1916 / 261 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Nov 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Ist diese Mitteilung richtig? Wenn ja: Ist der Herr Reichs- lanzler bereit, dafür Sorge zu tragen, daß der Grundsaß, daß jedem Tüchtigen die Bahn freigemacht werde, auch in der Armes zur J führung kommt?“

Oberst von Wrisberg: Eine Entscheidung des preußischen Kriegsministeriums an den „Deutschen Bund für westliche Schulen“, wonach die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft als notwendige Voraussetzung fur die Wahl zum Offizier oder Sanitätsoffizier er⸗ klärt wird, ist nicht ergangen. Dagegen ist dem Mitgliede des Reichstags Herrn Dr. Heckscker auf bezügliche Anfrage am 39. 11. 15 5 Mitteilung gemacht worden: Eine A. K. O., die die Be— örderung von Dissidenten zum Offizier oder Sanitätsoffizier ver— bietet, besteht nicht. Sofern die sonstigen Bedingungen erfüllt sind, steht der Beförderung nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalles nichts entgegen, vorausgesetzt, daß der zu Befördernde einer Religions—= meinschaft angehört, der der Staat das Anerkenntnis nicht versagt. das Kriegsministerium hat an diesem schon im Jahre 1969 und 1910 eingenommenen Standpunkt festgehalten, wird aber in eine erneute wohlwollende Prüfung der Frage eintreten. Zur Ergänzung der Anfrage Abg. Dr. Müller⸗ Meiningen (fortschr. Volksp.):

„Ist der Herr Reichskanzler bereit, in dieser Sache den Be— stimmungen der preußischen Verfassung und des Reichsgesetzes von 1869 unbedingte Geltung und Achtung zu verschaffen?“

Präsident: Dies ist eine neue Anfrage.

7) Abg. Dr. Müller⸗Meiningen fragt:

„England hat dem Vernehmen nach Briefe, die von Holland aus nach Deutschland abgesandt sind, auf holländischem Boden rechts⸗ widrig an sich bringen und zu Zwecken seiner schwarzen Listen kopieren lassen.

Was hat der Herr Reichskanzler getan, um dieses völkerrechts⸗ widrige Treiben Englands auf neutralem Boden aufzuklären?“

Direktor im Auswärtigen Amt Dr. Johannes: Es sind im

Auswärtigen Amte verschiedene Fälle bekannt geworden, in denen Briefe, die aus den Niederlanden kamen, den Aufdruck in englischer Sprache trugen: geöffnet vom Zensor“. Diese Fälle sind bei der niederländischen Regierung zur Sprache gebracht worden, es ist um eine Untersuchung gebeten worden, die Unkersuchung hat stattgefunden und die Antwort der Niederländischen Regierung lautete: daß eine Oeffnung im niederländischen Gebiet nicht stattgefunden haben könne, es könne sich bloß um Irrtümer untergeordneter Postbeamten in der Sortierung und Veisendung der Briefe, um sogenannte Fehlleitungen handeln. Diese Mitteilung war für uns überzeugend. Es ist sehr wohl möglich, daß solche Fehlleitungen vorkommen. In einem Falle, der zu unserer Kenntnis kam, war der Brief bestimmt nach dem Orte Herford in Westfalen, Westfalen war aber nicht hinzugefügt. Nun gibt es in England einen Ort, der ganz gleich klingt und nur ganz unbedeutend anders buchstabiert wird. Also es ist dies schon eine Erklärung, warum solche Fehlleitungen vorkommen können. Fehl⸗ leitungen dieser Art ereignen sich in allen Ländern. Ich erinnere nur an einen Fall, der vor mehreren Jahren in Posen vorgekommen ist. Dort wurde in der Stastpost ein Brief aufgegeben, adressiert an Herrn Soundso, hier. Dieser Brief ging nach Hyeres in Frankreich und kam nach Wochen an den erstaunten Gmpfänger zuruck. Also wir haben keinen Grund, anzunehmen, daß die niederländische Re⸗ gierung in dieser Hinsicht irgend einen Fehler begangen hätte. Neben den Fehlleitungen stehen auch allerdings Fälle, in denen es möglich ist, daß ein englischer Spion durch Diebstahl oder Untreue eines Angestellten Kenntnis von einem Brief bekommen haben kann. Ein solchet wahrscheinlicher Fall wurde kürzlich in der Presse bekannt geben. Nähere Angaben hat aber das Auswärtige Amt nicht be—⸗ ommen. Eine amtliche Untersuchung hat nicht stattfinden können, und es ist auch hier nicht anzunehmen, daß auf seiten der nieder⸗— ländischen Vemwaltung irgend ein Fehler vorliegt.

B) Abg. Basfser man nalnl) fragt:

„Am 8. April 1916 hat der Staatssekretär des Reichsjustizamts im Reichstage erklärt, i das Reichsjustizamt mät der Ausarbeitung einer Bekanntmachung über die Einführung eines außergerichtlichen Zwangẽvergleichs befaßt ist.

Angesichts des immer dringlicher geäußerten Wunsches der Ge⸗ werbetreibenden um Einführung einer solchen Reform frage ich an, wie weit die Ausarbeitung gediehen und wann die Bekanntmachung zu erwarten ist.“

Direktor im Reichsjustizamt Dr. Delbrück: Der Entwurf einer Verordnung, durch welche im Zusammenhange mit einer Neu— regelung der Geschäftsaufsicht den infolge des Krieges zahlungsunfähig gewordenen Schuldnern die Möglichkeit eines den Konkurs abwenden⸗ den gerichtlichen Zwangsvergleichs eröffnet wird, ist bereits aufgestellt, nachdem zunächst entsprechend den im Reichstage geäußerten Wunschen Sächverständige aus den verschiedensten Berufskreisen darüber gehört worden waren. Der Entwurf liegt zunzeit dem Bundesrate zur Be⸗ schlußfassung vor. ö .

Zur Ergänzung der Anfrage Abg. Basser mann (nl):

Ist der Herr Reichskanzler bereit, nach dem Wunsche von

Handelskammern und des deutschen Handelstages den Entwurf zu veröffentlichen?“ ö .

Direktor Dr. Delbrück: Eine Veröffentlichung des Entwurfs ist bisher nicht in Aussicht genommen.

9) Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fortschr. Volksp.)

ragt: ̃ „Die britische Regierung hat in völkerrechtswidriger Weise das System der sogenannten Schwarzen Listen eingeführt, d. h. sie veröffentlicht die Namen solcher neutralen Personen und Firmen, die wegen ihrer Handelsbeziehungen zu den Gegnern Englands feind— lichen Personen gleichgestellt werden. Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, wie weit sich die Neu⸗

tralen dem englischen Voꝗsgehen gefügt haben? Und welche Stellung

nimmt die Reichsleitung zu diesem Spystem ein?“

Direktor im Auswärtigen Amt Wirkl. Geh. Rat Dr. Kriege: Die englische Regierung hat sich durch ein Gesetz vom 23. Dezember 1915 ermächtigen lassen, Firmen im neutralen Ausland wegen ihrer feindlichen Staatsangehörigkeit oder wegen ihrer Beziehungen zum Feind auf eine sogenannte Schwarze Liste zu setzen und sie alsdann im Sinne der englischen Vorschriften über das Handelsverbot den feindlichen Ausländern gleichzustellen. Wie durch eine Ausführungs⸗ verordnung vom 29. Februar 1916 näher festgestellt worden ist, bedeutet diese Gleichstellung nicht nur, daß englischen Firmen und Personen jeder weitere Handelsverkehr mit den auf der Liste befindlichen Firmen verboten ist, sondern es können auch die in England befindlichen Ver⸗ mögenswerte der Firmen gesperrt, die fälligen Zinsen und Dividenden hinterlegt, ja ihr Vermögen in England, besonders ihre Beteiligung an englischen Unternehmungen, zwangsweise liquidiert werden. In diesem völkerrechtswidrigen Vorgehen liegt offenbar ein unerhörter Eingriff in die Privatrechte der Neutralen. Wenn es auch der Zweck der Verordnung ist, den deutschen Handel zu schädigen, so stellt doch das Mittel, die Vergewaltigung neutraler Firmen, zunächst eine Ver— letzung neutraler Hoheitsrechte dar. Die deutsche Regierung mußte es daher in erster Linie den neutralen Staaten überlassen, diese Rechte zu wahren. Wie bekannt geworden ist, hat man in Amerika Versuche gemacht, sich gegen die enalischen Uebergriffe zu wehren. In Argen— linien, Brasilien und Chile sind den gesetzgebenden Körzerschaften 895 ürfe vorgelegt worden, die zur Abwehr gegen! die, englischen

ꝛarzen Listen und die damit verbundene dyeiste Hande spionage Lnglischer Konsuln und Agenten Gegenmaßregeln vorsehen; diese Gesetzentwütsg sind indes nicht verabschiedet worden. Dagegen hat der Senat der Vereiniglen Staaten von Amerika durch Zusätze zu der sogenannien . dem Präsizenten die Vollmacht gegeben, gegen⸗ über den S zen Listen und ähnlichen Uebergriffen des englischen Handelskrieges empfinbliche Vergeltungsmaßnahmen zu treffen; einen Gebrauch hat der Präsident von die ser Voll macht noch nicht gemacht.

wiederholt von deutschen —à Listen zu erzählen wußten, sind unrichtig und lassen sich wohl au en, d

einen gewissen Teil unfe rey Warenausfuhr gegen die Weiterlieferung an unsere Feinde sichern mußten. In welcher Weise wir den eng= lischen Druck auf die neutralen Firmen mit einem Gegendruck widern können, wird von der Reichsleitung erwogen; soviel möchte ich aber schen jetzt sagen, daß weder die deutsche Regierung noch das deutsche Volk die Firmen im neutralen Ausland vergessen wird, die sich durch ihre Versetzung in die Schwarze Liste nicht von dem recht—

die Tatsache zurückführen, daß wir

sendruck er⸗

9

, . Verkehr mit Deutschland haben abschrecken lassen, die ogar auch das ist vorgekommen sich freiwillig zur Schwarzen Liste ge— meldet haben, weil sie nicht als englische Knechte gelten wollten.

10 Abg. Basser mann (nl.) fragt: „Die englische Regierung beabsichtigt die Gründung eines Finanzsyndikates in Holland, welches die Margarine⸗, Fett⸗, Butter, Fleisch⸗ und Gemüseproduktion für den englischen Konsum zu monopolisieren und deutschen Bezug aus Holland auszuschalten bestimmt ist. Ist dem Herrn Reichskanzler dieser Plan bekannt und ist er in der Lage und bereit, nähere Mitteilungen darüber zu machen? Sind Ge nmmahr cen seitens des Deutschen Reiches ge⸗ plant und können darüber Mitteilungen gemacht werden?“ Direktor Dr. Johannes: Ueber einen solchen Plan ist im Auswärtigen Amt, abgesehen von ziemlich unbestimmten Zeitungs⸗ nachrichten, nichts bekannt. Amtliche Meldungen liegen nicht vor, die diesen Plan bestätigen; im Gegenteil, nach den amtlichen Mel⸗ dungen ist er als unwahrscheinlich anzusehen. Wenn der Plan bestehen sollte, hat er nach dem, was sich übersehen läßt, keine Aussicht auf Verwirklichung. Denn die Holländer werden und können sich nicht vom Verkehr mit Deutschland ganz abschließen und werden nicht darauf verzichten, Waren nach Deutschland auszuführen. Auf jeden Fall wird die Angelegenheit von der Reichsleitung sorgfältig im H.. behalten. 11) Abg. Basserm ann (nl.) fragt:

„Der englische Generalkonful in Rotterdam veröffentlicht im „Nieuwe Rotterdamschen Courant“ und in dem „Dordrechtschen Courant“ folgende Bekanntmachung: „Das englische General—⸗ konsulgt bringt zur Kenntnis aller, die es angeht, daß Firmen, die Ausbesserungsarbeiten deutscher Schiffe übernehmen, alsbald auf die Schwarze Liste gesetzt werden. Welche Maßnahmen hat der Herr Reichskanzler hiergegen ergriffen? Ist dafür Sorge getragen und eine Kontrolle darüber eingerichtet, daß deutsches Schiffsbaumaterial und deutsche Kohlen nicht in die Hände solcher niederländischen Firmen geraten, die sich dem englischen Uebergriff unterwerfen?“

Direktor Dr. Johannes: Ich darf zunächst auf eine Notiz in der „Kölnischen Zeitung“ hinweisen, welche lautet: Die „Nieuwe Rotter— damsche Courant“ hatz kürzlich einer Bekanntmachung des englischen Generalkonsulats in Rotterdam Aufnahme gewährt, die sich in einer großen Zeitung eines neutralen Landes etwas seltsam ausnimmt. Die Bekanntmachung, die übrigens gleichlautend vor kurzem auch in dem „Dordrechtschen Courant“ erschienen war, sagt: „Das englische Generalkonsulat bringt von neuem zur Kenntnis aller, die es angeht, daß Firmen, die Ausbesserungsarbeiten deutscher Schiffe übernehmen, alsbald auf die englische Schwarze Liste gesetzt werden. Dies die englische Dröhung. Die interessierten Firmen werden sich vermutlich selber sagen, daß die Sache eine Kehiseite hat, und daß eine nieder⸗ ländische Firma, die sich weigern sollte, die Reparatur eines deutschen Schiffes zu übernehmen, obgleich sie dazu in der Lage ist, selbverständ⸗ lich datguf verzichten muß, ihr Material aus Deutschland zu beziehen. Diese Notiz hat die nötige Aufmerksamkeit in der niederländischen Presse gefunden. Sie entspricht ganz der Auffassung der Reichsleitung. Es ist selbstverständlich, daß wir Werken, die gegen uns eine feindliche Haltung einnehmen, kein deutsches Material liefern. Wir haben eine e g. Kontrollorganisation eingerichtet, die ihre guten Dienste tut, und wir können darauf rechnen, daß dadurch unsere Interessen gewahrt werden. Es ist bisher ein Fall bekannt geworden, daß eine niederländische Werft aus Furcht vor England die Reparatur eines deutschen Schiffes abgelehnt hat. Unverzüglich ist darauf diese Firma für deutsches Material gesperrt worden.

12) Abg. Kopsch (fortschr. Volksp.) fragt: ;

„Um die schweren Nachteile und Härten, die aus der Tatsache der unehelichen. Geburt erfahrungsgemäß den unehelich Geborenen in der Wertschätzung ihrer Mitbürger und in ihrem hürgerlichen Fortkommen entstehen, einigermaßen zu verringern, hat der Reichs tag in seiner Sitzung vom 13. Juli 1909 beschlossen, die Petition II Nr. 4301 des Jugendfürsorgeverbandes der Berliner Lehrerschaft um Abänderung der S5 15 und 16 des Personenstandgesetzes und der zugehörigen Ausführungsvporschriften dem Herrn Reichskanzler als Material zu überweisen. In Anerkennung dieser Bestrebungen hat das Preußische Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medi⸗ zinalangelegenheiten angeordnet, daß für die durch nachfolgende Ehe oder Annahme an Kindesstatt ehelich gewordenen Kinder abge⸗ kürzte standesamtliche Bescheinigungen erteilt werden dürfen, welche die Tatsache der vorehelichen Geburt verschweigen, aber nur für Schul⸗ und Unterrichtszwecke einschließlich des Konfirmationsunter⸗ richts ausgestellt werden dürfen. 9

Ist der Herr Reichskanzler bereit, Maßnahmen zu treffen, durch die für alle unehelich Geborenen, nicht nur für die nachtzäglich legitimierten, auch auf anderen Gebieten des bürgerlichen Lebens die tief eingreifende Gefährdung ihrer gesellschaftlichen, amtlichen und wirtschaftlichen Stellung, soweit dies irgend angängig ist, durch Vermeidung der Auskunfterteilung über die Tatsache der unehelichen Geburt in der Form abgekürzter Bescheinigungen vermieden wird?“

Direktor Dr. Delbrück: Die abgekürzten Geburtsbescheini⸗ gungen, die für die durch die nachfolgende Ehs der Eltern oder durch Annahme an Kindesstatt ehelich, gewordenen Kinder nicht nur in Preußen, sondern auch in den übrigen Bundesstaaten für Schul⸗ und Unterrichtszwecke zugelassen sind, haben sich zweckentsprechend bewährt. Der Herr Reichskanzler ist bereit, mit den Bundesregierungen in Er— wägungen darüber einzutreten, ob die Anwendung derartiger Be— scheinigungen auf weitere Gebiete des bürgerlichen Lebens ausgedehnt werden kann. Von einer Zulassung entrechender abgekürzter Be— scheinigungen für die unehelichen Kinder ist ein gleicher Erfelg nicht zu erwarten. Auch die abgekürzte Bescheinigung muß der Wahrheit entsprechen, und bei ihrer Ausstellung für ein uneheliches Kind würde die Tatsache, daß die Mutter bei seiner Geburt nicht verheiratet war, in der Bescheinigung nicht unterdrückt werden können. Der Herr Reichskanzler bedauert es mit den Herren Fragestellern, wenn den unehelichen Kindern aus der Tatsache ihrer unehelichen Geburt in der Wertschätzung ihrer Mitbürger und in ihrem bürgerlichen Fort— kommen Nachteile und Härten erwachsen. Durch eine Verwaltungs⸗ maßnahme wind sich aber jene Tatsache, noch ihre sittliche und gesell⸗ schaftliche Würdigung ändern lassen.

13) Abg. We inhausen ffortschr. Volksp,) fragt:

In veischiedenen Teilen des Reiches, besondens in den Städten des OSstens, hat sich neuerdings ein empfindlicher Mangel an Klein⸗ geld fühlbar gemacht, sodaß man an einigen Orten vor der Ausgabe bon Notstandspapiergeld steht. Ist der Herr Reichskanz er in den Lage und bereit, diesen Notständen wirksam entgegenzutreten?

Direktor im Reichsschatzamt Schrogcder: Daß sich neuerdings an verschiedenen Orten ein Mangel an kleinen Zahlungsmitteln ge⸗ zeigt hat, ist der Reichsfinanzwerwaltung bekannt. Sie wär hisher schon bemüht, dem unter den Einwirkungen des Krieges gewachsenen Bedürfnis nach Piesen Zahlungemitzteln gerecht zu werden. So sind für, den außerotzentlichen Silberbestand seit Beginn, des Krieges rund 55h Millionen Ginmarkstücke und 31,7 Millionen in 0 Pfennig— Stückkn geptägt worden. Unter Abrechnung der wieder eingezoßenen Stlicke beziffern sich itsgescmt die, Cinmarkstück apf erüͤnd. 369.8 Mill inen Mark die 50 Pfennig Stücke auf 126 3 Millionen Ferner sinz aus. . an 19 Pfennig Stücken 10, 147, Million'n Mark bis 1906670 Millisnen Stücke an 5M Pfennig⸗Stücken , 63h? Millionen Mark bis 125,42, Millionen. Shhicke, he rgestellf worden. Weitere

stärkere Prägungen voni Gifenmünzen sind= eingeleitet und sollen, mit

geprägt an Jehnpfem gstücken rund rund 9g, an Darlehnskassenscheinen zu einer

3. 3 , tücken rund 43 Millionen Mark, an ennig⸗ Stücken illlonen Mark und an 1 1 lionen Mark. Außer diesen Prägungen ist eine beträchtliche Ausgabe , ark 6 83 ind a6 . lich mehr kleine 3. lungsmittel in den Umlauf gegoben worden, a je in are, 6 83 augenblickliche Mangel an kleinen Zah⸗ lin ler, im Verkehr beruht nach den gemachten Wahrnehmungen zu einem wesentlichen Teile auf anscheinend in neuer Zeit eingetre⸗ tenen Hemmungen im Münzumlauf. Es wird deshalb an alle Volks- kreise die dringende Mahnung gerichtet werden. Münzen nicht über das unbedingt notwendige Maß hinaus zurückzuhalten, sonderm mög⸗ lichst bald wieder in den Verkehr zu bringen, damit der k eine Besch eunigung erfährt, die eine bessere Ausnutzung der Münzen für den Zahlungsverkehr ermöglicht. Dies gilt namentlich uch für die Silbermünzen, die nach den starken Ausprägungen von 1950 für den Kopf der Bepölkenung weit zahlreicher im Umlauf auftreten müßten. Die eingeleiteten Prägungen, die noch gesteigert werden sollen, lassen erhoffen, daß der Bedarf des Verkehrs an Zahlungs⸗ mitteln eine ausreichende Befriedigung erfahren wird.

14) Abg. Em mel (Soz.) fragt. .

„Der gesamte Reichs tagäbericht der Mülhauser Vo rszeitung? über Re Sitzung vom 28. Dktober d. J. wurde mit Einschluß der Ausführungen des . Staats sekretärs Dr. Helfferich von der Zenfur gestrichen. Ju dem Berichte wurden die Matern des Vor⸗ wärts“ benutzt. Ist der Herr Reiche kanzlen bereit, dafür Sorge zu tragen, daß dem unerträglichen Zustande der fortgesetzten Ver⸗ hinderung in der „Mülhauser Volkszeitung“, über die Verhand⸗ lungen des Reichstags zu berichten, ein Ende gemacht wird?

Direktor im Reichsamt des Innern Dr. Lewald : Nach Be⸗ kanntwerden der in Frage stehenden Zensuranordnung hat sich das Königlich preußische Kriegsministerium mit dem zuständigen Ober⸗ kommando in Verbindung gesetzt. Das Oberkommando hatz darauf die Zensurstelle in Mülhausen 1. Elstaß angewiesen, der Mülhauser Volkszeitung“ den unverkürzten Abdruck der Reichstagsberichte des „Vorwärts“ zu geftatten.

Die ö kammer für 1912, der Bericht der Reichsschulden ommission vom 26. Juni 1916 und die Denkschrift, betreffend Rechnungs⸗ legung und Rechnungsprüfung über die Aufstandsausgaben für Deutsch Südwestafrika und die Mitteilungen des Rechnungs⸗ hofes über die Abrechnung der Aufstandsausgaben gehen an die Rechnungskommission. ; Es folgt die zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Aenderung des Gerichts⸗ kostengesetzes, der Gebührenordnung für Rechtsanwälte und der Gebührenordnung 6 Gerichtsvollzieher. .

Der 18. Ausschuß hat die Annahme der Vorlage mit der einzigen Aenderung empfohlen, daß das Gesetz am 16. No—⸗ vember 1916 in Kraft treten soll (statt 1. November). Weiter wird beantragt, die Petition der Gerichtsvollzieher dem Reichskanzler als Material zu überweisen, die Petition des Vorstandes des Deutschen Anwaltsvereins zu Leipzig um Er⸗ höhung der Gebühren für die Dauer des Krieges um 25 6 durch die Beschlußfassung für erledigt zu erklären. Die Vor⸗ lage erhöht das Pauschale für Rechtsanwälte für Schreib- und Péstgebühren mit Rücksicht auf die Et höhung der Portosätze von 20 auf 30 0 vom Werte des Objekts, also um 50 „.

Referent Abg. List- Eßlingen (ul.) hebt hervor, daß die Kom— mission sich über allgemeine Fragen des Rechtsanwaltsstandes und über die Notwendigkeit einer allgemeinen“ Revision der Gebühren ordnung ausgiebig unterhalten hat. Seit 1909 sei das Verlangen nach einer Erhöhung immer wieder erhoben worden. Zurzeit müsse man sich auf die Justimniung zur Vorlage beschränken. r

Abg. Bruhn (Deutsche Fraktion): Die minimale Erhöhung der Postgebühren hätte doch von der Gerichtskasse ohne weiteres über⸗ nommen werden können. Die Rechtsanwälte hätten auch das Post— porto von 27 8 mehr in ihrer Kostenrechnung in Ansatz bringen können. Statt dessen will man aber das Pauschale um 50 8 erhöhen. Ich habe den Eindruck, altz ob die Abänderung des Gerichtskosten⸗ gesetzes nur stattfindet, um die Erhöhung der Bezüge der Rechtsanwälte etwas zu verdecken. Unsere Rechtsprechung ist sowieso schon teuer genug. Dagegen gibt es eine ganze Anzahl von Gewerben, die not⸗ leiden, und wenn eine Zeit nicht geeignet ist für die Erhöhung der Ge⸗ richtskosten, so ist es die jetzige Kriegszeit. In keinem Berufsstande wird es gebilligt werden, wenn der Reichstag jetzt die Einnahmen der Rechtsanwälte nicht unerheblich erhöht. Ein Berliner Rechtsanwalt von mittlerer Praxis hat im Jahre etwa 409 bis 450 Prozesse, und bei 100 Prozessen macht die Mehreinnahme im Durchschnitt jährlich 1000 S aus. Eine Erhöhung der Beamtengehälter sollten wir im Kriege nickt vornehmen, obwohl das mehr- am Platze gewesen wäre als . bei den Rechtsanwälten. Eine große Anzahl der Rechts⸗ anwälte hat ja nicht genügende Cinnahmen, aber glaubt man wirklich, dem Proletariat im Hechtsanwaltstand durch, die Erhöhung der- Ge— hühren beikommen zu können? Af diefe Weise können wir nach dem Kriege vielleicht doppelt soviel Rechtsanwälte haben wie jetzt. In Berlin gab es 1902 2351 Rechtsanwälte, 1907 1327 und 1915 22165. Steht das im Verhältnis zur Vermehrung der Bevölkerungszahl? Eine große Anzahl von Rechtsanwälten ist im Felde oder in der Intendantur und in den Verwaltungen beschäftigt, diese haben also den Daheimgebliebenen Platz gemacht, sodaß die Notlage nicht so groß sein kann. zir stimmen nur für die Erhöhung der Gebühren der Ge— richtsvollzieher, aber sonst gegen das Gesetz. 2.

Abg. List⸗ Eßlingen (nl): Diese Ausführungen waren nicht gerade von Sympathie für den Stand der Rechtsanwälte getragen. Wir Rechtsanwälte haben uns immer zurückgehalten, unsere eigenen Angelegenheiten zu vertreten. Der Abg. Bruhn hat keine Ahnung, wie es im Stande der Rechtsanwälte und mit ihren Einnahmen aussieht. Manche Rechtsanwälte haben durch den Krieg ihre Praxis ganz ver— loren. Der Deutsche Anwaltsverein hat sich während des ganzen Krieges bis jetzt zurückgehalten und immer gesagt: wir dürfen uns nicht in den Vordergrund drängen, wir wollen als Stand, der eine besondere Stellung im Staate einnimmt, unsere finanziellen Inter⸗ essen nicht im den Vordergrund drängen, aber nachdem die Notschreie als dem ganzen Land gekommen sind, mußte der Deutsche Anwalts⸗ verein sich dazu verstehen, an den Reichstag zu petitionie ren. Mancher Rechtsanwalt muß seine letzten Ersparnisse während des Krieges auf⸗ zehren. Die Beamten haben während des Krieges Teuerungszulagen bekommen, die Einnahmen der Rechtsanwälte sind aber ganz kolossal zurückgegangen. Die Erhöhung des Pauschales geht über die tat⸗ sächlichen Auslagen nur minimal hinaus, und die Kosten des Rechts⸗ anwalts für sein Bureau und seine Angestellten sind während des Krieges gestiegen; das wird bei weitem nicht ausgeglichen. Der Rechtsanwalt hat auch dig Pflicht, Armenprozesse zu führen, und diese haben sich im Kriege noch bedeutend vermehrt. Im Kriege hat jeden⸗ falls ein Rechtsanwalt nicht 4090 bis 450 Prozesse im Jahr. Mehr als 50 2 der Rechtsanwälte sind mit einem Cinkommen unter 30900 4 Ausgestattet. Die Rechtsprechung ist nirgends billiger als im Deutschen Reich. Weil die Zeit nicht geelgnet ist verlangen wir auch keine Gebührenerhöhung. Aber wie haben sich seit der alten Gebührensnd⸗ nung von 1890 die wirtschaftlichen Verhältnisse geändert? Die Pe⸗ tätigungsmöglichkeit aller Stände ist seit 1389 in Berlin um das Zehnfache gestiegen, damit ift die Zunghme der Rechtsanwälte in einem gésunden Vethältnis zum Aufsteigen der, Wirtschaftshembegung. Die mangelhafte alfe Gebührenzrdnung zwingt inis, nach dem Kriege guf eine Aenderung derselben zu, dringen.“ So tun wir, nur die; Pflicht gegen unt selbst. / 3. ö ö . * . i. * 2* 367 .

Die Vorlagé wird bei sehr, schwacher Besetzung des Hauszs mit einer gertngen, Mehrheit angenommen. In der sich sofn rt anschließenden . dritten Le . ge erfolgt. die end⸗

Pfennig

Die deutsche Regierung ist der englischen Regierung auf diesem Wege bisher nicht lgt. Die JZeitungsnachrichlen, die in letzter Zeit

möglichster Beschleunigung durchgeführt! werden. Im! ganzen sind

1. .

gültige Amnahme in der Gesamtabstimmung, J

5

.

Es folgt die zweite Beratung des . über die Festsetzung von Kursen der zum örsenhandel ae nn, Wertpapiere für die Veranlagung

er Besitzsteuer und der Kriegssteuer, wodurch der Reichskanzler ermächtigt wird, diese Kurse auf den 31. Dezember 1916 vor⸗ läufig nach Anhörung der Börsenvorstände festzusetzen und bekanntzumachen. Weicht die endgültige Festsetzung durch den Bundesrat von der vorläufigen Festsetzung ab, so ist die Ab— weichung bis spätestens zum J5. Januar 1917 bekanntzumachen. (Die Worte nach Anhörung der Börsenvorstände“ sind Zusatz der Kommission.)

Serichterstatter Abg. Frhr. von Gamp⸗Massaunen (Deutsche Fraktion: Der Gesetzentwurf hat in der Kommission von keiner Seite prinzipielle Anfechtung erfahren. Widersprochen wurde nur dem Umstand, daß die Börsenkunrse die =. Reserven der Gesellschaften nicht berücksichtigen, wodurch die Gesellschaften, die eine vorsichtige Dividendenpolitik treiben, einen erheblich höheren Kurs hätten als die Gesellschaften, die ihre Reserven voll ausschütten und demgemäß diese sichete Basis für die Zukunft nicht haben. Der Staats sekretär bezeichnete eine Aenderung als unmöglich. Die Interessenten haben zudem die Möglichkeit, gegen die Festsetzung der Kurse Widerspruch zu erheben, sie haben also ein gewisses Anfechtungsrecht. Die Kom⸗ mission hat den Zusatz gemacht, daß die Börsenorgane vor der Fest— setzung der Kurse angehört werden sollen. Denn deren Anhörung muß im Gesetz selbst sichergestellt werden. Der Staatssekretär hat sich damit einverstanden erklärt, und der bezügliche Antrag wurde in der

Kommission einstimmig angenommen. In der Kommission wurde ferner die Erwartung ausgesprochen, daß bei der Festsetzung der Kurse jede staatliche Plusmacherei vermieden werden wird; der Staats—⸗ sekretär sagte auch für sein Ressort eine loyale Ausführung des Ge— setzes zu. Die Anregung in der Kommifsion, möglichst bald die Börse wieder in Funktion zu setzen, wurde von mehreren Seiten unterstützt, und es wurde bemerkt, daß die Geschäfte jetzt einen rein spekulativen Charakter haben müßten, weil der Wert der Papiere num wenigen den Unternehmungen Nahestehenden bekannt sein könne. Be— züglich der Bezahlung der Kriegssteuer erklärte der Staatssekretär, daß die öffentlichen Sparkassen veranlaßt werden würden, mit ihrer Hilfe ebenso wie bei der Kriegsanleihe einzutreten.

Abg. Dove fortschr. Volksp): Wir stimmen den Kom⸗— missionsporschlägen zu. Das ganze Gesetz ist nur verständlich, wenn es im Rahmen des Besitzsteuergesetzes aufgefaßt wird. Dieses Gesetz unterscheidet schon zwiscken Papieren, die zum Börsenhandel zuge— lassen sind, und solchen, die nicht zugelassen sind. Die Vorlage würde selbstverständlich überflüssig wenn bis zum 31. Dezember die Börse wieder eröffnet wäre. Mit Sicherheit ist darauf nicht zu rechnen; die Meinung in der Kommission ging überwiegend dahin, daß bei der nervösen Spannung, die auch in wirtschaftlichen Dingen jetzt herrscht, die Hoffnung kaum angängig wäre, weil eine sehr lebhafte Spekulation die Folge sein würde. Es muß also eine andere Art der Bewertung vorgenommen werden. Wird nun der Bundesrat als gesetzliches Organ dafür bestimmt, so kann allerdings das Bedenken entstehen, daß der Bundesrat, um einen möglichst hohen Steuersatz herauszubringen, eine unrichtige, eine zu hohe Bewertung der Papiere eintreten ließe. Ich habe diese Befürchtung einer fiskalischen Tendenz nicht. Es sollen ja die sachwerständigen Börsenvorstände gehört werden; die kennen die Papiere im einzelnen und wissen, welche Gestaltung die Kursbewegung im Laufe der Kriegs⸗ zeit angenommen hat. Sollte eine solche Tendenz dennoch eintreten, so ist ja dagegen der Rechtsweg innerhalb der Gesetzgebung der Einzelstaaten gegeben. Hier würden Differenzen eventuell nicht zu vermeiden sein, solange dafür kein einheitliches Organ für das ganze

Reich besteht. Das wird nach dem Kriege auch in Aussicht zu nehmen sein. Auch betreffs der nicht zum Börsenhandel zugelassenen Papiere gibt ja das Gesetz maßgebende Normen des Verfahrens; es ist nicht ohne weiteres der Nennwert zugrunde zu legen, sondern es sind auch die konkreten Umstände zu berücksichtigen, welche eventuell eine ander— weite Festsetzung des Wertes bedingen. Eine Bundesratsperordnung, welche den Nennwert allgemein vorschriebe, kann nicht wohl bestehen, denn sie würde mit dem Gesetz im Widerspruch sein. Auch hinsicht⸗ lich der Grundstücke muß der einzelne, wenn er 3 falsch veranlagt glaubt, den Rechtsweg beschreiten können.

Referent von Gamp⸗Massaunen (Deutsche Fraktion): Die Trage der Grundstücke ist in der Kommission nicht behandelt worden. Die Ausführungen des Vorredners darüber würden aber auch von ihr als zutreffend angesehen worden sein.

Anterstaatssekretär Jahn: Eine Verordnung, wonach ledig— lich der Nennwert zugrunde gelegt werden darf, ist seitens des Bun⸗ desrats nicht ergangen und konnte nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht ergehen. In den Ausführungsbestimmungen wird auch noch ein besonderer Hinweis auf die Grundstücke enthalten sein.

Abg. Carstens (fortschr. Volksp: Wie soll es mit der

Kursfestsetzung der ausländischen Wertpapiere gehalten werden, welche der Besitzer gar nicht in der Hand hat, welche im Auslande sich befinden und dort beschlagnahmt sind? Sollen die mit 1090 oder mit 50 oder gar nicht eingestellt werden? Darüber wäre eine Belehrung sehr erwünscht. Bei den Aktien kann man zwischen begünstigten und weniger begünstigten unterscheiden. , Zu den ersteren gehören die Aktien der Kriegsindustrie, die durchweg ihre Werte gesteigert haben, wähtend die anderen nur geringen Umsatz aufzuweisen haben. Hoffent⸗ lich werden hier die Börsenvorstände einen gerechten Ausgleich herbei⸗ führen. Zur Frage der Wiedereröffnung der Börse stehe ich anders ald die Vorredner. Paris, London, Petersburg haben doch die Börse geöffnet, und sind sie etwa politisch, finanziell, wirtschaftlich besser daran als wir? Auch für die nicht zum Börsenhandel zugelassenen Papiere sollte man Kurse durch die Börsenorgane festsetzen; sonst hätte es ja jeder Besitzer in der Hand, sie möglichst niedrig einzu⸗ setzen und es kommen hier viele Milliarden in Betracht. .

Unterstaatssekretär Jahn: Ich möchte auf den Wunsch der Herren Vorredner die Erklärung abgeben, daß bei der Festsetzung auch der Reichs⸗ und Staatsanleihen nicht nach fiskalischen Rück⸗ sichten verfahren werden soll. .

Abg. Dope (ortschr. Volksp.): Was der Abg. Carstens betreffs der nichtzugelassenen Papiere wünscht, hätte in das Gesetz hinein⸗ gebracht wérden können, es liegt aber jetzt dazu keine akute Ver— anlassung vor. Die Berücksichtigung der konkreten Umstände, auch derjenigen, durch welche die wirtschaftlichen Werte gelitten haben, ist schon jetzt im Gesetz vorgeschrieben. 4 Abg. Zimmermann nl): Durch die Erklärungen des Unter— staatssekretärs sind wir über die Bedenken, die die Kaufmannschaft geltend gemacht hat, beruhigt. Ich halte es meinerseits für nützlich, daß die Börse bei Kriegsausbruch geschlossen worden ist und daß sie weiter geschlossen bleibt. In Paris, London, Petersburg herrscht eine Spekulation sondergleichen; wohin das führt, sehen wir ja an dem Erfolg der Anleihen dort und bei uns. Es ist piel besser, das deutsche Geld auf die Reichsanleihen hinzuweisen, die immer noch die besten Anleihen sind.

In der Abstimmung wird die Vorlage nach den Kommissionsanträgen im einzelnen und sofort darauf auch in dritter Beratung im einzelnen und in der Gesamtabstimmung angenommen.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend? Auskunfterteilun g über Krirg sver⸗ ordnungen, auf Grund des mündlichen Berichts des Aus⸗

schitsses. Antrag Schiffer⸗Magdeburg .

Abg. Si ehr i n, ,. erstattet eingehenden Be⸗ richt über die Verhandlungen des Ausschüsses. Dieser hat die 881 bis 4 des Antrags Schiffer gestrichen und dafür folgenden neuen Paragraphen 1 zur ,, vbrgeschlagenni

, Dürch Veroidnung. dis, Bundesrats werden? Amtsstellen be⸗ stimmt, die auf Verlangen der Bezirkseingefesfẽnen darüber schtift⸗ liche oder gedrückte Auskunft zu erteilen haben, ob eine beabsi h tinte Handlung einer auf Grund des 5 3 des Gesẽtzes über Hie Er⸗

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zesteckt! Die Cinschränkn ng der drgkonischen

gefordert worden;

mächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen vom 4. August 1914 erlassenen Anordnung entspricht. . die Aus⸗ kunft dahin lautet, daß die ndlung einer solchen Amrdnung nicht widerspricht, so findet eine Strafverfolgung eines Bezirke eingesessenen wegen einer solchen ndlung auf Grund einer der vorbezeichneten Anordnungen nicht statt. Weicht eine spätere Aus— kunft von einer frühe ren Auskunft derselben Stelle ab, so ist sie zu veröffentlichen. Mit der Veröffentlichung gilt die frühere Aus— unft als aufgehoben.“

In den weiteren Paragraphen ist bestimmt, daß von dem

Inhalt der erteilten Auskünfte dem Reichskanzler (nach dem Antrage Schiffer dem Reichsamt des Innern) Mitteilung zu machen ist. Der Berichterstatter spricht namens des Ausschusses die Crwartung aus, daß, wenn die Reichsregierung sich nicht dazu verstehen sollte, den Entwurf in dieser Fassung anzunehmen, sie den Grund— gedanken desselben auf Grund des § 3 des Ermächtigungsgesetzes ver⸗ wirklichen werde. .

Abg. Frhr. von Rechenberg Gentr): Mit Rücksicht darauf, daß über diesen Entwurf in der Kommission oder im Ausschuß ziem⸗ lich Einstimmigkeit geherrscht hat, und mit Rücksicht auf die Dring⸗ lichkeit der Sache beantrage ich, den Entwurf ohne Debatte en bloc anzunehmen.

Dagegen wird kein Widerspruch erhoben. Der Gesetz— entwurf wird in zweiter und sodann in dritter Lesung im ein— zelnen und im ganzen endgültig angenommen.

Hierauf setzt das Haus die gestern abgebrochene Beratung der vom Ausschuß vorgeschlagenen Resolutionen über Heereslieferungen, Mannschaftsbesold un- gen usw. fort.

„Abg. Neumann-Hoßfer (ortschr. Volksp.): Nach meinem Empfinden hat, gestern der Abg. Dr. Mayer-Kaufbeuren zuviel auf Bayern hingewiesen. Ich glaube, daß auch auf die Verhältnisse der kleinen Staaten Rücksicht genommen werden muß. Für uns steht selbstverständlich in erster Linie die Rücksicht auf die Schlagfertigkeit unseres Heeres. Alle anderen Gesichtspunkte haben dahinter zu rück— zutreten. Meine Freunde werden, für die Resolutionen stimmen. Auch wir meinen, daß das Beköstigungsgeld den Verhältnissen des Krieges nicht mehr entspricht. Ferner müssen endlich die Klagen auf⸗ hören, daß es immer noch Leute gibt, die ein Jahr an der Front sind und noch keinen Urlaub erhalten haben. Besondere Berücksichtigung verdienen die Gewerbetreibenden. Was die Beköstigung der Mann? schaften betrifft, se sind die Beschwerden darüber in der Tat darauf zurückzu führen. daß die Kompagnieführer nicht immer ihre Pflicht uns, Schuldigkeit tun. Die, Kompagnieführer sind vielfach zu jung. Notwendig ist eine Reaktivierung der Offizierstellvertreter und eine Beseitigung der Klagen der Beamtenstellvertreker. Die Reform der Kriegsbesoldungsordnung entspricht zwar nicht allen unseren Wünschen, aber sie befindet sich auf dem richtigen Wege. Wir wünschen, da die soziale Lage der Leutnants eine gewisse Berücksichtigung gare Was die Nichtbeförderung der Dissidenten betrifft, eine Ängelegen—

heit, die bei uns nicht nur großes Mißvergnügen hervorgerufen hat, sondern geradezu als Skandal aufgefaßt worden ist, so haben wir heute gehört, daß es sich zwar nicht um einen Erlaß des Kriegs⸗ ministeriums, wohl aber um einen Brief des Kriegsmintsterz an den Kollegen Heckscher handelt. Das kommt auf dasselbe hihaus. Nun hat der Vertreter des Kriegsministers mitgeteilt, daß wohlwollende Erwägungen angestellt werden sollen, daß eine Abänderung etfolgt. Jedenfalls widerspricht die Stellungnahme des Kriegsministers den gesetzlichen Bestimmungen und den Bestimmungen der Verfassung. Nach dem Gesetz von 1869 find alle noch bestehenden, aus der Ver— schiedenheit des religiösen Bekenninisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte aufgehoben. Die Teil⸗ nahme an der Landesverttetung und die Bekleidung öffentlicher Aemter wird vom xeligiösen Bekenntnis für unabhängig erklärt. Ich vermag nicht einzusehen, wie die Militärzerwal lung - dazu gekommen ist sich über diese klaren Bestimmungen hinwegzusetzen, und das mitten im Kriege. Meine Herren von der Regierung, werfen Sie doch endlich diesen ganzen Plunder über Bord. Es ist doch sonderbar, jemand, der einer Kirchengemeinschaft nicht angehört, kann zwar Exzellenz sein aber nicht Leutnant. Man kann wohl von der Regierung berkangen, daß sie sich nach dem Kaiserwort richtet, das nur noch Deutsche kennt; Soll denn der Wille des Kaisers gegenüber der Heeres verwaltung ohnmächtig sein? In der Behandlung der Mannschaften ist es doch wesentlich besser geworden. Immerhin werden noch immer Klagen

laut über die Behandlung der Leute hinter der Front. Möge der

neue Kriegsminister, dessen Wirken wir vertrauensvoll entgegensehen darauf hinwirken, daß diese Fälle immer seltener werden. Das deutsche Heer soll ein Volksheer im besten Sinne des Wortes sein. ODberst von Wrisberg: Die Fragen des Abg. Stücklen habe ich, schon in der Kommission beantwortet; ich vermeide (ine Wierer? holung. In hezug auf die Dissidentenfrage habe ich vorhin schon eine Antwort gegeben. Ich wiederhole, daß eine wohlwollende Prüfung dieser Angelegenheit in Aussicht gestellt ist, und ich hoffe, daß sie Erfolg haben wird. Ich möchte bei dieser Gelegenheit einen Iweifel auf⸗ klären, der durch eine Verfügung des Kriegsministeriums entstanden⸗ist. Es ist eine Verfügung ergangen, nach der die , der in der Armee ausgebildeten Juden festhestellt werden soll. Die Berfügung ist nur zu dem- Zweck erlassen, statistisches Material zu sammeln, um gegen— über den Juden erhobene Vomürfe zu entkräften ode richtigzu⸗ stellen. Irgend eine antisemitzische Absicht liegt der Verfügung in keiner Weise zugrunde. Bezüglich der Mißhandlungen hat die Heeres— derwaltung ganz klar den Standpunkt vertreten, daß eine schlechte Be⸗ handlung und Beschimpfung der Leute auf das schärfste getadelt werden muß, die Mittel, die uns die bestehenden Bestimmungen an die Hand geben, haben wir angewendet, und es ist auch zu erkennen gewesen daß diese unsere Maßnahmen auch Früchte getragen haben. Daß diese Fälle nicht alle verschwinden, können Sie selber nicht erwarten, dazu ist das Heer zu Woß.. Durch die neuen Maßnahmen ist auch die Sache mit den Offizierstellvertretern erledigt worden. Die näue Verfügung vermeidet das Ablegen der Uniformen derer, die sie bisher getragen haben. Neuerdings sind Klagen der Beam enstell vertreter gekommen. Auch diesen wird Abhilfe geschaffen. .

; Abg. Dr. Co hn-⸗Nerdhaufen (oz. Arbeitsgem n): Unter den Arbeitern, die für die Beschafsuung des Heeresbedarft tätig sind, herrscht große Unzufriedenheit; es liegt ein gehäuftes Maß von Beschwerden bor. Besonders in Rheinland und Westfasen verweigern die Unter⸗ nehmer die Einrichtung von Schlichtungskommissionen zur Unter— suchung der Klagen über schlechte Behandlung, schlechte Verpflegung niedrige Löhne usw. Die Militärverwaktung scheut sich offenbar, den Unternehmen entgegenzutreten; statt durchzugreifen, hat sich as Kriegsministerium darauf beschränkt, aute Ratzchlze zu erte l len. Die Arbeiterausschüsse sind zu schwach, fie haben sich in diesem Kriege micht bewährt. In der Praxis kommt es für die Arbeiter schließlich darauf hinaus, daß sie entweder alle Willkür, Ausbeutung und Knebelung durch die Unternehmer erdu den müssen, oder aber eingezogen werden, um den Tod oden Verkrüppelung zu riskiersn. Die Zahl der rekla— mierten Arbeiter, die, nachdem sie irgendwie besckwerdeführend vor⸗= stellig geworden sind, zum Kriegedienst einmzezogen wurden, wächst mit jedem Tage. Dem Falle des Rechtsanwalts Weinberg) der ledig⸗ lich wegen politischer Mißliebiakeiten eingezogen worden ist und frotz schwerer Krankheit vom Oberkommando in den Marken nicht. losge= lassen wird,; haben sich weitere ganz gleich liegende gesellt. Ein noch im August dieses Jahres als schwer kuberkulos für dauern untaug⸗

lich erklärter , Radikol⸗Sozialist“ aus dem Kreise Teltom Beeskow

wurde iin, Oktobet. auf das Bez rkskommande besteft, fir kreggver— wendungsfähig erklärt und; spfott nach Jüterbog, zur Ausbildung zge⸗ haft; „Hier hät man die olitiscke Betät ann deb Wenetaß 1nd Bezirtkekonsmandos in. Reinkultür. 18, ja r Tjahrige NMitg ed fie der Jugend orgghisatsonen hat man, Janne vor dem T min in äs] Heet

feckt⸗· 9 käp kin ng kon . des Militãrstrafgesetzbuches zist vom Reichstage mit aller, Energie jetzt endlich“ stellt man uns eine

Vorlage * in * Aussicht,« und? wir sprechen die dringende

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Erwartung aus, daß dem betreffenden Gesetz rückwirkende Kraft auf alle Verurteilungen während des Krieges beigelegt wird. Die Mannschaften erhalten im Felde nicht die ihnen zustehende Verpflegung. Der Fehler liegt in der Verteilung; zwischen Maga⸗ zinen und Feldküchen geht zu viel verloren, teils aus Liebedienerei, teils aus dem unkameradschaftlichen Egoismus vieler Vorgesegten gehen diese Ungerechtigkeiten gegen die Mannschaften hervor. Bie Sonderküchen . die Offiziere und Unteroffiziere führen bei den Truppen den Namen „Spitzhubenküchen“; alle diese Sonderküchen müssenm abgeschafft werden. Die Offiziere dürfen bei ihren sehr hohen Gehältern nicht noch dazu den Anspruch auf Freiportionen aus der Feldküche erhalten. Die Kriegsbesoldungs ordnung stellt eine potenzierte Ungerechtigkeit dar, die bei der langen Dauer des Krieges die Finanzen des Reiches geradezu vernichtet; die Neuordnung, mit der sich Herr von Wandel wohl noch gar einen guten Abgang ver⸗ chafft zu haben glaubt; ist nichts als eine Irreführung der öffentlicken Meinung. Die Gebühren der kommandicrenden Generäle und Dibi— sionskommandeure sind nicht unbeträchtlich herabgesetzt; aber nur für diejenigen, welche nach dem 1. Oktober 1916 in solche Posten berufen werden. (Vizepräsident Dove ersucht den Redner, sich auf bie zur Erörterung stehenden Resolutionen zu beschränken) Unleidlich 'ist der Zustand, daß alte Leute, die die Ker der jungen Unteroffiziere sein könnten, von letzteren mißhandelt und beschinpft werden. Das Beschwerderecht, wie es besteht, macht die alten Leute zu stummen Hunden; hier kann nur eine gründliche Ümgestaltung helfen. Auch bezüglich der Dissidentenfrage muß man das geschichtliche Urteil wiederholen: nichts gelernt und nichts vergessen? Roch heuke gibt es Mannschaften, die seit anderthalb Jahren nicht in die Heimat beur⸗ laubt worden sind; man weise mir auch nur einen Sffizler nach, von dem das gleiche gilt. Die Beurlaubung von Elsaß ⸗Lothringern, namentlich, wenn sie nicht „zuverlässig“ sind, in ihre Heimat wird für unzulässig erklärt; es werden über die Frage, ob der Urlaub erwünscht, nötig, dringend nötig, sehr dringend nötig, unbedingt nötig ist, Erhebungen bei den Heimatsbehörden angestellt, die schon mehr ins Lächerliche gehen. Tausende von elsässischen Familien⸗ vätern sind schon 27 Monate von ihren Frauen und Kindern fern⸗ gehalten worden. Ueber allen diesen Einzelfragen steht die Frage der Beendigung des Krieges. Daß der Krieg so lange hinausgezogen wird, liegt in der Tatsache des Klassencharakters des Heeres; wir werden alles tun, um die Arbeiterschaft über diesen Charakter auf— zuklären.

. Dberst von Wrisberg: Die Darstellung des Abg. Cohn in seiner Rede vom 6. Juni 1916, als ob drei junge Leute aus Neukölln im April unter Ausübung eines gewiffen Bruckes auf die untersuchenden Aerzte eingestellt worden seien, trifft nicht zu. Alle drei sind bei der Nachmusterung untersucht und als körperlich brauchbar verwendet worden. Der Soldat Lichtenstein wurde auf sein Ver— langen dem Oberarzt vorgeführt, und die Eintragung lautet: leichter Dienst. Am Nachmittag desselben Tages, am 2. Mai, kam eine Kommission, die vom stellvertretenden Generalkommando geschickt wurde, von der die Kompagnie vorher nichts gewußt hat. Der Kommission wurden alle in Frage kommenden Leute vorgeführt, gleich⸗ viel, wann sie zuletzt untersucht worden sind. Die Kommifsiön erklärte Lichtenstein wie eine ganze Anzahl anderer Leute für arbeitsber— wendungsfähig. Was den Fall Weinberg betrifft, so war es ein erfreuliches Jeichen für dessen Gesundheitszustand, daß er einen Dauerurlaub bis 12 Uhr beantragte. . .

General 'von Oven: Daß die Aenderung der Besoldungsordnung

unmittelbar bor dem Zusammentritt des Reichstggs gekommen jst, er⸗= klärt sich ganz von selbst. Wenn der Reichstag zufammentritt, gibt uns der Augschuß eine Menge von Anregungen und Wünschen; das Kriegsministerium arbeitet die Sachen dann aus, und wenn nach einem Vierteljahr der Reichstag wieder zusammentritt, so ist trotz allen Eifers diese Arbeit noch nicht ganz erledigt. Die Aenderung der Be— aldungöordnung hatten wir schon während der vorigen Tagung des Reichstags hegonnen. Man kann solche Arbeiten nur richtig beurteilen, wenn man sie selhst. von. Anfang an. durchgearbeitet hat. Diese Be— soldüngsordnung für eine beschränkte Jahf von Offizieren ergibt schon jährlich 12 Millionen Mark Ausfall, das ist eine ganze Menge von Geld. Es ist. die Aeußerung gefallen; je geringer die personlihe Ge fahr, desto höher die Besoldung. Ich könnte das auch umdrehen und sagen, der Generalfeldmarschall von Hindenburg bekommt am wenigsten und der gemeine Soldat, der sich vorn herumschlägt, am meisten. Ich wäre der erste, den gemeinen Soldaten das zu gönnen, aber man muß die Sache von einem anderen Gesichtspunkte ansehen. Jener Ausspruch hat einen Beigeschmack, den ich nicht näher bezeichnen will. Jeder Soldat draußen weiß und hat es erlebt, daß die Offiziere vom kommandierenden General bis zum unterften Vorgesetzten nicht nur da, wo es nötig ist, mit vorn ins Feuer gehen, sondern auch wo Z ganz unnötig ist. Sie wollen den Soldaten zeigen, daß sie mit am Kampf teilnehmen. Die Verpflegung der Sffiziere ist nicht so, daß sie sagen können, wir wollen einen recht langen Krieg. um recht lange im Schützengraben schwelgen zu können, sondern der Offiziet bis zum Oberst, und Brigadekommandeur und Kommandierenden General hüngert mit den Soldaten, wenn gehungert wird. Kine Ausnahme dädon wäre der größte Fehler, den der Offizis t begeben kann. Je höher die. Stelle, desto einfacher ind knapper ist das Leben draußen. Gewiß geht mal etwas verloren, aber im Grunde wird jedes Pfund Bin ter kontrolliert, wo es geblieben ist. Notwendig ist Ts, ünsere Truppe gut zit veipflegen, um etwas zu erreichen. Jeder Offizier weiß, wie sehr es darauf ankommt, daß seine Truppe gut ernährt ist. Wenn er dafür nicht sorgen würde, müßte ich ihn für einen arg be⸗ schränkten Kopf erklären. ;

Generalmajor Frhr, von Langermann und Er len⸗ amp: Es ist vom Klassenchgrakter des Heeres gesprochen worden. Damit Sie wissen, wie das Verhältnis zwiscen Offizieren und Mann' schaften noch nach 10 oder 15 Jahren ist, will sch Ihnen den Brief borlegen, den ich von Füsilieren meiner Kompagnie, bie ich 1900 ab— gegeben habe, jetzt aus Wittenberg bekommen habe. Die alten Leute schreiben mir, daß sie sich jetzt wieder zusammengefunden und zusam⸗ mengeschlossen haben. Dieser Zusammenschluß in dieser schweren, ernsten Zeit gebe ihnen einen starken Halt, und das verdanken sie mir als ihrem ehemaligen Kompagniechef. Darunter stehen zwölf Ramen. So ist das Verhältnis zwiscen Offizieren und Mannsckaften.

WVizepräsident Dove bittet die Redner, sich doch etwas zu be⸗ schränken, wenn es auch sehr schwer sei, einen aus den Ufern getretenen Fluß wieder ins Bett zurückzubringen.

Abg. Held (ul): Ich weise die Aeußerungen des Abg. Cohn zWhrück, daß unsere Armee ein Heer von niedergedrückten und traurigen Männern sei, befehligt von einer Sippe aus beffe ner Lebenslage. Das PRistiert nicht bei uns, sondern Mannschaften und Offiziere stehen im Vllde zufammen wie ein Mann. Die Frage der Beförderung der Dissidenten soll nach der heutigen Erklärung wohlwollend behandelt werden. Von Woh kwollen kann nicht die Rede sein, sondern vom Hecht. Das Recht stützt sich auf Hesetz und auf die Erklarung des Reichskanzlers: „Freje Bahn dem Tüchtigen!“ Eine solche Beband— lung der Frage würden wir auf das schärfste mißbilligen. Wenn mittelalter licher Geist die Kulturentwicklung hemmen will, müssem wir auf, große Männer zurückgreifen, und der große König hat gesagt, man solle jeden nach seiner Fasson selig werden lassem. Auch der Fneigeist kann im Felde ein tapferer Mann sein. Deshalb sind solche Fragen 1 lösen, die Gesetz und Verfassung vorschneiben. Ich freue mich daß Bayern in dieser Frage die Hoffnungen erfüllt Fat. Heute könnte jeder der nur die nötige Verhisdung besitzt, auch Offizien werden. Die endgültig Kegelung der Beseldun cörknng it Cbähtend des rig abs alle dings sehr sckwigrig⸗ Was ie Refohntignen. der Kom missiön bktrifft. so war allgemein in der Kommissisn e Stimmüng, daß die Erlasse ün8 Verordnungen bon den höchst n Skilen htrnb so ind daß man zufrieden sein könnte, nn, die un teren. Ste ö.

agen. Die Grlaffe konnten alle Mißstände beseitiden, abet sem ite

NWärauf gedtängt werden, daß die un eben Organe sie auch. .

Von oben herab will man das. Beste. Aber auch hien heißt

mienschlich; wir haben es eben mit Menschem ze tun, Retne t em; ie zt

Cdanns die derschiedenen Resolutionen der Kommissson und winscht dabei insbesondere, daß bei den Pferdeankäufen Prei e gezahlt .

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