1916 / 123 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 May 1916 18:00:01 GMT) scan diff

. in Helbra, Dr. Hermann Weishaupt in Dr. Heinrich Wim höfer in Menden i. W., Dr. Emil Witten in Ströbeck a. H., Dr. Ludwig Zenthöfer in Berlin und Dr. August Zimmermann in Ziesar den Charakter als Sanitätsrat zu verleihen.

Gesetz zur Förderung der Ansiedlung. Vom 8. Mai 1916.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt:

85 1.

(I). Die Staatgreglerung wird ermächtigt, der Seehandlung (Preußischen Staatsbank) jum Zwecke der Gewährung von Zwischen kredit bei der Errichtung von Rentengütern einen Betrag von Ein— hundert Millionen Mark zur Verfügung zu stellen und die erforder⸗ lichen Mittel im Anleihewege zu beschaffen.

(2) Die aufkommenden Zinsen sind von der Seehandlung an die Staats kafse abzuführen.

(3) Wird der der Seehandlung auf Grund dieses Gesetzes zur Verfügung gestellte Betrag an die Staatskasse zurückgezahlt, so ist er zur Verstärkung der gesetzlichen Schuldentilgung zu verwenden.

*

(1) Der Finanzmintister wird ermächtigt. zur Bereitstellung der nach 5 1 erforderlichen Summe Schuldverschreibungen auszugeben. An Stelle der Staate schuldverschreibungen können vorübergebend Schatzanweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in den Schatzanweisungen anzugeben. .

(2) Der Finanzminister wird ermächtigt, die Mittel zur Ein— lösung dieser Schatzanweisungen durch Außgabe von neuen Schotz« anwelsungen und von Schuldverschreibungen in den erforderlichen Nennbeträgen zu beschaffen. Die Schatzanweisungen können wieder holt ausgegeben werden.

(3) Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Ein⸗ lösung von fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staatsschulden auf Anordnung deg Finanz- ministers zwei Wochen vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neuen Schuldpaptere darf nicht vor dem Zeitpunkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schatz⸗ anweisungen aufhört.

(4) Wann, durch welche Stellen und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfußt, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchem Kurse die Schatzanweisungen und die Schuldverschreibungen ausgegeben werden sollen, bestimmt der Finanzminister. Im übrigen kommen wegen der Verwaltung und Tilgung der Anlelben die Vor— schriften des Gesetzes, betreffend die Konsoltdation vreußischer Staatg⸗ anleihen, vom 19. Dezember 1869 (Gesetzsamml. S. 1197), des Ge. setzes, betreffend die Tilgung von Staatsschulden, vom 8. März 1897 (Gesetzlamml. S. 43) und des Gesetzes, betreffend die Bildung eines Auggleichsfonds für die Eisenbahnverwaltung, vom 3. Mai 1903 (Ge— setzlamml. S. 155) zur Anwendung.

8 8

Ueber die Verwendung des nach 8 1 der Seehandlung zur Ver— finn gestellten Betrags ist dem Landtag alljährlich Rechnung zu legen.

8

§ 4.

Dem §z 1 des Gesetzeg, betreffend die Gewährung von Zwischen⸗ kredit bei Rentengutegründungen, vom 12. Juli 1900 (Gesetzsamml. S. 300) in der Fassung des Gesetzes vom 20. Jult 1910 (Gesetz⸗ samml. S. 149) wird folgender Abs. 3 hinzugefügt;

Werden Rentengüter von Kommunalverbänden oder Ver— einigungen ausgegeben, die sich mit innerer Kolonisation be— fassen und vom Minlster für diese Vorschrift als gemeinnützige Zwecke fördernd anerkannt sind, Jo kann der Fwischenkredit auch gewäbrt werden, wenn für die Errichtung der Rentengüter die Vermittlung der Generalkommission nicht eintritt.

Der 8 5 des Gesetzes, betreffend die Beförderung der Errichtung von Rentengttern, vom 7. Juli 1891 (Gesetzsamml. S. 279) erhält folgende Fassung;. ;

Erfolgt die Ablösung der Rente (8 1) oder die Gewährung des Darlehns (6 2) zugleich mit der Begründung des Renten⸗ outs, so kann die Zahlung der Rentenbankrente auf Antrag des Rentengutebesitzers bis zur Dauer von drei Jahren unter⸗ bleiben. Der der Rentenbank entstebende Ausfall wird dadurch gedeckt, daß das abzulösende Kapital um die gestundeten Zinsen der Rentenbriefe und des zur Ergänzung gegebenen baren Geldes erhöht und von dieser Summe die in Gemäßheit des § 3 berechnete Rentenbankrente während der Tilgung periode von 601 oder 56, Jahren gezahlt wird.

§ 6.

Der 8 7 des Gesetzes, betreffend die Beförderung Ler Errichtung von Rentengütern, vom 7. Juli 1891 (Gesetzlamml. S. 279) erhalt unter Aufhebung des jetzigen Abs. ? folgende Absätze 2 bis 4:

(2) Haftet auf dem Rentengut eine dem willkürlichen Kündi⸗ aungzrechte des Gläubigers entzogene Abtrags hypothek einer Körper schaft oder Anstalt des öffentlichen Rechtes, so kann insowelt von der Vorschrift des Abs. 1 Nr. J mit der Wirkung ahgesehen werden, daß der Rentenbankrente das Vorrecht vor der Abtragshvpothek nicht

usteht. . (3) Die Sicherbeit kann als vorhanden angenommen werden, wenn der Nennwert des als Abfindung oder als Darlehn gegebenen Rentenbriefkapitals zuzüglich des zur Ergänzung gegebenen baren Geldes innerhalb der ersten drei Viertel reg durch ritterschaftliche, landschaftliche oder besondere Taxe zu ermittelnden Wertes der Liegen⸗ schaften zu steben kommt.

() Bel Rentengütern, die nur so groß sind, daß sie ganz oder hauptsächlich obne fremde Arbelte kräfte bewirtichaftet werden können, kann die Sicherheit auch dann als vorhanden angenommen werben, wenn der Nennwert des als Abfindung oder als Darlehn gegebenen Rentenbriefkapltals zuzüglich des zur Ergänzung gegebenen baren Geldes innerbalb der ersten neun Zebntel der durch eine der vorbezeichneten Taxen zu ermittelnden Wertes der Liegenschaften zu stehen kommt. Die Rentenbank bat jedoch das Recht, die sofortige Ablösung des die Sicherheit nach Abs. 3 übersteigenden Teiles der Rentenbankrente zu verlangen, wenn der Rentengutsbesitzer oder ein Dritter auf das Rentengut in solcher Weise einwirkt, daß eine die Sicherheit der Rente gefährdende Verschlechterung des Grundstücke zu besorgen ist, oder wenn der Rentenquisbesitzer in Konkurs gerät oder durch Zwangs vollstreckung zur Zahlung der rückständigen Rentenbankrente angehalten werden muß, oder wenn kas Eigentum an dem Rentengut auf einen anderen als einen seiner Abkömmlinge oder seine Ghefrau

übergeht. 9 57

Der 5 9 Abf. 1 des Gesetzes, betreffend die Beförderung der Er⸗ richtung von Rentengütern, vom 7. Jull 1891 (Gesetzsamml. S. 279) wird dahin geändert, daß in Zelle 1 „(577 Abs. 2) durch (5 7 Abs. 3) ersetzt wird.

§3.

Dem §12 Abf. 4 Nr. 4 des Gesetzes, betreffend die Beförderung

ker Errichtung von Rentengütern, vom 7. Jult 1891 (Gesetzsamml. S. 279) wird folgender Satz 2 hinzugefügt: Dasselbe gilt, wenn ohne Vermittlung der Generalkommission Rentengüter von Kommunalverbänden oder Pereinigungen aut gegeben werden, die sich mit innerer Kolontsation befassen und

vom Minister für dese Vorschrist als gemeinnützlge Zwecke

die sich mit innerer Kolonisation befassen und vom Minister für dlese Vorschrift als i e Zwecke fördernd anerkannt sind Vermittlung der Generaltom l Durchführung dieses Verfahrens erforderlichen Geschä handlungen der nicht streitigen Gerichtsbarkeit, einschließlich der grund⸗ buchrichterlichen Tätigkeit, von den Gerlchtsgebühren und von der Stempelsteuer befreit.

Iichen Grundstücks zur Errichtung neuer ländlicher Stellen mittleren oder kleinen Umfanges oder zur Umwandlung bestebender unselbständiger ländlicher Stellen in Stellen mittleren oder kleinen Umfanges finden die gesetzlichen Vorschriften über den erleichterten Aboerkauf von Grundstuͤcken Anwendung mit der Maßgabe, daß das Unschädlichkeits⸗ zeugnis auch bei der Abperäußerung großerer Trennstücke erteilt werden kann, wenn die Sicherheit der Becechtigten nicht vermindert wird.

erläßt der zuständige Minister.

beigedrucktem Königlichen Insiegel.

von Bethmann Hollweg. Delbrück. Beseler.

5 9. Werden Rentengüter von Kommunalverbänden oder Vereinigungen,

ohne e zur

nd a Ver⸗

eben, so e und

mission aus

§ 10. Auf die Veräußerung von Tellen eines land⸗ oder forstwirtschaft⸗

§11. ; Die zur Augführung dieses Gesetzeg erforderlichen Vorschriften Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

Gegeben Großes Hauptquartier, den 8. Mai 1916. (Li. S.) Wilhelm.

Sydow. Freiherr von Schorlemer. Lentze.

von Trott zu Solz. ) von Jagow. Helfferich.

von Loebell.

Gesetz, betreffend den Ausbau von Wasserkräften des Mains.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von

Preußen ꝛc., verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt:

Die Staatsregierung wird ermächtigt, zum Ausbau der infolge der Mainkanalisierung bis Aschaffenburg entstehenden Staustufen bei Mainkur, Kesselstadt und Gr. Krotzenburg für die Gewinnung elektrischer Energie und zur Herstellung einer Verbindungsleitung mit den staatlichen Kraftwerken im oberen Quellgebiet der Weser einen Betrag von 6,2 Millionen Mark, sechs Millionen zweihunderttausend Mark, zu verwenden.

(I) Zur Deckung der im 1 erwähnten Aufwendungen sind Staatsschuldyerschreibungen auszugeben.

(2) An Stelle der Schuldverschreibungen können vorüber⸗ gehend Schatzanweisungen ausgegeben werden. Der Fällig⸗ keitstermin ist in den Schatzanweisungen anzugeben. Die Staatsregierung wird ermächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser Schatzanweisungen durch Ausgabe von neuen Schatz⸗ anweisungen und von Schuldverschreibungen in dem erforder— lichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schatzanweisungen können wiederholt ausgegeben werden.

(3) Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staatsschulden auf An⸗ ordnung des Finanzministers vierzehn Tage vor dem Fälligkeits⸗ termine zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeitpunkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schatzanweisungen aufhört.

(4) Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu weschen Bedingungen der Kündiguyg und zu welchen Kursen He n nnn n und die Schuld⸗ verschreibungen verausgabt werden sollen, bestimmt der Finanz⸗ minister. .

(5) Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetzsamml. S. 1197), des Gesetzes vom 8. März 1897 (Gesetzsamml. S. 43) und des Gesetzes vom 3. Mai 1903 (Gesetzsamml. S. 1655) zur Anwendung.

883.

Die Ausführung dieses Gesetzes erfolgt durch die zuständigen

Minister. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Großes Hauptquartier, den 8. Mai 1916.

Wilhelm R.

Delbrück. Beseler. von Trott zu Solz. Lentze. von Loebell. Helfferich.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Ernannt sind: der Berginspektor Dr. Middelschulte vom Bergrevier Dortmund L unter Beilegung des Titels Bergmeister zum Bergrevierbeamten für das Bergrevier Hamm,

der Bergassessor Hackert zum Berginspektor im Bergrevier West⸗Recklinghausen.

von Bethmann Hollweg.

von Breitenbach. Sydow.

Freiherr von Schorlemer. von Jagow.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. De⸗ zember 1914 (RGBl. S. 556) ist für das im englischen Besitz befindliche Elettrizitätswerk in Usingen die zwangsweise Ver— waltung angeordnet worden. (Verwalter: Kaufmann Konsten in Usingen.) Berlin, den 21. Mai 1916. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusens ky.

Finan ministerium.

Die Rentmeisterstelle hei der Königlichen Kreiskasse in Neurode, Regierungsbezirk Breszlau, ist zu besetzen.

Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.

Die bisherigen Mitglieder der Ansiedlungskom— mission für Westpreußen und Posen⸗ 1) der Ansiedler Bu sse in Dornbrunn im Kreise Wongrowitz,

2) der Generallandschaftsrat, Rittergutsbesitzer Abra⸗ mowski auf Hoheneck im Kreise Strasburg,

3) der Rittergutsbesitzer Roth auf Twierdzyn im Kreise

sind wieder auf nannten vom 1. Juni 1916 bis dahin 1919, die unter 3 hit 5 Genannten vom 1. Juli 1916 bis dahin 1919, zu Mit—

gliedern dieser Kommission ernannt.

*

4) der . . von Buddenbrock auf Klein Ottlau im Kreise Marienwerder und 5) der , 1 . Meyer auf

Rottmanns dorf im Kreise Danziger Höhe drei Jahre, und zwar die unter 1 und 2 Ge⸗

Bekanntmachung.

Die Händlerin Helene verwitwete alda hat sich als unzuverlässig in bezug auf den 6 erwiesen. Auf Grund der Bundezratsberordnung vom 23. September 1915, betreffend Fern= haltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 6058), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungabestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 ist ihr daher der Handel mit Lebensmitteln untersagt worden.

Sommerfeld, Bez. Ffo.', am 24. Mal 1916. Die Pollzeiverwaltung. Dr. Busch.

Bekanntmachung.

Der Mühlenpächter Eckstein in Neu stadt a. Rbge. hat sich in der Befolgung der ihm als Müllereiinhaber obliegenden Pflichten als unzuverlässig erwiesen. Auf Grund deg § b8 der Bundesrats verordnung vom 28. Jun 1915 und des 5 8 der Anordnungen des Kreitzausschusses vom 24. September 1915 wird daher die Mühle bis auf weiteres geschlossen.

Neustadt a. Rbge.“, den 20. Mat 1916.

Der Königliche Landrat. J. V.: von Stockhau sen, Kreis eputierter.

Bekanntmachung. Dem Färbereibesttzer W. Brun, hier, Gracauer Straße 16a, habe ich den Handel mit Lebensmitteln wegen Unzuperlässigkeit für die Dauer des Kriegetz un tersagt. GCrefeld, den 17. Mat 1916. Der Oberbürgermeister. J. V.:

Printzen.

NAichtamlliches. Deutsches Reich. Preuszen. Berlin, 25. Mai 1916.

Seine Maßestät der Kaiser und König nahmen, wie „W. T. B.“ meldet, heute früh im Reichskanzlerpalais einen etwa einstündigen Vortrag des Reichskanzlers Dr. von Heth⸗ mann Hollweg entgegen und empfingen später im Schloß Bellevue die türkischen Prinzen Omer Faruk Effendi und Ahmed Nureddin Effendi sowie im Anschluß daran die hier weilende Abordnung der türkischen Abgeordneten.

Ihre Königliche Hoheit die Herzogin zu Braun— schweig und Lüneburg ist gestern, wie „W. T. B.“ meldet,

hier eingetroffen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bunde rats für Handel und Verkehr und für Justizwesen, der Ausschuß für Rechnungtz⸗ wesen, die vereinigten Ausschüsse für Rechnungswesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß für Handel und Ver— kehr hielten heute Sitzungen.

Zu Ehren der hier anwesenden Abordnung des türkischen Parlaments veranstaltete gestern nachmittag der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg im Garten des Reichskanzlerpalais einen Empfang, zu dem außer den türkischen Gästen erschienen waren sämtliche Staatsminister und Staats⸗ sekretäre, die Mitglieder der türkischen Botschaft, an ihrer Spitze der Botschafter Hakki Pascha, der türkische Generalkonsul Lutfi Bey, die Kaiserlich türkischen Prinzen Abdul Rahim und Abdul Halim mit ihrer Begleitung, eine größere Anzahl hervorragender türkischer Staatsangehöriger, die sich zurzeit hier aufhalten, der österreichisch⸗ungarische Botschafter Prinz zu Hohenlohe, der bulgarische Geschäftsträger Dr. Nikyphoroff, der Herzog zu Trachenberg, der Oberhof⸗ und Hausmarschall Seiner Majestät des Kaisers, Freiherr von Reischach, die hier an⸗ wesenden österreichisch- ungarischen Delegierten zur Beratung wirtschaftlicher Fragen, viele Mitglieder des Bundesrats, die Präsidenten des Reichstags, des preußischen Herren⸗ und des Abgeordnetenhauses, zahlreiche Abgeordnete aller Parteien des Reichstags und des Landtags, Vertreter der Deutsch⸗ Asiatischen Gesellschaft, darunter Admiral von Truppel, Vertreter der Deutsch⸗Türkischen Vereinigung, der Chef des Stellvertretenden Generalstabs, Generaloberst von Moltke, der Stellvertretende Kriegsminister, Generalleutnant von Wandel, der Präsident des Reichsbankdirektoriums Havenstein, der Ober⸗ bürgermeister Wermuth, der Polizeipräsident von Jagow und viele andere hervorragende Persönlichkeiten. Einige Zeit nach der Begrüßung seiner Gäste richtete der Reichskanzler, wie „W. T. B.“ meldet, folgende Ansprache an die türkischen Ab— geordneten, die der Generalleutnant Hassan Riza Pascha in die türkische Sprache übersetzte:

Meine Perren! Altz unsere Kreuzer im Mittelmeer beim Aus— bruch des Krieges nach erfolgreichem Vorstoß gegen französische Häfen sich ihren Weg mitten durch pie Feinde bahnen mußten, bangle hei untz manchetz Herz um ihr Schicksal. Wir wußten, ah englische Uebermacht auf sie lauerte, wie auf sichere Beute. Gin Jubel ging durch unser Volk, als die Botschaft kam, baß unsere Schiffe nach gelungenem Durchbruch in den Gewässern von Konstantinopel bei Freunden geborgen waren. Monate harfen Kampfes folgten, wo Deutsch= land und Desterreich⸗Ungarn, nur auf sich selbst gestellt, dem An— sturm der Feinde trotzten. Da trat der Freund als Bundetsgenosse an unsere Seite, der erste, der in un den Sieger erkannte und ent schlossen seine Sache mit der unserigen verband. Und abermals ging eine Woge der Freude durch Deutschlandg Gaue. Den Freund, den Bundetgenossen, das türkische Volk begrüße ich in Ihnen, meine . Selen Sie herzlich willtommen auf deutschem Boden, will-

ommen im Hause det Reiche kanzlerg. Wieder flattern im deutschen Winhbe türkische Fahnen, wie an jenen Tagen, da an ogmanischer Tapferkelt daß Vogmg hittischer Unbestegbarkelt jerschellte. Der Ruhm von Galltpollf, der Rubm won Kut el Amara begleitet Sie! Aber, meine Herren, die Bedeutung unsereg Bundes

ö Ler d anerkannt sind.

Magilno,

eischöpft sich nicht in glorrelchen Taten des Echweleg. Herientzsache

von deutschem

Lan Frieden,

Leine Armee von 243 Millionen aufgebracht

werden in ihm bis zum Ende ausharren, denn die Türkei weiß fie elnen Befreiungskrieg

den Vertrag baben wir gewissermaßen Dieses Bündnis, das unt bia jetzt Opfer auferlegt hat, soll uns in

strigen der europäischen

eg dem deutschen Volke, nach vollendeter Waff 4 des Friedens treu mit dem tärkischen ussehen. Deutschland und die Turkei haben cinanker viel zu bieten . der gefunden Grundlage des Gebenz und Nehmen, in wechsel⸗ fen iger Ergänzung, in achtungavoller Gleich erechtlaung sind nn ser. Volker berufen, auf den Gebieten don Butschaft, Kalfur und Recht rene Werte jn schaffen. Damtt dies Ziel erreicht wird, müässen wir uns mmer beer nnen und verstehen jernen. Darum war es ein gli licher Gedanke, daß schon jetzt im Kriege Mitglleder der eulschen Volksvertretung nach Konstantinopel und Sie meine Herren nach Deutschland lamen. Ich hoffe, Ihr Befuch wirs Ihacn Gelen, beit geben. . in Deut sckland um juschen und Ihre Kenn ins ü Wefsen und deben nach allen Richtungen zu bereichern Meine Derren, mit klarem Blick hat Seine Nane nt der Saltan.

von den treue ten Patrtoten des Landes klug beraten, in geschicht licher

Stunde erkannt, wo der Platz des tärkfschen Reiches in diefem Völker⸗

ringen war. Mögen Ihrem erlauchten Herrs ker zum Segen des zemanis wen Reichs noch lange Jahre ruhmreicher Regler ung be ieren sein! Seine Majestät der Scilian, hoch! .

Unmittelbar darauf erwiderte der Vizepräsident der Kammer Hussein Djahid Bey mit nachstehender Rede, die vom Generalleutnant Hassan Riza Pascha in deutscher Sprache wiederholt wurde: .

Seitdem wir den deutschen Boden betreten haben baben wir die schöne Orients anne nicht mehr gesehen. An deren Stelle aber eme andere deutsche Sonne. Sle trifft unz mit verstärkter Kraft und Varmẽ bis ins Innerste, Das ist die Sonne der Freundschaft und Li'be Nicht allein vom amtlichen Deutschland, nicht allein von der Volks. nz Stadt. dertretung, von allen Seiten, selbst bei den Kindern, haben wör bei allen Dentschen aufgichtige und berzliche Beweise von aufrichtiger Aufnabme gefunden. Dag beweist ung, daß das Bündnls velches unsere R gterungen geschloffen haben, im ganzen deurschen Bolte eine freudige Aufnahme findet. Wenn man sieht, in wie kurzer Zeit in Stam bu! dte deutschen und die anatoltschen Sohne sich verstehen gelernt haben, und wie schnell sie Freundschaft und BFrũderschajt geschlossen haben, so begreift man, daß das Bündnis eine aug ker Tiefe der Seele kemmende Lebengnofwendigkeit für die gane Zukunft ist. Die Türken denken heute nur an eins: nicht ( londern nur an Sieg! Die Türkei, die lange Zeit kanere Wirren und hintereinander zwei Kriege durchgemacht und dabet unverdientes Unglück erlitten bat, hat in einer Zen, wo man sie auf dem Höhepunkt der Schwäche glaubte, hat in diesem Krieg 1 ; Sie hat sich schweren Opfern unterworfen, um dem von allen vier Seiten der Grenze engtelfewen Feind entgegenzutteten. Ste hat der Welt mit den Schlägen, die sie im Irak und in Galllpolt auf den Feind hernieder- regnen ließ, bewiesen, daß sie ein ihrem ruhmreichen Waffen. gefährten würdiger Bundesgenosse ist. Wie schwer die Opfer auch stnd, die auf unseren Anteil im Friege entfallen sind, wir e daß

Wir ha mit unseren Opfern es mit unserer Treue ernst nehmen; mit unserem Blut gezeichnet!

führt. haben

Deutschland bewiesen, daß wir

der Zukunft ein wertpoller Mittler zum Fortschritt sein. Wenn wir bis jetzt nicht mehr haben leisten können, so sind die Unstände der Zeit die Ursache dazu gewesen. Die Kapitulationen haben die Quellen unierez Reichtums ausgedörrt. Wenn die junge Türket früher einen

Bundesgenossen gefunden hätte, der ihr bei ihrer Erstarkung Unterstützung

geltehen hätte, vielleicht wäre es gar nicht zu diesem Weltkrieg ge' ommen. Wir erwarten von diesem Kriege, daß er den bekannten In. t Politik ein Ende setzen und uns freie Jeit schaffen wind, um uns zu reorganisieren. Die junge Türkei kann Re— sormen nicht entbebren, Reformen waren ihr Zweck Deshalb ist fie pestützt durch das Vertrauen des Volkes, zur Herrschaft gekommen! Auf welche Schwierigkeiten sie von Anfang an (estoßen ist, ist Ihnen bekannt. Intrigen über Intiigen im Innein und von außen. Außerdem der Trwollz. und der Balkan rieg. Diese Zeiten sind vorbei. Wir begreifen, daß die ulten Ueberlieferungen nicht mehr am Platze sind. Wir füblen die Motwendigkelt, in den Kreis der europälschen Kultur einzutreten! Wir daben die Kopitulationen abgeschafft, aber wir werden die Juniz afür reformieren. Viese Aufgabe haben wir einem deutschen Fach⸗ mann anvertraut. Ebenso werden wir das Schulwesen umgestalten, eutsche Prosessoren sind an der Arbesft. Unsere Jugend, männlich nd weiblich, schicken wir nach Deutschland, um ihnen deutsches Fissen und deutsche Tugend anzugewöhnen. So wird sich das eutsch⸗türkische Bündnis zu einem unlözlichen Bande verdichten, und n dieser Hoffnung hebe ich mein Glas und rufe aus: unser mächtiger

Bundesgenosse und sein großer Herrscher leben hoch!

Danach wurden unter den Bäumen des in voller Maien⸗ öracht stehenden herrlichen Gartens Erfrischungen gereicht und s entwickelte sich eine außerordentlich lebhafte Unterhaltung. Am Abend folgten die türkischen Abgeordneten einer Einladung der Deutsch⸗Türkischen Vereinigung zum Festmahl im Kaiserhof.

Der Fleischverbrauch bedarf zunächst der Einschränkung, m für den Herbst und Winter genügend schlachtreifes und lilchvieh zu besitzen. Die Ernährunasschwierigkeiten sind da⸗ irch vermehrt. Um so weit als möglich zu helfen, hat sich, hie durch W. T. B.“ mitgeteilt wird, das Direktorium der geichsgetreidestelle mit Zustimmung des Kuratoriums ent⸗ hlossen, den Bundesstaaten eine größere Menge Mehl ußerhalb des Verteilungs plans zur Verfügung zu stellen,

für die kommenden Wochen den unter den jetzigen Ver—

ältnissen besonders auf Brotnahrung angewiesenen Bevölke⸗

ungskreisen, namentlich der industriellen Arbeiterschaft und den inderbemittelten Schichten in den größeren Städten, eine ußerordentliche Brotzulage gewähren zu können. n ähnlicher Weise sollen vom Heginn der Heuernte ab die ndwirtschaftlichen Arbeiter bedacht werden. Die Verteilung if die einzelnen Kommunalverbände erfolgt in Preußen durch e Regierungtpräsidenten, in den anderen Bundesstaaten durch e Landeszentralbehörden.

Die Reichsgetreidestelle ist zu dieser Maßnahme ab⸗ sehen von der etwas vermehrten Einfuhr aus dem Aus⸗ nde und einer Ermäßigung der Anfotderung der Heeres— rwaltung einmal durch den pünktlichen Eingang des ößten Teils der von den Kommunalverbänden ab— liefernden Brotgetreidemengen, dann aber auch durch die rständnisvolle Mitarbeit der Kommunalverbände, wie der Erbraucher selbst bei Durchführung der vorgeschriebenen erbrauchs beschränkung in den Stand gesetzt worden. merhin bedeutet die jetzt bereit gestellte Menge das Höchst— ß dessen, was ohne Gefährdung der laufenden Irgt⸗ sorgung. der Bevölkerung bis zur neuen Ernte allenfalls lehrt merden kann. Das Direktorium vertraut daher, daß ne Maßnahme nicht zu Mißdeutungen in der Oeffentlichkeit laß geben und insbesondere nicht die Ueberzeugung von der bedingten Notwendigkeit weiterer sparsamer Wirtschaft mit leren Brotgetreidevorräten und sorgsamer Beachtung der he⸗ dlichen Verbrauchsregelung erschüttern wird. Nur die bis⸗ ic bat amkeir hat das jetzige helfende Eingreifen er⸗

Von den Engländern sind, wie, W. T. B.“ meldet, zwangs⸗

weise aus Togo weggeführt und über England und Holland in Deutschland eingetroffen: 3 Frau Alice Volt. geb. Düring, Frau Auaufsle Rosa Vletor, geb. Dil nann, Frau Klara Sporleder. geb. Ponatb, Frau Gertrud Töppen, geh Töppen, Frau Anna Winkler, geb. Rank. Frau Anna Fuls, geb. Lummert, Frau Else Staudenmayer, geb. Mever.

. Der heutigen Nummer des Reichs und Staatsanzeigers“ siegen die Ausgaben 991 und 2 der Deutschen Verlust— listen bei. Sie enthalten die 539. Verlustliste der preußischen Armee, die 269. Verlustliste der bayerischen Armee, die 255. Verlustliste der sächsischen Armee und die 389. Verlustliste der württembergischen Armee.

Elsaß⸗Lothringen.

Die Zweite Kam mer des Landtags beschäftigte sich gestern mit der Denkschrift über die wirtschaftlichen Kriegs maßnahmen.

Der Abg. Dr. Didio verwleg, wie W. T. B. berichtet, auf die bedeutenten Truppenbestände, die seit 20 Monaten im Lande liegen, und verlangte, daß dieser Unmstand bei der Versorgung Glfaß- zothringens mit Letensmwitteln berücksichtigt werde. Der Abg. Engel Eothringer) begrüßte dag neu geschaffene Kriegs ernährungs⸗ ant und sagte, daß der unnötige Zwiichenhandel nicht geduldet werden dürfe. Der Abg. Peirotes (So,) wandte sich gleichfalls gegen den Zwischenbandel und übte im übrigen scharfe Kritik an den getroffenen Maßnahmen, die den Ministerialdirektor Cronau ur entschiedenen Zurückweisung namens der Regierung veranlaßte. Trotz der großen Schwierigkeiten der Aufgabe dürfe man im all- eme men wohl sagen, daß das Richtige getroffen worden sei. Der Abg. Wolf (Fortschr.) gedachte der ersprießlichen Tätigkeit, die der nach Berlin beruf-ne Unterstaatssekretär Frelberr von Stein gerade in Elsaß Lothringen hinsichtlich der Ernäbrungsfrage entfaltet habe, und würdigte des weiteren die Verdienste des Staatssekretärs Dr. von Delbrück um Tie Schaffung des Kriegsernährungsamts. Ein Zweifel daran, daß Deutschland auch wirtschafilich in Ehren durchhalten werde, sei nicht mehr möglich.

Die Debatte wurde darauf auf heute vertagt.

Großbritannien und Irland.

Bei der Beratung des Etats des Landwirtschaftsamts im Unterhause wurde laut Bericht des „W. T. B.“ die Frage der Lebensmittelerzeugung erörtert. 4 Der Unterstaatssekretär Aland führte aus: wenn günstiges Wetter andauere, so würde die Erzeugung der haupisächlichsten Lebens- mittel nicht vollständig versagen, das sei aber nur dadurch möglich, doß die Farmer härtere und längere Arbeit leisteten als je zupor. Hie Landwirtschast babe vor dem Kriege nur noch eine Million Menschen, die Farmer erngeschlossen, beschäftigt. Seit Kriegs⸗ beginn babe sie 250 000 300 000 Leute verloren und dafür inige 10000 Frauen erhalten, von denen viele ohne jede Erfahrung seien, und ein paar tausend Soldaten, Kinder und Ferienarbeiter. Man sei bereits an einem Punkt an— gekommen, wo die Gefahr einer ernstlich verminderten Eizeugung bestehe. Dem Menisterium sei mitgeteilt worden, daß man die Feldfrüchte, die mehr Arbelt machen, zuungunsten solcher auf— gebe, die weniger Arbeit erfordern, wodurch die Erzeugung von Lebensmitteln zurückgehen werde. Wenn die Landwirtschaft noch mehr Leate an die Armee abgeben müßte, so könnte man einer eben mitelnot nur durch Zufubt vom Auslande entgehen, aber die Schiffe kärden dauernd fär den Transport von Muanttion gebraucht. Die DPeeise der Lebensmittel seien schon hoch genug. Lambert sagte, die Farmer litten in gefährlichem Maße unter Arbeitermangel. Wenn der Kiteg noch lange dauere, werde die Ausgabe von Lehensmittelkarten notwendig werden. Bathurst betonte, daß man angesichtg der Gefabr von U. Booten und Zeppelinen mehr als bieher auf die eigene Landwirtschaft angewiesen set. Prothero sagte, die Erjeugung von Lebengmilteln sei um 15 bis 25 0 vermindert, darin liege eine große Gerahr angesichts der Notwendigkeit der Einfuhrbeschränkung, der hohen Schiffsfrachten und der U⸗Bootgefahr. Zwar sel eine Hungersnot nicht zu befürchten, aber man müsse sehr sparsam mit den Vorräten umgehen. Eine große Schwierigkeit liege auch in dem Mangel an künstlichen Dängemitteln. Der Unterstaa ta sekretãt Acland bemerkte zum Schluß, daß die Anbaufläche für Wehen in dem letzten Jahre um 20 So vermehrt worden set. J Vorgestern richtete der Unionist Oberst Mate an den Premierminister die Anfrage, ob er das Kabinett nicht im Verhältnis zur Zahl der Unionisten, die 287 Mann gegen 360 Radikale zählten, reformieren wolle, da doch die erste Be⸗ dingung einer Koalitionsregierung sei, daß alle beteiligten Parteien ihren vollen Anteil an der Verantwortung über— nähmen. Gegenwärtig hätten die Unionisten von den 23 Sitzen im Kabinett nur 9 inne. Asquith antwortete, daß er nicht die Absicht habe, eine derartige Aenderung vor— zunehmen. Der Major Whaler fragte dann den Parlamente—⸗ sekretär im Kriegsamt Tennant, ob er in Anhetracht der ge⸗ meldeten Knappheit an Fleisch und anderen Nahrungsmitteln in Deutschland eine Erklärung über die den britischen Kriegsgefangenen in Deutschland verabreichten täglichen Rationen abgeben könne. Dem „Reuterschen Bureau‘ zufolge erwiderte Tennant, am 3. Mat habe er gesagt, daß das Maß der Ratlonen für die britischen Gefangenen ig Peutschland in sehr freigebiger Weise durchgeführt worden sei. Seitdem habe er weitere Nachrichten von zurückgefehrten Gefangenen erhalten, die jeigten, daß das Maß in der Praxis nicht zur Ausführung komme, waß für die Gefangenen ernste Folgen babe. Er sei dahin unterrichtet, daß, wenn nicht die von England gesandten Pakete mit Lebensmitteln wären, die Gefangenen in vlelen Fällen hungern würden. Man sollte in der Absendung von Ünter⸗ stüßungen an die Gefangenen nicht n Der Oberst Burn schlug Vergellungsmaßnahmen an den deuischen Gefangenen in Eng— land vor in Anbetracht der brutalen und grausamen Art, in der die engllschen Gefangenen in Deutschland behandelt wärden. Tennant sorderte das Pauz auf, sehr ernstlich zu bedenken, welche Wirkung duich ein solches Verfahren hervorgerufen werden würde,. Selst wenn die Deutschen die englischen Gefangenen in der Welse be— bandelten, so köane man daraus nicht folgern, daß man in England ebenso handeln solle.

Auf eine andere Anfrage antwortete der Parlaments⸗ sekretüär im Auswärtigen Amt Lord Robert Cecil, seines Wissens hätten fast alle Pakete die Gefangenen erreicht, aber die Frage müsse mit großer Besorgniös im Auge behalten werden, da er nicht wisse, was sich in der Zukunft ereignen

könnte. Italien.

4 Der Senator Mazziotti hat den Ministerpräsidenten Salandra und den Minister Sonn ino unter Hinweis auf die gewaltigen Truppen⸗ und Artillerieverschiebungen nach der Tiroler Front über die Tragweite der in Paris getroffenen

militärischen Abmachungen zwischen den Verbündeten interpelliert.

Der „Corriere della Sera“ meldel, daß die Parsser Birtscha fis nferenz endgültig für den 5. Juni angesetzt sei. Die italienische Negierung habe eine wünscht, da die italienischen Minister zu Anfang des len Monats nicht nach Paris reisen könnten, dem Kune sei aber aus verschiedenen Gründen nicht entsprochen worden.

Niederlande.

Das „Haager Korrespondenzbureau“ meldet, daß holländi⸗ schen Reedereien, die bereits teilweise Frachten für England führen und sich den von England gestellten Bedingungen gefügt haben, die Einfuhr von Schiffsbestandteilen aus England gestattet worden ist. Anderen Reedereien sind sie aber verweigert worden, außer wenn sie sich den bereits gemeldeten Bedingungen fügten.

Montenegro.

Der König von Montenegro hat an den montenegrini⸗ schen Ministerpräsidenten Radowitsch laut Meldung der „Agence Havas“ folgenden Brief gerichtet:

Derr Präsident! Um zu vermeiden, daß der Aufenthalt meines Sohnes, des Prinzen Mirko, in Wien, der sich nach Blättermeldungen wegen einer Erkrankung dort zur fege aufhält, in übler Weise ausgelegt werde, erachte i es für notwendig, den Regterungen unserer mächtigen Ver⸗ bündeten durch Vermittlung ibrer bei ung beglaubigten Vertreter zur Kenntnis zu bringen, daß ich sehr entschieden diese Rense mißbillige und streng jedes etwaige Vorgehen verdamme, daz dahin zielen würde, Montenegro unseren Feinden gegenüber zu verpflichten. Wollen Sie überdies erklären, daß Prin; Mirko traft unserer Verfassungegesetze und besonders des Arilkels 16 unterer Ver—⸗ sassung keinen offiziellen Rang betleidet und keinerlei gesetzwäßtgen Einfluß in Montenegro aut iüben vermag. Ueberdies bören die in Montenegro verbliebenen Minister nach der Bildung deg neuen Kabinetts auf, zur Regierung zu gebören. Uebrigeng batten sie dor meiner Abreise von mit keine der Vollmachten erhalten, die in dem oben er⸗ wähnten Artikel 16 angeführt sind. Sie fehren jetzt in den Rabmen einfacher Beamter unsetes teueren Vaterlandes zurck, das mit der Hilfe Goites und unserer tapferen und ruhmreicken Verbündeten bald den Augenblick seiner so sehr erhofften Wiedererstebung herankommen sehen wird.

Amerika.

Der Präsident Wilson hat laut Meldung des, Reuterschken Bureaus“ vorgestern die Note an Großbritannien über die Postfrage vollendet und dem Staats departement über⸗ mittelt.

Die merikanische Regierung hat nach einer vom Reuterschen Bureau“ verbreiteten Meldung des Korrespondenten des „New York American“ in der Stadt Mexiko eine Note an die Vereinigten Staaten gerichtet, in der sie zum letzten Mal den Rückzug der amerikanischen Truppen fordert. Die Note erklärt dem Korrespondenten zufolge, die fort⸗ gesetzte Anwesenheit einer so großen ausländischen Streitmacht auf mexikanischem Boden berühre die Ehre und Souveränität Mexikos. Die Mexikaner wollten keinen Krieg, aber das ganze Land sei bereit, für seine Rechte zu kämpfen. ö

Kriegsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 21. Mi. (B. T. B) Westlicher Kriegsschauplatz.

Südwestlich von Givenchy griffen starke englüÿche Kräfte mehrmals unsere neuen Stellungen an. Nur einzelne Terre drangen ein und fielen im Nahkampf. Im übrigen warden alle Angriffe unter sehr großen Verlusten für die Engländer abgewiesen, ebenso kleinere Abteilungen bei Hulluch und Blaireville.

Südöstlich von Nouvron, nordwestlich von Monlin⸗ sous⸗Touvent und in Gegend nördlich von Prunay scheiterten schwache französische Angriffsunternehmungen. „Links der Maas wiesen wir durch Infanterie⸗ imd Maschinengewehrfeuer einen feindlichen Vorstoß am Südwes⸗ hange des „Toten Mannes“ glatt ab. Thüringifche Truppen nahmen das hart an der Maas liegende Dorf Cumisres im Sturm. Bisher sind über 3090 Franzosen, darunter acht Offiziere, gefangen. 6 Destlich des Flusses wiederhalte wütenden Angriffe in der Douaumont⸗Gegend. Er erlitt in unserem Feuer die schwersten Verluste. Vorüber⸗ gehend verlorenen Boden gewannen unsere tapferen Regimenter fast durchweg zurück und machten dabei über 3360 Ge⸗ fangene. Die Kämpfe sind unter beiderseits sehr starkem Artillerieeinsatz im Fortgange.

Oestlicher Krieg sschauplatz.

. In Gegend von Pulkarn (südöstlich von Riga) ver⸗ trieben deutsche Truppen die Russen aus einem zwischen den beiderseitigen Linien liegenden Graben. 68 Gefangene fielen in unsere Hand.

Von der übrigen Front ist nichts von berichten. .

der Feind seine

Bedeutung zu

Balkan kriegsschauplatz. Die Lage ist unverändert. Dberste Heeresleitung.

Wien. 2. Mai. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer und Südöstlicher Kriegsschauplatz. Keine besonderen Ereignisse.

Italienischer Kriegsschauplatz. Nördlich des Suganer⸗Tales nahmen unsere den Höhenrücken von Salubic Eis Burgen (Borge) in Besitz. Auf dem Grenzrücken südlich des Tales wurde der Feind nom Kempel⸗Berge vertrieben.

4 Weiter südlich halten die Italiener die Höhen östlich des Val d Assg und, den befestigten Raum von Asiag« und 6 . . Campolongo ist in unseren He Unsere n gingen näher a 38 V A und das Pos mr, , ; . Seit Beginn des Angriffs wurden 24400 Italiener, darunter 524 Offiziere gefangen genommen 251 Ge⸗ , . Maschinengewehre und 16 Minenwerfer Im Abschnitt der Hochfläche von Doberdo waren Geschützlämpfe zeitweise recht lebhaft. Bei k wurde ein feindlicher Angriff abgewiesen.

Eins unserer Fliegergeschwader belegte die Statien

Truppen

Per⸗la-Carnia mit Bomben.