1916 / 283 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Dec 1916 18:00:01 GMT) scan diff

. Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preusische Staatz an eiget.

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Deutscher Neichstag. 76. Sitzung vom 29. November 1916. Nachtrag.

Die Rede des Staatssekretärs des Innern, Staats⸗ ministers Dr. Helfferich, die wegen verspäteten Eingangs des stenographischen Berichts gestern nicht veröffentlicht werden konnte, hat folgenden Wortlaut:

Meine Herren! Ich werde ebenso kurz sein, wie der Herr Vor⸗ redner lang war (sehr gut); aber auf eine Antwort kann ich nicht ganz verzichten.

Der Herr Abg. Vogtherr hat davon gesprochen, daß in ver— schiedenen Fällen der Schützengraben als Drohung angewandt worden sei. Er hat einen Fall hier vorgebracht, der mir nicht bekannt ift und auf den ich also nicht eingehen kann. Er hat einen anderen Fall genannt, der gestem oder vorgestern von einem Kollegen von ihm in der Kommission zur Sprache gebracht worden ist. Die Be hauptung lautete: Ein höherer Gisenbahnbeamter habe bei irgendeiner Schwierigkeit über Arbeiterverhähtnisse erklärt: „Ueber den Wider— stand der Belegschaften kommen wir mit dem Schützengraben hinaus.“ Darauf hat der Unterstaatssekretär im Eisenbahnministerium sofort geantwortet, daß eine derartige Aeußerung i im Munde eines preußischen Beamten nach seiner Ansicht eine vollkommene Unmöglichkeit sei, und er hat den betresfenden Abgeordneten aufgefordert, den Namen dieses höheren preußischen Beamten zu nennen. Der betreffende Abgeordnete hat die Nennung des Namens dieses angeblichen höheren preußischen Eisenbahnbeamten unterlassen. (Hört, hörth Bis jetzt ist das auch meines Wissens nicht nachgeholt worden und, wie mir scheint, aus guten Gründen; denn ich halte es in der Tat für ausgeschlossen, daß dieser höhere Eisenbahnbeamte anders als in der Phantasie existiert.

Der Herr Abg. Vogtherr hat weiter eine sonderbare Quittung auf die Annahme des Schutzhaftgesetzes durch den Bundesrat aus— gestellt. Er hat gesagt, der Bundesrat habe mit „gutem Gewissen“ dem Schutzhaftgesetz zustinmen können, da er ja als Ersatz für die Schutzhaft über den Schützengraben verfüge. (Zuruf rechts.) Meine Herren, diese Aeußerung schiebt den verbündeten Regierungen eine Gesinnung von einer solchen Niedrigkeit zu, daß mir die Möglichkeit fehlt, dem Herrn Abg. Vogtherr darauf in den parlamentarischen Formen überhaupt zu antworten. (Lebhafte Justimmung.)

Dann, meine Herren, hat der Herr Abg. Vogtherr von dem In⸗ halt und von den Zwecken des Gesetzes, das uns und das gesamte Volk beschäftigt, das das Volk in seinen Tiefen bewegt, bei dem die größten Interessen des Vaterlandes anf dem Spiele ehen, ein Zerrbild, ent⸗ worfen, das cllerbings zu dem Unglaublichsten gehort, was ich je in meinem Leben gihört habe. ninß verzichten, Cieses Jerrbild richtig ustellen. Went aber Vogt herr sich gegen dieses Gesetz Cutzgesprrchen t Wehr stärkt und weil 3 ini damit die Moglichkeit gibt. unseren Feinden, die noch nicht über Frieden mit uns sprechen wollen, die nötige Antwort zu geben und fe zum Frieden zu zwingen, so ist mir das bon

feinem Standzhun kt ans begreiflich; denn der Herr Abg. Vog herr will

en Sieg, er will das Gegenteil. Wiederholte lebhafte Iu⸗ Hunlfe bon der SEorialdeng trati chen belle mein schaft

Prästde ten) ; ö 1 Herren 66 *. e nnch. bitte zucken. .

nicht unsere stim mung.

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Reichs justizamts Dr. Li ; schatzamts Graf von . —ᷣ Kriegsamts, Generalleutnant Groener.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend den Vaterlän⸗ disfchen Hilfsdien st. Hierzu ist unter dem Namen des Abg. Dr. Spahn der von dem Hauptausschuß vereinbarte er mne l rte Entwurf eingebracht.

Der 8 1 lautet in beiden Entwürfen übereinstim mend:

Jeder mn nliche Deutsche vom vollendeten 17. * um vollen⸗

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Berlin. Jreitag den 1 Dezem er

beitskräfte entzogen werden. Es muß zuerst mit den Betrieben oder Verbänden verhandelt werden, wie weit es nötig ist, ihnen Arbeits- r. zu entziehen. Der Weg der Freiwilligkeit ist zun chst ins Auge zu fassen, wenn auch ohne Zwang nicht auszukommen sein wird. Der Iwang könnte ja mug rei, werden. Jetzt wird die Möglichkeit sein, auf dem Wege freiwilliger Verst in igung zu einer Stillegung mancher Werke zu kommen. ö übrigbleibenden . werden dann eine konzentrierte Tätigkeit zu entfalten haben. Dadurch werden große Ersparnisse auch in bezug auf die Cisenba hnbeförderung gemacht ö. Die stillgelegtem Betriebe würden eine Entschädigung von dem Zwangs syndikat erhalten können. Im übrigen kann es nicht die Anga dieses Gesetzes sein, alle Schãden einzelner Betriebe weige non Reichs wegen . Bei der Entscheidung über die Einziehung von Arbeitern müfsen die Handelskammern usw. gutachtlich gehört werden. Wir werden Ihnen dies in Form einer Resolution vorschlagen. Auch die Gemei inben müssen gebhrt werden, wenn nicht unberechenbarer Schaden entstehen soll. Es ift in dem Ausschuß angeregt worden, ob es nicht angebracht wäre, eine Entschädigung für die Stillegung zu gewähren. Hie Möglichkeit, diese Ecken auszugleichen, ist aber nicht vorhanden. Wollte man jetzt die sstillgelegten Betriebe e ntschädigen, so würden dies auch die⸗ jenigen Personen fordern, die infolge der Einziehung zum Heeresdienst

geschädi ö. worden sind. Während des Krieges müssen wir es ab⸗ N, eine Pflicht zur Entschädi 9 ng zu konstruieren, denn das führt zu unüber sehbaren Konsequen zen. Aber einzelne Härten müssen gemildert werden. Allem nge rerden die Vorteile einz in. Betriebe durch die Aufträge der Heeresberwaltung und die ö. chaffung von Arbe mrs⸗ kräften zum Nachteil anderer erreicht. . müssen wir die auf Grund dieses Gesetzes erzielten Gem nne f für das Reich nutzhar machen, und zwar indem wir sie durch eine Kriegsstener kräftig anfassen. Vor allenl müssen wir die Leistungsfähigkeit der Betriehe anspornen, damit unser Heer vollkommen ausgerüstet wird. Nach dem Kriege wollen wir die ge eschädigten Betriebe wieder zur Blüte bringen. Wir hoffen, daß dieses Gesetz zum Segen des Vaterlandes und nicht zur Schãdigun ig der gewerblichen und arbeitenden Bevölkerung ausschlagt.

Präsident des Kriegsamts, Generalleutnant Groener: Das Kriegsamt wird darauf hinwirken, daß die Tarifverträge von benen Seiten innegehalten werden. Der durch die Kriegsindust rie Rekla⸗ mierte ist grundsätzlich entlassen, er scheidet aus der bewg fneten Macht aus und ritt in den bater hindi scken Hilfsdienst. Es ist demnach nicht angängig. daß Arheitsstreili ißkeiten eines Reklamierten die Ver— anlassung zur Ginz ehung in den ö. bilden. Solche Streitig⸗ keiten müssen, ebenso wie bei anderen Arbeitern, auf dem Wege des S lichtun ge oer hren heseitigt werden. Sucht sich der Reklamierte eine neue Arbeit, so wird er durch den Schlichtungsausschuß über⸗ wiesen. Entzieht sich der Arber ter aher böswillig der Arbeit, so ent⸗ fällt selbstverständlich die Ursache der Reklamation, und er wird wieder zur bewaffneten Macht eingezegen. Der Arbeitgeber hat darauf keinen Ginfluß, die Wiedereinberufung darf nur aus milttärischen Gründen erje gen. Deshalb darf die Kontrolle über den Aufenthalt der Wehrpflichtigen nicht verloren gehen. Selbstverständlich wird das Recht der Militärbempal tung nicht berührt, im Betriebe überflüssige umd ersetzbare Wehrpflichtige einzuziehen.

Abg. Dr. Strzessmann (El): edeuteß eine neue Umstellung ünsens gesamten Es wirkt einschneidend 3. zwei Gh n der und differenziert sie roch reahr * . rersichttt uns, daß . rarge .

allein würben das Nertt enen nickt ech ert

der gilt der erfön ih keis bes

der den Gindruck erweckt bat, e 5 hr ausgeht und vom deütschen Bir cha fre w efen . 56 erh alten 1m als vgend möglich ist. Im e würde negierungt ig darauf hin⸗ gewiesen, daß man die Ausfuhrindustrie fchen mit Rückficht auf die deutsche Valuta schonen würde, ier Krieg hat seltsamer Weise

Das vorliegende Gesetz 53 cha tẽlebenz.

ö. iner nat ichalen Tauschhandel geführt, die neutralen Staaten

. . er Id, syndern . Vingahe . Bären; lo hig wegen der zi seh ich die Schonun ie, n n t, ;

271. Feil in der Ausfuhrtätig. 6 1 5 en. werh h können, gar nicht mh

3 Einführ und Au cf uh ala bisher, sie wollen gar nicht

nter den größten Schr ier gelten, d oStden⸗ .

meiner Meinun ben Hilfedienst. Mir e ein Ausgleich in den word ifazen zu wart. 3 die Streckung der

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ö Betrieben flanzung der Arbeit r ö nur ; im . ift oll zu diesem eck en Ussen, welche ill n . ö. in Munitzensfabriken eignen t . erklärt bei §1 die ses Entwijt fez allgemejne Aus runge drüchlich für zulafsig. In bezug auf d Gnhschädigung . ö er Abg. Gothein sich auch, wie gestern der Abg. von Payer, grundsät ich 3. eine Ent schadigungspflicht des Neiches ausge sprochen. Ich bedemn re Nach . das Reich heute die staatliche Honk äolstellung der , ,, durch dieses Gesetz zu fundamentieren sich . ickt hat, müssen wir auch über die Heranziehung der Gewinne dieser In⸗ duftri⸗ uns unterhalten, muß die Mg ichkeit geschaffen werden, aus höheren Gewinnen Fonds zu bilden, die zur Lutze ichung. ron han. demvendet werden. Frhr. von Gamz Ma ssan ren Cen cke Fraktion): 66 . gewisse , ür den Standpunkt, Stresemann heziglie k k ginifationen haben vielfach . .

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sen und daz Be= nn ich nicht als

sonders Recht zu nehmen. ö. ö. im 8 2

ö. bisherigen

Schihser anknüpfen. die Meins g aungesprocken, ru n gen! enn, gemeinschaftlichken J jetzt berlikgt bereits ö kann auch nicht der n. ein.

f lange Zeit vollig w en, können.

Punkte recht erteblich hingus, und

liche Belrleb obligaterisch gemacht werden ollen,

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1916.

ur zweiten Lesung eine Anzahl von Anträgen ein, um die zirkung des Gesetzes tunlichst zu paralysiezen wenn, wir auch schließ⸗ . ich das Ganz verwerfen werden. Zu 8 1 sorpbern wir, daß der Hilfe dienst nur bis zum 45. Jahre auẽhedohnt wird, analog der Krieg. dienstpfl icht. Leute über 15 Jahre sind vielfach in Stellungen, in ! sich erst langsam hineingearbeitet haben, in die sie im ö llter . hineingekommen wären. Uhr dem Kriege hat die rheinisch⸗westfälische Schwerindustrie Leute über 40 Jahre nur noch . se . sehr oft auch ist 1 ö nur noch eine ein eitige; es fehlt ihnen vielfach . 6rperlich die Frische und Elastizität, sich in vollig neue . e. . .

önnen.

Abg. Gieshberts . Wir lehnen die speben vorge⸗ schlagen? Beschränkung der enstpflicht auf das . 3 ah. Das . setz greift tief in das Ee ler, ,, ht der mndust rie und der Ar beiter ein, ebenso in die Interessensphäre der Lol narbeiter. Deshalb müssen Garantien geschaffen werden gegen eine Lusbentung der Ar⸗ beiter. Die Einführung der Arbeiterausschässe, der w die Einführung des ä, re er ue. sollen ein Schutz dagegen sein, daß das Gesetz antisozsal wirkt. Die Erklärung detz General Groener' über die Reklamierten begrüßen wir. In den Alus fih tungs besti nm ingen wird aich die Versicherung der Dienst⸗ pflichtigen zu regeln fein. Bei der Lohnbemessung wird auf die Fa milienderhältnisse der Betreffenden Rücksicht zu nehmen und eventuell eine Zulage aus disponiblen Fonds * zahlen sein. Daß bei diesem tiefen Gingriff in das Wirtschafts leben Härten entstehen, ist ,,, sie müssen getragen, aber auch möglichst gemildert werden. Zu diesem Zwecke müssen im Inter esse des Mittelstandes bei der Stillegung die Handwerkskammern 46 zogen, werken. Das Gesetz wird eine starke k Syndizierung, aber auch eine Monopolisierung der Rohstosfe erbei⸗ führen. Man sollte dafür sorgen, daß den Handwerkern, die Arheiten übernehmen, auch die nötigen Rohsto fe gellefert werden. Ebenso ist es notwendig, daß bei Schließung oder Zusammenlegung von Ge⸗ chäften Ves etaithandels vorher die zuständige Handelskammer be 3

ren Klein hande haus ci zu hören . Erfreulich ist, daß vom ö che erklärt worden ist, daß die Stillegung möglichst auf .

Wege der Freiwilligkeit stattfinden soll. Die Entschädigungsfrage ist ja schwer zu lösen, sie darf aber von der Regierung nicht dilatorisch behandelt und auf die Kriegsgewinnsteuer abgeschoben werden.

Abg. Schiffer⸗Magdeburg nl); Die Erklärung des Ge⸗ nerals Groener hat uns befriedigt. Es ist auch anzunehmen, daß die berbündeten eg rungen unserem Kompromißantrage zustimmen. 564 Gesetz hat im Volke Begeisterung hervorgerufen, es hat seelisch e frischend gewirkt. Auf der anderen Seite hat dessen Unklarheit ö. weiten Kreisen Beunruhigung herporgerufen. keinem Gesetz trifft wie bei diesem die Erfahrung zu, daß die upt⸗ ö. die Ausführungsbestimmungen sind. Der materielle Stoff wird borzugsweise in Verordnungen hineinzuarbeiten sein. Sehr viel wird auch ö auf die lu wal der Personen, die das Gesetz aus⸗ zuführen haben. Der Ton in manchen Kriegs gesellschaften läßt manches zu wünschen übrig. Das Jublikum kann verlangen, daß es zuporkom mend behandelt und glich wasch abgefertigt wird. Auf die individuellen Verhältnisse, namentlich der östlicken Previnzen, ist be⸗ Wenn dies in bezug auf 36. Landwirt⸗ ? 61 ö, 6 ol das keine ;

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