1916 / 228 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Sep 1916 18:00:01 GMT) scan diff

. an die Zugkühe unter Beschränkung auf 1 Gespan

Die Beschlagnahme der Pflaumen und Aepfel

Nichtamtliches

thilde Frei Au von Stengel, geborene Meißner,

Trautwein in Nürnberg, Johanniterschwester Margarete von Trotha

berg, Bayern, Diakonisse Julie Stenull in Nowawes,

keis Teltow, Schwester Anna Sterzing in ine Frau

v Aizt Anna Stiegler in Langenzenn, Bayern, ö Praktische Arft Elia St oeckl, geborene Jerzog, in Moosburg, Frau Justizrat Fanny Streccius, geb. Heck, in Landau, falz. Kriegspflegerin Emilie Strehle in Memmingen, Bayern, Schwester Pmambo Stumpf in Kloster Wallersdorf, an, Frau Gymnasialdirektor Meta Sturm, geborene

ö ch, in Speyer, Bayern, Schwester Anna Sturm fels in stadt, Oberin Annemarie Techel in Eberswalde, Dig—⸗ konisse Beitha Teschner in Danzig, Johanniterschwester Maria von Thadden in Vahnerow, Kreis Greifenberg, verwitwete . Oberlehrer Elise Theill, geborene Tiesler, in Halber⸗ kadt, Fräulein Maria Thomas in Masnz, Schwester Hedwig Töpfer, Vorsteherin des Krankenhauses in Neustettin, Dia—⸗ konisse Minna Traenker in Genthin, Oberschwester Selma in München, Diakonisse Dina Treude

in Gerbstedt, Mansfelder Seekreis, Frau Landrat Marga von Tschirschty und Boegendorff, ge⸗ barene von Rathenow, in Belzig, Frau Kommerzienrat Marie Ullrich, geborene Janson, in Annweiler, Bayern, Qberin Valesca von Unruh in Stettin, Frau Forstrat Therese Unseld, geborene Maier, in Stadt Brückenau, Bayern, Schwester Marmenia Vodermaier in Landshut, ö Emmy Vogel in München, Hilfsschwester Frieda Walter in Potsdam, Oberschwester Ernestlne Warnke in Ludwighafen a. Rhein, Schwester Marie Antoinette Weber in München, Oberschwester Elebeth Weichel in Kalkberge, Kreis Niederbarnim, Schwester Ruth Weidner in Würzburg, Schwester Engelberia Weigert in München, Schwester Anna Weiß in Mannheim, Baden, Hilfsschwester Caroline Freiin von Welser in München, Schwester Maria Wentzel in . Schwester Helene von Werner in Worms, Hessen,

au Kommerzienrat Sabine Weyermann, geborene Sippel, in Bamberg, Bayern, Schwester Hedwig Wiegand in Weimar, Frau Realilätenbesitzer Hedwig Wien in ger in Vilshofen, Bayern, Schwester Marie Willy in Karlsruhe i B., Frau Fabrik— besitzer Berta Wismann, geborene Schenk, in Gollnow, Kreis Naugard, Fräulein Marla Wo lbert in Potsdam, Fräu⸗ lein Erna Wünn in Potsdam, Hofdame Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Wiltrud von Bayern Bertha Freiin von Wulffen in München, Frau Superintendent Käte Wuttke, geborene Petzold, in Berlin⸗Lichtenberg, Prinzessin Marie zu Ysenburg und Büdingen in Büdingen, Hessen, * Geheime Rechnungsrat Friederike Zander, geborene zolst, in Potsdam, Frau Generalmajor Frida Ziethen in Jüterbog, Frau Rentner Marie Zippelius, geborene Pabst, in Nürnbera, Frau Kaufmann Helene Zoller, geborene Lützel, in Neustadt a. Hoardt, Bayern, und Hofdame Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Hildegard von Bayern Helene von Zwehl in München.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: en Geheimen Postrat und vortragenden Rat im Reichs⸗ heimen Oberpostrat, schke zum Regierungsrat und Ver⸗ tungs mitglie eichsdruckerei, die Oberpostinspektoren Schaar in Leipzig, Schrader in Berlin (Reichspostamt, Wendt in Düsseldorf und Werner in Chemnitz zu Posträten und den Regierungsbaumeister, Baurat Friebe in Dortmund Posthaurat zu ernennen und den K Einwächter in Karlsruhe (Baden), Hucke in Danzig, Schaarschmidt in Dresden, Wunderlich in Cassel, den Oberpostkassenbuchhaltern Gropen⸗ ie ßer in Braunschweig, Mihr in Dortmund, Waack in öslin, den Oberpostsekretären Arndt in Berlin, Behm in Stettin, Brieger in Hamburg, Büge in Frankfurt (Main), Dietz in Plauen (Vogtland), Falk und eld in Berlin, Friedrich und Görner in Berlin ee i, Gollinge und Hannemann in Berlin, intz in Cassel, Kanter in Trier, Krickeberg in Char⸗ lottenhurg, Kukulka in Cöln, Mösch ler in Schwedt, Morell in Kreuznach, Peters in Mainz, Thurmann in Elberfeld, Uhlmann in Berlin (Reichspostamt), Vol ger in Vegesack, Wiederhold in Leipzig, Zierach in Hannover, den Ober⸗ telegraphensekretären Eisert in Berlin, Falkenthal in Stettin, Haake in Kiel, Scheffler in Stolp (Bomm), Wolff in Kolberg, den Postmeistern Pitz in Molsheim, Steinhardt in Grünau (Mark) und Vogt in Neustadt (Schwarzwald) den Charakter als Rechnungsrat sowie aus Anlaß des Scheidens aus dem Dienste den Postdirektoren Holz in Bochum und Trenner in Flensburg den Charakter als Geheimer Postrat, dem Oberpostsekretär Rauert in Düsseldorf und dem Obertelegraphensekretär Kaßner in Görlitz den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

zum

Den Posträten Schaar, Schrader, Wendt und Werner sind Postratstellen in Breslau, Frankfurt (Oder), Chemnitz und Gumbinnen übertragen worden.

Bekanntmachung,

betreffend Aus führungsbestimmungen zur Verordnung über Weintrester und Traubenkerne vom 3. August 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 887).

Vom 21. September 1916.

Auf Grund der 85 2. 3, 9 und 12 der Verordnung üher Weintrester und Traubenkerne vom 3. August 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 887) und des 8 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 4067) wird bestimmt:

51 HDausttunk aus Weintrestern (6 11 des Weingesetzes vom 7. April 1909, K, S. 393) darf ohne Erlaubnis nur von Per⸗ sonen hergestellt werden, die zur Weinkelterung Trauben gebaut oder ie , n Die Herste ung darf nur sür den eigenen Wirt— . . , 1. * ä,. aur e ,. durfen Vaustrunk auch für den e rer eder erzeugen. Unberührt bleiben die Vorschriften über die Buchführung im 19 des Weingesetzeg und in den zu seiner Ausführung erlassenen nungen.

rau 2.

bedarf dieser

Wer bei der Weinlelterung Trester gewonnen bat, darf aus ihnen Branntwein für den eigenen Wutschastsbedarf berstellen.

Das Breanen der Trester darf im eigenen Wirischaftsbetrlebe des Trestererzeugers oder für seine Rechnung im Brennereibetrteb eines anderen vorgenommen werden. Winzergenossenschaften dürfen in gleicher Weise Weinttesterbranntwein für den Wirtschaftebedarf ihrer Mitglieder herstellen.

5 4 ;

Wer gewerbamäßig aus Weintrestern Weinstein oder Branntweln berstellen will, bedarf der Eilaubnis des Krieggausschuffes für Ersatz⸗ falter oder der von ihm bezeichneten Stellen.

Der Krlegeausschuß für Ersatzfutter oder die von ihm bezeichneten Stellen können diese Erlaubnis an Bedingungen knüpfen, die mit den Vorschriften der Verordnung über Weintrester und Traubenkerne vom 3. August 1916 nicht in Widerspruch stehen dürfen.

§ 5 Die bei der Tresterverarbeinung verbleibenden Rückstände sind

abzu keltern. Die Verpflichtung der Abkelterung liegt neben dem Brenner

(8 3 Satz 1) dem Brennereibesitzer auch dann ob, wenn er einem andern die Benutzung der Brennerei ohne Entgelt gestattet hat.

56 Die aus Trestern ausgesonderten Traubenkerne sind nach der Aus sonderung zu waschen, vollständig zu trocknen und lufttrocken auf⸗ zube wahren.

57 Gewerbsmäßigen Brennern ist das Aussondern der Traubenkerne aus den Schalen untersagt. Sie haben die Schalen mit den Trauben⸗ kernen gemischt abzultefern.

88

Der Kriegsausschuß für Ersatzfutter kann für die Anfuhr frischer und solcher Trester, aus denen Paugztrunk berettet ist, eine besondere Vergütung zahlen, wenn der Ort, an dem die Trester anfallen oder zu Haugtrunk verarbeitet wurden, mehr als 2 Kilometer von der in einem anderen Gemeindebezirke gelegenen Bahnstation entfernt ist. Ueber die Höhe der Frachtvergütung hat der Krieggzausschuß allgemeine Grundsãätze aufzustellen.

Dir Kriegt autzschuß für Ersatzfutter kann mit e gn, des Kriege ernährungsamts im Einzelfalle höhere als die im 5 9 Abs. 1 der Verordnung vom 3. August 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 887) bestimmten Preise zahlen. ö 80

Der Kriegsausschuß für Ersatzfutter hat für Trester und Trauben kerne, die aus dem Ausland eingeführt und von ihm übernommen werden, einen angemessenen Uebernahmepreis zu zahlen.

Ist der Verkäufer mit dem gebotenen Preise nicht einverstanden, so setzt der auf Grund des 5 4 der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung des Bundegratz über die Einfubr von Futtermitteln, Hilssitoffen und Kunstdünger vom 31. Januar 1916 (Reichs Gesetzbl. S. 71) gebildete Ausschuß den Preis endgültig fest. Der Kriegsaus-« schuß für Ersatzfutter ist von den Sstzungen zu benachrichtigen und befugt, dazu Vertreter ohne Stimmrecht zu entsenden.

5 10 Diese Bestimmungen treten mit dem Tage der Veikündung in Kraft.

Berlin, den 21. September 1916.

Der Präsident des Kriegsernährungsamts. von Batocki.

Bekan ni m a h ung über die Verfütterung von Kartoffeln. Vom 23. September 1916.

Auf Grund des § 5 der Bekanntmachung über die Kar⸗ toffelversorgung vom 26. Juni 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 590) wird folgendes bestimmt:

§1

Kartoffeln und Erjeugnisse ver Kartoffeltrocknerei dürfen nur an Schweine und an Federvieh verfüttert werden.

Kartoffelerzeuger dürfen Kartoffeln, die als Speisekartoffeln oder als Fabrtktartoffeln nicht verwendbar sind, mit Genehmigung ihres Kommunalverbandes auch an andere Tiere ihrer Wirtschaft als an Schweine und an ö. verfüttern, soweit die Verfütterung an Schweine und an Federvieh nicht möglich ist. .

Kartoffelstärke und Kartoffelstärkemehl dürfen nicht verfüttert werden. ö

5 Als Kommunalverband im Sinne des §1 gilt die von der Landegzentralbebörde gemäß § 11 der Bekanntmachung über die Kartoffelversoraung vom 26. Juni 1916 (Reichs⸗Gefetzbl. S. 590) bestimmte Behörde.

53 Wer den Verboten des § 1 juwiderbandelt, wird mit Gefängnis bis ju sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis ju fünfjehnhundert Mark bestraft.

§5 4 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 23. September 1916.

Der Präsident des Kriegsernährungsamts. von Batocki.

Bekanntmachung

über die Gewährung einer außerordentlichen Hafer⸗ zulage während der Herbstfeldbestellung.

Vom 25. September 1916.

Auf Grund der Vorschriften im 8 6 Abs. Za, b der Be⸗ kanntmachung über Hafer aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl S. 811) und des 1 der Bekanntmachun über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Ma 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 402) werden die Landeszentral⸗ behörden ermächtigt, für Gegenden, in denen die Verfütterung von Kartoffeln an Pferde und Rinder üblich war, bei dringendem wirtschaftlichen Bedürfnis zu bestimmen, daß Unter⸗ nehmer landwirtschaftlicher Betriebe in der Zeit zwischen dem 26. September und 15. November 1916 an ihre zur Feldarbeit verwendeten schweren Arbeitspferde, Arbeitsochsen oder Zugkühe neben den durch die Bekanntmachungen vom 1 mn n

r ? g d. September 1916

(Reichs⸗Gesetzbl. S. 939) ĩ IJeichs Gesezbs S 59 und vom 15. September 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1045) bewilligten noch folgende weitere Hafer⸗ mengen aus ihren Vorräten verfüttern dürfen: a. an die schweren Arbeitspferde 3 Pfund für den Tag oder 116 Zentner für den ganzen ien b. an die Arbeitsochsen 11½ 4 r den Tag oder

und 3/e Zentner für den ganzen Zeitraum,

und vorbehaltlich der Genehmigung der zuständigen Hehõrde Ii. P für den Tag oder 5a Zentner

Behõrd n Berlin, Der Präsident des Kriegsernährungsamts. J. V.:: Edler von Braun.

Bekanntmachung.

Der Firma S. Arn heim u. Co., ihrer alleinigen Inhaberin Alma ,. rubeim, geb. Böttiger, und deren eneralbevollmächtiaten und Ehemann, dem Kaufmann Samuel Arnheim in Hamburg, Oberaltenallee 76, wird der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf. Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung un— zuverlässiger Personen vom Handel untersagt. Hamburg, am 20. September 1916.

Dle Deputatlon für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Justus Strandes.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 2164 des Reich s⸗Gesetzblatts enthält unter ! Nr. 5469 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungs⸗ bestimmungen zur Verordnung über Weintrester und Trauben⸗ kerne vom 3. August 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 887), vom 21. September 1916, unter ; Nr. 5470 eine Bekanntmachung über die Verfütterung von Kartoffeln, vom 23. September 1916, und unter

Nr. 5471 eine Bekanntmachung Über die Gewährung einer außerordentlichen Haferzulage während der Herbstfeldbestellung, vom 25. September 1916.

Berlin W. 9, den 26. September 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestãt der König haben Allergnädigst geruht: dem freien Standes herrn, Kaiserlichen Geheimen Ober⸗ regierungsrat a. D. Grafen Kund von Hardenberg auf K (Kreis Lebus) die Kammerherrnwürde zu ver— leihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den zu Professoren charakterisierten Oberlehrern der Land— wirtschaftsschulen Kortüm in Dahme, Heyer in Lüding— hausen, Hoepfel und Dr. Teicke in Salzwedel, Dr. Sch effer und Lueg in Kleve und Biedermann in Schivelbein den persönlichen Rang der Räte vierter Klasse zu verleihen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Lehrer, Dipl-Ing. Wilhelm Ring ler an der König lichen Baugewerkschule in Königsberg i. Pr. ist zum Ober—⸗ lehrer ernannt worden.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwang weise Verwaltung 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 556) und 10. März 1916 (RGBl. S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reicht—= kanzlers über den der Ehefrau Anna Schmorl, geb. Füllner, in London aus dem Nachlaß der in Vockenhausen verstorbenen Eheleute Rechnungsrat a. D. Julius Füllner zugefallenen Erb— anteil die Zwangsverwaltung angeordnet. (Verwalter: Kauf— mann Philipp Wolf in Vockenhausen.)

Berlin, den 22. September 1916.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusensky.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts ˖ angelegenheiten.

Der bisherige Prorektor am Lehrerseminar zu Eugkirchen Dr. Aloys Servos ist zum Kreisschulinspektor in Worbis ernannt worden.

Finanzministerium. Das Katasteramt Templin ist zu besetzen.

Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das steuerpflichtige Reineinkommen der Königsberg⸗Cranzen Gisenbahngesellschaft für das Rechnungsjahr 1915/16 140 000 S6 beträgt.

Königsberg Pr., den 26. September 1916.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: von Szymonski.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Adolf von Köntgslöw, bleher zu Wirk, baden, Stiftstrahe 28, ist die Wiederaufnahme des Handelt mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nabrungsmitteln aller Art, gestattet worden.

Wiesbaden, den 18. September 1916. Der Poltzeipräsident. J. V.: Welz.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundegrateverordnung vom 23. September 1915, betre ffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGGl. S. 6603), in Verbindung mit Ilffer 1 der Ausführunggbe stimmungen deg Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1515 habe ich der Firma . Deutsche Gußetisenlöt⸗ G⸗sell⸗ schaft m. b H, Berlin', Bülowstraße 85, und ihrem Geschäfte— führer, dem Kaufmann 6 u stav Ritschel durch Verfügung vom

eutigen Tage den Handel mit Heißkugeln und ähnlichen

betrieb untersagt. Berlin, den 21. September 1916.

Der Pollzeipräsident. J. V.: Heyl.

britischer Unternehmungen, von

mästens von Schweinen zu vermelden.

. wegen Unzuverlaͤssigkeim in bejug auf biesen Handelt⸗

Dent es mei. Pren sten. Berlin, . September 1916.

In der am 25. September unter dem Vorsitz des Slaats— ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. j fer f, ab⸗ gehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aenderungen des Gerichte lostengesetzes, der Gebührenordnung für Rechtsanwälte und der Gebührenordnung für Gerichts vollzieher, die Zustimmung erteilt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll- und Steuerwesen und für Rechnungswesen, die vereinigten Aus— schisse für *. und Steuerwesen und für Handel und Verkehr 6 . Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Zltzungen.

Zum Stellvertreter des Vorsitzenden der Landesfett— stelle, Landrats von Graevenitz, ist der Landrat von Pommer⸗Esche ernannt worden. i Mitgliedern der Landes⸗ settstelle sind der Regierungsrat Dr. Weyermann und der Regierungsassessor 5 von Thielmann bestellt worden.

Als nicht stän ige Mitglieder gehören der Landesfettstelle der Geheime Oberregierungsrat Hagen, der Geheime Re— gierungsrat von Hippel sowie der Landrat Dr. Hage— dorn an.

Einer Mitteilung des, W. T. B.“ zufolge hat der Wali von Beirut a August von dem Führer des feindlichen Geschwaders an der syrischen Küste, dem französischen Kontre⸗ ndmiral Spitz, ein Rundschreiben erhalten, in dem mit- geteilt wird, daß das bloße Setzen einer roten Flagge auf einem verbündeten Kriegsfahrzeug die Aufforderung bedeute, sofort die öffentlichen und alle militärischen Zwecken dienenden Gebäude zu räumen. Erfolge die Räumung nicht sofort oder werde auch nur ein Schuß, sei es auch nur ein Gewehrschuß, aus einem dieser Gebäude gefeuert, so werde die betreffende offene Ortschaft als verteidigt angesehen und ohne Frist bom⸗ bardiert werden.

Besser als durch dieses Rundschreiben kann die Heuchelei Englands und seiner Verbündeten nicht gekennzeichnet werden. Als die deutsche Flotte Befestigungsanlagen an der englischen Ostküste erfolgreich beschoß, wurde dies als völkerrecht widrig gescholten, und es wurde der Versuch gemacht, die deutsche Flotte vor aller Welt als barbarisch zu brand— marken. Dort aber an der syrischen Küste, wo sie unter sich allein zu sein glauben, lassen die Verbündeten die Maske fallen und drohen offen an, nichtverteidigte Städte in Grund und Boden zu schießen, wenn auch nur aus einem öffentlichen Gebäude derselben ein einziger Gewehrschuß fällt. Die Verbündeten haben es übrigens nicht nur bei ihrer Drohung gelassen. Am 3. September haben fünf feindliche Schiffe Alexandrette beschossen, haben dort u. a. die deutsche alästinabank nach Ansicht der Verbündeten also ein öffent— liches Gebäude oder wohl gar ein Festungswerk teilweise jerstöürt und haben, damit die Ironie nicht fehle, gleich auch das amerikanische Konsulat trotz wehender amerikanischer Flagge mit in Grund und Boden geschossen.

Das Kriegsernährungsamt hat eine Anordnung erlassen, die das Verfüttern von Kartoffeln und Erzeugnissen der Kartoffeltrockne rei für die Zukunft nur noch an Schweine und an Federvieh gestattet. Die Anordnung ist, wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, notwendig geworden, da die kommende Herbstkartoffelernte nach Ansicht aller be— teiligten Stellen sowohl an Ertrag wie an Haltbarkeit zur Deckung des Bedarfs an Speisekartoffeln und an Brot— streckungs material sowie zur Herstellung der für das Heer be⸗ nötigten Spiritusmengen nur ausreicht, wenn das Verfüttern der Kartoffeln soweit als irgend möglich eingeschränkt wird. Die gebotene Einschränkung wurde nicht auf das Verfüttern von Kartoffeln an Schweine und an Federvieh erstreckt, um eine Gefährdung des Aufziehens des Geflügels und des Auf⸗— n ) Die Verfütterungs⸗ beschrãnkung muß sich andererseits auch auf die Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei erstrecken, da sonst durch das Verarbeiten

von Kartoffeln übergroße Mengen als Speisekartoffeln keine

Verwendung finden, sondern getrocknet werden würden. Die als Speisekartoffeln benötigten Mengen würden alsdann nicht mehr vorhanden sein. Als Ersatz für Speisekartoffeln Kartoffel Präpargte, insbesondere Kartoffelflocken, zu verwenden, ist aber ohne schwere Beeinträchtigung der Vollsernährung nicht möglich.

Das Kriegsernährungsamt verkennt nicht, daß die ge⸗ lroffene Anordnung gerade in der jetzigen Zeit für die Landwirte äußerst schwer ertragen werden kann. Für die zur Feldarbeit verwendeten Spanntiere mußte auf die Dauer., der Herbstfeldbestellung unbedingt die Möglich⸗ leit eines Ersatzes für die infolge der Anordnung fehlende Rartoffelfütterung geschaffen werden. Dies ist in der Weise geschehen, daß gleichzeitig mit dem Verfütterungsverbote die Landeszentralbehörden ermächtigt wurden, für Gegenden, in denen die Verfütterung von Kartoffeln an Pferde und Rind— vieh bisher, üblich war, die Bestimmung zu treffen, daß die Landwirte in der Zeit bis 16. November an ihre zur Feld⸗ arbeit verwendeten schweren Arbeitspferde, Arbeitsochsen und Zugkühe neben den diesen allgemein zustehenden Hafermengen noch eine außerordentliche Haferzulage von 3 Pfund täglich

Ki den Pferden und 1 Pfund täßlich bei den Ochsen und

Kühen verfüttern dürfen.

d Der Präsident des Kriegsernährungsamts hat bestimmt, Zuckerrühen zur Verarbeitung auf Rübenfaft mit

Genehmigung der Kriegsrübengesellschaft verwendet und ab⸗

ir werden dürfen. Wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, 1 Anträge von Herstellern von Kübensaft, die Zuckerrüben ierzu erwerben oder verwenden wollen, an die Kriegsrüben⸗ Hl esesschaf zu richten. Das gilt auch für diejenigen Betriebe, . im Jahre weniger als 105 dz Rübenfaft herstellen und eshalb auf Grund der Bekanntmachung vom 6. Juni 1916

von den K zum freien Absatz ihrer Ware er⸗

mnächtigt werden konnten. Auch diese Betriebe bedisrfen zur werbung und zur Verarbeitung von Zuckerrüben der Ge—

nehmigung der Kriegsrübengesellschaft.

hat bislang nicht zu dem gewünschten Erfolge geführt, soda die beabsichtigte baldige , ung der ö. 3. möglich ist. Der Grund ist der, daß in einer 3 von Be⸗ zirken die Ware zurückgehalten wird und die Anlieferung an die mit der Verfügung über das beschlagnahmte Sbst Hanh tragte Kriegsgesellichaft für Obstkonserven und Marmeladen zögernd erfolgt. Da auch der-sestgesetßzte verhältnismäßig hohe Preis nicht dazu geführt hat, die , zu beschleunigen, wird erwogen, die Höchstpreise für Pflaumen in nächster Zeit erheblich herabzusetzen.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsa ers“ liegen die Ausgaben 1177 und 178 der Deutschen * ust⸗ listen bei. Sie enthalten die 14. preußische, die 303. bayerlsche, die 334. sächsische und die 469. württembergische Verlustliste.

Großbritannien und Irland.

Der Hafen von Harwich und einige Nachbarorte mit ihrer Umgegend sind nach einer Meldung des Blattes „Politiken“ für militärisches Gebiet erklärt und für die Schiffahrt und den anderen y, geschlossen worden. Niemand darf das Gebiet betreten und niemand es ohne Paß verlassen. Der Verkehr mit dem Festlande erfolgt von einem nördlicher gelegenen Hafen aus.

Rußland.

Nach einer Meldung der St. Petersburger Telegraphen⸗ Agentur traf der japanische Prinz Kanin als Vertreter des Mikado in Begleitung des e n Georg Michai⸗ lowitsch am 24. d. M. im Kaiserlichen Hauptquartier ein. Bei dem zu Ehren des Prinzen . Frühstück wurden zwischen diesem und dem Kagiser Nikolaus Trinksprüche gewechselt. Nach dem Frühstück besichtigte der Kaiser mit dem Prinzen die ihm und dem Zarewitsch vom Kaiser von Japan übersandten Geschenke. Am Abend reiste der Prinz Kanin nach Kiew ab.

„In einer dem Budget des Ministeriums des Innern für 1917 beigefügten Denkschrift wird auf die unter dem Vorsitz des Unterstaatssekretärs Fürsten Wolkonsky abge⸗ haltenen Konferenz hingewiesen, die sich mit der Aufgabe beschäftigte, die den Polen auferlegten Einschränkungen abzuschaffen. Die Konferenz faßte eine Reihe von be⸗ stimmten Beschlüssen, die in Form eines besonderen Gesetz⸗ entwurfs der Duma vorgelegt werden sollen.

Zur Regelung der Lebensmittelversorgung in Rußland ist der „Berlingske Tidende“ zufolge ein Zentral⸗ komitee gegründet worden, dem Vertreter der Städtever⸗ einigung, der Semstwovereinigung, des Zentralkomitees der Kriegsindustrie, des Handels, der landwirtschaftlichen Ver⸗ eine usw. angehören. In St. Petersburg ist eine große An⸗ zahl von Sonderausschüssen geblldet worden, die sich mit der Herheischaffung von Fleisch, Fisch usw. beschäftigen. Das Zentralkomitee verfügt über ein Kapital von 5 Millionen Rubel, das von verschiedenen Vereinigungen eingezahlt worden ist. Man hat mit diesem Zusammenschluß entsprechende französische Organisationen nachgeahmt.

Im Interesse der Ausdehnung der Anbaufläche und der Sicherstellung einer guten Ernte für das nächste Jahr hat die Regierung beschlossen, das System des Kriegs landbauzwanges für die nicht dienende Land⸗ bevölkerung einschließlich der Frauen einzuführen, wozu in jedem Wilajet und den Bezirken besondere Kommissionen eingesetzt werden sollen.

Der türkisch⸗arabischen Zeitung „El Szhark“ zufolge haben sich neuerdings mehrere, durch den aufständischen früheren Emir von Mekka Hussein unterstützte arabische Stämme, darunter die El Havasim, El Ahame und Sabihe, den türkischen Behörden unterworfen.

Schweden.

Der schwedische Minister des Aeußern Wallenberg empfing in Kristiania nach der Ministerkonferenz einen Ver— treter der „Times“, den er der „Berlingske Tidende“ zufolge ermächtigte, über die Konferenz und die Politik Schwedens folgende Ausführungen zu veröffentlichen:

An der Spitze der Note über die Mintnerton ferenz steht zu lesen: „Die drei Länder sind einig in bezug auf die fortgesetzte Auf⸗ rechterhaltung elner ehrlichen, unpartetltschen Neutralität während des gegenwärtigen Weltkrieges. Ntemand darf weiter daran zweifeln, erklärte der Minister, daß dieses der ernste, aufrichtige Wunsch und das HBestreben der nordischen Reglerungen und Völker ist. Nach der Behandlung zu urtetlen, die den nordischen Reichen von den Kriegführenden zuteil wird, scheint eg indessen heute, als ob diese Neutralität von den Kriegfübrenden nicht ge— schätzt oder nicht gewünscht wird. So denkt jedenfalls dag Volk in unserem Lande; es kann das unbegründet: Meißtrauen nicht ver⸗ steben, das die Kriegführenden zu nach der Auffassung des Volkes rechlZwidrigen Dandlungen veranlaßt, die die Leiden und Entbehrungen unnötig vermehren, denen sich auch ein neutraleg Volk im Kriege unterwerfen muß. Unser Volk versteht sehr wohl, daß die Kileg= führenden mit unerhörten Schwierigkeiten zu kämpfen haben und daß sie gejwungen sind, zu ungewöhnlichen Mitteln zu greifen, um ihr Ziel zu erreichen. Unser Volk ist immer berelt gewesen, und ist es auch noch, sich den unvermeidlichen Folgen der ungewöhnlichen Verhältnisse zu unterwerfen; es kann und will aber nicht verstleben, worum Mißstimmung und Haß unnötig unter Nationen ausgesät werden sollen, die einander nicht be= kriegen und die im Gegenteil stetg in gutem freundschaftlichen Ver= hältnis zu einander gestanden haben. Wir, die wir die Verantwortung für die Politik der nordischen Länder tragen, werden auch weiterhin versuchen, unser Programm aufrecht zu erhalten und unseren gemeln⸗ samen warmen Wänschen, neutral zu verbleiben, zu folgen. Es wäre aber in höchstem Maße wünschengwert, wenn die europäischen Groß mächte, die dieses Programm billigen, es unterstützen und nicht er= schweren und unmöglich machen wollten. Wir begehren nichts Un— bernünftlges, sondern nur weniger Mißtrauen und etwas weniger

Härte. Griechenland.

Die innere politische Lage in Griechenland, die seit Tagen besonderg wegen der Haltung der ventzelistischen Partei verwirrt und unsicher war, hat sich der „Agence d Athenes“ zufolge unerwartet verschlimmert. Alles weise darauf hin, daß die derzeitige Regierung sofort durch eine neue Reglerung des Handelns werhe ersetzt werden.

Der König Konstantin traf gestern vormittag i lichen Palast in Athen ein und entbot sogleich den Minister

denten und den Marineminister zu sich, mit denen er eine

Besprechung halte. Darauf empfiag er den Minister des 5 Aeuß rn. Ein Ministerrat . Abend ein en. opulos

Der Generalstabgchef Mo Konduriotis , Wie das „Reutersche Bureau“

der Admiral meldet, ist Venijelos

e gestern, begleitet von dem Abmiral Kundurtolis, mehreren

höheren Offizieren und Anhängern, auf Kreta angekommen. Dem „Daily Chronicle“ zufolge wird er im Namen seiner An= hänger eine Proklamation erlassen, in der er erklärt, daß er ich an die Spitze der nationalen Bewegung stelle, um die letzte Gelegenheit für Krone und Regierung, sich auf die Seite der Mehrheit der griechischen Nation zu stellen, * benutzen. Eine Entthronungserklärung wird nicht verkündet werben. Venizelos wird auf der ganzen Insel die allgemeine Mobil⸗ machung im Interesse der nationalen Verteidigung an⸗ ordnen. Hierauf wird er Mytilene, Chios und Samos be⸗ suchen, um sich dann nach Saloniki zu begeben. Nach einer Meldung des „Secolo“ hat in Canea eine bewaffnete Voltsversammlung staitgefunden, welche die Solidarität der Kreter mit der revolutionären Bewegung in Saloniki fest⸗ gestellt hat. Die Aufständischen haben die Umgebung von Canen hesetzt, um die Antipenizelisten e verhindern, Nach⸗ richten über die in Canea gefaßten Beschlüsse zu erhalten und

weiterzugeben. Amerika.

Das „Reutersche Bureau“ meldet aus Westerly (Nhode Island), daß der Kapitän eines Schleppdampfers den Befehl erhalten hat, sein Schiff fertig zu machen, um nach der Nähe von Montauk Point zu fahren und ein deutsches Handels⸗ unterseeboot nach New London (Connecticut) zu schleppen. Man glaubt, daß das deutsche U⸗Boot unter Wasser den Einbruch der Dunkelheit abwartet.

Kriegsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 27. September.

Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Die Foörtsetzung der Schlacht nördlich der Somme führte gestern wiederum zu überaus starken Artillerie⸗ und erbitterten Infanteriekämpfen, die spitzvor⸗ springende Ecke von Thiepval ging verloren. Beiderseits von Courcelette gewann der Gegner nach mehrfachen verlust⸗ reichen Rückschlägen schließlich Gelände. Weiter östlich wurde er abgewiesen. Den Erfolg vom 25. September vermochte er abgesehen von der Besetzung des Dorfes Gueudecourt nicht auszunutzen; wir haben seine heftigen Angriffe aus Lesboseufs und aus der Front von Morval bis südlich von Bouchavesnes, zum Teil im Handgemenge, blutig ab⸗ geschlagen.

Südlich der Somme sind französische Handgranaten⸗ angriffe bei Vermandovillers und Chaulnes mißlungen.

(B. T. B.)

Im Luftkampf wurden gestern und vorgestern an der Somme sechs feindliche Flugzeuge, ein weiteres gestern in der Champagne abgeschossen.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Die Lage ist unverändert. Front des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl. Nördlich der Karpathen keine Ereignisse von Bedeutung. Neue Kämpfe im Ludowa⸗Abschnitt sind wiederum mit rm verlustreichen Mißerfolg für die Rusfen geendet.

Kriegsschauplatz in Siebenbürgen. Unser Angriff bei Hermannstadt machte gute Fort⸗

schritte. Balkan⸗Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen. Luftschiff⸗ und Fliegerangriffe wurden wiederholt.

auf Bukare t

Mazedonische Front.

Am 25. September wurden östlich des Prespa⸗Sees weitere Vorteile errungen, östlich von Florina feindliche An⸗ griffe ahgeschlagen.

Gestern stießen die bulgarischen Truppen am Kajmakealan gegen den angriffsbereiten Feind vor, warfen und verfolgten ihn und erbeuteten 2 Geschütze, mehrere Maschinengewehre und Minenwerfer. .

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus New York vom 5. September veröffentlicht die „New York Times“ eine von der „Universal Preß Association“ in New York verbürgte Nachricht, worin sie einen Brief des Mitgliedes des britischen Parlaments, King, anführt, in dem dieser mitteilt, kurz vor dem 16. August habe sich die größte Explosion, von der man je gehört habe, hinter den britischen Linien in Frankreich . Der Verlust an Munition werde auf 25 Millionen Dollar (100 Millionen Mark) geschätzt. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeltung“ ist nach einer Angabe aus amtlicher Quelle in der Lage, hierzu er⸗ läuternd zu bemerken:

Eines der größten englischen Munitionglager wurde in monate langer Arbeit bei Audruieq (16 Em südöstilich Calais) angelegt; Dutzende von Lagerhäusern und Schuppen in den n .

Rampen und Auzladestellen entflanden, in ununterbrochener Folge i , ö um das gewaltige Lager zu ier . men,, 57 .

Alg nach den fländigen Beobachtungen unserer Flieger Bauten beendet und alle ir nn, , n. 2 ig qt der Nacht vom 20. zum 21. Jull der A arif eines unser geschwader mit überwältigendem Erfolg. ganze Munltionglager flog bis zum letzten uppen in die Lu Erdtrichter und wüste Trümmerhaufen den einstigen englischen Hauptmunitionzdepotz. brannten Wohnhaäͤuser, E Lichtbildaufnahmen unserer Flieg erfolgr der Zerstörung keinen Zwe

Giößen, um jangreiche neue Bahnagnlag