Deut sche Vertust!t st en. (8. 301.)
14. Juli 1916.
n
— 5. Batterie. Willy — Großenhain — schwer verwundet. „ — Schrebitz — leicht verwundet. ritions⸗ Kolonne der 5. Batterie. Arno — Sora, Meißen — schwer verwundek.
2 — 1
— Dresden — leicht verwundet.
— schwer verwundet.
— 61
.
mann — Langenroda, Eckartsberga — I. v., b. d. Tr.
ns⸗Kolonne der 8. Batterie.
lts 2. 16 infolge Krankbeit
gestorben. Bataillon.
Auerbach — 31. 10. 14
Nachtr. gem.)
151 r r Borna — 15.
6 . Borna
è Krankheit in e. Laz. gest.
ung früherer Angaben.
Batterie.
bish. schwer v., 4. 5. 16 in e. V. L. 293.)
3 sh. schwer verwundet, (V. X. 274.)
w., 11. 3. 16 in einem
52 . * 6 271.)
d ö rie- egiment Nr. LZ.
Bataillon.
61 22 au — gefallen.
. Neumark, Plauen — schwer v. sig, Grimma — leicht verwundet. Plauen — leicht verwundet. schwer verwundet. ver verwundet.
ollberg — leicht verwundet. eukirchen, Chemnitz — schwer v. tz⸗Borna — schwer verwundet. zwickau — gefallen. leicht verwundet. Zwickau — leicht verwundet. — schwer verwundet.
e rie. itz, Grimma — l. v., b. d. Tr. grün, Schwarzenberg — v. leicht verw., b. d. Tr. schwer verwundet. z-Lindenau — gefallen.
leicht verwundet. n zefallen. undorf, Leipzig — leicht verwundet. — schwer verwundet. bwer verwundet. Vollberg — leicht verwundet. t. Niclas, Glauchau — leicht v. t — schwer verwundet. ishain, Döbeln — schwer verwundet. Kleinzschocher — leicht verwundet.
5 1280 zatterie
. *
09 vitz, Oschatz — leicht verw., b. d. Tr. in — schwer verwundet. nfriedersdorf, Annaberg — schw. verw. Mark, Lebus — I. v., b. d. Tr. ornstthal, Glauchau — leicht er Truppe.
tein⸗Ernstthal, Glauchau — l. verw.
sch — Gaster
Fusßartillerie Regiment Nr. 19.
z. Batterie
ippoldiswalde —
Abteilung.
5. 5. 16 infolge inslaz. a. W. gestorben. Bautzen 6. 16 infolge slaz. XIV, Posen, gestorben.
—1*
ouier⸗Bataillon Nr. 12. mpagnie. Ischatz — schwer verwundet. In — leicht verwundet. en — leicht verwundet. dorf, Pirna — l. verw., b. d. T
rbach — inf. Unf. l. verl.
. 2 f in — leicht verwundet. 1 che pold iswald früherer Angaben. Kompagnie. 211 diese Meldung in
Borna — erneut verw., pon K. gestorben. blitz, erneut verw., J., b. d. Tr. ain, Gamma — infolge Un⸗ t, bei der Truppe. hau — infolge Unfalls leicht uppe. zeitz — gefallen. 2. Kompagnie. Stötteritz — schwer verwundet. Dresden — gefallen.
wsky — Lschatz — erneut leicht verwundet. Heinrich — Mausitz, Leipzig — leicht verw. Puschmann — Chemnitz — leicht verwundet. z Leube — Lausitz Eausick?), Borna — leicht verw. zarsch — Mulda, Freiberg — leicht verwundet. v
nn — Mochan, Döbeln — gefallen.
4. Kompagnie.
973 1 rr — 76 41 11 7
e — leicht verw.
Utffz. Paul Die zm ann — Niederplanitz, Zwickau — gefallen. Utffz. Alfred Spalteholz — Markranstädt, Leipzig — verwundet. Geft. Kurt Limprecht — Merseburg — schwer verwundet. Gefr. Karl Glaß — Crimmitschau — leicht verwundet.
Gefr. Gefr. Kurt Albert — Leipzig — schwer verwundet.
Gefr. Richard Goldmund — Leipzg⸗Lindenau — leicht verw. Gefr. Walter Pleß — Paunsdorf, Leipzig — gefallen.
Gefr. Max Vetter — Oberpfannenstiel, Schwarzenberg — leicht v. Gefr. Otto Döhler — Vogelsgrün, Auerbach — leicht verwundet. Brenner, Kurt — Reuth, Plauen — leicht verwundet. Stollberg, Emil — Imnitz, Leipzig — leicht verwundet. Gränz, Kurt — Mühlau, Rochlitz — gefallen.
Großmann, Max — Schöna, Pirna — gefallen.
Rübe, Arns — Crottendorf, Annaberg — gefallen.
Grimm, Willy — Mülsen St. Jacob, Glauchau — gefallen. Pech, Ernst — Leipzig⸗Lindenau — gefallen.
Lein, Oskar — Crottendorf, Annaberg — gefallen.
Hörig, Kurt — Jahnsbach, gefallen.
Weidner, Artur — 3schöllau, Oschatz — leicht verwundet. Ackermann, Walter — Chemnitz — leicht verwundet.
Blechschmidt, Enno — Plauen i. V. — leicht verwundet. Friedrich, Richard — Härt rf, ickan — leicht verwundet.
Gerstenberger, Paul — Oberneuschönberg, Freiberg — I. v.
Beinicke, Albert — Schotterey, Merseburg — leicht verwundet. ⸗ t leicht verwundet.
h Mar — S Plauen — t verwundet.
Grimma — leich
nick
ͤ g 9e 16d0 chlitz — erneut verw., schw. Förster, Paul — Lorenzkirch, Oschatz — leicht verwundet. Uhlrich, Arthur — Radeburg, Großenhain — leicht verwundet. Hertel, Kurt — Harthar l ytsz — leicht verwundet. Müller S, PRaver — Ueherlingen am See — leicht verwundet. Hübner, Alfred — Leipzig⸗Thonberg — leicht verwundet. Keötzler, Max — Ei g * s leicht verwundet. Nothnagel, Otto — Zwenkau, Leipzig — leicht verwundet. Schreiber, Rudolf — Oelsnitz, Stollberg — leicht verwundet. Mehlhorn, Friedrich — Oberzschocken, Zwickau — leicht verw Koch, Walter — Chemnitz i
Lindig, i
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Bartsch
Arnhold, Arthur ⸗— pzi Hunger II, Max — Neudorf, Feistel, Arno — Ranspach, Plau Gausche, Fritz — Chemnitz — Franke, Fritz —
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tock, Kurt — Leipzig⸗Schönefeld — leich XXII, Alfi
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— leicht verwundet. rsdorf, Rochlitz — leicht verwundet. Leipzig⸗-Stünz — leicht verwundet. Max — Etzdorf, Döbeln — leicht verwundet. — Mühlbock, Bunzlau — schwer verwundet. — Frankenheim, Leipzig — leicht verw. — Theuma, Plauen — schwer verwundet. ug mann, ! — Werdau — leicht verwundet.
Ig mann, Ernst — Eibenstock, Schwarzenberg —
leicht verw. ß, Richard — Lugau, Stollberg — leicht verwundet. gel 1X, Kurt — Leipzig⸗Connewitz — leicht verwundet. o gel, Wüstenbrand, Chemnitz — leicht verwundet. n —Johanngeorgenstadt, Schwarzer lleñ Om nus, Paul — Thoßfell, Plauen — Apitzsch, Maxtin — Grostemitz, Deli Hasenk amm , Otto Epperlein, Kurt Bauer, Erich — — ndet. Zechenbach, Auerbach — leicht verwundet. „leicht verwundet. — leicht verwundet.
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Teubner, 85 5 86 m .
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ö verw., b. d. Ti h Grimma — leicht verw., b. d. Tr
elm — Leipzig⸗Mockau — leicht verwundet. Sch. Leipzie icht verw. Reimann, JFehebe icht verwundet.
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M, 5 RF . RN s c Ylthz ict ta,
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Oschat Flauchau — ig⸗Lindenau — gefallen. z, Annaberg — gefallen. Bü . in, Reuß j. L. — leicht verwundet. Pfrötzschner, Ernst — Krugsreuth, Asch, Böhmen — leicht verw. chaarschmidt, Max — Reichenbach, Plauen — leicht berw.
ohl, Kurt — Leipzig — leicht verwundet.
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— Untersae bach — I. v., b. d. Waltersdorf, Annaberg — leicht verw. b. Dölitz, Leipzig — leicht verw., b. Plauen — leicht verw., b. d. ; ernhurg, Oldenburg — leicht verwundet. Hent . Peitz, Cottbus — infolge Unfalls leicht
9 ? — der Truppe.
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Kanis, Artur — Feld
Gerschler, Kurt — Chemnitz⸗Furth — leicht verwundet, b.
5. Ko mpagnie. zefr. Eugen Göckeritz — Bärenstein, Annaberg — leicht verw. 3 Wernitzgrün, Oelsnitz — gefallen. denau, Schwarzenberg — gefallen. igen, Baden — gefallen.
1. Reserve⸗Kompagnie. Findeisen, Arthur — Hohndorf — schwer verwundet. Rudolph, Willy — Hohenprießnitz, Delitzsch — leicht verw Hildebrandt, Otto — Leipzig⸗Cutritzsch — gefallen. Rödel, Alfred — Reichenbach, Plauen — gefallen. Preiß, Oswald — Brandau, Böhmen — gefallen. Rühl , Willy — Lössen, Merseburg — 11. 5. 16 infolge Krankheit . in einem Feldlaz. gestorben. .
2. Reserve⸗ Kompagnie. Ltn, d. R. Richard Ransch-— Wannsee, Teltow — leicht verw. Utffz. Max Theurich — Zittau — schwer verwundet. Utffz. Arno Färber — Oßla, Schleiz, R. j. L. — erneut schw. v. Utffz. Albin Hu ster — Röktis, Plauen — leicht verwundet. Utffz. Otte Zimmermann — Schneidenbach, Plauen — J. verw. Utffz. Willy Göhler — Penig, Rochlitz — J. verw., b. d. Tr. Utffz. Paul Girbig — Roßwein, Döbeln — gefallen.
. Ernst — S
Richard Brauer — Panitzsch, Leipzig — erneut leicht verw.
Nifß. Karl Noack — Großstädteln, Leipzig — gefallen. Utftz. Paul Weißbach — Wilkau, Zwickau — schwer verwundet. Utffz. Max Seidel — Oelsnitz i. V. — leicht verwundet. Gefr. Alfred Günther 1 — Leitelshain, Zwickau — leicht verw. Gefr. Karl Genenscher — Jahna, Oschatz — erneut verw, leicht. Gefr. Ernst Rabe — Rüsdorf, Glauchau — erneut leicht verw. Gefr. Paul Schilbach — Auerbach — erneut leicht verwundet. Gefr. Georg Im misch — Niederbarnim — leicht verwundet. Neubert II, Martin — Mildenau, Annaberg — gefallen. Schreiter, Martin — Mildenau, Annaberg — 6 verwundet. Baum II, Georg — Leipzig⸗Möckern — leicht verwundet. Hauck I, Kurt — Reinsdorf, Zwickau — leicht verwundet. Pfeiffer 1, Willi — Weißbach, Saalfeld — erneut leicht verw. Leuchsner, Emil — Hermannsdorf, Annaberg — leicht verw. Steinberg 1, Karl — Zwenkau, Leipzig — leicht verwundet. Quarch, Otto — Lunzenau, Rochlitz — leicht verwundet. Plato, Kurt — Großlehng, Merseburg — leicht verwundet. Arnold III, Martin — Oberdorf, Stollberg — schwer verwundet. Bochmann, Erich — Berbisdorf, Chemnitz — l. verw., b. d. Tr. Peege, Max — Gleisberg, Döbeln — schwer verwundet. Schuster 1, Otto — Leipzig⸗Connewitz — vermißt. Kröhnert, Kurt — Mgyaro, Siebenbürgen, Ungarn — J. verw. Reichel, Karl, Klaffenbach, Chemnitz, erneut I. v., b. d. Truppe. Drechsel, Willy — Chemnitz — leicht verwundet, bei der Truppe. Hartmann II, Martin — Wahren, Leipzig — leicht verwundet. Barth, Rudolf — Plauen — leicht verwundet. Winkler Vl, Albert, Langenleuba⸗Oberhain, Rochlitz, erneut JI. v. Richter 6 Torgau — leicht verwundet. Dorn Alfre Fürttemberg, leicht verw., b. d. Tr. beln — gefallen. Görlitz, Oschatz — erneu R — leicht verwundet. Stollberg — schwer verwundet. igau, Stollberg — leicht verwundet. 9 eicht verwundet. au — leicht verwundel. 6
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Kobisch, Vogel IV, Geißler III, Paul, Zella St. Blasii, S.⸗K.⸗G. rw. Unger V, Paul, E s — berg, leicht verw., b. d. Tr. Schneider, Emil — zrün, Auerbach — leicht verwundet. Hildebrandt Jeekr., erneut J. v. Merseburg — er
iberg — leicht
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verwundet.
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leicht verwunder. leicht verwundet.
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deserve⸗Pionier⸗-Kompagnire Nr. 53.
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in ginam T 4a in elnem FFeldlaz.
Pipnier⸗Kompagnie Nr. E92.
Berichtigung früherer Angaben. (dz 9m ö 9 Ee
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in Gefgsch.
Pionier-Komyagnie Nr. 245 n . Peßs . Meß . z ltffz. Otto Richter Pt itz, Meißen — schwer verwundet Utlfä. Dlio Richter ** „Meißen chwer verwundet. elt. EVlIito 35 5 rster ⸗— 706160 TTrßenhain . D h d Gefr. Bruno Kran Langenhe f, Pirna — JI. v., b. d Gefr. Wilhelm Auerbach — tub „hemnitz — schwer verw. in e S gestorben ö ( M. gestbrben Gefr. Karl M ö rfhain, Dresden⸗R ö . Mende oil hain, Vresden, A. — gefallen. Rick leicht verwundet. t verwundet. leicht verwundet. n , . ö z schwer verwundet. Irthur — Bärenstein, Dippoldiswalde — Mor Kt r fr i 10 * f Berichtigung früherer Angaben. 5 „Max —
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Pivnier⸗Kompagnie Nr. 2279. 355, 7 2 vr * ' Meinel V, Karl — Zwickau — leicht verwundetb. . 8 , ö. ,, Etz old, Erich Leipzig⸗ leicht verwundet.
2. Landsturm⸗Pionier⸗Kompaguie XII. (XII. 2).
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Noack, Emil — Biehla, Kamenz in einem Laz.
Herzog, Otto — ?
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IM * . y ö 50 6 J Druck Ir Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags ⸗Anstalt.
Berlin SW., Wilhelmstroße Nr. 32.
Deutscher Reichsanzeiger
Königlich Preun
und
1 ö
Alle RHostanstalten nehmen Kestellung an; für Berlin außer
her Staatsanzeiger.
——
Anzeigenpreisg für den Raum einer 5 gespaltenen Etahrtta⸗
den Nostanstalten und Jeitungaspeditenren für Kelbstabholer
auch die Expedition 8w. 18, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne um mern kosten 25 5.
z . —
M 1H G5.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordens verleihungen ꝛc.
Dentsches Reich. Ernennungen ꝛc.
Bekanntmachung, betreffend Verbot der Ausfuhr von Gold— waren.
Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben.
Bekanntmachung, betreffend die Fristen des Wechsel⸗ und Scheckrechts für Elsaß⸗Lothringen.
Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Postordnung vom 20. März 1960.
Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Telegraphenordnung
vom 16. Juli 1904.
Bekanntmachung über die Festsetzung der Häöchstpreise für Kar— toffeln und die Preisstellung für den Weiterverkauf.
Bekanntmachung über den Verbrauch von Eiern.
Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Stadtgemeinde Vacha.
Befanntmachung, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 157 dez Reichs⸗Gesetzblatts.
õönigreich Preußen. Ernennungen, Chgrakterverleihungen, Standetzerhöoͤhungen und sonstige Personalveränderungen. Hofansage. Bekanntmachungen, betreffend Eintragungen in das preußische Staatsschuldbuch und in das Reichsschuldbuch. Bekanntmachungen, betreffend Aufhebungen von Handelsverboten. Bekanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem emeritierten Pfarrer Conrad in Laskowitz, Kreis Ohlau, und dem Oberlehrer am Mariengymnasium in Posen, Professor Dr. Gerigk den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Pfarrer Just in Frankena, Kreis Luckau, den König—⸗ lichen Kronenorden dritter Klasse,
dem Eisenbahnkassenvorsteher a. D. Paul in Honnef a. Rh., dem technischen Eisenbahnbetriebssekretär a. D. Diedrichs in Elberfeld, dem Eisenbahnbetriebssekretär Alef in Cöln und dem Eisenbahnbetriebssekretär a. D. Weberling in Arnsberg den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,
dem Lehrer a. D. Flick in Sossenheim, Kreis Hächst, 9 Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohen— zollern,
dem Amtsgerichtsassistenten a. D., Gerichtssekretär Prieß in Flensburg, dem Oberbahnassistenten a. D. Foerst in Düsseldorf und dem Eisenbahnlokomotivführer a. D. Seeler in Allenstein das Verdienstkreuz in Gold,
den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Müller in Greifs— 3. und Termöhlen in Elberfeld das Verdienstkreuz in Silber,
dem Waldarbeiter Gieske in Hankenberge, Kreis Iburg, dem Gerichtsdiener und Gefangenaufseher a. D. Weber in Nieheim, Kreis Höxter, dem Eisenbahnladeschaffner a. D. Breuer in Düsseldorf, dem Eisenbahnwagenaufseher a. D. Mohme in Siegen und dem Bahnwärter a. D. Hillring— haus in Schwelm das Allgemeine Ehrenzeichen,
dem bisherigen Bahnunterhaltungsarbeiter Brünning— haus in Kattwinkel, Landkreis Hagen, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen in Bronze sowie
dem Dr. Lewis Marks in Berlin und der Krankenschwester La . in Brüssel die Rote Kreuzmedaille dritter Klasse zu verleihen
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Postrat und vortragenden Rat im Reichs⸗ postamt Martens zum Geheimen Oberpostrat, den Geheimen Postrat Ihle zum vortragenden Rat im Reichspostamt und den Oberpostinspektor Sonntag in Cöln zum Postrat zu ernennen.
Bekanntmachung, betreffend Verbot der Ausfuhr von Goldwaren.
Vom 13. Juli 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des §3 des Gesetzes üher die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß— nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
§1
Die Ausfuhr von Waren, die ganz oder tellwelse aus Gold her
gestellt oder auf mechanischem Wege mit Gold belegt sind, ist ver⸗
n
jrile 30 9, einer 3 gespaltenen Einheit eil SY 3.
Anzeigen nimmt an?
dit Königliche Erprdition des Reichz⸗ nud Atastzane ess
Berlin sw. 45, Wilhelmstraße Nr. 2.
Berlin, Sonnabend, den 15. Jul, Ahends.
boten. Waren, die lediglich vergoldet sind, fallen uicht unter dleses Verbot. 35
Wer es unternimmt, dem Verbote des § 1 zuwlder Goldwaren aus dem Reichsgebiet auszuführen, wird, sofern nicht nach anderen Strafgesetzen eine höhere Strafe angedroht ist, mit Geldstrafe in Höhe des doppelten Wertes der Gegenstände, in bezug auf welche die strafbare Handlung verübt ist, jedoch mindestens in Höhe von dreißig Mark, bestraft.
In dem Urteil sind die Gegenstände, in bezug auf welche dle strafbare Handlung verübt ist, einzuziehen, sofern sie dem Täter oder einem Teilnehmer gehören. z 42 des Strafgesetzbucht und 5 165 des Vereinszollgesetzeg finden Auwendung.
583
Der Reichskanzler wird ermaͤchtigt, von dem Verbote des §5 1
Ausnahmen zuzulassen.
§5 4 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung, die Vor⸗ schrift des 8 2 jedoch erst mit dem 20. Juli 1916 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt, wann diese Verordnung außer Kraft tritt. Berlin, den 13. Juli 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
BVekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsttz haben.
Vom 13. Juli 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
Die Wirksamkeit der Bekanntmachungen über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, vom 7. August 1914, 22. Oktober 1914, 21. Januar 1915, 22. April 1915, 22. Juli 1915. 21. Oltober 1915, 6. Januar 1hI6 und 13. April 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. 1914 S. 360, 449; 1915 S. 31, 236, 451, 679; 1916 S. 1, As) wird in der Weise ausgedehnt, daß an die Stelle des 31. Juli 1916 der 31. Oktober 1916 trilt.
Berlin, den 13. Juli 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung, betreffend die Fristen des Wechsel⸗ und Scheckrechts für Elsaß-Lothringen.
Vom 13. Juli 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu mirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) im Anschluß an die Bekanntmachung vom 13. April 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 273) folgende Verordnung erlassen:
Die Fristen für die Vornahme einer Handlung, deren es zur Ausübung oder Erhaltung des Wechsel⸗ rechts oder des Regreßrechts aus dem Scheck bedarf, werden, soweit sie nicht am 31. Juli 1914 abgelaufen waren, für die in Elsaß⸗Lothringen zahlbaren Wechsel oder Schecks in der Weise verlängert, daß sie mit dem 31. Oktober 1916 ablaufen, sofern sich nicht aus anderen Vorschriften ein späterer Ablauf ergibt.
Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf die Frist, innerhalb deren nach den gesetzlichen Vorschriften der Regreßpflichtige von der Nichtzahlung des Wechsels oder Schecks zu benachrichtigen ist.
Berlin, den 13. Juli 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung,
betreffend Aenderung der Postordnung vom 20. März 1900.
Vom 12. Juli 1916.
Auf Grund des 8 50 des Gesetzes über das Postwesen vom 28. Oktober 1871 (Reichs⸗Gesetzbnl. S. 34) und des Gesetzes, betreffend eine mit den Post⸗ und Telegraphengebühren zu erhebende außerordentliche Relchsabgabe, vom 21. Juni 1916 . S. 577) wird die Postordnung vom 20. März 1900 wie folgt ergänzt und geändert.
1. Im § 16 „Verschluß der gewöhnlichen und einzuschreibenden Pakete sowie der Sendungen mit Wertangabe“ erhält die Ueber⸗ schrift den Zusatz:
Kennzeichnung der von der Reichzabgabe (Gesetz vom 21. Juni 1916) befreiten Pakete. Am Sch lusse des Abs. JL ist einzuschalten:
Von der Reichlabgabe (Gesetz vom 21. Junk 1916) befreite
Pakete, enthaltend Zeitungen oder Zeitschrfften, dürfen nicht durch
Lacksiegel, Siegel marken oder Präg⸗druck verschlossen sein. Sie müssen über der Aufschrift einen weißen Zettel mit der groß gedruckten Be⸗ zeichnung Zeitungen, Zeitschriften' tragen. Der gleiche Ver⸗ merk muß auf der Paketkarte angebracht sein. Die Postanstalten sind berechtigt, die Oeffnung der so gekennzeichneten Pakete zur Prüfung des Inhalts an Amtsstelle zu verlangen oder selbst vorzunehmen.
2. Im § 18 Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen und zur Einholung von Wechselakzepten“ ist im letzten Satze des Abs. XII sta tt 400“ zu setzen:
5399
3. Im 5 37 „Gebühren für Briefe im Orts- und Nachbarorts⸗ 2 ist im Abs. Lstatt „im Nichtfrankierungsfalle .... 10 * zu setzen:
ö. im Nichtfrankierungsfalle das Doppelte.
4. In demselben §F 67) erhält der Abs. TV folgenden Wortlaut: x
1V Für unzureichend frankierte Briefe wird dem Empfänger das
Doppelte des Fehlbetrags angesetzt, nötigenfalls unter Abrundung auf eine durch 5. teilbare Pfennigsumme aufwärts.
5. Im § 39 „An wen die Bestellung geschehen muß“ ist im 1. Satze ö. Ab s. VII beidemal statt 400 zu setzen:
89
6. Im § 45 „Behandlung unbestellbarer Postsendungen am Bestimmungsorte ist im letzten Satze des Abs. IL das Wort Porto“ zu streichen.
In dem selben 5 (45) ist im Abs. IV statt „des Portos“
jzu setzen: der Gebühr 7. Im 5 48 „Nachlieferung von Zeitungen“ ist im 1. Satze statt ist zu setzen: sind die Worte „das Porto von“ sind zu streichen. Im 2. Satze ist statt „Das gleiche Porto“ zu setzen: Derselbe Betrag.
8. Im §z 49 Verkauf von Postwertzeichen ist im Abs. 1 als 2. Satz einzuschalten: Porwertjzeichen, deren Nennwert a , , ,, werden durch 2 selben Nennwerts oder ver Verlangen jedoch auch einzeln unter volle Pfennige aufwärts abgegeben .
Uebergangsvorschrift. ö .
Bel Briefen im Orte⸗ und Nachbarorteverkebr, die nach den bi—⸗⸗ herigen Varschriften frankiert sind, wird in den Monaten August und September 1916 nur der Betrag von 3 8 nacherhoben. Dacgselbe gilt für Pofstkarten, die nach den bisherigen Vorschriften frankiert sind.
Vorstehende Aenderungen treten am 1. August 1916 in Kraft.
Berlin, den 12. Juli 1916.
Der Reichskanzler, In Vertretung: Kraetke.
Bekanntmachung,
Aenderung der Telegraphenordnung vom 16. Juni 1904.
Vom 12. Juli 1916.
Die Telegraphenordnung vom 16. Juni 1904 wird wie folgt geändert. .
1. Im S7 fällt der Abs. Y (Abrundung der Telegramm⸗ gebühr auf einen durch 5. teilbaren Pfennigbetrag) weg.
2. Im 5 10 Telegramme mit Vergleichung“ ist als letzter Abs. einzuschalten:
III Bei der Berechnung der Gebühren sich ergebende Bruch⸗ pfennige sind auf volle Pfennige aufwärts abzurunden.
3. Zwischen § 15 und 166 ist als neuer 5 einzu⸗ schalten:
Pressetelegramme.
5 15a. Von der Reichsabgabe (Gesetz vom 21. Junk 1916, Reich?. Gesetzbl. S. 577) befreite Pressetelegramme (d. s. an Zeitungen, Zeitschriften oder Nachrichtendureaus gerichtete Tele⸗ gramme in offener Sprache, deren Inhalt aus palitischen, Handels- oder anderen Rachrtickten von allgemeiner Bedeutung befteht, die zur Veröffentlichung in den Zeitungen und Zeitschriften estimmt sind) müssen vom Absender im Eingange durch das gebührenfreie Wort
„Pre ssen gekennzeichnet sein. Vorstehende Aenderungen treten am 1. August 1916 in Kraft. Berlin, den 12. Juli 1916. Der Reichskanzler. In Vertretung: Kraetke.
betreffend
Bekanntmachung
über die Festsetzung der Höchstpreise für Kartoffeln und die Preisstellung für den Weiterverkauf.
Vom 13. Juli 1916.
Auf Grund der S5 1, 2 und 10 der Bekanntmachun über die Regelung der Höchstpreise vom 28. Oktober 191 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 71) in Verbindung mit §1 der Be⸗ kanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährun en 29 Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 402) wird folgendes estimmt: