1916 / 166 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Jul 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Der Bundesrat hat beschlofsen, die Bundetregierungen zu 91 chen, bei der in Ausführung des Gesetzes, betreffend den Schutz von Berufstrachten ünd Berufsabzeichen für Betätigung in der Krankenpflege, vom 7. Dezember 1Di5ß (Reichs⸗Gesetzbl. S. 561) vorzunehmenden staatlichen Anerkennung von Berufstrachten und Herufs— abzeichen . folgenden Grund sätzen zu verfahren: I) Die staatliche Anerkennung wird den Trachten und Abzeichen nur solcher Vereine oder Gesellschaften (nicht Ginzelpersonen) ein schließlich der Ritterorden und der geistlichen Orden und Kon⸗ ö. erteilt, die im Deutschen Reiche sich in der Krankenpflege tigen und nach ihrer Verfassung die Gewähr für eine sittliche und der öffentlichen Ordnung entsprechende Führung ihres Krankenpflege⸗ personals bleten. Das gleiche gilt für die Trachten . deg Krankenpflegepersonals von Einrichtungen und Anffalten des Staates oder anderer öffentlich rechtlicher Körperschaften. Anerkannt werden nur solche Trachten und Abzeichen, dle so eigenartig sind, daß Verwechslungen mit auch sonst üblichen Trachten und Abzeichen aus geschlossen sind; sofern esne Tracht im ganzen diesem Erfordernisse nicht genügt, wird der Schutz auf bestimmte Teile beschränkt.

2) Es ö tunlichst vermieden werden, daß Trachten oder Ab jeichen, de bereits uuf Grund staatlicher Anerkennung getragen werden, noch anderweit als Trachten oder Abzeichen staatlich anerkannt werden.

3) Zuständig für die Entscheidung über den Antrag auf staathiche Anerkennung ist die Zentralbebörde des Bundesstaats, in dessen Ge— biet der Verein, die Gesellschift oder die Körperschaft den Sitz oder in Ermangelung eineg inländischen Sitzes eine Niederlassung hat.

4) Die staatliche Anerkennung wirb nur auf Widerruf erteilt; sie ist zu widerrufen, sofern eine der unter 1 aufgeführten Voraus- setzungen bei ibrer Erteilung nicht vorgelegen hat oder seitdem in

Fortfall gekommen ist. .

6) Beabsichtigt ein Bundes staat, einem bei ihm eingegangenen Antrag auf Anerkennung zu entsprechen, so teilt er zuvor den Antrag dem Reicht kanzler (Reichgamt des Innern) mit dem Ersuchen um Feststellung mit, ob die Tracht oder das Abzeichen von andern Trachten oder Abzeichen hinreichend abweicht, um die Gefahr einer Verwechslung autzuschließen; diesem Ersuchen werden beigesügt:

a. elne Darstellung der Tracht (Kleid. Schürze, Hauhe, Mantel, Umhang, Schulterkragen) in Vorder, nötigen falls auch in Rückenansicht der die Tracht tragenden Person; die Darstellung muß die Farben oder Farhenzusammenstell ungen der einzel nen Kleidungsstücke wiedergeben; für jede Tracht, deren Gesamtheit oder Teile unter Schutz gestellt werden sollen, ist eine besondere Varstellung vorzulegen; die Dar⸗ stellung soll auf fester Pappe aufgezogen, mindestens 16 em und höchstens 20 em hoch und mindestens 11 em und höchstens 13 am breit sein;

ein Probestück des Abzeicheng, auf Pappdeckel befestigt;

falls erforderlich eine Beschreibung der Varstellung und des Probestücks, unter Hervorhebung der wesentlichen Merk male der zu schützenden Gegenstände.

6) Jeder Erlaß, durch den eine staatliche Anerkennung erteilt ist, wird von der Landegzentralbehörde unter Beifügung eines Stückes der der Anerkennung zugrunde gelegten Darstellung der Tracht oder deg Abzeichens dem Reichskanzler (Reichgamt des Innern) mitgeteilt werden. Die Erteilung der Anerkennung wird von dem Reichs. Fanzler (Reichsamt des Innern) im „Zentralblatt für Deuische Reich' und im Reschzanzeiger bekanntgegeben werden. .

Falle der Zurücknahme einer Anerkennung wird dem Reichskanzler (Reichsamt des Innern) zwecks Bekanntgabe im „Zentralblatt für das Deutsche Reich“ und im „Reichsanzeiger“ gleichfalls Mitteilung gemacht werden.

4

Durch die Verordnung des Bundesrats über Preis beschränkungen bei Verkäufen von Web⸗, Wirk- und Strick⸗ waren vom 30. März 1916 (R.⸗G.⸗Bl. S. 214) 8 1 ist vor⸗

eschrieben, daß Web⸗, Wirk- und Strickwaren grundsätzlich zu einem höheren Preise verkauft werden dürfen als dem, den der Verkäufer bei Gegenständen und Verkäufen gleicher oder ähnlicher Art innerhalb der Kriegszeit vor dem 1. Februar 1916 zuletzt erzielt oder festgesetzt hat. Nur ausnahmgweise, wenn es an einem solchen . fehlt oder die Gestehungskosten zuzüglich Unkosten und angemessenen Gewinns nachweislich höher sind als dieser Preis, sind die Gestehungskosten zuzüglich Unkosten und angemessenen Gewinns maßgebend. Der Verkäufer, der diese Vorschriften nicht beachtet, setzt sich der Bestrafung wegen übermäßiger Preissteigerung nach der Bundesratsverordnung gegen über— mäßige Preissteigerung vom 23. Juli 1915 RGBl. S. 467 aus (Gefängnis bis zu einem Jahre und Geldstrafe bis zu 10 000 S oder eine dieser Strafen, außerdem Einziehung der Vorräte). Es kann auch auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzmwerlässiger Personen vom Handel (GBl. S. 6063) der Handel mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren untersagt werden.

Wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, ist beobachtet worden, daß die Vorschriften der Verordnung vom 30. März 1916 nicht genügend beachtet werden. Es hat vielfach eine Prelsgestaltung Platz gegriffen, die zu übermäßigen Gewinnen für die Fabrikanten und Händler führt. Das Oberkommando in den Marken sieht sich deshalb genötiat, um insbesondere der minderbemittelten Bevölkerung die Deckung ihres Bedarfs an Kleidung und Wäsche zu angemessenen Preisen dauernd zu gewährleisten, die Preisgestaltung für Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren ganz besonders zu beobachten und bei den einzelnen Beteiligten laufend zu prüfen. Ungerechtfertigte Preis⸗ steigerungen werden im allgemeinen Interesse strafrechtlich ver⸗ folgt werden. ;

Wenn in der Verordnung vom 30. März 1916 (81) von „angemessenem Gewinn“ geszrochen wird, so ist damit nicht etwa ein prozentualer Zuschlag zu den Selbstkosten (Her— stellungskosten oder Einkaufgpreis zuzüglich der Generalunkosten und etwaiger besonderer Kosten) zu demselben Prozentsatz wie im Frieden gemeint. Diese in den Kreisen der Hersteller und Händler vieifach verbreitete Ansicht ist irrig. Sie würde zu einem mit den erhöhten Selbstkosten selbsttätig wachsenden Ge⸗ winne führen und eine ungerechtfertigte Ausbeutung der durch den Krieg geschaffenen Verhältnisse zugunsten einzelner, zum Schaden der Allgemeinheit bedeuten. Als angemessener Gewinn ist vielmehr grundsätzlich nur derjenige anzusehen, der auch in Friedenszeiten für gleiche Waren und unter sonst gleichen Ver⸗ hältnissen erzielt worden ist. Dieser Friedensgewinn ist zahlen— mäßig festzustellen. Nur dieser zahlenmäßig festgestellte Ze— trag darf, . Rücksicht auf die Höhe der Gestehungskosten und der Unkosten, als angemessener Gewinn zugeschlagen werden. Wenn z. B. die Herstellungskosten einer Ware zu⸗ agli allgemeiner Unkosten im Frieden 4 6 betrugen und

er Hersteller 1 6 25 Prozent als seinen Gewinn guf⸗ schlug, so darf er, wenn die Herstellungskosten der gleichen Ware zuzüglich allgemeiner Unkosten jetzt 8 6 betragen, nicht etwa 25 Prozent 2 S als seinen Gewinn aufschlagen, n . er 63. nur 1 S6 als angemessenen Gewinn betrachten, h. er darf die Ware nicht für 10 6, sondern muß sie für

Nach den vorstehenden Grundsätzen wird, das Ober⸗ kommando bei den Prüfungen, ob die Preisbeschränkung ein⸗ gehalten ist, verfahren. Von den gleichen Grundsätzen gehen die Richtlinien aus, die der Herr Reichskanzler für die gemäß der Verordnung vom 30. März 1916 einzurichtenden Schieds⸗ gerichte vom 13. April 1916 erlassen hat (veröffentlicht im Reichsanzeiger“ Nr. 1 vom 15. April 1916).

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Am 1. August 1916 wird eine Bestands erhebung von Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren erfolgen. Durch bi Er⸗ hebung wird zum ersten Mal der Vorrat Deutschlands an Textillen ermittelt. Es erscheint notwendig, einen Ueberblick über die frei verfügbaren, also nicht beschlagnahmten Gegen⸗ stände zu gewinnen. Wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, soll die in Aussicht genommene Bestandserhebung nicht als Grundlage für irgend welche Beschlagnahmungen seitens der Reichsbekleidungsstelle dienen.

Durch Dörren von Sommergemüse ist nach einer Mit⸗ teilung des, W. T. B.“ in einzelnen Gegenden in spekulativer Absicht der Markt entblößt und der Preis in die Höhe getrieben worden. Um dem entgegenzutreten, hat der Reichskanzler auf Vorschlag des Präsidenten des Kriegsernährungsamtes ein Verbot des Dörrens von Gemüse und der Herstellung von Sauerkraut in der Zeit bis zum 1. August 1916 und ein Verbot des Abschlusses von langfristigen Ver⸗ trägen über den Erwerb von Gemüse und Obst erlassen. Pflaumen dürfen bis auf weiteres nur zur Lieferung bis zum ersten, anderes Obst sowie Gemüse nur zur Lieferung bis zum 15. August 1916 gekauft oder sonst erworben werden. Durch diese Verbote soll einmal erreicht werden, daß kein Frischgemüse jetzt dem sofortigen Verbrauch entzogen wird, und serner den wüden, preissteigernden Abschluß von Verträgen auf spätere Lieferung von Gemüse, besonders von Dauergemüse entgegengetreten werden. Gleichzeitig ist eine Anzeigepflicht für Vorverkäufe von Obst, Gemüse und Dörrgemüse, die bereits getätigt sind, vorgeschrieben, damit ein Ueberblick über diesen Teil des Marktes gewonnen werden kann. Die Maß⸗ nahmen sind nur vorläufige. Weitere Anordnung zur Ver⸗ hinderung von Preistreibereien sind in Vorbereitung. Inwie⸗ weit unter solchen Bestimmungen Höchstpreisfestsetzungen sein werden, steht noch nicht fest. Es wird aber, wenn die Preis⸗ treiberéi fortdauert, auch zu dem Mittel der Höchstpreis⸗ festsetzung trotz aller ihm bekanntlich anhaftenden Mängel ge⸗ griffen werden, und zwar in einer Form, die den ganzen Schaden der Preisänderung auf die preistreibenden Elemente

wälzt. 4

k 9

Der Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats, Wirk⸗ licher Geheimer Rat D. Voigts hat, wie „W. T. ö meldet, an die der obersten preußischen Kirchenbe! De unter⸗ stellten Konsistorien folgenden Erlaß, betreffend gottesdienste gerichtet: 4 Am 1. 6 tritt dag d

zGedenk⸗ Kriegszahres, t

z kiä Volk in das brittzs., ahr des furchtdaren Krieges Rin, n n ert liegen trotz ö ꝛrfolge,

zu Beginn des 3.

mit denen Gott unsere Waffen ge t hat, deutlich erkenn are An⸗ jeichen vor, aus denen wir die Hoffnung schöpfen könntet, das Ende des Kreeges sich naht. Ungezählte Familien Urn unseren Gemeinden haben dat schwere Opfer teurer Famlieninitglieder bringen müssen; auf zahllofen Herjen lastet die Sorge um ihre? noch vor dem Feinde stehenden oder in Gefangenschaft nach dem Tage der Heimtehr verlangenden oder in Lazaletten befind⸗ lichen Angehörigen. Auf alle aber drückt je länger, je mehr die Schwierigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse, für viele eine Quelle täglicher Sorgen und Nöte. Umsomehr erwächst den Dienern am göttlichen Wort die wichtige und ernste Aufgabe, die Herzen mit dem unerschütterlichen Vertrauen zu erfüllen, das uns in Treue und Ge—⸗ duld bis ans Ende ausharren läßt. Die Wiederkehr des Tages, an dem vor zwei Jahren der Krieg Über uns hereinbrach, gibt besonderen Anlaß, dieser Aufgabe in unseren Gottesdiensten eingedenk zu sein. Wir sprechen daher die Erwartung aus, daß allgemein in den Gottetsdiensten an dem auf den 1. August folgenden Sonntag die Gemelnden auf den Eenst der Aufgaben, die ihnen bei der Länge des Krteges obliegen, hingewiesen und erneut die Quelle der Krast ihnen gezeigt werde. Wie der Apostel die Christen gelehrt hat, die Sorgen zu überwinden, indem sie ihre Bitten im Gebet und Flehen mit Hanksagung vor Gott kund werden ließen, so werden auch in der gegenwärtigen Lage durch Auffordernng zum Dank gegen Golt für die bisher erfahrene Hilfe und für die uns geschenkten Stege dle Herzen zu erneutem Gebet und neuem Gelübde, im Glauben aus⸗ zuharren, anzuleiten sein. Wo in den Gemeinden Kriegsbet stunden am 1. Augu st oder in seiner nächsten Nähe stattfinden, ist selbstverständlich auch in diesen des Beginns des dritten Kriegs jahres in entsprechender Weise zu gedenken.

Der heutigen Nummer des „Reicht⸗ und Staatsanzeiger“ liegen die Ausgaben 1049 und 1630 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 582. Verlustliste der preußischen Armee, die 303. Verlustliste der sächsischen Armee und die 421. Verlustliste der württembergischen Armee.

Großbritannien und Irland.

Der Kanzler der Schatzkammer Mac Kenna und die Finanzminister Frankreichs, Rußlands und Italiens haben nach einer Mitteilung des Londoner Pressebureaus am Freitag und Sonnabend eine Reihe von Besprechungen abge⸗ halten und sich auch gemeinsam mit den Munitiens⸗ ministern Großbritanniens und Frankreichs sowie dem russischen Generalstabschef über die finanziellen Abmachungen berasen, die nötig sind, um den militärischen und anderen Erfordernissen der verschiedenen Regierungen im gemeinsamen Interesse der Verbündeten gerecht zu werden. Der Finanzsekretär des Schatzamts, der Lord-Oberrichter von England und der Gouverneur der Bank von England nahmen ebenfalls an den Beratungen teil. Es wurde ein Abkommen, betreffend die gemeinsamen Interessen der vier Mächte, er⸗ reicht mit dem Ziel, ihre vereinten Abmachungen für Vorräte und Finanzen fernerhin gleichzustellen. Ferner wurden be⸗ sondere Finanzabkommen zwischen Frankreich und Italien geschlossen.

Im Oberhaus wurde wieder die mesopotamische Frage erörtert.

Lord Middleton fragte laut Bericht des W. T. B.‘, ob die Regierung nicht wenigstens die Depeschen auf den Tisch des Hauses

schen und nillltarischen Fragen

unberührt blieben. Der Redner syrach die Hoffnung aus, daß die egierung ulcht nächste Woche das Vaus wiederum auffordern würde, seine Aeußerungen darüber zu vertagen. Das Haus wünsche, kontrollieren zu können, ob die Truppen wenigsteng jetzt all das erhielten, worauf sie Anspruch bätten. Es steßen sich Beweise erbringen, daß vieles vor sich ginge, worüber man sich als Engländer gründlich schämen müsse, angesichtz der klimatischen und sonstigen Schwierigkeiten, unter denen die Truppen zu leiden hätten. Wenn die Regierung keine Depeschen veröffentlichen könne, so solle fie doch sosort erklären, ob sie eine öffentliche Untersuchung zu⸗ lassen wolle. Der Herzog von Somerset saate, er habe soeben Briefe von Offtzteren lesen können, die in Mesopotamten dlenten. Die Leiden, die sie auszustehen hätten, und zwar infolge der absoluten Unfähigkeit der Behörden in Indien und Eagland, feien einfach zu abscheulich. In linem Falle seien tausend verwundete Soldaten auf einem Schiff befördert worden, auf dem nur ein Militärarzt und eine Srdonnan zu ihrer Hilfe sich befunden hätten. Auf dem ganzen Schlff habe es weder Morphium noch Chloroform gegeben. Ein perwundeter Offtzter sei erst nach feiner Ankunft in Bombay zum ersten Pale verbunden worden. Lord Crewe teilte mit, daß der Premierminister am Dienstag im Unterhause eine Erklärung ab= geben werde. Lord Salis burwv sagte, elne Erklärung des Premlermintsters wörde eine öffentliche Debate nicht mehr verhäz dern sönnen. Vie öffentliche Meinung sei dazu zu sebr erregt. Einer der Fälle, die der Herzog von Somerset erwähnte, habe sich erst am T. Mat zugetragen; es handle sich also nicht etwa nur um alte Ver sãumnisse.

Im Unterhause erklärte der Minister Bonar Law in Beantwortung der Anfragen, wann die Erklärung über Mesopotamien erfolge und wann sie im Unterhause erörtert werden würde sowie wann die irische Bill zu erwarten sei, er würde dem Premierminister den Wunsch des Hauses mit⸗ teilen und er sei sicher, daß er eine Debatte über Mesopotamien gestatten würde, falls das Haus sie wünsche. Was die irische Bill betreffe, bedauere er, kein bestimmtes Datum angeben zu können.

Wie der „Daily Telegraph“ meldet, unternahmen am Freitag etwa 1000 Sinn-Feiner eine Dem onstration in Cork, indem sie rebellische Lieder sangen, die Polizei und das Militär auszischten und schließlich das Werbeburegu zerstörten. Die Wohnung des Hauptmanns, der seit Beginn des Krieges die Rekrutierung leitet, wurde mit Teer beschmiert und mit der Aufschrift versehen: Hoch die Republik! Der „Times“ zufolge mußte in der Grafschaft Galway die Polizei durch Truppen verstärkt werden, um dem Wegtreiben des Viehs zu wehren.

Frankreich.

Anläßlich des Nationalfeiertages hielt der Präsident Poincaré vor einer Festversammlung in Paris eine Rede, in der er den gefallenen und den kämpfenden Franzosen den Dank des Vaterlandes und den Hinterbliebenen die innige Teilnahme des ganzen Landes mit Worten hewundernder Huldigung ausdrückte. Er streifte mit einigen Worten auch die Friedensfrage, indem er laut Meldung des „W. T. B.“ aus führte:

Die Zentralmächte können in der Tat sich keiner Illusion mehr hingeben über die Möglichkeit, die Verbündeten auf die Knie zu zwingen und ihrer Müdigkeit den Frieden zu entreißen, der für den preußlschex Militaritzmug nur eine Kriegblist sein würde, um die

Vorh telt gen eines een, Angtlffes zu maskieren. Vergeblich beug ö über die Kriegskarte, auf die sie sich mit hoöchmüliger Genugtuung jängft beriefen. Man muß guch auf die Meeregkarte schauen. Die Siärke der krlegführenden Nattonen be= rechnet man weniger nach der geographischen Lage der Schützengräben als nach dem Zustand der kämpfenden und der Reservetrupen, nach

Silmmung der Völker und Armeen. Für die großen europaischen Nattonen gehts um Sein oder Nichtsein. Für eine frele Demokralie wie die unftige würde das bedeuten, nur nech in dem erstickenden Schatten des germanischen Katserrelches mit Mühe und Not zu vegetieren, das stark genug ist, um über ganz Europa selne drückende Hegemonie aus- zubreiken. Je mehr wir die Schrecken des Krieges erleben, desto mehr müssen wir mit Leidenschaft daran arbeiten, seine Wlederkehr zu derhinbern, desto mehr müssen wir wünschen und wollen, daß der Friede ung mit völliger Wiederherstellung der gestern oder vor ß Jahren geraubten Provinzen die Wiederherstellung der auf Kosten Frankreichs oder seiner Verbündeten verletzten Rechte bringt sowie die notwendigen Garantien für eine endgültige Bewahrung unserer nationalen Unabhängigkeit.

Dem „Temps“ zufolge müssen die zurückgestellten und befreiten französischen Dienstpflichtigen, die bei der letzten Nachuntersuchung für tauglich befunden wurden, am 7. August einrücken. Dieses gesamte Kontingent aus den Jahresklassen 1913 bis 1917 umfaßt ungefähr die Stärke einer normalen Klasse. Die jungen Leute des Hilfsdienstes würden dem Kontingent des bewaffneten Dienstes sehr bald folgen.

Rußland.

Die Regierung hat die Ausarbeitung eines ins einzelne gehenden Programms für den Bau von Eisenbahnen beendet, das nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ für den Zeitraum von 1917 bis 1922 eine Gesamtausgabe von 3 Milliarden Rubel, d. h. 600 Millionen jährlich, vorsieht. Während dieses Zeitraumes sollen außer strategischen Eisenbahnen Linien für den öffentlichen Gebrauch von einer Gesamtlänge von 31 0924 Werst gebaut werden. Für den Zeitraum 1922 bis 197 ist der Bau von 25 Linien in einer Gesamtlänge von 10 490 Werst geplant.

Norwegen.

Nach einem Telegramm der „Nationaltidende“ werden englischerseits jetzt auch der norwegischen Mehleinfuhr aus Amerika Hindernisse in den Weg gelegt. Die englische Boischaft in Washington teilte der norwegischen Amerika⸗ linie mit, daß für die Mehleinfuhr nach Norwegen keine weiteren Erlaubnisscheine ausgestellt werden könnten, da die Einfuhr jetzt unverhältnismäßig groß sei. Die Amerikalinie setzte sofort die norwegische Regierung hiervon in Kenntnis, worauf diese der norwegischen Gesandtschaft in London tel e⸗ graphisch ausführliche Mitteilungen über die norwegischen Ein⸗ fuhrverhältnisse übermittelte.

Amerika. Das amerikanische Staatsdepartement hat nach daß die „Deutschland ein Handelsschiff sei. Der Rat im Staatsdepartement Polk erklärte, die Entscheidung schaffe

keinen Präzedenzfall, zukünftige Fälle würden nach ihrer eigenen Beschaffenheit entschieden werden.

legen könnte, die den Mangel an Trantportschiffen und an zu—

9 M verkaufen.

reichender Veisorgung der Hospitäler usw. beträfen, sodaß die politi ·

ihrer Fählgkeil zu Widerstand und Offen sihe und nach der moralischen

einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ formell entschieden,

Kriegsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 16. Juli. (WB. T. B.) Seine Majestät der Kaiser und König weilte heute ieder im Kampfgebiet an der Somme. Er nahm vom Sber— cfehls haber der Armee die Meldung über die stattgehabten hperationen entgegen und hatte unterwegs eine Besprechung dem Chef des Generalstabes des Feldheeres. Bei dem hrsuch in Lazaretten zeichnete er Schwerverwundete mit dem ssernen Kreuz aus. Wie mehrfach anläßlich seiner An⸗ engt 1. 6 ,n, . 6 Maas in letzter Zeit, sprach omme den tapferen Trup ine An⸗

kennung und seinen Dank aus. ö

Großes Hauptquartier, 16. Juli. (W. T. B.)

454 K Kriegsschauplatz. eiderseits der Somme starke Artillerietätigkeit mn Laufe des Nachmittags brachen vier star ke en fm, ngriffe im Abschnit! Onillers —Bazentin-te-Petit zr unseren Linien ebenso resthos zusam men, wie am Vor⸗ tag ein östlich von Bazentin angesetzter Angriff. Südlich der Som me entspann sich Abends ein lebhaftes jefecht bei und südlich von Biaches. Ein Teil des orfes ist wieder von uns besetzt. Es wurden über ndert Gefangene gemacht. Französische Angriffe nden bei Barleux sowie in Gegend von Estrées und csllich davon. diese bereits im Sperrfeuer unter großen in lichen Verlusten, ab gewiesen. ö ODestl ich der Maas setzten die Franzosen Nachmittags htke Kräfte gegen die Höhe „Kalte Erde“ und gegen leury an; sie hatten keine Erfolge. Bei ihrem Abends 1 Anlauf . sie südwestlich des Werks Th i au⸗ ont in kleine Teile unserer vordersten Linie eir r i , s ie ein, um die Auf der übrigen Front wurden feindliche Pa— , nördlich von Oulches raon nelle auch der Angri rößerer Abteilunge . griff größerer Abteilungen, Nördlich von Chilly brachte eine deutsche Patroui . y br c ille Franzosen und 1 Maschinengewehr ein. .

Westlich von Loos wurde ein feindliches Flugzeug durch sianterie abgeschossen. Es stürzte in unser Hindernis ab; durch Abwehrfeuer beschädigter Doppeldecker fiel bei Nesle unsere Hand.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls . von Hindenburg.

Keine besonderen Ereignisse.

eresgruppe des Generalfeldmarschalls Prinzen Leopold von Bayern. Russische Gegenangriffe gegen die von uns wieder— ponnenen Linien in Gegend Skrobowa blieben ergebnis— ö. G Offiziere 114 Mann fielen in unsere Hand.

Heeresgruppe des Generals von Linsingen. Südwestlich von Luck sind deutsche Truppen im Gegen— gegen angreifende russische Kräfte.

Bei der

Armee des Generals Grafen von Bothmer

die Lage unverändert.

Balkan⸗Kriegsschauplatz. Nichts Neues. Oberste Heeresleitung.

. . ö . Wien, 15. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Russischer Kriegsschauplatz.

Südwestlich von Moldawa wurden russische Ab⸗ ö die sich gegen unsere Stellungen vorwagten, zer⸗ Bei Jablonica, südöstlich von Zabie, lgreichen Streifungen 200 Gefangene ein. Bei Delatyn erhöhte Gefechtstätigkeit. Feindliche Vor— ben, die in die Stadt eingedrungen waren, wurden an den rand zurückgeworfen. Ein von den Russen südwestlich von latyn versuchter Angriff brach in unserem Feuer zu— men. Sonst im Nordosten nichts Neues.

ö Italienischer Kriegsschauplatz. Der gestrige Tag verlief auch an der Front zwi

ge. Tag h. r Front zwischen enta und Etsch viel ruhiger. Im allgemeinen beschränkte ie Kampftätigkeit auf Geschützfeuer. Vereinzelte Vorstöße . gegen ß Stellungen nördlich des Posina⸗ les und ein größerer Angriff gegen den Borcola-Paß den abgewiesen. ö 4

Südöstlicher Kriegsschauplatz. Unvzrändert.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

brachten wir in

Wien, 16. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer Kriegsschauplatz. In der Bukowina griff der Feind gestern unsere lungen auf der Höhe Capul und beim Gestüt Luczina dings an. Er wurde im Handgemenge geworfen. Die Zahl der bei Jablonieg eingebrachten Gefangenen sich auf 3 Offiziere, 316 Mann erhöht. ; Im Raume von Nowo-Poczajew scheiterte ein nächt— er Vorstoß der Russen gegen unsere Vorposten. Südwestlich von Luck sind wieder stärkere Kämpfe 3 estlich von Toreczyn schlugen unsere Truppen n nach heftiger Artillerievorbereitung geführten russi griff zurück. g tnt h fen

Italienischer Kriegsschauplatz.

Auf unseren Stellungen im Raume des Borcola⸗ sses lag andauernde schweres Artilleriefeuer. Feindliche Fer belegten Vielgereuth erfolglos mit Bomben. Im biete des Tofang 1 brachen wiederholte Angriffe

döstlicher Kriegsschauplatz.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.

Konstantinopel, 16. Juli. . iers⸗ neigt, on men,

An der Irakfront keine Veränderung. . An der persischen Front östlich von Kermanschah hat sich noch nichts ereignet. Nachdem die russischen Truppen erfahren hatten, daß sich unsere Abteilungen. die von unseren im Abschnitt von Buneh operierenden Freiwilligen unterstützt wurden, sich von Sineh näherten, räumten sie Sineh und zogen sich unter Zurücklassung eines Teils ihrer Yruppen südlich von diesem Orte mit ihrer Hauptmacht in der Richtung auf Hamdan zurück. Unsere Truppen vertrieben 85 . ö , , rückten über Sineh hinaus und verfolgten eind 15 km östli 5 folg den Feind 15 km östlich von An, der KLaukasusfront auf Scharmützel. Im Zentrum tragen die von uns besetzten neuen Stellungen zur für uns günstigen Entwicklung der Kämpfe bei. Auf dem linken Flügel örtliche Gewehrfeuer⸗ gefechte ohne Bedeutung.

Sonst ist nichts zu melden.

Kon stantin opel, 17. Juli. (W. T. B.) Bericht des Hauptquartiers: . An den Fronten im Irak und in Persien keine Ver— änderung. An der Kaukasusfront eröffneten unsere vorgeschobenen Truppen an einigen Abschnitten nächst dem Zentrum Kämpfe, die für uns glücklich verliefen. Im Zentrum hat die Schlacht die Form eines zeitweilig aussetzenden Artillerie⸗ gefechtes angenommen. Oertliche Kämpfe dauern hier und da fort. Nördlich vom Tschoruk sind auf dem linken Flügel alle in dichten Massen unternommenen feind— lichen Angriffe zum Scheitern gebracht worden. Die Ru sen erlitten beträchtliche Verluste. Ein feindliches Bataillon wurde bei einem dieser Gegenangriffe umzingelt und vollständig vernichtet. . Sonst ist nichts zu melden.

dem rechten Flügel

Der Krieg zur See.

ö Lon don, 14. Juli. (W. T. B.) „Reuter“ meldet, daß der britische Dampfer „Silverton“ (2682 t) versenkt worden ist. .

ö. Blyth, 14. Juli. (W. T. B.) „Reuter“ meldet, daß . norwegischen Fischdampfer „Erling“ und „Emar“ hier die Besatzung des von einem feindlichen U-Boot versenkten ,,, »Lungley Castle“ aus North Shields andeten.

* . London, 16. Juli. (W. T. B.) Die Fischdampfer „Benaden!“ vod Hartleppol und Necorder“ von North⸗ shields sind von Unterseebooten verqkenkt worden. Ihre Be— satzungen wurden gerettet.

. London, 15. Juli. (W. T. B.) Dem „Reuterschen Bureau“ zufolge ist die Besatzung des britischen Fisch⸗ dampfers „Bute“, der von einem deutschen Unterseeboot versenkt wurde, in Shields angekommen. London, 15. Juli. (W. T. B.) soll der englische Dampfer worden sein.

London, 16. Juli. die englischen Dampfer „Exclesia“ und „Alto“ ve

Wie „Lloyds“ melden, „Antigua“ versenkt (W. T. B.) „Reuter“ meldet, daß ; „Mopsa“, „Sylvie“, rsenkt worden sind.

HNr. 6 des. Mintsterialblatts für die preußische innere Verwaltung“, herausgegeben im Mmitrterium des Innern, vom 30. Juni 191s1d bat folgenden Inhalt: Organisationssachen Bebörden und Beamte: Verfügung vom 29. April und 21. Mal 1916 ketreffend die Anrechnung der Krlegsbesoldung auf das Ziwwil— diensteinkonmen usw. der Beamten. Verwaltung der Temmunen, Korporattonen und Institute: Erkenninis des Ober verwaltungegerichtß vom 3. Februar 1916, betreffend Krelstags— beschlüsse, die eine neue Belastung der Kreisangehörtgen zum Gegen stande haben; Erkenntnis d s Ober verwaltungegerichts vom 3. März 1916, betreffend die rechtliche Natur von Leistungen des Unternehmeis einer Ansiedlung an Gemeinden nach 8 17 des Aastedlungegesetzes vom 10. August 1904; Erlenntnis des Dherhermasta n ge gericht⸗ vom 7. März 1916 über den Einfluß eines Gemelndebeschlusses betreffs des Grlasses der Gemeindeeinkommensteuer von Kriegstellnehmern in einem Stadtkrels auf die Berechnung seinesg provinzialum lage fahigen Gemeindesteuersolls. Polizeiverwaltung, Paß⸗ und Fremdenpoltzei: Verfügung vom 9. Mai 1916, betreffend die Er⸗ teilung von Staatsangehörigkeltsaus weisen. Verwaltung der Stagtesteuern und Abgaben: Verfügung bom 23. Mai 1916 betreffend die Erbebung einer Steuer auf den Gleririsstäts ber brauch; Verfügung vam 25. Mai 1916, betreffend die Unpfändbarkeit der Familienunterstützungen für rückständige Steuern. Militär⸗ und Marineangelegenheiten: Verfügung vom 18. Aprll 1916 betreffend Vermeidung von Un berzahlungen der Familtenuntersliitzun gen; Verfügung vom 8. Mal 1916, betreffend die Verwendbarkeit kriegs beschädigter Offijtere; Bekanntmachung vom 27. 1916. Ver; hältnisse zu fremden Staaten: Verfügung vom 10. Juni 1916 und Verelnbarung vom 6. Dezember 1915/29. Mat 1916, betreffend n . . bet der Heranziebung von ibettern ju direkten Fommunalsteuern in Preuße Sachsen Alter burg. ö

Statiftik und Bolkswirtschaft.

Ueber die Wirkungen des vreußischen Gesetzeg, betreffend die Fürsergeerztehung Minderläriger, vom 2. Juli 1900 während der Zeit vom 1. April 1901 bis zum 31. März 1915

enthält ein im ‚„Preußischen Verwaltunge blatt! (Jahrgang RXXVII Heft 42) veröffentlichter Aufsatz von Landesrat, k rat Schmidt in Düsseldorf bemerkentwerte Ausführungen. Am 31. März 1915 waren 14 Jahie seit dem Inkrafttreten des Für. sorgeerzehungsgesetzes . und da dar eine Darlegung der blẽherigen Wirkungen des Gesetzeß um so mehr Interesse beanspruchen, als während des letzten Verwaltungssahres (1914 18) der relative Beharrungözustand elngetreien ist, und audererselts das am 3. August

Italiner zusammen.

An der unteren Vojusa Artilleriekämpfe und Geplänkel.

e 31 des Fürsorgeerriehungsgesetzeg vom 7. Jull 1915 die Statistik über die Wirkungen des Fürsorgeerziehnngageseßeg vom 1. April 1915 an voraus sichtlich nicht unerheblich verändern wird. jah ö zum, 31. März 1918 sind in Preußen 110 122 Minwer⸗ dr ge 275 auf je 10009 EGinwohner in Füärsorgeerziehung ge mmen. und jwar nur rund 25 0090 und 10500, also nur 22 und 1009 auf Grund der Ziffern 1 und 2 von 5 1 des Gesetzes, während Being he 75 C00, also mehr als 4 auf Grund bon Iiffer 3 zur ö, der völligen Verwahrlosung überwilesen worden sind. * erklärt sich denn auch, daß von sämtlichen Ueberwiesenen auf die Grippe der noch nicht Schulpflichtigen nur 4400 Minderjährige 4 'lo entfallen, während die übrigen ß o sich mit 50 und 46 co auf die Gruppen der Schulpflichtigen und der Schulentlassenen verteilen. Die aus gebt hervor, wie noiwendig die erwähnte Novelle vom 7. Jul 19165 gewesen tst, die den vorbeugenden Charakter des Gesetzes mehr gur Geltung ringen soll und hoffentlich auch bringen wird. Gs hätte sich freilich auch mit dem alten Gesetz erreichen lassen müssen die verwahrloften Minderjährigen in früheren Lebenzsahren zu er affen. Geht man, bemerkt Landesrat Schmidt, die Ueberweisungsbeschlüsse der Vormundschaftsgerichte durch, so kann man unschwer jzahliose 6 1 bei denen der Grad der Verwahrlofung schon vor . , ,, daß mit vollem Recht hätte zugegriffen werden iner besonderen Beachtung nach dieser Richtung hin dürf er hal iniss⸗ der Stadt Berlin wert 6 ö. 2 . Millionen Einwohnern etwas mehr als 8900, also auf 10000 Ein. wohner stark 44 Färsorgezöalinge gegen 255 auf 10000 Einwohner in Preußen ohne Zerlin. Dieser an sich bereits sehr große Unter— schlez vergrößert sich noch, wenn man bedentt, daß die Bedö kerung hen Berlin insofern doch wohl anders wie die Bevölkerung im übrigen Preußen zusommengesetzt it, als die ganz jugendlichen Personen bis zu 13 Lebensjahren in Berlin verhältnigmäßtg schwächer vertreten sind als in der übrigen Bevölkerung. Vtese unverbältnismäßig hohe An— teilnahme der Berliner Behölkerung an der Für sorgeerzie hung wird in den befonderen Verbältnissin der Großstadt begründet sein, zund es ist nicht einen Augenblick daran zu denken daß auch nur ein einziger Minderfähriger aus Berlin zu Unrecht des Fürsorgeerziehung üherwiesen worden sein könnte. Die Anteilnahme der einzelnen Altersklassen gibt aber zu erheblichen Bedenken Anlaß. Die Ausbeute an noch nicht schulpflichligen Kindern in ganz Preußen mit nur 4490, also rund 315 für das Jahr, ist ja schon unbedeut-nd. Wenn aber in der M illlonenstadt Berlin in den abgelaufenen 14 Jahren überhaupt nur 53 Kinder zur Fürsorgeerniehung gekommen siad, so kann doch nicht zweifelhaft sein, daß es mehr ais 35 Kinder jährlich in 2 gibt, bei deren Eltern die Voraussetzungen des 3 16655 2 B. vorliegen. Hieraus folgert Landesrat Schmidt, daß, wenn nicht. der Nachweig erbracht wird, daß für diese Kinder auf andere Weise ausreichend gesorgt worden ist, hier etwas im Argen liegt, was einer Pbesonderen Nachprüfung bedarf. Während ferner in Preußen ohr Berlin von den Gesamiüberwelsungen beinahe I und 45 90 auf die Gruppen der Schulpflichtigen und der Schulentlassenen entfallen, ellen sich die entsprechen den Zahlen bei Berlin auf 374 und 62 03 0/0; Berlin bar verhältnis maß ig weitaus den kleinsten Anteml an Schuipflichtigen dagegen den größten an Schulentlaffenen. Nun ist ohne welterei lar, daß die Zahl der aus Berlin zur Fürsorgeerziehung kommenden schulentiassenen Winder jährigen verhältnismäßg größer sein muß als auderwärts; der Untersched zwischen Berlin und dem übrigen Preußen

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ist aber so erheblich, daß die Forderung berechtigt erschein 59 auf die Schu jugend von Berlin ein , 4 wenden, Der Unterschled wird besonders auffallend, wenn man das welb⸗ liche Geschlecht für sich betrachtet. Von sämtlichen weiblichen Für⸗ Horgeyõglingen kommen euf die Schulpflichtigen in Preußen ohne Berlin etwa 19 und auf die Schulenhlaffenen 54 se,. Berlin aber hat hij nur 883 schulpflichtigen und 2485 schulentlassenen Mädchen nur 265 gegen T3 0 auzuwersen. Diese Spanne ist so bedeutend daß sie aus dem gewiß sta⸗ ken Zustrom schulentlasse ner Madchen don gugwärts nicht erklärt und daber nur angenommen werden ann, daß weit mehr als nur 853 junge schulpflichtige Mädchen in Fürsorqrerzi-hung hätten gebracht werden müssen. Gs würde sich nach Ansicht des Verfassers des erwähnten Aufsatzeg empfehlen, nach- zuprüfen, wie viele von den 24895 schulentlassenen vᷣãdchen erst nach der Schulentlassung nach Berlin eingewandert sind und wie diele bereits während ibrer Schuleit in Berlin ortsangehörig wa en. Es stehe zu befürchten, daß letzteres bei vielen der Fall sei und daß daher die Behauptung gerechtfertigt erscheine, daß bei dielen von diesen die Fürsorgeeriehung sruher hätte ein setzen fen. 6

2 Rn 9 1 Zur Arbelterbewegung.

Zum Ausstand der spanischen Etsenbahnangesteltten srgl. tr. 161 d. Bl) teist W. T. B. mit, daß nach einer bei der hanischen Botschaft in Berlin eingelaufenen amtlichen telegraphijchen Nachricht in ganz Spanien Ruhe herrscht. Jeden Tag nimmt eine größere Anzahl, Etsenbabnarkeiter den Dienst wieder auf Gegenüber dem Nachlassen des Elsenbahnerausstandes stellt die Agence Havas“ die Zunahme eines ohne vorherige Ankůndigun ausgebrichenen Gem einbürgschaftsgausstandes der 83 arbetter fest. Die Bergarberter beabsichtigten, am heutigen Montag den allgemeinen Ausstand in ganz Spanten ju erklären. Die Regierung sei entschlossen, eintretendenfalls nachdrückllche Maßnah Ren

zu ergreisen. Kunst und Wifsenschaft.

Ein zweites Werk vom Meister de d d Bremen. Der Roland vor dem Ralbaug in 2 * 2 geschichtlich eine bedeutsame Erscheinung. Nachweis lich 1364 ge. Hafen, stand er in seiner von jugendfrischem Regliemus gebildeten Recken hafligkeit bisher vereinzelt in der norddentschen Kunst seiner Zeit. Ole wenig späteren Statuen am Rathause seibst zeigen andere, nach böbmischen Vorbildern geschaffene Formen. Jetzt ift es Sr. V. Curt Habicht gelungen, ein zweites Werk dom Meister des Roland nach- iuweisen. Dieses ist, wie er in der Zeitschrift är bildende Kunst⸗ ausführt, das Grabdenkmal des 1391 verstorbenen Verjogs Wilbelm von Braunschweig in der Küche zu Hardeg len bei Northeim. Auch der Bremer MReland zeigt deutlich in seiner ganzen Haltung die Art der Grabplastit. Taz in Holz ausgeführte Herjogsdenkmal jeigt in der üblichen Form den jagendlichen Färsien auf einem Hunde stebend, mit betend gefalteten Sanden. Im Kopf, schemt don. dem Blldbauer Porträ-⸗ähnlichk it verfücht ju sein. Die Uebereinstimmungen mit dem Bremer Riesen geben tretzdem bis ins Einielne. Dieser nieder sächsische, im Auftrage deg braunschweigtischen Fürstenbouses nach 1391 tätige Künstler wird Ruf genug gebabt baben, sodoß man ihn heranzog, als die Bremer Rolands. sãule geserttgt weiden sollte. Im Anschluß daran versucht Habicht auch die Frage nech der Bedeumnng der Rolande der snng näber zu bringen. Gr weist darauf bin daß die Relandesigur in den Auftührungen der Wander⸗ schauspteler des Mutelalterg eine Nolle jvielte und daß es wohrschein tich auch Puppenspirle vom Roland im Niederdeutschen gab. Und gerade hier, j. B in Hamburg im 14. Jahrhundert, waren bie Minen sehr beliebt So mußten einmal mimische Gepflogen beiten, wie Tragen von Malen, Tanzen usw., den Hamburger Geistlichen verboten werden. Später aber hätten dann nach Hablchte Ansicht die urspräng-⸗ lichen Mimen figuren der Rolande die bekannte richtliche Bedeutung erbalten, die ursprünglich garnicht mit ihnen verbunden gewesen sei⸗

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v. J. in Kraft getrerene Gesetz, betreffend die Abänderung der Ziffer]

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