1916 / 172 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Jul 1916 18:00:01 GMT) scan diff

.

H

(ag. 424.

Befr. 835 Emil Diem Stuttgart vermißt. Gefr. . . .

fr. August Giese Aue, Durlach vermißt. Gottlob Markert Honsbronn, Mergentheim

wundet, in Gefangenschaft.

Gottloh Paulus Deckenpfronn, Calw in Gefgsch. r. Adolf Räaidt, Niedernau, Rottenburg in Gefangenschaft. Adolf Staiger Unteraichen, Stuttgart verwundet, in

Gefangenschaft.

Josef Ziegler Horn, Gmünd verwundet, in Gefgsch.

Otto Kra Stuttgart leicht verwundet.

8 Wilhelm Rieck Unkergröningen, Gaildorf leicht verw. rär

dle, Adam Grabenstetten, Urach verwundet. Bellinger, Anton Blienshofen, Ehingen verwundet. echt, Wilhelm Birkenfeld, Neuenbürg verwundet. Jehle, Johannes Oberhofen, Rabensburg verwundet. Merk, Albert Zürich infolge Verwundung gestorben.

Spple, Karl Botnang, Stuttgart leicht verwundet. Spple, Franz,. Fridingen, Tuttlingen in. Gefangenschaft. Ebner, Gotthilf Raidwangen, Nürtingen leicht verwundet.

n, Vgich, Mannhart,

Seifriz, K Spörrle, Georg Schwab, Karl F Schreier, Georg Schoen, Friedrich tzbach, Josef neider, Richard ick, Gotthilf

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GGG GGG 88 8 8 9 8 3.

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2G8GG

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8

Vogt Väth ö . vermißt.

i altental, t in Gef ö . . r n. k Febender Wilhelm Rottweil leicht verwundet. Kemper, Theodor Menden, Iferlohn 12. ben ö

3 Maschinengewehr⸗Kompagnie.

Kienzle, Gotthilf Vochdorf, Waiblingen d. Unglücksf. verletzt.

Wilhelm Spiegel Isingen, Sulz leicht verwundet. Fahrner Oberndorf, Herrenberg vermißt.

. Ver lu stlist en.

Zu Verlustliste Nr. 26. Landwehr⸗Infanterie-Regiment Nr. 119. l5. Kompagnie.

ver ( e ! Schwenningen) verwundet.

Reserve⸗ Jnfanterie⸗Regiment Nr. 121.

. . 4 Kompagnie, Bindel (nicht Bündeh, Otto Neustadt verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 28. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. . ö 8. Kompagnie. Eck ste in, Friedrich Rieden bisher verwundet, vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 20. Feldartillerie⸗Regiment Nr. 29, Ludwigsburg. ö . 4. Batterie.

Es ist zu ergänzen: Ltn. d. R. Hans Hailer, Stuttgart, JI. v. . ö 5. Batterie. Es ist zu ergänzen: Lenk, Georg Hopfau leicht verw.

Zu Verlustliste Nr. 32. Brigade⸗Ersatz⸗Bataillon Nr. 53. . 4 Kompagnie. Andreas Dorndorf hisher vermißt, gestorben (gem. v. Frankreich).

Zu Verluftliste Nr. 3. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125. . 1. Kompagnie. Weiß, August Ried (nicht eifach leicht verwundet. 2. Ko mpagnie.

Sch m id, in Gefgsch.

. ö 5. Kompagnie. Es ist zu ergänzen; Cb mer, Franz (nicht Franz Taver) Breitenfeld verwundet.

J . 5. Kompagnie. Elser, Edwin Frickingen (nicht Andermatt, Schweiz) verw. H 1 d , g nie. Schmid (nicht Schmidt, Johann Aichstetten (nicht Herr⸗ lingen) verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 326.

Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124. . ; 12. Kompagnie. Bgqur, Georg (nicht Bauer, Joh. Georg) Birkhof schw. v.

Zu Verlustliste Nr. 99. Grenadier⸗Regiment Nr. 1189, Stuttgart.

ö 10 Kompagnie, Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Häußler, vermißt.

Zu Verlufstliste Nr. 1135. Reserve⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 246.

Hold gan an,, 2 er, Karl Eßlingen (nicht Holder, Jakob Neidli 5 leicht verwundet. ö lin ten

Zu Berluftlifte Nr. 63. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart.

ö. ö, Ko m pa gn ie. Buggle, Max Stuttgart bish. verwundet, vermißt. Zu Verlustliste Nr. 68. Infanterie⸗Regiment Nr. L225, Stuttgart. ö 10 Kompagnie.

Wieland, Karl Arnbach bish. verwundet, vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 72. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 24. . . 7. Kompagnie.

3. Es ist * streichen, weil irrtümlich gemeldet:

Josef V angen i. A.

ergangene Berichtigung.

. Maschinengewehr⸗3ug.

Lachenmayer, Josef Wangen i. A. nicht Lachen maier ; Hermann Weingarten gefallen. ;

Zu Verlustliste Nr. S2. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247.

̃ 6. Kompagnie. Denzel . Michael Altsteußlingen bish. vermißt, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. Ss.

Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm.

6e sud zn stei gen, Cb re n win lde 5 zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Roos Großsüßen erkrankt. Stoll, Gottl. Dornhan r.

Zu Verlustliste Nr. 98.

. meldet; Lachenmayer, vermißt, sowie die in V. L. 116 hierzu

Berichtigungen früherer Perlustlisten. . Zu Verlustliste Nr. 2. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. ö 2. Kompagnie. Utffz: Karl Le mmert Metz bisher schwer verw., gestorben.

Ju Verlustliste Nr. 12. Feldartillerie⸗Regiment Nr. 29, Ludwigsburg. 5. Batterie.

Ltn. d. R. Franz Mathis Druse (nicht Um) leicht verwundet.

a ö ß. Batterie.

Es ist zu ergänzen: Gefr. Karl Vogel Weinsberg J. verw . Zu Verlustliste Nr. 16. SFüsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.

; 8. K e. Melber, ,

Georg Talheim zuerst verwundet, dann (V. L. 363), infolge Verwundung gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 19. Feldartillerie⸗ Regiment Nr. 29, Ludwigsburg. . Bg tt erte. Sorg, Ferdinand (nicht Georg) Kirchheim leicht verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 24.

ö Landmehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125. ,,, 3 . Kompagnie.

Sick (nicht Sigch, Wilhelm Obertiefenbach (nicht Zürich p.

; 9. Kompagnie.

vermißt

Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Um. 10. Kompagnie.

Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Volk, Alius

Leutkirch erkrankt.

. Zu Verlustliste Nr. 105.

Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. Kompagnie.

Zuffenhaufen (nicht Stuttgart bish. verw.

vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 110. Landmwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 12.

Bauer, Erwin

Zäh, Johann (nicht Joh. Baptist Löchle gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 128. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125.

. . 8. Kompagnie. utfft. Taper Miller (nicht Frz. Taber) Hünlishofen gefallen.

Zu BVerlusllifte Nr. 145. Jufanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. ö J 2. Kompagnie. Wör 3, Christian Krebsstein (nicht Krebstein) gefallen. Zu Verlustliste Nr. 146. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.

ö. rarm ei er (nicht Bram aier), Johann ö Neuhausen (nicht

Gumpfer, Gustav Ertingen (icht Ennetach, Saulgau) I. v.

10. Kur feß (nicht Kür fe),

6.

Zu Verlustliste Nr. 148. ; XZ. Feld⸗Pionier⸗Kompagnie. Hptm. Walter Kolshorn, Grund a. Harz (nicht Gottingem

Zu Ver lustliste Nr. 167. Berichtigung zu Verlustliste Nr. 68. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120.

Es ist streich ö r ,

Es ist zu streichen, weil irrtümlich veröffentlicht: mayer dich Schult meyer), ö schwer verwundet, gestorben.

Zu Verlustsifte Nr. 173. In fanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. gs ist . k Ss ist zu ergänzen: Oblt. d. R. Ernst Thiele Ber! verlept . Berl

! l. d.

Sch Paul Sundhausen 3

in

Zu Verlufstliste Nr. 184. Landwehr⸗Infanterie⸗Negiment Nr. 1235.

—⸗ ö 9. Kompagnie. Doste r, Christian (nicht Christ) Reutlingen l. v., b. .

Zu Verlustliste Nr. 189. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120.

. 1E Kompagnie. Bayer, Friedrich Dotternhausen leicht verwundet. Zusatz: „b. d. Tr.“ ist zu streichen.

Zu Verluftsifte Nr. 192. Pionier⸗Kompagnie Nr. 116. Steinbrenner, Gottlob Stetten (nicht Eßlingen) J. wem

Zu Verlustliste Nr. 212. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. 9. Kompagnie. Masloevski, Paul (nicht Paul Gregor Zempelburg (nich Tempelburg schwer verwundet. .

Zu Verlustliste Nr. 231. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. . 12. Kompagnie. Leonhard Vogel Fränkisch⸗Crumbach (nicht

Geft. . Erunbach) leicht verwundet.

Fränkisch⸗ Zu Verlustliste Nr. 233. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm.

ö . 3. Kompagnie. Schermeyer (nicht Scheermeyer), Karl Aalen schw. v.

Zu Verlustliste Nr. 234. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125. . T Kompagnie. Waibel, Georg (nicht Joh. Georg) Ummendorf (nicht Schwein. hausen) leicht verwundet.

Zu Verlufstliste Nr. 259. Berichtigung zu Verlustliste Nr. 43. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. . 12. Kompagnie. Wellhäuser, Johannes, Horn. Altingen (nicht Aldingen in Gefgsch. .

Zu Verlustliste Nr. 260. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125.

z 12. Kompagnie. Wahl, Georg (nicht Georg Kar Wasseralfingen gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 271. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.

- . Gefr. Eduard Thüringe r Güglingen zuerst vermißt, dann in Gefgsch. (V. L. 293), in Gefgsch. gestorben

(gemeldet von Rußland). Zu Verlustliste Nr. 296.

Infanterie⸗Regiment Nr. 120, ulm.

R . 2. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Gefr. Karl Rau

Gerstetten verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 345. 1. Reserve⸗Pionier⸗Kompagnie.

Mayer (nicht Malen, Georg Dürrenmettstetten gefallen,

Zu Verlustliste Nr. 349. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123. 2. Kompagnie.

Hipp, Karl Stuttge . me irn bish. schwer verwundet,

gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 361. Landwehr ⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 1189. 11. Kompagnie.

Hildebrandt (nicht Hildenbrand h, Karl Mannheim

schwer verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 381. Reserve⸗Jufanterie⸗ Regiment Nr. 248. Kompagnie.

Albert Tuttlingen leicht verw.

Zu Verlustliste Nr. 386. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. ß. Kompagnie.

Riepp, Hermann Stammheim bish. schwer verw. gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 289. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. 5. Kompagnie.

Rahn, Emil Stuttgart⸗Cannstatt bish. vermißt, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 297. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119. II. Kompagnie.

Utsffz. Josef Mayer (nicht Maier) Schloßberg leicht verw,

,

wie.

ö . 9. Ko Utffz. Anon (nicht Anton A0) . 5 6. Deggingen gefallen.

Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlags⸗Anstalt.

x

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Deutscher Neichsanzeiger

Königlich Preußischer S

md

taatsanzeiger.

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den RPostanstalten und Jeitnugsspreditenren für Kelbstabholer

auch die Ezpedition 8wW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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dir Königliche Expedition des Rricha⸗ und Atantaunmeienn Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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I. 1272.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordens verleihungen ꝛc.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachung über das Verbot der Verwendung von pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten zu technischen Zwecken vom 6. Januar 1916.

Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zur Ver⸗ ordnung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln vom 18. April 1916.

Bekanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 165 des Reichs⸗

Gesetzblatts. Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung, betreffend Festsetzung einer Frist für Stein⸗ kohlenbergwerksbesitzer zur Bildung einer Vereinigung. Bekanntmachung, betreffend Verbot der Beihilfe beim Gewerbe⸗ betrieb seitens der Unteroffiziere und Mannschaften der Armee. Bekanntmachungen, betreffend den kommunalabgabepflichtigen Reinertrag der Imbahn und der Rhene⸗-Diemelthal⸗Eisenbahn. Bekanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Oberstleutnant z. D. von Dewitz genannt von Krebs, Leiter der militärischen Ueberwachungsstelle beim Haupttelegraphenamt Berlin, den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Oberpostsekretär, Rechnungsrat Busse in Lüdenscheid den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Oberfischmeister a. D. Hinkelmann in Kiel und dem Stadtrat, Rentner Schleyer in Posen den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Hegemeister a. D. Sachs in Crefeld, dem Eisenbahn⸗ betriebssektetär Niebisch in Breslau, den Eisenbahnlokomotww⸗ führern a. D. Marx in Minden i. W. und Trammnitz in Hameln das Verdienstkreuz in Gold,

dem herrschaftlichen Kutscher Heimert in St. Ulrich und dem Gutsschafmeister Kugler in Gröst, beide im Kreise Quer— furt, das Allgemeine Ehrenzeichen,

dem Arbeiter Ratajewski in Spandau das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze sopwle

den Unteroffizieren Schmitz in der Eisenbahnbetriebs⸗ kompagnie Nr. 28 und Langel in der Eisenbahnbaukompagnie Nr. 106, dem Sanitätsunteroffizier der Reserve Lange beim Eisenbahnmaschinenpark Nr. 5 und dem Pionier Tzscheetzsch in der Landwehreisenbahnbaukompagnie Nr. 6 die Rettungs⸗ medaille am Bande zu verleihen.

Dentsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachung über das Verbot der Verwendung von pflanzlichen und tieri— schen Oelen und Fetten zu technischen Zwecken vom 6. Januar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 3).

Vom 21. Juli 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Die 55 1 und 2 der Bekanntmachung über das Verbot der Ver⸗ wendung von pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten zu technischen Zwecken vom 6. Januar 1916 (Reichz. Gesetzbl. S. 3) erhalten folgende Fassung:

Butter, Butterschmali, Margarine, Kunstsvelsefett, Speck sowie Rinder⸗, Schaf. und Schweinesett in jeglicher Form dürfen zu technischen Zwecken nicht verarbeitet oder sonst verwendet werden.

Das Verbot findet auf die Herstellung von Nahrungsmitteln keine Anwendung.

§8 2 Pflanzliche und tierische Oele und Fette sowie aus diesen ge— wonnene Oel, und Fettsäuren dürfen zur Herstellung von Seife und anderen Waschmitteln, die genannien Oele und Fette auch zur Her⸗ stellung von Leder jeder Art nicht verarbeitet oder sonst verwendet werden. Die genannten Oele und Fette dürfen nicht gespalten werden. Artikel II Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 21. Juli 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Berlin, Montag,

Bekanntmachung,

betreffend Aus führungsbestimmungen zur Ver⸗ ordnung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln vom 18. April 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 307).

Vom 21. Juli 1916.

Auf Grund des 5 1 der Bekanntmachung über den Ver⸗ kehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Wasch⸗ mitteln vom 18. April 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 307) wird folgendes bestimmt:

51

Feinselfe und Selfenpulver, die gemäß 8 2 der Bekanntmachung über das Verbot der Verwendung von pflanilichen und tierischen Delen und Fetten vom 6. Januar 191 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 1916 (Reiche. Gesetzbl. S. 3 und 765) und gemäß 5 1 der dazu ergangenen Augührungebestimmungen vom 21. Juli 1916 (Zentralbl. für das Deutsche Reich S. 193) nach den Weisungen des Krieggautschusses für pflanzliche und tierische Oele und Fette. G. m. b. H. in Berlin aus pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten oder daraus gewonnenen Oel und Fettsäuren hergestellt sind, müssen auf den Stücken beziehungsweise auf den Packungen den Aufdruck K. A.⸗Seife und K. A.⸗Selfenpulver iragen. Der Aufdruck ist vom eisteller oder, wenn bei Seifenpulver ein anderer die Ware jum wecke der Weiterveräußerung mit Packung versteht, von diesem vor

der Weitergabe anzubringen.

52

Die Abgabe von Waschmitteln, die aus vflanzlichen oder tierischen Oelen und Fetten oder daraus gewonnenen Oel und Ftttsäuren her⸗ gestellt sind, an Selbstverbraucher darf nur nach folgenden Grund⸗ sätzen erfolgen:

J. Die an eine Person in einem Monat abgegebene Menge darf fünfzig Gramm Feinseife (Toiletteseife, Kernse nd sowie zwelhundertsünfzig Gramm Gelen, m,, Felnseifen, die vom, Hersteller in Umhüllungen in Verkebr gebracht werden, mit Ausnahme der K. A.-Selfe, ist das unter Ginschluß der Umhüllung festgestellte Gewicht maßgebend. Bleibt der Bezug elner Person in einem Monat unter der zugelassenen Höchstmenge, so wächst der Minderbetrag der Höch imenge des nächsten Monats nicht zu. Dagegen ist der Vorausbezug der Mengen für zwei Monate gestattet.

Vie Äbgabe von Schmlerseife ist unbeschadet der Bestim mungen des § 8 verboten. ͤ

JI. Die Abgabe von Feinseife und Seifenpulver darf nur gegen Ablteferung des sür den laufenden oder näͤchstfolgenden Menat gültigen, das abjugebende Waschmittel bezeichnenden Abschnitts der von der zuständigen Ortsbehörde des Wohnsitzes oder dauernden Auf enthalis auszugebenden Seifenkarte erfolgen. Die Selfenkarte hat den aug der Anlage“) ersichtlichen Inhalt. Sle gllt unabhängig vom Orte der Ausgabe an allen Orten des Reichs.

Sowelt an einzelnen Orten bei dem Inkrafttreten dieser Be⸗ kanntmachung Seifenkarten im Gebrauche sind, ist deren weitere Ver⸗ wendung während der Monate , und September 1916 gestattet, sofern die Angaben über die zu bezkehende Art und Menge der Wasch⸗ mittel in Uebereinstimmung gebracht ist mit den Vorschriften des Abs. J.

53 Die zuständige Ortabehörde ist befugt, auf Antrag J. ) für Aerzte, Personen, die herufgmäßig mit Krankheits- erregern arbelten, Zahnärzte, Tierärzte, Zahntechniker, Heb⸗ ammen und Krankenpfleger,

b) für mit ansteckender Krankbeit behaftete Personen nach ent. sprechender Bescheinigung seltens des Kreigarztes oder elnes von der Ortzbebörde bestimmten Arztes,

c) für Krankenhäuser auf die nach dem Jahregdurchschnitte berechnete Kopfzahl der verpflegten Kranken

je bis zu vler Zusatzseifenkarten;

II. für unter Tag arbeitende Grubenarbeiter in Kohlenbergwerken, für in gewerblichen Betrieben vor dem Feuer oder mit der Kehlen. bewegung ständig beschäftigte Arbeiter und für Schornstelnfeger je bis zu zwei Zusatzselfenkarten; .

III. für Kinder im Älter bis zu 18 Monaten je eine Zusatz⸗ seifenkarte auszugeben.

4 Die Ueberlassung der Seendachn zum Bejugt von Waschmitteln an andere Personen als diejenigen, für die sie ausgegeben sind, sowie die Welterveräußerung von Waschmitteln, die auf Selfenkarten bezogen sind, ist verboten.

§ 5 Der Vertrleb von Waschmitteln, die unter Verwendung von pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten oder daraus gewonnenen Del und Fettsäuren hergestellt sind, im Hausierhandel ist verboten.

5 6 Bei Abgabe im Kleinhandel an den Selbstverbraucher dürfen die Preise ohne Räcksicht darauf, ob die Abgabe in Packung oder lose erfolgt * bei K. A. ⸗Selfe⸗ für ein Stück von . Gramm o, 20 Mark,

2 * * * *. * * 0,40 * * bei K. A. ⸗Seifenpulver für je 2500 Gramm. , . 030 Mark nicht überschreiten.

Geringere Mengen K. A.⸗Seifenpulver sind entsprechend dem Mindergewichte geringer zu berechnen.

Vorstehend festgesetzte Prelse sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. ue 1914 in der feng vom 17. Dezember 1911 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 516) in Verbindun mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1916 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 265) und vom 15. März 1916 (Relchs. Gesetzbl. S. 183).

) Die Anlage ist hier nicht mitabgedruckt.

muß die zulässige Höchstmen

57 Dle Versorgung der Barbiere und Friseure mit der zur Auf⸗ rechterhaltung ihres Gewerbes erforderlichen Rasier. und Kopfwasch⸗ fesse erfolgt nach näherer Weisung des Krieggaugschusfeg für pflanz, liche und tierlsche Sele und Fette, G. m. b. H. in Berlin durch Vermittlung des Bundes deutscher Barbier⸗, Friseur⸗ und Perücken⸗ macher Innungen.

§8

Zur Verwendung zu technischen Zwecken dürfen Waschmlttel, die unter Verwendung von pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten oder daraus gewonnenen Oel. und Fettsaäuren hergestellt sind. an technische Betriebe und Gewerbetreibende, insbesondere an = anffalten, nur mit Zustimmung des Kriegeautschusses für pflanzliche und tlerische Oele und Fette abgegeben werden.

Für technische Betriebe und Gewerbetreibende, insbesondere Wasch⸗ anstalten, die weniger als zehn Arbeiter beschäftigen, kann dle zu= ständige Oitebehörde auf Antrag einen Auswels augstellen, gegen beffen Vorlegung die zur Aufrechterhaltung des Betrlebg erforder. liche Menge an Waschmitteln , werden darf. Der Ausweis

e angeben. Der Veräußerer hat die ab= gegebene Menge auf dem AÄugweig unter Bezeichnung der Art und Menge (Gewicht) mit Tinte oder Farbstempel zu vermerken.

Die Ueberlaffung der auf Grund vorstehender Bestimmungen ausgeftellten Ausweise zum Bezuge von Waschmltteln an andere Perfonen sowie die Weiterveräußerung der auf die Augwelse bezogenen Waschmittel ist verboten. —ᷣ

§5 9 Die Verwendung von Waschmitteln, die unter Verwendung von pflanzlichen und n fe, Oelen und Fetten oder daraus gewonnenen Del. und Fettfauren hergeflellt sind, zu Putz, und Scheuerzwecken ist verboten. 3 l ö.

9 6 Behörden als zust

828

gegenüber den Heeregberwa ineve senigen Personen, die von diesen Verwaltungen mit hn sorgi werden. Die Verwaltungen treffen besondere Anordn

die Versorgung. sorgung 81

Wer den Bestimmungen der S§z 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft.

51 Diese Bestimmungen treten am 1. August 1916 in Kraft mit der Maßgabe, daß im Monat August 1916 an Stelle der 2360 Gramm Selfenpulver die gleiche Menge Schmierseise gegen Ablieferung der entsprechenden Abschnitte der Selfenkarte abgegeben werden darf. Die Bestimmungen treten an die Stelle der Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zu der Veordnung über den Verkehr mit Selfe, Selfenpulper und anderen fetthaltigen Waschmitteln, vom 18. April 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 308).

Berlin, den 21. Juli 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung.

Gemäß der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs kamlers zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1515 (RCG6 Bl. S. 653) wurde dem in Stuttgart wohn⸗ baften, zu Oberbrüͤden, O.. Backnang, geborenen Kaufmann Christ ian Biktor Wild der Handel mit Seife, Seifen pulver und sonstigen Waschmitteln untersagt.

Stuttgart, den 20. Juli 1916.

Köntgliche Stadtdlrektlon. Dr. Schwammberger.

Bekanntmachung.

Gemäß der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs kanzlers zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 (RSBl. S. 6635 wurde dem in Stuttgart wohnhaften, zu Schönebürg geborenen Kolporteur Au gust Maucher der Dandel mit Seife, Selfenpulver und sonst igen Waschmitteln sowte mit Schmierölen und Fetten untersagt.

Stuttgart, den 20. Juli 1916.

Königliche Stadtdirektion. Dr. Schwammberger.

Bekanntmachung.

Gemäß der Bekanntmachung des Stellvertreters deg Reiche⸗ kanzlers zur ,, unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. Sept. 1915 (RGBl. S. 603) wurde dem in Stuttgart wohn. haften und ebenda geborenen Kaufmann Otto Gall der Handel mit Seife, Seifenpulver und sonstigen Waschmitteln untersagt.

Stuttgart, den 20. Jull 1916.

Königliche Stadtdtrektion. Dr. Schwammberger.

Bekanntmachung.

Durch i des Kreigaugschusses des Krelses G

15. Juli 1916 ist der Agent Alfred Fröhlich in

(Norhanlage 31) als unzuverlässige Person vom Hand

geschlossen. ö Gießen, den 17. Juli 1916.

Großh. Kreisamt Gießen. J. V.: Lan germann.

vom teßen aut