.
226
Al zenz — Hausen — hish. verwundet, vermißt. . Gottlob ,, — . vermißt, bann ver · . 2 t V. X. Sh), tatsächlich vermißt. ö Matte s, Franß = Dürbbeim — bish. verwundet, vermißt. 6. Kompagnie. . Renner, Josef˖— Geislingen — bish. verwundet, auch vermißt. Kompagnie.
7 3 Utffz. Ernst (nicht ß n 3 — Westerheim —
gestorben. (V. L. 91.) ; Hugger, Alfons (nicht Alfons Erhard) Wellendingen, gefallen.
S. Kompagnie. 5 Heß, Christian (nicht Christian Friedrich — Meßstetten — gefallen. l th, G tlol n r g r ie Zumhof — verwundet. olzwarth, Gottlob (nicht Gottl) — Zumhef — ver . Hermann — Neuferchau (nicht Nenferchau) — verw.
Zu Verlustliste Nr. 64.
Füsilier⸗Regiment Nr. 1X2, Heilbronn⸗Mergentheim. 6. Kompagnie.
Mauser, Reinhold (nicht Richard — Pörsdorf — verwundet.
8. Kompagnie... Heidecker, Ernst (nicht Haidecker, Friedrich Ernst) — Hehen⸗ buch — verwundet. . Kurz, Wilhelm (nicht Karl Wilhelm), Engelhardshausen, gefallen. 11. Kompagnie. , . r Litterer, Johann (licht Christian — Heinsheim (nicht Heime. heim) — verwundet.
Zu Verlustliste Nr. ⁊1. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 246. 8. Kompagnie. Schwarz, Christian — Grunbach 'nicht Oberrot) — verwundet.
Zu Verlustliste Nr. 75.
. . . Kom ag nie. K,
f 3 e J — Giengen, er e rn verwunde
a ch, Michael — Stammheim, Calw. = inf. Verw. gest. ne. . ä ten, , Tann ie ern enn 6 jnf n mid l, Otto — Mü — leicht verwundet, bei der . a I. 6 16 inf. Anf. Ccst. . afl r shiarzen been berg e gif. Vein. est.
Irxmierungs⸗B ᷣ ünzler, Robert — Lüneburg, Hannover — verletz. 2 2 er . ö ö . Fosef — Hohenrot, Künzelsau — J. verw, b. d. Truppe.
w H Brand . . s 1 . J gal . 4. Kompagnie. Wolf, Stefan — . gefallen. Lin. d. R. Otto Bäkgr — Statt . — gefallen . . Josef — Gevelsberg, Schwelm — schwer verwundet. 5 , . .
ö ; ꝛ . a lz, Heinrich — Nellingsheim, Rottenburg — leicht vꝛrwundet. v*nkfch . J nn ö FSuandtfch, Otto = Meißen — . t
5. Kompagnie. ̃ 5. Kompagnie. ;
. Gefr. Waldemar Keller — Murrhardt, Backnang . gefallen. — Bautzen — gefallen. ; . 'n * gel ,,,, ,, ne, ne li e erh g, , een,
dal; Strecker, Gottlob — Plüderhausen, Welzheim — leicht verw. i , gehe ie sere; g T,, nn, , be hien enhel
6. 5 h ih ah, Offenburg gefallen. hm er, Gottfried — Calw — (gefallen.
Bode, Kurt — Deuben, Dresden A. — gefallen. . 6. Kompagnie. 3 8 : — Gengenbach, O 3 W ern. verw., schw. Utffz. Frießrich irn — Rapensburg = schwer perwundet. ö . . ,, schwer verwundet. ki ; . i ntle — Hof und Lembach, Marbach — I. verw. rom niperz, Friedrich — Lhrrach, Baden — leicht verwundet. erzweiler, August — Offenburg, Baden — leicht verwundet. Mütter, Felir — Dresden — leicht verwundet, bei der Truppe. Sch w aß z, Kurt — Schönefeld Anbau, Leipzig =* leicht verwundet. . „Ernst — Gengenbach, . leicht verwundet. , Kurt — Dresden⸗A. — schwer verwundet. . . . ö ien unfehts telt vertcht 3 3 , . . k e n. önfeld, Wilhelm — Berlin — infolge Unfalls leicht verlezz. Li! Lich, Karl — Eßlingen * schwer verwundet, k . ö 6 nen Augustusburg, Flöha. — leicht verm. Schüle, Richard — Schw. Gmünd — leicht verwundet. Lindner, Otto — Dresden Hicschen — ö Unfalls leicht verl. k 9 f o n a 1. 3 ö 3 richtigung früherer Angaben. aier, Wilhelm — Hof und Lembach, Marbach = gefallen. ö 6 ö . gni ö. Mb cher, Heinrich — Nördlingen, Bayern — gefallen.
23
8 *mn K ö
enden,
2.
Deutscher Neichsanzeiger und
Koͤniglich Preußischer
Etuuteante get.
Berger, Geor 83
7 * ; Anjeigenprein für den Nahm einer hᷣ gespaltenen eita⸗· . 4 jeile O 9, einer 3 gespaltenen Einheitazeile 8d 98. * Anzeigen nimmt an: die Abnigliche Expedition des Neichs · nnd Ktaatzsamriger
Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nꝛr. BX.
Ver Kezngspreis beträgt vierteljährlich 6 M 30 . Alle Nostanstalten nehmen Gestellung an; für Kerlin außer den Nostanstalten und Zeitungsspediteuren für Kelbstabholer auch die Expedition 8wW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Aummern kosten 25 5.
Berlin, Sonnabend, den 8. Juli, Abends.
Artikel ] g.
Für den Verkehr mit Gerfte aus der Ernte 1916 gelten die Vorschriften der Verordnung über den Verkehr mit Gerste aus dem Jahre 1915 vom 28. Jun 1915 (Reichg⸗Gesetzbl. S. 384) nebst den
7. Kompagnie.
Utffz. Georg Kreuzberger — Tuttlingen — verl. Nachtr. gem. Gefr. J G r h er — Nürtingen — gefallen.
Essig, Ernst — m — leicht verwundet.
Dorn, Max — Mitterfels, Bayern — verletzt. Nachtr. gem)
8. Kompagnie.
1916.
zan n 8 l ne im Abs. 1 anstatt die Hälfte gesetzt: secho n e 8 *
Im Abs. 3 ist anstatt können im Falle nachgewiesenen 5 nisses durch den Kommunalverband von der Lieferungspflicht n
M 1H59.
Inhalt des autlichen Teiles: Ordens verleihungen ꝛc. Dentsches Neich.
i Joseph — Schäfstall — bish. vermißt, in Gefgsch. Reitsam, Josey g 9 .
6. Kompagnie. . Kaubisch, Paul, Grumbach, bish. vermißt, in Gefg ch. (V. 2. 246. Lange, Louis, Niederschöng bißh, vezmißt, in Gesch; (. L. zäh; S ö lbert — Rosenhain, Löbau (nicht
vermißt, in Gefgsch. V. L. 246)
5. Armierungs⸗Bataillon Nr. 25. 1 gal Tn wi enter hisallg perleht old — Gautzsch, Leipzig — infolge Unfa erletzt. e da ell, . Seh cher, . — infolge Un⸗ falls leicht verletzt, bei der Truppe. 4. Kompagnie. Trinks, Karl — Chemnitz — infolge Unfalls schwer verletzt.
chneider, A
*
Klöpfer, Fried
Lin. d. E. Karl Wagner 1 —
Blüm le, Michael — Oberurbach, Schorndorf — schw. verw.
11. Kompagnie. Utffz. Hans Häußler — Mannheim — leicht verwundet. ich — Aichelbach, Backnang — leicht verwundet. Kehrer, Jakob — Kusterdingen, Tübingen — leicht verwundet. Mößner, Karl — Feuerbach, Stuttgart — inf. Verwundung gest. 12. Kompagnie. übingen — schwer verwundet. Pri gel, Josef — Lauingen, Dillingen — leicht verwundet. Veit, Max — Hohenberg, Ellwangen — leicht verwundet. Lgufer, Karl — Wimsheim, Leonberg = schwer verwundet. Mayer, Gustav — Neckartenzlingen, Nürtingen — leicht verw. Blind, Wilhelm — Sindeingen, Oehringen — leicht verwundet. fau, Georg — Wurzach, Leutkirch — leicht verwundet. ofer, Johann — Tombach, Freudenstadt — verletzt, b. d. Truppe.
6. Armierungs⸗Bataillon Nr. S5.
ö d
a , ,,, , wf, nf, bert. s.. Karl Röder — Leipzig⸗Reudnitz — inf. Unf. J. verl., b. d. Tr. 76 II, Kurt — Bad EGlster, Oelsnitz — leicht erw., b. d. Tr. Köbtsch, Gustax — Breslau — leicht verwundet, bei der Truppe. Sturm i, Ernst — Eutrich, Bautzen — leicht perwundet, b. d. Tr. Erfurth, Johannes = Glfterwerda, Liebenwerda = leicht verw. Bormann Kurt — Kreischa, Dippoldiswalde — gefallen. Tack, Wilhelm — Lüneburg — gefallen, . teln rich, Hermann — Leutmannsdorf, Schweidnitz — gefallen. Rose, Otto — Falkenstein, Auerbach — schwer verwundet. Schnabel, Max — Schönbrunn, Oelsnitz — ö. verwundet. ÄAngermann, Paul — Frankenhausen, Zwickau — leicht verw. Me Kurt — Freiberg — leicht verwundet. Hermann — Cunsdorf, irn — leicht verw, b. d. Tr. Wilhelm — Heiersdorf, Rochlitz — erneut leicht verw.
8. Armierungs⸗Bataillon Nr. 132. . 1. Kompagnie. Gefr. Wilhelm König — Erfurt — leicht verwundet,. Nolte, Karl — . Hessen⸗Nassau — inf. Unf,; leicht verl. Kretfchmar, Arthur — Leipzig — inf. Unfalls schwer verl. 2. Kompagnie. Gundel, Arthur — Zwickau — n verwundet und gestorben.
. 4. Ko mpagnie. Georgi U, Louis
— Elterlein, Annaberg — 128. 5, 16 infolge Krankheit in einem Feldlaz. gestorben.
Wrttemberg. Verlustliste Nr. 13.
(Schluß von Seite 13254)
andmwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 1X4.
. wol g ar . ,, inf
ahl m. Stellv. aidorfer — Bretzfeld, Weinsberg — inf.
. gestorben.
geg, Jake — Heibeechts ben web — ö. afcll verlekt
Keck, Jakob — rechtingen, Heidenheim — 8. ;
GBTaun, Julius ö leicht verwundet.
2. Kompagnie.
Säãberle, Georg — Ker ner anf Crailsheim — schw. verw. 3. Kompagnie.
Eppler, Gugen — Balingen — leicht verwundet. 4. Kompagnie.
Gefr. Johann Schmidt — Westgartshausen, Crailsbeim — schw. v. . . 5. Kompagnie.
Gefr. e,, Mayr — Mittelstetten, Bruck — Ile v., b. d. Tr.
Molt, Georg — Lampoldshausen, Neckarsulm — verletzt.
Bai sch, Seyrg — Gomadi
7. Kompagnie.
ingen, Münsingen — verletz Merk, Cduard — Waldsee — leicht verwundet, b. d. Truppe.
Fort te. Jasef - Immern, Gm ind — leicht vernnbet. B. b. Tr.
Maschinengewehr⸗ Kompagnie. Gef. Katl Currle — Rotenberg, Cannstatt — gefallen.
ulanen⸗Regiment Nr. 20, Ludwigsburg.
. 5. Es ka dr on.. Utffz. Karl Maisenbacher — Pforzheim — gefallen.
Feldartillerie⸗Negiment Nr. 65, Ludwigsburg. 4. Batterie.
Vogelmann, Wilhelm — Ammertsweiler, Weinsberg — verletzt,
bei der Truppe. 5. Batterie. Keller, Karl — Rosenfeld, Sulz — leicht verw., b. ð. , Schradt, Wilhelm — Böttingen, Neckarsulm — J. verw., b. d. Tr. Wieß müller, Erich — Sommerfeld, Riederlausitz — I. verw.
6. Feld⸗Pionier⸗Kompagnie.
Gefr. Lorenz Breiner — Illerrieden, Laupheim — leicht verw. He r b Johannes — Geislingen⸗Altenstadt — vermißt. Mülle,. Otto — Mehderitzsch, Torgau — infolge Verw. gest. Kestel, Karl — Offengu, Neckarsulm — verletzt, b. d. Truppe. Tin kbeiner, Karl, Schorrental Freudenstadt, inf. Verw. gest. Sg md „Christian — Plattenhardt, Stuttgart — verw., b. d. Tr.
ni
Heinrich — Neuhausen, ngen — r 2. Kompagnie. Robert — Urach — verwundet. id i schwer verwundet.
där vel. Macht. ben) iallen
Minenwerfer⸗Kompagnie Nr. 26.
ptm. Karl Kitzinger — Neu Ulm — leicht verwundet.
tn. d. R. 4 Wolpert — Rommelsbach, Tübingen — L. v. Vzfeldw. Reinhold Nübel — Nürtingen — gefallen. Utffz. Richard Röckle — Stuttgart — schwer verwundet. . . Wronowski — Allenstein — JI. verw., b. d. Truppe. Gefr. Karl Vollmer — Schönenberg, Maulbronn — schwer verw. Gerne, Karl — Stuttgart⸗Gaisburg — schwer verwundet, Grözinger, Matthigs — K Biberach — gefallen. . Albert — Mühlacker, Maulhronn — leicht verwundet.
ohrmann, Georg — Kuchen, Geislingen — leicht verwundet. Frickinger, August — Lautenbach, Crailsheim — inf. Verw. gest. Raith Adolf — Deggingen, Geislingen — leicht verwundet. Tritschler, Joseph — Ebnat, Neresheim — gefallen. Blickle, Konrad — Tailfingen, Balingen — schwer verwundet. Pferd, Josef — Wechsetsweiler Ravensburg == I. verw., b. 8. Tr. Sauer, Paul — Reutlingen⸗Betzingen — schwer verwundet. Urban, Jakob — Bermaringen, Blaubeuren — schwer verwundet. Würthner, Christian — Schwenningen, Rottweil — schw. verw. Beck, Gottlob — Mittelstadt, Urach — leicht verwundet, b. d. Tr. Sperle, Karl — Crailsheim — leicht verwundet.
Minenwerfer⸗Kompagnie Nr. 302. Utffz. Jakob Kircheis — Worms — schwer verwundet. oos, Georg — Dettingen, Heidenheim — infolge Krankh. lt ise le, Eugen — Unterensingen, Nürtingen — leicht verwundet.
Sanitäts⸗Kompagnie Nr. 2.
Regner, Alois, Kranktr., Unterdeufstetten, Crailsheim, ö Schell, Friedrich, Kranktr. — Lienzingen, Maulbronn = f. verw.
Berichtigungen früherer NVerlustlisten. Zu Verlustliste Nr. 12. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. k Maier, Karl — Oggenhausen — bish. verwundet, vermißt. b. 6 Tränkle, Josef — Arnegg — bish. verwundet, vermißt. n 10. Kompagnie. Ernle, TZaver — Eichenberg — bish. verwundet, vermißt. 11. Kompagnie. Broß, Ferdinand — Schramberg — bish. verwundet, vermißt. ulling, Josef — an ü. — bish. verwundet, vermißt. Geiger, Gottlieb, Horn. — Hagel, Alois — Sauggart — bish. verwundet, vermißt. 2 12. Kompagnie. Banzhaf, Georg — Gerstetten — bish. verwundet, vermißt. 63 . . — Weißenhorn — bish. verwundet, vermißt. ayr ¶ V.
Su Verlustliste Nr. 43. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, ulm. Vyelbmg. Johannes Th 1 nie. zfeldw ann ränert — . Ebũard Zimmermann — G
Fa
*
u th, Ulm ze dr, Kerl, Mätlüngen, Calw, verl. H. b. Tr. Gachtt. gem.)
1
eichenbach — bish. verw., vermißt. L. 306), Josef — Röttingen — bish. verwundet, vermißt.
urzen — bish. verw, vermißt. en = zuerst vermißt,
Infanterie⸗Negiment Nr. 126, Straßburg. 1. Kompagnie
Eberhardt, Aloisius (nicht rh , Alois) — Ermingen — 6B.
gefallen. (V. L. 3
Zu Verlustliste Nr. ⁊7. Infanterie⸗Negiment Nr. L260, Strasiburg.
10. ,,, Faißt (nicht Faist), Hermann, Waldmössingen, gefallen. (V. E. 85)
Zu Verlustliste Nr. 93. Reserve⸗Jufanterie⸗Regiment Nr. 246. 8. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Christian — Grunbach — vermißt. Zu Verluftliste Nr. 98. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart.
6. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Kellner Hans
Schwarz,
— Erfurt — bermißt, u. die hierzu in V. L. 327 ergang. Berichtigunz.
Zu Verluftfifte Nr. 909. Infanterie⸗Regiment Nr. L226, Strasiburg.
1. Kompagnie. Grieb, Robert (nicht Gottl. Rob. — Sindelfingen — gefallen.
Zu Berluftirfse Nr. 100. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123.
8. Ko mpagn ie. . ; Bockhoff, Albrecht — Siegen a. Sieg — bish. in Gefgsch. (V. L. 273), vermißt.
Zu Verlustliste Nr. 104. Füfilier⸗Regiment Nr. 122, Seilbronn⸗Mergentheim. 6. Kompagnie.
Marbach, Rudolf — Happenbach — bish. vermißt, gefallen.
Zu Verlufstliste Nr. 107. Infanterie⸗ Regiment Nr. 126, Straß; burg. 2. Kompagnie. Schaudt, Wilhelm (nicht Wilh. Christian) — Bitz — gefallen.
2. Reserve⸗Pionier⸗Kompagnie. Utffz. Karl Renz — Kirchberg — bish. schwer verwundet, vermißt.
Zu Verlustliste Nr. 109. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.
7. Kompagnie. ; Binder, Gotthold — Gebersheim — bish. vermißt, gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 128. Füsfilier⸗ Regiment Nr. 122, Heilbroun⸗Mergentheim.
2. Kompagnie. ö Kochendörfer, der ir nicht Jakob Friedrich — Altenmünster gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 129. Neserve⸗Infanterie⸗Negiment Nr. 120.
. 12. Kompagnie. ⸗ . Claß, Wilhelm (nicht Wilhelm Friedrich — Böhringen — ge fallen.
Zu Verlustliste Nr. 130. Grenadier⸗Regiment Nr. I19, Stuttgart. ; K : ᷣ Herrmann (nicht Hermann), Ernst — Reutlingen⸗-Betzingen vermißt.
Zu Verlustliste Nr. 140. Infauterie⸗ Regiment Nr. 120, Uim. 7. Kompagnie. .
Gefr. Karl Haas — Weilheim — bish. verwundet, vermißt. Meck, Alfred — Mergelstetten — bish, verwundet, en, g Schenk, Taper — kö bish. verwundet, vermißt. Basler, Bernhard (V. L. 385) — Hermaringen — bish. ver
wundet, vermißt.
Zu Verlustliste Nr. 277. Ulanen⸗Regiment Nr. 20, Ludwigsburg.
. Maschinengewehr⸗3Zu Es ist zu streichen, weil Maißenbacher — Pforzheim — gefallen.
me,.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags Anftalt. Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. ;
eisling dann verwundet (V. L. 69, tatsãchlich vermißt.
JJ
Küt her, beide in
g. irrtümlich veröffentlicht: Utffz. Karl
Bekanntmachung über Gerste aus der Ernte 1916. Bekanntmachung über Hafer aus der Ernte 1916. Bekanntmachung über Rübensaft.
Bekanntmachung zur Ergänzung der Verordnung über die Er⸗ richtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungs⸗ regelung vom 25. September / . November 1915.
Bekanntmachung, betreffend Beförderung von Gütern zwischen ausländischen Häfen durch deutsche Kauffahrteischiffe.
Berichtigungen zur Verordnung über den Handel mit Lebens⸗ und Futiermltteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels und zur Verordnung, betreffend Aenderung der Verordnung über den Verkehr mit Hülsenfrüchten.
Erste Beilage:
Uebersicht der Prägungen von Reichsmünzen in den deutschen Münzstätten bis Ende Juni 1916.
Mitteilung, betreffend Herausgabe eines neuen nautischen Jahrbuchs für 1918.
Beschluß, betreffend Ausbürgerungen, und Liste 5 der im Aus⸗ land sich aufhaltenden wehrpflichtigen Personen, die der elsaß— lothringischen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt worden sind.
Bekanntmachung, betreffend die französischer Unternehmungen.
Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 152 und 153
des Reich⸗Gesetzblatts.
zwangsweise Verwaltung
In ber Woche zom Jun! bis 1. Jull d. J. zu Kriegs⸗
wohlfahrtszwecken genehmigte öffentliche Sammlungen und
Vertriebe von Gengenständen sowie abgelaufene oder er⸗ loschene Erlaubniserteilungen. Belanntmachungen. betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger
Personen vom Handel.
Seine Majestät der König haben Allerg nädigst geruht:
dem Steuersekretär a. D., Rechnungsrat Wüsthoff in Gumbinnen und dem Rentner und Stadtrat Schoenh einz in Erfurt den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Landgerichts rat a. D., Geheimen Justizrat Ne um ann⸗ Hartmann in Elbing den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,
dem städtischen Polizeikommissar a. D. Berger in Gleiwitz, dem Apotheker Erpenbeck in . Kreis Meppen, und dem Lehrer a. D. Kaffka in Rastenburg den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,
dem Lehrer und Küster Westram in Gardelegen und dem Lehrer Höhn in Liegnitz den Adler der Inhaber des Königlichen Hautordens von Hohenzollern,
dem Oberbahnassistenten a. D. Zornow in Berlin⸗ Pankow und dem Zolleinnehmer a. D. Erban in Zoppot das Verdienstkreuz in Gold,
dem Bureaudiener a. D. Sch metz in Aachen, dem Fabrik⸗
meister Hennes in Düren, dem Eisenbahnhilfsladeschaffner Weiß in Magdeburg, dem bisherigen Eisenbahnmaschinen⸗ oberputzer Krause und dem bisherigen Eisenbahndreher Steil, beide in Berlin, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem früheren Gemeindevorsteher Jensch in Kolbnitz, reis Jauer, dem Zollaufseher a. D. Hansen in Preetz, Kreis Plön, dem Pollzeisergeanten a D. Müller in Lummer— schied, Landkreis Saarbrücken, dem Eisenbahntelegraphisten a. D. Farndt und dem bisherigen Eisenbahnmaschinenputzer Berlin, dem bisherigen Eisenbahnwvortischler Trenkler in Charlottenburg, dem Fabrikpförtner Mertens in Hehlrath, Landkreis Aachen, dem bisherigen Fabrikmeister aum en, dem Nadler Hüttgens und dem Nadelarbeiter Buchholz, sämtlich in Aachen, dem Fabrikmeister Bun gen⸗ berg, dem Maschinenschlosser Thur, den Maschinenwärtern
euer und Rosenstein, sämtlich in Hellenthal, Kreis Schleiden, dem Fablikmeister Merkens in Langerwehe, Kreis
Düren, den Fabrikarbeitern Boltersdorf in Boich, Bonn in Jakobwüllesheim, Heidbüchel in Bergheim, Gemeinde inden, sämtlich im genannten Kreise, Effertz und Meurer in Düren das Allgemeine Ehrenzeichen sowie dem bisherigen Eisenbahnwerkhelfer Elsner in Berlin⸗ Lichtenberg das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.
nan.
Dentsches Reich.
Bekanntmachung über Gerste aus der Ernte 1916. Vom 6. Juli 1916. . Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über
ni Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ men usw. vom 4. August 1914 Genn erb S. 327)
olgende Verordnung erlassen:
3. Zehntel.
Verordnungen über dle Abänderung der genannten Verordnung vom 21. Oktober 1915 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 681) und vom 27. Januar 1916 (Reichs, Gesetzbl. S. 65) mit den sich aus den folgenden Be—⸗ stimmungen ergebenden Aenderungen:
1. I6m § 2 Abf. 1 wird anstatt S5 3 bis 7 gesetzt: 8 3 bis 7a; ferner erhält § 2 folgenden Zusaß:
Werden beschlagnahmte Vorräte mst Zustimmung des Kom⸗ munalverbandes in den Bezirk eines anderen Kommunalverbandes ., so tritt dieser mit der Ankunft der Gersie in seinem Bezirke
insichtlich der Rechte aus der Beschlagnahme an die Stelle des bis⸗ herigen Kommunalverbandes.
Der Besitzer der zu versendenden Vorräte hat die Ortsänderung unter . der Menge beiden Kommunalverbanden binnen 3 Tagen anzuzeigen.
2. 8§ 3 erhält folgende Fassung:
Der Besitzer beschlognahmter Voꝛräte ist berechtigt und ver⸗ pflichtet, die zur Erhaltung der Vorräte erforderlichen Handlungen vorzunehmen.
Er ist berechtigt und auf Verlangen der zuständigen Behörde ver⸗ pflichtet, auszudreschen. Die Landesjentralbehärden oder die von ihnen bestimmten Behörden können über Zett und Ort des Ausdreschens nf über Anzeige und Festsetzung des Druschergebnisses Bestimmungen erlassen.
Soweit eine Lieferungepflicht nach 5 11 besteht, kann der Besttzer von beschlagnahmter Gerste die Gerste, sobald sie auggedroschen sst, dem Kommunglverbande, zu dessen Gunsten sie beschlagnahmt ist, jederzeit zur Verfügung stellen. Der Kommunalverband hat dafür zu forgen, daß sie gemäß den Vorschriften dieser Verordnung binnen drei Wochen , e ant . e gat
m Abs. 14 w anstatt „die Hälfte gesetzt: vier Feiner erhalt inf, 1 folgenden Zusgtz: , .
Sowest sie für ihren landwirtschaftlichen Betrieb Grütze, Graupen oder Gerstenmehl herstellen oder herstellen lassen wollen, darf diese Herstellung nur auf Grund von Mahlkarten erfolgen, die von der zuständigen Behörde auszustellen sind und die zur Verarbel⸗ tung freigegebene Menge angeben müssen. Die Mühlen dürfen Gerste nur gegen Aushändigung der Mahltarte zur Verarbeitung annehmen oder verarbeiten.
4. §S 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Uaternehmer landwirtschaftticher Betriebe dürfen ferner, wenn ihnen ein Kontingent (5 20 Abf. 1) gegeben ist, ihre gesamten Vor- räte im eigenen Betriebe verarbeiten, insoweit dabei das Kontingent nicht überschritten wird.
5. 5 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Trotz der Beschlagnahme dürfen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe aus ihren Vorräten
a) Gerste an die vom Reichskanzler bestimmte Stelle oder die von dieser Stelle bezeichneten Stellen unmlttelbar oder durch
v ,, fn sches ef czonttngent auf Gerslenb
erste für Betriebe mit Kontingent auf Gerstenbezugsschein * oe gdrf. . liefern. .
6. Hinter 57 wird folgender 5 7a eiggefügt:
„Die Veräußerung und der Erwerb von Sommergerste zu Saat⸗ zwecken ist bis auf weiteres untersagt. Ver Reichskanzler kann dies Verbot aufheben und die näberen Bestimmungen über den Verkehr mit Gerste zu Saatzwecken erlassen.
Wintergerste darf zu Saatzwecken nur nach Maßgabe der nach⸗ stehenden Vorschriften veräußert und erworben werden:
a) Die Veräußerung, der Erwerb und die Lieferung ist nur gegen Saattarten erlauht. Die Saatkarte whd auf An⸗ trag dessen, der Getreide zu Saatzwecken erwerben will, von dem Kommunalverband guggestellt, in dessen Bezirk die Aussaat erfolgen soll, bei Händlern von dem Kommunal⸗ verband, in dessen Bezirk der Händler seine gewerbliche Nlederlassung hat. Der Kommunalverband kann die Aus⸗ stellung der Karten an andere Stellen übertragen.
b) Der im § 2 voigeschriebenen Zustimmung des Kommunal- verbandes zur Veräußerung und Lieferung bedarf es nicht, soweit Unternehmer anerkannter Saaigutwirischaften selbst gejogene Saatgerste veräußern, sowie für die Veräußerung und Lieferung durch, jugelgssene Händler., Unternehmer anderer landwirtschafilicher Betriebe, die sich nachwetelich in den Jahren 1913 und 1914 mit dem Verkaufe von Saat. gerste befaßt haben, kann der . die Ge⸗ nehmigung zur Veräußerung und Lieferung selbngejogener Saatgerste zu Saalzwecken allgemein erteilen.
c) Wer mit nicht selbstgebauter Wintergerste zu Saatzwecken handeln will, bedarf der Zulassung durch die Reichsfutter mittelstelle oder die von ihr bezeichneten Stellen.
Der Reichekanzler erläßt die näheren Bestimmungen über die Saatkarten sowie über den Berkehr mit Wintergerste zu Sagtzwecken. Er bestimmt, welche Wlrtschaften als anerkannte Saaigutwirtschaften anzusehen sind.“
7. § 8 erhält folgende Fassung:
„Die HBeschlaanahme endet mit dem freibäͤndigen Eigentumè. erwerbe durch die nach 57 Abs. 1a bestimmte Stelle oder die von ihr bezeichneten Stellen oder den Kommunalverband, für den beschlag nahmt ist, mit der Enteignung oder mit einer nach den Vorschriften dieser Verordnung zugelassenen Verwendung.“
8. Im § 10 wird unter Nr. 1 hinter verarbeltet' eingefügt: zur Verarbeitung annimmt, verarbelten läßt.
Hie Fir D erhalt die Rir. 7; es werden folgende neue Nrn. 6 und 6 eingefügt: J *
b. wer Geisle zu Saatjwecken an oder kauft, wenn er welß oder den Umständen nach annehmen muß, daß sie nicht
ju Saatzwecken bestummt ist; . ;
6. wer den Vorschriften im 8 Fa oder den dom Reichskanzler auf Grund des §5 7 zuwider handelt;
ö S. 547) bis zum 1.
a Ab. 3 erlassenen Bestimmungen
Awbs. J insoweit befreit werden“ zu setzen: .
„sind durch den Kommunalverband von der Lieferungspflicht nach Abs. J insowelt zu befreien‘; ferner ist anstatt die Hälfte zu setzen: vier Zehntel“. ö .
16. 5 12 erhält folgenden Absatz?2:
„Hat der Unternehmer Gerfse zu Saatjwecken erworben, so erhöht sich die von ihm abzulie fernde Menge dementsprechend.“
11. Im § 13 Abs. 1 werden am Schlusse die Worte gestrichen: sie wird mit der Aussenderung von der Beschlagnahme frein.
Im 5 13 Abs. 2 wird anstait Zentralstelle zur Beschaffung der Heeres oerpflegung gesezt: nach 57 Abs 12 bessimmten Stelle“.
12. Hinter § 13 wird folgender 5 134 eingefügt:
Erwerber von Gerste haben die Mengen, die sie nicht zu dem Zwecke verwenden können, zu dem sie sie erworben haben, auf Ver⸗ langen an den Kommunalverband, für den sie beschlagnahmt sind, käuflich zu liefern Die Vorschristen in den 5§ 13 bis 17 finden ent⸗ sprechende Anwendung
13. Im § 6 ist hinter:
83 . hat“ einzufügen: vorbehaltlich der Vorschrift im
14 8 19 erhält folgende Fassung:
Die Kommunglvert nde haben auf Grund der Eenteflächen⸗ erhebung nach der Verordnung vom 18 Mai 1916 (Reichs. Gesetzbi. S. 383) und der Voischätzung der Einte noch der Ve ordnu g, he⸗ treffend die Erntevorschägungen im Jahre 19165, vom 21. Juri i9gis August 1916 der Reichz⸗
, anzugeben, wie groß dle Gerstenernte ihres Be. lrtes zu en ist.
Die Kommunalverbände haben darüber zu wachen, welche Ver⸗ änderungen sich gegenüber der Vorschätzung nech Abs 1 . des Erdrusches erg: hen. Diele RKeränderungen sind bel der monat- lichen Anzeige (6 26 zu berücksichtigen.“
15. 5 20 erhält folgende Fassung: 1
Der Reichskan ler oder die von ihm bestlmmte Stelle setzt fest, welche Betriebe Gerste verarbeiten oder verarbeiten lassen dürfen und in welcher Menge (Kontingent), und trifft die zur Durchführung und Ueberwachung erforderlichen Anordnungen. Das Kontingent wird für die Zett bis 30. Seytember 1917 feitgesetzt. t
Für die . der Gerstenkontingente der Bierbrauereien sind die für sie festgesetzten Malfkontingente maßgebend. Dag Um⸗ rechnungsberhältnig von Malz in Geiste bestimmt der Reichskan ler oder die nach Abs. 1 bestimmte Stelle. Für die im zwenen oder dritten Vierteljahr 1316 etwa ersparten Malzkontingentmengen werden Gerstenkontingente nicht gewährt.
,, oder die nach Abs. 1“ bestimmte Stelle setzt erner fe
a) wieviel Gerste jeder Kommunalverband ju liefern hat. Dabel ist zu berücksichtigen, daß ihm ver Zehntel seines Ernteergebnisses zu belassen sind; es können Fristen für die Lieferung festgesetzt werden;
b) in welcher Weise die ur Verfügung ftehende Gerste an dle nach 57 Abs. 12 bestimmte Stelle, die Heeres verwaltungen, die Marineverwultung, Landes uttermittelstellen, Kommunal ; verbände und Betriebe mit Koatingent zu verteilen oder wie sie sonst zu verwenden ist.
Der Reiche tanler oder die nach Ab. 1, bestimmte Stelle kann für den Ankauf der den Betrieben nach Abs. 1 zur Verarbeitung zu⸗ geteilten Gerste Bezugsscheine (37 Abs. 1 unter b) augftellen und trifft die näheren Bestimmungen über den Ankauf der Gerste und die Ausgabe der Bezugs icheme.
Den Graupenmühlen, den Betrieben, die Gerften⸗ oder Mal- kaffee, Preßhefe oder Malzextrakt herftellen, sowie den Mumme brauerelen wird ihr Bedarf, soweit sie ihn nicht durch freibändigen Ankauf (Abs. 4) decken, von der Reichsfutteraittelstelle durch die nach §7 Abs. 12 bestimmte Stelle überwiesen. Der Reichskanzler kann bestimmen, daß in gleichet Welse Gerste auch an andere Stellen über- wiesen wird.
16. S 22 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Aus dem Bezick eines Kommungalverbandes darf Gerste nur entfernt werden, wenn sie an die nach 5? Abs. 1a bestimmte Stelle oder die von ihr beieichneten Stellen oder zu Saatzwecken (65 72) oder an Betriebe mit Kontingent (5 20 Abs. 1) geliefert werden soll.
Ferner ist im 5 22 unter Abf. 2 hinter die Eni fernung! fügen: . vorbehalilich der Vorschriften im F 7a'; biater aus wichtigen Gründen versagen“ wird einzesügt: Alg wichilger Grund gilt nicht schon die Tarsacke, daß bereits sechs Zehntel der te aug dem Bezirk entfernt sind
13 8 ö. erhalt . . a n
Jeder Kommunalverband ha r zu so S 20 Ab. 32 festgesetzten Mengen innerhalb . bestmnm ce. Frist der nach 87 Abs. La bestimmten Stelle zur Verfügung genellt werden. Lieferi ein Kommunalverband die festaesetzten Wengen inner. balb der eswa bestimmten Frist nicht oder nicht v ab., so kann die Stelle die feblenden Mengen, nötigenfahg im Wege der re in er , eg n .
Ver Kommunalverband kann verlangen, da . größere Mengen und früber abnimmt. Das Verlangen maß we 3 jwel Wochen vor dem beantragten Aknabmeter mine huge ben
18. 5 24 erbält folgenden Abi. 34. ö
Die abꝛrulie sernden Mengen es böben sich um die Mengen ver Gerste. die aus anderen Kommuralverbanden in wecken dne dr, . statt die Hälften ee ger j e-
28 anstatt die Hälfte echt nnd
„Zentralutlle zur Beschaff ung der tder y fl. au 13 § 7 Abf. 8 befstimmten Steen. 27 i. 20. Im 8§ 26 werden die Werte erstmall
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1915 genr chen
2e r bann elgende dong „ der Bet id mit Kontingent (. 20 seine Kontingents Gerste veiarbeitzn und