5 8 Die Vorschriften dieser Verordnung finden auf Hersteller von — 4 deren n 9 38. 23 . r 6. 50 6 jentner an Faßbohnen und an sonstigen Gemüsekonserven n r als 5000 handelgũbliche Normaldosen 6 900 Kubikjentimeter Inhalt beträgt, auf . von Sauerkraut, deren Erz⸗ugung im Jahre nicht mehr 10 Doppeljentner beträgt, und 1 Hersteller von Dörr e nn. Dörrgemüse nur für den eigenen Haushalt herstellen, endung.
§ 9 Mit Sefängnis bis zu elnem Jahre und mit Geldstrafe bls zu lebntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird beftraft:
1. wer den auf Grund des § 1 erlassenen Bestimmungen der Reichsstelle für Gemüse und Obst zuwiderhandest:
2. wer entgegen der Porschrlit des 32 Gemüͤsckonserven, Sauerkraut oder Dörrgemüse ohne Genehmigung der zu— ständigen Kriegegesellschaft absetzt;
wer entgegen der Vorschrift des 5 3 Gemüse erwirbt;
wer elne nach S 4 verlangte Aue tunft nicht in der gesetzten Frist erteilt oder wissentlich unvoll ständige oder unrichtige Angaben macht. .
§ 10 Im Sinne dieser Verordnung gelten 1. als Gemüsekonserden: Gemüsekonserben in luftdicht ver⸗ schlossenen Behältnissen, sowie Faßbohnen; 2. als Dörrgemüse: fünstlich getrocknetes Gemüse. ien, stehen den Erzeugnissen gleich. ei Streitigkeiten, ob ein Crieugnis als Gemüsekonserpe, Sauer⸗ kraut oder Dörrgemüse anzusehen ist, entscheidet die Reschsstelle fär Gemüse und Obst endgültig. Sie tst ferner befugt, die Begriffs bestimmungen im Abs. 1 zu ergänzen.
511 Die Vorschrift im 5 2 dieser Verordnung tritt mit dem 15. August 1916 in Kraft. Im übrigen tritt die Verordnung mit dem . der Verkündung in Kraft. Die Verordnung über vor— läufige Maßnahmen zur Regelung des Verkehrs mit Gemüse und Obst vom 25. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 744) wird bezüglich des Gemüses aufgeboben. Berlin, den 5. August 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung
zur Aenderung der Bekanntmachung über die Einfuhr von Käse vom 11. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 159).
Vom 5. August 1916.
Auf Grund von S6 Abs. 2 der Verordnung des Bundes⸗ rats über Käse vom 13. Januar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 31) wird folgendes bestimmt:
1 § 5 Abf. 2 der Bekanntmachung über die Einfuhr von Käse . 11. Mär 1916 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 159) erhält folgende assung: . ö Das Gigentum geht mit dem Zeitpunkt auf die Gesellschaft über, in dem die Uebernahmeerklärung dem Veräußerer oder dem Inhaber des Gewahrsams zugeht. .
Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkändung in Kraft.
Berlin, den 5. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung
der Uebergangsvorschriften zur Verordnung über Speisefette vom 20. Juli 1916. (Reichs⸗Gesetzbl. S. 755 vom August 1916)
Vom 5. August 1916.
Auf Grund des 5 40 der Bekanntmachung über Speise⸗ fette vom 20. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 755) und des §z 1 der Bekanntmachung über die Exrichtung eines Kriegs⸗ ernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 402) wird verordnet:
51
Soweit die Zentral- Einkaufsgesellschaft oder eine Landesvertel⸗ lunggstelle auf Grund der S§5 1, 12 der Verordnung über den Verkehr mit Butter vom 8. Dezember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 807) und des 5 5 der Verordnung über vorläufige Maßnahmen auf dem Ge— biete der Fettversorgung vom 8. Juni 1916 (Reiche, Gesetzbl. S. 447) bis jum 12. August 1916 Butter in Anspruch genommen hahen, finden auf die Ueherlassung der Butter die 85 10 bis 12 der Ver⸗ ordnung über Speisefette vom 20 Juli 1916 mit der Maßgabe An— wendung, daß an Stelle des Kommunalverbandes die Zentral. Ein—⸗ kaufggesellschaft oder die Landesverteiunggstelle tritt. Die Inanspruch⸗ nahme gilt als Verlangen auf käufliche Ueberlassung.
Auf die Rechte und Pflichten der Landesverteilungsstellen finden die Vorschriften des 5 12 Abs. 1 Satz 2 bis 4 der Verordnung vom 8. Dezember 1915 entsprechende Anwendung.
52 . Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Krast.
Berlin, den 5. August 1916. Der Präsident des Kriegsernährungsamts. J V.: von Braun.
Anmeldung
der Treibriemen⸗ und andere technische Leder verarbeitenden Betriebe.
Im Anschluß an die Veröffentlichung vom 25. 7. 16 gibt die Kontrollstelle folgendes bekannt:
Bei der Meldung der Bezugsmenge des Jahres 1913 sind nur diejenigen Mengen an Treibriemen⸗ und anderen technischen Ledern zu berücksichtigen, die im eigenen Betriebe tatsächlich auch verarbeitet wurden. Die eiwa unverarbeitet weiter verkauften Leder dürfen demgemäß bei der Bezugsmenge nicht eingeschlossen werden.
Die Frist zur Einreichung des Meldescheins, betreffend Bezugsmenge und vorhandene Vorräte, wird bis zum 15. 8. 16 verlängert. An diesem Tage muß also spätestens der Melde⸗ schein im Besitz der Kontrollstelle sein. .
Als Stichtag für die Fesistellung der vorhandenen Vorräte bleibt der 8. 8. 16 bestehen.
Berlin, den 4. August 1916. Kontrollstelle für freigegebenes Leder. Blasse. Brem er.
Die von heute ab ur Ausgabe gelangende Nummer 179
Nr. 5374 eine Verordnung über die Vornahme einer all⸗ gemeinen Bestandsaufnahme der wichtigsten Lebensmittel, vom 3. August 1916.
Nummer 180 enthält unter
Nr. 5375 eine Verordnung über die Verarbeitung von Obst, vom 5. August 1916, unter
Nr. 5576 eine Verordnung über die Verarbeitung von Ge⸗ müse, vom 5 August 1916, unter
Nr. 5377 eine Bekanntmachung zur Aenderung der Be⸗ kanntmachung über die Einfuhr von Käse vom 11. März 1916 (Reicht⸗Gesetzbl. S. 159), vom 5. August 1916, und unter
Nr. 5378 eine Bekanntmachung der , zur Verordnung über k 6 vom 20. Juli 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 755 vom August 1916), vom 5. August 1916.
Berlin W. 9, den 7. August 1916.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Präsidenten der Königlichen Oberzolldireltion, Ge⸗ heimen Finanzrat Beck in Breslau zum Geheimen Ober⸗ finanzrat zu ernennen und
dem zurzeit im Kriegsministerium beschäftigten Geheimen Rechnunggrevisor hei der Oberrechnungskammer Libb ert den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
— —
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium an Stelle des bis⸗ herigen Oberpräsidenten von Batocki den Oberpräsidenten von Berg in Königsberg i. Pr. für die Dauer seines dortigen Hauptamts zum Königlichen Kommissar und zum Generallandschaftspräsidenten bei der Osipreußischen Landschaft ernannt sowie .
die von dem Provinziallandtage der Provinz Westfalen am 22. März d. J. vollzogene Wiederwahl des Landes haupt⸗ manns Dr. Hammerschmidt auf fernere zwölf Jahre be⸗ stätigt.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Oberlehrers an der König⸗ lichen Luisenstiftung in Posen Albert Biallowons zum Direktor des städtischen Lyzeums in Eisleben vom 1. Oktober 1916 ab durch das Staatsministerium bestätigt worden.
Bekanntmachung.
Gemäß 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahr zu den Kommunglab gaben einschätzhare Reinertrag aus dem Betrlebssahre 1915/16 bei der Eisern⸗Siegener Eisenbahn-Gesellschaft auf 102 000 S6 festgestellt worden ist.
Elberfeld, den 4. August 1916. Der Königliche Eisenbahnkommissar. Saharth.
Angekommen: Seine Exzellenz, der geistliche Vize⸗ präsident des Eyangelischen Oberkirchenrats, Oberhofprediger D. Dryan der von der Westfront.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 8. August 1916.
In der am J7. August unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Staatssekretärs des Innern Dr Helfferich abge⸗ haltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde dem Ent— murf einer Bekanntmachung wegen Verbots der Frühkäufe von Tabak und dem Entwurf einer Bekanntmachung über Rohtabak die Zustimmung erteilt.
Nach den neuerdings gefaßten Entschließungen übernimmt das Reich, wie durch W. T. B.“ mitgeteilt wird, ein Drittel des Schadens, der den Gemeinden entsteht, wenn Kar⸗ toffeln im Kleinhandel zu folgenden Preisen verkauft werden:
vom 16. Juli bis 10. August . „ II. August w ñ S Pf. ö „15. Septemher. . „16. September 30. September. 6 *.
Voraussetzung für den Neichszuschuß ist, daß die restlichen zwei Drittel von anderer Seite getragen werden. Der Zuschuß wird gewährt für die in den einzelnen Zeitabschnitten im Klein⸗ handel nachweislich abgesetzten Mengen, jedoch höchstens für eine Menge von 11 Pfund auf den Tag und den Kopf der ortsanwesenden Bevölkerung. Von der. Beschränkung auf Minderbemittelte und Kriegerangehörige wird abgesehen.
Zu der Verordnung über vorläufige Maßnahmen zur Regelung des Verkehrs mit Gemüse und Obst, vom 15. Juli 1916 (RGBl. S. 744) wird durch ‚W. T. B.“ mit⸗ geteilt:
Von den nach 5 3 der Verordnung anzeigerflichtigen Verträgen über den Erwerb von Gemüse und Obst sowie von Dörr⸗ gem ü se sind hei der Reichestelle offenbar längst nicht alle eingegangen, ine besondere scheinen von den ogenannten Pacht verträgen aher Obstnutzungen, die auch unter die Vererdnung fallen, nur sebr wenige angezeigt worden zu srin. Im Interesse des zu weiteren Maßnahmen unbedingt erforderlichen eischöpfenden Ucberhlickes muß aber auf die Anzeige sämtlicher Verträge, sewelt sie ganz oder teil⸗ wess⸗ nach dem 1. (bezüglich rer Pflaumen) oder 15. August zu erfüllen sind, der allet hie Wert gelegt werden. Diejenigen, die mit der Anzeige noch im Rückstand sind werden deghalb erfucht,
1
ö ge äumte zur Vermeidung strenger Bestrafung schleunigst
Ungeachtet des Verbotg in 82 der Verordnung scheinen übrigens, wie aus Anzeigen in der Presse hervorgeht, immer noch, 3. Zt. sogar von Gemeinden uw, Obfiverpachtungen und Verkäufe vorgenommen ju werden. Die örtlichen Polizeibehörden werden hierauf ihr be— sondereg Augenmerk richten.
An allen Orten, wo, veranlaßt durch den Aufruf des Kriegsausschusses für Oele und Fette, der Anbau von Sonnenblumen auf Ackerbau nicht geeignetem Gelände erfolgt ist, darf n die Bestimmung der Bundes⸗ ratsverordnung vom 25. Juni 1916, durch die der Preis von 109 kg Sonnenblumensamen auf 15 M erhöht worden ist, mit Freude begrüßt werden. Auf Grund der Verordnung werden den Ablieferern von den Eisenbahn⸗ statio nen nicht 40 3 wie im Vorjahre, sondern 45 K für das Kilogramm Sonnenblumensamen vergütet werden. Als An⸗ nahmestellen von Sonnenblumenkernen kommt sede Station aller deutschen Eisenbahnverwaltungen in Betracht zumeist die Eilgüter⸗ und Güterabfertigungs stellen). Die Eisen⸗ bahnministerien machen darauf aufmerksam, daß die Kerne von den Verkäufern in einem reinen, möglichst staubfreien . ohne Verunreinigung mit Blüten- oder lätterteilen und unvermengt mit anderen Samen abgeliefert werden müssen.
Die Reifezeit der Sonnenblumen ist je nach Aussaat und Art verschieden und reicht von Ende August bis in den Oktober. (Im Westen früher, im Ssten später). Der Kriegsausschuß für Oele und Fette macht darauf aufmerksam, daß ein großer Teil der vorsährigen Sonnenblumenernte zu früh geerntet wurde, was zur Folge hatte, daß bei einem Teil der zur Ablieferung ge— langten Mengen etwa die Hälfte unreif und daher für die Oelgewinnung, beziehungsweise für die neue Aussaat unbrauchbar war. Die Bevölkerung wird deshalb dringend ersucht, in diesem Jahre den im Sommer 1915 gemachten Fehler vermeiden und sich streng an die Vorschriften des vom Kriegsausschuß kostenlos jedermann zur Verfügung gestellten Merkblattes halten zu wollen. Der große Erfolg, den der Aufruf des Kriegsausschusses in der gesamten deutschen Bevölkerung gefunden hat — war doch binnen kurzer Zeit das gesamte zur Versügung stehende Saatgut von rund 58 090 kg vollständig vergriffen — und das gute Gedeihen der Pflanzen in diesem Jahre, das aller— orts beobachtet werden kann, läßt es dringend wünschens— wert erscheinen, daß nicht durch ein zu frühes Abernten das in Aussicht stehende, überaus günstige Ernteergebnis geschmälert wird, sondern unserer Oelbilanz unter voller Ausnutzung aller günstigen Bedingungen zugeführt werden kann.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ liegen die Ausgaben 1087 und 1688 der Deu tschen Verlust— listen bei. Sie enthalten die 601. preußische, die 2396. bayerische, die 312. sächsische und die 436. württembergische Verlustliste.
Oesterreich⸗Ungarn.
Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht eine Verordnung des Gesamtministeriums, wonach in Ausübung des Vergeltungtz⸗ rechts Unternehmen oder Zweigniederlassungen von Unter⸗ nehmen, die vom feindlichen Ausland aus geleitet oder beaufsichtigt werden oder deren Erträgnisse in das feindliche Ausland abzuführen sind oder deren Kapital Angehörigen des feindlichen Autz⸗ landes zusteht, wo immer diese ihren Wohnsitz haben, durch ministerielle Verfügung unter ö. waltung gestellt werden. Durch ministerielle Verfügung kann jederzeit die Auflösung oder der Verkauf einer unter Zwangsverwaltung gestellten Unternehmung angeordnet werden. Die Verordnung findet auch auf Vermögensschaften und Ver— mögensrechte Anwendung.
— Das Amtshlatt veröffentlicht eine Verordnung, wonach bis auf weiteres alle Rechtsgeschäfte, welche die Be för de rung von Waren zur See zwischen ausländischen Häfen auf österreichischen Handelsschiffen oder die Ueberlassung von Schiffsraum an Ausländer bezwecken, verboten werden. Aus nahmen können bewilligt werden, insbesondere für die Be⸗ förberung von Waren, die in das Vertragszollgebiet der öster— reichisch⸗ungarischen Monarchie eingeführt oder daraus aus geführt werden sollen.
Großbritannien und Irland.
Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ ist am Sonntagnachmittag in London am Trafalgar Square eine Protestversammlung wegen der „Ermordung“ des Kapitäns Fryatt abgehalten und eine Entschließung ange⸗ nommen worden, in der Vergeltungsmaßregeln gegen die Deutschen verlangt werden und gefordert wird, daß die „Mörder“ nach dem Kriege den Gerichten überliefert werden. Die Redner forderten außerdem, daß das ganze im Lande vorhandene deutsche Besitztum bis zum Ende des Krieges beschlagnahmt und der ganze deutsche Handel auf mindestens 21 Jahre in Acht und Bann getan werde, ferner daß alle deutschen Kom⸗ mandanten gehängt würden, deren Schuld an U⸗Boottz⸗Morden oder anderen Mordtaten erwiesen würde.
— In der Londoner „Justice“ berichtet A. A. Watts über die Lage des Arbeitsmarktes und erklärt, daß die An⸗ gaben des Ministers Long, England habe keine Arbeitslosigkeit, leider nicht den Tatsachen entspreche. .
Long sollte wissen und wisse es wahrscheinlich auch, so führt er aus, da es in den Listen der Arbeitsbörsen selbst jetzt über 109 000 Arbeinsuchende gebe. Ihm müßte bekannt sein, daß eine sehr große Anjahl von auf den Dockg be⸗ schäͤftigten Personen nur gelegentlich Arbeit finde trotz der einseitigen, ven i zu Zeit erfolgenden Feststellung, daß auf den Vocks eine Ueherfüllung vorhanden sei, eine Tatsgche, die dem Durcheinander in der Verwaltung der Docks und dem Fehlen einer zweckmäßigen Organisatlon der verfügbaren Arbelt zujzuschreiben 2 Außerdem gebe es noch viele Berufe, in denen m eit herrsche; der Londoner Gewerkverein der Schriftsetzer . 12 000 Mitglieder, von denen 2000 im Felde seien, und doch hätte diese Vereinigung in den letzten sechs Monaten an g34 Personen 2859 Pfund Arbeitslosenunterstützung zu jahlen. Wie eg wahr sei, daß in Cgewissen Gewerben Mangel an Arbeitskräften vorhanden wäre, so set es in demselben . unwahr, zu sagen, es gäbe in der bürger⸗ lichen Bevölkerung keine Arheltslosigkeit. Man brauche keine Zeitungen zu lesen und keine amtlichen Statlstiken zu kennen, um dies ju er⸗
fahren. Das tägliche Leben zeige es jedem.
— Die le le Verlustliste enthält die Namen von ffizieren 3. 5180 ö.
Frankreich.
An dem Kongreß des Nationalrates der fran— zösischen n,, Partei in Paris haben über n,. bgeordnete teilgenommen, die ungefähr drei⸗
usend e g. wahrnehmen. Bei der Erörterung der Be— richte des ständigen Verwaltunggausschusses verwahrte sich die rheit laut Bericht des egen die Haltung der Mehrheit, der sie vorwirft, das Parteiorgan allein für ihre Lehren und Interessen auszunutzen. Die Minderheit be⸗ antragte ferner in angemessenem Verhaltnis in dem Propaganda= autzschuß der Partei vertreten zu sein. Der Antrag wurde von den etern der Mehrheit, wie Renaudel u. a., in sehr be— wegter Aussprache bekämpft und die Abstimmung darüber mit 1809 gegen 1000 Stimmen der Minderheit * den Schluß der Tagung verschoben. Italien.
Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ trifft der englische Handelsminister Runciman heute in Italien ein, um im Namen seiner Regierung über wichtige, im Interesse der heiden verbündeten Völker liegende wirtschaftliche Fragen zu verhandeln. Der Handelsminister Denava und der Minister für Seetransporte Arlotta sind von der ita lienischen Regierung beauftragt, die Beratungen mit Runciman zu führen.
Niederlande.
Das Kolonialministerzum ist nach einer Meldung des W. T. B.“ benachrichtigt worden, daß sich in Batavia ein tus chuß gebildet hat, der es sich zur Aufgabe setzt, für eine wirksamere Verteidigung von Niederländisch-⸗Indien einzutreten. Man will zu diesem Zwecke am 31. August in Batavia eine Volkskundgebung veranstalten und im Herbst eine Abordnung nach Holland entsenden, um mit den maßgebenden Stellen über die Einführung einer Miliz und über andere wichtige Interessen Niederländisch⸗Indiens zu verhandeln.
— Im Juli sind an der niederländischen Küste 68 Minen angespült worden; davon waren 39 englischen, Lfranzösischen, 7 deutschen und 21 unbekannten Ursprungs— Bisher sind 656 englische, 62 französische, 219 deutsche und 180 Minen unbekannten Ursprungs angespült worden.
Griechenland.
Zu den bevorstehenden Wahlen erfährt der „Corriere della Sera“ unter anderem, daß die Garantiemächte, falls Venizelos unterliegen sollte, dies als eine Bestätigung der Deutschfreundlichkeit Griechenlands ansehen und durch eine Blockade Griechenland schwer dafür bestrafen würden.
Bulgarien.
Einer Meldung der „Bulgarischen Telegraphen⸗Agentur“ zufolge, veröffentlicht die Preßleitung folgende Mitteilung über das Verhalten der französischen und serbischen Truppen gegenüber der bulgarischen Bevölkerung in den an der giiechischen Grenze gelegenen Gebieten:
Am 2. Jul drangen serblsche und französische Soldaten in das bulgarische Vorf Strupino ein und setzten es von vier Selten in Brand nachdem sie einen Mitttärkordon rings um das Dorf gejogen hatten, damit niemand entrinnen könne. Vile un- glücklichen Bauern mußten ohnmächtig der Zerstörung ihrs in mühsamer Arbeit erworbenen Gigentums zuseben. All- jene, die sich durch Flucht zu retten versuchten, wurden getötet. Die übrigen wurden in zwei Gruppen geteilt. Gine Gruppe aus jungen Leuten beider Geschlechter bestehend, wurde in dag französische Biwack bei dem Dorfe Kosturian gebracht; die zweite Gruppe, be⸗ stehend aus Gretsen, Greisinnen und Kindern, wurde nach dem Dorfe Dragomanck übergeführt. Der Gemeinde vorsteber von Strupino wurde nach Subotzto gebracht und gebenkt. Nu Befehl des Chefg der Abteilung mußten sieben bulqarische Dörfer, darunter Y o zar und Presseng geräumt werden. Ute Revölkerung wurde nach Saloniki abgeführt. Man welß nichts über Tas Sch cksal, das ihr zuteil geworden in; betannt ist nur, daß unterwegs fhr ganzes Vieh und ihre Habseligkeiten von Seiben und Franzosen und von griechlsch sprechenden Gingeborenen geplündert wurden.
Am 6. Juli wurde ein großer Brand in der Richtung von
Dragomanck bemerkt, der von einem brennenden Dorfe, wahrscheinlich Sveti Ilia, berrührte. Dag Dorf Zhorsko wurde gleichfalls von franzüsischen und serbischen Truppen niedergebrannt. Ein Teil des Vorfes Subotzko erlitt dasselbe Schicksal. Ver Gemeindevorsteher und mehrere Bewohner dieses Dorfeg wurden von den Franzosen weggeführt. Man weiß nicht, wag aug ihnen geworden ist. Diese Darstellung genügt nicht, um ein getrenez Bild' von den unbeschrelbllchen Verwüssungen zu geben, die Serben und Franjosen gegen die arme Bevölkerung dieser Gegend vollführen, deren einsiges Veibrechen ist, der bulgarischen Natlon anzugehören.
Asien.
Die Gesandten Rußlands und Großbritanniens in Teheran und die persische Regierung haben nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ am 6. August Noten ausgetauscht, durch die zwischen den drei Ländern ein Ein— vernehmen erzielt worden ist, das die freundschaftlichen Be⸗ ziehungen zwischen England, Rußland und Persien endgültig befestigt und verschiedene Fragen hinsichilich der finanziellen und militärischen Organisation Persiens für alle Teile günstig löst. Was diese letztere anbetrifft, so wird sie im nördlichen Persien durch die Entwicklung einer persischen Brigade mit hie russischer Instruktoren und in Südpersien durch die Bildung genügend starker Kontingente mit Hilfe englischer Instruktoren verwirklicht werden.
Kriegsnachrichten.
Wien, 7. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer Kriegsschauplatz.
,. des Feldmarschalleutnants Erzherzogs Carl.
In der Bukowina ist die Lage unverändert. In den o st galiz ischen ,. führte der gestrige Tag zur Er⸗ . der russischen Höhenstellungen bei Jablo— nica, bei Worochta und westlich von Tatarow. Die Armee des Generalobersten von Koeveß wies im Raume heiderselts von Delatin alfi Angriffe von beträchlicher Stärke ab. Auch am Norbflügel der Armee des Generals von Bothmer schelterten vereinzelte Vorstöße des Gegners.
.
Heeres front des Generalfeldmarschalls von Hindenburg.
Bei Wertelka und Zalosce wird um jeden Schritt Bodens erbittert gekämpft. Bei den Kämpfen um den westlich von Zalotce liegenden heißumstrittenen Meierhof Tro⸗ schianiec, der seit gestern nachmittag wieder in unserem Besitz ist, ließen die . zahlreiche Gefangene in unserer Hand.
Südlich von Stobychwa am Stochod wurde ein Ueber— gangsversuch der Russen vereitelt.
Italienischer Kriegsschauplatz.
Gestern früh setzte das heftige Artilleriefener an der Isonzofront vom Tolmeiner Brückenkopf bis zum Meere von neuem ein. Nach vielstündiger äußerst heftiger Beschießung griffen die Italiener um 4 Uhr Nachmitiags an zahlreichen Stellen des Görzer Brückenkopfes und der Hochfläche von Doberdo an; so entwickelten sich am Monte Sabotino, bei Pevnia und am Monte San Michele erbitterte Kämpfe, die die ganze Nacht hindurch andauerten und auch etzt noch nicht abgeschlossen sind. Gegenangriffe unserer Truppen brachten den größten Teil der von dem Gegner im ersten Anlauf genommenen, ganz zerschossenen vordersten Stellungen wieder in eigenen Besitz. Um einzelne Gräben wird noch heftig gekämpft. Bisher sind 32 Offiziere und 1200 Mann gefangen worden.
Görz steht andauernd unter schwerem Artillerie⸗ feuer, das in der Stadt mehrere Brände verursachte. Mit weittrggenden Geschützen wurde gestern auch Sistiana beschossen. ö An der Tiroler Ostfront scheiterten wiederholte Vor⸗ stöße gegen die Höhenstellungen nördlich von Paneveggio.
Südöstlicher Kriegsschauplatz. Keine besonderen Ereignisse.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Der Krieg zur See.
Kopenhagen, 6. August. (W. T. B.) Die „National⸗ tidende“ meldet aus Kristignia: In letzter Zeit wurden an der Westküste von Norwegen Wracksticke des Wilsondampfers „Aaro“ ans Land getrieben. Ihre Untersuchung ergab, daß der Dampfer wahrscheinlich durch ein Kriegsschiff in die Luft gesprengt worden ist. Man hat nur geringe Hoffnung, daß von den an Bord befindlichen Perfonen jemand ge— rettet worden ist.
Kopenhagen, 7. August. (W. T. B.) Die „National— tidende“ meldet aus Kristiania: Gestern nacht wurde vor Arondal ein norwegisches Schiff aus Kristianla von einem deutschen Unterseeboot angehalten. Da aber gleichzeitig ein englischer Dampfer auftauchte, gab das Unterseeboot das norwegische Schiff frei und brachte den englischen Dampfer auf. Es fuhr mit ihm in südlicher Richtung davon.
London, 7. August. (W. T. B.) „Lloyds“ melden, daß der britische Dampfer „Mount Koninston“ und der Fischdampfer „Loch Lomond“ aus Lowestoft ver— senkt worden sind. Die Besatzung des Fischdampfers ist gelandet.
London, 7. August. (W. T. B.) Lloyds melden, daß der norwegische Dampfer „Naranda“ versenkt worden ist. Ferner soll der englische Dampfer „Espiral“ ver⸗ senkt worden sein; es liegt aber keine Bestätigung dieser Nachricht vor.
Wien, 7. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Am 8. d. M. Vormittags hat Linienschiffsleumnant Banfield mit einem Seeflugzeug ein italienisches Großkampfflug⸗ zeug (Caproni) nach längerem Luftkampf in 2700 Meter Höhe über dem Golfe von Triest abgeschossen und hiermit das vierte feindliche Flugzeug bezwungen. Das Flugzeug stürzte bei Sistiana ab, und verbrannte. Von den Insaffen ift ein Leutnant tot, ein Unteroffizier schwer, ein Unterofffzier leicht verwundet worden. Flottenkommando.
London, 8. August. (B. T. B.) Einer Reutermeldung zufolge ist der norwegische Dampfer „Spiral“ (1378 Br.⸗Reg.⸗To.) torpediert worden.
Bericht über die neununddreißigste, auf der Dentschen Seewarte abgehaltene Wettbewerbprüfung von Marine⸗ Chronometern (Winter 1915 16).
Die 39. Chronometer. Wettbewerbprüfung hat, wie in den Vor— jahren, in der Abteilung 17 der Deutschen Seewarte unter der Leitung des Vorstandes derselben, Professors Dr. Stechert, statt. gefunden. Die Beteiligung war etwas größer als im Vorjahre; im ganzen waren 85 Ch onometer von acht deuischen Firmen eingeliefert worden. Elf dieser Instrumente schieden in der Vorprüfung wieder aus. Die übrigen Chronometer vertellen sich auf folgende Ginlteferer: Cbronometer Werke. Damhurg 20 Chronometer, Eh. Knoblich Ham burg. 2 Chrenometer, L. Kurtz. Münster . W. 1 Chronometer, A. Lange u. Sohne Glashütte i. Sa. 30 Chronometer, F. Ätdecke⸗ Geestemünde 20 Chronomeler, Unton-Glashütte 6. Sa. 11 Ghrono⸗ meter, F. Vetterlein. Glashütte i. Sa. 1 Chronometer, C. Wiegand⸗ Peine 109 Chronometer.
Bei sämtlichen Chronometern waren die in der Aufforderung zur Beteiligung an der 39. Wettbewerbprüfung“ bekannt gegebenen Bedingungen erfüllt. Der Bau der eingelieferten Instrumente war bezüglich der verwandten Unrube, Spirale und Hemmung bei der vor— liegenden Prüfung völlig gleichartig; es fand allgemein die Nickel. stablunruhe, Stahlspirale und Febeirhemmung Anwendung. Sämt⸗ liche eingelleferten Chronometer waren deutschen Ursprungs, es lonnten mithin auch sämtliche Chronometer mit der Anwartschaft auf Preis. erteilung in die Prüfung eingestellt werden. Außer diesen Instru. menten wurden einige Chronometer in der gleichen Wesse wie die Wettbewerbchronometer mitgeprüft. Vor Beginn der Wettbewerb— prüfung fand die übliche Be sicht gung durch von der Deutschen Serwarte berufene Sachverständige stait. Den Sachverfländigen 9 eine doppelte Aufgabe ob; eisteng war festzustellen, ob be säntlichen Instrumenten die vorgeschriebenen Bedingungen über die technische Ausführung erfüllt waren; sorann war ju entscheiden, ob die Chronometer den Anforderungen genügen, die in der Auf⸗· forderung zu der Beteiligung an der 39. Weithewerbprüfung über den „»deutschen Ursprung' enthalten sind, d. h. ob die Jnstrumente, ab— . von k und Nigelstahlunruhe, rein deuischen
rsprungg. sind. Nach einer eingebenden Besichtigung durch die Sachherständigen wurde vom Vorsitzenden festgestellt, ar keine Ver⸗ anlossung vorllegt, eine Ausschließung wegen nicht genügender technsscher Ausführung vorzunehmen eder den deutjchen Ursprung“ der ein. gelieferten Instrumente in Zwelfel ju ziehen. Sämtliche n . konnten demnach in die Prüfung eingestellt werden.
Vor Beginn der — 7 wurden die Chrono meter zunächst elner Lagenprüfung bei 25 5 Neigung unterzogen, um den Unterschled zwischen Flachgang und geneigtem Gang und zwischen den Gängen in entgegengesetzten Neigungen festzustellen. Sodann wurden die Instrumente einer wetteren Vorprüfung bei Zimmer temperatur unterworfen. Diese zweite Vorprüfung diente dem Zweck, den Gangunterschied jwischen dem ersten und zweiten Gangtage der Zugfeder festzustellen. CGhronometer, die den Bedingungen dieser beiden Vorprüfungen nicht genügten, schieden aus der eigentlichen Wetihewerbprüfung aus.
Nach Beendigung der erwähnten Vorprüfungen wurden die FChronometer allmählich auf 30 * C erwärmt. Sodann wurden die Temperaturen
30? 250 20 150 10 10 159 200 250 300 je 8 Tage lang fesigebalten; beim Uehergange von einem Temperatur⸗ abschnitt zum folgenden wurden steis allmähliche Temperaturanderungen vorgenommen. Mährend des letzten Abschnitts (Februar 13 bis 19) wurde die Temperatur allmählich von 30 C bis auf Zimmer- temperatur vermindert.
Die Chronometer wurden während der Prüfung wie in früheren Jahren an jedem zweiten Tage um 10 Uhr Vormittags mit den Normalubren der Abteilung IV der Deutschen Seewarte auf chrono⸗ graphischem Wege verglichen. Zur Herstellung einer unabhängigen Kontrolle wurde außerdem von einem anderen Beobachter an den Tagen, an denen ein neuer Temperaturabschnltt begann, eine zweite Vergleichung in unmittelbarem Anschluß an die erste vorgenommen. Die den Uhrvergleichungen zugrunde liegenden Zeitbestimmungen wurden, wenn die Witterung es gestattete, in viertägigen Zwischen« räumen ausgeführt.
Nach Beendigung der Prüfung wurde die Ableitung der für dle Güte der Ghronometer maßgebenden Zahlen sowie die Einteilung in Klassen auf Grund der erlassenen Bestimmungen vorgenommen.
Nach Beendigung der Wetthewerbprüfung wurden die Chrono— meter in der üblichen Weise einer Besichtigung unterzogen. Besonders eingehend wurde auch in diesem Jahre der augen. blickliche Zustaud des Oeleg, namentlich auf etwaige Ber= änderungen hin, untersucht. Bei einigen Instrumenten? wurden hierbei geringe Farbenveränderungen des Deles festgestellt. Diese Farbenveränderungen waren jedoch nicht anderer Art, als folche auch . gewöhnlichen Verhältnissen im Laufe der Zeit vorzukommen pflegen.
Die geprüften Instrumente verteilen sich prozentisch in folgender Weise 3 die einzelnen Klassen:
Klasse 1 1 III IV
. 09 20 9so 5 9s0 3 0so. Zur Beurteilung des . und zum Vergleich der Leistungen während der vorlfegenden Prüfung mit denen in' früheren Jahren wird in der folgenden Zusammenstellung die projentische Ver teilung der Chronometer auf die einzelnen Klassen angegeben. Hierbei sind die Werte der 11. bis 30. Prüfung zu je fünssährigen Mitteln
vereinigt.
Klasse J III Wettbewerbprüfung O ñ 11.—15. 16.—20.
21. —25. 26. — 30. ferner: 31. 37.
33
34.
2* 59.
369 377 390 415 451 449 453 0 452 0 476 0 462 0 465 0 444 0 461
Zu der vorstehenden Zusammenstellung ist zu bemerken, daß bei der Verteilung der Chronometer auf die einzelnen Klassen berall diejenigen Grundsätze der Beurteilung maßgebend waren, die seit der 22. Wettbewerbprüfung eingeführt worden sind. — Die Zahlen der am Schlusse angegebenen Spalte Xsind aus der Gleichung
= 5p 4 4D. 4 3p 2p. pe
hervorgegangen, wo p, bis p, die vorste henden Prozentzahlen bezeich· nen. Die Zahl X stellt demnach eine Verhältniszahl für die Gesamt⸗ leistung während einer Prüsßung dar. Eine gewisse Willkar liegt natürlich wie bei jeder Klasseneinteilung in einer solchen Beurteilung. Der für die dies jährige Prüfung erhallene Betrag — 451 zeigt im Vergleich zu dem des Morjahres ein Anwachsen. Die in dem letzten Bericht ausgesprochene Ve mutung, daß der damalige Betrag von X — 444 gegenüber dem der 37. Wetthewerbyrüfung zurũckgeblieben ei, weil den Chronometermachern infolge des erstmaltgen früheren Anfangs der Prüfung nicht genügend Zeit für die Feinstellung geblieben sei, wird demnach bestätigt.
Wie in früheren Jahren mußten mehrere Instrumente wegen zu großer Beschleunigung (Akzeleration) in eine ftefer- Klasse versetzt werden. Aus diesem Grunde wurden 4 Chronometer fiatt der erftẽn der zweiten, eins der dritten und eint der vierten Klasse zugewiesen. Ferner wurden aus der gleichen Veranlassung drei In strumente der dritten . der jweiten und eins der vierten statt der dritten Klast= zugeteilt.
Die für die besten Chronometer ausgesetzten Preise wurden der folgenden Instrumenten erster Klasse zuerkannt:
für das Chronometer Chronometer Werke Nr. 765 der erste Prei F. Lidecke 440, zweite A. Lange u. Söhne 224 , drinse F. Lidecke 427 , vierte
— — — — dM 2— 2 — 8868
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2 36. 5—
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38. 39 99.
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A. Lange u. Söhne 72 fünfte A. Lange u. Söhne sech te
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. Der Kürze wegen sind, wie in früheren Jahren, dirjenigen Cbronomęter als zur Klasse V gebörig bezeichnet worden, welche die für die Klasse IV festgesetzten Höchstbeträge der Gaätejablen über- schritten haben.
Etatistik und Volkswirtschaft.
. ( Die häufigsten G&S rzoßbezugepreife für Mehl, Hülsenfrüchte, Evpkartorfeln, Heu und Strod im Juni 1916
amtteit don 0 Vardtrwarkt. 8: Wenenmebl 41a Æ (ta Mel R J. Vorjahre 32 A gelbe
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Bei dem Weinen and Men um die vorgeschriebene Michang. Fẽ nur noch an i Marktorten ne in Cottbus 138. A werden können.
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