1916 / 282 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Nov 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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2. Die Heu. und Strohbezugsstelle hat die Aufgabe, den der Heu, und Strohverteilunggftelle angemeldeten Heu. und *r bedarf nach Anweisung der Heu. und Strohverteilungsstelle

3. Für den frelen Ankauf hat die Heu und Strohbezugsstelle bei

Wahl der Kommlsstonäte in erster Linie den anfässigen Futter.

andel zu berüͤcksichtigen, soweit er schon vor dem 1. August 1914

1 * war. In glelcher Weise sind die anderen hayerischen Genossen

schaftejentralen für die ihnen beim Getreidegeschäft zugeteilten Gebiete als Kommissionäre zu berücksichtigen.

4. Wer Heu oder Stroh verkaufen oder liefern will, hat es der Heu- und Strohbenugestelle nach Act, Menge, Güte, Lleferungszeit und Abnahmeort (Babnstation) schrijtlich anzubieten und beim Heu außerdem die Größe des Wiesenbesitzes anzugeben. Formblätter für diese Mitteilung können durch die Heu. und Strohbezugsstelle be= .. ö. k ;

Da eu oder Stroh ist auf Aufforderung der Heu⸗ und Strohbezugsstelle zur angegebenen Lieferzeit an den Abnahmeort (Bahnstation, Magasin, Verbrauchsstäme) zu verbringen. Dag Heu oder Stroh ist an der Verladestation abzunehmen.

6. Die Versendung von Heu oder Stroh mit der Bahn ist nur

auf Grund der von der Heu⸗ und Sirohverteilungsstelle abgestem pelten

Frachtbrlefe gestattet.

7. Jeder Lieferer haftet für seine Angaben über Art, Menge und Güte bes Heueg und Strohes felbst und wird auch durch die bieher üblichen Handelsgebräuche und verspätete Mängelrüge oder bereit erfolgte Zahlung hiervon nicht befrett.

8. Die Zahlung an den Liefarer erfolgt sofort nach Eingang der Rechnung, wenn der Nachweis der ordnungsmähßigen Lieferung erbracht ist. Als Abrechnungspreis gilt der dem Lieferer nach den 5§5 7, 8 und 10 Abs. ? der Bekanntmachung über den Verkehr mit Heu und Stroh vom Heutigen zustehende Preis.

Die erforderlichen Mutel stellt die Baverische Zentraldarlehens. kasse, e. G. m. b. H., München, zur Verfügung.

9. Die Rechnungsstellung an den Abnehmer erfolgt auf Grund des bahnamtlichen Gewichts durch die Heu, und Strobbezugsstelle. 6 . Zentraldarlehenskasse haftet für den Eingang der

räge.

109. Die Baverische Zentraldarlehenskafse trägt sämtliche Un⸗ kosten der Heu und Strohbezugs, und Verteilungsslelle, sie erhält

eine Vergütung in der Höhe von 1 vom Hundert der jeweiligen Verkaufs summen.

11. Ueber einen etwa verbleibenden Ueberschuß verfügt das stellv. Generalkommando l. Ba ver. Armeekorps unter Beiziehung eines Aus⸗ schusseg. Der Ueberschuß wird zu gemeinnützigen Zwecken auf land⸗ wirtschaftlichem Gebiete, insbesondere zur Milderung der Kriegs⸗ schäden verwendet.

München, den 7. November 1916.

Der Kommandierende General: von der Tann.

Die Zwangsverwaltung von Dresdner Zallgütern der Firmen: Louis Latna in Beanne, Moit k Chandon in Epernay und Kacew in Warschau ist aufgehoben worden. An Stelle der in der Zwangsverwaltungsbekanntmachung vom 11. dieses Monats erwähnten Firma Heidsieck C Co. in Reims ist die Firma Charles Heidsieck in Reims zu setzen.

Dresden, den 28. November 1916. Ministerium des Innern. Graf Vitzthum von Eckstädt.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden:

261. Liste. Ländllcher Grundbesitz.

Kreis Mülhaufen. Gemeinde Brunstatt. Grundstücke (2? Wohnhäuser mit Nebengebäuden und Hofraum sowie Acker), Mülhauservorstadtstraße, des Tav er Alfred Meyer, Buch⸗ halter in Paris (Verwalter: Notar Bleyler in Müihausen). Straßburg, den 25. November 1916.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 268 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 5580 eine Bekanntmachung, betreffend die Prägung von Einpfennigstücken aus Aluminium, vom 25. November 1916, und unter

Nr. 5581 eine Bekanntmachung zur Aenderung des 5 7 der Bekanntmachung über die Ueberwachung des Verkehrs mit Seemuscheln vom 3. November 1916, vom 26. November 1916.

Berlin W. 9, den 28. November 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 269 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 5582 eine Bekanntmachung über die Beaufsichtigung der Fischversorgung, vom 28. November 1916.

Berlin W. 9, den 29. November 1916.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Kaiserlichen Vizekonsul z D von Hassell in Stettin zum Königlich preußischen Regierungsrat zu ernennen.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Der bisherige Rektor Stephan Neumann aus Bromberg ist zum Kreisschulinspekior in Wilkowo ernannt worden.

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Königliche Akademie der Künste zu Berlin.

Stipendium der Nathalie Hirsch, geb. Wolff,⸗Stiftung.

Die Stiftung hat den Zweck, jüngere talentvolle, fleißige und strebsame Schülerinnen der mit der Akademie der Künste verbundenen Lehranstalten für Musik, die sich in Notlage befinden, zu ihrer Aus—⸗ bildung zu unterstützen.

Zur GCrreichung dieses Zweckes werden jährlich die Zinsen des Stiftungskapitals nach Abzug der Verwaltungskosten in Form eines Stipendiums verwendet. Das Stipendium für 1917 beträgt 325 . Dasselbe soll nur einer Person zugute kommen, und zwar zunächst einer in der Königlichen akademischen Hochschule für . sich der Gesangskunst widmenden Schülerin. Sollte keine würdige Be . werberin unter diesen 1 befinden, so sollen in zweiter Linie Schüle⸗ rinnen der akademischen Meisterschulen für musikalische Komposition in Betracht kommen. Falls sich auch unter diesen keine geeignete Be⸗ werberin findet, so können an dritter Stelle. Schülerinnen der akademischen Hochschule berücksichtigt werden, die sich auf dem Klavier oder einem anderen Instrument ausbilden. Bewerberinnen jüdischer Religion erhalten bei annähernd gleichen Leistungen den Vorzug. Die Auszahlung des Stipendiums er⸗ folgt am 5. Mai 1917.

Bewerbungsgesuche sind zum 15. März 1917 an den unter⸗ zeichneten Senat, Berlin W. 8, Pariser Platz 4, einzureichen.

Dem Gesuche sind beizufügen:

a. ein ausführlicher Lebenslauf, gus dem insbesondere der Gang der künstlerischen Ausbildung ersichtlich ist,

b. von jüdischen Bewerberinnen der Nachweis der Religion,

c. ein amtliches Bedürftigkeitsattest,

d. von Schülerinnen der Hochschule für Musik ein Zeugnis dieser Anstalt darüber, daß die Bewerberin dem Studium, der Gesangskunst bezw. der Instrumentalkunst an der Hochschule obliegt.

Berlin, den 2. Dezember 1916.

Der Senat der Königlichen Alademie der Künste, Sektion für Musik. Friedr. E. Koch.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Emil Lange hier, Roonstr. 1, ist durch Ver⸗ fügung vom 27. Oktober 191 der Handel mit Waschmitteln aller Art auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 23. September 1915 (RGB. S. 605) untersagt worden.

Oranienburg, den 10. Nopember 1916. Die Polijeiverwaltung. J. V.: E. Krebst.

Bekanntmachung.

Gemäß 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fern- haltung unzuverlässiger Peisonen vom Kandel vom 23. September 1916 (Reichs Gesetzbl. S. 603) ist dem Schubmacher Gu stav Nettlenbusch, Cöln, Eiberstr. l, der Handel mit Leder leder Art untersagt worden.

Cöln, den 8. November 1916.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Adenauer.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 4 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung mit 5 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sey tember 1915 (MRG Bl. S. 603) hape ich 1) dem Aithändler S. Schiff in Cöln, Thieboldsgasse 111 und 128, 2) dem Althändler 83 3 . in Cöln, Lungengasse 39 a, den Handelmit Metallen unrtersagt.

Cöln, den 28. November 1916.

Der Gouverneur der Festung Göln. von Zastrow, Generalleutnant.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preusen. Berlin, 30. November 1916.

In der am 29. November unter dem Vorsitz des König⸗ lich bayerischen Gesandten, Staatsrats Dr. Grafen von Lerchenfeld⸗Koefering abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde den vom Reichstag angenommenen Ent⸗ würfen eines Gesetzes, betreffend die Verhaftung und Auf⸗ enthalts beschränkung auf Grund des Kriegszustandes und des Belagerungszustandes, und eines Gesetzes über den Kriegs⸗ zustand die Zustimmung erteilt.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗

sitzung, vorher hielt der Ausschuß für Handel und Verkehr

Sitzung.

Der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg hat gestern anläßlich seines 60. Geburtstags von Seiner Majestät dem Kaiser und König“, wie die „Nord⸗ deutsche Allgemeine Zeitung“ mitteilt, folgendes Glückwunsch⸗ telegramm erhalten:

Mit wärmstem Glückwunsch gedenke Ich Ihres heutigen Ge⸗ burtstageg, den Sie nun schon zum dritten Male in ernster Kriegs zelt begeben. Von Herzen danke Ich Ihnen für alle Treue, mit der Sie Mir in schwersier Zeit mit Rat und Tat erfolgreich zur Seite steben. Gott schenke Ihnen auch im neuen Lebensjahr Gesundheit und Kraft zu weiterem Schaffen und Wirken im Dienste Ihres Königs und des geliebten Vaterlandeg und gebe Ihnen und ung allen. den endlichen siegreichen Abschluß dieser sturmbewegten Kampfeszelt. Allzeit Ihr dankbarer Kaiser un en ö.

elm JI. R.

Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, der bei der Durchreise zu den Trauerfeierlich⸗ keiten in Wien einen ganz kurzen Aufenthalt in Berlin nahm, und Ihre Königlichen . der Herzog und die Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg statteten estern vormittag dem Reichskanzler einen Besuch ab, um ihm ihre Glückwünsche zum Geburtstage auszusprechen. In be⸗ sonders warmen Worten sprachen auch Ihre Majestäten der König von Bayern, der König von Sn cen und der König von Württemberg sowie zahlreiche andere Bundes fürsten dem Reichskanzler ihre Glückwünsche aus. Telegramme gingen ferner von Ihrer Kaiserlichen und

Ho de on prinzessin, Ihr Königlic Hoheit der Großherzogin Luise von

en, Ihrer Mgjestät der Königin Victoria von Schweden, dem Generalfeldmarschall von Hindenburg und einer Reihe von Heerführern, von den preußischen Ministern, von den h ,. der n n n den Präsidenten des Reichstags, des Herrenhauses und des Abgeordnetenhauses und zahlreichen Parlamentariern ein. Aus allen Teilen des Reiches und allen Bevölkerungskreisen trafen im Laufe des Tages fortgesetzt telegraphische und briefliche Glückwünsche ein.

Der holländische Postdampfer „Konin gin Re⸗ gentes“, der unlängst als Prise aufgebracht worden ist, soll, wie ‚W. T. B.“ erfährt, wieder freigelassen werden.

Dieser Dampfer ist am 19. November 1916 auf seiner Reise von Vlissingen nach London in der Nähe des Nord⸗ binder⸗Feuerschiffs nach Prisenrecht von einem deutschen Unter⸗ seeboot angehalten worden. Solche Anhaltung hat jeder Han⸗ delsdampfer im Kriege zu gewärtigen, wenn er mit Kriegsz⸗ schiffen der kriegführenden Parteien auf hoher See zusammen⸗ trifft. Der von vornherein bestehende Verdacht, daß ein auf der Reise nach England begriffene Dampfer Baunware geladen hätte, verstärkte sich, als bei der Anhaltung des Dampfers mehrere Säcke anscheinend Postsäcke über Bord geworfen wurden. Da eine gründliche Untersuchung des Dampfers am Ort der Anhaltung mit Rücksicht auf möglicher⸗ weise auftauchende feindliche Streitkräfte ausgeschlossen war, so wurde er nach Zeebrügge und von dort nach Ostende gebracht. Die Untersuchung ergab, daß der Kapitän und der Telegraphist des Dampfers drahtlos Depeschen abgesandt hatten, um hol⸗ ländische Kriegsschiffe herbeizurufen. Da diese drahtlosen Depeschen zweifellos auch von englischen Seestreitkräften hätten aufgefangen werden können, so konnte diese Handlungsweise mindestens als eine fahrlässige Unter⸗ stützung der feindlichen Seekriegführung aufgefaßt werben. Es stellte sich ferner heraus, daß drei Angehörige der Dampferbesatzung einem englischen Kurier Vorschub geleistet hatten, indem sie auf dessen Wunsch seinen Kuriersack unter den Postsäcken des Dampfers versteckten. Auf diese Weise hoffte der englische Kurier seinen Beutel unserem Zugriff zu entziehen. Gegen die drei Holländer ist, wie verlautet, eine kriegsgericht⸗ liche Untersuchung wegen Vorschubleistung dem Feind gegenüber eingeleitet worden. Die Post des Dampfers wird, wie das oben genannte Telegraphenbureau hört, auf Bannware (Papier⸗ geld, begebbare Handelspapiere, verkäufliche Effekten) geprüft und von dem Ergebnis dieser Untersuchung ihre Weitersendung abhängig gemacht werden, während der Dampfer selbst frei⸗ gelassen werden soll.

Da aus dem neutralitätswidrigen Verhalten eines Teils der Schiffsbesatzung eine Anklage gegen das Schiff selbst ab— geleitet und dieses einem prisengerichtlichen Verfahren unter worfen werden könnte, so muß die Freigabe des Schiffes als ein Zeichen von großem Entgegenkommen gegenüber den holländischen Besitzern angesehen werden. Gewisse Vorkomm⸗ nisse, die sich nach der Anfbringung zwischen dem U⸗Boot und den durch den Funkspruch des Dampfers herbeigerufenen holländischen Seestreitkräften abgespielt haben, werden, wie „W. T. B.“ erfährt, ein diplomatisches Nachspiel haben.

Gemäß S8 3 der Verordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr 1916317 vom 14. September 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1032) bedarf es zum Absatze von Zuckerrüben an andere Stellen als an rübenverarbeitende Fabriken und zu anderen Zwecken als zur Verarbeitung auf Zucker der Ge⸗ nehmigung der Reichszuckerstelle, die nach 8 2 der Aus⸗ führungsverordnung vom 14. September 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1085) nach den allgemeinen Bestimmungen des Präsidenten des Kriegsernährungsamts entscheidet.

Auf Grund dieser Bestimmung ist, wie durch W. T. B.“ mitgeteilt wird, ein größeres Quantum Zuckerrüben zur Ver⸗ arbeitung auf Rübensaft, Marmelade und Obstmus freigegeben worden und der Kriegsrübensaft⸗Gesellschaft m. b. H. in Berlin zur Verfügung gestellt worden, mit deren Genehmigung allein nach der Bekanntmachung über Rübensaft vom 6. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 672 Rübensaft, Rübenkraut, Rübenkreude abgesetzt werden darf. Aber nicht nur der „Absatz“ von Nuͤbensaft ist an die Genehmigung der Kriegsgesellschaft ge bunden, sondern auch die Herstellung, auch wenn ein „Absatz“ gar nicht stattfindet; denn dadurch, daß nach der Bestimmung des Kriegsernährungsamts nur eine ganz bestimmte Menge von Zuckerrüben zur Verarbeitung auf Rübensaft freigegeben worden ist und diese ganze Menge der Kriegsrübensaft⸗Gesellschaft zur Verteilung überwiesen ist, darf überhaupt Rübensaft nur hergestellt werden, wenn die Kriegsgesellschaft im einzelnen Falle von der Gesamtmenge einen Anteil dem betreffenden Hersteller freigibt. Die weit verbreitete Meinung, daß die Herstellung von Rübensaft zur Versorgung des eigenen Haushalts sowie das sogenannte „Lohnpressen“ ohne weiteres zulässig sei, ist daher irrig. Eine Ausnahme besteht nur hinsichtlich der Fälle, wo es sich um die Herstellung von Rübensaft für die eigene Wirt⸗ schaft des rübenbauenden Landwirts handelt. Hier genügt die Genehmigung einer von der Landeszentralbehörde des betreffenden Bundesstaats bestimmten Behörde. Die Ge⸗ nehmigungspflicht des Absatzes von Rübensaft erstreckt sich übrigens auf alle Arten von Rübensaft, nicht nur auf den aus Zuckerrüben hergestellten.

Das Reichseisenbahnamt hat unterm 24. d. M. einige Aenderungen der Nummer Ia in Anlage Czur Eisenbahn⸗ verkehrsordnung verfügt. Das Nähere geht aus der Be⸗ kanntmachung in Nr. 267 des „Reichs⸗Gesetzblattes“ vom 2. d. M. hervor.

Der heutigen Nummer des Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ liegen die Ausgaben 1287 und 1288 der Deutschen Ver lust⸗ listen bei. Sie enthalten die 698. vreußische, die 319. baye⸗ rische, die 362. sächsische sowie die 505. und die 506. württem⸗ hergische Verlustliste Die heutige Ausgabe der sächsischen Verlustliste enthält die sächsische Sonderliste Nr. 1„Unermittelte Heeresangehörige, Nachlaß⸗ und Fundsachen“. Diese Sonder⸗ liste ist gegen Einsendung von 10 Pfg. ausschließlich Porto von der Geschäftsstelle der Sächsischen Staatszeitung, Dresden⸗A., Gr. Zwingerstraße 20, zu beziehen.

vseph hal der

, e n , n,, e. . . 3. arl folgendes

ah von Persien an den Ka Veileidstelegramm gerichtet:

Ich bin tief erschättert durch die traurige Nachricht über den schmerhlichen Verlust, den Eure Kalserliche und Königliche Majestät bürch daz Ableben Ihres erlauchten Gtoßoheimg erlitten haben. Ich nehme den wärmsten Anteil an dem niefen Schmerz, der Eure Pöäjestät und die Katserliche Familie beseelt, und hege den heißen Wunsch, daß die Vorfehung Eure Majestät trösten und fär immer vor allem bewahren möge, was die kostbaren Tage Earer Majestät trüben könnte. Sultan Ahmed.

Gestern nachmittag empfing der Kaiser Carl in der Hofburg die am Allerhöchsten Hofe beglaubigten Gesandten in Audienz.

Großbritannien und Irland.

Im Unterhause teilte der Erste Lord der Admiralität Balfour mit, daß der Admiral Jel lic oe an Stelle von Sir Denrh Jackson zum Ersten Seelord und Präsidenten der Marineakademie in Greenwich und Beattie zum Befehlshaber der großen Flotte ernannt worden sind. Wie Balfour dem „Reuterschen Bureau“ zufolge weiter mitteilte, hätte man schon seit längerer Zeit den Beschluß gefaßt, diese Ernennungen vor⸗ zunehmen, die Verlautbarung davon sei aber aus militärischen Gründen verzögert worden. Die Ernennungen würden noch weitere Veränderungen in der Admiralität zur Folge haben.

Im Oberhause stellte vorgestern im Auftrage des Kriegsministers Lord Derby nachdrücklich die Gerüchte in Abrede, daß man General Haig dazu gedrängt habe, Ver— inderungen in den Kommandos vorzunehmen, und daß man ihm, ohne ihn zu fragen, Personen aufgedrängt hahe.

Der Armeerat, jagle Derby dem Rotterdamschen Courant“ zu⸗ fole, habe absolutes Vertrauen ju Haig und glauhe, daß die heste Art, die seß Vertrauen zu beweisen, die sei, allen seiner Vorschlägen möglichst entgegenzukom men. Die Gerüchte, raß zwischen dem Armee. rat oder einigen Mettaliedern dieser Körperschaft und dem General Haig Relbungen hestünden, seien unwabr. England besitze in Haig als Oberbefehlshaber und in Robertson als Generalstabtchef eine Vereinigung, die nicht zu ersetzen und noch weniger zu verbessern wäre.

Nuß land.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ ist Graf Bo— brins ki vom Amte des Landwirtschaftsministers enthoben und zum Obersthofmeister ernannt worden. Die einstweilige Führung des Landwirtschaftsministeriums ist dem Gehilfen im Landwirtschaftsministerium, Rittich, übertragen worden.

Niederlande.

Die Gesetzvorlage zur Abänderung der Erbschafts⸗ steuer ist einer Meldung des W. T. B.“ zufolge, obwohl der Finanzminister van Gijn daraus eine Kabinettsfrage machte, mit 27 gegen 18 Stimmen abgelehnt worden. Auf Er⸗ suchen des Ministers wurde hierauf die weitere Debatte über die neuen Steuergesetze verschoben.

Die Dampfer „Hollandia“ (Südamerika Amster— dam) „Noordam“ (Nordamerika =—-Rotterdam), und „Rijn⸗ dam * (Rotterdam New York) mußten ihre Post in England

zurücklassen. Griechenland.

Der Besuch, den die Gesandten der Verbündeten am Sonntag dem Minister des Aeußern machten, steht, wie die „Morning Post“ erfährt, in Beziehung zu der Lage im Epirus, wo griechisch - albanische Guerillabanden gebildet wurden, um gegen die italienischen Truppen im Nordepirus aufzutreten. Man glaubt, daß diese Organisation, das Werk griechischer Offiziere ist. Der Minister erklärte, daß an dieser Bewegung keine griechischen Offiziere beteiligt seien. Daraufhin machten sich die Gesandten erbötig, ihm Photographien von Offizieren in der Tracht von Guerlllaführern zu zeigen. Die italienische Regierung hat um die Entfernung aller dieser Offiziere aus dem Epirus ersucht und der griechischen Regierung mitgeteilt, daß sie im Falle einer Weigerung selbst entsprechende Maßnahmen treffen würde, um ihre Truppen zu schützen. Die griechische Regierung hat beschlossen, ihre Truppen zurück⸗ zuziehen.

Bulgarien.

Die bulgarische Regierung hat nach einer Meldung der „Bulgarischen Telegraphenagentur“ bei den neutralen Re⸗ gierungen und bei den Vertretern der Staaten, die die Wahr⸗ nehmung der Interessen der feindlichen Untertanen im König⸗ reiche übernommen haben, gegen die gewaltsame Ent⸗ fernung der Gesandten der verbündeten Mächte aus Athen, die sie als eine Verletzung des Völkerrechts bezeichnet, Verwahrung eingelegt.

Der Präsident der Sobranje hat an den General⸗ feldmarschall von Mackensen, wie „W. T. B.“ meldet, folgendes Telegramm gerichtet:

Ich spreche Ihnen den Vank der Nationalversammlung für die so geschickte Leitung der milttärischen Operationen aus, dank denen infolge der Tapferkeit der verbündeten Truppen die 1913 Leraubte Dobrudscha zum bulgarischen Vaterlande zurückgetährt ist. Jetzt, wo Sie die Donau Überschritten, um den treulosen Feind auf seinem eigenen Gebiete zu zächtigen, bitte ich den Höchsten, Sle und die tapferen Heere zu schützen und Ihnen noch glaͤnzendere Siege zum Ruhme der verbündeten Waffen zu schenken.

Der Generalfeldmarschall von Mackensen erwiderte:

Ich danke Ihnen herzlich für den mir überaus erfreulichen Gruß der Versammlung der Vertreter des bulgarischen Volkes, das eine so fiarke Lebenskraft und eine so reiche Zukunft hat, daß ich es als besondere Gunst des Schicksals und der Vocsehung betrachte, die tapferen Sohne dieser mit mllitärlschen Tugenden reich begabten Nation zum Siege geführt haben zu können.

AVmeriłla.

Das amerikanische Staats departement hat Blättermeldungen zusolge Mitteilung von der formellen Weigerung Eng⸗ lands empfangen, dem für die Vereinigten Staaten ernannten öst erreichisch- ungarischen Botschafter Grafen Tar— nowski ein Freigeleit zuzugestehen.

= Die „Frankfurter Zeitung“ meldet, daß der General Villa Chihuahua genommen habe, wo 3500 Mann von den Truppen Carranzas zu ihm stießen. Villa marschieri gegen Juarez.

Afrika.

Nach einer „Reuter“⸗Meldung ist der frühere Präsident des Oranje Freisiaats Steyn gestorben.

guiegenahhrigien.

Berlin, 29. November, Abends. (W. T. B.)

z Nördlich der Somme bei Serre und Sailly lebhaftes euer. An Ostfront Siebenbürgens griffen Russen erneut an, Abschlußmeldung fehlt. Pitesti ist genommen. An Monastir⸗Front Ruhe.

Großes Hauptquartier, 30. November. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. Armee des Generalfeldmarschalls Herzog Albrecht von Württemberg.

Im Ypern-Bogen griffen nach starker Artillerievorbe— reitung feindliche Abteilungen in etwa 3 km Breite unsere Stellungen an; sie wurden durch Feuer, an einzelnen Stellen im Nahkampf, abgewiesen.

Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Bei nebeligem Wetter nahm der Geschützampf nur zwischen Serre und der Anere sowie im Frontabschnitt beider⸗ seitg des St. Pierre-Vaast-Waldes zu.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Größere Kampfhandlungen fanden nicht statt.

Front des Generalobersten Erzherzog Joseph.

In den Waldkarpathen und den Grenzgebirgen der Moldau setzten die Russen ihre Angriffe fort, ohne wichtige Ergebnisse zu erzielen. Der Russe hatte schwere Verluste und mußte sich mit kleinen örtlichen Vorteilen begnügen.

Wir drängten in Westrumänien die feindlichen Nach⸗ huten zurück.

Außer Pitesti ist gestern auch Campulung ge⸗ nommen und dadurch der Weg über den Törzburger Paß geöffnet worden.

Dort fielen 17 Offiziere, 1200 Gefangene, 7 Ge⸗ schütze und zahlreiche Bagagen in die Hand bayerischer Truppen.

Von Ihrer Majestät Kürassier-Regiment Königin nahm die Eskadron des Rütmeisters von Borcke bei Eiol a⸗ nesti eine feindliche Kolonne mit 17 Offizieren, 1200 Mann gefangen und erbeutete dabei 16 Geschütze und 3 Ma⸗ schinengewehre.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.

Die Donau⸗Armee ist kämpfend im Vordringen. Bei den Angriffen gegen die Rumänen zeichneten sich unter Führung des Majors Aschauer schleswig-holsteinische, bückeburgische und bayerische Reservejäger aus.

Seit dem Donauübergang hat die Armee dem Feinde 13 Offiziere, 2421 Mann, 2schwere und 36 Feld⸗ geschüße, 7 kleine Kanonen und 7 Maschinengewehre sowie 57 Munitionsfahrzeuge abgenommen.

Mazedonische Front. . Nordwestlich von Monastir mißglückte ein feindlicher Vorstoß.

Vom Westhang des Ruinenberges bei Gruniste, dessen Gipfel in den letzten Tagen oftmals vergeblich durch den Gegner angegriffen wurde, sind die Serben wieder ver⸗ trieben worden.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht.

Wien, 29. November. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresfront des Generalobersten Erzherzog Joseph.

Die Armee General der Infanterie von Falkenhayn ist in der Walachei in siegreichem Vordringen. Starke russische Angriffe in den Waldkarpathen und an der Siebenbürgischen Ostfront scheiterten an der zähen Ausdauer der österreichisch⸗ungarischen und deutschen Truppen. Unsere Stellungen sind behauptet, um einzelne Grabenstücke wird noch gekämpft.

Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Keine besonderen Ereignisse.

Italienischer Kriegsschauplatz. Lage unverändert.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 29. November. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom 29. November. .

Mazedonische Front: Ein feindlicher Angriff gegen die Höhen bei Monastir wurde durch Sperrfener zurück geschlagen. Im Cernabogen verhältnismäßige Ruhe. In der Umgegend des Dorfes Gruniste scheiterten sechs eindliche Angriffe. In der Moglena⸗Gegend, am

ardar und an der Belasitza⸗Front Artilleriefeuer. An

der Struma lebhafte Artillerietätigkeit auf beiden Seiten. In der Nähe des Tahinos-Sees , . wir durch Feuer starke Erkundungsabteilungen. Ein . liches Flugzeug warf zwei Bomben auf das Dorf Radulovo, wobei zwei Frauen und zwei Kinder verletzt wurden.

Rumänische Front: In der Walachei dauert der Vormarsch fort. Bei Gipur gin machten wir zwei Offiziere und zweihundert Mann zu Gefangenen. An der Donau zwischen Tutrakan und Cernavoda , n, . Bei Silistria zeitweiliges Geschützfeuer. In der Dobrudscha schwachesz Artilleriefeuer und Patrouillengefechte.

., ane warfen durch

schritten haben, besetzten am .

wo sie eine de, n, 140 Eisenbahnwagen und eine große Menge Lebensmittel erbeuteten.

x Der stellvertretende Oberbefehlshaber.

Der Krieg zur See.

London, 28. November. (W. T. B) Wie „Lloyds“ melden, sind der britische Dampfer „Rhong / (610 Br) R. T.) und der griechische Dampfer „Christophoros gesunken.

London, 28. November. (W. T. B.) „Lloyds“ melden: Der Dampfer „Vislem oe“, von Esbjerg nach Grimsby, wurde erbeutet, die französischen Segelschiffe „Alfred de Esurey (164 Br⸗R T. und „Malina“ der amerikanische Dampfer „Chemung“ (2615 Br⸗R. T.) und der norwegische Dampfer „Belle Ile (1883 Br. RT wurden verfen kt. Die Besatzung des letztgenannten Schiffes ist gelandet.

London, 28. November. (W. T. B. Der Dampfer „Ramsgarth“ (öß63 Br⸗R-⸗-T) ißt gesunken. Ferner sind nach einer Lloydsmeldung drei Fischdampfer aus Swanseng und Cardiff sowie die Dampfer „Alison“ (286 Br. R. T.) und „Alert“ gesunken.

Kairo, 29. November. (Reutermeldung. Der. grie⸗ chische Dampfer „Margharita“ (lz Br Reg. T.) wurde von einem U⸗Boot ver sen ki. Passagiere und Besatzung wurden in Alexandrien gelandet.

Parlamentarische Nachrichten.

Bei der gestrigen Reich stagsersatzwah! für den ver⸗ storbenen Reichstagsabgeordneten Oertel im Reichstagswahl⸗ kreise Brieg-⸗Namslau ist, wie „W. T. B.“ meldet, der konservative Kandidat, Landtagsabgeordneter Ritterautsbesitzer aus dem Winkel auf Logau (Kreis Lauban) gewählt worden.

EStatistik und Volt swirtschaft.

gur Arbeiterbewegung. .

Nach einer von W. T B. wiedergegebenen Meldung ker

Times aus Sidney bestehen die Bergarbetter auf der voll

ständigen Bewilliung ihrer Forderungen und erklären, daß andern.

alls die Uäaterfuchungskommissionen, die Hughes einsetzen will, wecklos seien. (Vgl. Nr. 281 d. Bl.)

Kunst und Wissenschaft.

Zum Zwecke wissenschaftlicher Reisen in Bulgaren hat die Gäellschaft für Erdkunde in Berlin die Mittel der Karl Ritter Stiftung in diesem Jahre dem Professor Kacl Oestreich zur Verfügung (estellt. Seine Forschungen sollen als Grundlage für ein geographisches Handbuch dienen.

Der ehemalige Direktor der Kalserlichen Gemäldesammlung in Wien, Landschaftsmaler August Ritter von Schäffer, ist . W. T. B.“ zufolge dort im Alter von 83 Jahren gestorben.

Bauwesen.

Die Preisaufgaben zum Schinkelfest des Vereins deutfcher Architekten in Berlin am 13. Mär 1918 nd festgesetzt und in der Wochenschrift des Vereins vom 18. und 25. No⸗ dember veröffentlicht. Frist für die Ablieferung der Entwürfe ist der 1 November 1917. Die yreußischen und bessischen Regierungsbau— führer, die beabsichtigen, die Staatgprüsung im Baufach abfnalegen, haben die Uebersendung der Ardeit an das Technische Oberprüfungè- amt in Berlin oder Barmstadt zu beantragen; auch das Technische Obeiprüfungsamt in Dresden ist ermächtigt, die Zulassung geeigneter Wettoewerbarbelten als häusliche Probea beit für die Staatsprüfung zu beantragen. Alg Aufgabe im Hochbau ist der Entwurf elner Gedächtuisbhalle für die am Weltkrieg teilnehmenden Truppen auß Beilin und der Maik Brandenburg vorgesehen. Der Baupiaß liegt in einer autgedebnten Kieferrwaldung bei Berlin nahe bet einer verkehrgreichen Landstraße. Die für Gedächtnie feiern besttmmte, mit malerlschein und bildnerischem Schmuck auzzustattende Halle soll elne Gruntfsäche von 1000 bis 1200 m erbalten und Gelegenhest zur Aufstellung von Chrenmalen und zur Abhaltung besonderer kleiner Felerlichkelten für ein zelne Truppenteile bieten. Durck Emporen anlage foll Raum füt Orgel und Sängerchor geschaffen werden. An Räumllchketten werden ferner verlangt: ein bis zwei Zimmer von ze eiwa 30 am Größe für Redner und hervorragende, an den Feierlich · keilen tellaebmende Personen, mlt besonderem Zugang von außen. Räume für Mustkinsirumente, Gestühl und Geräte, eine Kleiderahlage ür Sänger Und Mästter, Räume für das Heismerk und für Koblen, Vor der Halle soll ein etwa 13000 4m großer Vorbof wit bedeckten Ümgzängen zum Aufmarsch militärlscher Abordnungen und zur Ab- baltung von Feierlichkeiten im Freien geschaffen werden. Die Want flächen der bedeckten Gänge sollen die Namen der Gefallenen auf. nebmen. An Zeichnungen werden verlangt: ein Lageplan (: 500) die ersorderlichen Brundriffe, Ansichten und Schnitte der Gedent halle (i: Joo), die Grundrifse, Ansichten und Schnitte der übrigen Teile

1: 200), eine Gesamtansicht aus der . eine Einzelheit der auptansicht nebst Schnüt (1: 26) und die farbige Darstellung eines daumteiles der Gedächtnighalle oder einegz anderen archltektonisch reicher behandelten Raumes (1: 26). Diejenigen Bewerber, die die Zulaffung der Arbelt als bäusliche Prüfungzarbelt beantragen, haben die Heisanlage der Gedächtnigballe in tyrer Gesamtanerdnung zu erlältern und in den Grundrissen darzustellen sowie für einen Naum den Wärmebedarf und die Lufterneuerung zu berechnen. Ferner haben sie eine der wichtigeren Konstruktlonen zeichnerisch dargustellen und statlsch zu begründen. Im Gebiete des Wasser⸗ und Straßen. bauet wird der Entwurf einer aufgelösten errmauer entweder aus Beton oder aus Gisenbeton oder aus Gisen verlangt. Im Gebiet des Eisenbabnbauegz ist 14 . gestellt der Ent⸗= Durf ju dem Umbau dez KWabnhbofeg Karls dof! an der Haupt- bahn bon „Alden nach Bellen.