1916 / 148 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Jun 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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Pen ron den ved en Vofsheiftz: ber gs 1 bin 1 festeitelten . 1 uggpeen th aut see, Fckhstase bu mum füiachen Vetrwne , e er, gn, n gie. ö JJ ö r ar . ac edi mlt Garsarhe ter then bed e. ö . 8 uber den Herde ret n , , Huter en , ,,,

) J 23 e ge! 2 ** z * 4 n * t 4 51 . * 7 2 1 ö . ; ! . g an e m 16⸗ ; . ü 3* ö ö ö * ĩ z

Alg Mehrgewinn (8 189 ö. . nnteischled zwiscken dem durch · nicht mehr als 20 rn vom Hundert des Mehrgewinns, In den Halen des §5 33 kann 39. ö. 2 . . Ralrnnenjahis Lol und 6 e. zur ö h n n ren 6 ee, n. . 2 Uhag * em

chniltlichen früheren Cc ng er; g5 16, 177 und dem jewesls mehr als 20 006bis u 4900909 . 12 . * . bis zu elnem Jahre und neben der Gefängn isstra 263 * ust güidbleik. Diese Gen immung find e , . ung .. schriften tätigen sonen nicht ob.

k lee Arlene e bäftas e ih) ernte ten Heschäfkegewwinne s ich. 33883: ö . , , klage er g. isnad⸗ n rg e ö. i anlsprh bene nmendung. md de 63 n Vom 21. Juni 1916. .

. e Auf Grund der Bekanntmachung über Kriegs maßnahmen all der Volltzernährung vom 22. Mai 1916

Vie Unterschledsbeträge werden auf volle Tausende nach unten der duich di . 11. . ö ü M So 000. 190 000 gemacht worden sind. und wenn der Abgabebetrag, der dur e un⸗ 2 24 de, . e fc en e ee, n,. an n ,,,, e e n , fn n,, . , , , e. 1 , durchschnitilichen früheren Heschäftggewinne zurück. so daf der Minder. 63 R: : g zg selbrsderl g haken stlgen, Ver gen von Fniand ins Auglant 44 Diesez ĩᷓ. ; . ro g erlassen: n ,,, Der Handel mit Lebeng⸗ und Futtermitteln ist tragten hemahht, fo ist der Inhaber oder Lel ir und! . , nn. ] Personen attet, denen eine Erla d ten oder Beaustragten strafbar, wenn Betriebe dieses Handels erteilt worden ist. Dies ; t . 6 seinem Wissen geschah.

K . Kriegigesqaasie hie ausgeglichen 65 Coo: : 10 Gos Der er ern un debt, hieses ekuzgen ker Sienerbehönde n Alg erieggeschaftejabre G 1h . die brei aufelnanderlolgend . 3 , Steuergeflhr dung der in A berechneten Art kam nd beig . kn k'riklarnscerbael werden, daß dis Bestraf̃ung auf Koften de n n nn n 4 a k. . an, ö * ,,. , m. belannlzumeachen ist. 8 uartier, den . Juni 1916. ee, ,,. 23 diesem Zeitpunkt Handel mit Lebens oder Fulter⸗ Die Verord 4 24. K n, , nenn nnn sassen beende TWälteht rie Berdacht, daß eine Steuergeführdung der im Abssl!— Siegel.) Wi 6 . ie Verordnung tzitt mit bem 28. Jun ö fie damals schon bestanden hatte. § 19 Abs. 4 findet Anwendung bereich alen art vorliegt. Jo hat die Steuertehsörde diz Sache an gie Wilhelm. vpe, e , sindet keine Anwendung auf Berlin, den 24. Juni 1916. Geschäftegewinn (68 16 16 der in einem Geschäftsiahr er Die Abgahe wird von den c hate insowelt nicht erhoben, a e n nen l . ten ir r Gelffextth. . 4 ö . 35 e , , Der Stellvertreler des Reichskanzlers. zielte, nach den gesetzlichen Vorschriften und den G . srönungs. als sse verhältnismäßig auf Gewinnbeträge entfällt, die zu aut— . 86 55 et g bis Zz der Strafprozeßordnung verhandelt Bekannt Bienen ucht, der Jagd und Fischerei; Dr. Helffe rich. mäßiger kaufmänntscher Buchführung berechnete ö Ab. schließlich gemeinnptzigen Zwecken bestimmt wonden sind und deren werken. Findet die Staatsgnwalt schaft in einer an sie abgegebenen nt machung . 2. Kleinhandelßhetriebe, in denen Lebeng. oder Futtermittel schreibungen sind in oweit ju berũcksichtigen, als sie einen angemessenen dautrnde Verwendung iu solchen Zwecken gesichert ist. Ob die Sache, da der Verdacht nicht ba eien begründet ist; so kann sie zur Ausführung der Verordnung über den Verkehr 9 Har unmittelbar aa Verbraug, ab gehegt Perden; Berichtig un Aus gh ich der Wert vermind erung darstellen. Vorauzsetzungen des Satzes! 3 wird aa näherer Be ˖ bie Bache zur weiteren Erledigung im Verwaltungs strafverfahren an mit Verbrauchszucker vom 19. April 1916 (Reichs⸗ z n, g are e . des Krieges erlassenen 3 g. ( . , . Gese gri. S. 6 i) G,, schaftern nicht auf das Grundkapital gèmachlen Einlagen entfallen, Betrag der nach den Vorschristen des Gefsetzes üher borhereitende 8 35 ö Vom 24. Juni 1916. tellten Erlaubnis; . St ö. . . ö 1. Ririche⸗ ö. . außer Ans Maßnah Bessegerung der Kriegs gewinne vom 24. Dezember Die Voischriften der 5 18 bis 83 des Besitzsteuergeletzes sinden 4. Behörden und andere Stellen, denen amtlich die Besch gatsanseigzrs, vom jo. zunt lb) muß es im ersten Sate 1 §5 17 . b eren Ee n er ee ern, entsprechende Anwendung. Auf Grund det 8 10 Abs. 1 der Verordnung über den und Verteilung, von Lckeng. und Firn ibi! warn n. anstatt „10. April. „16. April“ heißen. Der durchschnittliche frühere Geschäftggewinn (6 14 1st nach den Abf. 2 güit insoweit nicht, als bei der Bildung der Sonder⸗ 3. 66. Verkehr / mit Verbrauchtzzucker vom 10. April 1916 (Reichs⸗ ist, auf letztere in den Grenzen der Uebertragun . Ergebnissen der fünf den Kriegs schäftsjahren borangegangenen Ge- rücklgze Abschreibungen, die demäß § 3 Satz 2 des Gesetzes dom der er rt r zur e , ir in 14 Gesetzbl. S. 261) wird folgendes beslimmt: ; ( ) . g. schefttjahre oder, wenn eine Gesellschaßt noch nid so lang: besteht, 243 zenbet I5ih als Beffandteil dei Geschäftsgeminns fins Kriegs. 83. . r n,. 51 . Als Lcheng, und lte l te EGimne bie Verorhath Verordnung, . , n, ,, ,,, J 29 J ö Vermögen szuwachses oder Mehrgewinns bewilligen. ö . e n dergl. ö. n e fr, ö. f aus denen Lebeng⸗ oder Futtermittel 3. K Ma kreg n me Ein schleypung der so haben fůr die Herechn ung des Durchschnittẽgewinng die beiden Ge⸗ Die Abgabe ist nach näherer Bestimmung des Bundesrats auch Schluß vorschriften Zwecke der Werterver ãußerung bereitet werden, darf Zucker wo n 9 3 1 83 3 schästejahre mit den besten und den schlechtesten Geschästgergebniffen von Den anderen juristischen Personen ju entiichten, auf die der 5 37 welteres 18 mehr verwendet werden zur Hersiellung von Die Erlaubnjz wird auf Antrag erteilt. Sie kann zeitlich́ ee, e, m, n. ( u n , ; J . Bundegrat die Vorschriften des Gesetzes vom 24. Dezember 1915 Die Bundesstaaten erbalten fuͤr die Veranlagung und, Erhebung 1. 1 er n vott (eingemachte ganze Früchte oder örtlich und fachlich begrenzt werden. Wird sie örtlich unbegren t Da sich der Gesundheitszustand der Klauentiere in den Hat innerhalb der fünf den Kriegsgeschäftsiahren vorangegangenen ausgedehnt hat. der Abgabe eine GEntschädigung von z vom Hundeit ihrer Roh— 2 . . rer. gerücht ,. so mirkt sie für dag . e . Vorschriften, nach denen die Hinterländern Oesterreich⸗Ungarns gebessect hat, wird das mit . : Früchten, uzütßung deß Handeldg mit bestlmmten Lebend. oder Fättermitteln Verordnung vom 26. Mal 1914 l V. 15 161 III. S464, Kohl

,, . . ,, , . . . 3 24 einnahme. ; i n , ; 5 ꝛĩ . wi w ü e ) ' mn u n . ö (6 j 2 =. ; . J , ,, , e nr , g n J r , m ,,, , , , rr e. jährlich des der Gestllschaft durch die Reueinzahlungen tatsächlich zu stimmung des Bundesrats Angidnungen freffen, die von den gesetzlichen minderung der Reichsschuld zu berwenden, somelt sie nicht noch den ) [ , nsaäure berubt, . 2 * Ste ann versägt! werden, wenn Bedenken volkgwirtschaftlicher d n⸗ 5. f urchfuhr von Rauhfutter und Streumaterial aus gefloß nen Kayltal betrag zugerechnet. Vorschtisten über die Feststellung dez abgabepflichtigen Mehrgewinns, Rerchsbaushaltsetat ür das Rechnungtjahr 151653 (Capitel 17h zer 2 3 rn. und wermuiähnlichen, mit Hilfe von wein. Mut oder persnliche oder jonstige Gründe der Gröeil ung entgegen, lelen Fknkern hiermit auge oben,

ö. früherer ,, , wird m kndesten ein 6 abweichen. Einnahmen“ deg ordentlichen Giaitz, zum Auegleich des Aus alls bel . ö n, . . Henhßnlttitein, Liiören sichen, oder wenn der Antzgteller ar dem 1. August 1914 mit Straßburg, den 31. Mai 1916. m, , , , , enen aun Zerssitister 1 . J ir e hh e ge af. twaigen diiden ke flir bevorrechtigte Akt 826 . 2. Art fowie zur Bereitung“ . , 5 4 Abteilung für Landwirtschaft Abteilung für Finanzen ö 22 6 , . Die Veranlagung und Erhebung der Kriegsabgabe erfolgt durch Im 8 20 des Besitzsteuergesetzes werden, die Worte „mit der ahnliche Hel in ftete tung von Grundstoffen für solche und Die Crlaunig kann von der Stelle, die zu ihrer Erteilung zu⸗ und öffentliche . Handel a . oder einer Bergbau treibenden Veresnigung ist 6 cn Gren b apreis * 1 die Veranlagung und Erhebung der Befitzsteuer zuständigen Mal ßer 33 re e. , nn,, 5. gi ö n, . i e , , ö. sich nachträglich Umstände Der Unterstgatssekretär: Der Unterstgatssekretär:

* n 3 i al ch S . Hehörden. ' 2 1 ; 5 6. ostr u ö. e d lersagung der rlaubnis r st tige ö. ;. 6 . 2417 .

, ,, ,. . Soweit dieses Gesetz nichts anderes vorschrelbt, gelten die Vor- Ist im Wege des aug Billigkeitarücksichten gewährten gäm . 7. r inen, enk In den Fällen 6 § 1 Ahs. 2 Nr. 2 ih ain i nn in J. V.: Cronau. Köhl er. Grundkaptfaig tritt bei eingetragenen Genossenschaften die Summe schriffen des Besizsseuergesetzes üer die Veranlagung und Erhebung ischen oder tellwelen Ertgssen den rech ta lräst g veranlagten 8. Kautabat, solchen Fällen untersagt werden. der eingejahlten Geschaftgzanteile der Genossen. der Besitzhleuer entsprechend fuͤr die Veranlagung der Krieggabgabe. e r , ,, a . so ist des 3. Mitteln zur Reinigung, Pflege oder Färbung der Haut

Der im Abs. 3 vorgesehene Betrag wiid als Mindestbetrag auch Der Bundegrat bestimmt die für die Veranlagung und Ethebung , . 23 ö . I n. . , dez Haares, der Nägel der bet Mundhöhle

zugrunde gelegt, wenn gin volles Deschäftssahr vor den Kriegs geschäfte. der Kriegtabgabe der Bundesfürsten juständigen Behörden. hinn b gt! 52 ' tener an n , wr jahren nicht vpiliegt. In diesem Falle werden jedoch lür Aktien oder Wizo Satz 2 gilt entsprechend⸗ In den im 5 1 beieichneten Betrieben darf Zucker verwendet ö 356. 11. 1914 (RG Bl. S. 487) und vom 10. Februar 1916

§ 26 Antelle, die zu einem den Nennwert übersteigenden Preise ausge eben Außer den zur Abgabe einer Hesitzsteuererklärung Very sichteten 89 * ; S 6 0 worden sewe nere sachs Han eri e. von dem Kapital . hee, haben . g,, deren 6 sich seit ᷣ. 1 , . Im 8 30 . Sat g , wind das Wat wunden . 2 . Zur Erteilung und Entziehung der Erlaubnis sowie zur Unter (Zentr- und Bez-⸗Amtsbl, S. So) ist für die folgenden Ver⸗ Kö, nsähles als Cinlahsung auff ihre Aktien Söder AÄnteñle tafsächiich dig bis 3. Dezemmbes, 116 um mehr r betarsnid Mat auf Abnutzung ersgßt dur Veh eh ter, ne, ö. nicht mehr zugeseßter Zäacker al S0 vom e , . sagufßg dez Handels Kind durch die Landehzentresbehötden bescndere mögenswerte feindlicher Ausländer die Zwangsverwaltung an⸗ zugeflossen ist. mindesteng elstausend. Mark erköht hat, eine Steuererklärung abzu⸗ Im 8 77 I . . Besitzsteuergesetzen wird hinter Satz! Obstdauerware enthalten ist. Vundert der fertigen Stellen zu errichten, denen Vertreter des Handeltz angehören müsfen. geordnet worden: Hat sich das eingezahlte Grund; oder Stammkapltal einer Gesell. geben. Die Steuererklärung zum Zwecke der Veranlagung der Kriegg⸗ folgender Satz e . chaltet: . . 2 2 Genn in , arm sbelnaäh un chen Getränk d Den Vorsitz hat ein Beamter ju führen. Vor der Bestellung der 211. Liste. . * aeg n, ie,, so . 3 ee. ö. . der e , n, ,, J,, . . i, , 9 in , . ach . i . , a Te * . 3 ö ö des Handels sollen die amtlichen Handelsveitretungen gehört Kreis Straßburg Stadt nach der Vermehrung dem dur n en früheren Geschästsgewinn teuererklärung hat nach näherer Bestimmung des Han esr afs die ! ) , . 3 . ö. 2 24 . ö 4 z e,, , , , , re, . , J, ,, , , . bon ggg der Straspr ze ordnung . nerd, . hee ö nur soweit der Zusatz zur Die Landesjentralbebörden bestimmen, welche Behörden zur Ent⸗ Die bei der Straßburger Speditlang, und Niederlagengesellschaft in , . . In dem folgenden Satz. mernen die Worte dleser Verdacht 3. Sbit, und Beerenweinen nur sowelt, daß im fertigen Ob scheidung über die Beschwerde zuständig sind. Stratzburg lagernden Zschorienbestände der Firma Casier Bour⸗ hinzuzurechnen. n. Die Vorstände isönlich en Gejellschaster. Repräsen. ersetzt durch die Worte der V JJ und Beerenwein bei vollstãndiger , . 3 3 . a , . ö. ö. . w, n. . i, . ö w—2 q rs tüh 62 9 . ö . gc r standen, so kann er die Entscheid rg). ? 60 / . , Straßburg, den 25. Juni 1916.

Gesellschaften, die mehr gls eiln Fünstel aher Nttien ; 6 h 7 diesem w 4. her debe hörde berbeif , idr en Gesellschaft 13 beleichneten Art he se it j et 1 l a . BPi Relhginckerflelle kann 8 Behörden fönnen die Farlzgung der. ücher sowie anderer —ͤ ö , ö n ee, . . . e, kiehendlich unter Unserer Höch hen a un ,,,, beim Vorliegen elnes besonderen Be⸗ . 5 . die aaf fr Th n d gte fel . Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. 1 r a , 64 w anteilige ö t ag der von 3 6 . ö. ö K K Kaiserlichen Inssege 4 ; ä Landes zentralbe hörden bestimmen das Naͤhere über die Zu 3 . Als Mehrelnnabme (bf, etrag, de säherer Besttmmung des Bundesrats die e ellung des ab- . , de stlmm = . ee erm . 36 . K der gabepslichtigen Möehrgewinnt erforderlichen Angaben mu enthalten hat. Gegeben Großes . ö 1916. ge . e,, , sammensetzung der Stellen und ö. Verfahren. . . . na Abf. 1 in Betracht kommenden Jahre hinaus nber, wenn § 27. Siegel. i Ihelm. äinzeige daruͤber zu erstatten, welche Me bon Zucht er ʒ ö z J , , , uch 3! hinaus in einem Kriegegeschäftejahr als Dividende oder Ausbꝛute , der Hestf feng, sowelt nicht im Falle den berband hat der Reichszuckerstelle die angezeigten Mengen biz zum liegt. Fehlt es an einer inländischen Ha t e n 6. 6 der V . i. r 36 , 3z 12 eine frühere Veranlagung möglich ist. 10. Jul mitzuteilen. , uptniederlassung, so bestimmt erordnung vom 14. Oktober 1815 der Handel mit Na b⸗ Gesetz, eg Bundenstaal, in dem der Handel be. rungs- und Genu ßmitteln jeder, Art durch rechtskrästige Ent—

verteilt worden ist. 1 5 28 8 5 . h 9 er Die Krieggzabgabe der Gesellschaften (685 13, 29) und anderer betreffend Aenderung des Gesetzes über den Absatz Sowelt nach den vorstebenden n e , trieben wird, oder betrieben werden soll, die zuständige Stele. schließung vom 26. Mal d. J. Nr. 2821 untersagt. e d

841 . Die Abgabe beträgt für inlaͤndische Gesellschaften, ; . 285 z er bezogen und 8 Jun wenn der Mehrgewinn im Fahresdurchschnitt 3 vom Hundert deg juristi ger, Per gen he , . ö Gesamtzerge hal sse vet y. von Kalisalz en. u ger er n def, ie ie Reichs u cker telle die Heingz ichet e Wird die Erlaubnis versagt 3 zurückgenommen, oder wird der ern ,. ö. ö n ,, ö J Vom 21. Juni 1916 n ee r rler 3 . und der Diinglick. Handel unter fagt, o bat der Kemrnunksberkand, in pefsen Benz sich Großh. Badisches Benirkzamt. Arn sperger. ; 96 ge . t . . 21. 16. . t u wir 5 Be. . h ‚— ez Beginn. des frfsen Kriegsgeschastcsahrcz au sgemte senen wirklichen ö er eg G chte der ern kl serten Abgabe steht dem ; . ; jser. dingungen für die Herstellung ,, en en e, f k e,, ehe lin n, ,,, Refervekontenbet äge nicht n , Hundert des Mehrgewinns Plflichtigen über den zur Zabiung nicht verwen zeten Tell der noch den Wir . lIhel * 8a Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, ; 6 ustultellen. ire n ge, n e , un . . an Lebeng⸗ Bekanntmachung. ? ; flichlig 5 9 . - znig von Preußen 2c. . ! ernehmen und auf Rechnung und Kosten des Händlers . dert, abe Vor chriften dez Gesetzes dom 24 Dezember 1915 gebildeten Sonder ; . Für die Herstellung ven Süßigkeiten und Schokolad tent di ; Dem Mehl⸗ und Getreidehändler Mathias wenn er 2 vom Qundert, gber rücklage dle freie Verfügung zu. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung uckerzutellungsstelle für das deutsche Gil re er, n g. h. . kee err g e, mn , n e tai 6. e e , 6 , 34 . i,, * ö ö , l und dem Meblbändler Karl Drepfuß in Colmar wind aaf Grund

w ö . / nicht 5 vom Hun ert u 29 des Bundes 3 8 U d des eichs tags, vas olgt: burg die Bezugsscheine nach Maßgabe der Gesamtmenge von Zucker, warten. 2 O d t ber T t n R J f der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver läãssiger Personen vom

sieigt 8 t u z damt wenn er 5 Som Hundert, aber Der Betrag der geschuldeten Abgabe wird dem Steuenpflichtigen Daß Gesrtz über den Absatz von Kalisallen vom 25. Mai öl die die Reichs uckerstelle hlerzu für besttmmte Zeitabschnitie fensetzt. Ueber Streitigkeiten, di ö ) von der Veranligungsbehörde durch einen Bescheid anitgetetlt. Ber eie S. 775) in der Fassung des Gefeves, betreffend blerbet soll kein gewerblicher Betrieb, soweit dies nicht bereits ge. wertung n . ar e, e n eder , nan g , k e,, . . e der Oktober 1915 Zentr. Bez.

nicht 10 vom Hundert über⸗ z i. h ö 96 . Bescheld enthält eine Belt hrung über die zulässigen Rechtsmittel und ; setzes über den Absatz v . 7. Sep⸗ schehen ist, zu Süßigkelen und Schokolade mehr als den vierten Tetl der . orden bef , , , , , . nen nenn, , , , K Landeserzeugnissen auf weiteres untersagt.

sne Anweisung zur Entrichtung der Abgabe inn lb d lich R z eine Anweisung z r ng 9 nner ha er Lesetzlichen tember 1915 (Reichs- Gesetzbl. S. 559), wird wie folgt geändert: biz zZ). September 1915 biergu berarbeitet dat. 3 n , ; Berpflich . 8 Colmar, den 19. Juni 1916.

Zahlungsfrist. J. Im 5 13: ĩ Dem Stererpflichtigen sind die Berechnungsgrundlagen, der an, 9 6 . 1 werden die Jahteg;ablen 1807 bis 1909 . erstht , , zusteht, hat insoweit keinen tragen. ö e Helfe lg Kirllsdleel . 3 ; er Kalserliche Krelsdirektor. C ; Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu n,

teigt ? . - vg e aer erer er ,, , . ö. steigt 30 ö. h . e . , dhe, . b) im Abf. 2 wird die Jahreszahl 1909. ersetzt durch die . , e er nes, , e en,, ner,, , , e , den d e r, ,,, , ,, ,, ne gr, an der durchschn e Ge ; n den Kriegsgeschäftsjnhren ] ( e) im Abf. A wird die Fahre 1909 * ersetzt durch . 1913, ̃ ; . irl9 nn er na , 2 er- M: z . 9 . die Fahregzahlen 1907 bis 1909. werden erseßtzt durch die 1. wer den i nn n der 1 und 2 zuwiderhandelt, solgten Unter sagung mit Ei. oder Futtermitteln Handel treibt. Nichtamtliches.

8 vom Hündert, aber nicht lo vom Hundert des ange ahlten - 530 . . . , egen den endgültigen Bescheid, sind die gleichen Nechtemittel Jahres ahlen 1912 und 1913. 2. wer. den von der Reichen ckerftelle nach 8 5 gegebenen

ö 21 . 1 z 4 erssen Kriegsgeschäftejahrs. ausgewiesenen, wirklicken Reserbe szulassig wie gegen den Bestos euerbesche d; der enrtellung der Rechte. II. 14 werden di len . 1907 og! erseht n e en n e e, ige 6 2 . 27 2 2 . orie bern he en n nn. Ho vom Hundert ihres Benrags, mittelbehötden unterlegt auch 36. . Bescheid. durch * an 15 : . J . . ten, ,, nn, ,. e nch . ö 6 . . . V Preußen . er lin, 26. Juni 1916 . . , . ö. . 1 2 nin eren Hundert uͤberfttigt, um Die Kriegsabgabe der Ginjelberfonen ist zu einem Hylttel bingen III. Der 8 16 erhält folgende Fassung: richtige oder ünvollständige Angaben macht. (Titel * n , . ken e , 6, Der B i wenn er I5 võm Hundent, aber nicht drei Monaten nach Zustellung des Bescheldz zu entrichten. Das § 16 Neben der Strafe kann Zucker, der nicht oder nicht richtig oder zu versagen, wenn bel demjenigen, für d 5. . , r. Die Bestimmungen der 13 und 14 finden auch Anwendung angegehen worden ist, einge cgen werden. erteilt sind Umstände vorliegen 6 dl 5 . 1 eng. ß . 3 * ,,, ; ̃ ; und Verkehr und für Justizwesen eine Sitzung.

26 vom Hundert übersteigt, um zweite Drittel ist bis zum J]. November 1917, das letzte Drittel bis ; ö

wenn er 0 vom Hundent, aber nicht zum 1. März 1918 zu entnichten. . penn die Lohn- und Arbeits bedingungen durch Verträge, mit. e Berlin, den 24. Juni 1916. nach 5 3 Abf. 2 recht fertigen würden.

25 vom Hundert übersteigt, um Bie vorläufig festgesctzie Krlegsabgabe der Gesellschaften und Aübeitern oder deren Organ sall gen erz gelt ind de . Der Reichskanzler 1b =

n tests uin 4 n . ; lee e em halten, die daz Vereinigung g wenn,, n de Hundert üͤbersteigt, . ö en, , ,, . w . mann e . en, die da rein gung techt der Im Auftrage: Freiherr von Stein. n Wer den Preis sür Lebeng, oder Futtermittel durch unlautere Der Oberbefehlshaber in d Hat sich das eingezahlte Grund · oder Stammkayital elner Ge⸗ noch Zustellung des endgültigen Bescheids zu entrichten. Ist die end⸗ IV. Im 5 17 Ab. 1ẽ᷑ wird hinter den Worten am 1. Janunat ö e m. ine besondere Keitenhandel, steigert, wird mit Hefãnanig 8K se 3 r efe aber en Marken, Deneraloberst von ; . . ! . 2 t 1g zu einem Jahle und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder essel, hat folgende Be kann tmach ung erlassen: le ca n, er n, , , n n n. 3 en r n ne s . . . . tum 31. . Bekanntmachung mit einer dieser Strafen bestraft Bie erhöbien Preife der Sedenskaltung erferdem fine Gekebeang chnung der Abgabe ein den Zeitraum, innerhalh dessen di: Gesell, Ratten ĩ n ju V. Im 8 19 Abs. 2 wid vor dem letzten Satze aingeschaltet; 1 e S , , zriaen t 4 t üaufti . r mit dem veränderten Grund. oder Stammkavllale beftanden erslatten. ; . Nehmen Arbeiter oder Beamte in solge . Nebertm agungin spetreffen d ,,,, tzęrechte von Angehöri gen 8 ist ve ae, in ve on [i Oruchschꝛi 2142 e , ,,,, . er, e bat, berucksichilgender Durchschnitizbetrag des Grund⸗ oder Stamm⸗ Vam J. Juli 1917 ab sind die his 2. noch nicht gezablten guf einer anderen Arbeits stelle Arbeit, die mehr als, z Filgmeier mn 1 Ro rtu gal. 8 . 2 1. ö. 1 ; r oder in sonstigen 15. Ma , * lait , . a., soll den Betrag nicht übersteigen, d uber r , , n kee, k die noch , e n n e n , ie 9 ie d n hn n. 9. Vom 23. Juni 1916. nm s ö. . 9 eis von pPersonen be. 6 ö u. —bgab⸗ eigen, der er Steuerpflicht chtigt, Vorau n auf die noch hierdurch beranlaßten Wohnunggwechsels on . enden . 4, 0 ! i , . e in za bg g ; t ung wech n üher tragende Im Wege der zrund a Abs. 2 . 1. ohne vorberige Genehmigung der Polijeihebörde des Orts An jugendliche Perfenen beiderlei Geschlechts darf bis zi

Bekanntmachung.

Gegen die Versagung und die Zurücknabme der Erlaubnis sowie i gegen die Untersagung des Handels ist nur Beschwerde zulässig; sie ger e, ; . in e,, , n, .

h bel Anwenung. der nächstulehr gen Steuerstufe ergehen wönhe, nicht vergülagle Käbgabe zu lestten, Ran, dem im horghg hlt. erke itzt Uh sften iu gewähren, sofern dies nicht ban andern in A er Vergeltung wird auf J . wham, . bang den gesctlichen Satzes ergeben hat e ag e 3 . lp d hel . . ane, ,. 3 , ,., des Bundesrats über gewerbliche Schmnübrechte e n , , . erer eg nnen rn, . Jan dm en nn; 3 ge ] 24. 3 . ö ĩ ö ! . je * . 26 . 8 1 mmsowelt nicht erboben, als sie den Abgabe⸗ Fälllglestatag auf Verlangen des Steuerpfllchtigen zu dessen Gunsten VI. Hinter 8 20 wiid tach 20 a eingeschaltet: 6. 1 ** nn, ,um 1. Juli 1915 Reichs Gesetzsl. . . . fiat, 6. ö oder zur Abgabe , . Sen, ,. 9 ich Eren, als . .

2. bei * err, . über *r poder Veräußerung von ausgegablt werden. Mabei sich ergetende Beträge don weniger ali

betrag, der bei Anwendung der Vorschrift des 5 21 zu berechnen zu berechnen. ö ö 202 .

abersteigt. Vile auf Grund rechtskräftiger Entscheldung zu erstattenden Be⸗ Fär die Zeit pom Tagt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bil Artikel 1 n .

wãre, ü ö 8 § 20. ö träge sind mit fünf vom Hundert für das Jahr zu verginsen. zum do. 34. . dagen 57 Preise Hr dag Inland Die Vorschrlsten der S5 bis 4 der Verordnung über gewerbliche 86 , a . , eine . K e, , , ,,

Se en alter en, o 36 ö i , . a ann m , m. 6d . k fee, e n,, 36 , ut en 1 op n. feindlicher Staatgangehörlger vom 1. Juli 1915 werden . 65 63 geschaftlichen . irn An“ in Kraft, daß sie auf . diesem Tag und . siattnndenden Ausland bahen, aber im e n Zei Entrichtung der Abg er nfvrozentigen Schuld , . Erh dent 0 en un die Ängehdrigen Portugals für anwendbar erklärt. 7 . der ihm zur Verfuqung ste benden Lobnjablungen Anwendung findet.

zuzüglich dee jenigen Betrags des Mehrgewinns, durch den sich die An⸗

zländlsche Gesellichartens, haben die Abgabe van dem au! den in. verschrelbungen, Schuldbuchforderungen und Schatzanweisu der an . 3 13043 een . 6 de . en ifallenden Mehrgewinne r na hte, F, en, des He uschen der hee um . 26 1 für Bängesalz: min 20 dis 3d Prozent Ka is Pfemm Artiten? 2 a ng n, ; . ded Ankauf. Ver. . Fiel Genndset, rie bel Cintr bun de zstaatiheg, Einiommen teuer ern bal tor wren tigen Schatzanwelfungen dieser Kilegsanleihen ju einem . ' = 26 ko ; z Dlese Bekanntmachung trltt mit dem Tage der Verkündung in Das . in Abf. 1 Rr. 1 ber ir hinwe d Re ; e err, 56 6. ei, Firn. . 9 e i e len l, e en und befanntzu machenden sfurse an U ö ö. . 536 . 6 ö ee nr r. einige der ee, rieb enijallenden T Te ö nkomment maß⸗ ahlung att angenommen. altum = * . erlin, den 23. Jm i 1916. ine z ; über Be agnahme von Metallen die nab 6 ö ö un ö une einer anderen Behörde als der Ortznolineibehörde nder · Metall aus deschlagu ah mtenmn aer we. b

d waren, der Miechnung Teg auf den in ig, ; 33 er. 69 kKe9 ; tr ehrgewinng anzuwenden. Wo eine Wer 6 epflichtiger oder als Vertreter eines Ahgahe⸗ Vn ; erte , die elch nde . orer unboll . schwefelsaure Kalimagne sia c. vflichtet, die a

en. Angaben macht, die geeignet sind, eine Verk J. ] für 1 Prozent Rall (Kao) im Doppelientnet nicht überstelgen. und Futtermittel auf die Dauer von mindesteng

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