1916 / 219 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Sep 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Fslasem Abwehrfener lehrten alle m 14. Nachmittags hat ein See Batterie am unteren Isonzo und

Adria⸗Werke bei Monfaltone erfolgreich Bomben ab⸗

geworfen und kehrte unversehrt zurück.

Berlin, 16. September. ebnisse der Luftkämpfe

cher Quelle:

Unsere Gegner haben, trotz wiederholter Aufforderung, es ver⸗= mieden, die von ihnen angeblich abzeschossenen deutschen lig ig bekanntzugeben.

juprüfenden Zahlen. So enth September 1916 die Behauptung, daß im Auguft 121 deutsche Flugeuge dernichtet worden felen, dahon St durch zosen und 33 durch Engländer. Zweifelhaft kann nur sein, ob das oder . wird; die Unwahrhaftigkeit der An⸗

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äbnlicher Weise beweiskrast arbeiten sie mit nicht 46 Journal vom ö.

Journal! taͤuscht gaben it nicht jweifelh

Die r, und franjssischen Flieger verloren im 9

ganzen 78 F 31 englische gestellt worden ist,

17 Flugzeuge vor und hinter der fe ie näheren ũ

Verzeichnis der im Monat

schossenen englischen Flugzeuge:

I) „Vikkers“, Doppeldecker Nr. ..

paume. ü ö ö . rr , . . Ltn. H. J sassen: e 2

sassen:

) Martinsyde Nr. 547. Insafse: tn. Turner.

. h „B. E., Doppeldecker Nr. ..? Motor: Insassen; Nicht festzustellen, da völlig verbrannt.

8

8) K Ltn. Blain, C. D. E. Griffit.

)B. E.“, Doppeldecker Nr. 74, Motor: .. 7 Insasse: Hptm.

Leggat

Ltn. J. A. M , , .

„Avro“, Doppe Nicht mehr festzustellen. mittags, südlich Bapaume.

12) „Vikkers“, Doppeldecker Nr. . ? Motor: sassen: Nicht n ,. da ,

kampf am 12. 13). „B. E., Doppeldecker . hit en . *. , , isches e .

dun, ,,, Hef e e fir

ugust, 5 Uhr na

11.

J 89 Doppe becker N

Sopmwith“, decker Nr...

nnz, . ö . . 1. 1 J

13 „Vikkers“, Doppeldecker Rr. Nr. 30393. Insasse: Lin. Turner.

Theater.

Rönigliche Schauspiele. Sonntag: K 189. Abonnements vorstellung. Dienst⸗ und Frelpläͤtze sind aufgehoben. Aida. Oper in vier Akten (7 Bildern) von G. Verdi. Text von Antonio Ghis— lanioni, für die deutsche Bühne bearbeitet don Julius Schanz. Mustkallsche Leitung: Derr Generalmusikdir kor Blech. Regie: Derr Oherregisseur Droescher. Ballett: Derr Ballettmeister Graeb. Chöre: Herr Professor Rüdel. Anfang 73 Ühr.

Schausplelhaug. 195. Abonnementsvor - stellung. Dienst⸗ und Frelvlätze sind auf⸗ gehoben. Die Journalisten. Lustspiel in vier Aufzügen von Gustav Freytag. 6 Herr Oberregisseur Patry. Anfang

r.

Montag: Opernhaus. 190. Abonne⸗ ments vorstellung. Hoffmanns Gr zäh. lungen. Phantastische Oper in dre Akten, einem Prolog und einem Epilog von J. Barbier. Musik von J. Offenbach. Musfkalische Leitung: Herr Kapell meister 3 gr dng en, Herr Oberregisseur

roescher. re: Herr üdel. e e, Cr Professor Rũdel

Schauspielhaus. 196. Abonnementsvor- stellung. Die Blumen der Maintenon. Ein Spiel mit Musik in drei Arten (frei nach Die . von St. Cyr‘) von Reinbard Brugck.! Musik von Robert Winterberg. Worte der Gesa⸗ ge von Grdr Beuth und Reinhard Brucä. Mufi⸗ 1 r ar . sl

ene gese on errn Dr. Bruck. Anfang 73 Uhr. .

Dpernhaug; Diengtag: Figaros Hoch-

eit. ö 3 .

onnerstag: Die Afrikanerin. 2. ‚. , . (. . Neu einstudiert: e nerkaufte Braut. Sonntag: Mignon.

Schauspielhaus. Dlenstag: Neu ein⸗

udiert: Egmont. Mittwoch? Die

Geschwister. Der zerbrochene Krug. Donnerstag: Bie Blumen der Maintenon. Freltag: E Sonnabend: Antonius und Sonntag: Egmont.

leopatra.

ugzeuge Umversehrt

Flottenkommando.

(W. ö 3 . 2 . auf der Westfront im ) * ih 1916. erhalten wir nachstehende Mitteilungen aus

zeuge, davon fielen 49 in unsere und 18 französische; 28 wurden, wie einwandfrei fest⸗ . jenseits der feindlichen Linien abgeschoffen, eins jenseits der Linen zur Landung gezwungen. Die deutschen Verluste . in dem gleichen Zeitraum e . 6 d gesal ngaben über die in unsere Hand gefallenen 49 feindlichen Flugzeuge gibt nachfolgende Liste:

7 Motor: Nr. . . 7 1. schossen am 1. Auguft IHi6, 314 Uhr nachmittags, südwestlich Ba⸗ Flugzeug und een völlig verbrannt.

t Squadron. Englischer Doppeldecker Nr. 5i77, Motor: Nr. .. In⸗ Newton, Sergt. J. A. Ornsby. eldecher Nr. 5681, Motor: Nr. ..? In⸗ 14 X. Clark, Sergt. A. Walker.

5) „Vikkers., Doppeldecker Nr. 384, Motor: Nr. .. sassen: Ltn. Machen zon Sappeur Erie Mexeill. Doppeldecker Nr. 7307, Motor: Beardmoore

5. August, 7, 15 Uhr nachmittags, nordwestlich Bapaume. „Sopwith“, Doppeldecker Nr. .. 7

16) Vikers', Doppeldecker Nr... Mann, der zweite Insasse nicht mehr zu erkennen, da

decker Nr. ..? Motor: Nr. .. 2 Abgeschossen am 9. August, 1225 Ühr nach=

mittags, bei Courcelette. r. 6549,

B. H., Doppeldecker Rr. z lz, Motor: Englischer Daimler

en; Ltn. R. T. Griffin, Ltn. Whittehead, 2

7 Motor: Nr. . . Insassen:

2 ers. Doppeldecker Nr. 4385, Motor: Daimler Nr. 75. Infassen: Ltn. R. D. Walker, Ltn. Smith.

mont.

zurück. 24 eine die vom Feinde besetzten 29 ne . 7

806 Uhr n Nr. 25159.

euge in

Um so d,. iger

it dag Nicht mehr

. 27 2 sasse: Din.

Nr. 449. ö

and, und zwar 30)

August 1916 abge⸗

Motor: Renault Nr. . . 7

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Renault Nr. .. 2 Abgeschossen am

Motor: Gnome Nr. . . 27

Motor: .. 7 Insasse: mnsassen:

Ne , J Abgeschossen im Luft⸗ Motor: Nr. . 7 In⸗ 7 Motor: .. 7 Insassen:

uadron.

Pearce. Englischer

o: ;!

5994, Motor: Gnome

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2

Dentsches Theater. ( Direktion: Mar Reinhardt.) Sonntag, Abends 73 Uhr: Rose Bernd.

Montag: Hamlet.

Dienstag, Mittwoch und Freltag: Nose Bernd.

Donnerstag: Faunst, erster Teil.

; Sonnabend: Ein Sommernachts⸗ raum.

amm erspiele.

. e, . Abends 85 Uhr: Der Weibs. eufel.

Montag, Donnerstag und Sonnabend: Oedda Gabler.

DViengtag: Der Weibsteufel.

Mittwoch und Freitag: Der ein⸗ gebildete Kranke.

Volksbühne. (Theater am Bütowyl (Untergrundbahn Schönhauser Tor.) Direktion: Max Reinhardt. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu leinen Preisen: Kabale und Liebe. = Abendg 8I Uhr: Ein Sommernachts⸗

traum. Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: Das Wintermärchen.

fftes: Zum ersten Male: Meister af. Sonnabend: Meister Olaf.

Berliner Theater. Sonntag, Nach= mittag 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Extrablãtter! Abends 77 Uhr: Auf Flügeln des Gesanges. Heltereg Lebengbild in vier Aufzügen von Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer. Musit e dn, Kollo und Willy Bred⸗

neider.

Montag und folgende Tage: Auf Flügeln des Gefanges.

Theater in der löniggrützer

Straße. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr:

Maria Stuart. Abends 8J Uhr: Kameraden. Komödie in vier Affen von August. Strindberg. Emil Montag, gsameraden. Dienstag, Vonnergztag und Sonnabend:

B.

Nr. 25139. Insasse: vro“, Doppeldecke Shltn. Dbling, bltn. Maze. 70 e. . K WM ö

uchamp Meuryn Wainwright, „B. E.“, Doppeldecker Nr. . . ? 9 Nicht feststellbar, da völli

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achmittags, 24 g fte Doppeldecker Nr.

26) „Bristol“, Doppeld Insassen: Ltn. Cairnes, Doppeldecker Nr. .. ? Motor: Nr. .. 7 ellen. Abgeschossen am 26. August, 8, 15 Uhr nach⸗ mittags, nordwestlich Nesle.

, Doppeldecker Nr. ..? Motor: Nr. ..? In⸗ 28) „Martinsyde“, Doppeldecker Nr. 7482, Motor: Beardmoore

z. festzust

Daimler Rr. „Martin

Nebersetzt von g. Mittwoch und Freltag: h

19 „B. E.“, Doppeldecker Nr. 5445, Motor: Renault, ohne Nummer. Insasse: Utlin. Corbold.

E.., Doppeldecker Nr.

Ltn. A. W. Reynell.

uadron. otor:

otor: verbrannt. Abgeschossen am tl Athies.

nsasse! Ltn. B

tn. Tulloch. E.“ h

ange.

sasse: Kapitän Skinner.

artinsyde , Doppeldecker Nr. 7479, Motor: Englischer Squadron.

syde', Doppeldecker Nr. 7299, Motor: Nr. 498.

Insassen: Nicht . fe tzustell en. n . 3). „F. E.. Doppel decker Nr. 5235, Motor: Englischer Daimler Nr. 6903. Insassen: Lin. Mac Intosh, Ltn. Mac Fee.

Verzeichnis der im Monat August 1916 abge—⸗ schossenen französischen Flugzeuge:

I) „Caudron“, Doppeldecker Nr. 20659, Motor: Nr. eb und 6763. Insassen: Untlt. Marcel Bronffart, Korporal Charles Fouchse.

2435. Insasse: Ltn. Byrne, 27.

Illlllllliislsiiiiisiiliissiiiili1iii11iliiili1iinmnmnisiiniiiiiiniiuunnuunnunmnuninunmnmnuns Illlllllllininiiinuiiiiunilininnmniiitiunmmiuulissiiiiuiumumnununu

Der Weg

zu Sieg und

Frieden

führt über die neue Kriegsanleihe! Es ist die Pflicht eines jeden Deutschen, nach Kräften zu einem vollen Erfolg der Anleihe beizutragen. darf diesmal das Ergebnis sein. Jeder ge⸗ denke der Dankesschuld an die draußen kämpfenden Getreuen, die für uns Daheim⸗ gebliebene täglich ihr Leben wagen. Auch auf die kleinste Zeichnung kommt es an.

Nicht geringer als früher

Autkunft erteilt bereltwilligst jede Bank, Sparkasse, Postanstalt, Lebeng⸗ versicherungganstalt, Kreditgenossenschaft.

mln iliiliiiillisiiilili111iiiuiiiiiniiiumnuiuli iu llllillillllllisliiiisliiisliilssliiisssiiisssiiiliiiiss1li1iiniiiiliiiuiinunununnnnnnmnummnmnnff-

Komödienhaus. Sonntag, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Filmzauber. Abend St Uhr: Der siebente **. Lustspiel in drei Akten von Rudolph Schanzer und Ernst Welisch.

Montag und folgende Tage: siebente Tag.

Dentsches Kunstlertheater. (urn hergerstr. IM 71, gegenüber dem Zoologischen Garten.) Sonntag, Nachmitiags 3 Uhr: Schwarzer Peter. Abends 8 Uhr: Perlen. Lustspiel in drei Akten von Lotbar Schmidt.

Montag bis Donnerstag: Perlen. Freitag: Zum ersten Male: Der Jüngling mit den Ellenbogen. Sonnabend: Der Jüngling mit den Ellenbogen.

Lessingtheater. Sonntag, Nachmitt. 3 Uhr: Gespenster. Abends 74 Uhr: Die Wildente. Schausplel in fünf Akten von Henrik Ibsen. Ueberfetzt von Einst Brausewetter.

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: Die Wildente.

Dienstag: Peer Gynt.

Sonnabend: Zum ersten Male: Die beiden Klingsberg.

Schillertheater. O. (GB allner- theater.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Schirin und Gertraude. Abend 8 Uhr: Alt ⸗Heidelberg. Schauspiel in fünf Akten von Wilhelm Meyer⸗Förster. . e,, Dienstag und Freitag: Kater

ampe. :

Mittwoch und Donnerstag: Die Frau vom Meere.

Sonnabend: Das grobe Hemd.

Charlottenburg. Sonntag, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Die gelbe Nachtigall. Abendg 3 Uhr:; Das grobe Hemd. Volksstück in vier Akien von Cari Karlwels.

Montag: Die Frau vom Meere.

Dlenstag und Freitag: Das grobe

emd. Mittwoch: Mein erlauchter Ahn⸗

err. Donnerstag: Zum ersten Male: Glaube und Heimat.

Der

6532, Motor:

r Nr. ..? Motor: Rhone Nr. .. 7 hone Nr. 576. In⸗

60. Squadron.

Nr. .. 7

6562, Motor: Daimler

riggs. ecker *. 5836, Motor: Ansting Nr. 642.

sasse: Leu n Daimler ö. . Je.

4 sassen: Nicht mehr 5) „Nieuport ',

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paume.

Insassen:

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Florentin.

12) „Nieuport“,

14) „Nieuport“, Nr. . 3

Insaf Nieuport“, nsasse: 2 Rhone ö

Guillard.

h eftanste len da ö

„Caudron!, Doppeldecker Nr. 1467, Insassen: Ltn. Escole, Utltn. Verdier. 7) Nieuport“, Doppeldecker Nr. ..? Motor: Nr. ..? In⸗ sassen: Nicht festzustellen, da völlig verbranntz. Abgeschossen im Luft- kampf am 9. August, 13 Uhr mittags, bei Guendecourt, südwestlich

Doppeldecker Nr. Nr. 4574. Infasse: Gras, escadrille de Chasse 48. 13) „Caudron“, Doppeldecker Stellv. Taubert, escadrille F. 203. Doppeldecker Nr. 15 e: . angnenger, escadrille 37. oppeldecker Nr. 1573, Motor: Charles Dumas, escadrille 57. e s) „Caudron“, Doppeldecker Nr. ..? Motor: 2 Rhone Nr. .. 7 Insassen: Ltn. Maurice Hembert, Sergt. Armand Mars. 12. „Caudron“, Doppeldecker Nr. 1325, Mator: e Nr. 3281 und 121. Insassen: Korporal Louis, M. G. Schützt

Mieuport ! Doppeldecker Nr. ..? Motor: Renault Nr. .. 2

„Nieuport', Doppeldecker Nr. 833. Insasse: Sergt. Maffert. „Morane“, Nr. 143. Motor: Rhone ohne Nummer. tzustellen. oppeldecker Nr. . ? Motor? Insasse: Nicht verbrannt. A isery, südwestlich Péronne.

In⸗

chossen am 4. August 1916, otor: 2 Rhone Nr. ..

8) „Nieuport“, Doppeldecker Nr. 1520, Motor: Clerget Nr. 830. Insassen: Ltn. de Rolland, Korporal Raymond Bondank. M Nieuport“, Doppeldecker Nr. 179, Motor: Rhone Nr. 3523. Insassen: Sergt. Hermann e ich ic de, e r nnr , . nsasse: Wachtmeister de Teterline, Fliegerschule Crety. „Caudron“, Doppeldecker Nr. 1309, Motor: 2 Rhone Nr. 332. Insassen: Korporal Andrée Jouanny, Aspirant Mare

elix Veret.

Sergt. otor: Clerget Nr. 479.

r. 306,

Rhone

otor? Insasse: Offz. 1652, Motor: Rhone Nr... 7

1472, Motor: ö

2 Rhone

18) Franz. Flugboot Nr. 316, Motor: Hispans, ohne Nummer. Insassen: Utltn. Charles Tesa, Utltn. Gaston Guesne.

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2 4.

Reimer (Ernst Vohsen).

Verlagshandlung.

Verlags handlung. Freytags Karte

kowina 0,40 S. Livland, Estland 1 Frey tag u. Berndt.

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Alllllil⸗iiuumuuninmununinmnunununisiummmnumiuuininmun unn

Nentsches Opernhaus. (Char lottenburg, Bismagrck⸗ Straße 34— 37. Direktion: Georg Hartmann.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu ermäßigten k Hoffmanns Erzählungen.

bends 8 Uhr; Mignon. Dper in drei Aufzügen nach Goetheß. Wilhelm Meister‘. Musik von Ambroise Thomas.

ontag: Lohengrin.

Dienstag: Zum 50. Male: Boc⸗ caceio.

Mittwoch: Hoffmanns Erzählungen.

Donnerstag und Sonnabend: Mignon.

Freitag: Zum ersten Male: Don Juan.

Komische Oper. (An der Weiden⸗ dammer Brücke. Sonntag, Nachmittags 35 Uhr: Das Glückstiud. Abend 38 Uhr: Die schöne Kubanerin. Operette in 3 Akten von Georg Okonkowgki. Mustk von Max Gabriel.

Montag und folgende Die schöne Kubanerin.

Theater des Mestens. (Station: , Garten. Kantstraße 12.) onntag, Nachmittags 4 Uhr: Der Raub der Sabinerinnen. Abends 8 Uhr: Die Fahrt ins Glück. Operette in drei Akten von Franz Arnold und Ernst 2 9 . Di ontag und solgende Tage: Die Fahrt ins Glück. ; 7 Diengtag, Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend, Nachmittag, 3 Uhr: Pie goldne Eva. *

Theater am Nallendorsplatz. Sonntag, Nachmittags 35 Uhr: Immer keste druff! Abends 85 Uhr: Blaue Jitugens. Marine Voltestück in fünf Bildern von Hermann Haller und Kurt Kraatz. Gesangstexte von Hermann Frey. Mussk von Rudolf Nelson.

Montag und folgende Tage: Blaue Jung ens.

Diengtag bis Donnergtag und Sonn abend, Nachmittags 35 Uhr: Das Mädchen · Penstonat.

Custspielhaus. ( Friedrichstraße 236) ö Nachmittags 3 Uhr: Heimat. ends 8 Uhr: Der selige Valduin.

Tage:

Gin Traimspiel.

Sonnabend: Glaube und Heimat.

Posse mit Gesang und Tanz in drel Akten

Mesopotamien, das Land der Zukunft. deutschen Vosllswirte. 2,50 4. Berlin, Klemens Reuschel.

Karte von Belgien und dem angrenzenden Nord frankreich. Bl. 7: Amiens. Albert, 0 3. Stuttgart, Franckhsche

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Literatur.

Kurze Anzeigen neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt.

Einsendungen sind nur an ü 166 straße 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.

Die siegen de Kraft im Welthandel von Felix Stahl. München, R. Oldenbourg. Das Studium der Chemie von Professor Dr. A. Binz.

60 g. Leipzig, Otto Spamer. Koloniale Zeitfragen. Herausgegeb. vom Akttzongausschu

der Deutschen Kolonialgesellschaft. Heft 1, 20 3. Berlin, Dietri

die Redaktion, Wilhelm

Von einem

Stuttgarter Kriegsbilderbogen Nr. 10. Sternweiser für Heer und Flotte von R. Henseling,

25 3. Stuttgart, Franckhsche

der österreichisch russischen und Karte der Bu⸗

G.

(üFortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

ͥ —— —— ——

von Erich Urban und Willt Wolff. Ge⸗ sangstexte von Willl Wolff. Musik von Walter Kollo.

Montag und folgende Tage: Der selige Balduin.

Thaliatheater. (Dtreltlon: Kren und Schönfeld.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Tam rad Männe. Abends 8 Uhr: Blondinchen. n . mit Gesang und Tanz in drel Akten von Jean Kren und Kurt Kraatz. ö von Alfred Schönfeld. usik von Gilbert.

Montag und folgende Tage: Blon⸗ dinchen.

Birkus Busch. Sonntag, Nachmltt. 31 Uhr und Abends 8 Uhr: Zwei große Vorstellungen. In beiden Vor⸗ stellungen: Das Erüffnungsprogramm. Außerdem in der Nachmittagsvorstellung die lustige Pantomime: Haunes Piepenbrinks Abenteuer. (Nach⸗ mittags hat jeder Erwachsene ein an , Kind unter 10 Jahren frei ö. allen Sitzplätzen, jedes westere Kind zahl halbe Preise. )

J

Familiennachrichten.

Verehelicht: Hr. Leutnant Günther von Drabich Waechter mit Frl. Vally von Hünerbein (Leipe, Kr. Jauer). Hr. Pastor Frhr. von Steinaecker mit Frl. von Waleleben (Schwerin i. M..

Gestorben: Hr. Major a. D. Adolf Frhr. von Brandis (Bad dane en Luise Gräfin Finck von Finckenstein, geb. Gräfin Bernstorff (Reitwein).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Expedikion, Rechnungsrat Mengering in Berlin. Verlag der Expedition (Mengering) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und

Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße dz. Vier Beilagen

sowie die A589. u. L180. Ausgabe der Deutschen Verlustlisten.

behörden einschließlich der Besehlshaber beschlagnahmt worden sind.

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

3 213. Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung,

betreffend Aenderung der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 3577.

Vom 14. September 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 327) solgende Verordnung erlassen:

Artikel

Die Bekanntmachung über bie Sscherstellung von Krlegabedarf pom 24. Juni 1915 (Reichs Gesetzol. S. 357) wird dahin geändert:

1. Im § 2 wird hinter Abf. 2 als Abs. 3 folgende Vorschrift ingestellt: q gehn, dem Uebernahmepreise sind die Ansprüche dritter Personen, die auf die enteigneten Gegenstände Aufwendungen gemicht haben, oder denen an diesen Gegenständen ein dingliches Recht oder ein Zurückbehaltungsrecht zustand, vorweg zu befriedigen, soweit solche Ünsprüche bis zur Festsetzung des Uebeinahmepreises bei dem Schieds⸗ gericht angemeldet und glaubhaft gemacht sind.

2. Der § 3 wird durch folgende Vorschrift ersetzt:

Das Schiedsgericht entscheidet in einer Besetzung von einem Vorsitzenden und bier Beisitzern.

Ist anzunehmen, daß der festzusetzende Uebernahmepreis den Betrag von eintausend Mark nicht übersteigen werde, so genügt dle Zuziehung von zwei Beisitzern. .

Der Vorsitzende kann im Einverständnisse mit dem zuständigen Krlegsministerlum oder dem Reichs⸗Marineamte bereits vor der Ent. scheidung des Schiedsgerichts die Ueberweisung von Abschlaägzahlungen beranlassen. Der Gesamtbetrag der Abschlagzahlungen darf den von dem Kriegsministerium oder dem Reichs Marineamt als Frieden preis bezeichneten Preis nicht übersteigen. ;

Der Vorsitzende wird vom Reichskanzler ernannt. Die Beisitzer verden vom Voisitzenden berufen, und zwar drei auf Vorschlag des Deutschen Handelstags, der vierte auf Vorschlag derjenigen ami⸗ lichen Vertretung des Handels, in deren Bezirke sich die Gegenstände ganz oder zum Teil besinden. Im Falle des Abs. ? kann der Vor⸗ ende diejenige amtliche Vertretung dez Handels um Vorschlag der Heisitzer ersuchen, in deren Bezirke die Sitzung des Schiedsgeilchts stattfinden soll.

Wird zu einer Sitzung des Schiedsgerichts die Zuziehung anderer als der zunächst berufenen Beisitzer eiforderlich, so kann der Vor— sitzende jur Vermeidung einer Vertagung oder einer erheblichen Ver⸗ zögerung des Beginns der Sitzung Hilfsbeisitzer zuziehen. Als Hilss— beisitzer soll nur berufen werden, wer von dem Deutschen Handelstag oder in einem anderen Verfahren vor dem Schiedsgerichte von einer amtlichen Vertretung des Handels als Heisitzer vorgeschlagen worden ist oder wer zum Richteramte befähigt ist.

Der Reichskanzler erläßt die näheren Bestimmungen.

Die Kosten des Schaͤtzungsverfahrens fallen dem Reiche zur Last.

3. Im 5§z 8 wird binter Abs. 1 folgender Abs. 2 eingestellt:

Die §8§5 2 und 3 finden keine Anwendung auf Gegenstände, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung bereitg in den von deuischen Truppen besetzten feindlichen Gebieten von Militär., oder Marine—

Der Beschlagnahme steht eg gleich, wenn eine milttärische Dienststelle sich in den Gewahrsam der Gegenstände gesetzt oder sonstwie tatsächlich

über sie verfügt hat. Artikel II

Dle Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 14. September 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

——

Bekanntmachung,

betreffend Aenderung der Anordnung für das Ver⸗ fahren vor dem Reichsschiedsgerichte für Kriegs⸗ bedarf vom 22. Juli 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 469).

Vom 14. September 1916.

Die Anordnung für das Verfahren vor dem Reichsschieds⸗ gerichte für Kriegsbedarf vom 22. Juli 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 469) wird dahin abgeändert:

1. Der § 2 wird durch folgende Vorschrift ersetzt:

Das Schiedsgericht entscheidet in einer Besetzung von einem Vorsitzenden und vier Bessitzern.

Ist anzunehmen, doß der festzusetzende Uebernahmepreis den Betrag von eintausend Maik nicht überstelgen werde, so genügt die Zuziehung von zwei Beisitzern. .

Der Vorsitzende kann im Einverständnisse mit dem zuständigen Kriegsministerium oder dem Reichs. Marmeamt bereits vor der Ent— scheidung des Schiedegerichts die Ueberweisung von Abschlagzahlungen beranlassen. Der Gesamtbetrag der Abschlagzablungen darf den von dem zuständigen Kriegsministerlum oder dem Reichs⸗Marineamt als Ftiedenspreis bezeichneten ,, übersteigen.

Der Vorsitzende wird vom Reicht kanzler einannt. Die Bessitzer werden vom Voisitzenden berufen, und zwar im Falle des Abs. 1 drei au; einer vom Deutschen Handelstag eigzuholenden Vorschlagsliste, der vierte auf Vorschlag derjenigen amtlichen Vertretung des Handels, in deren Bezirke sich die Gegenstände ganz oder zum Teil befinden; im Falle des Abs. 2 kann der Voisttzende diejenige amtliche Vertretung des Vandels um Vorschlag der Beisitzer ersuchen, in deren Bejnke die Sttzung des Schledsgerichts stattfinden soll.

Wird zu einer Sitzung des Schtedogerichtg die Zuziehung anderer als der zunächst berufenen Beisitzer erforderlich, so kann der Vorsitzende zur Vermeidung einer Vertagung oder einer erheblichen Verzögerung des Beginns der Sitzung Hilfe beisitzer zu ehen. Als Hilfsbeisitzer soll nur berufen werden, wer von dem Deuischen Handelstag oder in einem anderen Verfahren vor dem Schiedtgerichte von einer amtlichen Vertretung deg Handels als Belsitzer vorgeschlagen worden ist ober wer zum Richteramte befähigt ist.

Der 5 5 Abs. 2 wird durch folgende Vorschrift ersetzt: o

r der Entscheidung sind die Beteiligten zu hören. Als Be—⸗ teiligte im Sinne dieser Verordnung gelten außer den bisherigen Eigentümern der enteigneten Gegenstände die dinglich Berechtigien

und diejenigen Personen, die auf die , , a mf mn. nden e =

macht haben, oder denen an den Gegenst

Erste Beilage

Berlin, Sonnabend, den 16. September

bebörden einschließlich der Befehlshaber, welche Gegenstände des

Kriegsbedarfs beschlagnahmt oder über sie verfügt haben. Berlin, den 14. September 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung,

betreffend Aenderung der Verordnung über Preis⸗ beschränkungen bei Verkäufen von Web- Wirk⸗ und Strickwaren vom 30. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 214).

Vom 14. September 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß— nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: Artikel

Die Verordnung üßer Preisbeschränkungen bei Verkäufen von Web⸗, Wirk und Strickwaren vom 30. März 1916 (Reichs Gesetzbl. S. 214) erbält als 5 Za flgende neue Vorschrift: . . Auf Antrag der zuständigen Bebörde prüft das Schiedegericht die Angemessenheit der in einzelnen Geschäftsbetrieben für bestimm te Waren ernelten Prelse nach. Ergibt sich dabei, daß der erzielte Preis die Grenzen des 5 1 Absatz 1 überschreitet oder, obwohl er fich in diesen Grenzen hält, unangemessen hoch ist, so hat das Schiedg— gericht von dem Inhaber des Geschäftebetriebes zugunsten des Reichs einen Betrag einzuziehen, der dem Ueberpreis aller in dem Geschäfts— betrieb in den Verkehr gebrachten Waren der betreffenden Art ent · spricht. Die Nachprüfung soll auf eine mehr als drei Monate zurück⸗ liegende Zelt nicht erstreckt werden. Die Vorschrift des 5 2 Abs. 3

findet Anwendung. . Artikel 11

Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerfrafttretens. Berlin, den 14. September 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung über die nach der Bekanntmachung über Preis⸗— beschrän kungen bei Verkäufen von Web⸗, Wirt⸗ und Strickwaren vom 30. März 1916 (Reichs⸗Gwesetzbl. S. 214) zu errichten den Schiedsgerichte.

Vom 14. September 1916.

Die Ausführungsbestimmungen über die nach der Bekannt⸗ machung üher Preisbeschränkungen bei Verkäufen von Weh-, Wirk⸗ und Strickwaren 55 30. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 214) zu errichtenden Schiede ger chte vom 30. März 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 26) werden wie folgt geändert: 1. Im § 14 wird der Abs. 2 Satz 2 gestrichen. 2. Es wird folgende Vorschrift als 8 15 aufgenommen: Die Beitreibung der zugunsten des Reichs einzu⸗ ziehenden Beträge sowie der festgesetzten Auslagen er⸗ folgt auf Ersuchen des Vorsitzenden des Schieds⸗ gerichts nach den landesgesetzlichen Vorschriften über die Beitreibung öffentlicher Abgaben. Berlin, den 14. September 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung über den Verkehr mit Leim. Vom 14. September 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

51 Der Reichskanzler ist ermächttgt, den Verkehr mit Leim jeder Art zu regeln. Er kann Erhebungen über Erzeugung, Bestand,

Absatz, Verbrauch und Bedarf anordnen. Er kann bestimmen, daß Zuwiderhandlungen gegen die auf Grund

vorstehender Ermächtigung zu erlassenden Bestimmungen mit Ge— fängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zebutausend

bezieht, ohne Unterschled, ob sie dem Täter gebören oder nicht.

Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 14. September 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung,

betreffend Aus führun gsbestimmungen zur ordnung über den Verkehr mit Leim 14. September 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1023).

Vom 14. September 1916. Auf Grund des

S. 1023) wird folgendes bestimmt:

G. m. b. H. in Berlin (Kriegsausschuß) anzuzetgen.

aben. h 2

monatlichen Bedarf an Leim haben wird.

Mark bestraft werden und daß neben der Strafe auf Einziehung der Mengen erkannt werden kann, auf die sich die strafbare Handlung

§ 2 Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Ver⸗ vom

§z 1 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Leim vom 14. September 1916 (Reich⸗Gesetzbl.

§51 Wer Leder, Hasen⸗, Knochen- oder Mischleim herstellt, ist ver⸗ pflichtet, bis zum 10. jedes Monats die im vergangenen Monat aus inländischen und ausländischen Rohstoffen erzeugen Mengen getrennt nach Arten und Qualitäten dem Kriegsaueschusse für Eisatzfutter,

Bis zum 1. Oktober 1916 haben die Hersteller dem Kriegzaus— schuß anzuzeigen, welche Mengen der genannten Keimarten sie aug in- ländischen und ausländischen Robstoffen in den Jabren 1913 bis 1915 und den abgelaufenen Kalendermonaten des Jahres 1916 hergestellt

5 Wer mit Beginn elnes Kalendermonats Leim der im § 1 ge⸗

1916.

stände getrennt nach Arten und Eigentümern unter Bezeichnung der Art und des Eigentümers dem Kriegsausschusse bis zum 10 des Monats anzuzeigen. Mengen, die sich bei Beginn einet Kalendermonats unter⸗ wegs befinden, sind vom Empfänger anzuzeigen.

Der Anzeige unterliegen nicht Vor rãte. die 1. insgesamt 100 Kilogramm nicht übersteigen, ; 2. die im Eigentume der Heeresverwaltung otrer der Marine—⸗

verwaltung stehen. Für den Monat September 1916 hat die Anzeige nach dem Stande

vo m 15. September 1916 bis zum 1. Oktober 1916 zu erfolgen.

Soweit der Bestand am 15. September 1916 5000 18 übersteigt,

sind die Leimarten auch gesondert nach Qualitäten und außerdem der Bestand am 1. August 1916 sowie der Zu und Abgang seit dieser

Zeit anzumelden.

583 Wer in einem gewerblichen Betriebe Leim der im § 1 genannten

Arten verbraucht, ist verpflichtet, bis zum 1. Oktober 1916 dem Kriege— ausschusse die in den Jahren 1915, 1916 verbrauchten Mengen getrennt nach Arten anzuzeigen, sofern der Gesamtverbrauch 100 kg im Jahre

überst igt.

Er bat ferner bis zum gleichen Zeitpunkt anzumelden, welchen er fur die Zukunft voraussichilich

5 4 Die Anzeigen sind unter Benutzung der von dem Kriegtausschuß

auszugebenden Vordrucke za erstatten.

§8 5 Der Kriegsausschuß kann verlangen, daß die Anzeigen durch Ver⸗

mittlung von ihm besonders zu benennender Stellen erstattet werden.

Das Verlangen des Kriegsausschusseg ist auf dessen Ersuchen von den

Ortsbehöeden öffentlich bekanntzumachen.

§ 6 Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird bestraft, wer die in den 55 1 bis 3 vor geschriebene Anzeige nicht rechtzeittg erstattet oder wer in den Fällen der 5§5 1, 2, § 3 Abs. 1 wissentlich falsche oder unvollständige An= gaben macht. Neben der Strafe kann in den Fällen des § 1 Abs. 1 und des 3 2 auf Einziehung der Mengen erkannt werden, auf die sich die stralbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

5 Die Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 14. September 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Verordnung ; über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahre 1913/17. ;

Dem 14 September 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über ö die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Ma nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327)

folgende Verordnung erlassen: I. Reichszuckerst elle.

51

Die Versorgung der Bevölkerung mit Zucker liegt der R ichz⸗ zuckerstelle op». Die Reichszucketstelle ist eine Bebörde und bestebt aus einem Vorsitzenden, einem ober mehreren stellver tretenden Voisitzenden und einer yom Reichskanzler zu bestimmenden Anzahl von Mitgliedern. Ver Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und die Mit. glieder werden vom Reichskanzler ernannt; dieser führt die Aussicht und erläßt die näheren Bestimmungen.

II. Aufbringung des Zuckers

§ 2

Zuckerrüben dürfen nicht verfüttert werden. Die Landeszentral- behörden oder die von ihnen besttmmten Behörden können im Einzel⸗ fall Ausnahmen hiervon zulassen.

Der Reichskanzler bestimmt, ob und in welchen Mengen Zucker—⸗ rüben zu anderen Zwecken als zur Verarbeitung auf Zucker verwendet werden dürfen.

Für die Verwendung von Zuckerrüben zur Branntweinbereitung bleibt die Verordnung über Erleichterungen für Brennereien im Be- triebejabr 191617 bei Verarbeitung von Rüben und Raäbensäften sowie Topluamburs vom 23. März 1916 (Reichs. Gesetzbl. S. 191)

maßgebend. 53

Zuckerrüben dürfen nur an rübenberarbeltende Fabriken und nur zur Verarbeitung auf Zucker abgesetzt werden. Zum (bsatz an andere Stellen und für andere Zwecke bedarf es

der Zustimmung der Reicht zuckerstelle.

5 4

Die Besitzer von Zuckerrüben haben auf Verlangen der Reichs—⸗ zuckerstelle die Ruben an die von dieser zu bestimmende Stelle zu liefern und nach deren An weisungen ju verladen; in Verträge, nach denen Zaͤckerrüben zur Verarbeitung auf Zucker an Fabriken geliefert werden sollen, datf jedoch nicht eingegriffen werden Die Stelle ist zur Abnahme und Bizadlung der ihr zugewiesenen Rüben verpflichtet. Der Reichskanzler bestimmt die näheren Bedingungen der Lieferung. Für die Preise bleiben die Voirschriften der Verordnung, betreffend die Preise für Robzucker und Zaͤckerrüben im Betriebe jabr 1916/17, vom 3. Februar 1916 (Reichs Gesetzbl S S0) maßgebend.

Ueber Streitigkelten, die sich üder die Bedingungen der Lieferung ergeben, entscheidet endgültig die böbere Verwaltungebebörde. Sie darf dabet die nach Abs. 1 maßgebenden Preise nicht überschrelten. Sie benimmt, wer die baren Auslagen des Veifahrens zu tragen hat. Auf die Anforderung der Reichezuckerstelle hin bat der Besitzer ohne Rücksicht auf die endgültige Fensetzung des Uebernabmepretses zu liefern, der zur Abnahme Verpflichtete vorläufig den von ihm für angemessen erachteten Preis zu zablen.

Werten die Rüben nicht freiwillig überlassen, so wird das Eigen⸗ tum auf Antrag der Stelle, an die zu liefern ist, durch Anordnung der Reichs zuckerstelle auf die Stelle übertragen. Die Anordnung ist an den Besitzer zu richten. Das Eigentum geht über, sobald die

Anordnung dem Besitzer zugeht.

§8 5 Der Reichskanzler bestimmt, in welchem Umfang Robjucker ein. schließlich des Nacherjeuantffes auf Verbrauchszucker zu verarbetten ist oder sonst verwendet werden darf, sowie ob und in welchem Umfang

Melasse zu entzuckern ist.

86 Von dem im Betriebejahr 19 617 in den elnzelnen rübender arbeltenden Fabriken hergestellten Rohzucker sind bentmmte Hundert

teile der volauesichtlichen Gewinnung bon Ersterzeugnissen und N erzeuanissen (5 7) in den einzelnen Monaten an die .

recht zugestanden hat. Als Beteiligte gelten ferner das Reiche ˖ Martne⸗ amt, die Krirgsministerien und diesenigen Militär- und Marine⸗

nannten Art in Gewahrsam hat, ist veipflichtet, die vorhandenen Be—⸗

zuckerfabriken zu liefern. Dle Hunderttelle bestimmt der Relchglanzler.