1916 / 234 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Oct 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichsanzeiger

und

Königlich Preußiseher Staatsanzeiger.

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Ber Krzugspreig heträgt vierteljährlich 6 4 30 9. 2 3 P Auzeigrnprris für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits= 25 2 zeile 30 g, einer 3 gespaltenen Einheitzzeile 50 8.

Anzeigen nimmt an: die Königliche Expedition des Reichs und Staataameiger Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. .

Alle Hostanstalten nehmen Gestellung an; für Berlin außer Nen Nostanstalten nud Zeitungsspediteuren für Selbstabholer auch die Expedition sy. 48, Wilhelmstraße Nr. 22.

Einzelne Anmmern kosten 28 9.

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M 234.

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Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛe. Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend die Zwangsverwaltung ausländischer

Unternehmungen. gsönigreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Mitteilung, betreffend die Erlaubniserteilung zur Vornahme von Vorarbeiten für eine Nebeneisenbahn von Burgsteinfurt nach dem Hafen Saerbeck an die Westfälische Landeseisen⸗ bahngesellschaft in Lippstadt.

Aufhebung eines Handelsverbots.

Handels verbote.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Generalmajor Prinzen Heinrich XXX. Reuß, Durchlaucht, Kommandeur einer Infanteriebrigade, die Schwerter zum Roten Adlerorden erster Klasse,

dem Generalleutnant Fuchs, Führer eines Reservekorps, und dem Generalleutnant von Webern, Kommandeur einer Infanteriedivision, den Stern zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern,

dem m Grafen von der Goltz, Kommandeur einer Gardeinfanterlebrigade, den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern,

dem General der Infanterie von Eberhardt, komman—⸗ dierendem General eines Reservekorps, die Schwerter zum Königlichen Kronenorden erster Klasse,

dem Obersten von Werder, Chef des Generalstabes eines Generalkommandos zu besonderer Verwendung, dem Obersten Hucke, Kommandeur einer Infanteriebrigade, dem Obersten von der Armee von Wodtke, bisher Kommandeur einer Infanteriebrigade, dem Obersten Storch, Kommandeur des Infanterieregiments von ö. (3. Rheinischen) Nr 29, dem Obeisten Freiherrn von Wangen heim, Kommandeur des Großherzoglich Mecklenburgischen Grenadierregiments Nr. 89, dem Obeisten von Da vans, Kommandeur einer Infanterie⸗ briaade, dem Obersten von Dassel, Kommandeur einer In⸗ fanteriebrigade, und dem Obersten von der Armee Hasse, isher Kommandeur kes Infanterieregiments Kaiser Wilhelm (2. Großherzoglich Hessischen Nr. 116, den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit Schwertern sowie

dem Oberstleutnant von Bismarck, Führer des 1. Garde⸗ regiments zu Fuß, dem Oberstleutnant Reinhard, Kom— mandeur des 4 Garderegiments zu Fuß, dem Oberstleutnant Grafen von der Schulenburg-Wolfs burg, Kommandeur des Gardefüsilierregiments, dem Oberstleutnant Kutzbach, Kommandeur des 7. Rheinischen Infanterieregiments Nr. 69, dem Ohberstleutnant Kirch, Chef des Generalstabes eines Reservekoeps, dem Oberstleutnant Preusker, Kommandeur des 7. Westpreußischen Infanierieregiments Nr. 155, dem Oberstleutnant Freiherrn von Gers⸗ dorff, Kommandeur des Reserveinfanterieregiments Nr. 6, dem Oberstleutnant Grafen von Bredow, Kommandeur des Leibgardehusarenregiments, dem Major Grafen zu Eulen— burg im L. Garderegiment zu Fuß, den Majoren von Amann und von Delius im Gardefüsilierregiment, dem Major von Krieg sheim im Lehrinfanterleregiment, dem Major von Seelhorst im Colbergschen Grenadierregiment Graf Gneisenau (2. Pommerschen) Nr. 9, dem Major Heinrias im 7. Rhei⸗ nischen Infanterieregiment Nr. 698, dem Major Faupel im Generglstabe des Oberkommandos einer Armee, dem Major von Stülpnagel, beauftragt mit der Vertretung des Chefs des Generalstabes eines Armeekorps, dem Major von Blom⸗ berg im Generalstabe eines Restrvekorps, dem Major Föhrenbach, Chef des Generalstabes eines Armeekorps, dem Major a. D. Weydt im Infanterieregiment Landgraf Friedrich J. von Hessen⸗Cassel (1. Kurhessischen) Nr. S1, dem Haupt⸗ mann von Schauroth im Lehrinfanterieregiment, dem Hauptmann Glodkowski im 7. Rheinischen Infanterie⸗ regiment Nr. 69), dem Hauptmann Wild im Infanterie⸗ regiment von Horn (3. Rheinischen) Nr. 29. dem Hauptmann von Pentz im Infanterieregiment Kaiser Wilhelm (2. Groß⸗ herzoglich Hessischen) Nr. II6, dem Hauptmann von Hol⸗ wede im Füsilierregiment von Gersdorff (Kurhessischen) Nr. 80, dem Hauptmann non Hanneken im Leibgardeinfanterie regiment (1. Großherzoglich Hessischen Nr. 115 und den Hauptleuten der Reserve Wrede und Fricke des 5. Garde⸗ feldartillerieregiments das Ritterkreuz mit Schwertern des Königlichen Haugordens von Hohenzollern zu verleihen.

Dentsches Reich.

Bekanntmachung. Ein Wechsel in der Person des Zwangsverwalters

trat ein: ö. 3 bei den Firmen; Kupferstecin C Co.. Abraham Ch. Niedzwiedz, Asriel Oistrach und Jacob Segal, sämtlich in

ö

Berlin, Mittwoch d

Plauen i. V. (nunmehriger Verwalter: Fabrikant Johannes Neupert in Plauen i. V an Stelle des zum Heeres dlenst ein⸗ gezogenen Fabrikanten Alfred Riedel);

b. bei den im Königreich Sachsen 3 Warenlägern und Vermögenswerten der Firmen: Wrigglesworth & Co., Bradford, Johnston C Farie, Bradford, und Filature du Nord, Vasquehal snunmehriger Verwalter; Bücherrevisor Paul Jung— hanns in Reichenbach i. V., Humboldstraße 7, an. Stelle des , , eingezogenen Kaufmanns Arthur Baum da⸗ elbst).

Dresden, den 3. Oktober 1916.

Ministerium des Innern. Für den Minister: Dr. Roscher.

Königreich P ren ßen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Regierungsassessoren Godlewski und Weißleder

in Magdeburg, Hoßfeld und Dr. Kauder in Cassel, Dr. Schagaffs und Dr. Fischer in Berlin, Nausch, Dr. Holfeld und Dr. Hildebrand in Cöln, Sachse und Dr. Hinz in Danzig, Kolbe in Hannover Wißmann, Pippo w und Dr. Keßler in Breslau zu Regierungsräten zu ernennen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Tangermünde getroffenen Wahl den bisherigen Bürgermeister der Siadt Fürstenberg a. O. Dr. jur. Martin Knarr als Ersten Bürgermeister der

Stadt Tangermünde auf die gesetzliche Amtsdauer von zwölf

Jahren und infolze der von der Stadtverordnetenversammlung in

Wittenberge getroffenen Wahl den bisherigen besoldeten Bei⸗ geordneten (Zweiten Bürgermeister) Georg Schneider daselbst in gleicher Amtseigenschaft für fernere zwölf Jahre bestätigt.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der Eisenbahnobersekretär Georg Niehaus zum Geheimen expe⸗ dierenden Sekretär und Kalkulator ernannt worden.

Der Direktion der Westfälischen Landeseisenbahn⸗ gesellschaft in Lippstadt ist die Erlaubnis zur Vornahme allgemeiner Vorarbeiten für eine vollspurie Nebeneisenbahn von Burgsteinfurt über Emsdetten nach dem Hafen Saerbeck als Rartsezunz der Nebeneisenbahn Borken Burgsteinfurt erteilt worden.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts angelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität in Berlin Dr. Edwin Hennig ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Der Stadtassistenzarzt Dr. Schüller aus Düsseldorf ist zum Kreisarzt in Daun ernannt worden.

Finanzministerium.

Zu Rentmeistern bei Königlichen Kreiskassen sind ernannt: In Kalbe a. S. der Steuersekretär Wolniewikez aus Frank⸗ furt a. M., in Lippstadt der Steuersekretär Zurlage aus Iburg und in Großstrehlitz der Regierungssekretär Sladek aus Oppeln.

Versetzt sind die Rentmeister bei Königlichen Kreiskassen: Scharinger von Kyritz nach Neuruppin, Landgraf von Hohensalza nach Thorn und Krüger von Perleberg nach Hohensalza.

Bekanntmachung.

Den Händlern Hermann Terwind und Peter Scholten in Mülhetm a. d. Ruhr ist der durch Verfügung vom 6. 7. 1916 (efr. Nr. 4 untersagte Handel mit Kartoffeln und Gemüse wieder gestattet worden. Das an den Händler Roolof Been erlassene Handel gzverbot bleibt bestehen.

Mülheim . d. Ruhr, den 25. Stptember 1916.

Die Polizeiveiwaltung. J. V.: Schacht, Beigeordneter.

Bekanntmachung.

Dem Pferde händler Heymann Krohn aus Königsberg i Pr, Knochenstraße H, tst durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund der Verordnung deg Bundegratg zur Fernbaltung unzuperlässiger Per- sonen vom Handel vom 23 September 1915 die weitere Ausübung dis Handels mit Pferden untersagt worden.

Königeberg i. Pr., den 28. September 1916.

Der Poltzelpräsident, v. Weh rg.

en 4 Ottobe, Atem

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Georg Baum, Breslau, Götzenstraße 17a,

ist jeder Handel mit Nahrungs- und Futtermitteln sowie

mit Seife. Seifenpulvern und anderẽn fetthaltigen und

fettlosen Waschmitteln gemäß § 1“ der Bundet ratsverordn ng

vom 23. September 1915 wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Breslau, den 29. September 1916.

Der Polizeipräsident. Salsmon.

Bekanntmachung.

Der Firma Karl Mälzer u. Co. Kupferhammerwerk Tobiasbamm er, hier, in sonderheit deren Beauftragten, Prokurtsten August Heß, ist der Handel mit den in der Bekanntmachung des stellvertretenden Ger eralkommandos vom 20. April 1915 auf⸗ geführten Alten von Metallen sowie mit den Halb- und Fertigerzeugnissen aus den qu Metallen auf Grund der Bundegratsverordnung vom 23. September 1915 unter sagt worden.

Ohrdruf, den 29. September 1916. Der Stadtrat. Rötter.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann David Aberle, geboren am 9 August 1847 in Mann be nm, wobnban in Franktfurt a. Mt., Dörnigheimerstraße Nr. 8, Geschäfislokal ehenda, wird bierduich der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, ingshesondere Nah⸗— rungs, und Futterm stt elt, Setfe, Kerzen usw usw., ferner 1oher Naturerzergnissen, Heiz und Leuchtnosfen sowie jcolsche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solcken Handel wegen Unzuverlässt, keit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.

Frankfurt a. M., den 1. Oktober 1916.

Der Poltzeipräͤsident. In Vertretung: von Klen ck.

Aichtamtliches.

Dentsches Reich. Breusßeun. Berlin, 4. Oktober 1916.

Der Generalleutnant von Schöler, Kommandeur einer Division, ist, wie „W. T. B.“ meldet, durch Allerhöchste Kabinetttzorder in das Kriegsministerium versetzt und soll den Kriegsminister nach dessen besonderer Anweisung vertreten.

Der Königlich dänische Gesandte Graf C. Moltke hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit sührt der Legationssekretär Henrik von Kauffmann die Geschäfte der Gesandischaft.

Die Kriegsgesellschaft für Sauerkraut erinnert daran, daß die von ihr feßsigesetzten Höchstpreise für den Ver⸗ kauf von Sauerkraut am 1. Oktober er in Kraft getreten sind. Danach darf in den Ladengeschäften Sauerkraut nur noch zu einem Preise von höchstens 0,16 M für das Pfund verkauft werden. Ueberschreitungen dieses Preises werden mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr und 10 000 6 Geldstrafe oder einer dieser beiden Strafen geahndet.

Der heutigen Nummer des „Reichs und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1189 und 1190 der Deutschen Verlu st⸗ listen bei. Sie enthalten die 650 preußische Verlustliste, die 89. Marineverlustliste, die 305. bayerische, die 337. sächsische und die 473. württembergische Verlustliste.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Ein Königlicher Befehl erdnet an, daß die militär⸗ dienstpflichtigen ungarischen Reichstags abgeord⸗ neten, die bei Beginn der Session zur Teilnahme an den Sitzungen beurlaubt worden waren, sich sofort zur Dienst⸗ leistung zu melden haben, obwohl die Session nicht förmlich geschlossen, sondern bloß eine Vertagung eingetreten ist.

Frankreich.

Der ständige Parteiausschuß der Sozialisten erörterte gestern die Frage der Einberufung einer Sozialistenkonferenz der verbündeten Länder und beschloß, wenn die Auslands⸗ sektionen einverstanden seien, die y, im kommenden Januar abzuhalten. Ein franjösischer Sozialistenkongreß, auf dem die Tagesordnung des Kongresses der Verbündeten be⸗

aten werden syoll, ist auf den 24, Dezember und die folgenden ö

Tage angesetzt.

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