1916 / 220 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Sep 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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; Zu Verluftliste Nr. 93. Infanterie Regiment Nr. E21, Ludwigsburg. 7. Kompagnie. Zick, Hermann Tübingen (nicht Hochdorf) verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 96. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

3. Kompagnie. Maier (nicht Mayer), Karl Kleinbottwar verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 97. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119. . 5. Kompagnie. . . ö Utffz. Friedrich Meyer Bielefeld bish. vermißt, gerichtlich für iot erklärt.

Zu Verlustliste Nr. 38. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.

. 5. Kompagnie. w Es ist zu streichen, weil Irrtümlich gemeldet: Mack, Konstantin Urbach gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 104.

Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.

l. Kompagnie. Wilhelm Sindelfingen 'nicht Böblingen) leicht verw.

.

Klotz inf. Verwundung gestorben, V. L. 255). 3. Kompagnie. ö Schreiner 1, August Tübingen bish. vermißt, gerichtlich für tot erklärt. z. Kompagnie. . Steinwandt (nicht Steinwand), Ernst Sulz a. N. schwer verwundet.

Zu Berlustliste Nr. E05. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. g. Kompagnie. . Pelargus (nicht Pelargu ß), Hugo Stuttgart infolge schwerer Verwundung gestorben.

Zu Verlustliste Rr. LA 3. Feldartillerie Regiment Nr. 29, Ludwigsburg. 3 Batterie. . Gefr. Alois Beez (nicht Beetz Hohenrot schwer verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 11D. Grenadier⸗ Regiment Nr. 119, Stuttgart. 1. Kompagnie. . . Wilhelm Naderhoff (nicht Nadderhoff Mainz

inf. Krankheit gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 136. ; Füsilier⸗ Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.

. . 1. Kompagnie. . Gefr. (nicht Füs) Theod. Gfrörer Heilbronn inf. Krankh. gest.

Zu Verlustliste Nr. 140. Feldartillerie⸗Regiment Nr. 65, Ludwigsburg. 8. Batterie. . . Gefr. (nicht Res) August Lang Neipperg, Brackenheim gest

Zu Verlustliste Nr. 165. SFüßsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. K . S. Kompagnie. . Utffz. Johann Krause 'nicht Krauße) Duisburg gestorben. ö 169

Zu Verlustliste Nr. 220. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 248. mp ag nie. .

Gulden, Karl (nicht Karl Anton) Ulm bish. vermißt, gefallen. Rötter, Johann Treffelhausen bish. vermißt, gefallen.

Zu Berlustliste Nr. 22ZZ. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. - 6. Kompagnie. ö. Vzfeldw. Gotthilf Mul finger Stuttgart bish. vermißt, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 238. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124. 3. Kompagnie. ; Faas, Friedrich (nicht Karh Kirchheim leicht verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 253. Infanterie⸗Negiment Nr. L225, Stuttgart. . 10. Kompagnie. ö Schedlbauer (nicht Sche de lh aue t, Wolfgang All manns. dorf, Kötzting (nicht Altmannsdorf) I. verw.

. Zu Verlustliste Nr. 252.

SBüfilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. . 4. Kompagnie.

Hinze (nicht Hintze), Willi Rote Mühle gefallen.

Zu Verlustliste R&r. 259.

Infanterie⸗Negiment Nr. E25, Stuttgart. 5. Ko mpagnie.

Schwarz, Friedrich Schömberg (nicht Grunbach) L. verw.

6. Kompagnie.

Weiß, Georg Neubärental (nicht Bärental) leicht vevwundet.

Zu Verlustliste Nr. 269. Zandsturm⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 3. 3. Kompagnie. Friz (nicht Fri), Paul Pfullingen gefallen. Zu Verlustliste Nr. 270. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 4. Kompagnie.

Wiedmann, Wilhelm Murrhardt bish. schw. v., gestorben.

Infanterie ⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. . . 4. Kompagnie. Gefr. Wilhelm Schwenk ac Zu Verlustliste Nr. 274. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.

Sc ei Je Gucht ir, Fer ei ble ( . an. ö später gefallen, V. L. 354).

tz, ; bel (nicht Rie s), Adolf Tuttlingen verwundet (später

Bösch, Anton Riedlingen bish. schwer verwundet, gestorben.

ld (nicht Reutin) I. verw.

1 Böhringen L. verw.

Dentfche Ver u st li st en (W. 483.)

Zu Berlustliste Nr. 276. Jüsilier⸗Regiment Nr. 2X, Seilbronn⸗ Mergentheim. S8. Kompagnie. ; ; Kimmich (V. L. 291), Heinrich Kleinsachsenheim bish. verwundet, gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 281. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Zudwigsburg. 2X Kompagnie. ; Wiesenmaier (nicht Wießenmaier, Wilhelm Burgstall leicht verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 297. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122. ; 1. Kompagnie. ; 9 Utffz. Christian (nicht 3 Schrenk, Schwenningen, bermißt. Geft. Robert Mayer (nicht Maier) Eßlingen a. N. vermißt. Zu Verlustliste Nr. 298. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122.

. 5. Kompagnie. . . Utffz. Georg Kirchner Stuttgart bish. vermißt, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 305. Feldartillerie⸗ Regiment Nr. 116. 3. Batterie. . Lederle, Blasius Deisenhausen bish. vermißt, in Gefgsch.

Zu Verlustliste Nr. 325. 2. Reserve⸗Pionier⸗Kompagnie. Weeber (nicht Weber, Gottlieb Spöck schwer verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 359. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.

2. Kompagnie. . ö Es istz zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Bo sch, Matthäus Heldenfingen durch Unglücksfall verletzt.

Zu Verlustliste Nr. 381. Zandwehr⸗In fanterie⸗Negiment Nr. L120. . . 5. Kompagnie. . Hertler, Karl Untersielmingen bish. schw. verw., vermißt.

Zu BVerlustliste Nr. 388. Zandwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122.

1 6 m gn, . Jakob (nicht Jacob), Christian, Erstetten (nicht Erbstetten), J. v.

Zu Verluftliste Nr. 409. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124.

. . 4. Kompagnie. . Brenner, Hermann Göppingen bish. schw. verw., gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 112. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. 2. Kompagnie.

Zu Verlustliste Nr. A1 3. Zandwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. 1. Kompagnie. 2 Lutz, Robert Ofterdingen bish. verwundet, in Gefgsch. Zu Verlustliste Nr. 416. Zandwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 126.

12. Ce mpagn ie. ; Hennhöfer (nicht He unhöfer), Aug. Mannheim schw. v.

Zu Verlustliste Nr. 417. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Um. 10. Kompagnie. Hildenbrand, Anton Riedlingen bish. vermißt, verw. in Gefgsch. .

Zu Verlufstliste Nr. 4189. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg.

4. Kompagnie. . Schaupp, Anton Dettingen bish. verwundet, vermißt. Rentschler, Friedrich Haiterbach bish. schw. verw. vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 121. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. II. Kompagnie. . Mezger (nicht Metz ge y, Karl Schönaich, Böblingen verw. 12. Kompagnie. Schilling, Wilhelm Reutlingen leicht verwundet. . Vermerk: „b. d. Tr.“ ist zu streichen.

Der

Zu Verlustliste Nr. 122. Infanterie⸗Regiment Nr. 121A, Ludwigsburg. 1. Kompagnie. . Mädler, Richard Lengenfeld ish, vermißt, gefallen. Schüle (nicht Schile), Gottlob Ochsenburg verwundet. ag nie; Wiesenmaier (nicht Wie ßenmaie r), Wilhelm Burgstall leicht verwundet. ; . Schönthaler (icht Schön talen), Ludwig Conweiler v. 33 Kompagnie, Heydthausen, Heinrich Crefeld bish. vermißt, gefallen. 44 Kompagnie. Völlm (nicht Völ m), Heinrich Asperg verwundel.

Zu Verlustliste Nr. 424.

Grenadier⸗ Regiment Nr. 119, Stuttgart. 2. Maschinengewehr⸗Kompagnie.

Infanterie⸗Negiment Nr. L121, Ludwigsburg. 8. Kompagnie.

Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. 12. Kompagnie.

Zu Berlustliste Nr. 425. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. . 5. Kom Flot (nicht Floh, Jakob —. ͤ Horn, Emil Willsbach bish. verwundet, gefallen. dd Utffz. Artur (nicht Piuh Göthel Langenau schw. verw.

Kaiser, Paul Altheim nicht gefallen, sondern verw. in Gefgsch. Feldmeir (nicht Feldmaier, Johannes Hofen I. verw.

Gefr. Wilhelm Riek (nicht Rie ch Untergröningen I. verw.

agnie. . 66h nicht Haslach) J. verw.

ö nicht Karh Grathwohl Stuttgart vermißt. Erft 5 lte rh i e . bish. ein,, 52 7. Kompagnie.

Höckh, Gotthold (nicht Gottlob) Pfäffingen leicht verwundet.

8. Kompagnie. Dreher, Stephan Nottweil bish. schwer verwundet, gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 26. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120.

10. Kompagnie. Stammer, Reinhold Reichertshausen bish. schw. v., gest.

——

Zu Verlustliste Nr. 130. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 246.

; 7. Kompagnie. . Hutzen laub, Karl Maulach (nicht Roßfeld) infolge Ver⸗ wundung gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 431. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. g. Kompagnie. ; Häsker, Johannes Heggelbach nicht Hegenberg) leicht verw.

ö. Zu Verlustliste Nr. 132. Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen Gmünd. 9. Kompagnie. : Hornung, Wilh. Gemmrigheim bish. vermißt, v. i. Gefgsch.

Zu Verlustliste Nr. E33. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119.

. 2. Kompagnie. . Rywotzki (nicht Rynotzkih, Wilhelm Wansen leicht ver⸗ wundet, bei der Truppe.

66 7. Kompagnie. . Alf, Anton Rottweil bish. verwundet, gestorben. 2. Maschinengewehr⸗Kompagnze. ö Weller, Georg Sulzdorf bish. schwer verwundet, gestorben. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.

. 19. & om pagnie. . Gefr. Karl Müller Hötensleben (nicht Hedersleben, Preußen) bisher vermißt, verwundet in Gefgsch.

Zu Verlustliste Nr. 135. Infanterie⸗Regiment Nr. 1890, Tübingen⸗ Gmünd. 3. Kompagnie. ; ö

Treffts Gicht Treff . Robert Flein bisher vermißtz in Gefgsch.

8. Kompagnie. . ö Taigel, Robert Pfullingen bish. verwundet, gestorben. 1. Maschinengewehr⸗Kompagnie. Lin. d. R. Hans Zörner Charlottenburg nicht gefallen, sondern schwer verwundet. Gefr. Wolfgang Meyen (nicht Meyer) Hagen i. W. I. v.

Zu Verlustliste Nr. 136. 1. Zandwehr⸗Pionier⸗Kompagnie. . Utffz. Karl Kutter Steinach bish. schwer verw., gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 437. Zandwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 126.

2. Kompagnie. . Kamp, Adolf Brackwede bish. schwer verwundet, gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 438. Reserve⸗Jufanterie⸗Regiment Nr. 248. 8. Kompagnie. . Mößlang, Friedr. Eßlingen a. JI. bish. vermißt, in Gefgsch. Zu Verlustliste Nr. 440. Grenadier⸗ Regiment Nr. 119, Stuttgart. 9. Kompagnie, ö Vetter, Hermann Aasen bish. schwer verwundet, gestorben. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. 5. Kompagnie. . . Utffz. Philipp Adolph Kleinlinden snicht Kleinhinden) bish. schwer verwundet, gestorben. Infanterie ⸗Regiment Nr. 180, Tübingen Gmünd.

9 Kompagn je. Nau, Ludwig Würtingen bish. schwer verwundet, gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 444. In fanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗ Gmünd.

. 5. Ko mpagn ie. . Schmidt, Albrecht Oberredwitz bish. schw. verw., gestorben. 1. Reserve⸗Pionier⸗Kompagnie.

Schmid, Karl Alpirsbach bish. vermißt, in Gefgsch.

Zu Verlustliste Nr. 446. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121.

11. Kompagnie. , Oehler, August Cleebronn bish. schwer verw., gestorben.

Zu Verluftliste Nr. 447. Sanitäts⸗Kompagnie Nr. 1. . . Krauß, Wilhelm, Kranktr. Gerlingen bish. schwer verw. gest.

Zu Verlustliste Nr. 449. Maschinengewehr⸗Scharfschützen⸗Trupp Nr. 93. Es ist zu ergänzen: San. Ntffz. Anton Locher Hochberg v.

. Zu Verlustliste Nr. A5 L. Sanitäts⸗Kompagnie Nr. 1.

5 bl, Karl, Kranktr. Stuttgart ⸗Wangen bish. schwer ver . . wundet, gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 452. Re serve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122.

7. Kompagnie. ö ; Palm, Georg Ehringshausen bish. vermißt, in Gefgsch.

——

Zu Verlustliste Nr. 454. Reserve⸗Iufanterie⸗Regiment Ne. 121.

1. Kompagnie. . Preßler, Wilhelm e e ' eg bish. schwec venv., gest.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt. Berlin Sm., Wilhelmstraße Nr. ꝛa

7 Schaibl 3 U ö

1

16. September 19316.

Deutscher Neichs anzeiger

nd

Koͤniglich Preußischer Staatsanzeiger.

Ver Bezugspreis beträgt vierteljährlich 6 M 30 5. Alle Rostanstalten nehmen Gestellnng an; für Berlin außer

KR

den Nostanstalten und Zeitungaspediteuren für Kelbstabholer

auch die Expedition 8᷑W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Uummern kosten 256 3.

Inhalt des autlichen Teiles: Drdensverleihungen ꝛc.

Deutsches Iteich. Creduaturerleilung tsches Reich

Verordnung über Bucheckern.

Verordnung über Buchweizen und Hirse. Bekanntmachung, betreffend Saatkartoffeln. Bekanntmachung, betreffend Darlehnskassenscheine.

Bekanntmachung zur Durchführung der Verordnung über Gerste

vom 6. Juli 1916.

Bekanntmachung, betreffend Zwangsverwallung französischer und russischer Unternehmungen.

Handels verbot.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 210 des Reichs⸗

Gesetzblatts. Nönigreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standetzerhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Mitteilung über die Einziehung von Diphtherie⸗Heilserum und Tetanus⸗Serum.

Aufhebung eines Handelsverbots.

Handels verbote.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 24 der Preußischen Gesetzsammlung.

2 imm

Armeekorps, dem ,, 6 * General der In

fanterie Freiherrn von Watter, Führer eines Armeekorps, und dem Königlich württembergischen General der Infanterie Freiherrn von Hügel, Führer eines Reservekorps, den Orden pour le mérite zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Oberzahlmeister a. D., Rechnungsrat Bergmann in Cöln und dem technischen Eisenbahnobersektetä⸗ a. D., Rechnungsrat Müller in Halle a. S. den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Erbadministrator der Klosterschule Roßleben, Major Dr. Grafen von Witzleben⸗Altdöbern, zurzeit in Dresden, dem Pfarrer Dr. Lindemann in Etzin, Kreis Osthavelland, und dem Postmeister, Rechnungsrat Wiese in Wanzleben den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

den Kantoren und Lehrern a. D. Stoll in Schleusinger Neundorf, Kreis Schleusingen, und Wen nig in Nordhausen, dem Bahnhofsvorsteher a. D. Klaus in Ammenderf, Saal⸗ kreis, und dem Eisenbahngütervorsteher a. D. Schmidt in Flensburg den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

den Lehrern Krems in Klischezow, Kreis Ryhbnik, Michaelis in Bärwalde, Kreis Fischhausen, und Stange in Kleinberndten, Kreis Grafschaft Hohenstein, den Adler der In— haber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

dem technischen Oberbahnassistenten a. D. Paustian in Altona, dem Oberbahnassistenten a. D. Mörstedt in Eisenach und dem Eisenbahnlokomotivführer a. D. Thebes in Cotibus das Verdienstkreuz in Gold,

den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Eckolt in Quedlin⸗ burg, Krüger in Stendal, Reinsberger in Leipzig-Eutritzsch, Schulze in Gera, Reuß j. S, Sprenger in Gotha und Zohm in Weimar, den Eisenbahnzugführern a. D. Teichert in Triptis, Kreis Neustadt a. d. Orla, Meyer in Braun⸗ schweig, Scheide man tel in Leipzig⸗Neustadt und Struve in Eckernförde das Verdienstkreuz in Silber,

dem Meistergehilfen a. D. Weißing, bisher bei der Ge— wehrfabrik in Danzig, die goldene Krone zum Kreuz des All⸗ gemeinen Ehrenzeichens, .

dem Eisenbahnunterassistenten a. D. Lie feith in Hollenbek, Kreis Herzogtum Lauenburg, dem Eisenbahnlade⸗ meister a. D. Hannemüller in Luckenwalde, dem Eisenbahn⸗

rangiermeister a. D. Hüttmann in Harburg, dem Bahnhofs⸗

wärter a. D. Hilscher in Bad Kösen und dem bisherigen Bahnunterhaltungsarbeiter Koch in Seebach, Kreis Langen⸗ salza, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Polizeisergeanten und Vollziehungsbeamten Habeck in Gollnow, Kreis Naugard, den Eisenbahnunterassistenten a. D. Dichte in Prühlitz, Kreis Wittenberg, und Oeding in Hiltrup, Landkreis Münster, dem Eisenbahngehilfen a. D. Schmidt in nf. Landkreis Zeitz, dem Eisenbahnlademeister a. D. Wegen in Sülldorf, Kreis Pinneberg, den Bahnhofsaufsehern a. D. Günther in Coburg und Marschner in Cottbus, den Eisenbahnweichenstellern a. D. Gresse in Zahna, Kreis Wittenberg, Thiele in Halle a. S. und Werneke in Beese, Kreis Salzwedel, dem Bahnsteigschaffner 4. D. Fröcht⸗ ling in Lehrte, dem Eisenbahnstationsschaffner a. D.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits- zeile 30 g, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 8.

Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Reicha⸗ und taatzsanzeigers Berlin 8sW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Hecht in Wittenberge, dem Eisenbahnpförtner a. D. Bannach in Hameln, den Bahnwärtern a. D. Bor⸗ mann in Ahlten, Kreis Burgdorf, Franke in Groß Luja, Kreis Spremberg, und Hauschild in Horn, Bremen, dem Hilfsbahnwärter a. D. Steinkamp in Damm, Kreis Rees, den Eisenbahnschrankenwärtern a. D. Niendorf in Zellendorf, Kreis Schweinitz, Reichert in Gräfendorf genannten Kreises und Taake in Dankersen, Kreis Minden, dem bisherigen Eisen⸗ bahnaufzugwärter Walker in Halle a. S., dem bisherigen Eisenbahnvorschlosser Fell in Tangermünde, dem bisherigen Eisen⸗ bahnoberputzer Gereke in Hannover, dem bisherigen Eisenbahn⸗ schlosser Schul z in Cottbus, dem bisherigen Eisenbahnstellmacher Bildert genannt Billert, dem bisherigen Eisenbahntischler Kunze, beide in Hannover, dem bisherigen Eisenbahnlackierer Schmidt in Hamburg, dem bisherigen Eisenbahnwagenputzer Reeck in Stendal, den bisherigen Eisenbahngüterbodenvor⸗ arbeitern Meuche in Weißenfels und Moxitz in Cottbus, dem bisherigen Eisenbahngüterbodenarbeiter Uchlierz in Hamburg, dem bisherigen Bahnhofsarbeiter Offel mann in Leipzig⸗ Stötteritz, den bisherigen Bahnunterhaltungsarbeitern Kellner in Apolda, Mensching in Kobbensen, Schaumburg-Lippe, Schötz in Oderin, Kreis Luckau, und Stumpenhorst in Osnabrück das Allgemeine Ehrenzeichen sowie

dem Elsenbahnschrankenwärter a. D. Busch in Hornburg, Mansfelder Seekreis, dem bisherigen Eisenbahnkranführer Meyer in Diemitz, Saalkreis, dem bisherigen Eisenbahn⸗ maschinenputzer Bannasch in Wahrburg, Landkreis Stendal, dem bisherigen Eisenbahnschmied Lange in Erfurt, dem bis⸗ herigen Eisenbahngüterbodenarbeiter Winterkamp in Münster i. W., dem bisherigen Eisenbahnstreckenarbeiter Keiner in Viernau, Kreis Schleusingen, und dem bisherigen Bahnunter⸗ he arbeiter Hilmer i lm, Kreis Beckum, das

. 9

Deutsches Reich. Dem norwegischen Konsul in Emden Hendrik Okko Martin Fisser ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Verordnung über Bucheckern. Vom 14. September 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § Z des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen ufw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

51

Wer Bucheckern sammelt, hat die gesammelten Mengen an den Krlegsausschuß für pflanzliche und tterische Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin oder an die von ihm bestimmten Stellen zu liefern.

Dles gilt nicht:

1. für selbstgewonnenes Saatgut, welches der Forsteligentümer oder der sonstige Forstnutzungsberechtigte zum künstlichen Anbau benötigt;

für Mengen, die als Saatgut an Personen geliefert werden, die zum Samenhandel vom Kriegsausschusse zugelassen sind;

für die zur Herstellung von Oel in der Wirtichaft des Sammlers sowie des Forsteigentümers und seiner bei der Sammlung beteiligten Beamten erforderlichen Mengen, jedoch nicht für mehr als J der gesammelten Menge und böchstens für 2B Kilogramm Bucheckern für den einzelnen Haustzstand.

Die zur Herstellung von Oel (Abs. 2 Nr. 3) zurückbehaltenen Mengen dürftn nur bei Vorlegung und Abnahme eines Erlaubnis« scheing verarbeitet und zur Verarbeitung angenommen werden.

Die Oitsbehörde des Wohnerts des Sammlers stellt die Er⸗ laubnisscheine aus. Die Scheine sind von dem Verarbeiter der Orts⸗ behörde allwöchentlich zurückzugeben.

§ 2

Wer mlt Beginn des 1. November und des 1. Dejember 1916 mehr als 5. Zentner gesammelte Bucheckern in Gewahrsam hat, hat die vorhandene Menge dem Krleggausschuß anzuzeigen. Die Anzeige ist spätestens bis jum 6. November und 6. Dezember 1916 zu er. statlen. Die Anzeigepflicht erstreckt sich nicht auf die im 5 1 Abs. 2 genannten Mengen.

Mengen, die sich mit Beginn des 1. November oder 1. Dejember 1916 unterwegs befinden, sind unverzüglich nach Empfang vom Empfänger anzuzeigen.

83 . Der Kriegsausschuß oder die von ihm bezeichneten Stellen haben die nach 8 1 ju liesernden Bucheckern abzunehmen und einen an—2 gemessenen Preig für sie zu jahlen, dessen Höchstgrenze der Meichs kanzler bestimmen kann. Per Preis schließt die Kosten der Lieferung bis zur vächsten Bahnstation des Verpflichteten ein. Ver Lseferungspflichtige hat die Bucheckern bis zur Abnahme auf zubewahren und pfleglich zu behandeln.

§ 4 Der Lieferungepfllchtige hat dem Kriegsausschuß oder den von ibm bestimmten Stellen anzuzeigen, von welchem Zeitpunkt ab er zur Lieferung berelt ist. Erfolgt die Abnahme nicht binnen jwri Wochen noch diesem Zeüpunkt, so ist der Preis vom Ablauf der Fiist an mit

1 vom Hunvert über den jeweligen Reschthankdiekont zu verzinlen.

Für Verwahrung und vflegliche Behandlung nach Ablauf der Feist erhält der Lieferung pflichtige cine Vergütung, die vom Reichgktanzler

festgesetzt wird. Mit dem Zeitpunkt, an dem die Verzinsung beginnt, geht die Gefahr des zufälligen Verderbeng oder der zufälligen Wert- berminderung auf den Kriegsausschuß über. Der Lieferungepflichtige hat nach näherer Anweisung des Reichskanzlers den Zustand fest⸗ zustellen, in dem sich die Bucheckern im Zeitpunkt des Gefahrüber ganges befinden; im Streitfall hat er den Zustand nachzuweisen.

§5 5 ;

Ist der Lieferungspflichtige mit dem vom Kriegsausschusse ge⸗ botenen Preise nicht einverstanden, so setzt die höhere Verwaltungs⸗ behörde den Preis endgültig fest. Für die Festsetzung kst maßgebend der Zustand der Bucheckern jur Zeit des Gefahrübergan (5 4 Satz . Die höhere Verwaliungsbehörde darf die nach 33 sest⸗ gesetzten Preiggrenzen nicht überschrelten. Sie bestimmt, wer die baren Auslagen des Verfahrens zu tragen hat.

Der Verpflichtete hat ohne Rücksicht auf die endaültige Fest⸗ setzung des Uebernahmeprelses zu liefern, der Kriegsausschuß vorlaufig den von ihm für angemessen erachteten Preis zu zahlen.

56 Eifolgt die Ueberlassung nicht frelwillig, so wird das Eigentum auf Antrag des Kriegeausschusses durch Anordnung der zuständigen Behörde auf ibn oder die von ihm in dem Antrag beje chnete . übertragen. Die Anordnung ist an den Besitzer zu richten. Da Eigentum geht über, sobald die Anordnung dem Besitzer zugeht.

57 Die Zahlung erfolgt spätestens 14 Tage nach Abnahme. Für streitige Restbeträge beginnt die Frist mit dem Tage, an dem die de, , der höheren Verwaltungsbehörde dem Kriegsausschusse zugeht.

5 8

Der Kriegeaugschuß hat für die alsbaldige Verarbeitung Der übernommenen Bucheckern zu sorgen. Er hat das gewonnene Oel nach den Weisungen des Reichskanzlers abzugeben. Für die bei der Oelgewinnung anfallenden Oelkachen und Oelmehle sind die Vor⸗

schriften über Futtermittel maßgebend. Die Landes ten iöanen verl auf je ob Kilo⸗ 1

gramm Or bis zu sogramm Oeit oder n sie oder die von ihnen bezeichneten Stellen geliefert werden. K ̃ Bucheckern dürfen nicht verfüttert werden. 2 DViz Landegzentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Be⸗ börden können Ausnahmen von dem, Verbote zulassen, inghesondere bestimmen, ob und inwieweit das Eintreiben von Schweinen zu⸗ gelassen werden kann. ö 10

Seweit die Eigentümer von Forsten oder die sonstigen Forst⸗ nutzungsberechtigten nicht bereit oder nicht in der Lage sind, die bei ihnen anfallenden Buch ckern zu sammeln, kann die zuständige Behörde andere Per onen zum Sammeln ermächtigen. .

Die zuständige Behörde setzt die näheren Bedingungen und den Umfang der Sammelns fest. Site bestimmt, ferner, inwieweit die Sammler Eimichtungen zum Sammeln. Reinigen und zum Weg⸗ schaffen der Bucheckern treffen dürfen. Sie bestemmt auf Antrag des Cigentümers oder sonstigen Forstnutzungsberechtigten, welche Ver⸗ gütung ihm zu zablen ist.

Ueber Streingkeiten, die sich aus der Durchfübrng des Abs. 1 ergeben, entscheldet endguͤltig die höhere Verwaltungs behörde.

811

Dle zuständige Bebörde kann in lhrem Bezirke Lagerräume für die Aufbewahrung der Bucheckern gegen eine angemessene Vergütung in Anspruch nehmen. Bei Streitigkeiten setzt die höhere Verwaltungs behörde die Vergütung endgüitig fest.

§ 12

Die Landeszentralbehörden erläassen die Vorschriften zur Aus- führung die ser Verordnung. Ste können bestimmen, daß Zuwiderhand- lungen mit Gefängnis biz zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfjehnhundert Mark bestraft werden.

3.

* .

513 Mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis iu fünfzehnhundert Mark wird bestraft:

1. wer Vorräte, zu deren Lieferung er nach 5 1 verpflichtet ist, beiseiteschafft, zerftört, verarbeitet, verbraucht oder an einen anderen als den Krlegsausschuß oder die von ihm Festimmten Stellen liefert;

wer Bucheckern verfüttert oder den Bessimmungen über das Elntreiben von Schweinen zuwiderhandelt;

wer Bucheckern der Vorschrift im 5 1 Ab. 3 zuwider obne Erlaubnisschein verarbeitet oder ohne Abnahme des Er⸗ laubnisscheins zur Verarbeitung annimmt.

5 14

Bucheckern, die aus dem Ausland einschließlich der besetzten Ge⸗ biete in das Reichsgebiet eingefuhrt werden, sind von dem Gin⸗ führenden an den , oder die von ibm bestimmten Stellen zu liefern. Als Einfübrender gilt, wer der Einfuhr der Bucheckern im Inland zut Verfügung über sie für eigene oder fremde Rechnung berechtigt ist.

Befindet sich der Verfügungèsherechtigte nicht im Inland, so tritt an seine Stelle der Empfänger. Die SS 2 bis 13 finden Anwendung.

§ 15 Der Relchskanzler kann Auznahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen.

§ 16 Dle Verordnung tritt mit dem Tage der Verlündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeiwunkt des Außerkrafttreten. Die Verordnung über die Verarbeitung von Bucheckern om 14. Okteber 1915 (Reichs. G setzbl. S. 670) wird aufgebeben. Berlin, den 14. September 1916.

Der Stellvertreter des Reichskauzlers. Dr. Helfferich.