1916 / 204 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Aug 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 191 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält 1 Nr. 5409 eine Bekanntmachung über den Einkauf von Kohlrüben und Grünkohl, vom B. NAugust 1916, unter!“ Nr. 5419 eine Bekanntmachung zur 3 e, der Verordnung über Hafer aus der Ernte 1916, vom B. August . Nr. 5411 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der 2 C zur Eisenbahnverkehrsordnung, vom 25. August 1916, Nr. 5412 eine Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über e T r mit Seife, Seifenyulver und anderen 2 Waschmitteln vom 21. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. 766), vom 28. August 1916, und unter . 413 eine Bekanntmachung über die Errichtung einer Reichs verteilungsstelle für Eier, vom 25. August 1916. Nummer 195 enthält unter Nr. 5414 eine Bekanntmachung, betreffend Zahlungs⸗ verbot usw. gegen Numänien, vom 28. August 1916, * 23 Nr. S415 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungs⸗ bestimmungen zu den Bekanntmachungen über die Höchstpreise für Petroleum und die Verteilung der Petroleumbestände vom 8. Juli 1915 Reichs Gesetzbl. S. 20M), vom 21. Oktober 15915 Neichs⸗ Gesetzbl. S. G83), vom 1. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 360) und vom 3. Juli 1916 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 779, vom 28. August 1916. . Berlin W. 9, den 29. August 1916. Kaiserliches Postzeitungs amt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: . den bisherigen Direktor der inneren Abteilung des Städtischen Krankenhauses, Professor Dr. Gustav von Berg⸗ mann in Altona zum ordentlichen Professor in der medizin ischen Fakultät der Universität in Marburg zu ernennen.

Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗ eignungsverfahrens bei der Anlage einer Wasser⸗ leitung für die Landgemeinde Thalwenden im Kreise

Heiligenstadt. Vom 24. Juli 1916.

Auf Grund des 8 1 der Allerhöchsten Verordnung, be— treffend ein vereinfachtes Enteignungsver fahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegs gefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzlamml. S. 1533) mit Nachträgen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml— und 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141 wird be⸗ stimmt, daß dieses Enteignungsverfahren bei dem von der Land— gemeinde Thalwenden, Kreis Heiligenstadt. auszuführenden, durch Erlaß des Staatsministeriums vom 24. Januar d. J. mit dem Enteignungsrecht ausgestatteten Unternehmen der Anlage einer Wasserleitung für den Gemeindebezirk Thalwenden statt⸗ findet.

Berlin, den 24. Juli 1916. Das Staatsministerium. von Breitenbach. Beseler. Freiherr von Schorlemer.

von Loehell.

Erlaß des Staatsministeriums betreffend Anwendung des vereinfachten Ent— eignungsverfahrens bei dem Umbau der Vorgebirgs bahn Cöln Bonn und dem Neubau der Eifenbahn Hermülheim Berrenrath

r l durch die Aktiengesell schaft der Cöln-Bonner Kreisbahnen in Ezln Vom 19. August 1916.

Auf Grund des 8 1 der Allerhöchsten Verordnung, treffend ein vereinfachtes Enteignungs verfahren zur Be— schaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegs⸗ gefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzlamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom . März 1915 (Gesetzsamml. S. 57) und vom 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung auf den der Altiengesell⸗ schaft der Cöln⸗Bonner Kreisbahnen in Cöln unter gleichzeitiger Verleihung des Enteignungsrechts unterm 24. April 1915 Allerhöchst konzessionierten Umbau der Vorgebirgsbahn Cöln— Bonn und den Neubau der Eisenbahn Hermülheim Berrenrath Anwendung findet.

Berlin, den 19. August 1916.

Das Staatsministerium. von Bethmann Hollweg. von Breitenbach. Beseler. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. von Loebell. von Jagow. Helfferich.

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Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗ eignungsverfahrens bei der Erweiterung des Industriegebiets des Stettiner Industriehafens.

Vom 19. August 1916.

Auf Grund des 5 1 der Allerhöchsten Verordnung, be⸗ treffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegs⸗ gefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) mit Nachträgen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57 und vom 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) wird be⸗ stimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren bei der Ausführung des von der Stadtgemeinde Stettin geplanten, durch Staats ministerialbeschluß vom 12. August d. J. mit dem Enteignungsrecht ausgestatteten Unternehmens der Erweiterung des Industriegebiets des Stettiner Industriehafens stattfindet.

Berlin, den 19. August 1916.

Das Staats ministerium. von Breitenbach. Sydow. ,. von Schorlemer. Len tze. Helfferich.

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verstorbenen Generaloberarztes a. D. Johannes Mahlke dem

französischen Bahnbeamten a. D. Hermann (Armand)

Johann Friedrich Mahlke in Bizerta zustehenden Erb—

anteil die Zwang verwaltung angeordnet. (Verwalter: Nech⸗

nungsrat Friderici in Königsberg i. Pr., Mendelsohnstr. 5) Berlin, den 24. August 1916.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusens ky. ;

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung hritischer Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 RGBl. S. SY) habe ich nach Zustimmung des 3

kanzlers über den dem englischen taatsangehörigen

Kaufmann Wilhelm Siebel zu Hazel Grove in England

zugefallenen Nachlaß der am 17. Januar 1916 zu Rongdorf verstorbenen Witwe Eduard Ninke die Zwangsverwaltung angeordnet. (Verwalter: Rechtsanwalt Vr. Hartmann in Wermelskirchen, Kreis Lennep.)

Berlin, den 26. Angust 916. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusen sky.

Ministerium der geistlichen und Unterricht angelegenheiten

Dem Oberpräsidenten der Praninz Ostpreußen von Berg in Königsberg ist auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs das Amt des Kurators der dortigen Universität übertragen worden.

Der bisherige Seminaroberlehrer Dr. Walter Hawel aus Myslowitz ist zum Kreisschulinspektor in Gleiwitz ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Anordnung über das Schlachten von Ziegenmutterlämmern.

Auf Grund des 5 4 der Bekanntmachung des Stell⸗ vertreters des Reichskanzlers über ein Schlachtverbot für icht: und Sauen vom 26. August 1915 (Reichs⸗ 15) wird hierdurch folgende s bestimmt: 851.

Das durch die Anordnungen vom 13. April und 15. Mat d. J. für die Zeit bis zum 31. August d. J. erlassene Verbot der Schlachtung der in diesem Jabre geborenen Ziegenmut terlämmer wird bis zum 31. Dezember d. J. verlängert. .

.

Das Verbot findet keine Anwendung auf Schlachtungen, die er— folgen, weil zu befürchten ist, daß das Tier an einer Erkrankung ver⸗ enden werde, oder weil es infolge eines Unglücks falles sofort getötet werden muß. Solche Schlachtungen sind innerhalb 24 Stunden nach der Schlachtung der für den Schlachtungsort zuständigen Ortspollzei—= behörde anzuzeigen.

53.

Ausnahmen von diesem Verbot können aus dringenden wirtschaft⸗ lichen Gründen, für Lämmer, die zur Zucht nicht geeignet sind, auch in anderen Fällen, vom Landrat, in Stadtkreisen von der Orts polizei. behörde zug elassen werden.

5 4.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß 8 5 der eingangs erwäbnten Bekanntmachung mit Geldftrafe bis zu 1500 S oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft.

Die Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung im Deutschen Reichs und Preußischen Staatzanzeiger in Kraft. Berlin, den 25. August 1916. . . 6 3 * 2 2 * * ö Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

* e . K Freiherr von Schorlemer.

königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank).

Bei der Königlichen Seehandlung (Preu ßische Staats bank)

wurde der Kassensekretär Kocinski zum Seehandlungs— buchhalter ernannt.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Max Lepyy, Breslau, Höschenftraße 15a, wohnhaft, ist der Handel mit Seife, Seifenpulver und

ren fetthaltigen oder fettlosen Waschmit teln gemäß z 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 RGBl. S. 603 wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Breslau, den 25. August 1916.

Der Poltzeipräsident. J. V.: Zucker.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 23 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 11 530 einen Erlaß des Staats ministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der Anlage einer Wasserleitung für die Landgemeinde Thalwenden im Kreise Heiligenstadt, vom 24. Juli 1916, unter Nr. 11531 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem Umbau der Vorgebirgsbahn Cöln - Bonn und dem Neubau der Eisenbahn ö , durch die Aktiengesell⸗ schaft der Cöln⸗Bonner Kreisbahnen in Cöln, vom 19. August 1916, und unter

Nr. 11532 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der Erweiterung des Industriegebiets des Stettiner Industriehafens, vom 19. August 1916.

Berlin W. 9, den XY. August 1916.

Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.

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m Nachlaß des in Königsberg i. Pr.

errn Reichs⸗

Dent sches Rei. BPren fen. Berlin, 30. August 1916.

Seine Majestät der Kaiser und König hat durch Allerhöchste Kabinetttzorder vom gestrigen Tage, wie W. T. B.“ meldet, den Chef des Generalstabes des Feldheeres General der Infanterie von Falkenhayn zwecks anderweitiger Ver⸗ wendung von dieser Gtellung enthoben.

um Chef des Generalstabes des Feldheeres hat Seine Majestät den Generalfeldmarschall von Beneckendorff und von Hindenburg ernannt, zum ersten Generalquartiermeister den Generalleutnant Ludendorff unter Beförderung zum General der Infanterie.

Seine Majestät der Kaiser und König hat gestern den Gründer und Vorsitzenden des Aufsichtsrats der „Deutschen Dzeanrhederei“ Dr. Lohmann⸗Bremen und den Kapitän König des Handels-N⸗Pootes, Deutschland“ im Großen Haupt⸗ quartier empfangen und den Herren Allerhöchst seine große Freude und Anerkennung ausgesprochen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll— und Steuerwesen, für Handel und Verkehr, für Justizwesen und für Rechnungswesen hielten heute eine Sitzung.

Am 27. d. M. ist in Hirschhügel bei Uhlstädt an der Saale nach langem Leiden im 62 Lebensjahre der Kaiser⸗ liche Gesandte z. D., Wirklicher Geheimer Nat Viktor Graf Henckel von Donnersmarck, verschieden. Geboren in Weimar am 25. Oktober 1854, wurde er im April 1882 zum diplomatischen Dienste zugelassen und im Dezember desselben Jahres zum Legationssekretär ernannt, worauf er nacheinander bei den Kaiserlichen Botschaften in Konstantinopel, St. Petertz⸗ burg und Rom den Posten des zweiten Sekretärs bekleidete. Im Februar 1887 als Legationssekretär an die Kaiserliche Gesandtschaft im Haag versetzt, wurde Graf Henckel im Fe⸗ bruar 1890 von dieser Stellung entbunden und der Kaiserlichen Gesandtschaft in Bern zur kommissarischen Beschäftigung zu—⸗ geteilt. Noch in demselben Jahre erhielt er den Charakter als Legationsrat. Gleichzeitig erfolgte seine Berufung an die Kaiserliche Gesandtschaft in Athen und im Oktober 1891 seine Ernennung zum Ersten Sekretär bei der Kaiserlichen Botschaft in Madrid. Im Dezember 1894 in gleicher Eigenschaft nach Konstantinopel versetzt, erhielt er im Juni 1897 den Posten des Kaiserlichen Ministerresidenten in Luxemburg. Im Oktober 1898 wurde er zum Königlichen Gesandten in Oldenburg er⸗ nannt. Von hier wurde er im Januar 1906 als Kaiser⸗ licher Gesandter nach Kopenhagen versetzt. Nach ein⸗ jähriger Tätigkeit auf diesem Posten ist Graf Henckel, der an einem Gehörleiden erkrankt war, im Februgr 1910, unter Verleihung des Charakters als Wirk⸗ licher Geheimer Rat mit dem Prädikat Exzellenz, in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Der Dahin⸗ geschiedene hat sich in den ihm anvertrauten Stellungen durch Umsicht und Takt bewährt und ersprießliche Dienste geleistet. Das Auswärtige Amt wird dem pflichttreuen und tüchtzgen Beamten stets ein ehrendes Andenken bewahren.

Ueber Beteiligung von Mündelvermögen und Stiftungsmitteln an den Zeichnungen auf die fünfte Kriegsanleihe hat der preußische Justizminister unterm 28. August eine allgemeine Verfügung erlassen, die, wie folgt, lautet:

An den Zeichnungen auf die vierte Kriegsanleihe sind nach den mir erstatteten Berichten Müadelvermögen in erfreulichem Maße beteiligt gewesen. Ich vertraue darauf, daß die Vormundschafts⸗ richter auch bel der in Aussicht stehenden Ausschreibung der fänsten Anlethe bemüht sein werden, unter Berücksichtigung der in den allge⸗ meinen Verfügungen über die zweite bis vierte Kriegtzanleihe hervor⸗ gehobenen Gesichtspunkte auf eine tunlichst starke Heran⸗ ziehung verfügbarer Mündelgelder hinzu wirken.

Von wesentlicher Bedeutung wird es hierbei sein, daß die Vor⸗ mundschaftzrichter alsbald aus den Registern und Akten nach Mözlich⸗ keit die Falle feststellen, in denen ganz oder zum Teil zur Anlegung in der Kriegsanleihe geeignetes Vermögen vorhanden ist, unh in diesen Fällen die Sachlage mit den Vormündern, soweit angängig persön⸗ lich erörtern. Als zweckmäßig kann es sich erweisen! wenn das Gericht für die Besprechungen mit den Vormündern Zeichnungs⸗ formulare bereitstellt, um den Vormündern auf Wunsch die Möglich⸗ keit zur Zeichnung an der Gerichtsstelle zu geben.

Die Sparkassen haben bei der vierten Kriegsanleihe ein weit

gehendes Entgegenkommen durch Verzicht auf Kündigungsfrlsten be⸗ wiesen; ihren Wänschen entspricht es wie ich bereit in der all⸗ gemeinen Verfügung vom 22. Februar d. J. mitgeteilt habe —, wenn die für die laufenden Ausgaben nicht erforderlichen Kriegs⸗ anleiheztnsen in den Fällen, in denen Sparquthaben zur Zeichnung verwendet worden sind, wieder auf ein Sparkassenbuch eingejahlt werden. . Den jzur Mitwirkung bei der Verwaltung von Stif⸗ tungen berufenen Gerichten empfehle ich, in geeigneten Fällen durch Belehrung auf eine Heranziehung verfügbarer Stif⸗ n, , zur Zeichnung auf die neue Anleihe hinzu wirt en.

Um den mehrfach aus Beamten⸗ und Arbeiterkreisen geäußerten Wünschen entgegenzukommen, ihnen die Zeichnungen auch auf die fünfte und etwaige weitere zur Ausschrei— bung kommende Kriegsanleihen zu erleichtern, hat die Preußische Staatsregierung die nachgeordneten Behörden an⸗ gewiesen, den unterstellten Beam ten sowohl wie den bei ihnen beschäftigten ständigen Arbeitern zur Zeichnung auf diese Anleihen Vorauszahlungen auf ihr Gehalt (Lohn) in demselben Umfange und unter den gleichen Rückzahlungs⸗ bedingungen zu gewähren wie seiner Zeit bei der vierten Kriegsanleihe. Wie damals haben die Zeichnungen bei der den Beamten (Arbeitern) ihr Gehalt (Lohn) zahlenden Kasse zu erfolgen.

Der Kriegsgesellschaft für Sauerkraut m. b. H. in Berlin zugehende Anfragen und Mitteilungen lassen er⸗ kennen, daß die Be achung vom 12. August 1916, be⸗ treffend Verkauf von Sauerkraut, veröffentlicht im Reichs⸗ anzeiger vom 14. Au d. Is, im Jleich müse⸗ und Obst⸗ markt am I5. 1 d. Is, teilweise mißverstanden ist.

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lich den Einzelverkauf von eigegeben, nicht K Be⸗ erstellun n Sauer⸗

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; aft zielen auch dahin, der In⸗ dustrie den Weißkohl zu der Ernte entsprechenden mäßigen BPreisen zu sichern, trotz der gegenwärtig un egründet hohen NMarktpreise auf dem Frischgemüfe⸗Markt. Um aber eine klare lebersicht über den tatsächlichen Bedarf der Industrie zu haben, ist es wünschenswert und erforderlich, daß alle Fabriken und Krautschneidereien ihren Bedarf und bereits abgeschlossene Käufe und Lieferungs verträge der Kriegsgeselsschaft für , Berlin W 57 (Potsdamerstraße 75) um gehend anmelden.

Der heutigen Nummer des RNeichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1129 und 1130 der Deutfchen Verkust— Iist en bei. Sie enthalten die 620. preußische, die 23. bayerische und die 322. sächsische Verlustliste.

Sach sen⸗Altenburg. Seine Hoheit der Herzog Ernst vollendet morgen

sein 45. Lebensjahr.

De fterreich⸗ Ungarn.

Der griechisch⸗orientalisch⸗rumänische Metropolit Basilius

Mangra in Hermannstadt hat einem Berichterstatter des „Az Est“ erklärt: Infolge der rumänischen Krleggerklärung betrachten wir ungar⸗ ändische Rumänen, die im Bewußtsein dessen, daß Rumänen und Ungarn auf einander angewiesen sind, nur im gegensettigen Vertrauen die Bürgschaft zukünftigen Gedeibens erblicken, nunmehr Rumänien als unseren Feind. Die ungarländischen Rumänen wollen weder erobert noch befreit? werden. Unter dem Zepter der ungarischen Könige lebten wir Jahrhunderte lang und mit unseren ungarischen Brüdern leben und sterben wir. Ich bin überzeugt, daß mit dem heutigen Tage jede andere Politik ausgeschaltet ist und daß im Vaterlande kein Rumäne lebt, welcher nach der Kriegaerklärung sich nicht mit dem Ungartum für eins erklären würde. Mit aller Kraft wollen wir daran arbeiten, daß das feste Zusammenbalten der Ungarn und ungarländischen Rumänen und die darin enthaltene Kraft ungeschmälert und ungeschwächt aufrecht erhalten bleibe.

Großbritannien und Irland. Der König Georg hat dem Könige von Rumänien telegraphisch die große Genugtuung des ganzen englischen Volkes üher den Eintritt Rumäniens in den Krieg ausgedrückt,

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der den Triumph der großen Sache näher rücke.

Nuß land.

Der Finanzminister Bark ist nach einer Meldung der Berlinske Tidende“ vom Kaiser zur Aufnahme einer weiteren Kräiegsanleihe don 2 Milliarden Rubel unter denselben Bedingungen wie die früheren ermächtigt worden.

Italien.

Der vorgestrige Ministerrat behandelte die neue La ge der in Italien verbliebenen deutschen Staats— angehörigen. Der „Corriere della Sera“ schreibt, es sei klar, daß ihre Lage sich nunmehr gründlich geändert habe. Den Deutschen werde seitens der italienischen Behörden jetzt die gleiche Behandlung zuteil wie den Oesterreichern, denen bestimmte Jemeinden in Sardinien und Süditalien unter besonderer Bewachung als Wohnort angewiesen worden seien.

Schweden. Der schwedisch⸗russische Vertrag vom 15. Juli d. J. über eine Verbindung zwischen dem schwedischen und dem russischen Eisenbahnnetz durch eine Brücke über den Tornea⸗Fluß ist der „Berlingske Tidende“ zufolge ratifiziert

worden. Schweiz.

Der Bundesrat hat der Ernennung Sir Horace Rum bolds zum bevollmächtigten Gesandten Großbritanniens in der schweizerischen Eidgenossenschaft an Stelle des aus Ge⸗ sundheitsrücksichten zurücktretenden Sir Grant Duff die Zu⸗ stimmung erteilt.

Aus Anlaß der Kriegserklärung Italiens an Deutsch⸗ land und des Eintritts Rumäniens in den Krieg hat der Bundesrat seine früheren Erklärungen, betreffend Hand⸗ habung strengster Neutralität gegenüber den krie g⸗ führenden Staaten, bestätigt. Das politische Departement hat dies den auswärtigen Regierungen durch Vermittlung der schweizerischen Gesandtschaften zur Kenntnis gebracht.

Griechenland.

Der König leidet einer Meldung des „Reuterschen Bureaus, zufolge neuerdings an den Folgen feiner letzten Operation da sich die Wunde entzündet hat. Es wird eine nochmalige kleine Operation nötig sein. Der König ist deshalb außerstande, die Abordnung der liberalen Parte! zu empfangen.

Rumänien.

Nach dem Kronrat am Sonntag ist dem österreichisch⸗ ungarischen Gesandten Grafen Czernin, wie die „St. Peterg⸗ , . Telegraphenagentur“ meldet, folgende Note übermittelt worden:

Das zwischen Deutschland, Oesterreich⸗Angarn und Italien abgeschlossene Bündnis hatte nach den eigenen Er— klärungen der Reglerungen nur einen wesentlich erhaltenden und ver⸗ teidigenden Charakter. Sein Hauptziel war, die verbündeten Länder gegen jeden von außen kommenden Angriff zu schützen und einen Zustand ju befestigen, der durch frühere Verträge geschaffen worden war. In dem Wunsche, seine Polli mit diesen friedlichen Bestrehungen in Ginklang zu bringen, schioß

zum Dreihunde

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Neutralität, welche sich die Königliche Regierung nach einer Kriegserklärung auferlegte, die außer⸗ balb ihres Willens und entgegen ihren Interessen erlaffen worden war, war in erster Linie infolge der ju Anfang von der Kaßlserlich König— lichen Regierung gegebenen Zusicherungen angenommen worden, daß dle Monarchle bei ihrer Kriegserklärung an Serbien nicht von Er— oberungedrang beseelt gewesen sei und daß sie in keiner Hinsicht auf Landerwerb ausgehe. Diese Zusicherungen haben sich nicht veiwirk— licht. Heute stehen wir vor einer tatsächlichen Lage, aug der große territoriale und politische Umänderungen hervorgehen können, die der Art sind, daß sie eine schwere Bebrohung der Sicherheit und Zukunft Rumäniens bilden. Das Friedenswerk, welches Rumänien, treu dem Geiste des Dreibundes, zu schaffen versucht hatte, wurde so von denjenigen selbst unfruchtbar gemacht, die daju berufen waren, es zu stützen und zu verteidigen. .

Als Rumänen sich 18383 der Gruppe der Mittelmächte anschloß, batte es, weit entfernt die Bande des Blutes zu vergessen, welche die Bevölkerung des Königreichs mit den rumänischen Untertanen der oͤsterreichisch. ungarischen Monarchie verband, in den zwischen den drei großen Mächten geschaffenen Beziehungen der Freundschaft und des Bündnisses ein wertvolles Pfand seiner inneren Ruhe wie auch der Verbesserung des Schicksals der Rumänen Oesterreichs. Ungarns ge—⸗ sehen. In der Tat konnten Deutschland und Jlallen, die ihre Staaten auf der Grundlage des Nationalitätenprinjips wieder aufgebaut batten, nicht anders, als die Gesetzmäßigkeit der Grundlage aner kennen, auf der ihr eigenes Dasein beruhte. Wag Desterreich Ungarn betrifft, so fand es in den freundschastlichen Beziehungen, welche sich zwischen ihm und dem Königreich Rumänien entwickelten, die Sicher⸗ helten für seine Ruhe, sowohl im Innern wie an unseren gemein« samen Grenzen; denn es wußte sehr wohl, in welchem Grade die Unzufriedenheit der dortigen rumänischen Bevölkerung bei ung wider— hallte, indem sie jeden Angenblick die guten Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu stören drohte. Die Hoffnung, die wir unter diesem Gesichtspunkte auf unsere Zugehörigkeit gesetzt hatten, wurde mehr als 50 Jahre lang getäuscht. Die Rumänen der Monarchie haben nicht nur niemals Reformen einführen sehen, die ihnen auch nur schelnbare Genugtuung hätten geben können, sondern sie wurden im Gegenteil wie eine minderwertige Rasse behandelt und dazu verdammt, die Unterdrückung durch ein fremdes Element zu erleiden, das nur eine Minderheit inmitten der verschiedenen Nationalttäten bildet, aus denen die öfterreichisch,ungarischen Staaten bestehen. All die Un— gerechtigkeiten, die man so unsere Brüder erleiden ließ, hielten zwischen unserem Lande und der Monarchle einen fortwährenden Zustand der Animosität aufrecht, den die Regierungen des Königreichs schließlich nur um den Preis großer Schwierigkeiten und zahlreicher Opfer be⸗ sänftigen konnten.

Als der jetzige Krieg ausbrach, konnte man boffen, daß die österreichisch⸗ ungarische Regierung wenigstens in letzter Stunde sich bon der dringenden Notwendigkeit würde überzeugen lassen, diese Un⸗ gerechtigkeit aufzugeben, die nicht nur unsere freundschaftlichen Be⸗ ziehungen, sondern sogar die normalen Beziehungen, die zwischen be⸗ nachbarten Staaten bestehen sollen, in Gefahr brachte. Zwei Kriegs. jahre, während deren Rumänien seine Neutralität aufrecht erhielt, haben bewiesen, daß Oesterreich. Angarn jeder inneren Reform abge⸗ neigt, die das Leben der von ihm regierten Völker besser gestalten konnte, sich ebenso bereit zeigte, sie zu opfern, wie ohnmächtig, sie gegen äußere Angriffe zu verteidigen.

In dem Kriege, an dem fast das ganze Europa betelligt ist, handelt es sich um die wichtigsten Fragen, die die nationale Entwick⸗ lung und sogar die Gxistenz der Staaten berühren. Rumänten, in dem Wunsche, dazu betzutragen, daß das Ende des Konflikts be—⸗ schleunigt werde, und unter dem Zwange der Notwendigkeit, seine Rasseninteressen zu wahren, sieht sich gezwungen, an die Seite derer zu treten, die ihm die Verwirklichung seiner nationalen Elnigung sichern können. Aus diesen Gründen betrachtet es sich von diesem Augenblick an als im Kriegszustand mit Oesterreich-Ungarn befindlich.

Wie „Giornale d Italia“ aus Bukarest meldet, haben im Kronrat Carp, Majorescu und Marghilom an gegen den Krieg gestimmt.

ö. Asien.

Nach einem telegraphischen Bericht aus Niederländisch Indien sind, wie „W. T. B.“ meldet, bei Unruhen in Moearatembesi in Djambi die dort lagernden Polizei⸗ soldaten, ungefähr 20 Mann, und der Distriktschef getötet worden. Das Postamt und das Gefängnis sind niederge⸗ brannt. Die Aufständischen haben sich der Waffen und Munition der Polizei bemächtigt und in einem Gebäude ver— schanzt. Der Resident hat sich mit einer Militäreskorte nach Moearatembesi begeben. Aus Schembang wurden Verstär— kungen abgeschickt.

Kriegsnachrichten.

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 29. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Oestlicher Kriegsschauplatz.

Der Donaumonitor „Almos“ zerstörte durch Feuer bei Turnu⸗Severin mehrere militärische Anlagen. An allen Uebergängen der 600 km langen ungarisch⸗rumanischen

Grenzgebirge sind unsere Grenzsicherungstruppen ins Gefecht gekommen. Der Feind holte sich, wo er auf unsere Bataillone stieß, blutige Köpfe: namentlich nordöstlich ven Orsova, hei Petreseny, im Gebiete des Vöröstorony (Rote Turm)⸗Passes, auf den Höhen südlich von Brasse, auf denen das tapfere Szekler⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 82 heimi⸗ chen Boden verteidigte, und im Gyergyo⸗Gebirge. Nur weite Ausholen starker rumänischer Umfassungskolonnen vermochte unsere vorgeschobenen Abteilungen zu veranlassen, . angelegte und planmäßig zugewiesene Stellungen zu ehen.

In der Bukowina und in den galizischen Karpathen keine besonderen Ereignisse. Bei den gestern gemeldeten Kämpfen nördlich von Maria mpol wurden über 160 Mann und ein Maschinengewehr eingebracht. .

Südlich von Zborow vereitelten unsere Truppen russische Annäherungsversuche durch Gegenstoß.

Hindenburg-Front. Bei Szelwow brach ein russischer Angriff in unserem Artilleriefeuer zusammen. . Bei Rudka Czerwiszeze kam es zu Infanteriekämpfen.

Italienischer Kriegsschauplatz.

Die Tätigkeit des Feindes ist in mehreren Frontabschnitten lebhafter geworden. Unsere Stellungen auf den Fafsaner⸗ Alpen stehen unter andauerndem starken Geschützfeuer. Angriffe gegen die Cauriol-Scharte und die Cima di

hartnäckigem Kampf in Feindeshand. An der Dolomiten⸗ front scheiterten mehrere Vorstöße der Italiener gegen unsere Rufreddo⸗Stellungen. .

Im Plöckenabschnitt und an der küstenländischen Front zwischen dem Eol Santo und Nova Vas versuchte feindliche Infanterie an mehreren Stellen, mit kräftiger Artillerie⸗ unterstützung vorzugehen. Diese Versuche wurden überall ver⸗

eitelt. Su döstlicher Kriegsschauplatz.

Unsere Donauflotille schoß die Petroleumraffinerie bei Giurgiu in Brand. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Türkischer Bericht.

Konstantinopel, 29. August. (W. T. B.) Bericht des Generalstabs.

An der Irakfront ist die Lage unverändert.

Persien: An der russischen Front warf unser rechter Flügel russische Truppen, auf die er in der Gegend von Develet Abad, südöstlich von Bemedan, stieß, zurück, er⸗ reichte diese Ortschaft und säuberte die Umgegend von ihnen. In der Miltie und auf dem linken Flügel nichts von Bedeutung, außer Scharmützeln.

Kaukasusfront: Der rechte Flügel unserer Truppen brach den Widerstand der Russen, die sich in beherrschenden Stellungen hielten, durch erfolgreiche Angriffe, und es gelang ihnen, schrittweise vorwärtszukommen. Allein bei einem einzigen Angriff, der von einer unserer Angriffsabteilungen mit gutem Erfolge am 26. August ausgeführt wurde, ließ der Feind mehr als 1000 Tote auf dem Gelände zurück. X' machten 60 Gefangene, darunter einen Offizier, und erbeuteten mehr als 600 Gewehre, 250 Munitions— kästen, eine Menge Pioniermaterial und Bomben. In der Mitte wurden vereinzelte Ueberfälle mit Erfolg ausgeführt. Wir nahmen einen Teil der feindlichen Gräben und zwangen die Verteidiger zur Flucht. Wir erbeuteten militärische Ausrüstungsgegenstände und zerstörten einen Teil der feind⸗ lichen Gräben. Auf dem linken Flügel im Küstenabschnitt örtliches, zeitweilig aussetzendes heftiges Geschützfeuer. Am 27. August warfen Flieger, die von einem Mutterschiff auf⸗ gestiegen waren und von der offenen See in der Gegend von Tripolis in Syrien und Jaffa kamen, auf einige Abschnitte des Küstengebiets wirkungslos Bomben ab und zogen sich wieder zurück. Die Bomben verletzten drei Personen unter der Bevölkerung. Auf einem jüngst in der Umgebung von Gaza abgeschossenen Flugzeug wurde ein Maschinengewehr gefunden und erbeutet. Keine Nachricht von Bedeutung von den anderen Fronten. Der Stellvertreter des Oberbefehlshabers

der osmanischen Armee. Konstantinopel, 29. August. (W. T. B.) Das Haupi⸗ quartier teilt mit:

An der Kaukasus front hat unser rechter Flügel seine Offensive auch gestern erfolgreich fortgesetzt; infolge einer Be⸗ wegung gegen die Rückzugslinie eines Teiles der Streitmacht des Feindes wurde dieser in aufgelöster Flucht nach ver⸗ schiedenen Richtungen hin zerstreut. Feindliche Soldaten, die auf dem Kampfplatz verblieben, wurden zum Teil gefangen genommen, diejenigen aber, die Widerstand leisteten, getötet. Im Zentrum und auf dem linken Flügel kein wichtiger Vor⸗ gang, außer unbedeutenden Ueberfällen von hüben und drüben, Vatrouillengefechten, die für uns günstig verliefen, Feuerwechsel und bedeutungslosen örtlichen Gefechten.

Von fünf feindlichen Flugzeugen, die in den Ge⸗ wässern von Gasa von einem Flugzeug-⸗Mutterschiff aufge⸗ stiegen waren und Bomben warfen, mußie eins niedergehen und wurde mit seinem Führer eingebracht.

Zwei feindliche Flugzeuge, die am selben Tage auch über El Arisch erschienen, wurden durch unser Feuer zur Flucht gezwungen.

An den anderen Fronten nichts Erwähnenswertes.

Amtlicher

Der Krieg zur See.

Rotterdam, 28. August. (W. T. B.) Der hier ein⸗ laufende Logger „Vlaardingen 265“ hatte 19 Mann der Be⸗ satzung des norwegischen Dampfers „Rentaria“ an Bord, der von Kristiania nach Bilbao unterwegs in der Nordsee auf eine Mine gestoßen und untergegangen war.

Kristiania, 29. August. (W. T. * Die britische Admiralität hat der norwegischen Gesandtschaft in London mit⸗ geteilt, daß der Dampfer „Is dalen“ im Mittelmeer durch ein U-Boot versenkt worden sei. Die Besatzung sei gerettet und nach Toulon gebracht worden.

Cece wurden abgeschlagen; der Cauriol⸗Gipfel fiel nach

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