1
den Hauptmann und Kompagniechef im Jägerbataillon von . (1. Schlesischen) Nr. 5 Andreas von Brandt,
den Qberst und Kommandeur der 12. Feldartilleriebrigade
iherrn 264 von Steinaecker, den 1 or Freiherrn Haubold von Schleinitz, z. Zt. reslau,
den Nittmeister a. D. Freiherrn Wilhelm von Richthofen in Breslau⸗Heerbeutel,
den Rittmeister und Eskadronchef im Ulanenregiment (West⸗ preußischen) Nr. 1 Albrecht von Trotha,
den Hauptmann im Feldartillerieregiment von Peucker (1. Schle⸗ ischen) Nr. 6 Otto von Saenger,
den Rittmeister der Reserve des Ulanenregiments Prinz August von Württemberg (Posenschen) Nr. 10, Rittergutsbesitzer auf Sponsberg, Kreis Trebnitz, Freiherrn Rudolf von Schlichting,
den Rittmeister im Ulanenregiment (Westpreußischen) Nr. 1 Harry von Hedemann,
estenberg⸗Packisch, den Major im 7. Thüringischen Infanterieregiment Nr. 96
den ö. im Füsilierregiment Nr. 38 Friedrich von
Jin von Gersdorff, den Oberleutnant der Reserve des Magdeburgischen Husaren⸗ regiments Nr. 10, Rittergutsbesitzer Gottlob von Na⸗ thusius auf Hundisburg, Kreis Neuhaldensleben, den Hauptmann der Landwehr, Rittergutsbesitzer Curt von Byern auf Zabakuck bei Genthin, den Hauptmann und Adjutanten einer Infanteriebrigade Oswald von Schier brandt, den Rittmeister a. D. und Rittergutsbesitzer Ernst von Bose auf Ober Frankleben, Kreis Merseburg, . den . a. D. Dr. jur. Heino von Christen auf erleshausen, Kreis Heiligenstadt, den Hauptmann im Generalstabe der Armee Freiherrn Hans⸗ Heinrich von 6 und Gohlau, den Kreisarzt und Medizinalrat Dr. med. Leopold von Ingers⸗ leben in Quedlinburg, den Hauptmann der Landwehrjäger 1, Rittergutsbesitzer Otto von Dae auf Pollitz in der Altmark, den Fideikommißbesitzer Freiherrn Hans von Werthern— Wie he auf Wiehe, Kreis Eckartsberga, den Hauptmann im Anhaltischen Infanterieregiment Nr. 93 Freiherrn Raimund von Gleichen genannt von Ruß— wurm, den Hauptmann der Reserve des Infanterieregiments Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburgischen) Nr. 27, Fabrikbesitzer Hans von Stoephasius in Groitzsch, den Hauptmann im S8. Thüringischen Infanterieregiment Nr. 153 Fritz von Burgsdorff, den — der Reserve des Feldartillerieregiments Nr. 71 Siegfried von Kunow, den Major a. D. und Postdirektor Leopold Schach von Wittenau in Kalbe an der Saale, den Major im 7. Thüringischen Infanterieregiment Nr. 96 Marcel von Rappard, den 7 tmann der Landwehr Victor von Stechow in Damburg, ben Major a. D. Karl von Oven in Düneberg, Bezirk Hamburg, ben Hauptmann und Kompagnjechef im Infanterieregiment Ham burg (2. Hanseatischen) Nr. 76 Curt von Zimmermann, den Hauptmann im Infanterieregiment Graf Bose (1. Thü— ringischen) Nr. 31 Kurt von Lösecke, den Korvettenkapitän a. D. Hugo von Rosenberg in Kiel, den Haupimann im Infanterieregiment Graf Bose (1. Thü⸗ ringischen) Nr. 31 Herbert von Westernhagen, den 1 Freiherrn Walter von Seckendorff in iel, den Rittmeister und Eskadronchef im 2. Hannoverschen Dra—⸗ gonerregiment Nr. 16 Rudolf von Pape, den . im Feldartillerieregiment Nr. 83 Karl von pell, den Landrat Carl von Frese in Emden, LOstfriesland, den Rittmeister und Eskadronchef im Oldenburgischen Dra— gonerregiment Nr. 19 Ernst⸗August von Frese, den Oberleutnant der Reserve des Königeulanenregiments (1. Hannoverschen) Nr. 13 Kurt Freiherin Knigge, den Hauptmann im Infanterieregiment Graf Bülow von Denne— witz (6. Westfälischen) Nr. 55 Alfred Wilhelm von Rosen—⸗ berg⸗Gruszezynski, den Prinzen Moritz zu Schaumburg⸗Lippe in Bückeburg, den Major und Abteilungskommandeur in einem Feldartillerie⸗ regiment Gustav von Vangerow, . den Hauptmann und Führer der Maschinengewehrabteilung Nr. 3 Leo von Pogrell, den Hauptmann z. D. und Bezirksoffizier Louis von Vigny in Koblenz, den Rittmeister im 2. Rheinischen Husarenregiment Nr. 9 Hans⸗Eckart von Byern, den Hauptmann im Infanterieregiment Nr. 136 Eduard von West e rnhagen, den Militärintendanturrat, Hauptmann der Landwehr Kurt von Zeddelmann, den Rittmeister im Jägerregiment zu Pferde Nr. 3 Ernst von Cochenhausen, den Hauptmann im 1. Lothringischen Infanterieregiment Nr. 130 Freiherrn Hans Ludolf von Uslar⸗Gleichen, den Rittmeister im Ulanenregiment König Wilhelm JI. (2. Württembergischen) Nr. 20 Freiherrn Eberhard von Gemmingen⸗Hornberg, den Großherzoglich badischen Kammerherrn, Obergmtmann und Vorstand des Großherzoglich badischen Bezirks amts Adels⸗ 56 Freiherrn Wernher von Rotiberg zu Freiburg in aden, den Hauptmann der Reserve des Feldartillerieregiments Nr. 50, Großherzoglich badischen Amtsrichter Dr. jur. Siegfried von Kirchen heim in Mannheim, den Hauptmann im Generalstabe Kurt von Specht, den Rittmeister im Ulanenregiment König Karl (1. Württem⸗ bergischen) Nr. 19 Freiherrn Dietrich⸗Max von Süß⸗ kind⸗Schwendi., den Rittmeister der Reserve des Dragonerregiments Nr. 25, Gutgbesitzer Freiherrn Ernst von Woellwarth⸗ Lauter burg,
den Hauptmann im 2. Württembergischen Feldartillerieregiment den Sn *
rinzregent Luitpold von Bayern Freiherrn Bruno von König, . den Rittmeister im 2. Badischen Dragonerregiment Nr. 2 Grafen Carl von Wedel,
den e,. und Batterieführer im Feldartillerieregiment r. 60 Bodo von Bülow,
den Rittergutsbesitzer Carl⸗Friedrich von Pentz, auf Cremmelin bei 3 in Mecklenburg,
den Oberstleutnant a. D. und Rittergutsbesitzer Grafen Constantin von Blücher auf Gotthun in Mecklenburg,
den Major beim Stabe des 2. Großherzoglich Mecklenburgischen Dragonerregiments Nr. 18 Wäre von Puttkamer,
den Rittmeister a. D. und Rittergutsbesitzer Carl August v . re, auf Möllenbeck bei Blankensee in Mecklenburg⸗ Strelitz,
den Großherzoglich mecklenburgischen Kammerherrn, Fidei⸗ kommißbesitzer Joachim von Stralendorff auf Gamehl bei Kartlow in Mecklenburg Schwerin,
den Leutnant der Reserve des 1. Pommerschen Feldartillerie⸗ regiments Nr. 2, Rittergutspächter Arndt⸗ Heinrich von Oertzen in Bäbelitz bei Behren⸗Lübchin, Mecklenburg⸗ Schwerin,
den Hauptmann im Feldartillerieregiment Nr. 47 Freiherrn ö Rudolf Hermann Marschall von Bieber⸗ tein,
den Hauptmann im Leibgardeinfanterieregiment (1. Groß⸗ herzoglich Hessischen Nr. 115 Dr. jur. Grafen Constantin von Koenigsdorff,
den Rittmeister im Husarenregiment Landgraf Friedrich II. von Hessen⸗Homburg (2. Kurhessischen Nr. 14 Albrecht Riede sel Freiherrn zu Eisenbach,
den Hauptmann im 1. Kurhessischen Feldartillerieregiment Nr. 11 Siegfried von Schaumberg,
den Major und Kommandeur des 1. Königlich Sächsischen Ulanenregiments Nr. 17 „Kaiser Franz Josef von Oesier⸗ reich, König von Ungarn“ Ernst⸗August von der Wense,
den Rittergutspächter Freiherrn Carl von Walden fels in Mißlareuth im Vogtlande,
den Major beim Stabe des Karabinierregiments, Besitzer des Rittergutes Gleidingen in Hannover, Godert von Reden,
den Hauptmann im Königlich Sächsischen 13. Infanterieregiment Nr. 178 Cuno von Prosch,
den Königlich Sächsischen Regierungsassessor Bernhard von Schönberg in Großenhain,
den Rittmeister a. D. Rudolf von Lücken in Dresden,
den Kapitänleutnant z. D., Königlich bayerischen Kammerherrn Freiherrn Moritz von Nostitz, z. Zt. Neu Bülk,
den Major der Reserve a. D., Rittergutsbesitzer Gotthard Freiherrn Truchseß von Wetzhaufen auf Bündorf in Unterfranken,
den Hauptmann a. D. Alfred von Hake in München.
den Oberstabsarzt, Referenten im Königlich bayerischen Kriegs— ministerium Dr. Friedrich von Ammon in München,
den Königlich bayerischen Kämmerer, Hauptmann im 8. Königlich Bayerischen Infanterieregiment Freiherrn Rudolf von Rettzenstein,
den Königlich bayerischen Hauptmann der Landwehr Grafen Haupt zu Pappenheim, z. Zt. Berlin,
den K Emilius Leopold van Limburg-Stirum im Haag,
den er her Frank Lodewyk Willem van Schuylen burch van Wisch in Silvolde, Provinz Gelderland, Schloß Schuylenburch,
den Hauptmann im Königlich Niederländischen 9. Infanterie⸗ regiment Jonkheer Carel Marius Storm van's Grave sande,
den Advokaten Dr. jur. Jonkheer Johan Willem Schorer in Bloemendaal,
den Jonkheer Pierre Adrien Reuchlin,
den Jonkheer Jan Louis Anne Martens Tiel van Seven⸗ ho ven in Utrecht,
den Grafen Louis Gaspard Adrien van Limburg-⸗Stirum in Arnheim,
den Grundbesitzer Grafen Leopold van Limburg⸗Stirum van Noordwyk in Offem Noordwyk⸗Binnen,
den Arzt Dr. med. Jonkheer Jean Marie Antoine Gevers Leuven in Ede in Holland,
den Dr. jur. Jonkheer Jacob Petrus Hooft Graafland, Wassergraaf in Warnsveld in Holland,
den Grundbesitzer Jonkheer Wigbold Albert Willem van Schuylenburch in Terborg⸗Schloß Wisch,
den Marineoffizier a. D. Baron Emile van Heerdt tot Eversberg in Bloemendaal,
den K. u. K. österreich⸗ ungarischen Kämmerer, Hauptmann und Generalstabschef beim K. u. K. Distrikts kommando in Budapest Dr. pol. Ludwig Szilägyi von Piskärkos,
den Major z. D im Königlich Schwedischen Leibgarderegi⸗ ment zu Fuß Nr. 2 „Göta“ Adolf Einar Theodor von Adlerstrahle in Stockholm,
nach Prüfung derselben durch das Kapitel und auf Vorschlag
des Ordensstatthalters Grafen von Wartensleben, Exzellenz,
auf Carow, zu Ehrenrittern des Johanniterordens zu ernennen.
Die Allerhöchste Kabinettsorder datlert vom 29. Juli 1916.
Deutsches Reich.
Von dem Kaiserlichen Vizekonsulat in Puerto Montt (Chile) ist der Landwirt Einst Junge zum Konsularagenten in Ancud, an Stelle des Kaufmanng Julius Hornickel, be⸗ stellt worden. J
Bekannt machung über Früh käufe von Tabak.
Vom 7. August 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des 53 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
81 Kaufverträge über Robtabak inländischer Ernte aus dem Ernte— jahr 1916 sind nichtig. Dies gilt auch für Verträge, die vor In⸗ krafttreten dieser Verordnung geschlossen sind. 8582 Wer nach dem 10. August 1916 über Rohtebak inländiscker Ernte auß dem Erntejahr 1916 Kaufverträge schlißt oder vermittelt oder sich zum Abschluß oder zur Vermittlung solcher Ve träge erbtetet oder verpflichtet, wid mit Gefängnls bis ju einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mank kbestraft.
53 Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeltpunkt des Außerkrafttretens.
Berlin, den 7. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung nber Rohtabak. Vom 7. August 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des 3 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu . Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
— 1 Der Abschluß von 3. über Rohtabak sowle die Ver⸗ äußerung und der Ciwerb von Rohtabat sind, auch soweit es sich um die Erfüllung hon Verträgen handelt, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung geschlossen sind, verboten.
52 Der Reichskanzler kann von der Vorschrift im 5 1 Auznahmen zulassen und die etwa erforderlichen Sicherun s maßtegeln treffen. Er kann diese Befugntsse einer von ihm ju bezeichnenden Stelle übertragen.
§ 3 Wer der Vorschrift im § 1 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis 6 un einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehmausend Mark estrast.
534 Die Vorschriften dieser Verordnung finden keine Anwendung auf Verträge über Rohtabat inländischer Gente aus dem Erntejahr 1916 sowie auf Verträge über ortentallschen und ihm gleichartigen Tabak.
8
Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttreten.
Berlin, den 7. August 1916.
Der Stelloertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung,
betreffend Ausnahmen von der Bekanntmachung über Rohtabak.
Vom 7. August 1916.
Auf Grund von 8 2 der Bekanntmachung über Rohtabak vom 7. August 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. M20 bestimme ich:
Die Rohtabakausfuhr⸗Prüfungsstelle in Bremen wird er⸗ mächtigt, Ausnahmen von den Vorschriften im 8 1 der Ver⸗ ordnung zuzulassen, wenn durch eine Bescheinigung der Deutschen Zentrale für Kriegslieferungen von Tabakfabrikaten in Minden i. Westfalen nachgewiesen ist, daß der Bezug von Rohtabak zur Fortführung des Betriebs erforderlich ist.
Berlin, den 7. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung wegen Einfuhr von Tabak. Vom 7. August 1916.
Auf Grund der Verordnung über das Verbot der Einfuhr entbehrlicher Gegenstände vom 25. Februar 1916 Reichs⸗ Gesetzbl. S. 111) bestimme ich:
5§1
Die Einfubr von Tabak und Tabakerzeugnissen über die Grenzen des Deutschen Reichs wird bis auf wetteres verboten. Dies gilt nicht für ortentalischen und ihm gleichartigen Tabak.
Die Vorschriften der Bekanntmachung vom 26. Februar 1916 (Deutscher Reichganjeiger Nr. 498 vom 26. Februar 1916) finden auf die Einfuhr von Tabak und Tabakerzeugnissen keine Anwendung.
53 Die Hauptzollämter und die von ihnen ju bestimmenden Zoll⸗ siellen werden ermächtigt, die Einfuhr in folgenden Fällen zu gestarten: 1. für Tabak und Tabakerzeugnisse, die nach Ausweis der Be⸗ gleitpapiere vor dem 7. August 1916 im Ausland zur Be⸗ förderung nach Deutschland mit der Bahn oder im Post⸗ verkehr aufgegeben worden sind; für überfeeischen Rohtabak, der vor dem 7. August 19165 in Europa eingetroffen und von einer in Deuischland ansäsfsigen Firma gekauft ist. Diese Voraussetzungen sind durch eine Bescheinigung des für den Absendeort zuständigen deutschen Konuls nachjuweisen; . 3. für Tahak und Tabakerzeugnisse, soweit sie als Verzehrungs⸗ gegenstände von Reisenden und Fuhrleuten zollfrei sind.
5 4 . . - Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in
Kraft. Berlin, den 7. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung über Aenderung der Preise für Kraftfuttermittel. Vom H. August 1916.
Auf Grund der Bekanntmachungen über den Verkehr mit ö 28. Juni 1915 ⸗ . Kraftfuttermitteln vom 8 Ia gust TPoiß Reichs⸗Gesetzbl. S. 399,
18) und vom 16. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 163) in Verbindung mit 5 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamitöz vom 22. Mai 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 402) wird bestimmt:
Arti kel 1
Im 5§1 der Bekanntmachung über die Preise und sonstigen Vergütungen für Kraftfuttermistel vom 19. August 1915 (Reicht Gesetzbl. S. 50), ergänzt durch die Bekanntmachungen vom 6. Ja. nuar 1916 und vom 265. März 1916 (Reicht⸗Gesetzbl. S. 2, 197),
werden folgende Aenderungen vorgenommen: 1. In Nr. 51 wird der Preig von ‚240 Mark' erhöht auf
300 Mark“.
2. Im Satz? der Anmerkung zu Nr. 5 werden die in Abgang zu bringenden Benräge von 4,36 Mark“ und 3.00 Mark auf „4,45 Mark und „3,75 Mark“ erhöht.
Artikel 11
Dlese Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Die bisherigen Preise bleiben für die Lieferung maßgebend, soweit die Versandverfügung der Bezugsverelnigung dem Lieferung pflichtigen vor diesem Zeitpunkt zugegangen ist.
Berlin, den 5. August 1916. Der Präsident des Kriegsernährungsamts. J. V.: von Braun.
Bekanntmachung zur Durchführung der Verordnung über Gerste.
Vom 5. August 1916.
Auf Grund des 8 1 der Bekanntmachung über die . ug eines Kriegsernährungsamts vom 22 Mai 1916 l S⸗Gesetzbl. S. 403) wird als die nach 3 20 Abf. 1 der ö ; wr r . ö. Ernte 1916 vom 6. Juli
e etzbl. S. 8 uständige Stelle die Reichs⸗ ö bestimmt. J ) . Berlin, den 5. August 1916.
Der Präsident des Kriegsernährungsamts. von Batocki.
Bekanntmachung
über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk— und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung.
Vom 7. August 1916.
Auf Grund des 8 19 der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web⸗, Wirk- und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung vom 19. Juni 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 463) bringe ich folgendes zur öffentlichen Kenntnis:
In dem Verzeichnis der Gegenstände nach der Bekannt⸗ machung vom 10. Juni 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 468), auf welche die Vorschriften der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web⸗ Wirk- und Strickwaren für die bürger⸗ liche Bevölkerung mit Ausnahme der 88 7, 10, 14, 15 und 20 keine Anwendung finden, ist zu streichen:
34. Woll⸗ und Baumwollstoffe (12, 13, 14, 15, 18, 25)
bis zu Längen von 2 Metern. Berlin, den 7. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 12. Juli 1916 entschieden:
Der Aktiengesellschaft Kaliwerke Friedrichshall in Sehnde wird vom 1. Juli 1916 ab für ihren Schacht II eine endgültige Beteiligungsziffer in Höhe von 5,9222 Tausendsteln gewährt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungs— ziffer gemäß 5 12 Absatz 2 des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen vom 25. Mal 1910 für das vierte Jahr nach An— treffen des Kalilagers, d. h. bis zum 31. März 1917, um zwanzig vom Hundert und für das fünfte Jahr um zehn vom Hundert gekürzt wird.
Berlin, den 2. August 1916
(Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. J. V.: Gante.
WVorstehende Entscheidung ist den Kal iwerken Friedrichs— hall, Akt.⸗Ges. in Sehn de, am 7. August 1916 zugestellt
worden. 3 M niich
Königreich Preußen. Finanzministerium.
Bei der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse ist der Buchhalter Leppeck zum Assistenten des genossenschafitztechnischen Bankinspektors ernannt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen
und Forsten.
Die Forstkassenrendantenstelle für die Oberförsterelen Wronke, Hundeshagen und Zirke mit dem Amtssitz in Zirke ist zum 1 Oktober 1916 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 31. August 1916 eingehen.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundezratsverordnung vom 23. September 1916, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RæoGl. S. 6093), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungebestimmungen des Herrn Mnisters für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 habe ich dem hier, Jahnstraße 14, wohnhaften Hermann Lindenberg und dessen Ehefrau Joßhanna, geb. Kaplan, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Leder und Lederabfällen sowie mit sonstigen Gegen ständen des Kriegsbedarfs und des täglichen Bedarfs wegen Uazuver— lässigkeit in bezug auf diesen Handelgoetrieb un tersag !.
Berlin, den 7. August 1916. Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Lehmann.
Bekanntmachung.
Dag Bäckereigeschäft des Bäckermeissers Friedrich Homeister hier, Lindenstraße 44, sist auf Grund des 8 1 der Bekannmmachung des Heichs kan zsers zur Fernhaltung unzuverläfsiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 geschiossen worden. Dem In⸗ haber ist der Fortbetrieb des Geschafts bis auf weltereg unter sagt worden.
Eisleben, den 7. August 1916. Die Poltzeiverwaltung. J. V.: Dr. Fü hr.
Aichtamktliches.
Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 9. August 1916.
Die Kaiserlich deutsche Regierung hat den neutralen Mächten, wie die „‚Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ mitteilt, n. . über die Behandlung von Gegen‘ tänden und Stoffen der Krankenpflege durch die
, räfte der kriegführenden Staaten über—
Durch elne hochberzige Anregung Sesner Malcstät des Könses won Spanien sind die Renglerungen der Riiegsäbrtnben Siaalen zu Aner Eizrierung der Kringe veianlaßt worßen, ob nscht' bie der
nkenpflege dienenden Gegenstände und Stoffe nach Maßgabe einer
J
jwischen ihnen festzustellenden Liste unbedingt als Freigut zu behandeln elen. Eine gleiche Anregung ilt von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ausgegangen.
Die deutsche Negierung hat sich daraufhin sowobl der spanischen wie der amerikanijchen Regierung gegenüber grundsaͤtzlich bereit er⸗ klärt, die ausschließlich zur Pflege von Kranken und Verwundeten dienenden Gegenstände und Stoffe, wie sie in der von der spanischen Regierung vorgeschlagenen Liste enthalten sind, alg unter die Freil iste der Londoner Seekriegerechts klärung fallend zu bebandeln und dem zufolge ihre freie Beförderung jur See zu gewährleisten. Sie hat weiter erklärt, daß bereits vor dem Kriege die auf solche Gegen⸗ stände und Sioffe sich beziehenden Bestimm ungen des Artttels 29 Nr. 1 der Londoner Erklärung in die deutsche Prif⸗nordnung von 309 September 1909 (Reichs. Gesetzbl. 1914 S. 279) unter Ziffer 28 Nr. J aufgenommen worden sind; auch hat sie von der in der Londener Erflärung vorgesehenen Befugnis, Gegenstände und Stoffe der Krankenpflege im Falle eigenen militärlschen Bedarfs anzurordern, bisher niemals Gebrauch gemacht. Vie deutsche Re⸗ gierung hat aber zugleich hervorgehoben, daß sie eine solche Ver— pflichtung nur unter dem Vorbehait der Gegenseitigkeit übernebmen zönne und sich daher nicht mehr für gebunden halten würde, wenn England die Beförderung der erwähnten Gegenstände und Stoffe von einem neutralen Lande nach Deutschland verhindern sollte.
Iniwischen ist allgemein bekannt geworden, daß die britische Regierung, die nach Mittellung der spanischen und der amerikantschen Regierung unrsprünglich die Vorschläge der belden Regierungen än- genommen hatte, sich gleichwohl mit ihnen in vollen Widerspruch gesetzt hat. So bat sie selbst dem amerikanischen Roten Kreuz die Versendung von Gegenständen und Stoffen der Krankenpflege an das deutsche Rote Kreuz untersagt. Vergeblich hat der frähere Präsident der Vereinigten Staaten, Herr Taft, gegen die Haltung der britischen Regierung Protest erhoben; nach englischen Meldungen ist auch dieser Protest ablehnend beantwortet worden Unter diesen Umständen ist Deutschland nicht mebr in der Lage, Gegenstände und Stoffe der Krankenpflege, die in den Bereich der deutschen Seestreitkräfte gelangen, wie bisher ohne weiteres frei passieren jzu lassen. Die deutschen Seestreitkräste werden vlelmehr die Weisung erhalten, in Zukunft von dem ihnen zustehenden Rechte auf Anforderung der in der spanischen Liste aufgeführten Gegenstände und Stoffe im Falle eigenen militärischen Bedarftz Gebrauch zu machen.
Berlin, den 28. Juli 1916.
Aus dem Bericht der Zentral⸗Auskunftsstelle für Aus⸗ wanderer für die Zeit vom 1. April 1914 bis 31. März 1916 ist von besonderem Interesse, daß die Kriegstätigkeit der Zentralauskunft§stelle, der bekanntlich zum Zwecke der Aus— kunftgerteilung, Nachforschung und Bearbeitung von Freilassungs⸗ anträgen durch Erlaß des Reichskanzlers vom 30. September 1914 behördlicher Charakter als eine dem Auswärtigen Amt angegliederte „Reich skommission“ zuerkannt wurde, große Ausdehnung angenommen hat. Die amtliche Vermißten— nachforschung nach Zivilpersonen bildet nunmehr die Haupttätigkeit der Zentralautzkunftsstelle für Auswanderer, während die Bearbeitung der eigentlichen Auskunftserteilung an Auswanderungslustige sich naturgemäß nur in be— scheidenen Gren sen hält. Wie aus dem Bericht hervorgeht, haben sich Personen, die über den Ver⸗ bleib und das Wohlergehen ihrer Angehörigen im feindlichen Ausland behördlicherseits Auskunft wünschen, an die Zentral⸗ Aus kunftsstelle für Auswanderer, Berlin W. 35 (Am Karlsbad 10), zu wenden und dabei möglichst genaue Angaben über die Person und die letzte Auslandsadresse des Gesuchten zu machen. Auch werden durch die Reichskommission Anträge bearbeitet, die darauf hinzielen, kranken oder invaliden Reichs⸗ deutschen in Feindesland die Rückkehr nach Deutschland zu er⸗ möglichen. Die bearbeiteten Anträge auf Nachforschung und Freilassung usw. werden dem Auswärtigen Amt übermittelt, das daraufhin das Erforderliche veranlaßt und das Ergebnis der unternommenen Schritte zur Weiterleitung an die Antrag— steller der Reichskommission zustellt. Bei Rachforschung im neutralen Ausland sind die betreffenden Kaiserlich deutschen Konsulate zuständig. Es ist natürlich, daß die Inanspruchnahme der Zentral— Auskunftsstelle, die anfangs bis zu 230 Personen allein mündlich an einem Tage beschieden hatte, im Verlaufe der weiteren Kriegs⸗ monate infolge der besseren Postverbindungen geringer wurde. Doch war auch weiterhin Gibt doch der für die Zeit von September 1914 bist März 1916, also für 198 Monate, nicht weniger als 117 547 mündliche und schriftliche Anfragen an, das sind durchschnittlich monatlich mehr als 6000. Insgesamt mußten 21 935 Anträge durch Einzelnachforschungen erledigt werden, worunter allein 13992 auf Rußland entfielen. Von Anträgen auf Entlassung von Zivilgefangenen nach der Heimat, die auf Grund des zwischen der deutschen und den feindlichen Regierungen ge— troffenen Abkommens unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, wurden 2673 hearbeitet. Eine besondere Arbeit ist unter anderem aus der Weiterleitung der Briefsendungen von deutschen Zivllgefangenen in Frankreich entstanden. Die Zahl der durch die Zentral-⸗Auskunftsstelle hindurchgegangenen Briefe und Karten betrug vom November 1914 bis zum März 1916 nicht weniger als 131 493 Stück, also monatlich nahezu 8000. Der anfangs auch zu dem Arbeitsfeld der Reichskommission gehörige Geldüberweisungsdienst wurde schließlich wegen Ueberbürdung dieser Stelle am 31. Dezember 1915 von der JZentral⸗Auskunfts⸗ stelle abgetrennt. (W. T. B.) Der heutigen Numn.er des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1089 und 10690 der Deutschen Verlust— listen hei, Sie enthalten die 602 preußische und die 286. bayerische Verlustliste.
Großbritannien und Irland.
Der Präsident des Unterrichtsamts Henderson ist zurück getreten, da es ihm, wie das „Reutersche Bureau“ meldet, un möglich ist, die Pflichten eines Unterrichtsministers und seine mit der Arbeiterpartei zusammenhängenden Aufgaben gleich— zeitig zu erfüllen.
Das Unterhaus hat vorgestern dem, Rotterdamschen Courant“ zufolge ein von dem Kriegsminister Lloyd George eingebrachtes Gesetz angenommen, durch das eine gemischte Militär- und Zivilkommisfion eingesetzt wird, um die im Kriegsamt herrschenden Mißstände zu unter—
suchen. Frankreich.
Der Nationglrat der sozialistischen Partei hat mit 1820 gegen 1075 Stimmen die Priorität für einen vom Minister Sembat unterstützten 26 ßantrag Renaudel an genommen. Dieser weist, wie W. T. B.“ meldet, die Richtung Zimmerwald Kienthal als gefährlich zurück, erklart
jede These, die nicht entschieden das Recht des angegriffenen Landes, sich zu verteidigen, proklamiert, für antisozial und betont im weiteren die Notwendigkeit, von der Regierung Erklärungen zu erhalten, in denen der Wille, einen auf der Wieder⸗ herstellung des 1871 verletzten Rechtes gegründeten dauerhaften Frieden zu erlangen, bekräftigt wird.
Rußland.
Die Presse veröffentlicht einen halbamtlichen Bericht üher die Verletzung der schwedischen Neutralität. Der Bericht bespricht nach einer Meldung der „Schwedischen Telegraphen⸗ agentur“ zuerst die Versenkung des Dampfers „Syria“. Die Untersuchung der russischen Regierung habe ergeben, daß die „Syria“ in schwedischen Gewässern versenkt worden sei, doch habe der russische Befehlshaber geglaubt, in internationalen Gewässern zu sein. Die russische Regierung habe ihr Bedauern über das Vorkommnis ausgedrückt und den Befehlshaber bestraft. Wegen der gekaperten deutschen Dampfer, Worms“ und „Lissabon“ hätten die russischen Behörden eine Untersuchung angestellt, aus der sich indessen nicht ergeben habe, daß die Aufbringung auf schwedischem Gebiete erfolgt sei. Die Frage werde deshalb einem russischen Prisengericht unterbreitet werden. Die schwedische Regierung werde Gelegenheit erhalten, diesem Gericht alle Einzelheiten des Ereignisses vorzulegen. Dies heweise, so sagen die russischen Zeitungen, daß die russische Regierung bemüht sei, die schwedische Neutralität streng zu achten. Sämtliche russischen Behörden hätten hierüber bestimmte Weisungen erhalten.
Italien.
Die Negierung hat dem „Secolo“ zufolge ein Dekret er⸗ lassen, das die Bebauung aller Ländereien zur Pflicht macht. Die Präfeften sind, falls ein Besitzer dem Dekret nicht nachkommt, ermächtigt, die Ländereien den Gemeinden zur Be⸗— bauung zur Verfügung zu stellen.
Dänemark.
Nach einer Meldung der dänischen Postverwaltung ist die Brief⸗ und Paketpost des dänischen Ameritadampfers „Frederik VIII.“ auf der Reise von New York nach Kopen— hagen von den Engländern in Kirkwall veschlagnahmt
worden. Türkei.
Im Amtsblatt wird eine Gesetzesverordnung ver— öffentlicht, wodurch das Finanzministerium ermächtigt wird, bei der deutschen Regierung einen Vorschuß von 25 Millionen Pfund aufzunehmen. Hiervon sollen 20 479 009 Pfund in in Gold rückzahlbaren deutschen Schatz⸗ scheinen flüssig gemacht und der Verwaltung der türkischen öffentlichen Schuld übergeben werden, wogegen Kassenscheine im gleichen Betrage ausgegeben werden sollen. Das Finanz⸗ ministerium wird weiter ermächtigt, von diesen Kassenscheinen fünf Millionen Pfund der deutschen Regierung in Kostantinopel als Darlehen zur Verfügung zu stellen.
Amerika.
Im amerikanischen Repräsentantenhause hat das Kongreß⸗ mitglied Gallivan aus Massachusetts einen Antrag ein— gebracht, in dem er, wie „W. T. B.“ meldet, den Abbru ch der diplomatischen Beziehungen zu England fordert, weil England sich geweigert habe, Thomas Hughes Kelly und Joseph Smith, zwei amerikanische Bürger, denen Unter⸗ stützungsgelder für die leidenden Iren anvertraut waren, landen zu lassen. Der Antrag erklärt, daß in Anbetracht dessen, daß die Männer Pässe und ein perfönliches Schreiben des Staats sekretärs Lansing besaßen, die Haltung England beleidigend sei.
Kriegsnachrichten. Großes Hauptquartier, 8. August. (W. Westlicher Kriegsschauplatz.
Südlich des Kanals von La Basse bis in die Gegend von Loos herrschte lebhafte Feuertätiakeit. .
Zwischen Thiepval und der Somme, besonders bei Pozieres, bei Bazentin⸗le⸗Petit und füpblich von Maurepas setzte der Feind seine heftigen Angriffe fort. Sie führten an einzelnen Stellen zu erbitterten Nahtämpfen, Die im wesentlichen zu unse ren Gunsten entfchie den sind, nur an einzelnen Stellen, so bei Pozièr id östlich v Hem, wird noch gekämpft.
Südlich der Somme wurden Handgranatenabteilungen bei Estrees gewiesen.
Im
vollkommen zu samm südlich wurden Angriffsabsichten im Keime erstick
38 . , 8 zm m m rem. 4 hundert Gefangene sind eingebracht.
2 137 * Cin englische
in unsere Hand.
— * 315. D 57 YIn
klicher Kriegs schaupla Generalfeldmarschall
Am Serwetsch⸗Abschnitt und sädlich daun wurde die Feuertätigkeit gestern lebhafter; feindliche Einzelangrifte warden abgeschlagen. ö
Wiederholte Bemühungen der Stochod Boden zu gewinnen, bl erlitt schwere Verluste.
Westlich von Luck sind im Gan ge.
Nordwesilich von Zalocze sind feindliche Angriffe gescheitert. Südlich don Jalocze wurde im Verein mn Truppen der Armee des Generals Gre fen von Bothmer dem russischen Vordringen durch Segenangriff Salt geboten; hier ind 9 Offiere, üder 709 Mann gefangen genommen, 5 Maschtaengewehre erbentet ö Front des Feldmarschallentnantz Erzderzogt Gar
Südlich des Da jestr sind starke rufnsche Reken gegen di Linie Tlumgez— Oitynia Rar Angrif vorgegangen, De verbündeten Trurnnen haden dorderelteze ruckmwärtige Ste lungen dezogen.