Einziger Paragraph. ;
Die Vefugnis der Gemeinden und weiteren Kommumal— verbände zur Erhebung von Beiträgen auf Grund des Gesetzes, betreffend die Erhehung von Beiträgen für die gewerblichen und kaufmännischen Fortbildungsschulen, vom 1. August 18969 Gesetzsamml. S 733) erstreckt sich auch auf solche öffentlichen Fortbildungsschulen, die nicht von ihnen unterhalten werden.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 29. Juli 1916. Siegel. Wilhelm. von Breitenbach. Beseler. Sydow. von Jagow. Helfferich.
Finanzministe rium.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom N. Mai d. J. hat das Stagtsministerium anliegenden Beschluß vom 17. Juni 1916, betreffend Grundsätze über Anrechnung des Kriegsdienstes auf das Dienstalter der Staats— beamten, erlassen. Hiernach ist bei Regelung des Be— l der Kriegsteilnehm er zu ver⸗ ahren.
Zu den einzelnen Bestimmungen wird noch folgendes bemerkt:
Zu I: Berücksichtigt wird nur eine schlüssig nachgewiesene Verzögerung der Laufbahn, ausgeschlossen sind Ansprüche, die sich nur auf Mutmaßungen gründen.
Bei der Berechnung der anzurechnenden Zeit werden Vor— teile, die durch Notprüfungen, Abkürzung der Vorbereitungs— zeit ꝛc erzielt sind, gegengerechnet.
Zu II: Dem Dienst bei dem Heere usw. ist auch der Dienst in einem dem deuischen verbündeien oder befreundeten Heere usw. gleich zu achten.
Nicht unter den Begriff des Kriegsdienstes fällt die Tästig⸗ keit bei einer der wirtschafilichen Kriegsorganisationen (Kriegs—⸗ gesellschaften), der Dienst bei den Krankenpflegeorganisationen, soweit keine Verpflichtung für den Etappendienst übernommen war, sowie der Zivildienst in der Verwaltung der besetzten fremden Landesteile, soweit der Beamte hierzu nicht von seiner vorgesetzten Dienstbehörde zur Verfügung gestellt war.
Zu II: Wegen etwaiger Anrechnung ist zu berichten.
Zu IV: Desgleichen, sofern der Uebertritt gemäß Abs. 1 und 3 aus nicht in der Person des Uebertretenden liegenden Gründen, oder weil sich die Folgen von Kriegsbeschädigungen . verspätet bemerkbar gemacht haben, nicht unmittelbar er⸗ folgt und eine Anrechnung angezeigt erscheint.
Zu V: Als Ergänzung ist ergangen der Staatsministerial⸗ beschluß vom 30. September 1915 wegen Anrechnung der Friedensdienstzeit der Offiziere (vergl. Erlaß vom 14. De— zember 1915 — 1 9g9309 usw. ). Wo hüiernach über die An⸗ rechnung bestimmter Zeiten und deren Voraussetzung bereits Bestimmung getroffen ist, kommen hierfür die jetzigen Vor⸗ schriften nicht in Betracht.
Berlin, den 28. Juli 1916.
Der Finanzminister. J. A.: Löhle in.
An die nachgeordneten Behörden.
Grundsätze über Anrechnung des Kriegsdienstes auf das Dienst alter der Staatsbeamten. J.
1) Höheren Beamten, bei denen die Fähigkeit zur Be⸗ kleidung ihres Amts von dem Bestehen einer Prüfung abhängt, wird bei Bestimmung des Dienstalters, sofern dieselbe gemäß dem Zeitpunkte des Bestehens zur Prüsung zu erfolgen hat, die Zeit ihres Kriegsdienstes insoweit angerechnet, als infolge des Kriegsdienstes die Ablegung der bezeichneten Prüfung nach⸗ weislich später stattgefunden hat.
2) Mittleren und Kanzleibeamten wird bei Feststellung des Dienstalters, welches für ihre Berufung zur ersten etatsmäßigen Anstellung in Betracht kommt, die Zeit ihres Kriegsdienstes insoweit angerechnet, als sie infolge des Kriegsdienstes die Be⸗ fähigung zur Bekleidung des betreffenden Amtes nachweislich später erlangt haben.
Auf Militäranwärter findet auch 5 15 der Anstellungtz⸗ grundsätze mit seinen Ergänzungen (Beschluß des Bundesrats vom 10. Dezember 1914 Zentr⸗Bl. f. d. Deutsche Reich 1914 S. 624) Anwendung.
3) Wo auch für Unierbeamte die erste etatsmäßige An⸗ stellung von dem Bestehen einer Prüfung abhängt oder wo für die Beförderung in eine höhere Stelle das Bestehen einer Prüfung erforderlich ist, wird den Beamten die Zeit ihres Kriegsdienstes auf das für die Anstellung oder Beförderung maßgebende Dienstalter insoweit angerechnet, als infolge des Kriegsdienstes die Prüfung nachweislich später abgelegt worden ist.
4) Bei allen Beamten ist auf das Diätariatsdienstalter die Kriegsdienstzeit insoweit anzurechnen, als durch sie der Beginn der diätarischen Beschäftigung nachweislich verzögert ist.
5) Anwärtern, welche nach Ableistung des Probe⸗ oder Vorbereitungsdienstes ohne weiteren Nachweis ihrer Befähigung zur ersten etatsmäßigen Anstellung gelangen, wird bei dieser Anstellung diejenige Zeit des Kriegadienstes auf das Besoldungs⸗ dienstalter angerechnet, um die ihre Anstellung nachweislich später erfolgt ist.
6) Wenn die Anstellung oder Beförderung nach der Reihenfolge der Anwartschaft erfolgt und die Anstellung oder Beförderung nach der Anwartschaft, wie sie sich nach den vor⸗ , Bestimmungen ergibt, zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt wäre, als sie tatsächlich stattgefunden hat, so wird das Besoldungsdienstalter so festgesetzt, wie es im Falle der An⸗ stellung oder Beförderung zu dem früheren Zeitpunkt bestimmt worden wäre.
7) Ueber etwaige Anrechnungen auf das Besoldungsdienst⸗ alter, die durch die vorstehenden Bestimmungen nicht getroffen sind, entscheidet der Verwaltungschef im Einvernehmen mit dem Finanzminister. 9
Kriegsdienst im Sinne vorstehender Bestim mungen ist der Dienst bei dem Heere, der Marine, den Schutztruppen vom Tage der Mobilmachung bis zur Demobilmachung oder der Dienst bei der Krankenpflege, sofern er auf Grund einer auch
r den Etappendienst übernommenen Verpflichtung erfolgt, owie der Dienst der für die Verwaltung der hesetzten fremden Landesteile zur Verfügung gestellten Beamten. Dem Kriegs⸗ bienst ist auch die Zeit gleich zu rechnen, während welcher
ein Kriegsteilnehmer der vorbezeichneten Art infolge seiner Gesundheitsschädigung oder aus sonstigen Gründen über die . hinaus beim Heere usw. zurückgehalten werden ollte.
Ob und inwieweit sonstige Dienstverrichtungen, welche für unmittelbare Zwecke des Heeres, der Marine oder der Schutz⸗ truppen guf Anforderung geleistet sind, sowie die Zeit eines K Aufenthalts im Auslande oder in einem Schutz⸗ gebiete dem Kriegsdienste gleich gerechnet werden können, bestimmt, der Vermaltungschef im Einvernehmen mit dem Finanzminister. 2 . .
Dem Kriegsdienste kann bis zum Höächstmaße Monaten hinzugerechnet werden die Verzögerung, die eintritt: I) infolge einer im Kriegsdienst erlittenen und über die
Zeit nach der Beendigung des Kriegsdienstes hinaus wirkenden mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Gesund⸗
heitsscha digung, .
bei denjenigen Kriegstellnehmern, welche ohne Aus⸗
bruch des Krieges innerhalb eines Jahres seit ihrer
Einberufung zum Kriegsdienste zu einer vorgeschriebenen Prüfung hätten zugelassen werden können, infolge der durch den Kriegsdienn verursachten Einbuße in der
Beherrschung des zu dieser Prüfung erforderlichen
Lernstoffs⸗.
Im Falle zu 2 darf die Anrechnung die Dauer der Kriegs⸗
dienstzeit nicht überschreiten.
Die Anrechnung erfolgt durch Beslimmung des Verwaltungs⸗
chefs oder der durch ihn bezeichneten Diensistelle. IV.
Die Anrechnung findet nur statt, sofern der Beamte un⸗ mittelbar nach Beendigung des Kriegsdienstes im Sinne der Nr. II und II Abs. 1 Ziffer 1 oder der Schulzeit sich dem demnächst ergriffenen Berufe im Staatsdienste oder der Vor⸗ bereitung dafür zugewendet hat.
Wieweit im Falle eines späteren Berufswechsels eine An⸗ rechnung stattfinden kann, enischeidet der Verwaltungschef im Einvernehmen mit dem Finanzminister.
Eine Anrechnung von Rriegsdienstzeit im Sinne von Nr. 1— III findet auch zugunsten von höheren und mittleren Staatsbeamten statt, die als ehemalige aktive Offiziere des Heeres, der Marine und der Schutztruppen sowie als ehemalige aktive Deckoffiziere der Marine sich unmittelbar nach Beendigung des Krieges oder ihrem früheren Ausscheiden aus dem Militär-, Marine⸗ oder Schutztruppendienste oder der nachfolgenden Schulzeit der höheren oder mittleren Beamtenlaufbahn oder der Vorbereitung dafür zugewendet haben.
.
Die Anrechnung des Kriegsdienstes auf Grund der vor— stehenden Bestimmungen unterbleibt, soweit für diese Zeit die Bestimmungen über die Anrechnung der Militärdienstzeit auf das Dienstalter der Beamten vom 14. Dezember 1851 und deren Ergänzungen Platz greifen.
Berlin, den 17. Juli 1916.
Das Staats ministerium.
von Breitenbach. Beseler. Sydow.
von Loebell. Helfferich.
von Trott zu Solz. Lentze. Wild von Hohenborn.
Erlaß des Staatsm inisteriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗ eignungsver fahrens bei der Erweiterung der An⸗ lagen des Bremer Vulkans, Schiffbau und Maschinen⸗ fabrik in Vegesack, in der Gemarkung Blumenthal.
Vom 24. Juli 1916.
Auf Grund des 31 der Allerhöchsten Verordnung, be⸗ treffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegs⸗ gefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) mit Nachträgen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57) und vom 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Verfahren bei den Enteignungen für das vom Bremer Vulkan, Schiffbau und Maschinenfabrik in Vegesack, auszuführende, durch Beschluß des Staats⸗ ministeriums vom 13. Juli d. J. mit dem Enteignunggrecht ausgestattete Unternehmen der Erweiterung seiner auf preußischem Gebiet an der Weser belegenen Anlagen in der Gemarkung Blumenthal stattfindet.
Berlin, den 24. Juli 1916.
Das Staatsministerium. von Breitenbach. Beseler.
Freiherr von Schorlemer.
Sydow. Helfferich.
GSekanntmachung.
Dem Kaufmann Joses Franz, Breslau, Charlottenstraße 12, ist auf Grund des 81 Nhyjatz ! rer Bundegratsberordnung vom 23. September 1915 — RGBl. S. 603 — der Handel mit Soda untersagt worden.
Bretzlau, den 2. August 1916.
Ver Königliche Polizeipräsident.
Salmon.
Bekanntmachung.
Gemäß § 1 der Bundegratsverordnung über die Fernhaltung uniuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RG Bl. Seite 603) ist dem Kaufmann Friedrich Knak, geboren am 14. Mär 1577 ir Warin i. M., Kieig Warn, wohnkbast in Altona, Arnoldstr. 47, z Zt. Landst - Ersatzbataillon 2 Hamburg, 3 Kon pagnie, die Herstellung und der Vertrieb von Eiersatz untersagt worden.
Altona, den 8. August 1916.
z Das Polizeiamt. Schnackenburg.
Die von heute ab zur Ausgahe gelangende Nummer 2 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 1152, das Gesetz zur Ergänzung des Geseßes, be⸗ treffend die Erhebung von Beiträgen für die gewerblichen und kaufmännischen Fortbildungsschulen, vom 1. August 1909 (Gesetzsamml. S. 733), vom 29. Juli 1916, unter
Nr. 11528 eine Verordnung über die Verlängerung der Amtsdauer der Handelskammermitglieder, vom 29. Juli 1916, und unter
von
Nr. 11 529 einen Erlaß des Staatsministerlums, betreffend
Anwendung des vereinfachten Enteignungsversahrens bei der Erweiterung der ᷓ des Bremer ure Schiffbau und Maschinenfabrik in Vegesack, in der Gemarkung Blumenthal, vom 24. Juli 1916.
Berlin W. 9, den 9. August 1916.
Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Nichtamtliches. Dentsches Reich.
Breuß en. Berlin, 19. August 1916.
Der Bundesrat ern sitzung; voihe . der der Ausschuß für
melte sich heute zu einer Voll⸗ 6 . für Rechnungswesen sowie Handel und Verkehr Sitzungen.
— ——
Die TrockenkagrtoffelVerwertungs-Gesellschaft m. b. H. Berlin (Teka) macht darauf aufmerksam, daß auch färfoffelmehlhaltiges Puddingpulver den Bestimmungen der Bundegratsverordnung vom 30. November 1915 unterliegt, wonach alle Erzeugnisse der Kartaffeltrocknerei und Kartoffel⸗ stärkefabrikation bei der Teka anzumelden sind.
Am 3. August 1916 ist unter Beteiligung des Reichs, der Vundesstaaten, der Preußischen Landes futtermittelgesellschaft sowie der Gerste verarbeitenden Jndustrien und des Handels die Reichs-Gerstengesellschaft m. b. H. mit der Aufgabe der Bewirtschaftung der Gerste innerhalb des Reichsgebiet gegründet worden. In der Gesellschaftsversammlung sind, wie „W. T. B.“ meldet, die bisherigen Leiter der in Liquidation befindlichen Gersten-Verwertungs⸗Gesellschaft m. b. H., die Direktoren Waldemar Sperling, Carl Weingart, Karl Scheuer, Wilhelm Beige und Georg Lindner zu Geschäftsführern (Direktoren) der Reichs⸗ Gerstengesellschaft m. b. H. bestellt worden. Zur Wahrnehmung der staatlichen Interessen bei der Geschäftsführung ist der Landrat Dr. Hagedorn im Preußischen Ministerium des Innern zum Geschäftsführer und gleichzeitig Vorsitzenden des Vorstands der Reichs⸗Gerstengesellschaft m. b. H. vom Präsidenten des Kriegsernährungsamts bestellt worden.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ liegen die Ausgaben 1091 und 1092 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 603. preußische, die 286 bhayerische, die 313. sächsische und die 437. württembergische Verlustliste.
Bayern.
Die Handschreiben, mit welchen Seine Majestät der Kaiser und König Ihre Königliche Hoheiten den Kronprinzen Rupprecht und den Prinzen Leopold von Bayern zu Feldmarschällen in der preußischen Armee ernannt hat, haben nach der „Korrespondenz Hoffmann“ folgenden Wortlaut:
An deß Kronprinzen Rupprecht von Bayern Königliche Hoheit, Oberbefehlshaber der VI. Armee. Durchlauchtigster Fürst, freundlich lieber Vetter!
In hervorragenden Waffentaten haben die Königlich bayerlschen Truppen in diesem nun schon zweijährigen Kampfe um Deutsch— lands Zukunft deutscke Tapferkeit, Ausdauer und Stärke in glänzender Weise bewiesen! Ingbesondere haben Eure Königllche Hohrit an der Spitze der tapferen VJ. Armee an den Erfolgen unserer Waffen rubmreichsten Anteil. Unter Gurer König lichen Hoheit sicherer und stets jlelbewußter Führung heftete sich alsbald der Sieg an die Fahnen Ihrer Armee, in rascher Folge wurde der Gegner in blutigen Kämpfen ge— schlagen und geworfen und in jäher Ausdauer und helden haftem Aushalien verteidigt die Armee nun seit langem ihre Front, an deren Festigteit der Ansturm des Gegners stets von neuem zusammenbricht. In hingebender Verehrung und in uner2— schütterlichem Vertrauen blick! die Vl. Armte ju Eurer Fönig= lichen Hoheit als ihrem erprobten und bewährten Führer auf, allezeit bereit, auch weiterhin dem Vaterlande den endgültigen Steg zu erkämpfen. Ich aber habe heute den Wunsch, Meine hohe Anerkennung und warmen Dank für solche Leistungen erneut zu betätigen und demselben wie auch Melner Wertschätzung und freund. schaftlichen Gesinnung für Eure Königliche Hoheit dadurch Ausdruck zu gehen, daß Ich Eure Köninliche Hoheit auch zum Generalfeld⸗= marschall in der preußischen Armee ernenne. ⸗
Ich verblelhe mit der Versicherung der vollkommenen Hech— achtung Eurer Königlichen Hoheit freundwilliger Vetter
Wilhelm R.
Großes Hauptquartier, 1. August 1916.
An des Prinzen Leopold von Bavern Königliche Hoheit, Oberbefehlshaber der 1X. Armee. Durchlauchtigster Fürst, freundlich lieber Vetter!
Gure Königliche Hohrit können, seitdem Sie den Oberbefebl über die 1X. Armee an der Ostfront übernommen haben, auf Er⸗ folge zurückblicken, die der höchsten Anerkennung wert sind. Unter Gurer Königlichen Hoheit sicherer Führung haben Ihre kampf⸗ erprobten Truppen mit zäher Tapferkeit ihre ausgedehnte Stellung verteidigt und erst in letzter Zeit von neuem alle Anstürme des Gegners zum Scheitern gebracht. Mit Meinem Dank für die Leistungen der Truppen habe Ich heute besonders den Wunsch, Eurer Königlichen Hohett selbit einen erneuten Beweis Meiner wahren Wertschätzung dadurch zu geben, daß Ich Sie auch, zum Generalfeldmarschall in Meiner Armee ernenne, der Ste als gnädiger Chef jweier Regimenter berelts seit Jahren angehören.
Ich verbleibe mit der Versicherung der vollkommenen Hoch achtung Eurer Königlichen Hoheit freundwilliger Vetter
Wilhelm k.
Großes Hauptquartier, 1. August 1916.
Oesterreich⸗Ungarn.
Ueber die gestrige gn des ungarischen Abgeord⸗ neten hauses, in der dle gef. Karolyi und Apponyi sowie der Ministerpräsident Graf Tisza erklärten, da 6 Angriff auf die Integrität Ungarns big zum äußersten bekämpft werden würde, berichtet das „W. T. B.“, wie folgt:
Der Abgeordnete Graf Michael Karolyl verwies auf sein schon früher betontes Bestreben, eine Richtung in der auswärtigen Polstik zu befolgen, die nicht nur zu den Veibündeten, sondern zu allen
.
*
Machten lge Benlehungen unterhalte, da nur hierdurch Reibungen, die zum . führen, aug der Welt geschafft werden könnten. Alt
Ungar und als ziviltsterter Mensch wänsche er einen baldigen Frieden.
Damit jedoch der surchtbare Wellketeg den erwünschten Erfolg habe, lönne nur rin dauernder Frieden gewöünscht werden. Im mere des Friedeng würde es liegen, wenn sich die Regierung ber die Kriegsziele und Friedenebedingungen äußern wollte. Im Hinblick auf den Vorwurf, Rumaänien tönnte in seiner Haltung eine Kräftigung aggressiwer Tendenzen erblicken, erklärte Kareivis Solange ein Üngar atmet, werden wir unentwegt für die Integr ta Ungarng und für die Verteidigung Sitebenbürgeng kämpfen.“ Der Abg. Graf Albert Appon yt fagte, er und seine Gesinnungegenoffen bekennten sich zu demselben Proglamm wie Karolvt. Auch er wünsche einen dauernden Frieden, der gegenwärtig nur mit Machtmitteln gi Kichert werden könne. Die beste Bürgichaft dafür fehe er in der Ill gung des gegenwärtigen Bündnisses. Der Miniserprästdent Graf is za erklärte, er wolle nur fesistellen, daß bekanntlich ein seht lärmender Teil der rumänlschen Presse seit Ausbruch des Kriegeg alles Mögliche tue, um Rum Ungarn bineinzuhetzen. Diese Peesse stelle die Gruͤndung der Fraktion Karolvi so dar, als ob Karolyi Frieden um jeden Prels und einen Sonderfrieden mit Rußland ersirebe. Karolpi fei dieser Auffassang mit Necht entgegenertreten. Dos Hauz mwiffe sehr gut, daß ibm solche Absichten serglägen., und daß er auch nicht in der Lage wäre, solche Adsichten, falls er sit hätte, zu verwirklichen. Es sei aber at— sache, daß diese lächerliche Verleumdung einen gewissen Eindruck in der rumänischen öffentlichen Meinung und bel der Entente ge⸗ macht habe. Der Ministerpräsident schleß fich nachdrücklich den Ausführungen Karolyts an, daß, solange ein Ungarn lebe, die ungarische Nation jedem Angriff (egen ihre Integrität! big zum äußersten entgegentreten werbe, und suhr fort: Ich ö hier nicht von Rumänien. Denn dort strhen wir ja heute einer feind— seligen Strömung unverantwortlicher Faktoren gegenüber. Ich spreche von unseren Feinden. Ich spreche dapon, daß wir diesen Krieg, der gegen ung geführt wird und den nicht wir entfesselt haken, wetter führen müssen, wenn wir unsere Integrität verteidigen wollen, denn dieser Krieg ist gegn uünsere Integrität gerichtet. Es wird ja auch heute nach ganz effen verkündet, daß man eg auf die Zrstücklung der Monarchte und kesonders des ungart— schen Staates abe esehn haß. Ganz effen wird verkündet, daß man sich in die blutigen Fetzen unsetes Leibes teilen will. Solangt wir einer solchen Lage gegenübersteben, soll in diesem Hause nicht von Frieden, sondern vom Siege gesprochen werden; denn nur der Sieg wird der ungartschen Narlon ihren füntfigen Frieden, ihre künftige Ruhe und ibre künftige Sicherheit verbürgen. Nur er wird ihr den rechtschaffenen Frieden jn Ehren geben, sür den diese unga— Ilsche Natton mit übermenschlicher Heldenmütigkeit wie ein Mann kämpfen wsrd, solar ge als unsere Feinde uns zu dirsem Kampfe zwingen. Jedermann weiß, daß nicht wir ditsen Krieg begonnen haben. Alle Welt weiß, daß wir auch in den Tagen der Kriegserklärung noch und auch sesther im Laufe des Krieges jederzeit zu ehrlichem Frieden bereit waren. Allein die Aufgabe des gegen— wärtigen Augenblicke, und hierin glaube ich, kann es keinen Meinungg= unterschied in diesem Hause geben, wie es auch keinen draußen im Lande gibt, die Aufgabe und Pflicht des gegenwärtigen Augenblicks ist, mit Anspannung aller unserer Kräfte den mannhaften Kampf bis zum endgültigen Stege fort- zufetzen.“ (Langanhaltender lebhafter Beifall)
Frankreich. Tie „Humanité“ veröffentlicht die vorgestern von der
französischen Zensur unterdrückte Resolution der Minder heit des Landesausschusses der soz ialistischen Partei
Frankreich 3. Sie spricht davon, daß die Völker den Frieden herbeisehnten, die für den Krieg verantwortlichen Regierenden ihn aber fortsetzten und über die Kriegsziele beharrlich nur all— gemeine Worte und doppelsinnige Redensarten machten. Sie gibt der berechtigten Unruhe über die herausfordernde Rede Poincares in Nanch und über die Ansprüche des russischen Imperialismus Ausdruck und verlangt, die französische Regierung solle unverzüglich ihre und ihrer Verbündeten Kriegsziele be⸗ kanntgehen und jeden Vermittlungs- oder Schiedsgerichts⸗ varschlag günstig aufnehmen. Italien.
In die amtliche Bannwarenliste (Erlaß vom 2. Fe⸗ hruar 1916) sind nach dem „Corriere della Sera“ noch folgende Gegenstände aufgenommen worden:
Metallijche Chlorberbmdungen, ausgenommen Chlornatron, halb⸗ metallisch Chlorverbindungen, halogene Kohlenstoffoeibindungen, Stärke, Borax, Borgxfäure und andere Chlorverbindungen, Sabarilla— samen und dessen Präparate, Gold, Silber, Banknoten und alle handelsfähigen Kreditdokumente und tealssterbaren Eitel.
Dänemark.
Aus Anlaß der Mißstimmung, die die Anhaltung beziehungsweise Aufbringung der Tampfer „Cimbria“ und „Y dun“ hervorgerufen hat, und verschiedener in der Tagespresse daran geknüpfter unrichtiger Be⸗ trachtungen, wird dem „Ritzauschen Bureau“ von zu— ständiger Seite mitgeteilt, daß Kriegsschiffe kriegführender Staaten nach dem Völkerrecht auf offener See befugt sind, jedes Handelsschiff anzuhalten und zu untersuchen, ferner daß das Passieren von Prisen durch dänisches Seegebiet aus⸗ drücklich durch Anordnung Nr. 293 vom 20. Dezember 1912, 5 1 und auch in Uebereinstimmung mit Artikel 10 der 153. Haager Konvention vom 18. Oktober 190 erlaubt ist.
Norwegen.
Nach einer Meldung der „Nationaltidende“ haben die Engländer für die Lieferung von Kohlen und Fisch⸗ geräten für die norwegischen Fischereifahrzeuge sehr strenge Sicherheiten verlangt. Die norwegischen Fischer, die bei Island Heringsfischerei treiben, mußten sich verpflichten, den Gesamtfang an England zu 45 Kronen für die Tonne zu verkaufen. Jetzt weigern sich aber die Vertreter der englischen Regierung, die Heringe zu dem Preise zu kaufen, den sie selbst festgestellt hatten. Die Fischer ersuchten die nor— wegische Regierung um Unterstützung.
Amerika.
Der Präsident Wilson hat nach einer Meldung der „Times“ Carranzas Vorschlag, eine gemischte Kommission aufzustellen, um die mexikanische Frage zu erledigen, an⸗ genommen.
Beide Häuser des a merikanischen Kongresses haben den Bericht des Ausschusses über das Heeresgesetz, in dem 267 597 000 Dollar gefordert werden, angenommen.
Kriegsnachrichten. Großes Hauptquartier, 9. August. (W. T. B') Westlicher Kriegsschauplatz.
Die gestern berichteten Angriffe der Engländer und Franzosen nördlich der Somme gegen die gane Front vom Foureguz⸗Walde bis zur Somme sind ge—
. 4 /
Rumänien in den Krieg mit Oesterreich.;
brochen. Die Engländer ließen 19 Offiziere, 374 Mann an unverwundeten Gefangenen in unserer Hand und büßten 6 Maschinengewehre ein; sie hatten schwere blutige Ver⸗ lu ste. Ebenso scheiterte ein heute nacht aus der Linie Ovillers — Bazentin⸗le⸗Petit vorgetragener starker englischer Angriff, =. . .
Rechts der Maas griffen erhebliche französische Kräfte mehrmals im Thiaumont⸗ und Fleury⸗Abschnitt, im Ehapitre⸗ und Bergwald an. Mit schwersten Ver⸗ lusten mußte der Gegner unserem Feuer und an verschiedenen Stellen unseren Bajonetten weichen. Die Zahl der in unsere Hand gefallenen Gefangenen ist auf rund 350 Mann gestiegen.
Ergebnis der Luftkämpfe im Juli: ; J. Deutscher Verlust: . , 17 Di enge urch Abschuß von der Erde 1 Flugzeug ö 1 Flugeug Im ganzen K 19 Flugzeuge. Französischer und englischer Verlust: w 59 Flugzeuge Durch Abschuß von der Ede 15 Flugzeuge Durch unfreiwillige Landungen innerhalb unserer Linien JJ 6 Flugzeuge Bei Landungen zwecks Aussetzens von Spionen . 1 Flugzeug Im ganzen kJ 81 Flugzeuge, von denen 48 in unserem Besitz sind.
Oestlicher Kriegsschauplatz.
Front des Generalfeldmarschalls von Hindenburg.
An der Nordspitze von Kurland fügten wir heute früh durch unser Feuer einer größeren Zahl feindlicher Torpedoboote, Dampfer und Segler schweren Schaden zu und vertrieben sie dadurch.
Russische Uebergangsversuche östlich von Friedrich⸗ stadt wurden vereitelt, stärkere Patrouillen zwischen Wiszniew⸗ und Narocz⸗See abgewiesen.
An der Serwetsch⸗ und Schtschara⸗Front verschärfte sich der Artillerie kampf; feindliche Angriffe in der Gegend von Skrobowa sind gescheüert.
Mit sehr starken Kräften nahmen die Russen ihre An⸗ griffe am Stochod wieder auf. Zu vielen Malen sind ihre Angriffswellen südlich von Stobychwa, im Stoch od bogen östlich von Kowel und nördlich von Kisielin im Artillerie⸗ Infanterie⸗ und Maschinengewehrfeuer wieder zurückgeflutet. In schwerem Nahkampf mit dem an Zahl weit überlegenen Feinde blieben un sere Truppen bei Kuchary und Porskaja Wo lñka (nordöstlich der Bahn Kowel — Luck) Sieger.
Die Kämpfe westlich von Luck sind zu unseren Gunsten entschieden. Durch entschlossenen Gegenangriff österreichisch⸗ungarischer Truppen sind verlorene Teile der Stellung östlich von Szelwow restlos wiedergewonnen; 350 Gefangene sind eingebracht und mehrere Maschinengewehre erbeutet.
Front des Feldmarschalleutnants Erzherzogs Carl.
Die Zahl der südlich von Zalocze gemachten Gefangenen ist auf 12 Offiziere 966 Mann gestiegen.
Südlich des Dnjestr sind die verbündeten Truppen über die Linie Nizniow — Tysmienica — Ottynia zurück⸗ genommen.
Balkan kriegsschauplatz. Keine wesentlichen Ereignisse. . Oberste Heeresleitung.
Berlin, 9. August. (W. T. B.) In gleicher Weise, wie für den Monat Juni, wird in näherer Erläuterung des Heeres berichts die Liste der im Laufe des Monats Jull in unsere Hände gefallenen feindlichen Flugzeuge bekannt ge⸗ geben. Es wurden im Juli an der Wesifront erbeutet:
A. Englische Flugzeuge:
) Caudron DD. Nr. 2235, Jasassen: Sergeant Lesire, Mechaniker
Coat. B. E. DD. Insasse: Wingfield, 12. Wing. B. EG. DD. Nr. 2763, Insasse: Hptm. Chaloner, 13. Wing. B. C. DD. Nr. 2548, Insasse: Lt. Mouckton. F. E. DD. Nr. 636, Insassen: Lt. John Hackelt Firsibroock, Lt. Burgeß. . . 7333 C. H. A. 2. Wing. Vitterg DD. Nr. *, Motor; W. D. 13650, Jasassen: Lt. Owen Tuder Hart, Capt. G. Webbs.
) Apro DD. Nr. 2640, Insasse: 12. Wing. Vikkersz DD. Nr. 6357, Insassen: Tt. Toone, Lt. Harvey B. G. DD. Nr. 949, Insass⸗ Lt. W. Baxter Ellls, 2. Wing. Bristol DD. Nr. 5746, In a se: Unterlt. Howard. Morane. Eindecker Nr. 833 A 175, Insasse: Major J. J. Waldron, 60 Squadron. B. E. DD. Nr. 4073, Insasse: Lt. W. J. Castle, 13. Squadron. Bristol DD. Nr. *, Insassen: Lt. J. L. Whiny, Capt. D. N. Vetich, 70. Squadron. B. E. DD. Nr. 5765, Insassen: Lt. Erik Jobett, Korporal Johnston, 4. Squadron. B. E. DD. Nr. 2192, Insasse: Lt. Hewson. Maefarlande Nr. 7501. Insasse: Lt. R. W. Nichol. F. G. DD. Nr. 6952, Insassen: Untlt. D. H. Untlt. H. Floyd. Vikkerg DD. Nr Eég49, Motor: A. J. D. W. D. 423/6979, Insassen: verbrannt. Vikkers DD. Nr. 6011, Insasse: Lt. Kerr. F. E. DD. Nr. 5233, Insassen: Lt. Butterworth, Lt. Mac Gwen, 18. Squadron. Sopaith DD Nr. 9653, Insasse: Lt. Hele Shaw. Martinsyde DD. Nr. 4704, Insasfe: Lt. E. R. Farmer, Finnerty, 12. Wing. ; Morane ˖ Saulnter DD. Nr. ?, Insassen: Capt. H. G. Evans, Oblt. S. O Long. Morane, Eindecker Nr. ?, Motor: 2 (cht festzustellen, da ver⸗ brannt), Insass⸗: Lt. Peterson Amerikaner) tot. Bristol DD. Nr. 2100, Insasse: Lt. R. M. Wilson Brower, 70. Squadron. Martinsyde DD. Nr. 7471, Insasse: Lt. Grabam, 27. Squadron. Martinsyde DD. Nr. 4701, Insasse: Lt. E. R. Farmer, 27. Squadron.
B. Französische Flugzeuge. Nieuport DD. Nr. 1182, Insasse: Lt. Andrée de Genneg. Caudron DD Nr. ?, 2 Motore: Le Rhone Nr. 2628 und 4706. Insassen: Unteroffizier Charles Hardoin, Leonce Mortn, Ge lichwader C. 30 ö Nienport DD. Nr. 126356. 11359, Insassen: Gapt. Comte J. X. V. de Plande Sleyes de Veynes, g ihrer Geeadrtlle 26.
Insasse: Unterlt. Coxe,
Cornelius van Hofsterland,
Hacintvre,
4) Caudron DD Nr. ?, 2 Motore: ?, Insassen: Lt. Angot, Lt. Ciecoli, Ege drille C 11. . Nienport D. Ne. 1324, Insasse: Lt. Jean Raty, Egcadrille 38. en er 2 n n. Motore: Le Rhone Nr. 2316 und 1083,
nsassen: Nicht feststellbar. Nleupoꝛt ö zk 2, Jasassen: Caporal Pelhart, Caporal Bris. Caudron DD. Nr. 1392, Insassen: Unteroffizter Gaussel de St. Pol (Führer), Beobachter verbrannt, Escadrille 64. , e. D. Nr. 1355, Insasse: Aspirant Bouderte, Es⸗ cat rille 38. Voisin DD. Nr. ?, Insasse: Unteroffizler Albert Peltier. Farman DD. Nr. 1858, Insassen: Oblt. Ferrault, Lt. Lehmann. Nienport DD. Nr. 1392, Motor: ?, In sassen: Nicht feststellbar. Caudron DD. Nr. 2149, 2 Motore: Le Rhone Nr. 3780 und . ö Elin Sergeant, ein Korporal (Namen nicht fest⸗ tellbar). Nieuport DD. Nr. 1333, Insasse: Oblt. Ronneau. : . DD. Nr. 1282, Insassen: Adjutant Colin, Mitrailleur auli.
e. DD. Nr. 1899, Insassen: Adjutant Weisé, Mürailleur Aopiez. Caudron DD. Nr. 2236, Jnsassen: Capotal René Blanc, Unterlt. Bayvard. Gaudron DD. Nr. C. 1527 / 2 16, Insassen: Unterlt. Giaconello, Unteroffizler Waldmann t Farman DD. Nr. 2118, Insassen: Geschwadersführer Lt. Boissan, Mitrailleur (Name nicht festzustellen). Farman DD. Nr. 3002, Insassen: Unterlt. Theo Schmouker, Caporal Paul Pierrard. Im ganzen 48 Flugzeuge, gegenüber einem in Feindeshand
gefallenen eigenen Verlust von 6 Flugzeugen.
Die an die Veröffentlichung vom Juni 1916 geknüpfte Auf⸗ . daß die englische und französische Heeresleitung ihrer⸗ eits die nähere Bezeichnung der in ihre Hand gefallenen Flug⸗ zeuge bekanntgeben möge, damit das Spiel mit den nicht nachweis⸗ baren Zahlen „vernichteter deutscher Flugzeuge“ auf eine beweis⸗ kräftige Grundlage gestellt werde, ist, wie zu erwarten, erfolglos geblieben und wird es aus triftigen Gründen auch dieser neuen Aufstellung gegenüber bleiben. Statt dessen wird, wie ebenfalls zu erwarten, von gegnerischer Seite verkündet, daß die hohe Zahl ihrer in unsere Hand gefallenen Flugzeuge dadurch zu erklären sei, daß die englischen und französischen Flieger stets den Kampf über unserem Gebiet suchen, während unsere Flug⸗ zeuge sich jenseits unserer Linien nur selten blicken lassen. Um die ganze Lächerlichkeit dieser Ausrede zu kennzeichnen, genügt es, daran zu erinnern, daß noch vor ganz kurzer Zeit der An⸗ griff französischer Flugzeuge auf Karlsruhe damit begründet wurde, daß er eine Vergeltung für die zahllosen Angriffe unserer Flugzeuge auf französische Ortschaften im feindlichen Operationsgebiet darstelle.
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Großes Hauptquartier, 10. August. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz.
Der Artilleriekampf zwischen dem Ancre⸗Bach und der Somme wird mit großer Kraft fortgesetzt. Englische Angriffsabsichten bei Bazentin⸗le⸗Petit wurden durch Feuer unterbunden. Die Zahl der seit dem 8. August in unsere Hand gefallenen unverwundeten Engländer hat sich auf 13 Offiziere 500 Mann erhöht. Zwischen Maurepas und der Somme scheiterten Abends und während der Nacht acht heftige französische Angriffe.
Rechts der Maas wird abgesehen von kleinen Hand⸗ granatenkämpfen keine Infanterietätigkeit gemeldet.
Im Luftkampf und durch Abwehrfeuer sind zwei feindliche Flugzeuge südlich von Bapaume, je eins südlich von Lille, bei Lens und bei Saarburg i. Lothr. abgeschossen.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls von Hindenburg.
Südlich von Smorgon herrschte lebhafte Feuer- und Patrouillentätigkeit.
Mehrfache russische Angriffe sind am Strumien bei Dubczycze, am Stochod bei Lubieszow⸗Berezycze, bei Smolary⸗Zarecze und bei Witoniez blutig abgewiesen; bei Zarecze nahmen wir bei Gegenstößen 2 Offiziere 310 Mann gefangen. Unternehmungen kleinerer feindlicher Abteilungen und ein Ueberrumpelungsversuch im Stochodbogen östlich von Kowel blieben ergebnislos.
Südlich von Zalocze entwickelten sich heute Kämpfe.
Front des Feldmarschalleutnants Erzherzogs Carl.
Bei und südwestlich von Welesniow sind starke russische Angriffe, teilweise im frischen Gegenstoß, zurückgeschlagen. Hier und südlich des Dnuje str sind die befohlenen neuen Stellunger planmäßig eingenommen.
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Balk an⸗Kriegsschauyplatz. Keine Ereignisse von besonderer Bedeunmg. . Dberste Yeeres leitung.
Wien, 9. August. (W. T. B.) Russischer Kriegsschauplatz Seeresfront des Feldmarschalleutnants Erzberzegs Carl.
Im Gebiete des Capul in der Ba kowina arde der Gegner gegen Norden zurück gewersen. Am ebderen Pruth gewannen unsere Truppen b zstlich Worochta.
Infolge der vorgestrigen Kämpfe Ottynia fechtenden Kräfte in eine n Stellung zurückgeführt. Die Gefechts tätigkeit dauerte auch gestern den ganzen Tag üder in manermieaderter Heftigkeit an.
Am Südflügel der Armer des Generals schlugen K. und K. Regimenter mehrere si ̃ ab. Die Zahl der südlich von Zalecze eingedenchten fangenen ist auf 12 Offiziere, S686 Mann gestiegem
Veeresfrant
des Generalfeldmarschalls von Vindenderg
In Wolhonien wachten die Kämpfe ernment ma Stärke an. Sonedl! dei der Armee den Genernleder en von Tersztransktd, de die Wesem Deller due Geaenangriffe gewerfen rurden atz auch dei Kifie län md der Stochod Knie dei Kaszewdka Rädrte der Reed e d gegliederten Maßen dar mater der dche Rad Garden nen, Jum Angriff der. Er arde deralk. ziekfach in amt
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