. · , me /. . e .
in Größe von 38 4 60 4m, die zum regelrechlen Fortbektriebe des der genannten heseuschijt gehörenden Braunkohlenberawer s Elisabeih bei Mücheln unbedingt erforderlich sind, nötigenfalls im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschräntung zu belasten. Das Enteignungsrecht kann nur während der Dauer des Kriegs— zustandes ausgeübt werden. Berlin, den 25. August 1916. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Masjestät des Königs. Das Staats ministerium. Sydow. von Loebell.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Seefahrtvorschullehrer Lange in Emden ist zum Königlichen Seefahrtschullehrer ernannt worden.
Bekanntmachung. Dem Bäckermelster Friedrich Homeister, bier, Linden straße 44, ist die Wiedereröffnung feines Bäckereigeschäfts mit dem 1. September d. J. gestattet worden. Gisleben, den 29. August 1916. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Fü hr.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Georg Herz, Breslau, Sonnenstraße 12 wohnhaft, ist der Handel mit Seife, Seifenpulvern und anderen fetthaltigen oder fettlosen Waschmitteln auf Grund des 5 1 der Bundegratagherordnung vom 23. September 1915 — RGBI. S. 603 — wegen Unzuverlässigkeit unterfagt worden.
Breslau, den 25. August 1916.
Der Königliche Poltzeipräsident. J. V.: Zucker.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Hermann Leckelt, Breslau, Sonnen— straße 38, ist nicht nur der Handel mit Leckelts Bleichloda, sondern der Handel mit Soda (sowohl rein wie in Mtschungen mit anderen Stoffen) gemäß z 1 der Bundegratzherordnung vom 23 Sep- tember 1915 — UvàGBi. Selte 603 — wegen Unzuverlaäͤssigkett untersagt worden.
Bregslau, den 26. August 1916.
Der Königliche Poltlzelpräsident. J
Bekanntmachung.
Dem Obsthändler Georg Ubrig, geboren am 17. Mär 1876
in Hebstahl, Geschäftslokal: Markthalle III Börnestraße, wird hler—
durch der Handel mit Gegen ständen des täglichen Be.
darfgt, insbesondere Nahrung - und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Naturerjeugnissen, Heiz- und Leuchtstoffen sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Betetligung 89 einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen G. werbebetrieb untersagt. Frankfurt a. M., den 28. August 1916. Der Polizeipräsident. J. A.: Auer
Bekanntma ch ung
Durch Bescheid vom 20. Jult 1916 babe ich dem Agenten
Friedrich Dohm s hier, Relltnghauserstraße Nr. 2, dle
stellung und den Handel mit Nahrungs, und Genuß⸗ mitteln sowie Gegenständen des täglichen Bedarfs und die
1
Vermittlertätigkeit hierfür untersagt. Essen, den 18. August 1916.
Die städtische Polijeiverwaltung.
* * J 1
er Oberbürgermeister R
Bekanntmachung.
Der Firma Finkelstein u. Ferber, Altbandlung in Duisb ura, Ruhrorterstraße Nr. 39, ist auf Grund des Gesetzes vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Per⸗ sonen vom Handel, der Gewerbebetrieb (Handel mit Metallen usw.) bis auf weiteres untersagt worden.
Duisburg, den 28. August 1916.
Der Oberbürgermeister.
Bekanntmachung.
Gemäß S 1 der Bekanntmachung des Bundegrats zur Fernhbaltung unzuverlässiger Dersonen vom Handel vom 23. September 1915 (RG Bl. S. 603) ist dem Händler Wilhelm Quodt in Cöln, DVahnenstraße 34 wohnhaft, der Handel mit Nahrungsmitteln aller Art untersagt worden.
Cöln, den 28. August 1916.
Der Oberbürgermeister.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. Aprtl 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekannt gemacht:
1) der Allerböchste Erlaß vom 21. Juli 1914, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Reichs⸗ (Militär) Fiskug zur Schaffung und Vergrößerung von Pionter⸗Uebungayläͤtzen bei Königsberg i. Pr., durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Königsberg Nr. 30 S. 5i6, ausgegeben am 22. Juli 1916,
2) der auf Grund Allerböchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzlsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatgministertums vom 28. März 1916, betreffend die Verleihung des Enteignungz⸗ rechts an die Stendaler Kleinb abn. Aktiengesellschaft in Stendal far die Anlage einer Kleinbahn von Peulingen nach Blgmark, durch dag Amtsblatt der Königlichen Regierung in Magdeburg Nr. 16 S. 159, ausgegeben am 15. April 1916,
3) der auf Grund Allerböchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetz Samml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsmini. steriums vom 31. Mai 1916, betreffend die Genehmigung des VI. Nachtrags zum Statute der Bank der Ostpreußischen Landschaft vom 20. Mai 1869, durch die Amtsblätter
der Königlichen Regierung in Käönigeberg Nr. 27 S. 482, aug. gegeben am 1. Juli 1516,
der Königlichen Reglerung in Gumbinnen Nr. 27 S. 306, aut eben am 1. Juli 1916,
geg der Königlichen Regierung in Allenstein Nr. 27 S. 241, aug.
gegeben am 1. Juli 1916, und der Königlichen Regierung in Marienwerder Nr. 26 S. 315, ausgegeben am J. Jul 1916;
4) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1514 Gesetzsamml. S. 153) ergangene Grlaß des Staats m hn ister lum vom 7. Jun 1916, betreffend ke r, des — è—— an dle tadtgemeinde Königsberg i. Pr. für den weiteren Ausbau
; . 46 ö . des neuen Hand le. und Jrdusttstbafeng., durch das Amteblatt der Könlalichen Realerung in Königeberg Rr. 25 S. 4654, ausgegeben
am 17. Juni 1916 1 8) der auf Grund Aller äs hster Ermächtigun . etz samml. S. 153 eraange Erlaß des
kj en a. . zum Bau nachstehender Startstromleitungen (100 0090 Volt⸗ eitungen ) von dem Kraftwerk auf der Braunkohlengrube Vereinigte Ville im Landkreise Cöln bis zu der bei Troigdorf (Oberlar) im Siegkreise zu errichtenden Haupt⸗Schalt., und Um formungostelle, 2) von der Hauptschalt,; und Umformungsstelle bei Osterath im Landkreise Crefeld nach einer bei Ratingen im Land kreise Düsseldorf jzu errichtenden Haupt⸗Schalt, und Um- formungsstelle, 3) von der Haupt⸗Schalt⸗ und Umformungsstelle bei Sanct Tönis im Kieise Kempen über Goch und Kleve nach . Emmerich, und zwar für die Leitung zu 1 in den Landkreisen Cöln,. Bonn und im , zu 2 in den Landkreisen Crefeld und Düsseldorf, zu 3 in den Kreisen Kempen, Geldern, Kleve und Rees durch die Amte—
blätter der Königlichen Regierung in Cöln Nr. 29 S. 196, aug⸗ gegeben am 15. Juli 1916, und . der Königlichen Reglerung in Düsseldorf Nr. 29 S. 334, ausgegeben am 22. Jul 1916; 6) der auf Grund Allerböchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministertum
vom 7. Jult 1916, betreffend die Verleihung des Enteignunggrechts
an die Stadtgemeinde Berlin zur bebauungsplanmäßigen Freilegung des Südufers, durch das Amteblatt der Königlichen Regierung in . und der Stadt Berlin Nr. 30 S. 384, ausgegeben am 29. Jult 1916.
Dentsches Reich. Preußen. Berlin, 31. August 1916. Die Allerhöchsten Kabinettsorders, mit denen
Seine Majestät der Kaiser und König den Wechsel in der Besetzung der Stelle des Chefs des Generalstabes des Feldheeres anordnete, haben, wie „W. T. B.“ meldet, folgenden Wortlaut:
An den General der Infanterie von Falkenhayn, Chef des Generalstabes des Feldheeres. Gr. H. Qu., 29. 8. 16. Mein lieber General von Falkenhayn!
Indem Ich Ihrem Wunsche um Enthebung von Ihrer bis— berigen Stelle nicht entgegen sein will, nehme Ich Veranlaffung, Ihnen aug vollem Herzen zu danken für die Hingabe und Pflichtireue, mit der Sie in nunmehr zwei Jahren Ihres schweren und verant- wortungsvollen Amtes unter entsagunggzvoller Ginsetzung Ihrer Kräfte und Ihrer Person gewaltet haben Was Sie insbesondere an tat— kräftiger und vorausschauender Arbeit, in unermüdlichem Schaffeng⸗ drang für die Armee und das Vaterland geleistet haben, soll Ihnen nicht vergessen werden. Die volle Würdigung Ihrer etzt im Kriege an der Spitze des Generalstabes erworbenen Berdienste wird aber einer späteren Zeit vorbehalten sein müssen. Mir persönlich sind Sie ein treuer selbstloser Berater gewesen, in Dankbarkeit hierfür begleiten Sie Meine besten Wünsche für die Zukunft und verleihe Ich Ihnen das Kreuz und den Stern der Komture des Königlichen Hausordensg von Hohenzollern mit Schwertern.
Ste bejiehen Ihr bisheriges Gehalt aus dem Etatskapttel für Offiziere in besonderen Stellungen, bis Ich über Ihre anderweitige Verwendung Gntscheidung getroffen habe.
Wilhelm R.
85 13 19 * . 1 ry B 01 2 enecken dorff und
den Generalfeldmarschall e cker In Hindenburg.
Ich ernenne Sie zum Chef des Generalstabes des Feldheeres und bin überjeugt, daß Ich diese Stellung in keine befferen Hände legen kann. Ich erwarte mit Vertrauen, daß Sie Meiner Armee und dem Vaterlande die erdenklich besten Dienste in dieser Stellung leisten werden. Erneut benutze Ich diesen Anlaß, um dem sieg⸗ reichen Beschützer unserer Ostfront warmen Dank zu sagen für alles das was er während zweler Kriegsjahre fär das Vaterland geleistet hat.
Großes Hauptquartler, den 29. August 1916.
Milk . Wilhe n l.
An den Generalleutnant Ludendorff.
Ich ernenne Sie unter Beförderung zum General der In⸗ santerie m Ersten Generalquartiermeister mit den Gebührnissen eines kommandierenden Generals und spreche Ihnen bei dieser Gelegenheit warmen Dank aus für die vortrefflichen Dienste, die Sie während zweler Kriegsjahre Mir und der Armee gelelstet haben.
Großeg Hauptquartier, den 29. August 1916. Wilhelm R
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten der Ausschuß für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für Handel
und Verkehr sowie die vereinigten Ausschüsse für Nechnungs⸗
wesen und für Handel und Verkehr Sitzungen.
Nach der Bundesratsverordnung über die Anmeldung von Wertpapieren vom 23. August 1916 und der Bekannt⸗ machung des Reichskanzlers vom gleichen Tage sind anzu⸗ melden: Wertpapiere, die sich im Auslande befinden, und Wertpapiere, aus denen ein im Auslande ansässiger Schuldner haftet oder durch die eine Beteiligung an ausländischen Unternehmungen verbrieft wird. Es sind dem Vernehmen nach Zweifel aufgetaucht über den Begriff: „im Aus⸗ land“ und „ausländisch“; insbesondere wurde, da an einer Stelle der auf dem Anmeldebogen aufgedruckten ‚An⸗ leitung zur Anmeldung“ sich der erklärende Zusatz findet „im (feindlichen oder neutralen Ausland“, die Frage auf⸗ geworfen, ob etwa das uns verbündete Ausland und ferner die von uns besetzten Gebiete im Sinne der Anmeldevorschriften anders behandelt werden sollten, wie das übrige Ausland. Diese Frage ist, wie durch, W. T. B,“ mitgeteilt wird, zu ver⸗ neinen. In der Verordnung und der Bekanntmachung des Reichskanzlers ist vom „Ausland“ schlechthin die Rede. Für diesen Begriff bedarf es hier keiner besonderen Auslegung, die Reichs⸗
renzen sind maßgebend. Es sollte mit der oben erwähnten
merkung bei der Anleitung zur Ausfüllung des Anmelde⸗ bogens / lediglich aus drücklich hervorgeboben werden, daß nicht etwa eine Beschränkung auf Papiere des feindlichen Auslands in Frage kommt.
2 — 16. Au zust ande gien h . e mn dene ,,.
Ueber den Zweck der Be haltungen herrscht .
meine Vorschriften über etwaige Anrechnung vorha r. De fände zu geben, dazu das , in den ein⸗ , Gemeinden nech viel zu verschieden ist. Wie bei früheren rtlichen Be ufnahmen liegt die Entscheidung über die Anrechnung den Gemeinden ob. Es erscheint ausgeschlossen, daß die Gemeinden hierbei kleinlich vorgehen und kleinere Vorrats⸗ mengen anrechnen werden, die aus — Verbrauch in der vorangegangenen Zeit angesammelt sein können. Die Aus⸗ dehnung der Bestandsaufnahme entspricht einem seit Monaten in der Oeffentlichkeit lebhaft vertretenen Wunsch, der sich gegen die vermeintlich weit verbreitete, tatsächlich aber wohl nicht in sehr zahlreichen Fällen geübte unvernünftige Hamsterei 1 Haushalte wendet. Sehr viel wichtiger und deshalb auf sehr viel mehr Waren ausgedehnt ist die gleichzeitige Bestands⸗ aufnahme der Lebensmittel in der Hand des Handels, der öffentlichen Verbände usw. Hier it es unbedingt nötig, endlich einmal einen klaren Ueberblick über die sehr ver⸗ schieden verteilten Gesamtvorräte zu gewinnen. Die Frage, wie Fleisch in Konservengefäßen zu bewerten ist, ist aus dem Erläuterungsvermerk auf den Anmeldeformularen dahin zu . daß das Bruttogewicht der Konserven anzu— geben ist.
Wie „W. T. B.“ von dem Vorsitzenden der Reichs⸗ getreidestelle hört, ist in dem Wirtschaftsjahr 191617 nicht beabsichtigt, Kornbrennereien mit Brot⸗
getreide zu beliefern.
In Erweiterung der Bekanntmachung des Oberkommandos vom 12. Juli 1916 Sect. IIa Nr. 90 100 —, betreffend Besichtigung der mit Heeresaufträgen betrauten Pripatfgbriken in Berlin und der Provinz Brandenburg durch Offiziere, wird, wie „W. T. B.“ meldet, vom Ober⸗ befehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel, be⸗ stimmt, daß auch die Inspektion der Fliegertruppen und die Gewehrprüfungskommission zur Ausstellung schriftlicher Ge⸗ nehmigungen berechtigt sind.
Die hiesige Königlich bulgarische Gesandtschaft gibt
kannt, daß die in Deutschland sich aufhaltenden jungen bul ö — * 1 2 1 I V ĩ garischen Staatsangehörigen, die dem 41. „Nabor“
gehören, aufgefordert werden, sich unverzüglich nach
Bulgarien zu begeben, um bis zum 3. September dor
e inzutreffen.
Pia Msn 1211 K 2* Die Postzweigstelle Berlin SW. 2 1 ö . 88 2375 . k 3 *
31. August nach Schalterschluß aufgehoben.
2 1 — 68
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1131 und 1132 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthalten die 621. preußische, die 29Y4. bayerische sowie die 450., 451. und 1452. württembergische Verlustliste.
enen.
De sterreich⸗Ungarn.
Das österreichisch⸗ungarische Ministerium Aeußern hat unterm 30. August die Königlich spanische Bo schaft am Quirinal bitten lassen, namens der österreichisch ungarischen Regierung beim Kabinett von Rom wegen der Konfiskation des Palastes der österreichisch⸗ ungarischen Botschaft beim Heiligen Stuhl einen Protest zu überreichen, der in deutscher Uebersetzung, wie „W. T. B.“ meldet, folgendermaßen lautet;
Mit dem italientschen Dekret vom 25. August wurde der unter dem Namen Palazzo di Venezia bekannte Palast der österceichtsch— ungarischen Botschaft beim Heiligen Stuhl für ttalienisches Staais⸗ eigentum erklärt und die österreichisch⸗ ungartsche Regierung unter Fest⸗ setzung einer Frist aufgefordert, den Palast zu räumen. Obwohl Italien schon hinlänglich Beweise gegeben hat, daß es vor keinem noch so schweren Rechtsbruch zurückscheut, wenn es gilt, seine Be— gehrlichkeiten zu befriedigen, so kann die österreichisch⸗ungarische Re—= gierung doch nicht umhin, gegen den neuerlichen Sewaltakf, dessen sich die italienische Regierung schuldig gemacht hat, aufs entschiedenste Ver= wahrung einzulegen.
Die öfterreichtsch. ungarische Regierung hält es unter ihrer Würde, auf die teils lügenhaften, tells lächerlichen Vorwände einzugehen, mit welchen Italien jene Freveltat zu bemänteln sucht, und sie beschränkt sich darauf, festzustellen, daß dle ltalientsche Regierung vor demagogischen Um trieben auch dann zurückweicht, wenn sie damit feierlich verbrieften Verpflichtungen ins Gesicht schlägt. Im Friedensvertrag vom 30. Ok. tober 1866 hat Italien das Eigentumsrecht Oesterrelchs am Palazzo di Venezia ausdrücklich anerkannt, nachdem schon in der Konvention mit Frankreich vom 24. August 1835s die Unantastbarkelt dieses Rechts ausgesprochen worden war. Dag ttaltenische Dekret vom 25. August widerspricht aber nicht weniger den italtenischen Gesetzen selbst, die den zum Heiligen Stuhl entsendeten Vertretern der Mächte alle Privilegien zuerkennen, wie sie den beim italienischen Hof be— glaubigten Diplomaten zustehen. Die Vertreibung der österreichtsch= ungarischen Botschaft beim Heiligen Stuhl aus dem Palast, wo si⸗ ihren Sitz hatte, verletzt in gleicher Weise die Prärogativen Seiner Helligkeit des Papstes wie das Recht Desterreich Ungarns. Indem die österreichisch⸗ungarische Regierung erklärt, daß sie das Dekret vom 25. August als null und nichtig betrachtet, behält sie sich vor, alle ihr in dieser Angelegenheit geeignet erscheinenden Maßnahmen zu treffen.
— Der dänische Geschäftsträger in Wien gab gestern obiger Quelle zufolge im Ministerium des Aeußern die Er klärung ab, daß Dänemark gegenüber dem Kriege zwischen Desterreich⸗Ungarn und Rumänien die Neutralität be⸗ wahren werde. ;
— In weiterer Durchführung von Maßnahmen zur Er⸗ höhung der staatlichen Einnahmen sollen nach einer Meldung des „St. K. Telegraphen⸗Korrespondenzbureaus“ in den nächsten Tagen Verordnungen wegen Einführung eines Zuschlages zu den direkten Steuern, Erhöhung der Stempel und Gebühren sowie wegen Einführung einer Totalisatorsteuer erlassen werden.
— Der Rumänenklub des österreichischen Abge⸗ ordnetenhauses versendet, wie, W. T. B.“ meldet, folgende Erklärung:
Die Abgeordneten des rumänischen Volkeäz der Bukowina können den Anschluß Rumänleng an Rußland nicht fassen. Nach ihrer Ueber⸗ jeugung ist er ein Unglück für den ganzen rumänischen Volkestamm, dessen Bestand durch einen Sieg Rußlands geradeju verneint werden
er ng 9 uukowina, bestegelt hat, ne
ausschusses von ationalitatenpartei des i,, Mihali, 14 en Rumänen folgende Erklärung ab:
dem Rumaͤnten, anftatt zur Verteidigun unserer gemeinsame Ertstenzinteressen an unferer Seile in den . ä 6 dofften zu unserer , aschung als neuer Feind gegen un sere Monarchle. auftritt, erklären wir feierlich, daß diese neue Phafe des Weltkrieges unser triotischegs Verhalten, unfere bieberige rod ittonels⸗ Treue und unsere unverbrüchsiche Anhänglichkeit an Thron und Vaterland nicht erschüttert, ja unz noch zu gesteigerterer Erfüllung unserer bürgerlichen und patriotischen Pflichten anspornt.
Die Versammlung na je Erklä 4 zur , . ug nahm die Erklärung mit Begeisterung
Großbritannien und Irland.
. Das zuständige Ministerium hat die Gerichte, die über die Gesuche zur Befreiung vom Militärdienst ent— scheiden, angewiesen, sich zu vergegenwärtigen, daß die Armee Männer so ort sehr dringend braucht und die Befreiungen in keinem Falle gewährt werden dürfen, wenn sie nicht ganz offenhar gerechtfertigt sind. Das Army Couneil legt, wie die „Daily Mail“ mitteilt, großen Wert darauf, daß alle Be⸗ freiungsgesuche und alle Berufungen in den nächsten Wochen erledigt werden. Das Blatt erklärt es auch für unrichtig, daß die Militärbehörden gegenwärtig nicht beabsichtigten, die noch ö Männer aus den späteren Klassen oder Gruppen aufzurufen.
Die Verlustlisten vom 28. und 29. August enthalten die N 9 . 2 s 492
die amen von 427 Offizieren (141 gefallen) und 5407 Mann bezw. von 184 Offizieren (46 gefallen) und 5227 Mann.
Italien.
Nach der „Agenzia Nazionale“ beabsichtigt das Marine⸗ mint sterium alle deutschen Schiffe, darunter vier große Einheiten, zu beschlag nahmen.
Dänemark.
Nach einer Mitteilung der dänischen Generalpostdirektion ü die gesamte Brief⸗ und Paketpost des dänischen Amerika dampfers „Untted States“, der auf der Reise don Kopenhagen nach New York war, von den englischen Be— hörden bei der Durchsuchung in Kirkwall beschka gnahmt.
Türkei.
Nach einer Meldung der „Agence Milli⸗ hat Ministerrat vorgestern die Kriegserklärung der Türkei n Rumänien beschlossen.
Trotz der Kriegserklärung ist die Leb ĩ =
Troß der Kriegserklärung ist die Lebensmittel⸗ versorgung Konstantinopels, wie der „Tanin“ meldet, esichert, da die Regierung die nötigen Maßnahmen getroffen ha Angesichts der diesjährigen reichen Ernte in Kleinasien wird dant der guten Verteilung jede Schwierigkeit beseiligt werden können.
Griechenland.
Der Chef des Generalstabes General Dusmanis und der Unterchef Oberst Metaxa sind nach einer Meldung der „Agence Havas“ durch Königlichen Erlaß ihrer Funktionen enthoben und der General Moschopulos, Befehlshaber des dritten griechischen Armeekorps, zum Generalstabgchef ernannt worden.
; Der italienische Gesandte in Athen hat, dem Secolo“ zufolge, dem Ministerpräsidenten Za imis eine Note überreicht, in der die Besetzung albanesischer Küsten⸗ punkte zwischen Porto Palermo und Chimara damit begründet wird, daß die Küste den österreichisch⸗ungarischen Unterseebooten zu Signalstationszwecken gedient habe.
Ungefähr zwanzigtausend Personen nahmen an Kund— gebungen in Athen teil, die organisiert worden waren, um dem König und der Regierung das Vertrauen aus— zudrücken. Gunaris griff die Politik Venizelos an, den er mklagte, die gegenwärtige Lage Griechenlands verschuldet zu haben; er erklärte, das Volk und die Integrität der vater⸗ ländischen Erde liefen keine Gefahr angesichts der bestehenden Garantien.
. Wie die „Agence Havas“ meldet, ist Essad mit allen seinen Truppen in Saloniki angekommen.,
Amerika.
Der Präsident Wilson machte in der gemeinsamen Sitzung des Kongresses, wie das „Reutersche Bureau“ meldet, Vorschläge zur Verhinderung des Eisen— bahnerstreiks, darunter die Einführung des Achtssunden— tages und die Ernennung einer Kommission, die die Wirkungen des Achtstundentages und den Betrieb der Eisenbahnen durch den Staat im Falle eines Streiks prüfen soll. Wilson sagte, daß ein allgemeiner Eisenbahnerstreik für das Land ein furchtbares Unglück wäre, und erklärte, daß die Führer der Eisenbahnergewerkschaften seine Voischläge angenommen hätten, daß aber die Vertreter der Eisenbahndirektionen dagegen gewesen seien, und zwar in einem Augenblick, in dem festgestanden habe, daß der Achtstundentag schließlich unter dem Druck der Arbeiterorganisationen und der öffentlichen Meinung doch werde angenommen werden müssen. Die Direktionen hätten ihre Weigerung damit begründet, daß an dem Grundsatz der Schiedsgerichts barkeit unbedingt fest= gehalten werden müsse, obwohl augenblicklich noch keine Möglichkeit bestände, ein Schiedsgericht ins Leben zu rufen. Der Präsident verlangte
I. die Vermehrung der Mitgliederzahl der Interstate Commerce Commission und ,,, der Kompetenz dieser Körperschaft
2) die Ginführung des Achtstundentageg für das ganze Personal,
3) eine Untersuchung einer besonderen Kommission über dier Folgen, die der Achtstundentag für den Betrieb haben würde,
4) die Ermächtigung der Interstate Commerce Commission, die Kosten, die die Einführung deg Achtflundentages mit sich bringen würde, bei der e gig der neuen Frachttarife zu berücksichtigen
) eine ergänzende Gesetzgebung, durch die Streiks ober Aus- verrungen verhinbert würden, solange die Schledögerichtabarkest bei Industrtellen Konflikten noch nicht endgültig festgelegt sei,
6) die Ermächtigung des Prässdenten, im Falle milltärischer Not⸗ wendigkelt den Betr leb Ser Glsenbahnen selbst ju übernehmen.
Al sien. Nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphen⸗ agentur“ aus Teheran ist ein neues Rabinett von
Vossough ed Dauleh gebildet worden, der den Vorsitz und
das Ministerium des Aeußern übernimmt. Alle anderen Mitglieder der neuen Regierung gehören den gemäßigten, Rußland und England freundschaftlich gesinnten Kreisen an.
Kriegsnachrichten. Großes Hauptquartier, 30. August. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.
Im Sommegebiet kamen unter beiderseits andauernd bedeutendem artilleristischen Einsatz feindliche Unternehmungen am Tage in unserem wirkungsvollen Sperrfeuer nicht zur Entwicklung. Abends und Nachts erfolgten starke Angriffe aus der Linie Ovillers — Pozières und zwischen Guille— mont und Maurepas, während anschließend bis zur Somme und über diese hinaus bis in die Gegend von Chilly der sturmbereite Gegner auch Nachts in seinen Gräben nieder⸗ gehalten wurde. Unsere Stellungen sind restlos be⸗ hauptet. Nördlich von Ovillers — Pozisres haben unsere tapferen Truppen in schwerem Nahkampf die an einzelnen Punkten eingedrungenen englischen Abteilungen wieder geworfen.
Rechts der Maas sind erneute, durch heftiges Feuer vorbereitete französische Angriffe bei Fleury und gegen unsere Stellungen zwischen dem Dorf und dem Chapitre— Wald abermals zusammengebrochen; südöstlich von Fleury wurde der Feind durch Gegenstoß znrückgeschlagen.
Nördlich des Ancre-Baches und westlich von Mül⸗ hauen wurde je ein feindliches Flugzeug im Luftkampf
außer Gefecht gesetzt, 2 Flugzeuge sind durch Abwehrfeuer
nördlich der So mme heruntergeholt, ein weite res mußte bei Soyecourt innerhalb unserer Linien landen.
Oestlicher Kriegsschauplatz. . Nördlich der Karpathen keine Ereignisse von besonderer Bedeutung. . Deutsche Trupyen haben den Berg Kukul (nord— westlich von Zabie) gestürmt.
Balkan⸗Kriegsschauplatz. ist im allgemeinen unverändert. Oberste Heeresleitung.
Großes Hauptquartier, 31. August. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.
Im Frontabschnitt beiderseits von Armentisères ent⸗ wickelte der Gegner rege Tätigkeit. Seine im Anschluß an starke Feuerüberfälle vorgehenden Erkundungsabteilungen sind abgewiesen.
Bei Roclincourt (nördlich von Arras) machte eine deutsche Patrouille im englischen Graben eine Anzahl Ge— fangene.
Beiderseits der Somme hält sich der Feuerkampf auf großer Stärke. Wie nachträglich gemeldet ist, ging gestern früh südlich von Martinpuich ein gegen die feindliche Stellung vorspringender Graben verloren.
Im Maas gebiet herrschte, abgesehen von kleinen Hand— granatenkämpfen bei Fleury, Ruhe.
Oestlicher Kriegsschauplatz.
Westlich von Riga, im Brückenkopf von Dünaburg, im Stochodbogen südöstlich von Kowel, südwestlich von Luck und in einzelnen Abschnitten der Armee des Generals Grafen von Bothmer finden lebhafte Artilleriekämpfe statt.
In den Karpathen haben wir bei der Erstürmung des Kukul 1 Offizier, 199 Mann gefangen genommen. Feindliche Gegenstöße sind hier abgewiesen.
Bei Durchführung von Angriffen auf militärische Anlagen von Luck und Torczhn schossen unsere Flieger drei fe ind⸗ liche Flugzeuge ab, ein weiteres ist am 29. 8. bei
Listopady (an der Beresina) außer Gefecht gesetzt.
Balkan⸗Kriegsschauplatz. Keine Ereignisse von Bedeutung. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
—
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 30. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplatz.
Auf den Höhen nordöstlich von Orsova schlugen unsere Truppen wiederholte rumänische Angriffe ab. Sonst wurden die an die Grenze vorgeschobenen Kraftgruppen schrittweise und planmäßig, wie es für den Kriegsfall seit langem vorgesehen war, zurückgenommen. Der Feind wird sich rühmen, Petroseny, Brasso und Kozdivasarhely besetzt zu haben. Die nördlichsten rumänischen Kolonnen stehen im Gyergyo⸗Gebirge im Kampf.
In den Galizischen Waldkarpathen haben deutsche Truppen den Russen die in den letzten Wochen heiß um— strittene Höhe Kukul wieder entrissen.
Im übrigen außer Vorfeldkämpfen an der russischen Front keine besonderen Erelgnisse.
Italienischer Kriegsschauplatz. Nichts von Belang.
Südöstlicher Kriegsschauplat.
Unsere Donauflottille zerstörte bei Turnu Magurele an der unteren Donau rumänische Schlepp⸗ schiffe, Hafenmagazine und militärische Anlagen. Sie erbeutete bei Zimnica zwei volle Schlepper, ein Stegschiff und zwei Motorboote.
An der unteren Vojusa erhöhte Patrouillentätigkeit.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleuinant.
Bulgarischer Bericht.
So fin, 2). Angust. (WB. T. B.) Amtlicher Bericht vom 28. August. Die Truppen des rechten Flügels befestigen sich, nachdem sie in der Ebene von Lerin (Florina) befindliche Serben zurückgeschlagen haben, in ihren neuen Stellungen nördlich und westlich des Ostroposees. Wiederholte serbische Angriffe in der Moglenagegend wurden unter be⸗ trächtlichen Verlusten zurückgeschlagen, die die Serben zum Verzicht auf eine Wiederholung ihrer Unternehmungen zwangen. Unsere Truppen rückten vor und eroberten die Höhen südlich von Sborsko. Im Wardartale auf beiden Seiten schwaches Artilleriefeuer und Patrouillengefechte. Die Truppen des linken Flägels befestigen sich, nachdem sie alle französisch⸗englischen Streitkräfte in der Gegend von Serre s, Drama und Kawalãla hinter die Sttuma und den Tachinosee geworfen haben, in ihren neuen Stellungen östlich der Struma und an der ägäischen Küste vom Golf von Orfano bis zur Mestamündung.
Sofia, 31. August. Bulgarischer Heeresbericht vom 30. August. Keine wesentliche Aenderung an der mazedo⸗ nischen Front. Unsere Truppen haben die befohlenen Stellungen erreicht und besetzt und befestigen sich darin. Der Feind beschränkt sich nach den Niederlagen, die wir ihm bei gebracht haben, und nachdem seine Offensive dadurch gescheitert ist, darauf, auf der ganzen Front wirkungsloses Artilleriefeuer zu unterhalten. Nur nördlich des Ostrovosees und Tale von Matnitza bemüht sich der Gegner, durch vergebliche Gegenangriffe wieder in den Besitz der verlorenen Stellungen zu setzen und seine gewordene Lage zu verbessern, aber alle seine Versuche wurden zurück gewiesen. Im Talimosee versenkten wir durch Artil feuer zwei Dampfboote. Die feindliche Flotte beschoß wirkungslos die Mündung des Mesta Ein Luftgeschwader griff die Brücke nahe beim Bahnhof Buk an, Schaden wurde nicht verursacht, es sind auch keine Menschenopfer zu beklagen
lUerte⸗
Türkischer Bericht.
Konstantinopel, 30. August. (W. quartiersbericht vom 29. August. .
Von der Irakfront und der persischen Fron nichts Neues zu melden.
An der Kaukasusfront wurden auf dem rechten Flügel Gegenangriffe, die der Feind in veischiedenen Abschnitten unternahm, um unser Vorrücken aufzuhalten, mit Verlusten für ihn zurückgeschlagen. Im Zentrum wurden die Schanzarbeiten des Feindes durch unser Artilleriefeuer gestört und seine Schützengräben vernichtet. Auf dem linken Flügel war heftiges Infanteriefeuergefecht. Ein feindlicher Flieger, der von Imbros aufgestiegen war, um Sedil Bahr zu über⸗ fliegen, wurde durch unser Feuer vertrieben. An der küste von Tschesme warf ein feindlicher Monitor 20 Geschosse gegen zwei Punkte, ohne eine Wirkung zu er⸗ zielen, und zog sich darauf zurück. .
Von den übrigen Fronten ist nichts Wichtiges zu melden. Der Vizegeneralissimus Enver
Süd⸗
8 fryyry y 1a
Statistik und VBolkswirtschaft.
Die Familienverhältnisse der fürsorgebedürftigen Kinder im Kriegsjahre 1915
Im Jahre 1914 ist in Berlin eln ‚Deutscher Kinderschutz⸗ Verband“ gegründet worden, dem im ersten Jahre seines Besteheng hereits 13 Vereine beigetreten sind. Neben den Probinziasperhänden Schlesien und Sachsen gehören ihm als Ortsgruppen an Vereine den Städten Altona, Hamburg, Berlin, Spandau, Görlitz, Hannove Höchst 4. M., Chemnitz, Dresden, Leipzig, Pforzheim. Zweck d Kinderschutzvereine ist, den körperlich und sittlich gefährdeten, mtß— handelten und ausgenutzten, noch unverdorbenen Kindern Schutz ju gewähren. Einen Geschäftsbericht hat der Gesamiwerhand nicht ver= oͤffentlicht; dagegen ergibt die vom Königlichen Statistischen Landet⸗ amt unternommene Bearbettung der Jahresberichte der angeschlossenen Vereine nach einem in der „Stat. Korr.! veröffentlichten Aus- zuge, daß ihre Fürsorgetätigkeit im Kriegejahre 1915 insgesamt
3 621 Kinder erfaßt hat.
Unter den Gründen, die das Eingreifen der Kinder- schutzvereine in 6965 Fällen notwendig machten, lagen Miß bandlungen mit 23,3 Go aller Fälle am häufigsten vor. Dann folgen Verwahrlosung mit 22.2 0½, Vernachlässigung mit ko oo, sitt liche Gefährdung der Kinder mit 12, vo, Ar m ut und Krankheit der Kinder oder Eltern init 11, 0/9). Schwere Erziehung oder Hang zum Umhertreiben und verschiedene andere Gründe erhetschten Hilfe in 61 0/mo und 5,s oO der Fälle. Die verhältnismäßig geringe Beteiligung der Ausnutzung“ mit nur 4,5 oo erklärt sich daraus, daß von der Gesamtzahl der in Schutz genommenen Kinder 84,3 oo in noch nicht schulpflichtigem Alter standen, für das die Gefahr einer Ausnutzung aus erklärlichen Gründen so gut wie ausscheidet.
Vergleicht man diese letztjährigen Feststellungen mit denen des vorhergegangenen Kriegsjahres 1914, so macht sich zwar erfreulicher⸗ weise eine wenn auch geringe Herabminderung der Fälle schwerer Klndermißbandlungen bemerkbar, doch haben sich anderseits die Fälle von Vernachlässigung und Verwahrlosung infolge mangelnder Aussicht der Kinder erheblich vermehrt. Die Zeltverhältnisse haben leider zu dem steigenden Uebelstande der aufsichslosen Kinder geführt, der durch die Einberufung des Vaters, die außerhäusliche Erwerbsarbeit der Mutter und den unregelmäßigen Schulunterricht noch vernärft wird. Das Anwachsen der den Vereinen überwiesenen Jugendgericht falle gegen das Vorjahr um 44 0 bietet einen weiteren Beleg für die zu · y Kriminalität der Jugendlichen. Zu bedenken ist dabet aller dingg, daß infolge der Krieggperbältnisse die Jugendlichen vielfach zu Tätigkeiten wie z. B. als Geld. und Paketboten, Straßenverkäufer u. a. m. herangezogen werden, die für das jugendliche Alter ganz all⸗ kö einen gefährlichen Anreiz zum Begehen straffaͤlliger Handlungen edeuten.
Erfaßt man die Familienverhältnisse der in Obhut ge— nommenen Kinder, so ergibt sich, daß von fast einem Drittel — 2809 — sämtlicher Kinder die Väter im Felde standen und daß es sich hierbel wieder in jedem zebnten Falle um die sittliche Gefährdung der Kinder meist noch junger Frauen handelte, die den Verlockungen des ungebundenen Lebens und des Verfägenksanens über eine be— timmte, ihnen regelmäßig jzufließende Geldsumme erlegen waren. Dem
ersonalstande nach waten 53ao/o der Schutzkinder Mädchen und A6, 0so Knaben aller Konfessionen. 1480/9 waren unehelich geboren, 1 mutterloz, Hao / g vaterlos, 8 s υο Stiefkinder, 1800 Voll⸗ watsen.
Nach Berufgklassen der Eltern oder Gizieher unterschieden, ehörten von den Vätern 4060/9 dem Handwerker. und 2h, oo dem rbeiterstande an; alle sonstigen Berufsgruppen waren mit wenlger
als 100ͤ½ vertreten, darunter z. B. Kaufleute und Händler mit , GM, Restaurateure mit 3 o/o, Künstler, Artisten, Mustker init 3, os, Bureaubeamte mit 80,9. — Die erhöhte Erwerbgtätigkeit der Frauen in der gegenwärtigen Zeit ließ auch die Frage nach der Berufgtaͤtigkeit