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Ber Gezngaprein heträgt vierteljährlich 8 40 5. Alle Nostanstalten nehmen Gestellung an; fur Gerlin außer
Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
den Nostanstalten und Feitungaspeditenren fur Selhstabholer
auch die Ezpedition 8w. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Anm mern ko sten 26 9.
ö.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordengverlelhungen ꝛe.
Dentsches Reich. ; Ernennungen ꝛc.
Bekanntmachung einer Aenderung der Ausführungsbestim⸗ mungen zu der Verordnung über die Höchstpreise von Petroleum usw. vom 1. Mai 1916.
Ausführungsbestimmungen zur Bekanntmachung, betreffend die ö von Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl und Futter— mitteln.
Bekanntmachung, betreffend die Versendung von Paketen
während der Pfingstzeit.
Belanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlãssiger Personen vom Handel. .
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 111 des Reichs⸗
esetzblattt. Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standes erhohungen und sonstige Personalverãndermnaen.
Erlaß, e , die Verleihung des Enteignungsrechts an ö
Krei chlücht 4
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R Aujeinenprein für den Naum eiuer f grspalteneu Einheltn= jeilet 30 9, einer 83 gespaltenen Einheitszeil 3.
Anzeigen nimmt au:
die Königliche Expedition des Reichn und taatgameigera Berlin 8s W. 48, Wilhelmstraßte Nr. 82.
Aus führung s bestim mungen zur. Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl und Futtermitteln.
Auf Grund der er , der sz 1 und 3 der Bekannt— machung, betreffend dle Einfuhr von Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl und Futtermitteln, vom 11. November 1915 (Reicht Gesetzbl. S. 569) in der ung der Bekanntmachung vom 4. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 147) bestimme ich:
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Dle Bestimmungen in 511 Nummer 2 der Ausführungsbestim⸗ mungen zur Betanntmachung, betreffend die Einfuhr von Gꝛtreide, Hülsenfrüchten, Mehl und Futtermitieln, vom 1. Ollober 1915 (Reichz⸗ anzelger Nr; 253 vom 2. Oktober 1916) gllt nicht für die Durchfuhr nach den besetzten Gebieten.
§52 Vlese Bestimmung trltt mlt dem Tage der Vemkandung in Krast. Berlin, den 1. Juni 1916.
Der Reichskanzler. Im Auftrage: Müller.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Bei dem Minlsterium der öffentlichen Arbeiten ist der Eisenbahnobersekretär riedrich Voigt zum Gehelmen expedie⸗ renden Sekretär und Kalkulator ernannt worden.
Betanntmachun g.
„Auf Grund der durch Artikel VII der Allerhöchsten Kon—⸗ zessionsurkunde vom 11. März 1912 mir erteilten Ermächtigung wird die Frist, die der Alstertalbahn⸗Attiengesellschaft in Wellingsbüttel für die Vollendung und Inbetrieb⸗ nahme der Haupteisenbahn von Ohlsdorf nach Poppenbüttel gestellt ist, hierdurch auf einen begründeten Antrag der Gesellschaft bis sechs Monate nach dem Tage der Beendigung des Kriegszustandes, der durch Kaiserliche Ver⸗ ordnung bekanntgegeben wird, verlängert.
Berlin, den 31. Mai 1916. .
Der Minister der öffentlichen Arhelten. von Breitgn .
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