1916 / 157 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Jul 1916 18:00:01 GMT) scan diff

8

18242

all, Johannes Dettingen verwundet.

ammaier, Ernst Stuttgart⸗Untertürkheim verwundet. Röder, Georg Söhnstetten verwundet. Schröder, Ludwig Hannover verwundet. Ulsamer, Aloisius = Stuttgart⸗Berg verwundet. Zahn, Heinrich Allendorf verwundet. ;

eyer Johann (nicht Joh. Seidwitz verwundet. 86 Gottlob Hohenhaslach verwundet. Kutkroff, Jakob Manolzweiler verwundet. Leibfried, ö ö . verwundet (später gefallen,

Lenz, Georg Stuttgart⸗Cannstatt verwundet. 3. Kompagnie.

Reif far Hermann Stuttgart verwundet. 3

Guerrein (nicht Güerrein), Stefan Hördt verwundet. J

Maier, Gotthilf nicht Meyer, Gotth.), Unterensingen, verw. Schuler (nicht Schüler), Gottlieb Schönbronn verwundet. Stölle (nicht Stelle), Johann Hessental verwundet. Es sind zu ergänzen: Oblt. d. R. Walter Weitbrecht Schwaigern verwundet. Ltn. d. R. Wilhelm Fröhlich Stuttgart verwundet. Utffz. Robert Pf annenschwarz Stuttgart⸗Cannstatt verw. Jud, Ernst Endersbach verwundet. ; Rothfuß, Gottlob Hof verwundet. Schäfer, Karl Winzerhausen verwundet. . Schwab, Christian Bach und Altenberg verwundet. E phan, Friedrich Untervensingen verwundet. o senblatt, Josef Belfort verwundet. lerander, Georg Klingen verwundet. nk, Josef Biberach 4. R. verwundet. hardt, Imanuel Pfaffenhofen verwundet. ner, Josef Schönwald verwundet. ; Friedrich Nagold verwundet. l, Felir Hohenstadt verwundet. ustab Stuttgart verwundet. rhofgr, Wilhelm Stuttgart verwundet. ler, Philipp Grafenberg verwundet. ul Bonlanden verwundet. ö 4. Kompagnie— fz. Eugen Bare is (nicht Bare iß, August) Stetten verw. terbach (nicht Ottenbach), Johann Geislingen ver— Wundet (später gefallen, V. L. 210. m melt (nicht Röm eltz, Friedrich Nürnberg verwundet. i bold (nicht Sejb old), Friedrich Loßburg verwundet. d.

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. Es sind zu ergänzen: R. Max Gminder Stuttgart verwundet. Ltn. d. R. Rudolf Wild Altenburg verwundet. Sergt. Karl Stahl Burgberg verwundet. Utfff. Georg Schreiber Oberzell verwundet. Utffz. Johann (nicht Joh) Scherer Rothenburg 0. T. verw. Befr. Hermann Specht Stuttgart verwundet. Befr. Jakob Hörger Reisach verw. (später gest.,, V. E. 126. Gefr. Hermann Hu be fe. Großbottwar verwundet. Müller, Jakob Gaildorf verwundet. Ocker, Johann Schechingen verwundet. Schimpf, Otto Stuttgart verwundet. Ungerer, Karl Lampoldshausen verwundet. Wa hl, Albert. Stuttgart- Untertürkheim verwundet. Staiger, Wilhelm snicht Wilh) Stuttgart verwundet. Blankenhorn Albert Stuttgart derwundet. Graf, Karl Bretzfeld verwundet. 5. Kompagnie. Ruckaberbe (nicht Ru ckgaberle), Karl, Breitenstein, verw. . Es ist zu ergänzen: Hellener, Wilhelm Sindelfingen verwundet. . 6. Kompagnie.

. tter (nicht Härter), Gusta— Renningen verwundet. ie hm (nicht Riehm,, Adolf Schafhausen verwundet. Es sind zu ergänzen:

Vafeldw. Karl Schellhorn Waldsee verwundet. Cefr. Christian Maier Münklingen verwundet. Rockenb auch, August. Mindersbach verwundet. Schittenhelm, Christian Malmsheim verwundet. Hoch, Ernst Renningen verwundet. 7 Kompagnie. JJ 662482 Ulber, Johannes, Mönsheim, verw. (später gefallen, V. L. 222). Fin k, Wilherm Eltingen verwundet. 8. Kompagnie. Es sind zu ergänzen: Ltn. d. R. August Sauter Solitude verwundet. Utffz. U. Haußmann Pinache verwundet. Gefr. Ernst Haug Eßlingen verwundet. Gefr. Wilhelm Sch mid Sersheim verwundet. Schmid, Karl Dürrmenz verwundet. Schmid, Christian Holzgerlingen verwundet. Seybold, Christiag Ludwigsburg verwundet. Stier le, ann Dürrmenz verwundet. Trautwein, Ludwig Knittlingen verwundet. . Ernst Obertürkheim verwundet. agen locher, Wishelm = Schafhaufen l verwundet. sspäter gefallen, V. L. 98. Stutz mann, Christian Friolzheim verwundet.

Zu Verlustlifte Nr. 19. 2. Reserve⸗Pionier⸗Kompagnie. Utffz. Wilh. Schreyer Schreyerhof (nicht Stuttgart) verw. . Es sind zu ergänzen: Fefr. Friedrich Lorch, Horn. Nürtingen gestorben (V. E. 79. Gefr. Gundemar Kemter Dröbischau verwundet. Bachmann, Richard Stuttgart verwundet. Geßler, Gottfried Wolpertswende verwundet. Gl sässer, Friedrich Kirchheim u. T. verwundet. Messerschmid, Ernst Aurich verwundet. ehr, Ernst Hertmannsweiler verwundet. Engelhardt, Johann Römersreuth verwundet. Gagg, Richard Langenargen verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 21. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. ; 2. Kompagnie. Arnold, Paul (nicht Paul ,, Wurzach oefallen. t z . 9. Kompagnie. Striebel, Michael Westerheim bish. schw. verw., vermißt. 4 , ; n eger (V. L. 52), Deilingen, bish. verw., vermißt. , Georg Ramsbach bish. verwundet, vermißt. ö

Zu Verlustliste Nr. 23. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120.

ö. : 1. Kompagnie.

örrc, Alois Oedheim (nicht ttgart) verwundet.

tsch, Johann Ablach (nicht Stuttgart-Cannstath. verw.

. 2. Ko mpagnie.

Blank, Jakob Stetten (nicht Stuttgart) verwundet. . ; 3. K o mpagnje.

Eaip . Laib le) Karl M r irt. Wangen verwundet. Gs ist u ergänyen; Da 1191, Albert Schramberg

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12. Kompa Ltn. d. R. (nicht Ltn) Eugen . B M . . Go Scha Wür

Vzfeldw. Georg 2 QT Utffz. Theodor SarFotr

.

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Braun, Otto Stuttgart schw. verw. 5. Kompagnie.

Es sind zu ergänzen:

Gefr. 9 Klotz Sindelfingen verwundet. eim, ö. Weil im Schönbuch verwundet. older, Theodor Berneck verwundet. ornegger, Anton Aletshausen

gefallen, V. L. 129). 7. Kompagnie. . Gefr. Ludwig Blaich ficht Blei ö Renningen verwundet. Es sind zu ergänzen:

6 n s n. Karl (nicht Karl Albus) Roßwag verwundet.

eutelspacher, Gottlob Leonberg verwundet.

ärttner, Karl Wiernsheim verwundet.

Ilg, Vitus Schrezheim verwundet.

8. Kompagnie. Utffz. Gustav Leinß (nicht ö Kleineislingen verw. Gehring (nicht Göshring, Karl Döffingen verwundet. ; Es sind zu ergänzen: Gefr. Wilhelm Geißel Dürrmenz verwundet. Bonnet, Emil Zaisersweiher verwundet. Brandauer, Gottlieb Dürrmenz verwundet. Daub, Ernst Untermberg verwundet. Haug, Gustav Großsachsenheim verwundet. . ug, Gotthilf Feuerbach verwundet. e ß, Wilhelm Friolzheim verwundet.

9g. Kompagnie. Bayer (nicht Baier), Gottlieb Jesingen verwundet. Brockel, in . 6 Christ) Berkheim verwundet. Herrmann, Gottlieb (nicht Hermann, Gottl) Nürtingen ; verwundet. König, Gottlieb (nicht Gottl) Dettingen verwundet. Es sind zu ergänzen: tffʒz. He Kärcher Neuhausen verwundet. efr. Ernst Baier Stuttgart⸗Gablenberg verwundet. Fefr. Wilhelm Christ Darmstadt verwundet. ‚. Gefr. Friedrich ECisele Denkendorf verwundet (später gestorben. V. L. 272/310. zfr. Johann Ei sele Zell verwundet. Wilhelm Fritz Neuhausen verwundet. Karl Kammerer Beuren verwundet. Gefr. Georg Hitzler ('nicht Georg Wilhelm), Königsbronn, verw. Bossert, Jakob Dettingen verwundet. Buck, Wilhelm Hülben verwundet. Buck, Jakob Hülben verwundet. Dang el, Gottlieb Unterlenningen verwundet. Ehni, Jakob, Unterlenningen, verw. (später gefallen, V. L. 210. Heim, Gustab (V. 8. 79) Oberensingen verwundet. emminger, Ernst Krummenacker verwundet. il ler, Christof Weilheim verwundet. Kauber, David Dettingen verwundet. Kehrer, Georg Sondelfingen verwundet. Ling, Georg Weilheim verwundet. Lorch, Jakob Neustadt a. H. verwundet.

. . 19. Kompagnie. Bruckmeier (nicht Sruckmaier), Jakob (V. S. 79 Speckbrodi verwundet. Es sind zu ergänzen: Vzfeldw. Josef Fröhlich Saulgau verwundet. Vzfeldw. Erwin Hummel Dehringen verwundet. Vöfeldw. Johann Keller Riesbach verwundet. Utffz. Martin Gerecke Stuttgart⸗Untertürkheim verwundet. „Karl Bunz Eßlingen verwundet. Gefr. Karl Friesch Eßlingen verwundet. Fefr. Christign Hägele Eßlingen verwundet. Wilhelm Oetlingen verwundet. Bosch 1 Karl

Es ist zu ergänzen:

verwundet pater

.

izishausen verwundet.

ch, Jakob Schopfloch verw. (später gefallen, V. L. 229.

Heinrich Holzmaden verwundet. tz, Gustav Tuttlingen verwundet.

ir schb aum, David Reutlingen ⸗Betzingen verwundet.

6 st in, August Eßlingen Mettingen verwundet. Kreiser, Hermann Kirchheim u. T. verwundet. Klemmer, Christian Zizishausen verwundet. Lrenmült er, Wilhelm Wegstetten verwundet. Krieg, Gottlieb Kappishäusern verwundet.

11. Kompagnie. Do st er, Johannes (nicht Joh, Grafenberg verwundet. . 6 (nicht Franzke), Alfred Probstei verwundet. err. Matthäus nicht Matth) Glems verwundet. Lutz II, Gottlob (nicht Gottlz Ftickenhausen verwundet. ; Es sind zu ergänzen: Vzfeldw. Matthias Hänle Schaiblishausen verwundet. Utffz. Karl Berner Krummenacker verwundet. Eberle, Adolf Dettingen verwundet. Ehni, Gustavd Seeburg = derwundet. Hr an k, Friedrich Oberboihingen verwundet. räber 1, Gustav Deizisau verwundet.

Hink 1, Jakob Gutenberg verwundet.

n i e. (nicht Wolf) Gerstetten verwundet.

Vzfeldw. Richard Leitenberger (nicht Laitenberger) Ruit verwundet.

Fefr. Otto Go yt (nicht 6 = Dettenhausen verwundet. äße (nicht Hläse, P. 8. GH, Kark Leonberg verwundet.

alter, Christian (ni t. Chr) Neckarhausen verwundet.

ohnecker, Gotthilf (nicht Gotth) Schlierbach verwundet.

ampartęr nicht Lam bgrtzher), Ludwig Rietheim verw.

a yer, Wilhelm (nicht Ma ö 6. Wilhelm Johann) Brucken

verwundet.

önch V. L. 298), Gottlob (nicht Gottl) Neuffen verw.

othacker . (nicht Fr) Schwieberdingen verw. lob (nicht Gott) Strümpfelbach verwundet.

rp f. Gottliehß (nicht Gottt ) Krummhgrdt verwundet.

thele, Christian (nicht Wirthele, Chr) Wälden⸗ wonn verwundet.

. Es sind zu ergänzen: .d. R. Hermann Müller Lichtenstern verwundet. . d. R. Helmut Geyer Neckartailfingen verwundet (später gest. beim Inf. Regt. Nr. 128, V. X. 246 u. 269. üngental verw. (später gestorben,

L. 129 t⸗Cannstatt verwundet. m u. T. verwundeß.

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Jakob Schleicher

2e rl ge er tu stlIiᷓsten. a. ai

e r ö.. . Wilhelm Donnstetten verwundet. , Joseph Pfauhausen verwundet. m, Gustav Birkach verwundet. ö chert, Ernst Stuttgart verw. (später gwald, ottlob Ruit verwundet. le, Exnst Kemngt verwundet. ert, Karl (V. L. 79) Markt⸗Einersheim verwundet otterbeck, Georg Bempflingen verwundet. r, Karl , , verwundet. ner, Heinrich Ettlingen verwundet. ker, August Oberensingen verwundet.

ter, Ernst Beuren verwundet.

el, Friedrich Neckarhausen verwundet. ägele, Paul Stuttgart verwundet. Heck, Georg Donnstetten verw. (später gefallen, V. Lx. 2 eubach, Ernst Eßlingen verwundet. ( Fahn, Julius Rüdern verwundet. R rämer, Eugen Metzingen verwundet. Kleih, Friedrich Dettingen verwundet. Balz, Karl Wolfschlugen verwundet. Mann, Ludwig Boll verwundet. Maurer, Karl Bebenhausen verwundet. Rabel, Friedrich Owen, Kirchheim verwundet.

Maschinengewehr⸗Kompagnie.

Es sind zu ergänzen; Utffz. Eugen Fuchs Pfullingen 4

Hermann, Karl Genkingen verwundet, bei der Truppe.

Zu Verlustliste Nr. 25. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

3. Ko mpagnie. Gefr. (nicht Lowehrm) August Schollmaier Crailsheim = vermißt. (V. L. 327.)

Zu Verlustliste Nr. 27. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. 98. Kompagnie. Utffz. August Mayer (nicht Maier) Fürfeld verwundet. 10. Kompagnie. Glatz, Karl (nicht Willy) Zeitz verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 28. Infanterie⸗ Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. 2. Kompagnie. Krause, Karl Gießmannsdorf (nicht Eißendreße) vermißt. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, ulm.

8. Kompagnie. Kästle (nicht Ka st le), Adolf Meßstetten leicht verwundel

Zu Verlustlĩste Nr. 30. Feldartillerie⸗ Regiment Nr. 29, Ludwigsburg.

. 5. Batterie. . Es ist zu ergänzen: Lörcher, Johannes Sommenhardt leicht verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 31. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. I. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil nr n r g gemeldet: Schmied, August Oberkochen schwer verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 33. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

8. Kompagnie.

Hohl, Karl Großerlach (nicht Oehrlach) vermißt. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 1283.

10. Kompagnie. Gefr. Christian Beck (nicht Beck h) Herbrechtingen JL vert

12. Kompagnie. Beck l (nicht Beckh), Johannes Hemmendorf verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 37. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. . 9. Kompagnie. Mattes, Karl (nicht Karl Joses Dahenfeld gefallen. Es sind zu ergänzen: ö Jakob Haberschlacht verwundet. o pp, Josef Hollenbach verwundet. 11. Kompagnie. Wagner, Paul Massenbach bish. leicht verwundet, vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 39. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, ulm.

1. Kompagnie. Knauß, Paul Hochdorf bish. verwundet, vermißt. . 3. Kompagnie. Mayer (nicht Meyer), Florian Hüttlingen leicht verw. 6. Kompagnie. Gefr. Max Laute r wein Oberkirchberg bish. v., gefallen 3 rsch Il, Bernhard Leipheim bish. vermißt, gefallen. Ott, Matthäus Bühler bish. verwundet, gefallen. Speidel, Wilhelm Pfullingen bish. vermißt, gefallen. Walter, Albert Oberdorf bish. verwundet, gefallen.

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gest. B. . )

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2.

Zu Verlustliste Nr. 44. Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd.

; . 9. Kompagnie. Reiff (nicht Reiß, Christian Oberhausen verwundet.

Zu Verlustliste Nr. S5. Verluste durch Krankheiten usw. Es ist zu streichen: Grenadier⸗Regiment Nr. I. Bataillon, 1. K bataillon Grenadier⸗Regiment pagnie.

Zu Verlustliste Nr. 1860. Verluste durch Krankheiten usw. Es ist zu streichen: , , Nr. 1. Kompagnie, und dafür zu setzen: dier⸗Negiment Nr. 123, 1. Ersatz⸗Kompagn ie.

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Dru ber Nyrttemgscen Huthdercret und Betluz⸗Autuall.

Berlin 8 J.. Wilhelmstraße Nr. .

, ,. Empagnie und dafür zu setzen; Ersan K

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Dentscher Neichsanzeiger

Königlich Preußis⸗

und

er Staatsanzeiger.

1

Ner Kejngsprris beträgt vierteljährlich G 6 230 . Alle PHostanstalten nehmen Bestellung an; für Gerlin außer

;

den Nostanstalten und Zeitnngsspediteuren für Kelbstabholer

auch die Expedition 8w. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Aummern kosten 25 .

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Anzeigen nimmt an:

die Königliche Ezpedition des Reichs · und taataanzeigers

Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 322.

M 157.

98

Inhalt des amtlichen Teiles: Drdensverlelhungen ꝛc.

Deutsches Reich. Ernennungen ꝛe.

Belanntmachung, betreffend das Verbot der Einfuhr entbehr⸗ licher Gegenstände.

Bekanntmachung zur Ausführung des 811 der Bundesratsver⸗ ordnung vom 19. Juni 1916 über die Regelung des Verkehrs mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren für die bürger⸗ liche Bevölkerung.

Bekanntmachungen der Verteilungsstelle für die Kaliindustrie über die Gewährung von Beteiligungsziffern.

Belanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveranderungen.

Bekanntmachung, betreffend das für die Kommunalbesteuerung im Steuerjahr 1916 in Betracht kommende Reinein kommen der preußischen Staatseisenbahnen.

Bekanntmachung, betreffend die Auslosung Köthen⸗Bernburger Eisenbahnaktien.

Belanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Regierungskasseninspektor Lu dew ig in Hannover den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, dem Landgerichtssekretär a. D., Rechnungsrat Pessier in Danzig und dem Sekretär a. D., Rechnungsrat Mewes in BVerlin⸗Stralau, bisher bei der Generalloiteriedirektion, den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Landgerichtsdirektor a. D., Geheimen Justizrat Voigt in Frankfurt a. O. den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse, dem Landrentmeister a. D., Rechnungsrat Schwarzloos in Breslau den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Hauptlehrer Neugebauer in Roschkowitz, Kreis Kreuzburg, den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem Oberzeugwart a. D. Däumichen in Berlin das . der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohen⸗ zollern, dem Regierungskanzlelinspektor a. D. Fieber in Oppeln und dem Gerichtsvollzieher a. D. Mßu ller in Berlin das Ver⸗ dienstkreuz in Gold, dem Kanzleisekretär a. D. Zendatsch in Berlin⸗Hohen⸗ schönhausen das Verdienstkreuz in Silber, dem Zollaufseher a. D. Bom bik in Gleiwitz und dem Pollzeiboten a. D. Dabrow ski in Charlottenburg das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Sattler Kettner in Cöln das Allgemeine Ehren⸗ zeichen in Bronze sowie „der Vorsteherin der Rettungsanstalt Kraschnitz im Kreise Militsch Gräfin Emma von Reichenbach das Frauenver— dienstkreuz in Gold zu verleihen.

ö

Deu tsches Reich. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Negierungsbaumeister bei dem Kaiserlichen Kanalamt Karl Hayßen den Charakter als Baurat und „aus Anlaß seiner Versetzung in den Ruhestand dem ständigen Mitgliede des Reichsversicherungsamts, Regierungsrat Hermann Breithaupt den Charakter als Geheimer Regie⸗ rungsrat zu verleihen. . Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Einfuhr entbehrlicher Gegenstände. Vom 6. Juli 1916. .

4. Grund der Verordnung über das Verbot der Einfuhr

gntbehrlicher Gegenstände vom 25. Februar 1916 (Reichs⸗

Hesetzbl. S. 111) verbiete ich bis auf weiteres die Eurfuhr

6 die Grenzen des Deutschen Reichs für folgende Gegen⸗ . .

Kohlensaures Ammoniak (Ammoniumkarbonat, Hir sch⸗ hernsaigj, ö 286 des Zolltarifs vom 25. Dezember .

Berlin, den 6. Juli 1916. .

Der Reichskanzler. K Im Auftrage: Wi ed feld.

.

Bekanntmachung

zur Ausführung des 511 der Bundesrats verordnung

vom 10, Juni 1916 über die Regelung des Verkehrs

mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung.

8s 11 der Verordnung des Bundesrats vom 10. Juni 1916 in Verbindung mit der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 10. Juni 1916 hat die Erwerbung von Web⸗, Wirk⸗ und Strick⸗ waren und den aus ihnen gefertigten Erzeugnissen durch den Verbraucher in der Regel von der Abgabe eines Bezugsscheines abhängig gemacht, zu dessen Erlangung der Käufer die Not⸗ wendigkeit der Anschaffung auf Verlangen darzutun hat. Von diesem Verlangen kann Abstand genommen werden, wenn die Vermutung für die Notwendigkeit spricht. Die Reichs⸗ bekleidungsstelle hat die Fälle zu bestimmen, in denen diese Vermutung als gegeben angesehen werden kann, und auch sonst Grundsätze aufzustellen, nach denen die Notwendigkeit der An⸗ schaffung beurteilt wird.

In Gemäßheit dieser Bestimmungen gibt die Reichs⸗ bekleidungsstelle nach Gehör ihres Beirats folgendes zur Nach⸗ achtung bekannt: .

§5 1.

Allgemeines.

1. Mit Rücsicht auf die Verschiedenhelten in der Beschäftigung der bürgerlichen Bevölkerung läßt sich ein allgemeiner Maßstab für den regelmäßigen Verbsauch von Kleidung und Waäsche aller Be— völkerungekreise nicht finden, und es sind darum auch Duichschnitte⸗ zahlen nicht verwendbar; wohl aber kann bei zahlreichen Bevölkerung klassen ein gewißer Minbestperbrauch an Wäsche, und Kleidungsstücken

zugrunde gelegt werden, dessen Veckung auf Antrag durch Erteilung

eines entsprechenden Bezugescheines ohne weiteres zugebilligt werden kann, während die Noiwendigkeit darüber hinausgehender Auschaffungen dargetan werden muß.

2. Hierbei wird bel dem ersimalig erfolgenden Anfuchen um einen Bezugsschein eine Befragung über die Vorräte des Ansuchenden zu ersolgen haben und nur da, wo Vorräte nicht vorhanden sind, die Bescheinigung in angemessenen Grenzen obne weiteres erteilt werden können. Bel wiederholtem Ansuchen um Bescheinigung der Not- wendigkelt der Anschaffung von Gegenständen derselben Art ist jeden falls ein strengerer Maßstab anzulegen und die Frage des regelmäßigen Verschleißes zu berücksichtigen.

3. In der Regel werden die persönlichen Verhältnisse des einzelnen den wichtigsten Anhalt für die Entschließung über die Not- wendigkelit der Anschaffung zu bilden haben, wobei in erster Linte die berufliche Beschäftigung des Ansuchenden maßgebend sein wird, der geffalt, daß Angebörigen von Berufen, bei denen der Verschleiß von Kleidung und Wäsche verhältnismäßig groß ist, deren Bezug in ent sprechend größeren Mengen oder in kürzerer Zeitfolge zu bewilligen ein wird, als Angehörlgen von Berufen, in denen ein solcher rascher Verschleiß nicht eintritt, oder bet denen anzunehmen ist, daß sie für längere Zeit ausreichende Vorräte an Wäsche und Kleidung besitzen.

4. Auch wird es nach Befinden angezeigt erscheinen, wohl. habendere Kreise der Bepß kerung auf die teiner Regelung unter⸗ worfenen Luxusartikel ,, des Neeichs kanzlerß vom 16. Juni 1916) zu verweisen, um so den Verbrauch der übrigen Waren zu verlangsamen.

5. Soweit der Antrag von einer dritten Person in Vertretung oder im Auftrage des Verbrauchers gestellt ist, kann in der Regel von Erörterungen des Vertretungs., oder Auftragsverhältnisses abge⸗ fehen werden. Eine Prüfung in dieser Beziehung soll nur bei Ver⸗ dacht des Mißbrauch erfolgen.

6. Den Behörden, öffentlichen und privaten Krankenanstalten und solchen anderen Anstalten, deren Bedarf nach Anordnung des Reichskanzlers oder der Landetzentralbehörden von der Reichs beileidungsstelle gedeckt werden soll, dürfen Bezugescheine nur von der Reichs bekleidungsstelle selbst, nicht durch andere Stellen aust⸗=

ertigt werden. gefertig 32.

Besonderes über die Vermutung der Notwendigkeit ; der Anschaffung. ö 36 ie Vermutung für die Notwendigkeit der Anschaffung von e. ö ö 6 Waͤschestücken kann als gegeben angesehen

werden N bei Gründung eines Haushaltes (5 3).

r , , neh

en un 3e ! 3 i . kirchlichen Feiern und Eintritt in einen 6) 5 . . eine be, Stückjahl von Wäsche und Kleidung derjenigen Bevölkerungekreise, bei denen an⸗ zunehmen ist, ö sie Vorräte an Wäsche und Kleidung

äber den regelmäßigen Bedarf hinaus nicht besitzen (57.

Bei Gründung eines Haushaltes.

pährend des Krieges nicht als angemessen erachtet 6 ian, n eines neuen Haushaltes die Ausstattung in der uͤblichen, oft auf ein Menschenglter berechneten Menge beschafft wird. Der ian n, . e e R 1 i . 9 1 vollständige Anschaffung der in Nugsicht ge⸗

Ginrichtungen bis hach Friedengschtuß und Wieder ntrlit nommenen Cinrich 3. nn el, * .

ler Zeiten ve dabel ö 2. . er . ich ordnen 2 der Regel nicht über dso der sonst ibiich

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1916.

angesehen werden.

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§ 4. Für Wöchnerinnen und Kinder.

Nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 10. Juni 1916 kann Säuglingswäsche und Säuglingsbetleidung überhaupt ohne Bezugsschein gekauft werden. Für die Wäsche und Kleldungsstücke, die für Wöchnerinnen sowie für Kinder bis zu 14 Jahren erforderlich sind, kann die Notwendigkeit der Anschaffung, wenn de Anträge sich in mäßigen Grenzen halten und die Annahme begründet erscheint, daß kein Luxus mit der Be⸗ kleidung der Kinder getrieben wird, ohne weiteres als gegeben

55 Bei Krankheiten und Todesfällen.

Bei Krankheiten und Todegfällen kann die Bescheinigung für Entnabme der notwendigen Wäschestücke bezlehentlich der üblichen Trauerkleidung ohne weitere Erörterung des Beduürfnisses erieilt werden, jedoch bezüglich der Trauerkleidung nur in gewissem, den gegenwärtigen Verhältnissen entsprechenden Maße.

§ 6. Besondere Kleidung für kirchliche Feiern und beim Eintritt in einen Beruf.

Für die bei der Konfirmation bezw ersten hl. Kommunion übliche Festkleidung sowie für die bei Eintritt in einen Beruf, in eine Anstalt oder Schule (Pension) notwendige Wäsche und Kleidung kann die Bescheinigung ohne besonderen Nachwelg des Bedürfnisses in mäßigen Grenzen erteilt werden.

§7.

Bei begrenzter Stücksahl von Wäsche und Kleidung min derbemittelter Bevölkerung treise.

1. Für diejenigen Bevölkerung krelse, die nach ihren Einkommenz-= verhältnissen und nach den örttichen Gewohnheiten in der Regel Vor⸗ räte an Wäsche und Kleidung nicht besigzen, kann, sowelt der erst⸗ mallge Antrag nur auf Giteilung des Bezuggschelneg für ein oder zwei Waͤschenücke derselben Gattung oder auf ein Stück Oberkleidun g deiselben Art gerichtet ist, von einer weiteren Erörterung des Bedarfs abgesehen werden. Dasselb⸗ gilt bezüglich eines zweiten oder dritten Antrages auf Erteilung des Bezugs scheines derselben Gegen⸗ stände, wenn nach der Beschäfiigung des Antragstellers od r aus sonstigen Umständen anzunehmen ist, daß eine Nolwendigkeit für den Ersatz dieser Stücke vorliegt.

2. An die Lettung von Betrieben oder ihnen angegliederten Wohblfahrtgeinrichtungen, die ihren Arbeitern oder Angestellten Arbeitskleidung (gegen Vergütung) liefern, kann die Beschein igung unter Berücksichtigung der Beschäftigungs art und der Beschäftigungs= dauer während des Krieges und mit Einhaftung einer sach⸗ gemäßen Sparsamkeit ausgestellt werden, soweit nicht für diese Be⸗ mriebe die Vorschriften in 5 2 Ziffer 2 und 3 und § 16 der Bundes⸗ ratsverordnung gelten. 88 .

Beschaffung für Militärpersonen und Gefangene.

1. Inbetreff der Beschaffung von Waͤsche für Militämpersonen ist davon auszugehen, daß Unteroffiziere (ausgenommen die in Ziffer 2 bezeichneten Klassen und Mannschaften dienstlich binreichend mit Unterjeug versorgt werden, daß daher ein Bedürfnitz zur eigenen Beschaffung nicht vorltegt. Wo dies im einzeinen Falle behauptet wird, ist durch Befragen der betreffenden Milttärversonen oder Vorlegung einer glaubbaften Versicherung des Bedürfntsses die erforderlich? Unterlage für die Entschlteßung zu beschaffen. Letzteres gilt auch für Bekleidung, die von Angehörigen an Gefangene in feindlichen Ländern geschickt werden soll. Bescheinigung für mehrere Milttätpersonen oder ganze Cruppenteile sind nicht auszustellen.

2. Da sich Offiziere, Santtätgoffi tere, Veterinärofftztere, Beamte. Beamtenstellvertreier, Musikmeister, Unterärzte Unterveterlnäͤre, 4 feldwebel, Feuerwerkz. und Festungt bau Offizierstellvertreter, Jeug⸗

zfeldwebel, Oberfeuerwerker, Feuerwerker, Unterzablmeifier, Unter- inspektoren und sonstige Gebalt empfangende Unteroffiztere ihre Wäsche selbst zu besorgen haben, ist, wenn der betreffende Antraasteller erst⸗ malig oder nach Krankheit oder Urlaub von neuem ing Feld gebt, die Notwendigleit der Anschaffung, falls der Antrag sich in angemessenen Grenzen hält, in bezug auf Wäsche als gegeben anzusehen.

3. Uniformstücke für Militärpersonen unterliegen nach der Be⸗ kanntmachung des Reichskanzlers vom 10. Jun 1916 nicht der

Regelung. Berlin, den 3. Juli 1916. J Reichsbekleidungsstelle. Geheimer Rat Dr. Beutler.

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 26. Mai 1916 entschieden:

Der Bergbaugesellschaft Alicenhall 6 . wird für ihr bei Verden (Aller) aliwer vom 1. März 1915 ab eine vorläufige Beteiligung sziffer in Söhe von 1.3877 Tausendsteln gewährt mit der Maßgabe, daß diefe Beieiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Jeit öher sein sollte als fünfzig vom Hundert der jeweiligen durchsch lichen Beteiligungsziffer aller Werke, ͤ maß zurückgeht.

Berlin, den 20. Juni 1916.

Siegel.) Die Verteilungasstelle für die Ka Vorstehende Entscheidung ist ber Be

Alicenhail in Verden a. b. Aller