12718
SDeutlche Serlu stlisten.
(W. 392.)
29. Mai 191ů86.
4. Compagnie.
Meissner, August — Windisckenbach, Dehringen — J. vemw. z. Kompagnie.
Lin,. d. L. Emil Fischer — Aldingen, Spaichingen — gefallen. Vafeldw. Friedrich Bäumler, Plüderwsesenhof, Welzheim, l. verw. Utffz. Wilhelm Ambacher — GCleebronn, Brackenheim — leicht Gefr. Christian S — Bondorf, Herrenberg — leicht verw., bei der T Gefr. Johann Walz — Oberschwande rf Ram sauer Paul — Knittlingen, Ma Scha ih le, Hermann — Pfäffinge Leitz, Hermann — Dahenfseld, Re Pfeiffer, Wilhelm — Albersl Landte, Theodor — Altdorf, Ri 2 . . Mir * 1sor Schäuble, Johann — Wittershausen, Jauch, Christian — Schwenni Wagner, Otto — Mogli Feucht, Ghristian — Rutz . Mauch, Gustad — Nußdorf, Vaihinger Ellinger, Eugen — Welzheim 6. Dermann Heiland aver Blank — Ober Gefr. Jakob Fricker — Gefr. Karl El säßer — Gefr. Ludwig Sey Heidesheim, Bi Ziegler, Friedrich — Bissingen, Kirchheim — leicht verwundet. Becker, Friedrich — Gründelhard ils beim — schwer verw. Schuch macher Paul — Jiegelhütte, Sen n — gefallen er, Gustav ckargartach, Heilbronn darl — Ditzingen, Leonberg — leicht det.
* 859 derwundet.
Utffʒ. Gefr.
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Ver mann, Gregor —
Under. n Fw or verrrundet . lber belbUhdel.
leicht verwundet.
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Infanterie: Regiment 12. Kompagnie. SR⸗
Gefr. Vilhelm Heiß = GrcSse m. Heilbren⸗ Befr. Gottlieb Marver — Peg Schaffroth, Wilbelm — P Barth, Ernst — Knittlingen Strobel, Karl — Löwen Schweizerhof, Gottlieb — 6G Schwein le, Wilhelm — Groft Klotz, Wilhelm — Hall — lei;
Landwehr ⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 121. 12. Kompagnie. Mo ser, Anton — Burgberg, Heidenheim —
—
Rr. 121
LZzudwigs burg.
2 — 0 *
ö Im tein,
Ehringer,
8
Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.
12. Kompagnie. 4 Störrle, Gottfr., Lindenberg, Bayein, in Gefgsch. Nachtr. gem.)
Grenadier⸗Regiment Nr. 12, Ulm. 4 Kompagnie. Ltn. Karl Haug — Ulm — gefallen.
Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 1242. l. Kompagnie. ö ert Michael — Althausen, Mergentheim — gefallen. Bader, Josef — Ingstetten, Neu Ulm — leicht perwundet. Bauder, Friedrich — Um-Söflingen — leicht venvundet, b. d. Tr. Hettenbach, Valentin, Mergentheim, in Gefgsch. Nachtr. gem.) 2. Kompagnie. . Utffz. Friedrich Rotfuß — Brestenfeld, Gerabronn — leicht verw. Gefr. Karl Hahn — Münchenbernsdorf, Sachs.⸗Weimar leicht ver⸗ wundet, bei der Truppe. . ichael — Härdtsfeldhausen, Neresheim — leicht verw. Zeulenroda, Reuß ä. L. — leicht verwundet.
Volk
Kreiß, Johann — Riedheim, Günzburg N leicht verwundet. Johann — Kleinwinnaden, Waldsee — leicht verw. 3. Kompagnie. Gefr. August Claß — Neuffen, Nuͤrtingen — J. verw. b. d. Gefr. Michael Herter — Belsen, Rottenburg — 1. verw., b. d. Müller, Andreas — Crispenhofen, Künzelsau — leicht verwunde Luttenberger, Heinrich — Ilshofen, Hall — gefallen. Franz — Grub. Wangen — leicht verwundet, b. d. Tr. Heinrich — Wimberg, Gaildorf — leicht verwundet.
4. Kompagnie. Mader, Karl — Eningen, Reutlingen — leicht verwundet. Titz, Eugen — Stuttgart — leicht verwundet. 91 Scheerle, Karl — Ludwigstal, Tuttlingen — infolge Verw. gest.
1. Kompagnie. ; ö Amann, Johann — Kirchbierlingen, Ehingen — leicht verwundet.
3 X
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r. 2 6.
Noe Meier, Hägele,
JInfanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. 1. Kompagnie. . teiüner, Gotthilf — Bausche Welzheim — leicht verwundet. andthalꝑr, Bernhard — Bronnen, Biberach — schwer verw. Wißner, Christian — Rauschenberg, Hefen Rassau — schw. verw. 2. Kompagnie. r — Göppingen — leicht verwundet. l — Steinbach, Eßlingen — infolge Verw. gest. 3. Kompagnie. Fugen Harder — Leutkirch — leicht verwundet. 1k. Anton — Hinterberg, Leutkirch — leicht zerwundet. — Waäschenbeuren, Welzheim — l. verw., b. d. Tr. Granheim, Ehingen — leicht verwundet. Albert — Ellwangen — schwer verwundet. ger, Josef — München — leicht verwundet. Wilhelm Gang Fer — Donzdorf, Geislingen — leicht verw.
Stuttgart — schwer verwundet.
3
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372 23.
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r ringen, Heidenheim, gefallen. Schäftersheim, Mergenthein
nes — Ueberkingen,
urndau, Göppingen — leicht
Fauꝛ ͤ ugen — G 8 R icke
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* K 5 n * 2638 1a r ns — Stadtamhof, übel!
erwundet. 8 18 ö 9. Kompagn
nn Palm, Kirchente M ; ssr. 8
gn Tübingen
Tübingen, schw. v. n leicht verwundet. Maulbronn — leicht verw. irch — schwer verwundet. verwundet.
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vermunde wn verwundet.
leicht verw.
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. leicht verw. EK Under.
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cht derw.
Verluste durch Krankheiten usm. Ersatz⸗ Bataillon Pionier⸗Bataillon Nr. 13. Tandsturm; Ersgtzz-Sompagnie, . Schmidberger, Heinrich — Schömberg, Roltweik — gestorben. FIlieger⸗Ersatz⸗Abteilung Nr. 10. 4 Kompagnie.
Richter, Herbert — Naunhof, Leißzig — tödlich verunglückt.
Verzeichnis Ur. 3 eines aus Rustland zurückgekehrten Aus tauschverwundeten, zugleich Berichtigung der früheren Verlustliste. Zu Verlustliste Nr. 271. Jufanterie⸗ Regiment Nr. E25, Stuttgart.
6. Kompagnie. Jünker, Matthias — Thomm, Trier — bish. in Gefgsch.
Berichtigungen früherer Verlustlisten. Zu Verlustliste Nr. 24. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123. 5. Kompagnie. . Figg, Julius, Horn. — Rot (nicht Rupprechts) O herwundet. Rogg (nicht Rock, V. L. 129, Dominikus — Menelzhofen (nicht Kreuzlingen) — verwundet.
Romer Anton — Kappel 'nicht Biberach) — verwundet. Vösch, Nepomuk — Bobenhaus (nicht Wuchzenhofen) — verwundet. Seifert (icht Seifer, Anton — Kümmerazhofen — verwundet. . . 7. Kompagnie. . Rupp, Tißer — Munderkingen (nicht Untereckendingen) — verw. Schu gp, Eduard — Rheinheim (nicht Kiesenbach) — verwundet.
torkenmaier, Josef — Günzkofen (nicht Biberach) — verw.
10. Kompagnie.
Reichle Alois — Dagersheim (nicht Erbach) — verwundet. Vief, Maximilian — Gütelhofen (nicht Untermarchtal) — verw. Schwarzmann, Karl — Grötzingen (nicht Ehingen) — verw. ; 12. Kompagnie. . Raiber Sebastian — Hütten (nicht Klingenstein) — verwundet. Rehm, Hiob (nicht Joh Klingenstein (nicht Chrenstein) — verw. Sontheimer, Oswald, Gundershofen (n icht Magolsheim), verw. straubinger, Dionis — Gauingen (nicht Sonderbuch) — verw.
Zu Verlustliste Nr. 33. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123. . . 2. Kompagnie. Utffz. August Alecker, Heiligkreuztal (nicht Ravensburg), Utffz. Josef Holz — Bartholomä (nicht Tettnang) — leicht verw. Gefr. Gustav Blattner — Weil (nicht Riehn) — leicht verw. Brößler, Franz — Königshofen im Grabfeld (nicht Um) — JI. v. ᷣ. 3. Kompagnie. . . Faßnacht, Johann — Granheim (nicht Grenheim) — leicht verw. E Kempagnie. . eche le, Anton — Schrofen snicht Wiedenbach! — seicht verw. i (nicht Blesing), Gustav — Großsüßen (nicht Geis⸗ lingen) — schwer berwundet. Euchner Friedrich — Grafenberg 'nicht Liestal, Schweiz) — I. v. Jauch, Christian — Schwenningen (nicht Rottweil) — leicht verw. . e Baschmor, Josef — Hirschbronn (nicht Steinhausen) — verw. 6. Kompagnie. . 8 B 7 22 ä . s 5. M * 95 Armbrüster, Johann snickt Arm bru ster, Joh) — Roxheim ö. (nicht Rottenburg — verwundet. von Bank, Karl — Oberstetten nicht Ochsenhausen) — verwundet. w . 7. Kompagnie. ü . Utffz. Taver (nicht Franz Taver Bentele — Hochstetten (nicht . Rohr) — leicht verwundet. . 54 Hartmann, Taver (nicht Franz Taber — Blöcktach nicht Altus⸗
rieth) — schwer
schw. v.
erw. nicht Rohrbach) — l. verw. n . Mittelbiberach) — leicht verw. g, Konrad — Kadelburg (nicht Brugg) — schwer verwundet. 9. Ke mpagnäie. — Nittendorf (nicht Königsbronn) — verwundet. thäus — Sonderbuch nicht Ennabeuren) — verw. — Aßmannshardt (nicht Rottenacke) — verw. II. Kompagnie. Schwendi (nicht Langenargen) — leicht verw. 12. Kompagnie. 2911 ; Waldenbuch (nicht Dettenhausen) — leicht verw. Zu Verlustliste Nr. 39. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm.
4. Kompagnie.
4. Alt 2 lw ü R orenz — Altheim (nicht
. Weik (nicht We ch, Ulrich = Lippach — leicht verwundet.
ww und Derwundet.
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 248. ß. Kompagnie.
fen, Besigheim, gefallen.
Landsturm⸗Infanterie⸗Bataillon Eßlingen. Kompagnie.
ö 1 82 Bangen — leicht verwunde
L. Zandwehr⸗Pionier⸗Kompagnie. d Buck — Erbach, Ehingen — lei erwundet. 2 ' 131 9 wunde t
Yeislingen leicht ndet.
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ingen — schwer verwundet.
.
Zu Verlustliste Nr. 141. Infanterie⸗Regiment Nr. L224, Weingarten. mpagnie. ich — Wassers — vemundet. II. Kompagnie. Kottmair (nicht Ko tmeier) — Gunder sharusen (nicht Schiltberg) — verwundet.
Geft. Michae
.
Zu Verlustliste Nr. 12. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. 10. Rom pagnie. Es ist zu ergänzen: Bulach, Stefan, Veringenstadt, verm.
Zu Verlußstlifte Nr. 72. Reserve⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 247. . f 7. Kompagnie. . J. erhardt (nicht Eberharh, Anton, Ergenzingen, gefallen. ö 9. Kompagnie, Hytm. d. R. Alfred Stockmayer nicht Stockmeyer) — Göppingen — gefallen. II. Kompagnie.
Saur (nicht Sauer, Alfons — Um — gestorben. (V. L. S2)
*
Zu Verlustlifte Nr. 80. Infanterie⸗Regiment Nr. 129, Ulm.
. K o m pagn ie. ö Premauer, Franz (nicht Franz Jof.) — Füramoos — gefallen (nicht inf. Verw, gestorben).
Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlagtz⸗Anstalt. Berlin 8M, Wilhelmstraße Nr. 32
chsanzeige
Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
Ner Gezugspreis betrãgt vierteljährlich 8 40 9. Alle Nostanstalten nehmen Bestellnug an; für Berlin außer
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rn Nostanstalten und Jritungaspediteuren für Selbstabholrr
auch die Expedition 8. 18, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Anmmern ko sten 25 9.
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Inhalt des amtlichen Teiles:
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Beseitigung der Kriegs schäden in Ost⸗ und Westpreußen.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung über den Verkehr mit Süßstoff.
Bekanntmachung über die äußere Kennzeichnung von Waren.
Bekanntmachung, betreffend Erstattung von Beiträgen zur An gestelltenversicherung an berufsunfähige Kriegsteilnehmer.
Bekanntmachung über die Höchstpreise für Benzin.
Bekanntmachung, betreffend Streichungen in der Liste der zur Ausfuhr freigegebenen Waren.
Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 108 und 109 des Reichs⸗Gesetzblatts.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standes erhõhungen und sonstige Perfonalveränderungen.
Erlaß, betreffend Verlängerung der Frist für Vollendung und Inbetriebnahme der Nebeneisenbahnstrecke von Bad Bramstedt nach Neumünster.
Plan zur 8. Preußisch⸗Süddeutschen 234. Königlich preußischen) Klassenlotterie.
Betannimachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlãssiger Personen vom Handel.
Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. Aprll 1872 in den Regierungsamtsblaͤttern e in landes⸗
Herrliche Erlasse, Urkunden usm.
Aus dem Bericht des Staatsministerlums vom 26. d. Mts. habe Ich mit Freude und Anerkennung ersehen, daß durch die mutige, vertrauensvolle Haltung und den Fleiß der in ihre ver⸗ wüsteten Heimstätten heimgekehrten Bevölkerung Meiner treuen Provinzen Ost⸗ und Westpreußen und durch tatkräftiges Handeln aller dazu berufenen Behörden und Beamten Verkehr und Wirt— schaft, Ackerbau und Gewerbe in den geschädigten Landesteilen mit der gebotenen Eile in Gang gebracht und der Wiederaufbau der durch Krieg und Verwüstung beschädigten Gebäude mit Umsicht und Erfolg in die Wege geleitet ist. Den Männern und Frauen, die hierzu in Ausübung ihres Dienstes in Staat und Gemeinde, wie in freiwilliger Liebes— tätigkeit mit Einsetzung ihrer ganzen Kraft beigetragen haben, gilt Mein Königlicher Dank; er gilt ins⸗ besondere der Kriegshilfskommission in Königsberg, die in erfolgreichster Mitarbeit den Staatsbehörden bei der Er— füllung ihrer Aufgaben zur Seite gestanden hat. In dem sicheren Vertrauen, daß die zur Vollendung dieses im Kriege begonnenen Hilfs werkes erforderlichen staatlichen Aus gaben auch ernerhin die bereite Zustimmung beider Häuser des Landta ges inden werden, beauftrage Ich das Staatsministerium, zugleich in Billigung der Vorschläge über die Fortsetzung des be⸗ zonnenen Werkes, die beifolgende Denkschrift über die Be seltigung der Kriegsschäden dem Landtage der Monarchie zur genntnisnahme vorzulegen.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 27. Mai 1916.
Wilhelm R.
von Bethmann Hollweg. von Breitenbach. von Beseler. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lentze. von Loebell. von Jagow. Wild von Hohenborn. Helfferich.
An das Staatsministerium.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung über den Verkehr mit Süßstoff.
Vom 26. Mai 1916.
„Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 9. März 1916, betre send die Abänderung hes Süßstoffgesetzes eich Gesetzbl. S. 2153) wird folgendes bestimmt: Die Reichgzuckerstelle kann den Being von Silßstoff bis auf deiteretz gestatten Gewerbetrelbenden zum Jwecke der Süßung von natür— chen und künstlichen Fruchtsüsten aller ÄArt — aus⸗ genommen zur Herstellung von solchen e, , die dajn bestimmt sind, bel der Herstellung von rjneien Ver⸗ wendung ju sinden —,
Anzeigenpreis für den Raum einer h gespaltenen Einheits jeile 20 5,
riner 3 gespaltenen Einheitaszeile 50 5. Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Reicht. und Staats anzeigera
Berlin 8 W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
.
Berlin, Dienstag., den 30. Mai, Ahends.
E916.
also insbesondere zum Zwecke der Süßung von Grund stoffen für die Herstellung don Limonaden (6 3 Abs. 2 der Bekanntmachung vom 25. April 1916, Reichs,. Gesetzbl. S. 340) sowie von sonstigen gesüßten natürlichen und , . Frucht saften und fruchtsaftartigen Getränken aller Art.
Berlin, den 26. Mai 1916.
Der Reichskanzler. Im Auftrage: Freiherr von Stein.
Bet anntmachung über die äußere Kennzeichnung von Waren. Vom 26. Mai 1916. Auf Grund des 8 1 der Verordnung
Kennzeichnung von Waren vom 18. Mal ll S. 380) wird folgendes bestimmt:
über die äußere Reichs⸗Gesetzbl.
51 Die Bestimmungen dieser Anweisung finden Anwendung auf 1) Konserven von Fleisch oder unter Zusatz von Fleisch, die durch Erhitzung halibar gemacht sind, soweit ihre Herstellung zugelassen wird; FGemüsekonse ven, Obstkonserven aller Art, Milch. und Sahnekonferven; diatetische Nähn mittel, Fleischextralt und dessen Ersatz⸗ mittel, Fleischbrübewürfél, und sonstige Suppenwürfel, Taffee⸗, Tee, und Kakaoersatzmistel fowie Kaffeemischungen; Marmeladen, Obst mug, Kunsthonig und sonstige Fetterfatz. stoffe zum Brotausstrich; ) Käse; 6) Schokoladen, Schokolade⸗ , ck und Reig.
82 .
Waren der im § 1 bezeichneien Art, die in Packungen oder Be⸗ hältnissen an den Verbraucher abge geben werden sollen, mäüssen auf der Packung oder dem Behältnis in einer für den Käufer leicht 6 Weise und in deutscher Sprache folgende Angaben ent— alten:
I) den Namen oder die Firma und den Ort der gewerblichen Hauptntederlassang derjenigen, der die Ware herstellt; bringt etn anderer als der Herneller die Ware in der Verpackung unter seinem Namen oder seiner Firma in den Verkehr, so ist stait dessen Name oder Firma und Niederlassungzort dieser Person anzugeben;
8 Zeit der Herstellung oder Füllung nach Monat und Jahr;
den Inhalt nach handelsüblicher Bezeichnung und nach deutschem Maße oder Gewicht oder nach Anzahl; bei Fleisch oder fleischbaltigen Konserven, ausgenommen Ge— lüägelkonserven, muß das in der fertigen Ware vorhandene Mindesigewicht des knochenfreien Fleisches (einschließlich Fettes), oder Speckes leinschließlich Fettes), bei G. flůgel⸗ konserden dos in der fertigen Ware vorhandene Mindest⸗ gewicht des kaochenhaltigen Fleisches (einschließlich Fettes), bei Gemüse, und Obstionserben das zur Zeit der Füllung dorbandene Mindestgewicht des Gemüseg oder Obstes ö. die der Konserve zugesetzte Flüssigkeit angegeben werden.
Fischkonserven,
und Kakaopulrer aller Art,
Bei Konserben von Sardinen, Heringen oder der⸗ gleichen Fischen genügt an Stelle des Gewichts die Zahl der eingefüllten Fische, sofern diese im Durchschnitt der , . Größe der in Betracht kommenden“ Ärt ent. prechen;
4) den Kleinverkaufgpreis in deutscher Währung.
§83
Die im 8 2 vorgeschriebenen Angaben sind vom Hersteller oder, falls ein anderer die Ware in der Verpackung unter seinem Ramen oder seiner Firma in den Verkehr bringt, von diesem anzubringen.
Die Angaben sind anzubringen, bevor der Verpflichtete die Ware weitergibt. 8
Die Beseitigung oder Unkenntlichmachung einer Preisangabe, 3. B. durch Uebeiklebezettel, ist verboten
§ 5
Die vorstehenden Bestimmungen finden auf Waren, die bis zum Tage der Verkündung hergestellt und in Packungen oder Behãͤltnisse eingefüllt sind, nur insowest Anwendung, alg sich die Waren noch im Besitze des Herstellerg oder derjenigen Person, die sie unter ihrem Namen oder ihrer Firma in den Verkebr bringt, befinden. Sle gelten nicht für Waren, die aus dem Ausland in Originalpackungen eingeführt sind oder werden. Solche Waren sind vor der Abgabe an den Verbraucher auf der Packung alg Auslandgware zu kennzeichnen.
Für die äußere Bezeichnung der von den Heeres verwaltungen oder der Marineberwaltun in Auftrag gegebenen Waren gelten die von diefen Stellen vorgeschriebenen besonderen Bestimmungen.
2
§5 6 Zuwlderhandlungen sind nach 5 h der Verordnung des Bunbes, ratè, über die äußere Kennjeichnung von Waren vom 18. Mai 1916 i m r 380) mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe big zu fünffehnhunderk Mark oder mit einer diefer Strafen strafbar.
57 97 vorstehenden Bestlmmungen treten am 16. Juni 1916 in ra *
Berlin, den 26. Mai 1916.
Der Reichskanzler. Im Auftrage: Freiherr von Stein.
—
—
Bekanntmachung,
betreffend Erstattung von Beiträgen zur Angestellten⸗ versicherung an berufsunfähige Kriegsteilnehmer.
Vom 26. Mai 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu mirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 325) folgende Verordnung erlassen:
81 ;
Den bei der Reichsversichernnasanstalt für Angestellte Versicherten, die im gegenwärtigen Kriege dem Deutschen Reiche oder einem mit ihm derbündeten oder befreundeten Staafe Kriens,, Sanitäts. oder ahnliche Dienste geleistet haben und infolge ibrer Tetlnahme am Kriege dauernd berufsunsähig (6 25 Abf. I' des Versicherung6aesetzes für An⸗ gestellte) gemoroen sind oter werden, ist auf ihren Antrag die Hälfte der für sie an die Reichs ver sicherungsanstalt für Angestellte entrichteten Pflichtbeiträge zu erstatten. Bei freiwilliger Versicherung werden drei Viertel der eingezahlten Beiträge erstattet.
§ 2 Der Anspruch auf Beitragterstaitung verfällt, wenn er nicht innerhalb eines Jahres nach Cin tritt der Berufsun higkeit geltend gemacht wird. Die Frist beginnt se doch nicht vor Schluß dee senigen Kalenderjahrs zu laufen, in welchem der Krieg beendet ist.
53
Für das Verfahren gelten die SS 229 ff. des Versicherungege setzes für Angestellte.
Die Instanzen der Angestellt⸗nversicherung sind an die Ent⸗ scheidungen der obersten Milträrbehörde des Kontingentg dar aber ge⸗ bunden, ob eine Gesundbeltsstörung als eine Dienstbeschãdigung und die Dienstbeschädigung als durch den Krieg herbeigeführt anzufehen ist.
n 5§5 4 ; Tiese Verorbnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1914 in Kraft. Berlin, den 26. Mai 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
—
Bekanntmachung über die Höchstpreise für Benzin. Vom V. Maj 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des S8 Z des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 Reichs⸗Gesetzbl. S. 3273) folgende Verordnung erlassen:
51 Der Preis für je 100 Kilog' amm Reingewicht Benzin (Sasolin, Testbenzin) darf nachfolgende Sätze nicht übersteigen: mit einem svertfischen Gewichte e m nnn; bis O s680 65 Mark ö über 0, 690-0 725 60 O, 725 - 0,745 53 2 . O, 745 - 0. 760 42 ö K , Testbenmin (Teipentinölersatz)ꝰ ... . Die Preise gelten für Lieferung ab deutschem Lager oder ab deutscher Grenze in Käufers Kesselwagen. Die bei plus 15 Grad Celsius ermittelten sreyifischen Gewichte sind maßgebend. ; Als Testbenzin (Terpentinölersatz) gilt solches Benzin, das einen Entflammungspunkt von über 21 Grad Celsius nach Abel bat und bis 200 Grad Celsius nach Englerschem Verfahren völlig über siedet.
2 ß
8 2
8 * Uebernimmt der Verkäufer das Zurollen des Benzins in Fässern und Gefäßen nach einem Lager des Käuserg oder die Ver sendung nach einem anderen Orte, so kann er nur seine baren Auelagen, und bet Verwendung eigenen Fubrwerkes eine Vergütung big zu 2 Mark für e 100 Kilogramm Reingewicht berechnen.
83 Bel Lieferung in Verkäufers Kesselwagen darf keine böbere Miet- gebübr als 5 Mark für Wagen und Tag gefordert werden. Die Mietgebühr ist vom Tage der Füllung in Deukschland beziehung weise vom Tage des Abgangs an einer deutschen Geenzstation bis zum Tage des Wiedereintreffens des Kesselwagend an der dem Ver käufer vor. geschriebenen deuischen Station zu berech nen. Ferner darf berechnet werden:
l) bei Lieferung in Verkäufers Gisenfässern eine Vergũtung bis zu 3 Mark für 100 Küoaramm Reingewicht, und wenn die Fässer nicht binnen 60 Tagen von Liererunge tag an gerechnet, zurückgegeben werden, eine fernere Vergütung biz * 1 für jedez Faß und jede weiteren angefangenen 30 Tage;
2) hei Licserung in Käuferg Gebinden über 100 Liter Inbalt eine Füllaebühr big iu 1 Mark, bei Tteserung in Käufers Gefäßen bon unter 100 iter Inbalt bis ju 2 Mark für se 100 Kilogramm Reingewichi.
84 9 e d nn. 6 en . bei en ge r außpreis gestundet, so rfen bis zu d. en Reicht bankdiskont zugeschlagen . ö
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