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18226
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De * ö ch e Ver Lu st Li st e n. (B. 276.)
Zu Verlustliste Nr. 265. Z. Infanterie⸗Negiment. 10. Kompagnie.
Seidl, Taver — nicht gefallen, sondern schwer verwundet, ge⸗ storben 27. 31 16. .
11. Kompagnie. Gefr. Leonhard Pfister — bish. schwer verwundet, auch vermißt. 13. Infanterie⸗ Regiment. 7. Kompagnie. Arlt, Wilhelm — bish. schwer verwundet, gestorben 15. 5. 16.
22. Infanterie⸗Negiment. 3. Kompagnie. Moritz, Lorenz — bish. vermißt, schwer verwundet.
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. ZT. 6. Kompagnie. Huber, Jakob — bish. durch Unfall leicht verletzt, gest. 9. 5. 16. 12. Kompagnie. . Henn, Eugen — bish. vermißt, in Gefgsch. (nach priv. Mittlg). H. Landwehr⸗Pionier⸗Kompagnie III. A. K. Krodel, Gustab — bish. schwer verwundet, gestorben 2. 4. 16.
Zu Verlustliste Nr. 266. 10. Infanterie⸗Regiment. 9. Kompagnie. Ludwig, Taver — bish. leicht veiwundet, gestorben 12. 5. 16.
22. Infanterie⸗Regiment. 1. Kompagnie. Walter, Friedrich — bish. vermißt, verwundet, Res. Laz. 4 Frank⸗ furt a. M. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 4. 7. Kompagnie. Leiser, Johann — bish. schwer verwundet, gestorben 9. 4. 16.
Zu Verlustliste Nr. 267.
11. Infanterie⸗Regiment. 2. Kompagnie. Althammer, Joseph — bish. schwer verw., gestorben 18. 5. 16. 25. Jnfanterie⸗Regiment. 4 Kompagnie.
Vzfeldw. Joseph Kim merl — bish. vermißt, gefallen. Ersatz⸗Feldartillerie Regiment. 4. Batterie. Helm, Otto, ist zu streichen, da in V. L. Nr. 269 richtig aufgeführt.
Zu Verlustliste Nr. 268. 17. Infanterie⸗Regiment. 11. Kompagnie. Born, Georg — bish. schwer verwundet, gestorben 6. 5. 16.
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 17. 9. Kompagnie. Schindler, Wolfgang — bish. schwer verwundet, gest. 26. 4. 16. 11. Kompagnie.
Blenk, Franz — bish. schwer verwundet, gestorben 1. 5. 16. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. I. 2. Kompagnie. Zacherl, Anton — bish. vermißt, in Gefgsch. (nach priv. Mittlg).
Zu Verlustliste Nr. 269. 4. Infanterie⸗Negiment. 10. Kompagnie. Vollmer, Jakob — bish. schwer verwundet, gestorben 16. 5. 16.
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 15. 4. Kompagnie. Lu tz, Joseph — bish. schwer verwundet, gestorben 26. 4. 16.
Reserve⸗Jnfanterie⸗NRegiment Nr. 23. 12. Kompagnie. Feldmeier Al, Taver — bish. schwer verwundet, gestorben 7. 5. 16.
Zu Verlustliste Nr. 270. 3. Infanterie⸗Regiment. 6. Kompagnie. Rothbahler, Max — bish. vermißt, leicht verwundet. 9. Infanterie⸗Regiment. 11. Kompagnie.
Deinlein, Otto — bish. verwundet, gestorben 29. 4. 16. Renner, Christian — bish. vermißt, war schwer verwundet, ge⸗ storben 29. 4. 16.
Zu Verlustliste Nr. 272. ⁊. Infanterie⸗Regiment. 6. Kompagnie. Uiffz. (nicht Gefr) Heinrich Löwel — bish. schwer verwundet, ge— storben 21. 5. 16. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 17. 2. Kompagnie. Rädler, Joseph — bish. schwer verwundet, gestorben 20. 5. 16.
4. Kompagnie. Kirchner, Johann — bish. schwer verwundet, gestorben 25. 5. 16.
Zu Verluftliste Nr. 4.
16. Infanterie⸗Regiment. 12. Kompagnie. Hofbauer, Ludwig — bish. leicht verw. u. vermißt, kam zum 24. Inf. Regt. (1. Komp.), dort wieder ver⸗ wundet (s. V. L. Nr. 274).
Zu Verlustlifte Nr. 9. 2. Infanterie⸗RNegiment. 4. Kompagnie. ph — bish. vermißt, verwundet, Ers. Truppe. Zu Verluftliste Nr. 25. 10. Infanterie⸗Regiment. 7. Kompagnie. Georg — bish. schwer verw. in Gefgsch. (n. pr. . ag — kish. leicht verw, in Gefgsch. Inach priv. Mittlg. lichael — bis. leicht verw., in Gefgsch. (n. priv. Mittlg.. ish. leicht verw., in Gefgsch. (nach priv. gag
Zu Verlustliste Nr. 21. 1. Infanterie⸗Regiment. 7. Kompagnie. Gejr. Jesey5 Binder — ish. bermißt, war verm., kam zum 2. Inf. Regt. (2. Komp.), dort wieder verw. . V. E. Nr. 2X25.
Zu Verlustlifte Nr. 32. . Zandwehr⸗Injanterie⸗Regiment Rr. 5. 3. Kompagnie. Gef. Jake Roth — bish. leicht verwundet, auch vermißt.
Zu Berlunliste Nr. 48. ; Infanterie⸗ Regiment. 5. Kompagnie.
26. eth, Jcserh — bish. schwer derm, gestorben 5. 9. 14.
Zu Verlustliste Nr. 47. 2. Pisnier⸗Bataillon. 1 Feld pion. Kompagn e. Hef Jaekeß Ja — ish. cher ver, gestorben 2. 9. 14. Za Verlustsifte Ar. 31. gras Tias. . rt, MNManit. Kol.
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Ear achtm. Klie gel feicht Kaieg 9 Uttenreuth, 33 —
fasch. (nach priv. Mittlg).
Zu Verlsußsiste Nr. 39. 8 Jafanterte Negiment,. F mnmpangnie-
8 rr, , m bien, bern , mn
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gare, Kerl it 0 frechen, e, ia , , Mr, 217 als „Robert
atze! richtig aufgeflihrt.
; Zu Verlustliste Nr. 75. 11. Infanterie⸗Reginent. 4. Kompagn i e. Selmer, Sebastian — Furth, Niederb. — (nicht Furth, Oberpf..
; Zu Verluftlifte Nr. SI. 19. Infanterie⸗Regiment. 2. Kompagnie. Klößinger, Georg (Austauschverwundeter) — gestorben 11. 3. 16.
Zu Verlustliste Nr. S3. 2. Jäger⸗Bataillon. 3. Kompagnie. Haun, Otto — bish. leicht verwundet, gest. 2. 10. 14.
Zu Verlustlsste Nr. S6. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 10. 3. Kompagnie.
Vzfeldw. u. Offz. Stellv. Alois Winhaxrt — bish. schwer ver⸗ mwundet, gest. 9. 19. 14. . Erber, Georg — bish. vermißt, in Gefgsch. (nach priv. Mittlg). Kaiser, Alois — Mörlach, Mittelfr. nicht Fürth i. B. — bish.
schwer verwundet, gest. 21. 8. 14. Lößl (nicht Löse h, Paul — gest. 15. 9. 14. Moser, Taver — bish. schwer verwundet, gest. 5. 9. 14. Paul, Adam — bish. schwer verwundet, gest. 28. 11. 14.
Zu Verlustliste Nr. 94. 14. Infanterie⸗Regiment. 1. Kompagnie.
Zimmermann, Johagnn — noch vermißt. (Berichtigung hiezu in V. L. Nr. 185 ist als unzutreffend zu streichen.)
Zu Verlustliste Nr. 102.
22. Infanterie⸗Regiment. 2. Kompagnie. Drexler, Alois — bish. schwer verwundet, gest. 7. 9. 14.
Zu Verlustliste Nr. 104. 8. Infanterie⸗Regiment. 1090. Kompagnie.
Kohlndorfer (nicht Kohlendorfer), Gottfried — bish. ver⸗ mißt, gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 114. Reserve⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. J. 2. Kompagnie. Pfennig, Joseph — bish. verwundet, auch vermißt.
4. Kompagnie. Betzold (nicht Bezold), Johann — bish. verwundet u. vermißt, gest. 26. 16. Id. Zu Verlustliste Nr. 115. 9. Infanterie⸗Regiment. 5. Kompagnie.
Wolf, Ludwig — bish. schwer verwundet, gest. 13. 11. 14. 7. Kompagnie. Hutzelmann, Leonhard (nicht Bernhard).
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] Zu Verlustliste Nr. 116. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 3. 10. Kompagnie. Hackl, Franz — bish. vermißt, gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 122. 2. Jäger⸗Bataillon. 3. Kompagnie. Objäg. Joseph Pfennig — bish. schwer verw, gest. 7. 11. 14.
Zu Verlustliste Nr. 124. 13. Infanterie⸗Regiment. 4. Kompagnie. Gefr. Franz Ob ster — ö noch . Geri tigung hierzu in V. L. Nr. 247 ist als unzutreffend zu streichen.) 17. Infanterie⸗Regiment. 3. Kompagnie.
Wenzel, Lovenz — bish. vermißt, gefallen. (D. Erk. Marke festgest. Wiehn, Karl — bish. e i ge 32 8 Erk. Marke n e
—
. Zu Verlustliste Nr. 126. 17. Infanterie⸗ Regiment. 6. Kompagnie. Zöller Il, Heinrich — bish. leicht verwundet, gestorben 12. 11. 14.
Zu Verlustliste Nr. 129. 18. Infanterie⸗Regiment. 2. Kompagnie. Müller, Ludwig — bish. leicht verwundet u. vermißt, gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 160. 2X. Infanterie⸗Regiment. 3. Kompagnie. Daßbach, Heinrich — bish. schwer verwundet, gestorben 5. 3. 15.
Zu Verlustliste Nr. 162. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 10. Maschinengewehr⸗Kompagni
gni e. Thyrmeier (nicht Thymeier) Joseph — nicht gefallen, sondern ) schwer . gestorben 11. 1. 15.
Zu Verlustliste Nr. 17 4. Reserve⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 21. 11. Kompagnie, Pfeffer, Alois — bish. verwundet, gestorben 14. 3. 15.
Zu Verlustliste Nr. 177. T7. Infanterie⸗ Regiment. 1. Kompagnie.
Ott, Hans — ist noch vermißt. e, ,,. hierzu in V. L. Nr. 268 ist als unzutreffend zu ö
Zu Verlustliste Nr. 192. Reserve⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 10. 9a. Kompagnie. Gefr. Franz Vogl — bish. vermißt, gefallen. 11. Kompagnie. Albrecht. Mich. — bish. vermißt, gefallen. . Barth, Sakob Dickenreishausen (nicht Dickenpreishausen) — bish. vermißt, gefallen. Lazarus, Johann — bish, vermißt, gefallen. Popp, Johann — nicht in ee, . sondern gefallen. Reserve⸗Kavallerie⸗Regiment Nr. 1. 1. Es kadron.
Oerler, Karl — ist noch vermißt. (Berichtigung hierzu in V. L. t. 212 ist als unzutreffend zu streichen.)
Zu Verluftliste Nr. 193. Neserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 16. 3. Kompagnie. Gefr. Anton Bischof — bish. vermißt, gefallen.
Zu gerluftliste Nr. 18. Neserve⸗Jnfanterie⸗Negiment Nr. 12. 2. Kompagnie. Kuttner, Johann — bish. schwer verwundet, gestorben 4. 6. 15.
Zu Berlustliste Nr. 213. . Neserve⸗Infanterie⸗Megiment Nr. 12. 9. Kompagnie.
Grunner, Georg — (Georgensgmünd, Mittelfr. — bish. J. verm., ; in Gefgsch. (nach priv. Mittlg).
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Zu Verlustliste Nr. 216. 2X. Infanterie⸗RNegiment. 4. Kompagnie.
Zu Verlustliste Nr. 218. Neserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 12. 6. Kompagnie.
Kleber, Georg — bish. schwer verw., gestorben 16. 8. 15.
Obermeier, Joseph — bish. schwer verw., gestorben 3. 8. 15.
Zu Verlustliste Nr. 222. 22. Infanterie⸗ Regiment. 4. Kompagnie.
Kuntz (nicht Kunz, Valentin — nicht gefallen, sondern schw. veiw,
gestorben 8. 8. 15.
Thürwanger, Julius — bish. schwer verw., gestorben 24. 8. 15.
Zu Verlustliste Nr. T7. 114. Infanterie⸗Regiment. 9. Kompagnie.
Neulinger, Eduard — bish. l. verw., auch vermißt.
Zu Verlustliste Nr. 243. 22. Infanterie⸗Regiment. 5. Kompagnie.
Littig, Philipp — bish. vermißt, verw., Ers. Truppe.
—
Zu Verlustliste Nr. 244. 24. Infanterie⸗Regiment. 4. Kompagnie.
Gefr. Ernst Höpfner — bish. schw. verw., gest, 18. 12. 15.
Zu Verlustliste Nr. 247. 23. Infanterie⸗Regiment. 12. Kompagnie.
Fichter, Heinrich — bish. schwer verw., gestorben 7. 2. 16.
Zu Verlustliste Nr. 253. 5. Infanterie⸗Negiment. 3. Kompagnie.
Göhrig, Andreas — bish. schwer verw. gestorben 10. 5. 16.
Zu Verlustliste Nr. 258. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 15. 1. Kompagnie,
Kodweis, Karl — bish. vermißt, gefallen. Mitterneder, Matthias — bish. vermißt, gefallen. Mörtl, Jakob — bish. vermißt, gefallen.
t gefallen. allen.
7. Kompagnie.
Buchstett, Franz — bish. schwer verwundet, gestorben 17. 5. l.
Zu Verlustliste Nr. 262. T7. Infanterie⸗Regiment. 9. Kompagnie.
Bauer, Friedrich — bish. schwer verwundet, gestorben 1. 5. 16.
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 13. 5. Kompagnie.
Maier, Joseph — bish. verwundet, auch vermißt.
Reserve⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 21. 12. Kompagnie.
Pöppl, Alois — bish. schwer verwundet, gestorben 9. 5. 16.
Zu Verlustliste Nr. 263. 3. Infanterie⸗Regiment. 1. Kompagnie.
Pickel, Joseph — bish. schwer verwundet, auch vermißt.
2. Kompagnie.
Franzspöck, Anton — bish. schwer verwundet, auch vermißt.
Reserve⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 13. 10. Kompagnie. Gilch, Anton — bish. leicht verwundet, gestorben 20. 5. 16.
Lang, Anton — bish. vermißt, gefallen.
11. Kompagnie. Vogl, Alois — bish. schwer verwundet, auch , In der Berichtigung zu V. L. Nr. 235, 14. Inf. Regt. 5. Komp. muß es heißen: Fähnr. u. Offz. Stellv. (nicht Lin,) Fritz Stadler.
Zu Verlustliste Nr. 264. 3. Infanterie⸗Regimnet. 7. Kompagnie. Meier V nicht Mayer V, Joseph — bish. l. verw., auch vermißt. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 13. 4. Kompagnie. Völler, Philipp — bish. schwer verwundet, auch vermißt.
Maschinengewehr⸗Scharfschützen ⸗Trupp Nr. 4. Utffz. Daniel . — bish. leicht verw. in 15. 5. 6
Zu Verlustliste Nr. 2658. 8. Infanterie⸗Regiment. 11. Kompagnie. Ni klas er, Ignaz — bish. schwer verwundet, auch vermißt.
; 12. Kompagnie. . Reithmeier, Georg — bish. verwundet, auch vermißt.
Zu Verlustliste Nr. 266. 3. Infanterie⸗Regiment. 12. Kompagnie. Hornsteiner, Anton (nicht Johann). Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 13. 8. Kompagnie. Stock, August — bish. vermißt, in Gefangenschaft.
Zu Verlustliste Nr. 267. ⁊. Infanterie⸗Regiment. 4 Kompagn e. Wick, Johann — Münchaurach (nicht Höch städt a. A), Oberft. 25. Infanterie⸗Regiment. 4. Kompagnie. Heß, Georg — bish. vermißt, wieder bei der Truppe.
Zu Verlustliste Nr. 268.
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 15. 2. Kompagnie. Sagßstet ter, Joseph — gestorben 13. 4. 16 (nicht 15. 2. 1h. Reserve⸗Pionier⸗ Bataillon Nr. 3. 12. Re s. Kompagnie Offz. Stellv. Franz Schnitzler — bish. vermißt. gefallen. ö. Johann Kaim — bish. vermißt, gefallen. . Georg Stübinger — bish. vermißt, gefallen. Joseyh — bish, vermißt, gefallen.
Kargl, Knerkte rn, Georg — bish, vermißt, gefallen.
Feppekl, Wolfgang — bish. vermißt, gefallen.
Zu Berlustliste Nr. 78. 8. Infanterie⸗NRegiment. 9. Kompagnie. ,, Traber, Beck,
zu strei da in V. L. Nr. 272 richtig aufgeführt. 3. ö
Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlags Anstalt Berlin 8 W., Wilhelmstraße Nr. 32.
4. Juli 1814
zrmann, Ko ch, Thomas — sin ansssstenten a- Kionenorden vierer Klaffe
—
Deutscher
und
Königlich Preußischer
Ber Bezugspreis heträgt vierteljährlich 6 M 230 5. Alle Postanstalten nehmen Kestellung an; fur Kerlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Kelbstahholer auch die Exprdition 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 22.
Einzelne Anm mern ko sten 25 5.
Staatsanzeiger.
s anzeiger
8
— * 3
M 156.
Suhalt des antlichen Teiles:
Helanntmachung, betreffend Ausfuhr⸗ und Durchfuhrverbote. Ordensverleihungen ꝛc.
Dentsches teich.
Bekanntmachung über Grünkern.
Bekanntmachung über die Aufhebung der Höchstpreise für Heu.
Bekanntmachungen, betreffend die enn, unzuverlãssiger Personen vom Handel.
Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 149 und 150 des Reichs⸗Gesetzblattz.
sönigreich Preußen.
Ernennungen, Charatterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Erlasse des Staatsministeriums, betreffend die Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem Unternehmen des Abbaus einer manganhaltigen Schlackenhalde durch die Aktiengesellschaft der Dillinger Hüttenwerke und bei der Er— richtung öffentlicher Anlagen in der Gemarkung der Stadt⸗ rn, Halle a. S.
Belanntmachung, betreffend Freigabe von Lumpen.
Bekanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlassiger Personen vom Handel.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 19 der Preußischen
esetzsammlung.
1 . nach ö des n nn .
n den Regierungsamtsblättern veröffentlichten es⸗ herrlichen Erlasse, Urkunden usw. ö
Belanutmachung.
Auf Grund des 8 2 der Kaiserlichen Verordnung vom A. Juli 1914, betreffend das Verbot der Aus- und Durchfuhr von Rohstoffen, die bei der Herstellung und dem Betriebe von Gegenständen des Kriegsbedarfs zur Ver⸗ , gelangen, bringe ich nachfolgendes zur öffentlichen
Die Bekanntmachung vom 22. Oktober 1915 (Reichtz= anzeiger Nr. 261 vom 23. Oktober 1915) wird zu Il dahin abgeändert:
II. Ausgenommen von dem Aus- und Durch— fuhrverbote zu Ziffer J sind Sendungen von Er— zeugnissen aus Zint oder in Verbindung mit Zink, soweit sie nicht mehr als 25 kg Zink enthalten, und Sendungen von . der sonstigen oben⸗ genannten Metalle oder ihrer Legierungen und Ver⸗ bindungen (Ziffer J 1, Y, soweit ) ein Gewicht von 2 kg nicht übersteigen, oder nicht mehr als 2 kg der sonstigen obengenannten Metalle oder ihrer K und Verbindungen (Ziffer 1 1, 2) enthalten.
Berlin, den 4. Juli 1916.
Der Reichskanzler. (Reich amt des Innern.) Im Auftrage: Wiedfeldt.
Sein e Majestät der König haben Allergnädigst geruht, Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen KWilhelm von Preu ßen, ältestem Sohne Seiner Kaiserlichen und König⸗ ichen Hoheit des Kronprinzen, den Hohen Srden vom Schwarzen
dler zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Oberzollkontrolleur a. D., Zollinspektor Ru dloff in halle a. S den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat Keilig in Potsdam, bisher vortragender Rat beim Rechnungshofe des i . den Stern zum Königlichen Kronenorden asse, .
J dem Direktor der Ritterakademie in Brandenburg a. . eheimen Studienrat Dr. Kehr, dem Landgerichtgrat a. B., heimen Jusltzrat Schmidt in Naumburg a. S., dem Amig⸗
Rerichtsrat . D., Geheimen Justizrat Handrick in Guben, dem ustizat Sittia in Breslau und dem Rentmelster a. D., chnungsrat Pranzinzki in Oppeln den Königlichen Kronen⸗
kö ßsekretär Do lezich in Falkenberg O. S
em Kreisausschußsekretär Do lez n Falkenberg O. S., dem ie n n nee n e Schulze in lan nrg. den ele re ren a. D. Kegel in Charlottenburg, Kemp in
ili Lengwen in gs in Breslau, Schöneberg in Aachen, fare rg in Buckow, Kreis Lebus, und dem Zoll⸗
„Lin ser in Frankfurt a. M. den Königlichen
dem Amisgerichtgaf e n ge er e fe rentz en
sienten a. D., Geri i. Große stenten a. D. Bl eise in Berlin⸗ ltona und Menzel in Neuß das
Anuzeigenpreis für den Naum einer h gespaltenen Einheita- zeile 80 g, einer 3 gespaltenen Einheitszeilh 8! 9.
Anzeigen nimmt an:
die Aonigliche Expedition des Reicht und gtaataanzei gers
Berlin 8W. 48, Wilhelmstraßse Nr. 82.
Berlin, Mittwoch, den 5. Juli, Abends.
dem Zollaufseher . D. Lin demann in Hannover, dem Regierungshaupttassendiener a. D. Klehn in Potsdam und dem Diener Stipa in Slawentzitz, Kreis Kosel, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie
dem Benne fe Leopold in Düsseldorf, dem Kanzlei⸗ gehilfen a. D. Schapke in Danzig, dem Gefangen⸗ aufseher a. D. Klisch in n , den Zollaufsehern a. D. Elias in Stettin, Kurts in Stendal, Nitz in Querfurt und dem Zollamtsdiener a. D. Falk in Cöln das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung über Grünkern. Vom 3. Juli 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß— nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
§1
Wer aus der Ernte 1916 Grünkern berstellt oder hergestellt hat, darf ihn nur an die vom Reichskanzler bestimmte Stelle oder an die von dieser ium Erwerh ermächtigten Stellen absetzen.
Dies gilt nicht für die Lieferung von Grünkern an Natural- berechtigte, insbesondere Alten teller und Aibelter, soweit fie kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Grünkern zu beanspruchen haben. Macht der Reichskanzler von der ihm nach 8 3 Abs. 2 Satz 3 zu. sie henden e m Gebrauch, so beschrankt sich diese Ausnahme auf die von ihm bestimmte Menge.
2 5§5 2
Die im 8 1 Abs. 1 genannten Peesanen hahen Hie ber aestellten Mengen alsbald, spät stens bis zum 15 August 1916, dem Kommunal. verband anzuzeigen In der Anzeige ist anzugeben, welche Mengen nach 8 1 Abs. 2 und nach 5 3 Abf. 2 beanspiucht werden und für wie viel Personen. . Die Kommunalverbände bahen die Anzeige unverzüglich an die vom Reicht kanzler beslimmte Stelle (6 1 Abs. 1) weiterzugeben.
53
Die Hersteller haben die Vomäte, die der Absatzbeschränkung nach S 1 unterliegen, der vom Reichslanz ter bestimmten Strelle 5 1 Abf. 1) auf Verlangen käuflich zu überlassen und auf Abruf zu verladen. Sie können ihrerseits verlangen, daß diese Stelle die Vorräte käuflich übernimmt und eine Firist zur Abnabme setzen, die mindestens vier Wochen betragen muß. Nach Ablauf der Frist erlischt die Absatz⸗ a n, nach 5 1.
Die Vorschrift des Abs. 1 Satz 1, gilt nicht für Grünkern, dessen der Hersteller zu feiner Ernährung oder zur Ernährung der Angehörigen seiner Wutschaft einschließlich des Gesindes bedarf. Den Angehörigen der Wirtschaft stehen gleich Naturalberechtigte, ins⸗ besondere Altenteiler und Arbeiter, soweit sie kraft ihrer Berechti⸗ gung oder als Lohn Gründern zu beanspruchen haben. Der Reichs⸗ kanzler kann bestimmen, welche Mengen dem Besitzer auf Grund dieser Vorschrist zu belassen sind.
Die näheren Bestimmungen über Lleferung und Abnahme erläßt der Reichskanzler. z
4 Sowelt der Grünkern der Ueberlassunggpflicht nach 5 3 unter liegt, haben die Hersteller für ordnunge mäßige Aufbewahrung und pflegliche Behandlung der Vorräte zu sorgen. Sle dürfen diese Vor⸗ räte ohne Zustimmung der vom Reichskanzler bestimmten Stelle (S 1 Abs. 15 nicht verarbelten. Sle haben dieser Stelle auf Er⸗ fordern Auskunft zu geben, Proben gegen Grstaltung der Portokosten einzusenden und die Beaussichtigung ju gestatten.
§8 5
Die vom Reichskanzler bestimmte Stelle (5 1 Abs. 1) hat für den Grünkern einen angemt ssenen Uebernahmepreis zu zahlen, der den im 5 9 festgesetzten Preis nicht übersteigen darf.
ᷣ 56 .
Ist der Verkäufer mit dem gebotenen N=. nicht einverstanden, so setzt die für den Ort, von dent aus die Lieferung erfolgen soll, zu⸗ ständige höhere Verwaltunggbehörde den Preig endgültig fest. Sie bestimmt darüber, wer die baren Auelagen deg Verfahreng zu tragen hat. Der Verkäufer hat ohne Rüdcsicht auf die endgültige ene n des Nebernahmepreiseg zu liefern. Der Empfänger hat. vorläufig den von ihm für angemessen erachteten Prels zu zablen.
Erfolgt die Neberlassung nicht freiwillig, so wird das Eigentum auf Antrag der vom Reiche kanzler bestimmten Stelle (5 1 Abs. I) durch Anordnung der zuständigen Behörde auf diese Stelle oder dle von ihr in dem Antrag bezeichnete Person übertragen. Die Anord⸗ nung ist an den zur Ueberlassung Verpflichteten zu richten. Daz Eigentum gebt über, sobald die Anordnung ihm ug
Neben dem Uebernahmepreise kann . die Aufbewahrung bel . Dauer eing angemessene Vergüti * bezahlt werden, deren . ah 3 Verwaltungsbehörde dez Aufbewahrungzortg end⸗ gůultig festsetzt.
57 Die nach § 6 , höhere Verwaltun rde entscheldet ültig über alle St ten, di is den Beteiligten 2 1 3. leferung 2 6 ergeben. ö
§ 8 Die vom , Stelle G 115. 9 2 X
J ö 9gy , .
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1916.
beslimmen, zu denen die abgegebenen Mengen oder die daraus her⸗ gestellten Er zeugniffe zu vertellen und abzugeben sind.
5 9
Der Prels für Grünkern, das ist die gedörrte geschälte un⸗ permahlene Frucht, darf vorbehaltlich der Vorschrift im 5 8 Abs. 2 30 Mark für den Doppelzentner nicht übersteigen. Der Preis gilt für Lieserung ohne Sack. Für leihweise Neberlassung der Säcke darf eine Sackleihgebuhr bis zu einer Mark fär die Tonne berechnet werden. Werden die Säcke nicht binnen einem Monat nach der Lieferung zurückgegeben, so darf die Leihgebühr dann um 25 Pfennig für die Woche bis zum Hächstbetrage von 2 Maik für den Doppelzentner erhöht werden. Werden die Säcke mitoe kauft, so darf der Preis für den Sack nicht mehr als 1 Mark und für den Sack, der 75 Rilo- gramm oder mehr hält, nicht mehr ale 1,60 Mark betragen. Der Reichsfa zler kann die Sackleihg⸗bühr und den Sackprels ändern. Bei Rücktauf der Säcke darf der Unterschled zwischen dem Ver kauft und Rücklaufspreise den Satz der Sackleihgebühr nicht übersteigen.
Der Preis umfaßt die Kosten der Beförderung bis zur Verlade⸗ stelle des Ortes, von dem aus die Ware mit der Bahn ober zu Wasser versandi wid, sowie die Kosten des Einladen daselbst.
Diese Preise sowie die auf Grund des § 8 Abs. 2 festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetz a vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17 Dezember 1914 (Reichs- Gesetzbl S 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 28) und vom 23. März 1916 (Reichs. Gesetzbl. S. 183).
§ 10 Die dandeszentralbehörden erlassen die erforderllchen Ausführungt⸗ bestimmungen; sie benimmen, wer als höhere Verwaltungsbebörde, als jusfändige Bebörde und als Kommunalverband im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist.
§511 Der Reichskanzler kann von den Vorschrtften dieser Verordnung Ausnahmen gestatten.
§8 12 . Mit Gefänenis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis m
fünfzehnhundert Mark wir bestraft
ẽ, wer Grunkern der Vörichtift im 1 zuwirer absetzt;
2. wer die ihm nach 5 2 obliegende Anzetge nicht in der ge—⸗ setzten Frin ernattet oder mwer wissentlich unrichige oder unvellständige Angaben macht;
3. wer ken Veorichiiften im § 4 zuwiderhandelt, insbesondere wer eine von ihm gesorderte Auskunft nicht innerhalb der gesrtzien Frist erteilt oder wer wissentlich unrichtige oder unvellitändige Angaben macht;
wer Grünkern, der ihm von der vem Reiche kanzler be⸗ stimmten Stelle zu bestimmten Zwecken zugewiesen ist, obne Erlaubnig zu anderen Zwecken verwendet;
5. wer den von den Landes entralbehörden erlassenen Augz⸗
führungebestimmungen zuwiderhandelt.
§ 13. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außertkrafttretens.
Berlin, den 3. Juli 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung über die Aufhebung der Höchstpreise für Heu. Vom 1. Juli 1916.
Auf Grund des § 1 der Verordnung über Kriegsmaß⸗ nahmen zur Sicherung der Volksernährung vom X. Mai 1916 6 S. 401) wird verordnet:
ie Bekanntmachung über Höchstpreise für vom 3. Februar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 79) wird au ben.
Für Heu aus der Ernte des Jahres 1915, das auf Grund der Verordnung über Lieferung von Heu und für das Heer vom 11. Mai 1916 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 367) zu liefern ist, bleiben die Vorschriften der Bekannimachung vom 3. Fe⸗ bruar 1916 in Geltung.
Berlin, den 1. Juli 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung.
Dem Molkereibesitzer Josef Merz in Pforzheim Ehefrau 26 wird gemäß § 1 der Bun wero 23. Septe 1818, 5 1 der Verordnung des Gr. Min des Innern vom 14. O r 1918 der Han del mit allen Gegen- ständen des täglichen Bedarfe, ingbesondere mit Na b⸗ rung smitteln jeder Art, untersagt. J
Pforꝛheim, den 29. Junl 1916. Großbheroallchet Benrlgamt. Nau man n.
Bekanntmachung.
Dem Ackerer und Fruchtmall doi ch e n e,, er n, m , 23 . z r, , ,, se 1. Dltober 1 15 M. Amt att J . . ö
ett ei de. 6 en ,,, 832
welteres nnter sagt.
Colmar, den 7. Jun 1816.
sowie der mg vom
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