1916 / 166 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Jul 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Tarif für eingeschriebene Briefsendungen mit Nachnahme. ( Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben. )

Allgemeines. Der 5 der Nachnahme ist auf der Aufschriftseite der 846 in der bei dem Schrift auf der Vorder, oder Rückseite deutli Bestimmungsland (Spalte Meistbetrag einer Nachnahme) angegebenen Währung in , . gurt n gezogene Betrag nach Abzug der tarifmäßigen

Schrift) und Zahlen anzugeben. Das Umrechnungsverhältnis 1 wie bei Postaufträͤgen siehe Abteilung E. Post⸗ dem Absender durch Postanweisung übermittelt. aufträge zur Einziehung von Geldbeträgen. Ferner müssen Name und Adresse des Absenders in lateinischer

PM. Tarif

Einschreib⸗ gebühr

Die Ausstellung der Postanweisung

Meistbetrag einer hat zu erfolgen in

Benennung der Lände Postanweilsung

2 tri niedergeschrieben sein. Im Vereinsverkehr wird der ein. (vom Absender zu entrichten) ostanwelsungsgebühr und der Einziehungsgebühr von 10 9

20 8 für je 40 .

30 3 für je 20 46. 20 8 für je 40 4.

bis 100 M: 20 3; über 100 - 200 : 30 3; über 200 bis 400 M: 40 8; über 400-600 M: 60 ; über 600 MÆυ: 80 8.

9) Dänische Antillen d

10 Ecuador (nur nach Guayaquil und Quito). JJ 12) Kanalzone von Panama lwie Philippinen). d

1000 Franken

200 460 do00

00 4

9) Fr. und Ct. er, bei den Postanstalten zu erfragen).

10) Mark und Pfennig.

11) Mark und Pfennig.

13) Mark und Pfennig.

Tarif

Einschreib⸗ gebühr

Meistbetrag einer Nachnahme

Meistbetrag einer Nachnahme

Bestimmungsland Bemerkungen Bestimmungsland Bemerkungen

Porto Porto

14) und 16 Gulden und Cents (Umrech⸗ nungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen). .

16) Kronen und Oere (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

Zu Oesterreich⸗ Ungarn: Der Nachnahmever⸗ kehr nach der Bukoꝛindꝗ ist eingestellt und nach

480 Gulden

480 Gulden 720 Kronen

14 Niederlande.. ö

15) Niederländische Kolonien (Indien, Guyana) 1.

Zu Deutschland:

Briefe und Post⸗ karten mit Nachnahme auch unfrankiert zu⸗ lässig.

w S800 Mark

20 Pfg. (Wird nur bei 3 chrieb.

Nachnahme⸗

20 8 für je 40 K.

Deutsch land (Reichspostgeb. Bayern

und Württemberg). 00 Marl

wean 480 Guld.

(Nachnahmen auch auf gewöhn⸗

lichen Briefsendungen zulässig.)

Belgien (nur nach den bet den Post⸗ anstalten zu erfragenden Orten im Generalgouvernement in Belgien, die am Briefverkehr teilnehmen) .

Das Porto für die

betreffenden

S800 Mark

Sendungen.

Chile (nur bestimmte Orte) . 30 Pesos

Dänemark mit Faröer und Island

(nicht auch Grönland)... 720 Kron.

Dänische Antillen. 1000 Fr.

send. erhob.)

ugleich mit dem Porto wird 1603 Vor⸗ zeigegebühr erhoben.

Niederländisch stimmte Orte)

Guyana (nur be⸗

Galizien, Dalmatien und dem Küstenlande

480 Guld. bis auf weiteres Be—

Uebermittlung des eingezogenen Betrags erfolgt gegen die

Niederl ndisch Pe

Indien (nur be⸗

schrän kungen unter⸗ worfen. Nähere Auz⸗ kunft erteilen die Post⸗

aso Guld. Das

gewöhnliche .

anweisungsgebühr. Norwegen....

. 720 Kron.

Porto für die anstalten.

Herzegowina und Liechtenstein .

Oesterreich⸗Ungarn mit Bosnien⸗

betreffenden

1000 Kron. Sendungen

Rumänien (nur bestimmte Orte)

1000 Lei

Schweden

720 Kron.

Schweiz..

1000 Fr.

Türkei (nur bestimmte Orte)... 2000 Flasfen

K. Briefe und Kästchen mit Wertangabe.

Allgemeines. Die Wertbriefe müssen zur Zeit offen bei den Postämtern (nicht Postagenturen usw.) eingeliefert werden und dürfen (ausgenommen in Deutschland und im Verkehr mit Bosnien⸗Herzegowina, Dänemark, Oesterreich Ungarn mit Liechten stein nur Wertpapiere Sbligationen, Papiergeld, Zinsscheine usw. enthalten. Wertkäst chen dürfen Schmucksachen oder kostbare Gegenstände enthalten; dagegen dürfen Briefe oder die Eigenschaft einer Korrespondenz besitzende a en, im Umlaufe befindliche Münzen, Banknoten oder auf den Inhaber lau⸗ tende Wertpapiere, Urkunden, Geschäftspapiere und . deren Einführung oder Umlauf im Bestimmungslande verboten ist, nicht

aufgenommen werden. Kurze Angdäahen über Inhalt und Jioeck der

w

Benennung der Länder

Sendung missen, Soꝝyvxeit sie überhaupt zulässiq sind, in deutscher Sprache abgefaßt sein. Wertangabe in der Aufschrift in Buch⸗ staben und Zahlen in der Markwährung auszudrücken. Ausschabungen oder Aenderungen, selbst wenn anerkannt, nicht gestattet. erlangt Absender Bescheinigung über i . der Wertsendung an den Empfänger, so hat er auf die Sendung „gegen Rückschein“ (avis de réception) zu schreiben. Gebühr dafür 20 Pf. Bei Wertbriefen muß zwischen den einzelnen, zur Frankierung verwendeten Freimarken ein Zwischenraum ge . werden, auch dürfen die Freimarken die Kanten des Umschlags nicht bedecken. Wert⸗ sendungen, deren Aufschrift aus Anfangsbuchstaben besteht oder mit einem Stifte geschrieben ist, sind nicht zulässig Wertbriefe

unterliegen (ausgenommen in Deutschland und im Verkehr mil Bosnien ⸗Herzegowing, Luxemburg und e eic m mn, mit Liechtenstein) keiner Gewichtsbeschrankung, für Wertkästchen ist das Meistgewicht auf 1 kg fest est 53 sind bei Wert · kästchen nicht erforderlich. Ueber die Vorschriften hinsichtlich der Beschaffenheit der Versie gelung ꝛe. der Wert käst chen und der Zahl der beizufügenden Zollinhaltserklärungen erteilen die Postämter Auskunft. Im Verkehr mit einer Anzahl von Ländern ist bei Wertkästchen die Zahlung der Zollbeträge i ö. Absender gestattet. Hierüber erteilen die Postanstalten uskunft.

/

Meistbetrag Porto für Wertkasschen ö Werthri Wertkãäst gebühr für ; ertbriefe astche gebühr fi

Wertangabe f e n je 240

Pf. K Pf.

Wertbriefe und

Versicherungs⸗

Bemerkungen E Eilbestellung zulässig. N Nachnahme zulässig. L— Einführung ausländischer Lotterielose

1) Deutschland (Reichspostgebiet, Bayern und Württemberg).

la) Belgien (nur Wertkästchen nach Antwerpen zulässig) 2 Bosnien⸗ Herzegowina .

3) Bulgarien , 4 Dänemark mit Faröer, Grönland, Ibland

5) Luxemburg... . 6) Niederlande.. ö

d 4

8) Oesterreich⸗Ungarn mit Liechtenstein. d (Der Geldbriefverkehr nach der Bukowina ist ein-

gestellt und nach Galizien, Dalmatien, Kärnten und dem Küstenland bis auf weiteres Beschrän⸗ kungen unterworfen. Geldbriefe nach Triest und nach einer Anzahl Orte in Dalmatien, im Küsten—⸗ lande, in Ungarn und Tirol dürfen zur Zeit keine schriftlichen Mitteilungen enthalten. Nähere Aus⸗ kunft erteilen die Postanstalten. )

k

10) Schweden

11) Schmeiz

12) Türkei: türkische Postanstalten

Allgemeines. Zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt ein besonderes Formular (in deutscher und französischer Sprache) in Anwendung. Auszufüllen ist es mit arabischen Ziffern und mit lateinischen Schriftzeichen ohne Durchstreichungen oder Aenderungen. Für telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten: a. die ge⸗

nur als Pakete zulassig

bis 75 Kilometer bis 31. Juli 20 , vom J. August ab 25 , über 75 Kilometer bis 31. Juli 40 5, vom J. August ah 50 , ohne Unter⸗ schied des Gewichts unzulãässig 65 3 ohne Unter⸗ schied des Gewichts

000 ct 60

ränkt = 80 8 unbeschrů wie für

Einschreibbrief S000 leichen 60 8 20 000 ewichts 56 . . 5 X ) 162 r e E, unbeschrãnkt 1 60 15 Nastchen. wie wie Deutschland wie Deutschland Deutschland jetaiqe Tae (vom I. August ah auch die erhkte deutsche Inland taqe)

unbeschränkt

20 000 M unbeschrankt

je 250 S. 16

. Einschreibbrief 1 gleichen Gewichts 3 20

unbeschränkt P 12

unbeschränkt

unbeschränkt S000 6

*

C. Postanweisungen.

für den Auszahlungsschein, b. bie Gebühr für das Telegramm. Wegen der Vorausbezahlung, von Eilhestellgeld für, telegraphische Post= anweisungen nach Orten ohne Postanstalt erteilen die Postanstalten Auskunft. Bei den in fremder Währung auszuftellenden Postanweisungen werden die Hauptbeträge (Franken, Dollars ꝛ2c.) und die Teilbeträge (Centimen, Cents re.)

5 für je 3090 c, mindestens 10

8 dt. vst.: wie bei l) bosn.: 416 3 für

wie Deutschland

S über Saßnitz, 12 üb. Dänemark.

I) Meistgewicht der Wertbriefe 250 g. Unfrankierte Briefe zulässig mit 10 3 Zuschlag. Für Briefe gegen Rückschein Frankierungszwang. Eilbestellgebühr im Falle der Vorausbezahlung bei Ueber, bringung eines Briefes mit Wertangabe bis 800 einschließlich oder von Ablieferungsscheinen über ,, nach Postorten 25 83, nach Orten ohne re , n 60 3. N bis 800 S (Vorzeige⸗ gebühr 10 3 wird zugleich mit dem Porto erhoben).

la) E; N bis 800 6. Rückscheine nicht zulässig.

2) Meistgewicht der Wertbriefe 250 g. Unfrankierte Briefe zulässig mit 10 5 Zuschlag. Für Briefe gegen Rückschein Frankierungs⸗ zwang. L verboten. B nach Postorten.

3) L verboten. Schriftliche Mitteilungen in Wertbriefen sind verboten.

4) H nur nach Postorten, jedoch mit Ausschluß von Faröer, Grönland, Island. N (ausgenommen nach Grönland) bis 720 Kronen. Wertkästchen nach Grönland, Island nicht zulässig. L verboten.

5) Meistgewicht 250 g; E; N bis 800 M; L verboten.

6) E; N bis 480 Gulden.

7) E nach bestimmten Orten; N bis 720 Kronen.

8) Meistgewicht der Wertbriefe 250 g. Unfrankierte Briefe zulässig mit 10 35. Zuschlag. Für Briefe gegen Rückschein, Nachnahmebriefe und Eilbriefe Frankierungszwang. E; N bis 1000 Kronen. L verboten.

9) XB bis 1000 Lei. L verboten. Schriftliche Mitteilungen in Wertbriefen sind verboten.

10) E nach allen Postorten mit Bestellgeld; N bis 720 Kronen.

11) E; N bis 1000 Franken.

12) Nur nach bestimmten Orten. Schriftliche Mitteilungen in Wert⸗

briefen sind verboten.

jeder für sich umgerechnet und sich ergebende Bruchteile jedesmal auf volle Pfennig aufwärts abgerundet. Schrift- liche Mitteilungen auf dem Abschnitt der Postanweisung sind im allgemeinen zulässig; die Ausnahmen sind in den Bemerkungen am Schlusse angegeben.

wöhnliche Postanweisungs. Gebühr und erforderlichen Falls die Gebühr

Benennung der Länder

Meistbetrag einer Postanweisung

Gebühr (vom Absender zu entrichten)

Die Ausstellung der Postanweisung hat zu erfolgen in

I) Deutschland (Reichspostgebiet, Bayern, Württemberg) 456.

2) Belgien

3) Bulgarien..

e e

5) China: Amoi, Futschau, Hankau, Kanton, Nanking, Peking, Schanghai, Swatau, Tientsin, Tschifu, Tschinkiang, Tsinanfu, Weihsien (d. Postanst.).

6) Costa Nica (nur San José) . ö

8s) Dänemark mit Island und Faröer ..

S800 40

S800 A 500 Leva h30 Pesos

S800 1p

S800 M16 100 Curreney⸗Dollars

720 Kronen

bis 5H M: 10 3; über H 100 AM: 20 3; über 100 bis 200 : 30 3; über 200-400 A6: 40 8; über 400 bis 600 Æ é: 50 ; über 600 A: 60 5.

20 3 für je 40

20 98 für je 40 .

20 8 für je 40 .

mindestens 20 8.

10 8 für je 20 4A; mindestens 20 8. 8) K

1) Mark und Pfennig.

2) Mark und Pfennig.

3) Leys und Stotinkâ (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu .

4) Pesos und Centavos (Goldgeld) (1 Peso Gold 1 S 54 9).

5) Mark und Pfennig.

3 Mark und Pfennig.

7) Currench⸗Dollars und Cents (Umrech⸗ nungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

ronen u. Oere (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

17) Oesterreich⸗Ungarn mit Bosnien⸗Herzegowina und Liechtenstein. isi rBukomcina ist eingestellt und nach Galizien, Dalmatien und dem Küstenlande bis auf weiteres erteilen die Vostanstalten . kJ . .

Postanweisungsverkehr na. . Beschränkungen unterworfen. Nähere Auskunft

18) Peru * 14 8. 1 9. 2 1 1 2 2 . 1 1 2 1 * . 1

1 9) Philippinen 2 4 1 2. 2 1 1 1 0 2 2 2 1 *. . * *

20) Rumänien..

21) Rußland (nach allen Orten im Gebiet des General goubernemenls Warschau

und im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost) ....

2) Salvador 25) Schweden

24) Schweiz.

25) Siam 2 62 26 Tür. , .

K

28) Vereinigte Staaten von Amerika mit Guam, Hawai), J

P Eilbestellung zu lässig. Bemerkungen M. * ĩ . I Telegraphische Postanweisung zulässig.

Provinzen Antwerpen, Brabant, Hennegau, Lüttich, Limburg, Luxemburg und Namur, ferner nach Aalst, Audenarde, Brügge, Sottegem. M nicht zulässig. 3) T.; M nicht zulässig. Zur Ausedhlung ird neben selindender Münze duch Fapiergeld ver zoandt. 4) Nur nach bestimmten Orten. E. 5) Umwandlung in die Landeswährung (mexikanische Dollars und Cents) bei den Bestimmungspostanstalten nach dem Tageskurs. 6) Auszahlung erfolgt in der Landeswährung nach dem Tageskurs. 7) Nur nach bestimmten Orten. ?

namen oder die Firmenbezeichnung des Empfängers enthalten. Dem Bestimmungsort ist der N⸗ame der Provinz hinzuzufügen. 8) R im Ortz⸗ bestellbezirk, jedoch nicht nach Island und Faröer. T, jedoch telegraphische

Zum Postscheckverkehr wird jedermann zugelassen. Anmel dungen zum Beitritt nehmen die Postanstalten und Postscheckämter entgegen. Auf jedem Konto muß eine Stammeinlage von 50 (6 ge⸗ halten werden. Dem Konto werden die durch Zahlkarte eingezahlten Beträge und die von einem anderen Postscheckkonto , Be⸗ träge gutgeschrieben. Der Kontoinhaber kann über sein Guthaben,

Porto Rico? ),

„Die Aufschrift muß außer dem Namen den Vornamen oder mindestens die Anfangsbuchstaben des oder der Vor⸗

Der

1000 Kronen 390 Sol de Plata

100 Dollars 1000 Lei . 800 A6

20 8 für je 40 .

20 8 für je 40 .

800 p06 720 Kronen

1000 Frank. od. Rappen

800 A0 1000 Pisten

200 Pesosgs

20 8 für je 40 4A.

20 3 für je 40 .

20 8 für je 40 4A. 20 3 für je 40 A

20 8 für je 40 4.

100 Dollars 20 8 für je 40 .

Beförderung nur nach bestimmten Orten, von da Weiterbeförderung durch Schriftliche Mitteilung auf dem Abschnitt. zahlung in der Landeswährung nach dem Tageskurse. Innerhalb desselben Monats dürfen von einem Absender an denselben Empfänger nicht mehr 1) E (Tarif s. unter A.) T, auch nach dem Orts⸗ und Land⸗ bestellbezirk des Aufgabepostorts. 2) Zulässig nach allen Orten in den 14) E; T nach bestimmten Orten. 15) Nur nach bestimmten Orten. Gent und

Briefpost. F nach den Faröer nur nach bestimmten Orten. 9) E. 10) Aus-

als 400 K eingezahlt werden. 11) Nur nach best. Orten. Auszahlung in der Landeswährung nach dem Tageskurse von Tegucigalpa. 13) E; L.

16 Nur nach bestimmten Orten. D; Postanweisungen nach kleinen Postorten werden auf . Wege nur gi zum nächsten

rößeren Postort und von da mit der Post nach dem Bestimmungsort be⸗ fördert. 17) E (in Bosnien⸗Herzegowina nur nach Postorten) Eilbestell⸗ gebühr (25 5, nach Ungarn 50 ) vom Absender im voraus zu entrichten. F (in Bosnien⸗-Herzegowina nur im Ortsbestellbezirk). M ngch Ungarn und

nach einer Anzahl Orte im Küstenland nicht zulässig. 198 Wie Vereinigte Staaten von Amerika, erster Satz. M nicht zuläsfig. 20) Nur nach be—⸗

stimmten Orten. T; M nicht zulässig. 21) Auszahlung in der Landeswäh⸗ rung nach dem Verhältnisse von 156 M 100 Rubel. M nicht zulässig. 22) Auszahlung in Salvador nach dem Kurse 4 6 Peso Gold. E nur

ID. Postscheckverkehr.

soweit es die Stammeinlage übersteigt, in beliebigen Teilbeträgen durch Ueberweisung auf ein anderes Postscheckkonto oder durch Scheck jederzeit verfügen. .

Die Gebühren betragen für Einzahlungen mit Zahlkarte bis 25 S6 ... 5 Pf., darüber hinaus 10 Pf.; fin Ueberweisungen bis zu jedem Betrage 3 Pf.; für Auszahlungen durch Scheck (Höchst⸗

10 3 für je 20 ½; mindestens 20 8.

20 43 für je 40 ½ bis New Jork; Gebühr ab New Jork bei den Postanstalten zu erfragen.

bis 5 MS: 10 3; über 5 100 M: 20 ; über 100 bis 200 υ : 30 3; über 200-400 Æ : 40 8; über 400-600 M: 50 8; über 600 Æ : 60 8.

17) Kronen und Heller (Umrechnungsverhäͤlt⸗ nis bei den Postanstalten zu erfragen).

18) Sol de Plata und Centavos (1 Sol de Plata 2 MS 5 9. .

19) Doll. und Cts. (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen.

20) Lei und Bank (100 Lei 82 M 40 9).

215 Mark und Pfennig. Auf Postanweisungen nach Orten . Postanstalt ist der Postort anzugeben, von dem der Betrag abgeholt werden soll. In der Ausschrift auf den Postanweisungen nach dem Generalgoupernement Warschau muß stets der Name des Kreises angegeben werden.

22) Mark und Pfennig. .

23) Kronen und Oere (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu bee, e.

24) Fr. und Ct. , inis bei den Postanstalten zu erfragen).

25) Mark und Pfennig. ;

26) Piaster und Fara (Umrechnung verhältnis bei den Postanstalten zu 3

27) Pesos und Centavos (Goldgeld) (1 Peso Gold 4 4 40 9.

28) Doll. und Cts. (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

nach der Hauptstadt San Salvador. 23) K nach allen Postorten mit Bestelldienst. P nach best. Orten. 24) E; T. 25) Nur nach bestimmten Orten. E. Auszahlung in der Landeswährung nach dem Tageskurs. 26) Nur nach bestimmten Orten. ur Auszahlang ioird neben klingender Münze auch Papierqeld veriandt. Dnur nach bestimmten Orten. 27) Nur

nach bestimmten Orten. B. 28) Absender muß angeben: a. in der Auf-

schrift außer dem Namen den Vornamen oder mindestens die Anfangsbuch⸗ staben des oder der Vornamen oder Bezeichnung der Firma des Empfängers; bei Empfängern weiblichen Geschlechts muß der Vorname ausgeschrieben und Witwe, Frau oder Fräulein hinzugefügt sein; b. auf dem Abschnitte seinen Namen und seine Wohnung; Betrag und Einzahlungstag können angegeben werden. M nicht zulässig. Dem Bestimmungsort ist der Name des Staats (state), wenn möglich, auch des Kreises (county) hinzuzufügen.

) Nur nach Honolulu.

) Nur nach Arecibo, Mayaguez, Ponce, San Juan.

) Nur Pago Pago auf Tutuila.

y, 20 000 Je) 5 Pf. und außerdem 1 Pf. für je 100 R des aus) zuzahlenden Betrags.

Die Briefe der Kontoinhaber an die Postscheckämter kosten bei Verwendung besonderer von der Postverwaltung vorge⸗ schriebener Briefumschläge 5 Pf., vom J. August ab 7 Pf. Porto.

E. Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen.

Allgemeines. Postaufträge sind im Vereinsverkehr bis zu 1000 Franken oder dem entsprechenden Betrage der Landeswährung des Bestimmungslandes ugelassen, Lauten die einzulösenden Wert- papiere auf eine abweichende Währung, insbesonder die Währung des Aufgabelandes, so hat der Auftraggeber den einzuziehenden Be⸗ trag in der für die einziehende Verwaltung maßgebenden Währung auf den Papieren hinzuzufügen und im Postauftragsformular anzu—⸗ geben. Die Umrechnung ist hierbei, um Unterschiede gegenüber den bon den fremden Postanstalten mittels Postanweisung abzuführenden Beträgen zu vermeiden, nach demselben Verhal inisse zu bewirken, welches von den fremden Postanstalten bei der Umwandlung der ein⸗ gezogenen Beträge in die Währung des Ursprungslandes der Post⸗ aufträge jeweilig innegehalten wird. Dieses Umwandlungs⸗ verhältnis ist, soweit es nicht nachstehend in der Spalte „Meistbetrag“ angegeben ist, bei den Postanstalten zu erfragen. ;

Das Postauftragsformular (für den Verkehr na Ländern ein solches mit Vordruck in, deutscher und Sprache) . aus 2 Teilen (Verzeichnis der Wertpapiere und Abrechnungsformular). Beide Teile sind dem Vordruck entsprechend

fremden

ranzösischer

auszufüllen bei Postaufträgen nach Belgien ist nur der J. Teil auszufüllen und mit den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechselusw. in verschlossenem Umschlag unter Einschreibung an die Postanstalt abzusenden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt (nach Chile an das Postamt in Valparaiso). Der von der Postanstalt eingezogene Be⸗ trag wird abzüglich der Postanweisungsgebühr und der Einziehungs⸗

ebühr (siehe folgenden Absatz! dem Absender des Postauftrags mittels

ↄstanweisung übersandt. Postaufträge ohne Anlagen, sowie solche mit Briefen als Anlagen sind unzulässig.

Im Vereinsverkehr darf eine und dieselbe Sendung mehrere Wertpapiere enthalten, welche von einer und derselben Postanstalt bei mehreren Zahlungspflichtigen zugunsten eines und desselben Absenders einzuziehen sind. Eine und in.; Sendung darf indes einzuziehende Wertpapiere für höchstens 5 verschiedene Zahlungspflichtige enthalten. Von dem Betrag eines je den ein⸗ gelösten Wertpapiers, wird im Vereinsverkehr eine Gin⸗ ziehungsgebühr durch die beauftragte Postverwaltung erhoben.

Dem Absender ist gestattet, eine zweite Person zu bezeichnen, an welche der Postauftrag im Falle der Nichteinlösung weiterzugeben ist.

Zinssfcheine und Dividendenscheine sind im Ver—

kehre mit einigen Ländern zugelassen, solche Zins⸗ usw. Scheine jedoch, auf welche nur bei Vorlegung der Obligation usw, selbst Zahlung geleistet wird, sind vom Postauftragsverkehr allgemein ausgeschlossen.

Der nr ,

Bureau de poste a.... = Name der Postanstalt) zu ver⸗ sehen, im Vereinsverkehr außerdem mit der Angabe des Namens ꝛe. des Absenders.

Schriftliche Mitteilungen auf dem Formulare, welche sich nicht auf den Postauftrag selbst 83354 sind unzulässig. Der Absender eines Postauftrags kann die ganze Sendung oder einzelne in ihr ent ˖ haltene Wertpapiere zurückziehen sowie irrtümliche Angaben auf dem Auftragsformulare berichtigen lassen, solange die Werlpapiere weder eingelöst noch zurück oder nachgesandt werden sind. Postaufträge 2 frankiert werden. Die Gebühr ist dieselbe wie für einen Einschreibbrief von gleichem Gewicht. Für die Rücksendung unausführbarer Postaufträge kommt eine Gebübr nicht zur Erbebung.

Meistbetrag eines Postauftragsg

Benennung der Länder

Meistbetrag eines Postauftrags

Benennung der Länder

Meistbetrag eines Postauftrags

Benennung der Lander

11 800 2) Belgien (nur nach Orten im Gebiet des Generalgouperne⸗ ments in Belgien, die am Brief⸗ verkehr mit Deutschland teil⸗

nehmen) 8 9

3) Chile 2 2 2

d00 M0

30 Pes. (Hold (66 ce. C6 7)

4) Dänemark mit Faröer u.

Island (nicht a. Grönland) 720 Kronen

Bemerkungen.

ö Wechselproteste sowie Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zu⸗ lässig. Gebühr 30, vom 1. August ah 35 Ff. ohne Unterschied des Gewichts. Meistgewicht 250 g. Protesterhehung durch Post big So zulässig. Gebühr bei Wechseln bis 00 M einschließlich 16, bei Wechseln über hö0 MS 1 M 50 Pf., dazu für Rücksendung des protestierten Wechsels nebst Protesturkunde 30, vom J. August 35 FI. (im Orts, und

Nachbarortsverkehr 25, vom J. August ab 28 Ef).

2) Wechselproteste, sowie Zinsscheine usw. zulässig. Mehrere

1000 Franken

5) Dänische Antillen.... ; (125 Franken 100 M)

S800 44 480 Gulden

6) Luxemburg...

Guyana 199 Fl. 168 ,

7) Niederlande, Niederl. ] Guypang Niederländisch⸗Indien 100 Fl. 167

Indien, Niederl. Guyana

11

8) Norwegen.... 720 Kronen Quittungen usw. zulässig, jedoch müssen alle Anlagen zur gleich- zeitigen Einziehung von ö Zahlungspflichtigen bestimmt sein. 3) Nur nach bestimmten Orten. Postaufträge sind an das Postamt Valparaiso zu adressteren. Zing⸗ und Dividendenscheine zulässig. 4) und h) Zins. und Dividendenscheine usw. 6 fremde Lotterie⸗ löse, Prämlen⸗Schuldverschreibungen und andere Schuldverschreibungen derselben Art mit den zugehörigen Zinsscheinen ausgeschlossen. 6) Wechsel proteste werden vermittelt. Zins und Dividendenscheine, abgelaufene Wertpapiere zulässig. 7) Nach Niederländisch⸗ Indien und Guyana nur nach bestinmten Orten. 8) Nur nach bestimmten Orten. 9) Bei Auf⸗

) Oesterr.⸗· Ungarn mit Bosnien⸗ Herzegowina u. Liechtenstein. Der Postauftragsverkehr nach der Bukocct ist eu- gestellt und nach Galizien, Dalmatien und dem Küsten⸗ land bis auf weiteres Be⸗ schränkungen unterworfen. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten

209

Kronen Gchweig⸗— 1000 Franken oder Rappen.

trägen nach Ungarn sind Namen mit lateintschen Buchstaben mn schreiben. Zins. und Dividendenscheine usw. zulässig. Meistaewicht 250 g. 10) Wechselproteste werden vermittelt. Zins. und Dividenden ˖ scheine, abgelaufene Wertpapiere zuläsfig. 11) Lotterielese und andere auf Lotterie spiel bezügliche Papiere ausge chloffen. Pestanftr age mil Wer- merke Zum Protest eder Sofort zum Protest zulassig. mit Vermerke Zur Schuldbetreibung werden an besondere

ämter weitergegeben. Protestvermerke und der Vermerk r betreibung! sind auf die zu protestierenden usw. Anlagen * Jeen.

und Dividendenscheine usw. sind zulässig.

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