1916 / 233 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Oct 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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evangellschen Dißakonissenanstalt in Stuttgart, Dr. Rockwitz, Carl, Geheimer Medizinalrat, Regierungs- und Medizinalrat in Cassel, Roos, Adolf, Rektor in Klötze, Kreis Gardelegen, Rofe, Heinrich, Rendant der Herzoglichen Heil- und Pflege⸗ anstalt in Königslutter, Ro senzweig, Georg, Kommerzienrat in Cassel, Roßdeutsch, Philipp. Dreher in Hönheim, Landkreis Straßburg i. E., Freiherr von Rotenhan, Wolfram, cand phil, Leutnant der Reserve in Berlin, del, Hugo, Professor, Direktor des Königlichen Hof⸗ und Domchors und des Königlichen Opernchors, in Charlottenburg, Schauseil. Max, Direktor der Seeberufsgenossenschaft in Hamburg, Dr. Sch ill, Ernst, Königlich sächsischer General— arzt und stellvertretender Korpsarzt des XII. (I. K. S.) Armee⸗ korps, Dr. Schimmelpfennig, Max, Oberpräsidialrat in Breslau, Schippert, Max, Pfarrer, Vorstand des Karl⸗ Olgakrankenhauses in Stuttgart, Schirmer, Karl, Kanzlei⸗ sekretar beim Oberverwaltungsgericht in Berlin, Schlegel, Carl, Pastor, Direktor des Paul Gerhardtstifts in Berlin, Schlichting, Ewald, Polizeisekretär beim Polizeipräsidium in Herlin, Schlimm, Hermann, Bankier und norwegischer Konsul, Hauptmann der Reserve a. D. in Königsberg i. Pr., Schmidt, Wilhelm, Kreisausschußsekretär in Marienberg, Oberwesterwaldkreis, Schneider, Carl, Rechnungsrat, General⸗ sekretär in Berlin, Schneider, Fritz, Korrespondent bei der Vereinigten Königs- und Laurahütte A. G. Berlin, in Berlin⸗ Lichte felde, Dr. Schoenfeld, Karl, Oberamtmann in Hechingen, Schütz, Walter, Rechnungsrat, Geheimer expe⸗ dierender Sekretär und Kalkulator im Finanzministerium, Schultze, Gustay, Hauswart bei der Ingenieurakademie in Wismar, Schultze, Paul., Superintendent a. D. in Danzig⸗ Langfuhr, Seel, Karl, Rentner in Bitsch Kreis Saargemünd, Selliez, Ludwig, Schuhmachermeister in Saarwerden, Kreis Zabern, Sieg, Waldem gr, Reeder und Kaufmann in Danzig, Frei⸗ herr von Spörcken, Otto, Königlich sächsischer Kammerherr, Major a. D. in Berbisdorf, Bezirk Dresden, Dr. Ste in⸗ meister, Otto, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat, Re⸗ gierungspräsident in Cöln, Stenger, Adolf, Buchdruckerei⸗ besitzer in Erfurt, Stiefenhofer, Hugo, Königlich württem⸗ hergischer Regierungsrat und Oberamtsvorstand in Ravens⸗ burg, Stühm ke, Julius, Kreisausschußsekretär in Meldorf, Kreis Süderdüuihmarschen, Dr. Suermondt, Georg, Landrat in Hindenburg O. Schl., Sußet, Oswald, Königlich württem⸗ bergischer Ob-ramtmann in Backnang, Thelemann, Ernst, Pfarrer in Blomberg, Lippe, Thiel, Johannes, Pfarrer am Zentraldiakonissenhaufe Bethanien in Berlin, Thieme, Paul, Geheimer Seehandlungsrat in Charlottenburg, Dr. Thom se, Friedrich, Landiat in Altena, Tolks dorff, Hugo, Ober⸗ assistent bei der Staatsanwaltschaft in Hamburg, Tottmann, Ludwig, Königlich sächsischer Oberstabsarzt, Referent im Kriegs— ministerium, B. Ucke ley, Alfred, Universitätsprofessor in Königs⸗ berg 1. Pr., Vouttg, Fritz, Kreisausschußsekretär in Gum⸗ binnen, Wachter, Rudolf, Lehrer in Grünberg i. Schl, Walde, Hans, Königlich sächsischer Wirklicher Geheimer Kriegsrat, vortragender Rat im Kriegsministerium, Weichert, August, Kanzleirat, Registrator beim Hauptvorstand des Vater— ländischen Frauenvereins in Berlin, Dr. Weiß, Gustao, Bürgermeisser in Eberbach, Baden, Weißer, Gottlob Pfarrer Vorstand der evangelischen Diakonissenanstalt in Schwäb sch Hall, Württemberg, Welsch, Bernhard, Apotheker, Stadtrat in Konstanz, Baden, Dr. Wen delstadt, Hermann, Universitäls— professor in Godesberg, Landkreis Bonn, Weeler, Fritz Kommerzienrat in Danzi Dr. Wiene August Erich, Gerichtsassessor in Berlin, Dr. von Wil ms zert, Gel Regierungsrat, vortragender Rat bei der Oherrechaungskammer, Dr Graf von Wiser, Maximisian, Augenarzt in Bas Lieben stein, Sachsen⸗Meiningen, Dr. Wittig, Berahard, Königlich sächsischer Generaloberarzt a. D. in Zwickau. Witting, Richard, Geheimer Regierungsrat in Berlin, Wolff, Fritz, Bankbeamter in Berlin. Wolff, Gustav, Maschinenbauer in Pries, Kreis Eckernförde, Wortmann, Wilhelm, Zweiter Beigeordneter in Hagen i W., Zander, Gustav, Rechtsanwalt in Danzig. Zeidler, Albert, Lazarettoberinspektor a. D. in Berlin⸗Tempelhof, Zernickow, Augnst, Gemeindeobersekretär und Standes heamten in Berlin-Tegel, Zimmermann Georg, Regierungssekretär in Wiesbasen, Zschie drich, Otto, Kom⸗ missionsrat in Hayerswerdba, und Zuckschwerdt, Hugo, Werk—⸗ meister in Eisenberg, Sachsen⸗-Alleaburg

veutrf ches n eich

Seine Majsestät Kaiser haben Allergnäbigst geruhi

dem Mitglied des Reichsbanfdirektoriums, Geheimen Ober— finanzrat Richard Korn den Charakter als Wirklicher Ge heimer Oberfinanzrat mit dem Range der Räte erster Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Obersekretär Thiele beim Reichsmilitärgericht den Charakier als Rechnungsrat zu verleihen

Bekanntmachung über Druckpapier. Vom 30. September 1916

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über Druck⸗ papier vom 18. April 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 306) wird folgendes bestimmt:

Verleger und Drucker von Zeitungen, die auf maschinen⸗ glattem holzhaltigen Druckpapies gedruckt werden, sowie alle sonstigen Personen, die unbedrucktes Papier der genannten Art im Betrieb ihres Gewerbes beziehen, dürfen im Monat Oktober 1916 solches Papier nur in den Mengen beziehen, die für sie von der Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungs gewerbe in Berlin festgesetzt werden.

Die Festsetzung geschieht nach dem Grundsatz, daß die Hälfte dersenigen Menge besogen werden darf, deren Bezug auf Grund des 31 der Bekanntmachung vom 29. Juni 1916 (Reichs ⸗Gesetzbl. S 534) in der Zeit vom 1 Juli bis 31. August 1916 gestastet war. Im ührigen bleiben die Bestimmungen der Bekanntmachung über Druckpapier vom 20. Juni 1916 (Reichs⸗ Gesetzhl. S 53) undgerändert in Kraft.

Berlin, den 30. September 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

77 7 7 Q 7 7 77

Bekanntmachung

ü ber Versiche run gspflicht von Angestellten für Beschäftigungen während des Krieges.

Vom 30. September 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 Reicht⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§51

Personen, die vor dem gegenwärtigen Krlege eine an sich nach dem Versicherunqegesetze für Angestellie ver sicherungsvflichtige Tatigkeit nicht augzgeübt haben und auch nach Beendigung des Krieges voraus- sichtlich nicht ausüben werden, sind hinsichtlich einer nur jür die Dauer des Kriegẽzustandes angenommenen, an sich versiche rungspflichtigen Beschaͤftigung nicht versicherungspflichtig nach dem Versicherungsgesetze für Angestellte. 2

Sind jedoch für die Dauer der an sich versicherungepflichtigen Beschãftigung Beiträge jur Angestelltenversicherung entrichtet, so därsen die Lelstungen der Angestellienversicherung nicht aus dem Grunde abgelehnt werden, daß die Beiträge zu Unrecht entrichtet seien.

852

Die Wirkung des 5 1 Abs. 1 dieser Verordnung tritt nicht ein, wenn der Beschästigte binnen einem Monat nach Inkrafttreten dieser Verordnung oder bei späterem Beginne des Beschanigungsverhältnisses binnen einem Monat von diesem Zeitpunkt an seinen entgegenstehenden Willen gegenüber dem Direktorium oder einem anderen O gane der Reichgversicherungeanstalt erklärt. Diese Willenserklärung wirkt jedoch nicht auf die Zeit vor dem Inkrafttreten dieser Vetordnung urũck Ersatzkassenmitglieder haben die Willenserklärung innerhalb der Frist bei der Eisatzkasse abzugeben. ;

83

Streltigkeiten über die Versicherungepflicht, über welche das Ver⸗ fahren am Tage des Inkrafttretens dieser Verordnung schwebt, werden nach den Bestimmungen dieser Verordnung enischieden

Ist vor dem Tage des Inkrafttretens dieser Verordnung die Veisicherungspflicht einer nach dieser Verordnung versicherungsfreien Person durch rechtskräflige Entscheidung festgestellt worden, so wird diese Feststellung auf Antrag des Versicherten aufgehoben und eine neue Enischidung erlassen. Der Antrag ist binnen drei Monaten nach Inkrafttreten dieler Verordnung bel, der Stelle eimiuulegen, welche die rechtskrärtige Entscheidung erlaffsen hat. Diese Stelle hat auch die neue Entscheidung zu erlassen. Für das Verfahren gelten die S5 210 ff. des Versicherungsgesetzes für Angestellte entsprechend.

81 Dlese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung und mit Wirkung von Kriegabeginn an in Kraft.

Berlin, den 30. September 1916.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Dr. Helfferich.

Bekanntmachung, betreffend Liguidation britischer Unternehmungen.

Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 871) ordne ich die Liquidation nachstehender Firmen usw an:

1) North Britiss Rebber Company A. G. in Berlig, Or mien fraß 25 (Liquidaror Hendelsrichter John Huttsmann in Herlin« Frunewald, Königsallee 72) .

2 Piofgantl? G. m. B. S. in Beriin, Metzstraße 8 (zͤiqul.

auidator: Handelsrichter John Gutitzmann in Berlin⸗Grunewald,

iten C Co. in Herlin (2iquidator: Handels te uch in Be n Las bach aße 20)

4 1 on Ka h ock Ain eseschaft veide (Liquidator: Bankier Georg Mosl taße 0); ;

5) Paragon Kassenklock Cie. m. b. H. in Berlin Qterichsae— werde (.VSquißator: Bantier Georg Mosler in Berlin, Charlotten— straße 60; .

6) der in Cohurg belegene Grundbesitz des Baron Jultus von Reuter in London (iquidator Finanzrat Oito Sippel in Coburg).

Berlin, den 14. Septemher 1916.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquièêres.

Berlin. Dhersckõ e in Berlin, Chariotten

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26 November 1514 RG l. S. 487 ist' für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden:

247 Liste. Gewerbliche Unternehmungen. Kreis Colmar. Gemeinde Colmar. Bandol'sche Immebiliengesellschaft m b. H. in Colmar (Verwalter: Notar Justizrat Weber in Colmar). Straßburg, den 28. September 1916.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwang s⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26 November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden:

248 Liste. gändlicher Grundbesitz. Keeis Schlettstadt. (XVI. Nachtraggsver zeichnis.) Gemeinde Andlau.

Wohnhaus und Nebengebäude, Hofraite des Viktor du Courthial de Lassuchette, Oberst in Villennes (Verwalter: Forstmeister Seybold in Barr).

Straßburg, den 29. September 1916. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Die oon heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 220 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 5477 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Anlage O zur Eisenbahnverkehrsordnung, vom 28. Sep⸗ tember 1916, unter

Nr. 5478 eine Bekanntmachung über Druckpapier, vom 30. September 1916, und unter

Nr. 5479 eine Bekanntmachung über Versicherungspflicht von Angestellten für Beschäftigungen während des Krieges, vom 30. September 1916.

Berlin W. 9, den 2. Oktober 1916.

Kaiserliches Postzeitungs amt. K,rüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Direktor des Falkrealgymnasiums in Berlin Dr.

Wilhelm Breglich den Charakter als Geheimer Studienrat

owie

dem akademischen Pächter, Oberamtmann Walter Modrow

in Kemnitzerhagen, Kreis Greifswald, und dem Klosterguts⸗

pächter, Oberamtmann Heinrich Schaper in Diemarden, Land⸗

kreis Göttingen, den Charakter als Amtsrat zu verleihen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Regierungs⸗ und Gewerbeschulrat Lindner bei der Regierung in Oppeln ist zum 1. Okiober d. J. in gleicher Eigenschaft an die Regierung in Arnsberg versetzt worden.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. De⸗ zember 1914 (RGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (RGGBl. S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über das in Deutschland befindliche Vermögen der Firma York Street Flax Spinning Co. Ltd. in Belfast die Zwangsper⸗ waltung angeordnet. (Verwalter: Kursmakler Otto Knatz in Berlin⸗Grunewald. Die für die Berliner Niederlassung der Firma von dem Herrn Reichskanzler angeordnete Liquidation wird hierdurch nicht berührt.

Berlin, den 29. September 1916.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusens ky.

Ministerium der geistlichen und Unterricht angelegenheiten.

Der Maler Willi Maillard ist zum ordentlichen Lehrer an der Königlichen Kunstschule in Berlin ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten

Der Regierungssekretär Karl Schulze aus Lüneburg ist zum Geheimen Registrator und ö. der Aasiedlungskommissionssekretär Arnold Ossig aus Posen zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ernannt worden. Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Mans feld, Regierungsbezirk Merseburg, ist zu besetzen.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Bel der Hauptverwaltung der Staatsschulden ist der Kassen⸗ sekretär Braun zum Buchhalter und der Diätar Hirche zum Kassensekretär ernannt worden.

Bekanntmachung.

Die unterm 29. Mat d. J. über den Schlächtermeister Manasse Schumann in Berlin⸗Frieden au, Boinstraße 7, verfüne Untersagung des Handels mit Nahrungsmitteln aller Art wird hlermit aufgehoben. Der Genannt: ist wieder berechtigt, seinen Geschäftebetrleb, soweit es sich dabei um den Ver⸗ kauf von Nahrungsmitteln unmittelbar an Verbraucher bandelt, in dem bisherigen Umfange aufiunehmen. Die Bekanntmachung vom 29. Mat d J. G. M. 54658 Köeisblatt Nr. 127 tit damit außer Kraft

Berlin, den 25. September 1916.

Der Landrat des Krelses Teltow. von Achenbach

Bekanntmachung.

Der Frau Käthe Salchow, Kautstraße 49, Inhaberin der Firma Salchows Nährmittel' ist jeder Handel mit Seife, Selfenpulvern sowie mit fettbalttaen oder fett losen Waschmitteln auf Grund des 5 1 der Bundesrats. veroronung vom 23. Stptember 1915 wegen Unzuverlässigkeit un ter—⸗ sagt worden.

Bretzlau, den 22. September 1916.

Der Poltzelpräsident. Salsm on.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Georg Weinknecht, Breslau, Tauentzien⸗ straße 6, ist der Handel mit Seife und Seifenpulvern sowie mit fetthaltigen und fettlosen Waschmitteln wegen Unzu⸗ verlässigteit auf Grund des 5 1 der Bundegratsverordnung vom 23. September 1915 untersagt worden.

Brezlau, den 23. September 1916.

Der Polizelpräsident. Sal 6mon.

Nichtamtliches.

Deuntsches Reich.

Prenßen. Berlin, 3. Oktober 1916.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.

Die Kalserlich ottomanische Regierung gewährt allen militärpflichtigen türkischen Untertanen von dem Datum dieser Veröffentlichung an noch einen Monat Frist, während welcher Zeit sie sich bei dem für sie zuständigen 1lürkischen Konsulat zu melden und ihrer Militärpflicht zu ge⸗ nügen haben. Alle, die dleser Pflicht nicht nachkommen, werden gemäß dem Gesetz vom 22. Juli 1830 (1914) als Deserteure betrachtet und behandelt.

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Der heutigen Nummer des „Reichtz⸗ und Staatganzeigers“ liegen die usgaben 1187 und 1188 der Deutschen Verlustlisten bel. Sie enthalten die 649. preußische, die 336. sächsische und die 472. württembergische Verlustliste.

Oe sterreich⸗ Ungarn.

Eine in der „Wiener Zeitung“ veröffentlichte Ministerial— verordnung ordnet die Vereinigung aller Unternehmungen, die sich mit der Kartoffeltrocknung befassen, zu einem Kriegs⸗ wirtschaftsverbande der Kartoffeltrocknungsindustrie an. Die Verordnung verfolgt den Zweck, einerseits den Spe⸗ kul ationen und Machenschaften mit Kartoffeltrocknungsproduksen den Boden zu entziehen, und andererseits das Trockenprodukt in rationeller Weise dem Konsum zuzuführen, daher sowohl die Produktion als auch den Absatz dieser Produkte in geregelte Bahnen zu lenken.

Italien.

Der „Agenzia Stefani“ zufolge veröffentlichen mehrere ausländische Blätter nachstehenden Protest, den der Kardinal⸗ staatssekretär Gasparri im Namen des Papstes den diplo⸗ matischen Vertretern beim Heiligen Stuhl überreicht habe, und der das Dekret betrifft, durch das der Palazzo Venezia als Staatsgut beschlagnahmt wird:

Der unterzeichnete Staatesekretär Seiner Heiligkeit gestattet sich, die Aufmeiksamkeit Eurer Exzellenz auf das Dekiet zu lenken, wodurch die italiensche Regierung verfügt bat, daß vom Tage der Veröffent⸗ lichung desselben an (25. August 1916) der Palazio Venezia in Rom Staatteigentum werde. Die darauf gerichtete Polemik, die in den letzten Tagen im Einverständnis mit der Regierung sich entwickelt hatte, litß diese schwerwiegende Maßnahme vorherseben, da jene nicht unterdrückt worden war, obwohl die Regierung dies hätte bewirken können. Erst am 26. August gegen 10 Uhr wurde der Heilige Vater auf Weisung der alienlschen Regierung hlervon benachrichtigt, und er versäumte nicht, zu der bereits vollendeten Tat— sache seine Mißbilllaung auszudrücken. Der Heilige Stuhl be⸗ absichtigt nicht, gegenwärtig zu untersuchen, ob die im Dekret erwähnten Gründe ausreichend seien, um die Besitznahme des Palazzo Vengria in moraltscher oder völkerrechtlicher Hmsicht zu rechtfertigen. Der Heilige Stuhl sieht auch davon ab, in Grwägung zu ziehen, ob die Besitzergreifung nicht geeignet sein könnte, schware Repressalien von seiten des Gegners nach sich zu ziehen, und ob sie als politischer Akt betrachtet werden könnte, der geeignet wäre, den guten Ruf und das Ansehen Italiens bei friedferiigen, unparteiischen Männern aller Länder, sowie auch vor der Geschichte zu erhöhen oder herabzusetzen. Indessen kann der Heilige Siuhl nicht umhin, auf die aua dieser Maßnahme sich ergebende Verletzung seiner heiligsten Rechte Nachdruck zu legen. In der Tat ist der Palazzo Venezta die gewöhnliche Residenz des Botschasters Seiner Apostolischen Majestät beim Heiligen Stuhle. Daß jener gegenwärtig fern weilt, entküeidet den Palast dieses Charakters nicht, da die Abwesenheit bleß vorüber⸗ gehender Natur und nur eine Folge der durch den Krieg für die Ver treter der Zentralmächte erwachsenen annormalen Veihaͤltnisse st. Die italienische Regierung selbst betrachtet ja den Vertreter Oesterreich⸗ Ungarns beim Heiligen Stuhle als noch im Besitz und in wirklicher Ausübung seiner diplomatischen Misston befindlich, da sie bekanntermaßen deutlich erklärt hat, der genannte Botschafter und die Gesandten Baverns und Preußens könnten frei und in voller Sicherheit in Rom bleiben. Sie hat auch jegliche Verantwortung für deren vorübergebende Abwesenheit ab— gelehnt, da diese nach Auff fsung der italientschen Regterung ausschließlich auf den Wilen der betreffenden Reglerungen zurückzuführen sei. Die Beschlagnabme der Resioenz eines Vertreter einer fiemden Macht am eiligen Stubl bildet an sich eine Beleidigung des Heiltaen Stuhles und eine Verletzung des ibm zukommenden Verjretungsrechtes, das ihm auch durch das Gesetz vom 13. Mat 1871 gewahrleistet ist. Gegen diesen Ah!, der einen neuen Beweis der anormalen Lage des Hetligen Stuhls be— deutet, hat der unteizeichnete Kardinal auf Weisung und namens Seiner Heiligk it formellen felerlichen Protest zu erheben und Eure Exzellenz zu bitten, denselben Ihrer Regierung zur Kenntnis zu bringen. Dies in der Zuversicht, datz Eurer Exzellenz Regierung die Aufmerlsemkelt der ilalienischen Regierung auf das Unregelmäßige lbres Verhaltens lenkes werde, desgleichen auf die Tatjache, daß sie nicht auf dem Wege blieb, zu dem sie sich verpflichtet batte.

Eine von der „Agenzia Stefani“ verbreitete Note erklärt zu dem Protest des Vatikans, daß dieser von ausländischen Blättern veröffentlichte Einspruch, selbst wenn er existiere, durch das Dekret vom 25. August keineswegs gerechtfertigt sei. Das Dekret könne als Kriegsmaßnahme betrachtet werden, die ein Grundstück betreffe, daß einem feindlichen Staat gehöre,. Es ver⸗ letze durch seine Bestimmungen in keiner Weise die Rechte und Privilegien des Heiligen Stuhls. Der Palast habe seit der Ab⸗ reise des österreichisch ungarischen Botschafters beim Vatikan aufgehört, die Residenz dieses diplomatischen Vertreters zu sein. Die Beschlagnahme habe mit den diplomatischen Privilegien des Heiligen Stuhls und der Vertretung bei demselben nichts zu tun. Man habe ja eine Frist gesetzt, um die Archive und das Mobiliar der Botschaft in Sicherheit zu bringen. Auch sei das Dekret dem Papst übermittelt worden.

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Dänemark.

Der Finanzminister Brandes brachte heute den Vor⸗ anschlag für das Finanzjahr 1917,18 ein, der laut Meldung des „W. T. B.“ an Einnahmen 163 184 096 Kronen, an Ausgaben 120 628 437 Kronen, somit einen Ueberschuß von 42 555 659 Kronen aufweist. Da aber für die Schulden⸗ verwaltung usw. eine Mehrausgabe von 35 310 984 Kronen vorgesehen ist, verbleibt nur noch ein tatsächlicher Ueberschuß von etwa 7,7 Millionen Kronen. Im Vergleich zum laufenden Finanzjahr weisen die Staatsverwaltungen eine Mehreinnahme von 750 000 Kronen, Steuern und Abgaben eine Mindereinnahme von etwa 2 150 000 Kronen, das Ministerium des Innern sowie das Kriegs- und Finanzministerium eine Minderausgabe von im ganzen etwa 2.8 Millionen Kronen, die anderen Ministerien

eine Mehrausgabe von 34 Millionen Kronen auf. Die Mehrausgaben auf dem Konto Schuldenverwaltung rühren hauptsächlich von Rückzahlungen auf die Staatsschuld (20 Mil⸗ lionen Krenen) und Vermehrung der in den Staatsbahnen an⸗ gelegten Kapitalien (10 Millionen Kronen) her. Die Ausgaben für die Sicherungstruppen und andere durch den Krieg ver⸗ ursachte Maßnahmen sind in Uebereinstimmung mit den Vor⸗ jahren im Finanzbudget nicht enthalten, sie werden vielmehr wie in der verflossenen Reichstagssession auf dem Nachtragsetat aufgeführt werden. .

Weiter wurde der Abschluß des Staatshaushalls für das Finanzjahr 1915/16 vorgelegt, der ein Defizit von etwa 43 Millionen Kronen aufweist, was hauptsächlich von den unter dem Kriegsministerium angeführten Ausgaben für die während des ganzen Finanzjahres einberufen gewesenen Sicherungs⸗

truppen herrührt. Schweden.

Nach einer Meldung von „Nationaltidende“ ist die Ein⸗ setzung einer Volks haus halts kommission zur Regelung des Verbrauchs der wichtigsten Lebensmittel überall im Lande mit größter Befriedigung aufgenommen worden. Die erste Aufgabe der Kommission wird die Regelung des inländi⸗ schen Zuckerverbrauchs im nächsten Jahre sein.

Schweiz.

Das politische Departement hat zum Präsidenten des Ver⸗ waltungsrats und des Vorstands der im Abkommen mit Deutsch⸗ land vorgesehenen, in der Gründung begriffenen Eisenzentrale Dr. E. Locher in Bern ernannt.

Türkei. Das „Amteblatt“ veröffentlicht ein Gesetz, wonach die seinerzeit in bezug auf das Ausland erlassenen finanziellen Bestimmungen auch auf Rumänien ausgedehnt werden.

Griechenland.

Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ sind die Reservistenverbände, die Zaimis aufzulösen versprochen hatte, wiederum aktiv aufgetreten und haben in Nauplia und anderen Orten Unruhen verursacht. Sie haben beschlossen, sich im Falle eines Mobilmachungsbefehls mit dem König in Ver⸗ bindung zu setzen und gegebenenfalls den Militärdienst zu ver⸗ weigern.

Dem „Daily Telegraph“ wird aus Kanea gemeldet, daß der General Danglis, der am 29. September in Kaneng ein⸗ getroffen war, zum dritten Mitglied der provisorischen Regie⸗ rung ernannt worden ist und nach Saloniki abgereist ist, um dort die nationale Verteidigungsarmee zu organisieren.

Die provisorische Regierung hat am Sonnabend eine Verordnung erlassen, durch die der Eid für Beamte und Militärpersonen abgeändert wird. Der Name des Königs wurde aus der Eidesformel gestrichen und an seine Stelle die provisorische Regierung gesetzt.

Amerika.

Die argentinische Kammer hat mit großer Mehrheit beschlossen, die Erörterung über den als Gegenmaßregel gegen das Vorgehen gewisser Kriegführenden zur Verhinderung ihrer Untertanen am Handel mit gewissen Firmen eingebrachten Gesetzentwurf bis zur Tagung des nächsten Jahres zu verschieben.

Afien.

Einer Meldung des „Telegraaf“ vom 1. d. M. zufolge wird amtlich mitgeteilt, daß die Lage in Moearate bo, dem Hauptort des Bezirks Djambi (Nieder ländisch⸗Indien), und am Oberlauf des Flusses befriedigend ist. Einzelne Führer der Aufständischen sind nach dem Gebiet des unteren Fluß⸗ laufes gegangen, wo noch Aufruhr herrscht. Drei Infanterie— brigaden griffen die Aufständischen bei Moearatebo mit bisher unbekanntem Ergebnis an. Von dem Residenten von Timor ist ein Telegramm eingetroffen, in dem er berichtet, daß Auf⸗ ständische auf der Insel Flores die niederländischen Truppen angegriffen hätten. Der Resident hat Ver⸗ stärkungen geschickt. Die Ursache des Aufstandes ist nicht be⸗ kannt. Einwohner von Atjeh haben in Segli niederländische Truppen angegriffen.

Australien.

Die „Times“ meldet aus Melbourne, daß alle unver⸗ heirateten Männer von 21 bis 35 Jahren zum Militärdienst aufgerufen worden sind. Sie müsssen sich in alphabetischer Ordnung zwischen dem 2. und 13. Oktober anmelden. Vom Militärdienst befreit sind nur Söhne von Familien, die bereits die Hälfte ihrer Söhne im Dienst haben, und Söhne hilfsbedürftiger Eltern, die ihre Eltern unterstützen. Der Streit für und gegen die Dienstpflicht wird mit großem Eifer und von seiten der Anhänger der Dienstpflicht mit großer Erbitterung geführt.

Kriegsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 3. Oktober. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. Armee des Generalfeldmarschalls Herzog Albrecht von Württemberg. Bei Lombartzyde nahe der Küste brachten unsere Matrosen von einer erfolgreichen Patrouillenunternehmung 22 gefangene Franzosen mit.

Heeresgruppe Cronprinz Rupprecht.

Die Schlacht nördlich der Somme ging unter an⸗ dauernd gewaltigem beiderseitigen Artillerieeinsatz weiter. Nördlich von Thlep val und nordwestlich von Courcelette entrissen wir den Engländern einzelne Grabenstücke, in denen sie sich eingenistet hatten, und erbeuteten mehrere Maschinengewehre. Be⸗ sonders erbittert wurde zwischen Le Sars und der Straße Ligny⸗Thilloy Flers gekämpft. Mit schwersten Opfern erkauften die Engländer hier einen geringen Geländegewinn beiderseits des Gehöftes Eaucourt- Abbaye. Zwischen Gueudecourt und Morval hielt unsere Artillerie nach Abwehr von 4 am frühen Morgen aus Lesboeufs vorbrechenden Angriffen die feindliche In⸗ fanterie in ihren Sturmstellungen nieder. Starke französische Angriffe an und westlich der Straße Saislly⸗Rancourt, sowle gegen den Wald St. Pierre Vaast gelangten zum Teil bis in unsere vorderste Verteidigungslinie; sie ist im Nah⸗ kampf wieder gesäubert. z

Südlich der Somme verschärfte sich der Artilleriekampf an der Front beiderseits von Vermandovillers zeitweise erheblich. Ein französischer Angriffsversuch erstickte im Sperr⸗

feuer. Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls

Prinz Leopold von Bayern.

Von der

Heeresgruppe des Generals von Linsingen wird gemeldet: Der erwartete allgemeine Angriff westlich von Luck gegen Truppen des Generalleutnants Schmidt von Knobels⸗ dorff und die Gruppe des Generals von der Marwitz

Armee des Generaloberst von Tersztyanski —setzte heute (am 2. Oktober) nach außerordentlich heftiger Artillerie⸗ vorbereitung ein. Von 9 Uhr Vorm. ab brach der Angriff los. Unter rücksichtslosestem Menschenverbrauch stürmten die russischen Korps bis zu 12 Malen, die beiden Gardekorps sogar 17 Mal an. Das kürzlich bei Korytnica schwer geschlagene IV. sibirische Armeekorps ist augenscheinlich aus der feindlichen Linie verschwunden. Alle Angriffe brachen unter durchweg ungewöhnlich hohen blutigen Verlusten des Gegners zusammen. Wo feindliche Abteilungen in völlig zerschossene Gräben eindringen konnten, so nördlich von Zatur cy, wurden sie durch Gegenstoß sofort hinausgeworfen. Wieder⸗ holt trieb die russische Artillerie durch Feuer auf die eigenen Gräben die Truppen zum Sturm oder suchte die zurückflutenden Angriffswellen zur Umkehr zu zwingen. Es ist festgestellt, daß der vorübergehend in einzelne Gräben ein⸗ gedrungene Feind unsere dort zurückgebliebenen Ver⸗ wundeten ermordete. Unsere Verluste sind verhält⸗ nismäßig gering.

Der Erfolg des Gegenangriffs nördlich der Graberka wurde noch erweitert. Die Zahl der eingebrachten Ge⸗ fangenen erhöht sich auf 41 Offiziere, 2578 Mann, die Beute beträgt 13 Maschinengewehre.

Front des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl.

In Fortsetzung ihrer Angriffe am östlichen Zlota⸗ Lipa⸗Ufer gelang es den Russen, bis zur Ly sonia⸗ Höhe (südöstlich von Brzezany) vorzudringen. Sie sind von deuischen, österreichisch ungarischen und türkischen Truppen wieder zurückgeworfen.

Nördlich des Dnjester gelang ein kurzer Vorstoß einer deutschen Abteilung.

Kriegsschauplatz in Siebenbürgen.

In der Gegend von Bekokten (Baranykut), nördlich von Fogaras, stießen vorgehende deutsche und österreichisch⸗un⸗ aarische Truppen auf überlegene rumänische Kräfte, vor deren Angriff sie sich wieder zurückzogen.

An der Grenze westlich des Roten Turm⸗Passes ver⸗ suchten die Rumänen unsere Postenkette zu durchbrechen. Kleine Kämpfe sind dort im Gange. Im Hoetzinger (õHatszeger) Gebirge wurden feindliche Angriffe abgeschlagen.

Balkan⸗Kriegsschauplatz.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.

Im Rücken der südlich von Bukarest über die Donau gegangenen rumänischen Truppen zerstörten österreichisch⸗ ungarische Monitore die über den Strom geschlagene Ponton⸗ brücke.

Die gestern auf breiter Front aus der allgemeinen Linie Cobadinu⸗Topraisar⸗Tuzla wiederholten feindlichen An⸗ griffe sind abermals an dem Widerstand der tapferen bulgarischen und türkischer Truppen gescheitert. Es wurden über 100 Ge⸗ fangene gemacht.

Mazedonische Front.

Der Angriff gegen die nordwestlich des Tahinos⸗Sees über h Struma vorgegangenen Engländer hat Fortschritte gemacht.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 2. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplatz. Front gegen Rumänien.

Im Abschnitt Orsoyg haben unsere Truppen dem Feinde einigen Höhe entrissen, westlich von Petroseny nahmen sie den

ber Annahme von Zeichnungen auf Kriegs anleihe: Donnerstag, den 5. Oktober, 1 Ahr mittags