücksichtigung der herrschenden Teuerung die zur Er⸗ nähtung, Bekleidung und Wohrung erforderliche Unternützung sichert wird und von diesen Bedarfssätzen nur abgewichen werden soll, wenn e Gründe geltend gemacht werden können. Den Famllten muß ein bestimmtes Existenzminimum gesichert werden, soviel Nahrungsmittel, daß sie die zum Lebengunterhalt . Wo es am Platze ist, sollte die Unterstützung in Form von Lebensmitteln gegeben werden. stellen uns ferner auch auf den Boden der Resolution, die verlangt, daß, wenn die den Familien der Kriegsteilnehmer ge—⸗ währte Unterstützung durch den Tod der Mutter eine Verringerung erleidet, der auf die Mutter entfallende Unterstützungsbetrag

. bes o ere dafür

andn die an die Person ausgezahlt werde, welche mit dem Unterhalt und der Unierstützung der Srötehn er w ist.

r⸗ Beschäftigung der jugendlichen Arbeiter anbelangt, so stimmen wir brechen von Dublin geholfen haben, und fordern die ameri⸗ (Pbenfalls für die von der Tommission vorgeschlagenen Reseluttonen. kanische Regierung auf, durch den Botschafter in London Eng; land ihren tiefsten Abscheu zum Ausdruck zu bringen über die ** N z ( 89 z 2 2 * * * 2 2 1 ' Verbrechen gegen Menschlichkeit, Moral und Religion, die in wtrtlich im Kriere ihren Plann gessanden. Frauen, der Pflege lie e 1, . . Das kanadische Parlament ist gestern vertagt Wenn aber in der Kommissionsresolutton die Beleitiqung der Frauen-

23 * w. . ' k ar ber, m ,,, ö) 9 1 ) . X * In der Thronrede wird nach dem Bericht des arbeit unter bestimmten Bedingungen unmittelbar nach dem Kriege

Erztebung der hinterbliebenen Kinder beauftragt ist. Was die

9 1k ablolut

Wir wünschen, daß die Sonntagsarbeit auf die ̃ un serer

dringenden Fälle beschränkt wird. Dte Leistungen im Kriege find auf das Höchste zu bewerten; sie haben Wir wünschen, daß die soweit es irgend angängig ist, ihrem natürlichen Beruf, threr Famtlie, ihrer Kinder, zurückgegeben werden.

verlangt wird, so ist uns dies doch bedenklich. Die Arbeiten nach dem Kriege werden so gewaltig sein, daß wir nicht sagen können, daß wir die Frauen und Kinderarbeit gleich wieder beseitigen können. Die Frage der Kriegswochenhilfe wunschen wir generell geregelt iu sehen. Die Wochenhilfe muß gewährt werden, wenn nicht nach⸗ gewiesen ist, daß der Ehemann in der Lage lst, nicht allein für ich, sondern auch für die ganze Familie den Unterbalt aufzubringen. Vas Verbot der Nachtarbest in Bäckereien ist eine Kriegsmaßnahme und als solche zu behandeln. Auf den Beschluß des Reichstags vom 27. August v. J., die Regierung um elne Denkschrift über diese Frage ju ersuchen, hat die Reglerung mitgeteilt, daß Be⸗ drechungen mit den befelltgten Kreisen über ein dauerndes Verbot der Nachtarbeit in Bäckereien stattgefunden haben, aber noch nicht abgeschlossen selen. Im jetzigen Stadium können wie schen aus praltischen Gründen keinen Beschluß fassen; es fragt sich doch, ob die kleinen Bäckereien auf deim Lande gezwungen werden können, am Tage zu backen.

(Schluß des Blattes.)

Dhne Gewähr.