1916 / 213 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Sep 1916 18:00:01 GMT) scan diff

14684

Deutsche Verlu stlisten.

(W. 456.)

8. September 1916.

Nothnagel, Ludwig Langen, Offenbach tödlich verunglückt. Eisen mann, Ludwig Schwäb. Hall tödlich verunglückt.

Eisenbahn⸗Kompagnie Nr. 28. Neukircken, Wilhelm Süchteln, Kempen d. Unglücksf. verl. Häcker, Friedrich Heimerdingen, Leonberg durch Unglücksfall

J verletzt, bei der Truppe. Benz, Johann Riedern, Tettnang durch Unglücksfall verletzt, bei der Truppe.

Referve⸗Infanterie⸗Munitionskolonne Nr. 2. Grund, Rebert Gherbach, Künzelsau infolge Vew. gest. Vogel, Johann Michelbach, Gerabronn inf. Verw. gest. Frey, Gottlob Fellbach, Cannstatt schwer verwundet.

Reserve⸗Feld⸗Lazarett Nr. 4. Utffz. Bruns Marei Meerane, Sachsen gefallen.

23

UVerluste durch Krankheiten usm. 2. Landsturm⸗Jnfanterie⸗Bataillon Stuttgart.

J 2. Kompagnie. Sanit. Gefr. Fidel Schnitzer Ehestetten gestorben.

Berichtigungen früherer Verlustlisten. Zu Verlustliste Nr. 17. Neserve⸗Infanterie⸗NRegiment Nr. 120. . 1. Kompagnie. Göhring, Otto (nicht Otto Wilh., V. L. 32) Stuttgart tee , . . ö 3. Kompagnie. Es ist zu ergänzen: Alb ang, Johann Plechhammer verw. J J Keck, Georg (nicht Joh. Georg, V. L. 127) Steinheim gefallen. Zu Verlustliste Nr. 22. Reserve⸗Infanterie⸗Negiment Nr. 119. . 5. Ko mpagnie. Britsch, Matthias nicht Math) Berghof gest. (V. L. Reserve⸗Jufanterie⸗Regiment Nr. 121. . . 4. Kompagnie. Beck, Gottlob (nicht Gottl) Fellbach verwundet. (V. L. 151) 10. Kompagnie. Renninger, Gustav Ditzingen bish. erkrankt, war verw.

90.)

Zu Verlustliste Nr. 2. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. . 9. Kompagnie. Gefr. Hermann Rueß (nicht Wilhelm Hermann, V. L. Oetlingen tot. (V. L. 32.)

Zu Verlustliste Nr. 26. Füsilier⸗ Regiment Nr. L22, Heilbronn⸗Mergentheim. ; . 12. Kompagnie. . Es ist zu ergänzen: Ltn. Walter Brösam len Tühingen schwer verwundet, später gefallen. (V. L. 54.)

Zu Verlustliste Nr. 27. Ulanen⸗Regiment Nr. 20, Ludwigsburg.

k - 2. Eskadron. ö .

Blümlein, Karl (nicht Karl Georg Tiefenbach infolge Verwundung gestorben. 2

. k 3. Es kadron. .

Geist, Emil (nicht Emil Herm) Stuttgart-Gablenberg (nicht

Stuttgart) gefallen.

Zu Verluftliste Nr. 29. Feldartillerie⸗Negiment Nr. 49, Ulm. ö. ö. 2. Batterie. k Einj. Freiw. Utffz. Karl Stärk (nicht Karl Friedrich) Meßkirch gefallen. . . 4. B attgr ie. . Nickel, Gottlieb (nicht Gottl) Unterweißach leicht verwundet. Gruß, Christian (nicht Christ, Temmenhausen l. verw.

Zu Verlustliste Nr. 30. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119. 6. . 4 Kompagnie. Scherr, Friedrich Ebersbach (nicht Stuttgart) I. verw. Feldartillerie⸗ Regiment Nr. 13, Ulm Stuttgart⸗Cannstatt. . ‚. 1. Batterie, Es sind zu ergänzen: Nattenmüller, Hugo Scheer leich verwundet; Kapfenstein, Theodor Saulgau l. verw. . . 4. Batterie. Es ist zu ergänzen: Beutel, Ernst Krummenacker l. v. . ( 5; Batterie, Es ist zu ergänzen: Utffz. Johannes Zeller, Albershausen, l. v.

289)

Zu Verlustliste Nr. 35. Infanterie⸗Regiment Nr. L 25, Stuttgart. ö ß. Kompagnie,

Kleiner, Ernst, St. Gallen, bish. vermißt, tot (gem. v. Frankr.. 3 8. To mpagnig. . Utffz. Karolus Saffer (V. L. 55) München bish. vermißt

] . (V. L. 42M, tot (gem. von Frankr). Gefr. Heinrich Len; Hofherrnweiler bish. vermißt, tot (gem. von Frankreich).

Zu Verlustliste Nr. 37. Füsilier Regiment Nr. IL22, Heilbroun⸗Mergentheim.

19. Kompagnie. Munz, Wilhelm (nicht Georg)

Zu Verlustliste Nr. 45. Feldartillerie⸗ Regiment Nr. G5, Ludwigsburg.

. 5. Batterie. Ltn. d. R. Rudolf Ackermann (nicht Akermann) Heilbronn infolge Verwundung gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 56. Ulanen⸗NRegiment Nr. 20, Ludwigsburg.

. . 1. Eskadron. Lin. d. R. (nicht Ltn) Hans Hofmann Ludwigsburg gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 63.

Grenadier⸗Negiment Nr. 119, Stuttgart.

4. Kompagnie. Münch, August (nicht Karl August) Stutigark gefallen. 5. Kompagnie. Oe the, Gottlob (nicht Karl Gottlob) Jebenhausen gefallen.

ichelbächle gest. (V. E. 390.)

Zu Verlustliste Nr. 64. Füsilier⸗Regiment Nr. E22, Heilbronn⸗Mergentheim.

. 8. Kompagnie. . Kettemann (nicht Ketterm ani), Leonhard Elpersheim

gefallen. Pfanzer, Sebastian 6 Valentin Sebastian) Bernsfelden gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 66. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119.

. 3 wd Muschal (wicht Muschalh, Wilhelm Wilflingen verw.

Zu Verlustliste Nr. ⁊8. Feldartillerie Regiment Nr. 65, Ludwigsburg.

; . tt eri Gölgs, Georg (nicht Johann) Oberjettingen gefallen.

Zu Verlustliste Nr. S1. Füsilier⸗Regiment Nr. LxX2Z, Heilbronn⸗Mergentheim. ö JJ .

Krach, Edmund (nicht Franz Edmund) Binswangen infolge

Krankheit gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 104.

Füsilier⸗ Regiment Nr. E22, Heilbronu⸗Mergentheim. 3 , Kompagnie,

Walter, Konrad Wennigsen (nicht Wenningen) gefallen.

ö. S, Ko mpagnie. Wägerle, Hermann (nicht Hermann Ernst) Heilbronn . gestorben. (V. L. 130.) . ; Wildermann (nicht Wildenmann), Otto Weikersheim

gefallen. ; 12. Kompagnie. Angermeier (nicht Angermaie rn, August, Horn. Feucht⸗ wangen gefallen. (V. X. 138.)

Zu Verlustliste Nr. 4. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119. ö . 14. Kompagnie. . Gefr. Karl Schmid Fellbach (nicht Trossingen) schwer ver— wundet. (V. L. 42.)

Zu Verlustliste Nr. 22. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. . ( 11. Kompagnie. ö Ltn. d. R. (nicht Lin) Robert Härdtner, Neuffen, Nürtingen, l. v. Es ist zu ergänzen: Hptm. Freiherr von Ziegesar Stuttgart schwer verwundet, später beim Stab des J. Batls. in⸗ folge Verwundung gestorben. (V. L. 446.)

Zu Verlustliste Nr. 24. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125.

. 4. Kompagnie. . . Gaiser; Karl (nicht Kurt Heinrich V. L. 61) Freiburg i. B. verwundet. (V. L. 61.)

Zu Verlustliste Nr. 29. Feldartillerie⸗Regiment Nr. 19, Ulm. Stab, II. Abteilung. Wanner, Gotthilf (nicht Gottl.), O. Veter. Ulm gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 4. Ersatz⸗Abteilung Feldartillerie⸗Regiment Nr. 29.

. . ; Gefr. Hermann Heinrich (nicht Fahrery Untersöllbach in— folge Verwundung gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 572. Landwehr⸗Infanterie⸗Negiment Nr. 120.

w 9. Kompagnie. Walz, Eduard ng . Hochdorf (nicht Rommelshausen) gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 72. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247. ö ; 10. Kompagnie. . Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Gastel, Franz Sigmaringen leicht verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 75. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 2. Kompagnie. Truckses (nicht Truchses V. L. 99 und 397), Friedrich Hemmin gen gestorben. (V. L. 99.)

Zu Verlustliste Nr. 105. Grenadier⸗Regiment Nr. IE9, Stuttgart. . 5. Kompagnie. Utffz. Albert (nicht Friedrich Albert) Rei mold Unteraichen gefallen.

Zu Verlustliste Nr. EL2⁊. Feldartillerie⸗ Regiment Nr. 65, Ludwigsburg.

. ; ö 6. g sterie . Jäckle (nicht ö Christian Schura infolge Ver⸗ wundung gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 141. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121.

ö ( 5. Kompagnie. J Schmidgall gnicht k Karl Neuhütten ge⸗ storben. (V. E. 151)

M

Zu Verlustliste Nr. 234. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.

. ; 8. Kompagnie. Reheisser (nicht Reheiser), Artur, Mülhausen i. Els. gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 242. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. . 2. Kompagnie. Friederich (nicht Friedrich, Robert Kochendorf gefallen.

; . 11. Kompagnie. Diel, Friedrich (nicht Fritz:; Lorch gestorben. V. E. 203)

Zu Verlustliste Nr. 263. Füsilier⸗Regiment Nr. 122. Heilbroun⸗Mergentheim. 12. Kompagnie. . Schlee hans, Georg (nicht Johann) Nassaun infolge Ver⸗ 2 wundung gestorben.

w

Zu Berlustliste Nr. 226. Berichtigungen zu Verlustliste Nr. 45. Feldartillerie⸗ Regiment Nr. G65, Ludmigsburg.

6. Batterie. . Faußer (nicht Fauser), Franz Mannheim gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 326. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 246.

4. Kompagnie. Roller, Richard

Zu BVerlustlifte Nr. 34. Reserve⸗Jufanterie⸗Regiment Nr. 246.

U . 5. Kompagnie. . Ammon, Wilhelm Bröckingen (nicht Um) leicht verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 350. Grenadier⸗Negiment Nr. L119, Stuttgart. ß. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil doppelt veröffentlicht: Gefr. Otto Kalmbach Stuttgart⸗Cannstatt vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 101. Neserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120.

ö d . .ꝰ) ö Wörtwein, Emil Nußdorf bish. vermißt, in Gefgsch.

Zu Verlustliste Nr. 119. Infanterie⸗Regiment Nr. L126, Straßburg. R Fo mp nie. Seckinger (nicht Steckinger), Karl Plochingen l. verw. . , 3. Kompagnie, . Erbele, Gottlob Sulz bish. leicht verwundet, vermißt.

; . 3, Kompagnie. J Gefr. Aloisius Kienle (nicht Kienzle) Laubach gefallen. Herzküg, Josef Hettensberg bish. vermißt, war verwundet.

Es ist zu streichen, weil, irrtümlich gemeldet: Breuninger, Gottlieb Kesselfeld leicht verwundet.

Zu BVerlufflifte Nr. 420. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. 10. Kompagnie. ; Rieger, Anton Neukirch bish. schwer verwundet, gestorben.

Zu BVerlustliste Nr. 122. Zandwehr⸗Jnfanterie⸗Regiment Nr. 121. k . 12. Kompagnie. . Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Käzler, Karl Kleinsachsenheim verletzt.

Zu Verlustliste Nr. 426. Weitere Verluste: Utffz. Christian Schmidt lnicht Schmid) Ehningen gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 422.

Infanterie⸗Negiment Nr. 126, Straßburg.

. 5. Kompagnie. ; Utffz. Gustav Zeeh (nicht Zech) Neckarwestheim leicht verw.

Hanser (nicht Hau sFer), Anton Blumegg verletzt. Großhans ficht Großhau s), Konrad Aichhalden JI. verw. Hübsch, Christian Döttingen bish. schwer verw., auch vermißt. Es ist zu ergänzen; Utffz. Karl Beiermeister Klein bottwar leicht verwundet.

. ö s. Kompagnie. .

Kuhn (nicht Kühn), Richard Ebersbach leicht verwundet.

Zu Berlustliste Nr. 133. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119. . 12. Kompagnie. . Kurz, Friedrich Kleinheppach bish. verwundet, gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 34. Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. . . . 8. Kompagnie. . Utffz. Michael Göckel mann Altheim, leicht verwundet. Der Vermerk, b. d. Tr.“ ist zu streichen.

Ju Verlustliste Nr. 435. Infanterie⸗Regiment Nr. E89, Tübingen⸗Gmünd. . ; 3. Ko mpagnie. Maier, Matthäus Calw bish. vermißt, war verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 439. Berichtigung zu Verlustliste Nr. 19. Feldartillerie⸗Regiment Nr. 49, Ulm.

. . . a hter re V * Utffz. Otto (nicht Friedrich Waiblinger Kuchen gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 440. Jufanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd. . ö 2. Ko mpagnie. ö Sch ul z, Friedrich Pfaffenweiler bish. vermißt, verletzt. ö 11. Kompagnie. ö . ö Schühle, Johann (nicht Hans) Bartholomä bish. schwer verwundet, gestorben. .

Zu Verlustliste Nr. 442. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. ; g. Kompagnie. Nestler, Josef Weislderstadt bish. schwer verw., gestorben. 2 10. 3 . ; Gefr. Michael Schönlaub Oberhochstadt bish. leicht ver⸗ wundet, auch vermißt. . 11. Kompagnie. ; Gefr. Georg bin ger Unterbrändi bish. schwer verw., gest. ö 12. Kompagnie. . Glatz, Josef Hardt bish. schwer verwundet, gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 443. Füsilier⸗Regiment Nr. 22, Heilbronn⸗Mergentheim. 1. Kompagnie.

8

Hohl, August Weikersheim * bish. schwer verwundet, gestoren.

Zu Verlustliste Nr. 445. 2. Reserve⸗Pionier⸗Kompagnie. ͤ Weber, Christian Gosheim bish. vermißt, in Gefgsch.

ö Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt. Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Salmbach (nicht Calmbach) leicht verw.

Deutscher

und

eichs anzeiger

Koniglich Preußischer Staatsanzeiger.

UAer Krzugapreis beträgt vierteljährlich 6 M 20 . Alle Rostanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer

den Rostanstalten und Zeitungaspeditenren für Kelbstahholer

anch die Expedition 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 22. d,

Einzelne AUunmmern kosten 25 8.

x —— Anzeigenpreis für den Raum riner 5 gespaltenen Einheita- zeile 30 g, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 8.

Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Reichs und Staataanzeigers Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

*

Berlin, Sonnabend, den 9. September, Abends.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Bekanntmachung, betreffend eine Aenderung der Bekanntmachung über Ausfuhr⸗ und Durchfuhrverbote vom 22. August 1916.

Ordens verleihungen ꝛc.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über die Einfuhr von Walnüssen und Hasel⸗ nüssen.

Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zur Ver⸗ ordnung über die Einfuhr von Walnüssen und Haselnüssen.

Bekanntmachung über den Verkehr mit Harz.

Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Harz.

Bekanntmachung zur Ergänzung der Verordnung über die Ein⸗ fuhr von pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten sowie Seifen vom 4. März 1914.

Handels verbot. Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige , ,

Dekanntmachung, betreffend die Einlösung der am 1. Oktober d. J. fälligen Zinsscheine der preußischen Staatsschuld und der Reichsschuld sowie die Zahlung der Zinsen der in das Staatsschuldbuch und in das Reichsschuldbuch eingetragenen Forderungen.

Auszug, aus der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Be⸗ zirkseisenbahnrats in Breslau.

Handelsverbot. Erste Beilage: . i vom 27. August bis . September

Bekanntmachung.

Auf Grund des 8 2 der ed, . Verordnung vom Il. Juli 1914, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Rohstoffen, die bei der Herstellung und dem Betriebe von Gegenständen des Kriegsbedarfs zur Verwendung ge⸗ langen, bringe ich nachstehendes zur z liche Kenntnis:

In der Bekanntmachung vom 22. August 1916 Reichsanzeiger Nummer 198) erhält der Abschnitt II folgende Fassung:

II. Die Bekanntmachung vom MN. April 1916 (Reichs⸗ anzeiger Nummer 99), betreffend die Aus⸗ und Durchfuhr von Waren des fünften Abschnitts des Zolltarifs, wird folgender⸗ maßen geändert:

I) In der Freiliste der Ziffer Al, Unterabschnitt A ist der hinter der Nummer 401 eingeklammerte Satz zu streichen; hinter Nummer 4052 bis d und 408 ist die Klammer einzu⸗ halten „Kartuschbeutelzeug (Pulvertuch), Ausbrenn⸗(Aetz) stoff dieser Nummer sind verboten.“

2) In der Freiliste der Ziffer II, Unterabschnitt A und C ind neu aufzunehmen: bunte Jacquard -Wäscheborten, Gräten⸗ ö und Barmer Bögen aus Baummolle auch mit künstlicher Seide.

3) In der Ziffer Il, Unterabschniit H, sind unter die aus⸗ und durchfuhrfrei gelassenen Waren aufzunehmen:

a. genähte Gegenstände der Nummer 518 bis 520 aus solchen Stoffen, welche nach Ziffer IL dem Aus⸗ und Durchfuhrverbot unter Ziffer JI nicht unterliegen,

b. Putzwaren der Nummer 519g aus undichten Geweben, desgleichen Perltaschen, Perl⸗ a mn usw.) Fransen aus Glasperlen und Baumwolle.

4) Die Ziffer VIL ist zu streichen.

Berlin, den 8. September 1916.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Müller.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Betriebsdirektor des Kaiser Wilhelm⸗Kanals, Konter⸗ Wdmiral a. D. Piraly in Kiel den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub, ;

dem Staatsanwaltschaftsrat a. D Bergmann in Hirsch⸗ berg i. Schl., dem Bankvorstand a. D. Baensch in Dresden und dem Amtsgerichtssekretär, Rechnungsrat Frischmuth in Posen den Roten Ablerorden vierter Klasse,

dem Magistratsburequsekretär Orthbandt in Berlin und dem Buchdruckereifaklor Bonfe in Dortmund das Verdienst⸗ lreuz in Gold, dem Landgerichts kanzlisten a. D. Kanzleisekretär Schmiede n Neuhaldensleben und dem ,,,, Pelzer in Hanau das Verdienstkreuz in Silber,

dem Polizeiwachtmeister a. D. Franke in Altona, dem Magazinwächter a. D. Sauer in Rathenow und dem Haug diener a. D Ham mel in Berlin das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

enehmigte pwie abgelaufene bezw. erloschene Erlaubniserteilungen.

dem Oberstückmeistersmaaten Opitz von S. M. Linien⸗ chiff „Wörth“ das Allgemeine Ehrenzeichen am Bande der ettungsmedaille sowie dem Schutzmann Kortsch in Magdeburg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über die Einfuhr von Walnüssen und Haselnüssen.

Vom 7. September 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§51 Walnüsse und Haselnüsse, die aus dem Ausland eingeführt werden, sind an den Kriegsausschuß für pflanzliche und tlerische Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin zu liefern.

§2

Der Reichskanzler ist ermächligt, nähere Bestimmungen zur Aus⸗ führung dieser Verordnung zu erlassen. Er kann bestlmmen, daß Zuwiderhandlungen gegen die auf Grund, vorstehen er Ermächtigung erlassenen Bestimmungen mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft werden, sowie daß neben der Strafe auf Elnztehung der Früchte erkannt werden kann, auf die ch die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschted, ob sie dem

äter gehören oder nicht. . ö. 86

en erlaffen.

schriften Er kann die Vorschriften dieser Verordnung au gewinnung geeignete Früchte ausdehnen.

§5 4 ö 61 Ausland im Sinne dieser Verordnung gilt auch das besetzte ebiet.

§5 5 Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Berlin, den 7. Stptember 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung,

betreffend Ausführungsbestimmungen zur Ver⸗ ordnung über die Einfuhr von Walnüssen und Hasel⸗ nüssen vom 7. September 1916 Reichs⸗Gesetzbl. S. 999.

Vom 7. September 1916.

Auf Grund der 88 2, 3 der Verordnung über die Einfuhr von Walnüssen und Haselnüssen vom 7. September 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 999) wird bestimmt:

51

Wer aus dem Ausland Walnüsse oder Haselnüsse einführt, ist verpflichtet, den Eingang dieser Früchte im Inland dem Krülegs⸗ ausschusse für pflaniliche und tierische Oele und Feite, G. m. b. H. in Berlin, unter Angabe der Menge, des bezahlten Einkaufgpreises und des Alufbewahrunggorts unberz glich anzuzeigen. Die Anzeige hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.

Als Einsührender im Sinne dieser Bestimmungen gllt, wer nach Eingang der Ware im Inland zur Verfügung über sie für eigene oder fremde Rechnung berechtigt ist. Befindet sich der e, , nnn nicht im Inland, so tritt an seine Stelle der Empfänger.

852

Wer aus dem Ausland Walnüfse oder Haselnüsse einführt, hat sie dem Kriegsausschusse für pflanzliche und kierische Oele und Fette zu liefern. 6 hat sie bis zur Abnahme durch den Kriegsausschuß mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ple ing zu behandeln, in handelsüblicher Weise zu versichern und auf Abruf zu verladen. Er bat sie auf Verlangen deg Kriegsausschusses an einem von diesem zu bestimmenden Orte zur Besichtigung zu stellen.

83 ,

Der Kriegsausschuß hat die Walnüsse und Haselnüßsse, die ihnr= nach 52 zu liefern sind, abzunehmen und einen angemessenen Preis dafür zu zahlen.

Ist der Verkäufer mit dem vom Krieggausschusse gebotenen 8. nicht elnperstanden, so setzt die für den Ort, von dem aus die

leferung erfolgen soll, zufländige höhere Verwaltungsbebörde den relg endgülnlg fest. Sie bestimmt, wer die baren Auslagen des erfahreng zu tragen hat. Der Lleferungspflichtige hat ohne Rück sicht auf die endgültige Festsetzung des Uebernahmepresses zu liefern, . den von ihm für augemessen erachteten Preis zu zahlen.

54

Der Kriegsausschuß hat unverzüglich nach Empfang der Anzeige

oder nach der Besichtigung die Uebernahme zu erklären. Das Gigen.

tum geht mit dem Zelspunkt auf den Kriegsausschuß über, in dem die

liebernahmeerklärunz dem Ginführenden oder dem Inhaber deg Ge= wahrsams zugeht. .

§ 6 Dte Zahlung des Kausprelseg erfolgt spätestens zwel Wochen nach der . Für streltige Restbeträge beginnt diese Frist mit

dem Tage, an dem die Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde dem Kriegsausschusse zugeht.

Der Krlegäausschuß hat dafür zu sorgen, daß die übernommenen Walnüsse und Haselnüsse alsbald auf Oel verarbeitet werden.

57 Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu zehntaufend Mark wird bestraft, wer die im 8 1 vorgeschriebene An- zeige nicht rechtzeitig erstattet, oder wer wissentlich falsche oder unvoll⸗ fländige Angaben macht. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Früchte erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung beßieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

§5 8 Die Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 7. September 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung über den Verkehr mit Harz. Vom 7. September 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

1 Rohharz jeder Art, das 6d zur Herstellung von Kolophonium eignet, , . Fichten⸗, Kiefern, chen und Tannenharz, sowie Kolophonium Fertigbarm) zen r ,, es nicht ; . . j 1) *. Vorräte, die ingg nicht üb 2 für Kolophonium, daß im Eigentume der Heeregperwaltungen oder der Marineverwaltung steht.

96.

§82

Harz jeglicher Herkunft, Rohhar jeder Art, das sich zur Her stellung von Kolophonium eignet, insbesondere Fichten⸗, Kiefern-, Lärchen, und Tannenbarz, sowle Kolovhonium (Fertigharz), hergestellt aus Rohbarzen vorbezeichneter Art, flüssiges Harz und Hariprodukte, insbesondere Hatzleim (Harjseife) und Brauerpech, die aus dem Aug⸗= land eingeführt werden, sind an den Kriegsausschuß für pflanzliche und tr; Dele und Fette, G. m. b. H. in Berlin, zu liefern.

83

Der Relchskanzler erläßt die Ausführungsbestimmungen, er kann Ausnahmen zulassen und weitere Vorschriften über den Verkehr mit i und Harzprodukten erlassen. Er kann die Vorschriften dieser

erordnung auf Harzersatzmittel ausdehnen.

Gr kann bestimmen, daß Zuwider handlungen gegen die auf Grund vorstehender Ermächtigung erlassenen Vorschriften mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft werden, sowle daß neben der Strafe auf ECinzlehung der- jenigen Stoffe erkannt werden kann, auf die sich die strafbare e nn, bezieht, ohne Räcksicht darauf, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

4 Der Relchskanzler kann org isten über die Durchfuhr der im § 2 genannten Stoffe erlassen.

5 Alg Ausland im Sinne dieser Verordnung gilt auch das be⸗ setzte Gebiet.

5§5 6 Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeltpunkt des Außerkrafttreten.

Berlin, den 7. September 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung,

betreffend Aus führungsbestim mungen zu der Ver⸗ ordnung über den Verkehr mit Harz vom 7. September 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1002).

Vom 7. September 1916.

Auf Grund des § 3 der Verordnung über den Verkehr mit Harz vom 7. September 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1002) wird bestimmt:

51 Wer mit Beginn des 10. September 1916 Rohbarz jeder Art,

das sich zur Herstellung von Kolopbontkum * insbesondere * Kiefern., Lärchen⸗ oder Tannenharz, oder Kolophontum (Fer hergestellt aus Rohharz vorbezelchneter Art, im Gewahrsam hat, ist verpflichtet, die Bestände getrennt nach Eigentnmer und Arten in handelsüblicher Bezeichnung unter Angabe der Menge, des Eigen tümers und des Lagerungzortg urd unter Beifügung einer 4 . 6 dem Kriegsausschusse für pflanzliche und tierische Dele 3

„m. b. H. in Berlin, bis zum 20. September 1916 4 Mengen, die sich mit Beginn des 10. September 1916 befinden, sind von dem Empfänger anzuzeigen.

zeig Wer Rohharz jeder Art, daz ur . von ntlum eignet, ᷣ— Fichten, 2 ö . at dem Krieggausschusse die im Vormonat 2 ;

is zum 10. jedes Monats anzuzeigen, sofern nicht ande barungen getroffen sind.

en dor dez inne,