1916 / 232 p. 17 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Oct 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Tarif für

eingeschriebene Briefsendungen mit Nachnahme.

Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben.)

Angemein es. Der ,, der Nachnahme ist auf der Aufschriftseite der Sendung in der bei dem ti etrag einer Nachnahme) . Währung in ö..

. Be mmungskend (Spalte Meist

chrift) und Zahlen anzugeben. Das Umrechnungsverhältnis ist wie bei Postaufträgen siehe ame und Adresse des

Tarif

aufträge zur

inziehung von Geldbeträgen. Ferner müssen

. Meistbetrag

aben 2 bteilung H. Post⸗ bsenders in lateinlscher

dem Absender dur

einer Nachnahme

Bestimmungsland Porto

Einschreib⸗

Bemerkungen Bestlmmungsland

gebũhr

Schrift auf der Vorder, oder Rückseite deutlich niedergeschrieben sein. ö gezogene Betrag nach Abzug der tarifmäßigen Postanwelsungsgebühr und der Einziehungsgebühr von 10 Pf. Postanweisung übermittelt.

Im Vereinsverkehr wird der ein⸗

Tegen der Adusndhme im TJTerKeñir nach Bosnien

einer Bemerkungen

Nachnahme

Einschreib⸗ gebühr

Deutschland (Reichspostgeb. Bayern

und Württemberg.... do0 Mark

(Nachnahmen auch auf gewöhn⸗ lichen Briefsendungen zul

Belgien (nur nach den bel den Post⸗ anstalten zu erfragenden Orten im Generalgouvernement in Belgien, Das die am Briefverkehr teilnehmen) . S800 Mark

Porto für die

betreffenden

Bosnien⸗erzegowina . 1000 Kron.

Sendungen.

Chile (nur bestimmte Orte), .. b30 Pesos

Dänemark mit Faröer und Island

(nicht auch Grönland)... 720 Kron.

Dänische Antillen... 1000 Fr.

Wird nur bei karten mit Nachnahme

eingeschrieb. au unfrankiert zu⸗ Nachnahme⸗

send. erhob.)

Zu Deutschland:

Briefe und Post⸗ Luxemburg

20 Pf.

Zu Oesterreich:

S00 Mark Der Nachnahmever⸗

9 Niederlanddddeed . lassig.

kehr nach der Bukowing ist eingestellt und nach

480 Id. —ᷓ 9m Galizien, Dalmatien

Zugleich mit dem Porto wird 10 Pf. Vorzeigegebühr er⸗ hoben.

stimmte Orte)

Niederländisch Guyana (nur be-

und dem Küstenlande bis auf weiteres Be⸗ schränkungen unter⸗ worfen. Nähere Aus⸗

480 Guld.

Uebermittlung des eingezogenen Betrags erfolgt gegen die

Nieder ländisch Indien w te,,

(nur be⸗

kunft erteilen die Post⸗ anstalten.

Lug leich mit dem Porto azird 10 Pf. Tor-

480 Guld. Das

gewöhnliche J

anweisungsgebühr. dRtorwegen

Porto für die

betreffenden

geiqeebiiir erkohen. eher mittlung des

720 Kron.

Tu Bosnienm- Hera e gocoind:

Tugleich mit dem

Oesterreich nebst Liechtenstein

eingezogenen Betrages er / olgt gegen die eo hn

Sendungen ; ( Sendung liche. Postantoeisuñnge-

1000 Kron.

Forto Wird 10 Pf. VorzeiqeqebiiRẽm er- ohen.

Schweden

Jebhii lin.

. 720 Kron. Lu Lugarus

Uehermittlung des einqezoqenen Betras

Schweiz.

Tugleich mit dem Forto mird I0 Pf. Vor- zei quqebiikn erk ohen.

1000 Fr.

er /solst Jeqem die gebn iche Post-

. . Türkei (nur bestimmte Orte). an ie is gs geb hr.

eher mittlung, des eingezoqunen Betraqus er /olgt gegen die geio hin

20090 Piaster

Ungarn

licsie Fostantoei sa &

1000 Kron. gebniisur.

E. Briefe und Käftchen mit Wertangabe.

Allgemeines. Die Wertbriefe müssen zur Zeit offen bei den Postämtern (nicht Postagenturen usw.) eingeliefert werden und dürfen (ausgenommen in Deutschland und im Verkehr mit Bosnien Herzegowina, Dänemark, DOesterreich mit Liechtenstein, Ungarn) nur Wertpapiere (Obligationen, Papiergeld, Zinsscheine usw.) enthalten. Wertkästchen dürfen Schmucksach.en oder kostbare Gegenstände enthalten; dagegen dürfen Briefe oder die Eigenschaft einer Korrespondenz befitzende Angaben, im Umlaufe befindliche Münzen, Banknoten oder auf den Inhaber lau—⸗ tende Wertpapiere, Urkunden, Geschäftspapiere und Gegenstände, deren Einführung oder Umlauf im Bestimmungslande verboten ist, nicht aufgenommen werden. Kurze Angaben über Inhalt und Zweck der

Benennung der Länder

Sendung müssen, soweit sie überhaupt zulässig sind, in deutscher Sprache abgefaßt sein. Wertangabe in der Aufschrift in Buch⸗ staben und Zahlen in der Markwährung auszudrücken. Ausschabungen oder Aenderungen, selbst wenn anerkannt, nicht gestattet. Verlangt Absender Bescheinigung über Zustellung der Wertsendung an den Empfänger, so hat er auf die Sendung „gegen f . we (avis de réception) zu schreiben. Gebühr c gr 20 Pf. Bei Wertbriefen muß zwischen den einzelnen, zur Frankierung verwendeten Freimarken ein Zwischenraum . werden, auch dürfen die Freimarken die Kanten des Umschlags nicht bedecken. Wert- endungen, deren . aus Anfangsbuchstaben besteht oder mit einem Stifte geschrieben ist, sind nicht zulässig Wertbriefe

——

Meistbetrag Porto für Wertkastchen der ö Wertbriefe ertkästchen gebühr für f * sch je 240 Ss Pf. 6

Wertangabe . Pf. Pf.

Wertbriefe und

unterliegen lausgenommen in Deutschland und im Verkehr mit Luxemburg) keiner Gewichtsbeschränkung, für Wertkästchen ist das Meistgewicht auf 1 Kg festgesetzt. Paketkarten sind bei Wert⸗ kästchen nicht erforderlich Ueber die Vorschriften hinsichtlich der Be schaffenheit der Versiegelung ꝛc. der Wert käst chen und der Zahl der beizufügenden Zollinhaltserklärungen erteilen die Postämter Auskunft. Im Verkehr mit einer Anzahl von Ländern j bei Wertkästchen die Zahlung der Zolpbeträge . ö Absender gestattet. Hierüber erteilen die Postanstalten uskunst.

Bemerkungen Eilbestellung zulässig. Nachnahme zulässig. 1 Einführung ausländischer Lotterielose

I) Deutschland (Reichspostgebiet, Bayern und Württemberg) 364.

la) Belgien (nur Wertkästchen nach Antwerpen zulässig) . 2) Bosnien Herzegowina J 3) Bulgarien JJ 4 Däuemark mit Faröer, Grönland, Island

3 Luxemburg 6) Niederlande.

7) Norwegen. 5 .

z n

(Der Geldbriefnerkehr nach der Bukowina ist ein⸗

gestellt und nach Galizien, Dalmatien, Kärnten

und dem Küstenland bis auf weiteres Beschrän⸗

kungen unterworfen. Geldbriefe nach Triest und

nach einer Anzahl Orte in Dalmgtien, im Küsten⸗

lande und in Tirol dürfen zur Zeit keine schrift

lichen Mitteilungen enthalten. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten. )

9) Schweben e 11) Türkei: türkische Postanstalten

J

Allgemeines. Zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt ein besonderes Formular lin deutscher und französischer Sprache) in Anwendung. Auszufüllen ist es mit arabischen Ziffern und mit lateinischen Schriftzeichen ohne Durchstreichungen oder Aenderungen. Für telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten: a. die ge⸗ wöhnliche holte m i , , und erforderlichen Falls die Gebühr

Benennung der Länder

unbeschränkt bis 75 Kilometer 25 3, über 75 Kilo⸗ meter 50 , ohne Unterschied des Gewichts

nur als ö zulãässi

20 000 unbeschränkt

S000 M6 unbeschrãankt

unzulässig

8000 20 000

unbeschränkt unbeschränkt wie für

Einschreibbrief gleichen Gewichts

12 Briefe, 16 Kaͤstchen. 8

unbeschrankt unbeschränkt

Sbbd ) unbeschränkt ö 2 2

C. Postanweisungen. für den Auszahlungsschein, b. die Gebühr für das Telegramm. Wegen der Vorausbezahlung von Eilbestellgeld für telegraphische Post⸗ anweisungen nach Orten ohne Postanstalt erteilen die Postanstalten Auskunft. Bei den in fremder Währung auszustellenden Postanweisungen werden die Hauptbeträge (Franken, Dollars ꝛc.) und die Teilbeträge (Centimen, Cents ꝛc.)

Meistbetrag einer Postanweisung

5 3 für je 300 16, 9 mindestens 10 8

3 über Saßnitz 12 üb. Dänemark. 8

Gebühr (bom Absender zu entrichten)

1) Meistgewicht der Wertbriefe 250 g. Unfrankierte Briefe zulässig mit 10 3 Zuschlag. Für Briefe gegen Rückschein Frankierungszwang. Eilbestellgebühr im Falle der Vorausbezahlung bei Üeber⸗ bringung eines Briefes mit Wertangabe bis 8o6 „6 einschließlich oder von Ablieferungsscheinen über Wertbriefe nach Postorten 25 3, nach Orten ohne Sine n, 60 F. N bis 860 6 (Vorzeige⸗ gebühr 10 8 wird zugleich mit dem Porto erhoben).

la) E; N bis S650 M6. Rückscheine nicht zulässig.

2) Gesamtgehüir mindestens 60 Pf. N bis 1000 Kronen.

boten. R nach Postorten. 3 L verboten. Schriftliche Mitteilungen in Wertbriefen sind verboten. 4) E nur nach Postorten, jedoch mit Ausschluß von Faröer, Grönland, Island. N (ausgenommen nach Grönland) bis 720 Kronen, Wertkästchen nach Grönland, Island nicht zulässig. L verboten. 5) Meistgewicht 2560 g; E; N bis 8o0 AM; L verboten. 6) E; N bis 480 Gulden.

7) RE nach bestimmten Orten; N bis 720 Kronen.

8) GesamtgebiRkr mindéstens 60 Pt. Ez N bis L verboten.

L ver⸗

1000 Kronen.

9) H nach allen Postorten mit Bestellgeld; N bis 720 Kronen.

10) E; N bis 1000 Franken.

11) Nur nach bestimmten Orten. Schriftliche Mitteilungen in Wert⸗ briefen sind verboten.

12) Gesamtgehühr mindestens 60 Pf. E. N bis 1000 Kronen. L ver- beten. Schriftliche Mitteilungen in Wertbriefen sind verboten.

jeder für sich umgerechnet und sich ergebende Bruchteile jedesmal auf volle Pfennig aufwärts abgerundet. Schrift liche Mitteilungen auf dem AÄbschnitt der Postanweisung sind im allgemeinen zulässig; die Ausnahmen sind in den Bemerkungen am

Schlusse angegeben.

Die Ausstellung der Postanweisung hat zu erfolgen in

1) Deutschland (Reichspostgebiet, Bayern, Württemberg) z. k 2a) Bosnien⸗Herzegowina 3) Bulgarien.

) Chile

5) China: Amoi, Futschau,

Swatau, Tientsin, Tschifu, Tschinkiang, Tsinanfu, Weihsien (d. Postanst.).

5) Costa Rica (nur San José). 11

s) Dänemark mit Island und Farßer .

Hankau, Kanton, Nanking, Peking, Schanghai,

S800 S

S00 0 1000 Kronen

20 für je 40 . 20 8 ür je 40 Mo.

20 8 für je 40 4K. 20 8 für je 40 4.

500 Leva

530 Pesos

S00 A S00 p06

20 K für je 160 6. 100 Currency ⸗Dollars

20 8 für je 40 4.

720 Kronen

bis 5 S: 10 3; über 5 100 M: 20 ; über 100 bis 200 M: 30 5; über 200 400 ½Sn : 40 3; über 400 bis 600 M6: 50 3; über 600 M: 60 .

10 für je 20 M; mindestens 20 8.

10 4 für je 20 A; mindestens 20 9.

1) Mark und Pfennig.

2) Mark und Pfennig.

2a) Kronen und Heller (Umrechnungsverhältnis bet den Postanstalten zu erfragen).

3) Leva und Stotinki (Umrechnungsverhaͤltnis bei den Postanstalten zu erfragen).

4) Pesos und Centavos (Goldgeld) (1 Peso Gold 1 ½ 54 9).

5) Mark und Pfennig.

6) Mark und Pfennig.

7) Currency · Bollars und Cents (Umrech⸗ nungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

s) Kronen u. Oere (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

——

1

Benennung der Länder

Meistbetrag einer Postanweisung

Gebühr (hom Absender zu entrichten)

Die Ausstellung der Postanweisung bat zu erfolgen in

9) Dänische Antillen w

10 Geuador (nur nach Guayaquil und Quito).

4 12) Kanalzone von Panama (wie Philippinen). 13 Luxemburg..

19 Niederlande..

15) Niederländische Kolonien (Indien, Guyana). i

17) Oesterreich mit Liechtenstein.

. Auskunft erteilen die Postanstalten)... . 18) Peru . 2 28 2 1 1 e 2 2 2 . a 1 2 16 1 2 2 2

1 .

20). Rußland a) nach allen Orten im Gebiete des Generalgouvernements Warschau

und im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost .....

b) naels allen Grfen dee Ganeralquubernements lblin 21) Salvador 22) Schweden 23) Schweiz .

24) Siam. 25 Türkei

26) Ungarn. ö. . .

AJ ö

28) Vereinigte Staaten von Amerika mit Guam, Hawai), Porto Rico“),

amertlanisch Samoa] ö

s E Eilbestellung zulässig. M Schriftliche Mitteilung auf dem Abschnitt.

Bemerkungen * T Telegraphische Postanweisung zulässig.

bestellbezirk des Aufgabepostorts. General qoubernements in Belqien doi nde Brügge, Gent, Kortrijk, Oudendarde umd JVottfeqem im HEtaphen- gJebiete. M nicht zulässig. Za) E nur nach Postorten. gebühr (25 Pf. )- vom Absender im voraus zu entrichten. F nur im Ortsbestellbezirk. 3) P; M nicht zulässig. Zur Auszahlung wird neben klingender Münze auch Papiergeld verwandt. 4) Nur nach bestimmten Orten. E. 5) Umwandlung in die Landeswährung (mexikanische Dollars und Cents) bei den Bestimmungspostanstalten nach dem Tageskurs. 6) Auszahlung erfolgt in der Landeswährung nach dem Tageskurs. 7) Nur nach bestimmten Orten. Die Aufschrift muß außer dem Namen den Vornamen oder mindestens die Anfangsbuchstaben des oder der Vor— namen oder die Firmenbezeichnung des Empfängers enthalten. Dem Bestimmungsort ist der Name der Provinz hinzuzufügen. 8) E im Orts⸗

Zum Postscheckverkehr wird jedermann zugelassen. Anmel⸗ bungen . Beitritt nehmen die Postanstalten und Postscheckämter entgegen. Auf jedem Konto muß eine Stammeinlage von 50 ½ ge⸗ halten werden. Dem Konto werden die 6.6 Zahlkarte eingezahlten Beträge und die von einem anderen Postscheckkonte überwiesenen Be—⸗ träge gutgeschrieben.

(Der Postanweisungsverkehr nach der Bukomina ist eingestellt und nach Galizien, Dalmatien und dem Küstenlande bis auf weiteres Beschränkungen unterworfen. Nähere

Der Postscheckkunde kann über sein Guthaben,

1000 Franken

200 40 00

800 44

20 8 für je 40 4A.

30 3 für je 20 4. 20 8 für je 40 4.

600 M: 80 8. . 480 Gulden

80 Gulden 20 4 für je 40 4.

720 Kronen

10090 Kronen 2 390 Sol de Plata 2 2

. 100 Dollars

J ur je 40 . 3 für je 40 . ei

2 1 2 *

00 40

10600 Kronen 20 g Iũnr Je 10 6.

S800 720 Kronen 1000 Frank. od. Rappen

00 S 4000 Piaster

1000 Kronen 200 Pesos

20 3 für je a0 . 20 8 für je 40 6.

20 8 für je 40 4.

20 8 für je 40 4. 20 8 für je 40 41.

20 3 für je 140 . 20 8 für je 40 4.

100 Dollars 20 98 für je 40 4.

bestellbezirk, jedoch nicht nach Island und Faröer. T, jedoch telegraphische Beförderung nur nach bestimmten Orten, von da Weiterbeförderung durch

Briefpost. F nach den Faröer nur nach bestimmten Orten. 9) E. 10) Aus⸗ zahlung in der Landeswährung nach dem Tageskurse. Innerhalb desselben I) E (Tarif s. unter A.) T, auch nach dem Orts⸗ und Land⸗ 2) Zulässig nach allen Orten des den Orten 4dalst, 14) E; T nach bestimmten Orten. 15) Nur na Eilbestell⸗

Monats dürfen von einem Absender an denselben Empfänger nicht mehr als 400 M eingezahlt werden. 11) Nur nach best. Orten. Auszahlung in der Landeswährung nach dem Tageskurse von Tegueigalpa. 13) E; L. bestimmten Orten. 16) Nur nach bestimmten Orten. T; Postanweisungen nach kleinen Postorten werden auf telegraphischem Wege nur ij zum nächsten rößeren Postort und von da mit der Post nach dem Bestimmungsort be⸗ er. 17) E; Eilbestellgebühr (25 Pf.) vom Absender im voraus zu entrichten. P. M nach einer Anzahl Orte im Küstenland nicht zulässig. 19) Wie Vereinigte Staaten von Amerika, erster Satz. M nicht zu⸗ lässig. 20 a) Auszahlung in der Landeswährung nach dem Verhältnisse von 150 M 100 Rubel. M nicht zulässig. 20 b) Auszahlung in

der Kronen hrung. M nicht zulässig. 21) Auszahlung in Salvador

nach dem Kurse 4 6 Peso Gold. E nur nach der Hauptstadt San Salvador. 22) H nach allen Postorten mit Bestelldienst. P nach best.

PD. Poftscheckverkehr.

soweit es die Stammeinlage übersteigt, in beliebigen Teilbeträgen durch Ueberweisung auf ein anderes Postscheckkonto oder durch Sched jederzeit verfügen.

Die Gebühren betragen für Einzahlungen mit Zahlkarte bis 256 6... 5 Pf.. darüber hinaus 10 Pf.; e ner, ungen bis zu jedem Betrage 3 Pf.; für Auszablungen durch Scheck f.

bis 100 4: 20 3; über 100-200 ƽ : 30 ; über 200 bis 400 S: 40 83; über 400-600 MS: 66 ; über

für ö 40 M bis New Jork; Gebühr ab New Jork b den Postanstalten zu erfragen.

bis 5 M;: 10 3; über 5 1090 M: 20 ; über 100 nach bis 200 ½υ : 30 3; über 200-400 M: 40 8; über 400-600 S: 50 8; über 600 Æ: 60 8. ,. werden soll. In der ..

9) Fr. und Ct. (Umrechnung verhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

1 Mark und Pfennig.

11) Mark und Pfennig.

13) Mack und Pfennig.

14) und 16 Gulden und Cents (Umrech⸗ nungsberhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

16) Kronen und Oere , , bei den Postanstalten zu erfragen).

17) Kronen und Heller (Umrechnungsverhält⸗ nis bei den Postanstalten zu erfragen).

18) Sol de Plata und Centavos (1 Sol de Plata 2 M 59). 19) Doll. und Cts. (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen). 20 a) Mark und Pfennig. Auf , , Orten ohne Postanstalt ist der Postort anzugeben, von dem der .

auf den Postanweisungen na Generalgouvernement Warschau muß stets der Name des Kreises angegeben werden. 20 P) Kronen und. Heller ( Umrechnungsver- Hältnis bei den Fostanstalten zu er- fragen). 21) Mark und Pfennig. 22) Kronen und Oere a gere lui bei den Postanstalten zu ke e rene. 23) Fr. und Ct. , . inis bei den Postanstalten zu erfragen). 24) Mark und Pfennig. 26) Piaster und Para (Umrechnungsverhältnls bei den Postanstalten zu erfragen). 26) Kronen und Heller (Umrechnungsverhält⸗ nis bei den Postanstalten zu erfragen). 27) Pesos und Centavos (Goldgeld) (1 Peso Gold = 4 M 40 5. 28) Doll. und Cts. Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

Orten. 23) E; T. 24) Nur nach bestimmten Orten. E Auszahlung in der Landeswährung nach dem Tageskurs. 25) Nur nach bestimmten Orten. Zur Auszahlung wird neben klingender Münze auch Papier⸗ eld verwandt. F nur nach bestimmten Orten. 26) E; Eilbestellge⸗ ühr (60 Pf.) vom Absender im voraus zu entrichten. T. M nicht zulässig. 27) Nur nach best. Orten. E. 28) Absender muß angeben: a. in der Aufschrift außer dem Namen den Vornamen oder mindestens die An⸗ fangsbuchstaben des oder der Vornamen oder Bezeichnung der Firma des Empfängers; bei Empfängern weiblichen Geschlechts muß der Vorname ausgeschrieben und Witwe, Frau oder Fräulein hinzugefügt sein; b. auf dem Abschnitte seinen Namen und seine Wohnung; Betrag und Einzahlungstag können angegeben werden. M nicht zulässtg. Dem Bestimmungsort ist der Name des Staats (tate), wenn möglich, auch des Kreises (county) hinzuzufügen.

1 . n,. ) Nur nach Arecibo, Mayaguez, Ponce, San Juan. ) Nur Pago Pago auf Tutuila.

betrag 20 000 16 5 Pf. und außerdem 1 Pf. für je 100 M* des aus zuiahlenden Betrags.

; . 5 fe 8 r . ch e ck kun ĩ e . n e osten bei Verwendung besonderer v e erw vorge⸗ schriebener Ger e ga. 7is⸗ 57 . h ee . ö

HK. Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen.

Allgemeines. Postaufträge . im Vereinsverkehr bis zu 1000 Franken oder dem entsprechenden Betrage der Landeswährung bes Bestimmungslandes ugelasten Lauten die einzulösenden Wert- papiere auf eine abweichende Währung, insbesonder die Währung 9 Aufgabelandess so hat der Auftraggeber den einzuziehenden Be⸗ rag in

geben. von den ,,,, abzuführenden Beträgen zu vermeiden, nach demselben Verhältnisse zu bewirken, welches von den fremden Postanstalten bei der Umwandlung der ein—= eden Beträge in die Währung des Ursprungslandes Post⸗ aufträge jeweilig innegehalten wird. Dieses Umwandlungs⸗ verhältnis ist, soweit es nicht nachstehend in der Spalte „Meistbetrag“ augegeben ist, bei den Postanstalten zu erfragen. Das Postauftragsformular (für den Verkehr na Ländern ein solches mit Vordrug in deutscher und Sprache) besteht aus 2 Teilen (Verzeichnis der Abrechnungsformular). - e g m m e ee eee Benennung der Länder

fremden ranzösischer

Wertpapiere und

(. Meistbetrag . eines Postauftrags

er für die einziehende Verwaltung maßgebenden Währung auf den Papieren hinzuzufügen und im Postauftragsformular anzu⸗

gebühr (siehe folgenden Absatz) dem A Die Umrechnung ist hierbei, um Unterschiede gegenüber den

Beide Teile sind dem Vordruck entsprechend

auszufüllen bei Postaufträgen nach Belgien ist nur der J. Teil auszufüllen und mit den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechsel usw. in verschlossenem Umschlag unter Einschreibung an die ö tanstalt abzusenden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt (na hile an das Postamt in Valparaiso). Der von der Postanstalt eingezogene Be⸗ trag wird abzüglich der e n n, und der Einziehungs · bsender des Postauftrags mittels

ostanweisung übersandt. Postaufträge ohne Anlagen sowie solche mit Briefen als Anlagen sind unzulässig. . Im Ver ieee rn; darf eine und dieselbe Sendung mehrere Wertpapiere enthalten, welche von einer und derselben Postanstalt bei mehreren Zahlungspflichtigen zugunsten eines und desselben Absenders einzuziehen sind. Eine und i , Sendung ö. indes einzuziehende Wertpapiere für höchstens 5 verschiedene Zahlungspflichtige enthalten. Von dem Betrag eines je den ein⸗ gelösten Wertpapiers wird im Vereinsverkehr eine Ein⸗ zie hungs gebühr durch die beauftragte Postverwaltung erhoben. Dem Absender ist gestattet, eine zweite Person zu bezeichnen, an welche der Postauftrag im Falle der Nichteinlösung weiterzugeben ist. Zinsscheine und Dividendenscheine sind im Ver⸗

kehre mit einigen Ländern zugelassen, solche Zins usw. Scheine jedoch, auf welche nur bei Vorlegung der Obligalion usw. selbst 3 geleistet wird, sind vom e n uf ger g, allgemein ausgeschlossen.

Der Postauftragsbrief ist mit der 1a, Einschreiben, a . . . ; ö 6 253 . ,, im Verkehr mit Ländern, in denen die deu rache wenig bekannt ist (Chile 2c.) mit der Aufschrift Recommands, . . Bureau de poste à (Name der Postanstalt) zu ver sehen, im Vereinsverkehr außerdem mit der Angabe des Nameng ꝛc. des Absenders.

Schriftliche Mitteilungen auf dem Formulare, welche sich nicht auf den Postauftrag selbst beziehen, sind unzulässig. 3 5 3 eines Postauftrags kann . Sendung oder einzelne in ihr ent⸗ haltene Wertpapiere zurückziehen sowie irrtümliche Angaben auf dem k berichtigen lassen, solange die Werbpapiere weder eingelöst noch zurück., oder nachgesandt worden sind. Postaufträge müssen frankiert werden. Die Gebühr ist dieselbe wie für einen Einschreibbrief von gleichem Gewicht. Für die Rücksendung

unausführbarer Postaufträge kommt eine Gebühr nicht zur Erhebung.

Benennung Meistbetrag eines Postauftrags

Benennung der Länder

Benennung der Länder

Meistbetrag eines Postauftrags

) Deutschland 00 A 2) Belgien (nur nach Orten im Gebiet des Generalgouverne⸗ ments in Belgien, die am Brief⸗ verkehr mit Deutschland teil⸗ nehmen) S00 Sv

2a) Bosnien⸗Herzegowina.. 1000 Kronen 3) Chite , , es.

ü (66 Pes. 100 M6) 4) Dänemark mit Faröer u. Island (nicht a. Grönland) 720 Kronen

Bemerkungen.

1) Wechselproteste sowie Zins. und Dividendenschelne usw. zu⸗ lässig. Gebühr 35 Pf. ohne ÜUnterschied des Gewichts. Meistgewicht 20 g. Protesterhebung durch Post bis Soo zulässig. Gebühr bei Wechseln bis 500 M einschließlich 1 , bei Wechseln über 560 (. 1L 4 50 Pf., dazu für Rücksendung des protestierten Wechsels nebst Protesturkunde 35 3 (im Ort, und Nachbgrortsverkehr 28 n 2) Wechselproteste sowie Zinsscheine usw. zulässig. Mehrere Quittungen usw. zulässig, jedoch müssen alle Anlagen zur gleich= zeitigen Einziehung von . Zahlungspflichtigen bestlmmt sein.

1000 Franken

5) Dänische Antillen. (125 Franken 100 40)

6) Luxemburg.... 00

Guyana 199 Fl. 168 ,

7) Niederlande, Niederl. x Niederländisch⸗Indien 100 Fl. = 167 60

Indien, Niederl.“ Guyana

480 Gulden

S) Norwegen.... 720 Kronen

2a) Zins⸗ und Dividendenscheine usw, zulässig.

3) Nur nach bestimmten Orten. Postaufträge sind an das Postamt Valparaiso zu adressieren. Zins⸗ und Dividendenscheine zulässig. 4) und h) Zins. und Dividendenscheine usw. zulässig; fremde Lotterie lose, Prämien⸗Schuldverschreibungen und andere m ner r e. derselben Art mit den zugehörigen Zinsscheinen ausgeschlossen. 6) Wechsel⸗ . werden vermittelt. Zins, und Dividendenscheine, abgelaufene

ertpapiere zulässig. ) Na , , und Guygna nur nach bestimmten Orten. 8) Nur nach bestimmten Orten. 9) Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig. 10) Wechselproteste werden vermittelt. Jins⸗ und Dividendenscheine, abgelaufene Wertpapiere zu⸗

) Oesterr. mit Liechtenstein. Der Postauftragsverkehr nach der Bukowina ist ein⸗ 8 und nach Galizien,

almatien und dem Küsten⸗ land bis auf weiteres Be⸗ 1 en unterwor ähere Auskunft ertei die Postanstalten .. 9 . . . 87 ,

1 ranken oder Rappen

12) Ungarn. ö 1000 Kronen. 6.

lässig. 11) Lotterielose und andere auf Lotteriespiel bezügliche Papiere ausgeschlossen. Postaufträge mit Vermerken Zum 2. oder Sofort zum Protest“ zulässig. Postaufträge mit Vermerken „Zur Schuldbetreibung“ werden an , Betreibungsämter weiter . eben. Protestvermerke und der Vermerk „Zur Schuldbetreibung“

1000 Kronen

ud auf die zu protestierenden usw. Anlagen zu setzen. Zing. und ibidendenscheine usw. sind zulässig. 12) Bei Aufträgen na sind Namen mit lateinischen Buchstaben zu schreiben. Zing⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig. ]