Diese Verordnung trltt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 22. Juli 1916. Siegel.) Wilhelm. von Capelle.
Bekanntmachung
über die Wahlen nach dem Gewerbegerichtsgesetz und dem Gesetze, betreffend Kaufmannsgerichte.
Vom 20. Juli 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
Die Amtsdauer der Beisitzer der Gewerbegerichte und der Kaufmannsgerichte wird, soweit sie vor dem 31. Dezember 1917 abläuft, bis zu diesem Tage verlängert.
Berlin, den 20. Juli 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung,
betreffend Aenderung der Ausführungsbestimmungen
zu den Bekanntmachungen über die Höchstpreise für
Petroleum und die Verteilung der Petroleum—⸗ bestnde vom 1. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 360).
Vom 23. Juli 1916.
Auf Grund des 8 3 der Bekanntmachung über die Höchst⸗ preise für Petroleum und die Verteilung der Petroleumbestände vom 8. Juli 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 420) in der ed agg der Bekanntmachung vom 1. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 350) wird bestimmt, daß im 5 1 der Bekanntmachung, betreffend Jö zu den Bekanntmachungen über die Höchstpreise für Petroleum und die Verteilung der Petroleumbestände vom 1. Mai 1916 m eh S. 350) als Zeitpunkt der Beendigung des Absatzverbots an die Stelle des 51. August 1916 der 20 Auguft 1916 tritt.
Berlin, den 23. Juli 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Karl Friedenberg in Nürnberg, Celtig⸗ platz 5 (Geschäftsräume: Pillenreutberstraße 25 und Peter Henlein⸗ straße 77) wurde gemäß 51 der Bundesratsperordnung vom 23. Sep- tember 1915 über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel der Han del mit Lebensmitteln aller Art, insbesondere mit Salatölersatz, und die Vermittlung eines solchen Handels untersagt.
Nürnberg, den 14. Jult 1916.
Stadtmaglstrat. Bräutigam.
Bekanntmachung.
Dem 1 Georg Bürck, Gänsemarlt 52, wird auf Grund von 8 2, Absatz 2 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 die Wiederaufnabme seines Handels betriebes, nachdem seit der Untersagung 3 Monate verflossen sind, gestattet.
Hamburg, den 24. Juli 1916.
Die Deputation für Handel, Schlffahrt und Gewerbe. Strandes.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 166 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 5338 eine Verordnung, betreffend Abänderung der Prisenordnung vom 30. September 1909 (Reichs⸗Gesetzbl. 1914 S. Ab, 441, 481, 509; 1915 S. 227; 1916 S. 437), vom 22. Juli 1916, unter Nr. 5339 eine Bekanntmachung über die Wahlen nach dem Gewerbegerichtsgesetz und dem Gesetze, betreffend Kauf⸗ mannsgerichte, vom 20. Juli 1916, und unter Nr. 5349 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Ausführungshestimmungen zu den Bekanntmachungen über die Höchstpreise für Petroleum und die Verteilung der Petroleum— bestände vom 1. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 350), vom 23. Juli 1916. Berlin W. 9, den 25. Juli 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Landeshauptmann der Provinz Ostpreußen von Berg in Königsberg i. Pr. zum Oberpräsidenten der Provinz Ost— preußen zu ernennen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministertum infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Wetzlar getroffenen Wahl den Apothekenbesitzer Siegmund Hiepe daselbst als un⸗ besoldeten Beigeordneten der Stadt Wetzlar auf fernere sechs Jahre bestätigt.
Allerhöchster Erlaß,
betreffend Bau und Betrieb der in dem Gesetze vom 17. April 1916 (Gesetzsamml. S. 39) vorgesehenen neuen Eisenbahnlinien usw.
Vom 8. Juli 1916.
der rechts⸗ und linksrheinischen Eisenbahn bei
nach Bengel dieser Haupteisenbahn ist der Eisenbahndirektion in Saarbrücken, die Leitung des Betriebs der Teilstrecke von Neuwied bis Coblenz der Haupteisenbahn Neuwied — Coblenz— Bengel sowie der Verbindungsbahn zwischen der rechts⸗ und linksrheinischen Eisenbahn bei Remagen der Eisenbahndirektion in Cöln zu übertragen.
Zugleich bestimme Ich, daß das Recht zur Enteignung und dauernden Beschränkung des Grundeigentums, das zur Bauausführung nach den von Ihnen festzustellenden Plänen en ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen Anwendung nden soll:
1. für die Haupteisenbahn von Losheim nach Sankt Vith
und von Neuwied nach Coblenz und weiter auf dem
bindungsbahn zwischen der rechts⸗ und linksrheinischen Eisenbahn bei Remagen, ; ö. die zweiten Gleise auf den Strecken Volmarstein — orhalle, Bartenstein Miswalde und Riesenburg — Czersk sowie die dritten und vierten Gleise auf den Strecken Czersk — Konitz und Bengel — Ehrang, soweit das Enteignungsrecht bei ihnen nicht bereits nach den eltenden gesetzlichen Bestimmungen oder einem früheren landes⸗ . Erlasse Platz greift. ich Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zu veröffent⸗ en. Großes Hauptquartier, den 8. Juli 1916. Wilhelm.
von Breitenbach. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Erlaß des Staatsministeriums,
betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗
eignungsverfahrens bei der Herstellung der Stark
stromleitung von dem Kraftwerke Vereinigte Ville
nach Troisdorf Oberlar) durch das Rheinisch-West—
fälische Elektrizitätswerk, Aktiengesellschaft in Essen a. R.
Vom 11. Juli 1916.
Auf Grund des 51 der Allerhöchsten Verordnung, be⸗ treffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Be⸗ schaffung von Arbeitsgelegenheit und Beschäftigung von Kriegs⸗ gefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom V. März und 25. Sep⸗ tember 1915 (Gesetzsamml. S. 57 und 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften der Verordnung bei der Herstellung der Starkstromleitung (100 000 Voltleitung) von dem Kraftwerk auf der Braunkohlen⸗ grube Vereinigte Ville im Landkreise Cöln bis zu der bei Troisdorf (Oberlar) im Siegkreise zu errichtenden Haupt— Schalt- und Umformungsstelle Anwendung findet, nachdem dem Rheinisch⸗Westfälischen Elektrizitätswerk, Aktiengesellschaft in Essen an der Ruhr, das Enteignungsrecht für den Bau der gedachten Leitung durch den auf Grund Allerhöchster Er⸗ mächtigung ergangenen Erlaß des Staatsministeriums vom 30. Juni 1916 verliehen worden ist.
Berlin, den 11. Juli 1916.
Das Staats ministerium. von Breiten bach. Beseler. Freiherr von Schorlemer. von Loebell.
Sydow. Helfferich.
Bekanntmachung.
Aus der Karl Haase-⸗Stiftung für die akademische Höochschule für die bildenden Künste zu Berlin ist durch Beschluß des Kuratoriums dieser Stiftung dem Studlerenden der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste Bild— bauer Joachim Karsch aus Breslau ein Stipendium von 1000 für das Jahr 1. Oktober 1916/17 verliehen worden.
Charlottenburg, den 25. Juli 1916.
Der Vorsitzende des Kuratorlums der Karl Haase- Stiftung. A. .am pf, Direktor der Königlichen akademischen Hochschule ; für die bildänden Künste.
Bekanntmachung.
Wir haben dem Kaufmann Robert Herrmann, Pregeltor 1, wieder den Handel mit Metallen, aber erst vom 1. August d. J. ab, gestattet.
Insterburg, den 20. Juli 1916.
Die Stadtpollzeiverwaltung. Brettschneider.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel ist dem Kaufmann Walter Schulz in Allenstein i. O stpr., Kaiserstraße Nr. 30, der Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie die Vermittlung eines derartigen Handels wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.
Allenstein, den 20. Juli 1916.
Die Stadtpolizeiverwaltung. G. Zülch.
Bekanntmachung.
Der Händlerin Marig Anziutti in Bochum, Alleestraße 99, ist auf Grund des 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 603) der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, inäbesondere Nahrungs⸗ und Futter⸗ mitteln aller Art, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter sagt worden.
Bochum, den 20. Juli 1916.
Der Polizeipräsident. J. V.: Werther, Reglerungsassessor.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 4 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung mit 5 1 der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Kaufmann Konstantin Esser in Cöln den Handel mit Eichenrinde untersagt. Cöln, den 21. Juli 1916.
Der Gouverneur der Festung Cölu: von Zastrow, Generalleutnant.
— —
— ferner des Betriebs der Teilstrecke von Coblenz
rechten Moselufer nach Bengel sowie für die Ver⸗
Bekanntmachung.
Dem Metzgermeister Christian Löhr in Westerburg hahe ch auf Giund der Betanntmachung des Bundesrats vom 23. Scy— tember 1915 (RGGBl. v. 1915 S. 603), betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, und der dazu vom Herin Mintster für Handel und Gewerbe erlassenen Aueführungsbestimmungen vom 27. September 1915 den Handel mit Fleisch und Fleisch. waren vom 21. Juli 191 ab wegen Unzuverlässigteit in bezug auf diesen Handel untersagt.
Westerburg, den 21. Juli 1916.
Der Landrat. J. V.: Hecking.
Bekanntmachung.
Dem Wein⸗ und Zigarrenhändler Adam Sachs in Saar«; brücken III, Rathausplatz Nr. 2, habe ich auf Grund des § 1 der Bundegsratsverordnung vom 23. September 1915 (RGéGl. S. 603) den Handel mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt.
Saarbrücken, den 20. Juli 1916.
Der Königliche Poliieidirektor. J. V.: Sommer, Reglerungsassessor.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 21 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 11525 einen Allerhöchsten Erlaß, betreffend Bau und Betrieb der in dem Gesetze vom 17. April 1916 (Gesetzsamml.
1916. und unter
Nr. 11 526 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der Herstellung der Starkstromleitung von dem Kraftwerke Ver— einigte Ville nach Troisdorf (Oberlar) durch das Rheinisch— Westfälische Elektrizitätswerk, Aktiengesellschaft in Essen a. R. vom 11. Juli 1916.
Berlin W. 9, den 24. Juli 1916.
Königliches Gesetzlammlungsamt. Krüer.
Aichtamtliches.
Dentsches Reich. Preußen. Berlin, 25. Juli 1916.
In der am 24. Juli unter dem Vorsitz des Staatsministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Helfferich abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Bekanntmachung über die Höchstpreise für Brotgetreide, für Gerste und für Hafer, vom 23. Juli 1915 die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelangt der Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend die Ein— fuhr von Fohlen. Ueber die Vorlage, betreffend einen dritten Nachtrag zu den Bestimmungen über die Verwendung der Reichsmittel, die zur Unterstützung von Gemeinden auf dem Gebiete der Kriegswohlfahrtspflege bereitgestellt sind, wurde Beschluß gefaßt.
Am 18. Juli 1916 verschied hierselbst im 87. Lebensjahre der Präsident des Bundesamts für das Heimatwesen a. D., Wirkliche Geheime Rat Gustav Adolf Weymann, Ritter des Eisernen Kreuzes von 1870,71.
Weymann trat nach beendetem Studium der Rechte am 16. April 1852 in den preußischen Justizdienst. Er verfolgte die richterliche Laufbahn, in der er zuletzt als Stadtgerichtsrat in Berlin und Hilfsarbeiter beim Kammergericht tätig war. Im Jahre 1873 wurde er zur Hilfsleistung in das damalige Reichskanzleramt einberufen und hier 1874 zum Regierungsrat und ständigen Hilfsarbeiter, 1877 zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat und 1882 zum Geheimen Oberregierungsrat ernannt. Im Jahre 1889 erfolgte seine Ernennung zum Präsidenten des Bundes⸗ amts für das Heimatwesen. Daneben war er in den Jahren 1887 bis 1992 Präsident des Kuratoriums der Physikalisch⸗ Technischen Reichsanstalt und in den Jahren 1886 bis 1889 Vorsitzender des Oberseeamts. Durch Allerhöchstes Patent vom 13. April 1891 ist ihm der Charakter als Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat mit dem Range eines Rats erster Klasse und durch Allerhöchstes Patent vom 1. April 1901 der Charakter als Wirklicher Geheimer Rat mit dem Prädikat Exzellenz verliehen. Nach mehr als 50 jähriger Dienstzeit wurde ihm unter Verleihung des Königlichen Kronenordens JL. Klasse der Abschied in Gnaden erteilt.
Der nunmehr in ehrwürdigem Alter Entschlafene hat während eines Zeitraums von dreißig Jahren dem Reiche an hervorragender Stelle in unermüdlicher Pflichterfüllung wert— volle Dienste geleistet. Neben seiner amtlichen Tätigkeit hat er in umfassender Weise kirchlichen und Wohlfahrtseinrichtungen opferbereite Mitarbeit gewidmet. Sein Andenken wird stets in hohen Ehren gehalten werden.
Der Eisenbahndirektionspräsident Rüdlin ist mit Urlaub von hier abgereist.
Durch die Bundesratsverordnung über den Ver— kehr mit Oel früchten und daraus gewonnenen Pro— dukten vom 15. Juli 1915 sind bekanntlich die aus Raps, Rübsen, Hederich und Ravision, Dotter, Mohn, Lein und Hanf der inländischen Ernte gewonnenen Früchte (Oelfrüchte) be⸗ schlagnahmt und an den Kriegsausschuß für Oele und Fette, Berlin NW. 7 (Unter den Linden 684) zu liefern. Wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, mußte der Kriegsausschuß für Oele und Fette verschiedentlich feststellen, daß in landwirt⸗ schaftlichen Kreisen Unklarheit darüber besteht, ob die Bundes— ratsverordnung vom 15. Juli 1915 auch für die Früchte der Ernte 1916 gültig ist. Demgegenüber ist festzustellen, daß die Verordnung nach wie vor Geltung hat und nur in folgenden Punkten die Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Oelfrüchten und daraus gewonnenen Produkten vom 15. Juli 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 438) durch die Bekanntmachung vom 26. Juni 1916 geändert worden ist.
1) Zu den beschlagnahmten Oelsaaten treten Senf und Sonnen⸗ blumensamen hinzu.
2) Die Bestimmung der Bundegragteverordnung vom 15. Juli 1915, daß Saatgut aus anerkannten Saatgutwirtschaften der Be⸗
schlagnahme nicht unterliege, ist aufgehoben, also auch die Besitzer
S. 39) vorgesehenen neuen Eisenbahnlinien usw., vom 8. Juli
merlannten Saatgutwirtschaften müssen ihre Oelfrüchte dem aan schuß ablielern. *. ᷣ . Die Vestimmung, 3. Vorräte, welche in der Hand eines mmerg 10 kRg nicht übersteigen, und Mohnvorräte, sowelt sie in d hauswirtschast des einzelnen zur Herstellung von Nahrungg— ch erforderlich sind, der Beschlagnabme nscht unterliegen, ist ge— am worden. Demgegenüber ist vielmehr bestimmt worden, daß undwirte bis zu 80 Eig. elsaaten zur Herstellung van Nahrungg— em in ihrer Eigenwörtschaft zurückhalten dürfen. Die so zurück. enen Mengen von Qelsagten dürfen von den Oelmüblen nur e Borlegung eines Erlaubniescheins, welchen die Ortsbehörden hselen rut Verarbettznng angenommen werden.
h Ber Prelg von Mohnsaat ist von 80 auf 5 für 100 Eg köhl worden. Der Preig für Sonnenhlumenkerne ist auf 40 4 n fir Senfsaat auf 0 * für 100 kg festgesetzt worden.
) Durch die . vom 26. Juni 1916 ist bereits b bestimmt worden, daß für Oelfrüchte aus der Einte 1917 die
et giltigen Preise im . erhzht werhen. 9
Das für die Verrechnung maßgebende Gewicht ist dasjenige, hi durch vereidigte Verwleger D. den Empfangsstationen fest⸗ at wird, someit Lieferungen in ganzen Wagenlanungen in Frage men. Bei Aufgabe von Stückgut ist das von Beauftragten des
l bei der Lieferung auf der Dezimalwage festgestellte Gewicht
gebend.
i Landwirte oder Vereinigungen von Landwirten, welche selbst⸗ onnene Oelfrüchte abliefern, haben das Recht, auf Antrag für den cen Bedarf auf je 1090 kg abgelieferter Oelfrächte die käufliche herlassung von bis zu 35 kg Oeltuchen von der Bezugsvereinigung ö Deutschen Landwirte zu beanspruchen.
Dele, Oelkuchen und Oelmehle, die aus den den Erzeugern slassenen Mengen entfallen, verbleiben den Erzeugern. Im hren ist die Bundesratsverordnung vom 15. Juli 1915 un— rindert geblieben.
Alle Oelsaaten sind daher mit Ausnahme der durch die krorduung für den eigenen Gebrauch freigegebenen Mengen m Kriegsausschuß oder den von ihm ernannten Kom⸗ ssionären abzuliefern.
Der 5 10 der Bundesratsverordnung vom 15. Juli 1915 hhält die Strafbestimmungen für die gegen die Verord⸗ ng Verstoßenden. Danach wird mit Gefängnis bis zu Nionaten und mit Geldstrafe bis 1500 „6 bestraft:
Wer Vorräte, zu deren Lieferung er nach 5 1 verpflichtet ist, heine schafft, zerstört, verarbeitet, verbraucht oder an einen anderen den Kriegsausschuß liefert.
27 Wer eine ihm nach 52 Abs. J obliegende Anzeige nicht in mgesetzten Frist erstattet oder wer wissentlich unvollständige oder iichtige Angaben macht.
) Wer der Verpflichtung zur Aufbewahrung und pfleglichen schandlung (5 3 Abs. 2) zuwiderhandelt.
h Wer den nach 5 9 erlassenen Ausführungebestimmungen zu⸗ Lderhandelt.
In der Bundesratsverordnung vom 26. Juni 1916 werden se obengenannten Strafen noch ausgedehnt auf:
3) Wer ohne Vorlegung und Abnahme eines Erlaubnisscheins gelfruchte zur Verarbeitung annimmt.
1
In Anerkennung der Belastung, die durch hohe Früh⸗ rtoffelpreise für die minderbemittelte Bevölkerung leicht sstehen kann, hat sich das Reich, wie durch „W. T. B.“ igeteilt wird, bereit erklärt, den Gemeinden, die diese nrtoffeln Minderbemittelten und Kriegerangehörigen zum
leinhandelspreise von 9 5 für das Pfund zugänglich machen,
n Drittel des sich hieraus ergebenden Schadens
merstatten, falls die übrigen beiden Drittel von den . und den Gemeinden zu gleichen Anteilen getragen erden.
Das durch Bundesratsbeschluß vom 24. Juli 1916 er⸗ ssene Einfuhrverbot für Fohlen im Alter bis zu 4 Jahren ah verhindern, daß Aufkäufer im Auslande durch ochtreiben der Preise die Landwirtschaft schädigen. Wie durch . T. B.“ mitgeteilt wird, kann das Königlich preußische andwirtschaftsministerium Ausnahmen von dem Verbot slossen und wird auf dieser Grundlage die Einfuhr regeln.
Um der Gefahr einer Ausbeutung der Kriegs— sschädigten durch private Unternehmer und einer den öirklichen Interessen der Kriegsbeschädigten nicht entsprechenden herufsberatung vorzubeugen, bestimmt der Oberbefehlshaber
den Marken, Generaloberst von Kessel, wie „W. T. B.“ eldet, für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Frandenburg auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Be⸗ ngerungszustand folgendes:
J. Es ist verboten: (
I) die öffentliche Ankündigung privater Lehrgänge, welche zum Zwecke der Berufsbtldung Kriegsbeschädigter eingerichtet oder pestimmt und von der zuständigen Provinzialstelle für die Kriegsbeschädigtenfürsorge (für die Stadt Berlin dem Magistratskommissar für die Kriegsbeschädigtenfürsorge, für die Provinz Brandenburg dem Landesdirektor) nicht aus— drücklich anerkannt und zugelassen sind; jede mündliche oder schriftliche Aufforderung an Kriegs⸗ deschädigte zur Teilnahme an privaten Lehrgangen der zu 1 genannten Art; ; jedes einem Kriegsbeschädigten geltende öffentliche oder persönliche (schriftliche oder mündliche) Angebot zum Ver- trieb von Waren jeglicher Art; . Krieggbeschädigten Werkjeuge, Maschinen, Musikinstrumente oder andere dem Erwerbe dienende Gegenstände gegen Sicherheitsleistung oder auf Abschlaßzszahlung jum Kauf
ohne vorherige ausdrückliche Aufforderung des Käufers an
zubieten. II. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu nem Jahre, beim Vorliegen mildernder Umstände mit Haft ker Geldftrafe bis zu 1506 (6 bestraft.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ gen die Ausgaben 1063 und 166 der Deutschen Ver lust⸗ ten bei. Sie enthalten die 589. Verlustliste der preußischen, se 282. Verlustliste der bayerischen, die 307. Verlustliste der ichsischen und die 426. Verlustliste der württembergischen Armee.
Großbritannien und Irland.
Im Unterhause legte der Premierminister Asquith die kreditforderung über 450 000 000 Pfund Sterling der, mit der die gesamten Kriegskredite selt Beginn des Krieges f 2832 Millionen Pfund Sterling kommen.
In der Begründung der Vorlage führte Agguith laut Bericht 8 W. XR. * aus, J ro n der täglichen Kriegskosten auf
dözd ho Pfund Sterling für bie Zell vom 21. Mal bid uni
erwarten.
22. Jull sei im wesentlichen auf dle Ausgaben für Armee, Flolte und Munitlon zurückzuführen. Vie Autgaben für die Flotte hlelten sich auf der früheren Höhe, und eine be⸗ trächtliche Erhöhung sei in der nächsten Zukunft. nicht zu Die Ausggahen für die Armee hätten ihren Höhepunkt im Nobember 1915 erreicht, würden aber im Jull 1916 wohl noch höher steigen und diesen Stand in der nächsten Zukunft beibehalten, wenn nicht eine große Veränderung in der Politik vor- genommen würde. Die Ausgaben für Munition hätten einen Pöhepunkt erreicht und würden vielleicht noch höher steigen. Die Darleben an die Verbündeten und die Dominlons be— trügen im Tagesdurchschnitt 132 000 Pfund Sterling und für die Zeit vom 1. April bis zum 22. Juli 157 Millionen. Churchill be—⸗ mängelte, daß Agqulth keinen Ueberblik über die milträrische Lage gegeben habe. Der Kriegeminister Lloyd George bemerkte, daß eg unmöglich set, sich während der Mitte der Schlacht über die mili⸗ tärlschen Aussichten zu verbreiten; diese selen aber gut. Die engli⸗ schen Generale wären mehr als befriedigt von den erzielten Fort- schritten. Die neuen Bürgerarmeen drängten den gewaltigen Feind zurück, der seine geistigen Kräfte während zweier Menschenalter der Kriegswissenschast gewidmet habe. Was sich auch in dieser oder auch einer anderen Schlacht ereignen möge, er habe keinen Zweifel und hege volles Vertrauen, daß der Sieg gesichert sei. Ein Umstand babe ihm und den leitenden Männern Besorgnis eingeflößt. Sie hätten zwar gewußt, daß die Augrüstung in einer Zeitdauer geliefert worden sel, in der keine Armee der Welt vorber auegerüstet worden sei, die Frage sel aber gewesen, ob Leute mit nur einer sechsmonatigen Ausbildungs— zeit die Ausrüstung anzuwenden wüßten und. imstande wären, die vorzüglichen Geschütze in solcher Weise zu be— dienen, daß sie kleine Zlele auf drei oder vier Meilen Entfernung treffen könnten. Und dies hätten sie getan. Jetzt sei bewiesen, daß die englischen Soldaten ihre gesamten Geistes, und Willenskräfte aufgeboten hätten, um ihre Geschicklichkeit so zu vervollkommnen, daß sie den Sieg für ihr Land erstreiten könnten. Dies sei es, was ihm Vertrauen einflöße. Die Ueberzahl und alle anderen Hilfsquellen seten auf ihrer Seite. Die einzige Besorgnis sei gewesen, daß die Jahre der Ausbildung und Vorbereitung auf seiten elner großen Militärmacht nicht zu überwinden gewesen wären. Die britlschen Soldaten hätten aber gejeigt, daß dies nicht so sel und daß britische Gewandtheit in der Erschließung von Hilfsquellen und geistige Beweglichkeit in wenigen Monaten imstande sem würden, einem Gegner den Sieg zu entreißen, der zu einem Zeitpunkt unüber⸗ windlich erschienen wäre. Die Lehren dieser Schlacht seien, daß die Engländer mit allem Hilfsmaterial, daz ihnen zu Gebote stehe, gegen den Feind drücken müßten, und dann würde der Sieg ihnen gehören. Das Haus setzte die Debatte über die irische Frage fort. Im Laufe der Verhandlungen sagte Redmond, wenn die Bill über den irischen Ausgleich in einigen Elnzelheiten von den zwischen den beiden irischen Parteien und Lloyd George vereinbarten Be—⸗ dingungen abwiche, würden sich die Nattonalisten der ganzen Bill widersetzen. Der Kriegsminister Lloyd George erwiderte, da die Untonisten auf einer Abänderung bezüglich der Teilnahme der Nationa⸗ listen am Reichsparlament nach Herstellung von Homerule bestanden hätten, könne er die Bill nur einbringen, wenn die Nationalisten diese Abänderung annähmen. (Dagegen erhoben die Nationalisten lauten Wider- spruch.) Lloyd George drückte sein tiefes Bedauern darüber aus, daß das Bemühen der Reglerung, den Ausgleich sicherjustellen, obne Grfolg gewesen sei. Carson betonte nachdrücklich die Notwendigkeit einer Einigung zwischen den Nationaltsten und den Ulsterleuten und drückte den lebhaften Wunsch aus, den Ausgleich in seiner ursprünglichen Gestalt durchjusetzen. Er gab dabek unumwunden zu verstehen, daß er der Abänderung, gegen die sich die Nationalisten auflehnten, wenig Bedeutung beilege. — Die letzte Verlustliste enthält die Namen von 230 Offizieren.
Frankreich.
Die Deputierten kammer hesprach gestern die Vor⸗ schläge über die parlamentaxrische Kontrolle der Armee. Nach einer kurzen Rede des Ministerpräsidenten Briand nahm die Kammer einen Vorschlag des Vorsitzenden des Heeres⸗ ausschusses der Kammer an, alle Vorschläge diesem Ausschuß zu überweisen.
— In Lyon ist vorgestern ein Kongreß des Bundes
deutsch-feindlichen Vereinigungen Südost⸗ frankreichs eröffnet worden, der, wie „W. T. 8 berichtet, u. a. die Frage eines Zusammenschlusses der Industriellen und Kaufleute besprach, um gegen die wirtschaftliche Vorherrschaft Deutschlands den Kampf aufzunehmen.
— Die Einberufung der Jahresklasse 1888 hat dem „Petit Journal“ zufolge ziemliche Erregung, besonders in der Landbevölkerung wegen der Gefährdung der Feldarbeit und des Weinbaues, hervorgerufen.
Rußland.
Gestern hat in Warschau unter lebhafter Anteilnahme der Bevölkerung die feierliche Eröffnungssitzung . ersten Stadtverordnetenversammlung staitgefunden, die auf Grund der von den deutschen Behörden verliehenen Stadt⸗ ordnung gewählt worden ist. Der festlich ausgestattete Sitzungssaal des alten Rathauses, des früheren Sitzes der russischen Polizei, bot ein prächtiges Bild. Als Vertreter der deutschen Behörden wohnten, wie, W. T. B.“ berichtet, der Feier⸗ lichkeit Graf Kwilecki und Bürgermeister Dr. Sahm bei; der von den deutschen Reichsbehörden eingesetzte Magistrat war durch den Stadtpräsidenten Fürsten Lubomirski und den Bürgermeister Drzewiecki vertreten. Fürst Lubomirski begrüßte die Ver⸗ sammlung mit einer Ansprache, in der er der lebhaften Freude darüber Ausdruck gab, daß der Rathaussaal seinen rechtmäßigen Besitzern zurückgegeben worden sei. Er rechne bei der Er⸗ füllung seiner schweren Pflichten auf den weisen Rat und die wohlwollende Hilfe der Stadtverordneten. Dann fuhr er fort:
„Wir werden unerschütterlich die Interessen Warschaus hüten und gemeinsam die Verantwortung tragen, wobeh uns das Ziel vor⸗ schweben wird, am Aufschwung und an der Entwicklung zu arbeiten, einen ehernen Mittelpunkt nationaler Kultur zu schaffen, der weit ins Land hinausstrahle und als Beispiel und als Muster diene.“
In einer längeren Rede gab dann der Vorsitzende der Stadiverordnetenversammlung, Rektor der Universität Dr. Drudzinskki, einen geschichilichen Rückblick über die frühere Verwaltungsperiode der Stadt Warschau. Die Wortführer der verschiedenen Parteien verlasen programmatische Erklä⸗ rungen. Für den national-polnischen Block sprach Dr. Babinski. Er legte den Hauptwert darauf, daß die Stadtverwaltung alle Kräfte anstrengen werde, die wirtschaft⸗ liche Kultur Warschaus zu heben, um auf der Grund⸗ lage der bürgerlichen Gleichberechtigung die Not, die der Krieg gebracht habe, zu mildern. In seinem Schluß wort be⸗ tonte der Vorsitzende Dr. Brudzin ski, daß dieser denkwürdige Tag von größter Bedeutung für die Geschicke Polens sein werde, dies gehe auch aus den Zuschriften und Adressen, die den Stadtverordneten von vielen polnischen Orten und Ver⸗ bänden zugegangen seien, hervor. Die Verlesung der Adresse der Stadi Warschau wurde mit lebhaftem Beifall begrüßt. Mit dem Rufe: „Es lebe Polen!“ schloß der Vorsitzende die Sikung.
der
der
Italien.
Vorgeslern hat der Reichsverweser ein Dekret unter⸗ zeichnet, durch das die Grenzmaßnahmen gegen Italien e und Üusländer verschärft werden. In der Regel ist danach feindlichen Staatsangehsrigen und Bürgern von Staaten, mit denen die diplomatsschen Bezlehungen abgebrochen sind, der Zutritt nach Italien verboten. Ausnahmen können unter Er⸗ mächtigung des Ministers des Innern erfolgen.
Niederlande.
Auch der Vorstand des Christlichen Seemanns⸗ verbandes hat in einem Schreiben an den englischen Ge⸗ sandten im Haag gegen das Festhalten der nie der⸗ ländischen Heringsflotte Einspruch erhoben und sich zugleich an den niederländischen Gesandten in London gewandt und um dessen Unterstützung gebeten.
Dänemark.
Die Regierung hat, wie ‚W. T. B.“ mitteilt, einen Gesetz⸗ entwurf über Verlängerung der Jagdzeit vorgelegt, um zur Milderung der Fleischnot auf diese Weise beizutragen.
Schwe den.
Im Anschluß an das gestern mitgeteilte verschärfte Verbot gegen den Aufenthalt fremder Unterseeboote in schwedischem Gebiete ist eine Generalorder erlassen worden, worin einer Meldung des „Schwedischen Telegrammbureaus“ zufolge be⸗ fohlen wird, unmittelbar fremde Unterseeboote anzu⸗ greifen, die sich in schwedischen Gewässern befinden und nicht als neutrale oder Handelsunterseebote erkannt werden.
Norwegen.
Das Storthing hat gestern eine Vorlage des Kon⸗ stitutionskomitees, betreffend die Aufhebung des Ordens⸗
wesens, verworfen. Türkei.
Auf Grund eines in der letzten Parlamentssession ge⸗ nehmigten Gesetzes sind für Kleinasien drei Wirtschafts⸗ direttoren mit den Sitzen in Smyrna, Brussa und Eskischehir ernannt worden, die Handel, Industrie und Ackerbau organi⸗ sieren, das Land in bezug auf die Erzeugungskraft studieren und bie Gründung von einheitlichen Produktionsgesellschaften
betreiben sollen. . Rumänien.
Der französische Gesandte Graf St. Aulaire ist in Bukarest angekommen. Bulgarien.
Die Sobranje hat nach einer Meldung des „W. T. B* das dreimonatige Budgetprovisorium in dritter Lesung, ferner den Gesetzentwurf, betreffend die Lebensmittel⸗ versorgung der Bevölkerung und der Armee sowie die Regelung der Ein- und Aus fuhr, angenommen. Um dem Ausschuß die nötige Zeit zum Studium des Entwurfs zu geben, hat sich das Haus bis 1. August vertagt.
Amerika.
Die amerikanische Regierung hat dem „Vaderland“ zufolge den niederländischen Vorschlag in Erwägung ge⸗ zogen, gemeinsam gegen bestimmte Blockademaß⸗ regeln der Verbündeten, namentlich gegen das Anhallen der Briefpost, vorzugehen. Wie gemeldet wird, sieht sich die amerskanische Regierung in der Lage, den niederländischen Standpunkt anzunehmen.
Australien.
Die „Times“ melden aus Melbourne, daß die Bundes⸗ regierung infolge der andauernden Unruhe in der Arbeiter⸗ schaft, die hauptsächlich durch die beständig steigenden Lebens. mittelpreise verursacht wird, die Preise für Lebens mittel sowie für Arbeitsleistungen und für die Fracht der Küsten⸗ schiffahrt festsetzen wird.
Kriegsnachrichten. Wien, 24. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Russischer Kriegsschauplatz.
Die Lage ist unverändert. Auf den Höhen nördlich des Prislopsattels und bei Lobaczewka in Wolhynien wurden russische Angriffe abgeschlagen. In Ost⸗ galizien südlich des Dnjester wurde das Annähern feind⸗ licher Abteilungen durch Artilleriefeuer vereitelt. Nördlich des Dnjester vollführten unsere Vortruppen mit Erfolg nächtliche Ueberfälle.
Italienischer Kriegsschauplatz.
Gegen unsere Stellungen südlich des Val Sugana und jene im Raume von Paneveggio und Pellegrino setzte der Feind seine heftigen Angriffe ohne jeden Erfolg fort. In den Morgenstunden gingen mehrere iialienische Bataillone von C. Maora entlang des Grenzkammes zweimal zum An⸗ griffe vor, jedesmal mußte der Gegner unter schwersten Verlusten zurückflüchten. Im Gebiete des Monte Zebio scheiterten im Laufe des Vormittags vier Vor⸗ stöße, Nachmittags wiederholten die Italiener noch zweimal den Vorfioß gegen den Nordflügel unserer Front; sie wurden wieder unter den größten Verlusten zurückgeschlagen. Auf den Höhen nördlich und südlich von Paneveggioe wurden drei Angriffe abgewiesen. Während der Nacht brachen noch e ein Angriff gegen Fedaja und die Höhen südlich Pelle⸗ arino im Feuer zusammen. An der Kärntner⸗ und Isonzofront keine Ereignisse von Belang.
Su döstlicher Kriegsschauplatz.
Nichts Neues. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.
Konstantin peel, B. Juli. (B. T. B) Wericht des Sauptquartiers. Auf den verschiedenen Fronten nichts von Be- deutung.