1916 / 261 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Nov 1916 18:00:01 GMT) scan diff

ü ;;; 7 7 ) 7

Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 Reichs⸗ Gesetzbl. 8. .

innerhalb 14 agen nach Empfang.

Verordnung über Höchstpreise für Hafernährmittel. Vom 2. November 1916. Auf Grund der Verordnung über Kriegs maßnahmen zur

401) wird verordnet:

81

Der Prels für Haferflocken, Hafergrütze und Hafermehl, lose in Säcken verladen, darf beim Verkaufe durch den Dersteller vierund; k bzig Mark dresßig len für hundert Kilogramm netto frei

angtstation des Großabnehmerg nicht überstesgen.

er Höchsipreig gilt augschließlich Sack und für Barjahlung Bei lelhweiser oder kaͤuflicher Neberlassung der Säcke gelten die Vorschriften im § 2 Abs. 1 der Verordnung über Höchstprelse sür Hafer vom 24. Juli 1916 Reichs- Gesetzbl. S. S826) entsprechend.

52 . . Kleinverkaufe dürfen folgende Preise nicht überschritten erden: a) für Haferflocken, Hafergrütze und Hafermehl lose: 44 Pfennig für das Pjund; b) für Haferflocken und Hafergrütze in Packungen: 56 Pfennig für die 1 Pfund. Packung; e) für Hafermehl in Packungen: 32 Pfennig für die 1a Pfund Packung. Als Klelnvertauf gilt der Verkauf an den Verbraucher in Mengen bis zu fünf Kilogramm einschließllch. 53 Die Landeszentralbehörden können bei Haferflocken, Hafergrütze und Hafermehl, lose oder in Packungen, die sich beim Inkrafttreten diefer Verordnung bereitz im Kleinbandel befinden, für Verkäufe, die big 25. November 1916 statifinden, Ausnahmen von den Vorschriften . F 2 zulassen. Sie können diese Befugnis auf andere Behörden übertragen.

5 4 Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis ju zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft;

1. i . in dieser Verordnung festgesetzten Höchstpreise über⸗

reitet;

2. wer einen andern zum Abschluß eines Vertrags auffordert, durch den die Preise überschritten werden, oder sich zu einem solchen Vertrag erbietet.

Neben der Strafe können die Vorräte, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

5 5 Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. .

§ 6 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 2. November 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung

über die Ueberwachung des Verkehrs mit Seemuscheln.

Vom 2. November 1916.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über Kriegs— maßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 401) wird folgendes verordnet:

5§51 Es wird eine Ueberwachungsstelle für Seemuscheln errichtet. Ihr liegt die Ueberwachung des Fanges und des Handels mit Seemuscheln sowie der Herstellung von Seemuschelkonserven oh. Die Ueber⸗ wachungsstells für Sermuscheln unterßeht der Aufsicht des Reichg⸗ kanzlers. Ver Reicht kanzler bestimmt daz Nähere über die deitung

und Zusammensetzung der Stelle.

§8 2 Der Erlaubnis der Ueberwachungsstelle bedarf: 1. wer See muschelkonserven herstellt; 2. wer Seemuscheln im Großhandel von Fischern kauft. Als Großhandel im Sinne dieser Vorschrift gilt die Abgabe von

mehr als b0 kg.

53 Die Ueberwachunggstelle für Seemuscheln kann Bestimmungen über den Fang und Verkauf von Seemuscheln, über die Art der k . der . sowie über die Herstellung von Seemuschelkonserven erlassen. . den Fang und den Verkauf von Seemuscheln sowie die en von Seemuschelkonserven beschtänken oder untersagen; sie kann auch einzelne Personen vom Fange und vom Handel mit Seemuscheln oder von der Herstellung von Seemuschelkonserven aus-

schließen.

5 4 Die Ueberwachungsstelle für Seemuscheln kann für Seemuscheln und Seemuschelkonserven Preise festsetzen. Bie Ueberwachungsstelle für Seemuscheln kann ferner Händlern mlt Seemuscheln jowle Herstellern von Seemuschelkonserven Preise vorschrelben, die nicht überschritten werden dürfen.

§ 5 Die Ueberwachungsstelle für Seemuscheln kann Vorschriften über den Verkehr mit eingeführten Seemuscheln und eingeführten See—⸗ muschelkonserven erlassen.

6

Die Unternehmer oder Lelter von Betrieben, die Seemuschelfang oder Seemuschelhandel treiben oder in denen Seemuschel kon serven hergestellt werden, haben den Beauftragten der Ueberwachungsstelle für Seemuscheln Einsicht in die Geschäftzaufzeichnungen zu gewähren und dle e, mne der Geschäftg⸗ und Betriebsräume sowie der Vorräte u gestatten. . aq, , sind verpflichtet, über dle Einrichtungen und die Geschäftgverbältnisse, die hierbei zu ihrer Kenntnig kommen, Ver—

schwlegenheit zu beobachten.

7 Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit y bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: J. wer Seemuscheln ohne die erforderliche Erlaubnis (5 2) herstellt oder kauft; 2. wer den gemäß § 3 Abs. 1 erlassenen Bestimmungen zuwlderhandelt; 3. wer entgegen einem auf Grund des § 3 Abs. 2 erlassenen Verbote den Fang oder den Verkauf von Seemuscheln oder die Herstellung von Seemuschelkonserven betreibt; wer die nach § 3 Abs. 1 testgesetzten Preise überschreitet oder einen andern zum Abschluß eines Vertrags auffordert, durch den diese Preise überschritten werden, oder sich zu einem solchen Vertrag anbietet; wer Preise, die ihm n . 4 Abs. 3 von der Neber⸗ , n für Seemuscheln vorgeschrieben sind, über⸗ eitet; wer den gemäß § 5 erlassenen Bestimmungen über den Verkehr mit eingeführten Seemuscheln und eingeführten Seemuschelkonser ven zuwiderhandelt; wer den ihm nach 5 6 Abs. 1 obliegenden Verpflichtungen zuwider handelt; . wer der Vorschrift im S6 Abs. 2 zuwlder Verschwiegenheilt

In dem Falle der Nr. 8 tritt die Verfolgung nur auf Antrag

des Unternehmerg ein. . . . i, ber Strafe können die Gegen stände, auf die sich die flraf

bare Handlung bezleht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

8 Diese Verordnung tritt mit 6. Tage der Verkündung, der 52 mit dem 1. Dezember 1916 in Kraft. Berlin, den 2. November 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern

247, 248, 249 und 250 des Reichs⸗Gesetzblatts ent⸗

halten: .

Nr. 247 unter . Nr. 5546 ein Gesetz, betreffend die Feststellung eines

zweiten Nachtrags zum Reichshaushaltsetat für das Rechnungs⸗

jahr 1916, vom 30. Oktober 1916, unter J

Nr. 5547 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der

Postscheckordnung vom 22. Mai 1914, vom 31. Oktober 1916.

Nr. 248 unter ö Nr. 5548 eine Bekanntmachung über die Vornahme einer Volkszählung am 1. Dezember 1916, vom 2. November 1916,

Nr. 249 unter

Nr. 5549 eine Bekanntmachung über einen Höchstpreis für Weizengrieß, vom 2. November 1916, unter Nr. 5550 eine Verordnung über Höchstpreise für Hafer⸗ nährmittel, vom 2. November 1916, und unter Nr. 555l eine Bekanntmachung über die Ueberwachung des Verkehrs mit Seemuscheln, vom 2. November 1916. Nr. 250 unter

Nr. 5552 eine Bekanntmachung über die Regelung der Verbrauchsabgabenermäßigungen und weitere Erleichterungen im Brennereibetrieb im Betriebsjahr 191617, vom 2. No⸗ vember 1916. Berlin W. 9, den 4. November 1916.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Oberlehrer an dem Wilhelmsgymnasium in Königs⸗ berg, Professor Dr. Otto Kröhn ert zum Gymnasialdirektor und den bisherigen Pastor Georg Schwerin in Saulin, Kreis Lauenburg i. Pommern, zum Direktor des Königlichen Waisen⸗ hauses in Königsberg i. Pr. zu ernennen sowie . dem Geheimen Registrator Dittmar im Kriegsministerium, den Proviantamtsdirektoren Behnke in Trier und Dierske in Spandau, dem Lazarettverwaltungsdirektor Konrad in Cöln a. Rh. (Friedensstelle) sowie aus Anlaß des Uebertritts in den Ruhestand dem Oberzahlmeister Plesch vom Infanterie⸗ regiment Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Badischen) Nr. 111 den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Erlaß des Staatsministeriums,

betreffend Anwendun des vereinfachten Ent⸗ eignungsverfahrens bei dem Bau elektrischer Hoch⸗ spannungsleitungen in den Gemeinden Rewahl und Schleffin, Kreis Greifenberg, durch die Ueberland— zentrale Belgard, Aktien gefellschaft in Belgard.

Vom 28. Oktober 1916.

Auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, be⸗ treffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und Beschäftigung von Kriegs— gefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 2. März und 25. Sep⸗ tember 1915 (Gesetzsamml. S. 57 und 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften der Verordnung auf den Bau eleftrischer Hochspannungs⸗ leitungen in den Gemeinden Rewahl und Schleffin, Kreis Greifenberg, durch die Ueberlandzentrale Belgard, Aktiengesell⸗ schaft in Belgard, Anwendung findet, zu deren Ausführung der genannten Ueberlandzentrale durch Allerhöchsten Erlaß vom 20. Februar 1913 das Enteignungsrecht verliehen worden ist.

Berlin, den 28. Oktober 1916.

Das Staatsministerium. von Breitenbach. Beseler. Sydow. von Trott zu Solz. Lentze. von Loebell. von Jagow. Wild von Hohenborn. Helfferich.

Ju stizministerium.

Dem Landgerichtsrat Meißner in Hannover und den Amtsgerichtsräten Geheimer Justizrat Led ebur in Hildesheim und Heise in Bitterfeld ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt. .

Der Notar, Justizrat Martens in Cöln ist aus dem Amte geschieden.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht, die Rechte⸗ anwälte: Justizrat Jaffe bei dem Landgericht in Frankfurt a. M., Justizrat Hänsel bei dem Amtsgericht in Bergen auf Rügen, Dr. Eissengarthen bei dem Landgericht in Cassel, Dr. Hasse bei dem Landgericht in Kiel, Dr. Fern Esser in Brühl bei dem Amtsgericht in Cöln und Dr. Paul Frank bei dem Amtsgericht in Dortmund.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen; der Rechtßanwalt Dr Thoß in Frankfurt a. M. bei dem Land⸗ gericht in Frankfurt a. M., der frühere Rechtsanwalt Dr. Max Salomon bei dem Landgericht J in Berlin und der ö Dr. Zeller bei dem Landgericht III

n Berlin.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Versetzt sind: die Regierunggräte Mogk, bisher in Cöln, als Mitglied der Eisenbahndirektion nach Altona und Walter Schlüter, bisher in Bromberg, als Mitglied des Eisenbahn⸗ Jentralamts nach Berlin, der Eisenbahndirektor Seibel, bisher in Magdeburg, als Vorstand des Eisenbahn-Verkehrsamts 2 nach Koblenz und der Regierungsbaumeister des Eisenhahnbau⸗ fachs Bathmann, bisher in Breslau, als Mitglied (auftrw.

von Oppeln an die Regierung in

Versetzt sind ferner: der Regierungs⸗ und Baurat Bode Danzig, der Wasserbau⸗ inspektor Hartmann von Thorn nach Krossen 9. O. (Ge⸗ schäftsbereich der Oderstrombauverwaltung) und der Regie⸗ rungsbaumeister Bandmann von Emden nach Breslau (Ge⸗ schäfts bereich der Oderstrombauverwaltung).

NMinisterium der geistlichen und Unterricht g⸗ angelegenheiten.

Dem Gymnasialdirektor Dr. Kröhnert ist die Direktion des Gymnasiums in Bartenstein übertragen worden.

Bekanntmachung.

Gemäß 8 46 des ö vom 14. Juli 1893 (Gesetzsammlung Seite 152) pird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß aus dem Betriebe der Bentheimer Kreis⸗ bahn im Betriebs ahre 1915/16 ein kommunalsteuerpflichtiger Reinertrag nicht erzielt worden ist.

Münster (Westf.), den 2. November 1916.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Gerstber ger.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 5 2 Abs. 2 der Bundegratsverordnung vom 23. September 1915 (GBl. S. 663) habe ich der Frau Anng Lange in Neukslln, Schinkestraße 25, vom heutigen Tage ab den Handel mit Metallen und Lumpen sowie mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegs⸗— bedarfs wieder gestattet.

Berlin, den 31. Oktober 1916. ;

Der Poltzelpräsident. J. V.: von Rönne.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundegratsverordnung vom 23. September 1915. betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 663), habe ich der Firma Jacob sohn Gebrüder hier⸗ sel b st, Chausseestr. S6, sowie deren Inhabern Max und Rudolf Fa cobsohn vurch Verfägung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des Kriegsbedarfs und mit rohen Natur- erzeugnifsen, insbesondere mit jeder Art von Spinnstoffen (Wolle, Kunstwolle, Baumwolle, Kunstbaumwolle, Lumpen, Abfällen usw.) wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt.

Berlin, den 1. November 1916. Der Poltzeipräsident. J. V.: von Rön ne.

Bekanntmachung.

Dem Brothändler Johann Saß genannt Springer in Eddelak habe ich wegen erwiesener Unzuverlässigkeit den Handel mit Brot untersagt. Die duich das Verfahren verursachten baren Auslagen, insbesondere die Gebühren für die im § 1 der Ver⸗ ordnung über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung sind von Saß zu erstatten.

Meldorf, den 30. Oktober 1916.

Der Königliche Landrat. Wachs.

Bekanntmachung.

Den Eheleuten Paul Weil, Leimbacher Straße 78 a hier⸗ selbst wobnhaft, babe ich heute auf Grund der Verordnung des Bundezrats vom 25. Juli 1816, betreffend den Verkehr mit Säcken, jeden Handel mit Säcken untersagt.

Barmen, den 23. Oktober 1916.

Die Poleiverwaltung. Der Oberbürgermelster. J. V.: Evert busch.

Bekanntmachung.

Der Ehefrau des Gastwirts Otto Ernst in Süljhayn, Frau Marta Ernst, habe ich auf Grund der Bekanntmachung des Bundegtrats vom 23. September 1915 (R. G. Bl. S. 603) unter Auf. erlegung der verursachten baren Auslagen und Kosten des Verfahrens den Handel mit Petroleum untersagt und jede direkte Petroleum lieferung an den Ernstschen Betrieb verboten.

Ilfeld, den 25. Oktober 1916.

Der Köntgliche Landrat. Dr. von Doetinchem.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 32

der Preußischen Gesetzsam mlung enthält unter r. 11 546 einen en des Staatsministeriums, betreffend

Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem Bau elektrischer Hochspannungsleitungen in den Gemeinden Rewahl und Schleffin, Kreis Greifenberg, durch die Ueherland⸗ i Belgard, Attiengesellschaft in Belgard, vom 28. Oktober 1916.

Berlin W. 9, den 3. November 1916.

Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 4. November 1916.

Der Bundes rat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ itzung, vorher hielten der Ausschuß für 6 und Verkehr, se vereinigten AÄusschüsfe für Zoll- und Steuerwesen und für er, und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für oll⸗ und

teuerwesen und für Justizwesen sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen Sitzungen.

Durch Allerhöchste Kabinettsorber ist nunmehr, wie „W T. B.“ mitteilt, bestimmt, daß zur Leitung aller mit der Gesamtkriegführung zusammenhängenden Angelegenheiten der Beschaffung, Verwendung und Ernährung der Arbeiter sowie der Beschaffung von 3 en, Waffen und Munition im

r

nicht beobachtet.

der Eisenbahndirektion nach Danzig.

Krlegsministerkum ein egsamt errichtet wird, dem

auch die Leitung der bei, n,, ,. obliegt. Das Arbeitsamt, die Feldzeugmelsterei mit dem Waffen⸗ und , , n,, die Kriegsrohstoffabteilung und Fabrikenabteilung sowie die die , bearbeitenden Stellen des Kriegsministeriums, die Abteilung für Volksernährungsfragen und die Abteilung für Ein⸗ und Ausfuhr werden dem Kriegsamt unterstellt. Insbesondere wird dem Kriegsamt auch die Versorgung der Arbeiter mit Fleisch und Fett übertragen. Der Königlich Württembergische Generalmajor Gröner ist zum Chef des Kriegsamts im Kriegsministerium ernannt und zum Vertreter des Kriegs⸗ ministers bestellt.

Noch hat sich die Empörung über die Scheußlichkeit des „Baralong“⸗Mordes nicht gelegt, und schon wieder muß dem deutschen Volke Nachricht von einem ähnlichen Verbrechen gegeben werden, dessen sich England und seine See⸗ streitkräfte schuldig gemacht haben. Ein deutscher aus England in die Schweiz uͤbergeführter Offizier hat laut Mel⸗ dung des „W. T. B.“ folgendes berichtet:

Das deutsche Unterseeboot „U 412 hat am 24. September 1915 in der Nahe der Seilly⸗Inseln einen Dampfer unter amerikanischer Flagge angehalten. Während der Dampfer stoppte und anscheinend Anstalten traf, ein Boot zu Wasser zu lassen, lief das U-Boot bis auf eine Entfernung von etwa 300 m an den Dampfer heran. In diesem Augenblick klappte der Dampfer plötzlich an zwei Stellen die Reeling herunter, eröffnete aus zwei Schiffggeschützen das Feuer auf das U⸗Boot und beschoß es außerdem aus zahlreichen Gewehren. Das alles geschah bei weh en der ame⸗ rikanischer Flagge! Das L. Boot, das schwer getroffen worden war, ging zunächst unter, jedoch gelang es ibm nach kurzer Zeit wieder an die Oberfläche zu kommen. Durch ein jetzt geöffnetes Luk konnten gerade noch der Oberleutnant zur See Crompton und der Steuermann Godau aus dem Boot herauskommen, als es zum zweiten Mal und nun für immer in der See versank. Trotz schwerer Verwundung des ersteren gelang es ihm wie auch dem Steuer⸗ mann, sich schwimmend zu halten, auch nach einiger Zeit ein leer in der Nähe treibendes Boot zu erreichen und zu be⸗ steigen. Der Dampfer, der dies bemerkt hatte, kehrte nun zurück und hielt mit hoher Fahrt recht auf das Boot zu, aber nicht eiwa, wle man hätte annehmen sollen, um die beiden hilflosen Schiff- brüchigen zu retten, sondern um das Boot zu rammen. Zu dlesem Zweck war sogar vorn auf der Back ein Mann aufgestellt, der die nötigen Anweisungen für das Steuern zur Kommandobrücke hinaufrief. Kurz bevor das Boot getroffen wurde, sprangen die Schiffbrüchigen in die Bugwellen des rammenden Schiffes und es gelang ihnen, sich später an den Trümmern des Bootes fest⸗ zuhalten. Erst nachdem sie wieder über eine halbe Stunde im Wasser gelegen hatten, kehrte der Dampfer in ihre Nähe zurück und nahm sie nunmehr auf. An Deck ließ sich aber kein Offizier blicken. Anstatt dem verwundeten Oberleutnant, der einen doppelten Kieferbruch, einen Schuß an der linken Schläfe, eine fingerbreite Wunde mit 3 Splittern in Nase und Backe sowie ein zerschossenes Auge bei der Beschleßung des U-Bootes davongetragen hatte, Hilfe zu leisten, wurden die beiden Geretteten er- barmungslos in einen Decksverschlag eingesperrt, der etwa l m hoch und 2 milang und vorne mit Et senstäben abgeschlossen war. Hjer mußten ste verbleiben bis zu ihrer Ankunft in Falmouth am 25. September 1913. Erst dort wurde dem Verwundeten die erste äritliche Hilfe zuteil.

Soweit zunächst der Bericht.

Als seinerzeit die englische Regierung durch Gegenmaß⸗ nahmen der deutschen Regierung gezwungen war, den in eng⸗ lische Hände gefallenen deutschen U⸗Bootsbesatzungen eine einigermaßen menschliche Behandlung angedeihen zu lassen, wußten bald darauf die Zeitungen zu berichten, daß die eng⸗ lische Regierung, um diesem Zwang aus dem Wege zu gehen, den Befehl gegeben hatte, keine deutschen U⸗Boots⸗ leute mehr zu retten, sondern sie in ihren versenkten Booten so lange auf dem Grund des Meeres zu lassen, bis man annehmen könnte, daß sie tot seien. Damals sträubte sich noch jedes menschliche Gefühl dagegen, an den Erlaß eines solchen Befehls zu glauben. Als dann aber die englische Regierung lich unter Ausflüchten schützend vor die Baralong“⸗Mörder stell te und sich weigerte, sie vor ein ericht zu ziehen, wurde unwillkürlich der Gedanke an die Zeitungsmeldungen und den angeblichen englischen Befehl wieder wach. Man , weigert sich die englische Re⸗ gierung etwa deshalb, weil die „Baralong“⸗ Mörder nur auf Befehl gehandelt hatten und deshalh auch nicht von der englischen Regierung bestraft werden konnten? Aber auch damals noch wies man diesen Verdacht von sich, obgleich kühle Ueberlegung uns hätte sagen müssen, daß solche Befehle von seiten eines England durchaus nicht unmöglich sind, das im Burenkriege Zehntausende von Frauen und Kindern erbarmungs⸗ los dem Hungertode preisgegeben und das in diesem Kriege in unseren Kolonien den Schwarzen Kopfpreise für deutsche Staatangehörige gezahlt hat. Der „Baralong“Mord und das eben mitgeteilte neue Verbrechen lagen kaum einen Monat au⸗ einander. Beide Untaten glichen einander sehr. Wie schlecht das Gewissen der englischen Regierung in diesem Falle ist, geht daraus hervor, daß sie das Bekanntwerden dieser Scheuß⸗ lichkeit auch mit den verwerflichsten Mitteln zu verhindern sucht. Dies ist ihr trotzdem nicht gelungen.

Der Bericht des deutschen Offiziers sagt dann weiter:

Erst am 29. September 1915 wurden die beiden Geretteten, be= kleidet nur mit Hemd und Unterhose und unter starker Bedeckung, an Land und in ein Hospiz befördert, um am 6. Oktober nach Plymouth und am 10. Oktober dortselbst in ein Hosphi übergeführt zu werden. Von Plymouth wieder wurden sie am 6. Nobember nach Jork Castle ins 5 Militärgefängnis zusammen in einen Raum gebracht. Am 13. Dejember 1918 wurde schlteßlich der verwundete Offizier mit noch offenen Wunden nach Dyffryn Alled übergefübrt. Der dortige Lagerarzt schlug später vor, den Offizler wegen der Schwere seiner Verwundung (das andere Auge war in Gefahr) zur Auslieferung nach der Schwe zu schicken. Von der erffen untersuchenden Schweizer Aerste kommission wurde er auch angenommen, ebenso bei der Hauptuntersuchung von anderen Schwelzer Aerjten. Trotzdem legte der englische Generalarzt ein Veto ein, und der Verwundete mußte in England zurückbleiben. Hinzuzufügen ist noch, daß Oberleutnant zur See Crompton er ar nme versucht hat, über die amerikanische Botschaft in London an die deutsche Regierung ju berichten, daß seine Berichte aber bei der deutschen Regierung nicht eingelaufen sind.

Nachdem also der englischen Regierung nicht gelungen ist den verwundeten Oberleutnant an seinen War er kan ö lassen, um 6 den Hauptzeugen zu beseitigen, sucht sie . wenigstens für die Dauer des Krieges für die Oeffentlichkeit ohne Rücksicht . seinen Zustand unschählich zu machen. In diesen Tatsachen ist nicht nur das Eingeständnis der Wahrheit , . 9. n , i ö. . 66 Gewissen

ge r iltur und Menschlichkeit kämpfenden englischen Regierung. a. .

Der Kommandant des Unterseeboots „N 41“ war Kapitän⸗ leutnant Hansen, einer der tapfersten und bewährtesten Unterseebootskommandanten der deutschen Marine.

Nach den amtlichen Veröffentlichungen der „Gazette des Ardennes sind im Monat Oktober unter der Bevölkerung im besetzten französisch⸗belgischen Gebiet durch Artilleriefeuer oder Fliegerbomben unserer Feinde 37 Männer, 16 Frauen, 15 Kinder getötet und 67 Männer, 55 Frauen, 43 Kinder ver— wundet worden. Die Gesamtzahl der unschuldigen Opfer seit September 1915 ist damit auf 2348 gestiegen.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1245 und 1246 der Deutschen Ver⸗ lu stlisten bei. Sie enthalten die Liste Nr. 12 der aus Rußland zurückgekehrten preußischen Austauschgefangenen, die s! 7. preußische, die 313. und die 314. bayerische, die 351. sächsische und die 488. württembergische Verlustliste.

Samburg.

Der Staatshaushaltsplan für 1917 sieht, wie „W. T. B.“ meldet, gegenüber einer Einnahme von 161 127 235 ß eme Ausgabe von 212785 133 M, mithin einen Fehlbetrag von 51 357 900 tz vor. Für 1917 ist die Erhöhung von zehn Einheiten der Einkommensteuer vorgesehen. Der Senat beantragt, den Fehlbetrag vorläufig durch zeit— weilige Anleihen zu beschaffen, vorbehaltlich endgültiger Be⸗ schlußfassung über die Deckung des Ausfalls.

(Fortsetzung in der Zweiten Beilage.)

Kriegsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 4. November. (B. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Scharfer Artilleriekampf ging feindlichen Angriffen voran, die aber in unserem Feuer nur in beschränktem Um⸗ fange zur Durchführung kamen, so nordwestlich von Cour—⸗ celette und im Abschnitt Gueudecourt— Lesboeufs; sie . .

9 feindliche Flugzeuge sind im Luftkampf und durch Abwehrgeschütze abgeschossen.

Heeresgruppe Kronprinz.

Gegen unsere Höhenstellungen östlich der Maas schwoll das feindliche Feuer am Nachmittag erheblich an. Fran⸗ ö . zwischen Dou aumont und Vaur hlieben erfolglos.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

.Unsere Erfolge links der Narajowka wurden durch Er— stürmung weiterer Teile der russischen Hauptstellung südwestlich von Folw. Krasnolesie erweitert und gegen Wiedererobe⸗ rungsversuche des Feindes behauptet.

Front des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl.

Auf dem Nordteil der siebenbürgischen Ostfront ist die Gefechtstätigkeit wieder reger geworben, ohne daß es bisher zu bemerkenswerten Infanteriekämpfen gekommen sst.

An der Südfront wurden einzelne rumänische Angriffe ab⸗ gewiesen. Die Höhe Ros ca (sudöstlich des Altschanz⸗Passes) wurde vom Gegner besetzt. Südwestlich von Vredeal gewannen wir eine rumänische Stellung, die wir im Nachstoß am 2. November bereits besetzt, in der folgenden Nacht aber wieder verloren hatten; über 250 Gefangene fielen hier in unsere Hand.

Balkan⸗Kriegsschauplatz.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.

Bei einer Unternehmung österreichisch unggrischer Monitore gehen eine Doͤnauinsel südwestlich von Rustschuk wurden Geschüße und 4 Minenwerfer erbeutet. In der Dobrudscha keine wesentlichen Ereignssse.

Mazedonische Front. Die Lage ist unverändert.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Somme und Siebenbürgen.

11.

Der Verlauf der Sommeschlacht läßt sich in vier große Ab⸗ schnitte einteilen, die im wesentlichen mit den Kalendermonaten ihrer Vauer zusammenfallen:

Der Juli brachte den ersten Ansturm. Obwohl wir diesen er⸗ wartet hatten, darf doch jugestanden werden, daß die Stärke und Dauer selner artilleristischen Vorbereitung unsere Erwartungen um ein vielfaches ühertroffen hat. Nur der beispiellosen Hingabe und Aufopferung unserer Truppen ist es zu verdanken, daß es gelang, den ersten e, . Durchbrucksversuch aufzuhalten. Schon in der zweiten Julibälfte sah der Feind sich gezwungen, seine ursprüngliche Durchbruchtabsicht aufzugeben und an Stelle des Duichstoßes in nordöstlicher Richtung, alfo in die Spitze des von ihm im ersten An⸗ lauf erkämpften Geländedrelecks hinein, die bescheldenere Taktik des Aufrolleng durch auzeinanderstrebenden Doppeldruck auf die Schenkel des Dreiecks zu setzen.

Als auch diese neue Taktik bis Ende Juli nicht jum Erfolge geführt hatte, ging der Feind während des Monats August zu einer Jemlich . en Taktik des allgemeinen Drucks auf die Gesamtfront über ie brachte ihm trotz immer wiederholter höchster Kraft nn he nur unwesentllche Teilerfolge.

Wir wissen aut einer großen Reihe von Presseäußerungen und

Ende August in den Reihen unserer Feinde, zumal der Franzosen, die Erkenntnis sich Buhn gebrochen hatte, daß die Sommeoffenfive ihr Ziel nicht erreicht habe und kaum jemals erreichen werde.

Damals ö sich unseren Feinden die Notwendigkeit auf, dem allgemeinen Sinken der nns i eine bedeutsame Neugestaltung der Dinge entgegenzuwtrken. Durch kräftigen Druck

baben in auf andere Welse in Erfahrung bringen können, . gegen

(elang es, den neuen Feind, Rumänien, auf den Plan ju bringen.

= Eine Reihe von schwerwiegenden Krieggrattsitzungen fand statt. Für den ya,, der Een , wurden ihre ö. e von einschneidender Bedeutung. Die deutsche Führung bat diese Be⸗

Ausgangspunkt wichtiger und hellsamer Enischließungen gmacht.

Von dem Sepiemberkrieggrat unserer 2 datlert die wiederum völlig veränderte Taktik, welche in der Folge eingeschlagen wurde, und die während deg September auch jzu einer unleugbaren Steigerung des feindlichen Vordrängens und zu verhältnismäßig bedeutenden Erfolgen geführt hat. In drei großen Anläufen, vom 3. bis 7. September, vom 12. biz 17. September und mit siärkster Anszannung und entsprechend bedeutsamem Erfolge am 25. bis 27. September, versuckte der Feind, seine neue Absicht ju ver⸗ wirklichen. Man muß anerkennen, daß diese neue Taktik nichts anderes bedeutet, als entschlossene, nur den veränderten Umständen entsprechend etwas abgewandelte Wiederaufnahme der kühnen Ansangs⸗ absicht: des strategischen Durchbruchz, der nun wiederum die Richtung auf die Spitze des erkämpften Dreiecks bekam. Da diese Spitze nördlich der Somme, im Abschnitt jwischen Somme und Ancre, lag, so brachte der neue Plan des Septemberbeginns die endgültige ö Sommeschlacht in zwei im wesentlichen getrennte

Die Südschlacht, im Abschnitt Biaches bis Vermandobillers, zeigte nach einem großen Durchbruchsversuche auf der Gesamtfront von Mitte September an ein allmaͤhliches Nachlassen der Ge— samtstärke.

Trotzdem hat der Feind auch in der Südschlacht zwar nicht auf. Grund eines großen operativen Gedankens, wohl aber durch eine Reihe kraftvoller Einzelstöße einen immerhin erkennbaren Ge— ländegewinn erzielt, insbesondere in den Abschnitten zwischen Berny . , ,. 9 2. ö. 3 des . Von einem

eiteren Ausbau dieser Erfolge hat er, jedenfalls infolge der berelis erlittenen Verluste, Abstand nehmen ug! J sola

Dafür verlegten unsere Feinde die Wucht ihrer gemeh samen An= griffe ganz unverkennbar in den Nordabschnitt jwischen Somme und Aner⸗, und hier ist es ihnen gelungen, das eikaͤmpfte Dreieck nicht unerheblich zu erwettern.

Den Höhepunkt ihrer Anspannung und ihres Erfolges bedeutet die Schlacht des 265. bis 27. September, welche den Feinden die Ort schaften Gueudecourt und Rancourt und das gesamte zwischen ihren liegende Gelände, eingeschlossen die größere Ortschaft Combles, ein= trug. Das Ziel ihrer unerhörten Aastrengung aber, den strategischen Duichbruch an der Spitze dez Dreieck, haben sie auch in dem unvor⸗ stellbar gewaltigen und mörderlschen Ringen des September nicht er⸗ reicht. Das beweist ein Blick auf die Karte der Lage zu Ende Sep- tember: Das Dreieck, welches zu Beginn des September mit der Spitze bei Longuebal im wesentlichen im Sinne der Hauptangrifftz richtung lag und so die feindliche Anfangsabsicht deg strategischen Durchbruchs wenigstens in der Anlage verkörperte, hat sich nach der

eschelterten Wiederaufnahme dieser Anfangsabsicht im Lauf des

eptember zu einem flachen Bogen verwandelt. Das feindliche Ziel konnte also nur in den Schenkeln des Dreiecks in stärkerem Maße erreicht werden. Gerade da, wohin die Gesamtrlchtung des Angriffs , nämlich an der Spitze, ist der Feind nicht nennenswert vorwärts gekommen.

Der vlerte Abschnitt, der im wesentlichen mit dem Oktober⸗ monat zusammenfällt, hat eine ununterhrechene Fortsetzung der feindlichen Angriffstätigkeit auf der ganzen Front gebracht. Auch in diesem Zeitraum ballte der Feind seine Kräfte in Zwischenräumen von jetzt nur etwa fünf Tagen zu gewaltigen Angriffshandlüngen, Groß⸗ kampftagen“, zusammen, ohne daß in den Pausen der feindliche An⸗ sturm völlig ausgesetzt hätte.

Aber diese gesamte ununterbrochene und böchst gestelgerte An—⸗ spannung bat dem Feinde im Okioher nur örtliche, auf Karten kleineren Maßstabes überhaupt unerkennbare Fortschritte gebracht. Der Aushau der deutschen Widerstandékraft hat nämlich seit dem kiitischen 25. September derartige Fortschritte gemacht, . wir heute dem Feinde in einer Stärke gegenüberstehen, welche seine zahlenmäßige Ueberlegenbeit zum mindesten durch den höheren Kampfwert unserer Truppen aller beteiligten Waffengattungen ausgleicht.

Dieser Stand der Dinge zu Ende Oktober bewelst unwlderleglich, daß es der verbündeten Heeregmacht Englands und Frankreichs nicht gelungen ist, den an der Somme gebundenen Bruchteil der deutschen Streltkräfte zu zerreiben und damit unsere Westfront zu erschüttern. Das ist die Antwort der deutschen Sommelämpfer auf das eine der neuerdings verkündeten, schon erheblich eingeschränkten Zlele der felnd⸗ lichen Sommeoffenside.

Die zweite dieser bescheiderer gewordenen Fragen an das Schlcksal war: wird es gelingen, soviel feindllche sräfte zu binden, daß Deutsch⸗ land wenigstens außerstande ist, feinen tapferen Bundesgenossen im Südosten Europas genügend Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen, um sie zur Abwehr oder gar zur Niederzwingung det neuen Balkan⸗ gegners instand zu setzen?

Vom Eintritt Reses neuen Verbündeten hatte sich die Entente eine entsprechende Wendung der Lage auf der gesomten Ost. und Süpostfront versprechen. Hatte sie uns bisher an beiden Fronten un= eischütterlich gefunden, so glaubte sit mit Bestlmmtheit annehmen zu dürfen, daß das bisheiige Glelchgewicht der Kräfte an der Ost front durch Hinjutritt Rumäniens endgültig zu ihren Gunsten verschohen werden würde, während die Wiederaufnahme der Sommeroffensive es uns unmöglich machen sollte, diese Verschiebung auszugleichen. Was im Westen bisber mißlungen war, sollte nun im Osten glücken.

Und wie ist's geworden? Auf diese Frage war die Antwort: wir haben dle Westfront unerschütterlich gehalten und trotz dem genügend Kräfte frelimachen können, um nicht nur den russischen Massenansturm zum Stehen zu bringen, sondern auch dem neuen Feind seinen tückisch errafften Gewinn aug dem Rachen ju reißen und die Bulgaren bei Rückeroberung des räuberisch ihnen abgepreßten Landes am Donaudelta zu unterstützen. Schon sind die Eingangg—⸗ pforten zum Herzen Rumänien, die Balkanvässe, in unserer Hand. Der Plan unserer Feinde, mit Rumänteng Hilfe unsere Verbündeten im Südosten einen nach dem andern zu vernichten, unsere Ver⸗ bindungen mit Konstantinopel zu durchreißen, die Osmanenhauptstadt in ihre Hände zu bringen und damit die schmenzlich entbehrte Ginheit unserer Einkrelsung herzustellen, ist gescheitert.

Auf die zwelte Schicksalsfrage der Entente lautet unsere bis- berige Antwort: die eroberte Dobrudscha, das befreite Siebenbürgen. (W. T. B.)

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 3. November. (W. T. B) Amillich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresfront des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl.

In der nördlichen Walachei griffen die Rumänen gestern an zahlreichen Stellen an; sie wurden überall zurückgeworfen. Dem Feinde nachstoßend, gewannen unsere Truppen südöstlich des Dor ds Tor ony⸗ (Roten⸗Turm⸗) Passes und südwestlich von Predeal erneut Gelände. An der siebenbürgischen Ostfront und in den Wald⸗ karpathen war die Kampftätigkeit gering.

Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

An der Bystrzyeg Solotwinska Vorfeldkämpfe. An der Narajowka versuchten die Russen in 23 ggg en dle am 39. an i Verbündeten verlorenen Stellungen zurückjugewinnen. Alle Anstürme des Gegners brachen unter schwersten Verlusten zusamm en. Südlich von Hulonicze am Stochod vertrieb ein Jagdkommando öster⸗

reichischer Landwehr einen russischen Vorposten.

schlüsse und ihre Auzwirkung voll erkannt und auch ihrerselt, zum

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