1916 / 163 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Jul 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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M ini st er i um der geistlichen und Unterrichts⸗ J . angelegenheiten.

Bekanntmachung,

betreffend e mn mr agg 9. 2 mittleren Bibliotheks⸗ en st u sw.

Dle nächsle Prüfung findet Montag, den 9. Oktober 1916, und an den ö Tagen in der Königlichen Bibliothet zu Berlin statt.

Ges⸗ um ra ng sind nebst den erforderlichen Papleren (Ministerialerlaß vom 24 März 1916 5 5)n spätestens am 11. Sep⸗ tember 1916 dem unterzeichneten Vorsitzenden der Prüfungskommission, Berlin NVW. 7, Unter den Linden 38, einzureichen.

Die Prüfung erfolgt nach . inisterialerlaß vom 24. März 1916. doch werden auch solche Bewerber zugelassen, die den Bedingungen in 5 4 des Erlasses vom 10. August 1905 genügen.

Berlin, den 8. Juli 1916.

Der Vorsitzende der Prũfungekommission. Paalzow.

Ministerium des Innern.

Der Kreisassistenzarzt Dr. Max Richter aus Walden⸗ burg i. Schl. ist zum Kreisarzt ernannt und mit der Ver⸗ e, e des Kreisarztbezirks Kreis Münsterberg beauftragt

orden.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung über die Fern haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Septem ber 1915 haben wir dem Artisten Wilhelm Leipzig, hier, Gobbinstraße l, den Handel mit Lebensmitteln jeglicher Art wegen Unzuverlässigkeit des Handeltreibenden untersagt.

Görlitz, den 8. Juli 1916.

Die Pollzeiverwaltung. J. V.: Vie beg.

Bekanntmachung.

Die gegen den Metz germ eister Heinrich Tölln er, Oester⸗ holistraße Nr. 6 in Dortmund, am 25. Mär d. J. von uns er. lassene Verfügung, betreffend Untersagung des Handels mit Nahrungsmitteln Fleisch⸗ und Wurstwaren aller Art sowie Fette haben wir wieder aufgehoben.

Dortmund, den 5. Juli 1916.

Die Polizeiverwaltung. J. A.: Schwarz.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Karl Callmann, Herne, Bahnhofstraße, geboren am 11. August 1860, ist auf Grund der Bundesrats. e, ,. zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1919 der Handel mit Nahrungsmitteln jeder Art untersagt worden.

Herne, den 8. Juli 1916.

Die Stadtpollzeiverwaltung. Der Erste Burgermeister. J. V.: Lam pe.

Bekanntmachung. .

5 1 Abs. 1 Ind. 2 8 Verordnung des Bundegrats vom ber 1910 (RGB. , m. die Fernhaltung un⸗

nere gr Personen vom Handel der Ghefrau Bruno . en ghau, Kr ge ren ag, en . am 14. Mai

Iösz in Vortmünd, zurzett sfeidorf, Fotneliusstratze s5 wohn.

haft, die Angübung des Handels mit Gegenständen des

täglichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs- und Genu ß—

mitteln für dag gesamte Reichsgebiet verboten worden. Düsseldorf, den 10. Juli 1916.

Die Poltzeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Thelemannn.

Bekanntmachung.

Gemäß s 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 (RGBl. S. 603) ist der Handelsfrau Frau Peter Belgo, Gertrud geb. Biesgen, geboren am 17. Februar 1879 in Mälheim. Rußr. Speldorf, zurzeit Düsseldorf, Marltstraße 11 wohnhaft, die Ausübung des Handels mit Butter für das gesamte Relchsgeblet verboten worden.

Düsseldorf, den 10. Juli 1916.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Thelemann.

Bekanntmachung.

Gemäß 5 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundegrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 (RGBl. S. 6035 ist a. der Ehefrau Abraham Kantorowitsch, Dina geborene Neumann, geboren am 1. Januar 1880 in Lodi in Rußland, zurzeit Düsseldorf, Scharnhorst⸗

straße 4 wohnhaft, b. dem Kaufmann Abraham Kantorowitsch,

geboren am 30. März 1875 in Gora in Rußland, zurzeit ebenfalls Düsseld orf, Scharnhorststraße 4 wohnhaft, die Ausübung des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, ins, besondere mit Nahrungsg. und Genußmitteln sowie mit Gegenständen des Kriegsbedarfs verboten worden.

Düsseldorf, den 10. Juli 1916.

Die Polt zeiverwaltung. Der Oberbũrgermeister. J. V.: Dr. Thelem ann.

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Bundesratgperordnung zur Fern⸗ haltung unzuverläfsiger Personen vom Handel vom 253. September 1915 (RGBl. S. 663) üt dem Kaufmann Moritz Franken huig, geboren am 8. Oktober 1880 in Enschede (Holland), zurzeit ssel⸗ dorf, Remschelderstraße l wohnhaft, die Ausübung deg Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs- und Genußmitteln für das gesammte Reichsgebiet verboten worden.

Düsseldorf, den 10. Juli 1916.

Die Polijeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Thelemann.

Bekanntmachung

; ; § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundegrats zur un uwe h n , Handel vom 23. September gek.,. Sch dn, geboren du is. Dhiober 185 in Düsfeldorf, n Suff 1vorf, Marktstrahe 1 wohnhaft, die Auskbung des Handels mit Butter far das gesamte Reichsgebiet ver⸗ boten worden. . Düffelborf, den 10. Juli 1916. Die Polijeiperwaltung . Der Phertarnc e f ieh V.; Ye. Thelemann.

Handels frau Fran Jo sef. &r af,

Bekannt m a chung.

Gemäß 5 1 Abs. JL und 2 der Verordnung des Bun degratg vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) über die Fernhaltung unzu⸗ verlaͤssiger en, vom Handel ist Ler Ehefrau Siegmund Koopmann, Fetha geborene Biermann, geboren am 6. Juni 18760 in Michelfeld, Kreis Ruhrort, zurzeit Düsseldorf, Mutel⸗ straße 3 wohnhaft, die Ausübung des Handels mit Gegen stän den des tẽg ichen Bedarf sowie mit Gegen ständen e, Kriegsbedarfs für dag gesamte Reichsgebiet verboten worden.

Düsseldorf, den 10. Juli 1916.

Die Poltzelverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. VB.: Dr. Thelemann.

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundegrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 (RGBl. S. 663) ist a. dem Milchhändler Adam Reuter, geboren am 25. Februar 1869 in Bodenhard, zurzeit , Mettmannerssraße 61 wohnhaft, b. der Milch⸗

ändlerin Adam Reuter, Margarethe geb. Klumb, geboren am 18. September 1863 in Buden bach, zurzelt Düsseldorf, Mettmanner⸗ straße 61 wohnhaft, die Auzübung des Handels mit Gegen ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Na hrungt« und Genußmitteln für das gesamte Reichegebiet verboten worden.

Düsseldorf, den 10. Juli 1916.

Die Poltzelverwaltung. Der Oberbürgermelster. J. V.: Dr. Thelemann.

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25, September 1915 (Röhl S. 603) ist dem Kaufmann Heinrich Nacken, geboren am 17. Juli 1863 in Mülheim a. D. Ruhr, zurzeit Düssel «. dorf, Steinstraße 71 wohnhaft. die Ausübung des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarßs, insbesondere mit Rahrungs. und Genusmitteln sowie mit Gegenständen des Kriegs⸗ bedarft für das gesamte Reichsgebiet verboten worden.

Düsselrorf, den 190. Juli 1916.

Die Polizeiverwaltung. Der Obeibürgermeister. J. VB.: Dr. Thelemann.

Bekanntmachung.

Dem am 2. März 1873 zu Richtenberg, Kreis Franzburg in Pommern, geborenen, zurzest Düs seldorf, Jorkstraße 11 wohn haften Kaufmann Hugo Misch ist gemäß §z 1 der Verordnung des Bundegrass zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 (GBl. S. 603) durch meine Verfügung vom 20. Junt 1916 nicht nur der Handel mit Butter, sondern mit sämtlichen Nahrungs, und Genußmitteln, ins besondere mit Butter, unter sagt worden. .

Düsseldorf, den 11. Juli 1916.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Thelemann.

Nichtamtliches. Den t sches Rei ch.

Preußen. Berlin, 13. Juli 1916.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Zoll- und Steuerwesen, die vereinigten Ausschüsse für Rechnung swesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß für Justizwesen Sitzungen.

Der Königlich schwedische Gesandte Graf Taube ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Kubanische Gesandte de Agiie roy Betancourt ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandt⸗ schaft wieder übernommen.

Gestern ist eine neue Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Flachs— und Hanfstroh Nr. W. III. 30036, 16 KRA, er- schlenen. Durch diese werden, wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, die gesamten Mengen des im Reiche angebauten Flachses und Hanfes des Jahres 1916 mit der Trennung vom Boden sowie alle vorhandenen alten Bestände und etwa noch zur Ein⸗ n nach Deutschland gelangendes Flachs⸗ und Hanfstroh be⸗ chlagnahmt. Es bleibt jedoch das Rösten des Strohs und das Ausarbeiten der . ern im eigenen Betriebe gestattet. Ein Verkauf der beschlagnahmten Gegenstände ist nur an die Kriegsflachsbau⸗Gesellschaft m. b. H., Berlin W. 56 tai fte fe , 36), oder an solche Personen gestattet, die einen schriftlichen Ausweis der Kriegs⸗-Rohstoff-Ahteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums zur Berechti⸗ gung des Ankaufs der beschlagnahmten Gegenstände erhalten haben. Die Bekanntmachung enthält gleichzeitig die Vor⸗ schrift, daß die Besitzer von Flachs⸗ und Hanfstroh ihre Be⸗ stände fruͤherer Ernte am 1. August 1916 der Kriegs⸗Rohstoff⸗ Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums zu melden haben und daß über die beschlagnahmten Vorräte alter und neuer Ernte ein Lagerbuch zu führen ist.

Der Wortlaut, der Bekanntmachung, die noch verschiedene . enthält, ist bei den Polizeibehörden ein⸗ zusehen. 9

Gestern ist ferner eine Bekanntmachung, betreffend Be⸗ schlagnahme und Bestandserhebung der Fahrrad⸗ bereifungen (Einschränkung des Fahrradverkehrs), veröffentlicht worden. Durch diese Bekanntmachung werden laut Mitteilung des „W. T. B.“ die Beweggründe er⸗ sichtlich, die zu dem in fast allen Deutschen Reichs vor einiger Zeit ergangenen Verbot der Benutzung der Fahrräder zu Vergnügungszwecken geführt haben. Denn die Bekanntmachung Heschlagnahmt alle nicht zur gewerbsmäßigen Weiterveräußerung vorhandenen Fahrraddecken und r me , dle sich im Ge⸗ brauch befinden oder für den Gebrauch bestimmt sind. Nur für

bestinimte Fälle wird der e g Militärbefehlshaber die

Sitzung die unverrückbaren ö Teilen des

erfreuen möge, und schlo freue g .

Erlaubnis zur weiteren Benutzung der beschlagnahmten r Diese Erlaubnis wird nur solchen

ersonen erteilt werden, die das Fahrrad in Ermangelung anderer zweckdienlicher Verkehrsmittel als Beförderung zur Arbeitsstelle oder zur Ausübung ihres im allgemeinen Interesse notwendigen Berufes oder Gewerbes oder zur Beförderung von Waren zur Aufrechterhaltung ihres Betriebes oder infolge ihres körperlichen Zustandes benötigen. Die Bekanntmachung führt bestimmte Falle an, in denen die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis stets als gegeben angesehen werden, und in denen die Erlaubnis ohne weiteres zu erteilen ist. Die Personen, welchen die Verwendung der Fahrradbereifungen weiter gestattet ist, dürfen sie jedoch nur zu dem bei Erteilung der Erlaubnis bestimmten Zwecke gebrauchen.

Um eine Erlaubnis zuͤr weiteren Benutzung der Fahrrad⸗ bereifungen zu erhalten, ist ein Antrag bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Polizeibehörde unter Beifügung der vorgeschriebenen Radfahrkarte auf einem amtlichen Vordruck zu stellen. Dieser Antrag wird von der Polizeibehörde an die Militärbehörde weitergegeben werden. Im a der Genehmigung des Antrages erhält der Antragsteller seine Radfahrkarte mit einem entsprechenden Vermerk versehen zurück. Falls der Antragsteller abschlägig beschieden wird, verbleibt die Radfahrkarte bei der Polizei⸗ behörde. Es muß dringend emofohlen werden, beabsichtigte Anträge unverzüglich zu stellen, da die Bekanntmachung bereits mit Beginn des 12. August 1916 in Kraft tritt und nach diesem Tage die Benutzung der Fahrradbereifungen ohne die besondere Erlaubnis des Militärbefehlshabers strafbar ist.

Für den Ankauf der beschlagnahmten Fahrraddecken und Schlaͤuche, die nicht mehr benutzt werden dürfen, werden kom⸗ munale Sammelstellen eingerichtet und bekanntgegeben werden. Die Veräußerung der beschlagnahmten Fahrrabdecken ist nur noch an eine derartige Sammelstelle für Fahrrad⸗ bereifungen zulässig, die in der Bekanntmachung näher bezeich⸗ nete Preise für Decken und Schläuche zahlen wird. Soweit die beschlagnahmten Fahrradbereifungen bis zum 15. Sep⸗ tember 1916 nicht an eine Sammelstelle abgeliefert sind, sind sie, sofern sie nicht weiter benutzt werden dürfen, bis zum 1. Oktober 1916 an die für ihren Lagerort zuständige Ortsbehörde anzumelden; sie werden sodann enteignet werden. Es darf aber angenommen werden, daß der größte Teil der Besitzer von beschlagnahmten Fahrradbereifungen diese freiwillig an die Sammelstellen veräußern wird, die auch zur Entgegennahme von Fahrradbereifungen ermächtigt sind, die unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

Durch die getroffenen Maßnahmen wird es nicht nur möglich sein, den Verbrauch von Gummi zur Herstellung von Fahrradbereifungen einzuschränken, sondern vor allem werden die ganzen zur Ablieferung gelangenden Fahrradbereifungen nach einer entsprechenden Bearbeitung für, diejenigen wieder als neue Bereifungen Verwendung finden können, denen die n zur weiteren Benutzung von Fahrradbereifungen erteilt ist.

Die Bekanntmachung enthält eine Anzahl von Einzel— bestimmungen. Ihre Kenntnis ist für alle Personen wichtig, die einen Antrag auf Weiterbenutzung von Fahrradbereifungen stellen wollen. Der Wortlaut ist bei den Polizeibehörden einzusehen.

Immer wieder wird die Wahrnehmung gemacht, daß Deutsche in Gesprächen, Briefen und dgl. Tat⸗ sachen mitteilen oder Urteile aussprechen, deren Ver⸗ breitung unsere Kriegsinteressen empfindlich zu schädigen geeignet ist. Diese Mitteilsamkeit beruht zumeist nicht auf böser Absicht oder auf dem Mangel an. vaterlänischer Gefinnung, sondern auf unbedachter Sorglosigkeit, vielfach freilich auch auf einer gewissen Eitelkeit. Es ist vaterländische Pflicht eines Jeden, in Aeußerungen, die unsere Kriege snteresfen berühren können,. Unbekannten gegenüber, strengste Zurückhaltung zu üben. Vor allem gilt dieses bei einem Auf⸗ enthalt im Ausland, und zwar gegenüber Jedermann. Der feindliche Nachrichtendienst forscht namentlich deutsche Staattz⸗ angehörige, die sich auf Reisen vorübergehend im Ausland auf⸗ halten, über deutsche militärische und wirtschaftliche Ver⸗ hältnisse aus. Er benutzt dazu Mittelspersonen der verschiedensten Nationalität, die sich dem Auszuforschenden gesellschaftlich nähern und ihm unter Vortäuschung deutsch⸗freundlicher Ge⸗ sinnung die ihnen wünschenswerten Mitteilungen zu entlocken suchen. So wird gesprächsweise gefragt, ob und seit wann der Verwandte oder Bekannte, auf den die Rede gekommen war, militärisch einberufen ist, in welchem Alter er steht, welchem Truppenteil er angehört, wo sich der Truppenteil befindet oder befunden hat u. dgl. Es muß deshalb Grundsatz fein, im Ausland über militärische Dinge, die sich auf die Gegenwart oder jüngste Vergangenheit beziehen, überhaunt nicht zu n . ebenfowenig über wirtschaftliche Verhältnisse in Deutschland, da auch nur die geringste Klage über Er⸗ schwerungen, die der Krieg naturgemäß mit sich brachte, den Feind in feiner irrigen Annahme bestärkt, daß er uns wirt— schaftlich erdrosseln könne.

Der heutigen Numn.er des „Reichs⸗ und Staatganzeigers/ liegt die Äusgabe 1064 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthält die 21. Verlustliste der Kaiserlichen Schutztruppen, die 5759. Verlustliste der preußischen Armee, die 301. Verlust⸗ liste der sächsischen Armee und die 418. Verlustliste der württem⸗ bergischen Armee.

Bayern.

In der Kammer der Reichsräte, die gestern die letzte Sitzung der Tagung abhielt, verlas der Minister des Innern, Dr. Freiherr von Soden, die Allerhöchste Botschaft, wonach der gegenwärtige Landtag bis auf weiteres ver⸗ tagt wird. Der Präsident Fürst Fugger schloß die mit einer Ansprache, in der er betonte, Reichsratskammer auch in der Kriegstagung einer staatgerhaltenben . Politik auf christlich⸗monarchischer Grundlage fest im ? ö behalten habe und bestrebt gewesen sei, des Landetz bestes

daß die

Wohl zu fördern. Er sprach die Hoffnung aus, daß beim Wiederzusammentritt das Land sich eines ehrenvollen Friedens

genommenen H eine Masjestät den König.

die Sitzung. mit einem lebhaft auf—

ö r, ,, m ungarischen Abgeordnetenhause ergriff im Laufe der Debatte über die Kriegsgewinnstener der .. 14 das 5 um Mitteilungen über ie bisherigen Kriegskosten zu machen. Der Minister sagte laut Bericht des „W. T. B.“: ö Der Krieg kostete in den abgelaufenen 23 Monaten dem ungarischen Staat monatlich durchschnütlich 450 bis 470 Millionen Kronen. Diese Summe ist natürlich im Laufe des Krieges gestiegen. Sle war im Anfang tlelner und bewegt sich heute jwischen 560 bis 500 Millionen. Dieses Kriegserfordernig schließt natürlich in erster Linie die Bedürfnisse der Armee in sich; in jweiter Linie die in sehr großem Maßstabe durchgesübrte Unterstützung der Familienmitglieder der im Kriege Befindlichen; drittens die Unterstüßung der im Auslande befindlichen Landsleute, waß gleichfalls bedeutende Summen ausmacht, seiner die Deckung des Zinsenerfordergisses der bisher durchgeführten Kreditoperationen und schließlich die Krieggunterstützung der im öffentlichen Dienste stehenden Angestellten. Was die laufenden Einnahmen und Ausgaben des Staates betrifft, so haben sich die Einnahmen trotz des Krieges sehr günstig gestaltet, so daß aus ihnen die laufenden Augaaben, ia sogar die Kriegsunterstützung der Beamten gedeckt werden konnte. Die Kriegsausgaben mußten natürlich durch Kieditoperationen gedeckt werden. Hierzu dienten in eister Linie die vier Kriegsanleiben. Die durch diese Anleihen nicht gedeckten Beträge aber wurden teils durch bei einzelnen Finarzinstituten aufgenommene Konto— korrentanleihen, teils durch Schabscheine, teils durch Inanspruch-⸗ nahme der Oesterreichisch⸗Ungarischen Bank gedeckt. Diese Daten können jedermann davon übrseugen, daß einerseits unsere Kriegszaͤusgabtn sehr bedeutend sind, andererseits aber, daß. wenn man die sehr bedeutende militätische Kraftentfaltung des Staates in Be— tracht, zlebt, sie mit den Kriegtzäasgaben der übrigen Staaten im Verhältnis stehen, ja daß sie sich gegenüber den Kriege ausgaben der Entente, soweit wir darüber unterrictet sind, enisch eden günstiger gestalten, und daß unsere Ausgaben auch im eatsprechenden Verhältnis zu den Ausgaben unseres großen Bundesgenossen Deutschland stehen. Diese Angaben können das Haus überzeugen, daß wic eine sehr be— deutende Sleigerung unserer staatlichen Cianahmen in der Zukunft brauchen, um diese Ausgaben ertragen zu können, und daß die Steuer⸗ vorlagen, welche die Regierung vorlegte und welche wenigstens die Deckung der Zinserfordernisse der Kriegsanlciben im Rahmen der laufenden Einnahmen bezwecken, unbedingt notwendig sind.

==. Laut Meldung der „Belgrader Nachrichten“ ist der militärische General gouverneur Serbiens seiner Stelle enthoben worden und ist bis zu neuerlicher Wiederverwendung auf Urlaub gegangen. Auch in der Person des Generalstabs⸗ chefs des Gouverneurs wird demnächst eine Aenderung ein⸗ treten. Der Gouverneur verabschiedete sich von seinen UUter⸗ gebenen in einem Gouvernementsbefehl, in dem er erklärt, daß er mit stolzer Befriedigung auf die bisherige Wirksamkeit des militärischen Gouvernements und auf die bis jetzt erreichten Ziele zurückblicken könne. Die schweren Schäden, die vier Kriegsjahre dem Lande verursacht hätten, seien zum großen Teile beseitigt. Auf dem ganzen Gebiete des Gouvernements gebe es keinen Notstand. Die Bevölkerung sei ruhig und zu⸗ frieden und gedenke mit Dankbarkeit der Gerechtigkeit und Für— sorge der militärischen Verwaltung.

Großbritannien und Irland.

Die französischen Minister Ribot und Thomas und der

russische Minister Bark sind gestern in London eingetroffen.

Der Premierminister Asquith teilte gestern im Unterhause mit, daß die Fragen bezüglich des Wahlrechts und der Eintragung der Wähler, die von dem Kabinett beraten worden seien und für die eine unbestrittene Lösung nicht gefunden sei, an den Ausschuß des Hauses zurückoerwiesen würden. Er fügte hinzu, daß die Dauer des gegen⸗ wärtigen Parlaments, die unter gewöhnlichen Umständen am 30. September beendigt sein würde, selbstverständlich ver⸗ längert werden müsse. Der Staatssekretär des Janern Samuel brachte zur Kenntnis, daß der Ausschuß, der die Anklagen gegen die irischen Gefangenen untersucht hätte, die Freilassung von 460 von ihnen empfehle, weil sie verführt worden seien und schon drei Monate sich in Haft befänden.

In Erwiderung der vorgestern im Oberhause gehaltenen Rede Lansdownes hat Redmond eine Kundgebung erlassen, in der er einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge sagt:

Er betrachte die Rede als eine grobe Beleidigung Irlands, sie laufe auf eine Krieggerklärung an das irische Volt und die An⸗ kündigung einer Politik der Unterdrückung hinauß. Wenn die Rede die Haltung der Regierung gegen Irland darstelle, so würde es mit allen Hoffnungen auf eine Verständigung zu Ende sein. Er sehe in der Rede die wohlüberlegte Absicht, die Berhandlungen zum Scheitern zu bringen.

Das unionistische Kriegskomitee hat nach einer Meldung des „Rotterdamschen Courant“ vorgestern die Be⸗ dingungen besprochen, unter denen die Soldaten in Me so⸗ potamien kämpfen mußten. Die Mitteilungen darüber machten großen Eindruck auf das Komitee und es beschloß, von der Regierung zu verlangen, daß in dieser Sache eine Untersuchung eingeleitet oder eine öffentliche Debatte darüber gestattet werde. Die „Times“ unterstützen die Haltung des Komitees und erheben Einspruch dagegen, daß das Los und die Leiden der mesopotamischen Armee der Vergangenheit über— antwortet werden sollen.

. = Die Verlustlisten vom 19. und 11. Juli verzeichnen die Namen von 421 bezw. 179 Offizieren.

Rußszland.

Der Kaiser Nikolaus hat vorgestern im Kaiserlichen Quartier den Prasidenten der Reichsduma Rodssanko in beinahe dreistündiger Audienz empfangen. ,

= Nach den Ergebnissen der Wahlen zum Finn⸗ ländischen Landtag werden, wie die „St. Petersburger Telegraphenagentur“ meldet, die Sozialdemokraten 103 Sitze, die Ait⸗Finnländer 33, die Jung-Finnländer 22, die Schweden 2l, die Agrarpartei 19 und die Arbeiterpartei 1 erhalten.

; Italien. Auf Befehl des italienischen Kriegsministers ist, wie „W. T. B.“ meldet, die beurlaubte dritte Kategorie des Jahrgangs 1879 auf den 14. Juli wieder unter die

Waffen gerufen. Niederlande.

Die Kammer verhandelte gestern über den Gesetzentwurf, betreffend den Landsturm. .

Laut Bericht des. W. T. B. erklärte der Kriegsminister Bosborn im Laufe der Debatte, je mehr Friedenggedanken bei den kriegführenden Parteien an Boden gewönnen, desto vorsichtiger müsse Holland sein,

und es müsse seine Armee stets bereit halten, um alle Ver suche einer

Verletzung der holländischen Integrität zurückzuwelsen. Der Mmnister des Innein Dr. Cort van der Lin den sagte, der Krieg habe nie so gewütet wie gerade jrtzt, und dieser Umsland könne allerlei Gefahren mit sich bringen. Der wirtschafiliche Druck, der auf Helland aus-

geübt werde, nehme zu. Er würde es für unverantwortlich halten, jetzt

zu elner Verminderung der bewaffneten Macht ju schreiten, und die Regierung würde jede Stimme gegen den Gesetzentwurf als ein gegen

sie gerichtetes Mißtrauensvotum betrachten.

Ein Antrag auf sofortige Beurlaubung der drei ältesten Jahrgänge der Landwehr wurde mit großer Mehrheit ab⸗ gelehnt. Das Landsturmgesetz wurde sodann ohne Abstimmung

angenommen. Belgien.

Das britische Auswärtige Amt veröffentlicht durch das „Reutersche Bureau“ AuszKüge aus einer Den kschrift, in der behauptet wird, daß durch Verordnungen des General⸗ gouverneurs Freiherrn von Bissing belgische Arbeiter ge⸗ zwungen würden, entgegen den Bestimmungen des Haager Abkommens, für die deütsche Armee zu arbeiten. Da die Denkschrift nicht in ihrem vollen Inhalte veröffentlicht ist, sondern nur einzelne Stellen aus dem Zusammenhange heraus angeführt werden, so ist ein genaueres Eingehen auf sie nicht möglich. Es kann sich daher hier nur darum handeln, den Sachverhalt in großen Zügen darzustellen und die Dinge ins richtige Licht zu setzen.

Nach dem „Wolffschen Telegraphenbureau“ hat der General- gouverncur in Belglen am 14. und 15. Auaust 1915 zwei Verordnungen gegen die Arbestsvermwe gerung erlgssen. Die erste Verordnung sollte die Durchsührung der im öffentlichen Interesse erforderlichen Arbeiten sicherstellen, die andere Verordnung Verordnung gegen die Arbeits ⸗˖ jchen sollte kiästige und arbeits fähige Personen zwingen, eine Arbeit anzunehmen, ohne die sie der öffentlichen oder privaten Unter stützung anheimfielen. Es ist aber unter den erwähnten Voraus— setzungen nicht ein Zwang zur Arbeit schlechthin eingeführt worden, sondern nur ein Zwang ju folchen Arbeiten, die der beruflichen Tätigkeit dez Betteffenden oder seinem Leistungsvermögen entsprechen, und nur daun, wenn ein hinreichender Grund zur Arbeits verwelgelung nicht vorliegt. Als hinreickend ist aber aus drücklich jeder auf dem Völkerrecht beruhende Grund bezeichnet worden. In beiden Verordnungen ist auch derjenige mit Strafe bedroht, der wissentlich der unberechtigten Acbentgverweige⸗ rung Vorschub leistet. Nach diesen Verordnungen ist somit nicht nur die Arbeits derweigerung, die nach völkerrechllichen Grundsaͤtzen berechtigt ist, sondern auch die Unterstützung von Arbeitern, die ein auf dem Volker⸗ recht beruhendes Recht zur Arbeltsverweigerung haben, straflos. Die Verordnung, berreffend die Arbeitsscheu, bat unter dem 15. Mai 1916 eine Abänderung ersahren. Eg sind nämlich die Militärgerichte statt der belgischen Gerichte für zuständig erklärt worden, und es ist an die Stelle der in allen Ländern als besonders harte Maßregel angesehenen eberwelsung an das Arbeitshaus die zwangswelse Abschtebung zur Arbeitsftelle getreten, wo von dem Beireffenden nur eine seinem Leistunge vermögen entsprechende Arbeit verlangt wird. .

Man fiebt, daß es sich um Verordnungen handelt, die im öffent⸗ lichen Inteiefft und zur Steuerung der auch von belgischer Seite vielfach auf das lebhafteste beklagten mißbräuchlichen Inanspruchnahme der AÄrmenunterftützung durch gesunde und arbeitssähtge Personen erlassen sind. Aus diefen durchaus sachgemäßen und aus gesunden gesetzaeberlschen Erwägungen entsprungenen Maßnahmen macht die englische Denkschrift eine schreiende Völkerrechts verletzung. Die Denk⸗ schrtit muß zugeben, daß der Wortlaut der Verordnungen, die aus. drücklich jeden auf dem Völterrecht beruhenden Welgerungegrund als sfrrafausschließend anerkennen, die Beschuldigung. widerlegt. Sie hilft sich daher mit der Behauptung, daß die deutschen Nilitärgerichte die Schutzklauseln der Verordnungen nicht pflichtmaͤßlg anwendeten und das Recht beugten. Dieser gegen die deutschen Militärgerichte erhobene k muß auf dag schärfste zurückgewlesen werden. Er richtet sich übrigens von selbst. Denn er ist begründet auf dem 19. Bericht des belgischen Untersuchungeaus. schuffeß, aus dem eine Relhe angeblicher Vorkommnisse ,. wird. Der 19. Bericht der belgischen Kommission, die übrigens schön au5 ihren früheren Berichten nicht nur in Veutschland, sondern auch dem neutralen Autzland sattsam als unglaubwürdig betannt ge. worden ist, ist aber am 6. August 1915 , , also zu einer Zeit, da die in Rede stehenden Verordnungen noch garnicht erlassen waren.

Ebenso unbegründet wie der von der Denkschrift erhobene Vorwurf der Völkerrechtsverletzung ist die damit zusammen⸗ hängende Behauptung, daß deutscherseits die in dem Schrift⸗ wechsel zwischen dem Freiherrn v. d. Lancken und dem Gesandten einer neutralen Macht in Brüssel nieder⸗ gelegten Vereinbarungen über die ungestörte Betätigung der belgischen Unterstützungs kommission nicht ein⸗ gehalten worden seien.

Dänemark.

Die dänische Generalpostdirektion meldet, daß auf den dänischen Amerikadampfern „Frederic VIII.“ und „Oscar II.“, ersterer auf der Ausfahrt, letzterer auf der Heimreise, die gesamte Brief⸗ und Paketpost von den Engländern in Kirkwall beschlagnahmi wurde. Von der

norwegischen Postverwaltung ist in Kopenhagen die Nachricht

eingegangen, daß auf dem norwegischen Paketdampfer „Bergensfjord“ auf der Reise von New Nork nach Bergen von den hritischen Behörden in Kirkwall 43 nach Dänemark bestimmte Postsäcke beschlagnahmt wurden.

Bulgarien.

In der Sobranje stand gestern die zweite Lesung des Budgets auf der Tagesordnung.

Im Laufe der Debatte kritisierte der Agrarler Tor lakow, wie W. T. B. berichtet, die gesamte Innenpolitik der Regierung und erflärte, er werde nur ein Budgetzwölftel statt der von der Regierung geforderten sechs bewilligen. Er forderte zahlreiche Aenderungen der Wirtschaftzmaßnahmen. Der Demokratenführer Malin ow erklärte, alle Parteien müßten die Regierung unterstützen. Er werde deehalb die Kredite bewilligen, verlange jedoch, daß erst dann die zwelte Lesung des Hudgets geschlessen und darüber abgestimmt werde, wenn ein neues Gesetz über die Schaffung einer Zentralstelle für Lebensmütelversorgung eingebracht und an— genommen set. Er forderte deshalb Aufschub der Budgetberatung. Ver Ministerpräsident Rados lawow dankte Maltnow für die Be⸗ reitwilligkeit, das Budget zu bewilligen, und erklärte, daß auch er die Mängel des bisherigen Gesetzes über Nahrungsmittelversorgung an. erkenne und noch in dieser Session ein Gesetz einbringen werbe. Mit einem Aufschub der Budgetberatungen sei er nicht einderstanden, denn das würde einen Autzdruck des Mißtraueng der Kammer gegen die Regierung vorstellen. :

Nachdem Tontschew die Kammer aufgefordert hatte, für das Budget zu stimmen, wurde der Antrag Torlakow gegen die Stimmen der Agrarier und Anhänger Genadiews abge⸗ lehnt, desgleichen der Antrag Mal in ow, betreffend Aufschub der Budgetberatung, gegen einlge Demokraten, Narodniaken und Agrarier. Darauf fand die Abstimmung über die Re⸗ gierungsvorlage, für die die Regierungsparteien stimmten, statt. Der Präsident erklärte das Budget für angenommen, wogegen die Agrarier und Genadiewisten stürmischen Ginsprüch erhoben. Unter allgemeinem Lärm wurde die Sitzung auf Freitag vertagt. Die Abspaltung der Genadiewisten macht die Stellung des Ministers Apostolem, des Vertreters dieser Gruppe im Ministerium, unmöglich. Die Stellung Nadoslawows, dessen äußere Politik bel der ganzen Debatte außer Spiel blieb, ist nicht gefährdet. H

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* me rita. j r . Die britische und die fran s; Botsch aft in

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.

Kriegsnachrichten. Großes Hauptquartier, 12. Juli. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz.

Die am 10. Juli, Nachmittags, eingeleiteten Kämpfe beiderfeits der Straße Bapaume = Albert, in Contal⸗ maifon und im Walde von Mametz sowie neue Gefechte am Wäldchen von Troönes und südlich davon werden mit erbitterter Heftigkeit fortgesetzt. Südlich der Som me haben die Franzosen bei einem groß angelegten Ängriff auf der Front Bel loy —-Soyecaurt eine em pfind⸗ siche Schlappe erlitten, der Angriff ist in unserem Feuer vollkommen“ zusammengebrochen, ebenso fluteten schwächere, gegen La Maifonnette == Barleuy angesetzte Kräfte unter großen Verlusten in die Ausgangs⸗ stellung zurück. ; .

An mehreren Stellen der Champagne⸗Front so östlich und südöstlich von Reims und nordwesllich von Massiges, , ö von Flir ey wurden franzöfische Teilangriffe abgeschlagen.

? unge aasgebiet spielten sich links des Flusses nur kleinere Kämpfe ab. Rechts des Flusses haben wir unsere Stellungen näher an die Werte von Sau ville und Lauf ée herangeschoben und dabei 39 Offiziere und 3I66 Mann zu Gefangenen gemacht. Starke Gegenangriffe wurden glatt abgewie sen

Deutsche Patrouillenunternehmungen südwestlich von Dix m ude, südwestlich von Cerny (Uisnegebiet) und östlich von Pfettershausen hatten Erfola. ;

Ein englischer Doppeldecker wurde bei Athies (südlich von Péronne) in unseren Linien zur Landung ge⸗ zwungen, ein feindliches Flugzeug stürzte, bei Soyecourt, eins in unserem Abwehrfeuer bei Chattan⸗ court ab. Bei Dombasle (westlich der Maas) wurde ein Fesselballon durch unsere Flieger a geschossen.

Oestlicher Kriegs schaup lat.

Ein Uebergang syversuch schwächerer russischer Kräfte über bie Dung westlich von Friedrichstabt und Angriffe südlich des Narocz⸗Sees wurden ereilte lte.

An der Stochod⸗Front ist die Lage im allgemeinen un. verändert. Russische Abteilungen, die sch bei Janowka auf dem linken Ufer festzusetzen versuchten, wurden angegriffen; kein Mann von ihnen ist auf das Südufer entkommen. Hier und an der Bahn Kowel —Rowno wurden gestern noch über S800 Mann gefangen genommen; die Ausbeute der beiden letzten Tage am Stochod beträgt außer einer Anzahl Offiziere 1532 Mann und 12 Maschinengewehre. .

Unsere Fliegergeschwader haben ihre er n n n östlich des Stochod fortgesetzt; ein feindlicher Fessel⸗ ballon wurde abgeschossen.

Bal kan krie gsschauplatz.

Keine wesentlichen Ereignisse. Oberste Heeresleitung.

Großes Hauptauartier, 13. Juli. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. .

Nördlich der Somme gelang es den Engländern sich in Contalmalson festzusetzen. Das Artilleriefeuer wird mit großer Heftigkeit fortgesetzt. Südlich der Somme haben auch gestern die Franzosen mit ihren Angriffen, die mehr⸗ mals beiderseits von Barleux, sowie bei und westlich von Estrées angesetzt wurden, keinen Erfolg gehabt; sie mußten meist schon in unserem wirkungsvollen Sperrfeuer unter schwersten Blutopfern umkehren.

Oestlich der Maas war der Artilleriekampf noch lebhaft. Die gewonnenen Infanteriestellun gen wurden, per⸗ desse rt. Die Gefangenenzahl erhöht sich um 17 Offiziere 243 Mann auf 56 Offiziere 2349 Mann.

Bei Frelinghien, am Kanal von La Bassée, an der Höhe La Fille Morte, östlich von Badonviller und bei Hirzbach gelangen deutsche Patrouillenunternehmungen.

, von Soissons wurde ein französischer Doppel⸗ decker in unseren Linien zur Landung gezwungen.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Bei der J Armee des Generals Grafen von Bothmer

wurden durch umfassenden Gegenstoß deutscher Truppen hei und nördlich von Olesza (nordwestlich von Buczac) ein⸗ gedrungene Russen zurückgeworfen und dabei über 100 Gefangene gemacht.

Balkan kriegsschauplatz. Nichts Neues. n Oberste derresleltun.

Rien, L Zul. (8. T. B) Amtlich mird gemeldet: . 6 Krie gesch au ö , e er n,, unsere Truppen sie ben russische Vor Auch r I Angriffe des Feindes. Die am Stochod k

am unteren Stochod scheiterten