1916 / 261 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Nov 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Verordnung über Höchstpreise für Hafernährmittel. Vom 2. November 1916.

Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Vollsernährung vom 22. Mai 1916 eichs⸗ Gesetzbl. S. 1401) wird verordnet:

§1

Der Preis für Haferflocken, Hafergrütze und Hafermehl, lose in Säcken verladen, darf beim Verkaufe durch den Dersteller vierund,

ebzig Mark dreißig Pfennig für hundert Kilogramm netto frei

sangsstation des Großabnebmerg nicht äbersteigen. .

Der Döchstpreiz gilt autschließlich Sack und für Barzahlung kanerbalb 14 Tagen nach Empfang. Bei leihweiser oder käuflicher Ueberlassung der Säcke gelten die Vorschriften im § 2 Abs. 1 der Verordnung über Höchstpreise sür Hafer vom 24. Juli 1916 (Reichs« Gesetzbl. S. 826) entsprechend.

§52 2 Kleinder kaufe dürfen folgende Preise nicht überschritten werden: a) für Haferflocken, Hafergrütze und Hafermehl lose: 44 Pfennig für das Pfund; b) für Daserflocken und Hafergrütze in Packungen: 56 Pfennig für die 1 Pfund. Packung; e) für Hafermebl in Packungen: 32 Pfennig für die /a Pfund ⸗Packung. Als Klelnverkauf gilt der Verkauf an den Verbraucher in Mengen bis zu fünf Kilogramm einschließlich. 83 Die Landeszentralbehörden können bei Haferflocken, Hafergrütze und Hafermehl, lose oder in Packungen, die sich beim Inkrafttreten dieser Verordnung bereits im Kleinbandel befinden, für Verkäufe, die bis 25. November 1916 statifinden, Ausnahmen von den Vorschriften im § 2 zulassen. Sie können diese Befugnis auf andere Behörden übertragen.

§8 4

Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft; .

. . ö. in dieser Verordnung festgesetzten Höchstpreise über⸗

reitet;

2. wer einen andern zum Abschluß eines Vertrags auffordert, durch den die Preise überschritten werden, oder sich zu einem solchen Vertrag erbietet.

Neben der Strafe können die Vorräte, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. .

O0

Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. ö.

§8 6 . Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Krast. Berlin, den 2. November 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung

über die Ueberwachung des Verkehrs mit Seemuscheln.

Vom 2. November 1916.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über Kriegs⸗ maßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 401) wird folgendes verordnet:

851 Es wird eine Ueberwachungsstelle für Seem uscheln erfichtet Ihr liegt die Ueberwachung des Fanges und des Handels mit Seemuscheln fowte der Herstellung von Seemuschelkonserven ob. Die Ueher⸗ wachungestelle fär Sermuscheln unterßeht der Aufsicht des Reichs⸗ kanzlers. Ter Reiche kanzler bestimmt das Nähere über die Leitung und Zusammensetzung der Stelle.

§ 2 Der Erlaubnis der Ueberwachungsstelle bedarf: 1. wer See muschelkonserven heistellt; 2. wer Sermuscheln im Großhandel von Flschern kauft. Als Großhandel im Sinne dieser Vorschrift gilt die Abgabe von

mehr als 0 kg. 4

Die Ueberwachungsstelle für Seemuscheln kann Bestimmungen über den Fang und Verkauf von Seemuscheln, über die Art der Versendung und der ,, sowie über die Herstellung von Seemusschelkonserven erlassen.

6 den Fang und den Verkauf ven Seemuscheln sowie die e, m von Seemuschelkonserven beschränken oder untersagen; sie kann auch einzelne Personen vom Fange und vom Handel mit Seemuscheln oder von der Herstellung von Seemuschelkonserven aus⸗

schließen. 2.

Die Ueberwachungestelle für Seemuscheln kann für Seemuscheln und Seemuschelkonserven Preise festsetzen. ö

Die Ueberwachungsstelle für Seemuscheln kann ferner Händlern mlt Seemuscheln sewle Herstellern von Seemuschelkonserven Preise

vorschreiben, die nicht überschritten werden dürfen. 8 5 n

Die Neberwachungsstelle für Seemuscheln kann Vorschriften äber

den Verkehr mit eingeführten Seemuscheln und eingeführten See⸗

muschelkonserven erlassen.

Die Unternehmer oder Leiter von Betrieben, die Seemuschelfang oder Seemuschelbandel treiben oder in denen Seemuschel kon serven hergestellt werden, haben den Beauftragten der Ueberwachungsstelle für Seemuscheln Ginsicht in die Geschäftsaufzeichnungen zu gewähren und die Besichtigung der Geschäftg⸗ und Betriebsräume sowie der Vorräte zu gestatten. ö. ; .

Die Beauftragten sind verpflichtet, über die Einrichtungen und die Geschäftaverbältntfse, die hlerbei zu ihrer Kenntnis kommen, Ver⸗ schwiegenheit zu beobachten. .

1

Mit Gefängnis biz zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis ju

zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:

1. wer Seemuscheln ohne die erforderliche Erlaubnis (52) berstellt oder kauft; .

2. wer den gemäß 5 3 Abs. 1 zuwlder handelt; ;

3. wer entgegen einem auf Grund des 5 3 Abs. 2 erlassenen Verbote den Fang oder den Verkauf von Seemuscheln oder die Herstellung von Seemuschelkonsen ven betreibt;

wer die nach 3 Abs. 1 testgesetzten Preise überschreitet oder einen andern zum abi, eines Vertrags auffordert, durch den diese Presse überschritten werden, oder sich zu einem solchen Vertrag anbietet; wer Preise, die ibn gemäß 3 4 Abf. 3 von der Ueher⸗ wachung stelle fär Sermuscheln vorgeschrieben sind, über⸗ schreitet ;

. wer den gemäß 5 5 erlassenen Bestimmungen über den Perkehr mit eingeführten Seemuscheln und eingeführten Seemuschel kon ser ver zum derhandelt;

wer den ihm nach 6 Abs. 1 obliegenden Verpflichtungen um ider bandelt; mer der Vorschiisft im 6 Abs. 7 zuwider Verschwiegenheit

erlassenen Bestimmungen

In dem Falle der Nr. 8s tritt die Verfolgung nur auf Antrag

des Unternehmerg ein. = . Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die flraf⸗ bare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie

dem Täter gehören oder nicht.

8 Dlese Verordnung tritt mit 6 Tage der Verkündung, der 5 2 mit dem 1. Dezember 1916 in Kraft.

Berlin, den 2. November 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 247, 248, 249 und 250 des Reichs⸗Gesetzblatts ent⸗ halten: Nr. 247 unter Nr. 5546 ein Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushaltsetat für das Rechnungs⸗ jahr 1916, vom 30. Oktober 1916, unter Nr. 5547 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Postscheckordnung vom 22. Mai 1914, vom 31. Oktober 1916. Nr. 248 unter Nr. 5548 eine Bekanntmachung über die Vornahme einer Volkszählung am 1. Dezember 1916, vom 2. November 1916,

Nr. 249 unter Nr. 5549 eine Bekanntmachung über einen Höchstpreis für Weizengrieß, vom 2. November 1916, unter Nr. 5550 eine Verordnung über Höchstpreise für Hafer⸗ nährmittel, vom 2. November 1916, und unter Nr. 5551 eine Bekanntmachung über die Ueberwachung des Verkehrs mit Seemuscheln, vom 2. November 1916. Nr. 250 unter Nr. 5552 eine Bekanntmachung über die Regelung der Verbrauchsabgabenermäßigungen und weitere Erleichterungen im Brennereibetrieb im Betriebsjahr 1916ᷓ 17, vom 2. No⸗ vember 1916. Berlin W. 9, den 4. November 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt.

Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Oberlehrer an dem Wilhelmsgymnasium in Königs⸗ berg, Professor Dr. Otto Kröhn ert zum Gymnasialdirektor und den bisherigen Pastor Georg Schwerin in Saulin, Kreis Lauenburg i. Pommern, zum Direktor des Königlichen Waisen⸗ hauses in Königsberg i. Pr. zu ernennen sowie ; dem Geheimen Registrator Dittmar im Kriegsministerium, den Proviantamtsdirektoren Behnke in Trier und Diers ke in Spandau, dem Lazarettverwaltungsdirektor Konrad in Cöln a. Rh. (Friedensstelle) sowie aus Anlaß des Uebertritts in den Ruhestand dem Oberzahlmeister Plesch vom Infanterie⸗ regiment Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Badischen) Nr. 111 den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent— eignungsverfahrens bei dem Bau elektrischer Hoch—⸗ spannungsleitungen in den Gemeinden Rewahl und Schleffin, Kreis Greifenberg, durch die Ueberland— zentrale Belgard, Aktien gesellschaft in Belgard.

Vom 28. Oktober 1916.

Auf Grund des 51 der Allerhöchsten Verordnung, be⸗ treffend ein vereinfachtes Enteignungsver fahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und Beschäftigung von Kriegtz⸗ gefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 27. März und 25. Sep⸗ tember 1915 (Gesetzsamml. S. 57 und 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften der Verordnung auf den Bau elektrischer Hochspannungs⸗ leitingen in den Gemeinden Rewahl und Schleffin, Kreis Greifenberg, durch die Ueberlandzentrale Belgard, Aktiengesell⸗ schaft in Belgard. Anwendung findet, zu deren Ausführung der genannten Ueberlandzentrale durch Allerhöchsten Erlaß vom 20. Februar 1913 das Enteignungsrecht verliehen worden ist. Berlin, den 28. Oktober 1916. Das Staatsministerium. von Breiten bach. Beseler. Sydow.

von Trott zu Solz. Lentze. von Loebell. von Jagow.

Wild von Hohenborn. Helfferich.

Ju stizministerium.

Dem Landgerichtsrat Meißner in Hannover und den Amtsgerichtsräten Geheimer Justizrat Ledebur in Hildes heim und Heise in Bitterfeld ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt.

Der Notar, Justizrat Martens in Cöln ist aus dem Amte geschieden. .

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: Justizrat Jaffe bei dem Landgericht in Frankfurt a. M., Justizrat Hänsel bei dem Amtsgericht in Bergen auf Rügen, Dr. Eissengarthen bei dem Landgericht in Cassel, Dr. Hasse bei dem Landgericht in Kiel, Dr. . Esser in Brühl bei dem Amtsgericht in Cöln und Dr. Paul Frank bei dem Amtsgericht in Dortmund.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Dr Thoß in Frankfurt a. M. bei dem Land⸗ gericht in Frankfurt a. M., der frühere Rechtsanwalt Dr. Max Salomon bei dem Landgericht J in Berlin und der 1 mer Dr. Zeller bei dem Landgericht III in Berlin.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Versetzt sind: die Regierungsräte Mogk, bisher in Cöln, als Mitglied der Eisenbahndirektion nach Altona und Walter Schlüter, bisher in Bromberg, als Mitglied des Eisenbahn⸗ Zentralamts nach Berlin, der Eisenbahndirektor Seibel, bisher in Magdeburg, als Vorstand des Eisenbahn-Verkehrsamts 2 nach Koblenz und der Regierungsbaumeister des Eisenhahnbau⸗ fachs Bathmann, bisher in Breslau, als Mitglied (auftrw.)

Versetzt sind ferner: der Regierungs⸗ und Baurat Bode

von Oppeln an die Regierung in Danzig, der Wasserbau⸗ inspektor Hartmann von Thorn nach Krossen 9. O. (Ge— schäftsbereich der Oderstrombauverwaltung) und der Regie⸗ rungsbaumeister Bandmann von Emden nach Breslau (Ge⸗ schäfts bereich der Oderstrombauverwaltung).

M inisterium der geistlichen und Unterricht z⸗ angelegenheiten.

Dem Gymnasialdirektor Dr. Kröhnert ist die Direktion des Gymnasiums in Bartenstein übertragen worden.

Bekanntmachung.

Gemäß 5 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsammlung Seite e. pird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß aus dem Betriebe der Bentheimer Kreis⸗ bahn im Betriebsjahre 1915.ñ16 ein kommunalsteuerpflichtiger Reinertrag nicht erzielt worden ist.

Münster (Westf.), den 2. November 1916.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Gerstb er ger.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 52 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich der Frau Anna Lange in Neu kslln, Schinkestraße 25, vom heutigen Tage ab den Handel mit Metallen und Lumpen sowie mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegs bedarfs wieder gestattet.

Berlin, den 31. Oktober 1916.

Der Poltzeipräsident. J. V.: von Rönne.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundegratgverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), babe ich der Firma Jacobsohn Gebrüder hier⸗ selbst, Chausseestr. S6, sowie deren Inhabern Max und Rudolf Jacobsohn durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des Kriegsbedarfs und mit rohen Natur⸗ erzeug nissen, insbesondere mit jeder Art von Spinnstoffen (Wolle, Kunstwolle, Baumwolle, Kunstbaumwolle, Lumpen, Abfällen usw.) wegen Unzuverlä ssigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt.

Berlin, den 1. November 1916. Der Poltzeipräͤsident. J. V.: von Rönne.

Bekanntmachung.

Dem Brothändler Johann Saß genannt Springer in Eddelak habe ich wegen erwiesener Unzuverlässigkeit den Han del mit Brot untersagt. Die duich das Verfahren verursachten baren Auslagen, insbesondere die Gebübren für die im 8 1 der Ver- ordnung über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung sind von Saß zu erstatten.

Meldorf, den 30. Oktober 1916.

Der Königliche Landrat. Wachs.

Bekanntmachung.

Den Eheleuten Paul Weil, Leimbacher Straße 78 a hier- selbst wohnhaft, babe ich beute auf Grund der Verordnung des Bundezratz vom 27. Jult 1916, betreffend den Verkehr mit Säcken, jeden Handel mit Säcken untersagt.

Barmen, den 23. Oktober 1916.

Die Poleiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Gverts busch.

Bekanntmachung.

Der Ehefrau des Gastwirts Otto Ernst in Sülzhayn, Frau Marta Ernst, habe ich auf Grund der Bekanntmachung des Bundegrats vom 23. September 1915 (R. G. Bl. S. 603) unter Auf⸗ erlegung der verursachten baren Auslagen und Kosten des Verfahrens den Handel mit Petroleum untersagt und jede direkte Petroleum lieferung an den Ernstschen Betrieb verboten.

Ilfeld, den 265. Oktober 1916.

Der Könlgliche Landrat. Dr. von Doetinchem.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 32 der Preußischen Gesetzlsam mlung enthält unter

Nr. 11546 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem Bau elektrischer Hochspannungsleitungen in den Gemeinden Rewahl und Schleffin, Kreis Greifenberg, durch die Ueberland⸗ r fie Belgard, Aktiengesellschaft in Belgard, vom 28. Oktober 1916.

Berlin W. 9, den 3. November 1916.

Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Prenßen. Berlin, 4. November 1916.

Der Bundeg rat versammelte sich heute zu einer Poll⸗ sitzung, vorher hielten der Ausschuß für Handel und Verkehr, bie vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für oll⸗ und Steuerwesen und für Justizwesen sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen Sitzungen.

Durch Allerhöchste Kabinettsorber ist nunmehr, wie „W T. B.“ mitteilt, bestimmt, daß zur Leitung aller mit der Gesamtkriegführung zusammenhängenden Angelegenheiten der Beschaffung, Verwendung und Ernährung der Arbeiter sowie der Beschaffung von Rohstoffen, Waffen und Munition im

nicht beobachtet.

der Eisenbahndirektion nach Danzig.

Kriegs mintsterium ein Kriegsamt errichtet wird, dem

auch die Leitung der Ersatzangelegenheiten obliegi. Das Arbeitsamt, die Feldzeugmelsterei mit dem Waffen⸗ und Munitionsbeschaffungsamt, die Kriegs rohstoffabteilung und Fabrikenabteilung sowie die die Erfatzangelegenheiten bearbeitenden Stellen des Kriegsministeriums, die Abteilung für Volksernährungsfragen und die Abteilung für Ein⸗ und Ausfuhr werden dem Kriegsamt unterstellt. Insbesondere wird dem Kriegsamt auch die Versorgung der Arbeiter mit Fleisch und Fett übertragen. Der Königlich Württembergische Generalmajor Gröner ist zum Chef des Kriegsamts im Kriegsministerium ernannt und zum Vertreter des Kriegs⸗ ministers bestellt.

Noch hat sich die Empörung über die Scheußlichkeit des „Baralong“⸗Mord es nicht gelegt, und schon wieder muß dem deutschen Volke Nachricht von einem ähnlichen Verbrechen gegeben werden, dessen sich England und seine See⸗ streitkräfte schuldig gemacht haben. Ein deutscher aus England in die Schweiz übergeführter Offizier hat laut Mel⸗ dung des „W. T. B.“ folgendes berichtet:

Das deutsche Unterseeboot „U 412 hat am 24. September 1915 in der Nähe der Seilly-⸗Inseln einen Dampfer unter amerikanischer Flagge angehalten. Während der Dampfer stoppte und anscheinend Anstalten traf, ein Boot zu Wasser zu lassen, lief das U-Boot bis auf eine Entfernung von etwa 300 mean den Dampfer heran. In diesem Augenblick klappte der Dampfer plötzlich an zwei Stellen die Reeling herunter, eröffnete aus zwei Schiffsgeschützen das Feuer auf das U⸗Boot und beschoß es außerdem aus zahlreichen Gewehren. Das alles geschah bei wehen der ame⸗ rikanischer Flagge! Das U, Boot, das schwer getroffen worden war, ging zunächst unter, jedoch gelang es ibm nach kurzer Zeit wieder an die Oberfläche zu kommen. Durch ein jetzt geöffnetes Luk konnten gerade noch der Oberleutnant zur See Crompton und der Steuermann Godau aus dem Boot herauekommen, als es zum zweiten Mal und nun für immer in der See versank. Trotz schwerer Verwundung des ersteren gelang es ihm wie auch dem Steuer— mann, sich schwimmend zu halten, auch nach einiger Zeit ein leer in der Nähe treibendes Boot zu erreichen und zu be⸗ steigen. Der Dampfer, der dies bemerkt hatte, kehrte nun zurück und hielt mit hoher Fahrt recht auf das Boot zu, aber nicht eiwa, wie man hätte annehmen sollen, um die beiden hilflosen Schiff. brüchigen zu retten, sondern um das Boot zu rammen. Zu dlesem Zweck war sogar vorn auf der Back ein Mann aufgestellt, der die nötigen Anweisungen für das Steuern zur Kommandobrücke hinaufrief. Kurz bevor das Boot getroffen wurde, sprangen die Schiffbrüchigen in die Bugwellen des rammenden Schiffes und es gelang ihnen, sich später an den Trümmern des Bootes fest— zuhalten. Erst nachdem sie wieder über eine halbe Stunde im Wasser gelegen hatten, kehrte der Dampfer in ihre Nähe zurück und nahm sie nunmehr auf. An Deck ließ sich aber kein Offizier blicken. Anstatt dem verwundeten Oberleutnant, der einen doppelten Kieferbruch, einen Schuß an der linken Schläfe, eine fingerbreite Wunde mit 3 Splittern in Nase und Backe sowie ein zerschossenes Auge bei der Beschleßung des U⸗Bootes davongetragen hatte, Hilfe zu leisten, wurden die beiden Geretteten er barmungslos in einen Decksverschlag eingesfperrt, der etwa l m hoch und? mlang und vorne mit Eifenftäben abgeschlossen war. Hier mußten sie verbleiben bis zu ihrer Ankunft in Falmouth am 25. September 1915. Erst dort wurde dem Verwundeten die erste ãrzt liche Hilfe zuteil.

Soweit zunächst der Bericht.

Als seinerzeit die englische Regierung durch Gegenmaß— nahmen der deutschen Regierung gezwungen war, den in eng⸗ lische Hände gefallenen deutschen U⸗Bootsbesatzungen eine einigermaßen menschliche Behandlung angedeihen zu lassen, wußten bald darauf die Zeitungen zu berichten, daß die eng— lische Regierung, um diesem Zwang aus dem Wege zu gehen, den Befehl gegeben hatte, keine deutschen U⸗Boots⸗ leute mehr zu retten, sondern sie in ihren versenkten Booten so lange auf dem Grund des Meeres zu lassen, bis man annehmen könnte, daß sie tot seien. Damals sträubte sich noch jedes menschliche Gefühl dagegen, an den Erlaß eines solchen Befehls zu glauben. Als dann aber die englische Regierung sich unter Ausflüchten schützend vor die Baralong“⸗Mörder stell te und sich weigerte, sie vor ein Gericht zu ziehen, wurde unwillkürlich der Gedanke an die Zeitungsmeldungen und den angeblichen englischen Befehl wieder wach. Man fragte sich: weigert sich die englische Re⸗ gierung etwa deshalb, weil die „Baralong“ Mörder nur auf Befehl gehandelt hatten und deshalb auch nicht von der englischen Regierung bestraft werden konnten? Aber auch damals noch wies man diesen Verdacht von sich, obgleich kühle Ueberlegung uns hätte sagen müssen, daß solche Befehle von seiten eines England durchaus nicht unmöglich sind, das im Burenkriege Zehntausende von Frauen und Kindern erbarmungs⸗ los dem Hungertode preisgegeben und das in diesem Kriege in unseren Kolonien den Schwarzen Kopfpreise für deutsche Staatsangehörige gezahlt hat. Der „Baralong“ Mord und das eben mitgeteilte neue Verbrechen lagen kaum einen Monat ausz— einander. Beide Untaten glichen einander sehr. Wie schlecht das Gewissen der englischen Regierung in diesem Falle ist, geht daraus hervor, daß sie das Bekanntwerden dieser Scheuß⸗ lichkeit auch mit den verwerflichsten Mitteln zu verhindern sucht. Dies ist ihr trotzdem nicht gelungen.

Der Bexicht des deutschen Offiziers sagt dann weiter:

Erst am 29. September 1915 wurden die beiden Geretteten, be— kleidet nur mit Hemd und Unterhose und unter starker Bedeckung, an Land und in etn Hospiz befördert, um am 6. Oktober nach Plymouth und am 10. Oktoher dortselbst in ein Hospij übergeführt zu werden. Von Plymouth wieder wurden sie am 6. Nobember nach Jork Cassle ins dortige Militärgefängnis zusammen in einen Raum gebracht. Am 13. Dejemher 1915 wurde schlteßlich der verwundete Offizier mit noch, offenen Wunden nach. Dyffryn Alled übergeführt. Der dortige Lagerarzt schlug später vor, den Offisler wegen der Schwere seiner Verwundung as andere Auge war in Gefahr) zur Auslieferung nach der Schwetz zu schicken. Von der ersfen untersuchenden Schweißer Aerzte kommission wurde er guch angenommen, ebenso bei der Hauptuntersuchung von anderen Schweller Aerjten. Trotzdem legte der englische Generalarzt ein Veto ein, und der Verwundete mußte in England zurückbleiben. Hinzuzufügen ist noch, daß Oberleutnant zur See Crompton verschiedentlich versucht hat, über die amerikanische Botschaft in London an die deutsche Regierung ju berichten, daß seine Berichte aber bei der deutschen Regierung nicht eingelaufen sind.

Nachdem also der englischen Regierung nicht gelungen ist, den verwundeten Oberleutnant an seinen Wunden sterben zu lassen, um so den Hauptzeugen zu beseitigen, sucht sie ihn wenigstens für die Dauer des Krieges für die Oeffentlichkeit ohne Rücksicht auf seinen Zustand unschädlich zu machen. In diesen Tatsachen ist nicht nur das Eingeständnis der Wahrheit des Berichteten zu finden, sondern auch das schlechte Gewissen der angeblich, für Kultur und Menschlichkeit kämpfenden englischen Regierung.

Der Kommandant des Unterseeboots „N 41“ war Kapitän⸗ leutnant Hansen, einer der tapfersten und bewährtesten Unterseebootskommandanten der deutschen Marine.

Nach den amtlichen Veröffentlichungen der „Gazette des Ardennes / sind im Monat Oktober unter der Bevölkerung im besetzten französisch⸗belgischen Gebiet durch Artilleriefeuer oder Fliegerbomben unserer Feinde 37 Männer, 16 Frauen, 15 Kinder getötet und 67 Männer, 55 Frauen, 43 Kinder ver⸗ wundet worden. Die Gesamtzahl der unschuldigen Opfer seit September 1915 ist damit auf 2348 gestiegen.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1245 und 1246 der Deutschen Ver—⸗ lustlisten bei. Sie enthalten die Liste Nr. 12 der aus Rußland zurückgekehrten preußischen Austauschgefangenen, die 6577. preußische, die 313. und die 314 bayerische, die 351. sächsische und die 488. württembergische Verlustliste.

Samburg.

Der Staatshaushaltsplan für 1917 sieht, wie „W. T. B.“ meldet, gegenüber einer Einnahme von 161 427 233 6 eine Ausgabe von 212 785 133 6, mithin einen Fehlbetrag von 51 357 900 ½. vor. Für 1917 ist die Erhöhung von zehn Einheiten der Einkommensteuer vorgesehen. Der Senat, beantragt, den Fehlbetrag vorläufig durch zeit⸗ weilige Anleihen zu beschaffen, vorbehaltlich endgültiger Be⸗ schlußfassung über die Deckung des Ausfalls.

(Fortsetzung in der Zweiten Beilage.)

Kriegsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 4. November. (WB. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Scharfer Artilleriekampf ging feindlichen Angriffen voran, die aber in unserem Feuer nur in beschränktem Um⸗ fange zur Durchführung kamen, so nordwestlich von Cour—⸗ celette und im Abschnitt Gueudecourt-—Lesboeufs; sie ,,,

9 feindliche Flugzeuge sind im Luftkampf und durch Abwehrgeschütze a bzesch ossen.

Heeresgruppe Kronprinz.

Gegen unsere Höhenstellungen östlich der Maas schwoll das feindliche Feuer am Nachmittag erheblich an. Fran⸗ zösische Vorstöße zwischen Dou aum ont und Vaux blieben erfolglos.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Unsere Erfolge links der Narajowka wurden durch Er— stürmung weiterer Teile der russischen Hauptstellung südwestlich von Folw. Krasnolesie erweitert und gegen Wiedererobe⸗ rungsversuche des Feindes behauptet.

Front des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl.

Auf dem Nordteil der siebenbürgischen Ostfront ist die Gefechtstätigkeit wieder reger geworden, ohne daß es bisher zu bemerkenswerten Infanteriekämpfen gekommen sst.

An der Südfrant wurden einzelne rumänische Angriffe ab⸗ gewiesen. Die Höh e Ros ca (sudöstlich des Altschanz⸗Passes) wurde vom Gegner besetzt. Südwestlich von Vredeal gewannen wir eine rumänische Stellung, die wir im Nachstoß am 2. November bereits besetzt, in der folgenden Nacht aber wieder verloren hatten; über 260 Gefangene fielen hier in unsere Hand.

Balkan⸗Kriegsschauplatz.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.

Bei einer Unternehmung österreichisch⸗ungarischer Monitore gegen eine Donauinsel südwestlich von Rustschuk wurden 2 Geschütze und 4 Minenwerfer erbeutet.

In der Dobrudscha keine wesentlichen Ereignisse.

Mazedonische Front. Die Lage ist unverändert.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Somme und Siebenbürgen.

II.

Der Verlauf der Sommeschlacht läßt sich in vier große Ab— schnitte einteilen, die im wesentlichen mit den Kalendermonaten ihrer Vauer zusammenfallen:

Der Juli brachte den ersten Ansturm. Obwohl wir diesen er⸗

wartet batten, darf doch jugestanden werden, daß die Stärke und Dauer selner artilleristischen Vorbereitung unsere Erwartungen um ein vielfaches ühertroffen hat. Nur der beispiellosen Hingabe und Aufopferung unserer Truppen ist es ju verdanken, daß es gelang, den ersten wuchtigen Durchbruck spersuch aufzuhalten. Schon in der zweiten Julibälfte sah der Feind sich gejwungen, seine ursprüngliche Durchbruchgabsicht aufzugeben und an Stelle des Duichstoßes in nordöstlicher Richtung, alfo in die Spitze des von ihm im ersten An= lauf erkämpften Geländedrelecks hinein, die bescheldenere Taktik des Aufrolleng durch außeinanderstrebenden Doppeldruck auf die Schenkel des Dreiecks zu setzen. Als auch diese neue Taktik bis Ende Juli nicht zum Erfolge geführt hatte, ging der Feind während des Monats August zu einer zlemlich planlosen Taktik des ' , g. Drucks auf die Gesamtfront über. Ste brachte ihm trotz immer wiederholter höchfter Kraft. anstrengung nur unwesentliche Tellerfolge.

Wir wissen aus elner großen Reihe von Presseäußerungen und baben guch auf andere Weise in Erfahrung bringen können, daß gegen Ende August in den Reihen unserer Feinde, zumal der Franzosen, die Erkenntnit sich Bahn gebrochen hatte, daß die Sommeoffensive ihr Ziel nicht erreicht habe und kaum jemals erreichen werde.

Damals k sich unseren Feinden die Notwendigkeit auf, dem allgemeinen Sinken der Siegeshoff nung durch eine bedeutsame Neugestaltung der Dinge entgegenzuwirken. Durch kräftigen Biuck

(elang eg, den neuen Feind, Rumänten, auf den Plan zu bringen.

Eline Reihe von schwerwiegenden Kriegsratssitzungen fand statt. Für den Fortgang der Sommeschlacht wurden ihre garn f. von einschneidender Bedeutung. Die deutsche Führung bat diese Be—⸗ schlüfse und ihre Auswirkung voll erkannt und auch iörerfeste zum Ausgangspunkt wichtiger und heilsamer Entschließungen gmacht.

Von dem Sepiemberkriegs rat unserer . datiert die wis derum böllig veränderte Taktik, welche in der Folge eingeschlagen wurde, und die während des September auch zu einer unleugbaren Steigerung des feindlichen Vordraͤngens und zu verhältnismäßig bedeutenden Erfolgen geführt hat. In drei großen Anläufen, vom 3. bis 7. September, vom 12. bis 17. September und mit siärkster Anspannung. und entsprechend bedeutsamem Erfolge am 25. big 27. September, versuckte der Feind, seine neue Absicht ju ver⸗ wirklichen. Man muß anerkennen, daß diese neue Taftik nichts anderes bedeutet, als entschlofsene, nur den veränderten Umständen entsprechend etwas abgewandelte Wiederaufnahme der kühnen Anfangs⸗ absicht; deg strateglschen Durchbruchz, der nun wiederum die Richtung auf die Spitze des erkämpften Dreiecks bekam. Da diese Spitze nördlich der Somme, im Abschnitt jwischen Somme und Ancre, lag, so brachte der neue Plan deg Septemberbeginng die endgältige Spaltung der Sommeschlacht in zwei im wesentlichen getrennte Schlachten.

Die Südschlacht, im Abschnitt Biachet bis Vermandovlllers, zeigte nach einem großen Durchbruchspersuche auf der Gesamtfrogt von Mitte September an ein allmählicheß Nachlassen der Ge— samtstärke.

Trotzdem hat der Feind auch in der Südschlacht zwar nicht auf Grund eines großen operativen Gedankens, wohl aber durch eine Reihe kraftvoller Einzelsiöße einen immerhin erkennbaren Ge— ländegewinn erzielt, ingbesondere in den Abschnitten zwischen Berny und Chaulnes, also an der Südecke des Dreitcks. Von einem weiteren Ausbau dieser Erfolge hat er, jedenfalls infolge der berelts erlittenen Verluste, Abstand nehmtn müssen.

DafüGr verlegten unsere Feinde die Wucht ihrer gemeh samen An⸗ griffe ganz unverkennbar in den Nordabschnitt jwischen Somme und Aner', und hier ist es ihnen gelungen, das erkämpfte Dreieck nicht unerheblich zu erweitern. ö

Den Höhepunkt ihrer Anspannung und ihres Erfolges bedeutet die Schlacht des 26. bis 27. September, welche den Feinden die Otrt— schaften Gueudecourt und Rancourt und das gesamte zwischen ihr en liegende Gelände, eingeschlossen die größere Ortschaft Combles, ein- trug. Das Ziel ihrer unerhörten Aastrengung aber, den strategischen Duichbruch an der Spitze des Dreieck“, haben sie auch in dem unvor= stellbar gewaltigen und mörderlschen Ringen des September nicht er⸗ reicht. Das beweist ein Blick auf die Karte der Lage ze Ende Sep⸗ tember: Das Dreieck, welches zu Beginn des September mit der Spitze bei Longuepal im wesentlichen im Sinne der Hauptangriffs⸗ richtung lag und so die feindliche Anfanggzabsicht des strategischen Durchbruchs wenigstens in der Anlage verkörperte, hat sich nach der gescheiterten Wiederaufnahme dieser Anfangsabsicht im Lauf des September zu einem flachen Bogen verwandelt. Das feindliche Ziel konnte also nur in den Schenkeln des Dreiecks in stärkerem Maße erreicht werden. Gerade da, wohin die Gesamtrichtung des Angriffs zielte, nämlich an der Spitze, ist der Feind nicht neanenswert vorwärts gekommen.

Der vlerte Abschnitt, der im wesentlichen mit dem Oktober monat zusammenfällt, hat eine ununterbrochene Fortsetzung der feindlichen Angriffstätigkeit auf der ganzen Front gebracht. Auch in diesem Zeitraum ballte der Feind seine Kräfte in Zwischentäumen von jetzt nur etwa fünf Tagen zu gewaltigen Angrlffshandlungen, . Groß⸗ kampftagen“, zusammen, ohne daß in den Pausen der feindllche An= sfturm völlig ausgesetzt hätte.

Aber diese gesamte ununterbrochene und böchst gestelgerte An= spannung hat dem Feinde im Oktober nur örtliche, auf Karten kleineren Maßstabes überhaupt unerkennbare Fortschritte gebracht. Der Aushau der deutschen Wideistandskraft hat nämlich seit dem kritischen 25. September derartige Fortschritte gemacht, daß wir beute dem

Feinde in einer Stärke gegenüberstehen, welche seine zahlenmäßige Ueberlegenheit zum mindesten durch den höheren Kampfwert unserer Truppen aller beteiligten Waffengattungen ausgleicht.

Dieser Stand der Dinge zu Ende Oktober bewelst unwlderleglich, daß es der verbündeten Heeresmacht Englands und Frankreichs nicht gelungen ist, den an der Somme gebundenen Bruchteil der deutschen Streltkräfte zu zerreiben und damit unsere Westfront zu erschüttern. Das ist die Antwort der deutschen Sommekämpfer auf das eine der neuerdings verkündeten, schon erheblich eingeschränkten Ziele der feind lichen Sommeoffenside.

Die zweite dieser bescheiderer gewordenen Fragen an das Schlcksal war: wird es gelingen, soviel feindliche Kräfte zu binden, daß Deutsch—⸗ land wenigstens außerstande ist, seinen tapferen Bundesgenossen im Südosten Europas genügend Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen, um sie jur Abwehr oder gar zur Niederzwingung des neuen Balkan⸗ gegners instand zu setzen?

Vom Eintritt dieses neuen Verbündeten hatte sich die Entente eine entsprechende Wendung der Lage auf der gesamten Ost. und Südostfront versprechen. Hatte sie uns bisher an beiden Fronten un— eischütterlich gefunden, so glaubte sie mit Bestlmmtheit annehmen zu dürfen, daß das bisherige Glelchgewicht der Kräfte an der Ost front durch Hinzutritt Rumänieng endgültig zu ihren Gunsten verschoben werden würde, während die Wiederaufnohme der Sommeroffensive es uns unmöglich machen sollte, diese Verschlebung auszugleichen. Was im Westen bisber mißlungen war, sollte nun im Osten glücken.

Und wie isiß geworden? Auf diese Frage war die Antwort: wir haben dle Westfront unerschütterlich gehalten und trotz dem genügend Kräfte freimachen können, um nicht nur den russischen Massenansturm zum Stehen zu bringen, sondern auch dem neuen Feind seinen tückisch errafften Gewinn aus dem Rachen zu reißen und die Bulgaren bei Rückeroberung des räuberisch ihnen abgepreßten Landes am Donaudelta zu unterstützen. Schon sind die Eingangg—⸗ pforten zum Herzen Rumänieng, die Balkanvässe, in unserer Hand. Der Plan unserer Feinde, mit Rumänientz Hilfe unsere Verbündeten im Südosten einen nach dem andern zu vernichten, unsere Ver bindungen mit Konstantinopel zu durchreißen, die Osmanenhauptstadt in ihre Hände zu bringen und damit die schmernzlich entbehrte Einheit unserer Ginkreisung herzustellen, ist gescheitert.

Auf die zwelte Schicksalsfrage der Entente lautet unsere bigs⸗ herige Antwort: die eroberte Dobrudscha, das befreite Siebenbürgen. (W. T. B.)

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 3. November. (W. T. B) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresfront des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl.

In der nördlichen Walachei griffen die Rumänen gestern an zahlreichen Stellen an; sie wurden überall zurückgeworfen. Dem Feinde nachstoßend, gewannen unsere Truppen südöstlich des Vörös Torony⸗ (Roten⸗Turm⸗) Passes und südwestlich von Predeal erneut Gelände. An der siebenbürgischen Ostfront und in den Wald⸗ karpathen war die Kampftätigkeit gering.

Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

An der Bystrzyeg Solotwins ka Vorfeldkämpfe. An der Narajowka versuchten die Russen in sieben Massenstößen die am 39. an unsere Verbündeten verlorenen Stellungen zurückzugewinnen. Alle Anstürme des Gegners brachen unter schwersten Verlusten zusamm en. Südlich von Hul gvicze am Stochod vertrieb ein Jagdkommando öster—

reichischer Landwehr einen russischen Vorposien.