1916 / 200 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Aug 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Dle Vordrucke müssen jedoch n orm, Farbe und

dem Muster der Reiche bekleldungsstelle genau entf

und dürfen keinen weiteren Aufdruck erhalten. J ondere ist der Aufdruck oder die Aufstempelung einer Firma ver⸗ boten. Nur die Firma des Drucker, wenn sie nicht gleichC ieitig die Firma des Verkduferg von Web-, Wirk. und Strickwaren ist, darf unter Hinzufügung des Wortes Diuck auf der Rückleite unten angebracht werden.

Bezugsscheine, die diesen . widersprechen,

sind 18 den Prüfungg⸗ und Ausfertigungestellen zurück, zuwelsen. Die zuständige Behörde kann das Ausllegen von Bezugs— scheindordrucken in den Geschäͤften, die Ausfüllung des oberen Teils der Bejugsscheine und die Einsendung oder Abgabe dieser Bezugsscheine an die Prüfungsssellen und Ausfertigungsbehörden durch die Verkäufer gestatten. Vieses Verfahren darf jedoch nicht zu einer dem Zwecke der Verordnung und der behördlichen Prüfungspflicht zuwiderlaufen den schablonen haften Ausfertigung der Be⸗ zugsscheine führen. Die Bescheinigung der Notwendigkeit ohne weitere Unterlagen darf desbalb sowohl bei Etnsendung oder Vorlegung der Bezugöscheine duich die Verkäufer wie bel Ginsendung durch den Antragsteller selbst nur dann erfolgen, wenn die Rer— mutung für die Notwendtgkett der Anschaffung spricht. Die n ,, . ist in jedem Falle berechtigt und erforder⸗ ichenfalls verpflichtet, weltere Unterlagen für die Not— wendigkeit der Anschaffung, inshesondere das persönliche Erschesnen des Antraastelleie, zu verlangen. Ferner bat die Aus fertigung behörde sietg nachjuprüfen, ob die Person, auf deten Namen der Bezugsschein lautet, auch wirklich den Antrag gestellt hat und ob ste zum YHeztrk der Ausfertigungsbehörde gehört. Hierzu wird, wenn diese Voraussetzungen nicht anderwest nachgewlesen sind, besonderg im Falle der Einsendung oder Vorlegung des Bezugsschelnß durch den Verkäufer, die Beifügung eines urkundlichen Nachweises (J. B. Wohnungtzaugwes) erforderlich sein. Die Ausfertigunge behörde darf den aus— gefertigten Bezugsschein jedenfalls nur dann an den Ver⸗ käufer zurücksenden oder zurückgeben, wenn die Identttät des wirklichen Antragstellers mit der Person, auf deren Namen der Bejugsschein lautet, einwandfreb nachgewiesen ist. Andernfalls darf die Zurücksendung nur an ben Antrag⸗ steller, auf dessen Namen der Bezugsschein lautet, ersolgen, der damit in die Lage gesetzt wird, etwalgem Mißbrauch seinet Namens zu begegnen.

Verboten ist, die Ware dem Käufer zu übergeben ober den Kaufpreigz anzunehmen, bevor der Verkäufer in den Besitz des von der Ausfertigung sbehörde abge⸗ stempelten Bejugescheins gelangt ist.

Die zuständige Behörde ist, abgesehen von der straf— rechtlichen Verfolgung, jederzeit in der Lage, bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ihre erforderliche Genehmiqung ju diesem Verfahren im Einzelfalle oder für ihren ganzen Bezirk zu widerrufen. Auch muß sich die Reiche bekleidungs⸗ stelle vorbehalten, besonders im Falle mißbräuchlicher, dem

a) Druck und Verkauf von Den el. inen ist jedem r chen

356 der Verordnung zuwiderlaufender Ausnutzung die

ulässigkelt dieses Versahreng ganz aufzuheben. Zu §5 12.

11. Bei Verwendung des Bezugsscheinvordrucks B darf die Ab⸗ stempelung des rechten Abschnittß Autgefertigt durch die ausfertigende Behörde erst erfolgen, wenn durch die Prüfungtzstelle der linke A= 6 Die Notwendigkeit der Anschaffung wird bescheinigt“ un ler⸗ chrieben oder abgestempelt ist. Sind Prüfunggz. und Augfertigungs⸗ stelle verelnigt, so ist Bezugsscheinvordrück A zu verwenden ober sind beim Vordruck B beide Abschnitte abzustemveln.

12. Bruchteile von Metern sind in Warenliste 1 und 2 wegzu⸗ lafsen, wenn sie unter 50 em betragen, und als voller Meter zu rechnen, wenn sie 50 om oder mehr betragen.

Zu § 13.

13 Die Behörde hat die von den Gewerbetrelbenden monatlich abjuliefernden Bezugescheine nach Firmen und Monaten geordnet aufzubewahren; sie dienen zur Ueberwachung der Gewerbetreibenden hinsichtlich der Veräußerung nur gegen Bezugtschein und dürfen nur mit Genehmigung der Reichsbekleidungssselle vernichtet werden.

B. Zur Bekanntmachung des Reichskanzlers. (Grelliste) Zu Nr. 4, Abs. IL der Freiliste und Erläuterung II Ziffer z. 14. An Stelle der wegfallenden Ziffer 8 der Erläuterung II hat zu treten: Die Bestimmungen für baumwollene Damenstrümpfe gelten auch für baumwollene Knaben. und Mädchenstrümpfe. Pie Bestimmungen für baumwollene Herrensocken gelten auch für baumwollene Knaben, und Maͤdchensocken.

Zu Nr. 19 der Freiliste und Erläuterung II Ziffer 24. 15. Rucksäͤcke fallen unter die Verordnung und sind nicht frei. Zu Nr. 20 b. 16. Unter Kinderkleidern ist Knabenbekleidung, bestehend aut Jacke und Hose, nicht zu verstehen. Zu Nr. 34. 17. Infolge der Aufhebung der Ziffer 34 durch die Bekannt

machung des Herrn Reichskanilers vom 7. August 1915 ist in Er— läuterung 1 Ziffer 45 und in Erläuterung III Iiffer 18 zu streichen.

G. Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 7. Augustiglsz.

(Bekanntgemacht im Deutschen Relchgzanzeiger Nr. 186 vom 9. August 1916 und im Reichs Gesetzblait Nr. 182, Jahrgang 1916)

D. Augnahmebewilligungen.

Auf. Grund der Ermächtigung des Herrn Reichskanzlers vom 22. Junl 1916 in Verbindung mit 8 19 der Bundes rate perordnung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk, und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung vom 10. Fun 1916 werden hiermit nach Gehör des Beiratg die nachstehenden Autznahmen von § 7 der genannten Verordnung zugelassen:

1. , , die mit den in 5 1 der Verordnung bezeich-

neten Gegenständen Großhandel trelben oder Bekleidunggfiücke in Großbetrtebe herstellen, dürfen Waren auch an Kleinhändfer und an Verarbeiter der Waren liefern, mit denen fie vor dem 1. Mal 1915 nicht in dauernder Geschäftsverbindung gestanden haben, wenn

a) der Abnehmer bereits vor dem J. Mal 1916 in S 1 der Verordnung hejelchnete Gegenstände gewerbsmäßig im Klein. handel peräußert oder gewerbsmäßig verarbeitet hat,

b) hinsichtlich des Abnehmers der Verdacht des sogenannten Kettenhandels augeschlossen erscheint,

a) der Abnehmer gegenüber der für ihn zuständigen amtlichen Handels. oder Gewerbevertretung eldesstattlich versi ert, daß er die Ware alsbald nur unmkttelbar den Verbrauchern zum Verkauf stellen oder alsbald in seinem Gewerbebetriebe verarbeiten wird,

d) der Abnehmer über das Vorltegen dieser Vorauzsetzungen eine jederseit widerrufliche Bescheinigung der für ihn zu— 6 en amtlichen Handels. oder Gewerbevertretung

tz Diese r h euniguna ist vom Abnehmer aufjubewahren. Dieser hat eine Abschrift der Bescheinigung vor jeder Lieferung . zu übergeben. Der Lieferer hat diese Abschrist bei feinem Rechnung doppel aufzubewahren.

Die bekleid tragten

2

.

Vordrucke zu den Bescheinigungen werden den amtlichen Handelt und Gewerbevertretungen von der Reichsbekleidungsstelle geliefert. Falls die amtliche Handels- oder Gewerbevertrrtung die Be—= mn, m. ertellt, bedarf es keineg Antrages bei der Reichs bekleidungs⸗ elle. 11

57 Absatz 2 der Verordnung findet auf das Wirken und Stricken von Bekleidungsstücken keine Anwendung.

Betriebe der Wirkeret und Strickerei, die aus den von ihnen selbst gewirkten oder gestrickten Stoffen Bekleidungesfücke herstellen, dürfen im Laufe je eines Vierteljahrs Betleidungsstücke unter Ver— wendung von höchstens 25 vom Hundert des Gewichtöz der am An— fang jedes Vlerteljahrs in ihrem Besitz befindlichen beschlagnahme⸗ freien Garne ohne Bestellung herstellen. Betriebe, die hiervon Ge— brauch machen wollen, haben der Reichtbekteidungsstelle den Zefipunkt des Beginng deg ersten Vierteliabrs, Abschnitis und am Beginn jedeg Viertelsahrs. Abschnitt,ß das Gewicht der in ihrem Besitz befindlichen beschlagnahmefreien Garne anzuzeigen. Sie haben die Buchführung so n, me, daß die Elnhaltung dieser Bestimmung nachgeprüft werden kann.

E. Mitteilungen der Reichsbekleidungsstelle.

J. Vom 8. September 1916 ab befindet sich:

a) Vorstand und Allgemeine Abteilung (A) der Verwaltungs abteilung sowte die Geschäftgabieilung: Berlin W. 3, Mauerstraße 53.

Ferasprecher: Verwaltunggzabteilung: 12337, 11479. Geschäfgabteilung: Zentrum 12937 12939. Folgende Abteilungen der Verwaltungsabteilung: Abteilung für Anstaltsversorgung (BH), Abteilung für Untformstoffe (6, Abteilung für Auskünfte zur Auslegung der Bundesrals— verordnung und Freiliste (nicht an Gewerbetreibende und Private) und Ausnahmebewilligungen von 8§8 7 der Bundegtzratgberordnung vom 10. Fun 1916 (5), Stattstische Abteilung (F): Berlin W. 56, Markgrafen straße 42. SFernsprecher Zentrum 10640, 10641. Alle Schreiben sind vom 8. September 1916 ab für die Abteilung für Anstaltsversorgung (H) an diese, Berlin W. 56, Markgrafenstraße 423, für die übrigen Abteilungen der Verwaltungeabteilung an die Verwaltungsabteilung, Berlin W. 8, Mauerstraße hz, für die Geschästgabteilung an die Kriegswirtschafts⸗ Aktlengesellschaft, Geschäftgabteilung der Reichsbekiei⸗= dungsstelle nach Berlin W. 8, Mauerstraße 53 zu richten. II. Die Reiche bekleidungestelle gibt ein Druckheft, enthaltend die Zusammensetzung und die wesentlichen Bestimmungen der Ver⸗ waltungs. und Geschäftsabteilung heraus. Dieseg kann gegen Bor— einsendung von 20 8 für das Stück (auch Briefmarken), ein Sonder⸗ abzug daraus, enthaltend die Bundegratsverordnung vom 10. Juni 1916 mit den Bekanntmachungen des Reichskanzlers vom 10. Jun, 13. Juli und 7. August 1916 nebst den in die einjelnen Bestimmun gen ein⸗ gearbeiteten Erläuterungen L IV gegen Voreinsendung von 16 3 für das Stück lauch Briefmarken) von der Reichtzbekleidungsstelle bezogen werden. Den Sonderabzjug können Behörden für den amtlichen Ge—= brauch der Prüfungs. und Ausfertigungtstellen unentgeltlich bestellen.

Berlin, den 21. August 1916.

Neichsbekleidungsstellle. Stadtrat Dr. Temper, Stellvertretender Vorsitzender.

Zentrum 12336,

Bekanntmachung.

Dielenigen Konservenfabrikanten, die holländische Bohnen zu Faßbohnen oder Gemilsekonserven in Blechdosen verarbeiten, sind verpflichtet, sämtliche derartige Erzeugnisse, die aus hol— ländischer Rohware hergestellt sind, besonders zu bezeichnen.

Die Fässer sind mit dem deutlichen Aufdruck „hotl“ aus unverlöschlicher Tinte zu versehen.

Die Etiketten der Dosen müssen gleichfalls mit einem deutlichen Aufdruck „aus holländischer Rohware hergestellt“ ver— sehen sein. Die Dosendeckel müssen mit einem Stanzzeichen ho versehen sein.

Braunschweig, den 23. August 1916.

Gemüsekonserven⸗Kriegsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Dr. Kanter.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 54 der Verordnung vom 5. i f 1916, Reichs⸗Gesetzblatt Seite 914 folgende, werden die Konserven“ fabrikanten, die grüne Bohnen in Fässern oder Dosen konservieren, hierdurch aufgefordert, von jeder Anlieferung holländischer grüner Bohnen sofort nach Empfang eine Mitteilung zu machen, a. welche Mengen Bohnen in Doppelzentnern sie er— halten haben, b. welche Preise sie für den Doppelzentner bezahlt haben.

Braunschweig, den 23. August 1916.

Gemüsekonserven⸗Kriegsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Dr. Kanter.

Bekanntmachung.

Auf Grund der sf 1 und 2 der Verordnung des Bundegratg vom 265. September 1515 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGSGl. S. 693) und der Ziffern 1. 2, 4 und 5h der Anweisung deg Kalserlichen Ministerkumz vom 11. Oktober 1915 zur Ausführung dieser Verordnung (3. u. B. A. Bl. S. 305) wird . Kaufmann Alfred J, , , 4. Elsaß, Finkmattstr. 11, dem Zigarrenhändler Aloig Og wald, Straßburg i. El saß, Steinstr. l, der Handel mit Gegenst anden des täglichen Bedarfg, insbesondere Nahrungg« und Futtermitteln aller

Naturerjeugnissen, Heij⸗ und Leucht. t deg Krieg bedarf von ab Deuischen Reichs untersagt. Der Ver igaretten und Tabak, sofein er in , , een olgt, un nkauf der hierzu

Dewald erlaubt.

Straßburg ä. E, den 17. August 1916. Der Pollzeipraͤsident. J. A.: Dr. Ahrendtgs.

Die von heute ab 7 en erh⸗ Nummer 190 des Reichs⸗Gesetzblatts enth

Nr. 398 eine Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung der Prioritätsfristen in Norwegen, vom 18. August 1916, unter

Nr. 5399 eine Bekanntmachung über die Aenderung der Ausführungshestimmungen über die Einfuhr von Salzheringen usw. vom 5. April 1916, vom 23. August 1916, und unter

Nr. 5409 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung des Bundesrats über die Einfuhr von Futtermitteln, Hilfssloffen und Kunstdünger vom 22. August 1916.

Berlin W. 9, den 24. August 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt. Kerüer.

Königreich Preußen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staaisministerlum infolge der von der Stadtwerordnetenversammlung in Allenstein getroffenen Wahl den Stadtrat Friedrich H au bold daselbst als Zweiten Bürger— meister (besoldeten Beigeordneten) der Stadt Allenstein für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren bestätigt.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung franzöfischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBGl. S. 487) und 10. Februar 1916 RGBl. S. 89) habe ich nach ern des ö Reichs⸗ kanzlers über die den französtschen Staatsangehörigen Kauf⸗ mann Wilhelm Rohling und seinen drei Kindern aus dem Nachlaß der am 4 Juni 1916 in Münster i. W. verstorbenen Rentnerin Witwe Antonie Deiters, geb. Hötte, zugefallenen Miterbenanteile die Zwangsverwaltung angeordnet. Verwalter: Landesrat Josef Kayser in Münster 1. W.

Berlin, den 19. August 1916.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusensky.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Der ordentliche Professor Dr. Eduard Hermann in Frankfurt a. M. ist in gleicher Eigenschaft in die philosophische Fakultät der Universität in Göttingen versetzt worden.

Hauptverwaltung der Staats schulden.

Die Ziehung derjenigen Serie der auslosbaren, mit 4 vom Hundert verzinslichen preußischen Schatzanweisungen von 1914 erster und zweiter Ausgabe, deren Stücke am 1. April 1917 zur Rückzahlung kommen, hat nach den Rück— zahlungs bedingungen im Oktober d. J. zu geschehen. Nach Bestimmung des Herrn Finanzministers wird die Nummer der gezogenen Serie

im „Deutschen Reichsz⸗ und Staatsanzeiger“, im „Berliner Börsen⸗Courier“, Berlin, in der „Berliner Börsen⸗Zeitung“, Berlin, und in der „Frankfurter Zeitung“, Frankfurt a. M. veröffentlicht werden.

Berlin, den 21. August 1916.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Königlich Preußischen

Bekanntmachung.

Auf. Grund der Bundegratsbekanntmachung zur Fernhaltung un— zuberlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 RGGBl. S. 6063 ist der Frau Fletschermeister Anna Barfels in Paxey die Fortsetzung ihres Handel sgewerbes untersagt worden.

Genthin, den 22. August 1916.

Der Landrat. von Schenck.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundegratgberordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverläͤssiger Personen vom Handel (Reichs⸗ Gesetzblatt Seite 603) ist durch Verfügung vom heutigen Tage dem e m, Johann Bordan in Buer Erle, Kronprinzen traße 22, der Handel mit Backwaren untersagt worden.

Buer i. W., den 22. August 1916. Die Pollzeiverwaltung. J. V.: Ruhr.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. August 1916.

In der am 24. August 1916 unter dem Daß f des Staats⸗ ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Helfferich ab⸗ gehaltenen Plenarsitzung des Bundegrats gelangten die Vorlagen, betreffend Regelung der Wildpreise, betreffend Ergänzung der Verordnungen über Zahlungsverbote usw. und betreffend Aenderung des 5 25 des Gesetzes über Kriegs⸗ leistungen vom 13. Juni 1875, zur Annahme.

Die hiesige bulgarische Gesandtschaft teilt mit, daß alle in Deutschland weilenden bulgarischen Staatsangehörigen des ahr e ges 1917 ebenfo wie alle anderen Heeregpflichti⸗ gen, die bisher zurückgestellt oder aus irgendeinem Grunde zur Musterung noch nicht erschienen waren, aufgefordert werden,

sie ö, zu begeben, wo ihre Muslerung von den . en Kommissionen in der Zeit vom 1. September bis zum 1. Oktober dieses Jahres stattfinden wird.

Der heutigen Nummer des Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ 4 die Ausgaben 1121 und 1122 der Deu tschen Ver(lust⸗ listen bei. Sie enthalten die 9. Liste der aus Rußland zurück— gekehrten preußischen Austauschgefangenen, die 616. preußische, die 320. sächsische, die 292. bayerische und die 117. württem“ bergische Verlustliste.

Oefsterreich⸗ Ungarn. Unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten Grafen Stuergkh fand vorgestern ein Ministerrat statt, an dem sämlliche Mit— glieder des Kabinetts teilnahmen.

Die vorgestrige Sitzung des ungarischen Abge⸗ ardnetenhauses war eine Obstruktionssitzung. Die Oppe⸗ sitionellen aller Fraktionen hatten 21 Interpellationen angemeldet, von denen sieben auf die nächste Sitzung verschoben wurden— Auf eine Interpellation des Grafen Michael Karolyi über verschiedene Fragen der auswärtigen Politik sagte der Ministerpräsident Graf Tis za laut Bericht des, W. T. B.“

Der Interpellant behauptet, die Offen sive gegen Italien ohne Einflußnahme deg Ministers des Aeußern beschlossen worden Man muß hier unterscheiden. Ueber die Vorbereis ungen zu der DOffenstve gegen Italten wurden wir zur rechten Zeit unterrichtet, in erster Linie der Minister des Aeußern und dann selbstverständlich alle diesenigen, die für die auswärtige Polttik verantwortlich find. Wir waren davon unterrichtet und bätten auch die Gelegenheit gehabt, wenn wir aus wpolitischen Gesichtzpunkten heraus gegen diese Offensive Bedenken gehabt hatten, diese geltend ju machen. Wir hatten jedoch naturgemäß keinerlei polt- tische Bedenken; denn ein Erfolg dieser Offenstwe wäre mit großen polltischen Vorteilen verbunden gewesen. Auf die Entscheldung äber die Frage, oh eine Offensive ergriffen werden soll oder nicht, kann weder der Minister des Aeußern noch ein anderer polttischer Faktor Ginfluß nehmen, da dies eine gucsschließliche militärische Frage ist, und es gäbe keinen gefährlicheren Irrtum, als wenn Minister sich als Strategen hinstellen würden. Dies wäre eine ebenso gefährliche Perirrung, wie wenn eine militärische Funktion die rolttische Leltung übernehmen wollte. Wag die Anfrage Karolpis über den Abschluß des Vertrages mit Bulgaren be— trifft, erwiderte der Ministerpräsident, fo sind dem formellen Abschluß des Vertrageg längere Zeit in Anspruch nehmende Verhandlungen vorausgegangen. Dliese wurden augschließlich von den diplomattschen Faktoren geführt, und in erster Reihe nahmen daran die in Sofla beglauhigten Gesandten Deutschlandz und Desterreich Ungarns teil. Vlese Verhandlungen wurden ausschließlich durch die verantwortlichen polltischen Faktoren geführt. Der endgültige Abschluß war, wle es in solchen Kriegszeiten zu geschehen pflegt, der folgende: Es gibt zwei Vertrageinstrumente. Das eine ist die Militäͤrkonvention, die mit Wissen und Zustimmung der zuständigen Staatsmanner und Diplomaten abgeschlossen wurde. Dag andere ist der diplomatische Vertrag, der ebenfalls von den zuständigen Faktoren abgeschlossen wurde. Das Vorgehen ist in jeber Beziehung einwandfrei.

Das Abgeordnetenhaus heschloß mit einstimmiger Be⸗ geisterung, an den Präsidenten des Deutschen Reichstags anläßlich der glücklichen Heimkehr der „Deutsch⸗ land“, durch die ein neuer Beweis deutscher Krast, deutschen Wissens und unerschütterlicher Ausdauer geliesert worden sei, ein Glückwunschtele gramm zu richten.

Das ungarissche „Amtsblatt“ veröffentlicht eine Re⸗ gierungsverordnung, die mit Rücksicht darauf, daß die Produzenten häufig Weizen, Gerste und Halbfrucht— produkte zurückhalten, im Interesse einer Beschleunigung des Getreideverkehrs und zur Sicherung der öffentlichen Versorgung die Produzenten verpflichtet, ihre Getreideüberschüsse unverzüglich nach Drusch den Behörden anzumelden und den zum Ankauf berufenen Organen anzubieten und ihnen abzuliefern.

Großbritannien und Irland.

Im Unterhause machte Lord Cecil Mitteilungen über die auswärtige Politik, in denen er laut Bericht des „W. T. B.“ augführte: K

Ich kann unbedingt erklären, daß Eröffnungen üher den Frieden der englischen Regterung nicht gemacht worden sind. Es gibt nur einen einzigen Weg, auf dem Friedenseröff nungen ge— macht werden können. Dles ist durch eine Mitteilung seitens einer seindlichen Regierung an unsere Regierung. Wenn irgend eine solche Mitteilung stattfände, würden wir, denke ich, zuerst mit unseren Verbündeten beraten, und es hat keine solche Eröffnung in irgend einer Form staltgefunden. Wenn es geschiebt, so wird es, wie ich gesagt hahe, unsere Pflicht sein, mit den Verbündeten darüber zu Rate zu gehen. Ich balte es nicht für wünschenswert, sich mit dieser Frage irgend wie weiter zu beiassen t ;

Was die Lage auf dem Balkan betrifft, so glaube ich, daß gegenwärtig in dieser Beziehung die militärischen Sperationen, die in Salonikt begonnen haben, von wesentlichstem Interesse sind, und über diese irgend etwas diesem Hause zu sagen, würde, das gt ganz klar, für mich durchaus unangeoracht seln. Was unsere Haltung gegenüber der griechlschen Regterung betrifft, so hat das Haus dapon Kenntnis, daß vor kurzem für uns unbedingt noiwendig wurde, an die griechlsche Regierung bestimmte Forderungen zu stellen. Sie wurden gestellt im Einvernehmen mit unseren Verbündeten und wurden angenommen, wie das Haus weiß. Die Regierung von Skuludis wurde entlassen und eine neue Regierung wurde zur Macht berufen unter dem Vorsitz von Zalmig, der ein allgemein geachteter Mann in , , n, und der nicht, wie sonst dort üblich, an der Partelpolitik beteiligt ist. Er ist ein Mann, der große Achtung genteßt und großen ifi hat, und unsere Bejtehungen mit sesner Regierung sind, soviel ich weiß, zu einem durchaus befriedigenden er, gekommen. . .

Die Politik der Schwarzen Liste, führte Lord Ceckl welter aug, war einfach die, daß England es für vernünftig bielt, daß sein Eigentum, sein Kredit und seine Schiffabrt nicht zur Verfügung einer Feinde gestellt werden sollten und daß seine Untertanen und Bürger dazu angehalten werden sollten, nicht mit gewissen Personen Yandel 2 treiben, wenn sie durch hi Dandlungsweise die Feinde unsereg Landeg unterstützen und die Macht deg Feindes erhöhen, dan hre Soldaten unsere eigenen Soldaten töten. Ich glaube nicht, daß irgend ein Land einschließlich der . Staaten unter ähn« lichen Umständen zögern würde, dieselbe Politik zu befolgen, und ich bin überzeugt, daß, wenn sie verstanden würde, der Tadel daran als auf falscher usfg fung beruhend und als unmesen lich rtan at werten würde, und daß die Kritiker einseben würden, daß die Regierung bei dem, wag sie tat, lediglich die Pflicht von Ministern eines Landen erfüllte, daz in einen großen Krieg berwickelt ist.

Ueber den niederländischen neberseetrust, sagte der Redner, es beßtehe aller Grund zu der Annahme, daß er im ganzen genommen gut arbeite. Einiges Durchsickern könne nicht vermieden werden. Ez sei da eine flache Grenze ohne jedes natärlsche Hindernis mit sehr gn, Se fen auf der einen und großen Vorräten auf te⸗ anderen Selte; wag man auch für Vorsichigmaßregeln treffe, es wöhrde dech immer einige Schinuggelei geben. Ruätutlich könne die britische Regierung der holländischen d uicht vorschreiben und wolle ih

nicht vorschrelben, waz für Schritte sie zu unternehmen habe. Das liege bei den Holländern, und er müsse sagen, daß 6. . ut 3 seien, um den Schmuggel zu unterbinden, es sei ihre Sache, dafür ju sorgen, daß diese Gesetze ordnungsgemäß aug⸗= geführt würden. Wenn irgend ein Mangel bei der Augführung zu seiner Kenntnis gebracht werden sollte, so werde er nach Möglich keit dafür sorgen, daß dieser der niederländischen Regierung mitgeteilt würde. Im allgemeinen habe der Trust gut gearbeltet, aber es sei da ein Punkt in der vage Hollands, der der Regierung große Sorge mache. Holland sei, was seine Landwirtschaft betreffe, ein ausführende Land, und vor dem Kriege habe es eine beträchtliche Menge seiner Grzeugntsse in verschtedener Gestalt ausgeführt. Unzweffelha habe eg vor dem Kriege einen viel größeren Teil nach Eng— land ausgeführt, als seither. Die Holländer seten ein kauf. männisches Volk, und ste könnten in Deutschland sehr viel höhere Preise erzielen als im Vereinigten Königreich und in den ver bündeten Ländern, und deshalb verkauften sie ihre Waren nicht. Das sei vom britischen Standpunkt aus keine befriedigende Lage. In einigen Waren habe England bei Beginn des Jahres fast die ganze Einfuhr aus Holland verloren, und das sei durchaug nicht befrtedigend. Es sei entschieden eine schwterige Frage. Er könne dem Hause nicht genau sagen, was die Regierung getan habe, um mit ihr fertig zu werden, aber er könne dem Hause versichern, daß die Dinge sebr viel besser ständen als bisher; es sei in den letzien Wochen eine ent— schledene Besserung eingetreten; er habe Veranlassung zu der Hoffnung, daß die Besserung in Zukunft nicht geringer sein würde als viß-= her, und die Engländer würden nicht sehr viel Anlaß zu Klagen haben im Vergleich zur Lage vor dem Kriege. Cecil sagte, er wolle nicht versprechen, daß England befriedigt sein werde, denn es werde niemals befriedigt sein, solange ein Krümel an Lebensmitteln nach Deutschland gelange. Die Regterung habe eine sehr schwierige Sache von einer Reihe von verschiedenen Gesichtzpunkten aus be— trachten müssen. Sie habe sich bemübt, den Fischmengen eine Grenze ju setzen, die aus Norwegen und Holland nach Deutschland gelangt seien, und er glaube, daß die ergriffenen Maßregeln im ganzen ihren Zweck erfüllten. Italien.

Der „Agenzia Stefani“ zufolge hat man festgestellt, daß die Nachrichten über die Tätigkeit feindlicher Unter— seeboote fern von ihrer Heimatküste dem Feinde sehr vor⸗ teilhaft sind, da er sich so über die Tätigkeit und den Ort seiner Unterseeboote unterrichtet, mit denen er keine unmittelbare Verbindung hat. Infolgedessen haben die Verbündeten beschlossen, die Veröffentlichung solcher Nachrichten zu untersagen.

Von unterrichteter Seite erfährt „W. T. B.“ hierzu: .

Selbstverständlich ist es Unsinn, zu behaupten, daß die deutsche Flotte und die ihrer Verbündeten auz den Meldungen Llovds über versenkte Schiffe wichtige Nachrichten für die Operationen ihrer Unterseeboote erhielten. Der wahre Grund für unsere Feinde, das Versenken von Schiffen in Zukunft nicht mehr zu derösfentlichen, liegt auf anderen Gebieten. Man will der eigenen Oeffentlich— keit die Erfolge der feindlichen Unterseeboote vor- enthalten, um die Stimmung nicht noch weiter zu drücken, um die Schiffsbesatzungen nicht noch äͤngstlicher zu machen und damit dag Anheuern der Mannschaften zu erschweren, um die Versicherungs⸗ prämien nicht noch weiter steligen zu lassen, und so fort.

Niederlande.

Nach einer Meldung des Korrespondenzbureaus ist im Haag der Bericht eingetroffen, daß die en fn; Regierung befohlen habe, die holländischen Getreideschiffe frei⸗ zugeben.

Dem „Notterdamschen Courant“ zufolge haben die Mmuider Reeder beschlossen, den Vorschlag der britischen Regierung, daß ein Teil der von ihren Fischerfahrzeugen in J0muiden ein- geführten Fische von britischen Käufern auf offenem Markte angekauft werden solle, anzunehmen. Die hritische Regierung hat sich verpflichtet, die sieben aufgebrachten Mmuider Fischdampfer sofort frei zu lassen.

Däne mark.

Der als Ausschuß zusammengetretene Landsting hat nach einer Meldung des „Ritzauschen Bureaus“ mit 39 Stimmen den Verkauf der dänischen Antillen abgelehnt. Sieben Mitglieder des Landsting stimmten für den Verkauf, drei ent— hielten sich der Abstimmung, dreizehn waren abwesend. Heute hält der Landsting eine öffentliche Sitzung ab.

Griechenland.

Einer Meldung des „Temps“ zufolge sind drei griechische Divisionen in Kavalla eingeschifft und die griechischen Festungswerke den Bulgaren mit Geschützen und mit Munition ausgeliefert worden.

Rumänien.

Anläßlich des Geburtstages des Königs Ferdinand wurde gestern in der Hauptstadt ein Tedeum abgehalten, dem Vertreter aller rumänischen Behörden beiwohnten. Mittags fand ein Festessen im Schloß Cotroscheni statt.

Bulgarien.

Gegenüher der Meldung des „Reuterschen Bureau“, daß der bulgarische Gesandte in Athen Passarow dem griechischen Ministerpräsidenten Zaimigs erklärt habe, daß die bulgarische Armee eine Offensive einleite, die auf die Besetzung gewisser strategischer Punkte auf griechischem Gebiete abziele, und daß der englische und der französische Gesandte an den Ministerpräsidenten Zaimis fort etz die Anfrage gestellt hätten, welche Schritte die griechische Regierung angesichks des Auszugetz der vor den anrückenden bulgarischen Truppen fliehenden griechischen Bevölkerung zu ergreifen gedenke, ist die bulgarische Telegraphen⸗Agentur zu folgender Erklärung er⸗ mächtigt:

Wag den ersten Punkt der Meldung betrifft, hat Passarow in seiner Mitteilung nicht von einer bulgarischen Offenstve gesprochen, sondern von einer bulgartschen Gegenof . die durch die, wenngleich vergeblichen, ut k rlicnn Angriffe der Ententetrupven bervorgerufen sei. Was den angeblichen Auszug der Bevölkerung anlangt, so liegt eine berechnete Erfindung vor, denn die vom General Sarrail bedruckte einheimische Be völkerung, weit davon entfernt, vor unseren Truppen zu fliehen, empfängt sie im Gegentell als Befreier.

Asien.

Der Korrespondent der „Times“ in Tokio meldet, daß man allgemein eine freundschaftliche Beilegung der durch die Ereignisse in Chengchiatung verursachten Schwierig— keiten erwarte. Die . Regierung werde sich wahr⸗ scheinlich mit einer formellen Entschuldigung und Bestrafung der schuldigen Beamten begnügen.

Kriegs nachrichten. Großes Hauptquartier, 2B. August. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Aehnlich wie am 18. August erfolgten gestern abend gleichzeitig auf der ganzen Front von Thiepval bis ur Somme nach heftigster Feuersteigerung englisch⸗ ranzösische Angriffe, die mehrfach wiederholt wurden. wischen Thiepval und dem Foureaur⸗Walde sind ie blutig zusammengebrochen. Teile des vordersten zerschossenen Grabens nördlich von Ovillers wurden auf⸗ gegeben. Im Abschnitt Longueval Delville⸗Wald d hat der Gegner Vorteile errungen, das Dorf Maurepas ist zurzeit in seiner Hand. Zwischen Maurepas und der en fer hatte der französische Ansturm keinerlei rfolg.

Auch rechts der Maas setzten die Franzosen wieder um Angriff an. Der Kampf blieb auf den Abschnitt von Fleury beschränkt. Der Feind ist abgewiesen.

Eins unserer Luftschiffe hat in der Nacht zum 24. August die Festung London , , ,,. 1 feind liche Flugzeuge wurden nördlich der Somme, je eins bei Pont Faverger, südlich von Varennes und bei Fleury (dieses am 23. Auqust) im Luftkampf, eines süd⸗ lich von Armentisres durch Abwehrgeschütze abgeschossen.

Wie schon häufig in letzter Zeit auf belgische Städte, so wurden auch gestern wieder Bomben auf Mons abge⸗ worfen. Abgesehen von dem angerichteten erheblichen Sach⸗ schaden an belgischem Eigentum sind einige Bürger schwer

verletzt. Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls von Hindenburg. Der Gegenangriff zur Wiedernahme der am 21. August bei Zwyzyn verlorenen Gräben hatte Erfolg. Es wurden gestern und am 21. August an der Graberka 561 Gefangene eingebracht.

Front des Generals der Kavallerie Erzherzogs Carl. Bei den deutschen Truppen nichts Neues.

Balkan kriegsschauplatz.

Keine wesentliche Veränderung. . Oberste Heeresleitung.

Oesterreichisch-ungarischer Bericht. Wien, 24. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer Kriegsschauplatz. Außer einigen kleinen erfolgreichen Vorfeldunternehmungen weder bei den Streitkräften des Generals der Kavallerie Erz⸗

herzogs Carl noch bei der Front des Generalfeldmarschalls von Hindenburg Ereignisse von Belang.

Italienischer Kriegsschauplatz.

Nach heftiger Beschießung des Kammes der Fassaner Alpen und unserer Höhenstellungen beiderseits des Travig— nolo⸗Tales setzten die Italiener gegen die Front Colto⸗ rondo⸗Cima di Cece mehrere Angriffe an, die abgeschlagen wurden. Sonst keine Ereignisse von Belang.

Südöstlicher Kriegsschauplatz. An der unteren Vojusa Geplänkel.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 24. August. (W. T. B.) Der Generalstab meldet vom 23. August: Auf dem rechten Flügel haben die auf Lerin vordringenden. Truppen gestern die Stadt Kastoria besetzt. Die hauptsächlich einem Freiwilligenregiment ange— hörenden, geschlagenen Serben zogen sich nach Süden zurück. Die in Richtung Lerin, Banica, Gornitschewo und Ostrovo⸗-See operierenden Truppen rückten, nachdem sie am 21. August eine stark befestigte Stellung des Feindes auf dem Kamm des Malka⸗ Nidzeberges erobert hatten, am 22. August vor und griffen die serbische Donau⸗- und die serbische Wardardivision in ihren neuen Stellungen Kloster des heiligen Spiridion Höhe 207 Tscheganska Planina an. Bisher haben wir 7 Offiziere und 060 Mann gefangen genommen. Wir erbeuteten 5 ganz neue französische Schnellfeuergeschütze, die vollkommen unbeschädigt waren, mit ihren Lafetten und ihren Pferden, 9 Munitionswagen, 6 Maschinengewehre, einen Bombenwerfer, viele Gewehre Muster 1916 und 15 Waggons rollendes Material. Der Kampf geht weiter. Wir haben uns endgültig auf der Höhe Dzemaat Jeri nördlich des Ostrovo— Sees und im Moglenica⸗Tale festgesetzt. Bedeutende Kräfte der Schumadig-⸗Division griffen den Abschnitt Ukuruz Kowil an. Alle Angriffe wurden unter großen Ver⸗ lusten für die Serben abgeschlagen.

m Wardartale verlief der Tag im allgemeinen ruhig. Tätigkeit der beiderseitigen Artillerien. Nur an der Front südwestlich des Dojran⸗Sees suchte der Feind gegen 16 Uhr Abends unsere vorgeschobene Stellung anzugreifen. Er wurde aber abgeschlagen. Ergänzende Mitteilungen und Gefangenen— aussagen ergeben, daß das 176. französische Regiment, das an dem Kampf am 21. August teilnahm, 80 vom Hundert seines Bestandes verloren hat. 250 Leichen wurden auf dem Schlacht felde fene, ebenso viele militärische Gegenstände.

Auf dem linken Flügel säuberten wir im Tale der Struma das linke Ufer des Flusses vollkommen vom Feinde. Die Zahl der gestern von uns begrabenen Feindesleichen über— egg 500. Zahlreiche Tote und eine große Menge von militärischen Gegenständen, die das Schlachtfeld bedecken, be⸗ eugen die vollkommene Niederlage der Brigade

rotier. Bei ihrem Vormarsch südlich von Drama begegneten vorgeschobene Abteilungen unserer Truppen einer eng lichen Schwadron, die von einer Nadfahrerkompagnte begleitet war. Nach einem kurzen Feuerwechsel n sich die Engländer in der Nichtung auf Orfano zurück, nachdem sie vorher zwei Brücken über den Angistafluß zerstört hatten. Wir dese ten den Bahnhof von Angista. de e defindet sich die ö,, . Ottschilar But Drama An gista —Seres Demir Hissar in unseren Händen.

ne e e , e.

r, e e , .