stande au den und a lll an seine . 64 66 Amtsgericht Rosenderg O. S., den 15. August 56.
Sch n oi dn iiꝝ. 30525 Im Genossenschastsgreqister ist heute bei Ne. 12 (apar- n. Darlehuskaffe G. G. m. u. S. in Petertaitz) eingetragen: Gegen stand des Unternehmens ist der Be— trieb ciner Spar⸗ und Darlehnskasse zur Pflege des Geld- und Feredllverkehrs sowie zur Förderung des Sparsinntz. Dle Genera lversammlung vom 22. Juli 1916 hat die Annahme deg von dem Reichs- derbande der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften entworfenen Normal- statuls an Stelle der higberlgen Satzungen beschlossen. Beim Gingehen der als GJ andwir en Genossen S-Zeitung zu Breslau tritt an deren Stelle bis zur nächsten Generalversamm lung, in welcher ein anderes Veröffentlichungsblatt zu be— stimmen ist, der. Deutsche Reichs anzeiger Für die Dauer ber Einberufung des 1 standsmitglieds Friedrich Kleiner zum Veertsdienst ist der Gutgpächter August Scholj in Peterwitz zu seinem Stellper⸗ treter gewählt. Amt gericht Echweidnitz. 19. August 1916.
Sensbnxg. 305261
In unser Genossenschaftgregister ist heute bei der unter Nr. 9 eingetragenen Macharrer Brennerei genoffenschaft, eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht in Ameyden, eingetragen worden:
Der Gutsbesitzer Max Hennig in Golllngen ist autz dem Vorstand cus. geschieden; der Landwirt Johann Killisch in Aweyden ist verstorben; an ihre Stelle siad der Gutshesitzer Gustay Borkmann in Aweyden und der Landwirt Adolf Killisch in Aweyden in den Vorstand ge— wählt, und jwar Gustav Borkmann als Vorsitzender.
Senshbirg, den 4. Juli 1916.
Königliches Amtsgericht. Abt. 1.
Strasburg, UdeRKermark. 30523
Im Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 18 elngetragen:
Blumenhagener Spar, und Dar lehngkaffenverein, eingetragene Ge— nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Blumenhagen. Gegenstand det Unternehmens ist Beschaffung der zu Dar- lehen und Krediten an die Mitglieder er⸗ forderlichen Geldmittel und Schaffung weiterer Einrichtungen zur Förderung der wirtschaftlichen Lage der Mitglieder, ing besondere:
1) gemeinschaftlicher Bezug von Wirt⸗ schafthedürfnissen.
2) Herstellung und Absatz der Erzeug⸗ niffe des landwöirtschaftlichen Betriebs und des ländlichen Gewerbefletßetz auf gemein- schoftliche Rechnung,
3) Beschaffung von Maschinen und sonstigen Gebrauchsgegenständen auf ge— meinschaftliche Rechnung zur mietweifen Ueberlassung an die Mitglieder.
Die Mitglieder des Vorstands sind: Hans Schünemann, Pfarrer, Rudolf Ora. heim, Landwirt, Ernst Wall, Landwirt, sämtlich in Blumenhagen U. M.
26 Satzung ist am 4. Jull 1916 er— richtet.
Die zffentlichen Bekanntmachungen er— gehen im landwirtschaftlichen Genossen— schafteblatt in Neuwled. Ste sind, wenn sie mit rechtlicher Wirkung für den Verein verbunden sind, in der für die Zeichnung des Vorstandg für den Verein hestimmten Form, sonst durch die Vorsteher allein zu zeichnen.
Die Willengerklärungen des Vorslande erfolgen durch mindestens zwei Mitglieder, darunter den Vorsteher oder seinen Stell⸗ vertreter.
Vie Zeichnung geschieht, indem die Zeichnenden zur Firma des Vereins oder zur Benennung des Vorstands ihre Nameng⸗ unterschrift beifügen. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienst⸗ stunden des Gerichfg jedem gestattet.
Strasburg, U ⸗M., den 1I. August
1916. Königl. Amtsgericht.
Strassburg, Els. .
In das Genossenschaftsregister des Kaiserl. Amtsgerichts Straßburg Band 1' wurde heute eingetragen:
Nr. 160, bei dem Sufflenheimer par- und Darlehnskaffen Verein, ö Genossenschaft mit un beschräukter Haftpflicht in Su fflen. heim: Nach dem Beschlusse der General. verfammlung vem 8. Jun 1913 setzt sich der Vorstand der Genossenschaft heute wie folgt zusamm en: I) Ludwig Haaßer, Jlegeleibesitzer, Vorsteber; 2) Joseph Jäck, Töpfer, Stellvertreter des Vor⸗ stehers; 3) e e Goetz, Töpfer, 4 Andreas Ernewein, Ackerer, 5) Taper Habinger, Töpfer, zu 3 bis 5. Beisitzer, sämtllche in Sufflenheim wohnhaft.
Straßburg, den 17. August 1916.
Kalserliches Amtsgericht.
Strehlen, Schleg. 30529 In unser Genossenschaftsregister ist heute 14 35 rn. 2 . noßen E ; amm orfer Spar und Dar lehnskassenvere in e. . mm. u. SO. in Deutsch Tschammen⸗ dorf folgendes eingetragen worden: denrelch ist en und an
Ver Stellenbesitzer aus dem Vorstand augges seine Stelle der Stellenbesitzer Karl . in Deutsch Tschammendorf ge⸗ reten. Sirehlen, den 16. August 1916. Königliches Amtsgericht.
ide nne e sgreasier fz n unser Geno eute 9 . 53 N . 33 er,, er e; nossen ousumvere n für Strehlen und Umgegend c. G. m. b. GO. in Etreh len“ . worden, daß der Steinarbeiter Gustap Mundel in Strehlen aus dem Vorstand ausgeschieden und an seine Stelle der Stein⸗ arbeiter Wilhelm Brosch in Strehlen ge= treten ist.
Strehlen, den 16. August 1916,
Königliches Amtsgericht.
Ziorenborg. 30640] In unser Genossenschaftsregister ist zu Nr. 7, Burghasunger Darlehnskaffen verein e. G. m. u. S. zu Burg hasungen eingetragen worden: Ackermann Jakob Beyer zu Burghasungen ist verftorben. An seine Stelle ist Handelsmann Chrisfoph Reinbold zu Burghasungen, zugleich als Stellbertreter deg Vereingvorsteherg, in den Vorstand gewählt worden. Zierenberg, den 10. August 1916. Königliches Amtsgericht.
Musterregisier.
(Die ausländischen Muster werben unter Leipzig veröffentlicht)
Coburg. 29714) In das Mufserregister ist eingetragen: Nr. 682. Kaufmann Franz Blrn⸗
stiel in Coburg, ein offener Üümschlag,
entbaltend die Abbildung eines Drillings- geschoßkorbes — Röhren aus 8 mm bresten und 4 mm starken Buchenholzstäben in
Jalousiegewebe — Geschäftz. Nr. II,
Muster plastischer Erzeugnisse, Schutzfrist
1 Jahr, angemeldet am 8. August 1916,
Vorm. 10 Uhr.
Coburg, den 14. August 1916. Herjogl. S. Amtsgericht. 4.
Grälenthal. 30651] In das Musterregister ist eingetragen Nr. 528. Firma Carl Schneiders
Erben, Gräsenthal, 29 Modelle für
Por ellangegenstände in Abbildungen mit
den Geschäftsnummern:
Ganjsachen; 12825, 12848, 12851, 125872, 12873, 12874. 12875, 12876, 12877, 12893, 12899, 12909, 12910, 2911, 129i, 13913, 1258, lz], 12923, 12924, 12928.
, Mit Gegenstück: 12914, 12915, 12916, 2917.
Plastische Erzeugnisse, Schutz frist 3 Jahre, angemeldet am 19. August 1916, Nach- mittags 5 Uhr.
9 8 9 , 3378 7, 3756, 35629, 3807, 3905, 3868/15 em, 3889 235 em, 3850, 3804, 3830 10, 3891125 9m, 384711 em, 845,11 em, Schutz srist 3 Jahre, angemeldet am 1. August 1916, Vorm. 11 Uhr. n n . ( .Ayhnast), den 11. August
Königl. Amtsgericht.
3373 10, 3373/4, 3 3756.
3898 32 em, 3882,
Konkurse.
Kad Oeynhnusen. 30504
Ueber den Nachlaß des Möbelfabri⸗ kanten Friedrich Nugustin zu Deen. brock ist heute 5] Uhr Nachmittags der Konkurs eröffnet. Konkursverwalter ist der Rechtganwalt Selhausen zu Bad Deynhausen. Offener Arrest mit Anzelge⸗ pflicht bis zum 10. Seytember, Anmelde⸗ sfrist bis zum 15. September. Erste Gläubigerbersammlung am 19. Sep- tember E916, Bwormittags 9 Uhr, im hlesigen Amtegericht, Bigmarckstraße, Zimmer Nr. 5. Prüfungstermin am 25. September 1916, Vormittags 9 Uhr, daselbst.
Bad Oeynhausen, den 21. August 1916.
Der Gerichtaschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
n erlin- Schöneberg. 30502 Ueber den Nachlaß des am 19. Mär; 1916 verstorbenen, zuletzt in Berlin—⸗ Schöneberg, Hohenstausenstr. 45 wohn- haft , . Direktors Hermaun Jacobi wird heute, am 21. August 1916, Vormittags 11 Uhr, dag Konkurtzverfahren eröffnet. Der Konkurtzmerwalter August Belter in Berlin W. 30, Haberlandstraße 3, wird zum Konkurgverwalter ernannt. Kon⸗ kursforderungen sind bis zum 9. Oktober 1916 bei dem Gericht anzumelden. Gz wird zur Beschlußfassung über die Beibe⸗ haltung des ernannten oder die Wahl eine anderen Verwalterg sowle über die Be⸗ stellung eines n n, , und eintretendenfalls über die im 132 der Konkurgordnung bezelchneten Gegenstände auf den 29. September E916, Vor⸗ mittags 101 uhr, und zur Prüfung der . orderungen auf den 24. Oltober 1516, 101uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte,
ormittags
immer 58, Termin anberaumt. Offener
n mit Anzeigepflicht bis hum 3
a, Amtsgericht in Berlin⸗ Schöneberg. Abteilung 9.
— —
KEurg, M. Ma gadon. 30106
Ueber das Vermögen deg Tifchier⸗ meisters Hermann Vahl in Burg b. M. ist am 18. August 1916 Konkurs eröffnet. Verwalter: Kaufmaun Hermann Häusler in Burg b. M. Aumeldefrist big I4. September. Erste Glaͤubigerversamm⸗ lung am 7. Sentember, 1A Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin am XI. Sentember, Vormitt. K Uhr. Offener Arrest mit Anzeigefrift bis zum 14. September.
Burg b. M., den 18. August 1916.
Königliches Amtsgerichi.
Pros cd en. 130507
Ueber den Nachlaß des am 3 April 19165 verstorbenen, in Dresden, Zellesche⸗ straße 3, wohnhaft gewesenen pPerönlich haftenden Gesellschafterg der in Konkurs befindlichen, aufgelösten offenen Handels- gesellschaft in Firma G. Udluft & Hart. mann in Dresden, Hofbilbhauers und Tischlermeisters Gustan Adolph Ud. luft, wird heute, am 21. August 1916, Nachmittags 1 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurgverwalter: Rechte anwalt Max Rudolf in Dresden. J., Waifenhaug. ien 19. Anmeldefrist bis zum 20 Sep⸗ temher 1916. Wahltermin: 20. Sep tember 1916, Vormittags 10 uhr. Prüfungstermin: ES. Ottober 1916. Vormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit. Anzeigepflicht bis zum 20. Sep- tember 1916.
Freiburg, Kreis gan. 30650 Ueber ben Nachlaß des Käfers Josef Fanpler in Freiburg Zühr ingen wurde heute, am 21. August 1516, Vormittags 1 Uhr, das Konkursberfahren erhffnet. Konkursverwalter ist Rechtsagent K. Kuhn in Freiburg. Anmeldefrist, offener Arrest und Anzelgefrist bis 15. September 1916. Erste Glaubigerpersammlung am Don⸗ nerstag, den 21. September 1916, Vormittags 9 Uhr. Prüfungstermin am Donnerstag, den 21. September 19H6, Voraiiitags 95 Uhr, vor dem Sr. Amtsgericht hierselbst, Holzmarkt platz 6, J. Stock, Zimmer Nr. J. Freiburg, den 21. Auaust 1916. Gerichtzschreiberei Gr. Amtsgerichts.
Gnesen. 30536 Ueber das Vermögen des Kaufmanns Franz Reglinski zu Gnesen ist heute, Nachmittags 1 Uhr, das Konkursberfahren eröffnet worden Konkursberwalter: Kauf⸗ mann Theodor Schwarz in Gnesen. Offener Arrest mit Anzeigepflicht und Anmelde, frist bis 15. September 1916. Erste Gläu⸗ bigerversammlung und allgemeiner Prü- fungstermin am 29. Geptemper 1916, Vormittags E90 Uhr, Zimmer Nr. 21. Aktenzeichen: 9. N. Ha / I6. Gnesen, den 22. August 1916. Königliches Amtagerscht.
Gummersbach. 306471
Ueber den Nachlaß des am 25. Jull 1908 kn Bad Honnef verstorbenen, in Berg⸗ neustadt wohnhaft gewrsenen Ftommis Au gufst Hasenack wird heute, am 17. August 1815, Mittags 12 Uhr, das Kon⸗ kurgverfahren eröffnet, da die Ueberschul⸗ dung des Nachlaffes dargetan ist. Der Prozeßagent Griez in Gummersbach wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkurg. sorderungen sind his jum 16. September 1916 bei dem Gericht anzumelden. Gg wird zur Beschlußfassung über die Bei⸗ behaltung deg ernannten oder die Wahl eineg anderen Verwalters sowie über die Bestellung einen Gläubigerausschusfeg und
eintretendenfalls über die im 5 132 dei
Konkurtzordnung beieichneten Gegenständt auf den 16. September 1916, Vor⸗ mittags 10 Uhr, und jur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 11. No⸗ vember 1916, Vormittags 10 Uhæ, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen 1 welche eine jur Konkurs masse gehörige Sache in Bestt baben oder zur Konkurgmass eiwag schul di sind, wird aufgegeben, nichts an den Hemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besihe der Sache und von den Forderungen, fär welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkurgverwalter bis zum 16. September 1916 Anzeige ju machen. Königlicheg Amtsgericht in Gummersbach.
H erent. 30505 In der Julius Borkowskischen Kon— kurssache ist infolge eineg vom Gemein. schuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangs vergleiche Vergleichtztermin auf den 1E. September 1916, Vorm. LO Uhr, vor dem Amtsgericht Berent anberaumt. Der Vergleichsvorschlag und die Erklä— rungen des Gläubigerausschusses sind auf der Gerichtsschreiberet des Konkursgericht? zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Berent, den 11. August 1916. Königlicheg Amtsgericht.
KR exrlim. 30501]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Avolf Kunz's Mustk⸗ verlag. Gesellschaft mit beschräunlter
aftung in Berliu, Neue Königstr. 19, sst infolge Schlußvertellung nach Abhaltung des Schlußterming hierdurch aufgehoben worden.
Berlin, den 16. August 1916.
Vor mitt. mz
3
zur Masse gebörigen Grundstück,: in i, n auf . ug ust 1916, Bormittags 10 uh mt. K den 18. August 1916. Königliches Amtsgericht.
Rromberg. Das Konkursverfahren über das Ver? gen der . Molkerei und Damp fbaäcker el, ngetragene Ge- ugffenschaft mit beschräntter Haft. . in Bromberg wird nach erfolgter
haltung des Schlußterminz hierdurch aufgehoben.
Bromberg. den 11. Auguft 1916.
Königliches Amtsgericht.
Eggen gel dem.
30508 Der Konkurs
über das Vermögen de Nachlaffes der verstorbenen Maria Mülersperger, Krämersfraun in Langeneck, wird als durch Schlußver⸗ teilung beendet aufgehoben. Eggenfelden, den 19. August 1916. Gerschteschreiberel des K. Amtggerichtz.
Gruünberz, Schles. 30534
In dem Nachlaßkonkurs des Schlofser⸗ meisters Oermanun HYauch, hierse l bst. soll die Schlußvertellung ersolgn. Dan sind 1805,40 * verfügbar. Zu berück, sichtigen sind 27 096, 38 46. Dag Sch luß⸗ derteichnis liegt auf der Gerichteschrel. berei 11I des hiesigen Kgl. Amtsgerichte zur Einsicht auß. Grünberg i. Schles.. 22. August 1916. Der Verwalter: G. Wenk.
Jan er.
In Sachen, betreffend den Konkuiz über den Nachlaß des am 23. April 1912 ver- storbenen Photographen Max Grützner zu Jauer, soll auf Antrag deg Konfurz— verwalters das Verfahren eingestellt werden, weil eine den Kosten des Verfahreng ent. sprechende Masse nicht vorhanden ist. Glaͤubigerversammlung zur Anhörung über Erlaß des Einstellungebeschlusseß am Ez. September 18918, Vormittage 10 Uhr — Zimmer 7 —. Jauer, den 21. August 1916. Amtegericht.
30537 Das Konkursherfahren über dag Ver mögen des Tischlermeisters Erich Röder, alleinigen Inhabers der Fiema Emil Röder u. Snhn in Lauban, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermlntz hierdur aufgehoben. Lauban, den 18. August 1916. Königliches Amisgericht.
Liütnehurg. 30511 Das Konkursverfahren über das Per. mögen des Kaufmanns Georg. Gohde, Inhabers ver Firma Georg Kmrüning Nachfolger in Lüneburn, Am Markte 3. wird nach erfolgter Ahhaltung des Schluß⸗ terming hierdurch aufgehoben. Lüneburg, den 21. August 1916. Königliches Amtsgericht.
Mann Him. 30649 Nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangaverglelchs wurde dag Konkurs. verfahren über das Vermögen dez Rauf⸗ manns Leoypold Kahn, alleiniger In. haber der Firma Leopold S. Kahn in Mannheim, aufgehoben. Mannheim, den 19. August 1916.
Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichtz. 3.5.
MHaunlbronm. 30535 st. Württ. Amtsgericht Maulbronn.
In der Konturssache über den Nachlaß der Wilelinine Rieger. geb. Bauer gewes. Ehefrau ves Bierbraurre. desitzers Friedrich Rieger hier, finden in dem Termin zur Prüfung der ange meldeten Forderungen am Samstag, den 23. September E916, Vormittags IR Uhr. guch Termin zur Beschlußfaff ang über die Bestellung eines Gläubigergus? schusses und eintreten denfalls über die in S5 132 —- 134 - 137 der Konkursordnung oezeichneten Gegenstände statt.
Den 21. Augqust 1916.
Gerlchtsschreiber Rath.
Metn. 30655 Das Konkureverfabren über den Nachlaß Vhilipy Stamm, Restaurateur, Metz wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Metz, den 17. August 1916. Kaiserliches Amtsgerscht.
Me tx. Beschluß. 30656
In dem Nachlaßkonturgverfahren der Ehefrau Adrian GCunn, Marie geb. Dewald. Landwirtin in Vom men ĩn gen, wird das Verfahren mangels einer den Tosten des Versahrens entsprechenden Konkturgmasse elng stellt.
Metz, den 17. August 1916.
Kaiserliches Amtsgericht.
Oberkirch, Kaden. 130512 Dag Konkurtversahren über baz Ver⸗ mögen der Kaufmann Lubwig Arm bruster Wuwe, Luise geb. Zimmer. mann, in Oberkirch wurde nach Ab= haltung des Schlußterming und Vollzug der Schlußvertellung aufgehoben. Oberkirch, den 19. August 1916. Ver Gerichizschreiber Gr. Amtsgerichts.
Schwerin, Mech ih. 1305131 Das Konkurgyerfahren über den Nachlaß des Hofopernsängers Brung Wolter hier wird nach erfolgter Abhaltung des , . hierdurch e, . chwerin, den 7. August 1916.
Der chtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin. Mit le. Abteil ung 84.
Großherjogl. Mecklenburg Schwerinschet toßherzog e,. nsch
zur Beschlußfassung über den . deg
130506 si
30609] 191
Traunstein. 30648
Das T. Amtzgericht Traunstein hat 3 19. August er. folgenden Beschluß erlassen:
Das Konkursverfahren über dag Ver— mögen der Wollwarengeschästsin. haberin Magdalena Haimerl Traunstein wird nach rechtskräftiger Be— siätigung des Zwangsvergleichs or schlags aufgehoben.
Traunstein, den 19. August 1916.
Gerichts schreiberei des K. Amtsgerichts Traunstein.
Waldenburg, Schles. 30539 Vas Konkursverfahren über dag Ber= mögen des Drogisten Arthur Ringel n wUltwaffer, Kreis Waldenburg (Schles.) wird, rachdem der in dem Ver gleichsterniine vom 13. Jult 1916 ange— nommene Zwange vergleich durch rechts. kräfttgen Beschluß vom 13. Juli 1916 bestäligt ist, hier durch aufgehoben. J (Schlef.) den 22. Aug.
Königliches Amtegericht.
Walsrode. 30514
In dem Konkurzberfahren üher das Vermögen des Gastwirts u. Kauf nanns Dietrich Kothe in Dorfmart ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver⸗ walter, zur Erhehung von Einwendungen gegen daz Schlunvperzeichnis der bei der Bertellung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußjasfung der Glaublger über die nicht verwertbaren Vermögeng- stücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Augtlagen und die. Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Glaubigerauschussez der Schlußtermin auf Sonnabend, den 309. September 19K. Vorntittags 8 Uhr, vor dem Königlichen Amis. gerichte hierselbst, bestimmt.
Walsrode, den 21. August 1916.
Der Gerichtgschreiber
des Königlichen Amtsgerichts.
Tarif⸗ꝛc. Belanntmachungen
der Eisenbahnen.
30531
Ketegsausnahmetarise — Tfy. Nr. 2h, Ti, ZI — z HV. 1502. Mit Gültigkeit vom 28. August bejw. 23. Qktober 1916 wird der Geltungsbereich der Elmshorn⸗Barmstedt ˖ Olde loer Gisen? bahn in den obenbejeichneten Augnahme— tarifen ergänzt oder eingeschränkt. Näheres im Tarif- und Verkehrganzeiger. Aus- kunft geben die Güterabfertigungen sowie das Augkunftsbureau, hier, Bahnhof Alexanderplatz.
Berlin, den 21. August 1916.
stänigliche Eisenbahndirettign.
3063] Ostveutsch · Sndwestbeutscher Guter verkehr. Vom 1. September 1916 ab werden die Stationen Gultowy Kobylin, Kostschh und. Wolen ie? dez Hirekttonz, bezirls Posen in die Tarifhefte 1-4 und die württembergischen Stationen Bern= hausen, Echterdingen, Neuhausen (Filder und Plieningen⸗Höohenheim in das Tarif=— heft 4 aufgenommen. Ferner ist vom l. Nopember 19165 ab ber den würtiem. bergischen Privatbahnstationen Degerloch und Möhringen (Filder) des Tarsspefts J dag Zeichen „Zur zuzusetzen. Nähere Auskunft erteilen die Dienststellen. Breslau, den 19. Augqust 1916. Königliche Gisenbahndirettion, namens der beteiligten Verwaltungen.
30652
Staats- und Vrivatba ngüter⸗ verkehr, Heft C 2 c. Mit Gütrtgkeit dom 28. August 1916 wird bie Station Langenhagen (Han. als Versaudstatton in den Autnahmetarlf 85 für Gisen und Stahl usw. aufgenommen. Nähereg im Gemeinsamen Tarif und Verkehrtzanzeiger.
Haunoner, den 21. August 1916.
zrunigliche Eisenbahubirett inn.
30532
Nieder ländisch · Vayerischer Gnter⸗ tarif vom L. Januar 1503. Mit Gültigkeit vom J. September 1916 wird die Statson Zirndorf der Lokalbabn⸗ Aktlengesellschaft München in den Aus= nahm tarif s für thüringische, böhmische und Nürnberger Waren aufgenommen. München, den 18. August 1916.
Tarifamt der st. Bayer. St.. G... x. d. Nh.
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verlag der Exrpedition (Mengering! in Berlin.
l
Druck der Norddeutschen Buchbrudterel und Verlagtzanstall. Berlin. Wilbesmstrane gr
er Staatsanzeiger.
ö
Aer Kejugspreis heträgt vierteljährlich 6 M 30 H 2. * / Ameigenprei⸗ sũr den Naum rlner 5 gespaltenen Einheits-
Alle Rostanstalten nehmen Bestellung an; fur Berlin außer den Nostanstalten und Zeitungsspeditenren fur Selbstabholer auch die Ezprdition 8. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Rum mern kosten 25 5.
zeile 30 8, einer 3 gespaltenen Einheitseile 50 5.
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Reichs und taatzanzrigers Berlin 8w. 18, Wilhelmstraße Nr. 32.
6 200.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordens verleihungen ꝛe.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung der Prioritäts⸗ fristen in Norwegen.
Bekanntmachung über die Aenderung der Ausführungs⸗ bestimmungen über die Einführung von Salzheringen ufw. vom 5. August 1916.
Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Einfuhr von Futtermitteln, Hilfsstoffen und Kunstdünger.
Erläuterung I. zur Verordnung des Bundegratz vom 10. Juni 1916 und der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 19. Juni 1916, betreffend die Regelung des Verkehrs mit
*
Web, Wirk⸗ und Strickwaren und die hiervon ausgeschlossenen
Gegenstände.
Bekanntmachungen der Gemüsekonserven⸗KWriegsgesellschaft, be⸗ treffend holländische Bohnen.
Betanntmachung, betreffend die Fernhaltung unzuverlãssiger Personen vom Handel.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 190 des Reichs⸗ Gesetzblatts.
Fönigreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung, betreffend die zwangsweise französischer Unternehmungen.
Bekanntmachung, betreffend die Ziehung von 4prozentigen preußischen Schatzanweisungen vom Jahre 1914.
Heranntmachung, betreffend die Fernhaltung unzuverlãssiger Personen vom Handel.
Verwaltung
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem General der Infanterie Sixt von Armin, kom— mandierendem General eines Armeekorps, und dem General der Infanterie von Goßler, kommandierendem General eines Reservekorpg und à la suite des Kaiser Franz Gardegrenadier⸗ regiments Nr. 2, den Orden pour le mérite,
dem Oberstleutnant z. D. von Borcke, Kommandeur des L Ersatzbataillons des 6. Thüringischen Infanterieregiments Nr. Ih, den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,
dem Hauptlehrer a D. Tinnefeld in Rhade, Landkreis Recklinghausen, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗ ordens von Hohenzollern,
dem Gerichtsdiener und Gefangenaufseher Schmidt in Hattingen das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,
dem Kreigchausseeaufseher Bahlow in Passow, Kreis Angermünde, das Allgemeine Ehrenzeichen sowie
dem Leutnant der Reserve Nebel im Dragonerregiment Nr. 14, dem Steuermann Loren z, dem Maschinisten Gärtner, den Matrosen Berg und Visser und dem Heizer Meyer, sämtlich in Norderney, die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung,
betreffend die Verlängerung der Prioritäts fristen in Norwegen.
Vom 18. August 1916.
Auf Grund des 5 1 Abs. 2 der Verordnung des Bundest⸗ rats, betreffend die Verlängerung der im Artikel 4 der revi⸗ dierten Pariser Uebereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums vom 2. Juni 1911 vorgesehenen Prioritätsfristen, vom 7. Mai 1915 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 72) wird hierdurch bekannt gemacht, daß in Norwegen für Patente die be eichneten Fristen, soweit sie nicht am 25. Juli 1914 ,. sind, bis zum 31. Dezember 1916 zugunsten der deutschen Reichs⸗ angehörigen verlängert sind; darüber hinaus sind weitere Ver— längerungen, höchstens um je sechs Monate, vorbehalten.
Berlin, den 18. August 1916.
Der Stellvertreter des Neichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung
über die Aenderung der Aus führun gsbestimm ungen
über die Einfuhr von Salzheringen usw. vo m 5. April 1916.
Vom 25. August 1916.
Auf Grund der S8 2, 3 der Verordnung des Bundesrats über die ear von Salzheringen vom 17. Januar 1916 Neichs⸗Gesetzbl. S. 5) In der assung der Verordnung des Bundesrats vom 4. April 1916 ler , . S. 24) in Verbindung mit ber Helannimachung über die Cinfuhr von
56 Berlin,
Salzfischen, Klippfischen und Fischrogen vom 5. April 1916 (Reichg⸗Gesetzbl. S. 237) bestimme ich: 1 §zS 8 der Ausführungsbestimmungen über die Ginfuhr von Sal— heringen usw. vom b. April 1916 (Reichs. Gesetzbl. S. 238) erhält folgenden Absatz 2:
Die Landegzentralbehörden können die Einfuhr im Grenz- verkehre weiter heschränken oder verbieten; sie können bestimmen, daß diese Einfuhr nur über einzelne, von ihnen zu bezeichnende Grenzstationen erfolgen darf.
II Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkũndung in Kraft. Berlin, den 23. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Aus führungsbestim mungen zur Verordnung des Bundesrats über die Einfuhr
von Futtermitteln, Hilfsstoffen und Kunstdünger. Vom 22. August 1916.
Auf Grund der 85 3, 4 der Verordnung über die Ein⸗ fuhr von Futtermitteln, Hilfsstoffen und Kunstdünger vom 28. Januar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 67) bestimme ich:
1
An die Stelle von 55 Abs. 2 der Augführungsbeftimmungen zur
Vexordyung des Bundesrats über die Enjiuhr pon Fut ermtnel,
Hilfs offen und Käansttünger vom 31. Januar 1916 (Reichs Gesktzbl
Se 79 tritt folgende Vorschrist: . . aß Cigentum gebt mit dem Zelthunkt auf die herechtite G sellschaft über, ia dem die Uebernahmeerklätung der Gesellschaft m Veräußerer oder dem Inhaber des Gewahrsems zugeht. 3 Die Bestlmmung trltt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Erläuterung Iv
zur Verordnung des Bundesrats vom 10. Juni 1916 und der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 19. Juni 1916, betr. die Regelung des Verkehrs mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren und die hiervon aus— geschlossenen Gegenstände.
A. Zur Verordnung des Bundesrats.
Zu §51.
1. Alle auf Grund von Pfandrechten oder in gerichtlichen Aus— einandersetzungsverfahren oder auf Grund 9 besonderer gesetz. licher Bestimmungen erfolgenden öffentlichen Bersteigerungen durch Gerichts volliieber oder zu Versteigerungen befugte andere Beamte oder öffentlich angestellte Versteigerer, ingbesondere die Versteigerung der Pfaͤnder . fallen nicht unter die Verordnung.
Die fre ändigen Verkäufe der verfallenen Pfänder durch die Leihanstalten fallen unter die Verordnung.
Zu 8 7. 2. Die in der Freiliste aufgeführten Gegenstände sind nut im Kleinhandel frei, unterliegen jedoch der Lieferungg. und Herstellungs⸗
f d 7. beschränkung des 3 Zu §5 7, Absatz J.
3. Agenten und sonstige Vertreter, die nicht im eigenen Namen Geschäfte abschließen, sondern nur bermitteln, haben keine Geschäfts. verbindung im Sinne von § ] Absatz J. Vie dauernde Geschãfts⸗ , muß jwischen dem vertretenen Lieferer und dem Abnehmer bestehen.
Soweit Agenten Gigengeschäste (Propergeschäfte) tätigen, dürfen sie nur an solche a liefern, mit denen fie in Gigen⸗ geschäften bor dem 1. Mal 1916 in dauernder Geschäfts verbindung
estanden haben. gif Zu S§ 9-11.
Begriff des Verbrauchers.
4. Verbraucher sind in der Regel diejenigen Personen, durch deren eigenen Gebrauch oder in deren Familie oder in deren Betrieß durch Gebrauch die Ware abgenutzt wird; eg sassen also hierunter auch industrie lle oder fonsfige technische Betriebe hinsichtiich solcher nm 81 der Bun desgratgpverordnung bezeichneten e g dle sie durch Ge⸗ brauch a bnutzen, nicht aber , ,. olcher Gegenstände, die sie verarbeiten, um sie allein oder im Zusammenhang mit anderen Gegen⸗ ständen welter zu veräußern.
Betriebe hinsichtlich der Arbeitskleidung.
5. Die Leitung von Betriehen oder ihnen angegliederten Wohl- fahrtgeinrichtungen, die ihren Arbeitern oder Angestellten Arbeitz. kleidung, gleichgültig ob gegen Vergütung oder unent. geltlich, liefert, ist selbst als Verbraucher anzusehen. Die Worte (gegen Vergütung) in 87 Ziffer 2 der Bekanntmachung der Reichs. , 26. 31 . 52 Augführung deg 5 11 der
undesratgyerordnung sind zu streichen.
An die Leitung von Betrieben oder ihnen a lederten Wohl- sahrtgeinrichtungen sind Arbeitetleider oder die zu ihrer Herstellung bestimmten Stoffe nur a. nn, eben. Für Betriebe stellt die für den Sit des Beiriebes ige Behörde nach
5 12 der Bundesratsverordnung den Bezugsschein unter Beachtung des 5]? Ziffer 2 der Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle vom 3. Juli 1916 9. den Bedarf des Betriebes aug. Betriebe von Be⸗ hörden und den in 2 Ziffer 2 der Bundesratsperordnung genannten Anstalten haben die ,, von Bezugsscheinen auf Arbeltskleidung oder zu ihrer Herstellung bestimmte Stoffe, für die in diesem Falle die Reichs bekleidungsstelle nach 5 2 Ziffer 2 und § 16 der Bundes. ratgverordnung juständig ist, auf dem von den Landeszentralbehörden vorgeschriebenen Wege ju beantragen.
Betriebe oder ihnen angegliederte Waohlfahrtseinrichtungen dürfen Arbeitekleidung an ihre Arbeiter oder Angestellten, gleichgültig ob egen Vergütung oder unentgeltlich, ohne Beiugsschein liefern. Die Eee ts und Angestellten gelten in soweit nicht als Verbraucher. Die Lieferung von Arbeitskleidung an ibre Arbeiter oder An— gestellten ist dahn solchen Betrleben oder ibnen angegliederten Robl⸗ fahrttseinrichtungen auch dann gestattet, wenn si⸗ die Lieferung nicht gewerbamäßtg betreiben. 5 9 der Bundegrateberordneng steht dem nicht entgegen.
Betriebe hinsichtlich anderer Gegenstände, Gemeinnützige Unternehmen, beide hin sichtlich gemein- nütziger Abgabe gegen Vergütung.
6. a) Betriebe oder ibnen angegliederte Woblfahrtseinrichtungen, soweit sie ihren Arbeitern oder Angestellten nicht Arbeits⸗ kleidung, so ndern andere in 51 der Bundesratz« verordnung bezeichnete Gegenstände liefern, falls
b) sonstige Kerlen n rm. Konsumanstalten und
andere gemeinnützige Unternehmen, falls
sie vor dem 13. Juni 1916 den Kleinhandel (d. h. eine Abgabe gegen Vergütung obne Räcksicht auf die Preis stellung) mit den in S 1 genannten Gegenständen nslch: ge werbe mäß g, sondern gemeinnützig betrleber haben, dücken dicke Fegenstände auch küns eig, jedoch nur gegen Bezu eschein, an di V braucher, jet och nur an den bitzherigen Verbrauch eikteig, verä ßern. Die Retcg⸗ bekleidungsstelle ist zur Erteilung der hierzu ersorderlichen Aue nahme von 5 9 rer Bundesrat verordnung durch Verorhnaung des Herin Reich skanzters vom 17. August 1916 ermächligt worden
Hehörden in Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
7. Hehörden, soweit sie n Erfüllung gesetzlicher Armenvherpflichtungen, sonstiger Jesetzlicher Unterstützungs⸗ oder gesetz⸗ licher Fürsorge⸗ Verpflichtungen (z B auf Grund des Familten.· unterstützunge⸗Gesetzes) die in 5 1 der Bundetra tgberodnung bezeich⸗ neten Gegenstände abgeben, deren Verwendung in offener Armen- pflege, Fürsorgetätigkett oder dergleichen staitfinden soll, können anordnen, daß die für ihren Bezirk zuständige Aussertigungs elle ihnen Bejugsscheine über ihren Bedarf augstellt. Diese Behörden gelten insoweit selbst als Verbraucher.
Diese Behörden sind verpflichtet, jede Abgabe eines in 5 1 der Bundegsratgv, rordnung bejeichneien Gegenstands der für den Abnehmer zuständigen Augfertigungöstelle von Bezugsscheinen anzuzeigen. Auf Grund dieser Anzeige kan die Augfertigungsstelle die Abgabe gleich der Ausfertigung eines Bezugsscheins in dle Personalliste des Ab— nehmers einzutragen. Die Eintragung in die Warenliste erfolgt bei Ausfertigung des Bezugescheins für die Behörde; deshalb hat eine nochmalige de, . in die Warenliste bei Eintragung der Anzeige in die Personalltste des Abnehmers zu unterbleiben. Vordrucke 6 101 ö. 53 a, g Behörden von der Reichgbekleidungs⸗ telle unentge eztehen.
Für die geschlossene Armenpflege gilt die in § 2 Ziffer 2 und 3 15 der Bundegratsverordnung getroffene Bestimmung.
Behörden ohne gesetzliche Verpflichtungen,
Gemeinnützige Unternehmen und Privatperfonen,
sämtlich hinsichtlich unentgeltlich er Abgabe
(Schenkung). 8. a) Behörden, soweit sie nicht in Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen,
b) alle sonstigen gemeinnützigen Wohlfahrts, Unter⸗ stützungs! und Fürsorgeunternehmen oder riĩvat. versonen, soweit sie
die in § 1 der Bundegratgherordnung bezeichneten Gegenstände
unentgeltlich abgeben (schenken), sind ebenso wie die Personen, an
die , Abgabe erfolgt (Geschenknehmer), als Verbraucher anzusehen.
Bezugsscheine dürfen solchen Behörden, Unternehmen oder Privat · personen jedoch nicht ausgestellt werden. Gewerbetreibende dürfen an sie im Kleinhandel und in der Maßschneiderei die in 1 der Bundes. ratsberordnung bezeichneten Gegenstar de nur gegen Abgabe des Sezugt · scheing veräußern, den sich der Geschenknebmer bei der für ißn nach §z 12 der Bundesratsverordnung zuständigen Stelle auf seinen Namen zu beschaffen und der schenkenden Bebörde, Unternehmen oder Pridat. verson jur Vermlttlung der Hingabe an den Gewerbetrelbenden u
übergeben hat. Zu §11.
9. An Schneider, Schneiderinnen, Hausierer, Marktreisende und Reisegeschäfte dürfen Waren, die sie für sich im eigenen Naren er. werben, um sie verarbeitet oder unberarbeltet weller n derän Fern, ohne Beꝛugeschein geliefert werden; Lieferungen an sie sind aber der Beschränkung des 5 7, Abs. 1 unterworfen.
Sie dürfen nur gegen Bezugsschein an die Verbraucher deräußerz; den Schneldern und neiderlnnen ist deshalb zu em fe blen, E dor Anfertigung des bestellten Gegenstandeß den abgessempesten ugk · schein vom Besteller aughändigen ju laffen.
Zu §S§ 11 und 12.
10. Für den Erlaß von Bestimm Bezuggscheinen sind die Landeg entra munalverbände zustandig. Die
5 gen zu treffen, soweit der Bu
über die rden 8 etne nung juwiderlaufen,
erforderlich macht oder Deshalb wird bestimmt: