1916 / 191 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Aug 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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, in Re r L., . J e . delt, ekretär in Flensburg, Wor naih, . n,, . dabet, Wu lfes . 5. . Alf 5 * ul fe * 1 eld, Schwester Mathilde Ber *

. . erlohn, Schwester rr , . 69 i , .

inger in xlr , 8. ern, n rssange n . Braunfels in i nge M. Schwester Auguste Brinkmann in Sieker, rm, feld, Schwester Johanna Brinkop in 2 chwester Marthe Christeinicke in Berli öneberg, * ter Els⸗ beth Daub in Celle, Schwester Antonie Denne rl nchen, Schwester Katharina Dirnberger in 2 Diakonisse Bertha Dröge in Rotenburg i. Hann., Schwester Nargareie Eberbach in Barmen, Schwester Füäte gert in Gotha, k— 1 in Altenwald, Landkreig Saarbrücken, Schwester Grete Friebrich in München, er Anna . in München., Schwester Ida Gillwald t. Eylau,

reis ä ier, KW-Pr, Diafonifse Cijsabeih Greßmann in Neuhaus a. Dste, Schwester Margarete Günther in Ali⸗ stedt, 2 Weimar, Schwester Eugenie Gyger in Kempten, Hayern, Schwester Hilde Hachmeister in Lehe, Schwester Agnes Herbrechtsmeyer in Bad Essen, Kreis Wittlage, Schwester Emma n. in Gunter dorf, Hessen⸗ Nassau. Schwester Herta Heuser in Aachen, Schwester Else Lunsdiecker in Cöln- Klettenberg, Schwester Elfriede 2 in Neu Fietz, Kreis Berent, Schwester Käte Janßen in Hannover, Schwester Therese Klier in München, Frau Großlgufmann Martha Koch, geborene von Windler, in Aleppo, Schwester Dorothea Konraß in Mainz, Diakonisse Emma Krämer in Witten, Schwester Lydia Küchle in München, Schwester Ida Lemke in Berlin⸗Welßensee, Schwester Margarete Leppert in München, Schwester Maria Löffl in München, Diakonisse Hedwig Marks in Culmsee, Landkreis Thorn, Diakonisse Martha Milewski in Oldenburg, Großh., Schwester Marie Luise von =, . in Aachen, Schwester Bertha Müller in Wiesbaden, Schwester Klara Müller in Cochem, Schwester Hildegard Müller in Darm⸗ stadt, Schwester Marie Müller in Oldenburg, Großh., Schwester Maria Münch in Bremen, Schwester Anng Vitschke in Berlin, Schwester Anng Pfaller in München, Freifrau Antonig von Pilars de Pilar, geborene Freiin don Oer, Hofdame Ihrer Hoheit der Herzogin Marie Antoinette von Mecklenburg, in Ludwigslust, Schwester Thekla Pöhnert in Dresden, Schwester Marie Rauscher in München, Schwester ee . Reßmann in Darmstadt, Schwester Margarete Reuther in Wiesbaden, Schwester Elise Rüppel in Altona, Schwester Anna Sabiel in Mai⸗ burg, Kreis Bersenbrück, Schwester R Sch ä fer

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in München, Schwester Margarethe S reg n München, Schwester Eya Schekat in Pagtallen bel Schwester Babette Scheuerlein in München, Diakonsffe Emma Schmidt in Witten, Schwester Elisabeth Stahr in Berlin, Schwester Agathe Stöcker in München, Hilfsschwester Lonny Thewalt in Berlin⸗Wilmersdorf, Diakonisse Maria Warnken in Rotenburg i. Hann, Köchin Emma Wehringer in Schwabmünchen, Bayern, Schwester Mariette Wiener in Darmstadt, Schwester Elsbeih Wittstock in Berlin⸗Schöneberg und Schwester Anna Zerhusen in Lohne, Oldenburg.

Deuntsches Reich. Bekanntmachung.

Auf Grund des 5 2 der Bundesratsverordnung über die Bestellung eines Reichskommissars für Uebergangswirtschaft vom 3. August 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. S855) ernenne ich:

den Bundesratsbevollmächtigten der Freien und Hansestadt Hamburg, Sengtor Dr. Sthamer zum Reichskommissar für Uebergangswirtschaft und

den vortragenden Rat im Königlich preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Geheimen Regierungsrat Goldkuhle zum Mitarbeiter und Stellvertreter des Reichskommissars für Uebergangswirtschaft.

Berlin, den 3. August 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung.

Nach 5 2 der Verordnung vom 5. August 1916, Reichs⸗ Gesetzbl, S. 911 unterliegt der Absatz von Obstkonserven und Marmeladen (5 10) unserer Genehmigung.

Den Verkauf von Obstkonserven (Kompottfrüchten, Dunstobst, Obstmus, Obstmark, Belegfrüchten, kandierten Früchten, Gelees, Fruchtsäften, Fruchtsirupen, DObstkraut, Dörr⸗ obst) im Sinne des 8 106 der Verordnung vom 5. August 1916 mit Ausnahme von Marmeladen geben wir bis auf weiteres frei.

Den Verkauf von Marmeladen Sorte I, III, IV und V geben wir bis auf weiteres zu den vom Reichs⸗ kanzler festgesetzten Höchstpreisen und Bedingungen Bekannt⸗ machung vom 14. Dezember 1915, Reicht⸗Gesetzbl. S. 817 frei.

Zur Herstellung von Marmelade Sorte J1' werden wir demnächst eine beschränkte Menge Zucker den Fabriken zur Verfügung stellen.

Die Preise für 50 kg Marmelade Sorte J dürfen nachstehende Sätze nicht übersteigen:

J. Herstellergrundpreise einschlleßlich Verpack in Ge⸗ fäßen von 10 bis . 9 kg: enn ge.

Erdbeer · Marmelade für 50 kg.

imbeer. ohanniebeer⸗

Ye b csbeer · Stachelbeer⸗ Pflaumen oder

Bel Lieferung einschließlich Verpackung in anderen als 10 big

15 e e,. dürfen folgende Zuschläge genommen werden: 1 Verpackung in Fässern der fon sen Gefäßen äber 15 Kg für 50 Kg . .

] Tilsit,

Die 1s. Aan u nm für Marmelade Sorte J treten am 15. August

1916 in

Kleinhandelspreise dürfen für 0,5 kg die folgenden

II. Die Sitze nicht abersteigen

1) beim Verkauf hon pfundwelse auggew Erdbeer 3. kg

mbeer⸗ . obannisbeer⸗

Del eibeer· Stachelbeer⸗ Pflaumen. oder

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Pflaumen ober Zwetschen· * .

3) beim Verkauf in Gefäßen von

Erdbeer · Marmelade für 0.5 Kg Bruttogewicht 40 1.720

imbeer⸗ ö Johannigbeer⸗ Kir

eidelbeer⸗ tachelbeer⸗ Pflaumen oder Zwetschen. .

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4) beim Verkauf in Gefäßen von 2, Erdbeer Marmelade für h Kg Bruttogewicht .. 1425

imbeer⸗ ohann isbeer⸗

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tachelbeer⸗ Pflaumen. oder

Zwetschen.

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in Blecheimern oder palin Heften de für 05 kg Bruttogewicht 40 .

bis einschlieglich lo Kg für- 126

1.— 1— 0, 9h 0, 87

' = 0,68 50 kg für: 1,25 1,05 1,05

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0, 92 0.63

oö) beim Verkauf in Blicheimern und Blechdosen von 119, in Blechdosen von O50 kg und in Harspappdosen von 0,0 kg für:

Erdbeer · Marmelade für ö h Kg Bruttogewicht . k ö⸗ w

Himbeer⸗ n n . Kirsch⸗ . Heidelbeer Stachelbeer⸗ Pflaumen oder Zwetschen

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6) beim Verkauf in Gläsern in un efähr 056 kg Inhalt für:

Erdbeer · Marmelade für dat

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stellt und vom J. September 1916

mehr in den Verkehr gebracht

habarber nur zur Herstellung von

werden.

Vorstehende Preise sind nach Anhärung der Sachver— ständigen⸗Kommission sowie mit Zustimmung des Bevoll⸗

mächtigten des Reichskanzlers festg

esetzt worden.

Berlin, Kochstr. 6, 14. August 1916. Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen m. b. H.

Hartwi

g.

Bekanntm

a chung.

Durch Verfügung des een ,, der Armeeabtellung

Gaede vom 14. April 1915 ist der Geschä

firma Meyer u. Sch auenberg schlossen worden.

tsbetrieb der Spe dittontz⸗ in Mülhausen i. Els. ge⸗

Es ist verboten, den Inbabern oder Angestellten der Flrma die

ö, . von Gütern zu übertrage Wer dle

n.

sem Verbot zuwlderhandelt oder zur NUebertretung auf⸗

fordert oder anrehjt, wird mit Gefängnis big zu einem Jahr bestraft. (5 96 des preußischen Gesetzes über den Belagerungsjuffand vom

4. Juni 1859). Mülbausen, den 6. August 1916.

Der Kaiserliche Kreigdirektor und Poltzelpräsident. Dall.

stönigreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Bureaunorsteher im Justizministerlum, Rechnungsrat Paul Lucgs in Berlin⸗Lichterfelde und hem Rechnunggrat im

e, mn, , . Münchenber

in Berlin den Charakter als

eheimer Rechnung rat zu verleihen.

Finanzmini

steriu m.

Auf Grund von differ 4 des Artikels IV des Gese

vom 12. Juni 1916

mengenverkäufer (5 6 der Tabakzollord

es er Erhöhung der Tabakabgaben ö

ng) und Kleinhändler

der Herr . (Reichsschatzamh bestimmt, daß Klein⸗

666 . N für den von ihnen in einschließli

20. i zollten Tabak auf

r Zeit vom 16. Mai nung ver⸗ t werden,

eigene

oll erstere jedoch nur bezüglich Mengen, * sie nach ihrem

Sonderbuche (z 6 Abs. 3 T⸗Z3.⸗8

im Kleinmengenverkauf abgeseßt haben. Ich . die ö. iern E von der Nachzollerhebung

sehen. Die Abstandn , , a

durch einen ähnlichen Vermerk, w auf dem Muster vorschreibt, zu be

in der angegebenen Zeit mit Weisung zu ver⸗ a ordnung

ihn der Anleitun i fer g

in Kyri

An sämtliche Oberzolldirektionen (einschl. Erfurth.

Die Rentmeisterstel le bei der Königlichen Kreis kasse kz, Regierungobezirk Potsdam, ist zu besetzen.

Ministe rium für Handel und Gewerbe.

Zu Bau oberlehrern sind ernannt worden die rungsbaumeister Dipl.Ing. Schmid Negierungabaumeister Dipl Ing. Schwager

Ministerium des Innern.

Der am 3. Juli 1 eborene August Wied lewsky in Vlissingen ist durch 6. des e . Ministers des Innern dom 12 August 1916 auf Grunb des 3 * Abf.] des Reichs⸗ und rar,, vom 22. Juli 1913 der preußischen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt worden.

Tagesordnung

der 66. Sitzung des Bejirkseisenbabnrats für die Gisenbahn direktion sbezirke Hannover und Münster am 20. September 18165, Vormitiags 16 Uhr, in Hannover. Lenderungen in der Zusammensegung des , . Ersatzwahlen zum standigen Augschuffe des ezirkgeisenbahnrais. Wahl zweier 4 leder des Landeseisenbahnratg. Berufung des stän 2. Augschusses des Bentrkgessenbahnratg. Zeit und Ort der nächten Sitzung. Vannover, den 8. August 1916.

Königliche Eisenbahndirektlon. Wesener.

GSekanntmachung.

Den Milchhändlern Wilhelm Brand, DOgnabrück, Spindelstrahe 13, Mathtas Bergmann, ebenda, Iburger⸗ straße 113, Heinrich Steins, ebenda, Wersenerstrase 12, Christian Lem go, ebenda, Johannlzmauer 65, ist ber Milch handel sowie jede mittelbare oer unmittelbare Bete; ung an elnem solchen Handel durch Beschluß der Stelle für die Julaffung jum Handel mst Lebeng⸗ und Futtermittein auf Grund der Bundes ratgperordnung über die Fernhaltung . Personen vom Dandel vom 23. September 1515 und des § 4 Abf. 2 ver Bundes. ratsberordnung über den Handel mit Lebeng. und Futtermsttesn und zur Bekämpfung des Kettenhandelg vom 24. Junk 1916 wegen Un⸗ ,, in bezug auf diesen Gewerbebetrieb vom 17. D. M. ab untersagt.

DOgnabrück, den 12. August 1916.

Der Vorsitzende der Stelle für die Zulassung zum Handel mit Lebeng. und Futtermittein. . n.

Bekanntmachung.

Dem Vtehhändler Wilhelm Achbilles in Hatten dorf, Krels Grafschaft Schaumburg, ist der Handel mit Ferkel n und Läuferschweinen auf Grund der Verordnung zur Fern haltun ng Personen vom Handel vom 25. September 1915 (RGGBlI. S. 663) un tersagt.

Rinteln, den 3. August 1916.

Der Königliche Landrat. von Ditfurth.

Nichtamtliches.

Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 15. August 1916.

Seine Ma estãt der Kaiser und König hat sich, wie „W. T. B.“ meldet, wieder an die Ostfront begeben, nachdem er gegen Ende seines mehrtägigen , an der Westfront auch die Heeresgruppe Seiner Kaiferlichen und , Hoheit des Kronprinzen besucht und in Gegenwart des Dberbefehlshabers verschiedene Truppenteile hinter der Kampffront besichtigt hatte.

Nach einem in der „Times“ erschienenen Parlament⸗ bericht vom 2. August hat Lord Newton auf bie Anfrage des Earl of Canmare über die Erschießung zweier Ir—⸗ länder in Arbeitsstätten, die zum Gefangenenlager Limburg gehören, behauptet, daß nach den der britischen Regierung Harman Nachrichten die beiden Irländer Moran und

evlin erschoßen worden seien, weil sie es abgelehnt 6 sich Sir Roger FCasement anzuschließen. Diese Be⸗ auptung ist, wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, 3 In beiden Fallen, die übrigens vollkommen un— en gg von einander sind, handelt es sich vielmehr um e. ätlichkeiten gegen die wachthabenden deutschen Soldaten, Eren Befehlen, sich Abends zur Ruhe zu begeben, die beiden Gefangenen = der eine zweifellos in angetrunkenem Zuflande O sich mit Gewalt und gefährlichen Angriffen ,,. Die wachthabenden Soldaten haben, wie dies seinerzelt in der deutschen Presse gemeldet worden und durch die inzwischen ab fe en n, ,, Ermittelungen zweifelsfrei fesi⸗ 20. ist, in berechtigter Notwehr von ihrer Waffe Gebrauch

gemacht.

Der Lyoner Funkspruch vom 10. August 1916 bringt

sen treiben die Belgier autz! Nach einem elegramm

chen Frauen, die die ihnen vom Hllfkomltee in Empfang zu nehmen en, davon in ö. darauf vorberelten 3 Belglen

eht für den Augenbl die or, die 9 * , , 2 „daß ein Erlaß

) sich auf die w ur in an 31 ö. e seiner Gerecht eh 81 1359 feng. ö.

8 en, der e⸗ snz, bat man in Gent jut hckgebalten In der Gr—

e nach der Grenze abgeschoben werden. Dle Frauen,

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solgende Formel gegeben hat: Dle Gegner, die unterliegen und ung den Weg . k z

Diese Meldung ist von der gesamten Presse des feind⸗ lichen Auslandes in der Absicht aufgegriffen worden, einen neuen Entrüstungssturm gegen deutsche Unmenschlichkeit zu entfesseln. Auch im neutralen Autzlande hat sie infolgedessen weite Verbreitung gefunden.

Nach den bei sämtlichen zuständigen Stellen in Belgien eingezogenen Erkundigungen ist, wie durch „W. T. B.“ mit geteilt wird, an dieser ganzen Geschichte kein wahres Wortz sie ist von Anfang bis zu Ende erfunden und erlögen. Maßnahmen, wie sie der Lyoner Funkspruch meldet, sind weder erfolgt noch beabsichtigt. Es liegt also wieder ein Musterbeispiel dafür vor, mit welcher Schamlosig keit unsere Feinde jetzt, nachdem die Generaloffenstve der e . bisher u keinem Erfolge geführt hat, eine Generaloffenftve der Lüge, Verleumdung und Verhetzung gegen Deutschland in . setzen, um die erlahmende Kriegsstimmung in ihren Völkern von neuem zu entfachen und die öffentliche Meinung des neu— tralen Auslandes zu vergiften.

Heute ist eine neue Bekanntmachung, betreffend die Be— schlagnahme, Verwendung und Veräußerung von Bastfasern Jute, Flachs, Ramie, europälscher und außer⸗ europäischer Hanf) und von Erzeugnissen aus Bast— fasern, erschienen, die an Stelle der früheren Betannt— machungen MW. III. 1577/10. 15. KRA. vom 25. Dezember 1915 und W. III. 1500/4. 16. KRA. vom 26. Mai 1916 tritt.

Die hedeutsamste Aenderung der neuen Bestimmungen gegenüber den früheren besteht, wie durch, W. T. B.“ mitgeteilt wird, darin, daß nunmehr auch alle Bastfasern in rohem, ganz oder teilweise gebleichtem, kremiertem oder gefärbtem Zu⸗ stande sowie die aus ihnen hergestellten Garne beschlagnahmt sind, die bisher aus dem Auslande eingeführt wurden und in Zukunft eingeführt werden. Ebenso ist auch der Kardenabfall und Fabrikkehricht beschlagnahmt worden.

Inderer eit ist 36. der Beschlagnahme die monatliche Verarbeitung des zehnten Teiles von den am 1. August 1918 vorhandenen Vorräten an Bastfaserabfall sowie an Reiß—⸗ werk zu Garn und ihre Verarbeitung zu Fertigerzeugnissen ge⸗ stattet worden. Außerhem ist die monatliche Verarbeitung einer solchen Menge beschlagnahmter Rohstoffe erlaubt worden, welche dem fünften Teil des bei Inkrafttreten dieser Bekannt⸗ machung vorhandenen Bestandes der nach dem 1. Januar 1916 aus dem Reichsauslande eingeführten Rohstoffe entspricht. Die Veräußerung und Lieferung von Bastfaser⸗ roh stoffen und Werg sowie von den nach dem Inkrafttreten der Bekanntmachung aus dem Reichsauslande eingeführten Ab— fälle ist nur noch an die Bastfaser⸗Einkaufsgesellschaft m. b. H., Berlin WM. 56 (Werderscher Markt 4 gestattet. Andere Abfälle der beschlagnahmten Gegenstände dürfen in Mengen bis zu 000 kg allgemein verkauft werden. Größere Mengen jedoch dürfen nur an die Aktiengesellschaft für Verwertung von Stoff— abfällen, Berlin V. 9 (Bellenuestraße 12a) oder an Personen oder Firmen geliefert werden, welche einen schriftlichen Aus⸗ weis der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums zur Berechtigung des Ankauf der bezeich⸗ neten Abfälle erhalten haben. .

Die Veräußerung und Lieferung der Bastfaser⸗ alberzeugnisse ist nur noch an Selbstverarbeiter sowie an die Leinengarnabrechnungsstelle Attiengesellschaft, Berlin W. 56 Schinkelplatz 1/4) oder an Personen, welche im Besitz eines schriftlichen Ausweises der Kriegtsrohstoffabteilung zur Be⸗ rechtigung des Ankaufes sind, mae. .

Im übrigen zeigen die einzelnen Anordnungen kleinere Abweichungen gegenüber den bisher in Geltung gewesenen Bestimmungen. .

Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Polizei⸗

behörden einzusehen.

Durch eine heute erschienene kurze Nachtragsbekannt— mach ung zu der Bekanntmachung, betreffend Veräußerungg⸗, Verarbeitungs- und Bewegungsverbot für Web⸗ Trikot⸗ Wirk⸗ und Strickgarne, vom 31. Dezember 1915, erhält 4 dieser Bekanntmachung eine neue Fassung. Die wesent⸗ liche Aenderung besteht darin, daß den Warenhäusern weitere 30 Prozent und sonstigen offenen Laden⸗ geschäften weitere 20 Prozent ihrer Vorräte an Strick— garnen nach dem Stand vom 31. Dezember 1915 zum Kleinverkauf und zum Verkauf an Hausgewerbebetriebe frel— gegeben werden. .

Jedes Warenhaus und jedes offene Ladengeschäft ist aber berechtigt, einschlie ßlich der seit dem 31. Dezember 1915 bereits veräußerfen Strickgarne, mindestens 25 kg aus eigenen Vorräten zu verkaufen, auch wenn diese 25 Kg mehr ausmachen als die angegebenen (

Die Bedingungen, daß die zum Verkauf freigegebenen Mengen tatsächlich zum Kleinverkauf oder zum Verkauf an Hausgewerbebetriebe feilgehalten werden und der Verkaufs— preis nicht höher bemessen werden darf als der zuletzt vor dem 31. Dezember 1915 erzielte Verkaufspreis, sind unverändert geblieben. Weitere Freigaben von Strickgarnen bei Waren⸗ häusern und sonstigen offenen , sind für einen späteren noch zu bestimmenden . n Aussicht enommen. Yinzelanträge auf Freigabe sind zu unterlassen, weil sie nicht berücksichtigt werden können.

Die Nachtragsbekanntmachung betrifft lediglich Strick—⸗ garne, welche unter Verwendung von Schafwolle, Kamelwolle, Mohair, Alpacca oder Kaschmir, ohne oder mit einem Zusaßz von Kunstwolle hergestellt sind. Strickgarne aus haumwollenen Spinnstoffen werden durch die Nachtragsbekanntmachung nicht betroffen, für diese gelten die Anordnungen der Bekanntmachung W. II. I760,ν . 16 KRA n ä kerle s e, g chtragsbelanntmachung ist. bei d Ver Wortlaut der Nachtragsbekanntmachung ist bei den Polizeibehbrden einzusehen.

a en die Ausgaben 1099, 1106 und 1101 der Deut Der lust li sten bel. Sie enthalten hie 6) 25 baherlsche und die Kl? württemberg iche Venn .

Dachsen.

Seine Majestät der König hatte Seiner Majestät dem Kaiser und König telegraphisch seiner Freude und seinem Dank zugleich im Namen der sächsischen Armee Aus⸗ druck gegeben über die Verleihung des Ordens Pour je mérite an den General der Artillerie von Kirchbach. Hierauf ist Seiner Majestät dem König von Seiner Majestät dem Kaiser laut Meldung des „W. T. B.“ folgendes Telegramm zu⸗ gegangen:

Danke Dir herzlichst für Deine Depesche. Es war mir eine wahre Herjensfreude, Deine tapferen Landeskinder und ihre wohl. gemuten Führer zu sprechen, die zum Teil gerade aug dem Gefecht kamen. Ihre Stimmung und Haltung waren ebenfo glänzend wie die Art, mit der sie sich in ausopfernder bingebender Tapferkeit erfolgreich gegen f indliche Uebermacht geschlagen haben. Kirchbach hat seine Auszeichnung wohl verdient. Auch Deine lieben Söhne zu begrüßen, war mir elne große Freude. Wilhelm.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten Grafen Stürgkh fand gesiern vormittag und nachmittag ein Minister rat statt, an dem sämtliche Mitglieder des Kabinetts teilnahmen. Auch in Budapest fand gestern nachmittag unter dem Vorsitz des Manisterpräsidenten Grafen Tisza ein Ministerrat statt, an dem die dort weilenden Mitglieder der Regierung sowie auch der Minister 2 latere Baron Roszner teilnahmen.

Eine Verordnung des Ministers des Innern setzt Kartof felhöchstpreise für den Verkauf durch den Erzeuger in Mengen über 100 Kilogramm und Kleinhandelspreise fest. Diese dürfen auch bei Verkäufen größerer Mengen durch die Händler nicht überschritten werden und bilden somit überhaupt die Höchstpreise bel Verkäufen von Kartoffeln österreichischer Ernte. Demgemäß darf auch nach Oesterreich eingeführte Ware im Kleinverkauf nur zu den für Inlandkartoffeln festgesetzten Klein verkaufgpreisen verkauft werden. Die Höchstpreise beim Ver⸗ kauf durch den Erzeuger sind folgende: Für ausgesuchte reine, mindestens hühnereigroße Ware vom 1. September bis 15. Sep- tember 1916 12 Kronen, vom 16. September 1916 bis 28. Fe— bruar 1917 9 Kronen und vom 1. März 1917 an 11 Kronen. Für nicht ausgesuchte Kartoffeln im ersten Zeitraum 10, im zweiten 7 und vom 1. März 1917 an 3 Kronen. Bei zwangsweiser Abnahme von Kartoffeln erhält der Besitzer nur S0 Prozent des Uebernahmepreises. Die Festsetzung der Klein⸗ handelspreise erfolgt in nächster Zeit durch bie politischen Landes⸗ behörden.

Großbritannien und Irland.

Lord Crewe ist dem „Daily Telegraph“ zufolge zum vor— läufigen Präsidenten des Unterrichts amts ernannt worden. Später soll ein Unterhausmitglied an seine Stelle treten.

Der Ministerpräsident Asquith hat im Unterhause eine Bill eingebracht, durch welche die Tätigkeit des Parla— ments bis 31. Mai 1917 verlängert wird.

Die Dardanellenkommission tritt heute zu ihren vor⸗

bereitenden Arbeiten zusammen.

Die letzte Verlustliste enthält die Namen von 183 Offizieren (71 gefallen) und 4000 Mann.

Rußland.

Nach Angaben des Ministeriums des Innern beträgt die Gesamtfläche des zu enteignenden deutschen Grund— besitzes, wie „Torgowo⸗Promeyschlennaja Gaseta“ berichtet, in 15 Gouvernements des europäischen Rußlands 2995 533 , r. im Kaukasus 180 760 Deßjatinen, außerdem sind in den von deutschen und österreichischen Truppen besetzten Gebieten vorläufig 78 47 Deßsatinen registriert worden. Im ganzen sind es also 3 256 053 Deßjatinen, von denen 2950 852 . lichen „Abkömmlingen“, 156 458 Deßsjatinen deutschen, 318 österreichischen Untertanen und 71 465 deutschen und österreichischen Untertanen zusammen gehören.

Epanien.

Wie der „Temps“ meldet, würden die spanis ch⸗portu⸗ giesischen Beziehungen ir in San Sebastian fest⸗ gestellt werden, wo gegenwärtig das diplomatische Korps weile und wohin der König zurückkehren werde. Graf Romanones habe vor der Abreise von San Sebastian durchblicken lassen, daß die internationale Lage Spaniens sehr befriedigend sei.

Niederlande.

In der Zweiten Kammer wurde, wie W. T. B.“ meldet, eine Vorlage eingebracht, die die Einführung der persönlichen und allgemeinen Wehrpflicht für Europäer und Ein— geborene in Ostindien vorsieht, um im Hinblick auf den politischen Zustand im Osten für die Zunkunft eine ansehnliche Verstärkung des Heeres zu ermöglichen.

Die nie derländische Handel kammer in London hat auf Ersuchen der Handelskammern in Vlaardingen, dem Haag, Kamwyk und Pelzen laut Meldung des „Rotterdamschen Courant! eine . an den Staatssekretär Grey ge⸗ richtet, in der sie auf die Schwierigkeiten hinweist, die infolge der Anhaltung der Fischerfahrzeuge den niederländischen Fischerei⸗= betrieben und verwanbten Industriezweigen entstanden feien. Gegen 30 000 1 seien in dlesen Betrieben tätig und nunmehr der Verarmung preisgegeben. Das Auftreten der britischen Behörden habe in erlanden einen cn gen Eindruck gemacht. Die Handelskammer ersucht Grey, bieser wichtigen Angelegenheit besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Bis jetzt sind von englischen Kriegsfahrzeugen 99 hollän— dische Fischerfahrzeuge aufgebracht worden.

Dänemark.

Das Folkething setzte gestern die Aussprache über die Vorlage, 5 den Verkauf der dänisch⸗westindischen Inseln, mit dem Abänderungsvorschlag über die Abhaltung einer Volksabstimmung fort. er Ministerpräsident Zahle schloß die Ausspra e, wie W. T. B.“ meldet, mit

folgenden Worten: Wenn der NMelchstag die Vorlage annimmt, ist die Sache in

Ordnung. Wenn der Relchgtag sie verwirft, so wird das Müinsster lum

baldmöglichst elne Bon ber dat Ju afltreten eiae neuen Ver⸗

fassungsgesetzes und die Vornahme von Wahlen einbringen. Gleich- jeliig r. die Amerika um einen Aufschub ersuchen. Ob dies gelingt, kann lch nicht sagen. Jedenfalls trifft die Verantwortung diesen gen, vie den Vor lag verwerfen. Et wird kein geringer Auf⸗ schub sein, da die Wahlen erst im November stattfinden können. Es ist übrigens nicht nötig, den Vorschlag abzulebnen, um Wahlen zu grreichen. Aeußert nach der Annabme des Vorschlages irgend eine Partei den Wunsch nach Reichstagswahlen, so wird die Regierung dem Wunsche nachkommen.

Der Abänderungsvorschlag wurde darauf mit 62 Stimmen der Radikalen und Sozialisten gegen 41 der Linken und der Konservativen bei einer Stimmenthaltung an⸗ genommen. Sechs Mitglieder waren abwesend. Die ab⸗ geänderte Vorlage wurde darauf mit derselben Stimmen⸗ zahl angenommen.

Das Land sthing behandelt den Vorschlag heute.

ö Asien.

Von wohlunterrichteter Seite wird nach einer Meldung der „Frankfurter Zeitung“ mitgeteilt, daß außer den beiden bisher veröffentlichten Artikeln der russis ch⸗japanische Bündnisvertrag noch einen dritten (geheimen) Artikel enthält, der folgendermaßen lauten soll:

a. Rußland tritt an Japan die Gisenbahnstrecke zwischen Kwangschengise und der zweiten Station am Sungart ab.

b Den Japanern wird das Recht der frelen Ansiedlung und des freien Handels in Sibirien zugestanden.

e. Schiffahrtg. und Fischeretrechte auf dem Sungarifluß werden bon den Japanern in gleichem Umfange wle von den Russen aug— geübt werden.

d. Duich den Vertrag wird der japanischen Regierung keine Ver⸗ pflichtung auferlegt, Land oder Seestren kräfte nach Europa zu senden.

e. Japan veipflichtet sich, Rußland mit Kriegsmaierlal zu ver sorgen.

Kriegsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 14. August. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Südwestlich der Straße Thiepval —Pozières war es den Engländern gestern früh gelungen, in etwa 700 m Breite in unseren vordersten Graben einzudringen; im Gegenangriff wurden sie heute nacht wieder hinausgeworfen. Vor Guille— mont und der südlich anschließenden Linie sind Massen—⸗ angriffe des Feindes unter schwerster Einbuße für ihn abgeschlagen worden. Ebenso brachen zwei sehr starke französische Angriffe im Abschnitt von Maurepas bis östlich von Hem zusammen.

Nachträglich ist gemeldet, daß die Franzosen in der Nacht zum 13. August das Dorf Fleury und unsere Stellungen östlich davon angegriffen haben und glatt abgewiesen sind. Ein. feindlicher Handgranatenangriff ist gestern nordwestlich des Werkes Thiaumont gescheitert.

Am und südlich vom Kangl von La Basssée herrschte lebhafte Gefechistätigkeit. Vielfach zeigten die feindlichen Patrouillen größere Regsamkeit, besonders gingen nordwestlich von Reims stärkere Aufklärungtzabteilungen nach ausgiebiger n nd. vor; die Unternehmungen waren ohne Erfolg.

Oestlich Bapaume wurde ein englisches Flugzeug im Luftkampf zur Landung gezwungen.

Oestlicher Krieg sschauplaß.

Front des Generalfeldmarschalls von Hindenburg.

In der Gegend von Skrobowa, sowie am Oginsky⸗ kanal südlich des Wygonowskojesees wurden feindliche Vorstöße abgeschlagen; deutsche Abteilungen zersprengten östlich des Kanals russische Vortruppen unter erheblichen Verlusten für diese.

Bei Zarxecze am Stochod ist ein Gefecht gegen vor— gedrungenen Feind zu unseren Gunsten entschieden.

Starke feindliche Angriffe richten sich gegen den Luh- und Graberka-Abschnitt südlich von Brody, sie wurden blutig abgewiesen; neue Angiiffe sind dort im Gange. Front des Generals der Kavallerie Erzherzogs Carl.

Im Abschnitt Zborow Koniuchy scheiterten russische Angriffe, eingebrochene Teile des Feindes sind durch Gegenstoß zurückgeworfen, über 300 Gefangene sind ein— gebracht.

Auch westlich von Monasterzys ka lief der Gegner ver⸗ geblich an, er erlitt in unserem Feuer große Verlußte.

Balkan⸗Kriegsschauplaß. Keine wesentlichen Ereignisse; selbst die Scheintätigkeit des Feindes flaute ab. ; Oberste Heeresleitung.

Wien, 14. August. (W. T. B. Amtlich wird gemeldet:

Russischer Kriegsschauplatz. Heeresfront

des Generals der Kavallerie Erzherzogs Carl.

Südlich des Dnjestr keine besonderen Ereignisse.

Auf den Höhen nördlich von Maria mpol wurde gestern durch unser Feuer eine attackierende russische Kavallerie— Brigade zersprengt. Heute in den Morgenstunden trat der Feind an der ganzen Front zwischen dem Dujestr und der Gegend südwestlich von Zalocze mit den verbündeten Streit⸗ kräften wieder in engere Gefechtsfühlung. Südlich von Horozanka scheiterte ein russischer Vorstoß. Westlich von Kozowa verjagten unsere Truppen brandschatzende Abteilungen. Bei Augustowka und im Raume von Zborow wehrten unsere Bataillone zahlreiche russische Angriffe ab. Es wurden 300 Gefangene eingebracht.

Heeres front

des Generalfeldmarschalls von Hindenburg. Die Armee des Generalobersten von Boehm Ermolli Eng südwestlich von Podkamien einen durch mehrstnndiars rommelfeuer eingeleiteten und durch den Gebrauch von Gag bomben unterstũtzten . das Vorfeld unserer Stellungen ist von toten und schwernermundeten Rufen bedeckt. Neue Kämpfe sind im Gange. Bei Hule wiche am Stochod scheiterte ein schwächerer ruffijcher . Südlich