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Sie geszuversicht und gab seiner vertrauensvollen Zustimmung ö. . dem Reichskanzler vertretenen Politik einmüngen us druck.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1093 und 1654 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 60. preußische, die 287. baye⸗ rische, die 313. sächsische und die 438. württembergische Verlustliste.
Großbritannien und Irland.
Im Oberhause erwiderte Lord Lan sdowne auf eine Anfrage, in der als Vergeltungsmaßregel für die Er— mordung des Kapitäns Fryatt die Beschlagnahme des feindlichen Eigentums in Großbritannien angeregt wurde, laut Bericht des „Reuterschen Bureaus“:
Diese Art von Vergeltung set sehr verschieden von einem Ver uch, die Handlungen da Barbares und grau samen Verfolgung duich Hank lungen ähnlicher Art zu erwidern. Rei einem Weilbewerb solcher Art würde England leicht von seinen Feinden überholt werden. Vers geltung nicht gegen die Person, sondern gegen den Geldbeutel des Feinden lei etwag ganz andereg. Die Regierung habe schon die r . eines Vorgehens in dieser Richtung geprüft, doch selen . erige kommerzielle Fragen dabei im Spiele, und die Regterung
atschlage gegenwärtig mit maßgebenden Persönlichkelten aug der Dandels⸗ und Bankwelt.
— Bei Beratung der Finanzbill im Unterhause führte der Kanzler der Schatzkammer MeKenna laut Bericht des „W. T. B.“ aus:
Unsere Gesamtverschuldung wird für Ende März 1917 auf 3440 Milltonen Pfund Sterling (65,83 Milliarden Mark) angenommen. Nach Abzug der unseren Verbündeten unb Deminten gewährten Vorschüsse von ungefähr 06 Millionen Pfund Sterling (16 Milltarden Mark) beträgt die Schuld netto 2640 Millionen Pfund (52,8 Milllarden Mark). Das geht ganz über alles Maß dessen hinaug, das wir je gekannt haben. Dag ge⸗ samte Nationalelnkommen beträgt ungefähr 2700 Millionen Pfund Sterling (64 Milliarden Mart), sodaß die gesamte Ratsonal⸗ schuld ungefähr dem jährlichen Nationaleinkommen gleichkommt. Das ist nicht als elne unerträgliche Last zu betrachten. Wir geben taͤglich auf dem Festlande mehr als eine Neillion, wahrscheinlich nahe an jwei Mill. Pfund Sterling (10 Millionen Mark) für eigene Rechnung und für Rechnung unserer Verbündeten aus.. MeKenna ver⸗ tetdigte die Finanzpolitit in bezug auf die kurzfristigen Sicherheiten und sagte, wenn die finanzielle Verschuldung eg rechtferige, werde man ohne Zögern eine Anleihe aufiegen und das Versprechen auf Umwandlung der schweben den Kriegzschud in Anleihen erfüllen.
Frankreich.
In der gestrigen dritten Bespre chung der Vertreter der schweizerischen Bundesregierung mit den Vertretern der verbündeten Regierungen hatten jene, der „Agence Havas“ zufolge, im Zusammenhang mit der künftigen Ver pflichtung der schweizerischen Regierung bezüglich der Frage der in der Schweiz durch die ausländischen Regierungen zugelassenen Vorräte neuerdings verlangt, daß die vorhandenen Vorräte zu ihrer Verfügung gelassen werden. Die Vertreter der Ver— hündeten hielten lediglich ihre früheren Erklärungen aufrecht.
Ferner hatte die schweizerische Abordnung einen Vorschlag eingebracht, der darauf ahzielt, den sogenannten Resti= tutiong⸗Handelsverkehr zu regeln und ouf eine große Zahl von Waren zu erstrecken. Dieser Handelsverkehr hätte Farin u bestehen, daß die Schweiz einerseits die durch Vermitt— . der S. S. S. eingeführten Rohstoffe liefern und da⸗ für andererseits Industrieerzeugnisse ausführen könnte, welche die schweizerischen Industriellen und Geschäfts leute nur aus den Mittelreichen beziehen können. Die Vertreter der Ver⸗ hündeten entgegneten nach eingehender Prüfung der vorgelegten Schriftstücke, daß eine derartige Regelung des Handelsvertehrs in seiner Gesamtheit nicht ins Auge gefaßt werden könne. Sie bemerkten jedoch, daß bezüglich jener Rohstoffe, die nicht von höchster militärischer Wichtigkeit seien, Ausnahmen aufgestellt werden könnten, falls dies notwendig erscheinen sollte. Schließ— lich erklärten sie sich im Namen ihrer Regierung bereit, einer Erweiterung der Satzungen über den Veredelungshandelsverkehr betreffs der schweizerischen Einfuhr von Maschinen und Maschinen⸗ bestandteilen zuzustimmen. Vie Vertreter der Schweiz nahmen diese Erklärungen zur Kenntnis und bemerkten, daß sie ihrer Regierung darüber Bericht erstatten würden.
Rußland.
Nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphen⸗ Agentur“ ist der General Kuropatkin, der OSber⸗ kommandierende an der Nordfront, zum General⸗ gouverneur von Turkestan ernannt worden.
Italien.
Ein im gestrigen Amtsblatt erschienener Erlaß ver⸗ bietet italienischen Bürgern, auch den im Auslande wohnenden, ebenso wie allen in Italien und in italienischen Kolonien sich aufhaltenden Personen den Handelsverkehr 1) mit Personen, Anstalten und Gesellschaften im Gebiete der Italien feindlichen Staaten und ihrer Verbündeten sowie in den von den Feinden oder ihren Verbündeten besetzten Gebieten, 2) mit Untertanen der vorgenannten Staaten, wo sie sich auch befinden, s mit Personen, Handelshäusern und Gesellschaften, die in einer auf Vorschlag der Minister für Handel, des Innern und der Justiz durch königlichen Erlaß festzustellenden Liste auf⸗ geführt werden sollen.
Ein anderer gestern erschienener Erlaß unterwirft alle Handelsunternehmungen im Königreich, die von An— gehörigen Italien feindlicher Staaten oder ihrer Verbündeten verwaltet werden, und Handelsunternehmungen, an denen solche Personen den überwiegenden Anteil besitzen, der Aufsicht der Regierung, gegebenenfalls der Beschlag⸗ nahme und Auflösung.
Spanien.
Unter dem Vorsitz des Königs hat dem „Temps“ zu⸗ folge ein Ministerrat stattgefunden, in dem die Be⸗ ziehungen Spaniens zu Portugal ausführlich erörtert wurden. Diese bildeten vorgestern und gestern auch den Ge— genstand privater Unterredungen zwischen den Ministern beim
Ministerpräsidenten. Portugal.
In den Kammern teilte der Finanzminisler Affonso Costa laut Meldung des „Temps“ mit, daß die Regierung in Uebereinstimmung mit den Grundfätzen der Pariser Wirtschaftskonferenz entsprechende Gesetze erlasfen werde. Die englische Regierung wolle die deutschen von
Portugal beschlagnahm ten oder nicht benötigten Schiffe für 3 Millionen Pfund Sterling kaufen, werde sie aber nur unter Uebernahme der Verlustgefahren mieten. Die portu⸗ giesischen Bemannungen würden Lohn von den Engländern erhalten. England werde, wie der Finanzminister ferner er⸗ klärte, Portugal Vorschüsse für alle Ausgaben leisten, die un⸗ mittelbar mit dem Kriege zusammenhängen und von beiden Regierungen für, notwendig erachtet würden. Die Darlehen würden in englischen Schaßscheinen gewährt, die nach zwei Jahren durch eine auswärtige portugiesische Anleihe rückzahlbar seien. Der Minister des Auswärtigen Soares verlas eine Erklärung, wonach Großbritannien Portugal zu weitergehender militärischer Mitarbeit heizlich einlädt, soweit Portugal sich dazu imstande halte. ;
Dänemark. Im Folkething wurde gestern das Gesetz über den
Vertauf der dänisch⸗westindischen Inseln in erster Lesung beraten.
Laut Bericht des. W. T. B erklärte der Minister des
Aeußeren, für die Regierung sei der Umstand bestimmend gewesen, daß der dauernde Besitz dieser fernen Inseln eine Gefahr für den däatschen Staat bedeuten könne, der dort in Streitig keiten verwickelt werden könnte. Der Führer der opypositionellen Linken Christensen erklärte, er könne nicht glauben, daß eine große Gejahr entstehen köente, denn dies würde eine Beleidigung eines
roßen in Frage kommenden Staates sein. Er empfahl, während des drieges keine endgültige Entscheidung zu treffen. Dtese Angelegen⸗
heit erscheine als eine Ueberraschung, um nicht zu sagen, als ein , Die Radikasen und die Sonalisten sprachen für dag
eset. Der Finanzminister hob hervor, daß internationale
Grwaͤgungen ju diesem Schritt geführt hätten. Weder die innere Lage der Inseln, noch der ökonomtsche Gewinn sei bestimmend gewesen. Schon 1913 habe die Regierung ein Kaufangebot erhalten, sie habe aber den Verkauf der Inseln abgelehnt, da sie die dänische Flagge nicht ohne zwingenden Grund zu streichen wünschte. Die Opposttion habe es leicht in dieser Angelegenheit, da die Regierung nicht in der Lage set, ihre wichtigsten Gründe mitzuteilen. Was solle man aber tun, wenn 3. B. die Vereinigten Staaten bon den Inseln Besitz ergrelfe würden? Sollte Dänemark den Vereinigten Staaten den Krieg erklären oder sich um ilfe an Europa wenden? Die Regierung halte sich für verpflichtet, dem Wunsche eineg großen Staates nach zugeben; sie bedaure, daß die Fabne eingezogen werden müsse, aber wenn ein Orkan rase, so müsse man sich ihm beugen. Der Meinister erklärte es für unmöglich, die Angelegenheit aujzuschteben, aber wenn das Gesetz abgelehnt werden sollte, so fei die Regierung bereit, einem neuen Reichstag die Entscheidung ju 1 Jedoch falle die Verantwortung für die etwaigen Folgen einer —
zögerung auf den Reichstag. Der Minister des Aeußern sagte, die Lage wäre ernst, wenn die Angelegenheit gufgeschoben würde, und betonte, daß der gegenwartige Reichstag durchaus zuständig set, eine Entscheidung zu treffen.
olchen Ver⸗
Die Beratungen werden heute fortgesetzt.
Griechenland. Die Gesandten der verbündeten Mächte haben die griechische
Regierung, wie der „Temps“ meldet, unterrichtet, daß ihre Regierungen die Höhe der Lebengmitteleinfuhr nach Griechenland folgendermaßen festgesetzt haben: Getreide und Mehl 36 909 Tonnen monatlich, Zucker 20090, Mais 3000, Kohle 25 000 Tonnen (darin sind die von der Marine und dem Staat benötigten Mengen nicht inbegriffen), Reis 17000 Sack monatlich. Die Kaffeeinfuhr wurde bis auf weiteres ganz untersagt, weil noch bedeutende Bestände im Lande seien.
Gegner gestern nur im Raume von Delatyn in scharfere Gefechts fühlung.
Kriegsnachrichten.
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Berlin, 19. August. (W. T. B.) Ein feindlicher Flieger warf in der Nacht vom 8. zum 9. d. M. mehrere Bomben auf Rottweil in Württemberg ab. Ein Wohnhaus wurde getroffen, mehrere Personen verletzt. Mili⸗ lärischer Schaden entstand nicht.
Wien, 19. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer Kriegsschauplatz. Heeresfront des Feldmarschallleutnants Erzherzogs Carl.
Auf den Höhen südlich von Zabie wiesen österreichisch⸗ ungarische Truppen einen russischen Angriff unter schweren
Feindverlusten ab. . Mit der Armee des Generalobersten v. Koevess trat der
Nördlich von Nizniow griffen die Russen wieder ver⸗ geblich an; sie wurden überall an mehreren Stellen im Nahkampf geworfen.
Heeresfront
des Generalfeldmarschalls von Hindenburg.
Südlich von Zalocze sind seit heute früh neue Kämpfe entbrannt.
Westlich und nordwestlich von Luck verhielt sich der Gegner nach den schweren Mißerfolgen vom 8. d. M. ruhiger. Dagegen trieb er nördlich der von Sarny nach Kowel führenden Bahn abermals seine Massen bei Tag und bei Nacht zum Angriff über den Stochod vor. Seine Sturm⸗ lolonnen brachen meist schon vor unseren Hindernissen zu⸗ sammen; sie erlitten durchweg schwere Niederlagen; die Verluste der Russen sind wieder sehr groß.
Italienischer Kriegsschauplatz.
Entsprechend der durch die Räumung des Brückenkopfes von Görz eingetretenen Lage wurde die Stadt aufgegeben und nach blutiger Abweisung neuerlicher italienischer Angriffe auf der Hochfläche von Doberdo die gebotene Berichtigung unserer Stellungen — vom Feinde ungestört — durchgeführt. In diesem Raume nahmen unsere Truppen in den letzten Tagen 4100 3Italiener gefangen. Beim Einbruch des Gegners in den Görzer Brückenkopf konnten sechs unserer Geschütze nicht mehr geborgen werden.
Gestern richteten sich die stärksten Anstrengungen der Italiener gegen den Abschnitt von Plava. Nach zwölf⸗ stündigem Artilleriemassenfeuer griff die feindliche Infanterie Zagora viermal, die Höhen östlich von Plava dreimal an. Alle diese Stürme brachen sich am festen Widerstand unserer Truppen, unter denen sich Abteilungen der Infanterieregimenter Nr. 22 und 52 neuer⸗ dings auszeichneten. An der Tiroler Front scheiterten mehrere Angriffsversuche des Jeinbet in den Dolo⸗
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miten und drei Angriffe auf unsere Stellungen im
Pasubio⸗Gebiet.
Südöstlicher Kriegsschauplatz.
Keine Ereignisse von Belang. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.
Konstantinopel, 9. August. (B. T. B) Haupt⸗ quartiersbericht.
An der Irakfront keine Ereignisse von Bedeutung. Die feindlichen Lager die bei Nassirieh an dem Euphratabschnitt sich befinden, sind durch unsere überraschenden nächtlichen An— griffe beschädigt worden, wobei wir dem Gegner Beute entrissen.
In Persien fährt unsere Armee an der russischen Front fort mit ihrem rechten Flügel den Feind in der Richtung auf Hamadan zu verfolgen. Der Feind versuchte energisch sich in dem Engpaß östlich von Sakna zu verteidigen, aber er wurde gezwungen, sich nach Kankaver zurückzuziehen und ließ eine Zahl von Gefangenen, zwei Munitionswagen, Be— spannung für acht Kanonen und eine große Menge anderer militärischer Gegenstände in unseren Händen. Eine feindliche Haubitze wurde durch das Feuer unserer Artillerie zerstört. Gefangene erklärten, ein französischer General sei von Anfang an mit der Befestigung des Engpasses östlich von Kankaver beauftragt gewesen.
Kaukasusfront: Am rechten Flügel fahren unsere Truppen fort, gegen die Engpässe nördlich von Bitlis und Musch vorzurücken. Die von uns gegen die feindlichen Stellungen in der Umgegend der Ortschaft Ggnott nordwestlich von Musch, ungefähr achtzig Kilometer von Erzerum be⸗ gonnene Offen sive nimmt einen für uns günstigen Fort⸗ gang. Ein Teil unserer Truppen nahm in heftigen Stürmen den Hügel Bu ghlan und die Hochfläche Melguan zwischen Musch und Ognott, und ebenso den Hügel Tscheli⸗Geul, zwei Kilometer östlich von Ognott und die feindlichen Stellungen westlich der genannten Oertlichkeit in einer Austz—⸗ dehnung von 8 km. Bei diesen Kämpfen nahmen wir dem Feinde 400 Gewehre, eine Menge Munition und Pioniermaterial ab, auch machten wir 140 Gefangene. Ein anderer Teil unserer Truppen, der 46 km südlich von Mamachatun in der Rich⸗ tung auf Kighi operierte, nähert sich dieser letzteren Ortschaft. Im Zentrum und auf dem linken Flügel entwickelte der Feind gestern keine wichtige Tätigkeit.
An der ägyptischen Front fand kein Ereignis von Be— deutung in der Umgegend von Katia statt.
Konstantinopel, 9. August. (W. T. B.) Der letzte Bericht, den wir über den Kampf vom 4. und 5. August in dem Gebiet von Romani und Katia erhalten haben, lautet: Unsere Abteilungen, die mit der Bestimmung vorgerückt waren, einen Erkundungsangriff auszuführen, hatten voll Auf opferung einen Sturm gegen die starf eingerichteten Stellungen unternommen und besetzten die ersten Linien der feindlichen Gräben. Sie gelangten gegen Abend an die Drahtverhaue ber feindlichen Hauptstellung. In der Zwischenzeit hinderten verheerende Sandstürme die Bewegung unseres linken Flügels und nahmen ihm jede Möglichkeit, seine Erkundung weüser⸗ zuführen. Aus dieser Lage zog der Feind mit Hilfe von Abteilungen der Kamelreiterei und Verstärkungen, die er aus der Richtung von El Kantara und Duidar heranführte, Nutzen und machte einen überraschenden Angriff gegen den Rücken unseres linken Flügelz. Von diesem fiel ein Teil nach einem langwierigen Kampfe in die Hände des Feindes. Einige unserer Maschinengewehre, die in der Stellung zurückgeblieben waren, wurden nach Unbrauchbarmachung aufgegeben. Infolge dieses Vorganges wurden unsere Truppen in der Nacht vom 4 zum 3. August in der Richtung auf Katia zurückgenommen. Am H. August, unternahm der Feind mit allen seinen Kräften und mit Verstärkungstruppen, die er eiligst aus El Kantara heranführte, einen Angriff auf unsere Truppen, die im Gebiete von Katia lagerten. Er wurde aber infolge unseres Gegen— angriffs zurückgeschlagen und erlitt schwere Verluste. In der Nacht vom 5. zum 6. August zogen wir unsere Truppen auf die Linie östlich von Katia zurück.
Der Krieg zur See.
Kopenhagen, 106. August. (W. T. B.) „„National⸗ tidende“ meldet aus Malmö: Jetzt ist festgestellt, daß der norwegische Dampfer „Tora Hasle“ 300 m von der schwedischen Hoheitsgrenze entfernt auf eine Mine gestoßen ist. Von dem Wrack ragen Masten und Schornstein aus dem Wasser. Wachtschiffe werden das Wrack beseitigen.
Kopenhagen, 19. August. (W. T. B.) , „National⸗ lidende“ berichtet aus Kristignia: Aus Bergen wird gemeldet, daß der große englische Dampfer „Jupiter“, dessen An kunft bereits am letzten Freitag dort erwartet wurde, wie jetzt angenommen wird, von einem deutschen Unterseeboot tor⸗ pediert worden ist. Die Besatzung eines in Bergen ein⸗ getroffenen norwegischen Dampfers berichtet, daß sie auf der Fahrt von London drei große brennende Schiffe gesehen habe. Die Nationalität sei nicht festzustellen gewesen, da die Schiffe bereits bis zur Wasserlinie niedergebrannt gewesen seien.
Wien, 10. August. (B. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Der Besuch der italienischen Großkampfflugzeuge in Fiume am 1. d. M. wurde in der Nacht vom 9. auf den 10. von unseren Geschwadern, zusammen 21 Seeflugzeugen, in Venedig erwidert, wo sie das Arsenal, Bahnhof, militärische Objekte und Fabrikanlagen mit Bomben im Gesamt⸗ gewicht von 3 t mit verheerendem Erfolg belegten. Ein Dutzend Brände wurden hervorgerufen, davon zwei von sehr großer Ausdehnung bei der Baumwollfabrik und in der Stadt, die noch if 25 Meilen Entfernung sichtbar waren. Das heftige Ahwehrfeuer der Batterien war ganz wirkungslos. Alle Flugzeuge sind unversehrt eingerückt.
Flottenkommando.
Berlin, 10. August. (W. T. B.) Bekanntlich ist die englische Regierung ängstlich bemüht, das Bekanntwerden der Wirkung unserer letzten . zu ver⸗ hüten und die Angriffe selbst als völlig belang⸗ und ergebnislos hinzustellen. Sie ging so weit, zu erklären, die deutsche Meldung, daß die deutschen Marineluftschiffe am 1. August London angegriffen hätten, sei glatt erfunden. Entweder hätten die Führer der . bewußt eine falsche Meldung er⸗ stattet, oder sie müßten völlig die Orientierung verloren und
haben, wo sie sich befanden. tteln muß England greifen, um die Tatsächlich
Zu solch ver⸗
nicht mehr t drängnis hinwegzutäuschen. ein die Ueberzeugung, daß der An—
er schwerste war, den London bisher
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elt über seine errscht in London allgem griff vom 1. August durchgemacht hat. Im Nachfol über die Lufts 31. Juli / 1. Lincoln wurden zwei Fabriken Bau befindliche Halle, wurde völlig zerstört; der größte Teil der Pferd um. Die Bahnlinie nach Cbesiersield ist brochen worden. Bei Eisenbahngebäude und Anlagen schw An der Hum bermündung schledene Brände wurden beobachtet. steinen und 1 Mast wurde durch eln Unterhalb Grtm shy sin enthielten, völlig zerstört worden. Grimsby und Cleethoryves wurden Safenanlagen em in der Nähe von Cleethorpeg Immtngham ad wurde schwerer Schaden an—
Die in Hull angerichteten Beschädt mehrere Waffen und Munition fahriken militärischer Bedeutung wurden zerstört, Road, King Street, bahnstation und die Unter der Bevslkeru die Abwehrbatterien gegen die waren. Der Hafen von Immingham ist wegen der Schäden, die in den Docks und Kohlenlagern ange
Die Bahnlinie der Great Central Railway zwischen und Jarmouth wurde an perf troffen und beschädigt. N Bahnlinte Norwich — beträchtliche Zersl
genden sind einige einwandfreie Nachrichten iffangriffe in den Nächten vom 28. August und 2/3. August zusammengestellt schwer beschäꝛrigt, elne im vot untergebracht war, e kam in den Flammen an mehreren Siellen unter. südwestlich Comer, wurden er beschaͤdigt.
wurde ein Leuchtturm zerstört, ver= Ein kleiner Kreuzer mit 3 Schorn Bomhe getroffen und schwer d 2 Schuppen, die Munttion
in der eine Remontede
Reepham, 20 km
und Gebäude ankernde Fahrzeuge sehr f und Grim gsby und bei Spurn He
und vor all
gungen gehen in die Millionen,
sowie sonstige Anlagen von South. Bridge Gine Eisen⸗ 1 beschädigt. auik aus, als erkannt wuide, daß ohnmãchtig bedeutenden richtet sind, gesperrt
r besonders bet Mason Street und Princeß Dock Newjoint Deckanlagen wurden schwe ng brach eine P Lufischiff⸗ vollkommen
tschiebenen Stellen durch Bomben ge— ordwestlich von Norwich wurden auf der North Weischam und an einer Gisenbahnballe In der Nähe von Watton, ine Reibe von Schuppen durch ie große Fabrik⸗
zrungen angerichtet.
30 km westlich von Norwich, wurden e Südlich Cambridge wurde et Eine Scheinwerferbatterie bei Great NYarmouth wurde zerstört, desgleichen eine Abwehrbatterse ver- nichtet. In Harwich brannte eine im Bau befindlich
Wellington Docks getroffen und Brand⸗ e im Nordosten Dovers geworfen. Wool wich und Verschiedene Munition fabriken
Bomben jerstrt. anlage in Brand gesetzt.
isischiffhalle
In Dover wurden die bomben auf eine Luftschiffhall Stunde lang wurde dort ein Brand beobachtet Umgebung sind schwer beschädigt. wurden getroffen.
In einer östlichen Vorstadt Londontz wurde eine zur fabrikation benutzte Spinnerei vollständig vernichtet. Männer und Frauen sind Mehrere große Themsebrücken Bridge, wurden beschädigt. und Anlegebrücken vollständig zerstört. zum Teil schwer beschädigt. Schiffe, darunter ein groker englischer Frachtd ür die Truppen nach Frankreich bringen sollten, verbrannt. Ballonaßwehrgeschütze sind viele Auf der Themse i troffen und versenkt worden.
Ueber 1000 hierdurch heschäftigungslos geworden. darunter die Laufbrücke der Tower In den Vocks sind mehrere Magazine Vort ankernde Schiffe wurden sind zahlreiche die Lebens⸗
ersonen teilweise schwer ver= st ein Torpedoboot durch Bombe ge⸗ Bomben fielen ferner an der Themse hend und Ersth, bei Lillwall Docks und Depford. d het London sind zwei Muntttonsfabriken Vie Umgebung der Fabriken stand
letzt worden.
zwischen Nort vernichtet worden.
Ministerialblatts für die preußische innere „ Herautzgegeben im Ministerium des Innern, vom Allgemeine waltungssachen: Verfügung vom 6. Juli 1916 und Ausführungt⸗ anwelfung von demselken Tage zur Verordnung des Bundegrats über die Regelung des Verkehrsz mit Web,, Wark. und Strickwaren bürgerliche Bevöllerung; Virfügung vom 12. Juli 1916, Aufstellung der Urltste für die Schzffen un sicht über die Tätigteit der Schiedemänne Organtsationtssachen, Behörden und Beamte: 14. Junk und Verfügung vom 6. verwundeten und nicht mehr keiegzverwendungffäͤ Verwaltung Korporattonen und Institute: Auszug aus eine Müllabfuhrgebühr Grundsteuer Maßstab !;
Verwaltung 1916 hat
d Geschworenen;
Schreiben vom Juli 1916, betr. Heranztehung von higen Unteroffizieren Kommunen, m Erkenntnisse:
Politzeidienst.
e unzu lãssigen Erkenntnis lichen Oberverwaltungegerichts Entscheldung der Frage:
steuer cin Grund zur U
ob die Nichtveranlagung zur Einkommen⸗ aterlassung der Aufnahme in die Gemeinde—⸗ wählerliste ist — Poltzeiverwaltung, Paß, und Fremdenpolijei: Bekanntmachung, betr. Paßwesen; Verfügung vom 6. Juli betr. die Kontrolle der Augländer 10. Junt 1916, betr. Bekanntgabe der Vorschriften perre; Verfügung vom 27. Juni 1916, betr. die Ausfuhrbeschrän kungen für Lebengmititel; Verfügung vom 2
Verfügung vom über die Njemen—«
— Marktpolhei:
yt 7 Jun 1916, bete. die Benutzung und Haselnüsse zu Genußjwecken; Ber fügung vom ür Butter;
unreifer Wal⸗ 28. Juni 1916, betr. die Ueherschreitung der Höchszpreise f II, betr. den Grenzverkehr mit bolländischer g der Staatssteuern und Abgaben: die Stempelfreiheit von
betr. die Erhöhun deig
Verfügung vom 4. Jull 1 Butter. — Verwaltun Verfügung vom Wechseln; Verfügung dom 19. Juni 1916, Tabatabgaben.
19. Junk 1916,
Wohlfahrtspflege.
Ueber die Arbeitsgemeinschaften der Arbeit geber und Arbeiter für Zwecke der Kriegs fürsorge
enthält die von der Zentralstelle für Volkswohlfahrt herausgegebene spondenz für Kriegswohlfahrtepflege⸗ ratgrat P. Wölbling (Berlin), dem die folgenden Mit teilungen entnommen seien:
le sogenannte paritätische, d. h. unter gleich starker Beein⸗ durch Arbeitgeber und Arbeiter stehende Regelung gewerb— ngelegenheiten hat einen bedeutsamen Fortschritt gemacht, als die kriegsbeschädigten Arbeiter zu versorgen werblichen Leben wiederzugewinnen oder zu emeinschaften von Arbeitgebern und eschädlgtenfürsorge, ingbefondere der schaffung und Arbeits vermittlung an Kriegsbeschädigte, zum U mlt dem westeren Zwecke, nach be der Wiedereinstellung der heimk t gemeinsam zu lösen, nachdem einzeine Arbeltgebergemeinschaften 8 eine ensellige Lösung angestrebt hatten. schaften gegenüber den Kriege beschädigten sind im ein⸗
u prüfen, welche Stellen im Gewerbe sich bi f, d. h für die durch Kriegsbeschädtgung igkeit bejchtänkten Personen hesonders in Betracht atürlich nicht lediglich schematisch zu verfahren ist. besondere Erwerb smöglichkeiten zu schaffen,
einen Bericht
es sich darum handelte,
und sie gleichzeitig dem ge Es entssanden die Arheite Arbeitern mit dem Zwecke der Krlegt
riedensschluß die schwierlge ren den Krieger in Lohn und
Die Aufgaben der
rbeits gemein zelnen folgende? ist zunächst
lommen, wobei n Sodann sind
namentlich da, wo man blsher nur auf die Einstellung gleichwertiger Kräfte eingerlchtet war. Ferner bat man sich über die Ent“ lobnung. zu verständigen, da. naturgemäß ein minder= leistungs fähiger Arbeiter nicht einer vollen Kraft gleich⸗ bewertet werden kann. Eine individuelle Behandlung ber einjelnen, starke Verschiedenbeit aufwelsenden Fälle ist geboten, daber wtid man auf die Form der Behandlung der einzelnen Fälle Bedacht nehmen müssen. Die Kriegsbeschädigten sind durch gemein- same Vertrauengmänner in bezug auf khre Arbeits fähigkest und die Eignung für eine bestimmte Arbeit zu prüfen. Man muß ihnen vielfach erst Lust und Mut machen, wieder an die Arbeit heranzu- n sie darüber aufklären, daß sie keinen Schaden haben, wenn fie, tatt lediglich von der Rente zu leben, sich durch Arbeit etwas ver dtegen. Sodann ist mit dem früheren Arbeitgeber, nötigenfallz mit einem anderen Arbeitgeber zu verbandeln und möglicht für eine dauernde Stelle Sorge zu tragen. Damit ist aber die Fürsorge ür den Kriegebeschädigten nicht beendet, vielmehr muß die se stäm dig fortgesetzt werden, weil die Gründe der Fürsorge dauernd besteben bleiben. Die Arbeitsgemeinschaft muß ständig darüber wachen, daß der Kriegebeschäbigfe von feinem Arbeitgeber nicht in unbilliger Weise ausgenutzt, wird, daß seine Mitarbeiter sbn nicht boykortieren, daß ihm srlbst die Laß zur Arkeit nicht vergeht und daß er, wenn ein Wechsel nötig wird, wieder cine passende Pauerstelle erhält. Eg kann auch im Laufe der Zeit wieder ein Berufe wech sel mit neuer Berufgberatung nötig werden. In Streitfällen zwischen dem Arbeitgeber und dem Kriegs beschädigten, aber auch zwischen dem Kriegebeschädlaten und seinen Mitarbeitern kann die Arbeite gemein
schaft als Schlichtungskommission oder Schiedsgericht wirksam
werden.
Das sind die Aufgaben der Arbeltsaemeinschaften im Interesse der Kriegebeschädigten. Sie sind mit Friedensschluß nicht beendet, sondern werden dann eist besonders schwöerig, weil dann erst wieder der Wettbewerb der zurückkehrenden Krieger eintritt, während gegen · wärtig eine große Nachfiage nach Arbeitern vorhanden ist und daher die 6 der Arbeitegemeinschaften weniger in der Beschaffung von Arbeitsgelegenheit überhaupt oder in der Ausbedingung eines angemessenen Lohnes als in der Fürsorge für dauernde Be— schäftigung besteht, die nicht mit Friedensschluß aufhört. Die Schwierigkeit der Aufgaben wird, obgleich natürlich eine gewisse Eingewöhnung beider Teile, der Unternehmer“ und der kriegsbeschadigten Arbeiter, eintreten wird, im Laufe der Jahre zunehmen, well einmal die Leute äster und arbeitsuntüchtiger werden, andererseitß das patriotische Pflichtzefühl gegenüber den krtega⸗ heschädigten Vaterlandeverteidigern vielleicht ewas nachlassen wird Gerade dieses Pflichtgefühl bei Arbeitgebern und Arbeitern wach zu erhalten, ist auch eine wesent.« liche, wenn nicht die wichtigste Aufgabe der Arbeits-
emeinschaften. Nicht alle Arbeitsgemeinschaften, aber doch viele
hö. sich ferner das Ziel ges'tzt, bel der Ucberleitung des jetzigen J in den regelmäßigen Frie den szustand mittaͤ tig zu sein.
Wie sind nun die Arbeitsgemeinschaften organtstert? Aus sich selbst heraus, in freter Verhandlung der Beteiligten entstanden, weist die Organisation zwar gewisse gemeinsame Züge auf, doch zugleich wesentliche Verschiedenhelten, und zwar nicht bloß solche, die sich aus der Natur der Dinge, aus der Mannigfaltigkeit der Bedürfnisse er⸗ geben, sondern auch solche Veischledenbeiten, die lediglich eine Folge nicht genügender Fühlung der einzelnen Einrichtungen untereinander und mit den in Betracht kommenden öffentlichen Behörden und Ein= richtungen sind. Die Arhbentsgemeinschaften sind auf vertraglicher Giundlage beruhende Einrichtungen der Arbeltaeber, und Arbeitnehmer. verbände eines betßimmten Gewerbes, deren Dauer sich aug der ver— ahredeten Zweckbestimmung ergibt. Ihre Geschäfte werden durch Ber— treter der Arbeitgeber, und Arbeltnehmerverbä de gefübrt, und zwar haben sich dabei gewöhnlich die verschiedenften Richtungen der Arbeit geber und Arbeiser, Arbertgeberverbände, Innungen, Gewerkschaften usw. vereinigt. Einige Arbeltsgemetnschaften haben sich zur etung ihrer Verhandlungen einen unparteltschen Vorsttzenden gewählt, d. 6. eine Persen, die weder gewerblicher Arbeitgeher noch gewerblicher Ar— beiter sein darr. In der Sattler, und Lederwarenblanche sind zugleich ein Arbeitgeber und ein Arbeiter mit dein Vorsitz und der Geschäfts— führung betraut. Einzelne Gewerbe haben die hereit; bestehenden parftätischen Einrichtungen zu Kriegsfürsorgeorganifationen ausgebaut oder die bestehenden pa sitätischen Einrichtungen in den Dienst der Kriegsbeschädigtenfürsorge einbezogen. So haben bet den Buchdruckern und Chemigraphen die bestebenden Tarifämter die Aufgaben der Arbeits gemeinschaft Üübernom men. Im Gastwirtegewerbe Groß Berling wurde der bestehenze paritätische Arbeste nachweis als Organ der Arbeitsgemeinschaft bestellt. teses Rerfahren liegt entichteden im Inter sse ciner Vereinfachung der Kriegs heschädigtenfürsorge; da die Arbeitsnachweise über erhebliche Erfahrungen und? über große Be⸗ ziehungen zu den Unternehmern verfügen, kann ihre Mitwiikung eigentlich gar nicht entbehrt werden.
Bei der Außfstellung von Grundsätzen der Arbeits vermittlung knüpfen die Arbeits jemelnschaften an die JZusaze der Ir duttriellen an, hre Kriegebeschädigten wieder in die alten Stellungen zurückzunehmen. Als Beisp el seien bler die am 12 Oktober 1915 aufgestellten Grund⸗ sääße der Acheinsgemeinschaft für das deutsche Holzgewerbe angeführt, die lauten: 1) Die kriegebeschäbigten Poljarbeiter, wesche vorübergehend oder dauernd in ihrer Erwerbsfähigkeit beschränkt sind, baben in 'erster Linie Anspruch auf Beschäͤftigung in ihtem bisherigen Berufszweige und möglichst auch in dem gleichen Betrtebe, in welchem sie vor ihrer Einberufung in den Herresdlenst zuletzt gearbettet haben. 2) Arbeitgeber wie Arhetter verpflichten sich, den Friege heschädtgten die hestmögliche Untenstützung angedeihen zu lassen, damit dfese ent- prechend der Anpass angsfähigkest ibrer verletzien Glledmaßen ihre Arbeitsleistung tunlichst bis zu der eines Vollarbetters steigern können. 3) Sofern die Heschäftiqung von Kriegebeschäbigten in dem erlernten Berufe nicht mehr in Frage kommt, ist auf deren Unterbringung in andere geeignete Arbeitsstellen hinjuwirken (j. B. als Auf- sichtz⸗ und Bedienungepersonal in den Kontor. und Maschinen⸗ räumen, auf Lagerplätzen usw, als Yllfsträfte für schitft⸗ liche und rechnerische Arbelten oder zur Anfertigung von Werk und Maßzeichnungen; ferner ist thre Beschäftigung in bestimmten Spezialbetrieben oder Spezialberufen oder 66 ent⸗ sprechenden Zeltarbeiten in den Betrieben der Holzindustrie ins Auge ju jassen), Läßt die Art der Verletzung die Wiederaufnahme in dem früheren Beruftzzweig oder in einem anderen Betrieb der Holzindustrie nicht zu, so ist auf vte Unterbringung der Verlegzten in einem Beruf hinzuwirken, der den körperlichen und geistigen Veranlagungen des Verletzten möglichst entspricht. — In bejug auf die Lohnfrage hat man sich gewöhnlich dahm geeinigt, daß dle ortzühlichen Löhne zu- grunde zu legen sind und daß der Lohn der Leistung entsprechen maß, daß daher eine Anrechnung der Invaliden, oder sonstigen Rente nicht erfolgen darf. Au diesen Grundsätzen ergeben sich auch Abänderungen der tariflichen Vereinbarungen.
Während in der Holzindustrie, im Buchdruck. und Chemigraphen⸗ gewerbe ein gemeinsames Vorgehen für ganz Veutschland vereinbart wurde, hahen andere Gewerbe sich nur für bestimrate Bezirke, Pro— vinzen, Städtegruppen oder Städte zusammengeschloffen. Im Litho— graphen! und Steinzruckgewerbe haben die Verhandlungen nicht zu einer Arbeitegemeinschaft geführt, aber es sind wenigstens gewisse Grundsäße vereinbart worden, für deren Durchführung es frellich an einem Organ fehlt. Ueber die Erfolge der Arbeste— gemeinschaften kann man zurzeit noch nicht berichten, da die ganze Bewegung erst im Anfang steht. Immerhin wird von einzelnen Stellen eine befriedigende Tätigkeit berichtet. Der große Wert der Bewegung liegt in der Tatsache, daß sich Arbeitgeber. und Ächeiter— hereintgungen überhaupt zu gemeinfamer Arbeit auf einem wichtigen Gebiete zusammengefunden haben und sich in immer westerem Maße zusammenschließen. Ez darf erwartet werden, daß aug dieser Be⸗ wegung die erfreulichsten Erfolge für eine sachliche Stellungnabme der Arbeingeber und Arbeiter zu vielen Fragen des gewerblichen Lebens erwachsen werden.
Literatur.
Handausgabe des Gesetz, und Verordnungablattes für die okkupierten Gebiete Belgiens (1. September 1914 big 31. Tejember 1315) mit Verweisungen und Abdruck der angejogenen Gesttze und Verordnungen nebst einem Anhang, heraug⸗ gegeben von der Politischen Abteilung bet dem General- gouverneur in Belgien, bearbeitet von Gerichtsassessor Otto Spengler. Band J. 510 Selten. Brüssel, Verl ig der Staatz Niuckerel. Zu bezieben durch die Buchbandlung Misch u. Thron, Brüssel, Koningstraat 126. Preis für Behörden geh. 3, geb. 4 , für Private 450 bejw. 5.50 . — Nicht nur in Deutsch⸗ land, sondera auch in den besetzten Gebieten Belgieng hat der Umfang der gesetzgeberischen Tätigkeit den Wunsch nach einer übersichtlichen Sammlung der selt Beginn det Krieges erléssenen Gesetze und Verordnungen aufkommen lassen. Während aber in Deutschland bisher lediglich privaie Sammlungen der Kriegeverordnungen der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, hat die deutsche Verwaltung in Belgien in dem kärzlich erschienenen ersten Band der „Handaue gabe des Gesetz, und Verordnungsblattesz für die okkupterten Gebiete Belgleng“ den Grund ju einem großen amt— lichen Sammelwerk der von ihr erlassenen . gelegt. Sie hat sich damit ein großes Verdienst erworben; denn gerade die Gescetze und Vero dnungen, die in einem bestimmten Zeltabschnitt ergangen, sind eg, auf die sich spätere wissenschaftliche Forschungen stützen und um die sich würdigende Betrachtungen gruppieren müssen. Bie von der Politischen Abteilung bei dem Generalgoubernement in Belgien herausgegebene, vom Gerichttzassessor Spengler bearbeitete. Handausgabe enthält in Band l nur den deutschen Text der für die besetzten Gebiete Belgiens erlassenen Verordnungen und Bekanntmachungen aus der Zeit dom 2. September 1914 bis 31. Dejemker 1915. Den Gesetzesterten 6 Verwetsungen auf ergänzende, abän dernde oder inhaltlich zu⸗ ammenbängende Bestimmungen, auch auf solche, die in dem Ver— ordnungsblatt für das Etappengeblet der 4. Armee veröffentlicht worden, beigefügt. Ferner sind im Interesse der Vollständigkeit der „Handautg ber die in den Verordnungen des Generalgouverneurg an- gezogenen Stellen belgischer Gejetze abgedruckt. In einem Anhang sindet man die nicht im Gesetz. und Verordnungghlatt veröffentlichten Verordnungen und Bekanntmachungen jusammengestellt, die in späteren im Verordnungeblatt erschlenenen Verordnungen erwähnt sind. Ein nach Materien und innerhalb dteser chronologisch geordnetes Inhalts— vberjeichntg und ein alpbabetisches Schlagwortregister erleichtern die Benutzung der Sammlung. In erster Linte für den Gebrauch der deutschen Behörden in den Pesetzten Gebieten Belgteng bestimmt, wird die „Handausgabe“ auch Behörden in Dentschland, Juristen und Kaufleuten ein wertvolles Nachschlagewerk über den zurzeit in Belgien bestehenden Rechtzustand sein.
Der Schutz deutscher Außenstände im feindlichen Auslande und die Bebandlung der durch den Krieg unterbrachenen internationalen Privatverträge. Von Justizrgt Dr. jur. Ludwig Wertheimer, Rechtsanwalt in Frank⸗ furt a. M. 31 Seiten. Verlag von Ferdinand Encke, Stuttgart. Preis 154. — Viese Schrift gibt einen Vortrag wieder, der am 7. Junt d. J. auf Anregung der Handelskammer in Stuttgart gehalten worden sst. Der durch seine wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiete des inter— nationalen Privatrechts und des gewerblichen Rechttschutzes bekannte BVerfasser schildert darin die Gefahren, die rund 2 Milliarden deut. schen Volksvermögeng bedrohen, und befürwortet. daß der Bundesrat im Wege der Vergeltung Bestimmungen erlasse, wie sie die ung seindlichen Auslandestaaten, insbesondere Frankreich und Jialien, zur Schädigung der Industrie und. Handelgwelt Deutschlands, die Lieferunge verträge mit Angebörigen dieser Staaten vor Be—⸗ ginn des Krieges bereits ganz oder teilweise erfüllt hatte, gerroffen haben; denn der Einzelne set zur Sicherung feiner Auslandsforderungen machtlos, und selbst die organisierte Selbsthilfe werde kaum Erfolge erzielen kännen. Die zu erlassenden Bestimmungen müßen nicht nur dem neu eingeführten Keie sasonderrechte jener Länder enisprechen, sondern — besondert im Hinblick auf England — auch dem von dem deutschen Rechte und der deutschen Rechtsfprechung ab— weichenden allgemeinen ausländischen Rechte und der auslaändischen Rechtsprechung angepaßt werden. Das einschlägige Kriegsrecht det feindlichen Auslandes und die neueste deutsche Rechtsprechung werden kurz dargelegt. Zum Schluß macht Wertheimer Vorschläge für die Regelung der behandelten Verhältnisse bei den Friedens ver handlungen.
Ausgewählte diplomatische Aktenstäcke zur orie nta—⸗ 1ischen Frage, zusammengesteslt und erläutert von Dr jur. Karl Strupp, Pettherausgeber des Jihrbuchg des Völferrechts. XI und Ilg Seiten. Verlag von Frtedrich And eas Perthes, A.-G, Gotha. Geh. 5 6. — Vor mehreren Jahren hat Strupp eine Sammlung von „Urkunden zur Geschichte des Völkerrechts in zwei Bänden herausgegeben, von denen der erste bs zum Berliner Kongreß (1878), der zweite big zum Jahre 1911 reicht, und dann in einem ersten Ergänjungsbeft dazu „ politische Dokumente zur Marotko., Trivolls— und persischen Frage! sowie eine Reihe von Urkunden nichtpolitischen Inhalts, nämlich Schiedegerichts verträge zjusammengeflellt Pie etzt vorliegende Auswahl „diplomatischer Aktenstücke zur oriensa— Uschen Frage. bildet das jwelte Ergänzungsheft zu seinem Hauptwerk. Um diese Sammlung grundlegender Quellen zur Geschichte des naben Ostens big in die neueste Zeit in fich geschloffen zu machen, bat der Herautgeber verschledene schon im Hauptwerk enthaltene Urkunden erneut hier zum Abdruck gebrachl. Aus— gangspunkt ist der in seinem lateinischen Wortlaut wieder— gegebene Friedensvertrag von Carlowitz zwischen der Tirkei und Oesterreich vom 25. Januar 1639, der, unter englisch · hollãndisch er Vermittlung abgeschlossen, den Krieg beendigte, der nach anfänglichen Stegen der Türken (1683 Belagerung Wiens) ju den für Sesterrech siegreichen Schlachten von Mohacs (1687), Salankemen (1691) und Zenta (1697, geführt hatte und Siebenbürgen fowie ganz Ungarn mit Ausnahme des Banats mit Oesterreich vereintgte. Bann folger s83. Urkunden aus dem 18, 19. und 20. Jahrhundert bis zu den Friedens veiträgen der Türkei und der Balkanstaaten vom Jahre 1913 und unter der Nr. 85 die Aufbehung der Konsulargerschtzbarkeit der Türkei betreffende Akteastück, und Geletze aus der Jeit don September 1914 bis März 1915, fämtlich im latesnischen, bern. französischen, deutschen oder englischen Originaltext oder in offijte Cer Uebersetzung, meist ing Französiichz. Viel ach stnd den abgedruckten Urkunden kurze geschichtliche Angaben über den Anlaß zu den be⸗ urkundeten Verträgen usw. oder andere, das Verffandnie ibres In⸗ halts fördernde Bemerkungen sowie Hinwelse auf vorbandene herd beigefügt. Nur wenige von den wiedergegebenen Urkanden 2c. baben lediglich bistortschen Wert, insofern ihre Kenatrie zum Verständnis der orientalischen Frage in ibrer Gesamt beit notwendig ri. Gerade die jüngsten Ereignisse baben gezeigt, daß selbst leicht der staubte Verträge, wie die über die Rechte lage Griechenlands aug der ersten Drittel des vorigen Jahrhunderts, noch Gegenwart bedeut una haben, und ähnlich verbält es sich, von den großen Urkunden, wie z. B. dem Berliner Vertrag und dem Frieden don 1913. anz ab ee ˖ sehen, mit vielen anderen Attenstäcken, belfpielzweise a deren ider das Schwarze Meer und die Dardanellen, über die Den an,. ber Srp⸗ zrabien, über Sprien, den Libanon, den Serkan. . Der. Cypern, Samos uff. An der Hand der einschlũ gigen Urłanden erkennt man, daß rechtlich noch beute sowobl Tunig rie eder Teng Seitemd. teih des türklschen Reichs darstellt, und daß zurn einde en der Sen nachdem man das Rechtgverbältnis swischen der Tidel ard Aegrhren das keinesfalls rechtlich britischez Protekterat. auch Aegypten zum osmanischen Reich gehört; die Rechtsgrundlage für daß gegenwärtige Verhältnis Ae vpren? zar Tiber bäidet da Te S. staͤndigmachung Aegvptens darch Großorltaaeter in, Nanem der 1914 rechtlich bedeutungslos ist, die aaf S. 215 * wirder gegebene Urdunde über die Uebertragung des Kbedidvats der Aegypten an Hilmi Pa che dom 7. Mär 1892. Bei der außererdentlichen Serstrenrbet' zum Teil Unzugänglichkeit des um Uddruck gelangten MWanerials ward Der Forscher, der Politiker wie feder dem daran Net, mit wien iche *. licher Verläßlichteit üder die orten tallsbe Frage urnerriht a 3 wa der. dem Herausgeber für die uderftä lte Zälammenst ung aher r R.
bedeutsamen Urkunden Dank weinen.
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