1916 / 159 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Jul 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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Al zenz Hausen hish. verwundet, vermißt. . Gottlob ,, . vermißt, bann ver · . 2 t V. X. Sh), tatsächlich vermißt. ö Matte s, Franß = Dürbbeim bish. verwundet, vermißt. 6. Kompagnie. . Renner, Josef˖— Geislingen bish. verwundet, auch vermißt. Kompagnie.

7 3 Utffz. Ernst (nicht ß n 3 Westerheim

gestorben. (V. L. 91.) ; Hugger, Alfons (nicht Alfons Erhard) Wellendingen, gefallen.

S. Kompagnie. 5 Heß, Christian (nicht Christian Friedrich Meßstetten gefallen. l th, G tlol n r g r ie Zumhof verwundet. olzwarth, Gottlob (nicht Gottl) Zumhef ver . Hermann Neuferchau (nicht Nenferchau) verw.

Zu Verlustliste Nr. 64.

Füsilier⸗Regiment Nr. 1X2, Heilbronn⸗Mergentheim. 6. Kompagnie.

Mauser, Reinhold (nicht Richard Pörsdorf verwundet.

8. Kompagnie... Heidecker, Ernst (nicht Haidecker, Friedrich Ernst) Hehen⸗ buch verwundet. . Kurz, Wilhelm (nicht Karl Wilhelm), Engelhardshausen, gefallen. 11. Kompagnie. , . r Litterer, Johann (licht Christian Heinsheim (nicht Heime. heim) verwundet.

Zu Verlustliste Nr. ⁊1. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 246. 8. Kompagnie. Schwarz, Christian Grunbach 'nicht Oberrot) verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 75.

. . . Kom ag nie. K,

f 3 e J Giengen, er e rn verwunde

a ch, Michael Stammheim, Calw. = inf. Verw. gest. ne. . ä ten, , Tann ie ern enn 6 jnf n mid l, Otto leicht verwundet, bei der . a I. 6 16 inf. Anf. Ccst. . afl r shiarzen been berg e gif. Vein. est.

Irxmierungs⸗B ünzler, Robert Lüneburg, Hannover verletz. 2 2 er . ö ö . Fosef Hohenrot, Künzelsau J. verw, b. d. Truppe.

w H Brand . . s 1 . J gal . 4. Kompagnie. Wolf, Stefan . gefallen. Lin. d. R. Otto Bäkgr Statt . gefallen . . Josef Gevelsberg, Schwelm schwer verwundet. 5 , . .

ö ; . a lz, Heinrich Nellingsheim, Rottenburg leicht vꝛrwundet. v*nkfch . J nn ö FSuandtfch, Otto = Meißen . t

5. Kompagnie. ̃ 5. Kompagnie. ;

. Gefr. Waldemar Keller Murrhardt, Backnang . gefallen. Bautzen gefallen. ; . 'n * gel ,,,, ,, ne, ne li e erh g, , een,

dal; Strecker, Gottlob Plüderhausen, Welzheim leicht verw. i , gehe ie sere; g T,, nn, , be hien enhel

6. 5 h ih ah, Offenburg gefallen. hm er, Gottfried Calw (gefallen.

Bode, Kurt Deuben, Dresden A. gefallen. . 6. Kompagnie. 3 8 : Gengenbach, O 3 W ern. verw., schw. Utffz. Frießrich irn Rapensburg = schwer perwundet. ö . . ,, schwer verwundet. ki ; . i ntle Hof und Lembach, Marbach I. verw. rom niperz, Friedrich Lhrrach, Baden leicht verwundet. erzweiler, August Offenburg, Baden leicht verwundet. Mütter, Felir Dresden leicht verwundet, bei der Truppe. Sch w z, Kurt Schönefeld Anbau, Leipzig =* leicht verwundet. . „Ernst Gengenbach, . leicht verwundet. , Kurt Dresden⸗A. schwer verwundet. . . . ö ien unfehts telt vertcht 3 3 , . . k e n. önfeld, Wilhelm Berlin infolge Unfalls leicht verlezz. Li! Lich, Karl Eßlingen * schwer verwundet, k . ö 6 nen Augustusburg, Flöha. leicht verm. Schüle, Richard Schw. Gmünd leicht verwundet. Lindner, Otto Dresden Hicschen ö Unfalls leicht verl. k 9 f o n a 1. 3 ö 3 richtigung früherer Angaben. aier, Wilhelm Hof und Lembach, Marbach = gefallen. ö 6 ö . gni ö. Mb cher, Heinrich Nördlingen, Bayern gefallen.

23

8 *mn K ö

enden,

2.

Deutscher Neichsanzeiger und

Koͤniglich Preußischer

Etuuteante get.

Berger, Geor 83

7 * ; Anjeigenprein für den Nahm einer hᷣ gespaltenen eita⸗· . 4 jeile O 9, einer 3 gespaltenen Einheitazeile 8d 98. * Anzeigen nimmt an: die Abnigliche Expedition des Neichs · nnd Ktaatzsamriger

Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nꝛr. BX.

Ver Kezngspreis beträgt vierteljährlich 6 M 30 . Alle Nostanstalten nehmen Gestellung an; für Kerlin außer den Nostanstalten und Zeitungsspediteuren für Kelbstabholer auch die Expedition 8wW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Aummern kosten 25 5.

Berlin, Sonnabend, den 8. Juli, Abends.

Artikel ] g.

Für den Verkehr mit Gerfte aus der Ernte 1916 gelten die Vorschriften der Verordnung über den Verkehr mit Gerste aus dem Jahre 1915 vom 28. Jun 1915 (Reichg⸗Gesetzbl. S. 384) nebst den

7. Kompagnie.

Utffz. Georg Kreuzberger Tuttlingen verl. Nachtr. gem. Gefr. J G r h er Nürtingen gefallen.

Essig, Ernst m leicht verwundet.

Dorn, Max Mitterfels, Bayern verletzt. Nachtr. gem)

8. Kompagnie.

1916.

zan n 8 l ne im Abs. 1 anstatt die Hälfte gesetzt: secho n e 8 *

Im Abs. 3 ist anstatt können im Falle nachgewiesenen 5 nisses durch den Kommunalverband von der Lieferungspflicht n

M 1H59.

Inhalt des autlichen Teiles: Ordens verleihungen ꝛc. Dentsches Neich.

i Joseph Schäfstall bish. vermißt, in Gefgsch. Reitsam, Josey g 9 .

6. Kompagnie. . Kaubisch, Paul, Grumbach, bish. vermißt, in Gefg ch. (V. 2. 246. Lange, Louis, Niederschöng bißh, vezmißt, in Gesch; (. L. zäh; S ö lbert Rosenhain, Löbau (nicht

vermißt, in Gefgsch. V. L. 246)

5. Armierungs⸗Bataillon Nr. 25. 1 gal Tn wi enter hisallg perleht old Gautzsch, Leipzig infolge Unfa erletzt. e da ell, . Seh cher, . infolge Un⸗ falls leicht verletzt, bei der Truppe. 4. Kompagnie. Trinks, Karl Chemnitz infolge Unfalls schwer verletzt.

chneider, A

*

Klöpfer, Fried

Lin. d. E. Karl Wagner 1

Blüm le, Michael Oberurbach, Schorndorf schw. verw.

11. Kompagnie. Utffz. Hans Häußler Mannheim leicht verwundet. ich Aichelbach, Backnang leicht verwundet. Kehrer, Jakob Kusterdingen, Tübingen leicht verwundet. Mößner, Karl Feuerbach, Stuttgart inf. Verwundung gest. 12. Kompagnie. übingen schwer verwundet. Pri gel, Josef Lauingen, Dillingen leicht verwundet. Veit, Max Hohenberg, Ellwangen leicht verwundet. Lgufer, Karl Wimsheim, Leonberg = schwer verwundet. Mayer, Gustav Neckartenzlingen, Nürtingen leicht verw. Blind, Wilhelm Sindeingen, Oehringen leicht verwundet. fau, Georg Wurzach, Leutkirch leicht verwundet. ofer, Johann Tombach, Freudenstadt verletzt, b. d. Truppe.

6. Armierungs⸗Bataillon Nr. S5.

ö d

a , ,,, , wf, nf, bert. s.. Karl Röder Leipzig⸗Reudnitz inf. Unf. J. verl., b. d. Tr. 76 II, Kurt Bad EGlster, Oelsnitz leicht erw., b. d. Tr. Köbtsch, Gustax Breslau leicht verwundet, bei der Truppe. Sturm i, Ernst Eutrich, Bautzen leicht perwundet, b. d. Tr. Erfurth, Johannes = Glfterwerda, Liebenwerda = leicht verw. Bormann Kurt Kreischa, Dippoldiswalde gefallen. Tack, Wilhelm Lüneburg gefallen, . teln rich, Hermann Leutmannsdorf, Schweidnitz gefallen. Rose, Otto Falkenstein, Auerbach schwer verwundet. Schnabel, Max Schönbrunn, Oelsnitz ö. verwundet. ÄAngermann, Paul Frankenhausen, Zwickau leicht verw. Me Kurt Freiberg leicht verwundet. Hermann Cunsdorf, irn leicht verw, b. d. Tr. Wilhelm Heiersdorf, Rochlitz erneut leicht verw.

8. Armierungs⸗Bataillon Nr. 132. . 1. Kompagnie. Gefr. Wilhelm König Erfurt leicht verwundet,. Nolte, Karl . Hessen⸗Nassau inf. Unf,; leicht verl. Kretfchmar, Arthur Leipzig inf. Unfalls schwer verl. 2. Kompagnie. Gundel, Arthur Zwickau n verwundet und gestorben.

. 4. Ko mpagnie. Georgi U, Louis

Elterlein, Annaberg 128. 5, 16 infolge Krankheit in einem Feldlaz. gestorben.

Wrttemberg. Verlustliste Nr. 13.

(Schluß von Seite 13254)

andmwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 1X4.

. wol g ar . ,, inf

ahl m. Stellv. aidorfer Bretzfeld, Weinsberg inf.

. gestorben.

geg, Jake Heibeechts ben web ö. afcll verlekt

Keck, Jakob rechtingen, Heidenheim 8. ;

GBTaun, Julius ö leicht verwundet.

2. Kompagnie.

Säãberle, Georg Ker ner anf Crailsheim schw. verw. 3. Kompagnie.

Eppler, Gugen Balingen leicht verwundet. 4. Kompagnie.

Gefr. Johann Schmidt Westgartshausen, Crailsbeim schw. v. . . 5. Kompagnie.

Gefr. e,, Mayr Mittelstetten, Bruck Ile v., b. d. Tr.

Molt, Georg Lampoldshausen, Neckarsulm verletzt.

Bai sch, Seyrg Gomadi

7. Kompagnie.

ingen, Münsingen verletz Merk, Cduard Waldsee leicht verwundet, b. d. Truppe.

Fort te. Jasef - Immern, Gm ind leicht vernnbet. B. b. Tr.

Maschinengewehr⸗ Kompagnie. Gef. Katl Currle Rotenberg, Cannstatt gefallen.

ulanen⸗Regiment Nr. 20, Ludwigsburg.

. 5. Es ka dr on.. Utffz. Karl Maisenbacher Pforzheim gefallen.

Feldartillerie⸗Negiment Nr. 65, Ludwigsburg. 4. Batterie.

Vogelmann, Wilhelm Ammertsweiler, Weinsberg verletzt,

bei der Truppe. 5. Batterie. Keller, Karl Rosenfeld, Sulz leicht verw., b. ð. , Schradt, Wilhelm Böttingen, Neckarsulm J. verw., b. d. Tr. Wieß müller, Erich Sommerfeld, Riederlausitz I. verw.

6. Feld⸗Pionier⸗Kompagnie.

Gefr. Lorenz Breiner Illerrieden, Laupheim leicht verw. He r b Johannes Geislingen⸗Altenstadt vermißt. Mülle,. Otto Mehderitzsch, Torgau infolge Verw. gest. Kestel, Karl Offengu, Neckarsulm verletzt, b. d. Truppe. Tin kbeiner, Karl, Schorrental Freudenstadt, inf. Verw. gest. Sg md „Christian Plattenhardt, Stuttgart verw., b. d. Tr.

ni

Heinrich Neuhausen, ngen r 2. Kompagnie. Robert Urach verwundet. id i schwer verwundet.

där vel. Macht. ben) iallen

Minenwerfer⸗Kompagnie Nr. 26.

ptm. Karl Kitzinger Neu Ulm leicht verwundet.

tn. d. R. 4 Wolpert Rommelsbach, Tübingen L. v. Vzfeldw. Reinhold Nübel Nürtingen gefallen. Utffz. Richard Röckle Stuttgart schwer verwundet. . . Wronowski Allenstein JI. verw., b. d. Truppe. Gefr. Karl Vollmer Schönenberg, Maulbronn schwer verw. Gerne, Karl Stuttgart⸗Gaisburg schwer verwundet, Grözinger, Matthigs K Biberach gefallen. . Albert Mühlacker, Maulhronn leicht verwundet.

ohrmann, Georg Kuchen, Geislingen leicht verwundet. Frickinger, August Lautenbach, Crailsheim inf. Verw. gest. Raith Adolf Deggingen, Geislingen leicht verwundet. Tritschler, Joseph Ebnat, Neresheim gefallen. Blickle, Konrad Tailfingen, Balingen schwer verwundet. Pferd, Josef Wechsetsweiler Ravensburg == I. verw., b. 8. Tr. Sauer, Paul Reutlingen⸗Betzingen schwer verwundet. Urban, Jakob Bermaringen, Blaubeuren schwer verwundet. Würthner, Christian Schwenningen, Rottweil schw. verw. Beck, Gottlob Mittelstadt, Urach leicht verwundet, b. d. Tr. Sperle, Karl Crailsheim leicht verwundet.

Minenwerfer⸗Kompagnie Nr. 302. Utffz. Jakob Kircheis Worms schwer verwundet. oos, Georg Dettingen, Heidenheim infolge Krankh. lt ise le, Eugen Unterensingen, Nürtingen leicht verwundet.

Sanitäts⸗Kompagnie Nr. 2.

Regner, Alois, Kranktr., Unterdeufstetten, Crailsheim, ö Schell, Friedrich, Kranktr. Lienzingen, Maulbronn = f. verw.

Berichtigungen früherer NVerlustlisten. Zu Verlustliste Nr. 12. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. k Maier, Karl Oggenhausen bish. verwundet, vermißt. b. 6 Tränkle, Josef Arnegg bish. verwundet, vermißt. n 10. Kompagnie. Ernle, TZaver Eichenberg bish. verwundet, vermißt. 11. Kompagnie. Broß, Ferdinand Schramberg bish. verwundet, vermißt. ulling, Josef an ü. bish. verwundet, vermißt. Geiger, Gottlieb, Horn. Hagel, Alois Sauggart bish. verwundet, vermißt. 2 12. Kompagnie. Banzhaf, Georg Gerstetten bish. verwundet, vermißt. 63 . . Weißenhorn bish. verwundet, vermißt. ayr V.

Su Verlustliste Nr. 43. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, ulm. Vyelbmg. Johannes Th 1 nie. zfeldw ann ränert . Ebũard Zimmermann G

Fa

*

u th, Ulm ze dr, Kerl, Mätlüngen, Calw, verl. H. b. Tr. Gachtt. gem.)

1

eichenbach bish. verw., vermißt. L. 306), Josef Röttingen bish. verwundet, vermißt.

urzen bish. verw, vermißt. en = zuerst vermißt,

Infanterie⸗Negiment Nr. 126, Straßburg. 1. Kompagnie

Eberhardt, Aloisius (nicht rh , Alois) Ermingen 6B.

gefallen. (V. L. 3

Zu Verlustliste Nr. ⁊7. Infanterie⸗Negiment Nr. L260, Strasiburg.

10. ,,, Faißt (nicht Faist), Hermann, Waldmössingen, gefallen. (V. E. 85)

Zu Verlustliste Nr. 93. Reserve⸗Jufanterie⸗Regiment Nr. 246. 8. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Christian Grunbach vermißt. Zu Verluftliste Nr. 98. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart.

6. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Kellner Hans

Schwarz,

Erfurt bermißt, u. die hierzu in V. L. 327 ergang. Berichtigunz.

Zu Verluftfifte Nr. 909. Infanterie⸗Regiment Nr. L226, Strasiburg.

1. Kompagnie. Grieb, Robert (nicht Gottl. Rob. Sindelfingen gefallen.

Zu Berluftirfse Nr. 100. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123.

8. Ko mpagn ie. . ; Bockhoff, Albrecht Siegen a. Sieg bish. in Gefgsch. (V. L. 273), vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 104. Füfilier⸗Regiment Nr. 122, Seilbronn⸗Mergentheim. 6. Kompagnie.

Marbach, Rudolf Happenbach bish. vermißt, gefallen.

Zu Verlufstliste Nr. 107. Infanterie⸗ Regiment Nr. 126, Straß; burg. 2. Kompagnie. Schaudt, Wilhelm (nicht Wilh. Christian) Bitz gefallen.

2. Reserve⸗Pionier⸗Kompagnie. Utffz. Karl Renz Kirchberg bish. schwer verwundet, vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 109. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

7. Kompagnie. ; Binder, Gotthold Gebersheim bish. vermißt, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 128. Füsfilier⸗ Regiment Nr. 122, Heilbroun⸗Mergentheim.

2. Kompagnie. ö Kochendörfer, der ir nicht Jakob Friedrich Altenmünster gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 129. Neserve⸗Infanterie⸗Negiment Nr. 120.

. 12. Kompagnie. . Claß, Wilhelm (nicht Wilhelm Friedrich Böhringen ge fallen.

Zu Verlustliste Nr. 130. Grenadier⸗Regiment Nr. I19, Stuttgart. ; K : Herrmann (nicht Hermann), Ernst Reutlingen⸗-Betzingen vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 140. Infauterie⸗ Regiment Nr. 120, Uim. 7. Kompagnie. .

Gefr. Karl Haas Weilheim bish. verwundet, vermißt. Meck, Alfred Mergelstetten bish, verwundet, en, g Schenk, Taper bish. verwundet, vermißt. Basler, Bernhard (V. L. 385) Hermaringen bish. ver

wundet, vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 277. Ulanen⸗Regiment Nr. 20, Ludwigsburg.

. Maschinengewehr⸗3Zu Es ist zu streichen, weil Maißenbacher Pforzheim gefallen.

me,.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags Anftalt. Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. ;

eisling dann verwundet (V. L. 69, tatsãchlich vermißt.

JJ

Küt her, beide in

g. irrtümlich veröffentlicht: Utffz. Karl

Bekanntmachung über Gerste aus der Ernte 1916. Bekanntmachung über Hafer aus der Ernte 1916. Bekanntmachung über Rübensaft.

Bekanntmachung zur Ergänzung der Verordnung über die Er⸗ richtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungs⸗ regelung vom 25. September / . November 1915.

Bekanntmachung, betreffend Beförderung von Gütern zwischen ausländischen Häfen durch deutsche Kauffahrteischiffe.

Berichtigungen zur Verordnung über den Handel mit Lebens⸗ und Futiermltteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels und zur Verordnung, betreffend Aenderung der Verordnung über den Verkehr mit Hülsenfrüchten.

Erste Beilage:

Uebersicht der Prägungen von Reichsmünzen in den deutschen Münzstätten bis Ende Juni 1916.

Mitteilung, betreffend Herausgabe eines neuen nautischen Jahrbuchs für 1918.

Beschluß, betreffend Ausbürgerungen, und Liste 5 der im Aus⸗ land sich aufhaltenden wehrpflichtigen Personen, die der elsaß— lothringischen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt worden sind.

Bekanntmachung, betreffend die französischer Unternehmungen.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 152 und 153

des Reich⸗Gesetzblatts.

zwangsweise Verwaltung

In ber Woche zom Jun! bis 1. Jull d. J. zu Kriegs⸗

wohlfahrtszwecken genehmigte öffentliche Sammlungen und

Vertriebe von Gengenständen sowie abgelaufene oder er⸗ loschene Erlaubniserteilungen. Belanntmachungen. betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger

Personen vom Handel.

Seine Majestät der König haben Allerg nädigst geruht:

dem Steuersekretär a. D., Rechnungsrat Wüsthoff in Gumbinnen und dem Rentner und Stadtrat Schoenh einz in Erfurt den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Landgerichts rat a. D., Geheimen Justizrat Ne um ann⸗ Hartmann in Elbing den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem städtischen Polizeikommissar a. D. Berger in Gleiwitz, dem Apotheker Erpenbeck in . Kreis Meppen, und dem Lehrer a. D. Kaffka in Rastenburg den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Lehrer und Küster Westram in Gardelegen und dem Lehrer Höhn in Liegnitz den Adler der Inhaber des Königlichen Hautordens von Hohenzollern,

dem Oberbahnassistenten a. D. Zornow in Berlin⸗ Pankow und dem Zolleinnehmer a. D. Erban in Zoppot das Verdienstkreuz in Gold,

dem Bureaudiener a. D. Sch metz in Aachen, dem Fabrik⸗

meister Hennes in Düren, dem Eisenbahnhilfsladeschaffner Weiß in Magdeburg, dem bisherigen Eisenbahnmaschinen⸗ oberputzer Krause und dem bisherigen Eisenbahndreher Steil, beide in Berlin, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem früheren Gemeindevorsteher Jensch in Kolbnitz, reis Jauer, dem Zollaufseher a. D. Hansen in Preetz, Kreis Plön, dem Pollzeisergeanten a D. Müller in Lummer— schied, Landkreis Saarbrücken, dem Eisenbahntelegraphisten a. D. Farndt und dem bisherigen Eisenbahnmaschinenputzer Berlin, dem bisherigen Eisenbahnwvortischler Trenkler in Charlottenburg, dem Fabrikpförtner Mertens in Hehlrath, Landkreis Aachen, dem bisherigen Fabrikmeister aum en, dem Nadler Hüttgens und dem Nadelarbeiter Buchholz, sämtlich in Aachen, dem Fabrikmeister Bun gen⸗ berg, dem Maschinenschlosser Thur, den Maschinenwärtern

euer und Rosenstein, sämtlich in Hellenthal, Kreis Schleiden, dem Fablikmeister Merkens in Langerwehe, Kreis

Düren, den Fabrikarbeitern Boltersdorf in Boich, Bonn in Jakobwüllesheim, Heidbüchel in Bergheim, Gemeinde inden, sämtlich im genannten Kreise, Effertz und Meurer in Düren das Allgemeine Ehrenzeichen sowie dem bisherigen Eisenbahnwerkhelfer Elsner in Berlin⸗ Lichtenberg das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

nan.

Dentsches Reich.

Bekanntmachung über Gerste aus der Ernte 1916. Vom 6. Juli 1916. . Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über

ni Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ men usw. vom 4. August 1914 Genn erb S. 327)

olgende Verordnung erlassen:

3. Zehntel.

Verordnungen über dle Abänderung der genannten Verordnung vom 21. Oktober 1915 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 681) und vom 27. Januar 1916 (Reichs, Gesetzbl. S. 65) mit den sich aus den folgenden Be—⸗ stimmungen ergebenden Aenderungen:

1. I6m § 2 Abf. 1 wird anstatt S5 3 bis 7 gesetzt: 8 3 bis 7a; ferner erhält § 2 folgenden Zusaß:

Werden beschlagnahmte Vorräte mst Zustimmung des Kom⸗ munalverbandes in den Bezirk eines anderen Kommunalverbandes ., so tritt dieser mit der Ankunft der Gersie in seinem Bezirke

insichtlich der Rechte aus der Beschlagnahme an die Stelle des bis⸗ herigen Kommunalverbandes.

Der Besitzer der zu versendenden Vorräte hat die Ortsänderung unter . der Menge beiden Kommunalverbanden binnen 3 Tagen anzuzeigen.

2. 3 erhält folgende Fassung:

Der Besitzer beschlognahmter Voꝛräte ist berechtigt und ver⸗ pflichtet, die zur Erhaltung der Vorräte erforderlichen Handlungen vorzunehmen.

Er ist berechtigt und auf Verlangen der zuständigen Behörde ver⸗ pflichtet, auszudreschen. Die Landesjentralbehärden oder die von ihnen bestimmten Behörden können über Zett und Ort des Ausdreschens nf über Anzeige und Festsetzung des Druschergebnisses Bestimmungen erlassen.

Soweit eine Lieferungepflicht nach 5 11 besteht, kann der Besttzer von beschlagnahmter Gerste die Gerste, sobald sie auggedroschen sst, dem Kommunglverbande, zu dessen Gunsten sie beschlagnahmt ist, jederzeit zur Verfügung stellen. Der Kommunalverband hat dafür zu forgen, daß sie gemäß den Vorschriften dieser Verordnung binnen drei Wochen , e ant . e gat

m Abs. 14 w anstatt „die Hälfte gesetzt: vier Feiner erhalt inf, 1 folgenden Zusgtz: , .

Sowest sie für ihren landwirtschaftlichen Betrieb Grütze, Graupen oder Gerstenmehl herstellen oder herstellen lassen wollen, darf diese Herstellung nur auf Grund von Mahlkarten erfolgen, die von der zuständigen Behörde auszustellen sind und die zur Verarbel⸗ tung freigegebene Menge angeben müssen. Die Mühlen dürfen Gerste nur gegen Aushändigung der Mahltarte zur Verarbeitung annehmen oder verarbeiten.

4. §S 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Uaternehmer landwirtschaftticher Betriebe dürfen ferner, wenn ihnen ein Kontingent (5 20 Abf. 1) gegeben ist, ihre gesamten Vor- räte im eigenen Betriebe verarbeiten, insoweit dabei das Kontingent nicht überschritten wird.

5. 5 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„Trotz der Beschlagnahme dürfen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe aus ihren Vorräten

a) Gerste an die vom Reichskanzler bestimmte Stelle oder die von dieser Stelle bezeichneten Stellen unmlttelbar oder durch

v ,, fn sches ef czonttngent auf Gerslenb

erste für Betriebe mit Kontingent auf Gerstenbezugsschein * oe gdrf. . liefern. .

6. Hinter 57 wird folgender 5 7a eiggefügt:

„Die Veräußerung und der Erwerb von Sommergerste zu Saat⸗ zwecken ist bis auf weiteres untersagt. Ver Reichskanzler kann dies Verbot aufheben und die näberen Bestimmungen über den Verkehr mit Gerste zu Saatzwecken erlassen.

Wintergerste darf zu Saatzwecken nur nach Maßgabe der nach⸗ stehenden Vorschriften veräußert und erworben werden:

a) Die Veräußerung, der Erwerb und die Lieferung ist nur gegen Saattarten erlauht. Die Saatkarte whd auf An⸗ trag dessen, der Getreide zu Saatzwecken erwerben will, von dem Kommunalverband guggestellt, in dessen Bezirk die Aussaat erfolgen soll, bei Händlern von dem Kommunal⸗ verband, in dessen Bezirk der Händler seine gewerbliche Nlederlassung hat. Der Kommunalverband kann die Aus⸗ stellung der Karten an andere Stellen übertragen.

b) Der im § 2 voigeschriebenen Zustimmung des Kommunal- verbandes zur Veräußerung und Lieferung bedarf es nicht, soweit Unternehmer anerkannter Saaigutwirischaften selbst gejogene Saatgerste veräußern, sowie für die Veräußerung und Lieferung durch, jugelgssene Händler., Unternehmer anderer landwirtschafilicher Betriebe, die sich nachwetelich in den Jahren 1913 und 1914 mit dem Verkaufe von Saat. gerste befaßt haben, kann der . die Ge⸗ nehmigung zur Veräußerung und Lieferung selbngejogener Saatgerste zu Saalzwecken allgemein erteilen.

c) Wer mit nicht selbstgebauter Wintergerste zu Saatzwecken handeln will, bedarf der Zulassung durch die Reichsfutter mittelstelle oder die von ihr bezeichneten Stellen.

Der Reichekanzler erläßt die näheren Bestimmungen über die Saatkarten sowie über den Berkehr mit Wintergerste zu Sagtzwecken. Er bestimmt, welche Wlrtschaften als anerkannte Saaigutwirtschaften anzusehen sind.“

7. § 8 erhält folgende Fassung:

„Die HBeschlaanahme endet mit dem freibäͤndigen Eigentumè. erwerbe durch die nach 57 Abs. 1a bestimmte Stelle oder die von ihr bezeichneten Stellen oder den Kommunalverband, für den beschlag nahmt ist, mit der Enteignung oder mit einer nach den Vorschriften dieser Verordnung zugelassenen Verwendung.“

8. Im § 10 wird unter Nr. 1 hinter verarbeltet' eingefügt: zur Verarbeitung annimmt, verarbelten läßt.

Hie Fir D erhalt die Rir. 7; es werden folgende neue Nrn. 6 und 6 eingefügt: J *

b. wer Geisle zu Saatjwecken an oder kauft, wenn er welß oder den Umständen nach annehmen muß, daß sie nicht

ju Saatzwecken bestummt ist; . ;

6. wer den Vorschriften im 8 Fa oder den dom Reichskanzler auf Grund des §5 7 zuwider handelt;

ö S. 547) bis zum 1.

a Ab. 3 erlassenen Bestimmungen

Awbs. J insoweit befreit werden“ zu setzen: .

„sind durch den Kommunalverband von der Lieferungspflicht nach Abs. J insowelt zu befreien‘; ferner ist anstatt die Hälfte zu setzen: vier Zehntel“. ö .

16. 5 12 erhält folgenden Absatz?2:

„Hat der Unternehmer Gerfse zu Saatjwecken erworben, so erhöht sich die von ihm abzulie fernde Menge dementsprechend.“

11. Im § 13 Abs. 1 werden am Schlusse die Worte gestrichen: sie wird mit der Aussenderung von der Beschlagnahme frein.

Im 5 13 Abs. 2 wird anstait Zentralstelle zur Beschaffung der Heeres oerpflegung gesezt: nach 57 Abs 12 bessimmten Stelle“.

12. Hinter § 13 wird folgender 5 134 eingefügt:

Erwerber von Gerste haben die Mengen, die sie nicht zu dem Zwecke verwenden können, zu dem sie sie erworben haben, auf Ver⸗ langen an den Kommunalverband, für den sie beschlagnahmt sind, käuflich zu liefern Die Vorschristen in den 13 bis 17 finden ent⸗ sprechende Anwendung

13. Im § 6 ist hinter:

83 . hat“ einzufügen: vorbehaltlich der Vorschrift im

14 8 19 erhält folgende Fassung:

Die Kommunglvert nde haben auf Grund der Eenteflächen⸗ erhebung nach der Verordnung vom 18 Mai 1916 (Reichs. Gesetzbi. S. 383) und der Voischätzung der Einte noch der Ve ordnu g, he⸗ treffend die Erntevorschägungen im Jahre 19165, vom 21. Juri i9gis August 1916 der Reichz⸗

, anzugeben, wie groß dle Gerstenernte ihres Be. lrtes zu en ist.

Die Kommunalverbände haben darüber zu wachen, welche Ver⸗ änderungen sich gegenüber der Vorschätzung nech Abs 1 . des Erdrusches erg: hen. Diele RKeränderungen sind bel der monat- lichen Anzeige (6 26 zu berücksichtigen.“

15. 5 20 erhält folgende Fassung: 1

Der Reichskan ler oder die von ihm bestlmmte Stelle setzt fest, welche Betriebe Gerste verarbeiten oder verarbeiten lassen dürfen und in welcher Menge (Kontingent), und trifft die zur Durchführung und Ueberwachung erforderlichen Anordnungen. Das Kontingent wird für die Zett bis 30. Seytember 1917 feitgesetzt. t

Für die . der Gerstenkontingente der Bierbrauereien sind die für sie festgesetzten Malfkontingente maßgebend. Dag Um⸗ rechnungsberhältnig von Malz in Geiste bestimmt der Reichskan ler oder die nach Abs. 1 bestimmte Stelle. Für die im zwenen oder dritten Vierteljahr 1316 etwa ersparten Malzkontingentmengen werden Gerstenkontingente nicht gewährt.

,, oder die nach Abs. 1“ bestimmte Stelle setzt erner fe

a) wieviel Gerste jeder Kommunalverband ju liefern hat. Dabel ist zu berücksichtigen, daß ihm ver Zehntel seines Ernteergebnisses zu belassen sind; es können Fristen für die Lieferung festgesetzt werden;

b) in welcher Weise die ur Verfügung ftehende Gerste an dle nach 57 Abs. 12 bestimmte Stelle, die Heeres verwaltungen, die Marineverwultung, Landes uttermittelstellen, Kommunal ; verbände und Betriebe mit Koatingent zu verteilen oder wie sie sonst zu verwenden ist.

Der Reiche tanler oder die nach Ab. 1, bestimmte Stelle kann für den Ankauf der den Betrieben nach Abs. 1 zur Verarbeitung zu⸗ geteilten Gerste Bezugsscheine (37 Abs. 1 unter b) augftellen und trifft die näheren Bestimmungen über den Ankauf der Gerste und die Ausgabe der Bezugs icheme.

Den Graupenmühlen, den Betrieben, die Gerften⸗ oder Mal- kaffee, Preßhefe oder Malzextrakt herftellen, sowie den Mumme brauerelen wird ihr Bedarf, soweit sie ihn nicht durch freibändigen Ankauf (Abs. 4) decken, von der Reichsfutteraittelstelle durch die nach §7 Abs. 12 bestimmte Stelle überwiesen. Der Reichskanzler kann bestimmen, daß in gleichet Welse Gerste auch an andere Stellen über- wiesen wird.

16. S 22 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„Aus dem Bezick eines Kommungalverbandes darf Gerste nur entfernt werden, wenn sie an die nach 5? Abs. 1a bestimmte Stelle oder die von ihr beieichneten Stellen oder zu Saatzwecken (65 72) oder an Betriebe mit Kontingent (5 20 Abs. 1) geliefert werden soll.

Ferner ist im 5 22 unter Abf. 2 hinter die Eni fernung! fügen: . vorbehalilich der Vorschriften im F 7a'; biater aus wichtigen Gründen versagen“ wird einzesügt: Alg wichilger Grund gilt nicht schon die Tarsacke, daß bereits sechs Zehntel der te aug dem Bezirk entfernt sind

13 8 ö. erhalt . . a n

Jeder Kommunalverband ha r zu so S 20 Ab. 32 festgesetzten Mengen innerhalb . bestmnm ce. Frist der nach 87 Abs. La bestimmten Stelle zur Verfügung genellt werden. Lieferi ein Kommunalverband die festaesetzten Wengen inner. balb der eswa bestimmten Frist nicht oder nicht v ab., so kann die Stelle die feblenden Mengen, nötigenfahg im Wege der re in er , eg n .

Ver Kommunalverband kann verlangen, da . größere Mengen und früber abnimmt. Das Verlangen maß we 3 jwel Wochen vor dem beantragten Aknabmeter mine huge ben

18. 5 24 erbält folgenden Abi. 34. ö

Die abꝛrulie sernden Mengen es böben sich um die Mengen ver Gerste. die aus anderen Kommuralverbanden in wecken dne dr, . statt die Hälften ee ger j e-

28 anstatt die Hälfte echt nnd

„Zentralutlle zur Beschaff ung der tder y fl. au 13 § 7 Abf. 8 befstimmten Steen. 27 i. 20. Im 26 werden die Werte erstmall

3

1915 genr chen

2e r bann elgende dong der Bet id mit Kontingent (. 20 seine Kontingents Gerste veiarbeitzn und