1916 / 156 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Jul 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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De * ö ch e Ver Lu st Li st e n. (B. 276.)

Zu Verlustliste Nr. 265. Z. Infanterie⸗Negiment. 10. Kompagnie.

Seidl, Taver nicht gefallen, sondern schwer verwundet, ge⸗ storben 27. 31 16. .

11. Kompagnie. Gefr. Leonhard Pfister bish. schwer verwundet, auch vermißt. 13. Infanterie⸗ Regiment. 7. Kompagnie. Arlt, Wilhelm bish. schwer verwundet, gestorben 15. 5. 16.

22. Infanterie⸗Negiment. 3. Kompagnie. Moritz, Lorenz bish. vermißt, schwer verwundet.

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. ZT. 6. Kompagnie. Huber, Jakob bish. durch Unfall leicht verletzt, gest. 9. 5. 16. 12. Kompagnie. . Henn, Eugen bish. vermißt, in Gefgsch. (nach priv. Mittlg). H. Landwehr⸗Pionier⸗Kompagnie III. A. K. Krodel, Gustab bish. schwer verwundet, gestorben 2. 4. 16.

Zu Verlustliste Nr. 266. 10. Infanterie⸗Regiment. 9. Kompagnie. Ludwig, Taver bish. leicht veiwundet, gestorben 12. 5. 16.

22. Infanterie⸗Regiment. 1. Kompagnie. Walter, Friedrich bish. vermißt, verwundet, Res. Laz. 4 Frank⸗ furt a. M. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 4. 7. Kompagnie. Leiser, Johann bish. schwer verwundet, gestorben 9. 4. 16.

Zu Verlustliste Nr. 267.

11. Infanterie⸗Regiment. 2. Kompagnie. Althammer, Joseph bish. schwer verw., gestorben 18. 5. 16. 25. Jnfanterie⸗Regiment. 4 Kompagnie.

Vzfeldw. Joseph Kim merl bish. vermißt, gefallen. Ersatz⸗Feldartillerie Regiment. 4. Batterie. Helm, Otto, ist zu streichen, da in V. L. Nr. 269 richtig aufgeführt.

Zu Verlustliste Nr. 268. 17. Infanterie⸗Regiment. 11. Kompagnie. Born, Georg bish. schwer verwundet, gestorben 6. 5. 16.

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 17. 9. Kompagnie. Schindler, Wolfgang bish. schwer verwundet, gest. 26. 4. 16. 11. Kompagnie.

Blenk, Franz bish. schwer verwundet, gestorben 1. 5. 16. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. I. 2. Kompagnie. Zacherl, Anton bish. vermißt, in Gefgsch. (nach priv. Mittlg).

Zu Verlustliste Nr. 269. 4. Infanterie⸗Negiment. 10. Kompagnie. Vollmer, Jakob bish. schwer verwundet, gestorben 16. 5. 16.

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 15. 4. Kompagnie. Lu tz, Joseph bish. schwer verwundet, gestorben 26. 4. 16.

Reserve⸗Jnfanterie⸗NRegiment Nr. 23. 12. Kompagnie. Feldmeier Al, Taver bish. schwer verwundet, gestorben 7. 5. 16.

Zu Verlustliste Nr. 270. 3. Infanterie⸗Regiment. 6. Kompagnie. Rothbahler, Max bish. vermißt, leicht verwundet. 9. Infanterie⸗Regiment. 11. Kompagnie.

Deinlein, Otto bish. verwundet, gestorben 29. 4. 16. Renner, Christian bish. vermißt, war schwer verwundet, ge⸗ storben 29. 4. 16.

Zu Verlustliste Nr. 272. ⁊. Infanterie⸗Regiment. 6. Kompagnie. Uiffz. (nicht Gefr) Heinrich Löwel bish. schwer verwundet, ge— storben 21. 5. 16. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 17. 2. Kompagnie. Rädler, Joseph bish. schwer verwundet, gestorben 20. 5. 16.

4. Kompagnie. Kirchner, Johann bish. schwer verwundet, gestorben 25. 5. 16.

Zu Verluftliste Nr. 4.

16. Infanterie⸗Regiment. 12. Kompagnie. Hofbauer, Ludwig bish. leicht verw. u. vermißt, kam zum 24. Inf. Regt. (1. Komp.), dort wieder ver⸗ wundet (s. V. L. Nr. 274).

Zu Verlustlifte Nr. 9. 2. Infanterie⸗RNegiment. 4. Kompagnie. ph bish. vermißt, verwundet, Ers. Truppe. Zu Verluftliste Nr. 25. 10. Infanterie⸗Regiment. 7. Kompagnie. Georg bish. schwer verw. in Gefgsch. (n. pr. . ag kish. leicht verw, in Gefgsch. Inach priv. Mittlg. lichael bis. leicht verw., in Gefgsch. (n. priv. Mittlg.. ish. leicht verw., in Gefgsch. (nach priv. gag

Zu Verlustliste Nr. 21. 1. Infanterie⸗Regiment. 7. Kompagnie. Gejr. Jesey5 Binder ish. bermißt, war verm., kam zum 2. Inf. Regt. (2. Komp.), dort wieder verw. . V. E. Nr. 2X25.

Zu Verlustlifte Nr. 32. . Zandwehr⸗Injanterie⸗Regiment Rr. 5. 3. Kompagnie. Gef. Jake Roth bish. leicht verwundet, auch vermißt.

Zu Berlunliste Nr. 48. ; Infanterie⸗ Regiment. 5. Kompagnie.

26. eth, Jcserh bish. schwer derm, gestorben 5. 9. 14.

Zu Verlustliste Nr. 47. 2. Pisnier⸗Bataillon. 1 Feld pion. Kompagn e. Hef Jaekeß Ja ish. cher ver, gestorben 2. 9. 14. Za Verlustsifte Ar. 31. gras Tias. . rt, MNManit. Kol.

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Ear achtm. Klie gel feicht Kaieg 9 Uttenreuth, 33

fasch. (nach priv. Mittlg).

Zu Verlsußsiste Nr. 39. 8 Jafanterte Negiment,. F mnmpangnie-

8 rr, , m bien, bern , mn

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gare, Kerl it 0 frechen, e, ia , , Mr, 217 als „Robert

atze! richtig aufgeflihrt.

; Zu Verlustliste Nr. 75. 11. Infanterie⸗Reginent. 4. Kompagn i e. Selmer, Sebastian Furth, Niederb. (nicht Furth, Oberpf..

; Zu Verluftlifte Nr. SI. 19. Infanterie⸗Regiment. 2. Kompagnie. Klößinger, Georg (Austauschverwundeter) gestorben 11. 3. 16.

Zu Verlustliste Nr. S3. 2. Jäger⸗Bataillon. 3. Kompagnie. Haun, Otto bish. leicht verwundet, gest. 2. 10. 14.

Zu Verlustlsste Nr. S6. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 10. 3. Kompagnie.

Vzfeldw. u. Offz. Stellv. Alois Winhaxrt bish. schwer ver⸗ mwundet, gest. 9. 19. 14. . Erber, Georg bish. vermißt, in Gefgsch. (nach priv. Mittlg). Kaiser, Alois Mörlach, Mittelfr. nicht Fürth i. B. bish.

schwer verwundet, gest. 21. 8. 14. Lößl (nicht Löse h, Paul gest. 15. 9. 14. Moser, Taver bish. schwer verwundet, gest. 5. 9. 14. Paul, Adam bish. schwer verwundet, gest. 28. 11. 14.

Zu Verlustliste Nr. 94. 14. Infanterie⸗Regiment. 1. Kompagnie.

Zimmermann, Johagnn noch vermißt. (Berichtigung hiezu in V. L. Nr. 185 ist als unzutreffend zu streichen.)

Zu Verlustliste Nr. 102.

22. Infanterie⸗Regiment. 2. Kompagnie. Drexler, Alois bish. schwer verwundet, gest. 7. 9. 14.

Zu Verlustliste Nr. 104. 8. Infanterie⸗Regiment. 1090. Kompagnie.

Kohlndorfer (nicht Kohlendorfer), Gottfried bish. ver⸗ mißt, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 114. Reserve⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. J. 2. Kompagnie. Pfennig, Joseph bish. verwundet, auch vermißt.

4. Kompagnie. Betzold (nicht Bezold), Johann bish. verwundet u. vermißt, gest. 26. 16. Id. Zu Verlustliste Nr. 115. 9. Infanterie⸗Regiment. 5. Kompagnie.

Wolf, Ludwig bish. schwer verwundet, gest. 13. 11. 14. 7. Kompagnie. Hutzelmann, Leonhard (nicht Bernhard).

] Zu Verlustliste Nr. 116. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 3. 10. Kompagnie. Hackl, Franz bish. vermißt, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 122. 2. Jäger⸗Bataillon. 3. Kompagnie. Objäg. Joseph Pfennig bish. schwer verw, gest. 7. 11. 14.

Zu Verlustliste Nr. 124. 13. Infanterie⸗Regiment. 4. Kompagnie. Gefr. Franz Ob ster ö noch . Geri tigung hierzu in V. L. Nr. 247 ist als unzutreffend zu streichen.) 17. Infanterie⸗Regiment. 3. Kompagnie.

Wenzel, Lovenz bish. vermißt, gefallen. (D. Erk. Marke festgest. Wiehn, Karl bish. e i ge 32 8 Erk. Marke n e

. Zu Verlustliste Nr. 126. 17. Infanterie⸗ Regiment. 6. Kompagnie. Zöller Il, Heinrich bish. leicht verwundet, gestorben 12. 11. 14.

Zu Verlustliste Nr. 129. 18. Infanterie⸗Regiment. 2. Kompagnie. Müller, Ludwig bish. leicht verwundet u. vermißt, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 160. 2X. Infanterie⸗Regiment. 3. Kompagnie. Daßbach, Heinrich bish. schwer verwundet, gestorben 5. 3. 15.

Zu Verlustliste Nr. 162. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 10. Maschinengewehr⸗Kompagni

gni e. Thyrmeier (nicht Thymeier) Joseph nicht gefallen, sondern ) schwer . gestorben 11. 1. 15.

Zu Verlustliste Nr. 17 4. Reserve⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 21. 11. Kompagnie, Pfeffer, Alois bish. verwundet, gestorben 14. 3. 15.

Zu Verlustliste Nr. 177. T7. Infanterie⸗ Regiment. 1. Kompagnie.

Ott, Hans ist noch vermißt. e, ,,. hierzu in V. L. Nr. 268 ist als unzutreffend zu ö

Zu Verlustliste Nr. 192. Reserve⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 10. 9a. Kompagnie. Gefr. Franz Vogl bish. vermißt, gefallen. 11. Kompagnie. Albrecht. Mich. bish. vermißt, gefallen. . Barth, Sakob Dickenreishausen (nicht Dickenpreishausen) bish. vermißt, gefallen. Lazarus, Johann bish, vermißt, gefallen. Popp, Johann nicht in ee, . sondern gefallen. Reserve⸗Kavallerie⸗Regiment Nr. 1. 1. Es kadron.

Oerler, Karl ist noch vermißt. (Berichtigung hierzu in V. L. t. 212 ist als unzutreffend zu streichen.)

Zu Verluftliste Nr. 193. Neserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 16. 3. Kompagnie. Gefr. Anton Bischof bish. vermißt, gefallen.

Zu gerluftliste Nr. 18. Neserve⸗Jnfanterie⸗Negiment Nr. 12. 2. Kompagnie. Kuttner, Johann bish. schwer verwundet, gestorben 4. 6. 15.

Zu Berlustliste Nr. 213. . Neserve⸗Infanterie⸗Megiment Nr. 12. 9. Kompagnie.

Grunner, Georg (Georgensgmünd, Mittelfr. bish. J. verm., ; in Gefgsch. (nach priv. Mittlg).

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Zu Verlustliste Nr. 216. 2X. Infanterie⸗RNegiment. 4. Kompagnie.

Zu Verlustliste Nr. 218. Neserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 12. 6. Kompagnie.

Kleber, Georg bish. schwer verw., gestorben 16. 8. 15.

Obermeier, Joseph bish. schwer verw., gestorben 3. 8. 15.

Zu Verlustliste Nr. 222. 22. Infanterie⸗ Regiment. 4. Kompagnie.

Kuntz (nicht Kunz, Valentin nicht gefallen, sondern schw. veiw,

gestorben 8. 8. 15.

Thürwanger, Julius bish. schwer verw., gestorben 24. 8. 15.

Zu Verlustliste Nr. T7. 114. Infanterie⸗Regiment. 9. Kompagnie.

Neulinger, Eduard bish. l. verw., auch vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 243. 22. Infanterie⸗Regiment. 5. Kompagnie.

Littig, Philipp bish. vermißt, verw., Ers. Truppe.

Zu Verlustliste Nr. 244. 24. Infanterie⸗Regiment. 4. Kompagnie.

Gefr. Ernst Höpfner bish. schw. verw., gest, 18. 12. 15.

Zu Verlustliste Nr. 247. 23. Infanterie⸗Regiment. 12. Kompagnie.

Fichter, Heinrich bish. schwer verw., gestorben 7. 2. 16.

Zu Verlustliste Nr. 253. 5. Infanterie⸗Negiment. 3. Kompagnie.

Göhrig, Andreas bish. schwer verw. gestorben 10. 5. 16.

Zu Verlustliste Nr. 258. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 15. 1. Kompagnie,

Kodweis, Karl bish. vermißt, gefallen. Mitterneder, Matthias bish. vermißt, gefallen. Mörtl, Jakob bish. vermißt, gefallen.

t gefallen. allen.

7. Kompagnie.

Buchstett, Franz bish. schwer verwundet, gestorben 17. 5. l.

Zu Verlustliste Nr. 262. T7. Infanterie⸗Regiment. 9. Kompagnie.

Bauer, Friedrich bish. schwer verwundet, gestorben 1. 5. 16.

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 13. 5. Kompagnie.

Maier, Joseph bish. verwundet, auch vermißt.

Reserve⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 21. 12. Kompagnie.

Pöppl, Alois bish. schwer verwundet, gestorben 9. 5. 16.

Zu Verlustliste Nr. 263. 3. Infanterie⸗Regiment. 1. Kompagnie.

Pickel, Joseph bish. schwer verwundet, auch vermißt.

2. Kompagnie.

Franzspöck, Anton bish. schwer verwundet, auch vermißt.

Reserve⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 13. 10. Kompagnie. Gilch, Anton bish. leicht verwundet, gestorben 20. 5. 16.

Lang, Anton bish. vermißt, gefallen.

11. Kompagnie. Vogl, Alois bish. schwer verwundet, auch , In der Berichtigung zu V. L. Nr. 235, 14. Inf. Regt. 5. Komp. muß es heißen: Fähnr. u. Offz. Stellv. (nicht Lin,) Fritz Stadler.

Zu Verlustliste Nr. 264. 3. Infanterie⸗Regimnet. 7. Kompagnie. Meier V nicht Mayer V, Joseph bish. l. verw., auch vermißt. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 13. 4. Kompagnie. Völler, Philipp bish. schwer verwundet, auch vermißt.

Maschinengewehr⸗Scharfschützen ⸗Trupp Nr. 4. Utffz. Daniel . bish. leicht verw. in 15. 5. 6

Zu Verlustliste Nr. 2658. 8. Infanterie⸗Regiment. 11. Kompagnie. Ni klas er, Ignaz bish. schwer verwundet, auch vermißt.

; 12. Kompagnie. . Reithmeier, Georg bish. verwundet, auch vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 266. 3. Infanterie⸗Regiment. 12. Kompagnie. Hornsteiner, Anton (nicht Johann). Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 13. 8. Kompagnie. Stock, August bish. vermißt, in Gefangenschaft.

Zu Verlustliste Nr. 267. ⁊. Infanterie⸗Regiment. 4 Kompagn e. Wick, Johann Münchaurach (nicht Höch städt a. A), Oberft. 25. Infanterie⸗Regiment. 4. Kompagnie. Heß, Georg bish. vermißt, wieder bei der Truppe.

Zu Verlustliste Nr. 268.

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 15. 2. Kompagnie. Sagßstet ter, Joseph gestorben 13. 4. 16 (nicht 15. 2. 1h. Reserve⸗Pionier⸗ Bataillon Nr. 3. 12. Re s. Kompagnie Offz. Stellv. Franz Schnitzler bish. vermißt. gefallen. ö. Johann Kaim bish. vermißt, gefallen. . Georg Stübinger bish. vermißt, gefallen. Joseyh bish, vermißt, gefallen.

Kargl, Knerkte rn, Georg bish, vermißt, gefallen.

Feppekl, Wolfgang bish. vermißt, gefallen.

Zu Berlustliste Nr. 78. 8. Infanterie⸗NRegiment. 9. Kompagnie. ,, Traber, Beck,

zu strei da in V. L. Nr. 272 richtig aufgeführt. 3. ö

Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlags Anstalt Berlin 8 W., Wilhelmstraße Nr. 32.

4. Juli 1814

zrmann, Ko ch, Thomas sin ansssstenten a- Kionenorden vierer Klaffe

Deutscher

und

Königlich Preußischer

Ber Bezugspreis heträgt vierteljährlich 6 M 230 5. Alle Postanstalten nehmen Kestellung an; fur Kerlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Kelbstahholer auch die Exprdition 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 22.

Einzelne Anm mern ko sten 25 5.

Staatsanzeiger.

s anzeiger

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M 156.

Suhalt des antlichen Teiles:

Helanntmachung, betreffend Ausfuhr⸗ und Durchfuhrverbote. Ordensverleihungen ꝛc.

Dentsches teich.

Bekanntmachung über Grünkern.

Bekanntmachung über die Aufhebung der Höchstpreise für Heu.

Bekanntmachungen, betreffend die enn, unzuverlãssiger Personen vom Handel.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 149 und 150 des Reichs⸗Gesetzblattz.

sönigreich Preußen.

Ernennungen, Charatterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Erlasse des Staatsministeriums, betreffend die Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem Unternehmen des Abbaus einer manganhaltigen Schlackenhalde durch die Aktiengesellschaft der Dillinger Hüttenwerke und bei der Er— richtung öffentlicher Anlagen in der Gemarkung der Stadt⸗ rn, Halle a. S.

Belanntmachung, betreffend Freigabe von Lumpen.

Bekanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlassiger Personen vom Handel.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 19 der Preußischen

esetzsammlung.

1 . nach ö des n nn .

n den Regierungsamtsblättern veröffentlichten es⸗ herrlichen Erlasse, Urkunden usw. ö

Belanutmachung.

Auf Grund des 8 2 der Kaiserlichen Verordnung vom A. Juli 1914, betreffend das Verbot der Aus- und Durchfuhr von Rohstoffen, die bei der Herstellung und dem Betriebe von Gegenständen des Kriegsbedarfs zur Ver⸗ , gelangen, bringe ich nachfolgendes zur öffentlichen

Die Bekanntmachung vom 22. Oktober 1915 (Reichtz= anzeiger Nr. 261 vom 23. Oktober 1915) wird zu Il dahin abgeändert:

II. Ausgenommen von dem Aus- und Durch— fuhrverbote zu Ziffer J sind Sendungen von Er— zeugnissen aus Zint oder in Verbindung mit Zink, soweit sie nicht mehr als 25 kg Zink enthalten, und Sendungen von . der sonstigen oben⸗ genannten Metalle oder ihrer Legierungen und Ver⸗ bindungen (Ziffer J 1, Y, soweit ) ein Gewicht von 2 kg nicht übersteigen, oder nicht mehr als 2 kg der sonstigen obengenannten Metalle oder ihrer K und Verbindungen (Ziffer 1 1, 2) enthalten.

Berlin, den 4. Juli 1916.

Der Reichskanzler. (Reich amt des Innern.) Im Auftrage: Wiedfeldt.

Sein e Majestät der König haben Allergnädigst geruht, Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen KWilhelm von Preu ßen, ältestem Sohne Seiner Kaiserlichen und König⸗ ichen Hoheit des Kronprinzen, den Hohen Srden vom Schwarzen

dler zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Oberzollkontrolleur a. D., Zollinspektor Ru dloff in halle a. S den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat Keilig in Potsdam, bisher vortragender Rat beim Rechnungshofe des i . den Stern zum Königlichen Kronenorden asse, .

J dem Direktor der Ritterakademie in Brandenburg a. . eheimen Studienrat Dr. Kehr, dem Landgerichtgrat a. B., heimen Jusltzrat Schmidt in Naumburg a. S., dem Amig⸗

Rerichtsrat . D., Geheimen Justizrat Handrick in Guben, dem ustizat Sittia in Breslau und dem Rentmelster a. D., chnungsrat Pranzinzki in Oppeln den Königlichen Kronen⸗

ßsekretär Do lezich in Falkenberg O. S

em Kreisausschußsekretär Do lez n Falkenberg O. S., dem ie n n nee n e Schulze in lan nrg. den ele re ren a. D. Kegel in Charlottenburg, Kemp in

ili Lengwen in gs in Breslau, Schöneberg in Aachen, fare rg in Buckow, Kreis Lebus, und dem Zoll⸗

„Lin ser in Frankfurt a. M. den Königlichen

dem Amisgerichtgaf e n ge er e fe rentz en

sienten a. D., Geri i. Große stenten a. D. Bl eise in Berlin⸗ ltona und Menzel in Neuß das

Anuzeigenpreis für den Naum einer h gespaltenen Einheita- zeile 80 g, einer 3 gespaltenen Einheitszeilh 8! 9.

Anzeigen nimmt an:

die Aonigliche Expedition des Reicht und gtaataanzei gers

Berlin 8W. 48, Wilhelmstraßse Nr. 82.

Berlin, Mittwoch, den 5. Juli, Abends.

dem Zollaufseher . D. Lin demann in Hannover, dem Regierungshaupttassendiener a. D. Klehn in Potsdam und dem Diener Stipa in Slawentzitz, Kreis Kosel, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie

dem Benne fe Leopold in Düsseldorf, dem Kanzlei⸗ gehilfen a. D. Schapke in Danzig, dem Gefangen⸗ aufseher a. D. Klisch in n , den Zollaufsehern a. D. Elias in Stettin, Kurts in Stendal, Nitz in Querfurt und dem Zollamtsdiener a. D. Falk in Cöln das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über Grünkern. Vom 3. Juli 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß— nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§1

Wer aus der Ernte 1916 Grünkern berstellt oder hergestellt hat, darf ihn nur an die vom Reichskanzler bestimmte Stelle oder an die von dieser ium Erwerh ermächtigten Stellen absetzen.

Dies gilt nicht für die Lieferung von Grünkern an Natural- berechtigte, insbesondere Alten teller und Aibelter, soweit fie kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Grünkern zu beanspruchen haben. Macht der Reichskanzler von der ihm nach 8 3 Abs. 2 Satz 3 zu. sie henden e m Gebrauch, so beschrankt sich diese Ausnahme auf die von ihm bestimmte Menge.

2 5§5 2

Die im 8 1 Abs. 1 genannten Peesanen hahen Hie ber aestellten Mengen alsbald, spät stens bis zum 15 August 1916, dem Kommunal. verband anzuzeigen In der Anzeige ist anzugeben, welche Mengen nach 8 1 Abs. 2 und nach 5 3 Abf. 2 beanspiucht werden und für wie viel Personen. . Die Kommunalverbände bahen die Anzeige unverzüglich an die vom Reicht kanzler beslimmte Stelle (6 1 Abs. 1) weiterzugeben.

53

Die Hersteller haben die Vomäte, die der Absatzbeschränkung nach S 1 unterliegen, der vom Reichslanz ter bestimmten Strelle 5 1 Abf. 1) auf Verlangen käuflich zu überlassen und auf Abruf zu verladen. Sie können ihrerseits verlangen, daß diese Stelle die Vorräte käuflich übernimmt und eine Firist zur Abnabme setzen, die mindestens vier Wochen betragen muß. Nach Ablauf der Frist erlischt die Absatz⸗ a n, nach 5 1.

Die Vorschrift des Abs. 1 Satz 1, gilt nicht für Grünkern, dessen der Hersteller zu feiner Ernährung oder zur Ernährung der Angehörigen seiner Wutschaft einschließlich des Gesindes bedarf. Den Angehörigen der Wirtschaft stehen gleich Naturalberechtigte, ins⸗ besondere Altenteiler und Arbeiter, soweit sie kraft ihrer Berechti⸗ gung oder als Lohn Gründern zu beanspruchen haben. Der Reichs⸗ kanzler kann bestimmen, welche Mengen dem Besitzer auf Grund dieser Vorschrist zu belassen sind.

Die näheren Bestimmungen über Lleferung und Abnahme erläßt der Reichskanzler. z

4 Sowelt der Grünkern der Ueberlassunggpflicht nach 5 3 unter liegt, haben die Hersteller für ordnunge mäßige Aufbewahrung und pflegliche Behandlung der Vorräte zu sorgen. Sle dürfen diese Vor⸗ räte ohne Zustimmung der vom Reichskanzler bestimmten Stelle (S 1 Abs. 15 nicht verarbelten. Sle haben dieser Stelle auf Er⸗ fordern Auskunft zu geben, Proben gegen Grstaltung der Portokosten einzusenden und die Beaussichtigung ju gestatten.

§8 5

Die vom Reichskanzler bestimmte Stelle (5 1 Abs. 1) hat für den Grünkern einen angemt ssenen Uebernahmepreis zu zahlen, der den im 5 9 festgesetzten Preis nicht übersteigen darf.

56 .

Ist der Verkäufer mit dem gebotenen N=. nicht einverstanden, so setzt die für den Ort, von dent aus die Lieferung erfolgen soll, zu⸗ ständige höhere Verwaltunggbehörde den Preig endgültig fest. Sie bestimmt darüber, wer die baren Auelagen deg Verfahreng zu tragen hat. Der Verkäufer hat ohne Rüdcsicht auf die endgültige ene n des Nebernahmepreiseg zu liefern. Der Empfänger hat. vorläufig den von ihm für angemessen erachteten Prels zu zablen.

Erfolgt die Neberlassung nicht freiwillig, so wird das Eigentum auf Antrag der vom Reiche kanzler bestimmten Stelle (5 1 Abs. I) durch Anordnung der zuständigen Behörde auf diese Stelle oder dle von ihr in dem Antrag bezeichnete Person übertragen. Die Anord⸗ nung ist an den zur Ueberlassung Verpflichteten zu richten. Daz Eigentum gebt über, sobald die Anordnung ihm ug

Neben dem Uebernahmepreise kann . die Aufbewahrung bel . Dauer eing angemessene Vergüti * bezahlt werden, deren . ah 3 Verwaltungsbehörde dez Aufbewahrungzortg end⸗ gůultig festsetzt.

57 Die nach § 6 , höhere Verwaltun rde entscheldet ültig über alle St ten, di is den Beteiligten 2 1 3. leferung 2 6 ergeben. ö

§ 8 Die vom , Stelle G 115. 9 2 X

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1916.

beslimmen, zu denen die abgegebenen Mengen oder die daraus her⸗ gestellten Er zeugniffe zu vertellen und abzugeben sind.

5 9

Der Prels für Grünkern, das ist die gedörrte geschälte un⸗ permahlene Frucht, darf vorbehaltlich der Vorschrift im 5 8 Abs. 2 30 Mark für den Doppelzentner nicht übersteigen. Der Preis gilt für Lieserung ohne Sack. Für leihweise Neberlassung der Säcke darf eine Sackleihgebuhr bis zu einer Mark fär die Tonne berechnet werden. Werden die Säcke nicht binnen einem Monat nach der Lieferung zurückgegeben, so darf die Leihgebühr dann um 25 Pfennig für die Woche bis zum Hächstbetrage von 2 Maik für den Doppelzentner erhöht werden. Werden die Säcke mitoe kauft, so darf der Preis für den Sack nicht mehr als 1 Mark und für den Sack, der 75 Rilo- gramm oder mehr hält, nicht mehr ale 1,60 Mark betragen. Der Reichsfa zler kann die Sackleihg⸗bühr und den Sackprels ändern. Bei Rücktauf der Säcke darf der Unterschled zwischen dem Ver kauft und Rücklaufspreise den Satz der Sackleihgebühr nicht übersteigen.

Der Preis umfaßt die Kosten der Beförderung bis zur Verlade⸗ stelle des Ortes, von dem aus die Ware mit der Bahn ober zu Wasser versandi wid, sowie die Kosten des Einladen daselbst.

Diese Preise sowie die auf Grund des § 8 Abs. 2 festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetz a vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17 Dezember 1914 (Reichs- Gesetzbl S 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 28) und vom 23. März 1916 (Reichs. Gesetzbl. S. 183).

§ 10 Die dandeszentralbehörden erlassen die erforderllchen Ausführungt⸗ bestimmungen; sie benimmen, wer als höhere Verwaltungsbebörde, als jusfändige Bebörde und als Kommunalverband im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist.

§511 Der Reichskanzler kann von den Vorschrtften dieser Verordnung Ausnahmen gestatten.

§8 12 . Mit Gefänenis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis m

fünfzehnhundert Mark wir bestraft

ẽ, wer Grunkern der Vörichtift im 1 zuwirer absetzt;

2. wer die ihm nach 5 2 obliegende Anzetge nicht in der ge—⸗ setzten Frin ernattet oder mwer wissentlich unrichige oder unvellständige Angaben macht;

3. wer ken Veorichiiften im § 4 zuwiderhandelt, insbesondere wer eine von ihm gesorderte Auskunft nicht innerhalb der gesrtzien Frist erteilt oder wer wissentlich unrichtige oder unvellitändige Angaben macht;

wer Grünkern, der ihm von der vem Reiche kanzler be⸗ stimmten Stelle zu bestimmten Zwecken zugewiesen ist, obne Erlaubnig zu anderen Zwecken verwendet;

5. wer den von den Landes entralbehörden erlassenen Augz⸗

führungebestimmungen zuwiderhandelt.

§ 13. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außertkrafttretens.

Berlin, den 3. Juli 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung über die Aufhebung der Höchstpreise für Heu. Vom 1. Juli 1916.

Auf Grund des § 1 der Verordnung über Kriegsmaß⸗ nahmen zur Sicherung der Volksernährung vom X. Mai 1916 6 S. 401) wird verordnet:

ie Bekanntmachung über Höchstpreise für vom 3. Februar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 79) wird au ben.

Für Heu aus der Ernte des Jahres 1915, das auf Grund der Verordnung über Lieferung von Heu und für das Heer vom 11. Mai 1916 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 367) zu liefern ist, bleiben die Vorschriften der Bekannimachung vom 3. Fe⸗ bruar 1916 in Geltung.

Berlin, den 1. Juli 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung.

Dem Molkereibesitzer Josef Merz in Pforzheim Ehefrau 26 wird gemäß § 1 der Bun wero 23. Septe 1818, 5 1 der Verordnung des Gr. Min des Innern vom 14. O r 1918 der Han del mit allen Gegen- ständen des täglichen Bedarfe, ingbesondere mit Na b⸗ rung smitteln jeder Art, untersagt. J

Pforꝛheim, den 29. Junl 1916. Großbheroallchet Benrlgamt. Nau man n.

Bekanntmachung.

Dem Ackerer und Fruchtmall doi ch e n e,, er n, m , 23 . z r, , ,, se 1. Dltober 1 15 M. Amt att J . . ö

ett ei de. 6 en ,,, 832

welteres nnter sagt.

Colmar, den 7. Jun 1816.

sowie der mg vom

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