1916 / 264 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Nov 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Neiehsanzeiger

und

öniglich Preußischer Staatsanzeiger.

Aer Grmngaprris heträgt nierteljährlich 8 M 30 9. Alle Nostanstalten nehmen BGestellung an; für erlin außer

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den Nostanstalten und Zeitungs speditenren für Kelbstahholer

auch die Expedition 8. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Anmmern ko sten 28 8.

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Anzeigenpreia für den Raum einer h gespallenen Einhrita⸗ zeile 0 8, einer 3 gespaltenen Einheits zeilh 80 9.

Anzeigen nimmt an:

die Königliche Eipedition des Reichs und taalsanzei gers Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Mittwoch, den

8. November, Ahends.

18146.

Inhalt des antlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.

Dentsches Reich.

Bekanntmachung über anderweite Festsetzung der Höchstpreise für Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei und Kartoffelstarke⸗ fabrikation. . ;

Bekanntmachung, betreffend den Absatz von Gemüsekonserven und Faßbohnen.

Handels verbot.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 254 des Reicht⸗ Gesetzblatts.

Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung, betreffend die Zwangsverwaltung britischer Anternehmungen. . Sandelsverbot.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen Regierungsrat von Strantz in Stettin den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Geistlichen Dr. Baltzer in Andernach, Kreis Mayen, dem emeritierten Pfarrer Kögel in Niesky O. L., dem Re⸗ gierunge feldmesser a. D., K, Knoll in Horb 9 N. und dem Amtsgerichtesekretär a. D. Rechnungsrat Mandel in Hannover den Rolen Adlerorden vierter Klasse,

dem Kreigarzt . D., Geheimen Medizinalrat Dr. Göit— schalt in Berlin-Lichterfelde den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Ingenieur Krüger in Hermsdorf bei Berlin, dem Oberzolleinnehmer a. D. Hennemann in Nordhausen, dem Gemeinderentmeister a. D. Br uns in Angermund, Landkreis Düsseldorf, und dem Lehrer Uwiß in Bialygrund, Kreis Ortelsburg, den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Oherstleutnant Habicht, Kommandeur bes Fuß⸗ nartillerieregiments Encke (Ragdeburgischen) Nr. 4, dem Oberst⸗ leutnant Bode, Kommandeur des 8. Ostpreußischen Infanterie⸗ regiments Nr. 45, und dem Major von Henning auf Schönho ff, zugeteilt dem Generalftabe des Sberkommandos einer Armee, das Kreuz der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern,

dem Hauptlehrer a. D. Hinrichs in Heisfelde, Kreis Leer, und dem Lehrer Hauenschild in Neustadt, Kreis Ilfeld, den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

dem Techniker Dannewitz in Berlin und dem Werks— bureauassistenten a. D. Schneider in Wiebelskirchen, Kreis Ottweiler, das Verdienstkreuz in Gold, dem Gemeindeförster a. D. König in Kogenheim, Kreis Erstein, dem Markenkontrosseur Conrad in Reußendorf, Kreis Waldenburg, dem Kanzleigehilfen a. D. Henkel in Breslau, den Zollaufsehern 4. D. Engelbach in Sieweiler, Kreis Zabern, und Rollin in Kedingen, Kreis Diedenhofen Ast, dem Maschinisten Sarazin in Großmövern, Kreis Diedenhofen West, dem Vizinalstraßenwärter 4. D. Mentzer in Reitweiler, Landkreis Straßburg i. E., und den Berg⸗ invaliden Schiller und Zug in Laurahütte, Landkreis Katto⸗ witz, das Allgemeine Ehrenzeschen,

dem Magazinarbeiter Koenig in Mülhausen i. E. das

gemeine Ehrenzeichen in Bronze sowie

dem Oberleutnant zur See von Bentheim, Kom⸗ mandanten eines Torpedoboots, dem Oberleutnant zur See von Fischer vom Stabe eines U⸗Boots, dem Unteroffizier Mentberger von der 1. Marinebrigade und dem Sber⸗ matrosen der Reserve Zabka von einem Vorpostenboot, be⸗ ziehungsweise von der J. Matrosendivision die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnãdigst geruht:

den nachbenannten Beamten des Geheimen Zivilkabinetts die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nicht⸗ preußischen Orden zu erteilen, und zwar:

des Ehrenkreuzes mit Schwertern des Ordens der Königlich Württembergischen Krone und des Fürstlich Lippischen Kriegsverdienstkreuzes: dem Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat Dr. ryander;

der Schwerter zum n n des Ordens der König lich Württembergifchen Kron? und des Fürstlich Lippischen Kriegsverdienstkreu zes:

dem Geheimen Kabinetts sekretär, Geheimen Regierunggrat Abb; sowie der Fürstlich Lippischen Kriegs verdienstmedaille: dem Geheimen Kanzleidiener Güss ow.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über anderweite Festsetzung der Höchstpreise für Erzeugnisse der Kartoffeltrockne rei und der Kartof fel⸗ stärkefabrikation.

Vom 5. November 1916.

Auf Grund degs 8 42 der Verordnung über die Höchst⸗ preise für Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartoffel⸗ stärkefabrikation vom 16. September 1915 Reichs⸗Gesetzbl. S. 588) in der Fassung der Verordnung vom 24. Februar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 118) und des § 1 der Bekannt⸗ machung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 4027) wird bestimmt:

Artikel 1

An dle Stelle der in der Bekanntmachung über die Aenderung der Höchstpreise für Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei fowie der Kartoffelstärkefabrikation vom 29 Februar 1916 (Reichs.. Gesetzbl. S. 135) vorgesehenen Preise für Kartoffelwalzmehl einschließlich des Zuschlags für besondere Sichtung treten folgende Höchstpreise:

Mar für den Doppelzentner 49,30 49 80 50, 30 ho, 80.

im ersten Preisgeblete .. zweiten . dritten . rierten ö ö Artikel II Der § 2 Abs. 3 Satz 1 der Bekanntmachung über die Höchst— preise für Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der Karioffel⸗ stärtefabrikation vom 16. September 18915 (Reichs Gesetzbl. S. 588)

erhält folgende Fafsung Bei Vertäufen von Kartoffelflocken und Kartoffelschnitze ln, die 5 Tonnen nicht üherstrtgen, und bet Verkä fen von Kartoffel walimehl, trockener Kartoffelsfärke und Rartoffelstãrkemehl, die 1LTonne nicht übersteigen, erböhen sich die Höchstp eife im

Abs. 2 um 1,50 Mark für den Doppelzentner. Artikel 111 Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 5. November 1916.

Der Präsident des Kriegsernährungsamtg. von Batoeki.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung vom 5. August d. J. Reich⸗ Gesetzbl. Nr. 180 Seite 914 und ff.) geben wir bekannt:

Der Absatz von Gemüsekonferven und Faßbohnen ist auf Veranlassung des Herrn Reichs kommissars verboten. Den Fabriken ist zur Zeit der Versand freigegeben. Hierdurch sind die Fabriken in der Lage, noch vor Eintritt des Frostes die Waren an die Orte zu versenden, für die sie bestimmt sind. Der Versand an die Abnehmer der Fabrikanten darf nur unter der Bedingung erfolgen, daß die Ware nicht an die Verbraucher gelangt, solange das Absatzverbot besteht.

Auf die Strafbestimmungen im 8 9 der Verordnung vom 5. August d. J. wird ausdrücklich hingewiesen.

Berlin, den 7. November 1916.

Gemüsekonserven⸗Kriegsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Dr. Kanter.

Bekanntmachung.

Das stellvo. Generalkommando J. baverischen Armeekorps hat am 6. November 1916 dem Reisenden Georg Wickenrteder von Tegernbach, Benirksamt Fürftenfeldbruck, wegen Unzuverlässigkeit den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarft und des Kriegsbedarfs untersagt.

München, den 6. November 1916.

Der Kommandterende General. von ber Ta nn.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 254 des Reichs⸗Gesetz blatts enthält unter

Nr. 5566 eine Bekanntmachung über anderweite Fest⸗ setzung der Hächstpreise für Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabrikation, vom 5. November 1916, und unter

Nr. 5557 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung des

Militärtarifs für Eisenbahnen, vom 2. November 1916. Berlin W. 9, den 7. November 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Masjestat der König haben Allergnädigst geruht: den Oberlehrer am Gymnastum in Wernigerode, Professor

Heinrich Heubner zum Gymnaftaldirektor zu ernennen sowie

den Steuersekretären Walter in Königsberg N.⸗M., inn eisen in Wongrowitz, Erbach in Wiesbaden, Ma fel⸗ awski in Solingen, Heinrich Meyer in Geestemünde, Carl

Meyer in Hannover, Steiger in Posen und dem Regierungs⸗ sekretär Ludewig in Charlottenburg den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Maje stät des Königs ist die Wahl des Leiters des Realprogymnasiums in Neusalz a. B., Oberlehrers Tr. Kurt Müller zum Direktor dieser Anstalt und J .

die Wahl des Oberlehrers an dem Lessing⸗Gymnasium in Berlin, Professors Albert Hochradel zum Direltor der 18 ö in Berlin durch das Staatsministerium bestätigt worden.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestãt des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Wermelskirchen getroffenen Wahl den bisherigen Bürgermeister der Stadt Burg a. d. Wupper Gottlieb Grell als Bürgermeister der Stadt . für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren

estätigt.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangtz⸗ weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22, Dezember 1914 RGBl. S. S566) und 16. Februar 1916 (RGB. S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers 9 den aus dem Nach asse der am 24 April 08 in Frankfurt a. M. verstorbenen Witwe Wilhelmine Marburg dem englischen Staatsangehörigen Charley Marburg zustehenden Miterbenanteil die Zwangsverwaltung angeordnet. Verwalter: Kaufmann Gustao Marhurg in Frankfurt a. M. Gr. Friedbergerstr. 7.

Berlin, den 4. November 1916.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusens ky.

Ministerium der geistlichen und unterrichts angelegenheiten.

Dem Gymnasialdirektor Heinrich Heubner ist die Direktion

des Stiftsgymnasiums in Zeitz übertragen worden.

Bekanntmachung.

Der Wit we des Bäckermeistens Karl Fütterer, Therese gehgrene Ingelmann, in Hildesheim; Viktoriastr. 33, ist auf Grund der Bekanntmachung des Bundegratis zur Fernkaltung un= zuverlässiger Perfonen dom Handel vom 23. September 1915 wegen Unzuverlässigkeit der Handel mit Backwaren untersagt.

Hildesheim, den 4 November 1916.

Die Poltzeidirektion. Dr. Gerland.

Aichtamtsiches. TFentsche e Reich. Preußen. Berlin, 8. November 1916.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der ÄAus⸗ schuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

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Am 28. Oktober empfing der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg im Kongreßsaale des Reichs kanzler⸗ alais den Stadtverordnetenvorsteher und Rektor der Unive sität arschau Brudzins ki, den ehemaligen Dumaabgeordneten Lem bieki, den Zweiten Bürgermeister von Warschau Chmie⸗ lewski, den Vizepräsidenten der Landschaft Dzierzbieki, den Professor Samuel Dickste in, den Vorstand des Haupt⸗ hilfsausschusses Grafen Ronikier und den Milizvorsteher Prinzen Radziwill. Die Herren wurden dem Reichskanzler vorgestellt, der darauf, wie „W. T. B.“ meldet, folgende Worte an sie richtete:

Meine Herren! Ihrem Wunsche von mir empfangen zu werden, habe ich gern stattgegeben. Ich freue mich, Sie in bie sem bistorischen Saale, der vor 40 Jahren der Schauplatz großer Ereignisse gewe ist, begrüßen zu können, und darf Ihnen anbeimgeben, den Gedank Ausdruck zu verlelhen, die Sie hierher geführt haben.

Hierauf ergriff der Professor Brudzinski zu folgender Ansprache das Wort:

Aufgeferdert zur Darlegung der Wünsche der Polen haben wir die hohe Ehre, vor Eurer Exzellenz zu erscheinen. Wir sind zwar nicht eine bevollmächtigte Vertretung dez polnischen Volkes, denn eine solche zu bllden, ist in der gegenwärtigen Kriegezelt eine Unmöglichkelt,