Kriegsnachrichten.
Großes Hauptquartier, l. Juni. (B. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz. Beiderseits der Maas heftige Artillerie kãmpfe. Vie gestern gemeidele Beu ke! aus den Angriffen östlich
des 3 it sich noch um 3 Geschütze und 7 Maschinen⸗ gewehre erhöht.
Westlich von Markirch machte eine deutsche Patrouille, die in die französischen Gräben eindrang, einen Offizier und 17 Mann zu Gefangenen.
. Oestlicher Kriegsschauplatz. . 6 von Krewo stießen deutsche Erkundun sahteilungen in die russische Stellung vor; sie jerstörten die feindlichen An⸗ lagen und brachten über 165 Russen als Gefangene sowie ein Maschinengewehr zurück
Balkan⸗Kriegs schauplatz. Nichts Neues. Oberste Heeres leitung.
Großes Hauptquartier, 12. Juni. (W. T. B. ) Westlicher Kriegsschauplatz.
In der Champagne, nördlich von Perthes, drangen a. Erkundungsabteilungen in die französischen Stellungen, machten nach kurzem Kampf 3 Offiziere und über 160 Mann zu Gefangenen, erbeuteten 4 Maschinengewehre und kehrten planmäßig in die eigenen Gräben zurück. .
Beiderseits der Maas unverändert lebhaftes Artillerie⸗
feuer. Oestlicher Kriegsschauplatz.
Deutsche und österreichisch⸗ungarische Truppen der Armee des Generals Grafen Bothmer warfen russische Abteilungen, die nordwestlich von Bu ezacz (an der ö im Vorgehen waren, wieder zurück; über 1300 Russen blieben als Ge⸗ fan gene in unserer Hand.
Im übrigen hat sich die Lage der deutschen Truppen nicht geändert.
Balkan⸗Kriegssschauplatz. Keine Ereignisse. DOberste Heeresleitung.
Großes Hauptquartier, 13. Juni. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz.
Gegen einen Teil unserer neuen Stellungen auf den Höhen südöstlich von Ypern sind seit heute örtliche Angriffe der Engländer im Gange.
Auf dem nn Magsufer, beiderseits des von der . Dou aumont nach Südwesten streichenden Rückens, choben wir unsere Linien weiler vor.
Destlicher Kriegs sch auplatz.
An der Dünag südöstlich von Dubeng zersprengte das Feuer unserer Batterien eine russische Kavallerlebrigade.
Nordöstlich ven Baranowitschi war das feindliche Artilleriefeuer lehafter.
Die Armee des Generals Grafen Bothmer wies westlich von Pzrewloka an der Stry pa feindliche Angriffe restlos ab' Sei Podhajce wurde ein russisches Flugzeug von einem
deutschen Flieger im Luftkampf bezwungen; Fuhrer und Beob— achter ein französischer Offizier — sind gefangen, das Flug⸗ zeug ist geborgen.
Balkan Kriegs schauplatz. Nichts Neues. Oberste Heeresleitung.
Wien, 10. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Russischer Kriegsschauplatz.
Im Gegensatz zum vorgestrigen Tage sind gestern wieder an der ganzen Nordostfront äußerst erbitterte Kämpfe entbrannt. Zwischen Okna und Dobronoutz wurden an einer Stelle 8, an einer anderen 5 schwere Angriffe abgewiesen, wobei sich unser schlesisches Jägerbataillon Rr. 16 besonders hervortat.
An der unteren Strypa haben starke russische Kräfte nach erbittertem Ringen unsere Truppen vom Ost⸗ auf das Westufer zurückgedrängt.
Nordwestlich von Tarnopol schlugen wir zahlreiche russische Vorstöße ab.
Im Raume von Luck wird westlich der Styr geläm ft.
Bei Kolki und nordwestlich von Czartorysk wurben rus sische Uebergangsverfuche verelzelt.
Ita lienischer Kriegs schauplatz.
Vorstöße der Italiener gegen mehrere Stellen unserer ront zwischen Etsch und Brenta wurden abgewiesen. u den bisher gezählten Gefangenen im Angriffsraum sind
über 1600, darunter 25 Offiziere, dazugekommen.
Vor dem Tolmeiner Brückenkopf zerstörten unsere Truppen nach kräftiger Artilleriewirkung die Hindernisse und Deckungen eines Teils ber feindlichen Front und kehrten mit
Gefangenen, darunter 5 Offizieren, ferner mit einem Maschinengewehr und sonstiger Kriegsbeute von dieser Unter— nehmung zurück.
Sü döstliche r Kriegsschauplatz. An der unteren Voljusa wurden italienische Patrouillen durch Feuer zersprengt. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Wien, 11. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Russisch er Kriegsschauplatz. Destlich von Kolki hat der Feind vorgestern abend mit drei Regimentern das linte Styr⸗Ufer gewonnen. Er wurde 6 durch den umfaffenden Ge enangriff österrelchisch⸗ ungari⸗
cher Truppen wieder Über den Fluß geworfen, wobei acht russische ffiziere, 1599 Mann un' 13 Maschin engewehre in unsere Hand fielen. Nordwestlich von Tarnopol eroberten wir durch Gegen⸗ 3 . vom Feind unter gioßen Verlusten erkämpfte Höhe
mu
Im Nordostteile der Bu kow ina wurde wieder überaus
erbittert gelämpft. Der Druck überlegener gegnerischer Kräfte, die mit einem auch bei diesem Feind einzig dastehenden rück⸗ sichtslosen Verbrauch des Menichenmaterialtz angesetzt wurden, machte es notwendig, unsere Truppen dort vom Gegner los zu⸗ lösen und zurückzunehmen.
Italienischer Kriegs schauplatz. Die Italiener erneuerten ihre Vorstöße gen einzelne
e kö und wurden wieder überall rasch . blutig abge⸗ wiesen.
Auf dem Monte Lemerle griffen unsere Truppen die
feindlichen Abteilungen, die sich nahe dem Gipfel noch gehalten hatten, überraschend an, setzten sich in vollen Besitz des Berges und machten über 590 Gefangene.
Unsere Flieger bedachten den Bahnhof von Cividale
mit Bomben.
Sü döstl ich er Kriegs schauplatz.
Nichts von Belang.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
—
Wien, 12. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Russischer Kriegsschauplatz. Im Nordosten der Bukowina vollzog sich die Loslösung
vom Gegner unter harten Nachhutkämpfen.
Eine aus Buczacz gegen Nordwest vorgehende feindliche
Kraftgruppe wurde durch einen Gegenangriff deutscher und rreichisch ungarischer Regimenter geworfen, wobei 1300 Russen in unserer Hand blieben. Auf der Höhe östlich von Wis niowezyk brach heute früh ein starker russischer Angriff unter unserem Geschützfeuer zusammen.
Destlich von Kozlow hoben unsere Streifkommandos einen
vorgeschobenen Posten der ussen auf.
Nordwestlich von Tarnopol wird fortgesetzt heftig ge⸗
kämpft. Die mehrfach genannten Stellungen bei o re⸗ biowta wechselten wiederholt den Besitzer. An der Ikwa und in Wolhynien herrschte gestern verhältnis—
1 Ruhe.
estlich von Kolki schlugen unsere Truppen einen
russischen Ueberagangsverfuch ab. Hier, wie überall, ent⸗ sprechen dem rücksichtslosen Massenaufgebot des Feindes auch seine Verluste.
Italienischer Krieg ssch auplatz.
Die Lage auf dem südwestlichen Kriegsschauplatz ist unverändert. In den Dolomiten und an unserer Front zwischen Brenta und Etsch wurden die Italiener, wo sie angriffen, abgewiesen.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes von Hoefer, Feldmarschalleutnam.
—
Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.
Konstantinopel, 10. Juni. (W. T. B. Das Haupt⸗
quartier teilt mit: Von der Irakfront keine Mel Kaukasusfront: Mitte keine Handlung v wurden verschiedene übe eind es auf unsere vo
feindliches Schiff beschoß in Küste weidende Vieh.
Konstantinopel, 11. Juni. (W. T. B.) Amtlicher icht vom 29. Mai stürkischer Zeitrechnung).
An der Irakfront, im Abschnitt Fel lahie, bombar⸗ dierte unsere Artillerie gestern verschiedene Punkte der feind⸗ lichen Stellung. Zwei feindliche Kanonenbogte, die nicht entfliehen konnten, wurden durch die Explosion von Artilleriemunition, die sie an Bord hatten, in die Luft ge⸗ sprengt. Drei große, von diesen Kanonenbooten gezogene Schleppkähne, die ebenfalls mit Artilleriemunition beladen waren, wurden versenkt. Außerdem wurde durch unsere Artillerie an Bord von vier mit Explosivstoffen beladenen Schleppkähnen ein Brand hervorgerufen; die Kähne konnten sich nur dankt der Strömung retten. Vier große Munitions⸗ depots, die sich am Ufer des Flusses befanden, wurden vollständig in die Luft gesprengt. Durch die Explosion der Geschosse, die sich dort befanden, entstand ein Brand in
Lager eines feindlichen Bataillons, das vollkommen
zerstört wurde. — Bei einem Zusammentreffen mit dem Feinde in der Gegend von Schem dinan E) wurde die fein dliche Kangllerje in der Stärke von mehr als tausend Mann vollständig vernichtet. Nur einer ganz geringen Anzahl von Feinden gelang es, sich zu retten. Viel Vieh, Telephon⸗ apparate und Pontonmaterial sowie eine große Menge von Gewehren und Munition wurden von uns erbeutet.
An der Kaukasisch en Front keine Veränderung. Ein
feindlicher Flieger, der Fotscha im Abschnitt Smyrna über⸗
wurde durch unser Artilleriefeuer in die Flucht gejagt. feindlicher Monitor schleuderte auf der Höhe von olscha
gegen die Gewässer der Bai von kö ) 20 Geschosse, ohne eine Wirkung zu erzielen. An
zeuge eröffneten ein wirkungsloses Feuer gegen bie Höhen öst⸗ lich der Insel Keu ste n. Im Nachmittag des 29. Mai (tür⸗ lische Zeitrechnung) bombardierte ein feindliches Kriegsschiff den Hafen Ka lamaki in dem Distrikt Hasche. Eine Frau wurde getötet, sonst aber kein Schaden angerichtet. .
dere feindliche Kriegsfahr⸗
Konstantinopel, 11. Juni. (W. T. B.) Das Haupt⸗
quartier teilt mit: Nach einem eng, der mit der Niederlage und dem Rückzuge der Russen vor E
unsere Abteilungen die Verfolgung auf, schlugen starke feind⸗ liche Kosakenabteilun gen zurück und drangen in der Nacht zum 9. Juni in Kas ri Schirin ein.
Konstantinopel, 12. Junl. (W. T. B.) Amtlicher Heeresbericht: . ö . — h
an ik in endete, nahmen
An der Irakfront keine Veränderung.
An der Kaukasusfront machten wir im Laufe von ört⸗ lichen Kämpfen am rechten und am linken Flügel eine Anzahl von Gefangenen, eroberten eine große Menge von Gewehren
2
owie Telephonapparate und Schützen rabenmaterial. Das 39 unserem gestrigen Bericht gemeldete , .
welchgs mit der Vernichtung von imgefähr tanfend rufs chen Kavalleristen endete, fand bei dem Flusse Zappe, südlich des Ortes Tscheulemreck und östlich von der Ortschaft
Am adien statt.
Am Vormittag des 10. Juni warfen fünf feindliche Flug⸗ zeuge ungefähr 50 Bomben auf Smyrna ab, die einige Männer, Frauen und Kinder töteten sowie einige Häuser zer⸗ störten. Von den anderen Fronten liegen keine wichtigen
Meldungen vor.
Der Krieg zur See.
London, 10. Juni. (W. T. B.) Nach dem RNeuterschen Bureau“ erklärt die Admiralität, es steht jetzt fest, daß die AHampshire“ am 5. Juni um 8 Uhr Abends auf eine Mine gestoßen und binnen 10 Minuten gesunken ist. Sie war von zwei Zerstörern begleitet, die infolge des schweren Seegangs im Laufe der Fahrt den Kreuzer verloren. Eine eingehende Nachforschung nach den vier Booten, die, wie man sagt, die Hampshire“ verließen, ergab kein Resultat. Man hat jede Hoffnung aufgegeben, daß außer den 12 Personen,
3 auf dem Flosse in Sicherheit brachten, noch jemand
die gerettet wurde.
Am sterdam, 10. Juni. (W. T. B.) Der NYmuider KLorrespondent der Tijd/ meldet, der in Ymuiden angekommene Dampfer „Laura“ habe berichtet, daß er in der Gegend von Terschelling einem deutschen Unterseeboot begegnete, das mit voller Fahrt auf die englische Küste zufuhr. In Ymuiden ein⸗ gelaufene Trawler begegneten einem Torpedoboot unbekannter Nationalität mit zertrümmerten Schornsteinen und .
enen
Masten und einem Schlachtschiff mit halb weggescho Rumpfe, das fürchterlich zugerichtet war.
Bordeaux, 11. Juni. (W. T. B.) Der „Agence Havas“ zufolge brachte der französische Dampfer „Lutèce“ als einzigen Ueberlebenden des norwegischen Dampfers Prosper“, der eine Besatzung von 34 Mann hatte, einen Matrosen mit. Der Dampfer „Prosper“ war auf eine Mine gelaufen und
gesunken.
Wien, 11. Juni. (W. T. B) Amtlich wird gemeldet: Eines unserer Unterseeboote hat am 8. laufenden Monats Abends den von mehreren Zerstörern begleiteten großen ita⸗ lienischen Hilfskreuzer „Principe Umberto“ mit Truppen an Bord torpediert. Das Schiff sank binnen
wenigen Minuten. Flottenkommando.
Ymui den, 12. Juni. (W. T. B.) Nach einer Meldung der „Niederländischen Telegraphen⸗Agentur“ hat der Katwyker Logger „Vooruit“ 5 Mann vom norwegischen Dampfer „Bure“ eingebracht, der sich auf der Fahrt von Lincoln befand
und torpediert worden oder auf eine Mine gelaufen ist.
Malmö, 12. Juni. (W. T. B.) Dem „Ritzauschen Bureau“ zufolge ist der Dampfer „Emmy“ aus Stockholm gestern nachmittag in das Minenfeld bei Falsterbo geraten und in die Luft gesprengt worden. Ein Mann wurde durch die Explosion getötet, vier andere find ertrunken. Der Kapitän und die übrigen vier Mann der Bemannung sind in Malmö
gelandet.
Wien, 12. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Ein Geschwader von Seeflugzeugen hat in der Nacht vom 11. auf den 12. die Bahn strecke San Dona Menre und die Bahnanlagen in Mestre ausgiebig mit sichtlich gutem Er— folg bombardiert, mehrere Volltreffer in die Lokomotivremise erzielt und auch das Arsenal in Venedig mit einigen Bomben belegt. Trotz heftigen Abwehrfeuers find alle Flug⸗
zeuge eingerückt. Flottenkommando.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Künigliche Schauspiele. Mittwoch: Opernhaus. 1656. Abonne— men isborsteslung. (Letzte Vorstellung vor den Ferien) Die Afrikanerin. Oper in fünf Akten von Giacomo Meyerbeer. Tert Bon Eugäne Serthe, deutsch von Ferdinand Gumbert. Musikalische Leitung: Herr Generalmuftkdtrektor Blech. Regle: Herr Regisseur Bachmann. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Chöre: Herr Pro⸗
fessor Rüdel. Anfang 78 Uhr.
Schauspielhaus. 161. Abonnementsvorstellung. (Letzte Vor⸗ stellung vor den Ferien.) Die Journalisten. Lustsplek in Vier Aufzügen von Gustap Freytag. Regie: Herr Oberregiffeur Patiy.
Anfang 74 Uhr.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Margarete Henning mit Hrn. Leutnant Carl
Hoppenrath (Charlottenburg).
Verehelicht: Sr. Frhr. von Düring mit Frl. Hildegard von Fischer (Plochingen a. Neckar). — Hr. Hauptmann Runge mit Frl. Hilde Becker (Naumburg a. S) —= Hr. Profe ssor Dr. Martin
trschner mit Frl. Eva Kapp (Köntgeberg J. Pr.).
Gestorben; Hr. Chefredakteur len Brint (Berlin). — Fil. Frieda
von Kobyllnskt (Pöhnem.
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Exypedition ( Meng ering) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlaggan talt, Berlin, Wilhelmstraße 32. .
Sieben Beilagen (einschließlich Warenzeichenbellage Nr. 46)
und die Liste der fünfundviergzigsten andbriefverlosung der Sůuddeutschen win mn, 9 ö
sotie die A0οοο. Munsaabke der Deutschen werlutlisten.
zum Deutschen Rei
y 137.
chsanzeiger und Königlich P
Nichtamtliches.
Deutsches Re i ch. (Fortsetzung aus dem SHauptblatt.)
Den Entwürfen der am 8. amtlichen Teil sichsanzeigers“ mitgeteilten V villigung von Zahlung hmer und über die Gel ken, Grundschulden und ende Begründung en beigegeb
Begründung em Entwurf einer Verord nun von Zahlungsfrist Die Vermögeneverhältnisse zahlrei h den Kriegsdienst schwer hen Einberufenen sind auf J srit entfremdet. n, ihre Geschäfte
8 6 Abs. 3 der Zahlungsfꝛisten.
Die in den S§ 1 und 2 vor
d. M. vom Bundesrat verab⸗ der heutigen Nummer des erordnungen über die sfristen an Kriegsteil— ten dmachung von Hypo— Rentenschul den waren
Belt der Abgrenzung des
ü ber die Sewilligung egsteilnehmer.
cher Kriegsteilnehmer werden schaft gezogen. ahre binaus ihrer gewohnte
en an Kri
in Mitleiden Die zu den n Erwerbhg⸗ Möglichkeit be⸗ betreiben zu lassen, so läßt sich
doßz infolge der Inan
Rückgang in d
ch häufig für sie die durch Vertreter f Fällen nicht vermeiden, ne zum Krleagdienst ein erheblicher Loge der Kriegsteilnebmer eintritt. lenden Wükungen tunlichst zu mildern Hebiete der Rechtspfle icht genommen werde len Zugriff ihrer Gläubt mmenbruch herbeiführen Das Gesetz, betre knehmung ihrer Rechte behin (Reicht Gesetzbl. S. 328) und widnung zum Schutze An Januar 1916 (Reichs ⸗ Ge sum Teil zu erfüllen. A Hesichtspunkt der prozeffu hhaftlichen Bedrängnis d mäß ihre Fürsorge au bken, hört ihr Sch wenn seine Zuge Nach diesem
dem Gläubiger aufgeno sugust 1914), kung gegen ih dlichen Vorschr Fürsorge f aforderllchen Sch s gewartet werden. Soldaten, die nicht mehr dienstf
n. Der Entwurf knü unge fristen an u ng, über die gerichtlich ha- Gesetzbl. 1915 S. 290) steilnehmer Zahlungsfristen in erwelt⸗ sie dort vorgesehen sind,
ristbestimmung mehrmals ersol
Bu den einzelnen Vorschriften ist zu bemerken:
Zu § 1 Im § 1 ist die Höchstdauer der rl Monate heraufgesetzt und die Be Schulden zugelassen worden, bor oder während der Teilnah nden sind. Voraussetzung für zie wirtschaftliche Lage des Sch
so wesentlich verschlechtert det erscheint. Die Interessen d schriften der Verordnung Zahlungsfristen stimmung der Fritz abzulehnen, unverhältnismäßtgen Nachteil bringt. ung geeigneter Bedingungen wird das Gericht n, daß die Zahlungéfrist von dem Schuldner um andere Gläubiger zum Nachteil des dur nen Gläubigers zu bevorzugen. glatze seiv, die gegenüber einem Gl Zahlungsfrist dabon abhängig 3 noch gegenüber einem oder mehrere ngsfrist bean tragt oder erwirkt. S. 1. Abs. 3 ausdrücklich klargeste gründung abgelehnt werden darf, af der Frist zur Zahlung außerftand
Zu Die Vorschrift sieht die dem für die Ginstellung der Zw daß die Einstell
da es für dle Zwecke des E militärischen Verwendung ob der Schuldner infolge erlitten hat.
er wirtschaft⸗ Es ist notwendig, diefe auszugleichen. dieses Zieles darauf gegen einen über⸗ den wirtschaftlichen
chutz der infolge des Krieges an derten Personen, vom 4. August die zu seiner Ergänzun r immobtler Truppenteile vom etzbl. S. 47) vermögen diese bgesehen davon, daß diefe Ges alen Behinderung, nicht es Kriegsteilnehmers
f Maßnahmen prozessua utz für den einzelnen Krieget hörigteit zur bewaffneten Ma Zeitpunkt können Proze mmen (5 4 Abs. 2 des Zwangtvollstreckungen können wied n betrieben und forkgesetzt werden. iften versagen alfo gerade in dem A gsteilnehmer hesonders g utzmaßregeln kann nicht bis zur reits jetzt mehre
ge muß zur Erreichung die Kriegsteilnehmer er, der ihren dauern önnte, zu schützen.
zu dem Entwur machung von Hy
ffend den S
g erlassene
von dem der ausgehen und ler Natur be⸗ eilnehmer ganz cht ihr Ende sse gegen ihn Gesetzes vom er ohne Be⸗ Die in Geltung ugenblick, in dem är den Krie Beendigung des n sich die Fälle, in die Heimat zurück—
pft an die bewährte Einrichtung der richterli auch formell die Vorschriften der Ver— e Bewilligung von Zahlungsfristen Er läßt zugunsten der Umfang und von er Dauer zu, als und trifft ferner
brge, daß eine F
chterllchen Zablungsfrist auf Frist auch für die erst nach dem 31. Jull 1914, me des Schuldners am Kriege die erwelterte Veigünstigung ist, s duich die Teilnahme am sein Fortkommen läubiger sind durch die gerichtliche
willigung der
heinen Vor
ist die Be biger einen
Svpotheken· und Grundschuldkapitali sonstige Nebenleistungen drei Monate. i leistungen die Fristbestimmung nur einmal zulässig ist, kann bei Kapital- forderungen auch nach Ablauf der Zahlungsfrist die Zwangs vollstreckung bis zur Hauer bon sechs Monaten eingestellt werden; die Einstellung kann mehrmals erfolgen. Den veränderten Hedärfniffen entspricht es die Höchst · grenze der einzelnen Zahlungsfrist für Kapitalforderungen auf ein Jahr, für Zinsen und andere Nebenleistungen auf sechs Monate heraufzu⸗ Da die Dauer der Frist vom Gericht unter Abwägung der beiderseltigen Interessen sestgefetzt wird, sind von der Zulaffung des erweiterten Spielraums Härten gegenüber sorgen. Sie werden im Einzelfalle, j. B. da, wo Vypotheken von der Friedenszeit her einen verhältnismäßigen niedrigen Zins tragen, auch dadurch ausgeglichen werden können, daß die Gerichte die Be⸗ willigung der Zahlungsftist von der Erfüllun abhängig machen; alt eine solche Bedingung wird insbefondere eine angemessene Zinserhöhung in Betracht kommen.
Als unerwünscht ist es viel
ausreichend Durch Auf⸗
ferner verhindern dazu mißbraucht ⸗ ch die Frist ge—⸗ Gegebenenfalls wird es z. B. äubiger beantragte Bewilligung achen, daß der Schuldner n, anderen Gläubigern eine ur Vermeidung von Zweifeln llt, daß der Antrag nicht mit er Schuldner werde auch nach
5§ 2
F§ L entsprechenden Erweiterungen ange vollstreckung vor und bestimmt § 5 der Verordnung gen — mehrfach und ereitg bewilligt
ung — abweichend von die gerichtliche Bewilligung von Zahlungefr wenn eine Zahlungsfrist b gemeinen Regeln. rdnung über die gerichtliche Be— instellungganordnungen schon er⸗ lstreckung begonnen? hat. rechtzeitige Stellung ung von vornherein
dann erfolgen kann, Für das Verfahren g
ablungsfristen die E vor dite Zwangsvo dner ist infolgedessen in der
Erneuerung des Antrags die Zwangsvollstreck ze Dauer der bewilligten Frist hintanzuhalten.
§83 Einstellungefristen können sich für daß die tatsächlichen Ver= g maßgebend waren, nach. Der Gläubiger kann j. B. Vermögeng⸗ otwendigkeit achteile den Nachteile fũr entstehen, daß seine spätere etne solche Gefährdung wird
elten die all ng ist, da streckuug die Einstellurg herbeizuf
Nachteile abzuwenden, die
Lage, durch
Zu zei der längeren Dauer der Hläubiger Nachteile daraus e sse, die für die richterliche Entscheldun (ch wesen liche Aenderungen erfahren. ein? Einberufung zum Heertsdienst sen oder andere undorherges t werden, zu deten Betrag Gläubiger können guch dadurch tedigung erheblich gefährdet wird
e, plötzliche
ehene Umstände in die N hältnis mäßiger N zu machen.
namentlich nicht den Eintritt v
r Abwendung unver den betetligten Kreisen ist desh
ih wangevollstreckung gehin
Einstellung der rung zu verschaffen, geln zuborzukommen suchen. kteckungsgericht, die Einftelfung der auf Antrag des Glaͤubigert gleichen Grundsätzen w
ahiger mit Vollstreckungs⸗ S 3 ermächtigt deshalb das Vollstreckung in den ge⸗ wieder aufzubeben. Dag ie das Verfahren bei An. sächlichen Behauptungen, die den Vor der Entscheidung
andere Glä
fahren folgt ung der Einstell ig begründen, sind glaubhaft Gericht den Schuldner, eben ist, regelmäßig zu höre nach § 793 der
Vorschriften des 8
zu machen. auch ohne daß dies besonderg vor? Gegen die Gntscheidung ofortige Beschwerde statt. Gerichts und
8 entsprechen dem
ivilprozeßordnung s 3 Abs. 2 über die Jsten Und über die Fefsseßung des Streltwern
ordnung über
Erste Beilage
Berlin, Dienstag, den 13. Juni
Zu § 4
Zu § h
Begründung
chu lden.
Die Lage des Haus. und Grundbesitzes hat im Laufe des Krieges bereits zu einer Reihe gefetzlicher Maßnahmen Anlaß gegeben, die eine Abhilfe und Milderung wirtschaftlicher Schäbigungen auf dem Gebiete deg Realkredits anstreben. Soweit ein bllliger Ausgleich zwischen den Interessen des Cigentüme biger nicht schon im Wege gütlicher V die Vermittlung der auf Grund d 15. Dezember 1914 (Reichz⸗Gef ämter erreicht wird, bieten di Bewilligung von Zahlunggfriste
reußischen Staatsanzeiger.
— —— -
Zahlungsfrist durch das Amtsgericht, bei dem der Ugemeinen Gerichtsstand hat. gkeltsgründe für die Einführung des umal die bisherige Regelung dann ein der Hypothekengläubiger seinen neuen Vorschrifien spielt sich somt fahren der Fristbewilligung, staltfindet, aug Grundstück liegt. fahren über die B gleichmäßigen und wird es beitragen, örtlichen Verbaͤltniss träge in die Hand vollstreckung in das unbewegliche Bei der Regelung der materiellen Vorau ntwurf die Besonderhelt auf solche Hypotheken, die vor dem 31. fallen gelassen ist. Bei der Entscheldu i entstandene Hypo daß beide Teile
regelmaßig Verhaͤltnlsse ten Kriegshypothbeken der n dies namentlich dann stücks das Bargebot nicht g gegen ihn auf die Berechtigten Zwangt verstelgerung bestebt die Mögllch⸗ s § 128 des Gesetzes über di⸗ Zwangs⸗ eingetragene Sicherunge. und ihm so über die die sich für ihn oft aus der Not- ihütung eigener Verluste das Grund- Aufgabe der bisherigen Beschränkung ver⸗ neuerdings in der Praxtz hervorgekretene der während des Krieges fällig gewordenen unzulässtg, nachtellige Wirkungen
ist erforderlich geworden, weil Veikennung det die Stundung von Hypotheken- hnt haben, der Schuldner werde Es wird deshalb ines Stundungz⸗ Grunde unzulaͤssig ist. en ist die 3
Bestimmung einer
Verordnung über die gerichtliche Bewilligung von Gläubiger seinen a
Auch, hier sprechen dinglichen Gerichts. e Lucke läßt, wenn ohnsitz im Ausland hat. t für Hypotheken das gesamte Ver⸗ dem Prozeßgerichte in dessen Bezirk das sind für das Ver⸗
. gesehenen Erwelterungen der Vor- schriften üher Zahlungsfristen machen es erforderlich, auch die Ver- ordnung über die Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung elner Geld— forderung (Reichs. Gesetzbl. i9gi5 * S. 282) zuqunsten der Krieggtell. nehmer auf die nach dem 31. Juli 191 auszudehnen, sofern sie vor der w standen sind. Auch hier ist die Ausdehnung an die Voraussetzung ge⸗ bunden, daß die wirtschaftliche Lage des Schuldnerg durch die Teil⸗ nahme am Kriege so wesentlich verschlechtert ist, daß sein Fortkommen gefährdet erscheint.
soweit es nicht vor schließlich vor dem Amtegerichte ab, Entsprechende Pereinfachungen sind eseitigung von Rechtsfolgen vorgesehen. zweckenisprechenden Handhabung der Ve enn im Wege der Geschäͤftgverteilung, e dies gestaiten, die Gntscheidung über die An— gelegt wird, der die Zwangs Vermögen bearbeitet.
setzungen für die Zablungs⸗ auf, daß die Beschränkung Jull 1914 entstanden sind, ng über Zahlungssristgesuche hekenforderung schon bei Begründung
4 entstandenen Geldforderungen äbrend der Kriegsteilnahme ent-
desselben Richters
6 dem die neuen Er— lelchterungen zugute kommen, geht der Entwurf von dem der
sprechung geläufigen Begriffe des Kriegstellnehmers im Sin S 2 des Gesetzes vom 4. August 1914 (Reichs. Gefetzbl. S. J28) aus, berücksichtigt daneben aber auch alle Personen, die vermöge shres Pienst⸗ verhältnisses, Amtes oder Berufs oder Seemacht geböten. Die Unterscheidung zwischen Angehörigen mobiler und immobiler Truppentetle fällt danach für den Geitungs— berelch des Entwurf weg. Sie entbehrt hier der inneren Berechtigung, niwurfz nicht auf die Art und Weise der des Schuldners, sondern darauf ankommt, dieser Verwendung wirtschaftliche Nachteile
frist weist der
u den immobilen Teilen der Land- bings der Kntstand
der Forderung mit
Gewicht fallen. daß eine Zahlungs Billigkeit ent spricht werden, wenn der Ersteher eines Grund berichtigt und deshalb die Forderun übertragen wird (5 118 des Gese und die Zwangsverwaltung). keit, ihm für die auf Grund de versteigerung und die hvvothek eine Zahlungs Schwierigkeiten hinwegzu wendigkeit ergeben haben, zur Ve stück zu erstehen. hindert zuglelch, daß die Auffassung, eine Stundung Zinsen älterer Hypotheke t, Eine weitere Aenderung die Gerichte Zweckeg der bisherigen Vorschiften kapitalien mit der Begründung abgele auch nach dem Ablauf der nunmehr ausdrücklich vorge gesuchg für Kapitalschulden a Neben der Erwelterung einer selbständigen prozeffualen dem bisherigen Umfang nicht m es sich, zum Schutze des S e hinsichtlich des Vollst
Immerhin können die frist auch bei sogenann Von Bedeutung kan
tzes über die feiner Verordnung über die Geltend⸗ In solchem Folle potheken, Grundschulden und Renten; Zwangsverwaltung
rist zu bewilligen
re und seiner Hypothetengläu⸗ erständigung, insbesondere durch r Bundegrats verordnung vom etzbl. S. II) bestellten Cintaungö— e Verordnungen über die gerichtliche iisten und über zie Folgen der nicht recht. zeitigen Zahlung einer Geldforderung Reichs. Gesetzbl. 1915 S. 256, 292) eine Handbabe, um durch richterliche Entscheidung die Zahlung pflicht hinauszuschieben und die infolge getretenen Rechtsnachtelle zu beseitigen. Erweiterte Stundungtz⸗ möglichkeiten sind durch die Verordnung, betreffend die Bewilligung von Zahlungsfristen bei Hypotheken.“ und Grundschulden (Reicht⸗ bl. 1915 S. 293) für Hypotheken? und Grundschuldkapitallen vorgesehen. Um den zweiten Hypothekengläubiger gegen Verluste bei Zwangsversteigerungen zu schützen, ist durch die Verordnung vom 10. Dezember 1914 (Reichs. Gesetzbl. S. 495) die Möglichkeit ge= schaffen, den Zuschlag bet einem unangemessenen Bietunggergebnisse zu pbersagen. Endlich ist der Zwangsverwaltu dte Verordnung vom 22. April 1915 (Reichs. Gesetzbl. S. 233) eine Auegestaltung gegeben worden, die sowobl dem Gläubiger wie dem Schuldner verschtedene Erleichterungen bringt.
Infolge der längeren Dauer des Krieges haben sich die Verhält⸗ nlsse des Grundbesitzes welter verschaͤrft. * ,, lig ge⸗ wordener Hypotheken kaptkialten erfordert bei de des Geldmarkteg immer erheblichere Spfer. Au Mittel für eine regelmäßige Erfüllung der Zins perpflichtungen wird duich die fottgesetzte Zunahme der Ausfälle dn Mieten ständtg erschwert werden. Um dieser Notlage abzuhelfen, bedürfen die bis herigen Vorschriften in verschiedenen Richtungen der Ergänzung. Dabei erscheint es zweckmäßig, die neuen Vorschriften nicht im Wege einer Aenderung der bisherigen Verordnungen zu treffen, sondern die in Betracht kommenden Rechtserleichterungen in einer das Gebtet des Realkredits erschöpfenden Verordnung zusammen jufassen.
Die Höchstdauer der richterlichen Zahl ungsfrist beträgt zurzeit für en sechs Monate, für Zinsen und Während bei Zinsen und Neben.
rist nicht zahlen können. leben, daß die Ablehnung e us dem bezeichneten der Zahlungsfrist Einstellung der Zwangsvoll sst ehr erforderlich. pothekenschuldners die reckungsmittels der zuzulafsen, wenn eine materie
Nichtzahlung der Zinsen esn⸗
Dagegen empfieblt prozessuale Ein⸗ Zwangẽ ber steigerung le Stundung nicht Die Verhältnisse können ssen unbillig wäre, dem ; ögensstücke des Schuldners Entziehung des Grundstücks chuldner eine zu große e, wenn die Zwa betrieben wird,
beansprucht wird oder nicht erfolgen kann.
daß es bei Abwägung der Intere äubiger jeden Zugriff auf bereite Verm zu untersagen, während anderseits eine Zwangsversteigerung für d Dies gilt insbesondere. nsen und Nebenforderungen Stundung nach Ablauf der
f glichst regelm wärtigen Verhaälinkff u rechnen ist, besonders unerwünscht, äge entiogen ssenabwagung
ng von Grundstücken durch
Härte bedeute versteigerung wegen Zi für die eine weltere willigten nicht mehr zula muß, daß der Sch so ist es doch
. r age r, , ö dte Aufbringung en ö ö
uldner die Zinsen mö en, wo auf ein
unter den gegen günstiges Bietungsergebnig nicht; wenn ihm das Grundstück nur wird, ohne daß die Mö hesteht. Die Absi lichst zu vermeid abzielen, den R Zwangs versteige Jahre rückständigen Zinsanspr Wenn die Verwirklichung d ß durch ein unbe
nachstehenden
wegen geringer ZJinsbetr glichkeit einer richterlichen Intere ansprüche tun⸗ nde, die darauf Gesetzes über die
cht, Zwanggoersteigerungen wegen der Zint en, liegt auch zahlreichen Anregungen zugru ang der vierten Klasse des § 10 des rung und die Zwangsverwaltung den länger als zwei üchen bis auf weiteres zu erhatten. ieser Anregung dem Bedenken be— grenztes Anwachsen von Zins.
Berechtigten
edenken zu vermeiden. Bei der v
gegnen muß, da rückständen
Weg geeignet, dieses B pern Regelung bleibt einerseits dem Gläubiger der friedigung wegen seiner Ansprüche,
eingeschlagene orgeschlagenen Weg der Zwangsver⸗ insbesondere wegen anderseits ist dem Anschwellen von ich vorgebeugt, daß der Entwurf die er Gläubiger Zinsen für zwei Jahre 1dem jedem Berechtigten Gelegenheit wenn ihm Zinsen
waltung zur Be seiner Zinsforde wieder lehrenden Leistungen dadu Einstellung untersagt, fofern d zu beanspruchen hat, und auße gibt, die Aufbebung der Einste Range vorgehen.
g der Zwangsversteigerungen kommt mittelbar er zweiten Hypothet zugute,
Außtzfall ihrer Rechte bewahrt bleiben.
Wahrung ihrer Rechte dient eine weitere Neuer durch die zu ihren Gunsten über den Rahmen d 10. Dezember 1914 Reichs. Gesetzbl. S des Zuschlags schon dann
gebot nicht gedeckter Teil Vierteile des Grundstückswe durch geschaffenen Erleichterungen und des EntwursJz bestehende Möglichkeit, Ersteher für die Schuld auz dem gewährt wird, kann von wertergehe der , wie sie vielfach angere
Die Vorschriften des Entwur
Der 1. Abschnitt (88 1 bis 7) behan fristen für Hypotheken und Grun Stelle der Verordnung über die ge fristen (Reichs. Gesetzbl 1515 S. 2 ordnung, betreffend die Bewilli und Grundschulden (Reichs. Ge GS 8, 9) tritt auf dem Gebiele des Re Verordnung über die Folgen der ni Geldforderung (Reichs Gesetzb behandelt die Zwa erordnung über 19. Dezember 1914 (Reichs. 13 bis 20)
rungen offen;
dem Gläubiger nicht zu be— llung herbeizuführen,
Die Ginschränkun
g bestimmter Bedingungen auch den Gläubigern d
insofern sie dadurch Der unmittelbaren ung des Entwurfs, er Verordnung vom A499) hinaus eine Ve zugelasfen wird, wenn ein durch das der Hypothek innerhalb der ersten drei Mit Rücksicht auf die hier— auf die nach den Vorschiiften daß gegebenenfalls auch dem Meistgebot eine Zahlungsfrist Maßnahmen jum Schutze gt worden sind, abgesehen
fs gliedern sich in vier Abschnitte. delt die Bewilligung von Zahlungs. dschulden und tritt insoweit an die schtliche Bewilligung von Zahlungs- 90); er ersetzt gleichzeitig die Ver- ung von Zahlungsfiisten bei Hypotheken Der 2. Abschnitt alktedits an die Stelle der cht recht ettigen Zahlung einer l. 1915 S. 292). Der 3. Abschnitt G5 10 ngeversteigerung und ersetzt im 3 12 des Zuschlags 499). Der 4. Ab⸗ Uebergangt⸗ eberwaltung bl. S. 233)
fach empfunden worden, daß für voll— streckbare Hyppothekenforderungen die Fristbewilligung nur im Wege Iner Einstellung der Zwanggvollftreckung mögsich ist. Nach § 5 der Verordnung über die gerichtliche Bewilligung von Zahlun gsfrlsten ift zer Schuldner zwar in der Lage, schon vor dem Beginne der Voll⸗ ühren und damit von vornherein die für ihn aus einer eimnal erfolgten Einleitung der Vollstreckung ergeben. Die Ausübung dieser Befugnis ist aber in der Praxis auf Schwierigle Unkenntnis der einschlä igen Befsim Die Einstellung der Zwangs vollstreckung hat zudem nicht die gleiche Rechtswirkung wie dle Bewilligung einer Zahlungs frfft. Wahrend biese elner von dem Gläubiger gewährten Siundung gleichsteht (zu vergleichen S. 15 der Denkschrift über wirtf aus Anlaß des Krieges, Druckiachen d periode 1I. Session 1914 Nr. 26
lten gestoßen und vielfach aus mungen ganzlich unterblieben.
chaftlich Maßnahmen es Meichstags 13. Legislatur⸗ ) kommt der Einstellung der Zwangs⸗ vollstreckung nur eine prozeffuüale Bedeutung zu. Sie vermag on Verzugefolgen zu verhindern. In Alb vielfach der Wunsch laut geworden, an die Stelle der prolessualen Esinstellung eine materielle Zahlungsfrist zu setzen. Da eine solche Regelung auf dem Gebiete de in der Tat gewisse Vorteile bietet, fleht der Entwurf auch bei voll⸗ streckbaren Hypothekenforderungen die Bewilligung von materiellen Zahlungtfristen vor. Auf diese Weise wi giner Zahlungsfrist auch für die Fälle
Bewilligung im Urteil erfolgt war.
gericht übertragen worden, bel dem gründet ist. Bieses Gericht
8 Realkredits
rd die wiederholte Bewilligung ermöglicht, in denen die erste Die Entscheldung ist dem Amts. der dingliche Gerichtsstand be⸗ steht nach der Naiur der Sache den in Betracht kommenden Verhältnissen am nächsten und isf regelmãßig das gleiche wie das nach den biagherigen Vorschriften zuständige Voll- streckungẽgericht (zu vergleichen 5 764 Abf. Z der Zivllprozeßordnung, § 1 des Gesetzeß über die Zwangs versteigerung und die Zwangs⸗ verwaltung, Reichs. Gefetzbl. 1898 S. 715).
Mit dleser Regelung ist eine weltere Erleichterung verknüpft werden. Außerhalb eines Rechtsstreits ersolgt nach § 4 der Ver⸗ die gerichtliche Bewilligung bon Jählungafriften bie
9 Gesetzbl. S.
erordnung über die Zwang Grundstücken vom 22. April 1910 Reichs. Gesetz greift der Entwurf nicht ein.
Zu den einzelnen Vorschriften ist folgendes zu bemerken: J. Bewilligung von Zahlungsfristen
des E ö streckt sich es Entwurfs erstre ) betreffend die
ebenso wie die Bewilligung von und Grundschulden (Reichs.
Die Regelun Verordnung, Zahlungsfristen bei Hypolheken