1916 / 226 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Sep 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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Name der Firma: Schenker & Co. bezw. ihre Vertreter.

Bekanntmachung.

Der Firma Eugen Rüdenburg und deren alleinigem In- baber Wilbe lm Alfred Hartwi Arm, in Ham b urg (Kontor Bahnhofsplaß 1, ) ist auf Hrn der Bundesrats verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1910 die fernere Ausöbung des Handels mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bebarfs untersagt worden.

Damburg, den 20. September 1916.

Dle Veyutation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Justus Strandes.

Bekanntmachung.

; ilchhändler Joachim Fischer und seiner Ehefrau, Mathilde Ida Sophie geb. 266 e, 7 rn, Eppen⸗ err. 193, ist der fernere Handel mit Milch untersagt worden. ;

Damburg, den 20. September 1916. Die Deputation für Handel, Schlffahrt und Gewerbe. Ju stus Strandes.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 215 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 5467 eine Bekanntmachung der neuen Fassung der Verordnung über die Regelung des Absatzes von Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabrikation, vom 22. September 1916, und unter

Nr. 5468 eine Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Bekanntmachung über die Einfuhr von Gemüse und Obst vom 13. September 1916, vom 20. September 1916.

Berlin W. 9, den 24 September 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungsrat Paul Matibel, Mitglied der König⸗ lichen ie n n in Berlin, zum Geheimen . rat und vortragenden Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten und den Pfarrer Stolzenbach in Witzenhausen, Regierungs⸗ bezirk Cassel, zum Metropolitan zu ernennen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Sein er Majestät

des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Naumhurg a. S. getroffenen Wahl den Magistratsassessor Dr. Brund Molkentin in Königsberg i. Pr. als besoldeten Beigeordneten (Zweiten Bürgermelster der Stadt Naumburg a. S. für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren bestätigt.

Die anliegenden nach den Beschlüssen des 52. General⸗ Landtages der Ostpreußischen Landschaft zusammen⸗ gestellten Nachträge, nämlich:

a. der II. Nachtrag zur Ostpreußischen Land⸗ schafts ordnung vom 7. Dezember 1891, Ausgabe von 1912, und

b. der J. Nachtrag zu den Abschätzungsgrund⸗ sätzen der Ostpreußischen Landschaft vom 18. Juni 1895, Ausgabe von 1913, werden eren gf, und zwar der II. Nach⸗ trag zur Landschaftsordnung unter folgenden Bedingungen:

1) Von den neuen Absätzen 7 und 8 zu 8 9 (Nr. 2 des Nachtrages) ist Absaß 7 als Absatz 6 und Absatz 8 als Absatz 7 zu 9 .

Der , lbsatz 6 des 8 9 erhält die Be⸗ zeichnung be 8. Ferner ist in der ersten Zeile dieses Absatzes für „Absatz 1—5“ zu setzen: „Absatz 1—7.“

2) In Nr. 16 ist im Eingange für die Worte „folgende Fassung“ zu setzen: „folgenden Zusatz.“

Ferner wird nachstehender Beschluß desselben General⸗ Landtages genehmigt; .

„Die Sstpreußische Landschaft übernimmt die Haftung für die gesamten Verbindlich keiten der Bank der Ostpreußischen Landschaft aus deren Sparbetriebe gegenüber den Spareinlegern. Andererseits hat die Bank mit ,. Anlagen, in denen die Spareinlagen untergebracht sind, nach Maßgabe der vom Verwaltungsrat der Landschaft Sicherheit zu leisten.“

Berlin, den 7. September 1916. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs. Das Staatsministerium. Zugleich für den Justtzminister Freiherr von Schorlemer.

II. Nachtrag *)

zur Ostpreußischen Landschaftsordnung vom 7 Dezember 1891. Ausgabe von 1912. 1) 5§5 6 Abf. 2 erhält folgende Fassung: ;

ag Plenarfollegtum (383 76 ff) ist ermächtiat, auf Antrag der General Landschafts Direktion den Zintsatz der aus zugeben den Pfandbriefe festzusetzen, jedoch dürfen böher als mit 5 vom Hundert verzingliche Pfanzhrtefe nicht ausgegeben werden. ;

Die Ausgabe von Pfandbriefen, die höher als mit 4 vom Hundert verztr glich sind, bedarf der Genehmigung deä Ministers für Landwirt schaft, Domänen und Foisten. . ;

Vite zu 1 und 2 des Bestätigungterlasses gedachten Bedingungen sund aufgenommen. . .

ni zu erlassenden Bestimmungen der

2) 8 9 wird in Abs. 5 n

11 * 2 12 11 ndbrtefüba

Ehe 236.

Grund slũcks be

von neuem, auch die Veryflichtun hatte. ei

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raten gedeckt. Abf. 7. Bel Ablösung des zahlungspflichtigen Darlebeng ist der

für den laufenden Zahlungezeltraum noch nicht entrichtete Quittungs⸗

groschen sofort fälll

g.

Der bie herige Äbsatz 6 erhält die Bezeichnung Absatz 8. Ferner ist in der ersten Zeile dieseg Abfatzes für „Absatz 1— 5“ zu setzen: Absatz 1—7.“ .

3) Folgender S 9a tritt binzu:

236 1. Von sämtlichen Pfandbrlefschuldnern wird von Weih⸗ . . 1916 ab ein Jahregbeltrag von I/io lg. des n r dar 23 in halbsährlichen Raten zusammen mit den Darl = zinsen zu einem Sicherheltsfonds der Landschaft erboben

Abf. 2. Die Erhebung wird eingestellt, sobald dieser Fonds, ab⸗ gesehen vom Tilgung fonds, zusammen mit dem sonstigen Landschafis. vermögen ho /o der gefamten Pfandbriefgversur erreicht hat, wobel der Wert der zum Landschastsvermögen gehörigen Gebäude mit Boden und Inventar nicht mitzurechnen ist.

Abf. 3. Die Einstellung erfolgt auf Antrag der General Land⸗ schaftg Direktion durch das Plenarkollegium.

4 5 21 Abs. 5h erhält folgenden Zusatz:

Unter den gleichen Voraugzsetzungen ist die General ⸗Landschafts⸗ Direktion befugt, die Baurente oder das Erbbaurecht den neuen Pfandbriefedarlehen vorstehen zu lassen, wenn Neubeleihungen auf Grund einer Schätzung nach Fertigstellung der Arbeiterwohnungen stattfinden sollen. ö

5) S 23 erhält folgende Fassung:

Abs. J. Mit Pfandbriefen , sind alle im Land⸗ schaftsbezirke belegenen, dem Betriebe der Landwirtschaft gewidmeten Grundstücke auf ländlicher oder städtischer Feldmark einschließlich der Königlichen Domänen und Forsten, sofern ihr landschaftlich ermutelter Wert mindestens 500 M oder ihr Grundsteuerreinertrag mindestens 5H 4 beträgt. ;

Abs. 3. Jeder Besitzer eines der in 5 146 2 bezeichneten länd. lichen Grundslücke, welcher von dem landschaftlichen Kredite Gebrauch macht, unterwirft sich dadurch ohne weitere ausdrückliche Erklärung den Bestimmungen dieser Landschaftsordnung und übernimmt damit die in 8 14 derselben gedachte Generalgarantte auf sein Gꝛundstüdc.

Abs. 3. Den Beleihungen der Äbsatz 1 bezeichneten städtischen Güter und Ländereien muß die Eintragung der Uebernahme der Generalgarantie im Grundbuche vorangehen.

6) 5 178 Abs. 11 erhält folgenden Zusatz:

Bie Landschaft ist ferner berechtigt, sich jederzeit wegen der von ihr bel der Zwangsverwaltung eines Gutes oder zur Sicherung einer ordnungsmäßigen Wirtschaft ohne Einleitung der Zwangsverwaltung gemäß 5 168 Absatz 5 der Landschaftsordnung gemachten Vorschüsse nebst Zmsen, wegen rückständiger Pfandbriefszinsen, sowie wegen aller ihr in bejug auf das betreffende Gut und dessen Verwaltung er—

, n. e N endlich auch für Rechnung der Bank der ußis Landscha ; . 9 diungen ä den Besitzer gemachten Voꝛsch und Auslagen aus Lem für das Git angesammelten Tilgungsguthaben zu befriedigen.

7) 5 1789 Abs. 12 erhält folgende Fassung:

Abs. 12. Die General Landschafts⸗Direktion kann belm Tode det versicherten Gutgeigentümers und ausnahmswelse auch beim Fällig werden der Versicherungssumme aug anderen Gründen gestatten, daß die versicherte Summe ganz oder teilweise von der Lebengversicherungè⸗ anstalt unmittelbar an die aus dem Versicherungsschein Berechtigten ausgezahlt wird, obne daß die Bedingungen zur Abhebung des Gut⸗ habens am Tilgungsfonds erfüllt werden.

8) 5 180 wird in Abs. 2 wie folgt geändert und erhält nach⸗ stehenden neuen Abs. 5: A Dem letzten Inhaber eines Pfandbriefes wird, wenn

er desfen Vernschtung auf völltg überjeugende Weise dartut, von der

General Landschaftz. Direktion ein anderer Pfandbrief unter neuer Nummer gegen Erstattung der Kosten ausgefertigt. Die zu dem ver⸗ nichteten Pfandbrief gehörigen Zinsscheine sind nebst der Zinsschein⸗ anwelfung vorjulegen. Sie werden bet der gen ff ung des Ersatzpfandhriesg verbrannt. Sind mit dem vernichteten Pfandbrief noch nicht fällige Zinsscheine mit vernichtet, so werden dem neu aus— gefertigten Pfandbrief Zisscheine der laufenden Reihe nur beigegeben, wenn der Bärbetrag der vernichteten Zinsschesne bet der Landschaft hinterlegt wird. Die Auszahlung des hinterlegten Betrages erfolgt

lermingweise unter sinngemäßer Anwendung des 5182 Abs. 2. Wird

der Barbetrag der vernichteten Zinsscheine nicht hinterlegt, so wird dem neu ausgefertigten Pfandbrief nur die Zinsschelnanweisung bei⸗ gegeben. Mit den Zinsscheinen wird wie mit dem hinterlegten Bar- betrage verfahren. Ferlach, General. Landschaftz. Wirektion ist berechtigt, in dem die Neuausfertlgung beschädigter, vernichteter oder anderwett verlorener . sowie in dem die Eistattung des Betrages abhanden ge ommener Zinzscheine betreffenden Verfahren von den Antragstellern w an Eldesstait über die Wahrheit ihrer Angaben zu fordern. 9) § 181 Abs. 2, 4 und h erhalten folgende Faffang: Abs. 2. Um dieses Aufgebot herbeizuführen, muß der angebliche letzte Inhaber der General. LVandschaftg. Direktlon den Zufall, wodurch

der Pfandbrief beschädigt, verloren oder vernichtet worden und daß er .

um diese Zeit wirklich im Besitze desselben gewesen ist, glaubhaft machen. Sind die Zingscheine nicht mit verloren gegangen, so sind sie nebst der Insscheinanwelsung vorzulegen. Die General ⸗Landschafte⸗ Direktion ist berechtigt, die vorgelegten Zinescheine bls zum Erlaß deg Ausschlußurtells einzubehalten. Erfolgt die Giubehaltung, so werden die Zinsscheine oder deren Barwert auf Antrag jedesmal nach Fälligkeit herausgegeben.

ie, 4. Kommt der Pfandbrief binnen 3 Monaten nach Erlaß dieser Bekanntmachung nicht zum Vorschein, so wird der Antragsteller hservon in Kenntnis gesetzt, und es bleibt ihm überlassen, das oͤffent⸗ liche Aufgebot und die Fraftlogerklärung des Pfandbrlefs bei dem zu⸗ ständigen Gericht zu beantragen. Zu diesem Zwecke erteilt ihm dle General Landschaftgz. Direktion eine Bescheinigung des Inhalts, daß die

vörgedachte öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, sich jedoch mit dem

Pfandhrief niemand gemeldet hat.

Abf. b. Für daß gerichtliche Aufgebotsverfahren gelten die all. gemeinen gesetz lichen Besthm mungen, sedoch ist die Belbringung einer Beschetnigung darüber, daß die Zingscheine deg aufgebotenen Pfand⸗ prlesß der General⸗Landschaftg Btrektton von einem anderen als dem Antragsteller nicht vorgelegt sind (6 1011 Abf. 2 Satz 1 der Zivil⸗ prozeßordnung), nicht erforderlich.

10 ö 182 Abs. 2 erhält folgende Faffung:

Avbs. 2. Dle Kraftleterflärung von . und Ilntsschein⸗ anwessungen findet nicht statt, dagegen soll demsenigen, Feng, en 't bon Jinescheinen vor Ablauf der vierjährigen Frist anmeldet

wegen aller von dleser bei Bepfand⸗

P

.

g v Bie g als ver

eter Ilnsscheine kann abgelehnt werden, bereits ein d. Vor jeder Auszahlung kann die General. , ö des Pfandbriess fordern. Ist !

au der Pfandbrief verloren egangen so erfolgt die Auszahlung erst na

Erlaß des Ausschlußurt . 11) §5 191 erhält folgende Fassung: . landschaftlichen Fonds le er in: Fonds,

19 8 1987 AF6s. 24 wird wie folgt verändert. ö. alle Ausfälle, welche e erleldet, sowelt sie nicht aus dem Sscherheitsfonds gedeckt werden können. 13) Der letzte Satz im s 192 Abf. 7 erhält folgende Fassung: 3 i , , m n m ns 1815 eifolgen.

1 132 Ab. 8 , ie. Nr. 2b. 2 ist Er die zehn Jahre zug. a. demnächst mit 3 do in halbfsährlichen Nachtragraten zu verzinsen J 18 Folgend 1823 tritt hinzu: f ö. . . aus den nach 5 Ra von sämtlichen Pfandbriefsschuldnern zu erhebenden Beiträgen geblldet und

n Schuldverschreibungen des Deutschen Reiches oder des Preußischen Zinsen der Anlagewerte fließen dem Fonds zu. ,, r g. , . ritten, welche die La zet. ne? ade können ferner zwecks Zahlung ö . bel einer Kreditanstalt des öffentlichen Rechts benutzt werden. lend le , et feder d ge, wund eee . zwecks Ja 9 ] ü mn zur , n. bel einer Kreditanstalt des öffentlichen Recht benutzt werden. er vorstehende II. Nachtrag zur Osspreußischen Landschafte. nn d vom 7. Dezember 18951 (Ausgabe 1912 2. . . der Be wa n ausgefertigt, daß er mit den Beschlüssen deg ordent⸗ lichen Hz. Generallandtages übereinstimmt.

Königsberg, den J7. Mal 1916. 661

Ostpreußlsche , r a pp.

4

L Nachtrag zu den Abschätzungsgrundsätzen der Ostpreußischen Land- schaft vom 18. Juni 1895, Ausgabe von 1913.

1) 55 Ahs. 1 zu 5 und § 43 zu 5. erhalten folgende Fassung: amtliche Auskünfte in Form einer . ae e n f, her dle auf dem Grundstäcke haftenden Lasten und Abgaben mit Autnahme der Lasten und Abgaben an Kirchen, ulen und Kommunalverbände 2) 8 5 Abs. 1 zu 4 und § 43 zu 3 erhalten folgenden Zusatz: sowie bei Grundstücken über 50 ha eine Klassenzusammenst ellung ** . . r 3 er vorstehende J. Nachtrag zu den gen, zgrundfätzen der Ostpreußischen Landschaft vom 83. Juni 7 (6 ö wird hierdurch mit der Bescheinigung ausgefertigt, daß er mit den Bes lüssen des ordentlichen 52. Generallandtages übereinsti mmt. Könlgsberg, den 17. Mal 1916. ( 59 Ostp reußlsche gJꝗJꝗᷓ app.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten. Dem Metropolitan Sire g in Witzenhausen ist das Metroholitanat der Pfarreitlasse Witzenhausen, Regierungs— bezirk Cassel, übertragen worden.

Königliche Technische Hochschule in Hannover.

Die Vorträge und Uebungen werden in Winter- halbjabr 1916/17 am Dienstag, den 17. Oltober 1916, be⸗ ginnen. ECinschreibungen dazu erfolgen vom 1. big 28. Ol⸗ tober 191. Program me werden vom Skretarlat gegen Ein⸗ sendung von 60 3 in Briefmaken der Deutschen Reichspost porto⸗ fret oder auf Wunsch gegen Nachnahme zugesandt.

Hannover, im September 1916.

Der Rektor der Technlschen Hochschule: Heim.

Bekanntmachung.

Dem Barbier Kurt 2 2 Breitestraße 3, ist der Han del mit Seife, Seifenp ul vern sowle fonstigen fetthaltigen oder fettlosen Waschmitteln wegen Unzuver⸗ lässigkeit gemäß 5 der Bundetzratgverorbnung vom 24 September 1915 untersagt worden.

Breglau, den 7. September 1916. Der Poltzeipräsident. J. V.: Sal mon.

Nichtamtliches.

Den tsches Reich.

Preußen. Berlin, 23. September 1916.

Der Ausschuß des Bundesrats für Justizwesen hielt heute eine Sitzung.

Der chinesische Gesandte Dr. W. W. ö ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Gestern abend ist der bisherige österreichisch⸗ungarische Gesandte in , Graf Czernin mit dem gesamten Per⸗ 3 der Gesandtschaft und zahlreichen 1 der

ukarester hin n g, un ichn, Kolonie hler auf dem Stettiner Bahnhof angekommen, wo er von dem österreichisch⸗ ungarischen Botschafter . zu Hohenlohe, den Herren der Botschaft und des Generglkonsulatz, den hier anwesenden

österreichischungarischen Offigteren, der Beamtenschaft und der . mpf. 97 wurde. . kurzem Aufenthalt wurde die riterreise 6 ien angetreten.

bestärigt.

jeden Gedanken an Frieden bis jetzt

riechische Gesandte hat, wie W. T. B.“ rache 3

*

2

sten

. Entente nicht unterwegs ihrem Vaterlande entzogen oder

für ihre neutralitätstreue Gesinnung und Betätigung gestraft viürden.

Laut amtlicher Mitteilung wird der erste Transport der griechischen Truppen voraussichtlich morgen in Görlitz

enntfreffen.

Die vom Kriegsernährungsamt mit der Durchführung der Iflgumen- un d Aepfel beschlagnghme beauftragte Kriegs⸗ ö. für Obstkonserven und Marmeladen G. m. b. H. nacht durch, W. T. B.“ bekannt, daß wiederholt Uebertretungen der Bedingungen, unter denen die Ausweiskarten erteilt wurden, urch Händler vorgekommen und daß Verladungen von Pflaumen und Aepfeln von Händlern vorgenommen sind, die nicht mit Lugweiskarten versehen sind. Es sind mehreren Händlern bereits zie Ausweigkarten entzogen und Anzeigen erstattet worden. Es wird deshalb dringend empfohlen, sich genau an die er⸗ sasenen Vorschriften zu halten, da jede Uebertretung auf das frengste geahndet wird.

Die hier tagende sozialdemokratische Reichs⸗

lonferenz hat in ihrer vorgestrigen Sitzung, wie „W. T. B.“ melbet, nachstehende, von Dr.

David eingebrachte Ent⸗ schlhkeßung mit 21 gegen 5 Stimmen (die Vertreter der NMinderhett nahmen an der Abstimmung nicht teil) an⸗ genommen:

Die Relchskonferenz der Sozialdemokratischen Partei Deutsch⸗ lands anerkennt die Pflicht der Landegverteidigung. In der Ueber⸗ zeugung, daß nur durch geschlossenes Zusammenstehen in dlesem Kampfe gegen eine Welt von Feinden das Deutsche Reich vor Zerstückelung, por politischer und wirtschaftlicher Knebelung bewahrt werden kann, hat die Sozialdemokratie sich zu Beginn des Krieges in Reih und Glied mit der Gesamthelt des deutschen Volkes gessellt. Noch immer sst dieser Krleg für Deutschland ein Verteidigunge krieg, noch immer gilt eg, schwere Gefahren, die unserem Lande drohen und die die Arbelterschaft nicht zuletzt treffen würden, abzuwehren.

Wir danken unseren Brüdern im Felde, die auf allen Fronten dem Ansturm feindlicher Uebermacht todesmutig Stand halten. Die Sozial⸗ demokratle ist nach wie vor entschlossen, auszuharren in der Verteidi⸗ gung unseres Landes, his die Gegner zu einem Frieden bereit sind, der die politische Unabhängigkeit, die territoriale Unversehrthelt und die wirtschafiliche Entwicklungsfreiheit Deutschlands gewährleistet. Sie welst alle gegen das Deutsche Reich und seine Verbündeten gerichteten Vernichtun gs⸗ und Eroberungsziele der feindlichen Mächte zurück. Eben so entschlossen aber wendet sich die Sozialdemokratie auch gegen die Trelbereien und Forderungen derer, die dem Krleg den Charakter elnes deut schen Eroberunggkrteges gehen wollen. Sie verwirft grund⸗ sätzlich diese Politik und verurteilt sie auch deshalb aufs schärfste, well sie den Widerstand der gegen ung kriegführenden Mächte stärkt, die Bestrebungen der Kröiegstreiber im Auslande fördert und so zur Verlängerung des Krieges beiträgt.

Vie Sojialdemokratie stellt die Wahrnehmung der Interessen und Rechte des eigenen Volkes beim Friedensschluß an die Spitze ihrer Kriegasielfordernngen. Sie fordert aber auch die Beachtung der Lebenstnteressen der anderen Völter in der Ueberzeugung, daß nur ein solcher Friede die Gewähr der Dauer in sich trägt. Die Sozial- demokratie tritt für alles ein, was geeignet ist, die europäischen Staaten auf dem Weg zu einer engeren Rechts⸗, Wirtschafta. und Kultur—⸗ gemeinschaft zu fübren. Das Ideal eines dauernd gesicherten Welt⸗ siledens bleibt der Leltstern ihrer Politik.

Getreu dieser grundsätzlichen Auffassung, hat die r Sozial demokratie ihre n r w,. während des Krieges bekundet und

Die Reichskonferenz bedauert, daß diese Bemühungen bel den Gegnern nicht den erhofften Widerhall gefunden haben. Nicht nur, daß die leitenden Staatsmänner der feindlichen Mächte schroff zurückgewiesen Zerschmetterungs! und Groberungsdrohungen beant- wortet haben, auch die offizlellen Vertreter der französtschen Sozlaldemokraten und der englischen Arbeiterpartei haben sich in dem gleichen frledensfeindlichen Sinne immer wieder aug⸗ gesprochen. Den für die Weigerung eines Zusammenkommeng mit unz angeführten Grund, die deutsche Sozialdemokratie mache sich dadurch daß 1 zu ihrem Lande steht, zur Mitschuldigen an einem angeblichen „‚Ueberfall Deutschlands auf Rußland und Frankreich“, welsen wir mit aller Entichledenheit zurück, denn Deutschland war lasolge der allgemeinen Mobllmachung Rußlands vom 31. Juli 1914 aufs schwerste bedroht.

urchdrungen von der Ueberzeugung, daß die gemeinsamen wirt-

und mit

schaftlichen und kulturellen Interessen der arbeitenden Volkgmasse aller

Under auch in Zukunft den Kampf gegen kapitalistische Ausbeutung und Unterdrückung in enger Fühlungnahme mit einander führen müssen, halten wir den Wiederaufbau einer arbeits. und kampfstarken solialistischen Internationale für notwendig. Die Reichskonferenz hilligt darum das Bestreben der deutschen Parteileitung, die zerrissenen Fäden wieder ju knüpfen.

Indem die deutsche Sozlaldemokratle die Verantwortung für die Verlaͤngerung dieses Krieges mit seinen unermeßlichen Opfern an Nenschenleben und , . denen zuschiebt, die sich einem baldigen Frieden widersetzen, spricht sie die Hoffnung aus, daß in allen be— telligten Ländern ein wachsender Wille der breiten Volksmassen auf Beendigung des furchtbaren Blutvergteßens sich durchsetzt.

Von der deutschen Reglerung aber fordert sie, daß sie unaug—= gesetzt bemüht ist, dem Kriege ein Ende ju machen und dem Volke den langersehnten Frieden wiederzugeben.

Ferner billigte die Reichskonferenz u. a. die Bewilligung , m,. durch die sozialdemokratische Reichstags⸗ raktion.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatganzeigerz ir die Ausgaben 1173 und 1174 der Deutschen Verlu st⸗ listen bei. Sie enthalten die 642. preußische, die 333. sächsische und die 467. württembergische Verlustliste.

(Fortsetzung in der Erslen Beilage.)

ch

lten,

gKrlegsnahrihten. Großes Hauptquartier, 21. September. (WB. T. V)

Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Die Dauerschlacht an der Somme ist wieder in vollem Gange. Der Artilleriekampf ist zwischen der Anere und der Som me von selten erreichter Heftigkeit. Nächtliche Vorstöße bei Courcelette, Rancourt und

ouchavesnes sind mißlungen.

Heeresgruppe Kronprinz.

Im Maasgebiet nahm die Feuertätigkeit links des Flusses und in einzelnen Abschnitten rechts desselben 7

Auf der ganzen Front rege Fliegertätigkeit mit zahlreichen für ung günstigen Luftkämpfen in unseren und jenseits der feindlichen Linien. Wir haben 24 Flugzeuge abgeschossen, davon 20 an der Somme. Bberleutnant Buddecke, die Leutnants Wintgens und Hoöehndorf Fier, sich besonders aus. Unser Verlu st beträgt

ugzeuge.

Am 22. September spät Abends wurde durch Bomben⸗ abwurf auf Mannheim eine Person getötet und einiger Sachschaden angerichtet. Bei mehrfachen feindlichen Flieger⸗ angriffen auf das rückwärtige Gelände unserer Front wurden u. a. in Lille 6 Bürger getötet und 12 Häuser be⸗

schädigt.

Fi unserer Luftschiffe hat in der Nacht zum 22. Sep⸗ e rf. englische Militäranlagen bei Boulogne an⸗ gegriffen.

Oestlicher Kriegsschauplatz Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Mit starken Massen griffen die Russen fünfmal zwischen Sereth und Strypa nördlich von g erneut an. Bei Manajow drang der Gegner ein. Er wurde im Gegenangriff wieder geworfen und ließ über 700 Ge⸗ e n und 7 Maschinengewehre in unserer Hand. Weiter üdlich brachen alle Angriffe mit schweren Verlusten vor unserer Linie zusammen.

Front des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl.

In den Karpath en gewannen wir zwischen der Lu do wa und Baba Ludowa, sowie am Osthange der Cimbroslawa in früheren Gefechten eingebüßte Teile unserer Stellung im Angriff zurück. Nordöstlich von Kirlibaba sind hartnäckige Kämpfe im Gange.

Kriegsschauplatz in Siebenbürgen.

Am Vulkan⸗Paß und westlich davon wurden mehrere rumänische Angriffe abgeschlagen.

Balkankriegsschauplatz.

Keine Ereignisse von besonderer Bedeutung. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Großes Hauptquartier; 25. September. West licher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Der gewaltige Artilleriekampf zwischen Anere und Somme dauert an. Feindliche Teilvorstöße gegen den Abschnitt Combles Rancourt und bei Bouchavesnes mißlangen.

(W. T. B.)

Heeresgruppe Kronprinz. Am 23. September wurden am Werk Thiaumont schwächliche, gestern nordöstlich der Feste Souville starke französische Handgranatenangriffe abgewiesen.

In den zahlreichen Luftkämpfen des gestrigen Tages haben wir neun Flugzeuge abgeschossen, unsere Abwehr⸗ geschütze holten in den letzten Tagen vier Flieger herunter.

Durch feindlichen Bombenabwurf auf Lens wurden sechs Bürger getötet, achtundzwanzig schwer verletzt. Einem Fliegerangriff auf die Gegend von Essen fiel gestern nachmittag ein Kind zum Opfer, andere wurden verletzt. Der Sachschaden ist bedeutungslos.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Die am 23. September durch sofortigen Gegenstoß wieder⸗ eroberte Stellung bei Manajow wurde gegen erneute starke russische Angriffe behauptet.

Front des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl.

Zwischen der Zlota Lipa und der Narajowka haben die Russen vergebens die Stellungen der türkischen Truppen angegriffen. Eingedrungene Teile wurden durch Gegenstoß geworfen. 142 Gefangene wurden eingebracht.

Im Ludowa⸗Abschnitt (Karpathen) russische Angriffe abgeschlagen. ;

sind abermals

Kriegsschauplatz in Siebenbürgen.

Rumänische Vorstöße zwischen dem Szurduka⸗ und Vulkan⸗Paß sind gescheitert. .

Balkan⸗Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen. Für die verbündeten Truppen erfolgreiche Käm üdlich der Linie Cobabinu. Togt aisan ö . Die Festung Bukarest wurde durch eins unserer Luftsch iffe bombardiert.

Maze donische Front am 23. September.

Kleine Gefechte bei Flo ring. Wiederholte starke serbische Angriffe gegen den Kajm alcalan sind zusammengebrochen. An der Struma wurden in breiter Front vorgehende schwächere englische Abteilungen abgewiesen.

Der Erste Generalquartiermeister. ; Ludendorff.

Desterreichisch⸗ ungarischer Bericht. Wien, 25. September. (W. T. B) Amtlich wird gemeldet:

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N Szeb dn ö

und 52

en 3 O von Holezm

Erzherzog Carl.

An der Dreiländerecke südlich von Dorna Watrg warfen wir rumänische Abteilungen durch Gegenstoß. Sonst wurde nur südwestlich des Gestütes von Luczina und im Ludova⸗Gebiet stärker gekämpft.

Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Aus dem Bereich der Armee des Generalobersten von Boehm⸗Ermolli ist nachträglich gemeldet, daß am 19. Sep⸗ tember ein österreichisch⸗ ungarischer Kampfflieger zwei Flug⸗ zeuge abgeschossen hat.

Bei der Armee des Generalobersten von Tersztyansky ruhte von Geschützfeuer abgesehen seit gestern vormittag der Kampf.

Italienischer Kriegsschauplatz.

Auf der Karsthoch fläche wurden mehrere Annäherungs⸗ versuche des Gegners abgewiesen.

An der Dolomitenfront scheiterte ein feindlicher Nacht⸗ angriff auf unsere Stellungen am Hange des Monte Sief.

Nördlich Arsiero sprengten unsere Truppen heute 6 den am 24. Juli von den Italienern besetzten Gipfel

es Monte Cimone in die Luft und nahmen dabei

13 Offiziere, 378 Mann gefangen.

Ein Geschwader feindlicher Seeflugzeuge warf bei der Punta Salvore (südwestlich von Pirano) wirkungslos Bomben ab.

Südöstlicher Kriegsschauplatz. Bei den K. und K. Truppen nichts von Belang.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Wien, 24. September. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Destlicher Kriegsschauplatz. Front gegen Rumänien.

Im Bereich des Vulkan⸗-Passes wurden rumänische Vorstöße abgeschlagen. Bei Nagy Szeben (Hermannstadt) und an der siebenbürgischen Ostfront nichts von Belang.

Heeresfront des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl.

Destlich und nördlich von Kirlibaba setzt der Feind seine Angriffe hartnäckig fort. Oestlich der genannten Stadt wurden seine Massen nach geringen An e,, e, zum Stehen ge⸗ bracht und weitere Vorstöße abgewiesen. Südwestlich des Gestütes Luczina brach auch gestern ein starker russischer An⸗ in 2 14 ö den letzten . ö der Front

er Budapester Honved zusamnien. Im Gehiet der Lud owa wurden dem Feinde die von ihm in den jüngsten 2 errungenen Vorteile wieder 6 . . J Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Zwischen Zborow und dem obersten Sereth trieben die Russen nach tagelanger Artillerievorbereitung gestern erneut starke Kräfte zum Angriff vor. Schon waren mehrere Massen⸗ stürme abgewiesen, als es ihnen Nachmittags nordöstlich von Perepelniki gelang, in unsere Linien einzubrechen. Ein nächtlicher Gegenangriff führte nach erbitterten Kämpfen zu völliger Wiedergewinnung aller Stellungen. Es wurden über 700 Gefangene eingebracht und 7 Maschinengemehre er⸗ beutet. Die blutigen Verluste des Gegners entsprechen seiner gewohnten Kampfweise.

Italienischer Kriegsschauplatz.

Im Südabschnitt der Karsthochfläche kam es zu Nah⸗ kämpfen, in denen unsere Truppen ein Maschinengewehr er⸗ beuteten. An der Fassaner Front wurde ein Angriff eines feindlichen Bataillons gegen unsere Stellungen auf dem Gard inal durch Feuer abgewiesen.

Wie nun festgestellt ist, war die von Oberleutnant Mlaker, ungeachtet seiner Verwundung, vorzüglich geleitete Sprengung des Cimonegipfels von vernichtender Wirkung. Eine italienische Kompagnie wurde ganz ver⸗ schüttet. Abteilungen des Infanterieregiments Nr. 59 faßten die übrigen Teile der überraschten Besatzung in Flanke und Rücken. Die Zahl der Gefangenen hat sich auf 427 er⸗ höht, auch wurden zwei Maschinengewehre erbeutet. Der Monte Cimone steht seither unter lebhaftem Feuer der feind⸗ lichen Artillerie. ;

Südöstlicher Kriegsschauplat. In Albanien nichts Neues.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoe fer, Feldmarschallentnant.

Bulgarischer Bericht.

So fia, 28. September. (W. T. B) Amtlicher Seereg⸗ bericht vom 23. September:

Mazedonische Front: Auf der Höhe von Starane⸗ retsch Kaplanina haben wir den Kamm des Gebirges südlich vom Dorfe Pepli im Sturm genommen. Der Feind zog sich in Unordnung zurück und ließ eine große Zahl von Toten und Verwundeten zurück. In der Gegend von Lerin (Floring Ruhe. uf der Höhe ven Kaim akealan heftiges delderseltiges Artilleriefeuer und s . tätigkeit. n , g ale s Unsere Artillerie zerstreute zahlrei nj Westlich vom

Artilleriefeuer.

Wardar