1916 / 154 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Jul 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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IX. G arenum sätze.

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land t ne ,

. 577 Mit der Anmeldung lst die Abgabe gleichzeitig bet der Steuer⸗ ,,, elender geht sbundert n einem re der Gesamtbetrag der Zahlungen zweihundert⸗ tausend Mark überstiegen, so find au . das folgende Kalender- a ig werdende Steuer nach näherer Befsimmung des Bundes. rats viertelsährlich abschlägige Zahlungen zu leisten. . kann vorschreiben, daß die Abgabe durch Ver⸗ 2 u tempelzeichen zu den einzurcichenden Anmeldungen zu Hie Abzabepfllßt trstt mit dem Ablauf des Zeitraums, fuür den die Abgabe ju entrichten ist, ohne Rücksicht auf die Anmeldung ein.

. 78 Belauft sich der sesanibendc der Zahlungen (6 76) auf nicht mehr alg dreltausend Mark, so besteht eine Veipflichtung zur An⸗

meldung und eine Abgabepflicht nicht.

§8 79

Ist der Betriebsinhaber nicht imstande, den tatsächlichen Gesamt . betrag der ibn anzugeben, weil für seinen Betrieb eine geregelte Buch n , cht stattfindet und ihm auch sonstige Unterlagen für die genaue Berechnung des Gesamtbetrags fehlen, so hat er unter Versicherung dieser Tatsachen den von ihm geschatzten Gesamtbetrag

der Zahlungen anzugeben und danach die Steuer zu entrichten. rägt die Steuerstelle Bedenken, den geschätzten Betrag als richtig anzunehmen, und führen die Verhondlungen mit dem Steuer pflichtigen nicht zu einer Ginigung, so ist sie berechtigt, ihrerseits eine * vorzunehmen und danach die Steuer zu erheben, sofern sie dem ie n binnen drei Monaten nach Einreichung der An⸗ meldung bon deren Beanstandung Kenntnis gibt. Der Steuer⸗ i . ist zur Augkunft uber die für die Schätzung erheblichen tat⸗ ,, hältnisse und zur Vorlegung der sich hierauf beziehenden

Schriftstuche verpflichtet.

er die

80 er die von ihr vorgenommene Schätzung (5 79) hat die 8 dem Steuerpflichtigen einen Bescheld zu erteilen. Gegen den Bescheld ist nur die Verwaltunghbeschwerde zulaässig. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

KJ

Der Sten e ist berechtigt, an Stelle der in dem Steuer- ltraum (5 76 Abf. 1) erfolgten Zahlungen in der Anmeldung den BDVesamtbetrag deg Entgeltz für die in seinem Betriebe während dieses

Zeltraumg erfolgten Lleferungen ohne Rücksicht auf die Bezahlung anzugeben und danach die Steuer zu entrichten. Ist von diesem Rechte einmal Gebrauch gemacht, so kann er hiervon nur mit Genehmigung der Direttlvbehrde und unter den von dieser festzusetzenden Be⸗ dingungen fuͤr einen folgenden Steuerzeitraum abweichen.

5 82 ;

Die Reichs, Staats. und Gemelndebehhrden sind verpflichtet, den Behörden für die Eihebung der nach vorstehenden Vorschriften zu entrichtenden Abgabe auf Ersuchen aus Büchern, Akten, Urkunden usw. Ausßkunft über die den Warenumsatz der Sieuerpflichtigen betreffenden Verhälinisse zu erteilen oder Elnsicht in solche Bücher, Akten, e, . usw. zu gestatten, die einen Aufschluß hierüber zu geben vermögen.

8 83 Die im § 76 bezeichneten Gewerbetrelbenden haben ihre Bücher nnd die in ihtem Gewerbebetrieb empfangenen Empfangsbekenntnisse fünf Jahre lang, vom Schlusse des Jahres ab, in welchem die Abgabe entrichtet ist, aufzubewahren.

a

Wird für eine Warenlieferung im Betrage von mehr als ein⸗

hundert Mark, die nicht im Betrieb eines inlaͤndischen Gewerbes (576 erfolgt, im Inland ahlung geleistet, so hat der Empfänger der Zahlung binnen zwei Wochen ein schriftliches Empfangsbetenntnis zu ö und mit eins vom Tausend des Betrags der Zahlung zu ver⸗ steuern. Die Vorschriften der Tarifnummer 19 finden entsprechende An- wendung. Befreit sind Zablungen für Waren, die im Wege der Zwangs vollstreckung übertragen werden. Bel Teilzahlungen ist ein versteuertes Empfangabekenntnis über den Gesamtbetrag der bezahlten Schuld bel der letzten Teiljahlung zu erteilen.

Ist die Entrschtung der Abgabe von dem Empfänger der Zahlung unterlassen worden, so ist die Abgabe vom Empfaͤnger des Empfangs⸗ bekenntnisses binnen zwei Wochen nach dem Tage des Empfanges und irn r, vor der weiteren Aushändigung des Empfangabekenntnisses zu en en.

Unterhlelbt die Ausstellung des Empfanggbekenntnisseg, obgleich ir ee n unn dazu bestand, so tritt die Steuerpflicht mit der

ahlung ein.

§ 83 b

Die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung im Falle des § 83 a wird erfüllt durch Verwendung von Vordrucken, die vor dem Ge⸗ brauche borschriftzmäßig abgestempelt sind, oder von Stempel marken nach näherer Anordnung des Bundegratz.

Dem Bundesrate sfeht die Bestimmung darüber zu, ob und unter welchen Voraussetzungen die Abgabe ohne Verwendung von Stempel⸗ zeichen entrichtet werden kann.

8§8 830 .

Wer den §S5§ 76, 77, 79 Ats. 1, 81, 83 a zuwlderhandelt oder über bie empfangenen Zahlungen oder Vieferungen (5 81) wissentlich 2 An aben macht, hat eine Geldftrafe verwirkt, welche dem zwanzig Kann

achen Betrage der hinterzogenen Abgabe gleichkommt. der Betrag der hinterzogenen Abgabe nicht festgestellt werden, so tritt Geldst afe von einbundertfünfzig Mark bis dreißigtausend Mark ein.

Wer der Vorschrlft des 3 83 zuwiderhandelt, ist mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark zu bestrafen.

§ 834 Werben Empfangsbekenntnisse gerichtlich oder notariell aufge⸗ nommen, so 9 96 sie durch f. * 5 ö a angeordnete Stempel. abgabe die Erhebung der in den Landeggesetzen für gerichtliche oder notarlelle Aufnahmen und Beglaubigungen etwa vorgeschriebenen Ab⸗ gaben nicht ausgeschlossen. ten n

Artike

Im S 110 Satz 1 des Reichtstempelgesetzes sind vor den Worten der Rechtgweg. die Worte einzuschalten: sowest sich aus J S nichts anderen ercibt. J

leisten, so sst der

IV. 1. An die Stelle des aufgehobenen 5 116 Abf. 2 Satz 2 des

Reichs stempelgesetzes iritt folgende Vorschrift: Inwieweit die im

76 bezeichneten Personen und Gesellschaften der Prüfung in bezug on die e ne ,. nach Tarlfnummer 10 und nach 76 ff. unterliegen, bestimmt der Bundesrat.

2. Im § 116 Abs. 4 wird das Wort , Geschäfte durch das Wort Rechts vorgange! ersetzt. , ö ö

V. Im §5 122 Abs. 1 des Reichs stempelgesetzes werden am Schlusse die Cl aus der Reichs kasse gewährt durch die Worte

ersetzt: ) und von der jährlichen Einnahme, welche durch bare Ein- zahlung der in Tarifnummer 19 angeordneten Abgabe gemäß 76 bis 81 erzielt wird, der Bettag von zehn vom Hundert aug der Reichskasse gewährt.“

Artikel V

Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Oltober 1916 in Kraft.

Die in den S5 76 bis 81 des Reichsstempelgejetzes in der Fassung dieses Gesetzes angegrdnete Abgabe ist erstmalig für die in die Zeit vom Inkrafttreten dieses Gesetzes bis zum 31. Dejember 1916 fallenden Zahlungen zu entrichten.

Slnd für Lieferungen aus Verträgen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ab . sind, Zahlungen nach diesem Zeitpunkt zu bnehmer mangels abweichender Vereinbarung ver- pflichtet, dem Lieferer einen Zuschlag zum Preise in Höhe der auf diese Zahlungen entfallenden Steuer zu leisten. Dieser Preigzuschlag blldet keinen Grund zur Vertragsaufhebung.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Großes Hauptquartier, den 26. Juni 1916.

Siegel) Wilhelm. von Bethmann Hollweg.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachungen des Reichskanzlers vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487), vom 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 5b) und vom 4. März 1915 (RGðBl. S. 133) ist weiter für folgende Besitzungen die zwangsweise Verwaltung angeordnet worden:

Anwesen Hz. Nr. 81 in Neuburg a. K., bestehend aus den Pl. Nrn. 101 a, 101 b, 440, 568, 688 und 265, den Privatiers⸗ eheleuten Vitior und Olga Talent in Neuburg a. K. gehörig (Verwalter: Bürgermeister Taver Mayer in Neuburg 49. K.),

Anwesen Hs. Nr. 23 in Grubweg, bestehend aus den Pl. Nrn. 224 und 225, dem Fran zosen Roger de Brecey gehörig (Verwalter: Bürgermeister Josef Haas in Grubweg), .

Grun dbesitz des Chemikers William Doge PYutchinson in Höhen⸗ ried, bestehend aus den Pl. Nrn. 12 863130 und 12 8611, der e g n . 8 ö. (Verwalter: Stadt⸗

retär ef Gerhardt in München), 3

Grundbesitz der Fabtikbesitzerswitwe Alice Stridinger in Bourne mouth, bestehend aus den Pl. Nrn. 1766 und 1759 der Steuer. gemeinde Bischofswiesen (Verwalter: Schnitzschuldirektor August Klendl in Berchtesgaden),

Anwesen He. Nr. 147 am Gioßtegernseerberg in Tegernsee, bestebend aus den Pl. Nrn. 944, gab a, g45 b, 916, 962, 965, 970, got, der Hiß Gertrud Mart Hall in Clifton gehörig, (Ver- walter: K. Rentamtmann Finanzrat Bedall in Miesbach),

Anwesen Hz. Nr. 143 in Baiersdorf, bestehend aus den Pl. Nrn. 208 und 209, den russischen Staatzangehörigen Adolf und Pauline Bügeleisen in Batersdorf gehörig (Veiwalier: Kaufmann Benjamin Kohn in Baiersdorf.

München, den 23. Juni 1916. Königliches Staatsministerium des Innern. J. A.: Ministerialrat Knözinger.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Regierungsrat August Rasch in Magdeburg aus Anlaß seines Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Regierungsrat, dem Vorstande des Militärbauamts Straßburg i. Els. Il, Baurat Neumann aus demselben Anlaß den Charakter als Geheimer Baurat und dem Steuersekretär Ausscheiden aus dem nungsrat zu verleihen.

in kernagel in Saarlouis bei seinem taatsdienst den Charakter als Rech⸗

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Kreisschulinspektors Dr. Joseph Wol ko in Königshütte zum Direktor der Cecilienschule (29yzeum) daselbst durch das Staalsministerium bestätigt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwang sweise Verwaltung e,, Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 RGVBl. S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ anzlers über das in Deutschland befindliche Vermögen der Firma Schwob Freres K Cie. in La ö die rn ere ef ng angeordnet. (Verwalter: Bankier Richard J. Frank in Berlin, Französische Straße 16.)

Berlin, den 30. Juni 1916.

Der Minister g andel und Gewerbe. J. A.: Lusen sky.

M inisterium der geistlichen und Unterricht s⸗ angelegenheiten.

Bei dem Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten ist der Regierungssekretär Hermann Wahn⸗ schaffe zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator ernannt worden.

,, .

einba rung abg ssen worden:

Vie geife zeug hrifse der Gymnasiglkurse bel den

. chulen in Bayern (humanistische und

reale Kurse) sind als gleichberechtigt mit den . en

er

gelten die Reifezeugnisse der Studienanstalten (Gurse der k wid n nn und Oberrealschulrichtung) in

höheren Mäd der Studienanstalten in Preußen anzusehen.

Preußen als gleichberechtigt im Königreich Bayern. Berlin, den 13. Juni 1916.

Der Minister der geistlichen und Unterrichts angelegenheiten. von Trott zu Solz.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundezrateverordnung vom 23. September 1915,

betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungs bestimmungen des Herrn Ministers fuͤr Handel und Gewerbe vom 27. Seytember

1915 habe ich dem Kaufmann Isidor Koen (in Firma Jenny

Koen) in Berlin⸗Wilmersdorf, Dulsburgerstraße 17, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere auch mit Futtermitteln, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 29. Juni 1916. Der Poltzeipräsident. J. V.: von Rönne.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundegratsperordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (eich. Gesetz⸗ blatt S. 603) ist dem Händler Oskar Janoweki und der Händlerin Johanna Fanowskti, geb. Riesebeck, hierselbst der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs von heute ab untersagt worden. .

Greifswald, den 30. Juni 1916.

Der Maglstrat. Dr. Gerding.

Berichtigung.

In der in Nr. 144 d. Bl. veröffentlichten Bekanntmachung des Landrats des Krelses Danziger Höhe muß die Unterschrift nicht „von Meyer sondern von Unger“ heißen.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 3. Juli 1916. Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll—⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen eine Sitzung.

. Nach Mitteilung von deutschen, in der Schweiz inter⸗ nierten Kriegsgefangenen werden ihren Angehörigen, wenn sie zu ihrem Besuch nach der Schweiz reisen wollen, in

den Heimatsorten vielfach Schwierigkeiten bereitet. Deshalb wird durch ‚„W. T. B.“ darauf hingewiesen, daß die Ange⸗ hörigen der Internierten diese jederzeit besuchen können. Als Ausweis für die Reise ist ein Auslandspaß er— forderlich und genügend. Die Angehörigen (Eltern, Ge⸗ schwister, Ehefrau und Verlobte) der Internierten werden auf den deutschen Bahnen zum halben Fahrpreis be⸗ fördert und erhalten die Fahrkarten von den Fahrkarten— ausgaben auf Grund des vorgeschriebenen Ausweises der Orts⸗ polizeibehörde, der den Namen des Reisenden, Anfangs⸗ und Endstation der Reise, Reiseweg und die mit Stempel und Unterschrift der Ortpolizeibehörde versehene Bescheinigung ent⸗ halten muß, daß die Reisenden Angehörige in der Schweiz internierter deutscher Kriegsteilnehmer sind. Auch entferntere Verwandte erlangen diese argh igung, wenn der Aue— weis die polizeiliche Bescheinigung enthält, daß die nächsten Angehörigen nicht mehr leben oder aus Alters-, Gesundheits⸗ oder ähnlichen Rücksichten nicht reisefähig sind.

Die Vierteljahrsanmeldung der Bestände und voraussicht⸗ lichen Erzeugung von Kraftfuttermitteln hat laut Bundesratsverordnung bis zum 5. Juli 1916 zu erfolgen. Wie „W. T. B.“ mitteilt, versendet auf Anforderung die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte, Berlin W. (Gen⸗ thiner Straße 34) Anmeldebogen hierzu.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatganzeigers“ liegt die Ausgabe 1634 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthält die 570. Verlustliste der preußischen Armee und die 276. Verlustliste der bayerischen Armee.

Bayern. Die Abgeordnetenkammer hat den kürzlich von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf über die Verlängerung der laufenden Landtagswahlzeit um ein Jahr ein— 66 angenommen. Bei der Beratung des Militäretats in

er vorgestrigen Sitzung brachte der Abg. Dr. Quidde die von der Militärbehörde über ihn verhängte Brieftkontrolle zur

Sprache. Laut Bericht des. W. T. B. führte Dr. Quidde aus, bei der Beantwortung einer ähnlichen Interpellation von Dr. Sueßheim

habe der Kriegsminister eiklärt, daß der Inlandtzbrle fverkeht der

militärischen Kontrolle nicht unterliege; das treffe nicht zu. Die Ver⸗ ien des Briefgeheimnisses sei besonders bedenklich, wenn man dle

Korrespondenz eineg Abgeordneten kontrolliere, an den sich viele Leute

. Vertrauen auf seine Verschwiegenhelt wendeten. Der Staatsrat on alle handle es sich um ganz spezlelle k. einzelnen, die sich samt und sonders als Ausfluß von Sonderanordnungen darstellten, die das Kriegsmintsterlum gegen⸗ über Dr. Quidde im Interesse der Landesvoerteibigung und der öffentlichen Sicherhelt auf Grund deg Krieggzustands⸗ Heef zu treffen ing gewesen sei. Dr. n . Fluqschrift in einer Auflage von 38 900 Stück Verssesten Ja . nach den während des Krie nes im ganzen ? estimmungen wegen ihreg Inhasts beschlaanahmt werden. Weiterveibreitung sei im Reich wie in

re

Speidel erwiderse in Vertretung deg Kriegsministers, in diesem Eingriffe gegenüber

abe eine reien

avern auf Grund des Ge er der Ansicht sei,

ben Belageru verboten. Ferner habe Dr. Quldde er der deutschen Manlfistenbewegung eine mit den Kriegsver⸗ it'issen durchgug unvereinbare Aghationstätigkeit entwickelt, sodaß * der öffentlichen Sicherheit jede weitere panfistische

täslgkeit habe verboten werden müssen. Trotzdem habe Quidde nnter Anwendung einer Deckadre sse dles Verbot zu umgehen versucht; ein in Franhlurt verfaßteg und von Quidde mit, unierschriebenes panffistisches Rundschreiben sei im April auch in Bavern versandt horben. Unter diesen Umständen sel eine Ueberwachung der tarresponden Quiddeg notwendig. Eine Ueberwachung der Inlands. vost figde nicht statt. Ausnahmsweise Eingriffe gegen einzelne sönnten notwendig werden, und daß dabei 86 Privalkorrespondenz eöff net wenden müsse, sel nicht zu umgehen. Die Schuld trage der, . einen Befehlahaber zwinge, zum Schutze der wichtigsten vater⸗ ländischen Interessen derartige Maßnahmen ju treffen., Dr. Qui dee erklärte, daß seine ganze Propagandatätigkeit aufgehört habe, glg sie ihm verboten worden sei; die zweite Flugschrift sei ohne sein Wissen gedruckt und verbreltet. Staatsrat von Speidel sagte noch, die Hriefbeschlagnahme sel eine Maßnahme, zu der die Militärbehörde ch nur ungern entschließ. und die nur da stattfinde, wo sie nach ee NUeberzeugung zwingende Gründe habe. Ihre Bekanntgabe sei deshalb unmöglich, weil dadurch die Bekämpfung dieses Treibens un möglich werden würde.

Der Militäretat wurde schließlich mit den Stimmen auch

der Sozialdemokraten angenommen.

Sachsen.

Seine Majestät der König hat nach einer Meldung der „Sächsischen Staatszeitung“ den bisherigen ersten Mini—⸗ ferialrat im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Geheimrat und Königlichen Kammerherrn von , Drzewiecki, zum außerordentlichen Gesandten und bevoll— mächtigten Minister am Königlich preußischen Hofe sowie an den Großherzoglich mecklenburgischen Höfen ernannt.

Oesterreich⸗Ungarn.

Das ungarische Amtsblatt veröffentlicht eine Negierungs— verordnung, wonach Getreide zum Haus⸗ und Wirtschafts⸗ bedarf unmittelbar vom Erzeuger nur gegen behördliche Einkaufszeugnisse bis zum 15. Oktober 1916 eingekauft werden kann. Die Zeugnisse lauten vom 16. August 1916 bis 15. August 1917. Der 55 wird für den Tag und den Kopf bei den mit schwerer körperlicher Arbeit Beschäftigten mit 300 und 400 Gramm, bei den übrigen mit 240 Gramm Mehl berechnet. Diejenigen, die keine Einkaufszeugnisse er⸗ halten, haben ihren Mehlbedarf zwecks einer behördlichen Ver— pflegung dem Gemeindevorstand anzumelden. Auf Grund von einlaufenden Verzeichnissen wird die Regierung den Getreide⸗ bedarf der einzelnen Stadtgemeinden feststellen. Die Erzeuger haben ihre den Haus⸗ und Wirtschaftsbetrieb übersteigenden Getreidebestände bei der Behörde anzumelden.

Großbritannien und Irland.

Der Präsident des Handelsamts hat einen Ausschuß ein⸗ gesetzt, der die besten Mittel für die Bedürfnisse der britischen Firmen nach dem Kriege prüfen soll. Wie das Reutersche Bureau“ mitteilt, handelt es sich dabei um finanzielle Er⸗ leichterungen für den Handel im Hinblick auf die Finanzierung umfangreicher überseeischer Verträge und die Vor⸗ bereitung eines sich bis ins einzelne erstreckenden Planes dafür.

Sir Roger Casement hat, obiger Quelle zufolge, gegen seine Verurteilung Berufung eingelegt. Der „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ meldet, daß in England und in Irland eine Bittschrift um Begnadigung Casements unter— zeichnet wird.

Bei der Beratung des Etats für das Ministerium des Innern im Unterhause verlangte Joyn son Hicks mit Be⸗ rufung auf die Blätter „Daily Mail“ und „John Bull“ die Internierung sämtlicher Deutschen.

Der Minister Samuel sagte in seiner Erwiderung laut Bericht dez W. T. B.“, die öffentliche Meinung sei in dieser Hinsicht in giober und schamloser Weise irregeführt worden. Er erzählte den Fall von einem englischen Bäcker bei London, der vor dem Tribunal sür die Befreiung seines Sohnes vom Kriegsdienst plädierte, weil er dessen Hilfe brauche, wenn sein Geschäft nicht von der deutschen Kon⸗ kurrenz ruiniert werden sollte. Das Tribunal gewährte die Befreiung, obwobl alle Deutschen in der Nachbarschaft interniert waren, und obwohl der Sohn ein Varietékünstler und kein Bäcker war. Samuel sagte weiter, er könne augenblicklich nicht sagen, was mit den internierten Deutschen nach dem Kriege geschehen würde, aber er wisse nicht, woraus Joynson Hicks schlösse, daß sie nach dem Kriege ihr Geschätt würden wieder aufnehmen und ihre Konkurrenz gegen englische Geschäftttreibende fortsetzen dürfen.

Der Gewerkschaftskongreß in London hat dem Rotterdamschen Courant“ zufolge einstimmig eine Ent⸗ schlie ßung. angenommen, in der die Regierung aufgefordert wird, sofort Schritte zu unternehmen, um die Preise für Nahrungsmittel und Brennstoffe festzusetzen, damit

eine Ausbeutung des Arbeiterstandes verhindert werde.

Frankreich.

Der russische Finanzminister Bark ist mit dem Chef des russischen Generalstabes nach kurzem Aufenthalt in England in Paris eingetroffen. Wie „W. T. B.“ meldet, werden sie im Laufe der nächsten Woche der Finanzkonferenz der Ver⸗ bündeten beiwohnen, zu der auch die Finanzminister Mac Kenna und Carcano erwartet werden.

Italien.

Das Amtsblatt enthält ein Dekret des Reichsverwesers, wonach der Schatzminister zur Ausgabe weiterer 500 Mil⸗ lionen Lire Schatzscheine ermächtigt wird.

In der vorgestrigen Sitzung der Deputierten⸗ kammer lenkte der Radikale Gasparotto die Aufmerksam⸗ leit auf die Leiden der italienischen Gefangenen in Desterreich⸗Ungarn und auf die Behandlung der i, ,. Verwundeten durch den Feind, obwohl sich die ltallenischen Soldaten keiner Ausschreltungen schuldig gemacht hätten. Der Sozialist Maffi unterbrach den Redner, indem er dessen letzte Behauptung bestritt. Die Kammer erhob energisch und lärmend dagegen Einspruch. Da der

irm im Saale andauerte, unterbrach der Präsident die

Sitzung. Bei ihrer Wiederaufnahme forderte er Maffi auf, eine Worte zurückjunehmen. Da dieser fortfuhr zu sprechen, o rief ihn der Präsident zweimal zur Ordnung und drohte, eine ö ung zu beantragen. Maffi erklärte, daß er niemals beabsichtigt habe, die itallenische Armee in ihrer Ge⸗ samtheit zu , Der Präsident erklärte darauf, daß Maffi seine Worte zurückgezogen habe.

Auf Anfragen verschiedener Redner erklärte der Minister⸗ präsident Boselli, nachdem er die Menschlichkeit und Tapfer⸗ keit der italienischen Armee gerühmt hatte, laut Bericht der „Agenzia Stefani“: t

Die Regierung erhoffe von der Eintracht aller Bürger den Sieg und den Ruhm Jialiens. Das Ministerlum werde alle gegenwärtigen Probleme in den Kreis seiner Betätigung ziehen. Die Regierung

werde in genügender Welsse für die Bedürfnisse der auz den Grenz⸗

gehieten geflüchteten Personen sorgen. Die Zensur sel eine durch die außerordentlichen Umstände auferlegte vorübergehende Maßregel. Sie werde in den engen Grenzen der Notwendigkeiten der nationalen Verteldi⸗ gung aufrechterhalten werden. Was die augwärtige Politik betreffe, so babe der Minister deg Auswärtigen, wenn er auch nicht viel in der Kammer spreche, ein tiefes Gefühl fär die Würde und Interessen des Landes. Was die Art beträfe, in der die Mmisterkrise gelöst worden set, so entspräche die gegenwärtige Regterang einem außergewöhnlichen Augenblick und sei der Ausdruck der mit Recht von jedermann gewünschten Eintracht. Alle Parteien, die den Krieg gewollt hätten, seien in der Reglerung vertreten. Die Kontroll⸗ kommissionen, von denen einige Redner gesprochen hätten und gegen die der Minister immer gewesen sei, wären überflüssig. Die Regierung werde indessen nicht verfehlen, aus der Tätigkeit aller zuständigen und gutgesinnten Männer im Parlament und im Lande Nutzen zu ziehen. ie werde für die Eintracht und den Burgfrteden eintreten in der Ueberzeugung, daß dieser die Vorauß⸗ setzung dafür sei, daß das Vaterland stark und groß sei. Der Ministerpräst dent drückte sein Vertrauen darauf aus, daß die Kammer ihm ihre Unterstützung gewähren werde, indem sie für die Tages⸗ ordnung Teso Dart und Genossen stimme, die die Erklärungen der Regierung gutheißt und die provisorischen Zwölftel annimmt.

Die Tagesordnung Teso Dari wurde mit dem Aus⸗ druck des Vertrauens in namentlicher Abstimmung mit 391 von 450 Stimmen angenommen. Die Mitteilung des Ergeb⸗ nisses der Abstimmung wurde mit lebhaftem Beifall auf— genommen, worauf die Sitzung aufgehoben wurde.

Gestern hielt die Kammer eine Sitzung ab, in der über die vorläufigen Budgetzwöl tel bis zum 31. Dezember d. J. debat⸗ tiert wurde. Der Kriegsminister, der Finanzminister, der Schatz⸗˖ minister und der Ministerpräsident nahmen das Wort, um den verschiedenen Rednern zu antworten. Man nahm einstimmig eine von der Regierung angenommene Tagesordnung Luzzattt an, wonach die Regierung, solange die Gesetzentwürfe für die Unterstützung der Kriegsbeschädigten noch nicht Gesetz geworden sind, die nötigen Maßnahmen zugunsten dieser Kriegsbeschädigten zu treffen habe und die nötigen Vollmachten dazu erhalte. Eine sozialistische Tagesordnung, wonach der vorläufige Etat auf die kürzeste Zeit zu beschränken sei, wurde auf Wunsch der Re⸗ gierung abgelehnt. Die vorläufigen Budgetzwölftel wurden in geheimer Abstimmung mit 317 gegen 30 Stimmen bewilligt. Die Kammer vertagte sich sodann auf unbestimmte Zeit für die Sommerferien.

Schweden.

Nach einer Meldung des „Schwedischen Telegramm⸗ Bureaus“ haben die Untersuchungen ergeben, daß der deutsche Dampfer „Ems“ am 19. Juni in schwedischem Hoheitsgebiet von einem englischen Unterseeboot durch Beschießung versenkt worden ist. Der schwedische Ge⸗ sandte in London hat einen Einspruch seiner Regierung da⸗

gegen überreicht. Türkei.

Der Senator Scherif Ali Haidar ist zum Emir von Mekka ernannt worden.

Griechenland.

Der englische Gesandte Elliot erklärte, wie das Pariser „Journal“ meldet, dem Ministerpräsidenten Zaimis bei einem Besuche, die Verbandsmächte hätten durch eine gemeinsame Note die allgemeine alsbaldige De mobilisation verlangt; sie seien daher der Meinung, daß sie nicht bis zum 31. August ver⸗ schleppt werden dürfe, und schlügen ihre Beendigung bis Ende Juli vor. Zaimis wies in seiner Anwort darauf hin, daß Griechenland, dem an rascher Demobilisierung gelegen sei, nicht genügend Kohlen und Transportmittel habe, um die Heimbeförderung zu bewältigen. Tags darauf teilte Elliot dem Minister⸗ präsidenten mit, daß die Verbündeten Griechenland die Demo⸗ bilisation erleichtern würden, worauf der König einwilligte, daß die letzten Reservistenklassen bis zum 31. Juli entlassen werden sollen. Dem „Temps“ zufolge wird die griechische Demobilisation sogar schon am 18. Juli beendigt sein.

Die Neuwahlen zur Kammer werden im Sep— tember stattfinden.

Am vergangenen Mittwoch haben in Athen und zahl—⸗ reichen anderen Städten Griechenlands Kundgebungen statt⸗ gefunden, an deren Spitze die entlassenen Reservisten standen. Zu besonders lebhaften Kundgebungen kam es, wie der „Temps“ meldet, in Korinth, wo die Volksmassen die Hauptstraßen durchzogen unter Rufen: „Nieder mit Venizelos, dem Vaterlandsverräter und Söldling des Auslandes!“ Geschäftshäusern, deren Inhaber als Venigzelisten gelten, wurden die Scheiben eingeworfen. Aehnliche Kundgebungen werden aus Nauplig, Tripolis und Argos gemeldet. Venizelos selbst war Gegenstand einer feindseligen Kundgebung der Reservisten, die ihm „Verräter“ und „Söldling“ zuriefen.

Numãänien. Der griechische Geschäftsträger Rhangabé ist gestern in Bukarest eingetroffen. Der bulgarische Gesandte Radew ist nach mehrwöchiger Abwesenheit wieder dort angekommen.

Bulgarien.

Die deutschen Abgeordneten trafen vargestern in Ploydiv (Philippopel) ein, wo sie mit besonderer Herzlichkeit empfangen wurden. Mittags erfolgte die Weiterfahrt nach

Tschirpan, Miahilowo und Stara Zagora.

Amerika.

Das ,,, . des Aeußern wendet sich einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ zufolge in einer Denkschrift an den amerikanischen Staatssekretär Lansing gegen den anmaßenden Ton der Note der Vereinigten Staaten. Es erklärt, daß die Vereinigten Staaten kein Recht haben, Truppen in Mexiko zu unterhalten. Ihre Anwesenheit ermuntere räuberische Ueberfälle an der Grenze und trage nicht dazu bei, sie zu verhindern. Die . wirft dem amerikanischen Kommandanten böse Absichten vor.

A sien.

Nach einem Pekinger Telegramm der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ stellen Edikte des Präsidenten die pro⸗ visorische , , des ersten Jahres der chinesi⸗ schen Republik wieder her. Alle Neuerungen der letzten

Douai, Bap aume, Ps ronne und Nesle dur f P und englisches Feuer sowie Fliegerbomben zahlreiche e , ;

6

.

Verfassung sind abgeschafft; die in diesem geilraum ein- gegangenen Verträge werden aufrechterhalten. Der Zusammen⸗

tritt des ersten Parlaments ist auf den 1. August anberaumt

worden. Afrika. . . Nach Meldungen des „Temps“ aus Tanger sind in der

Gegend von Fes und Taza unter der Leitung des Rebellen

Sidi Raho neue Unruhen ausgebrochen. Die Aufständischen leisteten in dem schwierigen Gelände lebhaften Widerstand. Die

Stellung von Tarzout im Abschnitt von Guigou wurde ange⸗ Truppen Auch zwischen Mogador

griffen und mußte energisch verteidigt werden, wozu aus Meknes herangezogen wurden. 9. Agadir mußten die französischen Truppen Streifzüge unter⸗ nehmen.

Kriegsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 1. Juli. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Die an vielen Stellen auch nachts wiederholten englisch⸗ französischen Erkundung svorstöße sind überall abge⸗ wiesen, Gefangene und Material blieben mehrfach in unserer Hand. Die Vorstöße wurden durch starkes Feuer, durch Gas⸗ angriffe oder Sprengungen eingeleitet.

Heute früh hat sich beiderseits der Som me die Gefechts⸗ tätigkeit erheblich gesteigert.

Nordöstlich von Reims und nördlich von Le Mesnil scheiterten kleinere Unternehmungen der feindlichen Infanterie.

Westlich der Maas fanden örtliche Jnfanteriekämpfe statt. Auf dem Ostufer versuchte der Feind unsere Stellungen auf der „Kalten Erde“ am und im Panzerwerk Thiaumont wiederzunehmen, indem er, ähnlich wie am 2. und 23. Mai gegen den Douaumont, starke Massen zum

Sturm ansetzte. Ebenso wie damals hat er auf Grund un⸗

wesentlicher örtlicher Anfangserfolge die Wiedereroberung des Werkes in seiner amtlichen Veröffentlichung von heute nacht voreilig gemeldet. In Wirklichkeit ist sein Angriff überall unter schwersten Verlusten gescheitert. Seine an einzelnen Stellen bis in unsere Linien vorgeprellten Leute wurden gefangen; insbesondere haben das ehemalige Panzer⸗ werk nur Gefangene betreten.

Deutsche Patrouillenunternehmungen nördlich des Waldes von Parroy und westlich von Senones waren erfolgreich.

Seine Majestät der Kaiser hat dem Leutnant Wintgens, der gestern südwestlich von Chäteau⸗-Salins einen französischen Doppeldecker abschoß, in Anerkennung der hervor⸗ ragenden Leistungen im Luftkampf, den Orden Pour le mérite verliehen.

Durch Geschützfeuer wurden ein feindliches Flugzeug bei Bras, durch Maschinengewehrfeuer ein anderes in Gegend des Werkes Thiaumont außer Gefecht gesetzt.

Feindliche Geschwaderangriffe auf Lille ver⸗ ursachten keine militärischen Verluste, wohl aber haben sie, besonders in der Kirche St. Sauveur, erhebliche Spfer unter der Bevölkerung 6 . die an Toten und Ver⸗ wundeten 50 übersteigen. Ebenso wurden in

*

franz Einwohner getötet oder verwundet.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generals von Linsingen.

.Westlich von Kolki, südwestlich von So kul und bei Wiczyny wurden russische Stellungen genommen. Westlich und südwestlich von Luck sind für uns erfolgreiche Kämpfe im Gange. An Gefangenen haben die Ruffen hier gestern 15 Offiziere 1365 Mann, seit dem 26. Juni 26 Offiziere 3165 Mann eingebüßt. :

Bei der

Armee des Generals Grafen von Bothmer hat der Feind vergebliche südöstlich von Tlumaez geführte Kavallerieattacken mit schweren Verlusten bezahlen müssen.

Balkan⸗Kriegs l Nichts Neues. ar e , Oberste Heeresleitung.

Großes Hauptquartier, 2. Juli. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

. In einer Breite von etwa 40 km begann gestern der seit vielen Monaten mit unbeschränkten Mitteln vorbereitete große englisch⸗französische Massenangriff nach siebentägiger stärkster Artillerie! und Gasvorwirkung auf beiden Ufern der Somme sowie des Ancre⸗Baches. Von Go mme⸗ court bis in Gegend von La Boiselle errang der Feind keine nennenswerten Vorteile, erlitt aber sehr schwere Ver⸗ lu ste. Dagegen gelang es ihm, in die vordersten Linien der beiden an die Somme stoßenden Divisionsabschnitte an einzelnen Stellen einzudringen, sodaß vorgezogen wurde, diese Din geen aus den völlig zerschossenen vordersten Gräben in die zwischen erster und zweiter Stellung liegende Riegelstellung zurückzu⸗ nehmen. Das in der vordersten Linie fest eingebaute, übrigens unbrauchhar gemachte Material ging hierbei, wie stets in solchem Fall, verloren. w

In Verbindung mit dieser großen Kampfhandlung standen vielfache Artilleriefeuerüberfälle sowie mehrfache kleinere An⸗ griffsunternehmungen auf den Anschlußfronten und auch westlich und südöstlich von Tahu re; sie scheiterten überall.

Links der Maas wurden an der , französische Grahenstücke genommen und ein franzosischer Handgragnat angriff abgeschlagen. Oestlich der Maas hat der Gegner unter erneutem starken Kräfteeinsatz gestern mehrmals und

heute in der Frühe die deutschen Linien auf der . .

Erde“ besonders beim Pan zerwerk Thiaum ont ange⸗ griffen und mußte im Sperrfeuer unter größten Verlusten wieder umkehren. ö

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