Sie können den Gemeinfen die Regelung für den Bejtrk der Gememde übertragen. Gemeinden, die nach der letzten Volkszählung ö zehntausend Einwohner hatteg, lönnen die U.cbernagung
n.
Der Relchskaniler, die Landes zentralbebörden oder die von ibnen bestimmten Stellen können die Kom mu nalberbände und Gemeinden zur Regelung anhalten; sie können sie für die Zwecke der Regelung vereinigen und den Veibänden die Befugnisse aug den S5 8 big 17
8 oder teilweise übertragen. Sie können die Regelung für ihren Beztrt oder Telle ihres Bezüks selbst vornehmen; die §§ 8 bis 17 finden entsprechende Anwendung. Soweit nach diesen Vorschriften die Regelung für einen größeren Renrk erfolgt, ruhen die Befugnisse der zu diesem Bezirke gehörenden Behörden.
Die auf Grund dieser Vorschriften getroffenen Bestimmungen finden keine Anwendung gegenüber den Heeresverwaltungen, der Marineverwaltung und densenigen Personen, die von diesen Verwal⸗ tungen mit Butter versorgt werden.
. 519 Für jeden Bundesstaat oder für mehrere Bundegstaaten gemein sam ist bis zum 12. August 1916 eine Landes vertellungsstelle einzurichten, der der Ausgleich innerhalb ihres Bezirks obliegt. Pte Landeszentral. behörden können für einzelne Teile ihrer Bezirke Bezirkeverteilungs. stellen einrichten.
Die vorhandenen Verteilungestellen bleiben bestehen.
§5 20 Die Kommunalverbände haben laufend den in dem Vertellungs— plane (z 6) festgesetzten Ueberschuß sowie etwa sich ergebende weitere Ueberschüsse an die zustaͤndige Verteilungsstelle oder die von dieser bestimmten Personen oder Stellen nach deren Anweisungen in guter Beschaffenheit zu liefern. 1
§ 2
Die Landeghertellungsstellen (5 19 haben laufend den nach dem Verteilungsplane (5 6) auf ihren Bezshtk entfallenden Ueberschuß an Speisefett sowte etwa sich ergebende westere Ueberschüsse in guter Be⸗ schaffenheit nach den Weisungen der Reichsstelle zu liefern. Liesert die Landesvertetlungsstelle nicht rechtzeitig, so kann die Reichsstelle die ihr zustehenden Mengen in den von ihr zu bestimmenden Betrieben abfordern. Die S§ 16, 11 finden entsprechende Anwendung. Der Anspruch der Reichsstelle auf Ueberlaffung geht dem des Kom⸗
munalverbandes vor. 22
5 Ueber Strestigkeiten, die sich zwischen den Betelligten aus der Durchführung der F§ 10, 13 ergeben, enischeidet endgültig die höhere Verwaltungsbehörde. Ueber Streitigkeiten, die sich aus der Durch⸗ sübrung der SS 20, 21 ergehen, entscheidet endgültig ein Schiedegericht. Das Näbere über die Errichtung von Schiedsgerlchten und das Ver⸗ fahren bestimmt der Reichskanzler.
§ 23 Die Vertellungestellen und Kommunalverbände haben der Reichs- 3 , Auskunft zu erteilen und ihren Anordnungen olge zu leisten. Die Rejichsstelle ist befugt, mit den Verteilungsstellen und den Kommunalverbänden unmlttelbar zu verkehren.
§ 24
Die Vorschriften über die Beschlagnahme und Ablieferung der
Spessefette finden keine Anwendung auf pflanzliche und iiertsche Oele
und Fette, soweit sie vom Krieggaugschusfe für pflanzliche und tierische
Oele und Fette, G. m. b. O in Berlin aufgebracht werden, sowie
auf augländisches Schmalz (Schweineschmalz). Hinsichtlich der Auf⸗
. n n dieser Speisefette verbleibt es bei den bisherigen Vor—
risten.
Die im Ab
Ppreisvorschriften
Der Reschs kanzler ist ermächtigt, Grundvreise für Speisefette
festzusetzen. Der Grundpreis sst der Verkauf im Großhandel fordern kann.
§ 26 Die Grundpreise sind für das Reichsgeblet maßgebend, soweit nicht gemäß 8 27 abweichende Bestimmungen getroffen werden.
Preis, den der Hersleller beim frei Berlin einschließlich Verpackung
5 27
Zur Berüdsichtigung der besonderen Marktverhältnisse in den verschtedenen Wirtschafisgebieten können die Landeszentralbehörden mit Zustimmung des Reichskanzlers für ihren Bezirk oder Teile ihres Bentrkes Abweichungen von den Grundpreisen anordnen.
Sind die Preise am Orte der Niederlassung oder des Sitzes des i r andere als an dem des Käufers, so sind die ersteren maßgebend.
5 28 Der Reichskanzler kann Vorschrtften über die Prelsstellung für den Weiterverkauf im Großhandel und im Kleinhandel erlassen.
5§ 29 Die Kommunalverbände sind verpflichtet, Höchstprelse für den Kleinhandel mit Speisefetten unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse festzusttzen. Die Höchstpreise müsfen sich inner⸗ halb der von dem Reichekanzler festgesetzten Grenzen (85 28) halten. e Preisprüfungsstellen bestehen, sind dlese vor Festsetzung zu r
en.
Soweit die Regelung des Verkehrs und Verbrauchs von Spelse— . nach 5 18 durch die Gemeinden erfolgt, haben diese die Prelse estzusetz en.
Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Be— hörden können Kommunglverbände und Gemeinden zum gemeinsamen Festsetzung von Höchstpreisen vereinigen. Site tönnen die Höchstpreise selbst festsetzen.
530 Als Kleinbandel im Sinne dleser Vorschriften gilt der Verkauf an den Verbraucher, soweit er nicht Mengen von mehr als 5 Külo⸗ gramm zum Gegenstande hat.
§ 31
Der Reichskanzler ist ermächtigt, über die Preise für den Groß—
und Kleinhandel mit ausländischer Butter besondere Bestimmungen zu erlassen. . 2
8 Die auf Grund dieser Verordnung festgesetzten Preise sind Höchst., prelse im Singe des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, 6 Auaust 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 15914 (Reichs⸗Gesetzbi. S. 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Janugr 1915 (Reichs. Gesetzbl. S. 25) und vom 23. März 1916 (Reichs. Gesetzbl. S. 183).
IVI. Uebergangs und Schluß vorschriften
5§ 33
Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Aug sübrung dieser Verordnung. Sie können bestimmen, daß die den Kommunalverbänden und Gemeinden in den §§ 8 bis 18. 29 über- tragenen Anordnungen durch deren Vorstand erfolgen. Sie be stimmen, wer als Kommunalverband, als höhere Verwaltungsbehörde, . , . Behörde, als Gemelnde und al deren Vorstand an⸗ zusehen ist.
5 34 Die zuständige Behörde kann Molkerelen und Geschäfte, deren Unternehmer oder Leiter sich in Befolgung der Pflichten, die ihnen durch diese Verordnung oder die dazu ergangenen Autführungsbestim-
Gegen die Verfügung ist Beschwerde zulässig. Ueber die Be—⸗ schwerde entijcheidet die höhere Verwalsungebehöroe endgültig. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
5535 Mit Gefänants big zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1. wer unbefugt beschlagnahmte Vorräte oder Vorräte, deren Ueberlassung nach § 13 verlangt worden ist, beiseiteschafft, d zerstört, verbraucht, verarbeitet oder sonst verwende wer unbesugt Vorräte der in Nr. 1 genannten Art ver⸗ kauft, kauft oder ein anderes Veräußerungs oder Erwerbs⸗ geschäft über sie abschließt, wer den ihm nach den 5§5 12, 17 Abs. 1 Nr. 2 obliegenden Verpflichtungen zuwiderhandelt, wer den auf Grund der §§ 10, 13, 14, 15, 16, 17 Abs. 1 Nr. 1, 5 18 getroffenen Anordnungen zuwiderhandelt.
5 36 Vorräte, die der Verkehrs- oder Verbrauchsregelung entzogen werden, können ohne Entschädigung zugunsten des Kommunalverbandes, in dessen Bezirke sie sich befinden, enteignet werden. 5 10 Abs. 2 und 5 22 Satz 1 finden entsprechende Anwendung.
§37 Soweit in den Bundesstaaten bereits eine Verkehrs, und Ver— brauchgregelung durchgeführt ist, verbleibt es bei dieser bis zum 12. August 1916.
§ 38 Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. .
8
Die Vorschriften der Verordnung über die Regelung der Butter⸗ preise vom 22. Ottober 1915 (Reichs- Gesetzbl. S. 689) treten alsbald, die Vorschriften der Verordnungen über den Verkehr mit Butter vom 8. Dejember 1915 (Reichs. Gesetzbl. S. 807) und über vorläufige Maßnahmen auf dem Gebiete der Fettversorgung vom 8. Juni 1916 (Reichs. Gesetzhl. S. 447) treten mit dem 12. Auqust 1916 außer Kraft.
Die auf Grund der Verordnung vom 22. Oktober 1915 festgesetzten Preise bleiben bis auf weitereg in Kraft. Die Vorschrift im 8 32 findet auf sie Anwendung.
Die auf Grund des § 11 der Verordnung vom 22. Oftober 1915 erlafsenen Bestimmungen bleiben in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nach 5 24 Abs. 2 Satz z bestraft.
5 40 Der Reichskanzler kann Uebergangsvorschristen erlassen.
* § 41
Der Reichskanzler kann die Bewirtschaftung von Milch und Käse der Reichsstelle für Spelsefette übertragen und den Verkehr mit diesen Erzeugnissen regeln. Er kann bestimmen, daß Zuwiderhand— lungen mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mart oder mit einer dieser Strafen bestraft, und daß neben der Strafe die Eczeugnisse, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, ein- gezogen werden.
§ 42 Die Vorschriften über dle Beschlagnahme und die Ablieferung des Ueberschusses (85 8 bis 16, 20, 215 treten mit dem 12. August 1916, die übrigen Vorschriften mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichstanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außer⸗ krafttretens. Berlin, den 20. Juli 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung, betzeffend Durchführung des Verbots der Einfuhr n. eentbehrlicher Gegenstände. .
Auf Grund des 8 1 der Verordnung über das Verbot der Einfuhr entbehrlicher Gegenstände vom 25. Februar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 111) bestimme ich folgendes:
Der Einfuhr von Gegenständen, deren Einfuhr über die Grenzen des Deutschen Reichs auf Grund der bezeichneten Verordnung vom 25. Februar 1916 verboten ist, wird die Durchfuhr solcher Gegenstände über die Grenzen des Deutschen 1 nach den mit diesem zollgeeinten Gebieten gleich— gestellt.
Berlin, den 22. Juli 1916.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Helfferich.
Bekanntmachung.
Gemäß der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs- kanzlers zur Fernhaltung unzuverläßssiger Personen vom Handel vom 23. Seytember 1915 (RGBl. S. 603) wurde dem in Stuttgart wohnbaften Kaufmann Ernst Zirkenbach aus Raguhn (Anhalt) der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs im vollen Umfang unterfagt.
Stuttgart, den 17. Jult 1916.
Königliche Stadtdirektion. Dr. Schwammberger.
Bekanntmachung.
Gemäß der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs. kanzlers zur Fern haltung unzuvberlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 (RGBl. S. 603) wurde dem in Stuttgart Untertürkheim wohnhaften, am 1. Mat 1890 in Movominsk, Gouvernement Warschau, gehorenen Trödelbhändler Moses Gold“ berg der Handel mit Altwaren des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs untersagt.
Stuttgart, den 18. Juli 1916.
Königliche Stadtdirektion. Dr. Schwammberger.
Bekanntmachung.
Dem Milchhändler H. Hamm, Lenau str. 6, wird auf Grund der Bekanntmachung zur Ferahaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 der fernere Handel mit Milch und anderen Gegenständen des taglichen Bedarfs untersagt.
Hamburg, den 21. Juli 1916.
Die Deputation für Dandel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 163 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr, 5334 eine Bekanntmachung über Speisefette, vom 20. Juli 1916, Nummer 164 unter
Nr. 5535 eine Bekanntmachung wegen Verwendung von Süßstoff zur Bierbereitung, vom 20. Juli 1916. Berlin W. 9, den 21. Juli 1916.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Oberlandesgerichtspräsidenten, Wirklichen Geheimen
Wberjustizrat Dr. Spahn in Frankfurt a. M. zum Wirklichen Geheimen Rat mit dem Prädikat Exzellenz zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Buchhalter bei der Staatsschuldentilgungskasse Bees e, dem Buchhalter bei der Kontrolle der Staatspapiere Lex ow, dem Buchhalter bei der Stagatsschuldentilgungskasse Tu rich, den Buchhaltern bei der Seehandlung Preußis hen Staatz bank) Keue und Crone sowie dem Buchhalter bei der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse Helm den Charakler als Rechnungsrat zu verleihen.
Ministerium der geistlichen und Unterricht, angelegenheiten.
Der bisherige Seminarlehrer Max Neumann autz Tarnowitz Q. S. ist zum Kreisschulinspektor in Lublinitz und
der bisherige Seminarlehrer Otto Rusche aus Neuruppin zum Kreisschulinspektor in Rathenow ernannt worden.
Königliche Friedrich⸗Wilhelms-Universität.
Bekanntmachung.
Das Verzeichnis der Vorlesungen an der hlesigen Unsversität für das am 16 Oktober 1916 beginnende Winterhalbfahr 1I9l6 / 17 ist von heute ab bei dem Oberpedell im Unwersitätsgebäude für 50 g, bei Zusendung für 70 zu haben.
Berlin, den 21. Juli 1916.
Der Rektor: von Wilamowitz⸗Möllendorff.
Finanzministerium.
Die Rentmeisterstellen bei den Königlichen Kreiskassen in Grimm en, Regierungsbezirk Stralsund, Samer, Regie— rungsbezirk Posen, und Freystadt, Regierungsbezirk Liegnitz, sind zu besetzen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des 52 Abs. 2 der Bundegratsverordnung vom 23. September 1915 habe ich der Gemüsebändlerin Martha Knocke, geb. Kappler, hier, Turmstraße 63, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Nahrungsmitteln wieder gestat tet.
Berlin, den 21. Jul 1916.
Der Polizeipräsident. J. V.: von Rönne.
Aichtamlliches
Deuntsches Reich.
Preußen. Berlin, 22. Juli 1916.
Seine Majestät der Kaiser und König hat an das Präsidium der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen, z. H. des Staatsministers und Ministers des Innern von Loebell, wie „W. T. B.“ meldet, folgendes Handschreiben gerichtet:
Ich habe aus der Meldung vom 2. Junt d. J. mit Befriedigung ersehen, taß die Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der' im Kriege Gefallenen dank der begeisterten Opserwilligkeit des deutschen Volkes in erfreulichem Wachsen begriffen ist und ibre volle Taätla— keit hegonnen hat. Indem Ich der Bitte um Uebernahme dis Protektorats über die Stiftung hiermit gern entspreche, wünsche Ich der für das Vaterland bedeutungsvollen Arbeit der Stiftung don Herzen Gottes Segen.
Großes Hauptquartier, den 18. Juli 1916.
Wilhelm I. R.
Der Ausschuß des Bundesrats für Zoll- und Steuer— wesen sowie der Ausschuß für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.
Trotz aller deutschen Vorstellungen wollte sich die französische Regierung bis vor einiger Zeit nicht dazu entschließen, der schlechten Behandlung kriegsgefangener deutfcher Offiziere in französifchen Lagern ernstlich abzuhelfen. Daher wurden einer Anzahl von kriegsgefangenen franzöfischen Offizieren in Deutschland die bisher genossenen Vergünstigungen entzogen. Mehrere deutsche Offizierlager wurden möglichst ähnlich eingerichtet, wie die schlechten Offizierlager in Frank— reich, unter denen besonders St. Angeau, Clergoux-Sedières, Caussade, Mons par le Puy, Fougéres, Fort Barraux, Notre Dame de Mougsres zu nennen sind.
Diese Maßregel beginnt jetzt, wie durch „W. T. B.“ mit— geteilt wird, die gewollte Wirkung zu üben. Nach soeben ein— gehenden Nachrichten sind die Lager Clergour-Sedieres und Caussade aufgehoben. In St. Angeau wurden, wie die dort internierten deutschen Sffiziere schreiben, Verbesserungen ein⸗ geführt. Besonders behandelt ein neuer Kommandant die Offiziere in wohlwollender und standesgemäßer Weise. Aller— dings fehlt hier noch immer eine Badeeinrichtung und die Aus— übung von Musik ist nach wie vor verboten.
Auf diese besseren Nachrichten aus St. Angeau hin hat die Heeresverwaltung in einem der für französische Offiziere eingerichteten Sonderlager, Vöhrenbach, die Aufhebung der dort angeordneten Beschränkungen verfügt, soweit sie in St. Angeau ebenfalls beseitigt sind. Auf diesem Wege wird sie fortfahren, falls weitere Nachrichten aus St. Angeau eine zunehmende Besserung erkennen lassen. Auch in den übrigen Sonderlagern werden Erleichterungen eintreten, sobald die aus den jetzt noch mangelhaften französischen Offiziers lagern ein⸗ laufenden Berichte dieses rechtfertigen.
Dem Verwaltungsausschuß der auf Anregung des Reichs—
Trocknungswesen sind, wie T. B.“ mitteilt, in— zwischen noch folgende Herren beigetreten: Professor Dr. Parow vom Institut für Gärungsgewerbe, Oekonomierat Dr. Albert, Münchenhof, Professor Bücheler, Weihenstephan, Direktor Maus von der Deutschen Landwirtschafts-Gefellschaft. Der
mungen und Anordnungen auferlegt sind, unzuverlässig erwei en, schlteßen oder durch Beauftragte führen laffen. .
Ausschuß umfaßt nunmehr Vertreter der Landwirtschaft, des
gegeben
amts des Innern eingerichteten n n, für das 8 0 .
Trockaungsgewerbes, der Wissenschaft und der Industrie. Für die Geschäftsführung der Jentralstelle wurde der bisherige Leiter der maschinen-technischen Abteilungen des Bundes der Landwirte, Eisen er, gewonnen, der auf dem Gebiete der Trocknung mehrfach hervorgetreten ist.
Auf Veranlassung des Königlich preußischen Kriegs⸗ ministeriums ist zur Abnahme, Bezahlung und Verwertung der diessährigen Nesselernte die gemeinnützige Nesselfaser⸗Ver⸗ wertungs⸗G. m. b. H.., Berlin W. 66 (Wilhelmstraße l) ge⸗ bildet worden. Als Preis für 100 kg' sorgfältig getrockneter blattfreier Stengel werden 14.— 66 an die Sammler gezahlt wverden. Das Sammeln selbst ist in Preußen durch das Land⸗ wirtschaftsministerium organisiert und geschieht unter Leitung der Königlichen Landräte. Das genannte Ministerium hat die anderen Bundesregierungen zu gleichem Vorgehen aufgefordert. Um eine unmittelbare Lieferung der Nessel von den Sammlern an die Verwertungsgesellschaft zu erreichen, ist ein Verbot des Aufkaufs von Nesselstengeln durch Händler usw. in Aussicht genommen.
Da die Sammlung der Stengel zur Vermehrung unserer Faserrohstoffe dienen soll, so liegt die weitestgehende Unter— sützung der genannten Gesellschaft im vaterländischen Interesse.
—
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1059 und 10660 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 7. Liste der aus Rußland zurück—
gekehrten preußischen Austauschgefangenen, die 587. Verlustliste
ber preußischen Armee, die 281. Verlustliste der bayerischen
Armee, die 306. Verlustliste der sächsischen und die 4234. Ver— lustliste der württembergischen Armee.
Großbritannien und Irland.
Gestern abend ist einer Meldung des „W. T. B. zufolge ein zweiter Ergänzungskredit von 450 Millionen
Pfund Sterling für Kriegszwecke amtlich bekanntgegeben
vorden. Damit steigt die Gesamtsumme der für das Jahr
1916/17 angeforderten Beträge auf 1050 Millionen.
— Zu der Mitteilung des Kanzlers der Schatzkammer MeKenna im Unterhause, daß die täglichen Kriegskosten seit einiger Zeit über 6 Millionen Pfund Sterling betrügen, meldet das „Reutersche Bureau“ ausführlich, daß MeKenna geantwortet habe, daß die frühere Schätzung von 5. Millionen Pfund täglich eine Schätzung der Gesamtausgaben und nicht nur der Unkosten für den Krieg gewesen sei; folglich bezögen sich die 6 Millionen Pfund täglich auf die gesamten Geldaus⸗ gänge der letzten Zeit. Diese Mitteilung, so bemerkt Reuter, war nicht, wie man angedeutet hat, eine überraschende An⸗ kündigung, die zufällig im Laufe der Debatte gemacht worden ist, sondern eine Erinnerung an die Höhe der wöchentlich veröffentlichten Ausgaben des Schatzamts. Während der letzten sieben Wochen hätten die Gesamt—⸗ ausgaben des Schatzamts rund 300 Millionen Pfund betragen. Die tatsächlichen Ausgaben für diesen Zeitraum hätten etwas über 6 Millionen Pfund täglich betragen. Die unvorher—⸗ gesehenen Ursachen, die die Unkosten zu dieser Höhe an⸗ schwellen ließen, seien besonders die Höhe der an die Regie⸗ rung verkauften amerikanischen Wertpapiere zur Regelung des Wechselkurses und dann der Umfang der an die Verbündeten gewährten Vorschüsse gewesen. Das Zusammentreffen dieser beiden Ursachen habe schneller, als man früher angenommen hätte, zur Erschöpfung der Anleihemittel aus dem Kriegs⸗ anleihegesetz geführt.
— Die Admiralität erklärt in einem Schreiben an den Bergmannsverband von Südwales, daß die Kohlenerzeugung im vereinigten Königreich seit dem Kriege um 35 Millionen Tonnen zurückgegangen ist, während der Bedarf um mehr als 20 Millionen Tonnen gestiegen ist.
Der ausführende Ausschuß der Bergleute von Großbritannien veröffentlicht eine Entschließung, in der er sich, wie „W. T. B.“ meldet, scharf dagegen wendet, daß das Handelsamt den Forderungen der Zechenbesitzer nach— und den Vertragspreis für Kohlen beträchtlich erhöht hat. Der Präsident des Verbandes Smillie erklärt, die Bergleute kennten die ungeheuren Gewinne der Zechenbesitzer. Bei vielen Gruben hätte der Wert der Anteile in den letzten zwei Jahren sich verdoppelt und es wäre nicht zu verwundern, wenn die Bergleute sich weigern würden, mit der Förderung von Kohlen fortzufahren.
— Telegramme des Oberhefehlshabers in Irland, Generals Maxwell, betonen obiger Quelle zufolge, daß die Sinn⸗
feiners den Aufstand damit begonnen hatten, daß sie Soldaten
und Schutzleute kaltblütig niederschossen. Da die meisten Auf— sändischen keine Uniform gehabt hätten und da von Haus zu Haus gekämpft worden sei, wäre es natürlich möglich, daß einige Unschuldige erschossen worden seien. Klagen gegen die Haltung der Truppen seien durch die Beweisaufnahme nicht bestätigt worden. Maxwell legt Nachdruck auf die Tat⸗ sache, daß die Zurückziehung der unbewaffneten Dubliner haupt— städtischen Polizei — um zu verhindern, daß sie erbarmungslos niedergeschossen würde — die schlimmsten Elemente, die die Lufständischen bewaffnet hätten, losgelassen haben würde. General Maxwell hebt endlich noch hervor, daß Artillerie nur gegen Barrikaden und stark befestigte Häuser angewandt
worden sei. Rußland.
Der Minister des Aeußern Sasonow und der schwedische Gesandte General Brandström haben einer Meldung der St. Petersburger Telegraphenagentur“ zufolge das russisch⸗ schwe dische Abkommen über den Betrieb der ruffisch⸗ schwedischen Bahn auf der Brücke über den Tornegelf unterzeichnet.
— Das Ministerium des Aeußern hat durch Vermittlung der amerikanischen und der spanischen Botschaft in St. Petertz⸗ burg der türkischen Regierung mitgeteilt, daß von nun an die Haager Konvention von 1907, betreffend Anwendung der Grundsätze der Genfer Konvention im Seekriege, auf türkische Hospitalschiffe nicht angewendet werden wird.
— Der „Rußkoje Slowo“ meldet, daß wenige Tage nach dem Kronrat im Hauptquartier der Landwirtschaftsminister Naumow seine Demission überreicht habe, die vom Kaiser angenommen worden sei.
— Blättermeldungen zufolge ist das Reichsratsmitglied Trepow, der früher Generalgouverneur in Kiew und zuletzt
Vorsitzender eines besonderen Ausschusses zum Kampfe gegen die deutsche Vorherrschaft war, jum Generalgouverne ur der eroberten Gebiete in Galizien und in der Bu ko⸗ wing, und an seiner Stelle das Reichsratsmitglied Stichinskij zum Vorsitzenden des Ausschusses zum Kampfe gegen die deutsche Vorherrschaft ernannt worden.
— Der Ministerpräsident Stürmer hat in einem an den Vorsitzenden des Ernährungsrats gerichteten Schreiben darauf hingewiesen, daß in den Gouvernements Orenburg und Samara sowie in den Gebieten Turgai und Ural eine Mißernte und Hungersnot zu erwarten sei. Um dieser vorzubeugen, müßten beizeiten entsprechende Maßnahmen getroffen werden.
Italien.
Das „Amtsblatt“ veröffentlicht den Erlaß, wonach die Anordnungen des Erlasses vom 24. Juni 1915, wodurch Ver⸗ käufe, Zessionen und Eigentumsübertragungen irgendwelcher Art an und mit österreichisch⸗ungarischen Staats⸗ angehörigen verboten werden, auch auf Staatsangehörige und Schutzbefohlene aller feindlichen Staaten und der den verbündeten Staaten feindlichen Länder ausgedehnt werden. Der Erlaß ordnet in gleicher Weise an, daß im Wege der Vergeltung und nach Ermessen des Justizministeriums auch auf alle feindlichen oder den Verbündeten feindlichen Staaten die Anordnungen des Erlasses vom 24. Juni 1915 ausgedehnt werden können, wonach den österreichisch⸗ ungarischen Staatsangehörigen oder Gesellschaften die An⸗ strengung und Durchführung gerichtlicher Verfahren verboten wird. Schließlich ordnet der Erlaß an, daß die Befugnisse, wonach der Justizminister unter Umständen Maßnahmen gegen Staatsangehörige oder Gesellschaften feindlicher Länder treffen kann, ihm in gleicher Weise auch gegen Staatsangehörige und Gesellschaften der den Verbündeten feindlichen Länder eingeräumt werden.
— Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ begab sich vorgestern abend ein gewaltiger Zug unter Führung des Deputierten Barzilai zum Kapitol, um dort eine Gedächtnis⸗ feier für Battisti zu veranstalten. Vom Balkon des Senats⸗ palastes hielt der Bürgermeister Fürst Colonna an die Menge eine Rede, in der er Battini feierte. Schließlich wurde eine Tagesordnung angenommen, in der gefordert wird, daß die nationale Regierung auf die österreichisch⸗deutsche Herausz⸗ forderung mit einer Kriegserklärung an Deutschland, der Internierung aller Feinde und der Beschlagnahme ihrer Güter antworte, und die versichert, daß es mehr als je der un⸗ erschütterliche Wille Italiens sei, den Krieg bis zum Siege fortzusetzen. Während die große Glocke des Kapitols läutete, löste sich der Zug auf unter den Rufen: Tod Oesterreich, Krieg Deutschland!
— Eine Korrespondenz des „Giornale d'Italia“ aus Tri⸗ polis gibt zu, daß die Italiener sich dort in derselben Lage befinden wie im November 1911, also bei Beginn des Tripoliskrieges. Nur ein Unterschied sei vorhanden. Damals hätten die Italiener angegriffen, jetzt seien sie auf die Ver⸗ teidigung ange wiesen. In Osttripolitanien seien fast alle Araber im Aufstand. Dieser Aufstand habe Italien das mühsam eroberte Tripolitanien wieder entrissen. Mit dem Zustand in der Cyrenaika wolle man sich nicht beschäftigen. Hierzu bemerkt das „W. T. B.“, der Artikel scheine auf die im türkischen Generalstabsbericht erwähnte Niederlage der Italiener vorberkéiten zu wollen, die in der italienischen Presse noch nicht veröffentlicht worden sei.
Niederlande. Von der nach London entsandten Kommission von Reedern,
die über die Zukunft der niederländischen Fischerei
mit der englischen Regierung verhandeln soll, sind gestern sehr ernste Berichte über die Forderungen, die England an die niederländischen Fischereiunternehmer stellt, eingelaufen. Für gestern abend wurde eine allgemeine Versammlung der Reeder— vereinigung nach dem Haag zur Beratung über die Lage ein⸗ berufen.
— Der Dampfer „Besoeki“ hat auf der Fahrt von Rotterdam nach Ostindien seine Post in England zurück⸗ lassen müssen.
Schweden.
Die schwedische Regierung hat nach einer Meldung des
„Schwedischen Telegraphenbureaus“ den schwedischen Gesandten in St. Petersburg beauftragt, anläßlich des Torpedie⸗ rungsversuches, den ein russisches Unterseeboot am 19. Juli auf schwedischem Gebiet gegen den deutschen Dampfer „Elbe“ unternommen hatte, bei der russischen Regierung Ein⸗ spruch zu erheben. Der deutsche Gesandte in Stockholm hat dem Minister des Auswärtigen mitgeteilt, daß die Kaperung des englischen Dampfers „Adam“ innerhalb der schwedischen Hoheitsgewässer nicht auf Befehl der deutschen Marinebehörde geschehen sei und daß das aufgebrachte Schiff unverzüglich zurückerstattet worden sei. Wie die „Nationaltidende“ meldet, wurde der „Adam“ vorgestern ale mn tag an derselben Stelle abgeliefert, wo er aufgebrachté‘worden war. Er wurde von deutschen Kriegsschiffen begleitet, die sich alsbald wieder in internationale Gewässer zurückzogen.
Bulgarien.
Die Sobranje hat gestern mit einer beträchtlichen Mehr⸗ heit den ersten Paragraphen des Staatshaushalts an⸗ genommen. Wie „W. T. B.“ meldet, stimmten außer den Regierungsparteien dafür die Nationalpartei, die durch die Rede ihres Führers Todorow der Lage eine entscheidende Wendung gegeben hatte, ferner einige Anhänger Genadiews, Agrarier und Demokraten. Andere Angehörige der demo⸗ kratischen Partei gaben der weitverbreiteten Mißstimmung über die Haltung ihrer Führer Malinow und Liaptschew wegen deren Fernbleibens von der Abstimmung Ausdruck. Die Ab⸗ stimmung wird als ein großer Erfolg für die Re⸗ gie rung angesehen, da sie noch nie eine so große Mehrheit erzielt habe.
Amerika.
Der amerikanische Senat hat einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge die Marinevorlage angenommen, die ein Bauprogramm für drei Jahre vorsieht, darunter vier Dreadnoughts und vier Schlachtkreuzer, die sofort gebaut werden sollen. Dieses Gesetz erfordert an Ausgaben für das erste Jahr 315 800 000 Dollar, um 45 800 000 Dollar mehr, als in dem vom Repräsentantenhause angenommenen
Gesetz vorgesehen war.
Der Senator O' Corm gan hat den Präsidenten Wil son ersucht, daß der amerikanische Botschafter in . in informeller Weise dafür ins Mittel lege, daß das Todes⸗ urteil gegen Casement in eine mildere Strafe ver⸗ wandelt werde. Der Präsident erwiderte, er werde alle ge⸗ eigneten Schritte tun.
— Dem „Daily Telegraph“ ! meldet, daß in ben Vereinigten Staaten eine ausgedehnte Be⸗ wegung gegen England, das verfuche, den Handel mit dem Feinde zu behindern, im Gange sei. Die ganze ameri⸗ kanische Presse erhebe gegen diesen Versuch Einspruch und ver⸗ lange von Wilson, daß er die schärfste Note, die jemals von ihm zur Verteibigung amerikanischer Interessen verfaßt worden sei, nach London sende.
wird aus New York ge⸗
Kriegsnachrichten.
Großes Hauptquartier, 21. Juli. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz. .
Der gestern gemeldete enalische Angriff in der Getßzend von Fromelles am 19. Juli ist, wie sich heraus⸗ gestellt hat, von zwei starken Divisionen geführt worden. Die tapfere bayerische Division, auf deren einen Frontabschnitt, er stieß, zählte mehr als 2009 Leichen des Feindes im Vor⸗ gelände und hat bisher 481 Gefangene (darunter 10 Offiziere) sowie 16 Maschinengewehre abgeliefert. k
Auf beiden Ufern der Somme holten die Feinde
gestern, wie erwartet wurde, zu einem Hauptschlage aus. Er ist gescheitert. 3646 Angriffe wurden nach kräftigster Vorbereitung auf einer Front von nahezu 40 kin von südlich Pozières bis westlich Ver mandovillers in zahlreichen Wellen angesetzt. Mehr als 17 Divisionen mit über 20000090 Mann nahmen daran teil. Das kärgliche Ergebnis für den Gegner ist, daß die erste Linie einer deutschen Division in etwa 3 km Breite südlich won Harde⸗ court aus dem vordersten in den 800 m da—⸗ hinter liegenden nächsten Graben gedrückt wurde und daß feindliche Abteilungen in das vorspringende Wäldchen nordwestlich von Verman dovillers eindrangen. nn gesamten übrigen Front zerschellten die wütenden An⸗ läufe an der todesmutigen Pflichttreue unser Truppen u ut er außerordentlichen Verlusten für die Feinde. Auch der im Grabenkrieg überraschende Einsatz englischer Reiterei zu Pferde konnte daran natürlich nichts ändern. Es sind bisher 17 Offiziere und rund 12060 Mann gefangen ge⸗ nommen worden. ö. J
Von der übrig en Front sind Ereignisse von besonderer Bedeutung nicht zu berichten. Die Artillerie⸗ und Minen⸗ werfertätigkeit war südlich des Kanals von La Bassse und nordwestlich von Lens sowie in den Argonnen und beider⸗ seits der Maas zeitweise gesteigert. Nördlich von Ven⸗ dresse (Aisnegebiet) gingen kleine französische Abteilungen nach ergebnisloser Sprengung vor und wurden abgewiesen; der Trichter wurde von uns besetzt.
Ein im Luftkampf abgeschossenes feindlie hi liegt zertrümmert südlich von an e, ein an Hes ist nord⸗ östlich von Bapaume in unsere Hände gefallen.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Hindenburg. .
Südöstlich von Rigg xaffte sich der Feind nur zu einem schwächlichen Angriffsversuch auf, der im Keime erstickt wurde. Russische Versuche, beiderseits von Friedrichst abt über die Düna zu setzen, wurden verhindert; nördlich von Dwe ten hat eine kleine Abteilung das Westufer erreicht. Nordöstlich von Smorgon sind vorgeschobene Feldwachen überlegenem feind⸗ lichen Angriff ausgewichen.
Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Prinzen Leopold von Bayern.
Die Lage ist unverändert.
Heeresgruppe des Generals von Linsingen.
Nachdem zwischen Werben und Korsow russische An⸗ griffe zum Stehen gebracht waren, wurde der nach Werben vorspringende Bogen vor erwarteten umfassenden Angriffen zurückgenommen.
Armee des Generals Grafen von Bothmer. Abgesehen von kleinen Vorfeldkämpfen keine Ereignisse.
Balkan ⸗Kriegsschauplatz. Nichts Neues.
Von englisch⸗französischer Seite werden in leicht zu durch⸗ schauender Absicht die merkwürdigsten Fabeln über deutsche Verluste im Sommegebiet zu verbreiten gesucht. So wird von Poldhu in alle Welt gefunkt, aus einem gefundenen Schriftstück ginge hervor, daß ein Bataillon des 119. Reserve⸗ regiments von seinem Bestande von 1100 Mann 960 verlor, während zwei andere Bataillone desselben Regiments mehr als die Hälfte ihres effektiven Bestandes einbüßten. Zur Kenn⸗ zeichnung solcher Ausstreuungen und zur Beruhigung der schwäbischen Heimat des Regiments wird bemerkt, daß seine Gesamtverluste in den letzten Wochen bis gestern glücklicher⸗ weise wenig über 500 Mann, also etwa ein Viertel der eng⸗ lischen Angabe, betragen, so beklagenswert auch dies an sich schon ist. Oberste Heeresleitung.
Wien, 21. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer Kriegsschauplatz.
Auf der Höhe Capul in der Bukowing wurden neuer⸗ liche russische Vorstöße abgeschlagen. Die Höhen nörd—⸗ lich des Prislop⸗Passes sind gesäubert. Die Kämpfe bei Tatarow dauern fort. Bei Jam na südwestlich von Delatyn brachen mehrere russische Angriffe zusammen. Im Mündungswinkel der Lipa griff der Feind nach mehrtägiger Artillerievorbereitung an. Sein Vorstoß über Werben wurde aufgefangen, doch nahmen wir unsere vorspringende Stellung vor neuerlich drohender Umfassung in die Gegend von Beresteczko zurück. Weiter nördlich keine Aenderung
der Lage.
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