1916 / 220 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Sep 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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Verordnung über Buchweizen und Hirse. Vom 14. September 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327)

folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 In der Verordnung über Buchweljen und Hirse vom 29. Jun 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 625) werden folgeade Aenderungen vor⸗

genommen: . 1. Im §1 wird hinter den Worten aller Art“ eingefügt: (roh oder verarbeitet)“. 2. 8 3 Abs. 2 erhält folgenden Zusatz:

Nahrungsmittel dürfen aus den hiernach den Besitzern belassenen Mengen nur auf Grund von Mablkarten ber- gestellt werden, die von der zuständigen Behörde auszustellen sind und die zur Verarbeitung freigegebenen Mengen angeben müssen. Die Mühlen dürfen Buchweizen und Hürse nur gegen Aughändigung der Mahlkarten zur Verarbeltung an⸗ nehmen oder verarbelten.“ =

Im § 11 Abs. 1 ist an Stelle der Worte sür den Doppel zentner! zu setzen für 50 Kilogramm“. Im 514 Abs. 1 ist hinter Nr. 3 einzufügen:

5 3a. wer Buchweizen oder Hüse der Vorschrift im § 3 Äbs. 2 Satz 4 und zuwider verarbeitet oder zur Ver⸗ arbeitung annimmt.“

Artikel II Dlese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 14. September 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung, betreffend Saatkartoffeln. Vom 14. September 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß— nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

81 Die Ausfuhr von Saatkartoffeln aus elnem Kommunalverband in einen anderen Kommunalverband bedarf der Genebmsgung des . auß dem die Saatkartoffeln ausgeführt werden ollen.

5 2 Die Bestimmungen der Bekanntmachung über die Festsetzung der Höchstpreise für Kartoffeln und die Preisstellunn für den Welter verkauf vom 13. Juli 1916 (Reichs. Gesetzbl. S. 696) gelten bis zum 15. Mal 1917 nicht für Saalkarkoffeln.

§53 Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Aue fübrung dieser Verordnung. Sie bestimmen, wer als Kommunal verband im Sinne dieser Verordnung amusehen ist. Ste können an— ordnen, daß die den Kommunalverbänden auferlegten Veipflichtungen durch deren Vorstand zu erfüllen sind.

5 4 Wer der Votschrift im 51 zuwider ohne Genehmigung des Kommunalber bandes Saalkartoffeln ausführt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark bestraft.

§8 5 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 14. September 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 18 Abs. 4 des Darlehnskassengesetzes vom 4. August 1914 (RGBl. S. 340) wird hiermit zur all⸗ gemeinen Kenntnis gebracht, daß am 31. August 1916 Dar⸗ lehnskassenscheine im Betrage von 2 G33 000 000 aus⸗ gegeben waren. Hiervon befanden sich 1614 815 000 S6 im freien Verkehr.

Berlin, den 13. September 1916.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Herz.

Bekanntmachung

zur Durchführung der Verordnung über Gerste vom 6. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 800.

Vom 13. September 1916.

Auf Grund des 1 der Bekanntmachung über die Er⸗ richtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 4027) wird als die nach 8 7 Abs. La der Bekanntmachung über Gerste aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. S00) zuständige Stelle die Reichs⸗ Gerstengesellschaft m. b. H. bestimmt.

Berlin, den 13. September 1916.

Der Präsident des Kriegsernährungsamts. von Batocki.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachungen des Reichskanzlers vom 25. November 1914 (RGBl. S. 187) und vom 4. März 1915 (RGBl. S. 133) ist weiter für folgende Besitzungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:

Giundbesitß Pl. Nr. 459 und 4594 der Steuergemeinde Herxh im, den franjösischen Staatsangehörigen Jean Baptiste und Babette . z 6 gehörig (Verwalter: J. Adjunkt Jakob Schultz in Herxheim),

Anwesen Hg. Nr. 11 an der Augsburgerstraße in München (PI. Nr. 9969) des Privatier? Dr. Max von Bock in Wolfrats⸗ n. . Stadtsekretär Josef Gerhardt in

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Anwesen Hs. Nr. 14 und 104 an der Mondlstraße in München der Russin Katharina Fuhrmann, Schriftstelleisgattin in München (Verwalter: wie vor),

Anwesen Ha. Nr. 34 an der Lachnerstraße in München des Bild⸗ bauerg Louis Antolne Octave Galliard, gen. Galliard Sanso⸗ netti, in München (Verwalter: wie vor),

Anwesen Hs. Nr. 37 an der Malsenstraße in München (PI. Nr. 363 175) des Privatiers German Kraßnosselsky in München (Verwalter: wie vor),

Anwesen Hs. Nr. 7 an der Ludwigstraße in München (Pl. Nr. 3668) der Professorgaattin und Instituteinhaberin Helene Savaste in München (Verwalter: wie vor),

Anwesen Hs. Nr. 29 in Lackenbäuser (Pl. Nr. 246 a P) der Ab- feisungsoorstandseheleute Wlabimir und Maria Schmujlow in 1 (Verwalter: Wirtschaftspächter Karl Hödl in Wald- litchen

München, 12. September 1916.

Königliches Staatsministerium des Innern. J. A.: Knözing er, K. Ministerialrat.

Bekanntmachung.

Dem Händler Max August Ferdinand Landeck hier ist der Handel und Ausjchank von Limonaden und Selters wasfer in seiner Trinkhalle Ecke Limbacher und Freigutstraße sowie jeder Handel mit Nahrungs- und Genußmitteln auf Grund von § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundegratg zu wirt⸗ schaftlichen Maßnahmen vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 327) in Verbindung mit 5 1 der Bekanntmachung des Reichs⸗ kanzlers zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. November 1915 untersagt worden.

Chemnitz, den 7. September 1916.

Der Rat der Stadt Chemnitz. Gewerbeamt. Dr. Hüppner, Stadtrat.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 210 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 5453 eine Bekanntmachung zur Durchführung der Verordnung über Gerste vom 6. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 800), vom 13. September 1916, und unter

Nr. 5454 eine Bekanntmachung über weitere Regelung des Branntweinverkehrs, vom 14. September 1916.

Berlin W. 9, den 17. September 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen Regierungsrat Dr. Hoffmann in Berlin zum Oberregierungsrat unter Belassung des Charakters als Ge⸗ heimer Regierungsrat mit dem Range der Räte dritter Klasse,

auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (GS. S. 195) den Oberregierungsrat Gsza Müller in Hannover zum Mitgliede des Bezirksausschusses in Hildes⸗ heim und zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten im Vorsitze dieser Behörde mit dem Titel Verwaltungsgerichts— direktor auf Lebenszeit sowie

den Regierungsrat im Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten Erich Blunck zum etatmäßigen Professor an der Technischen Hochschule in Berlin zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Gerichtsassessor Dr. Brecht aus Celle zum Land⸗ richter bei dem Landaericht II in Berlin,

den Gerichtsassessor Jeske aus Berlin zum Amtsrichter in Reppen,

den Gerichtsassessor Dr. Cattien aus Posen zum Amts⸗ richter in Guhrau,

den Gerichtsassessor August. * obi zum Amtsrichter in Gieboldehausen, ,, J

den Gerichtsassessor Johannes Dietrich in Insterburg zum Staatsanwalt in Insterburg,

den Gerichtsassessor Böttcher in Halle a. S. zum Staatsz⸗ anwalt in Oels,

den Gerichtsassessor Martin Rückert aus Cöln zum Staatsanwalt in Dortmund und

den Gerichtsassessor Dr. Heinrich Nückel in Cöln zum Staatsanwalt in Cöln zu ernennen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Professors am Protestantischen Gymnasium in Straßburg (Elsaß) Dr. Karl Hartmann zum Direktor des Oberlyzeums und der Studienanstalt in Stettin und

die Wahl des Oberlehrers Dr. Heinrich Probst an dem Realgymnasium in Berlin⸗Schmargendorf zum Direktor der Vereinigten Landwirtschafts⸗ und Realschule in Marggrabowa durch das Staatsministerium bestätigt worden.

Ju sti zministerium.

Dem Oberstaatsanwalt, Geheimen Oberjustizrat von Pritt⸗ witz und Gaffron in Naumburg a. S. und dem Amts⸗ gerichtsrat Feldmann in Nienburg ist die nachgesuchte Dienst⸗ entlassung mit Pension erteilt.

Der Staatsanwalt Kling sporn bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts in Breslau ist an die Oberstaatsanwaltschaft daselbst versetzt.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: Justizrat Reitz bei dem Amtsgericht in Herne, Dr. Jacoby in Bartenstein bei dem Landgericht in Lyck und Bibo bei dem Amtsgericht in Posen.

Mit der Löschung des Justizrats Reitz in Herne in der Rechtsanwaltsliste ist zugleich sein Amt als Notar erloschen.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der

Rechtsanwalt Bibo aus Posen bei dem Amtsgericht in

Bentschen, der Gerichtsassessor Dr. Paul Möller bei dem Amtsgericht und der Kammer für Handelssachen in Barmen sowie bei dem Landgericht in Elberfeld und der frühere 6 Dr. Thoß bei dem Amtsgericht in Frank⸗ urt a. M.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts. angelegenheiten.

Der ordentliche Professor Dr. Karl Kißkalt ist in gleicher Eigenschaft in die medizinische Fakultät der Universität in Kiel versetzt worden.

Ministerium des Innern.

Der Oberregierungsrat Dr. Hoff mann ist dem Regierungs⸗ präsidenten in Düsseldorf zugeteilt worden.

Die Diphtherie-Heilsera mit den Kontrollnummern:

1626 bis 1647 einschließlich, geschrieben: „Eintausendsechtz⸗

hundertsechsundzwanzig bis eintausendsechshundert⸗ siebenundvierzig“, aus den Höchster Farbwerken,

1

326 bis 328 einschließlich, geschrieben: „Dreihundertsechsund⸗ zwanzig bis hreihundertacht und zwanzig, aus der Merckschen Fabrik in Darmstadt, .

388 und 389 und 391 bis 394 einschließlich, geschrieben: „Dreihundertachtundachtzig und dreihundertneunund⸗ achtzig und dreihunderteinundneunzig bis dreihundert— vierundneunzig“, aus dem Serumlaboratorium Ruete⸗ Enoch in Hamburg,

1UI6 bis 119 einschließlich, geschrieben: „Einhundertsechzehn bis einhundertneunzehn“, aus dem Sächsischen Serum⸗ werk in Dresden .

sind, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung usw. eingezogen sind, vom 1. Oktober 1916 ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung bestimmt.

Die Tetanus⸗-⸗Sera mit den Kontrollnummern: As bis 286, geschrieben: „Zweihundertachtundsiebzig bis zweihundertsechsundachtzig“, einschließlich aus den Höchster Farbwerken, sowie mit den Kontrollnummern: 99 und 100, geschrieben: „Neunundneunzig und einhundert“, aus den Behringwerken in Marburg sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer vom 1. Ol⸗ tober 1916 ab zur Einziehung bestimmt.

Bekanntmachung.

Das unterm 25. Mal d. J. gegen den Landwirt Gu stav Krüger hier, Hospitalstr. 1, erlassene Verbot des Handels mit Futtermitteln haben wir heute aufgehoben.

Finsterwalde, den 10. September 1916.

Die Poltzeiverwaltung. J. V.: A. Schultz.

Bekanntmachung.

Den Inhabern der Firma H. Wolterkessen in Münntg⸗ büren und dem Kötter Gerhard Hörtemsller in Berge wird auf Grund der Bundesratsbekanntmachung, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603 der Handel mit Eiern und Butter unter⸗ fagt. Gleichzeitig werden den Genannten die Kosten der Bekannt- machung auferlegt.

Lingen, den 31. August 1916.

Der Landrat. von Lympius.

Bekanntmachung.

Der Frau Wwe. Leonhard von Geldern, Paula geb. Falk, in Cöln, Hobestraße 152, wohnhaft, und der Firma Josef von Geldern dortselbtt ist auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sey tember 1915 der Handel mit Schuhwaren jeglicher Art untersagt worden.

Cöln, den 5. September 1916.

Der Obeibürgermeister. J. V.: Adenauer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 21

der Preußischen Gesetzsam mlung enthält unter Nr. 11 533 eine Verordnung, betreffend den Erwerb von

Reichskriegsanleihe für Stiftungen, standesherrliche Hausgüter, Familienfideikommisse, Lehen und Stammgüter, vom 14. Sep⸗ tember 1916. 3 . Berlin W. 9, den 16. September 1916. Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Angekommen: Seine Exzellenz der Staatsminister und Minister für Handel und Gewerbe Dr. Sydow.

Nichtamtliches.

Dentsches Reich.

Prenßen. Berlin, 18. September 1916.

Der Präsident des Königlichen Landeswasseramts Dr. Holtz ist vom Urlaub zurückgekehrt.

Der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ zufolge hat der Königlich schwedische Gesandte hier mitgeteilt, daß die früher abgegebene Neutralitätserklärung der schwedischen Regierung fortdauernd in Geltung ist.

Von den Gesandten der norbischen Staaten ist im Aus⸗ wärtigen Amt eine gleichlautende Erklärung abgegeben worden, in der die Ziele der in Kristiania am 19. bis 22. September stattfindenden Konferenz, wie folgt, umschrieben werden:

Die Zusammenkunft ist als ein neuer Ausdruck für den Wunsch der nordischen Reiche anzusehen, für die . ihrer Rechte und Interessen als neutrale Staaten gemeinschastlsch zu wirken, e. 6 unter Aufrechterhaltung einer loyalen und unparteiischen

eutralltãt.

Der bisherige Kaiserliche Gesandte in Bukarest Freiherr von dem Bussche ist in Begleitung der Gesandtschafts⸗ beamten und der Kaiserlichen Konsuln in Rumänien sowie einer größeren Anzahl von Reichsangehörigen, wie „W. T. B.“ meldet, vorgestern abend wohlbehalten in Hapa⸗ randa eingetroffen. Vom 8. bis 15. September ist der Zug auf Veranlassung der rumänischen Regierung in Uleaborg fest⸗ gehalten worden, weil die rumänische Regierung annahm, daß den rumänischen Gesandten in Berlin, Wien, Sofia und Konstantinopel Annahme beruhte auf einem Irrtum; denn ganz im Gegenteil hatte die Kaiserliche Regierung es sich angelegen sein lassen, auf Wunsch der Regierungen der mit uns verbündeten Staaten den rumänischen Gesandten aus den drei Hauptstädten ihrerseits einen Sonderzug von Tetschen nach Saßnitz zur Verfügung zu stellen, wo sie bereits eingetroffen sind und von wo aus sie die Weiterreise nach Schweden in Begleitung der rumänischen Herren aus Berlin anzutreten gedenken. Der hiesige rumänische Gesandte Beldi man beabsichtigt übrigens, wie das genannte Telegraphenbureau hört, sich zunächst nicht nach Schweden, sondern nach Dänemark zu begeben.

die freie Abreise verwehrt werde. Diese

Durch Verordnung des Kriegsernährungsamts war für ö d rei 5300 * yt. Vom 1. ember 1 ab ist er auf 230 66 ermäßigt. Wie „W. T. 1 326

soll dieser Prels 3 st bestehen bleiben. Der Zeitpunkt der endgültigen Preisfestsetzung blelbt vorbehalten. 26 ;

Verschiedene Vorkommnisse geben dem Kriegsausschuß für Oele und Fette Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß laut Entscheidung des Reichsamts des Innern alle aus Fisch⸗ lebern gewonnenen Mengen Tran auf Grund der Bundesratsverordnung vom 25. Mai 1916 an den Kriegs⸗ ausschuß für Oele und Fette abzuliefern sind. Zuwiderhand—⸗ lungen werden auf Grund der angezogenen Bundesratsverord— nung mit Geldstrafe bis zu 10 00 s oder Gefängnis bis zu 6 Monaten geahndet.

Im Interesse der Oel⸗ und Fettversorgung Deutschlands ist es von hervorragender Wichtigkeit, daß in diesem Jahre sämtliche Mohn- und Sonnenblumen entkernt und an den Kriegsausschuß für Oele und Fette abgeliefert werden. Es wird vom Kriegsausschuß durch „W. T. B.“ darauf hin— gewiesen, daß sich die Eisenbahnverwaltungen in anerkennens— werter Weise dazu bereit erklärt haben, die Güterabfertigungs⸗ stellen anzuweisen, Sonnenblumen in von Beimengseln ge— reinigtem Zustande in beliebigen Mengen und ferner Mohn in Mengen his zu 50 Kilo anzunehmen. Die Güterabfertigungs⸗ stellen zahlen für Sonnenblumenkerne 45 Pfennig das Kllo und für Mohnkörner 85 Pfennig das Kilo.

Ueber die Frage der „Pensionsschweine“ bestehen in der Oeffentlichkeit noch immer Unklarheiten. Das Kriegsernäh⸗ rungsamt weist durch ‚W. T. B.“ nochmals darauf hin, daß Hausschlachtungen bereits nach der vor Errichtung des Kriegs— ernährungsamts erlassenen Bekanntmachung des Bundesrats vom 28. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 195) 5 6 Abs. 2 nur dann gestattet sind, wenn der Besitzer das Tier in seiner Wirtschaft mindestens 6 Wochen gehalten hat. Diese Elnschränkung ist durch die Verordnung vom 21. August 1916 nicht verschärft, sondern in 8 9 nur insofern erleichtert worden, als Hausschlachtungen auch dann gestattet werden sollen, wenn mehrere Besitzer ein Tier gemeinsam für den eigenen Verbrauch im gemeinsamen Haushalt (Stall) mästen. Tun sich also eine Anzahl städtischer Familien zusammen, um mit Hilfe ihrer Haushaltsabfälle ein oder mehrere Schweine zu mästen, so genießen sie mit Recht die Vorteile des Selbst⸗ versorgers.

Dem Sinn der ganzen Verordnung würde es dagegen völlig widersprechen, wollte man, wie das manche fordern, als Mãster und Selbstversorger auch solche Personen an⸗ erkennen, die selbst weder einen Stall haben, noch in der Lage sind zu mästen, aber wohlhabend genug sind, um dem wirk⸗ lichen Mäster so viel Geld zu zahlen oder Futter für ihn zu kaufen, daß er eines seiner Schweine, statt es der Allgemein⸗ heit zuzuführen, dem „Pensionsschweinebesitzer“ überweist. Würde der Vorteil, der dem Selbsterzeuger als Lohn feiner Mühen zugedacht wird, diesem „Pensionsschweinebesitzer“ auch zufallen, so würde der Fall eintreten, daß eine große Zahl von Schweinen durch Verträge aller Art einzelnen gesichert würde, während die große Masse der Verbraucher, insbesondere die Minderbemittelten, leer ausgingen und womöglich gar der Heeresbedarf gefährdet würde.

Ein im Monat Juni erfolgter Hinweis auf die Möglich⸗ keit des Weiterverkaufs von Putzlappen usw. ist vielfach falsch ausgelegt worden.

Deshalb wird nochmals durch „W. T. B.“ darauf hin—

gewiesen, daß wohl das Putzen mit Putzlappen sowie ihr Waschen oder sonstiges Reinigen erlaubt sind, jedoch jeder Weiterverkauf von Putzlappen sowohl an Firmen, die sie zu Putzzwecken gebrauchen, wie an Firmen, die sie be⸗ arbeiten, nur gegen Freigabeschein gestattet ist. Der Antrag auf Erteilung dieses Freigabescheines, den in jedem Falle der Verbraucher bezw. Bearbeiter einzureichen hat, ist unter Zerücksichtigung der Anordnungen des bei der Kriegs⸗ Rohstoff⸗Abteilung des Königlich preußischen Kriegsministeriums, Sektion W. IV. L. P. in Berlin SW. 48 (Verl. Hedemann⸗ straße 9 / 10) erhältlichen Merkblattes für Freigabeanträge von Lumpen bei dieser Stelle einzureichen.

Durch Erlaß vom 21. August d. J. haben die Herren Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und der Finanzen die Königliche Seehandlung (Preußische Staats bank) als Einlösungsstelle für Zinsscheine und ver⸗ loste Stücke der Preußischen Rentenbriefe eingesetzt.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ liegen die Ausgaben 1161 und 1162 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die Liste7 der aus England zurück⸗ gekehrten preußischen Austauschgefangenen, die 636. preußische, die 330. sächsische und die 464. württembergische Verlustliste.

Bayern.

Seine Majestät der König hat der „Korrespondenz Hoffmann“ zufolge den zum Präsidenten der Regierung von Oberfranken ernannten Staatsrat von Stroeßenreuther vom 1. Oktober an von der Funktion eines stellvertretenden Bevollmächtigten Bayerns zum Bundesrath enthoben und zugleich zu stellvertretenden Bevollmächtigten Bayerns zum Bundesrat den Ministerialdirektor im Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern von Meinel und den Ministerialdirektor im Staatsministerium des Innern Dr. Huber ernannt. Die Bestellung eines Beamten des Ministeriums des Aeußern zum stellvertretenden Bundesrats⸗ bevollmächtigten ist ein Novum; bisher sind die in die r ständigkeit des Ministeriums des Aeußern fallenden Interessen von Industrie, Gewerbe und Handel beim Bundesrate, soweit sie nicht durch die Gesandtschaft in Berlin wahrgengmmen werden konnten, von dem aus dem Ressort des Innern bestellten Bundesratsbevollmächtigten zugleich vertreten worden. Der Umfang der dienstlichen Aufgaben, die der Gesandtschaft

in Berlin und den bayerischen stellvertretenden Bundesrats⸗ bevollmächtigten in Berlin obliegen, ist aber derart ge⸗ ar daß eine Vermehrung der Jahl der bayerischen telloerttetenden Bevollmächtigten unabweisbar etschien. Hierzu kommt, daß die durch die Kriegswirtschaft bedingten Verhältnisse und die Vorbereitung für die Ueberleilung der Industrie in die Friedenswirtschaft eine besondere und un— mittelbare Vertretung der einschlägigen bayerlschen Inter⸗ essen beim Bundesrat und bei den Reichsbehörden sehr er⸗ wünscht machen. Aehnliche Erwägungen haben auch die sächsische Regierung vor kurzem veranlaßt, einen neuen Bundes⸗ ratsbevollmächtigten mit der Vertretung der sächsischen indu⸗ striellen und Handelsinteressen in Berlin zu beauftragen. Der neuernannte stelloertretende Bundes ratsbevollmächtigte, Mi⸗ nisterialrat Dr. Ludwig Huber wird gleich seinem Vorgänger, Staatsrat von Stroeßenreuther, seinen ständigen Wohnsitz in Berlin nehmen.

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Kriegsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 17. September. (B. T. B.) Kämpfe im Westen und Osten.

. Westlicher Kriegsschauplatz. Bei der

Armee des Generalfeldmarschalls Herzog Albrecht von Württemberg

und auf dem Nordflügel der

Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht hielt die rege Gefechtstätigkeit an.

Die Dauerschlacht an der Somme nimmt ihren Forf⸗ gang. Nördlich des Flusses sind alle Angriffe blutig, zum Teil schon durch Sperrfeuer, ahge schlagen, um kleine Engländernester bei Courcelette, bei Flers und westlich von Lesboeuf wird noch gekämpft. Nördlich von Ovillers errangen wir im Angriff Vorteile. Südlich der Somme kam es zu keinen ausgesprochenen Angriffen. Der Artilleriekampf erfuhr auch hier keine Unterbrechung.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Auf der ganzen Front südlich von Pins k machte sich eine Steigerung der russischeu Feuertätigkeit geltend.

Westlich von Luck griff der Feind Morgens, Mittags und gegen Abend aus der etwa 20 km breiten Linie Zaturey lan der Turyc) —Pustomyty die unter dem Oberbefehl des Generaloberst von Tersztyanski stehenden Truppen des Generals von der Marwitz mit starken Kräften, darunter den beiden Gardekorps, in vielen Wellen an. Restlos und unter den größten zum Teil, wie die Meldungen lauten, „ungeheuren“ Verlusten ist der Stoß gescheitert.

An der Armeefront des Generaloberst von Boehm⸗ Ermolli brachen zwischen dem Sereth und der Strypa nördlich von Zbor ow ebenfalls die stärksten An⸗ griffe auf die deutschen Linien des Generals von Eben vollkommen zusammen.

Front des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl.

Auch an und östlich der Narajowka holte der Feind mit einer starken Stoßgruppe zum Schlage aus. Mehrmals lief er vergebens an. Schließlich drückte er die Front in geringer Tiefe zurück.

Nördlich von Stanislau wurde ein russischer Teilangriff nach kurzem Nahkampf abgeschlagen.

In den Karpathen warf der Gegner vergeblich dichte Sturmkolonnen gegen unsere Stellungen beiderseits der Lu dowa vor; er wurde hier wie an den Grenzhöhen westlich von Schipoth und südwestlich von Dorna Watra aufs blutigste abgewiesen.

In Siebenbürgen fühlen die Rumänen gegen den Kokelabschnitt beiderseits von Oderhellen (Szekely Udvar⸗ hely) vor.

Balkan⸗Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generglfeldmarschalls von Mackensen.

In der Dobrudscha wird die Verfolgung des Feindes fortgesetzt.

Mazedonische Front.

Keine Ereignisse von besonderer Bedeutung. Einzelne feindliche Angriffe an der Mogleng⸗Front und nordwestlich des Tahinos-Sees wurden abgeschlagen. Kavala wurde von See her beschossen.

Der Erste Generalquartiermeister: Ludendorff.

Großes Hauptquartier, 18. September. (W. T. B.) Die Kämpfe in West und Ost dauern an.

Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Die gewaltige Sommeschlacht führte auf 45 km Front von Thiepwpal bis südlich von Vermandovillers zu äußerst erbitterten Kämpfen, die nördlich der Somme zu unseren Gunsten entschieden sind, südlich des Flusses die Aufgabe völlig eingeebneter Stellungsteile zwischen Barleur und Vermandovillers mit den Dörfern Berny und Deniecourt zur Folge hatten. Unsere tapferen Truppen haben glänzende Beweise ihrer unerschütter⸗ lichen Ausdauer und Opferfreudigkeit 8 ganz besonders zeichnete sich das westfälische Infanterieregiment Nr. 13 südlich von Bouchavesnes aus.

Starken feindlichen Luftgeschwadern warfen sich unsere Flieger entgegen und schossen in siegreichen Gefechten 10 Flugzeuge ab.

Heeresgruppe Kronprinz.

Zeitweise lebhafter Feuerlampf im Maas gebiet. Oesilich von Fleury wurden vorgehende feindliche Abteilungen zur Umkehr gezwungen.

Oestlicher Kriegsschauplatz.

Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Westlich von Luck verhinderten wir durch unser wirkungs⸗ volles Sperrfeuer ein erneutes Vorhrechen des Feindes aus seinen Sturmstellungen gegen die Truppen des Generals von der Marwitz. Es kam nur nördlich von Szel wow , schwächlichen Angriff, der leicht abgewiesen wurde.

iele Tausende gefallener Russen bedecken das Kampffeld vom 16. September.

Zwischen dem Sereth und der Strypa endeten die wiederholten russischen Angriffe auf die Gruppe des General von Eben mit einem in gleicher Wr ver⸗ lustreichen völligen Mißerfolge, wie am vorhergehenden Tage.

Front des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl.

In schweren Kämpfen haben sich türkische Truppen, unterstützt durch die ihnen verbündeten Kameraden, westlich der Zlota Lipa der Angriffe des überlegenen Gegners erfolg⸗ reich erweh rt. Eingedrungene feindliche Abteilungen sind wieder geworfen. Deutsche Truppen unter dem Befehl des Generals von Gerok traten beiderseits der Narajowka zum Gegenstoß an, dem die Russen nicht standzuhalten ver⸗ mochten. Wir haben den größten Teil des vorgestern ver⸗ lorenen Bodens wieder in der Hand. Abgesehen von den hohen blutigen Verlusten hat der Feind über 3500 Ge⸗ fangene und 16 Maschinengewehre eingebüßt.

In den Karpathen sind russische Angriffe abgeschlagen.

In Siebenbürgen sind südöstlich von Hötzing (Hatszeg) neue für uns günstige Kämpfe im Gange. Wir nahmen unter anderem 7 Geschütze.

Balkan⸗Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.

Nach dreitägigem Rückzuge vor den verfolgenden ver⸗ bündeten Truppen haben die geschlagenen Russen und Rumänen in einer vorbereiteten Stellung in der allgemeinen Linie Rasova⸗ Cobadinu⸗Tuzla bei neu herangeführten Truppen Auf⸗ nahme gefunden. Deutsche Bataillone sind längs der Donau südlich von Rasova bereits bis zur feindlichen Artillerie durch⸗ an haben 5 Geschütze erbeutet und Gegenangriffe ab⸗ gewiesen.

Mazedonische Front.

Mehrfache vereinzelte Angriffe des Gegners an der Front zwischen dem Prespa⸗See und dem Vardar blieben er⸗ gebnislos.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 16. September. (W. T. B.) Amtlich wird ge⸗

meldet: Oestlicher Krieasschauplatz. Front gegen Rumänien.

Bei Fogaras überschritt ein rumänisches Regiment die Aluta Alt) es wurde zurückgeworfen. Nördlich von Köhalom (Reps) bestanden unsere Sicherungstruppen erfolg⸗ reiche Gefechte. Sonst außer den bereits gestern gemeldeten Kämpfen bei Hatszeg (Hötzing) keine besonderen Ereignisse.

Heeresfront des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl. Am oberen Czarny⸗Czeremosz stellenweise heftiger Infanteriekampf.

Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Die Armee des Generalobersten von Tersztyanszky steht unter schwerem Artilleriefeuer.

Italienischer Kriegsschauplatz.

Die Schlacht an der Karsthochfläche dauert un⸗ unterbrochen mit großer Heftigkeit fort. Wieder waren die von stärkstem Artillerik und Minenfeuer unterstützten Infanterieangriffe der Italiener gegen die ganze Front zwischen der Wippach und dem Meere gerichtet. Am Nordflügel dieses Abschnitts erzielte der Feind geringen Ge⸗ ländegewinn. Hier verläuft unsere Linie mm nahe östlich von San Grado di Merna. Im übrigen blieb die Kampf⸗ front dank der zähen Ausdauer unserer Truppen unverändert. 500 Italiener wurden gefangen genommen, drei Maschinen⸗ gewehre erbeutet.

Nördlich der Wippach dehnte sich der Artilleriekampf auf die meisten Frontteile bis zum Krn aus. Ein östlich von Görz gegen unsere Stellungen südlich des Rosen⸗Tales an⸗ gesetzter Angriff konnte in unserem Feuer nicht Raum ge⸗ winnen.

Auch bei Flitsch ist das Geschützfener sehr lebhaft ge worden.

An der Tiroler Front greift der Gegner den Fassener Kamm an. Vor dem Abschnitt Cima di Cece Colte⸗ rondo gebot unsere Artilleriewirkung der feindlichen Vor⸗ rückung halt. Am Cauriol gelang es Alpini⸗ bteilungen. sich eines Stützpunktes in der Scharte westlich des Gipfels u bemächtigen.

Südöstlicher Kriegsschauplat. Bei unseren Truppen nichts Neues Der Stellvertreter des Chefs des Generalstadeg von Hoefer, Feldmarschalleunant.

Wien, 17. September. (W. T B) Arallich wird derelder: Oestlicher Kriegs schauplak

Südõstlich von Hats zeg (Ootzing] voll hren Donnede r, und deut che Abteilungen e greichta Dar stoß. Sonst an der Front gegen Mam äamen nien dem de sonderer Bedeutung.

An der russischen Frent bat der Dia edern aner lich außergewöhnliche Anstrengungen anf. die Vheda der Der bundeten ins Wanken n dringen. Der Karayf entf ied sich ü derall zu unseren Gunten.