1916 / 276 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Nov 1916 18:00:01 GMT) scan diff

werden, wenn aus dem Reste nicht mehr als 31 des zu⸗ gelassenen 90 prozentigen Durchschnittsbrandes geleistet werden können.

Mit Rücksicht auf diese Anordnung sind die Gersten⸗ kontingente der landwirtschaftlichen Kartoffelbrennereien 29 / derjenigen Höhe zu berechnen, die sich aus Ziffer 2 unserer Bekanntmachung vom 7. November 1916, betreffend die Gersten⸗ kontingente der Brennereien, ergeben würde.

Ein höheres Gerstenkontingent, das jedoch nicht über das sich aus Ziffer 2 der angeführten Bekanntmachung ergebende hinausgehen darf, kann solchen Brennereien bewilligt werden, die nachweisen, daß sie zum Brennen mehr Kartoffeln ver— fügbar haben, als zur Herstellung von */ des zugelassenen 90 Cigen Durchschnittsbrandes erforderlich sind. Hierbei ist anzunehmen, daß 18 Zentner Kartoffeln notwendig sind, um 1 hlI Alkohol zu gewinnen. ;

Für Kornbrennereien hat sich das Gerstenkontingent in

w Fällen nach derjenigen Menge Kartoffeln oder Rüben zu tichten, die der Betrieb nachweisbar zum Brennen zur Ver—

Hierbei ist anzunehmen, daß für 1 hl Alkohol 18 Kartoffeln oder Zuckerrüben oder Futterrüben

erforderlich sind. Dafür, ob auf 1 hl Alkohol 30, 20 oder

16 kg Gerste zu rechnen sind, bleibt die Höhe des eigenen 90 prozentigen Durchschnittsbrandes maßgebend. November 1916.

Dr. Mehnert.

Berlin, den 21.

Bekanntmachung.

Dem Milchhändler August Eduard Aeschlimann und seiner Ehefrau Melitta Martha geb. Böhme in Liebertwolkwitz ist auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlerg vom 23. Sep⸗ tember 1915 zur Fernhaltung unzuperlässiger Personen vom Handel in. Verbindung mit Ilffer 1 der Ausführungsbestimmungen des Königl. sächs. Ministeriumz des Innern hlerzu vom 9. Oktober 1915 der Handel mit Milch untersagt worden.

Leipzig, am 11. November 1916.

Die Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. von Finck, Amtshauptmann.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 263 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter .

Nr. 5568 eine Bekanntmachung zur Aenderung der Be⸗ kanntmachung über die Einfuhr von Kakao vom 3. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 145), vom 20. November 1916, und unter

Nr. 5569 eine Bekanntmachung über die Reichsverteilungs⸗ stelle für Eier, vom 21. November 1916.

Berlin W. 9, den 23. November 1916.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Verwaltungsdirektor der Königlichen Por— zellanmanufaktur in Berlin, Bergrat Paul Ziekursch zum Direktor der Königlichen Porzellanmanufaktur zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: in die Oberpfarrstelle in Neuruppin berufenen bis⸗ sten Pfarrer an der Oelberggemeinde in Berlin her zum Superintendenten zu ernennen.

lerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät

Staats ministerium infolge der von der rdnetenversammlung in Iserlohn getroffenen Wahl zermeister Erwin Hölzerkopf daselbst in

chaft auf fernere zwölf Jahre bestätigt.

3 . Bur 1 Amtseigen

Ministe rium für Handel und Gewerbe.

Der Baugewerkschuloberlehrer Meyer ist zum 1. Januar k. J.

von Buxtehude nach Hildesheim versetzt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten. Forstkassenrendantenstelle für die Oberförsterei mit dem Amtssitz in Halle a. d. S. ist zum 1917 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 1916 eingehen.

ezemher Silly el

Finanzministerium.

In Erweiterung der Rundverfügung vom 3. Oktober 1916 III. S476 habe ich die Zollkassen, die mit einem Haupt⸗ ollamt oder mit einem Zollamt J. Klasse verbunden sind, auch zuständig für die Aufnahme von Anträgen in Staats⸗ ldbuchangelegenheiten im Sinne des 515 Abs. 2. des

a ats schuldbuchgesetzes G.⸗S. 1910 S. 55. bezeichnet. Wegen Form und Inhalt der über die Anträge aufzu⸗ nehmenden Niederschrift weise ich auf Artikel VI der zum Staatsschuldbuchgesetz erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 30. Mai 1910 Min. Bl. f. d. i. V. S 173 hin. Die Anträge sind noch am selben Tage urschriftlich der königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden in Berlin

ö V. 68. Oranienstraße 92794, unter dem Vermerk „frei Ablösung Nr. 21“ zu übersenden. . Im übrigen ist die angezogene Rundverfügung vom 3. Ok⸗ 1916 zu beachten.

Ew. Hochwohlgeboren ersuche ich,

. . 2

hiernach das Weitere zu

Berlin, den 15. November 1916. Der Finanzminister. J. A.: König. An die Herren Präsidenten der sämtlichen Oberzolldirektionen seinschl. Erfurt).

Evangelischer Oberkirchenrat. Dem Superintendenten Günther in Neuruppin ist das

Bekanntmachung.

Durch Verfügung vom 13. November 1916 haben wir dem Schantwirt und Fleischer Reinhold Traue, hier, Qäedlinhurger, straße 110 wegen Unnuverlässtakelt ig bezug auf seinen Vandelabeirlteb den Handel mit Knochen, Rippen, Schwänzen und Rinder— köpfen untersagt.

Halberstadt, den 13. November 1916.

Die Poltzeiverwaltung. J. A.: Moldenhauer.

Bekanntmachung.

Dem Althändler Osias Kohn in Essen, Rheinischestraße 27, ist auf Grund der 85 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 25. September 1919 Über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603) und der Ziffer 1 der Ausführungs.⸗ bestimmungen hierju vom 27. September 1915 der Handel mit Metallen bis auf weiteres untersagt worden. Essen, den 12. November 1916.

Der Politzeipräsident.

von Bemberg.

Bekanntmachung.

Der Witwe Anna Buchhett, geborene Wendel, geboren 24. Februar 1862 in Kalserslautern, wohnhaft in F rank fu rt a. M., Welßfrauenstraße Nr. 18, wird hierdurch der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarf, inbesongere Nahrung g- und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen sowie jegliche mittelbare oder un⸗ mittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Un zuperlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt. Frankfurt a. M., den 18. November 1916.

Der Polizeipräsident. J. V.: von Klenck.

Aichtamkliches.

Deuntsches Reich. Preußen. Berlin, 23. November 1916. Das Hinscheiden Seiner Apostolischen Majestät des Kaisers und Königs Franz Joseph wird überall im Deutschen Reiche in aufrichtiger Trauer beklagt. Auf das Sterbe⸗ lager des edlen Monarchen, der länger als zwei Menschenalter die Geschicke Oesterreich⸗Ungarns geleitet hat, sind aller Augen in ernster und herzlicher Teilnahme gerichtet. Mit den Völkern der österreichisch⸗ ungarischen Monarchie vereinigt sich ganz Deutsch⸗ land im tief empfundenen Gefühl eines gemeinsam erlittenen schweren Verlustes. Trauer herrscht bei allen deutschen Fürsten, die mit dem Habsburgischen Hause so vielfach eng verknüpft sind. Besonders schwer und schmerzlich ist Seine Majestät der Deutsche Kaiser betroffen. Die innigsten Beziehungen haben Majestät seit dem Beginn Seiner Regierung heimgegangenen Monarchen verbunden. Seine Majestät hat es oft ausgesprochen, daß Er in dem verblichenen Kaiser einen Freund von wahrhaft väterlicher Gesinnung verehrte Mit dem Freunde s den erprobten

Seine mit dem

Der Reichskanzler Dr. von Bethmann 8 ist vorgestern aus dem Großen Hauptquartier wieder nach Berlin zurückgekehrt. 2

In der am 21. November unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Helfferich ab⸗ gehaltenen Plenarsitzung des Bundesrans wurde dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend den vaterländischen Hilfs— dienst, die Zustimmung erteilt.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll— sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Nechnungz⸗ wesen und für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Rechnungswesen und für das Landheer und die Festungen sowie der Ausschuß für Handel und Verkehr Sitzungen.

Unter der Ueberschrift: Maßregeln gegen das halten der rumänischen Landesbevölkerung, die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“: . .

Die rumänische Landegbevölkerung beteiligt sich, wie aus allen Meldungen der deutschen Truppen bervorgeht, in hinterlistiger und völkerrechtswidriger Weise an den Kämpfen, die nun so rasch in ihr eigenes Gebiet hineingetragen worden sind. Besonders einzelne Reiter und Fahrzeuge, auch ganze Fuhrkolon nen werden von der rumänischen Bevö kerung aus dem Piaterhalt angegriffen, und sehr häufig haben unsere tapferen Bagagemannschaften zur Waffe greifen müssen, um sich gegen überall auftauchende Franttireurs zu. wer; teidigen. ‚Nouvelliste de Lyon vom 16. November 1916 verkündet mit offensichtlicher Genugtuung auf Grund von Augenreu genberichten, daß in Rumänien Gretse, Frauen und Kinder an der Verteidigung des heimatlichen Bodens mitwirken. ; Nach den schlimmen Erfahrungen, die die deutschen Truppen bet dem Einmarsch in Belgien und Nordfrankreich mit einer sanatischen, vor ktinem Verbrechen zurückschréckenden Bevölkerung gemacht baben, werden sie sich nunmehr gegen diese volkerrechiswidrige Ait der Krieg⸗ führung besser zu schützen wissen. Die in Rumänien kämpfenden deutschen Truppen haben den Befehl erhalten, nicht nur jede Zipi! person, die sich am Kampfe betetligt, sondern auch die Behörden selbst zur Verantwortung zu ziehen, da es bei der an und für sich sried⸗ liebenden Gesinrung der rumänischen Bevölkerung außer Zweifel steht, daß die Anstifter dieser schändlichen, jedem Völkerrecht hohnsprechenden Bewegung der rumänischen Bevölkerung in den Behörden selbst zu suchen sind.

aber

Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel hat unter dem 21. d. M. nachstehende Bekannt⸗ machung über die persönliche An- und Abmeldung

8 2 * ' der Ausländer erlassen: .

Es hat sich als notwendig erwiesen, die Verpflichtung der Aus⸗ länder zu persönlicher An und Abmeldung auf den Fall des Wohnungswechsels innerhalb des Aufenthaltsortes auszudehnen. ĩ .

Auf Grund der 4 und 9b des Gesetzes über den Belagerung zustand bestimme ich daher für das Gebiet der Stadt Berlin und der Grat 3 Wra d nburg:

Provinz Brandenburg: . . .

§ 1. Jeder üher 15 Jahre alte Ausländer hat sich in folgenden

Fällen: 1) bet der Ankunft aus dem Auslande, 2) bei der Abreile in

Ausland, 3) beim Wechsel des Aufenthaltzortes im Inlande, 4) beim Wohnungswechsel innerhalb des inländischen Aufenthaltsortes unter Vorjeigung seinet Passes oder des als Paßersatz dienenden amt⸗ lichen Augweiseg (5 3 der Kaiserlichen Verordnung vom 21 6. 1916 RG Bl. S. 599) bei der Ortspolizeibehörde (Replervorstand) persön⸗ lich an- und abzumelden. . ;

S2 Die Anmeldung hat binnen 24 Stunden nach der Ankunft

das

verliert Seine Majestät

Bundesgenossen, der in unwandelbarer Treue im Frieden und im Kriege zu seinem Kaiserlichen Worte stand. Mitten im Weltkrieg durch den Ratschluß des Allmächtigen in die Ewigkeit abgerufen, hat Kaiser Franz Joseph die feste Gewißheit mit sich hinüber—

nehmen dürfen, daß das zur Verteidigung geschlossene Bündnis

zum Heile beider ver⸗

Ein gewaltige⸗

sich in der schwersten Kriegsprüfung bündeten Reiche unerschütterlich bewährt hat.

Vermächtnis hat das nachbleibende Geschlecht aus der Hand Es getreulich zu ver⸗

des verewigten Herrschers empfangen. walten im Sinne und Geiste des so allseitig verehrten das ist das Gelöbnis, in dem sich die Völker der verbündeten an seiner Bahre vereinigen!

1

oten,

Reiche

Seine Majestät der Kaiser und Fönig hat d Generalobersten von Woyrsch laut Meldung des W. T. B. durch folgende Allerhöchste Kabinetsorder zum Chef des 4. Schlesischen Infanterie⸗Regiment ernannt:

Mein lieber Generaloberst von Woyrsch! .

Als Ich Sie zu Beginn des Krieges an die Spitze des schle— sischen Landwehrkorpz stellte, wußte Ich, daß Ich diests Kommando in keine besseren Hände als die des verdienstvollen und in seiner Deimat allgemein verehrten früheren kommandierenden Generals

schlesischen VI. Armeekorps legen konnte. Von dem Vertrauen Ihrer braven Landwehr getragen, haben Sie mit

en in schweren und aufreibtnden Kämpfen einem an Zabl welt üherlegenen Gegner gegenüber die preußische Waffenehre in gläntender Weise hochgehalten. Ihrer hewährten und unerschrockenen Fübrung, der ausdauernden Tapferkeit der unter Ihnen zu gemein— samem Handeln verbundenen deutschen und österreichtich ungarischen Armeekolps sind alsdann weitere glänzende Erfolge beschieden worden. Durch Ihren kühnen Weichselübergang bei Jwangorod im Juli 1915 haben Sie zu der endgültigen Niederwerfung der russischen Heere in Polen in hervorragendem Maße beigetragen. Nun bietet Ihre Heeresgruppe in unerschüiterlicher Front dem Feinde die sieggewohnte S Voll Stoli und Dankbarkeit verehrt Ihre schöne schlesische Heimat in Ihnen den Schirmer der Grenze!

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Meines

e,, Sitrn!

will heute auch Melner hohen und dankbaren An— erkennung dadurch einen besonderen Auedruck geben, daß Ich Ste zum Chef tes 4. niederschlesischen Infanterteregiments Nr. H er⸗ nenne. In diesem tapferen Regiment, dag Ihnen bereits im Frieden in seiner hervorragenden Tüchtigteit gut bekannt war, hahen Schlesiens Söhne ihren kriegerischen Rubm bestens bewährt. In der Winterschlacht in der Champagne, bet Souchez, bei Frise und auf den blutgetränktrn Feldern an der Somme hat sich das Regiment unvergänglichen Ruhm erwoꝛben. Eg gereicht Mir daher zur be⸗ sonderen Freude, Sie an die Spitze dieses lampferprohten Regiments zu stellen, das stolz darauf sein wird, mit seiner ruhm⸗ reichen Geschichte nun auch Ihren Namen verbunden zu sehen. Großeg Hauptquartier, den 21. November 1916.

Wilhelm k.

An den Keneralobersten von Woyrsch, à la suite Meines 1. Garderegiments z. F., Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Woyrsch.

Ephoralamt der Diözese Neuruppin übertragen worden. ö //

wechsel

Rel zr folgen. Die Polizeibehörde macht ouf dem Haß un es Amte siegels einen Vermerk über Tag und Stunde der z. Steht bet der Anmeldung bereits st, daß Aufenthalt an dem betreffenden Orte nicht langer als 3 Tage dauern wird, so kann die Abmeldung mit der Anmeldung ver— bunden werden. , : Die Abmeldung hat binnen 24 Stunden : el zu erfolg Die Polizeibehörde vermerkt des Amtssiegels Tag und Stunde zukünftige Wohnung. Ist zeibehörde (Poltzeirevier), auch für die lünftige Wohnung

164 Bor N BinelBiung mit der Abmeldung

oder dem Wohnungs we

83. vor der Abreise oder dem Wohnungen echsel auf dem Paß Beidrückung der Abmeldung und das Reisezie im Falle des Wobnungswechsels die ĩ Idung erfolgt,

2

unter Un 1 1 oder die 9 bet der 212 zuständig,

Anmeldung verbunden

1

w 1 en . . 29 1 * C 9 . § 4. Die Vorschriften der 85 U bis 3 finden keine Anwendung e . de. ö . 82 —; ( 3. h . . den vorübergehenden, mit Usbernachten nicht verbundenen Aufentha zwischen Gemeinden, dle unmittelbar aneinandergrenzen. die Umgebung der größeren Städte kör e siden nach Maßgahe der örtlichen Verhältnisse erweiterte Gre zen für den nach Absatz 1 zulässigen Verkehr festsetzen. Im Gebtet von Groß fa 2 z ; ! K, 4 ö * . Berlin ist der vorübergebende, mit Ülebernachten nicht verbundene Aufenthaltewechsel ohne persönliche An. und Abmeloung zwischen

z Ker (Fisen kahn zulässig, die an den Vorortverkehr der Eisenbahn

ö og, 9g

111 143

18. Für

dte können die Regie ungepräsidenten

allen Gemeinden

, nnn, . Ausländer entgeltllch oder unentgeltlich Woh

F 7 X E fn nnn ist verpflichtet, sich über die Erfüllung spätefteng 24 Stunden nach

wenn ihm die

9M nent einem

angeschlossen sind. nung oder Quartier gewährt, der Anmeldevorschriften der 1 bis 3 . der Aufnahme des Ausländers zu vergewissern, un d, wenn . Erfüllung nicht nachgewiesen wird, der Ortspolijeibehörde soscrt Mit— 1 .

teilung zu machen. ö ö. k

6. Die Ortspoltzeibehörde (Reviervorstand) hat über 31 sich

; j ö ö zu führ vie Namen.“ r an- und ahmeldenden Ausländer Listen zu führen, die Namen, Aller, Nationalität, Paßnummer und Art des Passes sowle Tag der An— Zugänge, Abgänge dem verwalter (Polizeipräsiden,,

w 86 SWwgslzr⸗ Berlin dem Polizei⸗

kunft, Wohnung und Tag der Ahreise angehen. 8, und Ve änderungen dieser Liste sind täglich in den Lant kreisen Landrat, in den Stadikreisen dem Poltzeip Erster Bürgermeister), im Lantezpolizeibezirk präsidenten in Berlin mitteilen.

J ö. fer Ole bn den Aufenthaltswechsel von Ausländern und ihre periodische Meldepflicht für die Dauer des Krieges erlaffenen allge— meinen Bestimmungen bleiben unverändert bestehen. Edenso bleiben die allgemeinen polizeillchen Vorschriften über das Meldewesen auch für Ausländer neben dieser Bekanntmachung bestehen. .

§ 8. Ausländer, die den Bestimmungen der §8 bis 3 zuwider⸗ handeln, werden nach 5 9 des Gesetzes uber den Belagerungezunand in Verbindung mit dem Reichsgesetz vom 11. Dezember 1915 (R. G. Bl. S. 813) bestraft. . ö

§ 9. Inländische Wohnungs⸗ und Quartiergeber, die dem 5 zuwiderhandeln, werden mit Geldstrafe bis zu 60 K, im Unvermögents⸗ falle mit entsprechender Haft bestraft. g

§ 10. Als Ausländer im Sinne der vorstehenden Bestimmungei gelten auch solche Personen, die keine Staatgzangebörigkeit besitzen.

§ 11. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Dezember 1916 in Kraft.

Mit dem gleichen Tage 7. Maö 1915 O. Nr. J). Nr. 34 983 außer Kraft.

5

Bekanntmachungen vom und 23. Juli 1915

treten die

J 28 564 h

*

Der heutigen Nummer des Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ liegen die Ausgaben 1274 und 1275 der Deutschen Ver lust⸗ listen bei. Sie enthalten die 692. preußische, die 359. sächsische

und die 500. württembergische Verlustliste.

Raiser Carl telegraphisch ihre herzlichste Teilnahme anläßlich

Telegramm abgesandt:

Desterreich⸗Ungarn. Seine K. und K. Apostolische Majestät Kaiser Franz Joseph J. ist vorgestern ng Uhr Abends im Schloß Schönbrunn sanft entschlafen. ; Ueber den Verlauf der Krankheit des Kaisers erfährt die „Korrespondenz Wilhelm“, daß die Erkrankung des Monarchen vor ungefähr drei Wochen mit einem ganz unbedeutenden Katarrh begann, der nicht einmal mit Schleimabsonderung verbunden war. Erst am 8. 8. M. stellte sich eine leichte Schmerzempfindung in der Gegend des rechten Rippenfells ein. Am 17. d. M trat zum ersten Male ein Schmerz in der rechten Lunge auf, ohne daß der Leibarzt Dr. Kerzl, der den Monarchen täglich untersuchte, eine Lungenentzündung feststellen konnte. Am ü. trat eine besoraniserregende Wendung ein, indem sich Appetitlosigkeit einstellte und auch Fieber eintrat. Der Kaiser fühlte sich sehr matt, und nach einer vorüber— gehenden Besserung am Donnerstag verschlechterte sich der Zustand am Freitag und Samstag durch Zunahme der 3 emperatur und erhöhtes Schwächegefühl. Trotzdem arbeitete Det, Kaiser wie gewöhnlich. Montagabend war das Sensorium leicht getrübt. Der Kaiser begab sich früher zu Bett als sonst. Die Bronchien waren immer noch frei. Nur das hohe Fieber schien im Zusammenhang mit dem hohen Alter des Monarchen sehr bedenklich. Vorgestern früh stand der Kaiser mit hohem Fieber auf und fühlte sich sehr matt. Die Schwäche des Kaisers nahm im Laufe des Tages derart zu, daß er gegen 6 Uhr selbst verlangte, zu Bett ge⸗ bracht zu werden. Das Sensorium begann sich zu trüben. Der Leibarzt Dr. Kerzl und Professor Dr. Ortner wichen nicht von dem Monarchen. Immer noch neigten die Aerzte trotz des schweren Zustandes zu der Ansicht, daß, wenn auch nicht eine Genesung, so doch ein zwei⸗ bis dreitägiger Verlauf des Krankheitsprozesses zu erwarten sei. Der Kaiser lag ruhig zu Bett, kein schwerer Atem und kein Schmerzenslaut waren hörbava. Um 7 Uhr Abends horchten die Aerzte den Kaiser ab, der in tiefem Schlafe lag. Als die Aerzte zwischen S und 9 Uhr an das Bett des Monarchen traten, steslten sie zu ihrer Bestürzung fest, daß leider mit dem baldigen Eintritt der Katastrophe gerechnet werden müsse. Der Hofburgpfarrer Seidl erteilte dem Monarchen die letzte Delung in Anwesenheit der Mitglieder der Kaiserlichen Familie, die inzwischen herbeigerufen worden war, sowie der Hofchargen, des Ministers des Aeußern Barons Burian und des Minisier präsidenten von Körber. Unmittelbar nach Eintrüt der Ratastrophe zelebrierte der Pfarrer Seidl in der Schloß— kapelle die Totenmesse. Wie in sanftem Schlummer lag der Monarch, die Hände wie im Gebet gefaltet, da. Nachdem die Mitglieder des Kaiserhauses und die übrigen Anwesenden das Sterbezimmer verlassen hatten, traten jwei Flügeladjutanten vom Dienst die Ehrenwache bei dem toten Monarchen an. Der Minister des Aeußern Baron Burian erschien Nachts nochmals im Schönbrunner Schloß, um in seiner Eigenschaft als Minister des Kaiserhauses den Staatsakt der Sterbefallaufnahme durchzuführen.

Die Kunde von dem Hinscheiden des Kaisers, das unver⸗ züglich dem Deutschen Kaifer gemeldet wurde, wurde in Wien erst durch die Morgenblätter allgemein bekannt und erweckte überall schmerzliche Bestürzung und tiefste Trauer. Auf sämt— sichen staatlichen und stähtischen Gebäuden wurden schon zeitig früh Trauerflaggen gehißt; zahlreiche Privataebäude begannen Jleichzeitig Trauerschmuck anzulegen. Aus allen Ländern der Monarchie treffen Mitteilungen ein, wonach die Trauerkunde iiberall gleich tief schmerzlichen Eindruck hervorgerufen hat, wie n. der Metropole des Reiches. Sämtliche Blätter erscheinen mit Trauerrand und geben dem Schmerz um den Heimgang

Monarchen Ausdruck. .

Aus dem Auslande sind bereits zahlreiche Beileidskund⸗ gebungen in Wien eingetroffen. Wie B.“ meldet haben der König und die Königin von Bayern dem

W. T .

Des

es Ablebens des Kaisers Franz Reichskanzler Dr.

Joseph ausgesprochen. Der ne von Bethmann Hollweg hat an den Minister des Aeußern Baron Burian nachstehendes Tele— gramm gerichtet: ö . „Mit. tief m Schmerz erfüllt mich die Trauerkunde, daß ei Gott dem Allmächtigen gefallen hat, Eurer Exzellenz Kaiserlichen und Köntglichen Herrn durch einen sanften Tod zu sich zu rufen. In einer Regierung, deren Dauer in der Geschichte der Zeiten und Völker einzig dasteht, ist es Seiner Majestät vergönnt gewesen, in seltenem Maße die Früchte und Segnungen relfen zu sehen, die Une welse Hand in rastloser Fürsorge der Doppelmonarchie ge— schenkt hat. In schwerer Zeit hat sich dies kaiserliche Leben voil— endet, aher die letzten Blicke des Scheidenden fielen auf ein Reich, dessen Völker in einiger Begeisterung den schwersten Kampf, der ibnen je auferlegt war, standhaft und siegreich zu besteben entschlossen sind, Ich darf mich auf die Gefühle des gesamten deutschen Volkes berufen, wenn ich Eure Exzellenz bitte, der wahren Teil- nahme versichert zu sein, die der Heimgang det lange und treu be⸗ waͤhrten Verbündeten unseres Kalserlichen Herrn in' allen deutschen Gauen, in Palast und Hütte erweckt. Meine persönliche Anteil. nahme vertieft das dankerfüllte Gedenken an das so gnädige Wohl wollen, das der verewigte Kalser und König mir seit Antritt meines Nin taes AMX 17 17 * . Amtes allezeit huldvollst geschenkt hat.

. . . Bethmann Hollweg.

Baron Burian erwiderte mit folgender Depesche:

Die so warm empfundenen Worte, mit welchen Eure Exjellen mir hochderen und des ganzen deutschen Volkes Anteilnahme an dem schweren Schlage, der Oesterreich⸗ Ungarn getroffen, Über⸗ mittelten, haben mich tief gerührt. Sie werden' in der ganzen M onarchie den ympathischsten und dankbarsten Widerhall finden. Der Herrscher, der über zwei Menschenalter die Geschicke der Mon? archie gelenkt hat, ist nicht mehr, und trauennd stehen selne Völker an der Bahre ihres geliebten Kaisers und Königs. Wie ein Vater hat er dafür gesorgt, daß dte Früchte seiner unermüdlichen Tätigkeit ihnen auch nach seinem Tode zugute kommen mögen. Ein unschätz bares Eibe hat er ihnen hinterlassen: Die unverbrüchliche und treue Freundschaft des deutschen Volkes. Diese Freundschaft stets inniger zu gestalten, war sein Lebenswerf, und es war ihm vergönnt, dieses Lebenswerk in langer, treuer Waffenbrüderschaft gekrönt zu sehen. Zu tief wurzelt in dem Bewußtsein der Völker der Monarchle, die sich in Freud und Leid eins wissen mit dem deutschen Volke, die Ueberzeugung, daß der Verlust, den sie erlitten, im ganzen verbündeten Reiche als eigener empfunden wird. Möge die göttliche Vorsehung diesem wertvollen Pfande gemeinschaftlichen Fühlens und Handelns dauernd ihren Schutz gewähren. Burian.

Der bremische Senat hat an den Kaiser Carl folgendes

Eurer Kaiserlichen und Königlichen Majessät spricht der Senat der Freien Hansestadt Bremen tief ergriffen durch das Hinscheiden Seiner Masestät deg Kaisers und Königs Franz Jofeph seln ehr— erbletigstes Beileid aus. Auch im bremischen Frelstaat wird das Andenken an den Verewigten, den treuen Verbündeten unseres Katsers allezeit lebendig bleiben.

Der Senat der Frelen Hansestadt Bremen.

An die Präsidenlen des österreichischen und des ungarischen Abgeordnetenhauses hat der Präsident des Deutschen Reichstags Dr. Kaempf folgende Depesche gerichtet:

Tief erschüttert durch die Nachricht von dem Vahinscheiden Seiner Kasserlich und Königlich Apostolischen Majestät, Ihres er hbabenen Monarchen des Kalsers und Königs Franz Joseph bitte ich Euer Exzellenz namens des Reichstags, den Ausbröck detz herz lichsten Beilelda entgegennehmen zu wollen. In enger Freundschast und in treuer Waffenbrüderschaft baben die ssterreschisch-ungartsche Monarchie und das Deutsche Reich mit ihren Verbündeten den Kampf um ihre Existenz aufgenommen und ruhmreich bis zum heutigen Tage durchgeführt. Im treuen Andenken an ben dahin⸗ geschiedenen Monarchen wird das gemeinsame Ziel, das unsere Völker zusammengeschmiedet hat, erreicht werden zum Zwecke einer glücklichen Zukunft der verbündeten Nattonen.

Dem österreichisch⸗ ungarischen Botschafter in Berlin, Prinzen zu Hohenlohe⸗Schillingsfürst, sprach der Präsident Dr. Kaempf die Teilnahme des Reichstags an dem Heimgange des Kaisers Franz Joseph persönlich aus. Der Magistrat und die Stadtverordneten von Berlin sandten dem Wiener und Budapester Magistrat Beileidstelegramme.

Der bulgarische Ministerpräsident Rados lawow richtete folgendes Telegramm an den Minister Baron Burian:

Mit tiefster Trauer hat die bulgarische Regierung die

Schmerienskunde von dem Ableben des großen und ehrwürdigen

Herrschers ter verbündeten Monarchie, der Kasserlichen und Könsg—

lichen Apostolischen Majestät des Katfers und Königs Franz Joseph

vernommen. Ich bitte Euer Exzellenz, das lebhaste Beileid der

Köntglichen Regierung entgegenzunehmen und der tiefen Antell—

nahme Bulgartens an der großen Trauer veisichert zu sein, welche

das Herrscherhaus sowie die iapferen Völker der Monarchie ke— troffen hat.

Eine Sonderausgabe der „Wiener Zeitnng“ veröffentlicht nachstehendes Allerhöchstes Handschreiben: Lieber Dr. von Koerber!

Ich habe die Regierung am heutigen Tage übernommen und bestätige Sie und die übrigen Mitglieder des österreichischen Ministerlums in Ihren Stellungen

Zugleich beauftrage Ich Sie, die helgeschlossene Proklamation an Meine Völker zu verlautbaren.

Wien, am 21. November 1916.

Carl. m. p. von Koerber. m.

An Meine Völker!

Tief bewegt und erschüttert stehe Ich und Mein Haus, steben Meine treuen Völker an der Bahre des edlen Herrscherg, dessen Händen durch nahezu sieben Jahrzehnte dle Geschlcke der Monarchie anbert aut waren.

Durch die Gnade des Allmächtigen, die Ihn in frühen Jänglinge⸗ auf den Thron gerufen hatte, ward Ihm verliehen, unbeirrt und ungebrochen durch schwerstes menschliches Leid, bis ins hohe Greisenalter nur den Pflichten ju Üben, die Sein behres Herischeramt und die heiße Liebe zu Seinen Völkern Ihm dorschrie ben.

Seine Weisheit, Einsicht und väterliche Fürsorge haben die dauernden Grundlagen friedlichen Zusammenlebens und freier Ent— wicklung geschaffen und aus schweren Wirren und Gefahren durch böse und durch gute Tage Desterreich⸗Ungarn durch eine lange und gesegnete Zeit des Friedens auf die Höhe der Macht geführt, auf der es heute im Verein mit treuen Verbündeten den Kampf gegen Feinde ringsum besteht.

Sein Werk gilt es fortzusetzen und zu vollenden.

In sturmbewegter Zelt besteige Ich den ehrwürdigen Thron Meiner Vorfahren, den Mein erlauchter Ohm Mir in unvermindertem Glanze hinterläßt.

Noch ist das Ziel nicht erreicht, noch ist der Wahn der Feinde nicht gebrochen, die meinen, in sortgesetztem Ansturm Meine Monarchle und ihre Verbündeten niederringen, ja zertrümmern zu können.

Ich weiß Msch eins mit Meinen Völkern in dem unbeugsamen Entschluß, den Kampf durchzukämpfen, bis der Frlede errungen ist, der den Bestand Meiner Monarchie sichert und die festen Grundlagen ihrer ungestörten Entwicklung verbürgt.

In stoljer Zuversicht vertraue Ich darauf, daß Meine belden« müttge Wehrmacht, gestützt auf die aufopfernde Vaterlandsliebe Meiner Völker und in treuer Waffenbrüderschaft mit den verbündeten Heeren, auch weiterhin alle Angriffe der Feinde mit Gottes gnädigem Beistande abwehren und den siegreichen Abschluß des Krieges herbel— führen wird. Ebenso Monarchle, und Gefahr ihrer beiden gestählt aus Völker, die

jahren

unerschütterlich ist Mein Meine deren Machtstellung in der neu besiegelten untiennbaren Schlcksalsgemeinschaft Staaten wurjelt, nach innen und nach außen dem Kriege hervorgehen wird; daß Meine

sich, getragen von dem Gedanken der

Vertrauen, daß altverbrieften, in

freudiger Entschlossenheit zur Abwehr der äußeren Feinde vereinen, auch jum Werke der friedlichen Erneuerung und Verjüngung zusammen⸗ wirken werden, um die beiden Staaten der Monarchie mit den an⸗ gegliederten Ländern Bosnien und Herzegowina einer Zeit der inneren Blüte, des Aufschwuggs und der Erstarkung zuzuführen.

Indem Ich des Himmels Gnade und Segen auf Mich und Mein Haus, auf Meine geliebten Völker herabflehe, gelobe Ich vor dem Allmächtigen, das Gut, das Meine Ahnen Mir hinterlassen haben, getreulich zu verwalten.

in ehester Frist zu bannen, die schwer vermißten Segnungen des Friedens Meinen Völkern jurückzugewknnen, sobald eg die Ehre unserer Waffen, die Lebensbedingungen Meiner Staaten und ihrer treuen Verbündeten und der Trotz unserer Feinde gestatten werden. Meinen Völkern will Ich ein gerechter und llebevoller Fürst sein. Ich will ibre verfassungsmäßigen Freibelten und sonstigen Ge⸗ rechtsame hochbalten und die Rechtagleichheit für alle sorgsam hüten. Mein unablässiges Bemühen wird es sein, das sittliche und gelstige Wohl Meiner Völker zu fördern, Freibeit und Ordnung in Meinen Staaten zu beschirmen, allen erwerbstätigen Gliedern der Gesellschaft die Früchte redlicher Arbekt zu sichern.

Als kostbares Erbe Meines Vorfahren übernebme Ich die An— hänglichkeit und das innige Vertrauen, das Volk und Kone umschließt. Dileses Vermächtnis soll Mir die Kraft verleihen, den Pflichten Meines hohen und schweren Herrscheramtes gerecht zu

Der Präsident deß Senattz. Barkhaufen.

Durchdrungen von dem Glauben an die unvernichtbare Lebeng- kraft Oesterreich Ungarns, beseelt von inniger Liebe zu Melnen Völkern, will Ich Mein Leben und Meine ganze Kraft in den Dlenst dieser hohen Aufgabe stellen.

Carl. m. p. bon Koerber. m. p.

An den ungarischen Ministerpräsidenten Grafen Tisza richtete der Kaifer Carl ein Handschreiben, in dem er ihn und die Mitglieder des Ministeriums in ihren bisherigen Stellungen bestätigt und den Ministerpräsidenten damit be⸗ traut, die übersandte Proklamation, die mit der in Oesterreich erschienenen gleichlautend ist, kundzumachen.

Kriegsnachrichten.

Berlin, 21. November, Abends. (W. T. B.) Im Sommegebiet starker Nebel, Gefechtstätigkeit heute geringer. Craiova ist genommen.

Großes Hauptquartier, 22. November. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Nebeliges Wetter hinderte großenteils die Gefechts tätigkeit.

Südlich des La Bassée⸗Kanals drangen Patrouillen des Anhaltischen Infanterte⸗Regiments Nr. 93 und des Magdeburgischen Pionier-Bataillons Nr. 4 in die englischen Gräben ein und brachten nach Zerstörung der Ver⸗ teidigungssnlagen über 20 Gefangene und 1 Maschinengewehr zurück. ; Auch im Somme Gebiet blieb das Artilleriefeuer tags⸗ über gering und verstärkte sich Abends nur auf beiden A nere⸗ Ufern und am St; Pier re⸗Vaast-⸗Walde. Ein Angriff der Engländer nordwestlich von Serre brach in unserem Abwehr⸗ feuer zusammen.

Oestlicher Kriegsschauplatz.

Südwestlich von Riga holten Stoßtrupps deutschen Land⸗ sturms aus der russischen Stellung ohne eigenen Verlust 33 Ge⸗

.

fangene und 2 Maschinengewehre.

Im übrigen vom Meer bis zum Karpathenknie bei Kronstadt (Brasso) keine größeren Gefechtshandlungen. Nördlich von Campulung wiederholten sich die ver⸗ geblichen rumänischen Angriffe gegen die deutsche und österreichisch⸗ungarische Front. An der Roten⸗Turm⸗Paßstraße und in den Seiten⸗

auch die Kraft

deutsch⸗bulgarischer Front.

Not . ĩ der Franzosen gegen den Nordwestrand des St. Pierre

Zu⸗

sammengebörigkeit und von tiefer Vaterlandellebe, heute mit opfer.

Ich will alles tun, um die Schrecknisse und Opfer des Krieges

werden.

tälern des Alt wurde kämpfend Boden gewonnen.

Widerstand des geschlagenen Gegners durch Bajonett⸗ angriff und Attacke schnell brechend, drangen Vormittags von Norden west- und ostpreußische Infanterie, von Westen her Eskadrons Ihrer Majestät Kürassier⸗— regiments Königin als erste deutsche Truppen in Craiova ein.

Balkan⸗Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.

In der Dobrudscha nahe der Küste Vorfeldgefechte, an

der Donau stellenweise Artilleriefeuer.

Mazedonische Front. Zwischen Ochrida⸗ und Prespa⸗See sowie in der Ebene von Monastir kamen Vortruppen der Entente in den Bereich der deutsch⸗bulgarischen Stellungen.

. Destlich von Paralova gewannen unsere Garde-Jäger eine Höhe zurück und hielten sie gegen mehrere starke Angriffe. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Berlin, 22. November, Abends. (W. T. B.): Im Sommegehiet nichts von Bedeutung. Bei Orso va Fortschritte.

Nordöstlich Monastir scheiterten Entente-Angriffe an

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Großes Hauptquartier, 23. November. (W. T. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. In den Abendstunden nahm das feindliche Artilleriefeuer beiderseits der Ancre und im Sailly⸗Abschnitt zu. Teilangriffe der Engländer nördlich von Gueudecourt,

B.)

Vaast⸗Waldes scheiterten.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Südlich von Smorgon nach starker Feuervyrbereitung

vorgehende russische Patrouillen wurden vertrieben.

Auftlärendes Wetter rief an verschiedenen Stellen zwischen

Ostsee und Waldkarpathen regere AÄrtillerietätigkeit hervor.

Front des Generalobersten Erzherzog Joseph.

Am Ostrand von Siebenbürgen Gefechte von Auf⸗ klärungsabteilungen. Die Russen verstärken sich dort.

In der Walachei hat sich die Lage nicht geändert.

Bei Craiova fielen neben anderer Beute 300 Eisenbahn⸗ wagen in unsere Hand.

Balkan⸗Kriegsschauplatz. Heeresgrupe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.

In der Dobrudscha und an der Donau an mehreren Punkien Artilleriefeuer.

Mazedonische Front. Die Gefechte östlich des Ochrida⸗Sees endeten mit dem Rückzug des Gegners. An der deutsch⸗bulgarischen Front zwischen dem Prespa⸗ See und dem östlichen Cerna-Lauf wurden mehrfach Teil⸗ vorstöße, an der Höhenstellung östlich von Paralovo siarke Angriffe des Feindes zurückgeschlagen. Der Erste Generalquartiermeister. Luden dorff.