1916 / 132 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Jun 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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den friedlichen Landegeinwohnern die folgenden blutigen Ver⸗

luste verursacht worden: Tol: 11 Manner 8 Frauen, d Kinder

. nn 9 . . Von den deten sind na ren 1 . 1 3. a 6 . ; , .

e Gesamtzahl der seit dem September 1915 festgestellten Opfer der englischen, belgischen und französischen gien unter, den Bewohnern des eigenen oder des verbündeten Landes hat sich hiernach auf 1403 Personen erhäht.

Die Nr. 4 der Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ versicherungsamts“ vom 25. Aprii 1916 enthält eine Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 18. April 1916, betreffend die Wahlen nach der Reichs versiche⸗ rungsordnung, eine Bekanntmachung des Reichsversicherungs⸗ amts vom 21. März 1916 üher die Genehmigung von Unfall— nerhütungsvorschriften im 1. Vierteljahr 1916 und eine weitere Bekanntmachung vom gleichen Tage über die Genehmigung von Gefahrtarifen im 1. Vierteljahr 1916. Es folgen Rekurs⸗ entscheidungen sowie Entscheidungen der Beschluß— sen ate und andere Entscheidungen über ö Gegenstände:

Die Versicherungstrager sind nicht berechtigt, die Tieferung von Hilfemitteln nach 8 558 Nr. 1 der Reichsversicherunggtordnung von einer Geldleistung des Verletzten abhängig zu machen 12855 *.

Dem unehelichen Kinde steht ein n nn, nach § 588 der Reichs versicherungsordnung auch dann zu, wenn der Vat⸗r seiner ge⸗

eblichen Unterhaltepflicht nicht in vollem Umfange nachgekommen ist; ür die Bemessung der dem unehelichen Kinde zuftehenten Jahresrente ist nicht der Beirag des vom Vater in Erfüllung seiner Ünterhalts— pflicht tatsächlich Gelelsteten, sondern der gefetzliche Umfang des Ünter⸗ haltsanspruchs maßgebend 28561.

Das Abfahren von Pol aus der Forst durch den Holz- läufer ist. unter der Herrschaft der Reichsberficherungs⸗ ordnung nicht mehr als fworstwirtschaftliche Aberntunggarheit bei dem Veisicherungsträger des Forstbetrl bg, sondein als Täntgkeit beim nicht gewerbsmäßigen Halten von Fahrzeugen durch die Ver— sicherungsgenossenschaft der Privatfabrzeug und ⸗Relttierb sitzer oder unter den Voraus setzungen des 5 921 der Reichsoersicherungsordnung durch die landwirtschaftlich Berunggenoss enschast versichert 2857.

Eine Rente des altesten Rechts ist mit dem Inkrafttreten der Unfallversicherunge gesetze vom 30. Juni 1900 als Rente mit Jahres. bindung anzusehen, wenn ihre 6 nach Ablauf von zwei Jahren seit der Rechtskraft der ersten endgültigen Entscheidung erfolgt ist; über ihre Neufeststellung unter der Heirschaft der Reichs ver⸗ sicherunggordnung ist desharb der Rekurs nicht gegeben. 2858.

Eine Urkunde, die erst nach Etlaß der angefochtenen Entscheidung angefertigt worden ist, kann die Wiederaufnahme des Verfahren nicht rechtfertigen; der Antrag auf Wiederaufnahme des Versahreng, der

ch darauf gründet, daß die Entscheidung duich Betrug erwirkt sei, st, wenn ein gerichtliches Strafverfahren nicht durchgeführt werden kann, binnen einem Monat zu stellen, nachdem die Sin die Tat. sachen, aus denen der Betrug gefolgert werden soll, erfahren hat; ist der Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme des Verfahreng gemäß S 1728 Abs. 1 als verspäet verworfen worden, so ist auf Grund derselben Unterlagen eine Wlederaufnahme des Verfahrens von Ami wegen nach 1729 nicht zulässig 28691.

Im Verfahren nach den 1735 ff. der Reichs versicherungs. ordnung besteht, solange der Enischäbigungeberechtigte dem Verfahren nicht beigetreten ist, kein Zwang zu seiner Benachrichtigung vom Ver . wenn sie sich auch in den meisten Fällen empfehlen

1 ;

Die nn n aus à 909 Nr. 3 der Reichsversicherungsordnung hat nicht die vorherige Erinnerung des saͤumigen Ünternehmers zur Voraus setzung 12861.

Die Frist für die Haftung des Bauherrn in S 29 des Bau⸗ unfall versscherungsgesetzes (etzt 8 S9 der Reichs versiche run gsordnung) ist eine Ausschlußfrist, zu deren Wahrung eine Mitteilung der Beruf. genossenschaft an den Bauherrn genügt, daß sie die Forderung auf die Prämie gegen ihn erhebe. 28562.

Bei einem Bauspekulattonsgeschäft im Sinne der Entscheidung Nr. 2713, Amtliche Nachrichten dez R. V.. A. 1914 Seite 52, kann, wenn der Bauherr die zur Sicherung des Bauspekulationsgewinns eingetragene Hypotbek einem Gläubiger verpfändet, dieser Gläubiger . § 819 der Reicht versichervngecrdnung für die nach der Ab⸗ retung entstandenen Prämien hafthar gemacht werden [2863].

Auch nach dem Inkrasttreten der Reichsversicherungsordnung sind die Betriebe der künstlerisch gebildeten Architekien, wenn sie sich auf die Leitung oder Ucberwachung von Bauausführungen erstrecken, in vollem Umfang versicherungspflichtig 12864.

Der Betrieb einer Badeanstalt im Sinne des § 537 Abs. 1 Nr. 4 der Reiche versicherungzordnung ist nur dann anzunehmen, wenn für die . des Badens größere Einrichtungen getroffen sind; dies ist im allgemelnen dann der Fall, wenn für die Zwecke des Badens, d. h. die Bereitung, Reinigung und Beaufsichtigung der Bäder, von versicherungepflichtigen Personen im Jahre vurchschnittlich 50 volle zehnstündige Arbeits tage aufgewendet werden (2865.

Rentenminderung durch Vergleich von einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt ab ist unzulässig 28661.

Die Abgrenzung der Bezirke der Sektionen einer gewerblichen Berufsgenossenschaft (5 679 Abs. 1 der Reicht versicherungs ordnung) kann nur duich die Satzung geändert werden 2867.

Ueber die Pflicht des Vorstandes einer Berufsgenossenschaft, An= träge auf Satzunggsänderungen den Mitgliedern der Genossenschaftg⸗ versammlung hor der Beschlußfassung müzuteilen 128687.

Wenn die Berufggenossenschaft auf Grund dez § 7652 der Reichs⸗ veisicherungs ordnung den Lohnnachwels selbst aufgestellt oder ergänzt bat, so steht dem Unternehmer, der bestreitet, den Lohnnechweis ver⸗ spätet oder unvollständig eingereicht zu haben, trotz der Vorschriften des 5 758 Abs. 2 und 3 daselbst das instanzmäßige Beschwerde⸗ verfahren offen; nicht jede Unrichtigkelt des Lohnnachweises, durch die sich eine zu niedrige Lohnsumme ergibt, macht den Lohnnachwels un= , . im Slnne des 752 a. a. O.; unvollständig ist ein

ohnnachweis aber jedenfalls dann, wenn ein nach äußerlichen Merk⸗ malen abgrenzbarer Teil der Löhne fortgelaffen ist 2369.

Ueber die etwaige Verjährung festgestellter Beiträge ist im Beschlußderfahren der Reichs ver sicherungsordnung zu entscheiden; fest⸗ gestellte Beiträge aus der Zeit des Un fallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 sind, wenn nicht nach damaligem Landeßrechte schon rüher, so doch nach nach dem , vom

9. Juni 1909 verjährt, falls die durch dieses eingeführte zwesjährige Verjahrungsfrist nicht unterbrochen worden ist 28701.

Eine die Akteneinsicht versagende oder beschränkende Verfügung des Vorsitzenden einer Syruchkammer des Oberversichetungsamts (8 22 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über Geschäftggang und Ver⸗ fahren der Oberver sicherungt ämter vom 24. Dejember 1911) kann nicht mit dem Rechtsmittel der Beschwerde angefochten werden f2871.

Die Ablehnung eines Mitglieds der Spruchkammer des Ober- ver sicherunggzamts nach Einlassung in die mündliche Verhandlung ö. n. g, wenn die Partel den Ablehnungsgrund schon vorher annte s .

Die il haun einer Spruchkammer des Oberversicherungsamts

wegen Besorgnis der Befangenheit ist unzulässig 12873.

Der Abschnitt C Kranken⸗, Invaliden⸗ und Hinter⸗ . enthält die Bekanntmachung vom V. März 1916 über die i n von der Versicherungz pflicht nach 8 1242 der Reichsversicherungsordnung und vom 7. März

. 9D ne ern nge, Cern gedan, en stehenden einge gam, 3 , 6. 2 unter . den Amt ·

Staatsminister,

.

1916 über die am 1. Januar 1915 bei den Trägern der . validen und Hinterbliebenenversicherung zum Zwecke der Arbeiterwohnungsfürsorge und für andere, insbesondere gemein⸗

nützige Zwecke verfügbaren und von ihnen aufgewendeten Be⸗

träge (3 1356 Abs. Z bis 4, 5 18357 der Reichsversicherungs⸗

ordnung).

Den Reyvisionsentscheidungen 2173 bis 2181 sind folgende Leitsätze vorangestellt:

Unterläßt ein Gemeindebeamter, dem ein Bescheid der Versiche rungzanstalt zwecks Berufungseinlegung übergeben worden ist, schuld⸗ hafterwelse die Beurkundung der Berufgeinlegung, so kann dies ein Grund jur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (5 131 Abs. 1 der Reichsversicherungtordnung) seln [2173 *)

Gewährt eine Krankenkasse bei Zahnkrankheiten die ärztliche Be⸗ bandlung durch approbierte Aerzte, so darf sie die Bejablung appro⸗ blerter Zahnärzte, bon dringenden gli abgesehen, ablehnen [2174].

Bestimmt eine Kassensatzung, daß versicherungsfreien Ehefrauen der Mitglieder, abzeseben von einer Geldunte stützung, lediglich die erforderliche Geburtshilfe zu gewähren ist, so sind darunter auch Heb⸗ ammendienste zu versteben (2175.

Die Vorschrift in 5 1 Aos. 2 Satz 2 der Bekanntmachung über Krankenversicherung und Wochenhllfe während des Krieges vom 28. Januar 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. Seite 49, Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1915 Seite 3365), wonach eine Erkrankung, die beim Wiedereintritt in die Krankenversicherung bereits besteht, für diese Krankheit keinen Anspruch auf Kaffenlelstung begründet, bezieht sich nicht auf Kriegstellnehmer, die alg Versicherungspflichtige wieder in die Krankenversicherung eintreten 121761.

Ein Anspruch auf Waisenrente ist nur vererblich, wenn er zu Lebzeiten der Waise erhoben worden ist. (2177.]

Ist die Zugebörigkeit zu eimer Ersatzkasse (eingeschriebenen Hilfg⸗— kasse) an den Wohnsitz im Kassenbezik geknüpft, und bestimmt die Satzung, daß Mitglieder, die aus dem Kassenbezirk verziehen, aus der Kasse augschelden, so setzt die Anwendung dieser Bestimmung gern e. das Mitglieꝰ seinen Wohnsitz im Kassenbezik auf⸗ gibt. 2178.

Die auf Grund des Mannschaftsversorgungsgesetzes vom 31. Mai 1906 (Reichs ⸗Gesetzblatt 1906 Seite 593) gewährten Versorgungs⸗ gebührnisse gelten nicht als Unfalltenten im Sinne des § 1522 der Reichgversicherungsordnung. [2179

Um den Beginn der Rente (8 1696 Nr. 1 der Reichsversiche⸗ runggordnung) handelt es sich auch dann, wenn der Kläger in der Revlsion für einen vor dem Beginne der ihm bewilligten Invaliden⸗ rente liegenden, aber von ihm durch eine unstreltig rentenlose ö Zeitraum die Gewährung einer Krankenrente bean sprucht. ;

Ist die Vorbereitung und Begutachtung der Anträge auf Leistungen der Invaliden⸗ und Hinterbliebenenversicherung Organen einer Sonderanstalt übertragen, so ist es ein wesentlicher Mangel des Verfahrens, wenn das nämliche Organ über die Rentenanträͤge entscheidet. 2181).

Der Beschlußsenat hat folgende Grundsäͤtze aufgestellt:

1) Eine Enischeidung des Versichtrungeamts über die Wahl des Kassenvorstands (5 33 der Reiche versicherungsordnung) kann von bei der Kasse beteiligten Arbeitgebern, die nicht dem Ausschuß angehören, nicht angefochten werden.

2) Das Oberversicherungsamt äbt Aufsichtsrechte über die Krankenkasse, abgesehen von den 372 bis 375 der Reicheversiche⸗ runggordnung, nur als Beschwerdeinstanz aus 12182.

Die während des gegenwärtigen Kiteges in landwittschaftlichen Betrieben oder ihren Nebenbetrleben beschänigtn russischpolnischen Arbeiter sind nicht berechtigt, der Krankenversicherung nach 5 176 der Reichgversicherunggordnung freiwillig beijutreten. 2183.

Ueber einen Anspluch auf Räcklahlung der Beiträge ist auch dann im Verfahren nach 8 405 Abs. 2 der Reichshersicherungs ordnung zu enischeiden, wenn bereus röechtskiäftig seststeht, daß der Rück

fordernde weder versicherungtpflich lig noch berechtigt war. 2184. fordernde 19. sich rungpflichl ig . . n.

Bei Anträgen auf Grund des 8 ? sicherungs ordnung braucht der Beitritt zur Ersatzkasse nicht bereits bei Einreschung des Antrags nachgewiesen zu werden. [2185.1

Der Vorsitzende einer Krankenkasse ist zur Verhängung von Strafen gemäß § 529 Abs. 1 der Reichsoersicherungsordnung jeden⸗ falls dann nicht bejugt, wenn die Satzung ihn dazu nicht ausdruͤcklich ermächtigt. Eine solche Ermächtigung kann nicht schon daraus her⸗ geleitet werden, daß ihm nach der Satzung die gerichiliche und außer⸗ gerichtliche Vertretung der Kisse übertragen ist. 2186

Die im Kriege von der Militärverwaltung auf Grund eines Privatdienstvertrags gegen Entgelt nicht nur vorübergehend beschäftigten Befestigungsarbeiter (og. Armierungsarbelter) unterliegen der In⸗ ar er , fllt. (2187.

Die im Dienste der freiwilligen Krankenpflege im Kriege gegen i . Schwestern unterliegen der Invalidenversicherungt⸗ p sIgLISS.

Die während des gegenwärtkgen Krieges in landwirtschaftlichen Betrieben oder ihren Nebenbetrieben beschäftigten russisch⸗polnischen Zeitarbeiter unterltegen nicht der Invalidenversicherungspflicht. 2189.)

Es folgen Uebersichten über die Zahl der im Jahre 1915 vereinnahmten Wochenbeiträge und Zusatzmarken, über die Zahlungen der 31 Versicherungsanstalten aus Invaliden⸗, Kranken⸗, Alters⸗ und Zusatzrenten und über ihre Leistungen an Hinterbliebene in den Monaten Januar und Februar 1916 und über den Erlös aus Beitragsmarken in den Monaten Februar und März 1916.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1002 und 1006 der Deutschen Ver⸗ lustlisten bei. Sie enthalten die 548. Verlustliste der preußi⸗ schen Armee, die 396. Verlustliste der württembergischen Armee und die 271. Verlustliste der bayerischen Armee.

Bayern.

Der Ministerpräsident Graf von Hertling ist, wie die „Correspondenz Hoffmann“ meldet, von seinem kürzlichen Un⸗ wohlsein vollständig wieder hergestellt und hat die Leitung der

Geschäfte des Ministeriums des Aeußern wieder in vollem

Umfange übernommen. Gestern wohnte er einer unter dem Vorsitz Seiner Maje stät des Königs in der Residenz ab⸗ gehaltenen Sitzung des Staatsrates bei.

Sachsen.

Die türkischen Abgeordneten, die vorgestern abend 36 ihrer Rundreise in Dresden angekommen sind, wurden gestern mittag von Seiner Majestät dem Könige im Residenzschlosse empfangen. Nach dem Empfang fand beim Minister des . Grafen Vitzthum von Eckstädt eine k statt, an der außer den türkischen Gästen die ie begleitenden Herren vom Auswärtigen Amte, ferner die der Oberbürgermeister von Dresden, der Präsident der Zweiten Kammer und der türkische Konsul teilnahmen. Bei der Tafel n der Staatsminister Graf Vitzthum von Eckstädt die tür wn Gäste mit einer Ansprache, auf die der Vizepräsident der türkischen Kammer Hussein Djah id⸗Bei erwiderte.

e wird allen Parteien gegenüber in ahn

1

Oesterreich⸗ Ungarn.

Der 60. Geburtstag des Feldmarschalls Erz⸗ herzogs Friedrich wurde vorgestern im auptquartier feierlich begangen. Am Vorabend nahm der Erz g die Huldigung der dienstfrelen Offizlere und Beamten des Armeeoberkom⸗ mandos unter Führung des Generalftabschefs Conrad von Fee endorf entgegen. Am 1 vormittag fanden sich zur

eglückwünschung die Generale ein, die der .

zugeteilten Herren der deutschen Militär mission und der bul⸗ garischen Armee sowie die Vertreter der staatlichen, der Landes⸗ und Gemeindebehörden. Sodann huldigte dern Erzherzog ein Fest⸗ zug vor dem erzherzoglichen Schloß. . eine Ansprache des Bürgermeisters erwiderte der Erzherzog mit Worten herzlichsten rg fuͤr die Huldigung und gab seiner besondet en Freude Aus⸗ druck, diesen Tag inmitten der Bevölkerung zu begehen, die sich stets durch hohe patriotische Gesinnung ausgezeichnet und jetzt während des gewaltigsten aller Weltkriege wieder gezeigt habe, was Vaterlandsliebe, Treue und Tapferkeit zu leisten vermögen. Der Erzherzog schloß mit dem Wunsche auf einen baldigen, lange Jahre hinaus gesicherten Frieden nach Niederringting der Feinde. Die Rede wurde mit stürmischem Hochrufe aufge⸗ nommen, denen neuerliche begeisterte Kundgebungen für den Erzherzog folgten, als der Festzug vor dem Armeeober Lom— mandanten vorbeizog.

Großbritannien und Irland.

Der Staatssekretär des Innern Samuel hat sich nach Irland begeben; auch Sir Edward Carson ist nach Irland gefahren, um mit den Vertretern von Ulster Rücksprache zu nehmen. ;

Im Unterhause erklärte der Staatssekretär des Innern Samuel nach einem verspätet eingetroffenen Bericht des ‚„W. T. B.“ vom 1. d. M. auf eine Frage, die Regierung betrachte es als eine Sache von größter Bedeutung, daß Ausländer aus verbündeten Staaten, die in Eng— land leben, in eine der verbündeten Armeen ein⸗ treten. Die Regierung habe sich mit den verbündeten Re⸗ gierungen ins Benehmen gesetzt, die ihre Staatsangehörigen für den Heeresdienst zu reklamieren wünschen, und das englische Kriegsamt habe ihre Einstellung in die englische Armee in Aussicht genommen. Der Minister erklärte es für eine grobe Uebertreibung, daß 200 000 Ausländer militärfähigen Alters sich in England befänden. MeNeil (Unieonist) be⸗ merkte, daß, wenn auch die Zahl übertrieben sei, sich doch an einigen Orten sehr viele solcher Ausländer aufhielten, die das Gefühl der Engländer dadurch verletzten. Samuel antwortete, das sei allerdings der Fall, und daher lege die Regierung der Sache Bedeutung bei.

Rußland.

Der Reichsrat hat die von der Rechten vorgeschlagene Kriegsgewinnsteuer mit 70 gegen 43 Stimmen abgelehnt.

Niederlande.

Im Monat Mai wurden an der niederländischen Küste 32 Minen angespült, wovon 17 englischer, 11 deutscher und 4 unbekannter Nationalität waren.

Schweden.

Verteidigungsfragen Beschluß. In Uebereinstimmung mit der Regierungsvorlage wurden sür dieses Jahr 75 Millionen Kronen zur Neutralitätsverteidigung bewilligt. Ferner beschloß der Reichstag die Bewilligung von sofort verfügbaren Mitteln für gewisse besonders dringende Verteidigungszwecke und sprach außerdem auch die Hoffnung aus, daß gewisse andere Ver⸗ teidigungsbedürfnisse baldigst gebührend vorbereitet und geprüft werden. Während der Debatte wurde von verschiedenen Parteien betont, daß durch den Beschluß der Wille Schwedens, sein Selbstbestimmungsrecht und seine Neutralität zu verteidigen,

ausgesprochen werde. Türkei.

Der Verteidiger von Adrianopel während des Balkan⸗ krieges Schukri Pascha ist in Konstantinopel gestorben.

Griechenland.

Die griechische Regierung wird dem „Secolo“ zufolge wegen der Verhängung des Belagerungszustandes über Saloniki Einspruch erheben. Der telegraphische Verkehr zwischen Saloniki und Griechenland ist unter der Zensur der Verbündeten wiederhergestellt worden.

Varsamentasbericht. )

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reich s⸗ tags befindet sich in der Ersten Beilage.

Auf der Tagesordnung für die heutige (60.) Sitzung des Reichstags, welcher oer Stellvertreter des Reichskanzlers und Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Helfferich, der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staatsminister von Ja Hun der Staatssekretär des Reichspostamts Krätke und der Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco bei⸗ wohnten, standen zunächst 4 Anfragen.

Abg. Stadthagen (Soz. A-G.) fragt: Von der Poltjelbehörde

für Berlin ⸗Friedrichsselde ist die Abhaltung einer öffentlichen, für den

31. Mai geplanten Ver sammlung mit einem Referat über die Lebeng⸗ mittelfrage versagt, weil nach den vom Oberkommando in den Marken aufgestellten Grundsatzen öffentliche Versammlungen politischer Verelne oder diesen gleichzuachtender Vereinigungen in keinem Falle gestattet werden dürfen. Ist der Herr Reichskanzler bereit, auf Aushebung solcher durch den Oberbefehlshaber in den Marken angeordneten Be⸗

schraͤnkungen des reichsgesetzlichen Versammlungsrechts hinzuwirken und

Maßnahmen zu treffen, die es der Bepglkerung ermöglichen, in öffent⸗ ,. ,, ,. an . , n, . . e n , on Lebensmitteln und für Uebernahme der Produktion der Nahrungs⸗ mittel durch das Reich Stellung zu nehmen? ;

Direktor im Reichsamt des Innern Dr. Lewald: Vie Ge⸗ ;

nehmigung zu der von dem Sozialdemokratischen Wahlveresn Kreis Niederbarnim auf den 31. Mai 1916 für Berlin, Friedrichgfelde angemeldeten Versammlung, in der über Lebengmittelfragen Bericht ecstatiet werden sollte, ist nicht ertellt worden, weil zffent⸗ h w . . gie chen, end nigun m eiche de erkommandos in den Marken grund satzlich nicht . ,, en, n Verbot r se gehan Der Herr

Reichskanzler ist nicht bereit, ii lushehun ,. grun dsãtz lichen

Anordnung des Oberkommandog in den Marken hinzuwtrlen. Der

GSenchmigung von öffentlichen Versammlungen zur Beratung von

Ohne Gewähr.

dem Armeeoberkommando

Der Reichstag faßte gestern über die verschiedenen J. Ste bat vor kurzem elne ale baldige Antwort auf dien

min⸗Rücken (füdwestlich vom

stehen, wenn sie nicht von volltischen Verel r ö. des i ehmigung im Emzelfalle ist, daß 3 ie öffentliche Ruhr, Sicherhelt oder Orhnung wid.

ul Erfurt (Sor) fragt: Durch die millitärlsche orbeieitung und den damit zusammenhängenden Antrag des Hauptaugschusses, ferner durch die Novelle zum gesez sind eine Reibe von Schal. und Jugendbildungsfragen ien worden, deren vorsichtige und sachkundige * Löfung zutünftigen wirtschaftlichen und kulturellen Auf bes Deutschen Reiches von großer Wichtigkeit ift. Herr Reichskanzler bereit, bald nach Beendigung des und vor Inangrlffnahme irgend welcher Maßnahmen auf dem der Schul und e e leg ebung einen Ausschuß zu berufen, engesetzt aus Verteetern der staatlichen und gemeindlichen litt, der pädag ogischen Theorie und Praxig und auß sonfisgen en Gachber igen, der die Fragen in ihrer Gesamthelt zu und sich üher eiwaige gesetzgeberische Schlußfolgerungen für sch gutachtlzch zu äußern hat? sektor w Reichgamt des Innern Dr. Lewald; Die Anfrage eine Auskunft nicht über Tatsachen, wie dies 5 3La der Ge—= ronung des Reichstags vorsieht, sondern über eiwaige spätere En der Reicheleitung. Sie betrifft außerdem Gegenstände, die ir Zuständigkeit des Reichs gehören. In Nebereinstimmung 'r Giklärung, die der Stellvertreter des Reichskanzlers am 1912 hier abgegeben hat, ist daher der Herr Reichskanzler der Lage, die Anfrage zu beantworten. le dritte Anfrage ist von dem Abg. Jäckel (Soz.) eingereicht. ssident Dr. Kämpf: Ich bin zu der Auffassung gekommen, diese Anfrage zulassen mußte. g. Jäckel fragt: It dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß eiz in Schlesien jugendliche Textilarbeiterinnen 1) zu schweren en im k und in der Landwirtschast Androhung der , angehalten werden, die betreffenden Aibeiterinnen durch die Entfernung r Heimat der elterlichen 6 entzogen und 3) durch daz menarbeiten mit ausländischen Arbeitein und Kriegegefangenen durch die Untecbringung in primit ven Lagerstätten der Gefahr er Schädigung ausgesetzt werden? Was gedenkt der Herr kanzler zu kun, um die Textilarbeiterinnen vor den geschilderten ren uno gegen das Vorgehen der in Betracht kommenden Be⸗ zu schũtzen? Enistertaldirektor Dr. Caspar: Dem Herrn Reichzkanzler ist hekannt, daß Mißstände, wie sie in der Anfrage erwähnt werden, lich beßehen. Es werden alsbald Ermittlungen eingeleitet Sollte sich ergeben, daß Mißstände vorliegen, so wird für e gesorgt werden. bg, Jäckel will eine Ergänzungsfrage stellen, wird aber von raͤsidenten unterbrochen und darauf aufmerksam gemacht, daß es er um eine neue Anfrage handelt. bg. Ba sserm ann (nl.) fragt: Eg ist mitgeteilt worden, daß priugiesische Regierung die Ausweisungen aller nicht militär gen Deutschen, die Internierung der Militärpflichtigen und die Iagnahme des gesamten deutschen Eigentums angeordet hat. Ist err Reichskanzler in der Lage und bereit, über die seitens der H Regierung getroffenen Maßnahmen nähere Mitteilung en? Direktor im Auswärtigen Amt Dr. Kriege: Die portugiesische ung hat in der Tat sür Portugal die Int rnierung der männ⸗ Deutschen zwischen 1 und 45 Jahren und die Auswetisung der n Deutschen angeordnet; in den vortugiesischen Kolonlen nach den hier vorliegenden Nachrichten sämtliche Deutsche ert worden. Die deutsche Regierung hatte der portugiesischen ung vorgeschlagen, die beiderseitigen Angebörigen in Frei- zu lassen, auch ihrer Abreise kein Hindernis in den Weg

hlag verlangt und wiid, wenn diese richt in nächster Zeit ft, gegen die Portuglesen in Deutschland, denen bereits die se untersagt ist, mit entsprechenden Vergeltungsmaßnahmen vor⸗

Die portugiesische Regierung hat ferner in Nachahmung der ben und franjösischen Gesetzgebung jeden Handelsverkehr mit chland oder mit deutschen Reichsangehörigen versagt, auch das önitugal befindliche Vermögen von Deutschen mit Beschlag belegt nter Sequester gestellt. Die deutsche Regierung hat bereits 3 . getroffen, die im Reichs⸗Gesetzblatt ent nd.

Schluß des Blattes.)

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstag ist der Entwurf eines Gesetzes, ffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichs— shaltsetat für das Rechnungsjahr 1916, zur ver⸗ ugsmäßigen Beschlußfassung zugegangen. Nach diesem kzentwurf soll der Reichskanzler ermächtigt werden, zur reitung einmaliger außerordentlicher Ausgaben die Summe zwölf Milliarden Mark im Wege des Kredits flüssig achen. Die zur Ausgabe gelangenden Schuldverschrei—⸗ den und Schatzanweisungen sowie die etwa zugehörenden 'scheine können sämtlich oder teilweise auf ausländische oder nach einem bestimmten Wertverhältnisse gleichzeitig auf nd ausländische Währungen sowie im Ausland zahlbar 'lt werden. Das Mitglied des Hauses der Abgeordneten Ge⸗ er Oberjustizrat Vie reck (freikons), Präsident des Land⸗ chts JI in Berlin, Vertreter der Kreise Filehne, Czarnikau, ar i. P. und des Stadtkreises Schneidemühl, ist am M. gestorben.

Kriegsnachrichten. Großes Hauptquartier, 5. Juni. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Die Engländer schritten gestern abend erneut gegen die ihnen verlorenen Stellungen südöstlich von Ypern zum

griff, der im Artilterie feuer zusammenbrach. ie scheite rte ein nach Gasvorbereitung nnternommener bächlicher französischer Angriff bei Prunay in der umpagne. ö Auf dem Westufer der Maas bekämpfte unsere Artillerie gutem Ergebnis feindliche Batterien und Schanzanlagen; zösische Infanterie, die westlich der Straße J e e, unsere Gräben vorzukommen versuchte, wurde

Ucgeschlagen. 1 k rechten Ufer dauert der erbitterte Kampf ischen dem Caillette⸗Walde und Dam loup mit un— inderter Heftigkeit an. Der Feind versuchte, uns die in letzten Tagen 'errungenen Erfolge durch den Einsatz von fanteriemassen streitig zu machen. Die größten Anstren⸗ gen macht der Gegner im , . auf dem orf Vaux) und in der

gend südastlich davon. Alle französischen Gegen⸗ griffe sind . unter den k feindlichen

nördlich

Deutsche Erkundungsabteilungen drangen an der Yser, nördlich von Arras, zstlich von Albert und bei Alitirch in die feindlichen Stellungen ein; sie hrachten 30 Franzosen, 8 Belgier und 35 Engländer unverwundet als Gefangene ein; ein Minenwerfer ist erbeutet.

Im Lu ft kam pf wurde über dem Marre⸗Rü cken, über Cumieres und Fort Souville je ein französisches Flugzeug zum Absturz gebracht.

Oestlicher und Balkan⸗Kriegsschauplaß. Nichts Neues.

Die Kämpfe unserer Flieger im Monat Mai

waren erfolgreich. Feindliche Verluste: Im Luftkampf... 36 Flugzeuge durch Abschuß von der Erde. 9 Flug eugẽ durch unfreiwillige Landung hinter unserer Linie. 2 Flugzeuge 47 Flugzeuge. Eigene Verluste: In Luftlampf .. 11 Flugzeuge Durch Nichtrückkehr . 5 N uagzeuge 16 Flugzeuge. Oberste Heeresleitung.

Großes Hauptquartier, 6. Juni. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Auf dem östlichen Maasufer wurden die Stellungen

tapferer Ostpreußen auf dem Fumin⸗Rücken im Laufe

der Nacht nach erneuter sehr starker Artillerievorbereitung

wiederum viermal ohne den geringsten Erfolg angegriffen;

der Gegner hatte unter unserem zusammenwirkenden Artillerie⸗

Sperrfeuer, Maschinengewehr⸗ und Infanteriefeuer besonders

schwere Verluste.

Im übrigen ist die Lage unverändert.

Oestlicher und Balkan-Kriegsschauplatz.

An deutscher Front keine besonderen EGreignisse. Oberste Heeresleitung.

Wien, 5. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer Kriegsschauplatz.

Der seit längerem erwartete Angriff der russischen Süd⸗ westheere hat begonnen. An der ganzen Front zwischen dem Pruth und dem Styr-Knie bei Kolki ist eine große Schlacht entbrannt.

Bei Okna wird um den Besitz unserer vordersten Stellungen erbittert gekämpft. Nordwestlich von Tarn opol gelang es dem Feinde, vorübergehend an einzelnen Punkten in unsere Gräben einzudringen. Ein Gegenangriff warf ihn wieder hinaus. Beiderseits von Kozlow (westlich von Tarnopol) scheiterten russische Angriffe vor unseren Hinder⸗ nissen, bei Nowo Alexiniee und nordwestlich von TDubno schon in unserem Geschützfeuer. . ;

Auch bei Sap anow und bei Olayka sind heftige Kämpfe im Gange.

Südöstlich von Luck Flieger ab.

Italienischer Kriegsschauplatz.

Im Raum östlich des Astico⸗Tales war die Gefechts⸗ tätigkeit gestern im allgemeinen schwächer. Südlich Posina nahmen unsere Truppen einen starken Stützpunkt und wiesen mehrere Wiedergewinnungsversuche der Italiener ab. Oestlich des Astico⸗Tales erstürm te unsere Kampfgruppe auf den Höhen östlich von Arsiero noch den Monte Panoccio (östlich von Monte Barco) und beherrscht nun das Val Cannaglia.

Gegen unsere Front südlich des Grenzecks richteten sich wieder einige Angriffe, die sämtlich abgeschlagen wurden.

An der küftenländischen Front schoß die italienische Artillerie mehr als gewöhnlich. Im Dober do⸗Abschnitt betätigten sich auch feindliche Infanterieabteilungen, deren Vor⸗ stöße jedoch rasch erledigt waren.

Südöstlicher Kriegsschauplatz. Ruhe.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Felbmarschalleutnant.

schossen wir einen feindlichen

Der Krieg zur See.

Berlin, 6. Juni. (W. T. B.). Engländer, die von der deutschen 5. Torpedobootsflottille während der Seeschlacht vor dem Skagerrak aufgefischt wurden, haben, ausgesagt, daß der Schlachtkreuzer „Prinzeß Royal schwere Schlagseite gehabt habe, als die „Queen Mary“ im Gefecht mit der deutschen ersten Aultlãrungs gruppe und ast gleichzeitig der kleine Kreuzer „Birmingham“ sanken; . seien an diesem Teile des Gefechts alle fünf Keberdreadnoughts der „Queen Elizabeth“⸗Klasse beteiligt gewesen. Andere englische Gefangene, welche von der deutschen 3. Torpedobootsflottille gerettet wurden, haben unabhängig von einander und unter schriftlicher Be⸗ stätigung ausgesagt, daß sie das Sinken des Warspite ) bes „Schlachtkreuzers Prinzeß Royal und von „Turbulent“, „Nest or“ und „Alcaster“ mit Sicher⸗ heit gefeh en hätten. Von einem deutschen H⸗Hoot ist 90 See⸗ mellen zstlich der Tyne⸗Mündung nach der Seeschlacht vor dem Skagerrak ein E der „Ironduke“ Klasse mit schwerer Schlagseite und mit sichtlich viel Wasser im Vor⸗ schisf mit Kurs auf die englische Küste gesichtet worden. Dem Unterseeboot gelang es wegen ungünstiger Stellung zu dem Schiff und wegen schwerer See nicht, zum Schuß zu

i, Verlust an Menschenleben während

ische der . dem Skagerrak wird auf über 7000

geschätzt.

. es Zentralblatts der Bauverwaltung“ heraus. 5635 . i fe r der öffentlichen Arbeiten, vom 31. Mai hat . Inpalt: Ein Soldaienfriedhof hinter der Front., Der Schleufenkanal vom Washingtonsee zum Puget ˖ Sund. Vermischtes: FBorträge über Denkmalpflege. und Museumskunde im Main und Taubertal. Stiftungen zur Verbesserung der Wohnungsverhãältnisse fnderrelcher Familien, insbe sondere von Krie steilnehmern.

Kunst und Wissenschaft.

Daß Ohr und die Schallwellen. Das menschlich- Ohr gebört, wie unsere Snnesorgane überhaupt, zu den findlichen Jastrumenten, die auch auf ganz geringe Reize uns schon * Wahinehmung vermitteln. Bei den Schallwellen ist für die Starke der Bewegung und damit auch für die Stärke ker , . die Schwingungswelte der einzelnen Teilchen maßgebend, die im alle meinen recht gering ist. Während bei den tiefen Tönen die Wellen länge mehrere Meter betragt, bei den bohen Tönen nur wenige Zenli⸗ meter, umfaßt die Abweichung der elazelnen hin und her schwebenden Teilchen aus der Gleichzewichtalage stets nur wenige Millimeter und finkt vielfach bis auf gan; geringe Bruchteile eines Milltmeters herunter. Aber selbst wenn diese Schwingungsweite bis auf den millionsten Tell eines Milligramm herabgesunken ist, wird der arte Ton noch vom Shr vernommen. Hiernach wied die Empfiadung duich eine so geringe Energie hervorgerufen, daß mit der Energie, ö. man bei der Abkählung eines Gramm Wassers um einen Grad alt Wärme erhält, falls man sie in einen elektrischen Strom umwandel ie und einem Telephon zuführte, diese geringe Wärmemenge 10900 Jahre lang einen hörbaren Ton erzeugen könnte. Freilich ist es sehr gut, daß das Ohr durch so geringe Energlemenge eiregt wird, denn wenn wir in unsere Musikinstrumenle auch manchmal, ganz gewaltige Energlemengen hineingeben, wenn wir mit voller Lungenkrast , . oder mit großer Krast die Tasten anschlagen oder die Selten streichen., so * setzt sich doch nur ein ganz, geringer Teil. diefer Energie in Schallschwingungen um. Ver sogengnnte u. effekt unserer Mustkinstrumente sst, wie P) ofessor Mar Wien bei einem Vortrag üter die Messung der Tonstärken in Fer deutschen physikalischen Gesellschaft vor kurzem auseinandergesetzt hat, ganz auherordentlich gerin,, bet der Klarinette z. B. beträgt er nur 0,004, bel der Violine gar nur 0, 00905, d. h. bei der Klarineite setzt sich nur der 250., bei der Violine gar nur der 2000. Teil der ausgewandten Energie in Schallschwingungen um. Der Klang ist bei unseren Musikinstrumenten also, wie Wien sich ausdrückt, eigentlich nnr eine zufällige Nebenerscheinung, und wir sind daher noch wert davon ent fernt, Töge zu erzeugen, deren Gnergie etwa dazu auer e chen würde, die Mauern von Jerlcho auch nur merkbar zu erschüttern, geschweige umjuwerfen. In dieser Tatsache ig einer der Gründe dafür, daß exakte Messungen von Tonstärken so überaus schwierig find, und doch bedarf dies Gebiet sehr dringend weiterer Burcharbeitung nicht nur aug rein wiffenschaftlichen, so ndern auch aus prattischen Gründen. Bei Schwerhörigen t es n. B ie e wichtigsten Aufgaben des Arztes, den Grad der Schwerhörigkeit fesf⸗ zustellen, wat mangels einer exakten Methode bel der Bestimmung der Tonstärke heute meist noch in der jehr primitiven und ungenauen Weise geschteht, daß man festzustellen sucht, bis in welche Gar fernung noch ein Flüstern vernommen wird. Die Zukunft wird hier wohl noch wesentliche Verbesserungen hrirgen.

Wohlfahrtspflege.

Die Rechtsberatung der minderbemittelten Volks kreise Deutschlands,

über die das Kaiserliche Statistische Amt in einer Sonderbeilage zum Maiheft des ‚Reichsarbeitshlatts“ eine eingehende Statisttk ver⸗ öffenkllicht, dat' im Jabre 1514 infolge des Krieges einen geringen Rückgang erfahren. Während 1911 im ganzen S72 Auskunftstellen 1696273 Auskünfte erteilten und 439 781 Schriftsätze anfertigten, im Jahre 1912 916 Auskunftstellen 1818 239 Auskünfte erteilten und 458 J25 Schriftstücke ansertigten, im Jahre 1913 145 Auskunft stellen 1 987 605 Auskünfte erteilten und 521 322 Schrift tz an fertigten, belief sich im Jahre 1914 die Zahl der Stellen auf 1027, die der Auskäanfte auf 1780 570 und die der Schriftlätze auf 4h9 765 ohne die in die Statistst nicht aufgenommene Tätigkeit der von e, , . aller Art nur für den Krieg ein⸗ erichteten Kriegaberatungsstellen.

; . . und staatliche. Rechtsauskunftstellen haben im Fabre 1914 336 653 Auskünfte erteilt und 57 412 Schrift⸗ sätze angefertigt. Rechtsauskunftstellen gemetlnn äs iger e n. einigung en sind 35 mit 201 375 Auekünsten und 35 424 Schrift⸗ säͤtzen“ aufgeführt. Dem Verband der deutschen gemein; nützigen und unparteiischen Rech isaus kunft stellen (Sitz Lübeck gehören fast alle gemeindlichen und fiaatlichen sowie Rechts auskunftstellen der gemeinnützigen Vereinigungen, ser ner einige Rechtzautkunftstellen für Frauen, Aut kunfistellen von Arbeltgebenn und von Privatangeftellten vereimtgungen, ländliche und lat holische Rechtsauskuͤnftstellen an, die durch ihn die Vertretung bei dem Reichs⸗ versicherunggzamt vornehmen lassen. Nach einer NUebersicht über die Tätigkeit deö Verbandes in der Zeit von Ottober 1913 bis April 1915 betrug die Zahl der ordentlichen Mitglieder, d, h. der jen gen, die befondere Rechtsauskunftstellen unterhalten, am Schlusse der Be⸗ richtg zeit 202, die der außerordentlichen Mitglteder, die Auẽkunftstellen errichten oder die Bewegung fördern wollen, 216 Nach Ausbruch des Krieges besonders suchte der Verband die Gemeindeyertretungen zur Errichtung unpartelischer Rechte auskunftstellen anzuregen und bot seine Unterstützung hierfür an. Namentlich war er 1914 um die Ausbreitung der gemeinn iz igen Rechtsauskunft auf. dem Lande bemühi. Bei einer Umfrage des Verbandeg über die Tätigkeit der Rechte aut kunftstellen während des Krieges ergab sich eine bedeutende Za⸗ nahme der Zahl der beratenen weihlichen Personen. Während tin Jahre 1513514 die weiblichen ungefähr 38 v. H. der Gesamtiahl e beratenen Personen ausmachten, stieg das Verhäfstniz im Jahre 1914/15 auf 51 v. O. Auf die Frage nach der Schlichtungstäͤtigkeit ist von der Mehrzahl der Rechtsaaskunftstellen geantwortet worden, daß in allen Fällen der Versuch eines gütlichen Ausgleichs gemacht werde, wenn nur geringe Aussicht auf Cifolg bestehe. BVergzleichkane zahlenmäßige Angaben über diese Tätigkeit liegen nur von 21 Rechts⸗ auskunftstellen vor. Diese haben von August 1914 bij April 1915 3586 Schlichtungeversuche angesteüt (gegen 3142 in den entsprechenden Monaten von 1913/14); hiervon haben 2667 (1913,14 1821) zur Einigung geführt. In einer großen Zahl von Staͤdten sind besondere Einigung säm ter geschaffn worden, die zum Teil mit den Rechtgauskunftstellen verbunden sind oder mit ihnen zusammen arbeiten. Rechtsaugkunft⸗ und Schotz⸗ stellen für Frauen, die von Frauenvereinigungen eingerichtet sind, bestanden 169; die 103 Stellen, von denen zablenmãßige Angaben vorltegen, haben im Jahre 1814 74 363 Auskünfte erteilt und 16 103 Schriftsätze angefertigt. Außer diesen Rechtsauskunfistellin sind noch andere ausdrücklich für Frauen bestimmt. Die Mehrzahl ber Rechtzauskunftstellen für Frauen sind dem Rec is sch utz⸗ verband für Frauen 5 alle) angeschlossen. Nach dessen Jahretzbericht wurden von 982 Stellen, die für das Jahr 1914 .

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