1916 / 239 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Oct 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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kn Junt 1915 vorgenommenen LUnkauerbebung und elnes durchschnitt⸗ uchen Hektarertrags sowie unter PKerügsichtigung der bet der Vieb— läblung am 1. Dezember 1915 festgestellten Kopfzahl von Pferden und Rindvieh verteilt.

le Unterverteilung auf die Lieferungsverbände innerhalb der Bundegstagten und Elsaß Lothringens ecsolgt durch die Landes⸗ zentralbe hörden.

5 4 Die Verpflichtung zur Sicherstellung der Lieferung und die Ab⸗ lieferung der i n ffn Vorräte an die Heeresverwaltung liegt den nach 5 17 des Gesetzes über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 (Reichs- Gesetzbl. S. 129) gebildeten Lieferungsverbänden ob. Die Lieserunggverbände können sich zur Beschaffung der von ihnen geforderten Leistungen der Vermittlung der Gemeinden bedienen. Die Vorschriften in den 55 6 und 7 des genannten Gesetzes finden dabei in folgender Maßgabe entsprechende Anwendung:

1. Bet freihändigem Ankauf durch den Lieferungsverband oder die Gemeinde darf die Vergütung für die Tonne inlaͤndisches Heu oder Grummet (Oehmd) nicht übersteigen:

a. bei Heu von Kleearten (Luzerne, Esparsette, Rottlee, Gelbtlee, Weißklee usw.) von min⸗ destens mittlerer Art und Güte.

b. bei Wiesen und Feldhen (Gemisch von Süß⸗ gräsern, Kleearten und Futterkräutern) von mindestens mittlerer Art und Güte 890

Für gepreßtes Heu erhöht sich der Prels um 7 Mark für die Tonne. .

Für Ware von minderer Art und Güte ist ein entsprechend niedrigerer Preis zu zahlen.

Die Pretse erhöhen sich für Heu, das von dem Lieferungs verband oder der Gemeinde in der Zelt vom 1. Januar bis 31. März 1917 zu liefern ist, um je zbö0 Mark für die Tonne, für Heu, das in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli 1917 zu liefern ist, um je 15 Maik für die Tonne.

2. Im Falle der zwangsweisen Heibeiführung der Leistung sind die nach Nr. J ju berechnenden Vergütungen um je 10 Mark sür die Tonne hꝛerabzusetzen.

3. Die in Nr. 1 und 2 bezeichneten Höchstvreise schließen die Kosten der Beförderung bis zur nächsten Verladestelle oder der von der Heeresverwaltung bestimmten näheren Abnahmestelle sowie die Kosten des Einladens daselbst ein. ; .

4. Der Lieferungeverband oder die Gemeinde erhält für Ver—= mittlung und senstige Unkosten eine Vergütung, die 6 4 für die Tonne nicht übersteigen darf.

Bei Weigerung oder Säumnis des Lieferungsverbandes oder der Gemeinde ist die von der Landeszentralbehörde bestimmte Behörde berechtigt, die Lelstung zwangsweise herbeizuführen.

585

Der Reicht kanzler erläßt die näheren Bestimmungen zur Aus—

führung der Verordnung.

56 Die Landeszentralbehörden treffen die erforderlichen Anordnungen über die Unterverteilung und Aufbewahrung der zu liefernden Heu mengen innerhalb der einzelnen Bundesstaaten und Elsaß Lothringens.

90 Mark,

.

§5 7 Dle Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 7. Oktober 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Verordnung über Höchstpreise für Aepfel. Vom 7. Oktober 1916.

Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S 401) wird verordnet:

§1

Der Preis für Aepfel aus der Ernte 1916 darf einschließlich der Erntekosten bei der Ve äußerung durch dea Erzeuger (auch Pächter) für geschüttelte und für Falläpfel 7.50 Maik, süc gepflückte Aepfel 12 Mark für den Zentner nicht übersteigen. Diese Pretse erhöhen sich beim Verkaufe durch den Kleinhandel an den Verbraucher um 5 Mark für den Zentner. .

Ausgenommen von der Preievorschrift des Abs. 1 sind Tafeläpfel. Als Tafeläpfel gelten ausschließlich gepflückte, sortierte und in festen Gefäßen verpackte Aepfel. Wo gepflückte und soriierte Aepfel, die als Tajseläpfel Verwendung finden, obne besondere Verpackung ortsüblich in Kähnen verladen werden, kann die untere Verwaltungzbehörde diese ausnahme weise als Tafeläpfel anerkennen.

52 Das Eigentum an Aepfeln außer an Tafeläpfeln (5 1 Abs. 2) kann durch Anordnung der zuständigen Behörde einer von dieser be—⸗ zeichneten Person übertragen werden. Die Anordnung ist an den Besitzer zu richten. Das Eigentum geht über, sobald die Anordnung dem Besitzer zugeht. Der von der Anordnung Betroffene ist ver⸗ pflichtet, die Vorräte bis zum Ablauf einer in der Anordnung zu be⸗ stimmenden Frist zu verwahren und pfleglich zu behandeln. . Der Uebernahmepreis wind unter Berücksichtigung der im § ] festgesetzten Preise sowie der Güte und Verwertbarkeit der Vorräte von der zuständigen Behörde festgesetzt. Die höhere Verwaltungs⸗ behörde entscheidet endgültig über Strettigkeiten, die sich aus der An⸗ ordnung ergeben. 6 8 *

Mlt Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird benraft: 1) wer den im 1 bestlmmten Preis überschreitet; 2) wer einen andern zum Abschluß eines Vertrags auffordert, durch den der Press (Nr. I) überschritten wird, oder sich zu einem solchen Vertrag eib etet; ö 3) wer der Verpflichtung, die Vorräte zu verwahren und pfleg⸗ lich zu behandeln (6 2), zuwiderhandelt. ; Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die straf⸗ bare Handlung bezieht, obne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden. .

Die Landeszentralbehörden bestimmen, wer alg höhere Ver⸗ waltungsbehörde, untere Verwaltungebehörde und zuständige Behörde anzusehen ist. —ͤ

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Die Vorschrlften dieser Verordnung finden auf Aepfel, die aus

dem Auslande elngeführt sind, keine Anwendung. §56

Dlese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Die Kleinhandelspreise (5 1 Abs. 1 letzter Satz) treten erst am 13. Oktober 1916 in Kraft.

Berlin, den 7. Oktober 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Dr. Helfferich.

Bekanntmachung,

betreffend Erleichterungen auf dem Gebiete des Patent⸗ und . in ausländischen Staaten.

Vom 5. Oktober 1916.

Auf Grund des 8 3 der Verordnung des Bundesrats, be⸗ fend vorübergehende Erleichterungen auf dem Gebiete des

tember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 403) wird hierdurch bekannt⸗ gemacht, daß in den Niederlanden deutschen Reichsangehörigen gleichartige Erleichterungen gewährt werden. Berlin, den 5. Oktober 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung franz of kfcher Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden: 250. Liste.

Ländlicher Grundbesitz. Kreis Colmar. Gemeinden Colmar, Sigolsheim, Ingersheim und Türkheim.

Landbesitz (Dausbesitz in Tärkheim) des Franz Anton Scherb, zuletzt Holjminden (Schutzhaft), jetzt unbekannt, angeblich in der Schwei. (Verwalter: Kreisbaulnspektor a. D., Regierungs und Bautat Freiherr Franz von Althaus in Colmar.)

Straßburg, den 3. Oktober 1916.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwan gsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:

251. Liste.

Ländlicher Grundbesitz. Kreis Erstein. (XIII. Nachtragsverzelchnis.) Gemeinde Himlisheim. 20,85 a Acker des Theophil Baur (Erben) in Vichy (Verwalter: Notar Pfannensttel in Benfeld). Gemelnde Roßfeld.

73,30 a Wiese und Holzung der Witwe August Haffen, Marle geb. Sturel, und Miteigentümer in Nancy (Verwalter: derselbe). Gemeinde Kerrfeld.

1,05 ha Holzung derselben (Verwalter: derselbe).

Gemeinde Hüttenh eim. 93,33 a Wiesen derselben (Verwalter: derselbe). Gemeinde Osthausen.

12,75 a Acker des Franz Josef Heymann, Eisenbahnbeamter in Paris (Verwalter: derselbe).

Gemeinde Sand.

75,75 a Acker desselben (Verwalter: derselbe).

Gemeinde Benfeld.

94,12 a Acker und Wiesen der Feltz Emtl und Ehefrau Florine geb.

Scheer, Apotheker in St. Dis (Verwalter: derselbe). Gemeinde Niederehnheim.

15,22 a Acker und Wiesen des Josef Karl Althofer, Hoffriseur in St. Petersburg (Verwalter: Amtegerichtssekretär Tiator in Oberehnheim). .

(76,30 a) 2 Wohnhäuser und Nebengebäude, Hofraite, Scheune, Acker, Garten, Wiese, Holzung des Vorgenannten und Chefrau Johanna geb. Dupin in Gütergemeinschaft (Verwalter: derselbe).

Gemeinde Erste in.

Wohnhaus und Nebengebäude, Acker, Wiese, Hofraite (4.55 ha) des Amandus Martz, Gastwirt in Erstein (Verwalter: Notariats- sektetär Schirle in Erstein).

Gemeinde Gerstheim.

77,868 a Acker und Wiesen desselben (Verwalter: derselbe);

18,54 a Wiesen des Vorgenannten und Ehefrau Anna Maiia geb. Kuhn in Gütergemeinschaft (Verwalter: derselbe).

Gemeinde Erstein. 1,45 a Wiesen derselben (Verwalter: derselbe). Straßburg, den 4. Oktober 1916. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 2256 des Reich s⸗Gesetzblatts enthält unter ;

Nr. 5497 eine Verordnung über die Malz⸗ und Gersten⸗ kontingente der Bierbrauereien sowie den Malzhandel, vom 7. Oktober 1916.

Nummer 226 enthält unter

Nr. 5498 eine Bekanntmachung über Lieferung von Heu für das Heer, vom 7. Oktober 1916, unter . j

Nr. 5499 eine Verordnung über Höchstpreise für Aepfel, vom 7. Oktober 1916, und unter

Nr. 5500 eine Bekanntmachung, betreffend Erleichterungen auf dem Gebiete des Patent⸗ und Warenzeichenrechts in aus⸗ ländischen Staaten, vom 5. Oktober 1916.

Berlin W. 9, den 9. Oktober 1916.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Ministerium des Königlichen Hauses.

Dem Großkaufmann Gustav Ober, Inhaber der f Gustav Ober, Kartoffelgroßhandlung, in Berlin, dem Kaufmann Eduard Schwarzlose, Inhaber der Firma Franz Schwarz⸗ lose vorm. A. Thieme u. Co. in Berlin, und dem Kaufmann Ernst Köthner, Inhaber der Firma Treu u. Nuglisch in Berlin, ist das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten ver⸗ liehen worden.

Dem Malermeister Franz Neumann in Königsberg i. Pr. ist . Prädikat als Königlicher Hafmalermeister verliehen worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend die zwang s⸗ weise Verwaltung ,, n, , , 28. September 1916 (RGBl. S. 1099) habe ich nach Zu⸗

findliche Vermögen der Rumänischen Nationalbank die Zwangs⸗ verwaltung angeordnet. Verwalter: Geheimer Negierungsrat Mannowsky in Berlin⸗Wilmersdorf, Jenaer Straße 7.) Berlin, den 9. Oktober 1916.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusens ky.

Bekanntmachung.

Die gegen den Schlachtermelster Wilhelm Hesse hier, Peiner Straße 26, erlassene Verfügung, durch die diesem der Handel mit Fleisch und Fleischwaren verboten war, ist wieder auf— gehoben. Hildesheim, den 4. Oktober 1916.

Dle Poltzeidirektlon. Dr. Gerland.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 10. Oktober 1916.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Eisen⸗ bahnen, Post und Telegraphen und für das Landheer und die Festungen sowie der Ausschuß für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

Der Kammergerichtsrat Wimmer ist zum Mitgliede des Disziplinarhofs für die nicht richterlichen Beamten ernannt worden.

Nachdem die rumänische Regierung die weitaus größte Zahl der in Rumänien lebenden Deutschen interniert hat und im Gewahrsam behält, hat die deutsche Regierung Rumänien durch eine neutrale Macht mitteilen lassen, daß sie die in Deutschland lebenden Rumänen ebenfalls in⸗ ternie ren und so lange in Gewahrsam behalten werde, bis die in Rumänien befindlichen Deutschen aus dem Lande heraus⸗ gelassen worden sind. Die Internierung der Rumänen in Deutschland ist im Gange.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ liegen die Ausgaben 1199 und 1200 der Deutschen Verlu st⸗ listen bei. Sie enthalten die 655. preußische, die 306. bayerische sowie die 340. und die 341. sächsische Verlustliste.

Württemberg.

Zu seinem Regierungsjubiläum hat Seine Majestät der König, wie der „Staatsanzeiger für Württemberg“ meldet, Glückwünsche von Seiner Majestät dem Kaiser und König und sämtlichen Bundesfürsten und Freien Städten sowie von Ihren Majestäten dem Kaiser von Oesterreich und der Königin der Niederlande und Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Luxemburg erhalten.

Das Handschreiben Seiner Majestät des Kaisers hat folgenden Wortlaut:

Durchlauchtigster, Großmächtigster Fürst, Freundlich lieber Vetler und Biuder!

Zur Feier deg 6. Oktober, als des Tages, an welchem Euere Majestät vor 25 Jahren die Regierung über das Königresch Württemberg angetreten haben, ist es Meinem Herzen ein tlefes Bedürfnis, Euerer Majestät Meine innigsten Glück und Segens—⸗ wünsche zum Augdruck zu bringen. Dem Reiche ein treuer Bundesg⸗ fürst, Mir selbst ein lieber Freund, haben Euere Majestät in den vergangenen Jahrzehnten mit sorgender Hand und in segens— reicher Arbest die Geschicke Württembergs geleitet. Nicht allein das eigene Volk, dessen Wohl und Wehe enger als je mit GEuerer Majestät erhabener Person verknüpft ist, erkennt dies dankbaren Herzens an, sondern weit über die Grenzen des Landes hinaus bringen Deutschlands Fürsten und Stämme Euerer Majestät die herzlichsten Wünsche für eine fernere lange und segensreiche Regierung dar. Dabei kann Ich nicht unterlassen, der hervorragenden Taten zu gedenken, die Württembergs Söhne in den gegenwärtigen Kriegszeiten auf den Schlachtfeldern in West und Ost an Tapferkeit und Ausdauer vollbracht haben und noch lãglich vollbringen. Es möge Guerer Majestät vergönnt sein, in nicht allzu⸗ ferner Zeit Allerhöchstdero Volk auch die Segnungen des Friedens wieder vermitteln za können und möge dieser alle Opfer lohnen, die Fütsten und Volk in diesem schweren Kriege dem Vaterlande darbringen. Ich habe Meinen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister an Allerhöchstdero Hofe, den Wirklichen Geheimen Rat Freiherrn von Seckendorff, beauftragt, Euerer Majestät dieses Hand⸗ schreiben zu überreichen und dabei auch mündlich den Empfiagdungen Ausdruck zu geben, die Mich bei diesem freudigen Anlaß bewegen, insbesondere aber Euerer Majestät aufg Neue der wahren Hochachtung und Freundschaft zu versichern, womit Ich verbleibe

Großes Hauptquartier, den 1. Oktober 1916.

Euerer Majestät freundwilliger Vetter und Bruder Wilhelm J. R.

An des Königs von Württemberg Majestät.

Der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg hat folgendes Telegramm an Seine Majestät den König gerichtet:

Berlin, den 6. Oktober. Euerer Majestät bitte ich zum 25 jährigen Regierungsjubiläum meine ehrfurchtsvollsten Glückwünsche zu Füßen legen zu dürfen. Dem Reich ein allzeit treuer Bundesfürst, Württemberg ein weiser Landesvater, haben Guere Majestät an dem glänzenden Aufschwung beider vor dem Kriege hervorragenden Anteil. Der Feind hat uns den Aufstieg mißgönnt. Heute stehen alle streitbaren Söhne Württembergs vereint mit denen aller deutschen Stämme in hartem heldenmütigen Ringen um Deutschlands Zukunft. Möchte Gott der Herr in seiner Gnade diesen Kampf bald zu einem für uns glücklichen ruhmreichen Frieden führen, gefolgt von neuer Blüte aller Teile des Reiches, und möchte es Euerer Majestät vergönnt sein, alsdann noch lange Jahre hindurch dlesen neuen Aufschwung

in segengreicher Regierung zu fördern. Guerer Majestät untertänigster Reichskanzler von Bethmann Hollweg.

Seine Majestät der König hat hierauf geantwortet: Stuttgart, den 6. Oktober. Euer Exzellenz bitte ich meinen wärmsten und herzlichsten Dank zu empfangen für die überaus gütigen Worte, welche Ste aus Anlaß meineg Jubiläums in mich wahrhaft beglückender Gesinnung an mich gerichtet haben. Wenn es mir vergönnt war, mit Gottes Hilfe einiges zu erreichen für meines Landes Wohlsahrt, wie für unseres herrlichen großen VaterlandeJ segengreiche Entwicklung an melnem schwachen Telle beizutragen, so ist Zweck und Ziel melnes

ent⸗, Gebrauchsmuster⸗ und Warenzeichenrechts, vom 10. Sep⸗

stimmung des Herrn Reichskanzlers für das im Inlande be⸗

Lebeng erreicht. Daß meine tapferen Krieger an der Selte ihrer

Kameraden aller deutschen Stämme in West und Ost, zu Land und zur See ire Schuldigkelt getan und die Zufrieden beit unseres oberen Krieg sherrn sich erworben haben, ist mein Stolz und mein Glück. Gott gebe nun einen baldigen, ebrenvollen, die Segnungen weiteren Fortschrittz ung verbürgenden Frieden. Er leite dabei Euer Exzellenz, auf deffen weise Führung ich auch sest vertraue. In der Poff nung, daß Euer Exzellenz erprobte und bewährte Kraft uns noch lange erhalten bleibe Ihr ganz und verehrungsvoll ergebener Wilhelm.

Großbritannien und Irland.

Das Munitionsministerium hat verfügt, daß die private Bautätigkeit eingeschränkt werden müsse, da man die Arbeiter zum Bau von Munitionsfabriken brauche und da außerdem eine gewaltige Nachfrage nach Stahl für Kriegszwecke vorhanden sei.

= Die Verlustlisten vom 6. und 7. Oktober enthalten die Namen von 217 Offizieren (85 gefallen) und 5516 Mann und von 199 Offizieren (71 gefallen) und 3492 Mann.

Italien.

Der italienische Ministerpräsident Boselli hat vorgestern in Mailand eine längere Rede gehalten, in der er nach den üblichen Redensarten, Italien führe diesen Krieg für die Zivilisation und für die Unabhängigkeit Italiens, auf die Frage der Munitionsherstellung einging und laut Bericht des „W. T. B.“ sagte:

go0 milttärische Fabriken und Hilisbetriebe, 800 kleinere Be⸗ triebe, 425 000 Arbeiter und 45 099 Frauen selen ohne Unterlaß mit der Herstellung von Munitton beschäftigt. In einem Monat habe man soviel Kanonen hergestellt wie sonst in einem Jahr. Die Zahl der Maschinengewehre sei 600 mal größer als zu Beginn des Krieges, die Menge der Geschosse sei 119 mal größer, die Herstellung bon Automobilen viermal größer. Eine riesige Zabl von Sprengstoff⸗ fabriken sei zu den alten Werkstätten hinzugekommen. Auch im Flug— wesen seten die Fortschritte sehr groß.

Dänemark.

Die dänische Generalpostdirektion gibt bekannt, daß von dem norwegischen Amerikadampfer „Bergensfjord“ auf der Reise von New York nach Bergen bei der Durch⸗ suchung in Kirkwall 33 für Dänemark bestimmte Postsäcke von den Engländern beschlag nah mt worden sind. Ferner ist vom dänischen Dampfer „Tjaldur“, der sich auf inländischer Fahrt von den Faroerinseln nach Kopenhagen befand, unterwegs bei der Durchsuchung in Leiih die gesamte Paketpost beschlagnahmt worden.

Schweden.

. Das „Ekstrabladet“ erfährt, daß die englische Note, die vor einigen Tagen die Einstellung eines Teils der schwedischen Ausfuhr nach England herbeigeführt hat, da sie die Ausstellung vn Warenursprungszeugnissen forderte, was gegen das schwedische Kriegshandelsgesetz verstoßen würde, eine Hirkularnote sei, die auch anderen neutralen Staaten zu⸗ gestellt worden sei. Sie sei ganz neuen Datums, und über ihre Beantwortung werde zurzeit bei den verschiedenen Re⸗ gierungen beraten. Man halte die Forderungen der Note für Folgen der Beschlüsse der Pariser Wirtschafts konferenz der Verbündeten.

Türkei.

Aus Anlaß des Kurban⸗Bairam hat der Vizegeneralissimus Enver Pascha einen Tagesbefehl an die Land⸗ und Seestreitträfte erlassen, in dem er sie zu den während der beiden verflossenen Kriegsjahre erzielten Erfolge beglückwünscht und feststellt, daß der Weltruf der osmanischen Armee noch mehr erhöht wurde. Der Vizegeneralissimus sprach schließlich seine Zuversicht auf den Endsieg der türkischen Waffen aus.

Griechenland.

Der italienische Gesandte in Athen hat sich zum Chef des Ministeriums des Aeußern begeben und ihm dem „Reuterschen Bureau“ zufolge mitgeteilt, daß die Besetzung von Städten in Südepirus durch die italienischen Truppen ausschließlich bezwecke, die italienische Armee bei Valona im Rücken zu sichern. Es werde nicht beabsichtigt, die amtlichen Versicherungen, die die griechische und die italienische Regierung einander wiederholt wegen des Epirus gegeben hätten, zu verletzen.

Nach französischen Blättermeldungen sind Venizelos, der Admiral Konduriotis und der General Danglis in Mytilene eingetroffen. Ein Regiment Kavallerie in Larissa hat sich der Bewegung der Nationalpartei in Saloniki ange⸗ schlossen. Die Einstellung der Mannschaften der Jahresklasse 1916 ist verschoben worden.

Rumänien. . Auf einem in Bukarest abgehaltenen Kong reß russischer

und rumänischer Eisenbahnfach männer ist, wie die „Times“ erfahren, ein Abkommen geschlossen, um den Güter— verkehr zwischen den beiden Ländern zu erleichtern und ein einfacheres Verkehrssystem einzuführen.

Eine große Menge Getreide, darunter 50 000 Tonnen Mais, die für Deutschland bestimmt waren, ist obiger Quelle zufolge beschlagnahmt worden, um unter die Land⸗ bevölkerung verteilt zu werden.

Die Ländereien bulgarischer Gärtner, die in Ru⸗ mänien ansässig waren, sind konfisziert und unter rumänische kooperative Vereinigungen verteilt worden.

Amerika.

Der kanadische Premierminister hat nach einer Meldung der „Morning Post“ einer Arbeiterabordnung erklärt, daß man in Kanada zwar nicht die Dienstpflicht einführen werde, daß er aber für eine Registrierung sei, die es ermög lichen würde, alle, die sich dem Waffendienst zu entziehen ver⸗ suchten, zum Eintritt in die Armee zu veranlassen.

Asien.

Das neue japanische Kabinett ist gebildet worden. Wie. das „Reutersche Bureau“ meldet, ist Terauchi Minister⸗ präsident und Finanzminister, Baron Motono Minister des Auswärtigen. Im Kriegs⸗ und im Marineministerium ist keine Veränderung eingetreten. = Nach Blättermeldungen aus Weltevreden haben sich in der Gegend des oberen Toeng kal 300 Aufständische den Insurgenten angeschlossen, die sich jetzt zwischen Moegra

Tambesi und Moeara Tebo aufhalten. Auch die Bevölkerung

von Rantau Pandfang nimmt eine aufrührerische Haltun . ; . 9 ein. Der Aufruhr in Celebes ist beigelegt.

Kriegsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 9. Oktober. (W. T. B) Westlicher Kriegsschauplatz. Armee des Generalfeldmarschalls Herzog Albrecht von Württemberg. Nahe der Küste und sühlich von pe ĩ Artoisfront der . K

Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht herrschte rege Feuer⸗ und Patrouillentätigkeit.

Die gewaltige Sommeschlacht dauert an. Fast steigerten gestern unsere verbündeten Feinde noch ihre An⸗ strengungen, um so empfindlicher ist für sie die schwere, verlustreiche Niederlage, die ihnen die heldenmütige In— fanterie und die starke Artillerie der Armee des Generals von Below bereitet haben. Nicht das kleinste Graben⸗ stück auf der 25 km breiten Schlachtfront ist verloren. Mit besonderer Heftigkeit und in kurzer Folge stürmten die Engländer und Franzosen ohne Rücksicht auf ihre außerordentlichen Verluste zwischen Gueudecourt und Bouchavesnes an. Die Truppen der Generale von Boehn und von Garnier haben sie jedesmal restlos zurück— geschlagen. Bei Le Sars nahmen wir bei der Säuberung eines Enaländernestes 90 Mann gefangen und erbeuteten 7 Maschinengewehre.

Der Artillerietampf erreichte auch nördlich der Ancre und in einzelnen Abschnitten süblich der Somme, so beider⸗ seits von Vermandovillers, größere Heftigkeit.

Heeresgruppe Kronprinz.

Umfangreiche deutsche Sprengungen in den Argonnen zerstörten die französischen Gräben in beträchtlicher Aus⸗ dehnung. Oestlich der Maas ftischte das beiderseitige Feuer zeitweise merklich auf.

Die äußerste Anspannung aller Kräfte verlangt auch von unseren Fliegern im Beobachtungsdienste der Artillerie und bei den hierfür erforderlichen Schutzflügen außerordentliche Leistungen. Die schwere Aufgabe der Beobachtungaflieger ist nur zu erfüllen, wenn ihnen die Kampfflieger den Feind fern⸗ halten. Die hiernach auf eine noch nie dagewesene Zahl gestiegenen Luftkämpfe waren für uns erfolgreich.

Wir verloren im September 20 Flugzeuge im Luftkampf, ein Flugzeug wird vermißt. Der französische und englische Verlust beträgt im Luftkampf 95, durch Abschuß von der Erde 25, durch unfreiwillige Landungen innerhalb unserer Linien 7, im ganzen 129 Flugzeuge; er verteilt sich etwa zu gleichen Teilen auf unseren und den feindlichen Bereich.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Gegen einen Teil der kürzlich angegriffenen Front westlich von Luck wiederholten die Russen gestern ihre Angriffe. Sie haben an keiner Stelle Erfolg gehabt und wiederum größte Verluste erlitten. Auch hier eine blutige Niederlage unserer Feinde.

Südöstlich von Brzezany wurden russische Vorstöße ab⸗ geschlagen.

Front des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl. . In den Karpathen schoben wir durch überraschendes Vorbrechen an der Baba Ludowa unsere Stellungen vor j

und verteidigten den Geländegewinn im heftigen Nahkampf. Kriegsschauplatz in Siebenbürgen.

Der Vormarsch in Ost-Siebenbürgen wurde fortgesetzt. . Die Rumänen sind in der Schlacht von Kronstadt (Brasso) geschlagen; vergebens griffen ihre von Norden ein⸗ treffenden Verstärtungen in den Kampf nordöstlich von Kron⸗ stadt ein. Törczvar (Törzburg) wurde genommen. Der Gegner weicht auf der ganzen Linie.

Balkan⸗Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.

Deutsche Truppen, unterstützt durch österreichisch⸗ungarische Monitore, setzten sich durch Handstreich in Besitz der Donauinsel nordwestlich von Svistop, nahmen 2 Offi⸗ ziere, 150 Mann gefangen und erbeuteten 6 Geschütze.

Mazedonische Front.

Westlich der Bahn Monastir Florina wurden feind⸗ liche Angriffe abgeschlagen, östlich der Hahn gelang es dem Gegner, auf dem linken Cerna⸗Ufer Fuß zu fassen.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Großes Hauptquartier, 10. Oktober. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Auch gestern führte der Feind, vorwiegend in den Abend⸗ und Nachtstunden, starke Angriffe auf der großen Kampf⸗ front zwischen Anecre und Somme. Sie blieben sämtlich erfolglos.

Angriffsversuche der Franzosen östlich von Vermando villers wurden verhindert.

Heeresgruppe Kronprinz.

Beiderseits der Maas lebhafte Artillerie! und Minen⸗ werferkämpfe.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Bei Kol. Ostrow (am Stochod nordwestlich von Luch warfen wir die Russen aus einer vorgeschobenen Stellung und wiesen Gegenstöße ab. Westlich von Luck keine Infanterie⸗ tätigkeit.

. Deutsche Abteilungen stürmten mit ganz geringen eigenen Verlusten das Dorf Herbutow westlich der Narajowka, nahmen 4 Offiziere 200 Mann gefangen und erbeuteten einige Maschinengewehre.

Front des Generals der Kavallerie . Erzherzog Carl. In den Karpathen sind russische Gegenangriffe vor unseren am 8. Oktober genommenen Stellungen an der Baba Ludova gescheitert.

Kriegsschauplatz in Siebenbürgen.

An der Ostfront ging es überall vorwärts. Der Austritt aus dem Hargitta⸗ und Baroler⸗Gebirge in die obere und untere Csik (Alt⸗Tah ist erzwungen. Beiderseits von Kronstadt he drängen die siegreichen Truppen den geschlagenen Rumänen scharf nach. Bisher sind aus der dreitägigen Schlacht von Kronstadt eingebracht 1175 Gefangene, 25 Geschütze (darunter 13 schwere), zahlreiche Munitionswagen und Waffen. Außerdem sind erbeutet Lokomotiven, über 800 meist mit Verpflegung beladene Waggons. Der Feind hat nach übereinstimmenden Meldungen aller Truppen sehr schwere blutige Ver luste erlitten.

Westlich des Vulkan⸗Passes wurde der Grenzberg Negrului genommen.

Balkan⸗Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.

Die Lage ist unverändert.

Maze donische Front. Der Feind setzte seine Angriffe gegen die bulgarischen Truppen im Cerna⸗Bogen (östlich der Bahn Monastir— Florina) fort. Er erreichte bei Skocivir kleine Vorteile, sonst wurde er überall abgeschlagen.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 9. Oktober. (B. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Front gegen Rumänien.

Die verbündeten Truppen des Generals von Falken⸗ hayn haben gestern den Feind bei Toerczvar (Toerz⸗ burg) geworfen und Brasso in erbitterten Straßenkämpfen gesäubert. Die aus der Haromszok herbeieilenden Ver⸗ stärkungen des Feindes wurden südöstlich von Foeldvai (Marienburg) angehalten und geschlagen. Die Rumänen raumen überall das Schlachtfeld.

Gegenüber der in das Hargitta⸗ und Görgeny⸗

Gebirge eindringenden Armee des Generals von Arz leistet der Gegner stellenweise Widerstand. Nächst Sistov an der bulgarischen Donau bemächtigten sich durch unsere Donauflottille unterstützt deuische Ab⸗ teilungen und österreichisch⸗ungarische Pioniere einer von den Rumänen besetzten Insel, wobei 6 Geschütze eingehracht und 3 Offiziere und 155 Mann gefangen wurden.

Heeresfront des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl. Im Ludo vagebiet entrissen deutsche Bataillone den Russen eine Höhe. Auf dem Pantyrsattel wurde ein Vor⸗ stoß des Feindes abgeschlagen.

Heeresfront des Generalfeldmarschalls

Prinz Leopold von Bayern. Unsere Stellungen zwischen Swiniuchy und Kisielin bildeten gestern abermals das Ziel starker russischer Angriffe, die beiderseits von Zaturcy drei⸗ bis viermal nacheinander wiederholt wurden, aber für den Gegner neuerlich mit einem vollen, von den schwersten Verlusten begleiteten Mißerfolg endeten.

Italienischer Kriegsschauplatz.

Die feindliche Artillerie und Minenwerfertätigkeit im süd⸗ lichen Teil der küstenländischen Front dauert fort. Italienische Infanterie, die an der Karsthochfläche südlich von Nova Vas und im Abschnitte Görz gegen Sy. Kata⸗ rina zum Angriff vorzugehen versuchte, wurde durch Sperr⸗ feuer abgewiesen.

In den Fassaner Alpen kam es im Abschnitt Gardinal Coldose zu stundenlangen erbitterten Nahkämpfen. Der angreifende Gegner mehrere Bataillone stark wurde völlig abgewiesen. Alle Höhenstellungen wurden von

unseren Truppen behauptet.

Südöstlicher Kriegsschauplatz. Nichts Neues. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 9. Oltober. (W. T. B.) Amtlicher General⸗ stabsbericht:

Mazedonische Front. Westlich von der Bahnlinie Lerin (Florina) —Bitolja (Monastir) auf beiden Seiten das gewöhnliche Artilleriefeuer. Oestlich von dieser Bahnstrecke eröffnete die feindliche Artillerie gegen unsere Stellungen von Kengli bis Skotschivir ein Trommelfeuer, unter dessen Schutz einige feindliche Bataillone die Czerna überschritten. Alsbald aber wurde ein Gegenangriff auf sie gemacht. Der Kampf geht weiter.

Im Moglenica⸗Tale Minenkampf.

Oestlich und westlich vom Wardar und am Fuße der Belasica Planina schwache Artillerietätigkeit. Wir zer⸗ sprengten durch unser Feuer einige feindliche Kompagnien, die bei den Dörfern Skolowo und Radile schanzten.

An der Strumafront Patrouillengefechte.

An der Küste des ägäischen Meeres Ruhe.

Rumänische Front. An der Donau besetzten wir durch einen plötzlichen Angriff mit Unterstützung einer Donau⸗ flottille eine Insel am östlichen Ausgange des Belen⸗ kan als westlich von Zimniceg; wir machten zwei Offiziere und hundertfünfzig Mann zu Gefangenen und erbeuteten sechs Geschütze.

beiderseits Geschützfeuer und