1916 / 146 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Jun 1916 18:00:01 GMT) scan diff

tffz. Paul Eßlinger n fan en ben Pr * 1

36 12. Kompagnie. Kälberer, Karl 2

Schlierbach, Göppingen gefallen.

Landwehr⸗Jufanterie⸗ Regiment Nr. 124.

. . Kompagnie. ö

. t, Pgul Reutlingen schwer verwundet. i lling, Robert 6.

durch Unfall verletzt.

K 2, Kompagnie.

Eichinger, Georg Markelsßeim, Mergentheim schw. verw.

So m mer, August Großgarkach, Heilbronn I. v. b. d. Tr. . 3. Kompagnie.

Utffz. Wilhelm Möse Celle, Hannover leicht verwundet.

Stütz le Lorenz Vogelplakz, Idsee leicht verw., b. d. Tr.

Schmid, Engelbert Reichenstein, Ehingen gefallen.

Seeburger, Josef Egesheim, Spaichingen I. v., b. d. Tr.

4. Kompagnie.

Ltn. d. R. Wilhelm Seibold Stuttgart gefallen.

Gropper, Josef Kirchdorf, Leutkirch schwer verwundet.

Groß, Georg Reinsbürg, Gerabronn leicht verwundet.

Landi ehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125. I. Kompagnie. Feldw. Franz Wal ter, Lampertsweller, Saulgau, J. v., b. d. Tr. Vzfeldw. Anten Rau Unterkirchberg. Laupheim leicht verw. Birzele, Georg Hohenmemmingen, Heidenheim schwer v. l. Kompagnie. . ; Aberle, Christian Dettenhausen, Tübingen l. v., b. d. Tr.

. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 126.

k Kompagnie.

Geiger, Theodor Locherhof, Rottweil = I. v, b. 7. Tr.

Westphal, Theodor Stuttgart leicht verwundet.

Narzi, Otto Stuttgart schwer verwundet.

Ammon, Otto Heilbronn leichl verwundet.

Krattenmacher, Karl Hummertsried, Waldsee in Gefgsch.

Schnitzler, Karl Hirschau, Rottenburg gefallen.

Geiger, Theodor Locherhof, Rottweil leicht verwundet. 2. Kompagnie.

Maier, Franz Dunningen, Rottweil schwer verwundet.

Röhm, Konrad Mittelstadt, Urach durch Unglücksfall. verl.

Mater, Martin Nattheim, Heidenheim schwer verwundet.

Töppel, Otto Elberfeld gefallen.

Wörbach, Christian Brettach, Neckarsulm schwer verw. 3. Kompagnie.

Utffz. August Link Erzingen, Balingen gefallen.

Plankenhonn, Paul Pfullingen, Reutlingen gefallen.

Stephan, Karl Reudern, Nürtingen gestorben.

4. Kompagnie.

Gefr. Eberhard Lang —Onstmettingen, Balingen J. v. b. d. Tr.

Frick, Karl Zell, Eßlingen leicht verletzt, bei der Truppe.

Haasis, Johannes Onstmettingen, Balingen leicht verm.

Wörner, Karl Eselshalden, Welzheim leicht verw., b. d. Tr. 8. K om n ggnie

Utffz. Karl Enge lmaier Kleineislingen, Göppingen ver⸗

̃ wundet. Nachträglich gemeldet.

II. Kompagnie. Nachträglich gemeldet.)

Pfender Georg Berg, Ehingen verwundet.

Spiegel, Karl Birkenfeld, Neuenbürg verwundet.

. 12. Kompagnie. ;,, Bader, Adolf Gömingen, Tübingen gefallen. Reserve⸗ Jeldartillerie⸗ Regiment Nr. 26. . k

Friedrich Hochberg, Waiblingen schw. v.

6. Batterie. .

Hofsäß, Karl Waldrems, Backnang leicht verw., b. d. Tr.

Feldartillerie⸗Regiment Nr. 29, Ludwigsburg. 2. Batterie. Gefr. Gotthold Straßer . Maulbronn schw. v. Schütz, Robert Schozach, Besigheim leicht verm., b. d. Tr.

Hartmaier,

1. Feld⸗Pionier⸗Kompagnie. Schorp, Lukas Bieringen, Horb leicht verw. (Nachtr. gem.)

1. Reserve⸗Pivnier⸗Kompagnie. Gefr. Georg Herbst reuter Betzweiler, Oberndorf gefallen.

2. Landwehr⸗Pioniner⸗Kompagnie. Utffz. Wilhelm Kaiser Marbach schwer verwundet. Gefr. Georg Braun Riedlingen leicht verwundet. Honer, Josef Spaichingen leicht verwundet. Reurath, Franz Trier, Preußen leicht verwundet. Kost, Kari Bremelau, Münsingen leicht verw., b. d. Tr. Lambrecht, Felir Rottweil⸗Altstadt I. verw. b. D. Tr.

Minenwerfer⸗Kompagnie Nr. 27. Maier, Heinrich Köngen, Eßlingen leicht verwundet. Wiedmann, Bernhard Weißenstein, Geislingen leicht verw. Heutling, Wilbelm Hundisburg, Neuhaldensleben schw. v. Steffens, Hans Lüneburg leicht verwundet. Bauer, August Mosburg, Freising leicht verw., b. d. Tr.

Etappen⸗Munitionskolonne Nr. 28. Essig, Ferdinand Rexingen, Horb leicht verwundet.

Derluste durch Krankheiten usw. 2. Landsturm⸗Infanterie⸗Bataillon Stuttgart. 4. Kompagnie. Kramling, Konrad Nürnberg gestorben. Ersatz Eskadron Dragoner⸗Regiment Nr. 25. Hilsenbeck, Baltasar Stuttgart gestorben. 2. Ersatz⸗Abteilung Feldartillerie⸗ Regiment Nr. 13. 3. Batterie. Härle, Karl Gutenzell, Biberach gestorben. 2. Er satz⸗ Abteilung Feldartillerie⸗Regiment Nr. 28.

4. Batterie . Gefr. Wilb. Rothacker Sindelfingen, Böblingen gestorben.

BGerichtigungen früherer Verlustlisten. Z3u Berlnstliste Nr. SS. Infanterie⸗Negiment Nr. 126, Straßburg. 7. Kompagnie. ; Es ist zu ergänzen: Gefr. Leonhard Pröllochs Stein bach leicht verwundet.

2 Kompagnie. Rauscher, ,, 3 Friedrich) Boll gefallen. X. 139.) .

10. Kompagnie. . ; Es ist zu streicken, weil irrtümlich gemeldet: Greiner, Fritz Karlszuhe erkrankt. (B. . 4 JJ

stetten 10. Gulden, Adolf (nicht Gu

Neumaier, Josef Nassenfel

Utffz. Karl Hörrmann (nicht Hörmann) W

Vzfeldw. Offz. Stellp. Johann (nicht Johann Albrecht)

Locher, Christian (ni

. 3. Vzfeldw. Offz. Stellv. Otto

* 3

2 Ber Lu st 11st en- Zu erluhlisie r. .

Jufanterie· Regiment Nr. 120, Strasburg.

11. Kompagnie.

Gs ist zu ergänzen: nn g. Hans Biberach schw. ver.

Zu Verlustliste Nr. 9.

Jufanterie⸗ Regiment Nr. 120, Strastburg.

8. Kompagnie.

Es ist zu ergänzen: Wetzel Ul,

e 6kar Freudenstadt verw.

Infanterie⸗ Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd.

9. Kompagnie.

Es ist zu ergãnzen: Vzfeldw. chwer verwundet.

Kompagnie.

Berichtigungen zu Verlustliste Nr. 2A.

stav Adolf Ulm gefallen.

Off krei berger Nieder.

Infanterie⸗ Regiment tr. 1809, Tübingen⸗Gmünd.

10. Kompagnie.

Zu Verlustliste Nr. 10.

Scheerer, Karl Atzenrod (nicht Atzenrie) verwundet.

Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd.

*

5. Komp

Zu Verlustliste Nr. 11.

agnie. s (nicht Hasenfels) gefallen.

Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd.

ß. Kompagnie.

8. Kompagnie.

meier) Augsburg gefallen.

Es ist zu ergänzen: Hirschle, Cugen Allmendingen I. v.

Zu Verlustliste Nr. 12. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119. ( 2. Kompagnie. Es ist zu streichen

Zu Verlustliste Nr. 21.

Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg.

11. Kompagnie.

Stuttgart) schwer verwundet. 12. Kompagnie.

Stetten) verwundet.

Es ist zu ergänzen: Ltn. Erich Herter Ulm schwer verw.

Zu Verlustliste Nr. 23. Reserve⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 120. 12. Kompagnie.

Verwundung gestorben. , ,. Zu Verlustliste Nr. 24.

Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125.

10. Kompagnie. (V. L. 350.) Zu Verlustliste Nr. 33.

allen.

10. Kompagnie. München gefallen. (V. L. 350.) Zu Verlustliste Nr. 34.

Landwehr ⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125.

Lesker

Grenadier Regiment Nr. 119, Stuttgart.

11. Kompagnie. mißt, war verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 36.

Landwehr⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 119.

8. Ko mpagnie. in Gefgsch. (V. L. 244.)

Zu Verülustlist-: Nr. 42. Infanterie Regiment Nr. 120, Ulm. 9. Kompagnie.

12. Kompa

Zu Verlustliste Nr. 43.

Berichtigung zu Verlustliste Nr. 93.

Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. 12. Kompagnie.

Zu Verlustliste Nr. 44.

Steiner, Christian (nicht Christ) Kirchentellinsfurt schw. v. Gefr. Matthias Bergmaier (nicht Joh. Mathias Berg⸗

weil irrtümlich gemeldet: Wolpert, Res. Nagold verwunbet. .

estheim (nicht (V. E.

52.)

Kaltlenberger, Ernst (nicht Ernst Otto) Ilingen (nicht

Schwenk, Johannes Trailfingen zuerst verwundet (V. L. 23), ! dann verwundet u. vermißt (V. L. 326), inf.

Gefr. (nicht Ldw.) . Schmid Munderkingen ge⸗

Metzger (nicht Mezger), Gottlob Plieningen bish. ver— chl Karl Ehristianꝛ Stuttgart -⸗Heslach

Kemmner, Christian (nicht Christ Unterensingen verw. Roth, Ernst (nicht Ernst Wilh.) Neckarhausen gefallen.

nie. Gefr. Heinrich (nicht Heinrich en üller, Eßlingen, vermi

Rist, Franz (nicht Franz Anton), Musbach, gefallen. V. L. 31

Dukek (nicht Ducke ch, Jakob Suppingen verwundet.

Infanterie⸗Regiment Nr. 1890, Tübingen⸗ Gmünd.

10. Kompagnie.

Zu Verlustliste Nr. 45.

Landwehr⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 128.

Kompagnie.

leicht verwundet.

6. Kompagnie. i Stroppel, 8. Kompa r, Karl, Tamb. Hohenacker

er, Johann (nicht Johann Georg)

11. Kompagnie.

gnie. eg re

e ch t

Zu Verlustliste Nr. 48. Infanterie Regiment Nr. 120, Ulm. q 109. Kompagnie.

Geft. Artur (nicht Louis Artur) . Glauchau) verwundet.

er, Konstantin Donaurieden (nicht Mussingen)

Blessing, Taver (nicht Franz aver) Bartholomä gefallen.

Kurtz Reutlingen (nicht Stuttgart) Richard Warthausen (nicht Gaisbeuren) l. v. Karl Alttann (nicht Höll) leicht verwundet.

nicht Biberach a. Riß) J. v. . 5 2. haller

l. v.

aum ann Rethenbach (nicht

J

ö

Göttingen gef

Ltn. d. R. Gotthilf (nicht G) Eßlinger

Zu Berlustlifte Nr. 82. Pionier⸗Bataillon Nr. 13, Ulm. 4. Ko .

schwer verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 53. Grenadier⸗ Regiment Nr. 123, Ulm. 9g. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Un seld, Philipp

en.

Zu Verlustliste Nr. 63. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg.

. - Es ist zu ergänzen: Ltn. d. R. Hermann Rfister Hart,

Haigerloch leicht verwundet.

Zu Verlustliste Nr. Tz. Infanterie Regiment Nr. 126, Straßburg. 2. Kompagnie.

Bruder, Georg (nicht Binder, Joh. Georg) Tübingen I. ,

9. Kompagnie

Dominikus, Georg Riethtim Gicht Urach schwer vern,

Zu Verlustliste Nr. 77. Jnfanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 11. Kompagnie.

Waller, Friedrich (nicht Friedrich Johann) Hall gefallen ö R .

Zu Verlustliste Nr. 79. Reserve⸗Infanteri⸗Negiment Nr. 120. 12. Kompagnie.

Baumgärtner, Georg (nicht Johannes, V. 8. 79, und nicht

Johann Georg, V. L. 2066) Bergerhausen zuerst verwundet (V. L. 79), dann verwundet und vermißt (V. L. 206), gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 81. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm.

6. Fompagn ie. ; ainbeppach gef

Zu Verlustliste Nr. 99. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. l. Kompagnie.

Strobel, Hermann (nicht Wilh. Hermann) Stuttgart gef.

Zu Verlustliste Nr. 103. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119. S. Kompagnie.

Knorr, Johannes Münsingen bisher verwundet, gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 107. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 2. Kompagnie.

Wübbenhorst, Gustav (nicht Gustav J Ostern· .

burg gestorben. (V. L. 146).

Zu Verlustliste Nr. 111. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 5. Kompagnie. . Gefr. Erwin Sick Heidenheim bisher vermißt, gefallen.

Zu Verlufstliste Nr. 113. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.

5. , Paulus, Gottlob (nicht Karl Gott) Deckenpfronn schw. d.

Zu Verlustliste Nr. 118. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247. 12. Kompagnie.— Göttle, Anton Unterelchingen bisher vermißt, war verwundet,

Zu Verlustliste Nr. 138. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. 3. Kompagnie. . Niederberger, Christof Söhnstetten bish. v., auch vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 1 46. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.

.; 12. Kompagnie. Rebholz, Matthäus (nicht Matth. Ennetach verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 1151. Pionier⸗Bataillon Nr. 13, Ulm.

I. Kompagnie, Seitz, Bernhard Bargau (nicht Hedelfingen) leicht verwundet,

Zu Verlustliste Nr. 155. Grenadier⸗ Regiment Nr. 123, Ulm.

10. Kompagnie. Gloning, Josef (nicht Zaver) Buchhausen verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 1188. Infanterie Regiment Nr. 16, Straßburg. 2. Kompagnie. Walter, Mar Loßburg (nichl Bächenberg) schwer verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 191.

Landwehr⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 119.

6. Ko mpagnie. . Drescher, Karl Leipzig⸗Gohlis (nicht Salach) gestorben. (V. L. 259.)

.

Zu Verlustsiste Nr. 216. Infanterie⸗Regiment Nr. 189, Tübingen⸗Gmünd.

S. Kompagnie. Hirschle, Eugen Allmendingen (nicht Mundeldingen) J. vem.

Zu Verlustliste Nr. 219. Infanterie ⸗Regiment Nr. 120, Ulm. Kompagnie.

. 10 Oesterle, Gottlieb (nicht Gottl. Ebersbach leicht verwundet.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt

Berlin SMW. Wilhelmstroße Nr. 22

. ö. . Es ist zu ergänzen: Lin. d. . Max Leypoldt Backnang

die ahmen jm. vom 4. Angust 1914 (Reichs-Gesetzll. S. Za P folgende Verordnung erf fr (Reicht · Geset ö

. Cen g ist,

Deutscher

9

Ver Gezugaprein beträgt vierteljährlich 6 40 9. Ale Rostanstalten nehmru Gestellung an; für Gerlin auher den Nostaustalten nnd Zeitungaspeditenren sur Kelbstabholer auch die Expedition 8m. 48, Wilhelmstraße Nr. 22.

Einzelne Num mern ko sten 28s 8.

Anzeigenpreis fur den —s— h gespaltenen Einheits zeile 80 g, einer 8 gespaltenen Ciuheitzzeile 86 3.

zeigen nimmt an:

Mn ! dir Königliche Ezpedition der Reicht · ind Ataataz auzei gers

Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 2.

M 146.

SJuhalt des amtlichen Teiles: Ordens verleihungen ꝛc.

Dentsches Neich.

Bekanntmachung über untaugliches Schuhwerk.

Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über untaug⸗ liches Schuhwerk.

Belanntmachung über Preisbeschränkungen bei Verkäufen von Seilerwaren.

Bekanntmachung über das Verbot des Vorverkaufs der Ernte des Jahres 1916.

Bekanntmachung, betreffend die zwangsweise Verwaltung fran⸗ zösischer Unternehmungen.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 180 des Reichs⸗

Gesetzblatts. Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige i ,,,, ; 6

Mitteilungen über die Einziehung von Diphtherie⸗Heilsera und

Tetanus⸗ Serum. Bekanntmachung, betreffend die Auslosung von vormals Han⸗ noverschen 4 prdzentigen Staatsschuldverschreibungen. Bekanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.

Msle ät der sd ig baten Auerghaäuasi gern

z e 256 sn . j ö .

dem Umtsvorsteher a. D. Rönnefarth in Tarmow, Kreis Osthavelland, die Königliche Krone zum Roten Adler⸗ orden vierter Klasse,

dem Obersten z. D. von Wagenhoff, zurzeit Inspekteur der Ersatzeskadrons V. Armeekorps, den Königlichen Kronen⸗ orden zweiter Klasse,

dem Geheimen Rechnungsrevisor beim Rechnungshofe des Deutschen Reichs, Geheimen Rechnungsrat Goerlitz und dem Gerichts kassenrendanten, Rechnungsrat Erden sohn in Dort⸗ mund den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Revierinspektor a. D. Maschke in Klein⸗Zschachwitz, Sachsen, das Verdienstkreuz in Gold,

dem Eisenbahnlokomotloführer a. D. Ande in Riedisheim, Kreis Mülhausen i. E., und dem Fußgendarmeriewachtmeister Fitzermann in Lissa i. P. das Verdienstkreuz in Siber,

den Eisenbahnschaffnern a. D. Claire in Mülhausen i. E., Ficking er in Rilchingen. Landkreis Saarbrücken, und Reuter in Ulflingen, Luxemburg, dem Eisenbahnlademeister a. D. Schröder in Niederjeutz, Kreis Diedenhofen Ost, dem Eisenbahn⸗ weichensteller . D. Ves que in Oetringen, Luxemburg, dem bis⸗ herigen Eisenbahnschlosser Bohrer in Nixheim, dem Hisherigen Eisenbahnwerkhelfer Die tsche in Riedisheim, beide Kreis Mülhausen i. E., dem bisherigen Eisenbahntischler Mehne in Bischheim, Landkreis Straßburg i. E., dem bis⸗⸗ herigen Eisenbahnzuschläger Schmidt in Straßburg i. E, den bisherigen Eisenbahnrottenarbeltern Brequel in Salzdorf, Kreis Chäieau⸗Salins, und Hartmann in Gemar, Kreis Rappoltsweiler, dem bisherigen Eisenbahngüterbodenarbeiter Wagner in Straßburg i. E. Neudorf und dem bisherigen Hahnhofsarbeiter Schmitt in Kuhmen, Kreis Bolchen, das Allg emeine Ehrenzeichen,

dem Torpedooberbootsmannsmaaten Köring von einem Torpedoboot beziehungswelse von der J. Torpedodivision die Rettungsmedaille am Bande sowie

dem Generaldirektor Peter Westen und seiner Ehefrau, Marie geborenen Appelt, in Slkusz, Gouvernement Kielce, die Rote Kreuzmedaille dritter Klasse zu verleihen.

een

Deu tsches Reich.

Bekanntmachung über untaugliches Schuhwerk. Vom 21. Juni 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗

1 Lederneg Straßenschuhwerk, . Absatz oder Laufsohle ganz oder

tellweise oder deffen Brandfrhle oder Hinterkappe gan oder zum Kößßeren Teil aus Pappe oder . . tf bench, der nicht geeignet ist, Leder Kigebaiten,

zu ersetzen, darf gewerbsmäßig nicht beraestellt, verkauft oder sonst in den Verkehr gebracht werden. as gleiche gilt für lederneg Straßenschuhwerk, dessen Absatz im oberen (gCauf ) Tell gus einem anderen Stoffe als Leder besieht. Besteht ö , . oder in. . n. e. eder zu ersetzen, so muß sie im er en enden eieichnung versehen sein.

Absätze mit Gummibeschlag und Sohlen aus Gummi, Balata oder Hol; werden durch die Vorschriften des Abs. 1 Satz 2 und dez Abs. Z nicht betroffen.

82 Der Reichskanzler erläßt die Besiimmungen zur Ausführung dieser Verordnung; er bezeichnet insbesondere die Stoffe, dle geeignet sind, Leder zu ersetzen.

83

Die Beamten der Polizei und die von ihr beauftragten Sach⸗ verständigen sind befugt, in die Betriebsräume, wo i erk ö. gestellt, gelagert, verpackt, gufbewahrt oder feilgehalten wind, jederzeit eimutreten, daselbst Besichtigungen vorzunchmen, Geschäftsaufzeich⸗ nungen einzusehen und nach ihrer Auzwahl Proben zur Unter uchung gegen Empfangsbestätigung zu entnehmen.

Die Unternehmer der im Abs. 1 bezeichneten Betriebe sowie die von ihnen bestellten Betriebsleiter und Aufsichtgpersonen find ver⸗ pflichtet, den Beamten der Polizei und den Sachverständigen Augz= kunft über das Verfahren bei Herstellung der Erzeugnisse und über die zur Verarbeitung gelangenden Stoffe, in besondere über deren Menge und Herkunft zu erteilen.

8 4 Die Sachverständigen sind, vorbehaltlich der dienstlichen Bericht⸗ erstattung und der Anzeige von Gesetzwidrigkeiten, verpflichtet, über die Einrichtungen und Geschästaverhältnisse, die durch die Äufsicht zu ibrer Kenninisß kemmen, Verschwiegenhenn zu beobachten und sich der Muteilung und Verwertung der Geschäfts. und Betrlebegehenmnnisse zu enthalten. Sie sind hierauf zu vereidigen.

ö 5 ( 3 1 . haben einen Abdruck dieser Verordnung und er no autzuhängen.

6

fünfzehnhundert Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:

erlassenen Bestimmungen zuwider Schuhwerk herstellt, seil⸗ hält, verkauft oder sonst in den Verkebr bringt; é. 2. wer Schuhwert ohne die im § 1 Abs. 2 oder jm 5 9 Abs. 2

Halbsatz 2 oder in den nach 5 2 erlassenen Beslimmungen vorgeschtiebene Bezeichnung oder mit einer unrichtigen Be⸗ zeichnung solcher Art gewerbsmäßig feilhält, verkauft oder sonst in den Verkehr bringt;

wer voꝛfätzlich die ibm nach 8 3 Abs. 2 oder 8 6 obliegende Auskanft nicht erteilt oder wissentlich unrichtige oder un⸗ vollständige Angaben macht;

wer den im § 5 vorgeschriebenen Aushang unterläßt oder . nach § 2 erlassenen Bestimmungen zuwider andelt;

wer den Vorschrlften des 8 4 zuwider Verschwiegenheit nicht beobachtet oder der Mitteslung oder Verwertung von Ge—⸗ sckäfts⸗ oder Betriebsgeheimnissen sich nicht enthalt.

Im Falle der Nr. 5 tritt die Versolgung nur auf Antrag des Unternehmers ein.

In den Fällen der Nr. 1,2 ann nehen der Strafe auf Cin ziehung der Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung beztebt, erkannt werden, ohne Unterschied, ob sie dem Verurteilten gehören oder nicht. Ist die Verfolgung oder die Verurtellung einer bessimmten Person nicht ausführbar, so kann auf die Einziehung selbständig er⸗ tannt werden.

Whd in den Fällen der Nr. 1,2 auf Strafe erkannt, so kann angeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich belanntgemacht wird. Die Art der Bekanntmachung ist im Urteil zu bestimmen.

8§8 8 Die zuständige Behörde kann Betriebe schlleßen, deren Unter⸗ nehmer oder Letter sich in Betiolgung der Pflichten unzuverläfsig jeigen, die ihnen durch diese Verordnung oder die nach 5 2 erlassenen

Beslimmungen auferlegt sind. Gegen die Verfugung ist Beschwerde zulässig. Ueber die Be⸗

Beschwerde bewirkt keinen Aufschub.

Die Landes zent albehörden bestimmen, wer als zuständige Behörde und a . Verwaltungsbehörde im Sinne dleser Vorschriften anzusehen ist. ,

89 ;

Diese Verordnung tritt mit dem 10. Juli 1916 in Kraft. Schuhwerk, das nachweislich vor dem 19. Jull 1916 hergessellt ist und den Vorschriften des 8 1 Abs. I nicht enispricht, darf jedoch an Händler bis zum 31. Ottober 1916, an Verbraucher bis zum 31, März 1917 abgegeben werden; wird eg nach dem 10. August 1916 feilgehalten oder verkauft, so muß es mit einer entsprechenden Be⸗ zeichnung der verwendeten Stoffe veisehen sein.

Der Reichskanzler bestimmt den Zeltpunkt, mit dem die Ver⸗ ordnung außer Kraft mitt. .

Berlin, den 21. Juni 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Ausführungsbestim mungen zu der Verordnung über untaugliches Schuhwerk. Vom 22. Juni 1916.

Auf Grund des 8 2 der Verordnung des Bundesrats über untaugliches Schuhwerk vom 21. Juni 1916 (Reichs⸗Gesetzbl.

S. da) wird folgendes bestimmi:

2 erlassenen Bestimmungen in ihren Betrleberüumen

Mit Gefängnls bis ju sechs Mongten und mit Gesbftrafe bis ju 1. wer den Vorschriften des 5 1 Abf 1 oder den nach 5 2

schwerde entscheidet die höhere Veiwaltungsbehörde endgültig. Die

1916.

§51 ;

Die Vorschriften der Verordnung sind auf Schuhwerk dat . Gebrauch auf der Straße, keln är. . der Iigd und dergleichen bestinmt ist und das in der Hauptsache gui Leder jn . . . ,, , ob 3 r,. oder inder bestimmt ist. azu gehören auch Le uhe mi einsatzen sowie Lackstiefel und Lacschuhe. 29 Zeug und Leinenschuhe, Strand., Tennig⸗, Turn⸗, Kletterschuhe und dergleichen fallen nicht unter die Vorschriften der Verordnung auch nicht ge wendetes Schuhwerk, Tanz- und Haug schuhe, Pantoffel

und dergleichen. 82

Doppelsohlen sind als Laufsohlen im Sinne des 3 1 Abf. 1 der

,, ̃

e Vorschristen des 51 Abs. 1 der Verord ten Absätze, die mit Metallbeschlag , stcrot , ie Stärke (Höhe), in welcher der Absatz aus Leder bestehen

muß, wird auf 1 Zentimeter von der Lauffläche an fesigesetzt. 83 .

Das Verbot des § 1 Abs. 1 der Verord .

jeder Art, auch für gebärtete, gepreßte, . 46 6 2

bearbeitete Pappe und ohne Rücksicht die *r bel der e ehen . ir Benennung oder auf die

§5 4 Die nachstehend bejeichneten St d i angegeben ist, er g e, ar, zu . = Jr, . . ; in dem Absatz, abgesehen bon dem oberen Teile und dee . ) ö. 4 den Sereichw 2

.

ist von dem . a. ; berg, 1

Hersteller anzu 3 bestehl ee, . , . . . 5. ;

ie im 8 ; albsatz 2 der Verordnung vorge n

Bezeichnung ist von demjenigen (Hersseller oder i , in dessen Besitze sich die Ware befindet. Sie muß die eg; einielnen Schuhteile verwendeten Stoffe angeben, 3. Brandsohle aus Linoleum -. „Hinterkappe aus Pappe.. .

Die Bezeichnung muß in deutscher Sprache abgefaßt, deutlich, dauer⸗ haft und leicht lesbar sein. Sie ist auf einem k. Stoffe 1 Pavpe oder dergleichen) bestehenden Zettel von der Form eines rechtwint i Vierecks mit gleichen, je 5 Zentimeter langen Seiten . . Zettel ist an jedem Schuh oder Stiefel dauerhaft zu efestigen.

Vas Feilhalten und Verkaufen vo werk ohne lichen Zettel ist unzulässig. t ,,, * 2

§6.

Der nach 5 5 der Verordnung auszubängende Abd c a großer, deutlicher Schrift herzustellen. Der en, 35 ift die Augen fallen und so angebracht sein, daß er von jedermann leicht ge⸗

lesen werden kann. 57

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung unterliegt auch Schubh⸗ werk, dag in der Herstellung begriffen ist. 63 Verbote * 1 Abs. ö. die Fertigstellung angefangener Gegenstünde, ohne Rücksicht auf die Vorschriften des 3 1 Abf. 1 der Verordnung, ist nur noch big zum 8. n 1916 zuläjsig. Alsdann noch unfertige Schuhe und Stiefet sind nicht als vorher hergestellt im Sinne des 5 9 Abf. Z Halbfatz anjusehen und sind, wenn sie den Anforderungen deg 8 1 bf. J der Verordnung nicht entsprechen, vom Verkehr ausgeschloffen.

Berlin, den 22. Juni 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. * Ff

m 5141

über Preisbeschränkungen bei Verkäufen von Seiler⸗ waren. Der Bundesrat hat auf Grund des 9g 3 des Ge Über die Ermãchtigung . , zu , 165 Reichs⸗Gese folgende Verordnung erlassen: . bc 51 bei Verkäufen von Web⸗, Wirk. und 1916 (Reichs. Gesetzbl. 214) finden auf 2 ien. gültig gefertigten Erjzeugnisse Anwendung. . ö 52 Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Verordnung. ö Der Stellvertreter des Reichs lanzler⸗. Dr. n ,,,, .

Bekanntm achung Vom 21. Juni 1916. nahmen usw. vom 4. August 1914 Die Vorschriften der Bekanntmachung über Prelabescht trickwaren vom 3 auß welchen Spinnstoffen sie Hergestellt sind, sowie Die Verordnung trliit mit dem Tage der Ve Berlin, den 21. Juni 1916.

ö